V/0919/2010
Ottmarsbocholter Straße K 10 - Bau eines gem. Geh- und Radweg als Bürgerradweg zwischen der Straße Zur Windmühle und dem Hartmannsbrook (1.BA)
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Beschlussvorlage
4585 Zeichen
V/0919/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ottmarsbocholter Straße K 10 - Bau eines gem. Geh- und Radwegs als Bürgerradweg zwischen der Straße Zur Windmühle und dem Hartmannsbrook (1.BA) - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 13.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.01.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bau des geplanten Bürgerradweges an der Ottmarsbocholter Str. zwischen der Straße Zur Windmühle und dem Hartmannsbrook (1.BA) und die Zusammenlegung der Abzweige des Hart- mannsbrooks wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausfüh- rungsplanung (Lageplan Nr. 10137 Blatt 1-3(3) vom 16.12.2010) neugebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Erstellung des Radweges sind vom Verein IBROS (Initiative Bürgerradweg Ott- marsbocholter Straße) zu tragen. Die Stadt unterstützt den Bau von Bürgerradwegen mit 60.000 €/km aus Stellplatzablösemitteln. Für den 1. BA fallen ca. 32.400 € (ca. 540 m) an. Die Kosten für die Erstellung der Einmündung Hartmannsbrook wurden auf ca. 45.000 € geschätzt. Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ver- fügung. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnahme 4163 0007 Bürgerradwege an Kreisstraßen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung 2011 32.400 45.000 Weitere Maß- nahmen Insgesamt: 77.400 Vorlagen-Nr.: V/0919/2010 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 02.01.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0919/2010 Begründung: 1. Voraussetzungen Der geplante Radweg über die gesamte Länge von ca. 2,8 km von der Straße Zur Windmühle bis zum Bönneweg wurde mit der Vorlage V/0788/2010 am 02.12.2010 im Ausschuss für Stadt- planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vertragsabschlusses über den Bau des Geh- und Radwegs zwischen den Verein IBROS und der Stadt Münster. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Für den Bau des Bürgerradweges hat sich der Verein IBROS gegründet. Der Verein baut ei- genständig und mit Hilfe der Stadt Münster den Radweg. Der Verein möchte den 1. BA kurzfris- tig beginnen, um für das Gesamtprojekt und somit auch um weitere Sponsorengelder zu wer- ben. Der 1. BA des gem. Geh- und Radweg soll v on der Straße Zur Windmühle bis zum Hart- mannsbrook auf der östlichen Seite gebaut werden. Die asphaltierte Breite beträgt 2,25 m, mit beidseitig angrenzenden Banketten von jeweils 0,50 m. Überwiegend wird der Geh- und Rad- weg östlich des vorh. Straßenseitengrabens gebaut. Im Bereich des bestehenden Eichenbe- standes wird der Radweg auf den vorh. Straßenseitengraben verschwenkt. Die Entwässerung in diesem Bereich wird über einen neu anzulegenden Graben mit Drainageleitungen gewähr- leistet. Der erforderliche Grunderwerb wird durch den Verein getätigt. Bei dem vorh. Brücken- bauwerk der Bahn wird der Geh- und Radweg für ca. 25 m auf eine Breite von ca. 1,60 m ver- schmälert. Um die Querung in den Hartmannsbrook für die Radfahrer sicherer zu gestalten, werden die zwei Abzweige für den Kfz-Verkehr teilweise zurückgebaut und zu einer neuen Einmündung zusammengefasst und neu gebaut. Diese begleitenden Arbeiten werden vom Tief- bauamt gebaut und finanziert. Für den Eingriff in den Naturhaushalt wird ein entsprechender Ausgleich von Amt für Grünflä- chen und Umweltschutz vorbereitet. 3. Ausschreibung und Bau: Der Bau wird durch den Verein durchgeführt und vom Tiefbauamt begleitet. Nach Abnahme der Bauarbeiten wird der gem. Geh- und Radweg vom Tiefbauamt übernommen und unterhalten. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Es werden keine Beiträge Dritter erhoben. Die weitere Finanzierung obliegt dem Verein. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Im Bereich des bestehenden Eichenbestandes wird die Befreiung von den Verboten für die FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Schutzgebietsverordnung vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz vorbereitet. Hierbei werden die Naturschutzverbände beteiligt. Für die übrigen Bereiche wird die untere Landschaftsbehörde eine landschaftsrechtliche Genehmigung auf Antrag erteilen. 6. liegenschaftliche Regelungen : Die liegenschaftlichen Regelungen werden durch den Verein abgewickelt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Ottmarsbocholter Straße
- Bönneweg
- Zur Windmühle
- Hartmannsbrook
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0919/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.12.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37