0242/2018
Einwohneranfrage des Herrn Manfred Kreische vom 18.01.2018 betr. Kalkberg
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Beantwortung 0459-2018
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/691/1 Vorlagen-Nummer 0459/2018 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) Beantwortung der Einwohneranfrage des Herrn Manfred Kreische vom 18.01.2018 betr. Kalkberg Die Verwaltung beantwortet die Einwohneranfrage des Herrn Manfred Kreische vom 18.01.2018 zu den Sachständen zum Komplex Kalkberg und Hubschrauberbetriebsstation wie folgt: Frage a: Wie lautet die Antwort auf die Frage der CDU-MdR Frau Henk-Hollstein bezüglich der Rückstellung zur Finanzierung der weiteren Arbeiten zur „nutzungsunabhängigen“ Sanierung des Kalkbergs, d.h. wann gebildet, in welcher Höhe für welchen ursprünglichen Zweck? Antwort der Verwaltung: Für die nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung wurde im Haushaltsjahr 2015 im Teilplan 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst im Bereich Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen eine sonstige Rückstellung im städtischen Haushalt in Höhe von rund 7,6 Mio. EUR gebil- det. Grundlage für diesen Betrag war die damalige Baukostenschätzung des beauftragten Planungs- büros für die Baulose 1 - 5. Von diesem Gesamtrückstellungsbetrag verblieben zum Jahresabschluss 2016 rund 5,9 Mio. EUR, welche auf das Rückstellungskonto des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau übertragen wurden. Zuzüglich dazu wurden weitere 5,6 Mio. EUR dem Rückstellungs- konto zugeführt. Daher belief sich der Rückstellungsbetrag zum Zweck der Haldenstabilisierung zum Ende des Jahres 2017 vorläufig auf rund 11,5 Mio. EUR. Frage b: Am 28.11.2017 wurde führenden Vertretern des Rates bzw. der Fraktionen das Ergebnis der neuen Standortbewertung, durch die Feuerwehr selbst erstellt, vorgestellt und von den Ratsvertretern ver- worfen. Gemäß der Auftragsbeschlussfassung sollte auch der Standort auf dem nun erstellten neuen Messeparkhochhaus P22a Brüggelmannstraße mit bewertet werden, was nicht getan wurde. Wird dies noch erfolgen und warum sollte nur der Rat in seiner Dezembersitzung 2017 darüber entschei- den, also die Bezirksvertretungen Kalk und Mülheim sowie die Fachausschüsse nicht beteiligt wer- den? Antwort der Verwaltung: Am 11.07.2017 beauftragte der Rat die Verwaltung, eine synoptische Darstellung eines Vergleichs möglicher Alternativstandorte – laut Ziffer 4 des Ratsbeschlusses vom 15.12.2015 – bis zu den Sit- zungen der Ratsgremien im Dezember 2017 vorzulegen. Dieses Ergebnis wurde den Fraktionen am 28.11.2017 mündlich vorgestellt. Die Vertreter der Fraktionen haben zunächst das Ergebnis zur Kenntnis genommen und den Wunsch geäußert, dieses auch u.a. dem Gesundheitsausschuss vorzu- 2 legen. Dieser Wunsch wurde durch die Anfrage der SPD-Fraktion (Ziffer 4 – DS-Nr. 0137/2018, https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=72910&search=1) verschriftlicht. Am 13.03.2018 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.8 dem Gesundheitsausschuss das Resultat der Untersuchung mitgeteilt. In der Sitzungsfolge sind ebenso die Bezirksvertretungen Kalk (16.04.2018) und Mülheim (03.05.2018) vorgesehen (DS-Nr. 0466/2018, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=73412&search=1). Die Standorte Messe -alt- und Messe P22 wurden durch die Verwaltung eingehend geprüft. Zur Standortprüfung für eine Rettungshubschrauberstation in Köln nach der Ratsentscheidung am 15.12.2015 hat die Verwaltung den politischen Gremien einen Zwischenbericht zur Kenntnis gege- ben. (DS-Nr. 1845/2016, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=61043&search=1). Hierin wird unter anderem dargestellt, dass aus Sicht der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf als Luftfahrtbehörde für den Standort Messe P22a die Anlage einer Hubschrauberbetriebsstation mit vier An- und Abflugsektoren auf den ersten Blick nicht gegeben zu sein scheint. Daher hat der Rat am 22.09.2016 unter Ziffer 4 entschieden, den Be- schluss aus der Ratssitzung vom 15.12.2015 zu 3.1.5 III Ziffer 4. bezüglich möglicher Standortalterna- tiven für eine Rettungshubschrauberstation dahingehend zu konkretisieren, dass das Plangebiet des Bebauungsplanes 69460/09 nicht weiter in diesen Standortuntersuchungen zu berücksichtigen ist (DS-Nr. 2667/2016 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=63211&search=1). Hinsichtlich des Ratsbeschlusses vom 20.03.2018 zur gutachterlichen Untersuchung der drei Alterna- tivstandorte – Flugplatz Kurtekotten, Areal der städtischen Kliniken Merheim, Flughafen Köln/Bonn – werden dem Gesundheits- und Finanzausschuss die Auswahl des Gutachters sowie das Untersu- chungsdesign als Beschlussvorlage vorgelegt. Die Bezirksvertretungen Kalk und Mülheim werden im Rahmen der Anhörung beteiligt (Tagesordnungspunkt 3.1.3, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0040.asp?__ksinr=18385). Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Frage c: Vom verbeifahrenden Zug aus kann man beobachten, dass an der Ostseite/-hang der Depo- nie/Kalkberg immer wieder die Erddeckschicht von den Abdichtungsplanen abrutscht, durch Starkre- gen etc. verursacht. Was ist die Ursache dafür (Hang zu steil?), welche Mehrkosten der Wiederauf- bringung sind dadurch entstanden? Wann ist man damit fertig nach welcher Technischen Regel zum Deponiebetrieb? Antwort der Verwaltung: Von den Anlagen der DB AG sind die westlichen Böschungen des Kalkbergs (Los 1) zu sehen, auf denen Geogitter/Krallmatten verlegt sind. Diese wurden von der Baufirma behelfsweise und als Win- tersicherung mit einer dünnen Schicht eines Kies-Sand-Gemisches abgedeckt, da dort derzeit noch kein Rekultivierungsboden aufgebracht ist. Der aktuelle Zustand ist als Bauzustand zu betrachten. Die provisorische Kies-Sand-Abdeckung hat andere bodenmechanische Eigenschaften als der Rekul- tivierungsboden, der für die Neigung der Böschung geeignet ist. Nach Aufbringung des Rekultivierungsbodens werden Erosionsschutzmatten aufgelegt und eine schnellwachsende Rasenmischung eingesät, die die Erosion bei Starkregen reduzieren soll. Ein mög- liches Verrutschen des Kies-Sand-Gemisches als temporäre Schicht ist aus Kostensicht daher un- schädlich. Der Zeitpunkt zum Einbau des Rekultivierungsbodens ist wetterabhängig und daher nicht prognostizierbar. 3 Die Untersuchungen zu den Nachweisen der Standsicherheit erfolgen unter Zugrundelegung folgen- der Normen und Vorschriften, Normen und Merkblätter: • DIN EN 1997-1:2014-03, Eurocode 7 - Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln, • DIN EN 1997-2:2010-10, Eurocode 7 - Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds, • DIN 1054:2010-12; Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Re- gelungen zu DIN EN 1997-1, • DIN EN 1998-1:2010-12, Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten, • DIN EN 1998-5:2010-12, Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 5: Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte. Die Stilllegung der Halde der ehemaligen CFK erfolgte bereits vor dem 1. Januar 1997, daher ist ge- mäß § 1 III 3a) der Deponieverordnung (DepV) die selbige Verordnung nicht anzuwenden. Der Kalkberg ist im Sinne des § 2 V 1. des BBodSchG als Altlast zu betrachten. Es handelt sich um ein Grundstück, auf dem Abfälle abgelagert worden sind (Altablagerung). Etwaige Sicherungs- /Sanierungsmaßnahmen werden hier auf der Basis einer Gefährdungsabschätzung im Sinne der Ge- fahrenabwehr festgelegt. In Anlehnung an die DepV – Anhang 1, Abschnitt 2.3 wird die Oberfläche zur Gefährdungsminimierung abgedichtet. Hierdurch werden die Wirkungspfade Boden-Grundwasser und Boden-Mensch reduziert bzw. weitestgehend verhindert. Frage d: Welche Aufzeichnungen liegen seit der Einrichtung der Deponie, z.B. von der CFK- „Umweltabteilung“, dem Umweltamt vor bzw. wie ist diese nach der LAGA M 20, Technischen Regel Boden, oder Deponieverordnung im Zeitverlauf und in Abhängigkeit der vorgefundenen Belastungen im z.B. Sickerwasser (Eluatkriterien) eingestuft? Antwort der Verwaltung: Weder bei der Verwaltung, noch bei der Bezirksregierung, die mit dem ehemaligen staatlichen Um- weltamt für die Chemische Fabrik Kalk zuständig war, liegen Hinweise auf Genehmigungsbescheide zum Betreiben des Kalkberges vor. Die vorliegenden Unterlagen, historischen Karten und Luftbilder weisen auf ein Ende der Verfüllung vor Inkrafttreten des ersten Abfallgesetzes 1972 hin. Der Kalkberg unterliegt damit nicht den Regelungen des Abfallrechtes und ist nicht nach den Regeln der Deponie- verordnung eingestuft. Die umwelttechnischen Anforderungen richten sich nach dem Bodenschutz- recht. Aktuelle Untersuchungen des Materials, welches Anfang 2016 als Sofortmaßnahme von der Kuppe des Kalkberges umgelagert wurde, ergaben jedoch Schadstoffgehalte, die die Kriterien zur Anlieferung bei einer Deponie für nicht gefährliche Abfälle (Klasse I) einhalten. Frage e: Sind mittlerweile die Quelle(n) für die erhöhten Cyanidwerte ermittelt, sind diese ggf. mehrfach vor- handen (unter Music Store – ehemalige Fabrik Reimbold&Strick) und welche Gegenmaßnahmen sind nach heutigem Kenntnisstand zu ergreifen? Antwort der Verwaltung: Eine Information der politischen Gremien und der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Grundwas- seruntersuchungen erfolgt in Kürze.
Einwohnerfrage_Kreische_18.01.2018_betr._Kalkberg
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18.01.2018 Seite 1 von 2 Bürgerinitiative „ Kalk – zum Grünberg“ Kalk, den 18.01.2018 Dipl.-Ing. (FH) Manfred Kreische Kalker Hauptstraße 196-198 51103 Köln-Kalk Bezirksbürgermeister Kalk Herr BBM Marco Pagano Bezirksrathaus Kalk Bürgeramt Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Eingabe für Einwohnerfragestunde – gemäß § 39 der „Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln“ zur 27. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 25.01.2018 Vorbemerkung: Es besteht weiterhin eine unbefriedigende Informationslage für die Öffentlichkeit. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am Dienstag, 16.01.2018, wurde eine SPD-Frage (AN/1911/2017) immer noch nicht beantwortet und die Verwaltungsvorlage (3581/2017) zu weiteren Kostensteigerungen zurückgezogen. In der Finanzausschusssitzung im Dezember, 18.12.2017, wurden Fragen gestellt, die gemäß der Anlage 3 schriftlich beantwortet werden sollten, und zwar bereits zum Termin der Sitzung des Gesundheitsausschusses. Aus gutem Grund hat man offenbar dies nicht im Entwurf der Niederschrift = Anlage 3 zu TOP 6.3 festgehalten… Sehr geehrter Herr BBM Pagano, hiermit reiche ich die folgende Einwohnerfrage form- und fristgerecht (fünfter Arbeitstag vor der Sitzung – bis 12.00 Uhr) zur o.g. BV-Sitzung ein. Einwohnerfrage: Zu Sachständen zum Komplex Kalkberg und Hubschrauberbetriebsstation? a) Wie lautet die Antwort auf die Frage der CDU-MdR Frau Henk-Hollstein bezüglich der Rückstellung zur Finanzierung der weiteren Arbeiten zur „nutzungsunabhängigen“ Sanierung des Kalkbergs, d.h. wann gebildet, in welcher Höhe für welchen ursprünglichen Zweck? b) Am 28.11.2017 wurde führenden Vertretern des Rates bzw. der Fraktionen das Ergebnis der neuen Standortbewertung, durch die Feuerwehr selbst erstellt, vorgestellt und von den Ratsvertretern verworfen. Gemäß der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 25.01.2018, TOP 1.1 0242/2018 18.01.2018 Seite 2 von 2 Auftragsbeschlussfassung sollte auch der Standort auf dem nun erstellten neuen Messeparkhochhaus P22a Brüggelmannstraße mit bewertet werden, was nicht getan wurde. Wird dies noch erfolgen und warum sollte nur der Rat in seiner Dezembersitzung 2017 darüber entscheiden, also die Bezirksvertretungen Kalk und Mülheim sowie die Fachausschüsse nicht beteiligt werden? c) Vom verbeifahrenden Zug aus kann man beobachten, dass an der Ostseite/-hang der Deponie/Kalkberg immer wieder die Erddeckschicht von den Abdichtungsplanen abrutscht, durch Starkregen etc. verursacht. Was ist die Ursache dafür (Hang zu steil?), welche Mehrkosten der Wiederaufbringung sind dadurch entstanden? Wann ist man damit fertig nach welcher Technischen Regel zum Deponiebetrieb? d) Welche Aufzeichnungen liegen seit der Einrichtung der Deponie, z.B. von der CFK- „Umweltabteilung“, dem Umweltamt vor bzw. wie ist diese nach der LAGA M 20, Technischen Regel Boden, oder Deponieverordnung im Zeitverlauf und in Abhängigkeit der vorgefundenen Belastungen im z.B. Sickerwasser (Eluatkriterien) eingestuft? e) Sind mittlerweile die Quelle(n) für die erhöhten Cyanidwerte ermittelt, sind diese ggf. mehrfach vorhanden (unter Music Store – ehemalige Fabrik Reimbold&Strick) und welche Gegenmaßnahmen sind nach heutigem Kenntnisstand zu ergreifen? Mit freundlichen Grüßen & Kalk frei gez. Kreische Manfred Kreische
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0242/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 18.01.2018
- Erstellt
- 18.01.2018 10:55