AN/0426/2026
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens
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Gem. Änderungsantrag (BV5)
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Grüne Linke Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 05.03.2026 AN/0426/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens Arbeitstitel: "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl" - Gemeinsamer Änderungsantrag vn Grünen und Linken - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Diana Siebert, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: Punkt 2 wird wie folgt ersetzt 2. beschließt die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens in Form einer Mehrfachbeauftragung, dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 2.1 Qualifizierung des Grüns (zur Stärkung der Biodiversität) im Plangebiet ◦ Tiefgaragen und Kellerräume sind, wenn möglich, nur unter den Gebäuden zu planen, damit sich oberirdischen hochwertige Grünflächen und Baumstandorte entwickeln können, andernfalls ist mit einer Überdeckung mit mindestens von 1,5 Metern zu planen, damit Baumpflanzungen gut möglich sind - 2 - 2.2 Bei der landschaftsplanerischen Qualifizierung der städtischen Grünfläche wird berücksichtigt, dass im weiteren Verfahren wassergebundene Wegedecken und „blau-grüne“ Infrastruktur umgesetzt werden können, wenn Bedarf auch Re- tentionsflächen und falls notwendig, nur naturverträgliche Wegebeleuchtung 2.3 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, d.h. ◦ Minimum an versiegelter Oberfläche, ◦ Bäume als Schattenspender integrieren, ◦ Möglichkeiten eines smarten Regenwassermanagements (z.B. Zisternen) in- tegrieren, ◦ Kaltluftströme für das Quartier und den umliegenden Bestand berücksichtigen (z.B. Ausrichtung der Gebäude), ◦ Möglichkeiten der passiven Verschattung insbesondere für den öffentlichen Freiraum nutzen sowie die Möglichkeiten des Sonneneinfalls für die Regulie- rung der Gebäudetemperatur prüfen und nutzen, ◦ Spielfläche mit Bäumen/natürliche Verschattung planen. 2.4 Integration des Vorhabens in das Bestandsviertel ◦ Öffnung des Spielplatzes für das Viertel (aber nicht im LSG) ◦ Integration der Möglichkeit, eines öffentlichen „Mobilitätshub“ im Plangebiet (s. Pkt 5) 2.5 Wohnraum für alle schaffen und soziale Durchmischung unterstützen, d.h. ◦ mindestens 35 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Seg- ment errichtet werden ◦ eine soziale Trennung soll vorgebeugt werden, z.B. in dem die für den geför- derten Wohnungsbau vorgesehene Wohnblöcke zwischen den Wohnblöcken der freiverkäuflichen Wohnungen integriert werden ◦ im Plangebiet sollen Gemeinschaftsflächen integriert werden ◦ mindestens 10 % der Wohnungen sollen als SeniorInnen-Wohnungen (z.B. barrierefreier Zugang, angepasste Wohnungsraumgröße und -schnitt) geplant und entsprechend vermarktet werden (ca. 50% im freiverkäuflichen und 50% geförderten Wohnungsbau) 2.6 Bei der verkehrlichen Planung werden folgende Punkte berücksichtigt: ◦ Schaffung einer Möglichkeit eines öffentlichen Mobilitätshub inkl. Car- und Bi- kesharing-Möglichkeiten im Plangebiet vorzugsweise in der Tiefgarage inkl. e-lade-Möglichkeiten für Fahrräder soll berücksichtigt werden ◦ sichere Zugänge für Fahrräder und Lastenräder zu den Abstellanlagen in der/den Tiefgaragen Punkt 3 wird wie folgt ergänzt: 3. Die nach dem Koop. Baulandmodell der Stadt Köln vorgeschriebenen, neuzuschaffenden naturnahen Erholungsflächen müssen im direkten räumlichen Zusammenhang des Plan- gebiets realisiert werden Punkt 4 wird wie folgt ersetzt 4. Die Qualifizierung des Quartiers als Klima.Quartier NRW ist vom Vorhabenträger zu prü- fen, vgl. KlimaQuartier.NRW – NRW.Energy4Climate. Folgender neuer Punkt 5 wird eingefügt: 5. Der städtebauliche Vertrag wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zu- sammenarbeit sowie der BV5 vor Unterzeichnung und Beschlussfassung des Bebau- ungsplans vorgelegt. - 3 - Begründung: Wir setzen uns für bezahlbaren Wohnraum in Köln ein. Neben vielen anderen Instrumenten kann der Neubau inkl. einer Neuinanspruchnahme von unversiegelten Flächen ebenfalls ein Baustein sein, dieser muss aber so konfiguriert werden, dass dieser auch langfristig zu einer ökologischen- sozialverträglichen und nachhaltigen Wohnraumentwicklung in Köln beiträgt. Prinzipiell begrüßen wir, dass die Forma Bonova auf dem Planungsgebiet „Feldgärtenstraße“ Wohnungsbau umsetzen möchte. Das Plangebiet ist relativ gut erschlossen, insbesondere hinsichtlich der Anbindung mit dem ÖPNV, der Zuwachs an weiteren Bürger*innen kann den Standort Alt-Niehl stärken, Impulse für den Ausbau von Infrastrukturen zur Nahversorgung und kultureller Angebote können ausgelöst werden. Der besondere ökologische Wert und Schutzbedarf dieser Fläche ist auf den ersten Blick nicht gegeben bzw. können durch ent- sprechende Planungen und Maßnahmen im Plangebiet und in Alt-Niehl ausgeglichen wer- den. Der Vorhabenträger wird insbesondere Aufwendungen für die Bodensanierung haben, sowie für die wahrscheinlich notwendigen Erweiterungen bzw. Erneuerungen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, davon werden die Stadt Köln und Alt-Niehl profitieren. Wir sehen primär Chancen für die Stadt Köln und Alt-Niehl durch die Realisierung des Vor- habens, wenn die oben genannten ergänzen Punkte im weiteren Planungsprozess - und zwar frühzeitig, bevor die Planungsteams in den Wettbewerb gehen, berücksichtigt werden. Die einzelnen Aspekte werden wie folgt begründet: Zu 2.1 Der Stadt Köln und Alt-Niehl werden Grünflächen genommen, zu Lasten des Mikrokli- mas und der Biodiversität, deswegen müssen die Flächen für das neue Grün und die neuen Bäume entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Nur so können diese Flächen perspekti- visch die genommenen Umweltfunktionen wieder entfalten. Zu 2.2 Bislang gibt es keine städtischen Vorgaben für Planende zur Berücksichtigung der Klima(wandel)anpassungsbelange, aus diesem Grund werden diese hier dezidiert aufgelis- tet. Zwar besteht für die meisten Aspekte die Möglichkeit, diese im eigentlichen B-Plan-Ver- fahren einzubringen, jedoch ist eine vorzeitige Integration und Berücksichtigung u.E. zielfüh- render bzw. hinsichtlich der optimalen Stellung der Gebäude sogar zwingend notwendig. Zu 2.3 Das neue Quartier „Feldgärtenstraße“ wird Teil von Alt-Niehl, deswegen soll auf dem Plangebiet der öffentliche Raum (z.B. der Spielplatz) städtebaulich auch so angelegt und ge- staltet werden, dass er offen für alle Familien und Kinder in Alt-Niehl ist. Des Weiteren fehlt ein sogenannter Mobilitätshub in Alt-Niehl, mit dem Mobilitätshub soll das neue Quartier auch ein attraktives Angebot für alle Alt-Niehler*innen liefern. Zu 2.4 Um günstigen Wohnraum langfristig zu schaffen, schreibt die Stadt Köln seit 2014 über mit dem Konzept des „Kooperativen Baulandmodells“ vor, dass Vorhabenträger min- destens 30% geförderten Wohnungsbau in Plangebiet, wie die „Feldgärtenstrasse“ realisie- ren müssen. Die Krise an bezahlbaren Wohnraum spitzt sich in Köln aber weiter zu zudem haben mittlerweile rund 50% aller Kölner*innen Anspruch auf eine Wohnung im öffentlich ge- förderten Segment. Durch die Integration der Häuserblöcke mit gefördertem Wohnungsbau in die Blöcke des freiverkäuflichen Wohnungsbaus soll eine Sozialteilung des Quartiers vor- gebeugt werden. Es ist davon auszugehen, dass wir auch in Köln viele untergenutzte Wohn- raumfläche haben, z.B. leben viele alleinstehende Senior*innen in Ein- oder Zweifamilien- häusern. Alternative Wohnungen sind für diese Personen aber meist teurer, als die beste- hende Wohnform beizubehalten oder/und stehen oftmals ortsnah nicht zur Verfügung. Die - 4 - bewusste Entscheidung, genau für diese Zielgruppe, im neuen Quartier Wohnungen anzu- bieten, kann die notwendige Transformation des Wohnungsmarkts in Alt-Niehl unterstützen. Die Stadtverwaltung kann bei der Vermittlung/Vermarktung etc. unterstützten (Vgl. Projekte wie wohn mobil). Zu 2.5 Eine Herausforderungen für Alt-Niehl wird der Zuwachs an motorisiertem Individual- verkehr sein, deswegen sind Rahmenbedingungen für ein Leben ohne eigenes Auto für die künftigen Quartiersbewohnenden und Alt-Niehler*innen zu schaffen. Zu 4 Die verpflichtende Schaffung von neuen Grünflächen für die neuen Bewohner*innen soll in unmittelbarer räumlicher Nähe des Plangebiets geschehen, nur so können die damit verbundenen Ziele, wie die ortsnahe Nutzung von Grünflächen zur Erholung erfüllt werden. Zu 5 Um Kosten zu sparen bzw. um Fördermittel für die Realisierung des Vorhabens einzu- weben und im klimabewussten Bauen eine Vorreiterposition einzunehmen, ist der genannte Aufruf des Landes NRW durch den Vorhabenträger zu prüfen. gez. Anne Roth gez. Joanna Dommnich
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0426/2026
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV5
- Datum
- 05.03.2026
- Erstellt
- 05.03.2026 15:18