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VK 11/2024

Sachstand zum Landesstraßenbedarfsplan - Bezirksregierung Köln

Sitzungsvorlage VK 06.09.2024

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Sitzungsvorlage VK (Sachstand zum Landesstraßenbedarfsplan - Bezirksregierung Köln)

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Sitzungsvorlage VK (02.09.2024_Sachstandsbericht zum Beteiligungsverfahren)

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Sitzungsvorlage VK (1_LBP_Auswertung aller Kreise und Städte_02.09.2024)

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Sitzungsvorlage VK (Sachstand zum Landesstraßenbedarfsplan - Bezirksregierung Köln)

658 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 11/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 03.09.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 06.09.2024  zur Kenntnis 
 
TOP: 
Sachstand zum Landesstraßenbedarfsplan - Bezirksregierung Köln 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Verkehrskommission nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. 02.09.2024_Sachstandsbericht zum Beteiligungsverfahren  
2. 1_LBP_Auswertung aller Kreise und Städte_02.09.2024

Sitzungsvorlage VK (02.09.2024_Sachstandsbericht zum Beteiligungsverfahren)

3835 Zeichen

Sachstandsbericht zum Beteiligungsverfahren der Gebietskörperschaften des Regie-
rungsbezirkes Köln im Rahmen der Aufstellung des Landesstraßenbedarfsplans 
 
 
Mit Erlass vom 19.01.2024 unterrichtete das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) die Bezirksregierungen in NRW und die Zweckver-
bände des Schienenpersonennahverkehrs darüber, dass die verkehrlichen Bedarfspläne des 
Landes Nordrhein -Westfalen für den ÖPNV, die Landesstraßen sowie erstmalig für Rad-
schnellverbindungen des Landes neu aufgestellt werden sollen.  
 
Das Beteiligungsverfahren für den hier in Rede stehenden Landesstraßenbedarfsplan begann 
mit dem 02.05.2024 und endete am 31.07. 2024.  Bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe, die 
einer Kommune eine zeitnahe abschließende Mitwirkung am Beteiligungsverfahren nicht er-
möglichte, wurde eine Fristverlängerung auf Nachfrage einmalig bis zum 31.08.2024 einge-
räumt. 
 
Beteiligt wurden ausschließlich die kommunalen Gebietskörperschaften. 
 
Der bestehende Landesstraßenbedarfsplan des Landes Nordrhein -Westfalen stammt aus 
dem Jahr 2007. Die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans ist u.a. in § 1 Absatz 4 
Landesstraßenausbaugesetz (LStrAusbauG) geregelt. 
 
Bedarfsplanpflichtig ist der Aus- und Neubau von Landesstraßen sowie wesentliche Änderun-
gen an bestehenden Landesstraßen mit einem Kostenvolumen größer 3 Mio. €. 
Dazu gehören z.B. Anschlussstellen, Aus - und Neubau, Ersatzbau, Ortsdurchfahrten oder 
Ortsumgehungen.  
Nicht bedarfsplanpflichtig sind Maßnahmen mit Kosten jeweils <3 Mio. Euro. Hierunter fallen 
erhaltungsorientierte Ausbaumaßnahmen und punktuelle Maßnahmen. 
 
 
Auswertung der Maßnahmenanmeldungen  
 
Die Stellungnahmen wurden seitens der Bezirksregierung gesichtet und basierend auf den 
bereitgestellten Tabellen zusammengefasst.   
 
Jede Maßnahme (auch wenn Sie von mehreren Gebietskörperschaften genannt wurde) wird 
nur einmal aufgeführt. Die anmeldenden Behörden werden entsprechend vermerkt.  
 
Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens für die Aufstellung des Landesstraßenbedarfsplan 
wird in einer Liste dargestellt.  
 
Als Interpretationshilfe sind die ergänzenden Erklärungen zu beachten. Zum besseren Ver-
ständnis wurden in der Liste alle Maßnahmen des bestehenden Landesstraßenbedarfsplanes 
gemäß ihrem Status und Neuanmeldungen farblich abgesetzt. 
 
Für Maßnahmen, die neu angemeldet oder gestrichen werden, erfolgt eine ergänzende Be-
gründung (zusätzliche Spalte). Die einzelnen Anmerkungen der Gebietskörperschaften und 
Zweckverbände werden, soweit möglich, nachrichtlich aufgeführt. 
 
Alle 91 M aßnahmen des Landesstraßenbedarfsplan (alt) sind nach Kreisfreien Städten und 
Kreisen gelistet. 
 
Insgesamt 28 i ndisponible Maßnahmen (Maßnahmen unter Verkehr / im Bau / Planfeststel-
lungsbeschluss rechtskräftig oder Planfeststellungsverfahren) sind gelb hinterlegt. Hier  geht

das MUNV davon aus, dass diese Maßnahmen bis spätestens 2035 umgesetzt sind und einer 
erneuten Bewertung nicht zugeführt werden müssen. 
 
Maßnahmen für die eine gesetzliche Wiederherstellungsverpflichtung besteht werden automa-
tisch, ohne Neubewertung, in den neu aufzustellenden Bedarfsplan übernommen. Diese Maß-
nahmen als auch Maßnahmen die aufgrund geänderter Baulastträgerschaft und Ersatzpro-
jekte nicht mehr Listenrelevant sind, sind grau (7 Maßnahmen) hinterlegt. 
 
Somit verbleiben 56 disponible Maßnahmen des alten Bedarfsplanes. Zu 33 Maßnahmen (wei-
ßer Hintergrund) erfolgte eine Rückmeldung der Gebietskörperschaften die  letztlich zu einer 
Neubewertung führen. 
 
Die restlichen 23 Maßnahmen (rosa Hintergrund), zu denen keine aktive Rückmeldung seitens 
der Kommunen erfolgte, werden einer Neubewertung nicht zugeführt. 
 
Es wurden insgesamt 73 Maßnahmen (blau hinterlegt) neu angemeldet.

Sitzungsvorlage VK (1_LBP_Auswertung aller Kreise und Städte_02.09.2024)

49327 Zeichen

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
L-Nr. Maßn.typ Einstufung Hinweise/Status
23 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
221 Neubau (NB) Stufe 1
490 Neubau (NB) Stufe 2
43 Neubau (NB) Stufe 1
82 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 ersetzt durch das Vorhaben L 
82 Köln-Wahn / Elsdorf (B 51 - B 
265)
82 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
183 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
286 Ausbau (AB) Stufe 2
43 Ausbau (AB) 
43 Neubau (NB)
82 Ausbau
43 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
288 Neubau (NB) Stufe 2
Stadt Köln: kein Kommentar
Bonn, Neulage parallel zur B 42 bis L 268 (Grüner 
Weg)
Neubau L 43 zwischen AS Worringen und Neusser 
Landstraße (B 9)
Stadt Köln: Lt. Hinweis der Stadt Köln an den Verkehrsausschuss des Rates sind Teile des u.g. neuangemeldeten 
Projektes bereits  im bestehenden Bedarfsplan vermerkt. Ein Zusammenhang zu der hier in Rede stehenden 
Maßnahme ist nicht ausgeschlossen. Eine Neubewertung wird empfohlen.
BONN
OU Aachen/Verlautenheide
Neubau Aachen-Eilendorf bis Geisberg (L 236), inkl. 
AS an A 44
AACHEN
Stadt Aachen: Es besteht regionaler Konsens darüber, dass das Projekt der L221 mit einem Autobahnanschluss an die 
A44 in Aachen-Eilendorf nicht weiterverfolgt werden soll. Daher soll das Projekt aus dem Bedarfsplan gestrichen 
werden. Die Stadt Aachen verweist hierzu auf den entsprechenden Schriftverkehr aus dem Jahr 2023.
Stadt Aachen: Diese Maßnahmen soli aus Sicht der Stadt Aachen auch weiterhin im Bedarfsplan enthalten sein.
Maßnahmenbezeichnung anmeldende Behörde / Anmerkungen / Stellungnahmen
Stadt Köln: Im alten LBP nachrichtlich erwähnt. Maßnahme wird durch andere Maßnahme ersetzt.
OU Leverkusen/Hitdorf
BA L 43 - A 59 (früher L 293)
Neubau in Leverkusen
BA Feld- /Borsigstraße bis Ostring
Köln-Wahn / Elsdorf B 8 - A 59 Stadt Köln: Lt. Hinweis der Stadt Köln an den Verkehrsausschuss des Rates sind Teile des u.g. neuangemeldeten 
Projektes bereits  im bestehenden Bedarfsplan vermerkt. Ein Zusammenhang zu der hier in Rede stehenden 
Maßnahme ist nicht ausgeschlossen. Eine Neubewertung wird empfohlen.
OU Köln/Roggendorf
Querspange A 4 Merheim
Blumenbergsweg (Erforderlichkeit im 
Zusammenhang mit Ansiedlung Kreuzfeld), 
Ertüchtigung mit Ausbau Gehweg-Radinfrastruktur 
im Abschnitt zw. Neusser 
Landstraße und Bruchstraße
Stadt Köln: kein Kommentar
>> BRK: Eventuell UAIIa / UAIIr
Neubau, westlich Bruchstraße mit Anbindung an 
Worringer Landstraße / Auto­
bahnanschlussstelle A57, Köln-Worringen
Stadt Köln: kein Kommentar
Ausbau L82n (Erforderlichkeit im Zusammenhang 
mit Siedlungsentwicklung Zündorf Süd, Langel-Ost, 
Wahn-West), Abschnitt zwischen Loorweg und A 
59 mit neuer Autobahnanschlussstelle
OU Zündorf (1. BA)
KÖLN
LEVERKUSEN
Seite 1

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
108
58
12 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
12 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
14 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
14 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
228 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
249 Ausbau (AU) Stufe 1 unter Verkehr
249 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
257 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
263 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
263 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
264 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
264 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
271 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
366 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
253 Umbau 
Ortsumgehung (OU)
12 Neubau (NB)
228 Ausbau
264    Ausbau (AU)
264 Ausbau (AU)
264 Ausbau (AU)
OU Niederzier
OU Jülich/Koslar (A 44 bis L 14)
OU Jülich/Merzenhausen
OU Linnich - Linnich/Rurdorf
Ausbau zwischen Nideggen/Blens und 
Heimbach/Hausen
L 58 (Oulustraße) zwischen Netzknoten 4908 092 
(Kreuzung Herbert-Wehner-Straße) und 4908 104 
Kreisverkehr Steinbücheler Straße)
Stadt Leverkusen: Rückbau der bisherigen 4-spurigen L 108 auf 2 Fahrspuren. Aufgrund der Verkehrsbelastung ist die 4-
Spurigkeit nicht notwendig. Die beim Rückbau freiwerdende Fläche kann entsiegelt werden und somit dem 
Klimaschutz dienen (siehe beigefügtes Schreiben).
Stadt Leverkusen: Rückbau der bisherigen 4-spurigen L 58 auf 2 Fahrspuren. Aufgrund der Verkehrsbelastung ist die 4-
Spurigkeit nicht notwendig. Die beim Rückbau freiwerdende Fläche kann entsiegelt werden und somit dem 
Klimaschutz dienen (siehe beigefügtes Schreiben).
L 108 (Westring) zwischen Netzknoten 4907 400 
(Kreisverkehr Nobelstraße) und 4907 065 
(Einmündung Rheindorfer Straße) 
OU Luchem
Gemeinde Merzenich: Bereits jetzt hohe Belastung des Kreuzungsbereich. Erhöhtes Verkehrsaufkommen durch 
Erweiterung Gewerbegebiet Auf der Heide, Wohnbauflächenentwicklung Auf der Heide. Zudem fehlende Anbindung 
des Radverkehrs
>> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes
Ausbau Kreuzungsbereich Schöne Aussicht, 
L264/B264
Gemeinde Merzenich: Belastungsgrenze erreicht / überschritten. Zudem fehlende Anbindung des Radverkehrs
>> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes
OU Nörvenich/Frauwüllesheim
OU Vettweiß/Kelz
OU Nörvenich/Binsfeld
OU Linnich/Hottorf
L12n Ersatzstraße Inden- Jülich gem. BKP Inden II
OU Nideggen
OU Düren/Arnoldsweiler Stadt Düren: Die L 257n ist Bestandteil des aktuellen Landesstraßenbedarfsplanes. Im 
Landesstraßenplanungsprogramm von 2018 ist die Maßnahme in Schritt 3 eingestuft und damit aktuell nicht weiter 
bearbeitet worden. Aufgrund der BAB-Umfahrungsverkehre und der hohen Verkehrsbelastung, insbesondere im 
Bereich der Überlagerung der L 257 mit der K 2 beantragt die Stadt Düren die Neubewertung der Maßnahme. 
OU Gut Ollesheim
OU Eschweiler über Feld Gemeinde Nörvenich: Die Linienführung ist unverändert und kann aus der "alten Maßnahme 263" übernommen 
werden.
Ausbau der OD Linnich-Rurdorf Stadt Linnich: Ausbau der OD Linnich-Rurdorf. Vorhandener Querschnit ist unzureichend.
OU Linnich-Gereonsweiler Stadt Linnich: Neubau der OU Linnich-Gereonsweiler
KVP in Linnich B57/L253 Stadt Linnich: Umbau des KP B57/L253 zu einem KVP
Stadt Linnich: Neubewertung erwünscht. Bedarf unverändert groß.
Stadt Linnich: Neubewertung erwünscht. Bedarf unverändert groß.
Kreis DÜREN
Ausbau Einmündungsbereich Dechant-Fabry-
Straße, OE Girbelsrath
Gemeinde Merzenich: Verlassen der Ortslage bedingt durch hohes Verkehrsaufkommen schwierig. 
>> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes
Gemeinde Inden: Gem. des BKP Inden II meldet die Gemeinde Inden den Neubau der hier verankerten Ersatzstraße 
L12n
Ausbau Kreuzungsbereich Auf der Heide 
Seite 2

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
264 Ausbau (AU)
257 Ausbau (AU)
11 Umbau
246 Umbau
33 Umbau
249 Umbau
218 Umbau
33 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
115 Neubau (NB) Stufe 1 Vorhaben im 
Kausalzusammenhang mit dem 
Bau der A 1 Eifelautobahn
178 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
207 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
11 AS Neubau (NB)
Kreis EUSKIRCHEN
OU Weilerswist (Süd- und Westumgehung L 33 / L 
163)
Neubau Blankenheim/Lommersdorf, L115 bis LGr.
Kreisverkehr L 249 Gut Kirschbaum Stadt Nideggen: Kreisverkehr einrichten zur Einbindung des in Planung stehenden Gewerbegebietes zum neuen 
Wohngebiet
>> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes
Kreisverkehr Ortsmitte Schmidt Stadt Nideggen: Kreisverkehr in der Ortsmitte in Schmidt einrichten; passend zur Umgestaltung gemäß Zielkonzept
>> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes
Kreisverkehr L11/L249 OD Nideggen Stadt Nideggen: Kreisverkehr in der OD einrichten
>> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes
Ortsein- und ausfahrten sicherer gestalten; 
Lärmbelastung für Anwohner verringern L 246
Stadt Nideggen: Durch den Einbau eines geräuscharmen Asphalts kann die Lärmbelastung reduziert werden und durch 
den Bau von Kreisverkehren die Ein- und Ausfahrt in den Ort sicherer werden
>> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes
Kreisverkehr L 33 Stadt Nideggen: Kreisverkehr einrichten zur besseren Einbindung des in Planung stehenden Gewerbegebietes 
>> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes
Ausbau Einmündungsbereich Am Roßpfad, OE 
Girbelsrath Gewerbegebiet
GemeindeMerzenich: Verlassen des Gewerbegebietes durch hohes Verkehrsaufkommen schwierig. Zudem wird der 
Verkehr in das Gewerbegebiet durch eine Gebietserweiterung zunehmen.
>> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes
Betrachtung  L 257 und OD Bürgewald (bis 
06.07.2024 namentlich Morschenich-Alt)
Gemeinde Merzenich: Bewertun erwünscht
OU Euskirchen/Billig
OU Dreiborn
Neubau Autobahnanschluss Satzvey 
(Landeskostenanteil)
Stadt Mechernich: Die Stadt hat im August 2021 einen Antrag auf Bau der AS Satzvey beim Bund gestellt. Der Antrag 
befindet sich z. Zt. noch in der Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4 Mio. EUR, wovon der Bund 55% (= 2,2 Mio. 
EUR) und das Land NRW 45 % (= 1,8 Mio. EUR) zu tragen hätten. Die Maßnahme wird für den 
Landesstraßenbedarfsplan angemeldet, damit die Finanzierung des Landesanteils sichergestellt wird.
Kreis EU: Die angedachte neue Anschlussstelle der L 11 an die A 1 ist als Vollanschluss in alle Richtungen oder als 
einhüftiger Anschluss aus und in Richtung Köln möglich. Beide Varianten verbessern die Anbindung Bad Münstereifels. 
Auch unabhängig von der Idee eines nördlichen Zubringers der L 11 für Bad Münstereifel stellt ein Vollanschluss der L 
11 an die A 1 in Satzvey in Verbindung mit einem in Planung befindlichen neuen Bahnhaltepunkt in Satzvey ein großes 
Potential für das Stadtgebiet Mechernich und die Südkreisbevölkerung als Park & Ride Standort zur Metropolregion 
Köln/Bonn dar. Die Maßnahme unterstützt somit die Verlagerungswirkung vom MIV hin zum SPNV und kommt somit 
den strategischen Zielen auf Bundes- und Landesebene nach. Seitens der Stadt Mechernich bestehen bereits konkrete 
Planung zum Umbau des Haltepunktes Satzvey mit großzügigem P+R-Parkplatz. Gleichzeitig ist eine 
Fahrplanumstellung und dichtere Zugtaktung im Rahmen der Elektrifizierung der Eifelstrecke geplant. Die Zugwirkung 
des Vollanschlusses ohne zusätzliche Ortsumgehungen auf das umgebende Straßennetz und die damit verbundene 
verkehrliche Ent- und Belastungswirkung wäre noch zu beleuchten.
Seite 3

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
499 Ortsumgehung (OU)
162 AS Neubau (NB)
11 Ortsumgehung (OU)
105 Neubau (NB)
105 Neubau (NB)
194 Neubau (NB)
210 Ausbau (AU)
Anschlussstelle L 162 / B 56 n Zülpich-Lüssem Stadt Zülpich: Zur Reduzierung von Verkehren auf der B 56 von Zülpich zum Anschluss an die A1 (Euskirchen) durch die 
Ortschaften Ülpenich, Dürscheven und Oberelvenich, sowie zur Entlastung der Innenstadtstraßen und deren 
Knotenpunkten Bonner Straße (B 56), Frankengraben (K 82) und Römerallee wird eine neue Anschlussstelle zwischen 
der L 162 und der B 56n vorgeschlagen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe und Anschluss zum Gewerbe- und 
Industriegebiet "An der Römerallee" in Zülpich können so Lieferverkehre die zur Autobahn müssen aus den 
Ortschaften gehalten werden und haben einen direkten Weg zur A 1.
Ortsumgehung Bad-Münstereifel - Kalkar Kreis EU: Neubau / Ortsumgehung, Die OU Kalkar stellt eine Verbindung zwischen der L 11 westlich von Kalkar und der 
L 194 nördlich von Iversheim dar. Neben der Entlastung von Kalkar um etwa 50 % des Verkehrsaufkommens, bewirkt 
die Ortsumgehung eine direktere Führung des Verkehrs zwischen der A 1 und Bad Münstereifel.
Südspange Kall Kreis EU: Die L 105n, Südspange Kall stellt die Verknüpfung der L 105 mit der L 204 südlich der Ortslage Kall, dar. Die 
Südspange ist eine Möglichkeit für eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung auf der bestehenden L 105 in der 
Ortsdurchfahrt Kall. Hierbei wird die Südspange südlich des Verbrauchermarktes mit Hilfe eines Brückenbauwerks über 
die Urft und die Bahnstrecke Köln – Trier hinweg geführt und anschließend über das dortige derzeit ungenutzte 
Gelände an die L 204 angebunden. 
Durch die Südspange Kall wird die Ortsdurchfahrt Kall (Bahnhofstraße und Aachener Straße) entsprechend der 
Prognosen erheblich entlastet. Die Maßnahme hat bedeutende lokale Wirkung für die Entlastung der Ortslage Kall 
ohne Durchgangsverkehre anzuziehen. 
Die Südspange könnte somit einen erheblichen Beitrag zur bereits angestoßenen Ortsentwicklung von Kall darstellen.
Ortsumgehung Weiler am Berge Stadt Mechernich: Die Ortsumgehung Weiler am Berge war bereits für den Landesstraßenbedarfsplan 2005 
angemeldet, wurde dort jedoch nicht berücksichtigt. Für die Ortslage Weiler am Berge würde die Umgehung eine 
erhebliche Verkehrsentlastung bedeuten. Die Maßnahme wird aus Sicht der Stadt Mechernich und des Kreises 
Euskirchen als dringend notwendig erachtet, so dass die Ortsumgehung erneut als Maßnahme für den 
Landesstraßenbedarfsplan angemeldet
Kreis EU: Neubau / Ortsumgehung. Der enge südliche Teil der Ortslage Weiler am Berge ist für die inzwischen 
vorhandene Verkehrsbelastung von 1.900 Kfz/d aufgrund der räumlichen Enge ungeeignet. Durch die Randbebauung 
bestehen unter Beibehaltung des Durchgangsverkehrs keine Optionen für eine verkehrssichere Umgestaltung. Insofern 
bietet nur eine Ortsumgehung die Möglichkeit zur Verbesserung. Bei der aktuellen Verkehrsuntersuchung des Kreises 
aus 2024 wurden verschiedene Möglichkeiten der Entlastung betrachtet. Im Ergebnis wurde die vollständige 
Umgehung der Ortslage empfohlen. Die Ortsumgehung nimmt bis zu 2.500 Kfz/d auf. Im Ort verbleibt nur noch der 
Quell- und Zielverkehr von bis zu 300 Kfz/h. Die Maßnahme führt insofern zu einer erheblichen örtlichen Verbesserung 
im Bereich der Verkehrssicherheit und bietet erstmals Gestaltungsspielraum.
Ortsumgehung Golbach Kreis EU: Neubau / Ortsumgehung. Die Maßnahme umfasst die ca. 1,4 km lange Ortsumgehung Golbach der L 105. 
Diese Ortsumgehung kann über die Trasse eines bestehenden Wirtschaftsweges geführt werden. Mit Hilfe der 
Ortsumgehung Golbach wird der Durchgangsverkehr vollständig aus der Ortsdurchfahrt Golbach herausgenommen. Es 
verbleibt lediglich der Quell- und Zielverkehr. Die Maßnahme ist lokal als Ortsentlastung Golbach somit sehr wirksam.
Osttangente Weilerswist Kreis EU: Die angedachte Osttangente dient dazu, Gewerbe- und Wohnstandorte im Raum Weilerswist-Euskirchen 
miteinander zu verbinden. Hauptziel ist dabei die Entlastung der Ortsdurchfahrten Großbüllesheim, Ottenheim, 
Derkum, Hausweiler und Groß Vernich. Die Gesamtumgehung der L 194 führt entsprechend der Prognosen der 
Integrierten Verkehrsplanung aus 2005 zu einer Entlastung der Ortslagen von bis zu 70 %.Durch die L194n würde 
zudem die Erschließung der im Landesentwicklungsplan im Bereich der Stadt Euskirchen und Weilerswist ausgewiesene 
Gewerbefläche für flächenintensive Großvorhaben (PrimeSite Rhine Region) gestärkt.
Planfreier Umbau des Bahnübergangs Derkum Kreis EU: Im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Bahnstrecke Köln-Trier wird zur Reduzierung der Wartezeiten 
ein planfreier Umbau des Bahnübergangs mit der L 210 in Derkum vorgeschlagen. Durch die Maßnahme können die 
negativen Auswirkungen für die Anlieger und für den Verkehrsablauf ausgeschlossen werden.
Seite 4

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
194 Ortsumgehung (OU)
19 Neubau (NB) Stufe 1 unter Verkehr
19 Neubau (NB) Stufe 1
42 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
117 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 im Bau
228 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
240 Neubau (NB) Stufe 2 wird als Bundesmaßnahme B 
221 Scherpenseel (VB) 
weiterverfolgt
277 Neubau (NB) Wiederherstellungsverpflichtun
gen aufgrund des 
Braunkohletagebaus (RWE-
Maßnahme)
364 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
364 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
364 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 Landesstraßenbauprogramm 
2024; 
Planfeststellungsbeschluss
240 Neubau (NB) Stufe 2
364 Neubau (NB)
364 Ortsumgehung (OU)
Neubau von der L 47 (Übach-Palenberg) bis zur L 
42n (Scherpenseel)
Stadt Übach-Palenberg: Dieser Trassenverlauf ist aus städtischer Sicht nicht mehr von Bedeutung. Im gegenwärtigen 
Bedarfsplan wird bei dieser Verbindung fälschlischerweise auf die Bundesmaßnahme B221Scherpenseel verwiesen.
Ortsumgehung Tondorf Kreis EU: Neubau / Ortsumgehung. Durch die Maßnahme werden Verkehrsströme der L 194 abseits der Ortsdurchfahrt 
gebündelt und die enge und kurvenreiche Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr weitgehend entlastet. Die 
Ortsumgehung kann über die Trasse bestehender Wirtschaftswege geführt werden. Die Ortsdurchfahrt Tondorf L 194 
wird im nördlichen Teil um 79 % und im südlichen Teil um 67 % entlastet. Auf der Ortsdurchfahrt der L 115 werden 
Verkehrsreduzierungen von 58 % prognostiziert. In der Ortslage verbleiben hauptsächlich Verkehre mit Quelle und Ziel 
Tondorf. Daneben sind in geringem Umfang noch Durchgangsverkehrsströme in Richtung Rohr und in Richtung 
Verbandgemeinde Adenau vorhanden. Die Maßnahme ist hoch wirksam zur Entlastung der Ortslage Tondorf
Neubau Ersatzstraße BT Garzweiler II (OU 
Immerath), 1. BA
Neubau Ersatzstraße BT Garzweiler II (OU 
Immerath), 2. BA
Ortsumgehung Geilenkirchen und Übach-
Palenberg/Scherpenseel
Stadt Übach-Palenberg: Diese (auch international) bedeutsame Verbindung (bisherige Bezeichnung L 42n) wird in den 
weiteren Planungen als Bundesstraße 221n dargestellt und sollte als Bundesmaßnahme weiterverfolgt werden.Laut 
Arbeitsprogramm 2021 für die Bundesstraßen in NRW soll diese Maßnahme ungerechtfertigterweise entfallen (siehe 
https://www.land.nrw/pressemitteilung/54-projekte-bundesstrassen). Die Bestrebung einer Ortsumgehung des 
Ortsteils Scherpenseel gilt es durchaus aufrechtzuerhalten.
Stadt Herzogenrath: Bedarf besteht weiterhin. Neubewertung wird gewünscht.
OU Geilenkirchen/Leiffarth Kreis HS: Die Ortsumgehung ist für die Erschließung des Industriegebiets FSI von enormer Bedeutung. Über die L 364n 
können die Verkehre in Richtung A 46 FR Düsseldorf abfließen.
Stadt Geilenkirchen: Wird befürwortet
Kreis Heinsberg
OU Hückelhoven, BA A 46 - L 117 Kreis HS: Die Ortsumgehung ist für die Erschließung des Industriegebiets FSI von enormer Bedeutung. Über die L 364n 
können die Verkehre in Richtung A 46 FR Düsseldorf abfließen.
Stadt Geilenkirchen: Wird befürwortet
Stadt Hückelhoven: Wird befürwortet
Neubau in Übach-Palenberg, BA L 47 bis L 232 
(Boscheln)
Stadt Übach-Palenberg: Der derzeitige Bedarfsplan führt als Planungsträger den Regierungsbezirk Münster auf. Die 
sogenannte "Südtangente" stellt die rote dickere Markierung im beigefügten Dokument dar.
OU Hückelhoven/Brachelen Kreis HS: Die Ortsumgehung ist für die Erschließung des Industriegebiets FSI von enormer Bedeutung. Über die L 364n 
können die Verkehre in Richtung A 46 FR Düsseldorf abfließen.
Stadt Geilenkirchen: Wird befürwortet
Stadt Hückelhoven: Wird befürwortet
Lückenschluss Erkelenz - Kückhoven L 19 - L 354
OU Gerderhahn und Golkrath (Erkelenz) Bestätigung des Kreis HS und der Stadt Erkelenz
OU Hückelhoven/Hilfarth, BA Rheinstraße - L 
364alt
Kreis HS: Die Ortsumgehung ist für die Erschließung des Industriegebiets FSI von enormer Bedeutung. Über die L 364n 
können die Verkehre in Richtung A 46 FR Düsseldorf abfließen.
Stadt Geilenkirchen: Wird befürwortet
Stadt Hückelhoven: Wird befürwortet
OU Hückelhoven/Ratheim und -Millich
OU Geilenkirchen/Lindern Kreis HS: Die Ortsumgehung ist für die Erschließung des Industriegebiets FSI von enormer Bedeutung. Über die L 228n, 
die B 57 und die B 56 können die Verkehre in Richtung A 44 FR Aachen abfließen
Stadt Geilenkirchen: Wird befürwortet
Seite 5

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
81 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
101 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
320 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
321 Neubau (NB) Stufe 1 unter Verkehr
336 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 ersetzt durch das Vorhaben 
Morsbach, Ausbau von Hülstert - 
… bis -Appenhagen
336 Ausbau (AB) Stufe 1
98 Ausbau (AB)
324 Ortsdurchfahrt
337 Neubau (NB)
337 Ortsdurchfahrt
341 Ortsdurchfahrt
342 Ortsdurchfahrt
324 Ortsdurchfahrt
336 Bauabschnitt (BA)
101 Ausbau (AB) Stufe 1 unter Verkehr
284 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
286 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
286 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
359 Ausbau (AB) Stufe 1 unter Verkehr
OU Radevormwald/Honsberg (B 229 - L 412)
OU Hückeswagen/Scheideweg Stadt Hückeswagen: Stadt Hückeswagen hält die Ortsumgehung Scheideweg für entbehrlich.
OU Nümbrecht/Bierenbachtal, BA OU 
Bierenbachtal
Neubau Wiehl/Bielstein bis -/Oberbantenberg
Oberbergischer Kreis
Kreisverkehr Pochwerk Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert
>> BRK: eventuell UAIIa-relevant
OD Allenbach, Mittelagger, Oberagger Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert
>> BRK: eventuell UAIIa-relevant
OD Ohlhagen Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert
>> BRK: eventuell UAIIa-relevant
OU Morsbach/Lichtenberg
Morsbach, Ausbau von Hülstert - Morsbach 
Morsbach bis Hülstert, Ausbau und L324 Morsbach-
Volperhausen bis -Appenhagen Ausbau der 
Umleitungsstrecke
Ausbau der Verbindung zwischen Nochen/Peisel 
und Apfelbaum in Gummersbach
Stadt Gummersbach: nicht kommentiert
L324/L96, OD Sinspert Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert
>> BRK: eventuell UAIIa-relevant
Rheinisch-Bergischer-Kreis
Ausbau zw. Wermelskirchen-Dreibäumen und -
/Stumpf,BA OD Stumpf
OU Rösrath (Innere Umgehung)
OD Wildbergerhütte Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert
>> BRK: eventuell UAIIa-relevant
OD Odenspiel Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert
>> BRK: eventuell UAIIa-relevant
Kreisverkehr Sengelbusch Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert
>> BRK: eventuell UAIIa-relevant
OU Bergisch Gladbach/Refrath(1. BA, L 286 - L 136) Stadt Berg. Gladbach: Vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschluss (Sitzung am 01.10.2024) meldet die Stadt 
Bergisch Gladbach den Verzicht auf diese Maßnahme. Die Trasse soll zukünftig für die Bedürfnisse des 
Umweltverbunds genutzt werden. 
OU Bergisch Gladbach/Refrath(2. BA, L 136 - A 4) Stadt Berg. Gladbach: Vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschluss (Sitzung am 01.10.2024) meldet die Stadt 
Bergisch Gladbach den Verzicht auf diese Maßnahme. Die Trasse soll zukünftig für die Bedürfnisse des 
Umweltverbunds genutzt werden. 
Ausbau Leichlingen/Wacholder bis - /Herscheid,BA 
Wacholder bis Bennert
Seite 6

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
409 Ausbau (AB) Stufe 1
101 Neubau (NB)
101 Neubau (NB)
101 Neubau (NB)
157 Ausbau (AB)
157 Ausbau (AB)
409 Ausbau (AB)
270     Umbau (UB)
270 Umbau (UB)
48 Neubau (NB) Wiederherstellungsverpflichtun
gen aufgrund des 
Braunkohletagebaus (RWE-
Maßnahme)
93 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
93 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 im Planfeststellungsverfahren
103 Neubau (NB) Wiederherstellungsverpflichtun
gen aufgrund des 
Braunkohletagebaus (RWE-
Maßnahme)
103 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
Ausbau zw. Kürten/Laudenberg u. 
Wermelskirchen/Dhünn,BA Stauwurzel - 
Halzenberg
R-B-K: wünscht zeitnahe Umsetzung
Dabringhausen: Bau eines KVP L101/ L294 
(Opladener Str. Rtg Hilgen)
Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar
BRK: Eventuell UAIIa-relevant
Dabringhausen: Bau eines KVP L101/ K15 
(Richtung Emminghausen)
Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar
BRK: Eventuell UAIIa-relevant
Ausbau L409 mit Rad +Gehweg zwischen Straße 
"Am Bahndamm" und OD Preyersmühle 
Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar
BRK: Eventuell UAIIa-relevant
Kreisverkehrplatzes an der Kreuzung Küchenberger 
Straße/Odenthaler Straße
Gemeinde Odenthal: Neuplanung eines Kreisverkehrplatzes an der Kreuzung Küchenberger Straße/Odenthaler Straße 
in Voiswinkel. Grund: Bessere Verkehrsanbindung der Rettungswache Voiswinkel und der Sondergebiete entlang des 
Küchenberger Straße.
BRK: Eventuell UAIIa-relevant
Kreisverkehrplatzes an der Odenthaler Straße 
zwischen der Straße "Am Sonnenberg" und 
"Odenthaler Straße" 
Gemeinde Odenthal: Neuplanung eines Kreisverkehrplatzes an der Odenthaler Straße zwischen der Straße "Am 
Sonnenberg" und "Odenthaler Straße" Haus-Nr. 18 in Voiswinkel. Erschließung der Bauflächen im Bereich des 
Bebauungsplans Nr. 31 A -Voiswinkel Mitte- und der Wohnbauflächen östlich der Odenthaler Straße Richtung 
Sonnenberg
BRK: Eventuell UAIIa-relevant
Dabringhausen: Bau eines KVP L101/ K11 
(Höferhof und weiter)
Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar
BRK: Eventuell UAIIa-relevant
Ausbau L157 mit Rad+Gehweg zwischen B51 und 
Stadtgrenze Solingen
Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar
BRK: Eventuell UAIIa-relevant
Ausbau L157 mit Rad+Gehweg von Eich bis 
Vorderhufe
Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar
BRK: Eventuell UAIIa-relevant
OU Pulheim/Stommeln - Bergheim/Büsdorf,BA K 
20 bis B 477 mit OU Bergheim/Büsdorf
Neubau in HürthL 103 alt und B 265
OU Brühl/Nord bis Hürth/Kendenich (B 51 bis B 
265)
Stadt Hürth: Maßnahme kann gestrichen werden
Rhein-Erft-Kreis
Neubau Bedburg/Kirchherten bis -/Frimmersdorf 
(L 279 - L 116)
OU Bergheim-Oberaußem R-E-K: Durch den Neubau der K 22n zwischen Bergheim-Kenten und -Oberaußem wird sich die Verkehrsbelastung in 
der Ortsdurchfahrt der L 93 in Oberaußem spürbar erhöhen. Im Zuge des Linienbestimmungsverfahrens für die K 22n 
wurde deshalb bereits darüber nachgedacht, den Linienzug von Kenten kommend als L 93n um den Abtsbusch herum, 
die L 91 in Höhe des Hallerhofs querend bis zur L 93n (Umgehung Büsdorf-Fliesteden) zu verlängern. Der Linienzug 
würde die Ortsdurchfahrt Oberaußem vom Durchgangsverkehr voraussichtlich deutlich entlasten. Die Realisierung 
dieses Vorhabens könnte sich zudem positiv im Hinblick auf die städtebaulichen Entwicklungschancen im 
Zusammenhang mit dem bevorstehenden Strukturwandel auswirken; die Trasse könnte ggf. teilweise in den 
bestehenden Trog der Nord-Süd-Bahn umweltschonend integriert werden.
Bergheim: Maßnahme wird befürwortet
Seite 7

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
122 Ausbau (AB) Stufe 1
150 Ausbau (AB) Stufe 1 unter Verkehr
163 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
183 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
183 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
183 Ausbau (AB) Stufe 1 im Planfeststellungsverfahren
276 Neubau (NB) Wiederherstellungsverpflichtun
gen aufgrund des 
Braunkohletagebaus (RWE-
Maßnahme)
279 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
279 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
361 Bauabschnitt (BA) Stufe 1 unter Verkehr
361 Bauabschnitt (BA) Stufe 1
361 Neubau (NB) Stufe 1
361 Neubau (NB) Stufe 1 im Bau
93 Ausbau (AB)
162 Ortsumgehung (OU)
OU Pulheim
Ausbau bei Frechen mit AS A4, B 264 bis B 55
Wiederherstellung zwischen Elsdorf und 
Niederzier,Tagebau Hambach
OU Bedburg/Kirchherten Stadt Bedburg: ohne Kommentar
Stadt Bergheim: s. Kommentar zu umfänglicher Neuanmeldung unten
Ausbau bei Kerpen-Sindorf, AS A 4 bis Südkreisel
Ausbau von Brühl bis Köln/Godorf (A 553 - A 555)
OU Köttingen - Kierdorf Stadt Erftstadt: Die Stadt Erftstadt regt an, die Darstellung der Bedarfsplanmaßnahme vor dem Hintergrund 
vorliegender Gutachten zur Ortsumfahrung, der gültigen Beschlusslage und vor dem Hintergrund des 
Regionalplanentwurfs (vgl. Regionalplanentwurf_Anregungen)  aus dem Landesbedarfsplan herauszunehmen. Die 
Stellungnahme erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses des Ausschuss für Mobilität und Straßen der Stadt Erftstadt am 
27.08.24
OU Pulheim/Sinnersdorf (Westumgehung)
Neubau von Bergheim Kenten (K 22) bis Frechen-
Königsdorf (B 55)
Stadt Bergheim: Das Vorhaben ist im derzeit gültigen Bedarfsplan enthalten (Stand 27.03.2024) und als Stufe 1 
eingestuft. Im Landesstraßenprogramm aus dem Jahr 2018 wurde dieses Vorhaben in Schritt 2 eingeordnet. 
Verknüpfungspunkte der L 361n können an der bestehenden L 93 und an der im Verfahren angemeldeten L 93 
Ortsumgehung Bergheim - Oberaußem geschaffen werden. Des Weiteren kann eine Verknüpfung an die im Bau 
befindliche Anschlussstelle Frechen-Königsdorf mit Anbindung der  A4 an die L 361 "Aachener Straße" hergestellt 
werden. Weitere Unterlagen, wie die Linienführung im Maßstab 1:25.000 sowie eine Projektbegründung, sind im 
Online-Verzeichnis hinterlegt. 
BRK: Maßnahme wurde von der Stadt Bergheim mit "Neubau der L 361 von L 93 bis Anschlussstelle Frechen-Königsdorf 
(B 55 / A 4)" beschrieben
Neubau in Frechen/Königsdorf (B 55 - A 4)
Ausbau der Grubenrandstraße "Am Villerand" zur 
Landesstraße in Weiterführung der L 93 bis zur B 
477 / B 477n
Stadt Bergheim: Der Ausbau der Grubenrandstraße "Am Villerand" zur Landesstraße soll als Netzschluss bzw. 
Verknüpfungspunkt für weitere Vorhaben im Rahmen der weiteren überörtlichen Straßenplanungen dienen. Hierbei 
soll die L 93 aus Quadrath-Ichendorf kommend auf der Grubenrandstraße "Am Villerand" bis zum Knotenpunkt der 
bestehenden B 477 weitergeführt werden. Weitere Unterlagen können dem Online-Verzeichnis entnommen werden. 
Diese Unterlagen umfassen unter anderen eine ausführliche Projektbegründung, den Flächennutzungsplan der 
Kreisstadt Bergheim, die beiden Verkehrsgutachten zur L93n sowie der K 22n sowie die aktuelle Version des 
Lärmaktionsplanes der Kreisstadt Bergheim.
OU Bedburg/Rath Stadt Bedburg: ohne Kommentar
Bedburg bis Kerpen (B 55),BA Bedburg/Nord - 
Bedburg/Süd
Bedburg bis Kerpen (B 55), BA B 477alt - K 22 Stadt Bergheim: Möglicherweise handelt es sich hier um die unten stehende, als Neuanmeldung vermerkte Maßnahme 
mit der Bezeichnung "III. BA Ortsumfahrung Bergheim - Mitte zwischen Parksauna und Martinswerk / Anschluss K 22n"
OU Erftstadt-
Dirmerzheim/Konradsheim/Lechenich
R-E-K: Die v.g. Ortsdurchfahrten müssen dringend vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Der Rhein-Erft-Kreis wäre 
bereit, die „Querspange Konradsheim" von Liblar kommend über Konradsheim hinaus bis zur L 162n zu verlängern (K 
44n); in der Finanzplanung des Kreises ist diese Maßnahme bereits enthalten.
Stadt Erftstadt: Befürwortung und umfangreiche Erläuterung der Maßnahme
Seite 8

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
183 Ausbau (AB)
184 Ortsumgehung (OU)
91 / 
213
Ortsumgehung (OU)
213 Ortsumgehung (OU)
277 Ausbau (AB)
Ortsumgehung (OU)
279 Ortsumgehung (OU)
Ortsumgehung Bergheim - Glessen Stadt Bergheim: Diese Ortsumgehung wird als Ersatz für die vorhandene Ortsdurchfahrten Glessen L 91 und L 213 
gewünscht. Ein Problem in Glessen ist der Verkehr in West-Ost-Richtung. Dieser Verkehr soll durch die angemeldete 
Maßnahme verringert werden. Zudem wird durch die geplante Linienführung der Ortsumgehung der Verkehr der Nord-
Süd passierenden L 213 bereits vor dem Erreichen des Stadtteiles umgeleitet. So wird durch diese Maßnahme teilweise 
auch die Hohe Straße (L 213) in Glessen entlastet. Weitere Unterlagen wie eine ausführliche Projektbegründung, das 
Verkehrsgutachten zur L 93n OU Pulheim/Stommeln - Bergheim/Büsdorf und der Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-
Erft-Kreises, der aktuelle Lärmaktionsplan der Kreisstadt Bergheim sowie eine mögliche Linienführung sind im Online-
Verzeichnis eingestellt. Des Weiteren sind die damaligen Schreiben an Herrn Minister Lutz Lienenkämper sowie sein 
Antwortschreiben beigefügt.
OU Bergheim-Glessen/Pulheim-Brauweiler R-E-K: In der Bürgerwerkstatt Glessen-Brauweiler wurde 2008 mit der Bürgerschaft die Linienführung für eine L 213n 
erarbeitet und von einem Gutachter bewertet. Die erwartete Entlastungswirkung für Glessen wurde nachgewiesen. Im 
Zusammenhang mit der angedachten Stadtbahnverlängerung bis nach Bergheim-Niederaußem und der hiermit 
voraussichtlich einhergehenden Siedlungsentwicklung sollte das Vorhaben im Zuge der Landesstraßenbedarfsplanung 
bewertet werden.
AB Nordrandweg Tagebau Hambach (derzeit 
Werkstraße RWE)
R-E-K: Für die Straßenverbindung zwischen Elsdorf und Niederzier (L 276n) besteht eine 
Wiederherstellungsverpflichtung des Bergbautreibenden. Sie ist deshalb im Landesstraßenbedarfsplan bereits 
enthalten. Vor diesem Hintergrund sollte überlegt werden, die RWE-Werkstraße zu einer Landesstraße (L 277n) 
auszubauen. Eine gutachterliche Aussage in Bezug auf die Realisierungswürdigkeit des Streckenzuges in 
Wechselwirkung mit der L 276n wäre für die weiteren Überlegungen im Zuge der Abschlussbetriebsplanung für den 
Tagebau Hambach sehr hilfreich.
AB von L 361 (Aachener Straße) bis B 59n in 
Pulheim
R-E-K: Der sich bereits in der Planung befindliche 4-streifige Ausbau zwischen der L 496 (Dürener bzw. Holzstraße) und 
der L 361 (Aachener Straße) in Frechen sollte entsprechend der Beschlusslage der Stadt Pulheim und des Rhein-Erft-
Kreises über die L 361 (Aachener Straße) hinaus bis zur B 59n verlängert werden; in Höhe der Ortslage Pulheim-Geyen 
sollte die 4-streifige Trasse vom Ortsrand weiter abgesetzt verlaufen.
OU Wesseling-Berzdorf R-E-K: Das langjährig angedachte Vorhaben wird im Zuge der kommunalen Bauleitplanung der Stadt Wesseling zurzeit 
wieder intensiv diskutiert. Neben der hohen Entlastungswirkung für die Ortsdurchfahrt Berzdorf, in der zurzeit aus 
Lärmschutzgründen Tempo 30 angeordnet ist, könnte eine L 184n auch neue Perspektiven für die städtebauliche 
Entwicklung der Stadt Wesseling und neue Wohnbauperspektiven für den Kölner Ballungsrand eröffnen.
OU Millendorf Bedburg: Der Ortsteil Millendorf ist durch beengte Straßenquerschnitte und den hohen Durchgangsverkehr von der 
A61/L279 in Richtung Lipp und Kaster belastet. Eine Anbindung an die L279 östlich von Millendorf ist gewünscht.  
>> BRK: keine Planunterlagen
Ortsumgehung Rheidt-Hüchelhoven und Bedburg-
Rath in Fortführung der L 93n / L 279
Bergheim: Ein Teil des Vorhabens (Die OU Bedburg/Rath) ist im derzeit gültigen Bedarfsplan enthalten (Stand 
27.03.2024) und als Stufe 2 eingestuft. Das hier anzumeldende Vorhaben liegt dabei auf Bergheimer und Bedburger 
Stadtgebiet. Durch diese Maßnahme werden zum einen der Bedburger Ortsteil Rath sowie der Bergheimer Ortsteil 
Hüchelhoven entlastet. In Fortführung der L 279 wird eine Verknüpfung zum bereits im Planfeststellungsverfahren 
befindlichen Projekt der L 93n Ortsumgehung Pulheim/Stommeln - Bergheim/Büsdorf ein Netzschluss hergestellt. 
Dadurch wird eine überörtliche Trassenführung geschaffen, die Verkehr um die engen Ortsteile führt. Weitere 
Unterlagen wie eine ausführliche Projektbegründung, die Lienenführung, der Flächennutzungsplan der Kreisstadt 
Bergheim, der Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises sowie ein Übersichtslageplan der L 93n als möglicher 
Verknüpfungspunkt sind im Online-Verzeichnis hochgeladen.
Seite 9

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
361 Bauabschnitt (BA)
277 Umbau
183 Ausbau (AB)
16 Ausbau (AB) Stufe 1
113 Neubau (NB) Stufe 2
113 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
113 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
147 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
163 Ortsumgehung (OU) Stufe 2*
163 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
183 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
Umbau KP L277 / Günther-Wiebke-Str. in Frechen 
Grefrath zum KV
Stadt Frechen: Entschärfung des Unfallhäufungspunktes in der Hauptanbindung Günther-Wiebke-Str. / Dürener Str. L 
277 in Frechen Grefrath durch Umbau des Anschlusses als Kreisverkehrsplatz mit Schaffung neuer 
Querungsmöglichkeiten zur sicheren Führung Radverkehr und Fußgänger.Anbindung ist zu berücksichtigen mit dem  
einseitig geführte Geh-/Radweg, der im Sinne des Bedarfsplanes für Radschnellverbindungen des Landes in der 
erforderlichen Breite ausgeführt werden sollte.
>> BRK: Eventuell UAIIa-Programm
Vierspuriger Ausbau zwischen Pulheim und Pulheim: unter Verkehr
Rhein-Sieg-Kreis
III. BA Ortsumfahrung Bergheim - Mitte zwischen 
Parksauna und Martinswerk / Anschluss K 22n
Stadt Bergheim: Das Vorhaben ist im derzeit gültigen Bedarfsplan enthalten (Stand 27.03.2024) und als Stufe 1 
eingestuft. Die Linie für diese Maßnahme wurde 2011 bereits nach § 36 Abs. 3 StrWG NRW bestimmt. Seit 2019 wird 
das Verfahren der L 361n im Deckblattverfahren fortgeführt. Da in der bereitgestellten Liste des derzeitg gültigen 
Landesstraßenbedarfsplan diese Maßnahmen nicht als "im Planfeststellungsverfahren" gekennzeichnet ist, wünscht die 
Kreisstadt Bergheim ein erneute Aufnahme in den Landesstraßenbedarfsplan. Der Kreisstadt Bergheim war es stets ein 
Anliegen, die geplanten überörtlichen Straßenmaßnahmen, wie die L 361n – Ortsumgehung Bergheim, voranzutreiben. 
Durch diesen sinnvollen Netzschluss kann der Verkehr gleichmäßiger verteilt werden und die Belastung für die 
Bergheimer Bürger wird erheblich gesenkt. Insofern würde die Kreisstadt Bergheim eine weitere Realisierung dieses 
Vorhaben begrüßen und weist auf die Dringlichkeit einer Umsetzung hin. Weitere Unterlagen wie die öffentliche 
Bekanntmachung zur Linienführung, eine Projektbegründung, einen Lageplan, einen Straßenplan, der aktuelle 
Lärmaktionsplan der Kreisstadt Bergheim, verschiedene Gutachten, und weitere Konzepte der Kreisstadt Bergheim 
sind im Online-Verzeichnis hinterlegt.
>> BRK: Maßnahme lässt sich nicht eindeutig einer Maßnahme des bestehende Landesstraßenbedarfsplanes zuordnen, 
daher wurde diese als Neuanmeldung vermerkt.
OU Alfter/Witterschlick
OU Rheinbach/Flerzheim und Ramershoven Stadt Rheinbach: Neubewertung und Höherstufung, keine direkte Begründung (s. jedoch Begründung zu L163, OU 
Rheinbach/Flerzheim)
OU Windeck/Leuscheid
OU Rheinbach/Flerzheim Stadt Rheinbach: Neubewertung und Höherstufung
In 2007 hat der Landesbetrieb den Planungsauftrag erhalten und mit der Vorplanung (Umweltverträglichkeitsstudie) 
begonnen. Die Planungen wurden seitens des Landesbetriebs nicht fortgeführt. Hiermit soll eine Neubewertung der 
Planung eingeleitet werden, um 
die Maßnahme in die Stufe 1 einzuordnen. Die Verkehrsstraßen im Bereich Flerzheim stellen wichtige Verbindungen 
für die benachbarten 
Mittelzentren Meckenheim und Rheinbach dar. Aufgrund der problematischen Verkehrsbelastung im Ortskern, u. a. 
durch den LKW-Verkehr zum Gewerbegebiet Meckenheim, besteht daher akuter 
Handlungsbedarf hinsichtlich einer Ortsumgehung in Flerzheim.
Ausbau St.Augustin/Meindorf bis - /Menden
Entlastungsstraße Rheinbach Höhenorte Stadt Rheinbach: Neubewertung und Höherstufung
Es besteht weiterhin dringender Bedarf an einer Entlastungsstraße, die vornehmlich zu einer Verkehrsentlastung der 
Rheinbacher Kernstadt aus / in südlicher Richtung beitragen soll und möglichst direkt an die OU Rheinbach B 266 / L 
493 angebunden werden soll, jedoch wird die Bindung an die festgelegte Grobtrasse, wie in den Plänen des 
Landesstraßenbedarfsplans aufgeführt, entschieden abgelehnt. Die Führung der Grobtrasse „L 113n – 
Entlastungsstraße Rheinbach Höhenorte“ zeigt eine starke Durchschneidung der Waldflächen sowie Biotopverbünden 
auf. Dies führt unweigerlich zu Konflikten mit dem ausgewiesenen Natura-2000-Gebiet. Die Stadt Rheinbach bereitet 
aktuell die Erarbeitung eines integrierten Verkehrsentwicklungsplanes vor, der u.a. auch zu diesem Handlungsfeld 
Lösungsansätze aufzeigen soll. Um  die  Zerschneidung  größerer  zusammenhängender  Waldflächen  und  Natura  
2000-Gebiete  zu vermeiden, könnte ggf. eine ortsnahe Trasse (Linie A und Linie B) im Rahmen der weiteren Planungen 
untersucht werden. 
 
OU Swisttal/Dünstekoven Gemeinde Swistal: OD Dünstekoven ist stellenweise zu eng, es ist keine Verbreiterung möglich.
>> BRK: Swisttal schlägt weitere Ortsumgehungen im Zuge der L163 (siehe nachfolgend) vor
OU Bornheim/Roisdorf (L 118 bis L 183)
Seite 10

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
269 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 Realisierung in drei BA, 1. BA 
unter Verkehr seit 2021
274 Neubau (NB) Stufe 1
332 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 Realisierung in zwei BA, 1. BA 
unter Verkehr seit 2017, 2. BA 
im Bau
333 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
333 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
163 Ortsumgehung (OU)
163 Ortsumgehung (OU)
163
163 Ortsumgehung (OU)
163 Ortsumgehung (OU)
333 Ortsumgehung (OU)
189
OU Eschmar bis Troisdorf/Sieglar (A 59) 
OU Hennef/Greuelsiefen
OU Windeck/Dattenfeld und -/Schladern (K 55 - B 
256
OU Swisttal/Morenhoven Gemeinde Swisttal:In der OD befinden sich verengte Straßenabschnitte und der Lärmpegel ist hoch, sodass es zu 
vermehrten Beschwerden der Bürger kommt. Sollte die OU L163 in Flerzheim umgesetzt werden, sind signifikante 
Verkehrflüsse in der OD Morenhoven zu erwarten.
OU Niederkassel/Ranzel (L 82) bis -/Mondorf (L 
332), OU Rheidt und Mondorf 
Neubau Niederkassel bis Troisdorf/Spich, BA K 24 
bis B 8 (ohne DB-Brücke) 
Durchstich L163n zur K53 in Meckenheim
korrespondierend mit "L163,OU 
Rheinbach/Flerzheim" und Neuanmeldung "L163, 
OU Meckenheim"
Stadt Meckenheim: Die o.g. Nutzen werden nur mittels einer Verkehrsverlagerung erreicht, diese wiederrum erfolgt 
erst dann, wenn die L163n bis zur K53 verlängert wird. 
Die L163n knüpft an die bereits im Landesstraßenentwicklungsplan vorhandene 'L163 OU Rheinbach/Flerzheim' an und 
ergänzt diese.  
Im Zuge des Beteiligungsverfahrens im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 
hat die Stadt Meckenheim die Aufnahme der L163n in die zeichnerische Festlegung gefordert (siehe ergänzende 
Unterlagen). 
Der beschriebene Abschnitt dient im Zusammenhang mit der oben beschriebenen L163n sowie der L163 OU 
Rheinbach/Flerzheim dem regionalen sowie überregionalen Verkehr und erfüllt somit die Funktion einer Landesstraße. 
Aus diesem Grund muss sie auch als solche in das klassifizierte Straßennetz aufgenommen werden. 
Aufstellung eines Masterplan L333 gem. am 
27.10.2021 eingereichter Resolution von den 
Kommunen Hennef, Windeck und Eitorf an das VM 
Gemeinde Eitorf: In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Anbindung der Gemeinde Eitorf durch Teilsperrungen 
immer wieder unterbrochen oder zumindest stark erschwert. Eine Zunahme der Probleme in den kommenden 
Jahrzehnten erscheint aufgrund des Klimawandels (einhergehend mit Waldsterben und Starkregenereignissen, 
Faktoren die sich voraussichtlich negativ auf die Hangstabilität auswirken werden) wahrscheinlich.
Um auf die Probleme aufmerksam zu machen haben die Kommunen Hennef, Windeck und Eitorf am 27.10.2021 eine 
Resolution dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen überreicht, mit der Forderung einen 
Masterplan für die L 333 aufzustellen. Der Resolution hat der Rat der Gemeinde Eitorf am 07.06.2021 mehrheitlich 
zugestimmt.
>> BRK: Stellungnahme Eitorf erfolgte über R-S-K
Verbindungsstraße L189 zur B56 bei Huven Gemeinde Much: Die gemeindl. Verbindungsstraße zwischen der L189 und B56 dient als LKW-Umleitungsstrecke der 
B56 OD Much. Die OD Much ist für Fahrzeuge > 7,5 to zu. Gesamtgewicht gesperrt.
OU Heimerzheim und Dünstekoven (Verknüpfung 
mit OU Miel im Zuge der B56)
Gemeinde Swisttal: Die OD'en Heimerzheim und Dünstekoven sind stellenweise zu eng, es ist keine Verbreiterung der 
Fahrbahnen möglich. Bei einer Sperrung der A61 Richtung Venlo, wie sie durch z.B. Verkehrsunfälle regelmäßig 
vorkommt, ist der Verkehrsfluss (v.a. auch durch LKW) gestört. 
>> BRK: Mit möglicher OU Miel stellt dieser Vorschlag ein "Komplettpaket" dar
Entlastung der zum Teil sehr engen OD 
Heimerzheim und Dünstekoven. Rückbau des NK 
5207 013.
Gemeinde Swisttal: OU der Orte Heimerzheim und Dünstekoven. Ohne Miel. Die ODen in Heimerzheim und 
Dünstekoven sind teilweise zu eng. Besonders während des Berufsverkehrs oder bei Sperrungen der A61 kommt es zu 
einem außerordentlich hohen Verkehrsaufkommen.
OU Meckenheim
korrespondierend mit "L163,OU 
Rheinbach/Flerzheim"
Stadt Meckenheim: Die L163n bringt eine maßgebliche Entlastung für die nicht länger zumutbare Verkehrssituation auf 
der Berufspendlerroute L158. Der Knotenpunkt K53/L158/L261 ist bereits heute so stark belastet, dass die Leichtigkeit 
und Flüssigkeit des Verkehrs nicht mehr gewährleistet werden kann. Darüber hinaus stellt sie ein essentielles Element 
für die zukünftige Meckenheimer Stadtentwicklung dar. 
Die L163n knüpft an die bereits im Landesstraßenentwicklungsplan vorhandene 'L163 OU Rheinbach/Flerzheim' an und 
ergänzt diese. 
Im Zuge des Beteiligungsverfahrens im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 
hat die Stadt Meckenheim die Aufnahme der L163n in die zeichnerische Festlegung gefordert (siehe ergänzende 
Unterlagen). 
Seite 11

Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
312 Ortsumgehung (OU)
11 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
11 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
23 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
47 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
50 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
223 Ausbau (AB) Stufe 1 unter Verkehr
236 Ortsumgehung (OU) Stufe 2
238 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr
238 Ortsumgehung (OU) Stufe 1
11 Ortsumgehung (OU)
238 Ortsumgehung (OU)
240
238 Ausbau (AU)
240 Ausbau (AU)
238 Anschlussstelle (AS)
Ertüchtigung der L 240, Abschnitt L 47 - A 44 und 
fortführend Ri. Eschweiler/Stolberg  
Stadt Alsdorf: Die L 240 verbindet das Stadtgebiet Alsdorf mit dem Fernstraßennetz der A 44 und der A 4. Bereits heute 
zeichnen sich auf der L 240 Leistungsfähigkeitsdefizite mit negativen Auswirkungen auf die Pendler- und 
Wirtschaftsverkehre ab. In einer im Unterordner beigefügten Expertise aus dem Jahr 2019 wird der kritische 
Streckenabschnitt der L 240 auf dem Stadtgebiet Alsdorf dargestellt und erläutert.  In Fortführung der L 240 südöstlich 
der Autobahnanschlusstelle  A44/Alsdorf bestehen soweit hier bekannt auf der L 240 Richtung Eschweiler und weiter 
auf der L 238 Richtung Stolberg ebenfalls Leistungsdefizite. Richtung Norden verbindet die L 240 die Städte Baesweiler, 
Herzogenrath und Übach Palenberg mit dem Fernstraßennetz der A 44 und der A 4. Die Gemeinde Aldenhoven plant 
eine Gewerbeansiedlung nordöstlich des Businessparks Alsdorf-Hoengen, der über die L 136 und die L 240 an das v.g. 
Fernstraßennetz anschließt. Somit ist eine ausreichende Leistungsfähigkeit der L 240 von hoher Bedeutung für die 
wirtschaftliche Entwicklung in der Region.   
>> BRK: Eventuell UAIIa-Programm
Städteregion Aachen
Ausbau Birk - Herzogenrath/Schulzentrum
OU Atsch
OU Eschweiler, BA K 15 (Odilienstraße) - L 238 
(Pumpe)
OU Eschweiler, BA L 238 (Pumpe) - L 238 
(Steinfurt)
OU Eschweiler/Hastenrath
OU Stolberg/Atsch
Innere OU Herzogenrath und OU 
Herzogenrath/Merkstein
OU Setterich (K 27 - L 50)
OU Dürwiss (B 264 - L 238)
Stadt Eschweiler: Nach Auffassung der Stadt besteht weiterhin Bedarf zur Entlastung der heutigen OD (Quellstraße).
Stadt Eschweiler: Nach Auffassung der Stadt besteht weiterhin Bedarf zur Entlastung der heutigen OD (Stolberger 
Straße und Pumpe).
Rue de Wattrelos
Ortsumgehung Much (Verbindung L312 bis K46) Gemeinde Much: Der Verkehr behindert damit die städtebaulichen Entwicklungen und mindert die Aufenthalts- und 
Wohnqualität durch die von ihm verursachten Emissionen. Dies trifft insbesondere auf die enge, historische Ortsmitte 
zu. Die Realisierung einer Ortsumgehung soll daher die genannten Beeinträchtigungen minimieren und damit zur 
Verbesserung der Umweltqualität des Ortsbereiches beitragen.
OU Gressenich Schevenhütte
OU Eschweiler, BA L 238 (Pumpe) - L 238 
(Steinfurt), 3.BA
Stadt Stolberg: Bedarf besteht weiterhin. Neubewertung wird gewünscht.
Stadt Stolberg: 3.Bauabschnitt
Stadt Stolberg: Bedarf besteht weiterhin. Neubewertung wird gewünscht.
Stadt Stolberg: Bedarf besteht weiterhin. Neubewertung wird gewünscht.
Stadt Herzogenrath: Bedarf besteht weiterhin. Neubewertung wird gewünscht.
Rue de Wattrelos
AS Eschweiler-West /Rue de Wattrelos)
Stadt Eschweiler: Dieses Teilstück verbindet die Anschlussstelle Eschw.-West (A 4) 
mit der Anschlussstelle Alsdorf (A 44) und ist durch eine hohe Verkehrsbelastung gekennzeichnet, so dass aus Sicht der 
Stadt Eschweiler hier ein Ausbau erforderlich ist.
Stadt Eschweiler: Dieses Teilstück verbindet die Anschlussstelle Eschw.-West (A 4) 
mit der Anschlussstelle Alsdorf (A 44) und ist durch eine hohe Verkehrsbelastung gekennzeichnet, so dass aus Sicht der 
Stadt Eschweiler hier ein Ausbau erforderlich ist.
Stadt Eschweiler: Im Hinblick auf den gepl. Neubau der L 238n 3.BA und den beiden o.a. Maßnahmen ist aufgrund des 
räumlichen Zusammenhangs dieser Maßnahmen auch ein Asubau der AS Eschweiler-West zur Steigerung der 
Leistungsfähigkeit erforderlich.
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Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren
240 Ausbau (AU)
nachrichtlich aufgeführte Maßnahmen (Entfall wegen Ersatz oder ohne Neubewertung Aufnahme in LBP (wegen gesetzl. Wiederherstellungsverpflichtung)
Maßnahmen die für das Landesverkehrsmodell 2035 berücksichtigt werden (alle indisponiblen Maßn.>>im Bau, unter Verkehr, Plafe-Verfahren, Plafe-beschluss)
Entfallende Maßnahmen
Neuanmeldungen
Maßnahmen des alten Bedarfsplanes die nach jetzigem Stand einer Neubewertung unterzogen werden
Dreispuriger Ausbau der L 240 zwischen 
Kreisverkehr B57/K27/L240 und Autobahnauffahrt 
Alsdorf-Hoengen
Stadt Baesweiler: Da die Stadt Baesweiler über keinen Autobahn-Anschluss auf dem eigenen Stadtgebiet verfügt dient 
die L 240 zwischen dem Kreisverkehr B57/K27/L240 und der Autobahnauffahrt Alsdorf-Hoengen als 
Autobahnzubringer auf die A 44. 
Gemäß des aktuellen Streckenbelastungsplanes des Euregionalen Verkehrsmodells, erarbeitet vom Ingenieurbüro 
Helmert aus Aachen, ist der o.g. Streckenabschnitt im Stadtgebiet Baesweiler mit einem durchschnittlichen täglichen 
Verkehr von 10.000 – 20.000 Fahrzeugen belastet. Die Streckenbelastung der L 240 auf Alsdorfer Stadtgebiet ist mit 
einem DTV von 20.000 – 40.000 nochmal höher. 
Der aktuell zweispurige Ausbau der Landstraße stößt häufig an seine Belastungsgrenzen, zu erkennen an einem langen 
Rückstau und stockendem Verkehr. 
Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadt Baesweiler einen dreispurigen Ausbau der L 240 in dem o.g. Bereich vor, um 
die Kapazität des Autobahnzubringers zu erhöhen und damit den Verkehrsfluss – insbesondere in den verkehrlichen 
Spitzenstunden – zu verbessern. Der Vorschlag sieht folglich eine zweispurige Fahrbahn im abschnittsweisen Wechsel 
für jede Fahrbahn vor.
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Beratungsverlauf (1)

06.09.2024 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 4.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
VK 11/2024
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
06.09.2024
Erstellt
03.09.2024 14:52