2433/2021
Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion in der BV 7 "Europa Rad Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3391 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 13.07.2021 2433/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion in der Bezirksvertretung Porz nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 17.06.2021 "Europa Rad Köln - Riesenrad langfristig sichern" Die Verwaltung beantwortet die Fragen der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz aus der Sit- zung vom 17.06.2021 (AN/1366/2021) wie folgt: 1. „Inwieweit führt die Verwaltung Gespräche mit dem Betreiber und auch anderen Mitbe- werbern über einen dauerhaften Standort oder rollierende Standorte für ein langfristi- ges Riesenrad in Köln?“ Die Verwaltung kennt bislang eine Anfrage eines Schaustellerbetriebs für einen dauerhaften Standort eines Riesenrads in Köln. Die Aufstellung eines Riesenrades ist, sofern es länger steht als drei Monate (ggfs. Verlänge- rung um weitere drei Monate möglich, siehe Schokoladenmuseum letzten Sommer), bauge- nehmigungspflichtig. Derzeit gibt es keinen Standort in Köln, auf dem eine langfristige Aufstel- lung planungs- und bauordnungsrechtlich möglich wäre. Voraussetzung für eine Genehmi- gungsfähigkeit wäre daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. Dies gilt auch und insbesondere für einen zentralen innerstädtischen Standort wie z. B. Rheinpark oder Deutzer Werft, der sowohl aus touristischer wie auch wirtschaftlicher Sicht für einen dauerhaft rentab- len Betrieb erforderlich wäre. Hinzu kommen Belange des Landschafts- und Denkmalschutzes für den Rheinpark oder Lärmschutzauflagen wie z. B. im Bereich der Deutzer Werft, die auch in einem Bauleitplanverfahren nicht ausgeräumt werden könnten und einem dauerhaften Standort entgegenstehen würden. Diese Sachlage wurde dem Schaustellerbetrieb im März diesen Jahres mitgeteilt. Ein Bauantrag oder Anfragen weiterer Interessenten für einen dauerhaften Standort oder rol- lierende Standorte liegen der Verwaltung bislang nicht vor. 2. „Inwieweit ist vorgesehen, nachdem Standort „Kölner Zoo“ das Riesenrad im Rechts- rheinischen, am liebsten in Porz, für 3 Monate zu installieren und gibt es bereits Stand- ortvorschläge?“ Anfragen für neue Standorte neben „Schokoladenmuseum“ und „Kölner Zoo“ liegen der Ver- waltung bislang keine vor. 3. „Welche rechtlichen Voraussetzungen benötigt ein Standort für den langfristigen be- trieb eines Riesenrads?“ und 4. „ Welche langfristigen oder rollierenden Standorte für ein Riesenrad kommen aus Sicht 2 der Verwaltung in Betracht?“ Siehe Antworten zu 1. und 2. Auch bei wechselnden Standorten dürfte aus Betreibersicht die Wirtschaftlichkeit (Auslastung) im Vordergrund stehen. Gerade bei ständig bzw. regelmäßig wechselnden Standorten entstehenden auch regelmäßig Kosten für Auf- und Abbau, Trans- port, ggf. Rekultivierung von Wiesen etc. Diese Kalkulation wird ein Betreiber zunächst für seinen Betrieb und jeden aus seiner Sicht in Frage kommenden Standort durchführen müs- sen, bevor er mit Vorschlägen an die Verwaltung herantritt. Die Verwaltung prüft dann für die beantragten Standorte – unabhängig davon ob private Flächen wie der Rheinauhafen oder städtische Flächen wie am Zoo – die Genehmigungsfähigkeit. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Deutzer Werft
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Details
- Aktenzeichen
- 2433/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.07.2021
- Erstellt
- 28.06.2021 08:54