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A-R/0022/2026

Konsequent gegen Diskriminierung - Eine Antidiskriminierungsstelle für Münster

Antrag an den Rat 12.05.2026

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Münster, 12.05.2026 
 
Ratsantrag 
Konsequent gegen Diskriminierung - Eine Antidiskriminierungsstelle für Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorarbeiten einzuleiten, sodass die Arbeit einer 
Antidiskriminierungsstelle aus den mit dem Haushalt bewilligten Mitteln 
bestenfalls zum 01. Januar 2027 starten kann. Bei der Vergabe der Stelle an einen 
Trägerverein sollen insbesondere die Gesichtspunkte Akzeptanz in der 
Community, fachliche Qualifikation und Erfahrungen in der 
Antidiskriminierungsarbeit sowie Unabhängigkeit von großen, institutionalisierten 
Strukturen beachtet werden.  
 
Begründung: 
Münster ist eine weltoffene Stadt, in der Menschen mit verschiedenen sozialen und 
kulturellen Prägungen und aus verschiedenen Ländern gemeinsam leben und arbeiten. 
Sie alle gehören zu Münster und sollten die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. 
Dennoch zeigt nicht zuletzt das aktuelle Integrationsmonitoring (V/0094/2026), dass 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte und andere von Rassismus betroffene 
Personen in vielen Bereichen nicht die gleichen Chancen haben wie Menschen, die 
nicht von Diskriminierung betroffen sind. Die vom BMI geförderte Studie zu Institutionen 
und Rassismus zeigt darüber hinaus, dass Diskriminierung auch auf allen staatlichen 
Ebenen und bei verschiedensten staatlichen Akteuren stattfindet.1 Bereits das 
Migrationsleitbild 2025 – 2030 der Stadt Münster nennt in diesem Kontext das 
Themenfeld „Überwindung von Rassismus und Diskriminierungssensibilität“ als eines 
von drei übergreifenden Handlungsfeldern für Aktivitäten der Stadt(gesellschaft). 
Diesem Anspruch wollen wir durch die Schaffung einer unabhängigen 
Antidiskriminierungsstelle ab 2027 Rechnung tragen, um die aktuell bestehenden 
 
1 InRa-Studie (2024): Institutionen und Rassismus. 
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2026/inra-
studie.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (abgerufen am 01.03.2026) 
Antrag an den Rat A-R/0022/2026

Lücken zu schließen. Diese Stelle soll an einen freien Träger vergeben werden, der diese 
Antidiskriminierungsstelle eigenständig und unabhängig organisiert und verwaltet. 
Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind dabei die Beratung von von 
Diskriminierung betroffener Menschen und die Aufklärungs-, Vernetzungs- und 
Bildungsarbeit. 
 
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V . fordert eine Quote von 1 VZÄ 
Beratungsstelle pro 100.000-200.000 Einwohner*innen.2 Münster ist demzufolge aktuell 
mit 1 VZÄ Beratung für über 300.000 Einwohner*innen deutlich unterversorgt. Dies hat 
zur Folge, dass die aktuell bereits bestehenden Antidiskriminierungsstellen den Bedarf 
nicht decken können, konstant an der Belastungsgrenze operieren und insbesondere 
keine ebenfalls notwendige Bildungsarbeit leisten können. Dieser Zustand ist so nicht 
weiter haltbar, da er auch die Leistungsfähigkeit der bereits bestehenden 
Antidiskriminierungsstellen erheblich beeinträchtigt und dafür sorgt, dass diese ihrem 
Auftrag nicht vollumfänglich gerecht werden können. Um diesem Umstand zu begegnen, 
allen Menschen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen und Diskriminierung in 
Münster wirksam zu bekämpfen, soll die neue unabhängige Antidiskriminierungsstelle 
einen wichtigen Beitrag leisten und die bereits bestehenden Angebote sinnvoll 
unterstützen und entlasten. Die dafür bereit gestellten Mittel sind von ihr fach- und 
bedarfsgerecht flexibel einsetzbar.  
 
Dabei steht zunächst die Beratungsarbeit der von Rassismus betroffenen Menschen im 
Fokus; handlungsleitend sind dabei stets die Bedarfe der Klient*innen. Perspektivisch 
soll die Antidiskriminierungsstelle intersektional aufgestellt werden. Wünschenswert ist 
auch die enge Kooperation mit den beiden landesfinanzierten ADA.NRW Stellen in 
Münster und mit ADA.NRW. Bei der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung kann auf 
die Vorarbeit des Antidiskriminierungsverbands Deutschland und auf die Recherchen 
und Vorüberlegungen der Initiative Antidiskriminierungsbüro Münster aufgebaut werden. 
 
gez.    gez.    gez. 
Simon Haack   Lia Kirsch   Maren Berkenheide 
Marie Diekmann  Maria Winkel   Helene Goldbeck 
und Fraktion   und Fraktion   Sven Konopka 
 
 
2 advd e.V . (2025): Handreichung. Grundlagen zum Aufbau einer Antidiskriminierungsberatungsstelle – 
Forderung in Richtung Politik und Mittelgebende. https://www.antidiskriminierung.org/publikationen-des-
advd/handreichung-grundlagen-zum-aufbau (S. 6, abgerufen am 01.03.2026) 
Antrag an den Rat A-R/0022/2026

Beratungsverlauf (1)

20.05.2026 Rat
TOP 26.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0022/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
12.05.2026
Erstellt
12.05.2026 13:09