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V/0134/2012

Photovoltaikanlagen, Förderung aus dem Sportetat, hier: Verfahren

Vorlagen 10.02.2012

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 01.03.2012, TOP 3.3

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6949 Zeichen

V/0134/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Photovoltaikanlagen, Förderung aus dem Sportetat;  
hier: Verfahren 
 
 
Beratungsfolge  
01.03.2012 Sportausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
 
1.1 Vereinsanträge 
 
Die SSB-Mitgliedsvereine beantragen zunehmend beim Sportamt Baukostenzuschüs-
se für Photovoltaikanlagen, die u. a. wegen der Möglichkeit der Betriebskostensen-
kung und aus ökologischen Gründen stärker nachgefragt werden. 
  
1.2 Ratsantrag der CDU-Ratsfraktion politischer Antrag 
 
Aus der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster gibt es den Antrag Nr. A-
R/0056/2011 „Photovoltaikanlagen auf Sportanlagen fördern“ mit dem Ziel eines 
gemeinsam von Stadt und Vereinen entwickelten Konzepts für die Installation von 
Photovoltaikanlagen und konkreter Realisierungs- und Finanzierungsvorschläge unter 
Beteiligung verschiedener Stellen. Der Antrag wurde zunächst zur federführenden 
Bearbeitung an das Amt für Grünflächen und Umweltschutz verwiesen, wegen der 
konkreten Ausrichtung auf Sportanlagen und Wirkung auf die Sportvereine mittler-
weile an das Sportamt. 
 
1.3 Beratung im Sportausschuss 
 
Auch der Sportausschuss befasste sich bereits mit einer ersten Positionierung mit 
dem Thema „Sportförderung der Stadt für Photovoltaikanlagen“.  
 
1.4 Verbandsunterstützung 
 
Der Landessportbund NRW geht offensiv mit dem Projekt „Ökocheck“ auf Sportverei-
ne zu, um sie für eine ökologisch und betriebswirtschaftlich optimierte Führung ihrer 
Sportanlagen zu sensibilisieren. Er bietet ihnen konkrete Unterstützung u. a. in Form 
einer kostenreduzierten Begehung ihrer Sportanlagen an, einer Oköcheckliste, mit 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0134/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.02.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0134/2012 
 
Investitionsempfehlungen. Die Sportvereine können sich bis zum 31.03.2012 um die 
v. g. Leistungen und die Unterstützung des LSB-Koordinators bewerben. 
 
2.  Einschätzung 
 
Die Stadt Münster förderte bislang wiederholt Solaranlagen auf Sportanlagen der 
SSB-Mitgliedsvereine, da die Sportvereine dadurch ihre Energiekosten beim Betrieb 
der Sportstätten senken, was die Vereinskassen entlastet. Auch aus ökologischer 
Sicht ist die Erzeugung regenerativer Energie über Solaranlagen sinnvoll und trägt 
dazu bei, dass Münster sich seinen Klimazielen nähert bzw. sie erreicht. Durch Solar-
anlagen werden die Sportvereine von Anbietern und Markttendenzen unabhängiger. 
Aus ähnlichen Überlegungen liegt auch die Förderung der Photovoltaikanlagen auf 
Vereinssportanlagen grundsätzlich im Interesse der Stadt.  
 
3. derzeitiges Prüfungsvorgehen 
 
Zurzeit durchlaufen die Zuschussanträge die klassische Antragsprüfung für Baukos-
tenzuschüsse. Hierfür belegen die Sportvereine die nach der Sportförderrichtlinie 
notwendigen Antragsvoraussetzungen (z. B. Mitglieder, Alterstruktur, Jugendquote, 
Beiträge, Finanzen, Gemeinnützigkeit) und stellen das Bauvorhaben und seine Wirt-
schaftlichkeit vor. Grundvoraussetzung für eine Förderentscheidung ist, dass die 
Sportvereine die Bedingungen der Richtlinie erfüllen. Sofern alle Antragsvorausset-
zungen gegeben sind, wird jedes Bauvorhaben „Einbau einer Photovoltaikanlage“ im 
Einzelfall auf seine Förderfähigkeit geprüft. Vergleiche können nur zwischen einzel-
nen Maßnahmen, nicht global für derartige Bauvorhaben angestellt werden. 
 
4.  Problemlage 
 
Es zeigt sich immer deutlicher, dass die klassische Antragsprüfung nur bedingt für 
die Zuschussanträge für Photovoltaikanlagen geeignet ist, weil dabei zunächst die 
sachbezogenen Parameter für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit fehlen. Zudem sind 
nach der Sportförderrichtlinie die wirtschaftlichen Effekte, die die Sportvereine ggf. 
im Einzelfall mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage erzielen können (Betriebskos-
tensenkung, Investition, langfristige Einnahme aus Einspeisevergütung) gesondert zu 
bewerten. Das geht momentan nur im Einzelfall, da auch dafür in der Richtlinie 
Wertmaßstäbe fehlen. Fraglich ist, wie die öffentliche Sportförderung in einen ge-
meinnützigen Vereinsanlagenbetrieb mit einer Amortisationszeit von 25 Jahren und 
eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom, den die Sportvereine nicht zum 
Eigenverbrauch benötigen, zueinander stehen. Die Einnahmen aus der Einspeisever-
gütung könnten sich auf die Gemeinnützigkeit der Sportvereine auswirken. Diese 
wiederum ist eine Fördervoraussetzung. 
 
5.  Handlungsbedarf 
 
Durch die steigende Zahl von Vereinsanträgen auf städtische Sportfördermittel für 
Photovoltaikanlagen, den vorliegenden Ratsantrag, die erste Beratung im Sportaus-
schuss und das Ökocheck-Projekt des LSB entsteht konkreter weiterer Beratungs- 
und Handlungsbedarf in der Frage der Ausstattung von Münsteraner Sportanlagen 
mit Photovoltaikanlagen. Die Stadt steht dem Einbau derartiger Anlagen grundsätz-
lich (siehe Ziffer 2.) positiv gegenüber. Insgesamt stellt sich vor dem Hintergrund 
der positiven Faktoren (ökologischer Aspekt, neue Betriebsmodelle, Vorbildfunktion, 
Kostensenkung, Unabhängigkeit von Anbietern und Markttendenzen) einerseits und 
der erwähnten finanziellen Effekte für die Sportvereine andererseits jedoch auch die

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V/0134/2012 
 
Frage, ob Photovoltaikanlagen mit Baukostenzuschüssen aus dem Sportetat geför-
dert werden können/sollen und wie die Vereinsanträge künftig bearbeitet werden.  
 
Hieraus ergibt sich der dringende Handlungsbedarf, zunächst ein geeignetes Prüf-
schema zu entwickeln, das als Raster auf die Vereinsanträge gelegt werden kann.  
 
Mit dem Prüfschema werden die Sachpunkte aus dem CDU-Ratsantrag aufgegriffen 
und die Antragsbearbeitung im Rahmen der kommunalen Sportförderung effektiver.  
 
Ein solches Prüfschema  
 
 dient interessierten Sportvereinen zur Bewertung ihrer evtl. Förderfähigkeit, 
 fördert die Planungs- bzw. Finanzierungssicherheit der Sportvereine 
 schafft Vergleichbarkeit der Anträge,  
 erleichtert die Antragsprüfung, 
 erleichtert die Antragsbewertung, 
 ist eine Entscheidungshilfe für die grundsätzliche oder mit Bedingungen ver-
bundene Förderfähigkeit,  
 fördert eine Rangfolge für mögliche Zuschüsse,  
 strukturiert weiter die Bewirtschaftung der Mittel im sog. „2-Mio.-Topf“. 
 
Perspektivisch kann aus dem Prüfschema ein mehrjähriges Förderprogramm entwi-
ckelt werden, was wiederum die sachbezogene Bewirtschaftung der Sportfördermittel 
fördert.  
 
6.  künftige Prüfung 
 
Ein mögliches Prüfschema für Zuschussanträge für Photovoltaikanlagen ist das In-
strument der Nutzwertanalyse, das für diesen Bereich entsprechend entwickelt wer-
den soll. Dabei werden Ziele unterschiedlicher Qualität und Gewichtung zur Antrags-
prüfung formuliert werden.  
 
7.  Perspektive 
 
Das v. g. Prüfschema wird die Verwaltung entwickeln und dem Sportausschuss nach 
der Sommerpause 2012 vorstellen.  
 
 
I. V.  
Gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

01.03.2012 Sportausschuss
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0134/2012
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37