VK 11/2024
Sachstand zum Landesstraßenbedarfsplan - Bezirksregierung Köln
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Sitzungsvorlage VK (Sachstand zum Landesstraßenbedarfsplan - Bezirksregierung Köln)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 11/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Henrik Bus Telefon 0221-147-5163 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 03.09.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 06.09.2024 zur Kenntnis TOP: Sachstand zum Landesstraßenbedarfsplan - Bezirksregierung Köln Beschlussvorschlag: Die Verkehrskommission nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 02.09.2024_Sachstandsbericht zum Beteiligungsverfahren 2. 1_LBP_Auswertung aller Kreise und Städte_02.09.2024
Sitzungsvorlage VK (02.09.2024_Sachstandsbericht zum Beteiligungsverfahren)
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Sachstandsbericht zum Beteiligungsverfahren der Gebietskörperschaften des Regie- rungsbezirkes Köln im Rahmen der Aufstellung des Landesstraßenbedarfsplans Mit Erlass vom 19.01.2024 unterrichtete das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) die Bezirksregierungen in NRW und die Zweckver- bände des Schienenpersonennahverkehrs darüber, dass die verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein -Westfalen für den ÖPNV, die Landesstraßen sowie erstmalig für Rad- schnellverbindungen des Landes neu aufgestellt werden sollen. Das Beteiligungsverfahren für den hier in Rede stehenden Landesstraßenbedarfsplan begann mit dem 02.05.2024 und endete am 31.07. 2024. Bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe, die einer Kommune eine zeitnahe abschließende Mitwirkung am Beteiligungsverfahren nicht er- möglichte, wurde eine Fristverlängerung auf Nachfrage einmalig bis zum 31.08.2024 einge- räumt. Beteiligt wurden ausschließlich die kommunalen Gebietskörperschaften. Der bestehende Landesstraßenbedarfsplan des Landes Nordrhein -Westfalen stammt aus dem Jahr 2007. Die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans ist u.a. in § 1 Absatz 4 Landesstraßenausbaugesetz (LStrAusbauG) geregelt. Bedarfsplanpflichtig ist der Aus- und Neubau von Landesstraßen sowie wesentliche Änderun- gen an bestehenden Landesstraßen mit einem Kostenvolumen größer 3 Mio. €. Dazu gehören z.B. Anschlussstellen, Aus - und Neubau, Ersatzbau, Ortsdurchfahrten oder Ortsumgehungen. Nicht bedarfsplanpflichtig sind Maßnahmen mit Kosten jeweils <3 Mio. Euro. Hierunter fallen erhaltungsorientierte Ausbaumaßnahmen und punktuelle Maßnahmen. Auswertung der Maßnahmenanmeldungen Die Stellungnahmen wurden seitens der Bezirksregierung gesichtet und basierend auf den bereitgestellten Tabellen zusammengefasst. Jede Maßnahme (auch wenn Sie von mehreren Gebietskörperschaften genannt wurde) wird nur einmal aufgeführt. Die anmeldenden Behörden werden entsprechend vermerkt. Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens für die Aufstellung des Landesstraßenbedarfsplan wird in einer Liste dargestellt. Als Interpretationshilfe sind die ergänzenden Erklärungen zu beachten. Zum besseren Ver- ständnis wurden in der Liste alle Maßnahmen des bestehenden Landesstraßenbedarfsplanes gemäß ihrem Status und Neuanmeldungen farblich abgesetzt. Für Maßnahmen, die neu angemeldet oder gestrichen werden, erfolgt eine ergänzende Be- gründung (zusätzliche Spalte). Die einzelnen Anmerkungen der Gebietskörperschaften und Zweckverbände werden, soweit möglich, nachrichtlich aufgeführt. Alle 91 M aßnahmen des Landesstraßenbedarfsplan (alt) sind nach Kreisfreien Städten und Kreisen gelistet. Insgesamt 28 i ndisponible Maßnahmen (Maßnahmen unter Verkehr / im Bau / Planfeststel- lungsbeschluss rechtskräftig oder Planfeststellungsverfahren) sind gelb hinterlegt. Hier geht das MUNV davon aus, dass diese Maßnahmen bis spätestens 2035 umgesetzt sind und einer erneuten Bewertung nicht zugeführt werden müssen. Maßnahmen für die eine gesetzliche Wiederherstellungsverpflichtung besteht werden automa- tisch, ohne Neubewertung, in den neu aufzustellenden Bedarfsplan übernommen. Diese Maß- nahmen als auch Maßnahmen die aufgrund geänderter Baulastträgerschaft und Ersatzpro- jekte nicht mehr Listenrelevant sind, sind grau (7 Maßnahmen) hinterlegt. Somit verbleiben 56 disponible Maßnahmen des alten Bedarfsplanes. Zu 33 Maßnahmen (wei- ßer Hintergrund) erfolgte eine Rückmeldung der Gebietskörperschaften die letztlich zu einer Neubewertung führen. Die restlichen 23 Maßnahmen (rosa Hintergrund), zu denen keine aktive Rückmeldung seitens der Kommunen erfolgte, werden einer Neubewertung nicht zugeführt. Es wurden insgesamt 73 Maßnahmen (blau hinterlegt) neu angemeldet.
Sitzungsvorlage VK (1_LBP_Auswertung aller Kreise und Städte_02.09.2024)
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Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren L-Nr. Maßn.typ Einstufung Hinweise/Status 23 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 221 Neubau (NB) Stufe 1 490 Neubau (NB) Stufe 2 43 Neubau (NB) Stufe 1 82 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 ersetzt durch das Vorhaben L 82 Köln-Wahn / Elsdorf (B 51 - B 265) 82 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 183 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 286 Ausbau (AB) Stufe 2 43 Ausbau (AB) 43 Neubau (NB) 82 Ausbau 43 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 288 Neubau (NB) Stufe 2 Stadt Köln: kein Kommentar Bonn, Neulage parallel zur B 42 bis L 268 (Grüner Weg) Neubau L 43 zwischen AS Worringen und Neusser Landstraße (B 9) Stadt Köln: Lt. Hinweis der Stadt Köln an den Verkehrsausschuss des Rates sind Teile des u.g. neuangemeldeten Projektes bereits im bestehenden Bedarfsplan vermerkt. Ein Zusammenhang zu der hier in Rede stehenden Maßnahme ist nicht ausgeschlossen. Eine Neubewertung wird empfohlen. BONN OU Aachen/Verlautenheide Neubau Aachen-Eilendorf bis Geisberg (L 236), inkl. AS an A 44 AACHEN Stadt Aachen: Es besteht regionaler Konsens darüber, dass das Projekt der L221 mit einem Autobahnanschluss an die A44 in Aachen-Eilendorf nicht weiterverfolgt werden soll. Daher soll das Projekt aus dem Bedarfsplan gestrichen werden. Die Stadt Aachen verweist hierzu auf den entsprechenden Schriftverkehr aus dem Jahr 2023. Stadt Aachen: Diese Maßnahmen soli aus Sicht der Stadt Aachen auch weiterhin im Bedarfsplan enthalten sein. Maßnahmenbezeichnung anmeldende Behörde / Anmerkungen / Stellungnahmen Stadt Köln: Im alten LBP nachrichtlich erwähnt. Maßnahme wird durch andere Maßnahme ersetzt. OU Leverkusen/Hitdorf BA L 43 - A 59 (früher L 293) Neubau in Leverkusen BA Feld- /Borsigstraße bis Ostring Köln-Wahn / Elsdorf B 8 - A 59 Stadt Köln: Lt. Hinweis der Stadt Köln an den Verkehrsausschuss des Rates sind Teile des u.g. neuangemeldeten Projektes bereits im bestehenden Bedarfsplan vermerkt. Ein Zusammenhang zu der hier in Rede stehenden Maßnahme ist nicht ausgeschlossen. Eine Neubewertung wird empfohlen. OU Köln/Roggendorf Querspange A 4 Merheim Blumenbergsweg (Erforderlichkeit im Zusammenhang mit Ansiedlung Kreuzfeld), Ertüchtigung mit Ausbau Gehweg-Radinfrastruktur im Abschnitt zw. Neusser Landstraße und Bruchstraße Stadt Köln: kein Kommentar >> BRK: Eventuell UAIIa / UAIIr Neubau, westlich Bruchstraße mit Anbindung an Worringer Landstraße / Auto bahnanschlussstelle A57, Köln-Worringen Stadt Köln: kein Kommentar Ausbau L82n (Erforderlichkeit im Zusammenhang mit Siedlungsentwicklung Zündorf Süd, Langel-Ost, Wahn-West), Abschnitt zwischen Loorweg und A 59 mit neuer Autobahnanschlussstelle OU Zündorf (1. BA) KÖLN LEVERKUSEN Seite 1 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 108 58 12 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 12 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 14 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 14 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 228 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 249 Ausbau (AU) Stufe 1 unter Verkehr 249 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 257 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 263 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 263 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 264 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 264 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 271 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 366 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 253 Umbau Ortsumgehung (OU) 12 Neubau (NB) 228 Ausbau 264 Ausbau (AU) 264 Ausbau (AU) 264 Ausbau (AU) OU Niederzier OU Jülich/Koslar (A 44 bis L 14) OU Jülich/Merzenhausen OU Linnich - Linnich/Rurdorf Ausbau zwischen Nideggen/Blens und Heimbach/Hausen L 58 (Oulustraße) zwischen Netzknoten 4908 092 (Kreuzung Herbert-Wehner-Straße) und 4908 104 Kreisverkehr Steinbücheler Straße) Stadt Leverkusen: Rückbau der bisherigen 4-spurigen L 108 auf 2 Fahrspuren. Aufgrund der Verkehrsbelastung ist die 4- Spurigkeit nicht notwendig. Die beim Rückbau freiwerdende Fläche kann entsiegelt werden und somit dem Klimaschutz dienen (siehe beigefügtes Schreiben). Stadt Leverkusen: Rückbau der bisherigen 4-spurigen L 58 auf 2 Fahrspuren. Aufgrund der Verkehrsbelastung ist die 4- Spurigkeit nicht notwendig. Die beim Rückbau freiwerdende Fläche kann entsiegelt werden und somit dem Klimaschutz dienen (siehe beigefügtes Schreiben). L 108 (Westring) zwischen Netzknoten 4907 400 (Kreisverkehr Nobelstraße) und 4907 065 (Einmündung Rheindorfer Straße) OU Luchem Gemeinde Merzenich: Bereits jetzt hohe Belastung des Kreuzungsbereich. Erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Erweiterung Gewerbegebiet Auf der Heide, Wohnbauflächenentwicklung Auf der Heide. Zudem fehlende Anbindung des Radverkehrs >> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes Ausbau Kreuzungsbereich Schöne Aussicht, L264/B264 Gemeinde Merzenich: Belastungsgrenze erreicht / überschritten. Zudem fehlende Anbindung des Radverkehrs >> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes OU Nörvenich/Frauwüllesheim OU Vettweiß/Kelz OU Nörvenich/Binsfeld OU Linnich/Hottorf L12n Ersatzstraße Inden- Jülich gem. BKP Inden II OU Nideggen OU Düren/Arnoldsweiler Stadt Düren: Die L 257n ist Bestandteil des aktuellen Landesstraßenbedarfsplanes. Im Landesstraßenplanungsprogramm von 2018 ist die Maßnahme in Schritt 3 eingestuft und damit aktuell nicht weiter bearbeitet worden. Aufgrund der BAB-Umfahrungsverkehre und der hohen Verkehrsbelastung, insbesondere im Bereich der Überlagerung der L 257 mit der K 2 beantragt die Stadt Düren die Neubewertung der Maßnahme. OU Gut Ollesheim OU Eschweiler über Feld Gemeinde Nörvenich: Die Linienführung ist unverändert und kann aus der "alten Maßnahme 263" übernommen werden. Ausbau der OD Linnich-Rurdorf Stadt Linnich: Ausbau der OD Linnich-Rurdorf. Vorhandener Querschnit ist unzureichend. OU Linnich-Gereonsweiler Stadt Linnich: Neubau der OU Linnich-Gereonsweiler KVP in Linnich B57/L253 Stadt Linnich: Umbau des KP B57/L253 zu einem KVP Stadt Linnich: Neubewertung erwünscht. Bedarf unverändert groß. Stadt Linnich: Neubewertung erwünscht. Bedarf unverändert groß. Kreis DÜREN Ausbau Einmündungsbereich Dechant-Fabry- Straße, OE Girbelsrath Gemeinde Merzenich: Verlassen der Ortslage bedingt durch hohes Verkehrsaufkommen schwierig. >> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes Gemeinde Inden: Gem. des BKP Inden II meldet die Gemeinde Inden den Neubau der hier verankerten Ersatzstraße L12n Ausbau Kreuzungsbereich Auf der Heide Seite 2 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 264 Ausbau (AU) 257 Ausbau (AU) 11 Umbau 246 Umbau 33 Umbau 249 Umbau 218 Umbau 33 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 115 Neubau (NB) Stufe 1 Vorhaben im Kausalzusammenhang mit dem Bau der A 1 Eifelautobahn 178 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 207 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 11 AS Neubau (NB) Kreis EUSKIRCHEN OU Weilerswist (Süd- und Westumgehung L 33 / L 163) Neubau Blankenheim/Lommersdorf, L115 bis LGr. Kreisverkehr L 249 Gut Kirschbaum Stadt Nideggen: Kreisverkehr einrichten zur Einbindung des in Planung stehenden Gewerbegebietes zum neuen Wohngebiet >> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes Kreisverkehr Ortsmitte Schmidt Stadt Nideggen: Kreisverkehr in der Ortsmitte in Schmidt einrichten; passend zur Umgestaltung gemäß Zielkonzept >> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes Kreisverkehr L11/L249 OD Nideggen Stadt Nideggen: Kreisverkehr in der OD einrichten >> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes Ortsein- und ausfahrten sicherer gestalten; Lärmbelastung für Anwohner verringern L 246 Stadt Nideggen: Durch den Einbau eines geräuscharmen Asphalts kann die Lärmbelastung reduziert werden und durch den Bau von Kreisverkehren die Ein- und Ausfahrt in den Ort sicherer werden >> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes Kreisverkehr L 33 Stadt Nideggen: Kreisverkehr einrichten zur besseren Einbindung des in Planung stehenden Gewerbegebietes >> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes Ausbau Einmündungsbereich Am Roßpfad, OE Girbelsrath Gewerbegebiet GemeindeMerzenich: Verlassen des Gewerbegebietes durch hohes Verkehrsaufkommen schwierig. Zudem wird der Verkehr in das Gewerbegebiet durch eine Gebietserweiterung zunehmen. >> BRK: Eventuell Maßn. des UAIIa-Programmes Betrachtung L 257 und OD Bürgewald (bis 06.07.2024 namentlich Morschenich-Alt) Gemeinde Merzenich: Bewertun erwünscht OU Euskirchen/Billig OU Dreiborn Neubau Autobahnanschluss Satzvey (Landeskostenanteil) Stadt Mechernich: Die Stadt hat im August 2021 einen Antrag auf Bau der AS Satzvey beim Bund gestellt. Der Antrag befindet sich z. Zt. noch in der Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4 Mio. EUR, wovon der Bund 55% (= 2,2 Mio. EUR) und das Land NRW 45 % (= 1,8 Mio. EUR) zu tragen hätten. Die Maßnahme wird für den Landesstraßenbedarfsplan angemeldet, damit die Finanzierung des Landesanteils sichergestellt wird. Kreis EU: Die angedachte neue Anschlussstelle der L 11 an die A 1 ist als Vollanschluss in alle Richtungen oder als einhüftiger Anschluss aus und in Richtung Köln möglich. Beide Varianten verbessern die Anbindung Bad Münstereifels. Auch unabhängig von der Idee eines nördlichen Zubringers der L 11 für Bad Münstereifel stellt ein Vollanschluss der L 11 an die A 1 in Satzvey in Verbindung mit einem in Planung befindlichen neuen Bahnhaltepunkt in Satzvey ein großes Potential für das Stadtgebiet Mechernich und die Südkreisbevölkerung als Park & Ride Standort zur Metropolregion Köln/Bonn dar. Die Maßnahme unterstützt somit die Verlagerungswirkung vom MIV hin zum SPNV und kommt somit den strategischen Zielen auf Bundes- und Landesebene nach. Seitens der Stadt Mechernich bestehen bereits konkrete Planung zum Umbau des Haltepunktes Satzvey mit großzügigem P+R-Parkplatz. Gleichzeitig ist eine Fahrplanumstellung und dichtere Zugtaktung im Rahmen der Elektrifizierung der Eifelstrecke geplant. Die Zugwirkung des Vollanschlusses ohne zusätzliche Ortsumgehungen auf das umgebende Straßennetz und die damit verbundene verkehrliche Ent- und Belastungswirkung wäre noch zu beleuchten. Seite 3 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 499 Ortsumgehung (OU) 162 AS Neubau (NB) 11 Ortsumgehung (OU) 105 Neubau (NB) 105 Neubau (NB) 194 Neubau (NB) 210 Ausbau (AU) Anschlussstelle L 162 / B 56 n Zülpich-Lüssem Stadt Zülpich: Zur Reduzierung von Verkehren auf der B 56 von Zülpich zum Anschluss an die A1 (Euskirchen) durch die Ortschaften Ülpenich, Dürscheven und Oberelvenich, sowie zur Entlastung der Innenstadtstraßen und deren Knotenpunkten Bonner Straße (B 56), Frankengraben (K 82) und Römerallee wird eine neue Anschlussstelle zwischen der L 162 und der B 56n vorgeschlagen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe und Anschluss zum Gewerbe- und Industriegebiet "An der Römerallee" in Zülpich können so Lieferverkehre die zur Autobahn müssen aus den Ortschaften gehalten werden und haben einen direkten Weg zur A 1. Ortsumgehung Bad-Münstereifel - Kalkar Kreis EU: Neubau / Ortsumgehung, Die OU Kalkar stellt eine Verbindung zwischen der L 11 westlich von Kalkar und der L 194 nördlich von Iversheim dar. Neben der Entlastung von Kalkar um etwa 50 % des Verkehrsaufkommens, bewirkt die Ortsumgehung eine direktere Führung des Verkehrs zwischen der A 1 und Bad Münstereifel. Südspange Kall Kreis EU: Die L 105n, Südspange Kall stellt die Verknüpfung der L 105 mit der L 204 südlich der Ortslage Kall, dar. Die Südspange ist eine Möglichkeit für eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung auf der bestehenden L 105 in der Ortsdurchfahrt Kall. Hierbei wird die Südspange südlich des Verbrauchermarktes mit Hilfe eines Brückenbauwerks über die Urft und die Bahnstrecke Köln – Trier hinweg geführt und anschließend über das dortige derzeit ungenutzte Gelände an die L 204 angebunden. Durch die Südspange Kall wird die Ortsdurchfahrt Kall (Bahnhofstraße und Aachener Straße) entsprechend der Prognosen erheblich entlastet. Die Maßnahme hat bedeutende lokale Wirkung für die Entlastung der Ortslage Kall ohne Durchgangsverkehre anzuziehen. Die Südspange könnte somit einen erheblichen Beitrag zur bereits angestoßenen Ortsentwicklung von Kall darstellen. Ortsumgehung Weiler am Berge Stadt Mechernich: Die Ortsumgehung Weiler am Berge war bereits für den Landesstraßenbedarfsplan 2005 angemeldet, wurde dort jedoch nicht berücksichtigt. Für die Ortslage Weiler am Berge würde die Umgehung eine erhebliche Verkehrsentlastung bedeuten. Die Maßnahme wird aus Sicht der Stadt Mechernich und des Kreises Euskirchen als dringend notwendig erachtet, so dass die Ortsumgehung erneut als Maßnahme für den Landesstraßenbedarfsplan angemeldet Kreis EU: Neubau / Ortsumgehung. Der enge südliche Teil der Ortslage Weiler am Berge ist für die inzwischen vorhandene Verkehrsbelastung von 1.900 Kfz/d aufgrund der räumlichen Enge ungeeignet. Durch die Randbebauung bestehen unter Beibehaltung des Durchgangsverkehrs keine Optionen für eine verkehrssichere Umgestaltung. Insofern bietet nur eine Ortsumgehung die Möglichkeit zur Verbesserung. Bei der aktuellen Verkehrsuntersuchung des Kreises aus 2024 wurden verschiedene Möglichkeiten der Entlastung betrachtet. Im Ergebnis wurde die vollständige Umgehung der Ortslage empfohlen. Die Ortsumgehung nimmt bis zu 2.500 Kfz/d auf. Im Ort verbleibt nur noch der Quell- und Zielverkehr von bis zu 300 Kfz/h. Die Maßnahme führt insofern zu einer erheblichen örtlichen Verbesserung im Bereich der Verkehrssicherheit und bietet erstmals Gestaltungsspielraum. Ortsumgehung Golbach Kreis EU: Neubau / Ortsumgehung. Die Maßnahme umfasst die ca. 1,4 km lange Ortsumgehung Golbach der L 105. Diese Ortsumgehung kann über die Trasse eines bestehenden Wirtschaftsweges geführt werden. Mit Hilfe der Ortsumgehung Golbach wird der Durchgangsverkehr vollständig aus der Ortsdurchfahrt Golbach herausgenommen. Es verbleibt lediglich der Quell- und Zielverkehr. Die Maßnahme ist lokal als Ortsentlastung Golbach somit sehr wirksam. Osttangente Weilerswist Kreis EU: Die angedachte Osttangente dient dazu, Gewerbe- und Wohnstandorte im Raum Weilerswist-Euskirchen miteinander zu verbinden. Hauptziel ist dabei die Entlastung der Ortsdurchfahrten Großbüllesheim, Ottenheim, Derkum, Hausweiler und Groß Vernich. Die Gesamtumgehung der L 194 führt entsprechend der Prognosen der Integrierten Verkehrsplanung aus 2005 zu einer Entlastung der Ortslagen von bis zu 70 %.Durch die L194n würde zudem die Erschließung der im Landesentwicklungsplan im Bereich der Stadt Euskirchen und Weilerswist ausgewiesene Gewerbefläche für flächenintensive Großvorhaben (PrimeSite Rhine Region) gestärkt. Planfreier Umbau des Bahnübergangs Derkum Kreis EU: Im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Bahnstrecke Köln-Trier wird zur Reduzierung der Wartezeiten ein planfreier Umbau des Bahnübergangs mit der L 210 in Derkum vorgeschlagen. Durch die Maßnahme können die negativen Auswirkungen für die Anlieger und für den Verkehrsablauf ausgeschlossen werden. Seite 4 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 194 Ortsumgehung (OU) 19 Neubau (NB) Stufe 1 unter Verkehr 19 Neubau (NB) Stufe 1 42 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 117 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 im Bau 228 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 240 Neubau (NB) Stufe 2 wird als Bundesmaßnahme B 221 Scherpenseel (VB) weiterverfolgt 277 Neubau (NB) Wiederherstellungsverpflichtun gen aufgrund des Braunkohletagebaus (RWE- Maßnahme) 364 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 364 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 364 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 Landesstraßenbauprogramm 2024; Planfeststellungsbeschluss 240 Neubau (NB) Stufe 2 364 Neubau (NB) 364 Ortsumgehung (OU) Neubau von der L 47 (Übach-Palenberg) bis zur L 42n (Scherpenseel) Stadt Übach-Palenberg: Dieser Trassenverlauf ist aus städtischer Sicht nicht mehr von Bedeutung. Im gegenwärtigen Bedarfsplan wird bei dieser Verbindung fälschlischerweise auf die Bundesmaßnahme B221Scherpenseel verwiesen. Ortsumgehung Tondorf Kreis EU: Neubau / Ortsumgehung. Durch die Maßnahme werden Verkehrsströme der L 194 abseits der Ortsdurchfahrt gebündelt und die enge und kurvenreiche Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr weitgehend entlastet. Die Ortsumgehung kann über die Trasse bestehender Wirtschaftswege geführt werden. Die Ortsdurchfahrt Tondorf L 194 wird im nördlichen Teil um 79 % und im südlichen Teil um 67 % entlastet. Auf der Ortsdurchfahrt der L 115 werden Verkehrsreduzierungen von 58 % prognostiziert. In der Ortslage verbleiben hauptsächlich Verkehre mit Quelle und Ziel Tondorf. Daneben sind in geringem Umfang noch Durchgangsverkehrsströme in Richtung Rohr und in Richtung Verbandgemeinde Adenau vorhanden. Die Maßnahme ist hoch wirksam zur Entlastung der Ortslage Tondorf Neubau Ersatzstraße BT Garzweiler II (OU Immerath), 1. BA Neubau Ersatzstraße BT Garzweiler II (OU Immerath), 2. BA Ortsumgehung Geilenkirchen und Übach- Palenberg/Scherpenseel Stadt Übach-Palenberg: Diese (auch international) bedeutsame Verbindung (bisherige Bezeichnung L 42n) wird in den weiteren Planungen als Bundesstraße 221n dargestellt und sollte als Bundesmaßnahme weiterverfolgt werden.Laut Arbeitsprogramm 2021 für die Bundesstraßen in NRW soll diese Maßnahme ungerechtfertigterweise entfallen (siehe https://www.land.nrw/pressemitteilung/54-projekte-bundesstrassen). Die Bestrebung einer Ortsumgehung des Ortsteils Scherpenseel gilt es durchaus aufrechtzuerhalten. Stadt Herzogenrath: Bedarf besteht weiterhin. Neubewertung wird gewünscht. OU Geilenkirchen/Leiffarth Kreis HS: Die Ortsumgehung ist für die Erschließung des Industriegebiets FSI von enormer Bedeutung. Über die L 364n können die Verkehre in Richtung A 46 FR Düsseldorf abfließen. Stadt Geilenkirchen: Wird befürwortet Kreis Heinsberg OU Hückelhoven, BA A 46 - L 117 Kreis HS: Die Ortsumgehung ist für die Erschließung des Industriegebiets FSI von enormer Bedeutung. Über die L 364n können die Verkehre in Richtung A 46 FR Düsseldorf abfließen. Stadt Geilenkirchen: Wird befürwortet Stadt Hückelhoven: Wird befürwortet Neubau in Übach-Palenberg, BA L 47 bis L 232 (Boscheln) Stadt Übach-Palenberg: Der derzeitige Bedarfsplan führt als Planungsträger den Regierungsbezirk Münster auf. Die sogenannte "Südtangente" stellt die rote dickere Markierung im beigefügten Dokument dar. OU Hückelhoven/Brachelen Kreis HS: Die Ortsumgehung ist für die Erschließung des Industriegebiets FSI von enormer Bedeutung. Über die L 364n können die Verkehre in Richtung A 46 FR Düsseldorf abfließen. Stadt Geilenkirchen: Wird befürwortet Stadt Hückelhoven: Wird befürwortet Lückenschluss Erkelenz - Kückhoven L 19 - L 354 OU Gerderhahn und Golkrath (Erkelenz) Bestätigung des Kreis HS und der Stadt Erkelenz OU Hückelhoven/Hilfarth, BA Rheinstraße - L 364alt Kreis HS: Die Ortsumgehung ist für die Erschließung des Industriegebiets FSI von enormer Bedeutung. Über die L 364n können die Verkehre in Richtung A 46 FR Düsseldorf abfließen. Stadt Geilenkirchen: Wird befürwortet Stadt Hückelhoven: Wird befürwortet OU Hückelhoven/Ratheim und -Millich OU Geilenkirchen/Lindern Kreis HS: Die Ortsumgehung ist für die Erschließung des Industriegebiets FSI von enormer Bedeutung. Über die L 228n, die B 57 und die B 56 können die Verkehre in Richtung A 44 FR Aachen abfließen Stadt Geilenkirchen: Wird befürwortet Seite 5 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 81 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 101 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 320 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 321 Neubau (NB) Stufe 1 unter Verkehr 336 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 ersetzt durch das Vorhaben Morsbach, Ausbau von Hülstert - … bis -Appenhagen 336 Ausbau (AB) Stufe 1 98 Ausbau (AB) 324 Ortsdurchfahrt 337 Neubau (NB) 337 Ortsdurchfahrt 341 Ortsdurchfahrt 342 Ortsdurchfahrt 324 Ortsdurchfahrt 336 Bauabschnitt (BA) 101 Ausbau (AB) Stufe 1 unter Verkehr 284 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 286 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 286 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 359 Ausbau (AB) Stufe 1 unter Verkehr OU Radevormwald/Honsberg (B 229 - L 412) OU Hückeswagen/Scheideweg Stadt Hückeswagen: Stadt Hückeswagen hält die Ortsumgehung Scheideweg für entbehrlich. OU Nümbrecht/Bierenbachtal, BA OU Bierenbachtal Neubau Wiehl/Bielstein bis -/Oberbantenberg Oberbergischer Kreis Kreisverkehr Pochwerk Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert >> BRK: eventuell UAIIa-relevant OD Allenbach, Mittelagger, Oberagger Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert >> BRK: eventuell UAIIa-relevant OD Ohlhagen Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert >> BRK: eventuell UAIIa-relevant OU Morsbach/Lichtenberg Morsbach, Ausbau von Hülstert - Morsbach Morsbach bis Hülstert, Ausbau und L324 Morsbach- Volperhausen bis -Appenhagen Ausbau der Umleitungsstrecke Ausbau der Verbindung zwischen Nochen/Peisel und Apfelbaum in Gummersbach Stadt Gummersbach: nicht kommentiert L324/L96, OD Sinspert Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert >> BRK: eventuell UAIIa-relevant Rheinisch-Bergischer-Kreis Ausbau zw. Wermelskirchen-Dreibäumen und - /Stumpf,BA OD Stumpf OU Rösrath (Innere Umgehung) OD Wildbergerhütte Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert >> BRK: eventuell UAIIa-relevant OD Odenspiel Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert >> BRK: eventuell UAIIa-relevant Kreisverkehr Sengelbusch Gemeinde Reichshof: nicht kommentiert >> BRK: eventuell UAIIa-relevant OU Bergisch Gladbach/Refrath(1. BA, L 286 - L 136) Stadt Berg. Gladbach: Vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschluss (Sitzung am 01.10.2024) meldet die Stadt Bergisch Gladbach den Verzicht auf diese Maßnahme. Die Trasse soll zukünftig für die Bedürfnisse des Umweltverbunds genutzt werden. OU Bergisch Gladbach/Refrath(2. BA, L 136 - A 4) Stadt Berg. Gladbach: Vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschluss (Sitzung am 01.10.2024) meldet die Stadt Bergisch Gladbach den Verzicht auf diese Maßnahme. Die Trasse soll zukünftig für die Bedürfnisse des Umweltverbunds genutzt werden. Ausbau Leichlingen/Wacholder bis - /Herscheid,BA Wacholder bis Bennert Seite 6 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 409 Ausbau (AB) Stufe 1 101 Neubau (NB) 101 Neubau (NB) 101 Neubau (NB) 157 Ausbau (AB) 157 Ausbau (AB) 409 Ausbau (AB) 270 Umbau (UB) 270 Umbau (UB) 48 Neubau (NB) Wiederherstellungsverpflichtun gen aufgrund des Braunkohletagebaus (RWE- Maßnahme) 93 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 93 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 im Planfeststellungsverfahren 103 Neubau (NB) Wiederherstellungsverpflichtun gen aufgrund des Braunkohletagebaus (RWE- Maßnahme) 103 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 Ausbau zw. Kürten/Laudenberg u. Wermelskirchen/Dhünn,BA Stauwurzel - Halzenberg R-B-K: wünscht zeitnahe Umsetzung Dabringhausen: Bau eines KVP L101/ L294 (Opladener Str. Rtg Hilgen) Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar BRK: Eventuell UAIIa-relevant Dabringhausen: Bau eines KVP L101/ K15 (Richtung Emminghausen) Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar BRK: Eventuell UAIIa-relevant Ausbau L409 mit Rad +Gehweg zwischen Straße "Am Bahndamm" und OD Preyersmühle Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar BRK: Eventuell UAIIa-relevant Kreisverkehrplatzes an der Kreuzung Küchenberger Straße/Odenthaler Straße Gemeinde Odenthal: Neuplanung eines Kreisverkehrplatzes an der Kreuzung Küchenberger Straße/Odenthaler Straße in Voiswinkel. Grund: Bessere Verkehrsanbindung der Rettungswache Voiswinkel und der Sondergebiete entlang des Küchenberger Straße. BRK: Eventuell UAIIa-relevant Kreisverkehrplatzes an der Odenthaler Straße zwischen der Straße "Am Sonnenberg" und "Odenthaler Straße" Gemeinde Odenthal: Neuplanung eines Kreisverkehrplatzes an der Odenthaler Straße zwischen der Straße "Am Sonnenberg" und "Odenthaler Straße" Haus-Nr. 18 in Voiswinkel. Erschließung der Bauflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 31 A -Voiswinkel Mitte- und der Wohnbauflächen östlich der Odenthaler Straße Richtung Sonnenberg BRK: Eventuell UAIIa-relevant Dabringhausen: Bau eines KVP L101/ K11 (Höferhof und weiter) Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar BRK: Eventuell UAIIa-relevant Ausbau L157 mit Rad+Gehweg zwischen B51 und Stadtgrenze Solingen Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar BRK: Eventuell UAIIa-relevant Ausbau L157 mit Rad+Gehweg von Eich bis Vorderhufe Stadt Wermelskirchen: ohne Kommentar BRK: Eventuell UAIIa-relevant OU Pulheim/Stommeln - Bergheim/Büsdorf,BA K 20 bis B 477 mit OU Bergheim/Büsdorf Neubau in HürthL 103 alt und B 265 OU Brühl/Nord bis Hürth/Kendenich (B 51 bis B 265) Stadt Hürth: Maßnahme kann gestrichen werden Rhein-Erft-Kreis Neubau Bedburg/Kirchherten bis -/Frimmersdorf (L 279 - L 116) OU Bergheim-Oberaußem R-E-K: Durch den Neubau der K 22n zwischen Bergheim-Kenten und -Oberaußem wird sich die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt der L 93 in Oberaußem spürbar erhöhen. Im Zuge des Linienbestimmungsverfahrens für die K 22n wurde deshalb bereits darüber nachgedacht, den Linienzug von Kenten kommend als L 93n um den Abtsbusch herum, die L 91 in Höhe des Hallerhofs querend bis zur L 93n (Umgehung Büsdorf-Fliesteden) zu verlängern. Der Linienzug würde die Ortsdurchfahrt Oberaußem vom Durchgangsverkehr voraussichtlich deutlich entlasten. Die Realisierung dieses Vorhabens könnte sich zudem positiv im Hinblick auf die städtebaulichen Entwicklungschancen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Strukturwandel auswirken; die Trasse könnte ggf. teilweise in den bestehenden Trog der Nord-Süd-Bahn umweltschonend integriert werden. Bergheim: Maßnahme wird befürwortet Seite 7 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 122 Ausbau (AB) Stufe 1 150 Ausbau (AB) Stufe 1 unter Verkehr 163 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 183 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 183 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 183 Ausbau (AB) Stufe 1 im Planfeststellungsverfahren 276 Neubau (NB) Wiederherstellungsverpflichtun gen aufgrund des Braunkohletagebaus (RWE- Maßnahme) 279 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 279 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 361 Bauabschnitt (BA) Stufe 1 unter Verkehr 361 Bauabschnitt (BA) Stufe 1 361 Neubau (NB) Stufe 1 361 Neubau (NB) Stufe 1 im Bau 93 Ausbau (AB) 162 Ortsumgehung (OU) OU Pulheim Ausbau bei Frechen mit AS A4, B 264 bis B 55 Wiederherstellung zwischen Elsdorf und Niederzier,Tagebau Hambach OU Bedburg/Kirchherten Stadt Bedburg: ohne Kommentar Stadt Bergheim: s. Kommentar zu umfänglicher Neuanmeldung unten Ausbau bei Kerpen-Sindorf, AS A 4 bis Südkreisel Ausbau von Brühl bis Köln/Godorf (A 553 - A 555) OU Köttingen - Kierdorf Stadt Erftstadt: Die Stadt Erftstadt regt an, die Darstellung der Bedarfsplanmaßnahme vor dem Hintergrund vorliegender Gutachten zur Ortsumfahrung, der gültigen Beschlusslage und vor dem Hintergrund des Regionalplanentwurfs (vgl. Regionalplanentwurf_Anregungen) aus dem Landesbedarfsplan herauszunehmen. Die Stellungnahme erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses des Ausschuss für Mobilität und Straßen der Stadt Erftstadt am 27.08.24 OU Pulheim/Sinnersdorf (Westumgehung) Neubau von Bergheim Kenten (K 22) bis Frechen- Königsdorf (B 55) Stadt Bergheim: Das Vorhaben ist im derzeit gültigen Bedarfsplan enthalten (Stand 27.03.2024) und als Stufe 1 eingestuft. Im Landesstraßenprogramm aus dem Jahr 2018 wurde dieses Vorhaben in Schritt 2 eingeordnet. Verknüpfungspunkte der L 361n können an der bestehenden L 93 und an der im Verfahren angemeldeten L 93 Ortsumgehung Bergheim - Oberaußem geschaffen werden. Des Weiteren kann eine Verknüpfung an die im Bau befindliche Anschlussstelle Frechen-Königsdorf mit Anbindung der A4 an die L 361 "Aachener Straße" hergestellt werden. Weitere Unterlagen, wie die Linienführung im Maßstab 1:25.000 sowie eine Projektbegründung, sind im Online-Verzeichnis hinterlegt. BRK: Maßnahme wurde von der Stadt Bergheim mit "Neubau der L 361 von L 93 bis Anschlussstelle Frechen-Königsdorf (B 55 / A 4)" beschrieben Neubau in Frechen/Königsdorf (B 55 - A 4) Ausbau der Grubenrandstraße "Am Villerand" zur Landesstraße in Weiterführung der L 93 bis zur B 477 / B 477n Stadt Bergheim: Der Ausbau der Grubenrandstraße "Am Villerand" zur Landesstraße soll als Netzschluss bzw. Verknüpfungspunkt für weitere Vorhaben im Rahmen der weiteren überörtlichen Straßenplanungen dienen. Hierbei soll die L 93 aus Quadrath-Ichendorf kommend auf der Grubenrandstraße "Am Villerand" bis zum Knotenpunkt der bestehenden B 477 weitergeführt werden. Weitere Unterlagen können dem Online-Verzeichnis entnommen werden. Diese Unterlagen umfassen unter anderen eine ausführliche Projektbegründung, den Flächennutzungsplan der Kreisstadt Bergheim, die beiden Verkehrsgutachten zur L93n sowie der K 22n sowie die aktuelle Version des Lärmaktionsplanes der Kreisstadt Bergheim. OU Bedburg/Rath Stadt Bedburg: ohne Kommentar Bedburg bis Kerpen (B 55),BA Bedburg/Nord - Bedburg/Süd Bedburg bis Kerpen (B 55), BA B 477alt - K 22 Stadt Bergheim: Möglicherweise handelt es sich hier um die unten stehende, als Neuanmeldung vermerkte Maßnahme mit der Bezeichnung "III. BA Ortsumfahrung Bergheim - Mitte zwischen Parksauna und Martinswerk / Anschluss K 22n" OU Erftstadt- Dirmerzheim/Konradsheim/Lechenich R-E-K: Die v.g. Ortsdurchfahrten müssen dringend vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Der Rhein-Erft-Kreis wäre bereit, die „Querspange Konradsheim" von Liblar kommend über Konradsheim hinaus bis zur L 162n zu verlängern (K 44n); in der Finanzplanung des Kreises ist diese Maßnahme bereits enthalten. Stadt Erftstadt: Befürwortung und umfangreiche Erläuterung der Maßnahme Seite 8 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 183 Ausbau (AB) 184 Ortsumgehung (OU) 91 / 213 Ortsumgehung (OU) 213 Ortsumgehung (OU) 277 Ausbau (AB) Ortsumgehung (OU) 279 Ortsumgehung (OU) Ortsumgehung Bergheim - Glessen Stadt Bergheim: Diese Ortsumgehung wird als Ersatz für die vorhandene Ortsdurchfahrten Glessen L 91 und L 213 gewünscht. Ein Problem in Glessen ist der Verkehr in West-Ost-Richtung. Dieser Verkehr soll durch die angemeldete Maßnahme verringert werden. Zudem wird durch die geplante Linienführung der Ortsumgehung der Verkehr der Nord- Süd passierenden L 213 bereits vor dem Erreichen des Stadtteiles umgeleitet. So wird durch diese Maßnahme teilweise auch die Hohe Straße (L 213) in Glessen entlastet. Weitere Unterlagen wie eine ausführliche Projektbegründung, das Verkehrsgutachten zur L 93n OU Pulheim/Stommeln - Bergheim/Büsdorf und der Verkehrsentwicklungsplan des Rhein- Erft-Kreises, der aktuelle Lärmaktionsplan der Kreisstadt Bergheim sowie eine mögliche Linienführung sind im Online- Verzeichnis eingestellt. Des Weiteren sind die damaligen Schreiben an Herrn Minister Lutz Lienenkämper sowie sein Antwortschreiben beigefügt. OU Bergheim-Glessen/Pulheim-Brauweiler R-E-K: In der Bürgerwerkstatt Glessen-Brauweiler wurde 2008 mit der Bürgerschaft die Linienführung für eine L 213n erarbeitet und von einem Gutachter bewertet. Die erwartete Entlastungswirkung für Glessen wurde nachgewiesen. Im Zusammenhang mit der angedachten Stadtbahnverlängerung bis nach Bergheim-Niederaußem und der hiermit voraussichtlich einhergehenden Siedlungsentwicklung sollte das Vorhaben im Zuge der Landesstraßenbedarfsplanung bewertet werden. AB Nordrandweg Tagebau Hambach (derzeit Werkstraße RWE) R-E-K: Für die Straßenverbindung zwischen Elsdorf und Niederzier (L 276n) besteht eine Wiederherstellungsverpflichtung des Bergbautreibenden. Sie ist deshalb im Landesstraßenbedarfsplan bereits enthalten. Vor diesem Hintergrund sollte überlegt werden, die RWE-Werkstraße zu einer Landesstraße (L 277n) auszubauen. Eine gutachterliche Aussage in Bezug auf die Realisierungswürdigkeit des Streckenzuges in Wechselwirkung mit der L 276n wäre für die weiteren Überlegungen im Zuge der Abschlussbetriebsplanung für den Tagebau Hambach sehr hilfreich. AB von L 361 (Aachener Straße) bis B 59n in Pulheim R-E-K: Der sich bereits in der Planung befindliche 4-streifige Ausbau zwischen der L 496 (Dürener bzw. Holzstraße) und der L 361 (Aachener Straße) in Frechen sollte entsprechend der Beschlusslage der Stadt Pulheim und des Rhein-Erft- Kreises über die L 361 (Aachener Straße) hinaus bis zur B 59n verlängert werden; in Höhe der Ortslage Pulheim-Geyen sollte die 4-streifige Trasse vom Ortsrand weiter abgesetzt verlaufen. OU Wesseling-Berzdorf R-E-K: Das langjährig angedachte Vorhaben wird im Zuge der kommunalen Bauleitplanung der Stadt Wesseling zurzeit wieder intensiv diskutiert. Neben der hohen Entlastungswirkung für die Ortsdurchfahrt Berzdorf, in der zurzeit aus Lärmschutzgründen Tempo 30 angeordnet ist, könnte eine L 184n auch neue Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Wesseling und neue Wohnbauperspektiven für den Kölner Ballungsrand eröffnen. OU Millendorf Bedburg: Der Ortsteil Millendorf ist durch beengte Straßenquerschnitte und den hohen Durchgangsverkehr von der A61/L279 in Richtung Lipp und Kaster belastet. Eine Anbindung an die L279 östlich von Millendorf ist gewünscht. >> BRK: keine Planunterlagen Ortsumgehung Rheidt-Hüchelhoven und Bedburg- Rath in Fortführung der L 93n / L 279 Bergheim: Ein Teil des Vorhabens (Die OU Bedburg/Rath) ist im derzeit gültigen Bedarfsplan enthalten (Stand 27.03.2024) und als Stufe 2 eingestuft. Das hier anzumeldende Vorhaben liegt dabei auf Bergheimer und Bedburger Stadtgebiet. Durch diese Maßnahme werden zum einen der Bedburger Ortsteil Rath sowie der Bergheimer Ortsteil Hüchelhoven entlastet. In Fortführung der L 279 wird eine Verknüpfung zum bereits im Planfeststellungsverfahren befindlichen Projekt der L 93n Ortsumgehung Pulheim/Stommeln - Bergheim/Büsdorf ein Netzschluss hergestellt. Dadurch wird eine überörtliche Trassenführung geschaffen, die Verkehr um die engen Ortsteile führt. Weitere Unterlagen wie eine ausführliche Projektbegründung, die Lienenführung, der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Bergheim, der Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises sowie ein Übersichtslageplan der L 93n als möglicher Verknüpfungspunkt sind im Online-Verzeichnis hochgeladen. Seite 9 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 361 Bauabschnitt (BA) 277 Umbau 183 Ausbau (AB) 16 Ausbau (AB) Stufe 1 113 Neubau (NB) Stufe 2 113 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 113 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 147 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 163 Ortsumgehung (OU) Stufe 2* 163 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 183 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr Umbau KP L277 / Günther-Wiebke-Str. in Frechen Grefrath zum KV Stadt Frechen: Entschärfung des Unfallhäufungspunktes in der Hauptanbindung Günther-Wiebke-Str. / Dürener Str. L 277 in Frechen Grefrath durch Umbau des Anschlusses als Kreisverkehrsplatz mit Schaffung neuer Querungsmöglichkeiten zur sicheren Führung Radverkehr und Fußgänger.Anbindung ist zu berücksichtigen mit dem einseitig geführte Geh-/Radweg, der im Sinne des Bedarfsplanes für Radschnellverbindungen des Landes in der erforderlichen Breite ausgeführt werden sollte. >> BRK: Eventuell UAIIa-Programm Vierspuriger Ausbau zwischen Pulheim und Pulheim: unter Verkehr Rhein-Sieg-Kreis III. BA Ortsumfahrung Bergheim - Mitte zwischen Parksauna und Martinswerk / Anschluss K 22n Stadt Bergheim: Das Vorhaben ist im derzeit gültigen Bedarfsplan enthalten (Stand 27.03.2024) und als Stufe 1 eingestuft. Die Linie für diese Maßnahme wurde 2011 bereits nach § 36 Abs. 3 StrWG NRW bestimmt. Seit 2019 wird das Verfahren der L 361n im Deckblattverfahren fortgeführt. Da in der bereitgestellten Liste des derzeitg gültigen Landesstraßenbedarfsplan diese Maßnahmen nicht als "im Planfeststellungsverfahren" gekennzeichnet ist, wünscht die Kreisstadt Bergheim ein erneute Aufnahme in den Landesstraßenbedarfsplan. Der Kreisstadt Bergheim war es stets ein Anliegen, die geplanten überörtlichen Straßenmaßnahmen, wie die L 361n – Ortsumgehung Bergheim, voranzutreiben. Durch diesen sinnvollen Netzschluss kann der Verkehr gleichmäßiger verteilt werden und die Belastung für die Bergheimer Bürger wird erheblich gesenkt. Insofern würde die Kreisstadt Bergheim eine weitere Realisierung dieses Vorhaben begrüßen und weist auf die Dringlichkeit einer Umsetzung hin. Weitere Unterlagen wie die öffentliche Bekanntmachung zur Linienführung, eine Projektbegründung, einen Lageplan, einen Straßenplan, der aktuelle Lärmaktionsplan der Kreisstadt Bergheim, verschiedene Gutachten, und weitere Konzepte der Kreisstadt Bergheim sind im Online-Verzeichnis hinterlegt. >> BRK: Maßnahme lässt sich nicht eindeutig einer Maßnahme des bestehende Landesstraßenbedarfsplanes zuordnen, daher wurde diese als Neuanmeldung vermerkt. OU Alfter/Witterschlick OU Rheinbach/Flerzheim und Ramershoven Stadt Rheinbach: Neubewertung und Höherstufung, keine direkte Begründung (s. jedoch Begründung zu L163, OU Rheinbach/Flerzheim) OU Windeck/Leuscheid OU Rheinbach/Flerzheim Stadt Rheinbach: Neubewertung und Höherstufung In 2007 hat der Landesbetrieb den Planungsauftrag erhalten und mit der Vorplanung (Umweltverträglichkeitsstudie) begonnen. Die Planungen wurden seitens des Landesbetriebs nicht fortgeführt. Hiermit soll eine Neubewertung der Planung eingeleitet werden, um die Maßnahme in die Stufe 1 einzuordnen. Die Verkehrsstraßen im Bereich Flerzheim stellen wichtige Verbindungen für die benachbarten Mittelzentren Meckenheim und Rheinbach dar. Aufgrund der problematischen Verkehrsbelastung im Ortskern, u. a. durch den LKW-Verkehr zum Gewerbegebiet Meckenheim, besteht daher akuter Handlungsbedarf hinsichtlich einer Ortsumgehung in Flerzheim. Ausbau St.Augustin/Meindorf bis - /Menden Entlastungsstraße Rheinbach Höhenorte Stadt Rheinbach: Neubewertung und Höherstufung Es besteht weiterhin dringender Bedarf an einer Entlastungsstraße, die vornehmlich zu einer Verkehrsentlastung der Rheinbacher Kernstadt aus / in südlicher Richtung beitragen soll und möglichst direkt an die OU Rheinbach B 266 / L 493 angebunden werden soll, jedoch wird die Bindung an die festgelegte Grobtrasse, wie in den Plänen des Landesstraßenbedarfsplans aufgeführt, entschieden abgelehnt. Die Führung der Grobtrasse „L 113n – Entlastungsstraße Rheinbach Höhenorte“ zeigt eine starke Durchschneidung der Waldflächen sowie Biotopverbünden auf. Dies führt unweigerlich zu Konflikten mit dem ausgewiesenen Natura-2000-Gebiet. Die Stadt Rheinbach bereitet aktuell die Erarbeitung eines integrierten Verkehrsentwicklungsplanes vor, der u.a. auch zu diesem Handlungsfeld Lösungsansätze aufzeigen soll. Um die Zerschneidung größerer zusammenhängender Waldflächen und Natura 2000-Gebiete zu vermeiden, könnte ggf. eine ortsnahe Trasse (Linie A und Linie B) im Rahmen der weiteren Planungen untersucht werden. OU Swisttal/Dünstekoven Gemeinde Swistal: OD Dünstekoven ist stellenweise zu eng, es ist keine Verbreiterung möglich. >> BRK: Swisttal schlägt weitere Ortsumgehungen im Zuge der L163 (siehe nachfolgend) vor OU Bornheim/Roisdorf (L 118 bis L 183) Seite 10 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 269 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 Realisierung in drei BA, 1. BA unter Verkehr seit 2021 274 Neubau (NB) Stufe 1 332 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 Realisierung in zwei BA, 1. BA unter Verkehr seit 2017, 2. BA im Bau 333 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 333 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 163 Ortsumgehung (OU) 163 Ortsumgehung (OU) 163 163 Ortsumgehung (OU) 163 Ortsumgehung (OU) 333 Ortsumgehung (OU) 189 OU Eschmar bis Troisdorf/Sieglar (A 59) OU Hennef/Greuelsiefen OU Windeck/Dattenfeld und -/Schladern (K 55 - B 256 OU Swisttal/Morenhoven Gemeinde Swisttal:In der OD befinden sich verengte Straßenabschnitte und der Lärmpegel ist hoch, sodass es zu vermehrten Beschwerden der Bürger kommt. Sollte die OU L163 in Flerzheim umgesetzt werden, sind signifikante Verkehrflüsse in der OD Morenhoven zu erwarten. OU Niederkassel/Ranzel (L 82) bis -/Mondorf (L 332), OU Rheidt und Mondorf Neubau Niederkassel bis Troisdorf/Spich, BA K 24 bis B 8 (ohne DB-Brücke) Durchstich L163n zur K53 in Meckenheim korrespondierend mit "L163,OU Rheinbach/Flerzheim" und Neuanmeldung "L163, OU Meckenheim" Stadt Meckenheim: Die o.g. Nutzen werden nur mittels einer Verkehrsverlagerung erreicht, diese wiederrum erfolgt erst dann, wenn die L163n bis zur K53 verlängert wird. Die L163n knüpft an die bereits im Landesstraßenentwicklungsplan vorhandene 'L163 OU Rheinbach/Flerzheim' an und ergänzt diese. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln hat die Stadt Meckenheim die Aufnahme der L163n in die zeichnerische Festlegung gefordert (siehe ergänzende Unterlagen). Der beschriebene Abschnitt dient im Zusammenhang mit der oben beschriebenen L163n sowie der L163 OU Rheinbach/Flerzheim dem regionalen sowie überregionalen Verkehr und erfüllt somit die Funktion einer Landesstraße. Aus diesem Grund muss sie auch als solche in das klassifizierte Straßennetz aufgenommen werden. Aufstellung eines Masterplan L333 gem. am 27.10.2021 eingereichter Resolution von den Kommunen Hennef, Windeck und Eitorf an das VM Gemeinde Eitorf: In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Anbindung der Gemeinde Eitorf durch Teilsperrungen immer wieder unterbrochen oder zumindest stark erschwert. Eine Zunahme der Probleme in den kommenden Jahrzehnten erscheint aufgrund des Klimawandels (einhergehend mit Waldsterben und Starkregenereignissen, Faktoren die sich voraussichtlich negativ auf die Hangstabilität auswirken werden) wahrscheinlich. Um auf die Probleme aufmerksam zu machen haben die Kommunen Hennef, Windeck und Eitorf am 27.10.2021 eine Resolution dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen überreicht, mit der Forderung einen Masterplan für die L 333 aufzustellen. Der Resolution hat der Rat der Gemeinde Eitorf am 07.06.2021 mehrheitlich zugestimmt. >> BRK: Stellungnahme Eitorf erfolgte über R-S-K Verbindungsstraße L189 zur B56 bei Huven Gemeinde Much: Die gemeindl. Verbindungsstraße zwischen der L189 und B56 dient als LKW-Umleitungsstrecke der B56 OD Much. Die OD Much ist für Fahrzeuge > 7,5 to zu. Gesamtgewicht gesperrt. OU Heimerzheim und Dünstekoven (Verknüpfung mit OU Miel im Zuge der B56) Gemeinde Swisttal: Die OD'en Heimerzheim und Dünstekoven sind stellenweise zu eng, es ist keine Verbreiterung der Fahrbahnen möglich. Bei einer Sperrung der A61 Richtung Venlo, wie sie durch z.B. Verkehrsunfälle regelmäßig vorkommt, ist der Verkehrsfluss (v.a. auch durch LKW) gestört. >> BRK: Mit möglicher OU Miel stellt dieser Vorschlag ein "Komplettpaket" dar Entlastung der zum Teil sehr engen OD Heimerzheim und Dünstekoven. Rückbau des NK 5207 013. Gemeinde Swisttal: OU der Orte Heimerzheim und Dünstekoven. Ohne Miel. Die ODen in Heimerzheim und Dünstekoven sind teilweise zu eng. Besonders während des Berufsverkehrs oder bei Sperrungen der A61 kommt es zu einem außerordentlich hohen Verkehrsaufkommen. OU Meckenheim korrespondierend mit "L163,OU Rheinbach/Flerzheim" Stadt Meckenheim: Die L163n bringt eine maßgebliche Entlastung für die nicht länger zumutbare Verkehrssituation auf der Berufspendlerroute L158. Der Knotenpunkt K53/L158/L261 ist bereits heute so stark belastet, dass die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht mehr gewährleistet werden kann. Darüber hinaus stellt sie ein essentielles Element für die zukünftige Meckenheimer Stadtentwicklung dar. Die L163n knüpft an die bereits im Landesstraßenentwicklungsplan vorhandene 'L163 OU Rheinbach/Flerzheim' an und ergänzt diese. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln hat die Stadt Meckenheim die Aufnahme der L163n in die zeichnerische Festlegung gefordert (siehe ergänzende Unterlagen). Seite 11 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 312 Ortsumgehung (OU) 11 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 11 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 23 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 47 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 50 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 223 Ausbau (AB) Stufe 1 unter Verkehr 236 Ortsumgehung (OU) Stufe 2 238 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 unter Verkehr 238 Ortsumgehung (OU) Stufe 1 11 Ortsumgehung (OU) 238 Ortsumgehung (OU) 240 238 Ausbau (AU) 240 Ausbau (AU) 238 Anschlussstelle (AS) Ertüchtigung der L 240, Abschnitt L 47 - A 44 und fortführend Ri. Eschweiler/Stolberg Stadt Alsdorf: Die L 240 verbindet das Stadtgebiet Alsdorf mit dem Fernstraßennetz der A 44 und der A 4. Bereits heute zeichnen sich auf der L 240 Leistungsfähigkeitsdefizite mit negativen Auswirkungen auf die Pendler- und Wirtschaftsverkehre ab. In einer im Unterordner beigefügten Expertise aus dem Jahr 2019 wird der kritische Streckenabschnitt der L 240 auf dem Stadtgebiet Alsdorf dargestellt und erläutert. In Fortführung der L 240 südöstlich der Autobahnanschlusstelle A44/Alsdorf bestehen soweit hier bekannt auf der L 240 Richtung Eschweiler und weiter auf der L 238 Richtung Stolberg ebenfalls Leistungsdefizite. Richtung Norden verbindet die L 240 die Städte Baesweiler, Herzogenrath und Übach Palenberg mit dem Fernstraßennetz der A 44 und der A 4. Die Gemeinde Aldenhoven plant eine Gewerbeansiedlung nordöstlich des Businessparks Alsdorf-Hoengen, der über die L 136 und die L 240 an das v.g. Fernstraßennetz anschließt. Somit ist eine ausreichende Leistungsfähigkeit der L 240 von hoher Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region. >> BRK: Eventuell UAIIa-Programm Städteregion Aachen Ausbau Birk - Herzogenrath/Schulzentrum OU Atsch OU Eschweiler, BA K 15 (Odilienstraße) - L 238 (Pumpe) OU Eschweiler, BA L 238 (Pumpe) - L 238 (Steinfurt) OU Eschweiler/Hastenrath OU Stolberg/Atsch Innere OU Herzogenrath und OU Herzogenrath/Merkstein OU Setterich (K 27 - L 50) OU Dürwiss (B 264 - L 238) Stadt Eschweiler: Nach Auffassung der Stadt besteht weiterhin Bedarf zur Entlastung der heutigen OD (Quellstraße). Stadt Eschweiler: Nach Auffassung der Stadt besteht weiterhin Bedarf zur Entlastung der heutigen OD (Stolberger Straße und Pumpe). Rue de Wattrelos Ortsumgehung Much (Verbindung L312 bis K46) Gemeinde Much: Der Verkehr behindert damit die städtebaulichen Entwicklungen und mindert die Aufenthalts- und Wohnqualität durch die von ihm verursachten Emissionen. Dies trifft insbesondere auf die enge, historische Ortsmitte zu. Die Realisierung einer Ortsumgehung soll daher die genannten Beeinträchtigungen minimieren und damit zur Verbesserung der Umweltqualität des Ortsbereiches beitragen. OU Gressenich Schevenhütte OU Eschweiler, BA L 238 (Pumpe) - L 238 (Steinfurt), 3.BA Stadt Stolberg: Bedarf besteht weiterhin. Neubewertung wird gewünscht. Stadt Stolberg: 3.Bauabschnitt Stadt Stolberg: Bedarf besteht weiterhin. Neubewertung wird gewünscht. Stadt Stolberg: Bedarf besteht weiterhin. Neubewertung wird gewünscht. Stadt Herzogenrath: Bedarf besteht weiterhin. Neubewertung wird gewünscht. Rue de Wattrelos AS Eschweiler-West /Rue de Wattrelos) Stadt Eschweiler: Dieses Teilstück verbindet die Anschlussstelle Eschw.-West (A 4) mit der Anschlussstelle Alsdorf (A 44) und ist durch eine hohe Verkehrsbelastung gekennzeichnet, so dass aus Sicht der Stadt Eschweiler hier ein Ausbau erforderlich ist. Stadt Eschweiler: Dieses Teilstück verbindet die Anschlussstelle Eschw.-West (A 4) mit der Anschlussstelle Alsdorf (A 44) und ist durch eine hohe Verkehrsbelastung gekennzeichnet, so dass aus Sicht der Stadt Eschweiler hier ein Ausbau erforderlich ist. Stadt Eschweiler: Im Hinblick auf den gepl. Neubau der L 238n 3.BA und den beiden o.a. Maßnahmen ist aufgrund des räumlichen Zusammenhangs dieser Maßnahmen auch ein Asubau der AS Eschweiler-West zur Steigerung der Leistungsfähigkeit erforderlich. Seite 12 Aufstellung Landesstraßenbedarfsplan 2024, Auswertung Beteiligungsverfahren 240 Ausbau (AU) nachrichtlich aufgeführte Maßnahmen (Entfall wegen Ersatz oder ohne Neubewertung Aufnahme in LBP (wegen gesetzl. Wiederherstellungsverpflichtung) Maßnahmen die für das Landesverkehrsmodell 2035 berücksichtigt werden (alle indisponiblen Maßn.>>im Bau, unter Verkehr, Plafe-Verfahren, Plafe-beschluss) Entfallende Maßnahmen Neuanmeldungen Maßnahmen des alten Bedarfsplanes die nach jetzigem Stand einer Neubewertung unterzogen werden Dreispuriger Ausbau der L 240 zwischen Kreisverkehr B57/K27/L240 und Autobahnauffahrt Alsdorf-Hoengen Stadt Baesweiler: Da die Stadt Baesweiler über keinen Autobahn-Anschluss auf dem eigenen Stadtgebiet verfügt dient die L 240 zwischen dem Kreisverkehr B57/K27/L240 und der Autobahnauffahrt Alsdorf-Hoengen als Autobahnzubringer auf die A 44. Gemäß des aktuellen Streckenbelastungsplanes des Euregionalen Verkehrsmodells, erarbeitet vom Ingenieurbüro Helmert aus Aachen, ist der o.g. Streckenabschnitt im Stadtgebiet Baesweiler mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von 10.000 – 20.000 Fahrzeugen belastet. Die Streckenbelastung der L 240 auf Alsdorfer Stadtgebiet ist mit einem DTV von 20.000 – 40.000 nochmal höher. Der aktuell zweispurige Ausbau der Landstraße stößt häufig an seine Belastungsgrenzen, zu erkennen an einem langen Rückstau und stockendem Verkehr. Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadt Baesweiler einen dreispurigen Ausbau der L 240 in dem o.g. Bereich vor, um die Kapazität des Autobahnzubringers zu erhöhen und damit den Verkehrsfluss – insbesondere in den verkehrlichen Spitzenstunden – zu verbessern. Der Vorschlag sieht folglich eine zweispurige Fahrbahn im abschnittsweisen Wechsel für jede Fahrbahn vor. Seite 13
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 11/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 06.09.2024
- Erstellt
- 03.09.2024 14:52