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2433/2021

Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion in der BV 7 "Europa Rad Köln"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.07.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2021, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3391 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer  13.07.2021 
 2433/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion in der Bezirksvertretung Porz nach § 4 der 
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
17.06.2021 "Europa Rad Köln - Riesenrad langfristig sichern" 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz aus der Sit-
zung vom 17.06.2021 (AN/1366/2021) wie folgt: 
 
1. „Inwieweit führt die Verwaltung Gespräche mit dem Betreiber und auch anderen Mitbe-
werbern über einen dauerhaften Standort oder rollierende Standorte für ein langfristi-
ges Riesenrad in Köln?“ 
 
Die Verwaltung kennt bislang eine Anfrage eines Schaustellerbetriebs für einen dauerhaften 
Standort eines Riesenrads in Köln.  
 
Die Aufstellung eines Riesenrades ist, sofern es länger steht als drei Monate (ggfs. Verlänge-
rung um weitere drei Monate möglich, siehe Schokoladenmuseum letzten Sommer), bauge-
nehmigungspflichtig. Derzeit gibt es keinen Standort in Köln, auf dem eine langfristige Aufstel-
lung planungs- und bauordnungsrechtlich möglich wäre. Voraussetzung für eine Genehmi-
gungsfähigkeit wäre daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. Dies gilt auch und 
insbesondere für einen zentralen innerstädtischen Standort wie z. B. Rheinpark oder Deutzer 
Werft, der sowohl aus touristischer wie auch wirtschaftlicher Sicht für einen dauerhaft rentab-
len Betrieb erforderlich wäre. Hinzu kommen Belange des Landschafts- und Denkmalschutzes 
für den Rheinpark oder Lärmschutzauflagen wie z. B. im Bereich der Deutzer Werft, die auch 
in einem Bauleitplanverfahren nicht ausgeräumt werden könnten und einem dauerhaften 
Standort entgegenstehen würden. Diese Sachlage wurde dem Schaustellerbetrieb im März 
diesen Jahres mitgeteilt.  
 
Ein Bauantrag oder Anfragen weiterer Interessenten für einen dauerhaften Standort oder rol-
lierende Standorte liegen der Verwaltung bislang nicht vor. 
 
 
2. „Inwieweit ist vorgesehen, nachdem Standort „Kölner Zoo“ das Riesenrad im Rechts-
rheinischen, am liebsten in Porz, für 3 Monate zu installieren und gibt es bereits Stand-
ortvorschläge?“ 
 
Anfragen für neue Standorte neben „Schokoladenmuseum“ und „Kölner Zoo“ liegen der Ver-
waltung bislang keine vor. 
 
 
3. „Welche rechtlichen Voraussetzungen benötigt ein Standort für den langfristigen be-
trieb eines Riesenrads?“ und 
4. „ Welche langfristigen oder rollierenden Standorte für ein Riesenrad kommen aus Sicht

2 
 
der Verwaltung in Betracht?“ 
 
Siehe Antworten zu 1. und 2. Auch bei wechselnden Standorten dürfte aus Betreibersicht die 
Wirtschaftlichkeit (Auslastung) im Vordergrund stehen. Gerade bei ständig bzw. regelmäßig 
wechselnden Standorten entstehenden auch regelmäßig Kosten für Auf- und Abbau, Trans-
port, ggf. Rekultivierung von Wiesen etc. Diese Kalkulation wird ein Betreiber zunächst für 
seinen Betrieb und jeden aus seiner Sicht in Frage kommenden Standort durchführen müs-
sen, bevor er mit Vorschlägen an die Verwaltung herantritt. Die Verwaltung prüft dann für die 
beantragten Standorte – unabhängig davon ob private Flächen wie der Rheinauhafen oder 
städtische Flächen wie am Zoo – die Genehmigungsfähigkeit.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Deutzer Werft

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Details

Aktenzeichen
2433/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.07.2021
Erstellt
28.06.2021 08:54