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2985/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.11.2023

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage, Auszug Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9501 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/2 
 
Vorlagen-Nummer  14.11.2023 
 2985/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
Jugendhilfeausschuss 27.11.2023 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion aus dem Ausschuss für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.08.2023 (AN/1398/2023) betreffend 
"Kostenloses Schulessen an Kölner Schulen" 
Text der Anfrage 
Im Frühjahr dieses Jahres wurden die Ergebnisse der repräsentativen "Food Poverty Rese-
arch"-Befragung vorgestellt. Demnach geht jedes vierte Kind (26 Prozent) in Deutschland 
ohne Frühstück zur Schule. Sieben Jahre zuvor traf dies nur auf acht Prozent der Schüler*in-
nen zu. Insgesamt wurden für diese Studie 10.000 Menschen zu den Frühstücksgewohnhei-
ten von Kindern befragt. Hierbei wurden nicht nur Eltern, sondern auch 1.850 Lehrer*innen 
einbezogen. Von denen sagt jede/r Dritte, dass Kinder täglich hungrig zur Schule kämen. 
Viele Lehrer*innen stellten auch fest, dass eine wachsende Zahl von Kindern häufig auch im 
Laufe des Tages kein warmes Essen zu sich nimmt. Über diese alarmierende Beobachtung 
berichteten auch der Schulleiter der Katharina-Henoth-Gesamtschule in Höhenberg im KStA 
vom 17.12.2022. Immer mehr Eltern könnten sich das Schulmittagessen nicht leisten und des-
halb seien Kinder und Jugendliche hungrig in der Schule.  
Die Stadtverwaltung berichtet in ihren Mitteilungen zur Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und 
Teilhabepaket, dass sich die Anzahl der Inanspruchnahmen durch Familien stetig erhöhe, was 
sehr erfreulich ist. Gleichzeitig wird auf die Schwierigkeiten der Familien mit der Antragsstel-
lung berichtet. Die Verwaltung bemühe sich außerdem, die Möglichkeiten des BuT intensiver 
zu bewerben.  
Darüber hinaus existieren noch weitere Hürden für kostenlose Mittagessen. An einigen Schu-
len muss man sich einen Account beim zuständigen Caterer zulegen. Es ist daher nicht aus-
geschlossen, dass an den Schulen und anderen zuständigen Stellen viel Verwaltungs- und 
Unterstützungsaufwand produziert wird, der Ressourcen bindet, die dann nicht an anderen 
Stellen genutzt werden können.  
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnisse davon, wie viele Kinder ohne Frühstück und/oder Mit-
tagessen in Kölner Schulen beschult werden, und wenn nicht: Gibt es Pläne der Verwal-
tung, z. B. mit einer Befragung mehr Aufklärung zu erhalten?  
2. Haben sich die Kostensteigerung durch die gestiegenen Energiepreise und die allgemeine 
Teuerungsrate auf die Verpflegung und die Essensbeiträge in Kitas und Schulen ausge-
wirkt, werden z. B. weniger Snacks verteilt, oder wird anderweitig gespart?

2 
 
3. Gibt es Schätzungen darüber, wie hoch sich die Verwaltungskosten und die Kosten für die 
Unterstützungsleistungen, z B. für das Ausfüllen der Formulare für BuT-Mittel, belaufen?  
4. Wie hoch wären die Kosten für die Möglichkeit einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung in 
allen Schulen in Köln?  
5. Welche Maßnahmen wurden/werden zu Beginn dieses Schuljahres ergriffen, um mehr 
Schüler*innen und deren Eltern zu erreichen, die Anspruch auf BuT-Mittel haben, um si-
cherzustellen, dass sie diese auch erhalten?  
 
Antwort der Verwaltung  
 
Zu 1) 
Die gemeinsame Einnahme des täglichen Mittagessens gehört zu den wesentlichen Baustei-
nen der offenen Ganztagsschule und ist deshalb für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ver-
pflichtend. Insofern entspricht die Gesamtzahl der OGS-Plätze der Anzahl der täglich ausge-
gebenen Schulessen.  
 
Im Bereich der weiterführenden Schulen erfolgt die Versorgung meist in Schulmensen über 
Jugendhilfeträger bzw. Cateringunternehmen. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundar-
stufe I besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen. Insofern liegen der Schul-
verwaltung hierüber keine Zahlen vor. Die Verwaltung verfügt über keine statistischen Werte, 
wie viele Kinder ohne Frühstück und/oder Mittagessen in Kölner Schulen beschult werden. Je-
doch prüft der Verein Brotzeit e.V. derzeit in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, an welchen 
Grundschulen in benachteiligten sozialen Lagen ein unentgeltliches Frühstück angeboten wer-
den kann.   
 
Zu 2) 
Die steigenden Energiepreise sowie der steigende Lebensmittelkostenindex wirken sich grund-
sätzlich auch auf die Verpflegung in Kölner Bildungseinrichtungen aus.  
 
Bei den Energiekosten ist jedoch zu differenzieren: Werden die Mahlzeiten in schulischen Räu-
men hergestellt oder aufbereitet, deckt die Stadt diese Kosten, da die Räume unentgeltlich den 
Trägern und Cateringunternehmen zur Verfügung stellt werden. In diesem Fall werden die ge-
stiegenen Stromkosten nicht auf den Essenspreis umgelegt. Die anfallenden Energiekosten in 
den Produktionsstätten der Cateringunternehmen fließen allerdings in den Gesamtpreis ein.  
 
Grundsätzlich gelten die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung unverändert, 
Angebotsreduzierungen sind nach Kenntnis der Verwaltung nicht erfolgt.  
 
Zu 3) 
Zu Frage 3 möchte das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren darauf hinweisen, dass seit Ein-
führung des Starke-Familien-Gesetzes im Jahr 2019 die Antragstellung auf Leistungen aus 
dem Bildungs- und Teilhabepaket erheblich vereinfacht wurde. 
 
Für Familien, die entweder 
 
- Bürgergeld nach dem SGB II  
- Asylleistungen nach dem AsylBLG 
- Sozialhilfe nach dem SGB XII 
 
beziehen, ist eine gesonderte Antragstellung auf Unterstützung aus dem Bildungspaket grund-
sätzlich nicht mehr erforderlich. Dies bedeutet, dass bei Kenntnis von einer dieser Leistungen 
eine BuT Berechtigung immer vorliegt und ohne Antrag bewilligt werden kann. 
Lediglich für die Rechtskreise Wohngeld und Kinderzuschlag ist ein Antrag erforderlich, der 
aber auch an keine schriftliche Form gebunden ist. Insofern müsste sich der Verwaltungsauf-
wand, zumindest für die Unterstützung beim Ausfüllen von Antragsformularen, deutlich redu-
ziert haben. 
 
Neben der Vereinfachung bei der Antragstellung, gilt seit der Einführung des Starke-Familien-

3 
 
Gesetzes, dass ein „Globalantrag“ auf Leistungen aus dem Bildungspaket gestellt werden 
kann. Dies bedeutet, dass bei Eingang eines Antrags oder Vorlage eines Leistungsbeschei-
des (SGB II, Asyl, SGBX II) dem Grunde nach eine Bewilligungsberechtigung für alle Module 
des Bildungs- und Teilhabepaketes besteht. Ob und in welcher Höhe die einzelnen Module 
dann in Anspruch genommen werden, kann von der Verwaltung nicht beeinflusst werden. 
Jede Familie, die einen Leistungsbescheid oder Antrag einreicht, wird aber schriftlich über die 
Berechtigung zur Inanspruchnahme aller Module informiert. Der Bedarf muss dann lediglich 
noch konkretisiert werden, je nachdem, welche Unterstützung im Einzelfall in Frage kommt 
(zum Beispiel eine Bestätigung der Schule, wie hoch die Kosten für die Klassenfahrt sind oder 
wie hoch der Förderbedarf bei einer Lernförderung sein muss). 
 
Zu 4) 
Um allen Schüler*innen, die den Offenen Ganztag der Primarstufe besuchen, ein schultägli-
ches, kostenfreies Mittagessen anbieten zu können, wird aufgrund der kalkulatorischen Kos-
ten ein Finanzbedarf in Höhe von rund 24,4 Millionen Euro erwartet. Aufgrund des kommen-
den Rechtsanspruches wird sich dieser Betrag bei steigenden OGS-Platzzahlen erhöhen. 
 
Schüler*innen der Sekundarstufe I können an der Gemeinschaftsverpflegung ihrer Schule teil-
nehmen. Eine Verpflichtung besteht nicht. Ausgehend von der Annahme, dass bei einem kos-
tenfreien Mittagessen alle Schüler*innen der Sekundarstufe schultäglich am Mittagessen teil-
nehmen, beträgt der benötigte Finanzbeitrag rund 30 Millionen Euro.  
 
Berücksichtigt man bei o.g. Finanzbedarfen Erstattungen aus dem Bildungs- und Teilhabepa-
ket in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro für den Primarbereich, werden weitere kommunale 
Mittel in Höhe von 14,9 Millionen Euro benötigt. Für die Sekundarstufe I betrugen die Erstat-
tungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rd. 5,6 Millionen Euro, so dass zusätzliche kom-
munale Mittel in Höhe von 24,4 Millionen Euro benötigt würden (Zahlungen Bildungs- und Teil-
habepaket aus dem Kalenderjahr 2022). 
 
Insgesamt müsste mit zusätzlichen freiwilligen kommunalen Mitteln in Höhe von voraussicht-
lich rd. 39,3 Millionen Euro kalkuliert werden. 
 
Aufgrund der steigenden Kosten in allen Bereichen ist zudem mit weiteren Preissteigerungen 
zu rechnen. Ergänzend kann derzeit eine Kostensteigerung zum 01.01.2024 auch für den 
Mehrwertsteuersatz für das Schulessen (von 7 auf 19 %) angenommen werden.  
 
Zu 5) 
Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ist stetig darum bemüht die Leistungen aus dem 
Bildungs- und Teilhabepaket bekannter zu machen und die Antragstellung und Antragsbear-
beitung möglichst ohne unnötigen bürokratischen Aufwand zu gestalten. Das Bildungs- und 
Teilhabepaket wird regelmäßig beworben. In diesem Jahr hat es bereits zwei Werbekampag-
nen in Form eines Citylight- Posters gegeben, einmal zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres 
2022/2023 und in der letzten Sommerferienwoche zu Beginn des neuen Schuljahres 
2023/2024.  
Für November 2023 ist eine Infoveranstaltung mit den Schulsozialarbeiter*innen geplant, um 
sich zu Fragen und Ideen rund um das Bildungspaket auszutauschen und um insbesondere 
nochmal ausdrücklich auf vereinfachte Antrags- und Abrechnungsverfahren hinzuweisen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Anlage, Auszug Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023

974 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon: (0221) 221-27467 
Fax:  (0221) 221-27447 
E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt -
koeln.de 
Datum: 20.11.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren  vom 16.11.2023  
öffentlich 
zu 10.1.3 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion aus 
 dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 
 14.08.2023 (AN/1398/2023) betreffend "Kostenloses Schulessen an 
 Kölner Schulen" 
 2985/2023 
 
Beschluss zur Erweiterung der Beratungsfolge: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Beratungsfolge 
der Vorlage um den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und den Jugendhilfeaus-
schuss zu erweitern und die Beantwortung der Anfrage beiden Ausschüssen zur 
Kenntnis zu geben. 
 
Abstimmung zur Erweiterung der Beschlussfolge: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Zur Kenntnis genommen.

Beratungsverlauf (3)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2985/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.11.2023
Erstellt
14.09.2023 15:48