2644/2021
Bauliche Herrichtung der ehemaligen Sendezentrale des WDR auf dem Grundstück Hitzelerstr. 125 zu Wohnraumzwecken
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Mitteilung Ausschuss
5921 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 30.08.2021 2644/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 24.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Bauausschuss 06.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Bauliche Herrichtung der ehemaligen Sendezentrale des WDR auf dem Grundstück Hitzelerstr. 125 zu Wohnraumzwecken In seiner Sitzung am 15.06.2021 hat der Ausschuss für Kunst und Kultur die Verwaltung beauftragt zu prüfen (0432/2021), inwieweit die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnraum in dem Gebäu- de der ehemaligen WDR-Sendezentrale in der Hitzelerstraße 125 möglich ist. Hierbei sollen die Varianten / Alternativen a) Die ursprünglich vorgesehene soziale Nutzung wird umgesetzt (Realisierung öffentlich geför- derter Wohnungsbau, um dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen), b) Wohnraum mit untergeordneter Ateliernutzung für ältere Künstler*innen wird realisiert, sofern möglich. Hierbei soll jedoch angestrebt werden, dass die zukünftigen Bewohnenden einkom- mensschwache Kölner*innen mit Wohnberechtigungsschein sind. geprüft und ein etwaiges positives Ergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, die politischen Gremien im Vorfeld der beauftragten Prüfung über wesentliche Rahmenbedingungen zu informieren. Genese Bereits 2017/2018 hatte die Verwaltung den Standort Hitzelerstr. 125 hinsichtlich einer möglichen Unterbringung von Geflüchteten bau- und planungsrechtlich geprüft. Das Gebäude ist ein Baudenk- mal im Sinne von §2 Abs.1 und 2 des Denkma lschutzgesetzes (DSchG NW). Neben dem Gebäude selbst unterliegen auch die unmittelbar angrenzenden Grünflächen dem Denkmalschutz. Im Ergebnis der seinerzeitigen Prüfung wurde eine Umsetzung zur Unterbringung von Geflüchteten unter den speziellen architektonischen Anforderungen als nicht realisierbar bewertet. 2 Alternativ wurde auch bereits die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken geprüft. Hierfür ist grund- sätzlich eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Der Gesamtzustand des Gebäudes wurde als sehr schlecht bewertet. Ausgehend von maximal vier realisierbaren Wohnungen, hat die Verwal- tung die mit einem Umbau verbundenen Kosten seinerzeit auf 1.451.800 €, geschätzt. Umbau- und Renovierungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum sind in diesem Gebäude nur mit einer Änderung des gesamten Grundrisses realisierbar und bedürfen einer engen Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Entsprechende sich auch weitergehend auf die Kosten auswirkende bauliche Auflagen sind zu erwarten. Aktueller Prüfauftrag Zur Prüfung, wie und unter welchen Rahmenbedingungen öffentlich geförderter Wohnraum oder Wohnraum mit untergeordneter Ateliernutzung für ältere Künstler*innen geschaffen werden kann, ist die Beauftragung eines externen Architekturbüros erforderlich. Dieses soll dann jeweils eine Mach- barkeitsstudie zu den Varianten a) und b) erstellen, die z.B. eine maßliche Bestandsaufnahme, die Ermittlung statischer und versorgungstechnischer Grundlagen sowie eine Darstellung, wie viele Woh- nungen realisiert werden könnten, beinhaltet. Ebenfalls wird die konkrete Prüfung der Umsetzbarkeit einer Barrierefreiheit, unter Berücksichtigung des Denkmalschu tzes, Bestandteil der Machbarkeits- studien sein. Nach ersten Einschätzungen liegt hier ein besonderes Augenmerk darauf, Barrierefrei- heit und Denkmalschutz in Einklang zu bringen. Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudien werden zudem die Belange der Kultur verwaltung sowie der Stadtplanung einbezogen. Auf dieser Grundlage liegt dann auch eine detaillierte Kostenannahme vor, die die Verwaltung der Politik vorlegen kann. Es wird ebenfalls zu prüfen sein, anhand welcher Kriterien die Wohnungen zu vergeben sind. Neben der sozialen Bedürftigkeit müssen ebenso künstlerische Qualitätskriterien gemäß Atelierförderkonzept herangezogen werden, um Künstler*innen im Rentenalter hier eine Wohnmöglichkeit zu bieten. Hinsichtlich der Förderfähigkeit i.S. der Wohnraumförderbestimmungen kann von der Bewilligungsbe- hörde erst nach Vorlage von Planungsunterlagen im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine verbindli- che Aussage getroffen werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Einzelfallprüfung, gege- benenfalls auch in Abstimmung mit dem Ministerium, erforderlich. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kosten eines Umbaus zwischenzeitlich deutlich höher an- gesetzt werden müssen. Seit den Prüfungen in 2017/2018 ist keine weitergehende Ertüchtigung des Gebäudes erfolgt. Es ist dahe r nicht auszuschließen, dass sich der Gebäudezustand weiter ver- schlechtert hat. Zudem dürften sich zwischenzeitlich relevante Kostenparameter verändert haben. Die Kosten der externen Beauftragung der Machbarkeitsstudien werden sich voraussichtlich auf ge- samt rund 120.000 € belaufen. Für eine solche Beauftragung sind im aktuellen Haushaltsplan 2021 im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Aus- zahlungen für Baumaßnahmen keine Mittel vorgesehen. In der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 15.06.2021 wurde darauf hingewiesen, dass zur Ertüchtigung von Atelierstandorten Mittel i.H.v. 462.000 € reserviert sind. Die Kosten für die Erstellung der Machbarkeitsstudien sollen gegebenenfalls hieraus finanziert werden; jedoch wäre dann noch ein entsprechender Freigabebe- schluss durch den Finanzausschuss nach Vorberatung durch den Ausschuss Kunst und Kultur zu erwirken. Das Amt für Wohnungswesen und das Kulturamt befinden sich diesbezüg lich in der Ab- stimmung zur weiteren Vorgehensweise. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2644/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.08.2021
- Erstellt
- 22.07.2021 08:42