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2644/2021

Bauliche Herrichtung der ehemaligen Sendezentrale des WDR auf dem Grundstück Hitzelerstr. 125 zu Wohnraumzwecken

Mitteilung Ausschuss 30.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 30.09.2021, TOP 7.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5921 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer  30.08.2021 
 2644/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 24.08.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
Bauausschuss 06.09.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
 
Bauliche Herrichtung der ehemaligen Sendezentrale des WDR auf dem Grundstück Hitzelerstr. 
125 zu Wohnraumzwecken 
In seiner Sitzung am 15.06.2021 hat der Ausschuss für Kunst und Kultur die Verwaltung beauftragt zu 
prüfen (0432/2021), inwieweit die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnraum in dem Gebäu-
de der ehemaligen WDR-Sendezentrale in der Hitzelerstraße 125 möglich ist. 
 
Hierbei sollen die Varianten / Alternativen 
 
a) Die ursprünglich vorgesehene soziale Nutzung wird umgesetzt (Realisierung öffentlich geför-
derter Wohnungsbau, um dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner 
Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen),  
b)  Wohnraum mit untergeordneter Ateliernutzung für ältere Künstler*innen wird realisiert, sofern 
möglich. Hierbei soll jedoch angestrebt werden, dass die zukünftigen Bewohnenden einkom-
mensschwache Kölner*innen mit Wohnberechtigungsschein sind.  
 
geprüft und ein etwaiges positives Ergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt  
werden. 
 
Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, die politischen Gremien im Vorfeld der beauftragten Prüfung  
über wesentliche Rahmenbedingungen zu informieren. 
 
Genese 
 
Bereits 2017/2018 hatte die Verwaltung den Standort Hitzelerstr. 125 hinsichtlich einer möglichen 
Unterbringung von Geflüchteten bau- und planungsrechtlich geprüft. Das Gebäude ist ein Baudenk-
mal im Sinne von §2 Abs.1 und 2 des Denkma lschutzgesetzes (DSchG NW). Neben dem Gebäude 
selbst unterliegen auch die unmittelbar angrenzenden Grünflächen dem Denkmalschutz. Im Ergebnis 
der seinerzeitigen Prüfung wurde eine Umsetzung zur Unterbringung von Geflüchteten unter den 
speziellen architektonischen Anforderungen als nicht realisierbar bewertet.

2 
 
Alternativ wurde auch bereits die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken geprüft. Hierfür ist grund-
sätzlich eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Der Gesamtzustand des Gebäudes wurde 
als sehr schlecht bewertet. Ausgehend von maximal vier realisierbaren Wohnungen, hat die Verwal-
tung die mit einem Umbau verbundenen Kosten seinerzeit auf 1.451.800 €, geschätzt.  
Umbau- und Renovierungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum sind in diesem Gebäude nur 
mit einer Änderung des gesamten Grundrisses realisierbar und bedürfen einer engen Abstimmung mit 
dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege.  Entsprechende sich auch weitergehend auf die 
Kosten auswirkende bauliche Auflagen  sind zu erwarten. 
 
Aktueller Prüfauftrag 
 
Zur Prüfung, wie und unter welchen Rahmenbedingungen öffentlich geförderter Wohnraum oder 
Wohnraum mit untergeordneter Ateliernutzung für ältere Künstler*innen geschaffen werden kann, ist 
die Beauftragung eines externen Architekturbüros erforderlich. Dieses soll dann jeweils eine Mach-
barkeitsstudie zu den Varianten a) und b) erstellen, die z.B. eine maßliche Bestandsaufnahme, die 
Ermittlung statischer und versorgungstechnischer Grundlagen sowie eine Darstellung, wie viele Woh-
nungen realisiert werden könnten, beinhaltet. Ebenfalls wird die konkrete Prüfung der Umsetzbarkeit 
einer Barrierefreiheit, unter Berücksichtigung des Denkmalschu tzes, Bestandteil der Machbarkeits-
studien sein. Nach ersten Einschätzungen liegt hier ein besonderes Augenmerk darauf, Barrierefrei-
heit und Denkmalschutz in Einklang zu bringen. Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudien werden 
zudem die Belange der Kultur verwaltung sowie der Stadtplanung einbezogen. Auf dieser Grundlage 
liegt dann auch eine detaillierte Kostenannahme vor, die die Verwaltung der Politik vorlegen kann. 
Es wird ebenfalls zu prüfen sein, anhand welcher Kriterien die Wohnungen zu vergeben sind. Neben 
der sozialen Bedürftigkeit müssen ebenso künstlerische Qualitätskriterien gemäß Atelierförderkonzept 
herangezogen werden, um Künstler*innen im Rentenalter hier eine Wohnmöglichkeit zu bieten.  
Hinsichtlich der Förderfähigkeit i.S. der Wohnraumförderbestimmungen kann von der Bewilligungsbe-
hörde erst nach Vorlage von Planungsunterlagen im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine verbindli-
che Aussage getroffen werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Einzelfallprüfung, gege-
benenfalls auch in Abstimmung mit dem Ministerium, erforderlich. 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kosten eines Umbaus zwischenzeitlich deutlich höher an-
gesetzt werden müssen. Seit den Prüfungen in 2017/2018 ist keine weitergehende Ertüchtigung des 
Gebäudes erfolgt. Es ist dahe r nicht auszuschließen, dass sich der Gebäudezustand weiter ver-
schlechtert hat. Zudem dürften sich zwischenzeitlich relevante Kostenparameter verändert haben. 
Die Kosten der externen Beauftragung der Machbarkeitsstudien werden sich voraussichtlich auf ge-
samt rund 120.000 € belaufen. Für eine solche Beauftragung sind im aktuellen Haushaltsplan 2021 
im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen keine Mittel vorgesehen. In der Sitzung des Ausschusses für Kunst 
und Kultur am 15.06.2021 wurde darauf hingewiesen, dass zur Ertüchtigung von Atelierstandorten 
Mittel i.H.v. 462.000 € reserviert sind. Die Kosten für die Erstellung der Machbarkeitsstudien sollen 
gegebenenfalls hieraus finanziert werden; jedoch wäre dann noch ein entsprechender Freigabebe-
schluss durch den Finanzausschuss nach Vorberatung durch den Ausschuss Kunst und Kultur zu 
erwirken. Das Amt für Wohnungswesen und das Kulturamt befinden sich diesbezüg lich in der Ab-
stimmung zur weiteren Vorgehensweise.  
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (7)

06.09.2021 Bauausschuss
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.09.2021 Unterausschuss Wohnen
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.09.2021 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2644/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.08.2021
Erstellt
22.07.2021 08:42