V/0134/2012
Photovoltaikanlagen, Förderung aus dem Sportetat, hier: Verfahren
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Berichtsvorlage
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V/0134/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Photovoltaikanlagen, Förderung aus dem Sportetat; hier: Verfahren Beratungsfolge 01.03.2012 Sportausschuss Bericht Bericht: 1. Ausgangslage 1.1 Vereinsanträge Die SSB-Mitgliedsvereine beantragen zunehmend beim Sportamt Baukostenzuschüs- se für Photovoltaikanlagen, die u. a. wegen der Möglichkeit der Betriebskostensen- kung und aus ökologischen Gründen stärker nachgefragt werden. 1.2 Ratsantrag der CDU-Ratsfraktion politischer Antrag Aus der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster gibt es den Antrag Nr. A- R/0056/2011 „Photovoltaikanlagen auf Sportanlagen fördern“ mit dem Ziel eines gemeinsam von Stadt und Vereinen entwickelten Konzepts für die Installation von Photovoltaikanlagen und konkreter Realisierungs- und Finanzierungsvorschläge unter Beteiligung verschiedener Stellen. Der Antrag wurde zunächst zur federführenden Bearbeitung an das Amt für Grünflächen und Umweltschutz verwiesen, wegen der konkreten Ausrichtung auf Sportanlagen und Wirkung auf die Sportvereine mittler- weile an das Sportamt. 1.3 Beratung im Sportausschuss Auch der Sportausschuss befasste sich bereits mit einer ersten Positionierung mit dem Thema „Sportförderung der Stadt für Photovoltaikanlagen“. 1.4 Verbandsunterstützung Der Landessportbund NRW geht offensiv mit dem Projekt „Ökocheck“ auf Sportverei- ne zu, um sie für eine ökologisch und betriebswirtschaftlich optimierte Führung ihrer Sportanlagen zu sensibilisieren. Er bietet ihnen konkrete Unterstützung u. a. in Form einer kostenreduzierten Begehung ihrer Sportanlagen an, einer Oköcheckliste, mit Vorlagen-Nr.: V/0134/2012 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 17.02.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0134/2012 Investitionsempfehlungen. Die Sportvereine können sich bis zum 31.03.2012 um die v. g. Leistungen und die Unterstützung des LSB-Koordinators bewerben. 2. Einschätzung Die Stadt Münster förderte bislang wiederholt Solaranlagen auf Sportanlagen der SSB-Mitgliedsvereine, da die Sportvereine dadurch ihre Energiekosten beim Betrieb der Sportstätten senken, was die Vereinskassen entlastet. Auch aus ökologischer Sicht ist die Erzeugung regenerativer Energie über Solaranlagen sinnvoll und trägt dazu bei, dass Münster sich seinen Klimazielen nähert bzw. sie erreicht. Durch Solar- anlagen werden die Sportvereine von Anbietern und Markttendenzen unabhängiger. Aus ähnlichen Überlegungen liegt auch die Förderung der Photovoltaikanlagen auf Vereinssportanlagen grundsätzlich im Interesse der Stadt. 3. derzeitiges Prüfungsvorgehen Zurzeit durchlaufen die Zuschussanträge die klassische Antragsprüfung für Baukos- tenzuschüsse. Hierfür belegen die Sportvereine die nach der Sportförderrichtlinie notwendigen Antragsvoraussetzungen (z. B. Mitglieder, Alterstruktur, Jugendquote, Beiträge, Finanzen, Gemeinnützigkeit) und stellen das Bauvorhaben und seine Wirt- schaftlichkeit vor. Grundvoraussetzung für eine Förderentscheidung ist, dass die Sportvereine die Bedingungen der Richtlinie erfüllen. Sofern alle Antragsvorausset- zungen gegeben sind, wird jedes Bauvorhaben „Einbau einer Photovoltaikanlage“ im Einzelfall auf seine Förderfähigkeit geprüft. Vergleiche können nur zwischen einzel- nen Maßnahmen, nicht global für derartige Bauvorhaben angestellt werden. 4. Problemlage Es zeigt sich immer deutlicher, dass die klassische Antragsprüfung nur bedingt für die Zuschussanträge für Photovoltaikanlagen geeignet ist, weil dabei zunächst die sachbezogenen Parameter für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit fehlen. Zudem sind nach der Sportförderrichtlinie die wirtschaftlichen Effekte, die die Sportvereine ggf. im Einzelfall mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage erzielen können (Betriebskos- tensenkung, Investition, langfristige Einnahme aus Einspeisevergütung) gesondert zu bewerten. Das geht momentan nur im Einzelfall, da auch dafür in der Richtlinie Wertmaßstäbe fehlen. Fraglich ist, wie die öffentliche Sportförderung in einen ge- meinnützigen Vereinsanlagenbetrieb mit einer Amortisationszeit von 25 Jahren und eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom, den die Sportvereine nicht zum Eigenverbrauch benötigen, zueinander stehen. Die Einnahmen aus der Einspeisever- gütung könnten sich auf die Gemeinnützigkeit der Sportvereine auswirken. Diese wiederum ist eine Fördervoraussetzung. 5. Handlungsbedarf Durch die steigende Zahl von Vereinsanträgen auf städtische Sportfördermittel für Photovoltaikanlagen, den vorliegenden Ratsantrag, die erste Beratung im Sportaus- schuss und das Ökocheck-Projekt des LSB entsteht konkreter weiterer Beratungs- und Handlungsbedarf in der Frage der Ausstattung von Münsteraner Sportanlagen mit Photovoltaikanlagen. Die Stadt steht dem Einbau derartiger Anlagen grundsätz- lich (siehe Ziffer 2.) positiv gegenüber. Insgesamt stellt sich vor dem Hintergrund der positiven Faktoren (ökologischer Aspekt, neue Betriebsmodelle, Vorbildfunktion, Kostensenkung, Unabhängigkeit von Anbietern und Markttendenzen) einerseits und der erwähnten finanziellen Effekte für die Sportvereine andererseits jedoch auch die 3 V/0134/2012 Frage, ob Photovoltaikanlagen mit Baukostenzuschüssen aus dem Sportetat geför- dert werden können/sollen und wie die Vereinsanträge künftig bearbeitet werden. Hieraus ergibt sich der dringende Handlungsbedarf, zunächst ein geeignetes Prüf- schema zu entwickeln, das als Raster auf die Vereinsanträge gelegt werden kann. Mit dem Prüfschema werden die Sachpunkte aus dem CDU-Ratsantrag aufgegriffen und die Antragsbearbeitung im Rahmen der kommunalen Sportförderung effektiver. Ein solches Prüfschema dient interessierten Sportvereinen zur Bewertung ihrer evtl. Förderfähigkeit, fördert die Planungs- bzw. Finanzierungssicherheit der Sportvereine schafft Vergleichbarkeit der Anträge, erleichtert die Antragsprüfung, erleichtert die Antragsbewertung, ist eine Entscheidungshilfe für die grundsätzliche oder mit Bedingungen ver- bundene Förderfähigkeit, fördert eine Rangfolge für mögliche Zuschüsse, strukturiert weiter die Bewirtschaftung der Mittel im sog. „2-Mio.-Topf“. Perspektivisch kann aus dem Prüfschema ein mehrjähriges Förderprogramm entwi- ckelt werden, was wiederum die sachbezogene Bewirtschaftung der Sportfördermittel fördert. 6. künftige Prüfung Ein mögliches Prüfschema für Zuschussanträge für Photovoltaikanlagen ist das In- strument der Nutzwertanalyse, das für diesen Bereich entsprechend entwickelt wer- den soll. Dabei werden Ziele unterschiedlicher Qualität und Gewichtung zur Antrags- prüfung formuliert werden. 7. Perspektive Das v. g. Prüfschema wird die Verwaltung entwickeln und dem Sportausschuss nach der Sommerpause 2012 vorstellen. I. V. Gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0134/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37