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AN/0426/2026

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens

Gem. Änderungsantrag BV5 05.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 12.03.2026

Gem. Änderungsantrag (BV5)

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Gem. Änderungsantrag (BV5)

9198 Zeichen

Grüne 
Linke  
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 05.03.2026 
AN/0426/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates 
und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebaulichen 
Qualifizierungsverfahrens 
Arbeitstitel: "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl" 
- Gemeinsamer Änderungsantrag vn Grünen und Linken - 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Diana Siebert, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu 
setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: 
 
Punkt 2 wird wie folgt ersetzt  
2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in Form 
einer Mehrfachbeauftragung,  
 
dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 
 
2.1 Qualifizierung des Grüns (zur Stärkung der Biodiversität) im Plangebiet 
◦ Tiefgaragen und Kellerräume sind, wenn möglich, nur unter den Gebäuden zu 
planen, damit sich oberirdischen hochwertige Grünflächen und Baumstandorte 
entwickeln können, andernfalls ist mit einer Überdeckung mit mindestens von 
1,5 Metern zu planen, damit Baumpflanzungen gut möglich sind

- 2 - 
 
2.2 Bei der landschaftsplanerischen Qualifizierung der städtischen Grünfläche wird 
berücksichtigt, dass im weiteren Verfahren wassergebundene Wegedecken und 
„blau-grüne“ Infrastruktur umgesetzt werden können, wenn Bedarf auch Re-
tentionsflächen und falls notwendig, nur naturverträgliche Wegebeleuchtung  
2.3 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, d.h. 
◦ Minimum an versiegelter Oberfläche,  
◦ Bäume als Schattenspender integrieren,  
◦ Möglichkeiten eines smarten Regenwassermanagements (z.B. Zisternen) in-
tegrieren, 
◦ Kaltluftströme für das Quartier und den umliegenden Bestand berücksichtigen 
(z.B. Ausrichtung der Gebäude),  
◦ Möglichkeiten der passiven Verschattung insbesondere für den öffentlichen 
Freiraum nutzen sowie die Möglichkeiten des Sonneneinfalls für die Regulie-
rung der Gebäudetemperatur prüfen und nutzen, 
◦ Spielfläche mit Bäumen/natürliche Verschattung planen. 
2.4 Integration des Vorhabens in das Bestandsviertel 
◦ Öffnung des Spielplatzes für das Viertel (aber nicht im LSG)  
◦ Integration der Möglichkeit, eines öffentlichen „Mobilitätshub“ im Plangebiet (s. 
Pkt 5) 
2.5 Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. 
◦ mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Seg-
ment errichtet werden 
◦ eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den geför-
derten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblöcken 
der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden 
◦ im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden  
◦ mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. 
barrierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) geplant 
und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% 
geförderten Wohnungsbau) 
2.6 Bei der verkehrlichen Planung werden folgende Punkte berücksichtigt: 
◦ Schaffung einer Möglichkeit eines öffentlichen Mobilitätshub inkl. Car- und Bi-
kesharing-Möglichkeiten im Plangebiet vorzugsweise in der Tiefgarage inkl.  
e-lade-Möglichkeiten für Fahrräder soll berücksichtigt werden 
◦ sichere Zugänge für Fahrräder und Lastenräder zu den Abstellanlagen in 
der/den Tiefgaragen 
 
Punkt 3 wird wie folgt ergänzt: 
3. Die nach dem Koop. Baulandmodell der Stadt Köln vorgeschriebenen, neuzuschaffenden 
naturnahen Erholungsflächen müssen im direkten räumlichen Zusammenhang des Plan-
gebiets realisiert werden 
 
Punkt 4 wird wie folgt ersetzt 
4. Die Qualifizierung des Quartiers als Klima.Quartier NRW ist vom Vorhabenträger zu prü-
fen, vgl. KlimaQuartier.NRW – NRW.Energy4Climate. 
 
Folgender neuer Punkt 5 wird eingefügt: 
5. Der städtebauliche Vertrag wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zu-
sammenarbeit sowie der BV5 vor Unterzeichnung und Beschlussfassung des Bebau-
ungsplans vorgelegt.

- 3 - 
 
Begründung: 
 
Wir setzen uns für bezahlbaren Wohnraum in Köln ein. Neben vielen anderen Instrumenten 
kann der Neubau inkl. einer Neuinanspruchnahme von unversiegelten Flächen ebenfalls ein 
Baustein sein, dieser muss aber so konfiguriert werden, dass dieser auch langfristig zu einer 
ökologischen- sozialverträglichen und nachhaltigen Wohnraumentwicklung in Köln beiträgt. 
 
Prinzipiell begrüßen wir, dass die Forma Bonova auf dem Planungsgebiet „Feldgärtenstraße“ 
Wohnungsbau umsetzen möchte. Das Plangebiet ist relativ gut erschlossen, insbesondere 
hinsichtlich der Anbindung mit dem ÖPNV, der Zuwachs an weiteren Bürger*innen kann den 
Standort Alt-Niehl stärken, Impulse für den Ausbau von Infrastrukturen zur Nahversorgung 
und kultureller Angebote können ausgelöst werden. Der besondere ökologische Wert und 
Schutzbedarf dieser Fläche ist auf den ersten Blick nicht gegeben bzw. können durch ent-
sprechende Planungen und Maßnahmen im Plangebiet und in Alt-Niehl ausgeglichen wer-
den. Der Vorhabenträger wird insbesondere Aufwendungen für die Bodensanierung haben, 
sowie für die wahrscheinlich notwendigen Erweiterungen bzw. Erneuerungen der Ver- und 
Entsorgungsinfrastruktur, davon werden die Stadt Köln und Alt-Niehl profitieren.  
 
Wir sehen primär Chancen für die Stadt Köln und Alt-Niehl durch die Realisierung des Vor-
habens, wenn die oben genannten ergänzen Punkte im weiteren Planungsprozess - und 
zwar frühzeitig, bevor die Planungsteams in den Wettbewerb gehen, berücksichtigt werden.  
 
Die einzelnen Aspekte werden wie folgt begründet: 
 
Zu 2.1 Der Stadt Köln und Alt-Niehl werden Grünflächen genommen, zu Lasten des Mikrokli-
mas und der Biodiversität, deswegen müssen die Flächen für das neue Grün und die neuen 
Bäume entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Nur so können diese Flächen perspekti-
visch die genommenen Umweltfunktionen wieder entfalten. 
 
Zu 2.2 Bislang gibt es keine städtischen Vorgaben für Planende zur Berücksichtigung der 
Klima(wandel)anpassungsbelange, aus diesem Grund werden diese hier dezidiert aufgelis-
tet. Zwar besteht für die meisten Aspekte die Möglichkeit, diese im eigentlichen B-Plan-Ver-
fahren einzubringen, jedoch ist eine vorzeitige Integration und Berücksichtigung u.E. zielfüh-
render bzw. hinsichtlich der optimalen Stellung der Gebäude sogar zwingend notwendig. 
 
Zu 2.3 Das neue Quartier „Feldgärtenstraße“ wird Teil von Alt-Niehl, deswegen soll auf dem 
Plangebiet der öffentliche Raum (z.B. der Spielplatz) städtebaulich auch so angelegt und ge-
staltet werden, dass er offen für alle Familien und Kinder in Alt-Niehl ist. Des Weiteren fehlt 
ein sogenannter Mobilitätshub in Alt-Niehl, mit dem Mobilitätshub soll das neue Quartier 
auch ein attraktives Angebot für alle Alt-Niehler*innen liefern. 
 
Zu 2.4 Um günstigen Wohnraum langfristig zu schaffen, schreibt die Stadt Köln seit 2014 
über mit dem Konzept des „Kooperativen Baulandmodells“ vor, dass Vorhabenträger min-
destens 30% geförderten Wohnungsbau in Plangebiet, wie die „Feldgärtenstrasse“ realisie-
ren müssen. Die Krise an bezahlbaren Wohnraum spitzt sich in Köln aber weiter zu zudem 
haben mittlerweile rund 50% aller Kölner*innen Anspruch auf eine Wohnung im öffentlich ge-
förderten Segment. Durch die Integration der Häuserblöcke mit gefördertem Wohnungsbau 
in die Blöcke des freiverkäuflichen Wohnungsbaus soll eine Sozialteilung des Quartiers vor-
gebeugt werden. Es ist davon auszugehen, dass wir auch in Köln viele untergenutzte Wohn-
raumfläche haben, z.B. leben viele alleinstehende Senior*innen in Ein- oder Zweifamilien-
häusern. Alternative Wohnungen sind für diese Personen aber meist teurer, als die beste-
hende Wohnform beizubehalten oder/und stehen oftmals ortsnah nicht zur Verfügung. Die

- 4 - 
 
bewusste Entscheidung, genau für diese Zielgruppe, im neuen Quartier Wohnungen anzu-
bieten, kann die notwendige Transformation des Wohnungsmarkts in Alt-Niehl unterstützen. 
Die Stadtverwaltung kann bei der Vermittlung/Vermarktung etc. unterstützten (Vgl. Projekte 
wie wohn mobil). 
 
Zu 2.5 Eine Herausforderungen für Alt-Niehl wird der Zuwachs an motorisiertem Individual-
verkehr sein, deswegen sind Rahmenbedingungen für ein Leben ohne eigenes Auto für die 
künftigen Quartiersbewohnenden und Alt-Niehler*innen zu schaffen.  
 
Zu 4 Die verpflichtende Schaffung von neuen Grünflächen für die neuen Bewohner*innen 
soll in unmittelbarer räumlicher Nähe des Plangebiets geschehen, nur so können die damit 
verbundenen Ziele, wie die ortsnahe Nutzung von Grünflächen zur Erholung erfüllt werden.  
 
Zu 5 Um Kosten zu sparen bzw. um Fördermittel für die Realisierung des Vorhabens einzu-
weben und im klimabewussten Bauen eine Vorreiterposition einzunehmen, ist der genannte 
Aufruf des Landes NRW durch den Vorhabenträger zu prüfen. 
 
 
 
gez. Anne Roth  gez. Joanna Dommnich

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0426/2026
Typ
Gem. Änderungsantrag BV5
Datum
05.03.2026
Erstellt
05.03.2026 15:18