A-R/0022/2026
Konsequent gegen Diskriminierung - Eine Antidiskriminierungsstelle für Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
A-R-0022-2026
4575 Zeichen
Münster, 12.05.2026 Ratsantrag Konsequent gegen Diskriminierung - Eine Antidiskriminierungsstelle für Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorarbeiten einzuleiten, sodass die Arbeit einer Antidiskriminierungsstelle aus den mit dem Haushalt bewilligten Mitteln bestenfalls zum 01. Januar 2027 starten kann. Bei der Vergabe der Stelle an einen Trägerverein sollen insbesondere die Gesichtspunkte Akzeptanz in der Community, fachliche Qualifikation und Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit sowie Unabhängigkeit von großen, institutionalisierten Strukturen beachtet werden. Begründung: Münster ist eine weltoffene Stadt, in der Menschen mit verschiedenen sozialen und kulturellen Prägungen und aus verschiedenen Ländern gemeinsam leben und arbeiten. Sie alle gehören zu Münster und sollten die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Dennoch zeigt nicht zuletzt das aktuelle Integrationsmonitoring (V/0094/2026), dass Menschen mit internationaler Familiengeschichte und andere von Rassismus betroffene Personen in vielen Bereichen nicht die gleichen Chancen haben wie Menschen, die nicht von Diskriminierung betroffen sind. Die vom BMI geförderte Studie zu Institutionen und Rassismus zeigt darüber hinaus, dass Diskriminierung auch auf allen staatlichen Ebenen und bei verschiedensten staatlichen Akteuren stattfindet.1 Bereits das Migrationsleitbild 2025 – 2030 der Stadt Münster nennt in diesem Kontext das Themenfeld „Überwindung von Rassismus und Diskriminierungssensibilität“ als eines von drei übergreifenden Handlungsfeldern für Aktivitäten der Stadt(gesellschaft). Diesem Anspruch wollen wir durch die Schaffung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle ab 2027 Rechnung tragen, um die aktuell bestehenden 1 InRa-Studie (2024): Institutionen und Rassismus. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2026/inra- studie.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (abgerufen am 01.03.2026) Antrag an den Rat A-R/0022/2026 Lücken zu schließen. Diese Stelle soll an einen freien Träger vergeben werden, der diese Antidiskriminierungsstelle eigenständig und unabhängig organisiert und verwaltet. Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind dabei die Beratung von von Diskriminierung betroffener Menschen und die Aufklärungs-, Vernetzungs- und Bildungsarbeit. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V . fordert eine Quote von 1 VZÄ Beratungsstelle pro 100.000-200.000 Einwohner*innen.2 Münster ist demzufolge aktuell mit 1 VZÄ Beratung für über 300.000 Einwohner*innen deutlich unterversorgt. Dies hat zur Folge, dass die aktuell bereits bestehenden Antidiskriminierungsstellen den Bedarf nicht decken können, konstant an der Belastungsgrenze operieren und insbesondere keine ebenfalls notwendige Bildungsarbeit leisten können. Dieser Zustand ist so nicht weiter haltbar, da er auch die Leistungsfähigkeit der bereits bestehenden Antidiskriminierungsstellen erheblich beeinträchtigt und dafür sorgt, dass diese ihrem Auftrag nicht vollumfänglich gerecht werden können. Um diesem Umstand zu begegnen, allen Menschen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen und Diskriminierung in Münster wirksam zu bekämpfen, soll die neue unabhängige Antidiskriminierungsstelle einen wichtigen Beitrag leisten und die bereits bestehenden Angebote sinnvoll unterstützen und entlasten. Die dafür bereit gestellten Mittel sind von ihr fach- und bedarfsgerecht flexibel einsetzbar. Dabei steht zunächst die Beratungsarbeit der von Rassismus betroffenen Menschen im Fokus; handlungsleitend sind dabei stets die Bedarfe der Klient*innen. Perspektivisch soll die Antidiskriminierungsstelle intersektional aufgestellt werden. Wünschenswert ist auch die enge Kooperation mit den beiden landesfinanzierten ADA.NRW Stellen in Münster und mit ADA.NRW. Bei der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung kann auf die Vorarbeit des Antidiskriminierungsverbands Deutschland und auf die Recherchen und Vorüberlegungen der Initiative Antidiskriminierungsbüro Münster aufgebaut werden. gez. gez. gez. Simon Haack Lia Kirsch Maren Berkenheide Marie Diekmann Maria Winkel Helene Goldbeck und Fraktion und Fraktion Sven Konopka 2 advd e.V . (2025): Handreichung. Grundlagen zum Aufbau einer Antidiskriminierungsberatungsstelle – Forderung in Richtung Politik und Mittelgebende. https://www.antidiskriminierung.org/publikationen-des- advd/handreichung-grundlagen-zum-aufbau (S. 6, abgerufen am 01.03.2026) Antrag an den Rat A-R/0022/2026
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0022/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 12.05.2026
- Erstellt
- 12.05.2026 13:09