2985/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/400/2 Vorlagen-Nummer 14.11.2023 2985/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Jugendhilfeausschuss 27.11.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.08.2023 (AN/1398/2023) betreffend "Kostenloses Schulessen an Kölner Schulen" Text der Anfrage Im Frühjahr dieses Jahres wurden die Ergebnisse der repräsentativen "Food Poverty Rese- arch"-Befragung vorgestellt. Demnach geht jedes vierte Kind (26 Prozent) in Deutschland ohne Frühstück zur Schule. Sieben Jahre zuvor traf dies nur auf acht Prozent der Schüler*in- nen zu. Insgesamt wurden für diese Studie 10.000 Menschen zu den Frühstücksgewohnhei- ten von Kindern befragt. Hierbei wurden nicht nur Eltern, sondern auch 1.850 Lehrer*innen einbezogen. Von denen sagt jede/r Dritte, dass Kinder täglich hungrig zur Schule kämen. Viele Lehrer*innen stellten auch fest, dass eine wachsende Zahl von Kindern häufig auch im Laufe des Tages kein warmes Essen zu sich nimmt. Über diese alarmierende Beobachtung berichteten auch der Schulleiter der Katharina-Henoth-Gesamtschule in Höhenberg im KStA vom 17.12.2022. Immer mehr Eltern könnten sich das Schulmittagessen nicht leisten und des- halb seien Kinder und Jugendliche hungrig in der Schule. Die Stadtverwaltung berichtet in ihren Mitteilungen zur Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket, dass sich die Anzahl der Inanspruchnahmen durch Familien stetig erhöhe, was sehr erfreulich ist. Gleichzeitig wird auf die Schwierigkeiten der Familien mit der Antragsstel- lung berichtet. Die Verwaltung bemühe sich außerdem, die Möglichkeiten des BuT intensiver zu bewerben. Darüber hinaus existieren noch weitere Hürden für kostenlose Mittagessen. An einigen Schu- len muss man sich einen Account beim zuständigen Caterer zulegen. Es ist daher nicht aus- geschlossen, dass an den Schulen und anderen zuständigen Stellen viel Verwaltungs- und Unterstützungsaufwand produziert wird, der Ressourcen bindet, die dann nicht an anderen Stellen genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnisse davon, wie viele Kinder ohne Frühstück und/oder Mit- tagessen in Kölner Schulen beschult werden, und wenn nicht: Gibt es Pläne der Verwal- tung, z. B. mit einer Befragung mehr Aufklärung zu erhalten? 2. Haben sich die Kostensteigerung durch die gestiegenen Energiepreise und die allgemeine Teuerungsrate auf die Verpflegung und die Essensbeiträge in Kitas und Schulen ausge- wirkt, werden z. B. weniger Snacks verteilt, oder wird anderweitig gespart? 2 3. Gibt es Schätzungen darüber, wie hoch sich die Verwaltungskosten und die Kosten für die Unterstützungsleistungen, z B. für das Ausfüllen der Formulare für BuT-Mittel, belaufen? 4. Wie hoch wären die Kosten für die Möglichkeit einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung in allen Schulen in Köln? 5. Welche Maßnahmen wurden/werden zu Beginn dieses Schuljahres ergriffen, um mehr Schüler*innen und deren Eltern zu erreichen, die Anspruch auf BuT-Mittel haben, um si- cherzustellen, dass sie diese auch erhalten? Antwort der Verwaltung Zu 1) Die gemeinsame Einnahme des täglichen Mittagessens gehört zu den wesentlichen Baustei- nen der offenen Ganztagsschule und ist deshalb für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ver- pflichtend. Insofern entspricht die Gesamtzahl der OGS-Plätze der Anzahl der täglich ausge- gebenen Schulessen. Im Bereich der weiterführenden Schulen erfolgt die Versorgung meist in Schulmensen über Jugendhilfeträger bzw. Cateringunternehmen. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundar- stufe I besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen. Insofern liegen der Schul- verwaltung hierüber keine Zahlen vor. Die Verwaltung verfügt über keine statistischen Werte, wie viele Kinder ohne Frühstück und/oder Mittagessen in Kölner Schulen beschult werden. Je- doch prüft der Verein Brotzeit e.V. derzeit in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, an welchen Grundschulen in benachteiligten sozialen Lagen ein unentgeltliches Frühstück angeboten wer- den kann. Zu 2) Die steigenden Energiepreise sowie der steigende Lebensmittelkostenindex wirken sich grund- sätzlich auch auf die Verpflegung in Kölner Bildungseinrichtungen aus. Bei den Energiekosten ist jedoch zu differenzieren: Werden die Mahlzeiten in schulischen Räu- men hergestellt oder aufbereitet, deckt die Stadt diese Kosten, da die Räume unentgeltlich den Trägern und Cateringunternehmen zur Verfügung stellt werden. In diesem Fall werden die ge- stiegenen Stromkosten nicht auf den Essenspreis umgelegt. Die anfallenden Energiekosten in den Produktionsstätten der Cateringunternehmen fließen allerdings in den Gesamtpreis ein. Grundsätzlich gelten die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung unverändert, Angebotsreduzierungen sind nach Kenntnis der Verwaltung nicht erfolgt. Zu 3) Zu Frage 3 möchte das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren darauf hinweisen, dass seit Ein- führung des Starke-Familien-Gesetzes im Jahr 2019 die Antragstellung auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erheblich vereinfacht wurde. Für Familien, die entweder - Bürgergeld nach dem SGB II - Asylleistungen nach dem AsylBLG - Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen, ist eine gesonderte Antragstellung auf Unterstützung aus dem Bildungspaket grund- sätzlich nicht mehr erforderlich. Dies bedeutet, dass bei Kenntnis von einer dieser Leistungen eine BuT Berechtigung immer vorliegt und ohne Antrag bewilligt werden kann. Lediglich für die Rechtskreise Wohngeld und Kinderzuschlag ist ein Antrag erforderlich, der aber auch an keine schriftliche Form gebunden ist. Insofern müsste sich der Verwaltungsauf- wand, zumindest für die Unterstützung beim Ausfüllen von Antragsformularen, deutlich redu- ziert haben. Neben der Vereinfachung bei der Antragstellung, gilt seit der Einführung des Starke-Familien- 3 Gesetzes, dass ein „Globalantrag“ auf Leistungen aus dem Bildungspaket gestellt werden kann. Dies bedeutet, dass bei Eingang eines Antrags oder Vorlage eines Leistungsbeschei- des (SGB II, Asyl, SGBX II) dem Grunde nach eine Bewilligungsberechtigung für alle Module des Bildungs- und Teilhabepaketes besteht. Ob und in welcher Höhe die einzelnen Module dann in Anspruch genommen werden, kann von der Verwaltung nicht beeinflusst werden. Jede Familie, die einen Leistungsbescheid oder Antrag einreicht, wird aber schriftlich über die Berechtigung zur Inanspruchnahme aller Module informiert. Der Bedarf muss dann lediglich noch konkretisiert werden, je nachdem, welche Unterstützung im Einzelfall in Frage kommt (zum Beispiel eine Bestätigung der Schule, wie hoch die Kosten für die Klassenfahrt sind oder wie hoch der Förderbedarf bei einer Lernförderung sein muss). Zu 4) Um allen Schüler*innen, die den Offenen Ganztag der Primarstufe besuchen, ein schultägli- ches, kostenfreies Mittagessen anbieten zu können, wird aufgrund der kalkulatorischen Kos- ten ein Finanzbedarf in Höhe von rund 24,4 Millionen Euro erwartet. Aufgrund des kommen- den Rechtsanspruches wird sich dieser Betrag bei steigenden OGS-Platzzahlen erhöhen. Schüler*innen der Sekundarstufe I können an der Gemeinschaftsverpflegung ihrer Schule teil- nehmen. Eine Verpflichtung besteht nicht. Ausgehend von der Annahme, dass bei einem kos- tenfreien Mittagessen alle Schüler*innen der Sekundarstufe schultäglich am Mittagessen teil- nehmen, beträgt der benötigte Finanzbeitrag rund 30 Millionen Euro. Berücksichtigt man bei o.g. Finanzbedarfen Erstattungen aus dem Bildungs- und Teilhabepa- ket in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro für den Primarbereich, werden weitere kommunale Mittel in Höhe von 14,9 Millionen Euro benötigt. Für die Sekundarstufe I betrugen die Erstat- tungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rd. 5,6 Millionen Euro, so dass zusätzliche kom- munale Mittel in Höhe von 24,4 Millionen Euro benötigt würden (Zahlungen Bildungs- und Teil- habepaket aus dem Kalenderjahr 2022). Insgesamt müsste mit zusätzlichen freiwilligen kommunalen Mitteln in Höhe von voraussicht- lich rd. 39,3 Millionen Euro kalkuliert werden. Aufgrund der steigenden Kosten in allen Bereichen ist zudem mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen. Ergänzend kann derzeit eine Kostensteigerung zum 01.01.2024 auch für den Mehrwertsteuersatz für das Schulessen (von 7 auf 19 %) angenommen werden. Zu 5) Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ist stetig darum bemüht die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekannter zu machen und die Antragstellung und Antragsbear- beitung möglichst ohne unnötigen bürokratischen Aufwand zu gestalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird regelmäßig beworben. In diesem Jahr hat es bereits zwei Werbekampag- nen in Form eines Citylight- Posters gegeben, einmal zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 und in der letzten Sommerferienwoche zu Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024. Für November 2023 ist eine Infoveranstaltung mit den Schulsozialarbeiter*innen geplant, um sich zu Fragen und Ideen rund um das Bildungspaket auszutauschen und um insbesondere nochmal ausdrücklich auf vereinfachte Antrags- und Abrechnungsverfahren hinzuweisen. Gez. Voigtsberger
Anlage, Auszug Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt - koeln.de Datum: 20.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023 öffentlich zu 10.1.3 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.08.2023 (AN/1398/2023) betreffend "Kostenloses Schulessen an Kölner Schulen" 2985/2023 Beschluss zur Erweiterung der Beratungsfolge: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Beratungsfolge der Vorlage um den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und den Jugendhilfeaus- schuss zu erweitern und die Beantwortung der Anfrage beiden Ausschüssen zur Kenntnis zu geben. Abstimmung zur Erweiterung der Beschlussfolge: Einstimmig zugestimmt. Zur Kenntnis genommen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2985/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.11.2023
- Erstellt
- 14.09.2023 15:48