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V/0919/2010

Ottmarsbocholter Straße K 10 - Bau eines gem. Geh- und Radweg als Bürgerradweg zwischen der Straße Zur Windmühle und dem Hartmannsbrook (1.BA)

Vorlagen 17.12.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 18.01.2011, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4585 Zeichen

V/0919/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ottmarsbocholter Straße K 10 -  Bau eines gem. Geh- und Radwegs als Bürgerradweg zwischen 
der Straße Zur Windmühle und dem Hartmannsbrook (1.BA) 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
18.01.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bau des geplanten Bürgerradweges an der Ottmarsbocholter Str. zwischen der Straße Zur 
Windmühle und dem Hartmannsbrook (1.BA) und die Zusammenlegung der Abzweige des Hart-
mannsbrooks wird auf der Grundlage der vom  Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausfüh-
rungsplanung (Lageplan Nr. 10137 Blatt 1-3(3) vom 16.12.2010) neugebaut.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Kosten für die Erstellung des Radweges sind vom Verein IBROS (Initiative Bürgerradweg Ott-
marsbocholter Straße) zu tragen. Die Stadt unterstützt den Bau von Bürgerradwegen mit 60.000 
€/km aus Stellplatzablösemitteln. Für den 1. BA fallen ca. 32.400 € (ca. 540 m) an. Die Kosten für 
die Erstellung der Einmündung Hartmannsbrook wurden auf ca. 45.000 € geschätzt.   
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ver-
fügung.  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4163 
0007 
Bürgerradwege an Kreisstraßen
Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
2011 32.400 
45.000 
 
Weitere Maß- 
nahmen 
Insgesamt:  77.400  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0919/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.01.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0919/2010 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
Der geplante Radweg über die gesamte Länge von ca. 2,8 km von der Straße Zur Windmühle 
bis zum Bönneweg wurde mit der Vorlage V/0788/2010 am 02.12.2010 im Ausschuss für Stadt-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossen. Dieser Beschluss steht unter 
dem Vorbehalt des Vertragsabschlusses über den Bau des Geh- und Radwegs zwischen den 
Verein IBROS und der Stadt Münster. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
Für den Bau des Bürgerradweges hat sich der Verein IBROS gegründet. Der Verein baut ei-
genständig und mit Hilfe der Stadt Münster den Radweg. Der Verein möchte den 1. BA kurzfris-
tig beginnen, um für das Gesamtprojekt und somit auch um weitere Sponsorengelder zu wer-
ben.  
Der 1. BA des gem. Geh- und Radweg soll v on der Straße Zur Windmühle bis zum Hart-
mannsbrook auf der östlichen Seite gebaut werden. Die asphaltierte Breite beträgt 2,25 m, mit 
beidseitig angrenzenden Banketten von jeweils 0,50 m. Überwiegend wird der Geh- und Rad-
weg östlich des vorh. Straßenseitengrabens gebaut. Im Bereich des bestehenden Eichenbe-
standes wird der Radweg auf den vorh. Straßenseitengraben verschwenkt. Die Entwässerung 
in diesem Bereich wird über einen neu anzulegenden Graben mit Drainageleitungen gewähr-
leistet. Der erforderliche Grunderwerb wird durch den Verein getätigt. Bei dem vorh. Brücken-
bauwerk der Bahn wird der Geh- und Radweg für ca. 25 m auf eine Breite von ca. 1,60 m ver-
schmälert. Um die Querung in den Hartmannsbrook für die Radfahrer sicherer zu gestalten, 
werden die zwei Abzweige für den Kfz-Verkehr teilweise zurückgebaut und zu einer neuen 
Einmündung zusammengefasst und neu gebaut. Diese begleitenden Arbeiten werden vom Tief-
bauamt gebaut und finanziert.   
Für den Eingriff in den Naturhaushalt wird ein entsprechender Ausgleich von Amt für Grünflä-
chen und Umweltschutz vorbereitet.  
 
3. Ausschreibung und Bau: 
Der Bau wird durch den Verein durchgeführt und vom Tiefbauamt begleitet. Nach Abnahme der 
Bauarbeiten wird der gem. Geh- und Radweg vom Tiefbauamt übernommen und unterhalten.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
Es werden keine Beiträge Dritter erhoben. Die weitere Finanzierung obliegt dem Verein.  
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Im Bereich des bestehenden Eichenbestandes wird die Befreiung von den Verboten für die FFH 
(Fauna-Flora-Habitat)-Schutzgebietsverordnung vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
vorbereitet. Hierbei werden die Naturschutzverbände beteiligt. Für die übrigen Bereiche wird die 
untere Landschaftsbehörde eine landschaftsrechtliche Genehmigung auf Antrag erteilen.  
 
6. liegenschaftliche Regelungen : 
Die liegenschaftlichen Regelungen werden durch den Verein abgewickelt.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

13.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.01.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ottmarsbocholter Straße
  • Bönneweg
  • Zur Windmühle
  • Hartmannsbrook

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0919/2010
Typ
Vorlagen
Datum
17.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37