2007/0041
Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen hier: Zuwendungsvertrag mit dem Hausfrauenbund Darmstadt e. V. / Mütterzentrum
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über die Förderung sozialer Hilfen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch den Magistrat
- nachfolgend Zuwendungsgeber genannt -
und dem Hausfrauenbund Darmstadt e.V.
vertreten durch das Mütterzentrum
- nachfolgend Zuwendungsempfänger genannt -
Präambel
Zur Erbringung sozialer Hilfen und zum Wohle der Hilfesuchenden kooperieren öffentlich-hoheitliche, kirchliche sowie nicht konfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege in vielfältiger Weise. Auf dieser Grundlage und unter Achtung der jeweiligen Selbständigkeit in Zielsetzung und Aufgabenerfüllung sind die Partner dieser Vereinbarung bestrebt, soziale Hilfsangebote zu fördern, mit anderen Angeboten abzustimmen und damit eine leistungsfähige soziale Infrastruktur im Raum Darmstadt zu sichern.
Der Zuwendungsempfänger ist gemäß seiner Satzung bzw. des für ihn geltenden Gesellschaftsvertrages im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig. Das Mütterzentrum ist eine soziale Gemeinschaftseinrichtung mit nichtinvestiven sozialen Maßnahmen. Es bietet entlastende, unterstützende und beratende Dienste für Mütter und Familien, Bildung, Erziehung, Betreuung, Förderung und Präventivmaßnahmen. Es ist ein offener Ort der Begegnung im Alltag für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfession, sozialer Herkunft und Parteizugehörigkeit. Freiwillige Leistungen auf freiwilliger Mitarbeit werden erbracht, um den Besuch niederschwelliger Angebote jederzeit zu ermöglichen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Mit der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (im folgenden Rahmenvereinbarung Kommunalisierung) vom 14.12.2004 haben das Land Hessen, der Hess. Landkreistag, der Hess. Städtetag, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen) die Strukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen vereinbart. Die Gebiets-körperschaft Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Rahmenvereinbarung Kommunalisierung mit Erklärung vom 27.01.2005 beigetreten. Darauf beruhend wurde zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der Gebietskörperschaft Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zielvereinbarung über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung mit Datum vom 15.09.2006 vereinbart.
Gegenstand des Zuwendungsvertrags ist die Förderung des Mutter-Kind-Cafe`s im Mütterzentrum Darmstadt des
Zuwendungsempfängers gemäß
FORMULARKONTROLLFELD § 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II
FORMULARKONTROLLFELD § 74 SGB VIII,
FORMULARKONTROLLFELD der Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 15.09.2006
Die Leistungsbeschreibung und das Kalkulationsblatt sind als Anlage 1 und Anlage 2
Bestandteile des Zuwendungsvertrags.
Durch die Zuwendung werden keine Leistungen abgegolten, die zugleich Gegenstand von
Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II, §§ 78a ff SGB
VIII oder §§ 75 ff SGB XII darstellen.
§ 2 Art und Umfang der Zuwendung
Der Zuwendungsgeber fördert die in § 1 genannten Hilfeangebote des Zuwendungs-empfängers im Rahmen der
FORMULARKONTROLLFELD Projektförderung
FORMULARKONTROLLFELD Institutionellen Förderung.
(2) Die oben genannte Förderung erfolgt als Teilfinanzierung im Rahmen der Festbetragsfinanzierung.
.
§ 3 Personelle und sächliche Ausstattung
Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der von § 1 umfassten Tätigkeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dem Kalkulationsblatt.
§ 4 Finanzierung
Der Zuwendungsempfänger erhält für den in § 1 vereinbarten Vertragsgegenstand eine jährliche Zuwendung in Höhe von 12.782,00 Euro.
Der Zuwendungsempfänger erhält den jährlichen Zuwendungsbetrag in vier gleichen Teilbeträgen, jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres. Abweichende Auszahlungstermine sind möglich.
Die genannte Gesamtsumme der Zuwendung setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Land Hessen: 12.782,00 Euro
Der Zuwendungsempfänger setzt für den Vertragsgegenstand Eigenmittel ein .
(4) Die Zuwendung dient dem Ausgleich von:
Personalkosten für Mitarbeiter/innen gemäß § 3 in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung
Sachkosten
Personalkosten und Sachkosten sind gegenseitig deckungsfähig .
§ 5 Berichtspflichten und Prüfungsrechte
(1) Jeweils zum 31.03. des Jahres legt der Zuwendungsempfänger für das abgelaufene Jahr einen
Verwendungsnachweis über die nach § 4 Abs. 2 verwendeten Mittel vor.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:
einem Bericht über den Erfolg der geförderten Maßnahme (Sachbericht)
einer gegliederten Abrechnung.
Die Originalbelege mit Nachweis der Zahlungen (Kontoauszügen) sind auf Verlangen vorzulegen.
Die nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Zuwendungen können nach vorheriger
schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der nicht verbrauchten Mittel in die Folgejahre kann nur nach Zustimmung des Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den Räumen des Zuschussempfängers vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes überörtliche Prüfung stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993 Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) I, Seite 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2-4) zu.
Bei einer Beteiligung des Landeswohlfahrtsverbandes an der Förderung, ist ein Prüfrecht der Prüfungsgremien des LWV ebenfalls gegeben.
(4) Die Stadt behält sich vor, die bereits gewährte Zuwendung zurückzufordern, wenn:
der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird,
die Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach ihrer Erbringung oder nicht mehr für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck verwendet wird,
die Liquiditätsreserve des Zuwendungsempfängers ohne vorherige Genehmigung des Zuwendungsgebers am Ende eines Jahres 20 % der Ausgaben ggf. zuzüglich der steuerlichen Absetzung für Abnutzung übersteigt. Sollte die Liquiditätsreserve die vorbezeichnete Grenze übersteigen, ist die Zuwendung in Höhe des Betrages zu erstatten, der zur Absenkung auf diese Grenze erforderlich ist.
(5) Der Zuwendungsempfänger hat die Originalbelege für die Dauer von fünf (5) Jahren nach
Abschluss der Prüfung aufzuheben.
§ 6 Informationspflicht/Vertragsanpassung
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle Veränderungen,
die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere, wenn sich wesentliche
personelle oder eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Arbeitsfeldes angezeigt ist oder sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Kostenplan abzeichnen.
Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit Entwicklungen eintreten, in deren Folge die Zuwendung
nach § 4 zur Abdeckung der anteiligen / vollständigen Personal- und Sachkosten im geförderten Bereich nicht ausreichen, ist der Zuwendungsempfänger berechtigt, die in § 1 umfassten Tätigkeiten entsprechend anzupassen.
Dies ist unter anderem der Fall, sofern die bei einer Teilfinanzierung des Vertragsgegenstandes eingesetzten Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung nicht ausreichen. Der Zuwendungsempfänger hat vor der Anpassung unverzüglich Gespräche mit dem Zuwendungsgeber einzuleiten.
§ 7 Kommunale Planung
Der unter § 1 vereinbarte Vertragsgegenstand ist Bestandteil der im Rahmen der kommunalen Sozialplanung verabredeten Hilfeangebote.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der kommunalen Sozialplanung nach § 5 der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen über den Stand der Entwicklung ihrer geförderten Arbeit zu informieren, sich auszutauschen und zur Weiterentwicklung beizutragen.
Die Vertragsparteien entwickeln unter Berücksichtigung der aktuellen Zielvereinbarung eine einheitliche Dokumentation, Evaluation und ein einheitliches Berichtswesen.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.
Er kann mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12. des darauf folgenden Jahres ordentlich gekündigt werden; erstmals zum 31.12.2008.
Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sind zwischen den Vertragsparteien Gespräche zu führen und die Möglichkeiten einer Vertragsfortführung oder anpassung zu erörtern.
§ 9 Sonstiges und Schlussbestimmungen
Der Zuwendungsempfänger weist bei seiner Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des Zuwendungszweckes erfolgt, auf die Förderung durch das Land Hessen bzw. den Landeswohlfahrtsverband und die Kommune in entsprechender Form hin. Über Öffentlichkeitstermine im Rahmen des Förderungszweckes nach § 1, informiert der Zuwendungsempfänger vorab die Kommune.
Änderungen dieses Vertrages, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Auf diesen Vertrag finden ergänzend die Vorschriften der §§ 53 ff SGB X Anwendung.
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.
.................................................... ...........................................
Ort, Datum Ort, Datum
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Zuwendungsempfänger Zuwendungsgeber
Anlagen:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Kalkulationsblatt (Beispiel)
Anlage 1: Leistungsbeschreibung zum Zuwendungsvertrag zwischen der Gebietskörperschaft
. Und dem Träger
vom
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Anlage 2: Kalkulationsblatt zum Zuwendungsvertrag zwischen der Gebietskörperschaft
. Und dem Träger
vom
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2007/0041
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.01.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Dezernat I Rechtsamt Revisionsamt Amt: Sozialverwaltung an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0041 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Neustrukturierung und Ko mmunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen hier: Zuwendungsvertrag mit dem Hausfrauenbund Darmstadt e. V. / Mütterzentrum Vorlage vom: 16. 1.2007 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des beiliegenden Zuwendungsvertrages (inkl. Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt) mit dem Hausfrauenbund Darmstadt e. V. / Mütterzentrum zu. Anlagen: Kalkulationsblatt Mütterzentrum Leistungsbeschreibung Mütterzentrum Zuwendungsvertrag Mütterzentrum Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 16. Januar 2007: Nach Abschluss eines erfolgreichen Modellversuches zur Neustrukturierung sozialer Hilfen in Hessen, führten intensive Verhandlungen zwischen dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände in Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und dem Hessischen Sozialministerium zu dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung die die Grundsätze der „Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ hessenweit übertragen soll. Dieser Rahmenvereinbarung haben sich nach und nach sämtliche hessische kreisfreie Städte und Landkreise angeschlossen. Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Benz die Beitrittserklärung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen. Der Magistrat hat die Vorgänge mit Vorlage 264 am 26. April 2006 zur Kenntnis genommen und gleichzeitig die weitere Vorgehensweise beschlossen. Die Magistratsvorlage lag der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2006 zur Kenntnisnahme vor. Die Rahmenvereinbarung sieht im § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in ihren Zuständigkeiten abzuschließen. Der Hausfrauenbund Darmstadt e. V./Mütterzentrum ist in der Zielvereinbarung dem Ziel „Stärkung des Gemeinwesens“ zugeordnet. Für diesen Förderzweck wird mit diesem Vertrag ausschließlich der bislang über das Land Hessen ausgezahlte Zuschuss zur institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung geregelt. Der im Zuwendungsvertrag genannte Zuschuss von 12.782,00 Euro wird vom Land Hessen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Gesamtbudgets zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wurde vom Rechtsamt sowie vom Revisionsamt geprüft. Die in der Anlage beigefügte Leistungsbeschreibung lag der stadtinternen „AG Kommunalisierung“ vor und wurde von der Sozial- und Jugendhilfeplanung als „den Standards entsprechend“ bewertet. Darmstadt, 16. Januar 2007 dr-gö, Nst.: 32 73 Dezernat I Dezernat II Dezernat V Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Jochen Partsch Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat Anlage Zuwendungsvertrag Kalkulationsblatt
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»KOMMUNALISIERUNG SOZIALER HILFEN IN HESSEN« LEISTUNGSBESCHREIBUNG MÜTTERZENTRUM DARM STADT - MUTTER-KIND-CAFE Leistungsanbieter Mütterzentrum Darmstadt in Trägerschaft des Hausfrauenbundes Darmstadt eV. 1. Selbstverständnis Das Mütterzentrum Darmstadt wurde vor 25 Jahren als eines der ersten drei Mütterzentren in Deutschland gegründet. Seinen Ursprung hat es in einem Forschungsprojekt des Deutschen Jugendinstituts München (DJI). Seitdem gilt es als offener Ort der Begegnung im Alltag für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfession, sozialer Herkunft und Parteizugehörigkeit. 2. Art und Ziel der Leistungen Die Angebote sind geprägt durch diejenigen, die das Mütterzentrum besuchen: ihre Mitgestaltung, ihre Präsenz, ihre aktive und passive Teilnahme machen das Wesen des »MüZe Darmstadt« aus. Ein wichtiger Aspekt der bestehenden Arbeit ist die Selbsthilfe, wie auch das Miteinander und die gegenseitige Fürsorge, durch die jeder Unterstützung und Achtung seiner jeweiligen Kompetenzen erfährt. Die Angebote des Mütterzentrums sind ganz nah an den Bedürfnissen der Teilnehmenden orientiert. Wir verstehen uns als Ort, der sich aus sich selbst heraus inhaltlich entwickelt und trägt und die Selbstkräfte der Menschen mobilisiert. Herzstück ist der »Offene Treff«, daneben bieten wir unterschiedlichste offene Gruppen an, die als niederschwelliges Angebot jederzeit besucht werden können. 2.1 Hilfearten, Rechtsgrundlagen Soziale Gemeinschaftseinrichtung mit nichtinvestiven sozialen Maßnahmen Freiwillige Leistungen auf freiwilliger Mitarbeit 2.2 Ziele Entlastende, unterstützende und beratende Dienste für Mütter und Familien, Bildung, Erziehung, Betreuung und Förderung, Präventivmaßnahmen 2.3 Methodische Grundlagen Die Hierarchiearmut zwischen Laien und Professionellen gehört zu unseren gewachsenen Strukturen, woran sich auch die »Neuen« aus beiden Bereichen orientieren. Da alle Aktiven sich auch als kompetent in ihren Bereichen begreifen, werden Entscheidungen aus einer demokratischen Grundhaltung heraus getroffen. Bei regelmäßigen Teamsitzungen und Arbeitsbesprechungen, in denen sich jeder gleichwertig einbringen kann, werden Beschlüsse gemeinsam gefasst, Aufgabenbereiche verteilt und notwendige Arbeiten übernommen. Neben professionellen Angeboten und Laienarbeit stehen nichtmonetäre Leistungen (z.B. Angebote auch im Tausch), sowie die Kooperation mit der Kommune, anderen Vereinen und Institutionen. Mit viel bürgerschaftlichem Engagement und in Selbsthilfe wird miteinander und füreinander ein breites Spektrum an Informationen, Unterstützung, Beratung und Hilfen für die Gestaltung des alltäglichen Lebens entwickelt. 2.4 Inhalt, Umfang der Leistungen Zunächst sind wir eine selbst organisierte Initiative von Frauen mit Kindern für Frauen. Allerdings sind auch die Väter bei uns herzlich willkommen! Herzstück unserer Arbeit ist der »Offene Treff«, täglich zwischen 10-14 und 15-18 Uhr, als Ort der Begegnung, als Forum der Kommunikation und des Erfahrungsaustausches, als Anlauf- und Informationsstelle vor allem für Mütter. Unsere Angebotsstruktur ist so ausgerichtet, dass wir erfolgreiche Aktivitäten, z.B. mit hoher Besucherresonanz, jährlich weiterführen. Die Kurs- und Gruppenangebote des Mütterzentrums umfassen folgende Themen: Förderung der Elternkompetenz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewaltprävention, Still- und Babygruppen, Krabbel- und Kleinkindergruppen, Selbsthilfegruppe für Arbeit suchende Mütter bei Wiedereinstieg nach der Elternzeit, Kreativangebote wie z.B. der Malraum nach Arno Stern, Gymnastik und Yoga am Abend für Mütter, Mutter-Kind-Turnen, Mütterfrühstück, Internationales Cafe, Latina- Treff. Auch an den Wochenenden finden Angebote statt wie z.B. das Familienfrühstück, Flohmärkte und Sonderaktionen, der Tag der offenen Tür, Adventsbasteln etc. 3. Zielgruppe Als Mütterzentrum begreifen wir uns als »Kompetenzzentrum für Familien und mehr«. Wir sind offen für alle Menschen. Jede und jeder kann mitmachen (siehe Punkt 1). Unser Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit Müttern und Kindern. 4. Personelle Ausstattung inkl. Leitung und Verwaltung Wir legen Wert darauf, für unsere Angebote Mitarbeiterinnen zu gewinnen, die einerseits bereit sind, ehrenamtlich oder auch gegen nur geringes Entgelt tätig zu werden, und andererseits fachliche Kompetenzen mitbringen. Das Mütterzentrum hat nach wie vor einen Stamm von 20 aktiven Mitarbeiterinnen. Die Frauen bieten verschiedene Kurse sowie eine Kinderbetreuung an und gewährleisten darüber hinaus eine Präsenz während der Öffnungszeiten des Offenen Treffs. Die Mitarbeiterinnen nehmen an den monatlichen Multiplikatorinnentreffen teil. Um unsere Arbeit bekannter zu machen, ist eine Mitarbeiterin für eine umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Zurzeit ist im Mütterzentrum Darmstadt eine Frau mit Niedriglohn-Job beschäftigt, um die Kooperation mit dem Frauenbüro der Stadt Darmstadt im Zusammenhang mit dem Internet- Portal »familien-willkommen.de« zu gewährleisten. Die Kosten hierfür trägt die Kommune, so dass dem Mütterzentrum keine zusätzlichen Kosten hierfür entstehen. Diese Stelle wird getrennt vom Mütterzentrumshaushalt über unseren Träger abgerechnet. Die überwiegend ehrenamtlich tätigen Frauen erhalten für ihre Kurse 7 Euro pro gehaltene Stunde. Die Leitung wird von 2 Frauen im Bereich Konzeption, Koordination und Verwaltung getragen. 5. Fallbesprechungen, Angebotsplanung, Fortbildung und Supervision Wir stellen jedes Jahr neue Angebote zur Verfügung, die sich an dem aktuellen Bedarf der Zielgruppe orientieren. Die Mitarbeiterinnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen des Mütterzentrum-Bundesverbandes teil. Zusätzlich werden Fortbildungen zu gemeinsam erarbeiteten Themenschwerpunkten im Mütterzentrum veranstaltet, bei Bedarf mit professioneller Prozess begleitung. 6. Raumangebot Da die Betreuungszahl der Kinder in unserer Kindertagesstätte »Orte für Kinder« angehoben wurde, hat die ohnehin schon große Raumnot in der Emilstraße weiter zugenommen. Deshalb haben wir neue Räume in der Landwehrstraße 31 angernietet. Unser Mittagstisch verbleibt in der Emilstraße, für unseren Offenen Treff stehen uns in den neuen Räumen eine Teeküche, ein Bewegungsraum, ein Beratungszimmer, ein großer Gemeinschaftsraum für das Mutter-Kind-Cafe, eine Werkstatt und ein Außenbereich zur Verfügung. Die Räumlichkeiten teilen wir uns mit dem Verein Menschenskinder eV., der feste Kurse in den Bereichen Kreativität, Bewegung und Gesundheit anbietet, die auch von den Mütterzentrums-Frauen und Familien besucht werden können. Besonders freut uns, dass dadurch auch eine SchreiBabyAmbulanz mit professioneller Krisenbegleitung im Haus ist und den Betroffenen somit direkt vor Ort Hilfestellung gegeben werden kann. Da wir im gleichen Viertel geblieben sind, haben sich Lage und Erreichbarkeit nicht geändert, ebenso haben wir auf Barrierefreiheit geachtet. 7. Kooperationen, sozia/räum/iche Vernetzung Die Mitarbeiterinnen des Mütterzentrums legen viel Wert auf Kooperationen mit anderen Institutionen, Organisationen sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten. Besonders hervorgehoben werden kann in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit: • dem Frauenbüro der Stadt Darmstadt, um die gemeinsame Arbeit an dem Internet- Portal »familien-willkommen.de« zu gewährleisten. • dem Mütterzentren Bundesverband eV. • der Aktion »Lokale Bündnisse für Familien« • der Tageseltern- Tageskindervermittlung • unserem Trägerverein Hausfrauenbund Darmstadt eV • dem Verein Menschenskinder eV. Das Mütterzentrum, der Hausfrauenbund Darmstadt und die Kindertagesstätte »Orte für Kinder« sind vertreten in den Fachausschüssen Erzieherische Hilfen, Jugendhilfeplanung, Kinderbetreuung und Familie und Familienzentrum. 8. Qualitätsentwick/ung und Berichterstattung (Ergebnisqualität) Das Mütterzentrum arbeitet zusammen mit dem DJI, beteiligt sich an Modellen und Aktionsprogrammen des BMFSFJ, besucht die Fortbildungen des Mütterzentren Bundesverbandes (z.B. AGs Kompetenzbilanz, Mehrgenerationenhäuser, Frühförderprogramm Opstapje, Umgang mit »schwierigen« Eltern, Motivation von Aktiven etc.). Gleichzeitig entwickeln wir interne Fragebogen zu Bedarf, Struktur und Kompetenz unserer Arbeit im Mütterzentrum mit anschließender Auswertung. Unsere Berichterstattung erfolgte bisher im Zusammenhang mit dem Verwendungsnachweis gegenüber dem Land, der Kommune und unserem Trägerverein.
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Kalkulationsblatt für das Jahr 2006 Name: Mütterzentrum Darmstadt Anschrift: Landwehrstraße 31 Rechtsform : Trägerschaft Hausfrauenbund Darmstadt e. V. I. Ausgaben 1. Personal Stellen 1 Höhe2 Pädagogische Arbeit 3.000 Euro leitung 1.848 Euro Verwaltung 1.848 Euro Reinigung und technische 676 Euro Dienste Honorarmitarbeiter 1.620 Euro Aufw. ehren- u. nebenamt!. 6.400 Euro Tätigk SUMME 15.392 2. Sachkosten Höhe Miete / Pacht / Darlehn mit Umlagen und 2.200 Euro Nebenkosten Unterhaltung, Instandhaltung, Reparatur, 450 Euro Neuanschaffu ngen Supervision / Fortbildung 1.500 Euro Reisekosten 350 Euro Offentl ichkeitsa rbeit 580 Euro Verwaltungskosten (Telefon, Büromaterial etc.) 990 Euro Abschreibungen, Zinsen SUMME 6.070 SUMME Ausgaben 21.462 11.Einnahmen Arten Höhe Fremdmittel Stadt Darmstadt 3.680 Euro andere Kommunen land Hessen 12.782 Euro Eigenmittel Mitgliedsbeiträge Entfällt Stiftungen, Spenden, Bußgelder etc. 3.000 Euro Eigenmittel 2.000 Euro SUMME Einnahmen 21.462 Euro 1 in Vollzeitäquivalenten zu 38,5 Std. / Woche 2 Bruttolohnkosten + Arbeitgeberanteil SV Sozial· und Jugendhilfeplanung 10/06 Herr Emanuel
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Emilstraße
- Landwehrstraße 31
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0041
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.01.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00