0211/2022
Beantwortung der Anfrage AN/2323/2021 der SPD-Fraktion betreffend "Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender-Mainstreaming-Pilot"
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Anfrage der SPD-Fraktion AN 2323-2021
4688 Zeichen
An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Teresa De Bellis-Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD -Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.11.2021 AN/2323/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender- Mainstreaming-Pilot Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in di e Tagesordnung des Ausschusses am 08.11.2021 aufzunehmen: Bei städtebaulichen Vorhaben, Planungen und Entsche idungen werden die Bedürfnisse und Perspektiven von Frauen und Mädchen weniger beachte t als die von Männern und Jungen. Dabei müssten die Stadt sowie auch ihr öffentlicher Raum und ihre öffentlichen Einrichtungen für alle da sein. Das gilt unabhängig von Alter, Herkunft oder Behinderung, aber eben auch von Geschlecht. Beispiel 1: Freizeit und Sport Im Bereich der öffentlichen Freizeitangebote etwa p rofitieren Jungen gegenüber Mädchen stark von diesem verzerrten Blickwinkel. So werden Bolzplätze oder öffentliche Sportanlagen deutlich häufiger von Jungen und jungen Männern genutzt. Mädchen hing egen, das ist wissenschaftlich unterfüttert, meiden diese Orte tendenziell und mit steigendem Alter, um sich vor Beobachtungen, Kommentaren, Anfeindungen und Belästigungen zu schützen. Darum s ind sie erst dann gleichberechtigt an der Nutzung von Sportanlagen beteiligt, wenn der notwen dige Schutz der Frauen und Mädchen bereits bei der Planung Berücksichtigung findet. Beispiel 2: Angsträume Ähnliches ist im Bereich der öffentlichen „Angsträu me“ zu beobachten: Während sich Männer häufiger in ihnen aufhalten, vermeiden Mädchen und Frauen schon ihre bloße Durchquerung, nehmen Umwege in Kauf oder weichen auf sicherere Ve rkehrsmittel aus. Das gilt zum Beispiel für falsch gestaltete Unterführungen, dunkle Ecken an W egen, Parks und Parkhäusern, an schlecht oder sparsam beleuchteten Bereichen, insbesondere an Wegen zwischen Haltestellen und Wohngebieten. In Befragungen geben Frauen und Mädchen entsprechen d häufig an, dass sie aufgrund des persönlichen Sicherheitsempfindens Umwege einplanen. - 2 - Beispiel 3: Radverkehrswegeplanung Während in den Niederlanden etwa 55 Prozent der Rad fahrenden Frauen sind, zeigt der Fahrrad- Monitor Deutschland 2019, dass 47 Prozent der Männe r mehrmals pro Woche bis täglich das Rad nutzen, jedoch nur 40 Prozent der Frauen. Auch die Nutzung des Autos ist bei Männern höher als bei Frauen. Nur im öffentlichen Personennahverkehr überwiegt der Frauenanteil. Laut einer Auswertung der GDV-Unfalldatenbank waren trotz eines geringere n Anteils beim Rad insgesamt zwei Drittel der bei einem Abbiegeunfall verletzten Radfahrenden Frauen. Ein Grund: Eine Verkehrswegeplanung, die den risikobereiten, sportlichen und konkurrenzorien tierten männlichen Radfahrer im fließenden Verkehr in den Mittelpunkt stellt. Frauen fahren demgegenüber häufig langsamer und beanspruchen weniger Verkehrsraum für sich, so dass sie mit dem schnellen Autoverkehr schlechter mithalten können. Viele Frauen geben an, dass sie eigentlich gerne mehr Rad fahren würden, jedoch davon abgeschreckt seien, weil die Wegeplanung sie oft in oder nah an den Autoverkehr zwingt. Solange die entsprechenden objektiven, wie subjektiven Kennzahl en eine Geschlechterungleichheit darstellen, liegt keine Gleichberechtigung im öffentlichen Verkehrsraum vor. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Sind der Verwaltung die geschilderten Probleme beka nnt, und welche Maßnahmen werden in diesem Fall ergriffen, um Disparitäten wirksam zu verringern bzw. aufzuheben? 2. Wie erklärt die Verwaltung die große Zahl an weibli chen Unfallbeteiligten bzw. Unfallopfern im Fahrradverkehr, und wie will sie hier entgegenwirken? 3. Welche Angsträume hat die Verwaltung identifiziert, und wie sollen diese bis wann beseitigt wer- den? 4. Welche Methoden zur geschlechtergerechten Flächenve rteilung und -nutzung, z. B. der Sport- und Verkehrsflächen, verwendet die Verwaltung in ihren Planungen? 5. Eignet sich die Problemstellung der Geschlechterver teilung in der Nutzung des öffentlichen Raums für eine Pilotierung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Grünhandbuch_Köln_2020
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Grünhandbuch
Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
Januar 2020
Grünhandbuch Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
2
Inhalt
Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ ........................ 3
Allgemeine Vorgaben ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 4
1. Kölner Grün-Standards ...................................................................................................................... 5
2. Polizeiliche Kriminalprävention ....................................................................................................... 10
3. Barrierefreiheit ................................................................................................................................ 19
4. Standardleistungsverzeichnis .......................................................................................................... 30
5. Baustellenleitfaden ......................................................................................................................... 47
6. Baustelleneinweisung...................................................................................................................... 49
7. Ökologische Baubegleitung ............................................................................................................. 50
8. Übernahme von Grünflächen .......................................................................................................... 52
Begrünung ................................ ................................ ................................ ................................ .................... 62
9. Ausgleichsbegrünungen .................................................................................................................. 63
10. Klimaangepasste Gehölze in Grünanlagen ...................................................................................... 78
11. Saatgutmischungen ......................................................................................................................... 81
Bäume ................................ ................................ ................................ ................................ .......................... 87
12. Gestaltungshandbuch Baumscheiben ............................................................................................ 88
13. Standards für die Planung, Pflanzung, Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen ................ 125
14. Kölner Straßenbaumliste ............................................................................................................... 137
Schulen ................................ ................................ ................................ ................................ ........................ 145
15. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für Freianlagen an Schulen .................................... 146
Details ................................ ................................ ................................ ................................ ......................... 159
16. Abfallbehälter ................................................................................................................................ 160
17. Amphibien- und Wasservogelausstiege ........................................................................................ 163
18. Autoabweiser ................................................................................................................................ 165
19. Bankstandorte ............................................................................................................................... 167
20. Block-Steine ................................................................................................................................... 171
21. Bouleplätze .................................................................................................................................... 174
22. Doppelholmsperren ...................................................................................................................... 179
23. Dreiböcke in Grünanlagen ............................................................................................................. 184
24. Dreiböcke mit Greifvogelansatz .................................................................................................... 185
25. Kombinationsanlagen .................................................................................................................... 186
26. Metallpfosten ................................................................................................................................ 195
27. Rohrzaunbügel .............................................................................................................................. 201
28. Schilder .......................................................................................................................................... 203
29. Schwenkbarrieren ......................................................................................................................... 207
30. Slackline ......................................................................................................................................... 209
Pflege................................ ................................ ................................ ................................ ........................... 212
31. Pflegekonzepte für Gehölzbestände ............................................................................................. 213
Stadtgrün naturnah ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 220
32. Maßnahmenkonzept ..................................................................................................................... 221
Sonstige Hinweise ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 236
33. Leitungsauskünfte ......................................................................................................................... 237
34. Wichtige amtliche Links ................................................................................................................. 242
35. Planinhalte ..................................................................................................................................... 243
Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ ........................ 246
Grünhandbuch Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
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Einleitung
Ziel des Grünhandbuches ist es, allgemeine Standards für die Ausgestaltung der Kölner Grünanlagen zu
definieren. Internen und Externen soll somit ein Leitfaden für die Planung, Vergabe und Ausführung von
städtischen Grünmaßnahmen bei der Stadt Köln an die Hand gegeben werden. Zudem ist es als
Ergänzung zum Gestaltungshandbuch (Link s. Kapitel 34) zu sehen.
Das Grünhandbuch soll kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt werden.
Die Vorgaben sind als Regelwerk der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) zu
betrachten und ergänzen die entsprechenden DIN-Normen sowie technischen Regelwerke und
Richtlinien. Sie zielen darauf ab, dass die Gestaltungselemente einen einheitlichen Charakter bekommen
und das geplante und gebaute öffentliche Grün auch mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen
gepflegt und erhalten werden kann.
Abweichungen von den Standards bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Amtes für
Landschaftspflege und Grünflächen bzw. der Abteilungsleitung.
Bei den verschiedenen Grünanlagentypen handelt es sich um eine Vorgabe für die Grundausstattung,
die ggfls. individuell ergänzt werden kann mit weiteren baulichen Elementen wie z.B. Winkelsteinen,
Natursteinmauern, Treppen, Pergolen.
Allgemeine Grundsätze
Die Entwässerung von Wege- und Platzflächen soll in der Regel ohne geschlossene Rinnen in die
angrenzenden Vegetationsflächen erfolgen. Das Erfordernis von Versickerungsmulden ist objektbezogen
zu überprüfen.
In der Regel erfolgt der Einkauf von Spielgeräten (51, Amt für Kinder, Jugend und Familie) sowie Bäumen
und Stammbüschen (67, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) bauseits über Rahmenverträge.
Grünhandbuch Köln
Allgemeine Vorgaben
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
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Allgemeine Vorgaben
Grünhandbuch Köln
Allgemeine Vorgaben
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
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1. Kölner Grün-Standards
Leitfaden für die Ausgestaltung öffentlicher Grünflächen
Straßenbegleitgrün: - Rasen
- Saatgutmischungen
- artenreiche Wiesen
- Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse
- Stauden; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar
- Gräser; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar
- Absperrungen siehe Gestaltungshandbuch Baumscheiben
Straßenbaum: - Straßenbäume 20/25 gem. Kölner Straßenbaumliste
- Baumscheibe siehe Gestaltungshandbuch Baumscheiben
- Baumsubstrat Typ Köln
- Belüftungsrohre
- Belüftungsgräben
- Absperrungen siehe Gestaltungshandbuch Baumscheiben
Parkanlage: - Solitär-Bäume bis 30/35 mit Baumsubstrat Typ Köln
(innerstädtisch) - Bäume 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln
- Stammbüsche 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln
- Heister
- Solitärsträucher
- Gräser; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar
- Saatgutmischungen
- artenreiche Wiesen
- Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse
- wassergebundene Wege mit Einfassungen
- - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5
- - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein
- - Hauptwege 3,50 m breit
- - Nebenwege 2,50 m breit
- Asphaltwege mit Einfassungen
- - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein
- - Hauptwege 3,50 m breit
- - Nebenwege 2,50 m breit
- Pflasterwege mit Einfassungen
- - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein
- - Hauptwege 3,50 m breit
- - Nebenwege 2,50 m breit
- Rasen
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Allgemeine Vorgaben
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Stadtgrün und Forst
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- - Spielwiesen
- Wegesperren
- - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar
- - Schwenkbarriere Typ 67/Köln
- - Schranke Typ 67/Köln
- - Drängelgitter
- - Findlinge gebrochene; Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80
- Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung
- - mit oder ohne Rückenlehne
- - 2 oder 3-sitzig
- - Farbe anthrazit oder tannengrün
- - Betonplatten 40-20/40/60-5
- - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark
- - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark
- Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte
- Einfriedigungen
- - Zäune; verzinkter Stabgitter, Höhe und Farbe nach Wahl
- - Rohrzäune; 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit
- - Rohrzaunbügel; 2 bis 2,5 m breit, 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit
- Beschilderung
- Spielangebote; Abstimmung mit 51 erforderlich
Grünzug: - Bäume 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln
- Stammbüsche 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln
- Heister
- Solitärsträucher
- Saatgutmischungen
- Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse
- Asphalt, 3,50 m breit, für überregionale Wege
- wassergebundene Wege mit und ohne Einfassungen
- - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5
- - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein
- - Kantensteine
- - Hauptwege 3,50 m breit
- - Nebenwege 2,50 m breit
- Trampelpfade 2,00 m breit ohne Einfassungen
- Rasen
- - Spielwiesen
- - Langgraswiesen
- Wegesperren
- - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar
- - Schwenkbarriere Typ 67/Köln
- - Schranke Typ 67Köln
- - Drängelgitter
- - Findlinge; gebrochene Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80
- Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung
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Allgemeine Vorgaben
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- - mit oder ohne Rückenlehne
- - 2 oder 3-sitzig
- - Farbe anthrazit oder tannengrün
- - Betonplatten 40-20/40/60-5
- - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark
- - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark
- Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte
- Einfriedigungen
- - Zäune; verzinkter Stabgitter, Höhe und Farbe nach Wahl
- - Rohrzäune; 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit
- - Rohrzaunbügel; 2 bis 2,5 m breit, 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit
- Beschilderung
- Spielangebote; Abstimmung mit 51 erforderlich
Landschaft: - gebietsheimische Bäume 18/20
- gebietsheimische Stammbüsche 18/20
- gebietsheimische Heister
- gebietsheimische Landschaftsjungware / Forstware
- Blühstreifen
- wassergebundene Wege ohne Einfassungen
- - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5
- - Hauptwege 3,00 m breit
- - Nebenwege 2,00 m breit
- Schotterrasenwege
- - Hauptwege 3,00 m breit
- - Nebenwege 2,00 m breit
- Rasen
- - Langgraswiesen
- - Spielwiesen
- Wegesperren
- - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar
- - Schwenkbarriere Typ 67/Köln
- - Schranke Typ 67/Köln
- - Findlinge; gebrochene Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80
- Stahlgitterbänke Typ Köln
- - ohne Rückenlehne
- - 2 oder 3-Sitzig
- Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte
- Beschilderung
Historische Anlagen: - Bäume 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln
- Stammbüsche 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln
- Heister
- Sträucher
- Hecken
- Bodendecker
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Allgemeine Vorgaben
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- Rosen
- Stauden
- Gräser
- Wechselpflanzungen
- Rasen
- Wegesperren
- - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar
- - Schwenkbarriere Typ 67/Köln
- - Schranke Typ 67/Köln
- - Drängelgitter
- wassergebundene Wege mit Einfassungen
- - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5
- - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein
- - Kantenstein
- - Stahlbänder
- Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung
- - mit oder ohne Rückenlehne
- - 2 oder 3-sitzig
- - Farbe anthrazit oder tannengrün
- - Betonplatten 40-20/40/60-5
- - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark
- - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark
- Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte
- Einfriedigungen
- - Zäune gem. Parkpflegewerk
- - Rohrzäune
- Beschilderung
Kleingärten: - Bäume 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln
- Stammbüsche 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln
- Heister
- Solitärsträucher
- Hecken
- Gräser; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar
- Saatgutmischungen
- Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse
- Parkplätze
- - Pflaster
- - Schotterrasen
- wassergebundene Wege ohne Einfassungen
- - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5
- - Hauptwege 3,00 m breit
- - Nebenwege 1,50 m breit
- Rasen
- Wegesperren
- - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar
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- - Schwenkbarriere Typ 67/Köln
- - Schranke Typ 67/Köln
- - Findlinge; gebrochene Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80
- Maschendrahtzäune
- Stabgitterzäune
- Stabgittertore
- Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung
- - mit Rückenlehne
- - 3-sitzig
- - Farbe anthrazit
- - Betonplatten 40-20/40/60-5
- - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark
- - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark
- Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte
- Beschilderung
- Spielangebote
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2. Polizeiliche Kriminalprävention
Bei der Planung von Kölner Grünanlagen sind auch die Aspekte bzw. Belange der Polizeilichen
Kriminalprävention zu berücksichtigen.
Die Polizei Köln hat dazu folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Öffentliche Räume
Freiraumplanung
Einrichtung und Möblierung
Besondere Herausforderungen
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Öffentliche Räume
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Steigerung der Lebensqualität durch Aufwertung
Gemeinschaftlich genutzte Räume des öffentlichen Lebens, die sich zwischen der umgebenden
Bebauung ergeben, müssen auch unter kriminalpräventivem Blickwinkel integraler Bestandteil der
städtebaulichen und hochbaulichen Planung sein, da diese das Potenzial haben, das Entstehen von
Kriminalität, Ordnungsstörungen und Verwahrlosung zu beeinflussen. Es sollte das Ziel jeder Planung
sein, auch durch die Aufwertung bereits bestehender öffentlicher Freiräume eine hohe
Aufenthaltsqualität zu schaffen und damit die Akzeptanz und vielfältige Belebtheit des Ortes zu
erhöhen. Die damit verbundene Steigerung der Lebensqualität sollte sich immer an alle Nutzer richten
und niemanden ausgrenzen, damit der Ort für alle Gruppen der Gesellschaft attraktiv ist. Wo sich
Menschen mit ihrem Umfeld identifizieren, entsteht ein Netzwerk informeller Kontrolle und
die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Neben der objektiven Gefährdung ist das subjektive Sicherheitsgefühl entscheidend für das
Wohlgefühl und die Raumnutzung. Um dieses positiv zu beeinflussen gilt es, das Entstehen von Räumen
zu vermeiden, deren Nutzung als unangenehm oder beängstigend wahrgenommen wird. Dies ist meist
dann der Fall, wenn - neben fehlender Sozialkontrolle und Verwahrlosung - mangelnde Übersichtlichkeit
dazu führt, dass Orte unüberschaubar sind und sich potenziellen Tätern Versteckmöglichkeiten bieten.
In diesem Zusammenhang haben fehlende Blickbeziehungen, schlechte Orientierungsmöglichkeiten,
Uneinsehbarkeit einzelner Funktionsbereiche und mangelhafte Beleuchtung negative Auswirkungen auf
das Sicherheitsgefühl.
Exemplarische Leitfragen:
Würde ich mich in den öffentlichen Räumen wohlfühlen und sie gerne nutzen?
Gilt das für alle Personengruppen? (Diversität)
Gibt es Bereiche, in denen ich mich nicht gerne aufhalte, weil ich mich unsicher fühle?
Finde ich mich an den Orten gut zurecht?
Gibt es besondere Anforderungen zur Nachtzeit?
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Freiraumplanung
Wünsche der künftigen Nutzer berücksichtigen
Der Gestaltung von Freiräumen kommt unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten besondere
Bedeutung zu. Die Schaffung von Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten kann direkt zur Belebung
des öffentlichen Raumes beitragen. Bei der Gestaltung dieser Räume sind die Wünsche der künftigen
Nutzer möglichst zu berücksichtigen und diese am Konzeptfindungsprozess zu beteiligen. Dies
gewährleistet die Akzeptanz der Flächen, ohne die schnell ein Zustand der Verwahrlosung eintreten
könnte. Um Konflikten vorzubeugen, sollte auf eine klare Abgrenzung der öffentlichen Flächen von
angrenzenden Privatflächen geachtet werden. Dies kann durch überblickbare Einfriedungen und/ oder
eine Differenzierung der Bodenbeläge erreicht werden.
Plätze
In der Regel ist es sinnvoll, Verkehrswege von Aufenthaltszonen zu trennen. Dies kann durch eine
Differenzierung der Oberflächen oder durch den Einsatz von Vegetation erreicht werden. Neben einer
Zonierung in bestimmte Funktionsbereiche kann es sinnvoll sein, neutrale Flächen anzubieten, auf
denen sich verschiedene Aktivitäten entfalten können. Die Anforderungen sind hier: Übersichtliche
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Anordnung öffentlicher Räume, Herstellung von Übersichtlichkeit und Blickbeziehung, Bevorzugung
kleiner Plätze sowie die Bündelung von Aktivitäten bei der Neuplanung von Wohngebieten. Große Plätze
wirken oft unüberschaubar und bei niedriger Nutzungsfrequenz trostlos und anonym. Daher sind eine
gute Frequentierung und Belebtheit mit geeigneten Maßnahmen zu fördern.
Grünanlagen
Um Grünanlagen zu beleben, sollten diese nutzbar gestaltet werden. Die Nähe zum Wohnort ist für
Personen mit eingeschränkter Mobilität entscheidend, führt aber auch bei der übrigen Bevölkerung zu
einer höheren Akzeptanz. Grünanlagen dienen verschiedenen Nutzergruppen dazu, ihre Freizeit dort zu
verbringen. Um Konflikte unter diesen zu vermeiden, kann eine Zonierung für Funktionen und
Nutzergruppen (z.B. Spielen, Ruhen, Grillen, Bolzen und Natur (Tiere und Pflanzen)) sinnvoll sein. Trotz
einer Zonierung sollten grundlegende Aspekte, die die Sicherheit begünstigen, wie beispielsweise
Übersichtlichkeit, Sichtverbindungen und gute Orientierung, nicht außer Acht gelassen werden.
Die Durchwegung sollte strukturiert und die Hauptwege klar geführt sein, um durch Überschaubarkeit
das Sicherheitsgefühl zu stärken. Falls Grünanlagen zu Zeiten der Dunkelheit zugänglich sind, sollten
Hauptwege in Abhängigkeit ihrer Verbindungsfunktion für die angrenzenden Gebiete ausreichend
beleuchtet werden. Um die Übersichtlichkeit nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich, die
Bepflanzung so zu gestalten, dass sie keine Sichtachsen beeinträchtigt und potenziell gefährdete
Bereiche nicht verdeckt. Der Bewuchs entlang von Wegeverbindungen sollte nicht bis direkt an den
Wegrand heranreichen, um besonders in Kurven noch eine gewisse Übersicht zu gewährleisten.
Eine zusätzliche Belebung und soziale Kontrolle kann durch Ansiedelung einer gastronomischen
Nutzung am Übergang zwischen Park und Siedlungsbereich erzielt werden.
Da verwahrloste Außenanlagen das Sicherheitsempfinden beeinträchtigen, ist, neben einer geregelten
Abfallentsorgung und der Schaffung geeigneter Möglichkeiten zur Entsorgung von Hundekot, eine
regelmäßige Pflege der Grünanlage zu organisieren. Die Bereitstellung geeigneter öffentlicher
Toilettenanlagen sollte geprüft werden. Die Förderung von Patenschaften der Anwohner für
Teilbereiche der frei zugänglichen Flächen kann hier unterstützend wirken.
Exemplarische Leitfragen:
Sind die Orte belebt und akzeptiert?
Kann ich mich dort gut orientieren?
Gibt es besondere Anforderungen zur Nachtzeit?
Werden durch die Planung Konflikte zwischen Nutzergruppen vermieden?
Wer ist für die Pflege der Orte zuständig?
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Einrichtung und Möblierung
Balance zwischen Sicherheit und Wohnlichkeit finden
Im Sinne der Belebung der Örtlichkeit sollte es Ziel sein, eine hohe Aufenthaltsqualität zu erreichen. Die
Beteiligung der Nutzer an der Planung erscheint daher sinnvoll und stärkt die Identifikation und
Verantwortungsbereitschaft. Für die Ausführung und Gestaltung der Objekte sollten vandalismus- und
witterungsresistente Materialen verwendet werden, um die Möblierung unempfindlicher gegen
mutwillige Beschädigung zu machen.
Um gegebenenfalls die Dauer und Art des Aufenthaltes schwieriger Nutzergruppen an einzelnen
Örtlichkeiten zu begrenzen, kann es sinnvoll sein, geplante Sitzgelegenheiten so auszugestalten, dass
keine Liegeflächen entstehen. Dies kann z.B. durch Einzelsitze statt Bänke erreicht werden. Generell gilt
es, die Balance zwischen Sicherheit und Wohnlichkeit im öffentlichen Raum zu finden.
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Exemplarische Leitfragen:
Wie muss die Möblierung des Ortes gestaltet sein, um dessen Aufenthaltsqualität zu erhöhen?
Wie könnten Nutzer diese zweckentfremden?
Möchte ich dies verhindern und wenn ja wie?
Gibt es Möblierung, die auf Grund ihrer Lage und Beschaffenheit besonders gefährdet für
Vandalismus ist? Ist es sinnvoll, mit widerstandsfähigerem Material zu arbeiten?
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Besondere Herausforderungen
Sauberkeit und Ordnung sind Teil der öffentlichen Sicherheit
Beleuchtung
Voraussetzung für die sichere Nutzung von öffentlichen Räumen zu allen Tages- und Nachtzeiten ist eine
ausreichende Beleuchtung. Unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten sollte daher ein Lichtraum
geschaffen werden, der die DIN EN 13201 berücksichtigt.
Sauberkeit und Beschädigungen
So wie Verwahrlosung die objektive und subjektive Sicherheit negativ beeinflusst, sind Sauberkeit und
Ordnung ein Teil der öffentlichen Sicherheit und haben direkte Auswirkungen vor allem auf das
Sicherheitsgefühl. Pflegeleichte Materialien und eine regelmäßige Reinigung sind deshalb
sicherheitsrelevante Aspekte. Die Verwendung vandalismusresistenter Materialen (Verarbeitung,
Befestigung, Oberfläche) erhöht den Schutz gegen Beschädigungen. Auch in Hinblick auf die
Wandgestaltung sollten Materialien genutzt werden, die eine einfache Beseitigung von Graffiti
ermöglichen oder zum Besprühen ungeeignet sind. Oft hilft auch ein Begrünen der Wand oder das
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Aufbringen eines „legalen“ Graffito oder einer anderen kreativen Gestaltung. An besonders gefährdeten
Orten kann die Installation und Ausweisung von Notrufeinrichtungen und Rettungswegen sinnvoll sein.
Generell gilt es, die Balance zwischen Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu finden.
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3. Barrierefreiheit
Inhalt:
Allgemeines
Zugänge und Wege
Bankstandorte und Bänke
Bodenindikatoren / taktile Elemente
Beschilderung zur Orientierung von blinden und sehbehinderten Menschen
Allgemeines
Kölner Grün- und Freiflächen müssen barrierefrei gestaltet sein.
Bei der Neuanlage, bei Aus- und Umbauten, bei Modernisierungen und Nutzungsänderungen von
Grünanlagen müssen die Kriterien der Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
„Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten
Lebensbereiche für alle Menschen.“ (Behindertengleichstellungsgesetz NRW, §4 Barrierefreiheit)
Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen
Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist
die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig
Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung müssen Bedürfnisse von Menschen mit
motorischen Einschränkungen und sensorischen Einschränkungen berücksichtigen, daher werden
Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip übermittelt (2 Sinne der 3 Sinne Sehen, Hören, Tasten
werden angesprochen).
Zugänge und Wege
Kölner Grünanlagen müssen mindestens einen barrierefreien Zugang haben.
Zugänge
Zugänge müssen eben und ohne Schwellen und Stufen ausgestaltet werden.
Zugänge werden taktil und kontrastreich* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) gestaltet,
wenn im Übergang zum Straßenland auf mögliche Gefahren hingewiesen werden muss, z.B. wenn
der Weg auf einen Geh-Radweg, Radweg oder eine Mischverkehrsfläche mündet.
Ausführung: siehe Bodenindikatoren / taktile Elemente
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Allgemeine Vorgaben
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Nur dort, wo es notwendig ist, werden an den Zugängen Doppelholmsperren, Metallpfosten,
Rohrzaunbügel, Schranken und Schwenkbarrieren eingebaut (siehe Details Grünhandbuch, Kap.
18, 20, 21, 23).
Wege
Wege werden entsprechend den Kölner Grünanlagen-Typen ausgebaut (Kapitel 1 des
Grünhandbuchs) und ohne Hindernisse gestaltet.
Die Oberflächengestaltung der Wege erfolgt eben, erschütterungsarm berollbar und
rutschhemmend, entsprechend den Kölner Grünanlagen-Typen (Kapitel 1 des Grünhandbuchs).
Schotterrasen und gebrochenes Natursteinpflaster sind nicht barrierefrei. Verbindungswege in der
Landschaft erhalten eine wassergebundene Wegedecke.
Wege müssen sich taktil und visuell von niveaugleichen Funktionsbereichen abgrenzen. Dies wird
beispielsweise erreicht durch wassergebundene Wegedecke und Rasen. Begründung: Blinde und
sehbehinderten Menschen können wassergebundene Wege ohne Randeinfassung von
angrenzenden Rasenflächen taktil und visuell unterscheiden. Der Materialwechsel zwischen dem
Oberflächenbelag und dem Rasen kann mit dem Langstock leicht und sicher wahrgenommen
werden.
Verschiedene niveaugleiche Funktionsbereiche erhalten sichere, taktil und visuell gut
wahrnehmbare Abgrenzungen; diese unterstützen insbesondere blinde und sehbehinderte
Menschen bei der Orientierung.
Anwendung: z.B. bei Spielplatz oder Sportbereich innerhalb der Grünanlage oder zwischen Fuß-
und Radweg
Ausführung: siehe Bodenindikatoren / taktile Elemente, Breite 30 cm.
Wege werden mit seitlich angeordneten Bänken und Aufenthaltsflächen gestaltet, siehe
Grünhandbuch Detail Nr.16.
Wegeverbindungen durch Grünanlagen müssen durchgängig und über Zuständigkeitsgrenzen
hinweg barrierefrei nutzbar sein.
Wege mit besonderer Funktion werden im Folgenden als Verbindungswege bezeichnet, wenn sie
z.B. zu Nahversorgungszentren, zum ÖPNV oder zu Orten mit besonderen Aufenthaltsqualitäten
(z.B. Spiel und Sportbereich) führen.
Verbindungswege durch Grünzüge und in Kleingartenanlagen erhalten als taktile Leitlinie zur
Längsorientierung für blinde und sehbehinderten Menschen eine einseitige Einfassung aus
Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein.
Verbindungswege in der Landschaft erhalten eine wassergebundene Wegedecke mit einseitiger
Einfassung.
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Allgemeine Vorgaben
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21
Kreuzungspunkte von Verbindungswegen durch Grünanlagen erhalten taktile
Orientierungsstreifen.
Ausführung: Materialwechsel und Pflasterstreifen Breite 30 cm / siehe Bodenindikatoren / taktile
Elemente.
Hindernisse und Gefahrenstellen auf Wegen werden insbesondere für blinde und sehbehinderte
Menschen taktil wahrnehmbar und visuell stark kontrastierend* (*mit einem Leuchtdichtekontrast
größer 0,4) gestaltet.
Das Leitsystem wird einheitlich und nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet.
Wege und Plätze aus nicht ebenen und erschütterungsarm befahrbaren Oberflächen, müssen
ebene und erschütterungsarm berollbare Bereiche mit Mindestbreite von 1,20 Meter erhalten.
Ausführung bei Pflasterflächen: Pflasterung aus gesägten oder fein behauenen Natursteinen,
Fugenbreiten von 8 mm bis 15 mm, Fugen bündig verfüllt oder
ebener Plattenbelag ohne Fase innerhalb des Natursteinpflasters.
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Bankstandorte und Bänke
Bankstandorte werden außerhalb der Wegeflächen vorgesehen. Sie sind eben und ohne Schwellen
zugänglich und bestehen aus Aufenthaltsflächen mit Bänken. Die Anzahl der Bänke und
barrierefreien Bankstandorte wird der örtlichen Situation angepasst. Bei Bedarf werden auch
Bänke Typ Köln mit Armlehnen eingebaut, diese erleichtern Senioren das Aufstehen.
Die Bankstandorte werden mit einem Material unterpflastert, das sich taktil und kontrastreich von
Wegematerial und Bank unterscheidet; z.B. bei wassergebundenen Wegen werden die
Bankstandorte mit Betonsteinen unterpflastert.
Bänke werden mit einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm eingebaut.
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Bodenindikatoren / taktile Elemente innerhalb Kölner Grünflächen
In Kölner Grünanlagen werden für blinde und sehbehinderte Menschen taktile Leitlinien und
Bodenindikatoren zur besseren Orientierung und zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen verwendet.
Bodenindikatoren sind generell sparsam zu verwenden.
Das taktile Leitsystem muss einheitlich sein.
Taktile Leitlinien werden aus Bodenbelägen erstellt, die einen hohen taktilen und visuellen Kontrast
zueinander* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) aufweisen (DIN 32984 Abs.5.9.5).
Taktile Leitelemente können mit dem Langstock leicht und sicher wahrgenommen werden.
Innerhalb von wassergebundenen Wegen werden Pflastersteine mit grober Struktur und Kontrast
verwendet.
Kennzeichnung unterschiedlicher Funktionsbereiche innerhalb von Grünanlagen, z. B. zwischen
separaten Geh- und Radwegen oder zwischen Spielplätzen, Sportbereichen etc. und Grünanlagen
Ausführung: Dreireihiger Kleinpflasterstreifen, Mindestbreite 30 cm in wassergebundener
Wegedecke
Zur Längsorientierung an Verbindungswegen innerhalb von Grünanlagen, die zum ÖPNV, zu
Nahversorgungszentren oder zu Orten mit besonderen Aufenthaltsqualitäten (z.B. Spiel- und
Sportbereich) führen, werden taktile Leitlinien den Kölner Grünstandards entsprechend eingebaut.
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In Parkanlagen (innerstädtisch), und Historischen Grünanlagen werden wassergebundene Wege,
mit mindestens einseitiger Einfassung aus Pflaster (mindestens 14/14 cm aus Beton oder
Naturstein) angelegt.
Die Einfassung aus Pflaster (mindestens 14/14 cm aus Beton oder Naturstein) entlang von
Asphaltwegen und Pflasterwegen muss taktil wahrgenommen werden.
Wassergebundene Verbindungswege in Grünzügen oder in Kleingartenanlagen erhalten eine
einseitige Wegeeinfassung aus Pflaster (mindestens 14/14 cm aus Beton oder Naturstein). Diese
wird bündig zur Wegedecke ausgeführt.
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Kreuzungspunkte von zwei Verbindungswegen aus demselben Material erhalten durchgehende
taktile Leitlinien aus Kleinpflasterstreifen mit Mindestbreite 30 cm.
Kreuzungspunkte von zwei Wegen aus unterschiedlichen Materialien
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Aufmerksamkeitsfelder zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen:
Aufmerksamkeitsfelder bestehen aus Kleinpflasterflächen mit Mindestbreite 60 cm, taktil und
kontrastreich* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) gestaltet.
Eingänge von Grünanlagen werden durch Aufmerksamkeitsfelder gesichert, wenn der Weg ohne
Umlaufschranke oder Doppelholmsperre auf eine Straße mit Mischnutzung führt.
Ist die Absperrung von Wegezufahrten und Zugängen notwendig, werden Doppelholmsperren,
Schranken oder Schwenkbarrieren (siehe Details Grünhandbuch Kap. 18, 23) eingebaut.
Diese müssen für blinde und sehbehinderte Menschen rechtzeitig als Hindernis im Weg
wahrnehmbar sein. Sie müssen deutlich visuell erkennbar* (*mit einem Leuchtdichtekontrast
größer 0,4) sein und mit dem Langstock taktil deutlich erfassbar sein.
Absperrungen (Doppelholmsperren, Schranken und Schwenkbarrieren) werden mit unteren
Tastleisten mit einem Bodenabstand von höchstens 15 cm versehen.
Sperren ohne untere Tastleisten werden durch ein 60 cm breites Aufmerksamkeitsfeld gesichert.
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Aufmerksamkeitsfelder zeigen abwärtsführenden Niveauwechsel am Kopf von Treppen,
Einzelstufen und steilen Rampen >6% an.
Bestehende steile Rampen mit Neigung >6% werden mit einem Aufmerksamkeitsfeld aus
Kleinpflasterflächen mit Mindestbreite 60 cm, taktil und kontrastreich* (*mit einem
Leuchtdichtekontrast größer 0,4) gesichert.
Grundriss Rampe
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Kennzeichnung von weiteren Gefahrenstellen für Sehbehinderte
z.B. durch niedrige Mauern ohne Absturzsicherung
Ausführung: Kontrastreiche Markierung durch drei unterbrochene Linien
mit Mindestbreiten je 5 cm, Längen 50-60 cm und versetzt angeordnet:
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z.B. durch eine Sitzmauer auf Pflasterfläche
Ausführung: Kontrastreiche Markierung durch eine durchgehende Linie, Mindestbreite 5 cm
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4. Standardleistungsverzeichnis
Standardleistungsverzeichnis 67 Köln
(Inhaltsangaben)
Angabe zur Baustelle und zur Ausführung
ZTV Köln 67
Titel SLV Köln 67 Neubau
Titel SLV Köln 67 Pflege und Instandhaltungsarbeiten
Titel SLV Köln 67 Baumpflege
Titel SLV Köln 67 Entsorgung
Titel SLV Köln 67 Stundenlohnarbeiten/Sicherungsarbeiten
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5. Baustellenleitfaden
Pressemitteilung
Vor Baustellenbeginn wird in Zusammenarbeit mit 13 eine Pressemitteilung gefertigt.
Bauschild
Bei Fördermaßnahmen und weiteren Großbaustellen (X-Bausumme oder Y-Bauzeit) wird ein Bauschild
aufgestellt.
Bautafel
Bei kleineren Baumaßnahmen erfolgt die Information über die Baustelle anhand der DIN A 3 großen
Bautafeln.
Umleitungen ausschildern
Wenn durch die Baumaßnahme Fuß- und Radwege teilweise nicht genutzt werden können, sind
Umleitungsbeginn und -ende deutlich mit Schildern anzuzeigen bzw. anzugeben.
Bau- und Bürgerinformationen vor Ort
Bei Großbaustellen und sensiblen Baumaßnahmen ist die Öffentlichkeit anhand von
Baustellenbegehungen über den Bauablauf zu informieren.
Befreiungen und Genehmigungen
Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sind folgende Belange gegebenenfalls zu berücksichtigen:
- Festsetzungen des Landschaftsplanes
- Landschaftsschutzgesetz NRW
- Artenschutz
- Denkmalschutz gem. § 9
- Kölner Stadtordnung § 22 und § 32 Abs. 1
- Anzeige von Bodeneinbau und -auftrag sowie von Material über 800 m3
- RAS LP 4
- Wasserschutzzonen
- Arbeiten im öffentlichen Straßenland
- Baugenehmigungen z.B. bei Zäunen und Wallschüttungen ab 2 m
Bauzaun
Abhängig vom Geländeniveau und den örtlichen Gegebenheiten ist der Bauzaun in mobiler oder fester
Ausführung vorzusehen.
Lagerflächen
Bei Lagerflächen ist der Bauzaun generell mit Sichtschutzfolien bzw. Banner zu versehen.
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Kontrolle des Erscheinungsbildes einer Baustelle
Im Rahmen der Bauleitung und -überwachung ist das äußere Erscheinungsbild einer Baustelle zu
kontrollieren und der Auftragnehmer bei Missständen auf deren Beseitigung hinzu weisen.
Beim Erscheinungsbild zwischen Arbeitstagen und arbeitsfreien Tagen unterscheiden
Besonders vor Wochenenden, Feiertagen und Betriebsferien ist auf das Erscheinungsbild zu achten, wie
z.B. die Abfuhr von Aushubmaterialien.
Baustelle in Grünanlagen
Seitens der Bauleitung ist darauf zu achten, dass die Baustelle innerhalb der Grünalge nicht ausufert
bzw. sich auf die eigentliche Baustelle beschränkt, evtl. Arbeiten in Abschnitten.
Werbung
Werbeflächen bis 1 m² sind baugenehmigungsfrei, jedoch mit dem Amt abzustimmen. Alles Weitere
regelt der Werbenutzungsvertrag.
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6. Baustelleneinweisung
Baustelle: ...................................................................................................
- Meldung Baubeginn mit Bauzeit an Rechnungsprüfungsamt und Vergabeamt
- Bautagebuch und Anwesenheitsliste führen
- Bauzeit beachten bzw. einhalten
- Verkehrszeichenplan bzw. Leitungspläne einholen
- Bestandsdokumentation vor Baubeginn
- Nachunternehmer nur mit schriftlicher Genehmigung
- Nachträge nur nach Abstimmung bzw. rechtzeitiger Anmeldung
- Änderungen bzw. Abweichungen vom LV unverzüglich anzeigen
- Materialien aus LV sind verbindlich
- Stundenlohnarbeiten nur in Ausnahmefällen
- Sonstiges:........................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
Einweisung erfolgte am: ............................................................................
Auftragnehmer: .........................................................................................
Auftraggeber: .............................................................................................
Die Baustelleneinweisung steht im Anhang als ganzseitiges Formular zur Verfügung.
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7. Ökologische Baubegleitung
Ökologische Baubegleitung bei Sondernutzungen des Straßenlandes und der öffentlichen Grünflächen
Da die Sondernutzungen von Straßenland durch Versorgungsunternehmen meist in unmittelbarer Nähe
von Straßenbaumstandorten stattfinden, sind in diesen Fällen Auflagen zum Schutz der Bäume
erforderlich. Die angemessene Berücksichtigung dieser Auflagen und der sonstigen rechtlichen
Bestimmungen zum Baumschutz kann durch eine ökologische Baubegleitung erfolgen.
Die ökologische Baubegleitung unterstützt den Sondernutzer bei der Vorbereitung und Durchführung
des Bauprozesses. Sie dient dazu, vermeidbare Beeinträchtigungen für den Baum auszuschließen und
unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. In diesem Sinne wird das Baugeschehen
kontrolliert und dokumentiert. Je nach Bedarf werden zusätzliche Schutzmaßnahmen angeordnet.
Die ökologische Baubegleitung bedeutet die ständige Präsenz eines entsprechend ausgebildeten
Sachverständigen im Auftrag und auf Kosten des Sondernutzers bei allen entscheidenden
Baumaßnahmen und -besprechungen.
Während der ökologischen Baubegleitung haben regelmäßige Abstimmungen mit dem für das
Straßengrün zuständigen Fachamt in angemessenen Zeitabständen stattzufinden.
Die ökologische Baubegleitung beinhaltet:
- die Vorbereitung der Baumaßnahme,
- die Kontrolle der einzelnen Baumaßnahmen,
- die Festlegung von zusätzlich erforderlichen Maßnahmen,
- die Dokumentation der Baumaßnahme und
- die abschließende Bewertung der Baumaßnahme im Hinblick auf den Schutz der Bäume.
1. Vorbereitung
Die Vorbereitung der Baumaßnahme umfasst die Abstimmungen der erforderlichen Teilmaßnahmen mit
dem Sondernutzer und den sonstigen Behörden sowie die Information der Öffentlichkeit.
Vor Beginn der Baumaßnahme werden die rechtlichen Bedingungen und die Auflagen zum
Schutz der Bäume geklärt. Erfolgen im Einzelfall besondere Absprachen, sind diese zu protokollieren.
2. Kontrolle
Die ökologische Baubegleitung kontrolliert die Baumaßnahme in Bezug auf:
- Die Feststellung des Wurzelverlaufs und der betroffenen Wurzelstärken durch Suchschlitze
vor Beginn der Baumaßnahme.
- Die Anwendung des auferlegten Verfahrens bei Aufgrabungen (z.B. grabenloses Verfahren,
Handschachtung).
- Den Schutz der Fein- und Grobwurzeln.
- Die fachgerechte Durchtrennung und anschließende Versorgung größerer
Feinwurzelbereiche und der Grobwurzeln, sofern diese Eingriffe unvermeidbar sind.
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- Die Abdeckung und Beschattung von freigelegten Wurzeln zum Schutz vor Austrocknung und
UV-Strahlung.
- Die Abdeckung von freigelegten Wurzeln zum Schutz vor Frosteinwirkung.
- Die Anlage eines Wurzelvorhangs, soweit gefordert.
- Die fachgerechte Durchführung von Kronenschnitten, soweit gefordert. Diese Maßnahme hat
in enger Abstimmung mit dem für das Straßengrün zuständigen Fachamt zu erfolgen.
- Die Standsicherheit der von der Baumaßnahme betroffenen Bäume, bevor die Baugrube
wieder verfüllt wird.
- Das Freihalten der Stammfüße und Wurzelhälse von Auskofferungsmaterial, Maschinen,
Baumaterial und von sonstigen Ablagerungen im Kronentraufbereich der Bäume.
- Die Schutzmaßnahmen an Stammfuß, Stamm und Krone.
- Die Einhaltung aller sonstigen Auflagen des für das Straßengrün zuständigen Fachamtes.
3. Festlegung von Maßnahmen
Die ökologische Baubegleitung kann unabhängig von den Auflagen des für das Straßengrün
zuständigen Fachamtes je nach Bedarf im Einzelfall zusätzliche Schutzmaßnahmen festlegen,
wie beispielsweise:
- die besonderen Maßnahmen zum Wurzelschutz, die Art der Behandlung von
unvorhergesehenen Schäden an Wuzeln, Stamm und Krone,
- die fachgerechte Durchführung von zusätzlichen Kronenschnitten, insbesondere nach der
unvorhergesehenen Durchtrennung von großen Wurzelbereichen oder Grobwurzeln, in enger
Abstimmung mit dem für das Straßengrün zuständigen Fachamt,
- die Untersuchung der Standsicherheit der betroffenen Bäume,
- die Fällung eines Baumes, wenn die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist,
- die Sicherungs- und Absperrmaßnahmen,
- die Wertermittlung von Bäumen für die Schadenersatzforderung nach der
Berechnungsmethode von KOCH in der jeweils neuesten Fassung.
Die erforderlichen Maßnahmen sind durch entsprechend geschultes Fachpersonal einer
Baumpflegefirma auszuführen.
4. Dokumentation
Die Dokumentation der Baumaßnahme erfolgt in Form einer Fotodokumentation mit genauer
Beschreibung. Dieses dient im Falle eines Baumschadens zur Abschätzung der Schwere des Schadens,
zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen und zur Ermittlung des vom Verursacher zu tragenden
Schadenausgleichs.
5. Bewertung
Die ökologische Baubegleitung bewertet den Zustand des Baumbestandes vor, während und
nach Abschluss der Baumaßnahmen. lm Falle von Schäden am Baumbestand trifft sie Aussagen zum
Ausmaß der Schäden und zur Standsicherheit der betroffenen Bäume, einschließlich einer Prognose zur
Reststandzeit.
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8. Übernahme von Grünflächen
Digitale Übernahme von Anlagen und Inventar zur Übernahme von Aufgaben des
Grünflächenmanagements, Importvorschrift für Daten in das GrünInfo des Amts für Landschaftspflege
und Grünflächen der Stadt Köln
1. Import
Im GrünInfo 67 werden Objektdaten des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen (67) verwaltet. Bei
Änderungen und Neuanlagen müssen Daten importiert werden. Dazu müssen die Daten bestimmten
Anforderungen genügen, damit der Import erleichtert oder überhaupt erst möglich ist. Im Folgenden
werden die Importvorschriften sowohl für die geografischen Daten als auch für Datenbankeinträge
beschrieben. In der Regel erfolgt die übergabe im ESRI-Shape-Format oder als Feature-Classes in einer
Geodatabase (.gdb). Bei Aufmaßen und Übergaben von Objekten sind die entsprechenden Daten zu
erfassen und zu strukturieren. Ohne Übergabe der Daten in digitaler Form ist eine Übernahme nicht
möglich.
Soll von dem beschriebenen Verfahren oder den Dateiformaten abgewichen werden, so ist vorher eine
Rücksprache und die Übergabe von Testdaten erforderlich, bis eine geeignete Übergabestruktur
vorliegt, die einen einfachen Import der Daten ermöglicht.
2. Importebenen
2.1 Übergabedetails als Text
Projektnummer (Text)
Projektname (Text)
Projektbeschreibung (Text)
Übergabedatum (Datum)
Name Erfasser (Text)
Übergabe an Name (Text)
2.2 Objekt (Grundstücke)
Shapename: Objekte (Polygon, Flurstückgrenzen scharf)
Feldnamen:
Projektnummer (Text)
Objekttypnummer (Text)
Objektname (Text)
Straßenname (Text)
Hausnummer (Text)
PLZ (Text)
Ort (Text)
Objekttyp-ID (Zahl) (Anlage 1)
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53
2.3 Facilities (Inventar, Genauigkeit ± 0,3 m und objektgrenzenscharf)
2.3.1 Shapename: FacilityPoly (Polygon)
Subtype (Text, weitere Differenzierung der Grünflächentypen nach Anlage 2)
Feldnamen:
Projektnummer (Text)
Objektnummer (Text)
Object-ID (Zahl)
Typ-ID (Text, Anlage 2)
Subtype (Text)
2.3.2 Shapename: FacilityLine (Linie)
Feldnamen:
Projektnummer (Text)
Objektnummer (Text)
Object-ID (Zahl)
Typ-ID (Text, Anlage 2)
Subtype (Text)
2.3.2 Shapename: FacilityPoint (Point)
Feldnamen:
Projektnummer (Text)
Objektnummer (Text)
Anzahl (Zahl) (bei Gruppen)
Object-ID (Zahl)
Typ-ID (Text, Anlage 2)
Subtype (Text)
2.3.2 Shapename: FacilityBaum (Point)
Feldnamen:
Projektnummer (Text)
Objektnummer (Text)
Anzahl (Zahl) (Bäume bei Gruppen)
Object-ID (Zahl)
Typ-ID (Text, Anlage 2) (574.10)
3. Form der Übergabe
Digital per Email oder File-Transfer oder Datenträger
4. Details
Georeferenzierung: ETRS 1989 UTM Zone 32N, erf. unter Anwendung des Projektionsverfahrens
Köln_Trans_GK_to_UTM
5. Alternativ
Die Sachdaten können alternativ in einer Excel-Tabelle oder als dbf-File, durch eine eindeutige ID mit
den Shape-Dateien verknüpft übergeben werden.
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Anlage 1 Objekttypen
1 NN
2 Kleingarten
3 Sportplatz
4 Kinderspielplatz
5 Gebäude / Schule / Heim
6 Straße / Platz
7 Grünanlage
8 Friedhof
9 Landschaftsplan (Biotopfläche)
10 Gewässer
11 Sondergärten / -anlagen
12 Forst
13 unbekannt
Anlage 2 Facility Typen nach DIN 276 mit FLL-Schlüssel
FLL-Objektartenkatalog Freianlagen (OK Frei) 2016 - digital
Anlage zu den Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das
Management von Freianlagen –Freiflächenmanagement-, Ausgabe 2016
Die Gliederung des OK FREI entspricht DIN 276-1:2008-12
DIN 276.FLL-Schlüssel
Typ ID Kurztext Subtype Memo ME
DIN 276 000.00 Inventar für Neuanlagen steht
der gesamte Katalog
zur Verfügung
m²
DIN 276 000.00 Inventar für Neuanlagen steht
der gesamte Katalog
zur Verfügung
m
DIN 276 000.00 Inventar für Neuanlagen steht
der gesamte Katalog
zur Verfügung
St
DIN 276 500.00 Außenanlagen m²
DIN 276 500.00 Außenanlagen m
DIN 276 500.00 Außenanlagen St
DIN 276 510.00 Geländeflächen m²
DIN 276 520.00 Befestigte Flächen m²
DIN 276 520.00 Befestigte Flächen m
DIN 276 521.00 Wege m²
DIN 276 521.00 Wege m
GALK 521.10 Wassergebundene Flächen m²
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GALK 521.20 Pflasterflächen m²
GALK 521.30 Plattenflächen m²
GALK 521.40 Asphaltflächen m²
GALK 521.50 Betonflächen m²
GALK 521.60 Holzflächen m²
GALK 521.70 Flächen aus losem /
schüttbarem Material
m²
GALK 521.71 Kiesflächen als Wegfläche
angelegt
m²
GALK 521.72 Schotterflächen m²
GALK 521.73 Rindenmulchflächen m²
GALK 521.80 Einfassungen m
GALK 521.81 Betoneinfassungen m
GALK 521.82 Natursteineinfassungen m
GALK 521.83 Metalleinfassungen m
GALK 521.84 Holzeinfassungen m
GALK 521.85 Kunststoffeinfassungen m
GALK 521.90 Sonstige Verkehrsflächen m²
DIN 276 525.00 Sportplatzflächen m²
GALK 525.10 Sportrasenflächen m²
GALK 525.20 Kunststoffrasenflächen m²
GALK 525.30 Tennenflächen m²
GALK 525.40 Sport-Kunststoffflächen m²
DIN 276 526.00 Spielplatzflächen m²
GALK 526.10 Sandflächen m²
GALK 526.11 Sandflächen-Spielflächen m²
GALK 526.12 Sandflächen-Fallschutzflächen m²
GALK 526.20 Kiesflächen als Fallschutz m²
GALK 526.30 Holzhäckselflächen m²
GALK 526.40 Kunststoffflächen m²
DIN 276 527.00 Gleisanlagen m²
DIN 276 529.00 Sonstige befestigte Flächen m²
DIN 276 530.00 Baukonstruktionen in
Außenanlagen
m²
DIN 276 530.00 Baukonstruktionen in
Außenanlagen
m
DIN 276 530.00 Baukonstruktionen in
Außenanlagen
St
DIN 276 531.00 Einfriedungen m
DIN 276 531.00 Einfriedungen St
GALK 531.10 Zäune m
GALK 531.11 Holzzäune m
GALK 531.12 Drahtzäune Weidezäune m
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GALK 531.13 Metallgitterzäune m
GALK 531.20 Tore für Zäune St
GALK 531.21 Holztore für Zäune St
GALK 531.22 Metalltore für Zäune St
GALK 531.30 Schrankenanlagen St
DIN 276 532.00 Schutzkonstruktionen m
GALK 532.10 Lärmschutzwände m
GALK 532.20 Sichtschutzwände m
GALK 532.30 Schutzgitter versetzte Gitter m
GALK 532.40 Absturzsicherungen m
DIN 276 533.00 Mauern, Wände m
GALK 533.10 Mauern freistehend m
GALK 533.20 Stützmauern m
GALK 533.90 sonstige Mauern und Wände m
DIN 276 534.00 Rampen, Treppen, Tribünen m²
GALK 534.10 Rampen m²
GALK 534.20 Treppen m²
GALK 534.30 Tribünen m²
DIN 276 535.00 Überdachungen m²
DIN 276 535.00 Überdachungen m
DIN 276 535.00 Überdachungen St
GALK 535.10 Pergolen m
GALK 535.20 Wetterschutz m²
GALK 535.30 Unterstände St
DIN 276 536.00 Brücken und Stege 69 m
GALK 536.10 Brücken 69 m
GALK 536.20 Stege 69 m
DIN 276 537.00 Kanal- und Schachtbauanlagen St
DIN 276 538.00 Wasserbauliche Anlagen m²
DIN 276 538.00 Wasserbauliche Anlagen St
GALK 538.10 Brunnen St
GALK 538.20 Wasserbecken m²
DIN 276 539.00 Sonstige Baukonstruktionen in
Außenanlagen
Alpinumfelsen St
DIN 276 540.00 Technische Anlagen in
Außenanlagen
m²
DIN 276 540.00 Technische Anlagen in
Außenanlagen
m
DIN 276 540.00 Technische Anlagen in
Außenanlagen
St
DIN 276 541.00 Abwasseranlagen m²
DIN 276 541.00 Abwasseranlagen m
DIN 276 541.00 Abwasseranlagen St
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GALK 541.10 Entwässerungsleitungen und -
kanäle
m
GALK 541.20 Schächte St
GALK 541.30 Rinnen m
GALK 541.40 Abläufe St
GALK 541.70 Abwasserpumpwerke St
GALK 541.80 Versickerungsanlagen St St
GALK 541.80 Versickerungsanlagen m² m²
GALK 541.90 Sand- und Schlammfänge St
DIN 276 542.00 Wasseranlagen m²
DIN 276 542.00 Wasseranlagen St
GALK 542.10 Zapfstellen Wasserschöpfbecken,
Wasserstelen
Friedhöfe, … St
GALK 542.20 Regner St
GALK 542.40 Tropfbewässerung m²
DIN 276 543.00 Gasanlagen St
DIN 276 544.00 Wärmeversorgungsanlagen St
DIN 276 545.00 Lufttechnische Anlagen St
DIN 276 546.00 Starkstromanlagen St
GALK 546.10 Leuchten St
GALK 546.11 Mastleuchten St
GALK 546.12 Pollerleuchten St
GALK 546.13 Bodenstrahler St
GALK 546.20 Flutlichtanlagen St
DIN 276 547.00 Fernmelde- und
informationstechnische
Anlagen
St
DIN 276 549.00 Sonstige technische Anlagen in
Außenanlagen
St
DIN 276 550.00 Einbauten in Außenanlagen Wasserfall m²
DIN 276 550.00 Einbauten in Außenanlagen Wasserfall m
DIN 276 550.00 Einbauten in Außenanlagen Wasserfall St
DIN 276 551.00 Allgemeine Einbauten m²
DIN 276 551.00 Allgemeine Einbauten m
DIN 276 551.00 Allgemeine Einbauten St
GALK 551.10 Möbel Bänke St
GALK 551.20 Fahrradständer St
GALK 551.30 Schilder, Leitpfosten St
GALK 551.31 Infosysteme Info-Tafeln,
Hundefreilauffläche,
RegioGrün,
Anlagenplan,
Warntafel
St
GALK 551.40 Pflanzbehälter Kübel s. 574.70 St
Grünhandbuch Köln
Allgemeine Vorgaben
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
58
GALK 551.50 Abfallbehälter AWB-Daten St
GALK 551.53 Müllschränke St
GALK 551.60 Baumschutz m²
GALK 551.60 Baumschutz St
GALK 551.61 Bügel St
GALK 551.62 Roste / Abdeckungen m²
GALK 551.70 Fahnenmaste St
GALK 551.80 Absperrungen St
GALK 551.80 Absperrungen m
GALK 551.81 Poller Metall-, Holzpoller,
Findlinge
St
GALK 551.82 Rabattengeländer Rohrzaun m
GALK 551.90 Sonstige allgemeine Einbauten St
DIN 276 552.00 Besondere Einbauten St
GALK 552.20 Spielgeräte = Sportgerät kein
Festwert
St
GALK 552.50 Spielsandkisten St
GALK 552.60 Sportgeräte St
GALK 552.90 Sonstige besondere Einbauten St
xxx 559.00 Sonstige Einbauten in
Außenanlagen
St
DIN 276 560.00 Wasserflächen m²
DIN 276 562.00 Wasser-Bepflanzungen m²
DIN 276 569.00 Sonstige Wasserflächen Bach, Fluss,
Krötenteiche /
Stillgewässer /
Kiesgruben
m²
DIN 276 570.00 Pflanz- und Saatflächen m²
DIN 276 570.00 Pflanz- und Saatflächen m
DIN 276 570.00 Pflanz- und Saatflächen St
DIN 276 574.00 Pflanzen m²
DIN 276 574.00 Pflanzen m
DIN 276 574.00 Pflanzen St
GALK 574.10 Bäume Straßen- Obst- St
GALK 574.11 Straßenbäume St
GALK 574.12 Anlagenbäume St
GALK 574.20 Baumbestandsflächen Feldgehölze,
Waldränder /
Hartholzwald /
Weichholzwald /
Gewässerbegleitende
Gehölze etc.
Wald s. 577.30, .40 m²
GALK 574.30 Sträucher m²
Grünhandbuch Köln
Allgemeine Vorgaben
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
59
GALK 574.31 Bodendeckende Sträucher, 5-
7/m²
m²
GALK 574.32 Strauchflächen, 2/m² m²
GALK 574.33 Solitärsträucher, 1/m² St
GALK 574.34 Strauch-Formgehölze, 0,5/m² St
GALK 574.35 Rhododendren, 0,5/m² St
GALK 574.36 Rhododendren, 0,5/m² m²
GALK 574.40 Hecken m²
GALK 574.41 Freiwachsende Hecken, 3/m² m²
GALK 574.42 Formhecken, 3-5/m m
GALK 574.45 Formhecken, 3-5/m m²
GALK 574.50 Beete m²
GALK 574.51 Rosen, 5-7/m² m²
GALK 574.52 Stauden, 10/m² m²
GALK 574.53 Wechselflor, 12/m² m²
GALK 574.60 Begrünung von Vertikalflächen St
GALK 574.61 Kletterpflanzen St
GALK 574.62 Fassadenbegrünung
bodengebunden
St
GALK 574.63 Fassadenbegrünung
wandgebunden
m²
GALK 574.70 Kübelpflanzen St
GALK 574.80 Gräber, 15/m² kein Festwert??? m²
GALK 574.90 Sonstige Pflanzen, 5/m² m²
DIN 276 575.00 Rasen und Ansaaten m²
GALK 575.10 Zierrasen m²
GALK 575.20 Strapazierrasen m²
GALK 575.30 Gebrauchsrasen m²
GALK 575.40 Wiese (Landschaftsrasen,
Blumenwiese)
Blühstreifen,
Intensive / extensive
Weiden,
Trockenrasen /
Glatthaferwiese /
Feuchtwiese /
Landschaftsrasen /
Obstwiese
zusätzliche Bäume
werden einzeln
erfasst
m²
GALK 575.50 Begrünbare Beläge m²
GALK 575.51 Schotterrasen m²
GALK 575.52 Rasengittersteine m²
GALK 575.53 Rasenfugenpflaster m²
GALK 575.60 Rasenkanten m
DIN 276 576.00 Begrünung unterbauter
Flächen
m²
GALK 576.10 extensive Dachbegrünung m²
Grünhandbuch Köln
Allgemeine Vorgaben
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
60
GALK 576.20 intensive Dachbegrünung m²
GALK 576.30 Hängende Gärten m²
DIN 276 577.00 Sukzession, Land- u
Forstwirtschaft
m²
GALK 577.10 Sukzessionsflächen LP/ Ackerbrache m²
GALK 577.11 Waldentwicklung m²
GALK 577.12 Pioniergehölze m²
GALK 577.13 Hochstaudenfluren m²
GALK 577.14 Offenflächen Kiesfläche (1560 Kiesflächen
naturbelassen)
m²
GALK 577.20 Landwirtschaft i.d.R. verpachtet 23 m²
GALK 577.30 Erholungswald m²
GALK 577.40 Wirtschaftswald m²
DIN 276 579.00 Sonstige Vegetationsflächen m²
GALK 579.10 Spontanvegetation m²
GALK 579.20 Offene Baumscheiben m²
GALK 579.30 Offener Boden / unbefestigte
Flächen
m²
GALK 579.40 Innenraumbegrünung m²
GALK 579.41 Innenraumbegrünung
Pflanzkübel
St
GALK 579.42 Innenraumbegrünung
flächenhaft
m²
DIN 276 590.00 Sonstige Außenanlagen m²
DIN 276 591.00 Mietergärten Kleingärten / Urban
Gardening /
Gartenglück
kein Festwert??? m²
DIN 276 592.00 Fremdgepflegte Außenanlagen m²
DIN 276 600.00 Ausstattung und Kunstwerke m²
DIN 276 600.00 Ausstattung und Kunstwerke St
DIN 276 610.00 Ausstattung St
DIN 276 611.00 Allgemeine Ausstattung St
DIN 276 612.00 Besondere Ausstattung St
DIN 276 619.00 Sonstige Ausstattung Lesesteinhaufen /
Greifvogelstangen /
Nistkästen
St
DIN 276 620.00 Kunstwerke St
DIN 276 621.00 Kunstobjekte Denkmale, Skulpturen St
DIN 276 629.00 Sonstige Kunstwerke St
DIN 276 900.00 Gebäude m²
DIN 276 910.00 Grundflächen Gebäude
versiegelt
m²
DIN 276 911.00 Wohngebäude m²
DIN 276 912.00 Verwaltungsgebäude m²
Grünhandbuch Köln
Allgemeine Vorgaben
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
61
DIN 276 913.00 Bildungsgebäude m²
GALK 913.10 Schulen m²
GALK 913.20 Kindertagesstätten m²
GALK 913.30 Bibliotheken m²
GALK 913.40 Universitäten m²
DIN 276 914.00 Handels-, Gewerbegebäude Anzuchthaus m²
DIN 276 915.00 Verkehrsgebäude m²
GALK 915.10 Bahnhöfe m²
GALK 915.20 Flughafen m²
GALK 915.30 Garagen m²
GALK 915.40 Tankstellen m²
DIN 276 916.00 Gebäude zur kulturellen
Nutzung
m²
GALK 916.10 Museen Gewächshaus m²
GALK 916.20 Theater m²
GALK 916.30 Sakralbauwerke m²
GALK 916.40 Friedhofsgebäude m²
GALK 916.41 Trauerhalle m²
DIN 276 917.00 Gebäude zur medizinischen
Versorgung
m²
GALK 917.10 Krankenhäuser m²
DIN 276 919.00 Sonstige versiegelte
Gebäudegrundflächen
m²
GALK 919.10 Toilettenhäuschen m²
67 # Flächen gemäß
Straßenreinigungssatzung
m²
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
62
Begrünung
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
63
9. Ausgleichsbegrünungen
Pflanzstandards - Biotoptypen
1. Anpflanzen von Gehölzen
1.1 Anpflanzen von Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäumen
BF 31 (GH 741) Baumpflanzung, junges Baumholz, gebietsheimisch und standortgerecht
BF 41 (GH 742) Baumpflanzung, junges Baumholz
BF 51 (GH 743) Obstbäume, junges Baumholz
an Verkehrsstraßen
Pflanzabstand in der Reihe 8-20 Meter, je nach Art
je 100 m² werden gepflanzt:
Anz. Pflanzung nach Kölner Baumpflanz-Standards Qualität
1 Einzelbaum und Baumreihen H 20-25 cm m. Drb.
1 Baumgruppen H 18-20 cm m. Drb.
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5.
Standjahr
ab dem 10.
Standjahr
Unterhaltungspflege Bäume
Jungbaumpflege bei Bedarf
jährliche Baumkontrolle nach FLL –
Richtlinie
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
64
In Baugebieten und Grünanlagen
Pflanzabstand in der Reihe 8-20 Meter, je nach Art
je 100 m² werden gepflanzt:
Anz. Pflanzung nach Kölner Baumpflanz-Standards Qualität
1 Einzelbaum und Baumreihen H 18-20 cm m. Drb.
1 Baumgruppen H 16-18 cm m. Drb.
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5.
Standjahr
ab dem 15.
Standjahr
Unterhaltungspflege Bäume
Jungbaumpflege bei Bedarf
jährliche Baumkontrolle nach FLL –
Richtlinie
In der freien Landschaft
Anz. Pflanzung Qualität
1 Einzelbaum und Baumreihen H 16-18 cm m. Drb.
1 Baumgruppen H 16-18 cm m. Drb.
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5.
Standjahr
ab dem 10.
Standjahr
Unterhaltungspflege Bäume
Jungbaumpflege bei Bedarf
jährliche Baumkontrolle nach FLL –
Richtlinie
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
65
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Gehölzrändern
BA 11 (GH 631) Feldgehölze, junges Baumholz, gebietsheimisch und standortgerecht
Mindestgröße: 1.000 m²
Seitenabstand: mind. 4 m, als Krautsaum zu entwickeln
Schutz der Fläche, vor dem Krautsaum beginnend, z. B. durch Findlinge oder Zaun
Je 500 m² werden gepflanzt
Anz. Pflanzung Qualität
1 Baum 1. Ordnung H 18-20 cm m. Drb.
1 Baum 2. Ordnung H 18-20 cm m. Drb.
4 Heister 125-150 cm m. B.
70 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B.
500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5.
Standjahr
ab dem 10.
Standjahr
ab dem 20.
Standjahr
(alle 10
Jahre)
Unterhaltungspflege Bäume + Heister
Jungbaumpflege bei Bedarf
jährliche Baumkontrolle nach FLL –
Richtlinie
plenterartige Entnahme
ab dem 10.
Standjahr
(alle 10
Jahre)
Unterhaltungspflege für Strauchbestand
Schnitt zur Verjüngung des
Bestandes
Nach Erfordernis:
Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock
setzen“ alternierend auf 1/3 der
Fläche
Entnahme von Fremdaufwuchs
ab dem 4
Standjahr
(jährlich)
Unterhaltungspflege Krautsaum
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr
Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
66
BB 1 (GH 411) Strauchhecke, gebietsheimisch und standortgerecht
Länge: mind. 20 m
Breite: mind. 9 m, dreireihige Pflanzung, mind. 7 m, zweireihige Pflanzung, mind. 5 m, einreihige
Pflanzung
Solitärsträucher (keine Heister) in der Mitte zu pflanzen
Seitenabstand zu anderen Nutzungen: mind. 2 m
Je 500 m² werden gepflanzt
Anz. Pflanzung Qualität
4 Solitärsträucher Sol 3xv 125-150 cm m. B.
90
60
Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m²
nur bei einreihiger Pflanzung
60-100 cm o. B.
500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 10.
Standjahr
(alle 5 Jahre)
Unterhaltungspflege Gehölze
Schnitt zur Verjüngung des
Bestandes
Nach Erfordernis:
Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock
setzen“ alternierend auf 1/3 der
Fläche
Entnahme von Fremdaufwuchs
BB 1 (GH 51) Strauchgruppen, gebietsheimisch und standortgerecht
Breite: mind. 5 m
Seitenabstand zu anderen Nutzungen: mind. 2 m
Je 500 m² werden gepflanzt
Anz. Pflanzung Qualität
4 Heister, wenn Mindestbreite 9 Meter
Solitärsträucher
125-150 cm m. B.
Sol 3xv. 125-150 cm m. B.
50 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o.B.
500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 10.
Standjahr
(alle 10
Jahre)
Unterhaltungspflege Gehölze
Schnitt zur Erhaltung des Bestandes
Entnahme von Fremdaufwuchs
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
67
BD 51 (GH 4431) Baumhecke und Waldmantel, geringes Baumholz, gebietsheimisch und
standortgerecht
Baumhecke
Breite: mind. 10 m, Länge: mind. 40 m
Seitenabstand zu anderen Nutzungen: Sträucher mind. 2 m, Bäume mind. 4 m
Reihenabstand: Bäume mind. 5 m
Je 500 m² werden gepflanzt
Anz. Pflanzung Qualität
1 Baum 1. Ordnung H 18-20 cm m. Drb.
2 Baum 2. Ordnung H 18-20 cm m. Drb.
6 Heister 125-150 cm m. B.
60 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B.
500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5.
Standjahr
ab dem 10.
Standjahr
ab dem 20.
Standjahr
(alle 10
Jahre)
Unterhaltungspflege Bäume + Heister
Jungbaumpflege bei Bedarf
jährliche Baumkontrolle nach FLL –
Richtlinie
plenterartige Entnahme
ab dem 10.
Standjahr
(alle 10
Jahre)
Erhaltungspflege für Strauchbestand
(untergeordnet)
Schnitt zur Verjüngung des
Bestandes
Nach Erfordernis:
Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock
setzen“ alternierend auf 1/3 der
Fläche
Entnahme von Fremdaufwuchs
ab dem 4
Standjahr
(jährlich)
Unterhaltungspflege Saumstreifen
(Sukzessionsentwicklung in den Randbereichen
verhindern)
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr
Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
68
BD 51 (GH 4431) Baumhecke und Waldmantel, geringes Baumholz, gebietsheimisch und
standortgerecht
Waldmantel
Mindestbreite 25 m, Länge: mind. 50 m
Baum-/Strauchzone: mind. 14 m Breite, Strauchgürtel: mind. 8 m Breite
Seitenabstand/Saumstreifen: mind. 3 m Breite
Je 500 m² werden gepflanzt
Anz. Pflanzung Qualität
5 Baum 2. Ordnung, Solitär 150-200 cm m. Drb.
100 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B.
500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5.
Standjahr
ab dem 10.
Standjahr
ab dem 20.
Standjahr
(alle 10
Jahre)
Unterhaltungspflege Bäume
Jungbaumpflege bei Bedarf
jährliche Baumkontrolle nach FLL –
Richtlinie
plenterartige Entnahme
ab dem 10.
Standjahr
(alle 10
Jahre)
Erhaltungspflege für Strauchbestand
Schnitt zur Verjüngung des
Bestandes
Nach Erfordernis:
Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock
setzen“ alternierend auf 1/3 der
Fläche
Entnahme von Fremdaufwuchs
ab dem 4.
Standjahr
(jährlich)
Unterhaltungspflege Saumstreifen
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr
Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
69
BD 71 (BR 133131), Gehölzstreifen an Straßen,
Breite: mind. 12 m, dreireihige Pflanzung, mind. 10 m, zweireihige Pflanzung
Abstand zur Straße/Gehweg: mind. 4 m
Abstand zu Straßenbäumen: mind. 6,50 m
Seitenabstand zu anderen Nutzungen: mind. 2 m
Je 500 m² werden gepflanzt
Anz. Pflanzung Qualität
1 Baum 1. Ordnung H 18-20 cm m. Drb.
1 Baum 2. Ordnung H 18-20 cm m. Drb.
5 Solitärsträucher Sol 3xv. 125-150 cm m. B.
>100
>60
Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m², dreireihig
zweireihig
60-100 cm o. B.
500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5.
Standjahr
ab dem 10.
Standjahr
ab dem 20.
Standjahr
(alle 10
Jahre)
Unterhaltungspflege Bäume
Jungbaumpflege bei Bedarf
jährliche Baumkontrolle nach FLL –
Richtlinie
plenterartige Entnahme
ab dem 10.
Standjahr
(alle 5 Jahre)
Erhaltungspflege für Sträucher +
Solitärsträucher
Schnitt zur Verjüngung des Bestandes
Nach Erfordernis: Auslichten, ggf. Teile
„Auf den Stock setzen“ alternierend auf
1/3 der Fläche
Entnahme von Fremdaufwuchs
ab dem 4.
Standjahr
(jährlich)
Unterhaltungspflege Saumstreifen
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr
Laub und Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
70
BD 71 (BR 13131), Gehölzstreifen an Lärmschutzwällen,
Abstand Gehölzpflanzung zur Straße/Gehweg: mind. 4 m
Abstand zu Straßenbäumen: mind. 6,50 m
Abstand Pflanzloch zur Mulde am Wallfuß: mind. 2 m
keine Hochstämme in den Wall pflanzen, Mulde als Rasenfläche ausgestalten
Je 500 m² werden gepflanzt
Anz. Pflanzung Qualität
5 Heister oder Solitärsträucher 125-150 cm m. B.
100 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B.
500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5.
Standjahr
ab dem 10.
Standjahr
ab dem 20.
Standjahr
(alle 10
Jahre)
Unterhaltungspflege Heister
Jungbaumpflege bei Bedarf
jährliche Baumkontrolle nach FLL –
Richtlinie
plenterartige Entnahme von
Bäumen
ab dem 10.
Standjahr
(alle 5 Jahre)
Erhaltungspflege für Sträucher +
Solitärsträucher
Schnitt zur Verjüngung des
Bestandes
Nach Erfordernis: Auslichten, ggf.
Teile „Auf den Stock setzen“
alternierend auf 1/3 der Fläche
Entnahme von Fremdaufwuchs
ab dem 4.
Standjahr
(jährlich)
Unterhaltungspflege Saumstreifen
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr
Laub und Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
71
BD 3 (GH 412), Hecken, intensiv geschnitten, gebietsheimisch
BD 4 (GH 422), Hecken, intensiv geschnitten
Breite des Standortes: mind. 3 m
Abstand Pflanzloch zur Straße/Gehweg: mind. 1,50 m
Anz. Pflanzung Qualität
3-5/lfm Heckenpflanzen 2 x v., m.B., 60-100 cm oder 100-
125 cm
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 4.
Standjahr
(jährlich)
Unterhaltungspflege
Heckenschnitt 1-2 Schnitte pro Jahr
1.3 Anlage standortgerechter Forste
(nur bei Flächen > 1,5 ha), Aufforstung
AX 11 (GH 3131), Laubholzforst, gebietsheimisch und standortgerecht
5.000 Stück/ha
Anz. Pflanzung Qualität
5000/ha Forstpflanzen 60-200 cm bis 4-jährig
5 Jahre Entwicklungspflege
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
72
2 Anlage von Wiesen, Weiden und Krautsäumen
2.1 Anlage von Streuobstwiesen
HK 21 (LW 331), Streuobstwiese, extensiver Obstgarten
Mindestgröße: 1.000 m², Pflanzabstand: 10 x 10 m
Abstand der Obstbäume zur Straße/Gehweg und anderen Nutzungen: mind. 4 m
Abstand der Obstbäume zu Straßenbäumen: mind. 10 m
Je 500 m² 5 Bäume oder je 10 m in der Reihe 1 Baum
Anz. Pflanzung Qualität
5 Obsthochstämme H 16-18 cm m. Drb.
1.000 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12
5 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 6.
Standjahr
(jährlich)
ab dem 10.
Standjahr
(alle 8 Jahre)
Unterhaltungspflege Obsthochstämme
Erziehungsschnitt
jährliche Baumkontrolle nach FLL –
Richtlinie
Verjüngungsschnitt
ab dem 7.
Standjahr
(jährlich)
Unterhaltungspflege Wiese
Mähen, 2 Schnitte pro Jahr
Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
73
2.2 Anlage von Wiesen, Weiden und Krautsäumen
EA 1 (LW 41111) Extensive Fettwiese (max. 2 Schnitte pro Jahr,
EB 11 (LW 42111) Extensive Weide (1,5 Großvieheinheiten pro Hektar/Jahr)
EA 31 (LW 41112) Extensive Fettwiese (2 Schnitte pro Jahr)
EB 31 (LW 42112) intensive Weide (mehr als 1,5 Großvieheinheiten pro Hektar/Jahr)
HH 7 (BR 132) Grasfluren an Straßen und Wegrändern
(BR 1332) Grasfluren an Lärmschutzwällen
Anz. Pflanzung Qualität
500 m² Einsaat 15 g/m²
30 % Kräuter, 70 % Gräser
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 3.
Standjahr
jährlich
Unterhaltungspflege
EA 1 LW 41111 Extensive Fettwiese
Mähen, max. 2 Schnitte pro Jahr
Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
ab dem 3.
Standjahr
jährlich
Unterhaltungspflege
EA 31 LW 41112 Extensive Fettwiese
Mähen, 2 Schnitte pro Jahr
ab dem 3.
Standjahr
jährlich
Unterhaltungspflege
HH 7 (BR 132) Grasfluren an Straßen und
Wegrändern
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr
Laub und Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
ab dem 3.
Standjahr
jährlich
Unterhaltungspflege
(BR 1332) Grasfluren an Lärmschutzwällen
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr
Laub und Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
Grünhandbuch Köln
Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
74
3 Anlage von Brachen, Ackerrainen und Sukzessionsflächen
HA 2 (LW 51) Ackerbrache
Mindestbreite: 10 m, Mindestlänge: 50 m
Anz. Pflanzung Qualität
alle 3 Jahre Unterhaltungspflege Bodenbearbeitung durch leichtes
Grubbern
HA 2 (LW 51) Ackerrain
Mindestbreite: 0,50 m bis 3 m, Mindestlänge: 50 m
Anz. Pflanzung Qualität
500 m² Einsaat mind. 2 g/m²
30 % Kräuter, 70 % Gräser
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 8.
Standjahr
(alle 5 Jahre)
Unterhaltungspflege
einmalige Mahd
Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
EE (LW 52) Grünlandbrache
Mindestgröße: 1.000 m²
Anz. Pflanzung Qualität
500 m² Einsaat mind. 2 g/m²
30 % Kräuter, 70 % Gräser
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 6.
Standjahr
(alle 3 Jahre)
Unterhaltungspflege
einmalige Mahd
Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
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HP 7 (BR 3117) Sukzessionsfläche
Mindestbreite des Standortes: 25 m
Abstand zur Straße/Gehweg: mind. 2 m
Abstand zu landwirtschaftlichen Nutzungen: mind. 4 m
Mindestabstand zu Straßenbäumen: 10 m
Anz. Pflanzung Qualität
500 m² Einsaat mind. 2 g/m²
30 % Kräuter, 70 % Gräser
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5.
Standjahr
(alle 5 Jahre)
Unterhaltungspflege Saumstreifen
Sukzessionsentwicklung in den Randbereichen
verhindern
Mahd der Ränder
Mähgut aufnehmen und
abtransportieren
ab dem 7.
Standjahr
(alle 5 Jahre)
Unterhaltungspflege Gehölze
Sukzessionsentwicklung in den Randbereichen
verhindern
Entnahme von Fremdaufwuchs
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4 Entsiegelung und Versickerungsmaßnahmen zur Grundwasser-anreicherung
4.1 Entsiegelung
Entsiegelung Asphalt
Anz. Maßnahme Qualität
m² Asphalt einschl. Unterbau, auskoffern und
abfahren
ca. 30 cm stark
m² Baugrund lockern ca. 20 cm tief
m³ Oberboden liefern und einbauen ca. 30 cm stark
Entsiegelung Dolomit
Anz. Maßnahme Qualität
m² Dolomit einschl. Unterbau, auskoffern und
abfahren
ca. 30 cm stark
m² Baugrund lockern ca. 20 cm tief
m³ Oberboden liefern und stark einbauen ca. 30 cm
Entsiegelung Pflaster
Anz. Maßnahme Qualität
m² Pflaster einschl. Unterbau, auskoffern und
abfahren
ca. 30 cm stark
m² Baugrund lockern ca. 20 cm tief
m³ Oberboden liefern und stark einbauen ca. 30 cm
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Anlage
Auszüge der entscheidenden Paragraphen des Nachbarrechtsgesetzes (NachbG NRW)
§ 41 Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke
starkwachsende Bäume (wie Platane, Eiche, Linde, Rotbuche): 4,00 m
alle übrigen Bäume: 2,00 m
stark wachsende Ziersträucher: 1,00 m Abstand
alle übrigen Ziersträucher: 0,50 m
Obstgehölze auf stark wachsender Unterlage sowie Walnuss und Esskastanie: 2,00 m
§ 42 Grenzabstände für Hecken
Hecken über 2 m Höhe: 1,00 m
Hecken bis zu 2 m Höhe: 0,50 m
Grenzabstand der Hecke berechnet sich im Gegensatz zu Pflanzungen gemäß § 41 NachbG nicht von der
Stammmitte des Gehölzes (Pflanzgrube) sondern von der Seitenfläche aus (§ 46 NachbG)!
§ 43 Verdopplung der Abstände
zu landwirtschaftlich und / oder gärtnerisch genutzten Flächen im Außenbereich sind die Abstände
gemäß § 41 und 42 NachbG zu verdoppeln, höchstens jedoch 6 m
Neben den zuvor genannten Abstandvorgaben gemäß Nachbarrechtsgesetz können weitere
Abstandsregelungen, die auf andern rechtlichen Vorgaben basieren, zur Anwendung gelangen.
Beispielhaft zu nennen sind hier Abstände zu Hochspannungsfreileitungen, Abstände zu Bahn- und KVB-
Trassen oder das Überpflanzungsverbot von Leitungstrassen.
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10. Klimaangepasste Gehölze in
Grünanlagen
Klimaangepasste Gehölze
Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in beiden Kategorien (Trockentoleranz, Winterhärte
[Frostempfindlichkeit, Frosthärte, Spätfrostgefährdung]) als sehr geeignet eingestuft werden
Bäume über 10 m
Botanischer Name Deutscher Name
Acer campestre Feld-Ahorn
Alnus incana Grau-Erle
Juniperus communis Gewöhnlicher Wacholder
Pinus sylvestris Wald-Kiefer
Prunus avium Vogel-Kirsche
Sorbus aria Echte Mehlbeere
Sorbus badensis Badische Eberesche
Sorbus x thuringiaca Thüringer Mehlbeere
Bäume und Sträucher bis 10 m
Botanischer Name Deutscher Name
Amelanchier ovalis Gewöhnliche Felsenbirne
Buxus sempervirens Gewöhnlicher Buchsbaum
Cornus mas Kornelkirsche
Cotoneaster integerrimus Gewöhnliche Zwergmispel
Prunus mahaleb Felsen-Kirsche
Prunus spinosa Gew. Schlehe, Schwarzdorn
Rhamnus cathartica Echter Kreuzdorn
Rosa canina Hunds-Rose
Rosa corymbifera Busch-Rose
Rosa gallica Gallische Rose
Rosa tomentella Flaum-Rose
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Rosa tomentosa Filz-Rose
Viburnum lantana Wolliger Schneeball
Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in der Kategorie Trockentoleranz als sehr geeignet
eingestuft werden und in der Kategorie Winterhärte mit geeignet bewertet werden
Bäume über 10 m
Botanischer Name Deutscher Name
Acer opalus Schneeballblättriger Ahorn
Populus alba Silber-Pappel
Quercus pubescens Flaum-Eiche
Sorbus domestica Speierling
Sorbus latifolia Breitblättrige Mehlbeere
Sorbus torminalis Elsbeere
Bäume und Sträucher bis 10 m
Botanischer Name Deutscher Name
Acer monspessulanum Französischer Ahorn
Prunus fruticosa Steppen-Kirsche
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Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in der Kategorie Trockentoleranz als geeignet
eingestuft werden und in der Kategorie Winterhärte mit sehr geeignet bewertet werden
Bäume über 10 m
Botanischer Name Deutscher Name
Acer platanoides Spitz-Ahorn
Betula pendula Sand-Birke
Carpinus betulus Gewöhnliche Hainbuche
Populus tremula Zitter-Pappel
Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere
Tilia cordata Winter-Linde
Bäume und Sträucher bis 10 m
Botanischer Name Deutscher Name
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn
Hippophaë rhamnoides Gewöhnlicher Sanddorn
Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster
Pinus mugo Berg-Kiefer
Rosa agrestis Acker-Rose
Rosa glauca Rotblättrige Rose
Salix caprea Sal-Weide
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn
Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in beiden Kategorien (Trockentoleranz und
Winterhärte) als geeignet eingestuft werden
Bäume über 10 m
Botanischer Name Deutscher Name
Castanea sativa Essbare Kastanie
Fraxinus excelsior Gemeine Esche
Pyrus communis Kultur-Birne
Pyrus pyraster Wild-Birne
Quercus petraea Trauben-Eiche
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11. Saatgutmischungen
Gemäß dem § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dürfen ab dem 1. März 2020 nur noch
gebietseigene Pflanzen oder Saatgut in der freien Landschaft ausgebracht werden. Zukünftig muss
dementsprechend zertifiziertes Wildpflanzensaatgut nach dem Standard „VWW-Regiosaaten“ oder
gleichwertigem aus dem Produktionsraum 1, Ursprungsgebiet 2, „nordwestdeutsches Tiefland“ in Köln
verwendet werden. Die folgenden Saatgutmischungen bestehen aus jeweils einer Grundmischung und
einer Liste von optionalen Arten, die derzeit nur in geringen Mengen verfügbar sind. Diese sollten bei
der Bestellung der Grundmischungen ebenfalls angefragt und bei Verfügbarkeit hinzu genommen
werden.
Saatgutmischung Straßenbegleitgrün Köln Grundmischung für normale bis fette Böden
(35 Arten, 60% Kräuter/40% Gräser)
Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%)
Gräser Agrostis capillaris Rotes Straußgras 3,00%
Gräser Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 5,00%
Gräser Arrhenatherum elatius Glatthafer 2,00%
Gräser Dactylis glomerata Wiesen-Knaulgras 1,00%
Gräser Cynosurus cristatus Weide-Kammgras 5,00%
Gräser Festuca pratensis Wiesen-Schwingel 4,00%
Gräser Festuca rubra nigrescens Horst-Rot-Schwingel 15,00%
Gräser Poa pratensis Wiesen-Rispengras 5,00%
Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00%
Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 1,50%
Kräuter Anthriscus sylvestris Wiesen-Kerbel 1,20%
Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 5,00%
Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 4,00%
Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 2,50%
Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,00%
Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 3,00%
Kräuter Galium album Wiesen-Labkraut 1,50%
Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 1,50%
Kräuter Geranium pratense Wiesen-Storchschnabel 2,50%
Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,00%
Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 0,70%
Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 3,80%
Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 3,40%
Kräuter Lychnis flos-cuculi Kuckucks-Lichtnelke 2,80%
Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 4,00%
Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 3,00%
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Kräuter Pastinaca sativa Wiesen-Pastinak 2,00%
Kräuter Plantago lanceolata Spitz-Wegerich 0,50%
Kräuter Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle 1,00%
Kräuter Rumex acetosa Großer Sauerampfer 1,00%
Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 2,00%
Kräuter Silene latifolia Weiße Lichtnelke 2,00%
Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 2,00%
Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,10%
Kräuter Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 4,00%
100,00%
Optional anfragen wegen kleiner Mengen:
Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf
Kräuter Heracleum sphondylium Wiesen-Bärenklau
Kräuter Lathyrus pratensis Wiesen-Platterbse
Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn
Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee
Kräuter Medicago lupulina Hopfenklee
Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn
Kräuter Pimpinella major Große Bibernelle
Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume
Kräuter Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß
Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke
Saatgutmischung Straßenbegleitgrün Köln Grundmischung für magere Böden
(31 Arten, 60% Kräuter/40% Gräser)
Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%)
Gräser Agrostis capillaris Rotes Straußgras 5,00%
Gräser Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 7,00%
Gräser Arrhenatherum elatius Glatthafer 3,00%
Gräser Cynosurus cristatus Weide-Kammgras 7,00%
Gräser Festuca rubra nigrescens Horst-Rot-Schwingel 12,00%
Gräser Poa pratensis Wiesen-Rispengras 6,00%
Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00%
Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 1,50%
Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 5,00%
Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 5,00%
Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 2,50%
Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,00%
Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 3,00%
Kräuter Galium album Wiesen-Labkraut 1,00%
Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 2,20%
Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,20%
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83
Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 1,40%
Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 4,00%
Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 2,70%
Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 3,50%
Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 1,50%
Kräuter Pastinaca sativa Wiesen-Pastinak 2,00%
Kräuter Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle 1,00%
Kräuter Salvia pratensis Wiesen-Salbei 3,70%
Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,00%
Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 2,20%
Kräuter Silene latifolia Weiße Lichtnelke 1,80%
Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 2,70%
Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,10%
Kräuter Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 5,00%
Kräuter Veronica teucrium Großer Ehrenpreis 1,00%
100,00%100,00%
Optional anfragen für magere Böden:
Gräser Festuca ovina Schaf-Schwingel
Kräuter Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume
Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf
Kräuter Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost
Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn
Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume
Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke
Saatgutmischung Baumscheiben für 67
(27 Arten, 85% Kräuter/15% Gräser)
Grundmischung, Produktionsraum 1.2:
Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%)
Gräser Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 5,00%
Gräser Cynosorus cristatus Weide-Kammgras 5,00%
Gräser Festuca nigrescens Horst-Rot-Schwingel 5,00%
Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00%
Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 2,40%
Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 7,00%
Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 6,00%
Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 5,00%
Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,00%
Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 5,00%
Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 2,40%
Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,00%
Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 1,60%
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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
84
Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 7,00%
Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 4,40%
Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 4,00%
Kräuter Matricaria recutita Echte Kamille 1,60%
Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 2,00%
Kräuter Salvia pratensis Wiesen-Salbei 6,00%
Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,00%
Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 2,00%
Kräuter Silene dioica Rote Lichtnelke 5,00%
Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 5,00%
Kräuter Sinapis arvensis Acker-Senf 3,00%
Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,20%
Kräuter Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 7,00%
Kräuter Verbascum densiflorum Großblütige Königskerze 1,40%
100,00%
Optional zu bestellen bei ausreichender Menge im Produktionsraum 1.2:
Kräuter Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume
Kräuter Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume
Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf
Kräuter Isatis tinctoria Färberwaid
Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn
Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee
Kräuter Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost
Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn
Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume
Kräuter Reseda luteola Färber Resede
Kräuter Rumex thyrsiflorus Straußblütiger Ampfer
Kräuter Saponaria officinalis Echtes Seifenkraut
Kräuter Verbascum lychnitis Mehlige Königskerze
Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke
Saatgutmischung Baumscheiben für Paten
(26 Arten, 100% Kräuter)
Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%)
Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00%
Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 2,40%
Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 13,00%
Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 7,00%
Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 5,00%
Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,40%
Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 5,00%
Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 2,40%
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Begrünung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
85
Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,40%
Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 1,40%
Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 6,00%
Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 5,00%
Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 5,00%
Kräuter Matricaria recutita Echte Kamille 2,00%
Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 6,00%
Kräuter Pastinaca sativa Pastinak 3,00%
Kräuter Prunella vulgais Gewöhnliche Braunelle 1,40%
Kräuter Salvia pratensis Wiesen-Salbei 5,00%
Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,00%
Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 1,60%
Kräuter Silene dioica Rote Lichtnelke 7,00%
Kräuter Silene latifolia Weiße Lichtnelke 4,00%
Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 4,00%
Kräuter Sinapis arvensis Acker-Senf 4,00%
Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,20%
Kräuter Verbascum densiflorum Großblütige Königskerze 1,80%
100,00%
Optional zu bestellen bei ausreichender Menge im Produktionsraum 1.2:
Kräuter Alliaria petiolata Knoblauchsrauke
Kräuter Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume
Kräuter Clinopodium vulgare Wirbeldost
Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf
Kräuter Isatis tinctoria Färberwaid
Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn
Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee
Kräuter Medicago lupulina Hopfenklee
Kräuter Oenothera biennis Zweijährige Nachtkerze
Kräuter Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost
Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn
Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume
Kräuter Reseda luteola Färber Resede
Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke
Landschaftsrasen mit Kräutern, gebietseigene Herkunft
(15 Arten, 90% Kräuter/10% Gräser)
Grundmischung, Produktionsraum 1.2:
Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%)
Gräser Agrostis capillaris Rotes Straußgras 10,00%
Gräser Dactylis glomeata Knaulgras 10,00%
Gräser Festuca nigrescens Horst-Rot-Schwingel 40,00%
Gräser Lolium pereene Deutsches Weidelgras 10,00%
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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
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Gräser Poa pratensis Wiesen-Rispengras 20,00%
Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 1,00%
Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 1,00%
Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 1,00%
Kräuter Galium album Wiesen Labkraut 1,00%
Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 1,00%
Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 1,00%
Kräuter Plantago lanceolata Spitz-Wegerich 1,00%
Kräuter Prunella vulgais Gewöhnliche Braunelle 1,00%
Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 1,00%
Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 1,00%
100,00%
Optional zu bestellen bei ausreichender Menge im Produktionsraum 1.2:
Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn
Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee
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Bäume
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Stadtgrün und Forst
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12. Gestaltungshandbuch
Baumscheiben
Präambel
Bäume in der Stadt brauchen einen adäquaten Lebensraum. Ihren Standort und ihr Umfeld, die
Baumscheibe an Straßen, Wegen und auf öffentlichen Plätzen als ästhetisch ansprechend und funktional
ausgereift zu präsentieren, soll dieser Leitfaden dienen. Gleichzeitig fördert eine durchdachte
Gestaltung die Orientierung und Lesbarkeit des Stadtraumes durch Wiedererkennung und durch soziale
Informationen, sowie die Adressbildung durch Identitätsvermittlung.
Der verantwortungsvolle Umgang und die planerisch vorausschauende Herrichtung der Standorte
dienen auch dem Erhalt und der Entwicklung des wertvollen Natur- und Kulturerbes Stadtbaum.
Baumschutz bedeutet nachhaltige Wertschöpfung und ist ein an die Zukunft gerichtetes Vermächtnis.
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Bäume
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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89
Vorbemerkung
Baumscheiben sind begrenzte Oberflächen, die begehbar oder befahrbar sind, jedoch zur Versorgung
der Bäume dauerhaft luft- und wasserdurchlässig sein müssen. Sie dürfen nicht durch Nutzung oder
Witterung verdichtet werden oder verschlämmen. In einem nutzungsdichten Stadtraum wird auf eine
große, flächenintensive, offene Baumscheibe häufig verzichtet zugunsten eines - teils unter Pflaster
liegenden - größeren Durchwurzelungsvolumens aus Vegetationssubstrat.
Ausgehend von der Stadtstruktur und in Abhängigkeit von Nutzungsbenachbarung und
Nutzungsintensität werden verschiedene Oberflächen zum Schutz des darunter liegenden
Wurzelraumes vorgeschlagen, sowie deren Einfassung und dauerhafter Schutz der Baumstämme. Neben
dem funktionalen Wurzelraum- und Stammschutz schaffen die Vorschläge klar ablesbare Zonierungen,
die gebrauchsorientiert und alterungsfähig sind.
Das Gestaltungshandbuch ist eine technische Anweisung zur Herstellung von Pflanzgruben,
Einfassungen und Oberflächen. Dazu sind die DIN-Normen, Regelwerke und Vorgaben der Stadt Köln bei
der Planung und Ausführung heranzuziehen.
Die abgebildeten Lagepläne / Details sind ausgewählte Fallbeispiele, die als Hilfestellung mit
exemplarischer Darstellung von in der nachfolgenden Tabelle genannten wünschenswerten
Kombinationsmöglichkeiten gedacht sind.
Grundsätzlich sollte in der Planung / Ausführung auf eine auf die Nutzung und Örtlichkeit bezogene,
durchgängige Gestaltung der Baumscheiben und auf entsprechende Standardisierung geachtet werden.
Um die Übersichtlichkeit zu wahren, wurden bei der Auswahl der Materialvorschläge aus der Vielzahl
der Möglichkeiten die Varianten gewählt, die einen hohen Gebrauchswert haben und deren äußere
Erscheinung möglichst langfristig mit geringstmöglichem Pflege- / Erhaltungsaufwand erhalten bleibt.
Bei der Wahl der geeigneten Baumarten wird auf die GALK-Straßenbaumliste (Arbeitskreis Stadtbäume)
bzw. auf die Kölner Straßenbaumliste verwiesen.
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Bäume
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90
Funktionsgrundsätze
- Schaffung von Voraussetzungen für ein gesundes Baumwachstum
- Fördern von Vitalität, Vermeiden von Verletzungen
- Förderung von Standsicherheit, Entwicklungsfähigkeit, Zuwachs an Wurzel- und
Kronenvolumen
- Vermeidung nachhaltiger Störungen von technischer Infrastruktur (Leitungen)
- Pflege- und kostengünstige Bauweisen und Ausstattungen
- Nachhaltige, wiederbeschaffbare / austauschbare Elemente
- Mindestgröße einer offenen oder geschlossenen Baumscheibe
- Mindestens 12 m³ durchwurzelbare Pflanzgrube
- Schutz gegen Baumscheibenverdichtung; Lastabtrag bei Nutzung / Tritt durch Baumroste oder durch
dauerhaft luft- und wasserdurchlässige Beläge
- Schutz benachbarter Beläge gegen Durchwurzelung
- Schutz des Stammes gegen Anfahren; der Anfahrschutz kann auf die Seite der Befahrung beschränkt
sein.
Für die Standorte von Bäumen werden an ausgesuchten Stadtstraßentypen in Abhängigkeit von
Nutzungsintensität und Benachbarung geeignete Oberflächenbeläge sowie Stammschutzvorrichtungen
aufgelistet und deren Kombinationsmöglichkeiten aufgezeigt.
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Standorte / Oberflächenbeläge / Stammschutz
Standorte
gegliedert nach Stadtstruktur / Straßentypen in Abhängigkeit von angrenzenden (Verkehrs-) Nutzungen
• Innenstadt
Hauptverkehrsstraßen / Boulevards, Geschäftsstraßen, Fußgängerzonen
• Museen
Romanische Kirchen / Via Sacra
Ringe
• Verdichtete Wohn- u. Mischgebiete / Blockrandbebauung
Hauptstraßen
Nebenstraßen
• Reine Wohngebiete
dichtere Bebauung, enge Straßen
aufgelockerte Bebauung
• Gewerbegebiete
Oberflächenbeläge
in Abhängigkeit von Nutzungsintensität und Art der angrenzenden Nutzung
• Tennenbeläge
• Schotterdecken / Extensivrasen
• Rasen
• Bepflanzung
• Pflaster
• Baumroste
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Stammschutz
Einbauten zum Schutz gegen Rinden- und Stammschäden in Abhängigkeit von Stadtstrukturtypen /
Verkehrsnutzung und Oberflächenbelag
• Baumkörbe
• Horizontal- / Rundbügel
• Fahrradbügel
• Poller
• Naturstein- / Betonsteinkuben
• Sitzelemente
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93
Tabelle: Stadtstruktur / Straßentypen, Oberflächenbeläge / Stammschutz
Fehler! Keine gültige Verknüpfung.
Straßenprofile - Baumscheibenausbildung
Für ausgesuchte Stadtstraßentypen werden beispielhaft in schematischen Schnitten nur die Standard-
Kombinationen geeigneter Oberflächenbeläge und Stammschutzvorrichtungen dargestellt.
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Stadtgrün und Forst
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Stadtgrün und Forst
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Gestaltungsbeispiele für Baumscheiben
Nachfolgende Lagepläne geben Hinweise für die Gestaltung.
Als Optionen dienen sie nur der exemplarischen Veranschaulichung.
Bemaßung und Begrenzungslinien sind nur beispielhaft zu verstehen.
Materialien sind entsprechend den Vorgaben des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik zu
verwenden.
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Allgemeine Hinweise
Belüftungsrohre: Mindestanzahl zwei, wünschenswert sind vier Stück.
Abschlusskappe und Rahmen müssen in Wegeflächen befahrbar sein.
Bei überbauten Baumscheiben / Pflanzgruben ist das Vegetationssubstrat tragfähig zu verdichten
(zu erreichen sind 45 kN/m²), es gelten die „FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 + 2“.
Rasen- oder Saatgutmischungen für offene Baumscheiben: nach Möglichkeit lokal gewonnenes
RSM-Saatgut, in der Artenzusammensetzung auf das Substrat und die Nutzung abgestimmt, mit
hohem Anteil ein- und mehrjähriger Blütenpflanzen.
Bei Tennendecken als Deckschicht ist auf gesonderte Tragschicht zu verzichten. Filterstabilität ist
durch Einbau einer dynamischen Schicht zu erreichen, es sei denn, die Filterregeln werden
eingehalten.
Bei Überpflasterungen soll der Fugenanteil des Pflasters ≥ 15% der Oberfläche betragen, die
Fugenbreite > 15 mm breit sein und mit dem Bettungsmaterial befüllt werden. Überpflasterungen
sind in ungebundener Bauweise herzustellen und sollen erst zum Ende der zweijährigen
Entwicklungspflege erfolgen.
Unterpflanzungen und Einsaaten zum Beginn des zweiten Jahres der Entwicklungspflege.
Baumscheiben sollten eine durch nachträgliche Belastung nicht verdichtbare,
durchwurzelungsfähige Grundfläche v0n 16 m² haben. 6m² sollten mindestens offen, luft- und
wasserdurchlässig sein. Das durchwurzelbare Volumen des Vegetationssubstrates sollt mindestens
12 m³ betragen. Durch Wurzelgräben, Grabenbelüftung und Tiefenbelüftung können Wurzeln
gelenkt und das seitliche Bodensubstrat für die spätere Durchwurzelung erschlossen werden.
Außerdem ist bei der Herstellung von Baumstandorten zu berücksichtigen:
Mindestabstände zu Gebäuden, Einbauten, Verkehrsanlagen (Sichtdreiecke), Pflanzabstand der
Bäume untereinander.
Möglichst keine sonstigen Einbauten in Baumscheiben wie Hinweisschilder, Papierkörbe,
Fahrradständer, Kronenbeleuchtung / Unterleuchtung, außer Einbauten zu Stammschutz /
Anfahrschutz.
Mindestabstand von Mastleuchte zur Baumkrone / zum Stamm.
Einbauhöhe des Wurzelballens in Abhängigkeit vom Belag.
Schutz und Pflege der Baumscheibenbeläge (z.B. Tennendecken).
Schutz vor Urin / Kot, Streusalz.
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Beispielhafte Darstellungen von Baumscheiben
Offene Baumscheibe mit Rasen
Überpflasterbare, nicht befahrbare Baumscheibe
Offene Baumscheibe mit Rasen und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich
Offene Baumscheibe mit Pflaster und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich
Offene Baumscheibe mit Pflaster in befestigter Fläche
Offene Baumscheibe mit wassergebundener Decke
Im Anhang des Grünhandbuchs sind die Zeichnungen ganzseitig im Format DIN A3,
Maßstab 1 : 25, zu finden.
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13. Standards für die Planung,
Pflanzung, Pflege und
Unterhaltung von
Straßenbäumen
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Inhaltsverzeichnis
Teil A: Allgemeine Vorgaben
I Anwendungsbereich
II Planung
III Abstände bei Baumpflanzungen
IV Pflanzung
V Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
VI Pflege und Unterhaltung
VII Bauliche Maßnahmen Dritter im Straßenraum
VIII Wertermittlung bei Schadenersatz
IX Verkehrssicherheit
X Richtlinien und Rechtsnormen
Teil B: Technische Vorgaben
I Planungsvorgaben
II Regelquerschnitt
III Pflanzvorgaben
IV Baustoffe
Teil A: Allgemeine Vorgaben
I – Anwendungsbereich
1. In Straßen, für die die Stadt Köln der Straßenbaulastträger ist, soll die Pflanzung, Pflege und
Unterhaltung von Straßenbäumen nach diesen Standards erfolgen.
II – Planung
1. Auf Grund der Bedeutung für das Stadtbild, der ökologischen und klimatischen Wirkungen und der
verkehrsleitenden Funktion sollen unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden
Standortbedingungen gegeben sind oder geschaffen werden können, in öffentlichen Straßen Bäume
gepflanzt und unterhalten werden.
2. Mittelstreifen, die mit Bäumen bepflanzt werden, müssen für eine einreihige Pflanzung mindestens
3 m breit sein. Zum Schutz vor Tausalzen sind Schutzeinrichtungen bzw. Schutzmaßnahmen, wie
beispielsweise die Anlage des Mittelstreifens als Hochbord, vorzusehen.
3. Bei der Planung der Bepflanzung sind die Standortansprüche und die unter- bzw. oberirdischen
Raumbedürfnisse der Straßenbäume, zu berücksichtigen.
4. In die Planung von Straßenbaumneupflanzungen sind Dienststellen und Betreiber von Ver- und
Entsorgungsanlagen, deren Anlagen oder Belange berührt werden, einzubeziehen.
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III – Abstände bei Baumpflanzungen
1. Im Bereich von Straßenkreuzungen und -einmündungen sind Baumpflanzungen nur zulässig, wenn
die Sicht auf Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gewährleistet ist.
2. Der Abstand einer Baumpflanzung zur Straßenbeleuchtung ist so zu bemessen, dass die Funktion
der Straßenbeleuchtung nicht beeinträchtigt wird.
3. Ein Abstand vom Fahrbahn- bzw. Geh- und Radwegrand zur Stammaußenkante des
ausgewachsenen Baumes von mindestens 0,5 m ist einzuhalten.
4. Zwischen mehrgeschossigen Bauten und der Stammaußenkante des ausgewachsenen Baumes soll
der Abstand mindestens 3 m betragen.
5. Beim Einbau von Baumschutzbügeln, Dreiböcken oder Ähnlichem muss der Schutzabstand zur
Fahrbahn mindestens 0,5 m betragen.
6. Bei der Pflanzung ist der Abstand der Bäume untereinander unter Berücksichtigung des
unterirdischen und oberirdischen Raumbedarfes zu wählen. Folgende Mindestpflanzabstände
sollten eingehalten werden:
Bäume 1. Ordnung (> 20 m) 15 m
Bäume 2. Ordnung (bis 20 m) 10 m
Bäume 3. Ordnung (bis 12 m) 6 m
7. Auf ausreichenden Abstand von Regenabläufen ist zu achten.
IV – Pflanzung
Die Auswahl der Pflanzen erfolgt unter Berücksichtigung der Standorteignung, des Raumbedarfs,
der Gestaltungsziele sowie des späteren Pflegeaufwands. Es sind standortgerechte Gehölze zu
verwenden. Grundlage ist die „Kölner Straßenbaumliste“ (GALK-Straßenbaumliste).
1. Baumscheiben sind nach den Vorgaben des Baumscheibenhandbuches anzulegen. Die Baumgruben
sind mindestens 1,75 m tief auszukoffern und müssen mindestens ein Volumen von 12 m3 haben.
Der durchwurzelbare Raum (Baumgrube) ist durch geeignete bau- und vegetationstechnische
Maßnahmen, die die Belüftung und Durchwurzelung fördern, zu vergrößern.
2. Sofern die Gefahr besteht, dass eine Baumscheibe durch häufiges Betreten oder Überfahren
beeinträchtigt wird, ist die Baumscheibe durch geeignete, baumverträgliche und verkehrssichere
Einbauten zu schützen (vgl. Baumscheibenhandbuch).
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V – Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
1. Die Fertigstellungspflege endet mit der Abnahme, wenn Sicherheit über den Anwuchserfolg
besteht. Abweichend von der DIN 18916 wird hier die ZTV La-StB angewendet. Die
Fertigstellungspflege dauert mindestens bis zum 30. September nach der Herstellung.
2. Bei Straßenbäumen ist eine anschließende Entwicklungspflege mehrjährig und bedarfsabhängig bis
zum Erreichen eines funktionsfähigen Zustandes des Baumes durchzuführen. Die
Entwicklungspflege endet mit der Abnahme der Pflegeleistungen. Die Entwicklungspflege bei
Bäumen hat mindestens über einen Zeitraum von 2 Jahren zu erfolgen. Zum Ablauf der
Entwicklungspflege ist der zur Verankerung des Baumes verwendete Dreibock oberhalb der
Gießwand abzusägen und zu entfernen.
VI – Pflege und Unterhaltung
1. Die Zuständigkeit für neu gepflanzte Straßenbäume geht mit Beendigung der Entwicklungspflege
auf das für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen über.
2. Die Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume sind von geeignetem und
entsprechend geschultem Personal nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen.
3. Die Pflege und Unterhaltung von Jungbäumen haben auf Grundlage der ZTV-Baum und FLL-
Richtlinien zu erfolgen.
VII – Bauliche Maßnahmen Dritter im Straßenraum
1. Bei der Durchführung von baulichen Maßnahmen und Nutzungsveränderungen (Sondernutzungen)
sind Straßenbäume grundsätzlich zu erhalten und mit geeigneten Maßnahmen / Mitteln zu
schützen. Sofern Maßnahmen den Straßenbaumbestand beeinträchtigen können, ist das Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen rechtzeitig in das Erlaubnisverfahren einzubeziehen.
2. Zum Schutz der Straßenbäume sind Auflagen zu formulieren, die zum Bestandteil der Erlaubnis
werden. Bei der Formulierung der Auflagen sind folgende Bestimmungen in den jeweils geltenden
Fassungen zu beachten:
a. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG,
b. Landschaftsgesetz NRW,
c. Kölner Baumschutzsatzung.
3. Zum Schutz der Straßenbäume bei Sondernutzungen sind folgende Normen, Verordnungen und
Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung zu beachten:
a. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung
(ZTV-Baumpflege), mit Ausnahme des Kapitels 3.2 „Kronensicherung“,
b. DIN 18 920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen,
c. Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) Abschnitt 4: Schutz
von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4),
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d. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in
Verkehrsflächen (ZTV A-StB),
e. Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, Hrsg.:
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV Verlag Nummer 939)
f. Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“ des Arbeitskreises Stadtbäume der Bundes-GALK
(verändert, siehe Anhang 1 der Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes -
Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung)
4. Sofern erforderlich, sollen zum Schutz von Straßenbäumen im Einzelnen folgende Auflagen erteilt
werden:
a. Zum Schutz des Wurzelbereiches von Bäumen ist bei Abgrabungen das Verfahren zu bevorzugen,
dass im jeweiligen Einzelfall am schonendsten ist.
b. Vor Beginn der Baumaßnahme ist die ungefähre Lage und Ausdehnung des Wurzelbereiches der
eventuell betroffenen Bäume festzustellen.
c. Im direkten Wurzelbereich von Baumstandorten sollen möglichst keine Baumaßnahmen
durchgeführt werden. Sind Leitungen im Wurzelbereich erforderlich, sind diese in einem Abstand
von mindestens 2,5 m zum Baum (Stammaußenkante) wurzelschonend zu verlegen. Kann dieser
Abstand nicht eingehalten werden, ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen rechtzeitig
zu informieren. Dieses kann vom Bauträger den Einbau von Einrichtungen zum Schutz der Bäume
auf dessen Kosten fordern.
d. Kann ein ausreichender Abstand der Baumaßnahme zu den Bäumen gemäß c) nicht eingehalten
werden, sollte die Leitungstrasse verändert werden. Ist eine andere Trassenführung nicht
möglich oder aus übergeordneten Gründen nicht realisierbar, ist von dem Bauträger der Einbau
von Einrichtungen zum Schutz der Bäume zu fordern. Die Kosten für zusätzliche
Schutzeinrichtungen hat der Bauträger zu tragen.
e. Vermeidbare Bodenverdichtungen, Aufschüttungen, Abgrabungen, Einträge von schädlichen
Stoffen und Verletzungen ober- und unterirdischer Teile des Straßengrüns sind zu unterlassen.
f. Wird durch die Bauarbeiten die Beseitigung von Straßenbäumen erforderlich, so ist eine
Fällgenehmigung auf der Grundlage der Baumschutzsatzung einzuholen.
g. Der Bauträger hat spätestens zwei Wochen vor Baubeginn die Fachämter, deren Anlagen
betroffen sind, zu einem Ortstermin einzuladen. Dabei wird u.a. der Ablauf der Baumaßnahme
im Hinblick auf die Straßenbäume direkt vor Ort abgestimmt und protokolliert.
Sind aufgrund der räumlichen Situation im Bauablauf die unter Absatz 3 genannten Bestimmungen
oder sonstige anerkannte Regeln der Technik nicht anwendbar, hat sich der (Sonder-) Nutzer des
Straßenlandes rechtzeitig an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, welches im Einzelfall
von den anerkannten Regeln der Technik abweichende Ausnahmen erteilt.
5. Bei Baumaßnahmen größeren Umfangs ist die Einhaltung der Auflagen zum Erhalt der
Straßenbäume durch eine Bau begleitende Aufsicht eines unabhängigen und qualifizierten
Sachverständigen nachzuweisen (ökologische Baubegleitung). Die Baubegleitung legt die einzelnen
erforderlichen Maßnahmen fest, kontrolliert die Arbeiten, erfasst während und nach Abschluss der
Arbeiten den Umfang der Wurzelverluste und weiterer Schäden (Text / Liste und
Fotodokumentation) und führt eine Bewertung, auch im Hinblick auf zukünftig zu erwartende
Schäden, durch. Die ökologische Baubegleitung ist in den Auflagen zur Erlaubnis der Sondernutzung
vorzusehen. Die Kosten für die Baubegleitung sind dem Antrag stellenden Bauherren aufzuerlegen.
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6. Die Einhaltung der Bestimmungen und Auflagen zum Schutz der Straßenbäume ist zu prüfen.
Verstöße sind gemäß den Auflagen zum Schutz der Straßenbäume bei Sondernutzungen von
Straßenland durch Unternehmen zu ahnden. Bei Nichtbeachtung der Auflagen und/oder der
Anweisungen der Vertreter des für die Straßenbäume zuständigen Fachamtes kann durch diese
verlangt werden, die Baumaßnahme einzustellen (Baustopp).
VIII – Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt Köln
1. Bei allen Baumaßnahmen im Umfeld von Bäumen sind die Vorgaben der Baumschutzsatzung der
Stadt Köln zu berücksichtigen.
2. Für die Wertermittlung von Straßenbäumen ist im Falle des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs
das Sachwertverfahren nach der Berechnungsmethode von KOCH in der jeweils neuesten Fassung
zu Lasten des Bauherrn anzuwenden. Die Berechnung ist nachvollziehbar darzulegen.
3. Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln, in der jeweils gültigen Fassung, ist zu beachten. Verstöße
gegen die Baumschutzsatzung werden gegenüber allen nachweislich Verantwortlichen geahndet.
IX – Verkehrssicherheit
1. Die Baumkontrolle hat gemäß der Dienstanweisung über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von
Bäumen in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen.
2. Gefährdungen, die von Straßenbäumen ausgehen können, sind grundsätzlich durch
baumpflegerische Maßnahmen zu beseitigen. Nur wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, ist ein
Fällgrund gegeben.
3. Straßenbäume sind durch Entwicklungs- und Unterhaltungspflegemaßnahmen an das für den
Straßenverkehr erforderliche Lichtraumprofil anzupassen.
4. Ragen Teile von Bäumen in das Verkehrsraumprofil der Fahrbahn, so ist je nach Verkehrsbedeutung
der Straße und unter Berücksichtigung biologischer, statischer und gestalterischer Gesichtspunkte
zu prüfen, ob Teile des Baumes oder der gesamte Baum entfernt werden müssen. Andernfalls sind
die Teile des Baumes, die in das Verkehrsraumprofil hineinragen, zu kennzeichnen oder durch
Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen zu sichern. Die Maßnahmen sind mit der
Straßenverkehrsbehörde abzustimmen, soweit diese nicht selbst tätig wird.
5. Die Sicht auf Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und andere Verkehrsteilnehmer sowie die
Wirksamkeit der Straßenbeleuchtung darf durch Straßenbäume nicht maßgeblich eingeschränkt
werden. Bereits bei der Auswahl der Bäume ist zu beachten, dass auch nach ihrem Heranwachsen
die Sicht im Straßenverkehr gewährleistet ist. Bei einer Beeinträchtigung der Sicht ist zu prüfen, ob
diese durch fachgerechten Schnitt beseitigt werden kann oder ob Verkehrszeichen und -
einrichtungen versetzt werden können.
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X – Richtlinien und Rechtsnormen
Im Rahmen der Planung und der Bepflanzung von Straßenbaumstandorten sind nachfolgende Richtlinien
und Rechtsnormen in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden:
DIN 18320 - Landschaftsbauarbeiten
DIN 18915 - Bodenarbeiten
DIN 18916 - Pflanzen und Pflanzenarbeiten
DIN 18917 - Rasen- und Saatarbeiten
DIN 18919 - Entwicklungspflege
FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege
FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen;
Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate
Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV -Baumpflege)
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im
Straßenbau (ZTV La-StB)
Merkblatt DWA-M 162 Baum, unterirdische Leitungen, Kanäle, DVGW/ DWA
Richtlinie für die Anlage von Straß en, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen,
Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4)
Teil B: Technische Vorgaben
I – Planungsvorgaben
Planvereinbarung
Planvereinbarung ist eine vorbereitende Planungsgrundlage, die verbindliche Rahmenbedingungen über
die Lage, den Verlauf, sowie den Umfang des Vorhabens festschreibt. Die Mitzeichnung einer
Planvereinbarung ist das Ergebnis eines grundsätzlichen fachlichen Planungsprozesses sowie die
Abstimmung aller an Bauvorhaben beteiligten Ämter sowie der Leitungs- und Versorgungsträger.
Planungskriterien
Bereits im Rahmen der ersten Überlegungen sind bei der Artenwahl Kriterien wie Abstände (Ein- und
Ausfahrten, Beleuchtungsmasten, Feuerwehrzufahrten und Überwuchs) Wuchseigenschaften (Größe,
Kronenform, Fruchtbildung und Lichtdurchlässigkeit), sowie Leitungslage, bzw. Leitungsschutz zu
berücksichtigen.
Leitungsschutz
Dieser richtet sich nach der Leitungsart und ist daher grundsätzlich mit dem Versorgungsträger im
Rahmen der Planvereinbarung zu vereinbaren. Als Schutz können Lehrrohre, Trennfolie oder Trennwand
verwendet werden. Der Einbau erfolgt nach Absprache mit dem Mitarbeiter des
Versorgungsunternehmens im Rahmen der Herstellung von Pflanzgruben.
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Baumart
Die aufgeführten Baumgattungen- und Arten der Kölner Straßenbaumliste sind anzuwenden. Als
Pflanzgröße (Sortierung) ist grundsätzlich ein Alleebaum mit Drahtballen zu verwenden: Al 3xv (4xv)
mDb StU 20-25. Die Qualität der Pflanzware muss den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der
FLL entsprechen.
Pflanzdetails
Müssen im Einzelnen Angaben über die Einfassungen / Beläge, Pflanzgruben, Baumbeete,
Pflanzsubstrate, Baumarten und Sortierung, sowie Befestigung und Verankerung beinhalten. Zur
besseren Übersicht ist in nachfolgendem Beispiel, als Schema eine geplante Straßenbaumpflanzung
dargestellt.
II – Regelquerschnitte
Regelquerschnitte in Kapitel 10 (Gestaltungshandbuch Baumscheiben)
III – Pflanzvorgaben
Pflanzsubstrat
Das Kölner Pflanzsubstrat muss homogen vermischt sein.
Pflanzgrube verfüllen, Vegetationstragschicht/Substrat, Schichtdicke bis 175 cm, in Homogener
Mischung und in Lagen von ca. 25 cm einbauen, gemäß FLL-Vorgabe auf ≤ 95 % DPr verdichten und die
Tragfähigkeit auf 45 MN/m2 im EV2 des Lastplattendruckversuches einstellen. Im offenen Teil der Grube
ist abweichend eine Proctordichte von 85–87 % zu realisieren. Die einzelnen Lagen sind miteinander zu
verzahnen. Der zu berücksichtigende Verdichtungsfaktor beträgt 1,2–1,35.
Die Einhaltung der FLL-Vorgaben für Baumpflanzungen Teil 2 und die der Düngemittelverordnung sind
per Eignungsprüfung nachzuweisen.
Der Nachweis der Tragfähigkeit kann vor Ort abweichend auch im EVd (23-30 MN/m2) erfolgen.
Gemisch aus 35 Vol.-% Oberboden gemäß DIN 18915 Bodengruppe 4,
15 Vol.-% Lava 0/4,
10 Vol.-% Lava 1/5,
10 Vol.-% Lava 2/8,
10 Vol.-% Lava 8/16,
20 Vol.-% Lava 16/32,
Oberboden liefern,
Wurzellockstoff für Baumgrube einbauen,
Wurzellockstoff der 2. Generation mit Terra-Preta-Humuseigenschaften (Nachweis der Eigenschaften
hat mit Pyrolyse-Feldionisation, Massen-Spektrometrie, zu erfolgen) für das gezielte, verbesserte
Wurzelwachstum von Bäumen mit dauerhafter organischer Depotwirkung und zur einleitenden
Bodengenese des anstehenden Bodens im Sohlbereich der Baumgrube einbringen und mit dem
Untergrund verzahnen.
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Hinweis: Wurzellockstoff ist ein Ionenaustauscher, Wurzelstimulator und langfristiges Nährstoffdepot
und kein Langzeitdünger oder ähnliches.
Einbaubare Menge: ca. 500 kg pro Baum, Einbauhöhe ca. 50 mm.
1 m³ entspricht eingebaut ca. 1,2 t.
Rechtzeitig vor dem Einbau ist ein aktuelles Prüfzeugnis mit Angabe der Produktionsstätte, max. 2 Jahre
alt, zur Freigabe durch den Auftraggeber vorzulegen.
Der Materialnachweis hat nur durch Originallieferscheine zu erfolgen.
Belüftungen
Pflanzgrube mit mindestens zwei Tiefenbelüftungen gem. der Skizze vorsehen.
Tiefenbelüftung in offener Pflanzgrube,
Bohrlochdurchmesser mind. 20 cm,
Bohrlochtiefe mind. 100 cm,
Verfüllen des Bohrloches mit Lava 8/16.
Aufsetzrohr PVC DN 100 (geschlossenwandig) mit Einlass-Aufsatz aus Aluminiumguss AlSi7Mg, oben
quadratisch,
Abmessung: 100 x 100mm, Höhe: 180mm, geeignet für bis 12cm Pflastersteine,
mit schwenkbarem Deckel aus Edelstahl 90 x 90 mm, Kranz zur Befestigung in Belag,
rundes Unterteil: Ø 100 mm mit Noppen zur Kopplung an Rohr, Baulänge 200 cm, für Baugrubentiefe
175 cm
Produkt: Greenleaf ArborVent AV100P
Gießrand / Kunststoffbewässerungswand
Greenmax AquaMax Gießrand, dunkelgrün, Typ: AMGR325G, alterungsbeständig, uv-beständig, aus
LDPE, Dicke 3 mm.
Gießrand rund um den Baumstamm ca. 10 cm tief eingraben.
Gießrandhöhe sichtbar: 20 cm.
Verbindung mittels Gießrand-Kupplung (Kupplung 30-3). Eventuell an den Baumpfosten befestigen.
(Umfang des Baumballens = Umfang des Gießrandes)
Befestigung / Verankerung
Verankerung: 3 Holzrundpfähle (Dreibock). Länge 300 cm; Zopf 8/10 cm; weiß geschält, gespitzt und
gekegelt. Querverbindung der Holzrundpfähle mit Halbrundhölzern, weiß geschält.
Befestigung: Kokosflechtband als Schlaufen in Form einer Doppelacht.
Stammschutz
Aufgrund von Sonneneinstrahlung, Verdunstung, sowie durch Wildverbiss ist ein Stammschutz
unerlässlich. Bei besonders empfindlichen Baumarten wie Linden, Ahorn, bzw. Kastanien, Schutzmittel
im Streichverfahren gemäß Herstellerangaben verwenden. Bewährt hat sich der Anstrich mit Arbo-Flex.
Dieser ist bereits zum Zeitpunkt der Pflanzung anzubringen und ggf. im Rahmen der Entwicklungspflege
zu erneuern, bzw. zu ergänzen.
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Baubeginn
Der Baubeginn ist mindestens 14 Tage zuvor anzuzeigen. Erstellte Planungsunterlagen, hierzu gehören
Lage-, Entwurfs-, Ausführungs- und Pflanzplan im Maßstab 1:250, sowie Leistungsverzeichnis, sind
bereits vor der Ausschreibung der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vorzulegen.
IV – Baustoffe
Mögliche Lieferfirmen
Wurzellockstoff
Viahum-Wurzellockstoff
Produzent: HK straße und grün GmbH
Fon: 02921 9448460
info@strasseundgruen.de
PVC-Rohr mit Aufsatz
Fa. Henrich Baustoffzentrum
Poll-Vingster Str. 130-132
51105 Köln
Tel.: 0221/983810
Lüftungskappe
Greenleaf Deutschland KG
Bockshard 20
51580 Reichshof-Hunsheim
Pflanzsubstrat
Firma Vulkatec Riebensahm GmbH
Im Pommerfeld 2
56630 Kretz/Andernach
Tel.: 02632/95480 Fax.: 02632/95 4820
info@vulkatec.de
Gießrand / Kunststoffbewässerungswand AquaMax
GREENMAX B.V.
Postbus 43
NL-5473 ZG Heeswijk-Dinther
Tel: +31 (0)413 294447
Fax: +31 (0)413 294286
E-Mail: info@greenmax.eu
www.greenmax.eu/de/giessrand/
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Leitungsschutz / Folie
Fa. Folienvertrieb Lücke GmbH
Südlohner Weg 38
48703 Stadtlohn
Tel.. 02563/96995-0, Fax.: -/96995-28
Leitungsschutz / Trennwände
Fa. Dr. Vogelsang GmbH & Co. KG
Industriestr. 2
45699 Herten
Tel.: 02366/80080
Kokosflechtband
Fa. Hermann Meyer KG
Halstenbeker Weg 100
25462 Rellingen
Tel.: 04101/49090, Fax: /490939
Stammschutz / ArboFlex
Flügel- GmbH Osterode/Harz
Tel: 05522/3191-0 Fax: 05522/3191-28
info@fluegel-gmbh.de
Wildverbissschutz-PVC
Marley Deutschland GmbH
Adolf-Oesterheld-Str. 28
D 31515 Wunstorf
Tel.: 05031/53-0 Fax.: 05031/53-371
Wildverbissschutz
Grube KG
Hützeler Damm 38, 29646 Hützel
Tel.: 05194/900, Fax.: 05194/900-270
eberswalde@grube.de
Hinweis: Sollte auf die vorgenannten Produkte nicht zurückgegriffen werden, ist vor dem Einbau die
Gleichwertigkeit der anderen Produkte nachzuweisen.
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14. Kölner Straßenbaumliste
Kölner Straßenbaumliste
Stand: 2018
lfd.
Nr.
Botanischer und
deutscher Name
Wuchshöhe ( m )
Breite ( m )
Lichtdurchlässigkeit
(g)ering (m)ittel (s)tark
Lichtbedarf
Verwendung:
(S)tandard-
sortiment
(T)estpflanzung
(V)ersuchs-
pflanzung –
erwünscht
(…) = Problem-
baum
# = Klimabaum
B e m e r k u n g e n
1
Acer burgerianum
syn. Acer trifidum,
Dreispitz-Ahorn
8-10
(15) 4-6 m ○-◑ S # aufrechter Wuchs, locker verzweigte Äste, auf
geschützten Standorten ausreichend frosthart,
2
Acer campestre
'Huibers Elegant'
syn. Acer campestre
'Elegant', Feld-Ahorn
Elegant
6-10 3-5 m ○-◑ T # sehr regelmäßiger, aufrechter Wuchs, gilt als
Mehltaufrei,
3
Acer campestre
'Elsrijk'
Feld-Ahorn
6-12
(15) 4-6 m ○-◑ S #
gerader durchgehender Stamm, im Wuchs
schmaler und gleichmäßiger als die Art, später
Laubfall; mehltaufrei; Trockenheit und
vorübergehende Nässe vertragend, im
Weinbauklima sind Hitzeschäden möglich, dort
nicht immer strahlungsfest, gebietsweise
Frostschäden in der Krone.
4
Acer campestre
'Nanum'
Kugel-Feldahorn
5-7 4-6 g ○-◑ T,V
Kugelform veredelt auf Acer campestre,
langsamwachsend, an Straßen wegen
Lichtraumprofil ausreichend Abstand beachten.
5
Acer
monspessulanum *
Französischer Ahorn
5-8 (11) 4-7 (9) m ○-◑ T #
*) im Straßenbaumtest seit 2005; anspruchsloser
kleiner Baum mit breit-eiförmiger und rundlicher
Krone; auf geraden durchgehenden Stamm
achten; Kalk liebend; Wärme liebend und für
trockene Standorte geeignet (Weinbauklima),
gebietsweise Frostschäden; auch für Kübel und
Container geeignet.
6
Acer platanoides
'Apollo'
Kegelförmiger Spitz-
Ahorn
14-18 10-15 g ○-◑ V kegelförmige Krone, wie die Art, schneller
wachsend, winterhart, Honigtauabsonderung
7
Acer platanoides
'Allershausen' *
Spitz-Ahorn
Allershausen
15-20 -10 g ○-◑ S #
*) im Straßenbaumtest seit 2005; raschwüchsiger
großer Baum, gerader durchgehender Stamm;
bisher keine Hitzeschäden und Rindennekrosen.
8
Acer platanoides
'Cleveland'
Spitz-Ahorn Cleveland
10-15 7-9 g ○-◑ S
mittelgroßer Baum mit ovaler, im Alter breit-
eiförmiger, kompakter und regelmäßiger Krone,
junge Blätter hellrot marmoriert; stadtklimafest
Grünhandbuch Köln
Bäume
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
138
9
Acer platanoides
'Columnare'
Säulenförmiger Spitz-
Ahorn
Typ 1
Typ 2
Typ 3
10 (16)
2-3
3-5
5-7
g ○-◑ S #
schmaler säulenförmiger Baum, langsamer
wachsend als die Art; Austrieb marmoriert,
Belaubung später dunkelgrün; gebietsweise
Rindennekrosen.
3 Typen im Handel:
Typ 1: schmalste Form
Typ 2: breiter als Typ 1
Typ 3: Krone weitet sich auf
10
Acer platanoides
'Deborah' *
Spitz-Ahorn Deborah
15-20 10-15 g ○-◑ S
*) im Straßenbaumtest seit 1995, mittelstark
wachsend, Austrieb dunkelrot, später vergrünend,
gerader durchgehender Stamm; gebietsweise
Frostschäden in der Krone sowie Rindennekrosen
11
Acer platanoides
'Emerald Queen'
Spitz-Ahorn Emerald
Queen
15 8-10 g ○-◑ S #
schnell- und schmalwüchsiger, Laub im Austrieb
rot überlaufen, stadtklimafest und Trockenheit
vertragend; gebietsweise starke Rindennekrosen
12
Acer platanoides
'Fairview' *
Spitz-Ahorn
13-15 10 g ○-◑ T
*) im Straßenbaumtest seit 2007, diese
amerikanische Selektion wächst noch schmaler als
'Deborah', bei etwa gleicher Höhe. Der Austrieb ist
rötlich, die Herbstfärbung bronzen,
Honigtauabsonderung, die Windfestigkeit wird
hervorgehoben.
13
Acer platanoides
'Globosum'
Kugel-Spitzahorn
-6 5-8 g ○-◑ S
im Alter breiter als höher, langsam wachsend, auf
Lichtraumprofil achten; gebietsweise
Rindennekrosen; auch für Kübel und Container
geeignet
14
Acer platanoides
'Norwegian Sunset'
syn. A. p. 'Pacific
Sunset'
10-12 10 g ○ V #
ovale Krone, langsam wachsend; tolerant
gegenüber Trockenheit und Luftschadstoffen;
geringe Bodenansprüche; Herbstfärbung goldgelb
bis orange-rot
15
Acer platanoides
'Olmsted'
Spitz-Ahorn Olmstedt
10-12
(15) 2-3 g ○-◑ S
Krone schmal, säulenförmig, langsam wachsend
gebietsweise Rindennekrosen; ähnlich Acer
platanoides 'Columnare'
16
Acer rubrum
'Redpointe'
Rot-Ahorn Redpointe
10-15 5-8 g ○-◑ V #
schnellwachsend; schlanke, gleichmäßig
pyramidale Krone mit durchgehendem Leittrieb;
bei höherem pH-Wert weniger chlorotisch als
andere A. rubrum; Herbstfärbung leuchtend rot;
hitzeverträglich
17
Acer rubrum
'Scanlon'
Rot-Ahorn Scanlon
10-12 3-4 g ○ S schmale eiförmige Krone, rote Blüte vor austrieb
18
Acer x freemannii
'Autumn Blaze' *
großkroniger Ahorn
15-20 12-15 g ○-◑ V
*) im Straßenbaumtest seit 2007, die erst straff
aufrecht wachsenden Äste und Zweige bilden eine
dichte, später breit ovale Krone, ein Hybride aus A.
rubrum und A.sachcharinum, schnellwachsend,
19
Aesculus carnea
'Briotii'
Scharlach-
Rosskastanie
10-15 8-12 g ○-◑ S
mittelgroßer Baum, langsamwüchsiger als A.x
carnea, mit rundlicher bis breitpyramidaler
geschlossener Krone; kaum Früchte.
20
Aesculus
hippocastanum
'Baumannii'
gefülltblühende
Rosskastanie
25 (30) 15-20
(25) g ○ (S)
großer Baum mit hochgewölbter Krone. Gefüllt,
reinweiß blühend, keine Früchte. Eingeschränkte
Eignung durch Streusalzempfindlichkeit,
Miniermotte, Pseudomonas.
21 Alnus cordata
Italienische Erle
10-15
(20) 8-10 m ○ S
kleiner bis mittelgroßer Baum mit lockerer,
eiförmiger Krone, gebietsweise gute Eignung,
treibt früh aus, lang haftende Belaubung
(Schneebruchgefahr), hoher Lichtbedarf, in der
Jugend frostempfindlich
Grünhandbuch Köln
Bäume
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
139
22 Alnus spaethii *
Erle Spaethii 12-15 8-10 m ○ S #
*) im Straßenbaumtest seit 1995, sehr
raschwüchsiger Baum mit breit-pyramidaler Krone,
Äste locker aufrecht; im Alter mehr waagerecht
ausgebreitet, gerader durchgehender Stamm, lang
haftende, dunkelgrüne, leicht glänzende
Belaubung (Schneebruchgefahr)
23
Amelanchier arborea
'Robin Hill' *
Felsenbirne
6-8 3-5 m ○-◑ V
*) im Straßenbaumtest seit 2005; kleiner Baum,
Lichtraumprofil beachten, Herbstfärbung,
Blütenbaum; auch für Kübel und Container
geeignet
24
Carpinus betulus
'Frans Fontaine'
Säulen-Hainbuche
10-15 4-5 g ○-◑ S auch im Alter säulenförmig, Krone in der Jugend
nicht ganz geschlossen, sehr windfest
25 Catalpa bignonioides
Trompetenbaum
8-10
(15) 6-10 m ○-◑ S #
schnellwüchsiger, mittelgroßer Baum mit
rundlicher Krone und weit ausladenden
Seitenästen, artbedingt kein durchgehender
Leittrieb, Krone im Alter breit gewölbt, großes
dekoratives Blatt, später Austrieb, früher Blattfall,
auffällige weiße Blütenrispen im Juni/Juli,
Fruchtschmuck; auf Lichtraumprofil achten,
bruchgefährdet; gebietsweise frostgefährdet
26 Celtis australis
Südlicher Zürgelbaum 10-20 10-15 m ○ V # ausladend, schirmförmige Krone; verträgt
Trockenheit und versiegelte Standorte
27 Cercis siliquastrum *
Gemeiner Judasbaum 4-6 4-6 g ○ S #
kleiner Baum, langsam wachsend, auf
Lichtraumprofil und geraden Leittrieb achten,
Blütenbaum; Wärme liebend und für trockene
Standorte geeignet (Weinbauklima), gebietsweise
frostgefährdet
28 Corylus colurna
Baumhasel
15-18
(23)
8-12
(16) g ○-◑ S
mittelgroßer bis großer Baum mit regelmäßiger,
breit- kegelförmiger Krone, gerader durchgehender
Stamm, Fruchtfall beachten, essbare Früchte;
stadtklimafest
29
Crataegus lavallei
'Carrierei'
Apfeldorn
5-7 5-7 m ○ S
Triebe mit starken Dornen, lang haftendes ledrig
glänzendes dunkelgrünes Laub; anfällig gegen
Feuerbrand; auch für Kübel und Container
geeignet
30
Crataegus x
mordenensis 'Toba'
Rot-Dorn Toba
5-7 4-6 m ○-◑ V
kleiner Baum mit flachrunder ausladender Krone,
selten durchgehender Stammtrieb, Blüte weißrot;
bisher keine Rostanfälligkeit bekannt; auch für
Kübel und Container geeignet
31
Crataegus persimilis
'Splendens'
pflaumenblättriger
Weißdorn
5-7 4-5 m ○ V
kleiner Baum mit Eigenschaften des Weißdorns,
mittelstark wachsend, im Alter genauso hoch wie
breit, schnittverträglich, sehr frosthart, die z.Z. nur
bei einigen Baumschulen zu beziehen
32
Fraxinus americana
'Autumn Applause'
Amerikanische Esche
10-15 6-8 m ○ V #
männliche Form mit breit eiförmiger Krone, stark
aufragende Verzweigung; Herbstfärbung weinrot;
wenig anfällig für Eschentriebsterben
33
Fraxinus americana
'Autumn Purple'
syn. F. a. 'Junginger',
Amerikanische Esche
15-18 12-15 s ○ V #
männliche Form mit breit eiförmiger Krone;
Herbstfärbung tief purpurrot bis lila; windbeständig;
wenig anfällig für Eschentriebsterben
34
Fraxinus americana
'Skyline' Weiß-Esche
10-13 8-10 m ○ V #
männliche Selektion ohne Früchte; durchgehender
Leittrieb; breit eiförmige Krone; wenig anfällig für
Eschentriebsterben
35
Fraxinus angustifolia
'Raywood'
schmalblättrige Esche
10-
15(20) 10-15 s ○ V #
schmalkroniger, mittelgroßer Baum,
hitzeverträglich und Wärme liebend, stadtklimafest,
gebietsweise frostempfindlich
Grünhandbuch Köln
Bäume
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
140
36
Fraxinus excelsior
'Altena' *
gewöhnliche Esche
15-20 10-12 s ○-◑ (T)
wie die Art, jedoch schlanker und regelmäßiger
Wuchs, empfindlich gegen Trockenheit und
Oberflächenverdichtung; anfällig für
Eschentriebsterben
37
Fraxinus excelsior
'Diversifolia' *
Einblatt-Esche
10-18 6-12 s ○-◑ (S)
*) im Straßenbaumtest seit 1995; kleiner und
schmalwüchsiger, lockerer Kronenaufbau,
aufrechter Wuchs, ein für Eschen untypisches
Blatt; anfällig für Eschentriebsterben
38
Fraxinus excelsior
'Geessink'
schmalkronige Esche
15-20 10-12 s ○-◑ (S) schmal und schwächer wachsend; anfällig für
Eschentriebsterben
39
Fraxinus ornus
'Rotterdam'
Blumen-Esche
Rotterdam
8-12 6-8 m ○ S
wie die Art, regelmäßiger und kegelförmiger
Kronenaufbau; Leittrieb durchgehend, trockenheit-
und hitzeverträglich, auch für Kübel und Container
geeignet
40
Fraxinus ornus
'Meczek' *
Kugelförmige Blumen-
Esche
5-6 3-4 (6) m ○ V
*) im Straßenbaumtest seit 2007,klein, leicht ovale
Kugelform, stadtklimafest, zur Verwendung in
kleinen Wohnstraßen auf Lichtraumprofil achten
41
Fraxinus
pennsylvanica *
Rotesche
15-20 10-15 m ○-◑ V #
*) im Straßenbaumtest seit 2005; starkwüchsig, im
Alter ausladende Krone, gerader durchgehender
Stamm; stadtklimafest. Wegen überreichen
Fruchtansatzes für stark befahrene Hauptstraßen
nur eingeschränkt empfehlenswert. Weniger
anfällig für Eschentriebsterben
42 Ginkgo biloba
Fächerbaum
15-30
(35)
10-15
(20) s ○-◑ S
großer Baum mit unterschiedlichen Wuchsformen,
fächerartige Blätter, zweihäusig,
krankheitsresistent, hoher Lichtanspruch, Fruchtfall
beachten, Herbstfärbung; stadtklimafest
43
Ginkgo biloba
'Princeton Sentry' *
Ginkgobaum Princeton
Santry
15-20 4-6 s ○-◑ S #
*) im Straßenbaumtest seit 2005; schmal-
säulenförmige geschlossene Krone,
schwachwüchsig, männliche Selektion,
Herbstfärbung
44
Gleditsia triacanthos
'Inermis'
Dornenloser
Lederhülsenbaum
10-25 8-15
(20) s ○ S #
dornenlose Form, in Einzelfällen könne
nachträglich Dornen gebildet werden, als junger
Baum frostempfindlich
45
Gleditsia triacanthos
'Shademaster'
Dornenloser
Lederhülsenbaum
10-15
(20) 10-15 s ○ S # wie die Art, ein gerader Stamm mit aufsteigenden
Ästen, Wuchs aufrecht, breitkronig, später Laubfall
46
Koelreuteria
paniculata *
Blasenbaum
6-8 6-8 s ○ T #
*) im Straßenbaumtest seit 2005, kleiner, langsam
wachsender Baum, Krone sehr breit; auf
Lichtraumprofil achten, konsequenter
Erziehungsschnitt notwendig; Blütenbaum;
stadtklimafest
47
Koelreuteria
paniculata 'Fastigiata'
Blasenbaum
8-10 2 g ○ V
langsamwachsende schmalkronige Sorte, z.Z. nur
bei einigen Baumschulen zu beziehen, wurzelt mit
wenig verzweigten, kräftigen, flach ausgebreiteten
Hauptwurzeln, empfindlich gegen
Oberflächenverdichtung,
48
Liquidambar
styraciflua
Amerikanischer
Amberbaum
10-20
(30) 6-12 m ○ S #
mittelgroßer bis großer Baum, Kronenform stark
variierend, im Alter offene Krone, gerader
durchgehender Stamm, Herbstfärbung; möglichst
auf frischen Böden; gebietsweise als Jungbaum
frostgefährdet
Grünhandbuch Köln
Bäume
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
141
49
Liquidambar
styraciflua 'Moraine' *
Amberbaum
10-20 6-12 m ○-◑ V #
wie die Art, jedoch kleiner, gleichmäßigere Krone
und schnellerer Wuchs, Laub glänzend hellgrün,
schöne Herbstfärbung
50
Liquidambar
styraciflua 'Paarl' *
Säulen-Amberbaum
15-25 3-4 m ○ T,V #
*) im Straßenbaumtest seit 2005, mittlere
Wuchskraft mit schmaler, spitz-kegelförmiger
Krone; intensive Herbstfärbung ist vom Standort
(vollsonig, warme Tage, kühle Nächte) bedingt.
51
Liquidambar
styraciflua 'Slender
Silhouette' * Säulen-
Amberbaum
10-15 3 g ○-◑ V #
durchgehender Leittrieb; säulenförmige Krone, die
auch im Alter schlank bleibt; ohne besondere
Herbstfärbung
52
Liriodendron
tulipifera
Tulpenbaum
25-35 15-20 g ○ S
großer Baum mit breit-kegelförmigem Wuchs;
durchgehender Leittrieb, raschwüchsig, verlangt
tiefgründige, nährstoffreiche Böden, Pflanzung mit
Ballen vorzugsweise im Frühjahr, sonst leicht
Wurzelfäule
53
Liriodendron
tulipifera 'Fastigiata' *
Säulen-Tulpenbaum
15-18 4-6 g ○ S # wie die Art, jedoch schmalkronig, straff aufrecht
wachsend, schöne Herbstfärbung
54 Magnolia kobus *
Baummagnolie 8-10 4-8 m ○-◑ S
*) im Straßenbaumtest seit 2007, kleinkroniger,
breit-kegelförmige, im Alter ausladende Krone,
Blütenbaum, Blüte vor Austrieb
55
Malus-Hybr. 'Street
Parade'
Zierapfel
4-6 2-3 m ○-◑ V
schmal-eiförmige Krone; geringe Mehltau- und
Schorfanfälligkeit; kleinkroniger Baum für schmale
Straßen; reinweiße Blüte Ende April
56
Malus trilobata
syn. Eriolobus
trilobatus, Dreilappiger
Apfel
6-8 3-5 m ○-◑ V #
pyramidal aufrecht wachsender kleiner Baum,
schorfresistent, wenig Früchte, gute Alternative zu
Pyrs, Crataegus.
57 Malus tschonoskii *
Wollapfel 8-12 2-4 m ○-◑ S
*) im Straßenbaumtest seit 2005, Krone schmal-
kegelförmig, im Alter breiter werdend,
schnellwüchsig, durchgehender Leittrieb,
Herbstfärbung, Blüten und Fruchtschmuck
unscheinbar, geringe Schorfanfälligkeit, hohe
Krebsanfälligkeit, verlangt nährstoffreiche Böden;
starke Stockausschläge
58
Metasequoia
glyptostroboides
Urweltmammutbaum
25-35 10 m ○ S
gerade durchgehender Stamm mit breit
pyramidaler Krone; breit werdende Wurzelanläufe,
auf ausreichenden Straßenabstand achten;
laubabwerfend
59 Ostrya carpinifolia *
Hopfenbuche
10-15
(20) 8-12 m ○-◑ T #
*) im Straßenbaumtest seit 2005; mittelhoher
Baum, Krone kegelförmig, später rundlich, Wärme
liebend und für trockene Standorte geeignet
(Weinbauklima), im Erscheinungsbild der
Hainbuche ähnlich
60
Parrotia persica
‚Vanessa‘
schmaler
Eisenholzbaum
6-10 3-5 m ○-◑ T
niederländische Selektion, infolge eines
durchgehend geraden Leittrieb aufrecht schmaler
Wuchs, für beengte Standorte
61 Paulownia tomentosa
Blauglockenbaum 10-15 10-12 g ○ S #
halboffene Krone; schnell wachsend; herzförmiges
bis 40 cm großes Blatt; lilablaue Blütenrispen im
Mai
62 Platanus acerifolia
Platane
20-30
(40) 15-25 g ○ (S)
großer schnellwüchsiger Baum mit weit
ausladender Krone, Befall von Schadorganismen
wie z. B. Blattbräune, Masaria, Platanenwelke,
Platanennetzwanze etc. haben in den letzten
Jahren zugenommen; stadtklimafest
63
Platanus acerifolia
'Alphens Globe‘
Kugelform-Platane
-6 g ○ V
besonders für kleine Straßen geeignet. An Straßen
wegen Lichtraumprofil ausreichend Abstand
beachten
Grünhandbuch Köln
Bäume
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
142
64
Platanus acerifolia
'Tremonia' *
Säulen- Platane
20-25 11-15 g ○ S
wächst gegenüber der Platanus x acerifolia um ein
Drittel schmäler, mit leicht aufwärts gerichteten
Ästen
65
Populus simonii
syn. P. brevifolia,
Birkenpappel
12-15 6-8 m ○ V
schnellwachsend; schmal kegelförmig, im Alter
breit und rund; Schneebruchgefahr durch frühen
Austrieb; verträgt Wind, Streusalz und nasse
Böden
66
Populus simonii
'Fastigiata'
Säulenbirkenpappel
7-10 4-6 m ○ V
schnellwachsend; anfangs schmal säulenförmig,
später breit kegelförmig; Schneebruchgefahr durch
frühen Austrieb; verträgt Wind, Streusalz und
nasse Böden
67
Prunus avium 'Plena'
Gefülltblühende
Vogelkirsche
10-15 8-10 g ○ S regelmäßig pyramidale Krone, durchgehender
Leittrieb, keine Früchte.
68
Prunus padus
'Albertii'
Traubenkirsche
6-10 4-6 m ○-◑ V
anfangs breit kegelförmig, später fast kugelrund;
weit in die Krone reichender Stamm; auffallend
üppige, stark duftende Blüte; verträgt
Versiegelung; Insektennährgehölz
69
Prunus padus
'Schloss Tiefurt' *
Traubenkirsche
9-12 6-8 m ○-◑ T
*) im Straßenbaumtest seit 2005, kleiner als die
Art, Baum mit gleichmäßig geschlossener Krone,
gerader durchgehender Stamm
70 Prunus sargentii
Scharlachkirsche 8-12 5-8 m ○-◑ S
kleiner Baum, trichterförmig aufrecht wachsend, im
Alter breit ausladend, Blütenbaum, spärlich
fruchtend, Herbstfärbung
71
Prunus sargentii
'Rancho'
Zierkirsche Rancho
6-8 3-4 m ○-◑ S wie die Art, jedoch Krone säulenförmig, nicht
fruchtend, kräftige Blütenfärbung
72
Prunus spec.
Japanische Kirsche in
Arten und Sorten
3-15 1-10 g ○ S
kleine bis mittelgroße Bäume mit unterschiedlichen
Kronenformen, Blütenbaum; Gefahr von
"Gummifluss" bei ungeeigneten Standorten,
vorzeitige Alterung, je nach Veredelungsform
Stamm- und Wurzelaustriebe; auch für Kübel und
Container geeignet
73 Prunus schmittii
Zierkirsche Schmittii 8-10 3-5 m ○-◑ S schmal-kegelförmig, in der Jugend langsam
wachsend, gerader durchgehender Stamm
74
Pterocaria rohifolia
'Bokravention' *
syn. P. r. Kyoto
Convention
10-
20(25) 10-20 m ○ V #
*) im Straßenbaumtest seit 2007, schlanke,
kompakte Krone, stadtklimafest, keine Ausläufer
bildend
75 Quercus cerris
Zerreiche 20-30 10-20 m ○ V # stadtklimafest; kalkliebend; verträgt trockene und
nasse Böden; nicht anfällig für Mehltau
76 Quercus frainetto *
Ungarische Eiche
10-20
(25) 10-15 g ○-◑ T #
*) im Straßenbaumtest seit 2005; mittelgroßer bis
großer Baum mit rundlich ausladender Krone;
stadtklimafest
77 Quercus palustris
Sumpf-Eiche
15-20
(25)
8-15
(20) m ○ S
großer Baum mit gleichmäßiger, kegelförmiger
Krone, gerader durchgehender Stamm,
Herbstfärbung; auch auf mäßig trockenen Böden
gedeihend, auf Kalkböden Chlorosegefahr
78 Quercus petraea
Trauben-Eiche
20-30
(40)
15-20
(25) s ○ S großer Baum mit regelmäßiger eiförmiger Krone;
stadtklimafester als die Art.
79
Quercus robur
'Fastigiata Koster'
Säulen-Eiche Koster
15-20 3-5 m ○-◑ S auch im Alter schlanker und kompakter Wuchs
80
Quercus rubra
Amerikanische
Roteiche
20-25 12-18
(20) g ○ S
starkwüchsiger großer Baum mit rundlicher Krone,
durchgehender Leittrieb, Herbstfärbung, auf
Kalkböden Chlorosegefahr
Grünhandbuch Köln
Bäume
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
143
81
Robinia pseudoacacia
'Bessoniana'
Kegelakazie
20-25 10-12
(15) s ○ S #
im Alter breite rundliche und dicht verzweigte
Krone, meist durchgehender Leittrieb, wenige und
nur kleine Dornen, selten Blüten
82
Robinia pseudoacacia
'Sandraudiga' *
Scheinakazie
20-25 12-18
(22) s ○ S #
*) im Straßenbaumtest seit 1995, jedoch
geradschaftig als die Art (grader durchgehender
Stamm) mit breit pyramidaler, locker auffallenden
Krone, rosa Blüten
83
Robinia pseudoacacia
'Semperflorens'
Robinie, Scheinakazie
15-20 10-15 s ○ V #
aufrechte lockere Krone; wenig bedornt; durch
Nachblüte oft von Juni bis September blühend,
daher sehr wertvolles Insektennährgehölz
84
Robinia pseudoacacia
'Umbraculifera'
Kugelakazie
4-6 4-6 m ○ S
kleiner Kugelbaum mit dichter Krone, keine Blüte,
Lichtraumprofil beachten, auch für Kübel und
Container geeignet
85 Sophora japonica
Schnurbaum
15-20
(25)
12-18
(20) m ○ S #
mittelgroßer bis großer Baum mit breiter rundlicher
Krone, im Alter ausladend, auf geraden
durchgehenden Stamm achten, Sommerschnitt;
üppige Blüte im Sommer/ Spätsommer, daher
wertvolles Insektennährgehölz
86
Sophora japonica
'Princeton Upright'
Schnurbaum
12-15 7-9 s ○ V
schmaler und aufrechter wachsend als die Art;
verträgt Versiegelung; üppige Blüte im
Sommer/Spätsommer, daher wertvolles
Insektennährgehölz
87
Sorbus 'Dodong'
syn. S. commixta
'Dodong', Ullung-
Eberesche
10-12 6-8 m ○-◑ V #
oval bis eiförmig mit bis weit in die Krone
reichendem Stamm; bis 30 cm langes, breit
gefiedertes Blatt mit intensiv orangeroter
Herbstfärbung; kalkverträglich; tolerant gegen
Hitze und Trockenheit; geringe Bodenansprüche;
Insekten- und Vogelnährgehölz
88
Sorbus latifolia 'Henk
Vink'
Breitblättrige Mehlbeere
8-12 4-6 m ○-◑ V #
schmale, pyramidale, geschlossene Krone;
stadtklimafest; geringe Bodenansprüche; verträgt
Wind, Trockenheit und Versiegelung; Insekten-
und Vogelnährgehölz
89 Tilia americana 'Nova'
Riesenblättrige Linde 25-30 15-20 g ○-◑ S
großer Baum mit breit-kegelförmiger Krone, im
Alter rundlich, raschwachsend, gerader
durchgehender Stamm; Honigtauabsonderung
90
Tilia cordata 'Erecta'
Dichtkronige
Winter-Linde
15-20 10-12
(14) g ○-◑ S Krone kleiner und regelmäßiger, als junger Baum
langsam wachsend, kleines Blatt
91
Tilia cordata
'Greenspire'
Amerikanische
Stadtlinde
18-20 10-12 g ○-◑ S
Krone schmaler, regelmäßiger und dichter, im Alter
breiter; Äste aufsteigend; gebietsweise
Rindennekrosen
92
Tilia cordata
'Rancho' *
kleinkronige Winter-
Linde
8-12
(15) 4-6 (8) g ○-◑ S
*) im Straßenbaumtest seit 1995, schmal-
eiförmiger, im Alter breiter, rundlicher regelmäßiger
Kronenaufbau, langsam und kompakt wachsend,
geringer Befall mit Läusen und daher wenig
Honigtauabsonderung
93
Tilia flavescens
'Glenleven' *
Kegellinde 'Glenleven'
15-20
(25) 12-15 g ○-◑ S #
*) im Straßenbaumtest seit 1995, großer Baum mit
geschlossener breit-kegelförmiger, im Alter
ausladend-rundlicher Krone, raschwüchsig,
gerader durchgehender Stamm
94
Tilia tomentosa
'Brabant'
Silberlinde Brabant
20-25
(30)
12-18
(20) g ○ S #
eine breit-kegelförmig dichte und regelmäßig
aufgebaute Krone, Selektionen mit geradem
durchgehendem Stamm aus Tilia tomentosa,
bessere Leittriebbildung
Grünhandbuch Köln
Bäume
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
144
95
Tilia tomentosa
'Szeleste'
Ungarische Silberlinde
20-25 12-15 g ○ S #
kein Honigtau, gleichmäßige, schmale eiförmige,
später breit eiförmige Krone, stadtklimafest,
verträgt im Vergleich zu anderen Linden längere
Bodentrockenzeiten und Nährstoffarmut
96
Tilia europaea
'Pallida'
Kaiserlinde
30-35
(40)
12-18
(20) g ○ S
gleichmäßige kegelförmige Krone, im Alter breit
ausladend, verschiedene wurzelechte Selektionen
im Handel
97 Ulmus-Hybride
'Dodoens' 12-15 5-6 g ○-◑ T #
mittelgroßer Baum mit lockerer, schlank-
aufrechter, im Alter breit-kegelförmiger Krone,
schnell wachsend, gerader durchgehender Stamm,
auf eigener Wurzel vermutlich resistent gegen
Ulmenkrankheit
98 Ulmus -Hybride
'New Horizon' * 20-25 8-10 g ○-◑ T #
*) im Straßenbaumtest seit 2007, mittelgroßer
Baum mit säulen- bis kegelförmiger dichter Krone,
schnell wachsend, vermutlich hohe Resistenz
gegen die Ulmenkrankheit, gerader durchgehender
Stamm
99 Ulmus - Hybride
'Regal' * 15-20 6-8 m ○ T #
*) im Straßenbaumtest seit 2007, mittelgroßer
Baum mit schmaler Krone, schnell wachsend,
gerader durchgehender Stamm, vermutlich
resistent gegen Ulmenkrankheit
100 Zelkova serrata *
Japanische Zelkove 20-25 15-25 g ○-◑ T,V #
*) im Straßenbaumtest seit 2005, mittelgroßer bis
großer Baum, rundkronig mit weit ausladenden
Ästen, auf durchgehenden Leittrieb achten;
gebietsweise spätfrostgefährdet; stadtklimafest
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15. Bau-, Qualitäts- und
Ausstattungsstandards für
Freianlagen an Schulen
Inhaltsangabe
1. Vorbemerkungen
2. Befestigte Flächen
2.1 Pausenhof
2.2 PKW-Stellplätze
2.3 Eingangsbereiche
2.4 Spritzschutz an Gebäuden
2.5 Feuerwehrzufahrten / Anlieferung Küche/Mensa
3. Begrünung
3.1 Baumpflanzungen
3.2 Gehölzpflanzungen
3.3 Rasenflächen
3.4 Hecken
4. Ausstattungselemente
4.1 Sitzbänke
4.2 Abfallkörbe
4.3 Spielgeräte
4.4 Fahrradständer
4.5 Freiluftklassen
4.6 Müllcontainer
4.7 Fahnenmasten
4.8 Poller
5. Schulsportanlagen
6. Beleuchtung
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7. Grundstückseinfriedungen und bauliche Stützkonstruktionen
7.1 Zaunanlagen
7.2 Toranlagen
7.3 Mauern
7.4 Stützelemente
8. Entwässerung
8.1 Entwässerungsrinnen und Einläufe
8.2 Versickerung von Niederschlagswasser über Mulden
8.3 Versickerung von Niederschlagswasser über Rigolen
9. Grundsätze bei kleineren Schulerweiterungsmaßnahmen
10. Kosten
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1. Vorbemerkungen
Diese Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards bestimmen den Mindestausstattungsmaßstab der
Freianlagen an Schulen und gewährleisten bei einheitlichem Standard eine optimale Aufenthaltsqualität
für SchülerInnen auf dem Schulgelände. Hauptaugenmerk ist dabei auch auf den Pflegeaufwand für die
Instandhaltung der Außenanlagen zu legen.
Vor Aufnahme der Planung ist Kontakt zum Hochbauarchitekten aufzunehmen.
Der Vorentwurf /Entwurf ist der Qualitätssicherung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur
Kenntnis und Abstimmung vorzulegen.
Grundsätzlich sind die aktuellen Richtlinien, Normen und DIN- Vorschriften einzuhalten. Insbesondere
sind die Unfallverhütungsvorschriften der UK NRW und die Richtlinien für Barrierefreiheit der Stadt Köln
zu beachten.
Der Barrierefreiheit ist bei Neubauten im gesamten Außenbereich sicherzustellen. Bei der Integrierung
von Um- und Erweiterungsbauten in das vorhandene Schulensemble ist die Barrierefreiheit anzustreben.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte oder blinde Personen
gleichberechtigt den Haupteingang des Schulgebäudes und die Zugänge der Sporthallen wie auch die
Freiflächen eines Schulgrundstücks ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen können.
2. Befestigte Flächen
2.1 Pausenhof
Pro Schüler ist eine Mindestfläche von 5 m² zu berücksichtigen. Die Pausenhoffläche ist aus Gründen der
Beaufsichtigungspflicht möglichst zusammenhängend anzubieten. 2/3 der Fläche ist in Asphalt,
alternativ in Pflaster anzulegen. Bei gleichzeitiger Nutzung als Pflege-, Feuerwehr- und Ver- und
Entsorgungszufahrt muss die Tragschicht für Schwerlastverkehr ausgelegt sein. Wassergebundene
Wegedecken oder wasserdurchlässige Beläge wie z. B. TerraWay sind ggf. im Bereich von Spielzonen
oder im Bereich von „grünen Klassenzimmern“/ Freiluftklassen anzubieten. Auf den befestigten
Pausenhofflächen sind Markierungen für Bewegungsspiele und/oder Spielfeldmarkierungen vorzusehen.
Die Rutschhemmung R11 bei befestigten Flächen muss nachgewiesen werden.
2.2 PKW –Stellplätze
Die Anzahl der auf dem Grundstück nachzuweisenden PKW- Stellplätze richtet sich nach der Anzahl der
Lehrer und Schüler. Die Zahl der Stellplätze wird in der Verwaltungsvorschrift der Stadt Köln als Anlage
zu § 51 der BauO NW geregelt. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Stellplätze wird im Regelfall von
der Gebäudewirtschaft mitgeteilt.
Sofern die Vorschriften der Wasserschutzzonenverordnung es zulassen, sind die Stellplätze mit
wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen oder mit Rasenfugenpflaster auszubauen.
Behindertenparkplätze müssen vollständig befestigt werden und dürfen keine begrünten Fugen
aufweisen.
2.3 Eingangsbereiche
Der Hauptzugang ist bei ausreichendem Platzangebot großzügig im Sinne eines Vorplatzes zu befestigen.
Die Zugänge zum Gebäude sind barrierefrei zu erstellen. Zur besseren Orientierung sehbehinderter
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Personen ist ein taktiles Leitsystem vom öffentlichen Bereich (Gehweg/Parkplatz) in den Außenraum zu
integrieren. Bei Zuwegungen über Rampen ist die Richtlinie der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für
barrierefreies Bauen zu berücksichtigen. Einrichtungen wie Müllcontainer und/oder Streuboxen für den
Winterdienst sind nach Möglichkeit nicht im repräsentativen Eingangsbereich anzuordnen.
2.4 Spritzschutz an Gebäuden
Im Übergangsbereich von Vegetationsflächen zum Gebäude ist ein Spritzschutz in Form eines
Plattenstreifens in einer Mindesttiefe von 0,30 m vorzusehen. Alternativ kann auch Betonpflaster
verwendet werden.
2.5 Feuerwehrzufahrten / Anlieferung Küche/Mensa
Feuerwehrzufahrten in nicht befestigten Bereichen sind in Rasenfugenpflaster oder Schotterrasen mit
entsprechend schwerlastverkehrstauglichen Tragschicht auszubauen.
Bezüglich der Anlieferung der Mahlzeiten für die OGTS sind die Wünsche der Schule zu berücksichtigen.
Da die Lebensmittel mit Rollwagen zum Eingang transportiert werden, ist eine glatte Befestigung
zwischen dem Standort des Fahrzeugs und dem Eingang mit Pflaster oder Asphalt sinnvoll. Eine
Anlieferung sollte nach Möglichkeit den Pausenhofbetrieb nicht behindern. Der Anlieferungsbereich
sollte für Schüler_Innen nicht zugänglich sein.
3. Begrünung
Die Pflanzqualitäten müssen grundsätzlich den Gütebestimmungen des BdB (Bund deutscher
Baumschulen) und den FLL- Richtlinien (Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, entwickelt von der
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung- Landschaftsbau e.V.) entsprechen und sind bei
Lieferung zu überprüfen.
3.1 Baumpflanzungen
Vorhandener Baumbestand ist nach RAS LP4 (Richtlinie für den Schutz und die Erhaltung geschützter
und schützenswerter Baum- und Strauchbestände im Bereich von Baustellen und
Baustelleneinrichtungen) und DIN 18920 zu schützen und nach Möglichkeit in die Planung zu
integrieren.
Bei Neuanpflanzungen sind Baumarten in einer Pflanzstärke von mind. 20/25 cm Stammumfang zu
verwenden. Bäume unterschiedlicher Ordnung dienen der räumlichen Gliederung der Außenfläche. Mit
ihren vielseitigen Wuchsformen und Größen können architektonische Besonderheiten des Gebäudes
betont werden. Auch tragen sie als Schattenspender zur Verbesserung des Mikroklimas bei und steigern
die Aufenthaltsqualität. Bei Standorten in befestigten Flächen ist das Bodensubstrat Typ Köln zu
verwenden. Die Baumgruben sind gemäß Grünhandbuch der Stadt Köln herzustellen.
Für die Baumgruben in befestigten Flächen sind mindestens 12 m³ Baumsubstrat zu verwenden. Die
Baumgruben sind mit einer Tiefe von 1,75 m herzustellen.
Der Baumstandort ist mit mindestens zwei Belüftungsöffnungen zu versehen.
Die Vorgaben aus dem Kölner Grünhandbuch sind in Rücksprache mit dem Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen im Rahmen der Leistungsphase 5, Ausführungsplanung bauvorhabenbezogen
abzustimmen.
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Um das Ablaufen der Deckschicht aus wassergebundener Decke auf den Baumscheiben zu verhindern,
sind die Baumscheiben bis auf eine Mindestgröße von ca. 0,6 x 0,6 m zuzupflastern. Zur Stabilisierung
der innenliegenden Pflastersteinreihe ist ggf. ein Stahlband einzulegen. Der offene
Baumscheibenbereich kann rund oder eckig ausgebildet werden.
Jeder Baum ist mit einem Dreibock zu sichern und mit einem Gießrand auszustatten. Nach Abnahme der
2-jährigen Entwicklungspflege sind der Gießrand einzuebnen und der Dreibock zu entfernen. Diese
Vorgabe ist im LV zwingend zu berücksichtigen.
Auf die Pflanzung von Platanen und Eichen ist zu verzichten.
Je nach Baumart ist auf einen ausreichenden Abstand zur Fassade wie auch zu Bestandsbäumen zu
achten. Als Entscheidungshilfe kann die Kölner Straßenbaumliste dienen.
Nächste Seite: Beispielhafte Darstellung einer Baumscheibe in einer Freifläche.
Weitere Baumscheibendetails in Kapitel 10 (Gestaltungshandbuch Baumscheiben).
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3.2 Gehölzpflanzung
Auf Strauchpflanzung ist weitestgehend zu verzichten. In besonderen Fällen und nach Absprache sind
freiwachsende Solitärsträucher als Sichtschutz zu verwenden. Grundsätzlich sind dornenlose und nicht
giftige Pflanzen zu verwenden. Als Bodendecker kommen trittfeste, pflegeleichte und robuste Pflanzen
wie beispielsweise bodendeckender Bambus, Gräser oder Efeu zum Einsatz. Bei der Verwendung von
Kletterpflanzen ist darauf zu achten, keine wuchernden Arten zu verwenden.
Vegetationsflächen sind in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
situationsabhängig mit einem dauerhaften oder demontierbaren Durchlaufschutz zu versehen.
3.3 Rasenflächen
Rasenflächen z. B. sind erst ab einer Größe von 200 m² anzulegen. Vegetationsflächen, die als
Rasenflächen zu Stellplätzen oder als Randstreifen zu Zaunanlagen angelegt werden, müssen eine
Mindestbreite von 60 cm haben und sollten mit einem Pflaster- oder Plattenstreifen als Mähkante
abgegrenzt sein.
3.4 Hecken
Auf Heckenpflanzungen und die Verwendung von Formgehölzen ist grundsätzlich zu verzichten. In
besonderen Fällen, wie z. B. für die Abschirmung von Müllcontainerstandorten kann eine
Heckenpflanzung befürwortet werden. Ggf. ist ein Durchlaufschutz vorzusehen.
Bei besonderen Gebäuden sind langsam wachsende Formgehölze nach Absprache möglich.
4. Ausstattungselemente
4.1 Sitzbänke
Als Bänke werden grundsätzlich Gitterkonstruktionen (wie z. B. Typ Köln), als
2- oder 3-Sitzer, mit oder ohne Lehne verwendet, die aus tragendem Flachstahl 20x30 mm und
Rundstahl 4 mm Durchmesser hergestellt und in einem Raster von 20x20 mm durch
Induktionsschweißungen verbunden werden (siehe Hinweise Kapitel 17).
Die Farbauswahl ist mit der QS und dem Architekten abzustimmen.
4.2 Abfallkörbe
Bei den Abfallkörben ist eine Gitterkonstruktion (Typ Köln) wie unter 4.1 vorzusehen. Da die
SchülerInnen der Kölner Schulen aktiv an den Umweltschutz herangeführt werden, sind auf den
Schulhöfen sog. Müllstationen mit gelben(RAL 1023), blauen (RAL 5010) und anthrazitfarbenen (RAL
7016) Abfallkörben einzurichten. Eine abweichende Farbauswahl ist abzustimmen.
Alternativ zu den o.g. Abfallkörben kann der Mülltonnentyp der Firma Stumpf in Abstimmung mit dem
Amt für Schulentwicklung und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zum Einbau kommen.
4.3 Spielgeräte
Die Auswahl der Spielgeräte erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung, der Schulleitung
und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen.
Dem Gedanken der Inklusion Rechnung zu tragen, ist die Bespielbarkeit mindestens eines Spielgerätes
barrierefrei zu ermöglichen.
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Spielgeräte sind entsprechend den Anforderungen der DIN EN 1176, Fallschutzbereiche der DIN EN 1177
einzubauen und herzurichten. Als Fallschutz ist ein flächig verlegter Fallschutz mit gebundenem
Gummigranulat, Sand oder Hackschnitzel zu verwenden. Fallschutzplatten sind nur bei sehr
kleinräumigen Flächen zu verwenden.
Die Verwendung von Sand als Fallschutz ist im Einzelfall abzustimmen.
Die Abnahme der Spielgeräte ist durch einen unabhängigen Gutachter durchzuführen.
4.4 Fahrradständer / Kickborde
Die Anzahl der Fahrradständer richtet sich nach den Schülerzahlen und ist in der Richtzahlenliste der
Stadt Köln, die auf § 51 der Bau O NW Bezug nimmt, vorgegeben. An Grundschulen ist grundsätzlich für
je 6 Schüler 1 Stellplatz zu berücksichtigen. An weiterführenden Schulen ist für je 15 Schüler 1 Stellplatz
zu berechnen. Die Anzahl ist jedoch von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Bedarf und den
Vorstellungen der Schule in Absprache mit dem Amt für Schulentwicklung festzulegen. Die
Fahrradständer sollen möglichst im Blickfeld auf dem einsehbaren Schulhof angeboten werden, um
Vandalismus und Diebstahl vorzubeugen. Fahrradständer dienen dem geordneten Abstellen von
Fahrrädern.
Der Fahrradständer mit Querholm soll fest montiert im Regelfall als Rundprofil, Durchmesser 4,8 cm, mit
einer Länge von 1,00 m und eine fertigen Einbauhöhe von 0,90 m eingebaut werden. Alternativ sind die
Fahrradständer auch als Flachstahl mit vergleichbaren Größen denkbar. Bei Fahrradständern ohne
Querholm ist eine Einbauhöhe von 0,80 m vorzusehen.
An Grundschulen ist die Einbauhöhe wegen der kleineren Rahmenhöhen der Fahrräder auf 0,70 m zu
reduzieren.
4.5 Grünes Klassenzimmer / Freiluftklasse (sofern gefordert)
Das grüne Klassenzimmer / Freiluftklasse dient dem Unterricht im Freien und ist aus Grauwackeblöcken,
Betonsitzsteinen oder als Bankkonstruktion auf befestigter Fläche, wassergebundener Decke oder Rasen
anzulegen. Auf Rasenflächen müssen die Sitzblöcke mit einer Pflasterkante als Mähkante umgeben sein.
4.6 Müllcontainer
Der Standort für die Müllcontainer ist optisch abzuschirmen und im Nahebereich der Küche, sofern
möglich und gewünscht, vorzusehen.
Die Einfriedung der Müllcontainer können mit Heckenpflanzen eingegrünt werden. Überdachte
Müllcontainerstandorte sind nur in Ausnahmefällen und nach Absprache zulässig.
Grundsätzlich sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
Müllcontainer im Außenbereich von Schulen sind grundsätzlich mit einem Mindestsicherheitsabstand
von 5 m zu Fassaden aufzustellen.
Abweichungen (beispielsweise beim Bauen im Bestand) müssen im Vorfeld abgestimmt werden.
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Der Müllstandort ist mit einem 2 m hohen Stabgitterzaun einzufrieden und mit einem 1,50 breiten
Tor zu versehen. Sofern „Fremdbefüllungen“ befürchtet werden, ist der Standort mit
Dachkonstruktion als Käfig auszubilden. Das Tor ist mit einem Dreikantschloss (8 mm) auszustatten.
Der Müllstandort ist in einer Entfernung von bis zu maximal 15 m zu Grundstücksgrenze (bzw.
gefahrlos für Schüler_Innen anfahrbare Toranlage) zu verorten. Bei weiter entfernten Standorten ist
eine ungehinderte Befahrung des Schulgeländes mit dem Müllfahrzeug zu gewährleisten, wobei diese
Variante wegen potentieller Gefährdung der Schüler_Innen weitgehend auszuschließen ist. Sollte
dies nicht zu vermeiden sein, ist dies im Vorfeld abzustimmen.
Zur Optimierung der Mülltrennung werden die Standorte mit den entsprechenden Containern für
Papier (blau), Verpackungen (gelb), Bio (braun) sowie Restmüll (grau) von der AWB ausgestattet.
Die Anzahl der an der jeweiligen Schule einzuplanenden Behälter gibt 402/1 vor.
Der Standort der Müllcontainer muss für alle Nutzer, nicht nur für die AWB, sondern auf einem
weitläufigen Schulgelände auch für das Reinigungs-, das Küchenpersonal, und vor allem für die
SchülerInnen, die den Papier- und Verpackungsmüll selbst aus den Unterrichtsräumen entsorgen, gut
erreichbar sein.
Gegebenenfalls sind zwei oder drei Standorte auf dem Schulgelände einzurichten. Diese sind in
Absprache mit 402/1 und der AWB festzulegen.
Die Mülltrennung innerhalb der Freiflächen wird durch farbige Mülltonnen ermöglicht (gelb- Plastik,
blau- Papier, anthrazit- Restmüll), die als „Müllstationen“ hergestellt werden.
Zu den Abmessungen der abschließbaren Müllkäfige dienen die entsprechend der von den AWB
empfohlenen Beispiele:
Sofern ein Konfiskatkühler im Außenbereich aufgestellt werden soll, ist ein Stromanschluss vorzusehen.
Die Abstimmung ist mit der TGA Abteilung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorzunehmen.
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Beispiel für einen Standort mit gegenüber stehenden Behältern
Breite 2x1,50 Meter= 3 Meter
Tiefe 1,20 Meter Tiefe
Durchgangsbreite bei gegenüberstehenden Behältern 2,00 Meter Gesamttiefe 4,40 Meter
Tür 1,50 Meter
nach außen zu öffnen
Tiefe 1,20 Meter
Breite 2x1,50 Meter= 3 Meter
Die Durchgangsbreite einer Tür, bei einer Umhausung des Standortes
muß 1,50 Meter betragen und über eine Feststellvorrichtung verfügen.
Die Schließung ausschließlich über Dreikant (9mm)8 mm
Beispiel für einen Standort mit nebeneinander stehenden Behältern
Breite 4 x1,50 Meter= 6 Meter
Tiefe 1,20 Meter
Gesamt-
tiefe 3,20
Meter
Durchgangsbreite bei nebeneinander stehenden Behältern 2,00 Meter
Tür 1,50 Meter
Die Durchgangsbreite einer Tür, bei einer Umhausung des Standortes
muß 1,50 Meter betragen und über eine Feststellvorrichtung verfügen.
Die Schließung ausschließlich über Dreikant (9mm)8 mm
500-1100 ltr Behälter
500-1100ltr Behälter
500-1100 Behälter
500-1100ltr Behälter
500-1100 Behälter 500-1100 Behälter 500-1100ltr Behälter 500-1100ltr Behälter
4.7 Fahnenmasten
Im Bereich des Haupteingangs sind Standorte für vier Fahnenmasten in einem regelmäßigen Abstand
von mindestens 1,50 m vorzusehen.
Die Fahnenmasten sind in Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft Abteilung TGA ggf. mit einem
Blitzschutz zu versehen.
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4.8 Poller
Es sind runde, anthrazitfarbene Metallpoller vorzusehen( siehe Gestaltungshandbuch der Stadt Köln).
5. Schulsportanlagen
Bei Schulsportanlagen ist in Absprache mit dem Amt für Schulentwicklung eine Grundausstattung mit
Sportangeboten zu berücksichtigen. Dazu gehören an Grundschulen eine 50 m Laufbahn, eine
Weitsprunganlage und ein Kleinspielfeld. In weiterführenden Schulen ist mindestens eine 75 m
Laufbahn anzubieten. Der Belag ist nach Vorgabe in Kunststoff oder Tennenbelag auszubilden.
6. Beleuchtung
Die Beleuchtung der Schulgebäude, Zugänge zu Turnhallen und Zufahrten, Fahrradabstellplätze und
Müllstandorten erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Es ist eine Nennbeleuchtungsstärke
von 5 Lux nach DIN 5035-2 ausreichend. Für die Beleuchtung sind Mastleuchten mit einer
Lichtpunkthöhe von 3,50- 4,00 m vorzusehen. Die Auswahl des Typs erfolgt in Absprache mit dem
Architekten und der Gebäudewirtschaft.
Mastleuchtenstandorte sind in Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft, Abteilung TGA ggf. mit einem
Blitzschutz zu versehen.
Toranlagen, die als Hauptzuwegung zum Eingangsbereich dienen, müssen ausreichend erhellt werden.
Vorhandene Straßenbeleuchtungen sind zu berücksichtigen. Schulhofflächen wie auch nicht überdachte
Fahrradabstellplätze sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu beleuchten.
Treppen und Hindernisse müssen erkennbar sein (Beleuchtungsstärke 5 Lux; siehe auch Richtlinien der
GU NRW).
Fluchtwege aus dem Gebäude sind nach Vorgaben des Brandschutzes zu beleuchten. Fluchtwege im
Außenbereich sind ausreichend zu beleuchten (1 Lux).
Die Beleuchtung der Gebäudeeingänge ist bei der Planung des Gebäudes vom Hochbauarchitekten zu
berücksichtigen.
7. Grundstückseinfriedungen und bauliche Stützkonstruktionen
7.1 Zaunanlagen
Zur Einfriedung von Schulgrundstücken sind Stabeisengitterzäune in einer Höhe von 2,00 m vorzusehen.
Hierbei ist der obere Abschluss so glatt auszubilden, dass die Verletzungsgefahr beim Überklettern
gemindert wird.
Sofern der Abstand zur nächsten Erdungsanlage weniger als 3 m beträgt, sind metallene Zäune und
metallene Zaunpfosten mit der nächsten Erdungsanlage zu verbinden.
7.2 Toranlagen
Toranlagen sind in ihrer Höhe den Zaunanlagen anzupassen. Als Pflege- / Feuerwehr oder
Parkplatzzufahrt sind sie in einer minimalen lichten Weite von 3,5 m als 2-flügelige Toranlage
auszubilden. 1-flügelige Tore sind in einer lichten Weite von mindestens 1,50 m vorzusehen.
Blitzschutz siehe 7.1
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Die Details der Schließanlage sind grundsätzlich mit dem Bauherrn abzustimmen.
7.3 Mauern
Auf Mauern als Einfriedung ist aus Kostengründen zu verzichten. Als Gestaltungselemente sind sie in
Absprache mit der Gebäudewirtschaft in Ausnahmefällen zu errichten.
7.4 Stützelemente/Treppen
Zum Abfangen von Böschungen wie auch zur Überwindung großer Höhenunterschiede auf kurzen
Distanzen wird die Verwendung von Natursteinblöcken oder L- Steinen vorgeschlagen. L-Steine sollten
wegen ihrer gering ästhetischen Ausstrahlung mit herüberhängenden Pflanzen kombiniert werden und
nur dort zur Verwendung kommen, wo ein direkter und dauernder Sichtkontakt nicht gegeben ist. Die
Ausbildung von Ortbetonwänden kommt nur in Ausnahmefällen zum Einsatz.
Die Verwendung von Gabionen ist nur in nicht für SchülerInnen zugängliche Bereiche möglich, da die
Verletzungsgefahr beim Bespielen und Belaufen zu risikoreich ist.
Treppenanlagen sind aus Betonblockstufen herzustellen. Die Vorderkante ist farblich kontrastreich
abzusetzen. Vor Treppenanlagen (oben) sind taktile Aufmerksamkeitsfelder von ca. 0,60 m Tiefe
auszubilden
8. Entwässerung
Grundsätzlich ist die Wasserschutzzone, in welchem das Grundstück liegt, festzustellen. Nach diesem
Ergebnis richtet sich das Verfahren zur Einleitung von Oberflächenwasser in den Untergrund.
Grundsätzlich soll die Versickerung von anfallendem Oberflächenwasser auf dem Grundstück
vorgenommen werden. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist mittels eines geo-hydrologischen
Gutachtens, welches von der Gebäudewirtschaft in Auftrag gegeben wird (Berechnung des kf-Wertes)
nachzuweisen. Sollte eine örtliche Versickerung nicht möglich sein, ist der Anschluss an das öffentliche
Kanalnetz vorzunehmen.
8.1 Entwässerungsrinnen und Einläufe
Die Entwässerung und die Anordnung der Einläufe mit Anschluss an die Entwässerungskanäle sind
individuell projektabhängig. Die Entwässerung ist nach Möglichkeit über offene Muldenrinnen
sicherzustellen. Auf geschlossene Rinnen (Schlitzrinnen oder Kastenrinnen mit Rostabdeckung) ist
wegen der wartungsintensiven Betreuung zu verzichten.
Vor bodentiefen Fenstern und Türen sind Kastenrinnen oder Roste / Sauberlaufzonen einzuplanen. Die
Vorgaben über die Lage der Entwässerungskanäle sind vom Bauherrn in Form von Lageplänen zu liefern.
Die Funktionalität ist seitens des Bauherrn sicherzustellen, ggf. über Kanalbefahrungen festzustellen.
8.2 Versickerung über Mulden
Offene Mulden, die der Versickerung von Oberflächenwasser dienen und wechselnde Wasserstände
aufweisen, sind mit einem Stabgitterzaun, mindestens 1,20 m hoch, einzuzäunen und nach Möglichkeit
einzugrünen. Alternativ sind die Mulden mit entsprechenden Gehölzen zu bepflanzen. Es ist ein Antrag
für eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Köln zu stellen.
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8.3 Versickerung über Rohrrigolen
Rohrrigolen sind mit befestigten Oberflächen überbaubar. Die Dimensionierung einer Rigole ergibt sich
aus den Angaben im geo-hydrologischen Gutachten. Für die Versickerung über eine Rohrrigole ist ein
Antrag für eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz zu stellen.
9. Grundsätze bei kleineren Schulerweiterungsmaßnahmen
Bei kleineren Schulerweiterungsmaßnahmen sollen die vorhandenen Außenanlagen im Regelfall
erhalten bleiben. Vorzusehen ist das Anarbeiten der Außenanlagen an neue Gebäudeteile, sofern keine
weiteren Maßnahmen ausdrücklich gefordert werden.
10. Kosten
Als Kostenobergrenze sind bei Neubaumaßnahmen 8% der Gesamtbaukosten einzuhalten.
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16. Abfallbehälter
Anwendung: Grünanlagen und Grünplätze
Technische Details: Abfallbehälter mit Bodenplatte,
an Ein- und Ausgängen mit Hundekottütenspender
Farbe: RAL 6009 / tannengrün
Abstände: Einzelstandorte, mindestens 2 m Abstand zu Bänken
Fotos (mit Hundekottütenspender)
Ausschreibungstext:
Abfallbehälter, RAL 6009 / tannengrün;
Abfallbehälter mit Betonplatte, verzinkt, mit Deckel;
Außendurchmesser: ca. 48 cm;
Gesamthöhe mit Deckel: ca. 76 cm;
Gewicht: ca. 50 kg;
Fassungsvermögen: 70 Liter;
verzinkt nach DIN EN ISO 1461;
Schichtdicke 50-150 μm;
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pulverbeschichtet, RAL 6009 (tannengrün), mit einer 8-stufigen nasschemischen und zinkphosphatierten
Vorbehandlung, mit thermischer Aushärtung lösemittelfreier,
trockener, rieselfähiger, umweltfreundlicher Pulver;
Schichtstärke mindestens 60 μm;
Pulverbeschichtung und Feuerverzinkung gemäß GSB-Gütezeichen;
Abfallbehälter bestehend aus einer Gitterkonstruktion und einem tiefgezogenen Deckel.
Der Außenkorpus des Behälters ist kreisrund aus einer Gitterkonstruktion gebogen. Die
Gitterkonstruktion besteht aus tragendem Flachstahl, 20 x 3 mm, mit arrondierten Kanten und einem
Rundstahl, 4 mm Durchmesser, die im Raster von 20 x 19,1 mm durch Induktionsschweißen verschweißt
sind. Der Rundstahl wird in den Flachstahl eingepasst und verschweißt, sodass sich eine homogene
Oberfläche ergibt. Die Stoßkanten sind sauber verschweißt und verputzt.
Der Innenkorpus ist von innen mit einem gewalzten, passgenauen 2,0 mm Stahlblech verschweißt und
so blickdicht. Der so geformte Korpus ist mit einem runden Boden aus 3 mm Stahlblech verschlossen
und mit 3 Befestigungsbohrungen im 60°-Raster und entsprechenden Entwässerungsbohrungen
versehen.
Die Fixierung der Müllbeutel erfolgt mittels innenliegendem Tütenhalteblech aus 3 mm starkem
Stahlblech, um das die umgekrempelte Tüte fixiert wird.
Der Behälter hat einen nach oben um ca. 8 cm gewölbten Deckel. Mittig ist eine ca. 20 cm runde, nach
unten gezogene Einwurföffnung. Die Materialdicke des Deckels beträgt 3,0 mm.
Der Behälter ist mit einem Schloss, das mit einem Dreikantschlüssel 8 mm zu öffnen ist, versehen. Das
Schloss wird mit drei Inbusschrauben am Behälter befestigt. Der Dreikantschlüssel ist mit den Behältern
zu liefern.
Befestigung mit einer Betonplatte.
Der Abfallbehälter besteht aus 3 Einzelteilen: Abfallbehälter,
Bodenplatte und Befestigungsnagel.
Der Befestigungsnagel besteht aus einem 100 cm langen Armierstahl, d = 14 mm, auf dessen Ende eine
40 x 40 mm Metallplatte, s = 8 mm, aus Werkstoff 1.4301 / Edelstahl geschweißt ist.
Die Sichtbetonplatte hat eine Abmessung von 60/60/11 cm, die Kanten am oberen Rand sind mit einer
20 x 20 mm Fase versehen. Mittig befindet sich ein 25 mm großes Loch mit einer Kunststoffhülle,
die einen Innendurchmesser von 15 mm aufweist und durch den der Befestigungsnagel getrieben
werden kann.
Es sind 3 Befestigungsbuchsen M 12 zum Verschrauben des Abfallbehälters vorhanden, die den
Abfallbehälter mittig auf der Betonplatte fixieren. Der Behälter wird mittels 3 Schrauben durch das
Bodenblech auf der quadratischen Betonplatte mit 12 mm Abstandshaltern verschraubt.
Die Beton-Bodenplatte ist mit 6 Befestigungslöchern für eine variable Befestigung zu versehen.
Sämtliche Einzelteile, die für die Verankerung und Verschraubung des Abfallbehälters benötigt werden,
sind aus dem Werkstoff Edelstahl 1.4301/1.4571.
Die Beton-Bodenplatte ist am Einbauort, hier Unterkante Fase bündig mit Oberkante Gelände, auf ca. 5
cm Pflastersplitt einzubauen.
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
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162
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
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163
17. Amphibien- und
Wasservogelausstiege
Anwendung: Gewässer mit senkrechter / steiler Einfassung
Fotos
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Anmerkungen zur Bestellung “Eigenanfertigung“:
Rampen immer möglichst ufernah, direkt an Gewässereinfassung
Anfertigung je nach örtlicher Erfordernis, z. B. langer Steg / kurzer Steg
Verankerung: z. B. Verschraubung mit Ufereinfassung / Erdanker / Klemmvorrichtung
Ausschreibungstext:
Die angefertigten Amphibien- und Wasservogelausstiege sind hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger
Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben),
Abholadresse Schreinerei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks
Abholterminvereinbarung: Herr Baumann, Tel.: 0221/221-38691
Verankerung: nach Wahl / nach örtlicher Erfordernis durch Verschraubung oder Erdanker.
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165
18. Autoabweiser
Anwendung: Absperrung von Grünflächen
Abstände: lichte Weite 150 cm
Farbe: DB 703 (eisengrau / Glimmer)
Foto
Ausschreibungstext:
Autoabweiser einbauen. Eigenkonstruktion 67 (Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen)
Doppel-T-Träger HEB 160 mit aufgesetzter Kopf-Abschlussplatte;
Montage-, bzw. Richthilfe: Bohrung, Durchmesser 25 mm, ca. 80 cm ab Vorderkante Autoabweiser;
Gewicht je Träger: ca. 90 kg;
Baulänge: 200 cm, hier Vorderkante 75 cm über OK Gelände, 115 cm unter OK-Gelände;
ohne Betonfundament, lotrecht in ebenfalls zu erstellendem passendem Bohrloch einbauen;
Hohlraumverfüllung mit Lava, Körnung 0/16 mm;
Abweiser feuerverzinkt, und farbbeschichtet in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer).
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
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Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Die Abweiser sind auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache
Entfernung ca. 5 km, Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen,
Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-38439
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167
19. Bankstandorte
Anwendung: Grünanlagen und Grünplätze
tände
Technische Details: Gitterbänke Typ Köln mit und ohne Rückenlehne auf befestigter Oberfläche in
Pflasterbauweise,
Seniorenbänke mit seitlicher Armlehne und Sitzhöhe 46 – 48 cm bei Bedarf
Farbe: RAL 6009
Bänke werden barrierefrei aufgestellt. Die Anordnung erfolgt außerhalb der Lauffläche; neben oder
zwischen den Bänken gibt es Bewegungsflächen (1,50 x 1,50 m) für Rollstühle und Kinderwagen.
Zeichnung/Foto
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168
Foto
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Ausschreibungstext:
Hockerbank, aus Stahlrohr / Drahtgitter, mit Stahlrohrfüßen;
Größe: 3-Sitzer, ca. 185 cm lang;
Sitztiefe: ca. 45 cm;
Sitzhöhe: ca. 46 - 48 cm;
verzinkt nach DIN EN ISO 1461;
Schichtdicke 50-150 μm;
Pulverbeschichtet, RAL 6009 (tannengrün);
Pulverbeschichtung und Feuerverzinkung gemäß GSB-Gütezeichen.
Bestehend aus:
Auflage als Gitterkonstruktion aus tragendem Flachstahl, 20 x 3 mm, mit arrondierten Kanten und einem
Rundstahl 4 mm Durchmesser, im Raster von 20 x 20 mm durch Induktionsschweißen verschweißt;
Rundstahl in den Flachstahl eingepasst, sodass eine homogene Oberfläche entsteht.
Die Sitzfläche der Bank sollte aus einem Stück geformt sein. Die Sitzfläche fällt von der Vorderkante nach
hinten um 7-9 Grad ab. Die Kontur der geformten Sitzauflage wird seitlich durch zwei 5 mm starke,
gelaserte Stahlwangen fixiert. Die Wangen werden innen mit den Flachstählen des Lichtgitters komplett
verschweißt und sauber verputzt. Die Wangen sind mit ausgelaserten Laschen und Bohrungen zur
Befestigung an den Füßen zu versehen. Die gelaserten Kanten sind zu brechen.
Der Bankfuß besteht aus einem gebogenen Flachstahl 40 x 15 mm, EN 10058; St 52-3 (S-355) und ist
dem Formverlauf der Sitzauflage angepasst. Füße zum Einbetonieren, Länge ca. 30cm.
Die Verschraubung von Sitz und Fuß erfolgt durch 6 Distanzdrehteile aus Aluminium, 25 mm im
Durchmesser und 21 mm lang; diebstahlsicher.
Am Fußende wird eine Querverstrebung aus Flachstahl 25 x 8 mm, EN 10058; St 52-3 (S-355) mit je zwei
Bohrungen mit 13,5 mm Durchmesser zur ortsfesten Montage eingesetzt.
Zwischen Laserwange der Sitzfläche und Bankfüßen ist ein Abstand von 5 mm einzuhalten.
Sämtliche Einzelteile, die für die Verankerung und Verschraubung der Bank benötigt werden, sind aus
dem Werkstoff 1.4301/1.4571.
Die Verschraubung der Sitzauflagen mit den Bankfüßen erfolgt mittels Linsenkopfschrauben, ISO 7380,
mit Innensechskant, M8 x 50, und selbstsichernden Sechskantmuttern, M8 DIN 985, und
Unterlegscheiben. Die Verankerung erfolgt mit einem gebogenen Spezialanker, dessen Hülse aus
Präzisionsstahlrohr in Sondergüte 1.4571 besteht und mit Betonstahl, BSt 500 S, schwarz, verpresst ist.
Die Gesamtlänge des Ankers ist 137 mm, der Durchmesser der Hülse ist außen 15 mm,
innen 12 x 1,75 mm, die Hülsentiefe ist 22 mm. Die Verschraubung erfolgt mit M12 x 35 und
Unterlegscheiben. Alle Verschraubungen sind gegen unbefugtes Lösen mit Gewindesicherungspaste zu
versehen.
Einschl. Fundamente und Erdarbeiten;
Fundamente L/B/T 40/40/60cm aus Beton C25/30 DIN 206-1;
Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
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170
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
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171
20. Block-Steine
Betonblöcke
Anwendung: Sitzgelegenheiten und Absperrmaßnahmen
Abstände: Einzelstandort oder Reihe
Farbe: granitgrau
Foto
Ausschreibungstext:
Betonblöcke, ähnlich dem Betonpflaster “Planolith“, Oberfläche granit-grau gestrahlt;
Grundblock: 3 Seiten granit-grau gestrahlt, 2 gegenüberliegende Seiten und Grundfläche unbehandelt;
Anfangs- / End-Blöcke: 4 Seiten granit-grau gestrahlt, eine Seite und Grundfläche unbehandelt;
Eckblock: 3 Seiten granit-grau gestrahlt, 2 Seiten und Grundfläche unbehandelt;
Einzelstein: 5 Seiten granit-grau gestrahlt, Grundfläche unbehandelt;
Kanten mit Dreikantleiste gefast;
Abmessungen L/B/H: 50/50/60cm, *(je nach BM. angeben);
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172
in 25 cm starker Trasszementbetonbettung C 20/25, profilgerecht, gem. Entwurfsplan / Detail, fix und
fertig versetzen. Unter der Betonbettung ist eine Natursteinschotterbettung 0/32 mm (wahlweise auch
0/45 oder 0/56 mm), in 30 cm Stärke, verdichtet gemessen, einzubauen, nach ZTVT Stb97 zu verdichten.
Anforderungsprofil für das Verformungsmodul Ev2 = 120 MN.
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Zur Vandalismus-Vorbeugung wird im Rahmen der Betonblockanfertigung / -bestellung die Aufbringung
eines permanenten Graffitischutzsystems in transparenter Form empfohlen.
Meskalithblöcke
Anwendung: Sitzgelegenheiten, Trimm-Dich Element für Bein-Lockerungsübungen und
Absperrmaßnahmen
Abstände: Einzelstandort oder Reihe
Farbe: braun bzw. ockerfarben
Foto
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173
Dolomit-Kalksteinblöcke, wahlweise in den Abmessungen L/B/H: ca. 50/50/50 oder 75/50/50 cm,
maschinengespalten, quaderförmig, profilgerecht fix und fertig als Einzelsitzblöcke/Sperrsteine liefern
und versetzen. Unter dem Block ist eine Natursteinschotterbettung 0/32 mm, in ca. 15 cm Stärke
einzubauen, incl. den erforderlichen Erdarbeiten.
Möglicher Blockbezug: NSM Natursteinwerk Mesenich GmbH & Co. KG, Am Sportplatz 1, 54308
Langsur-Mesenich, Tel. 06501/6053-13, www.nsm-steinwerk.de
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174
21. Bouleplätze
Turnierfläche international: mindestens 15 m x 4 m
Bodenbelag: Flächenbefestigung in wassergebundener Bauweise, DIN 18035-5 / Teil 5: Tennenflächen
Foto
Bouleplatzeinfassung:
Tipps:
Höchsten Punkt am Streifenfundament ermitteln und auf den Montageanfangspunkt übertragen.
Hierbei eine Unterfütterung der Schwelle mit Druleg-Montageplatten aus Kunststoff, Stärke 2 mm,
hinzurechnen.
Bevor eine Schwelle fertig verankert/verklebt wird, jeweils beidseitig die Nachbarschwelle schon
verankerungsfertig anlegen.
Erforderliche Schwellenablängungen immer zwischen zwei Schwellen einbauen, nie als Endstück, da die
Schwellen nicht als Vollmaterial durch und durch hergestellt sind.
Ausschreibungstext:
Zuerst festlegen, ob die Schwelleneinfassung in Liegend- oder Stehendausführung erfolgen soll.
Position, nach m:
Streifenfundamente aus Beton C 20/25, gemäß DIN 1045-2, DIN EN 206-1, B/H 26x40 cm herstellen,
Oberseite glatt abgezogen, Kantenbrechung mit Dreikantleiste, Seiten geschalt, einschließlich aller
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175
notwendigen Schalmaterialien, incl. Erstellung und Abbau der Schalung sowie der erforderlichen
Nebenarbeiten.
Es empfiehlt sich die OK Betonfundament ca. 5 cm unter Belagsoberkante anzulegen.
Position, nach m:
Schwellen/Balken aus Recycling-Kunststoff, Abmessung: L/B/H 200x24x16 cm, Gewicht je ca. 71 kg,
(150x24x16 cm, Gewicht je ca. 54 kg), mit abgerundeten Kanten, Farbe: grau, liefern und nach Plan und
Angaben der BÜ als Einfassung für den Bouleplatz in (nachstehend Einbaufestlegungsauswahl
liegend/stehend treffen)
Liegend-Ausführung: 24 cm Bahnbreite und mit Höhe 16 cm,
Stehend-Ausführung: 16 cm Bahnbreite und mit Höhe 24 cm
über OK Fundament einbauen.
Auf je eine Stirnseite pro Schwelle sind zur Vermeidung von Fingerquetschstellen und zum Ausgleich von
Längenausdehnungen zu liefernde Moosgummiplatten EPDM 15°Sh. +/-5, LxB: 24 x 16 cm, Stärke 1,5 cm
zu nageln.
Eventuelle Höhenunterschiede sind mit zu liefernden Druleg- Montageplatten aus Kunststoff, Stärke. 2
mm, oder gleichwertig, auszugleichen.
Einschließlich aller notwendigen Nebenarbeiten.
Bezugsmöglichkeit Schwellen/Balken:
RecPro
Talbachstr. 13
D - 35781 Weilburg
Tel: 06471/3801777
E-Mail: info@recpro.de
www.recpro.de
Hersteller/Liefernachweis:
Angebotener Hersteller ......................................
(vom Bieter einzutragen)
Bezugsmöglichkeit Moosgummiplatten:
Franz Stubert GmbH
Richard-Byrd-Str. 16
D - 50829 Köln (Ossendorf)
Tel.: 0221/59785 - 0
E-Mail: info@stubert.de
www.stubert.de
Hersteller / Liefernachweis:
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Angebotener Hersteller ......................................
(vom Bieter einzutragen)
Befestigungspunkte für Kunststoffschwellen herstellen:
Gewindestange DIN 975, Edelstahl V2A,
Maße: M16 x mindestens 500 mm,
Hülsenmuttern: M16 x 50 mm, Antrieb/Gewinde: Torx 50 aus Edelstahl V2A
Zum Befestigen/Verkleben der Gewindestangen im Betonfundament Hochleistungsmörtel FIS V 360 S
für den Außenbereich, gemäß Montageanleitung des Herstellers, verarbeiten.
Einschließlich Einmessen und Anzeichnen der Punkte, Bohrung in das Fundament und die Schwellen,
säubern (staubfrei) der Bohrlöcher (empfohlen: mit Flaschenbürste und Druckluft) sowie allen
notwendigen Nebenarbeiten.
Es handelt sich um 2 Stück Befestigungspunkte pro laufenden Meter, bzw. 4 Stück Befestigungspunkte
pro Kunststoffschwelle (2,0 m) bzw. 3 Stück Befestigungspunkte pro Kunststoffschwelle (1,5 m);
Bohrung gemäß Plan.
Schwellenbohrung: Bohrung, Durchmesser 18 mm (empfohlen: Spiralbohrer), für Durchführung
Gewindestange in Schwelle herstellen.
Bohrung von Schwellenoberseite auf Durchmesser 25 mm und auf 55 mm Tiefe aufweiten (empfohlen:
Forstnerbohrer) für Hülsenmutteraufnahme.
Hinweis: Hülsenmutter auf Gewindestange zum Einkleben nur 2-3 Gewindegänge drehen; erst nach
Kleberabbindung fest anziehen.
Bezugsmöglichkeit Gewindestangen und Hochleistungsmörtel:
Zweygart Fachhandelsgruppe GmbH & Co. KG
Erich-Kiefer-Str. 10-14
D - 71116 Gärtringen
Tel.: 07034/122555
E-Mail: info@zweygart.de
www.zweygart.de
Hersteller / Liefernachweis:
Angebotener Hersteller ......................................
(vom Bieter einzutragen)
Bezugsmöglichkeit Hülsenmuttern:
Tri-Poli oHG
Wiesenstr. 34
D - 47800 Krefeld
Tel.: 02151/51893 - 67
E-Mail: info@tri-poli.de
www.tri-poli.de
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177
Hersteller / Liefernachweis:
Angebotener Hersteller ......................................
(vom Bieter einzutragen)
Position, nach Stück:
Ablängungen:
Passstücke und Schmiegeschnitte für Kunststoffschwellen der Vorposition nach örtlichem Aufmaß als
Zulage herstellen mit sauberem Schnitt.
Die Schwellen können mit der scharfen Kette einer Kettensäge vor Ort angepasst werden. Der Hersteller
empfiehlt für ein sauberes Schnittbild hartmetallbestückte Sägen mit leicht geschränkten Zähnen.
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179
22. Doppelholmsperren
Doppelholmsperre, ortsfest
Anwendung: Absperrung von Wegezufahrten und Zugängen
Abstände: Der Durchgang von Doppelholmsperren muss eine lichte Durchgangsbreite von
mindestens 175 cm aufweisen.
Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sie rechtzeitig wahr nehmen, daher müssen
sie deutlich visuell erkennbar und ein taktil deutlich erfassbarer Wechsel des
Oberflächenbelages vor der Sperre muss gewährleistet sein, z.B. durch einen 60 cm
breiten Kleinpflasterstreifen.
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer)
Foto/Zeichnung:
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Ausschreibungstext:
Doppelholmwegesperre ortsfest;
1-teilig mit Ober- und Knieholm;
feuerverzinkte Korrosionsschutz- und Farbbeschichtung in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer);
aus Vierkantrohr, 70 x 70 mm, und Rechteckrohr, 60 x 40 mm, Wanddicke 3 mm;
Reflexionsstreifen Reflexionsklasse RA2 in maximal 30 cm Abstand, mindestens aber 6 Stück (3x weiß, 3x
rot) je Ober- und Unterholm;
Pfosten gemäß Herstellerangaben in zwei Betonfundamenten(L/B/T 35/35/80 cm) aus Beton C 20/25,
DIN 206-1 einschließlich Bodenhülsen;
lichte Weite zwischen den beiden Wegesperren 1,75 m, Überlappung 0,50 m;
Länge der beiden Elemente 2,00 m (2,15 m, kann je nach Hersteller variieren);
(Gilt für Wege / Eingänge mit der Breite 3,50 m; ansonsten müssen die Längen der Wegesperren
angepasst werden, bei einer stets geforderten Überlappung von 0,50 m);
Verriegelung mit seitlichem Feuerwehr-Dreikantverschluss nach DIN 3223;
Breite der gesamten Wegesperre 3,50 m (3,80 m), Höhe über Boden 0,90 m.
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Grünhandbuch Köln
Details
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
181
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Der Einbau der vorderen Sperre erfolgt in der Zaunflucht, der Einbau der hinteren Sperre erfolgt 1,50 m
hinter der Zaunflucht (lichte Weite); der Zaun ist beidseitig an die Wegesperre anzuschließen, jedoch
nicht zu verbinden. Der Anschluss an der zurückliegenden Wegeschranke erfolgt rechtwinklig.
Möglicher Lieferant:
Fa. Langer
38685 Langelsheim, Tel.: 05326 5020, Fax: 05326 502298
Mail: info@langer-georg.de, Internet: www.langer-georg.de
Fa. Kampmann
41464 Neuss, Tel.: 02131 94100, Fax 02131 94 10 20
Mail: info@guka.de, Internet: www.guka.de
Doppelholmsperre, schwenkbar
Abstände: Der Durchgang von Doppelholmsperren muss eine lichte Durchgangsbreite von
mindestens 175 cm aufweisen.
Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sie rechtzeitig wahr-
nehmen, daher müssen sie deutlich visuell erkennbar und ein taktil
deutlich erfassbarer Wechsel des Oberflächenbelages vor der Sperre
muss gewährleistet sein, z.B. durch einen 60 cm breiten Kleinpflaster-
streifen.
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer)
Anwendung: Absperrung von Wegezufahrten und Zugängen
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Foto/Zeichnung:
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Ausschreibungstext:
Doppelholmwegesperre schwenkbar;
1-teilig mit Ober- und Knieholm;
feuerverzinkte Korrosionsschutz- und Farbbeschichtung in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer);
aus Vierkantrohr, 70 x 70 mm, und Rechteckrohr, 60 x 40 mm, Wanddicke 3 mm;
Reflexionsstreifen Reflexionsklasse RA2 in maximal 30 cm Abstand, mindestens aber 6 Stück (3x weiß, 3x
rot) je Ober- und Unterholm;
ein Pfosten ortsfest, ein Pfosten herausnehmbar;
Pfosten gemäß Herstellerangaben in zwei Betonfundamenten (L/B/T 35/35/80 cm) aus Beton C 20/25,
DIN 206-1 einschließlich Bodenhülsen;
lichte Weite zwischen den beiden Wegesperren 1,75 m, Überlappung 0,50 m;
Länge der beiden Elemente 2,00 m (2,15 m, kann je nach Hersteller variieren);
(Gilt für Wege / Eingänge mit der Breite 3,50 m; ansonsten müssen die Längen der Wegesperren
angepasst werden, bei einer stets geforderten Überlappung von 0,50 m);
Verriegelung mit seitlichem Feuerwehr-Dreikantverschluss nach DIN 3223;
Breite der gesamten Wegesperre 3,50 m (3,80 m), Höhe über Boden 0,90 m.
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Der Einbau der vorderen Sperre erfolgt in der Zaunflucht, der Einbau der hinteren Sperre erfolgt 1,50 m
hinter der Zaunflucht (lichte Weite); der Zaun ist beidseitig an die Wegesperre anzuschließen, jedoch
nicht zu verbinden. Der Anschluss an der zurückliegenden Wegeschranke erfolgt rechtwinklig.
Möglicher Lieferant:
Fa. Langer
38685 Langelsheim, Tel.: 05326 5020, Fax: 05326 502298
Mail: info@langer-georg.de, Internet: www.langer-georg.de
Fa. Kampmann
41464 Neuss, Tel.: 02131 94100, Fax 02131 94 10 20
Mail: info@guka.de, Internet: www.guka.de
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184
23. Dreiböcke in Grünanlagen
Niedrige Dreiböcke bei Baumpflanzungen in Grünanlagen
Verankerung: 3 Holzrundpfähle (Dreibock), Länge 150 cm; Zopf 10/12 cm; weiß geschält, gespitzt und
gekegelt. Querverbindung der Holzrundpfähle mit Halbrundhölzern, weiß geschält.
Bockhöhe/Anbindung ca. 70 cm über Bodenniveau.
Befestigung: Kokosflechtband als Schlaufen in Form einer Doppelacht.
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185
24. Dreiböcke mit Greifvogelansatz
Dreiböcke mit integriertem Greifvogelansatz
Dreiböcke aus 2 Stück senkrecht gestellten 3,00 m langen Pfählen, Zopf 8/10 cm, der dritte Pfahl ist als
7,00 m langer, imprägnierter Rundholzpfahl (Durchmesser 14 cm) auszuführen, hiervon 1,00 m im
Boden verankert. Innenabstand der Pfähle ca. 70 cm. Am oberen Ende werden die Pfähle mit
waagerecht angeschraubten Halbrundriegeln, Durchmesser 7-9 cm (Gesamtlänge bei Hochstämmen ca.
2,70 m) versehen.
Als Querstange ist ein Holzbesenstiel auf dem Pfahlkopf (7,00 m Pfahl), ca. 80 cm lang, Zopf 25-30 mm,
mittels Metalllochband und Verschraubung anzubringen, sowie zusätzlich quer zu verstreben.
Foto
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186
25. Kombinationsanlagen
Kombinationsanlage, quadratisch
Anwendung: Anprallschutz für Baumstandorte
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer)
Foto
Ausschreibungstext:
Kombinationsanlage Baumschutz / Fahrradständer, Eigenkonstruktion 67 (Stadt Köln, Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen);
Außenmaße: wählbar, bitte Abmessung in cm angeben;
fix u. fertig setzen;
Anlage aus profiliertem Flachstahl, 50 x 8 mm, bzw. 60 x 10 mm, feuerverzinkt;
Farbe (elektrostatisch kunststoffbeschichtet): DB 703 (eisengrau / mit Glimmer).
Je Anlage sind 4 Stück Fundamente 30/30/70 cm in Beton C 20/25, DIN 206-1 zu erstellen;
Fundamentoberkante ca. 5 cm unter OK-Belag.
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187
Substrataushub, hier bei neu, bzw. in den letzten 10 Jahren, erstellten Beeten:
Pflanzsubstrat, feste Massen, bestehend aus 35 Vol.-% Oberboden gem. DIN 18915, Bodengruppe 4,
sowie 15 Vol.-% Lava 0/4, 10 Vol.-% Lava 1/5, 10 Vol.-% Lava 2/8,
10 Vol.-% Lava 8/16 und 20 Vol.-% Lava 16/32, Verformungsmodul (gem. ZTVT-StB 95)
Ev2 = mindestens 45 MN.
Der Substrataushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden
vom AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren.
oder
Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung A1;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der
Bodengruppen GE, GW, GI, SE, SW, SI, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT,
GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 %
Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte
locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 ( Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Entsorgungsnachweis ist nicht
erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren.
Kombinationsanlage Baumschutz / Beetschutz / Fahrradanlehnständer,
Modell Typ Köln II, quadratisch / rechteckig
Gebrauchsmusterschutz Stadt Köln Nr. 20 2017 003 173
Die bisherigen Anlagen zum Baum-/Beetschutz verhindern nicht, dass der eigentlich geschützte
Innenbereich zweckentfremdet wird. So werden hier, trotz umlaufender Außensicherung vielfach
Fahrräder direkt an den Stamm gelehnt. Auch werden diese vegetationsvorbehaltenen Flächen bei
Umzügen und im Rahmen der Sperrmüllabfuhr oftmals als Zwischenlagerplatz missbraucht.
Diese Entwicklung trägt dem Rechnung und soll den Missbrauch unterbinden.
Vorteile:
Die Anlage deckt insgesamt mehrere Bedarfe ab, die im Gesamtsystem den eigentlich angestrebten
Baumschutz ergeben.
Fahrräder und sonstige Gegenstände werden nicht mehr am Stamm angelehnt, dadurch Vorbeugung
von Stammbeschädigungen. (Dies führt oftmals zu Schäden, die bis hin zum Absterben des Baumes
führen können.)
Zudem ergibt sich in der Mehrfachnutzung der Fahrradanlehnständer. Das Fahrrad kann mittels
Kette/Ringschlosssystem an dieser Anlage gegen Mitnahmediebstahl gesichert werden. Ohne
Hinweisgebung wird dies erkannt und entsprechend in Nutzung genommen.
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188
Technisches Gebiet: Metallbau
Die Herstellung greift auf die Verwendung von nachstehend aufgeführtem Rohmaterial (Halbzeuge) zu.
Flachstahl: 50 x 8 mm (wahlweise 60 x 10 mm), nach Din EN 10025
Vierkantstahl: 15 x 15 mm, nach DIN EN 10025
Die Verbindung der Standfüße und Ringe wird mittels verzinkten Senkkopfschrauben, M 8 x 35 mm (40
mm) ausgebildet. Hierzu Bohrung von 10,5 mm, inkl. 90° Kegelsenkung zur Schraubenaufnahme.
Diverse Schweißarbeiten im MAG-Verfahren für Querstreben / Ringaufnahme und für die Befestigung
der Fußplatte.
Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung.
Farbwahl: Elektrostatische Farbbeschichtung, alle Farben möglich; vorzugsweise DB 703 (eisengrau / mit
Glimmer).
Montage:
Die Gesamtanlage besteht im Wesentlichen aus vier Stützen, die mit zwei Ringen zum Gesamtkonstrukt
verbunden sind.
Stützen-Fußplatte (optional) als Montagehilfe sowie Aufstellung/Installation mit oder ohne
Betonfundamentierung. Bei kreisförmiger Fußplattenausführung wird die Fundamentlocherstellung
mittels eines Erdbohrers im passenden Durchmesser ermöglicht.
Auch der mögliche Verzicht auf die vorbeschriebene Fußplatte ändert nichts am Erscheinungsbild, da
sich dieser Bereich unter dem Oberflächenniveau befindet.
Bezugszeichenliste:
1 Pfosten
2 Ring
3 Fußplatte
4 Vierkantstahl (= unterseitige Ringverstärkung)
5 Ringaufnahme sowie Horizontalstrebe
6 Horizontalstrebe
7 Bohrung, Kegelsenkung zur Schraubenaufnahme, Senkkopfschraube
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189
Es folgen drei Blatt Zeichnungen:
Blatt 1:
Fig. 1 Gesamtanlage
Blatt 2:
Fig. 2 Pfosten, Seitenansicht
Fig. 3 Pfosten, Vorderansicht
Fig. 4 Pfosten, teilgedrehte Ansicht
Fig. 5 Pfosten, Draufsicht
Blatt 3:
Fig. 6 Ring, Draufsicht
Fig. 7 Ring, Unteransicht
Fig. 8 Ring, Seitenansicht mit Darstellung verdeckter Kanten
Blatt 1
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190
Blatt 2
Blatt 3
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Kombinationsanlage, ringförmig
Anwendung: Anprallschutz für Baumstandorte
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer)
Foto
Ausschreibungstext:
Kombinationsanlage Baumschutz / Fahrradständer, Eigenkonstruktion 67 (Stadt Köln, Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen);
Außenmaße: wählbar, bitte Abmessung in cm angeben;
fix u. fertig setzen;
Anlage aus profiliertem Flachstahl, 50 x 8 mm, bzw. 60 x 10 mm, feuerverzinkt;
Farbe (elektrostatisch kunststoffbeschichtet): DB 703 (eisengrau / mit Glimmer);
Ringöffnung zur Straßenseite hin;
Ringanordnung nach außen / nach innen *(ist objektbedingt festzulegen).
Je Anlage sind 4 Stück Fundamente 30/30/70 cm in Beton C 20/25, DIN 206-1 zu erstellen;
Fundamentoberkante ca. 5 cm unter OK-Belag.
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192
Substrataushub, hier bei neu, bzw. in den letzten 10 Jahren, erstellten Beeten:
Pflanzsubstrat, feste Massen, bestehend aus 35 Vol.-% Oberboden gem. DIN 18915, Bodengruppe 4,
sowie 15 Vol.-% Lava 0/4, 10 Vol.-% Lava 1/5, 10 Vol.-% Lava 2/8,
10 Vol.-% Lava 8/16 und 20 Vol.-% Lava 16/32, Verformungsmodul (gem. ZTVT-StB 95)
Ev2 = mindestens 45 MN.
Der Substrataushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden
vom AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren.
oder
Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung A1;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der
Bodengruppen GE, GW, GI, SE, SW, SI, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT,
GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 %
Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte
locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 ( Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Entsorgungsnachweis ist nicht
erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren.
Kombinationsanlage Baumschutz / Beetschutz / Fahrradanlehnständer,
Modell Typ Köln (ringförmig)
Gebrauchsmusterschutz Stadt Köln Nr. 20 2015 008 040
Bezugszeichenliste:
1 Pfosten
2 Ring
3 Fußplatte
4 Vierkantstahl (= unterseitige Ringverstärkung)
5 Ringaufnahme sowie Horizontalstrebe
6 Horizontalstrebe
7 Bohrung, Kegelsenkung zur Schraubenaufnahme, Senkkopfschraube
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193
Es folgen drei Blatt Zeichnungen:
Blatt 1:
Fig. 1 Gesamtanlage
Blatt 2:
Fig. 2 Pfosten, Seitenansicht
Fig. 3 Pfosten, Vorderansicht
Fig. 4 Pfosten, teilgedrehte Ansicht
Fig. 5 Pfosten, Draufsicht
Blatt 3:
Fig. 6 Ring, Draufsicht
Fig. 7 Ring, Unteransicht
Fig. 8 Ring, Seitenansicht mit Darstellung verdeckter Kanten
Blatt 1
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194
Blatt 2
Blatt 3
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195
26. Metallpfosten
Metallpfosten, lösbar
Anwendung: Absperrung von Wege- und Grünflächen
Abstände: lichte Weite 150 cm
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer)
Foto
Ausschreibungstext:
Metallpfosten, lösbar;
Metallpfosten Stahl Typ 67 Köln;
feuerverzinkte Korrosionsschutzbeschichtung; Durchmesser 108 mm, Wanddicke 3 mm, Länge 1.300
mm; pulverbeschichtet, DB 703 (eisengrau / mit Glimmer),10 cm unterhalb des Kopfes reflektierende
rot/weiß/rote Streifen, Reflexionsklasse RA2, (Streifeneinzelbreite: 60 mm / gesamt 3 Streifen = 180
mm), aufgeklebt und mittels Heißluftföhn abrissfest fixiert;
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196
Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1;
herausnehmbar mit Bodenaufnahmehülse, Dreikantaufnahme quer zum Weg, der Anlagenseite
zugewandt;
OK Metallpfosten über Geländeniveau: 90 cm
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht;
mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Möglicher Bezug:
Gustav Kampmann GmbH, www.guka.de
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197
Metallpfosten, ortsfest
Anwendung: Absperrung von Wege- und Grünflächen
Abstände: lichte Weite 150 cm
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer)
Foto/Zeichnung
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198
Ausschreibungstext:
Metallpfosten feststehend
Metallpfosten Stahl Typ 67 Köln,
feuerverzinkte Korrosionsschutzbeschichtung,
Durchmesser 108 mm,
Wanddicke 3 mm,
Länge 1.300 mm,
pulverbeschichtet,
DB (eisengrau / mit Glimmer),
im Kopfbereich, 10 cm unterhalb dem Kopf, hier mit reflektierenden rot/weiß/roter Streifenreflektion,
Reflexionsklasse RA2, (Streifeneinzelbreite: 60 mm = gesamt / 3 Streifen: 180 mm), aufgeklebt und
mittels Heißluftföhn abrissfest fixiert
Fundamentverankerung: Im Bereich der Pfostenunterkante, ca. 8 cm ab Ende sind zwei
gegenüberliegende Bohrungen Durchmesser: 13 mm, um einen mitzuliefernden Metallquervollstab,
Stärke: 12 mm, zur Fundamentverankerung einzulassen.
Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1
OK Metallpfosten über Geländeniveau: 90 cm
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht;
mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Möglicher Bezug:
Gustav Kampmann GmbH, www.guka.de
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Stadtgrün und Forst
199
Feuerwehrpfosten
Anwendung: Absperrung von Wege- und Grünflächen
Abstände: lichte Weite 150 cm
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer)
Foto
Feuerwehr-Metallpfosten, Typ 67 Köln, lösbar, liefern und einbauen;
feuerverzinkte Korrosionsschutzbeschichtung, Durchmesser 108 mm,
Wanddicke 3 mm, Länge 1.300 mm, pulverbeschichtet, DB 703 (eisengrau / mit Glimmer),
der Kopfbereich in Edelstahlausführung ohne Farbbeschichtung,
10 cm unterhalb des Kopfes hier mit reflektierenden rot/weiß/roter Streifenreflektion,
Reflexionsklasse RA2, (Streifeneinzelbreite: 60 mm = gesamt 3 Streifen: 180 mm), abrissfest aufgeklebt
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200
Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1, herausnehmbar mit
Bodenaufnahmehülse.
Metallpfostenkopf mit zwei an den Außenkanten abgerundeten Flachmetallflügeln, Mindeststärke
4 mm, diese jeweils mit einer Bohrung, 8 mm, versehen, wovon einer feststehend und einer schwenkbar
und mittels anheben den Metallpfosten entriegelt.
Beide sind mittels eines Verschlussrings, Durchmesser: 35 mm, Materialstärke: 7 mm, verzinkt,
Oberfläche nicht gehärtet, halbgeöffnet/teilbar, verbunden.
OK- Metallpfosten über Geländeniveau: 90 cm
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht;
mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Bezug: KGAB mbH, Geestemünder Str. 18, 50735 Köln, kontakt@kgabmbh.de
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Stadtgrün und Forst
201
27. Rohrzaunbügel
Anwendung: Absperrung (streckenniveaugleich) von Straßenbegleitgrün und Grünflächen
Abstände: lichte Weite zwischen 60 und 150 cm
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer)
Foto
Ausschreibungstext:
Rohrzaunbügel, bauseitige Gestellung;
gem. DIN 2440 aus Stahlrohr 48,3 x 3,25 mm dick, mit 2 Bögen r=100 mm, 90 Grad;
äußere Breiten: von 1.000 bis 2.500 mm *(Abmessung ist festzulegen);
Rohrstützenhöhe: 1000 mm;
feuerverzinkt, elektrostatisch farbbeschichtet in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer);
nahtlos gebogen, Rechteckform, UK-Rohrzaunbügel 50 cm über Erdniveau als Schutz einbauen;
die Rohrstützen in Betonfundamente C 20/25, DIN 206-1, L/B/T: 30/30/60 cm, setzen;
die Oberkanten der Fundamente sind nach allen Seiten hin gleichmäßig abzukegeln, incl. der
notwendigen Erdarbeiten.
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
202
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Bei bauseitiger Gestellung:
Der Bügel ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen,
einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben);
Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks
Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-38439
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203
28. Schilder
Infoschilderständer
Anwendung: Aus- und Beschilderung von Standorten oder Maßnahmen, wahlweise
ortsfest (z.B. Hundefreilaufflächen) oder mobil (z.B. Baustellen)
Farbe: RAL 6005
Foto (Typ mobil)
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204
Ausschreibungstext:
Typ ortsfest:
Infoschilderständer, ortsfest, bauseitige Gestellung, setzen;
Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1;
OK-Pfosten über Geländeniveau: ca. 100 cm (höchste Horizontalkante);
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Der Infoschilderständer ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld,
abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa,
Tel.: 0221/221-38439
Typ mobil:
Infoschilderständer, mobil, bauseitige Gestellung, setzen;
Infoschilderständer mit Eindrehfuß, an Einbaustelle, hier Horizontallaschen bis ca. 20 mm unter OK-
Gelände eindrehen;
Sicherung mit zwei Flachkopfeisennägeln, 500 x 16 mm, bündig abschließend, durch die vorgesehenen
Bohrungen der Horizontallaschen einschlagen und mit anstehendem Material flach überdecken.
Der Infoschilderständer ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld,
abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa,
Tel.: 0221/221-38439
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205
Hinweistafelständer
Anwendung: Ausschilderung von Strecken bzw. Standorten
Farbe: Anlagenbedingt:
DB 703 (eisengrau / mit Glimmer)
RAL 6009 (tannengrün)
Foto
Ausschreibungstext
Hinweistafelständer, niedrig, aus Quadrat-Metalllochblech auf senkrechtem Winkelrahmen, bauseitige
Gestellung, setzen.
Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1;
OK-Pfosten über Geländeniveau: ca. 75 cm (höchste Horizontalkante);
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,
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Details
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206
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Der Infoschilderständer ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld,
abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa,
Tel.: 0221/221-38439
Sponsorenstele
Anwendung: Sponsorhinweis auf Kölner Grün Stiftung als Alleinerkennungsmerkmal
Farbe: RAL 6009 / tannengrün
Foto
Kombination: Doppel-T- Träger mit Messing-Sponsorplatte und einreihiger
Um- / Auspflasterung in Basalt-Natursteingroßpflaster
Einbau / Aufstellung: über KGAB mbH, Geestemünder Straße 18, 50735 Köln, Ansprechpartner: Herr
Bittner, Tel.: 0221/94201161, E-Mail: hw-assistenz@kgabmbh.de
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207
29. Schwenkbarrieren
Anwendung: Absperrung von Wegezufahrten
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer)
Ausstattung zur Verriegelung: Schlosskasten mit Dreikantverschluss;
Aufnahmelaschen an den beiden Pfosten (Schließ- und Parkpfosten) und am Barriere-Arm zwecks
Anbringung eines Vorhängeschlosses.
Empfehlung: Typ Diskusschloss, gleichschließend, getrennt nach den jeweiligen Pflegebezirken.
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208
Ausschreibungstext:
Metall-Barriere, Typ 67/Köln;
Standardbarriere, bauseitige Gestellung, setzen;
4,00 m lichte Weite,*(Sonderweiten vorab in der Schlosserei bestellen und im LV. angeben);
schwenkbar, feuerverzinkt und mit Farbbeschichtung in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer);
mit Reflexionsstreifen Reflexionsklasse RA2 versehen, hier aufgeklebt und mittels Heißluftföhn
abrissfest fixiert,
Standpfosten in Betonfundament L/B/T: 80/80/120 cm und Verriegelungspfosten in Betonfundament
L/B/T: 50/50/60 cm, Betongüte: C20/25, DIN 206-1.
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl,
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196,
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom
AN übernommen.
Die Barriere ist auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache
Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-
38439
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209
30. Slackline
Allgemeines
Die Trendsportart Slackline findet zunehmend mehr Anhänger. Dem wird durch die Errichtung von
Slacklineparks Rechnung getragen.
Aufgrund der wirkenden Kräfte durch das Nutzen der Slacklines an Bäumen werden diese nachhaltig
geschädigt; auch ein saisonaler Stammschutz bietet keinen ausreichenden Schutz. Aus diesem Grund
sollen ausschliesslich die dafür vorgesehenen Pfosten („Kölner Slacklinepfosten“) verwendet werden.
Slacklineanlage
Eine Anlage sollte in der Regel aus mindestens drei Einzelpfosten bestehen. Bei der Aufstellung sollte
eine Kurzstrecke (ab ca. 8 m bis zu 15 m) und eine Langstrecke (bis zu 45 m) Berücksichtigung finden.
Somit wird unterschiedlichen Fähigkeiten/Erschwernissen Rechnung getragen. Zudem ergeben sich drei
Teilstrecken und es können gleichzeitig drei Personen die Anlage nutzen.
Für die eigenen Grünanlagen werden die Pfosten (s.u.) bei 67 selbst (in Kombination
Schlosserei/Schreinerei) hergestellt.
Auf einem Hinweisschild (Infoschilderständer s. Kap. 28) sind allgemeine Informationen sowie
Informationen zu der betreffenden Anlage zu geben.
Entwurf Schild
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210
„Kölner Slacklinepfosten“
Entwicklung:
Deutsche Sporthochschule Köln – Institut für Outdoor Sport und Umweltforschung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln
Die Bestrebung war es, einen möglichst nutzungsfreundlichen, sicheren, ästhetischen, langlebigen, aber
auch wartungsarmen Anschlagpunkt für den Slacklinesport zu entwickeln. Die letztgenannten zwei
Faktoren werden durch ein Betonfundament in Kombination mit einem 3,80 m langen Metallpfosten
von einem Durchmesser von 17,8 cm und einer Stärke von 5 mm erreicht. Für die
Anwenderfreundlichkeit sorgt eine Belattung aus Holz, welche über einen höheren Reibungswiderstand
als das blanke Metall verfügt. Sie verbreitert den Metallpfosten auf einen Durchmesser von ca. 27 cm
und erleichtert das Anlegen des Slacklinematerials am Pfosten. Hinsichtlich des Sicherheitsaspekts
besitzt der Pfosten weder abstehende Strukturen noch Fangstellen und weist eine Höhe von 2,40 m auf
um einen Sturz auf die Oberkante zu vermeiden.
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Pflege
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213
31. Pflegekonzepte für
Gehölzbestände
Pflege von strauchartigen Gehölzbeständen
Gegenstand/Beschreibung Pflegekategorie
Die Gehölzflächen bestehen in der Regel aus Sträuchern. Die Zusammensetzung beinhaltet heimische
Sträucher und Ziersträuchern. In Abhängigkeit der Platzverhältnisse sind dort Klein-, Normal- und
Großsträucher vorhanden. Teilweise hat sich Fremdaufwuchs in den Beständen angesiedelt (in der Regel
Bergahorn, Holunder, Brombeere).
Die Funktionen dieser Flächen dient der Raumbildung und zur Abschirmung oder Trennung von
angrenzenden Nutzungen. Häufig finden sich die Strauchflächen neben intensiv genutzten Flächen (z.B.
Wege- und Platzflächen oder Spielbereichen), so dass ein regelmäßiger Schnitt (Heckenschnitt) zur
Gewährleistung der angrenzenden Nutzung erforderlich ist.
Flächengrößen der Einzelobjekte
Die Flächengröße der strauchartigen Gehölzbestände variiert in der Regel zwischen ca. wenigen m² bis
hin zu mehreren 100 m² Größe.
Ziele der Pflegemaßnahmen
Die Ziele der Pflegemaßnahmen gliedern sich in verschiedene Gesichtspunkte: Verkehrssicherheit,
Vitalität, Ökologie, Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes.
Verkehrssicherheit des Gehölzbestandes
Die angrenzenden Funktionen sollen durch die Strauchflächen nicht beeinträchtigt werden (z.B.
Überwuchs).
Vitalität des Gehölzbestandes
Die Strauchbestände werden im Rahmen der Pflegemaßnahme detailliert betrachtet, um die geeigneten
Pflegemaßnahmen auszuwählen. Es wird in Abhängigkeit der Pflanzenart, des Wuchses und des
Standortes entschieden, welche Pflegemaßnahme durchgeführt wird. Hierbei kann ein Erhaltungs- oder
ein Verjüngungsschnitt aber auch kein Schnitt am jeweiligen Strauch erforderlich werden.
Ziel der Maßnahme ist ein langfristiges Zusammenbrechen der Strauchbestände zu verhindern. Die
Blühfähigkeit und Triebbildung soll angeregt werden.
Verdrängender Fremdaufwuchs wird aus den Flächen entfernt.
Ökologie des Gehölzbestandes
Die Pflegemaßnahme wird auf ein notwendiges Maß beschränkt. Die Funktion als Lebens- und
Rückzugsraums für heimische Tiere soll auch nach der Pflegemaßnahme gewährleistet sein.
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Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes
Funktion und Gestaltung wie z.B. Raumbildung und Schutzfunktionen sollte auch nach der
Pflegemaßnahme gewährleistet sein. Die angrenzenden Nutzungen sind nach der Pflegemaßnahme
nicht mehr beeinträchtigt, regelmäßige Schnitte entlang von Wegen oder Spielflächen usw. sind nur
noch in Ausnahmefällen erforderlich.
Die gestalterischen Gesichtspunkte der Pflanzung werden im Rahmen der Maßnahme nach Möglichkeit
erhalten bzw. wiederhergestellt.
Beschreibung der Pflegemaßnahmen
Die Maßnahmen werden entsprechend des § 39, Abs. 5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW in dem
Zeitraum von 1.Oktober bis 28 bzw. 29.Februar durchgeführt.
Bei der Bearbeitung der Strauchbestände wird schrittweise vorgegangen. Das schrittweise Vorgehen soll
verhindern, dass die gesamte Fläche gleich behandelt wird. Sträucher werden nur bei Erfordernis
geschnitten.
Im Folgenden werden die Kriterien für die Erfordernisse von Pflegemaßnahmen beschrieben.
Abschnittsweise Bearbeitung:
1. Die Strauchschnittmaßnahmen werden über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. Im ersten
Jahr wird die Hälfte der Strauchflächen zurückgeschnitten. Es wird darauf geachtet, dass in der
Grünanlage Rückzugsmöglichkeiten für Tiere verbleiben. Im zweiten Jahr werden die übrigen
Strauchflächen geschnitten.
2. Sträucher ohne erforderliche Pflegemaßnahmen
Sträucher, die eine natürliche Wuchsform aufweisen und auf die die nachfolgenden Kriterien nicht
zutreffen, werden nicht geschnitten.
3. Entnahme des Fremdaufwuchses
Fremdaufwuchs wie z.B. Berghorn-Sämlinge, Holunder, Brombeeren, die sich in den Strauchflächen
befinden, werden aus den Flächen entfernt. Hierbei wird darauf geachtet, dass der übrige
Strauchbestand nicht beschädigt bzw. entfernt wird.
4. Entnahme von Einzelsträuchern
Sträucher, die unmittelbar an Wegrändern, Platzflächen oder auch Spielbereichen stehen und deshalb
mehrmalig im Jahr zurückgeschnitten werden müssen, werden entfernt. Die dahinterliegende
Strauchreihe kann sich in natürlicher Wuchsform bis an die Wegekante entwickeln. Die mehrmaligen
Rückschnitte im Jahr entfallen in der Folge.
5. Erhaltungsschnitt einzelner Sträucher
Sträucher, bei denen die natürliche Wuchsform erhalten ist, die aber viele vergreiste Zweige aufweisen,
müssen geschnitten werden. Hierbei werden die vergreisten Zweige in Bodennähe entfernt, ggf. werden
Zweige gekürzt, um die Proportion des Strauches zu erhalten. Nach dem Schnitt ist die natürliche
Wuchsform des Strauches weiterhin zu erhalten.
6. Verjüngungsschnitt einzelner Sträucher
Sollte die Vergreisung einzelner Sträucher weit fortgeschritten sein, muss ein Verjüngungsschnitt
durchgeführt werden. In diesem Fall ist ein natürlicher Habitus nicht mehr erkennbar, überhängende
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215
Zweige liegen lang auf dem Boden, vergreiste Zweige dominieren den Strauch, der Strauch bricht
auseinander.
Im Rahmen des Verjüngungsschnittes erfolgt ein radikaler Rückschnitt auf ca. 30-50 cm Höhe über dem
Boden. Anschließend wird die Anzahl der Triebe des Strauches reduziert. Im Folgejahr treibt der Strauch
stark aus. Aus diesem Grund muss der Strauch im Folgejahr ausgelichtet werden, um die natürliche
Wuchsform wiederherzustellen.
Sträucher ohne erforderliche
Pflegemaßnahmen
Entnahme des Fremdaufwuchses
Entnahme von Einzelsträuchern
Erhaltungsschnitt einzelner
Sträucher
Verjüngungsschnitt einzelner
Sträucher
Entsorgung
Das anfallende Schnittgut wird gehäckselt. Zur Reduzierung des Fremdaufwuchses wird das Häckselgut
als Mulchdecke im Bestand verteilt. Sollte das Häckselgut nicht vor Ort verbleiben können, wird es
abgefahren.
Ergänzende Maßnahmen
Nachpflanzung von Sträuchern
Lücken in den Strauchflächen werden mit Arten nachgepflanzt, die bereits in den Flächen vorhanden
und standortgerecht sind.
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216
Pflegekonzept für baumartige Gehölzbestände
Beschreibung Pflegekategorie
Die Gehölzflächen dieser Pflegekategorie sind geprägt durch kleinräumige waldartige Bestände. Die
Zusammensetzung dieser Bestände sind Arten, die im Rahmen der Neuanlage gepflanzt wurden (in der
Regel heimische Baumarten) und den Arten die sich durch Naturverjüngung an den jeweiligen
Standorten angesiedelte haben (in der Regel Bergahorn). Durch die engen Pflanzabstände, die
beschriebene Naturverjüngen und die wenigen Entnahmen von Gehölzen im Rahmen von
Pflegemaßnahmen, haben die Bäume lange dünne Stämme und kleine Kronen entwickelt. Eine vertikale
Strukturierung ist nur im geringen Maße ausgeprägt. In der Regel ist nur die Kronenschicht vorhanden,
in der Strauch- und Krautschicht findet sich kaum Vegetation.
Die Funktion dieser Flächen dient der Raumbildung und Strukturierung der Grünanlagen und der
Abschirmung oder Trennung von angrenzenden Nutzungen.
Eine forstliche Nutzung der waldähnlichen Bestände ist auf Grund der Lage in den Grünanlagen
(Ausstattung, befestigte Flächen usw.) eher nicht beabsichtigt.
Flächengrößen der Einzelobjekte
Die Flächengröße der baumartigen Gehölzbestände variiert von ca. 500 Quadratmetern bis zu mehreren
Hektar Größe.
Ziel der Pflegemaßnahme
Die Ziele der Pflegemaßnahme gliedern sich in verschiedene Gesichtspunkte: Verkehrssicherheit,
Vitalität, Ökologie, Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes
Verkehrssicherheit des Gehölzbestandes
Die Bäume in den Randbereichen (Schlagweite zu Wegen und Wiesen usw.) müssen entsprechend der
Dienstanweisung zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen in Köln verkehrssicher sein.
Vitalität des Gehölzbestandes
Im Rahmen der Pflegemaßnahmen sollen die Bestände stabilisiert werden. Bäume werden in Hinsicht
auf Stabilität, Standfestigkeit und Baumerkrankungen entnommen.
Bei der Entnahmen wird darauf geachtet, dass der Bestand geschlossen bleibt, um die Windanfälligkeit
nicht zu steigern.
Die entstanden Lücken müssen von dem verbleibenden Baumbestand geschlossen werden. Das
Verhältnis zwischen Krone und Baumhöhe soll sich ausgewogen entwickeln. Die Kronendurchmesser
sollen zu nehmen.
Bei der Auswahl der zu entnehmenden Baumarten wird darauf geachtet, dass vorwiegend die stark
versamenden Arten wie z.B. Bergahorn entnommen werden und bestandsstabilisierenden heimische
Arten im Bestand verbleiben.
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217
Ökologie des Gehölzbestandes
Lichtungen, die im Rahmen der Maßnahme entstehen, sollen zur Entwicklung einer Strauch- und
Krautschicht dienen. Eine Strauch- und Krautschicht trägt wesentlich zur Vielfalt des Lebensraumes bei.
Die eventuelle Naturverjüngung in diesem Bereich soll vor diesem Hintergrund entwickelt und gefördert
werden. Nachpflanzungen von standortgerechten heimischen Sträuchern soll diese Entwicklung
unterstützen.
Stehendes Totholz bleibt in Abhängigkeit der Verkehrssicherheit erhalten, um eine weitere positive
Entwicklung des Lebensraumes zu fördern.
Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes
Funktion und Gestaltung wie z.B. Raumbildung und Schutzfunktionen sollen auch nach der Maßnahme
sichergestellt sein.
Bei der Auswahl der zu entnehmenden Bäume wird darauf geachtet, dass Bäume mit wichtigen
gestalterischen Aspekten nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hier ist in der Regel ein besondere Laub
oder Blühaspekt entscheiden, ggf. werden solche Bäume freigestellt, um den Gestaltungsaspekte
hervorzuheben.
Die Ränder (ca. 5-10 m) der Gehölzflächen werden intensiv bearbeitet, sie werde frei von Stamm- und
Kronenholz gehalten. Diese Bereiche sollen den repräsentativen Charakter der Grünanlage entsprechen.
Beschreibung der Pflegemaßnahmen
Die Maßnahmen werden entsprechend des § 39, Abs. 5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW in dem
Zeitraum von 1.Oktober bis 28 bzw. 29.Februar durchgeführt.
Randbereiche des Gehölzbestandes
Die Randbereiche der Gehölzflächen werden entsprechend der „Dienstanweisung zur Überprüfung der
Verkehrssicherheit von Bäumen“ überprüft und im Anschluss werden die festgestellten Maßnahmen zur
Erhaltung der Verkehrssicherheit, entsprechend der ZTV Baumpflege durchgeführt.
Bei der Baumpflegemaßnahme wird anfallendes Stammholz aus den Randbereichen entfernt und in den
Bestand gezogen oder abtransportiert.
Kronenholz wird in den Innenbereich der Gehölzflächen gezogen, gehäckselt oder Abtranzportiert
Randbereiche werden frei
gehalten
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218
Innenbereiche des Gehölzbestandes
Die Innenbereiche der Gehölzflächen werden je nach Dichte bis zu 20% des Bestandes nach folgenden
Kriterien reduziert:
- statisch problematisches Baumwachstum (z.B. Druckzwiesel) wird entnommen
- Bäume mit Krankheitssymptomen (Stammfäule, Pilzerkrankungen) werden entnommen
- gebrochene Stämme werden entnommen
- dicht stehendes Stangenholz wird reduziert
- Konkurrenzbäume mit starker Naturverjüng wie z.B. Bergahorn werden reduziert
In Abhängigkeit der Verkehrssicherheit werden Teile der o.g. Bäume, über das gezielte Ringeln des
Stammes als stehendes Totholz im Bestand belassen, um die Vielfältigkeit des Bestandes zu fördern.
Auslichten von dichtem
Stangenholz
Bäume mit Druckzwiesel
Gebrochene Stämme
Bäume mit Krankheitssymptomen
(z.B. Stammfäule)
Bergahorn Reduzierung
Konkurrenz bei der
Naturverjüngung
Entsorgung
Das anfallende Stamm- und Kronenholz verbleibt im Bestand. Es wird so zerlegt, dass es bodenbündig
aufliegt, damit die Verrottungsprozesse schnell beginnen.
Schnittgut bleibt im Bestand
Schnittgut wird zerlegt
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Ergänzende Maßnahmen
Nachpflanzung von bestandsstabilisierenden Baumarten
Lücken im Bestand werden mit Baumarten wie z.B. Stieleichen, Hain- und Rotbuche aufgeforstet. Diese
Gehölze sollen sich in den Beständen etablieren und diese so stabilisieren.
Nachpflanzung einer Strauchschicht
Lichtungen werden mit heimischen Sträuchern bepflanzt, um eine Strauchschicht in den Beständen zu
etablieren.
Herstellen von Benjeshecken
Entstandenes Kronenholz wird im Innern des Bestandes partiell zur Benjeshecken (Totholzhecken)
aufgeschichtet, um Tieren Schutz zu bieten und um die Entwicklung der Strauchschicht durch
Naturverjüng zu fördern.
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Stadtgrün naturnah
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220
Stadtgrün naturnah
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Stadtgrün naturnah
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32. Maßnahmenkonzept
Stand 05.04.2019
Grüne Infrastruktur Köln
Stadtgrün naturnah
Maßnahmenkonzept
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten.
Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Herausforderung und hat
eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Die Bewerbung für das Label „Stadt Grün naturnah“
ist die konsequente Fortführung dieser Zielvorgabe.
Das im Folgenden dargestellte Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün naturnah“ baut auf
den vorhandenen Instrumenten und den strategischen Zielen auf, die eine nachhaltige und vielfältige
Entwicklung der Stadt Köln unterstützen. Als wichtigste Vorgaben gelten dabei die Ziele der
internationalen Biodiversitätsstrategie, die durch die Bundes- und Landesstrategie an die regionalen
Gegebenheiten angepasst wurden. Zur Anpassung an die lokalen Gegebenheiten bereitet das Umwelt-
und Verbraucherschutzamt für Köln momentan den Prozess zur Erstellung einer lokalen,
gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie aktiv vor. Hier bildet die vom Rat der Stadt Köln
unterzeichnete Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ die Grundlage, die auch dem im
Folgenden dargestellten Konzept zugrunde gelegt wird.
I. Vorgaben
Das im Folgenden dargestellten Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün naturnah“ baut
auch auf den vorhandenen Instrumenten der städtischen Grünplanung auf. Sie binden sich ein in den
Nachhaltigkeitshaushalt und die strategischen Ziele des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen.
Die bisherigen Zielformulierungen werden angepasst und erweitert.
Nachhaltigkeitshaushalt
Die Stadt Köln nimmt seit 2018 an dem Modellprojekt „Nachhaltigkeitshaushalt“ teil. Grundidee
hierbei ist es, die UN-Nachhaltigkeitsziele mit dem kommunalen Haushalt zu verknüpfen. Die
Integration von Nachhaltigkeitszielsetzungen in den kommunalen Haushalt ermöglicht einen
bewussten und zielgerichteten Mitteleinsatz und daraus resultierend eine langfristige und
wirkungsorientierte Nachhaltigkeitssteuerung. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Stadtgrün naturnah
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Stadtgrün und Forst
222
und das Sportamt nehmen als Pilotämter an dem Modellvorhaben teil. Die im
Nachhaltigkeitshaushalt aufgeführten Teilziele fließen in das Maßnahmenkonzept ein.
UN Unterziel 11.3: Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und
die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung
und -steuerung in allen Ländern verstärken.
UN Unterziel 11.7: Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und
zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für
Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
UN Unterziel 13.1: Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber
klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken.
UN Unterziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige
Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen,
Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen
DE: Ziel ist es, auf Dauer einen nachhaltigen Ausgleich zwischen den steigenden
unterschiedlichen Ansprüchen an den Wald und seiner Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Bei der Umsetzung der Waldstrategie wird verstärkt auf die Schutzziele der Nationalen
Biodiversitätsstrategie gesetzt.
DE: Bis 2020 soll der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung fünf
Prozent der Waldfläche betragen (gehört zum übergeordneten DE-Ziel)
NRW: Der Rückgang der biologischen Vielfalt soll aufgehalten und die biologische Vielfalt
wieder gesteigert werden.
NRW: Bis 2030 Erhöhung der Artenvielfalt in allen Landschaftsräumen (Erreichung des
lokal bzw. regional besten Zustands im Zeitraum 1997-2015)
NRW: Erhöhung der Stabilität und Anpassungsfähigkeit der Wälder: bis 2030 den Anteil
der reinen Nadelwaldbestände auf < 20 % absenken. NRW: Steigerung des Anteils der
zertifizierten Waldfläche an der gesamten Waldfläche bis 2030
Strategische Ziele
Die städtischen Grünflächen und Erholungseinrichtungen sind attraktiv. Die Versorgung mit Grünflächen,
Erholungseinrichtungen und Waldflächen ist in ausreichendem Umfang gewährleistet. Die Entwicklung
und Sicherung naturnaher und zur Naturentdeckung geeigneter Flächen erfolgt soweit wie möglich an der
Erhöhung der Biodiversität ausgerichtet.
Kölns Einwohnerinnen und Einwohner engagieren sich aktiv bei der Entwicklung und Unterhaltung der
Grünflächen und Erholungseinrichtungen im Sinne der Erhöhung der Artenvielfalt in ihrem eigenen Umfeld
Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen, die den einzelnen Teilbereichen der Deklaration
„Biologische Vielfalt in Kommunen“ zugeordnet werden und die das Ziel verfolgen die Biodiversität im
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223
Rahmen der Grünplanung und Grünpflege zu erhöhen, verfolgen das Ziel „vom Projekt zur Regel“ zu
gelangen. Das bedeutet, dass die zum Teil aufgeführten Projekte so weiterentwickelt werden, dass sie
das Ziel einer nachhaltigen Grünentwicklung unterstützen.
Das Maßnahmenkonzept bildet einen Baustein der vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt verfolgten
Zielsetzung einer gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie.
II. Maßnahmenkonzept
A. Strategische Gesamtstädtische Freiraumplanung
Im Vordergrund steht hier das einzigartige gesamtstädtische Grünsystem, das heute eine Vielfalt an
Funktionen für die wachsende Großstadt Köln erfüllt.
Der gesamtstädtische Landschaftsplan ist das zentrale Instrument des Naturschutzes und der
Landschaftspflege zur Planung, Koordinierung und Realisierung konkreter Maßnahmen. Ziele der
Landschaftsplanung sind insbesondere die Sicherung des Biotopverbundes, die Ausweisung von
Schutzgebieten sowie die Festsetzung und Umsetzung von Schutz-, Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen. Bei allen diesen Planungen werden die biotischen und abiotischen Belange
umfangreich und prioritär berücksichtigt.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden für alle Bebauungspläne Grünordnungspläne
erarbeitet. Das bisherige Instrument des „Landschaftspflegerischen Begleitplans“ wird methodisch und
inhaltlich ausgeweitet und zu einem umfassenden „Grünordnungsplan“, in dem alle Grundlagen,
Konflikte und hieraus umzusetzender Maßnahmen aufgearbeitet werden, entwickelt. Im Rahmen der
Ausgleichsgestaltung finden folgende Aspekte Berücksichtigung:
Umfangreiche Festsetzungen von Dach und Fassadenbegrünungen
Verwendung heimischer, standortgerechter Pflanzen bei Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
im Außenbereich
Dauerhafte ökologische Pflege der Ausgleichsflächen
Berücksichtigung des Aspektes des Naturerlebens auch im direkten Wohnumfeld z.B. über die
Realisierung von Naturerlebnisräumen
Das Strategiekonzept „Grüne Infrastruktur“ ist eine Teilperspektive für die Entwicklung des Grünsystems
auch in der Region Köln/Bonn.
Zurzeit werden auf städtischer und regionaler Ebene informelle Planungskonzepte erarbeitet als
Grundlage für die Überarbeitung der Regionalplanung. Das Strategiekonzept „Grüne Infrastruktur Köln“
ist sowohl Grundlage für die Kölner „Perspektiven 2030“, als auch für das regionale
„Agglomerationskonzept“.
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Teilziel
Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter.
Köln sichert und entwickelt seine wertvollen Grünbereiche unter Berücksichtigung der
Biodiversitätsaspekte.
Maßnahmen:
Sicherung und Weiterentwicklung des Grünsystems
und der regionalen Grünzüge.
Das gesamtstädtische Grünsystem bildet die
Grundlage für die strategische Freiraumplanung.
Durch die Vernetzung der Freiflächen untereinander
und zu einem die Stadt durchdringenden System
werden die unterschiedlichen Funktionen des Grüns
(Ökologie, Klima, Erholung, Bodenschutz,
Biodiversität, Artenschutz etc.) optimiert. Sowohl die
Grüngürtel als auch die Grünzüge haben ein hohes
Potential als innerstädtischer Lebensräume für Tiere
und Pflanzen. Dieses gilt es durch entsprechende
Maßnahmen besser zu nutzen.
Mit dem Freiraumkonzept „RegioGrün“ liegt eine Zielformulierung für die Ausweisung eines
regionalen Freiraumkonzeptes für die gesamte Region Köln/Bonn vor.
Biotopvernetzung in Grünzügen
Das Biotopkataster der LANUV weist
unterschiedliche geschützte Biotope im Stadtgebiet
von Köln aus, die es zu sichern und zu erhalten gilt.
Gleichzeitig wird ein Konzept für ein
Biotopverbundsystem formuliert, dass in seiner
räumlichen Ausprägung identisch ist mit dem
gesamtstädtischen Freiraumnetz. Dies belegt die
hohe ökologische Bedeutung des Grünsystem und
zeigt das hohe, dort vorhandene Potential. Durch
entsprechende Maßnahmen gilt es, die vorhandenen
Freibereiche im Sinne der Verbesserung der
Artenvielfalt zu entwickeln.
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Ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft
Nahezu die Hälfte des 405 km2 umfassenden Stadtgebietes ist Freifläche. Der Anteil der
landwirtschaftlich genutzten Fläche umfasst etwa 6.669 ha (lt. statistischem Jahrbuch 2017). Die
Stadt Köln ist Grundeigentümer für ca. 2.717 ha % der Landwirtschaftsfläche. Aufgrund der hohen
Bodenwerte werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen überwiegend konventionell
bewirtschaftet.
Zurzeit ist ein politischer Antrag in der Diskussion mit der Zielrichtung verstärkt ökologische Aspekte
in die Pachtverträge einfließen zu lassen. In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Politik, der
Landwirtschaftskammer, dem Ernährungsrat und der Verwaltung sollen Lösungsansätze erarbeitet
werden.
Verbesserung des Schutzgebietsregimes der Schutzgebiete
Durch Anpassung der Pflege und Entwicklungspläne an die ökologischen Erfordernisse der Zukunft
wird die Wertigkeit der Schutzgebiete erhöht. Hier soll neben der Berücksichtigung ausschließlich
heimischer Arten bei der Gestaltung insbesondere der Erhalt naturnaher Bereiche, die Pufferwirkung
angrenzender Flächen und ein ökologisches Pflegeregime im Vordergrund stehen. Die Finanzierung
der Maßnahmen soll durch Schwerpunktsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich
erfolgen.
B. Grün-und Freiflächen
Die Stadt ist nicht nur Wohn- und Arbeitsstätte der Menschen, sondern gleichzeitig auch wichtiger
Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Die Kölner Parks und Friedhöfe sind – neben ihrer Bedeutung für das Stadtklima und die
Erholungsnutzung – wichtige Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Alte, höhlenreiche
Bäume sind für viele Vogelarten unersetzlich, Brachen, ökologisch geschnittene Hecken, naturnahe
Gehölzbestände und artenreiche Wiesen bieten weiteren wichtigen Lebensraum für die heimische Tier-
und Pflanzenwelt
Auch Kleingärten und Hausgärten mit hoher Strukturvielfalt können artenreiche Biotope sein. Solche
Bereiche sind in Verbindung mit angrenzenden Biotopen Elemente des lokalen Biotopverbundes und
dienen nicht nur der Verbesserung der Artenvielfalt, sondern ermöglichen auch Naturerleben im
unmittelbaren Nahbereich der Bewohner.
Teilziele
Köln entwickelt seine Parks, Plätze und Straßen als öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität und
hoher Artenvielfalt.
Die Kinderspielplätze sind verkehrssicher und funktionsfähig Orte der Naturerfahrung.
Dauerkleingärten sind im bisherigen Umfang erhalten und werden zunehmend ökologisch ausgerichtet.
Der Bestand an Straßenbäumen ist verkehrssicher und wird erhalten.
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Maßnahmen:
Konzept zur Erfassung bestehender
Potenzialräume zur Schaffung von naturnahen
Grünflächen und Naturerlebnisräumen
Das gesamtstädtische Grünsystem mit seinem
hohen Potenzial für den Biotopverbund, bildet
die Grundlage für eine großräumige Darstellung
von Potenzialräumen zur Schaffung von
naturnahen Grünflächen und
Naturerlebnisräumen. Auf dieser Grundlage
werden „Hochpotenzialflächen“ identifiziert, die
aufgrund ihrer standörtlichen Voraussetzung
ökologisch aufwertbar sind und einen hohen
Artenreichtum versprechen.
o Grünzüge (Kompensationsflächenpools)
Die stadtauswärts gerichteten Grünzüge sind als Kompensationsflächenpools ausgewiesen.
Die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegten
Kompensationsflächen sind grundsätzlich ökologisch hochwertig. Mit einem Anteil von 70%
bilden Offenlandbiotope ein hohes Potential für Artenvielfalt. Grundsätzlich werden
Wiesenflächen beweidet. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer
zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahdgutes, werden diese Flächen artenreicher
entwickelt.
o Äußerer Grüngürtel
Der äußerer Wald- und Wiesengürtel ist durch eine Vielfalt an Strukturen mit hoher
ökologischer Wertigkeit geprägt. Große Teile der offenen Wiesenflächen werden mit Schafen
beweidet und von Landwirten zur Heunutzung genutzt. Auch hier besteht ein
Aufwertungspotential. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer ökologisch
ausgerichteten zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahdgutes, werden diese Flächen
dauerhaft artenreicher entwickelt werden.
o Radiale Grünzüge
Die radialen Grünzüge sind wichtige Bestandteile der Grünvernetzung. Sie bieten aufgrund
ihrer Ausdehnung und dem geringeren Nutzungsdruck ein hohes Potential zur Schaffung von
naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Ziel ist die Ausweisung von
„StadtNaturparks“, die Anlage artenreicher Wiesen und die Extensivierung der
Gehölzflächen. Um die Biodiversität zu stärken wird dabei eine möglichst große
Biotopvielfalt geschaffen.
o Innerer Grüngürtel
Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks ist das Potenzial einer ökologischen Aufwertung im
Inneren Grüngürtel begrenzt. Dennoch werden Flächen identifiziert die entsprechend des
Pilotprojektes „Stadtwiesen statt Rasen“ angelegt oder entsprechend des naturnahen
Strauchpflegekonzeptes entwickelt werden.
o Siedlungsbereiche
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227
Als wohnungsnaher Naturerlebnisraum werden die quartiersbezogenen Grün- und
Freiflächen naturnah entwickelt. Dies gilt auch für die Freiflächen im Bereich öffentlicher
Einrichtungen.
Entwicklung von „StadtNaturparks“
Ein StadtNaturpark wird extensiv und unter
ökologischen Gesichtspunkten als
Naturerlebnisraum gepflegt. Er erbringt
vielfältige Ökosystemleistungen und bietet
dabei vielen Pflanzen und Tieren einen qualitativ
hochwertigen Lebensraum, fördert damit also
Artenvielfalt und strukturelle biologische
Komplexität. Ziel ist es in jedem Stadtbezirk
mindestens eine größere zusammenhängende
Grünfläche als „StadtNaturpark“ zu entwickeln.
Beispiele „Sieben-Hügel-Park“ und „Bürgerpark-
Nord“. Die Flächen sind für die Bevölkerung gut
erreichbar. Eine Beschilderung erläutert die
Wertigkeit.
Zielsetzung:
o Entwicklung eines Nutzungskonzeptes mit Darstellung einer Kernzone für Parkbenutzung und
extensiv gepflegten Bereichen
o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischüriger Mahd
o Ausweisung von Sukzessions-Gehölzflächen /-ränder
o Aufwertung durch Obstbaumpflanzungen / Anlage von Obstwiesen
o Informationen vor Ort zur Wissensbildung und Akzeptanzverbesserung
Ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement
Neben der klassischen Grünpflege wird schrittweise und unter Berücksichtigung der Nutzungen ein
ökologisch ausgerichtetes Management für Grünanlagen, Friedhöfe und den Bereich des
Straßenbegleitgrüns entwickelt. Dieses umfasst zunächst zwei Kernbereiche:
1. Anlage artenreicher Wiesen und angepasste
Mahd der Flächen, Ziel: 10 % der
Gesamtwiesenfläche (Grünanlagen, Friedhöfe,
Straßenbegleitgrün). Im Bereich der Kleingärten
wird der Anteil auf 30% der öffentlich
zugänglichen Flächen festgesetzt.
2. Naturnahe Entwicklung und Pflege von Gehölz
und Strauchbeständen. Ziel: 20 % der Gehölz-
und Strauchflächen (vornehmlich Grünanlagen)
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228
Artenreiche Wiesen
o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischüriger, zeitlich an den ökologischen
Erfordernissen orientierter Mahd mit Abtransport des Mahdgutes
o Neuanlage, Initialeinsaat, Mahdgutübertragung (Äußerer Grüngürtel, Grünzüge,
Beweidungsflächen) vgl. EFRE Projekt Grüne Infrastruktur (Erstellung eines
Handlungsleitfaden) Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen
o Verwendung von heimischem und gebietsspezifischem Saatgut
o Vergabe an Dritte (Landwirte, GalaBau etc.), Prüfung mittelfristige Umstellung Fuhrpark
o Umstellung der Sommerblumenflächen (Einsaat im Straßenbegleitgrün) auf
standortgerechtes, heimisches Saatgut (ca. 1200 m2, Feldblumenmischung, Blühende
Landschaft, sowie mehrjährige), Pflanzung von Krokussen und Traubenhyazinthe.
o Einsaat von Straßenbaumscheiben mit heimischem Saatgut (ab 3. Standjahr)
Wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung artenreichen Wiesen ist ein fundiertes Monitoring
(Mahdzeitpunkt, Steuerung). Die biologische Station Leverkusen/Köln wird das Monitoring der
artenreichen Wiesen als Auftrag übernehmen.
In Absprache mit dem Grünflächenamt der Stadt Bonn soll eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
Konzeptes „Entsorgung von Laub und Wiesenschnittgut“ gegründet werden, das ggf. auf weitere
Kommunen aus der Region ausgeweitet werden kann.
Gehölz- (waldartige Bestände) und Strauchbestände
o Natürliche Entwicklung von Gehölzrändern
o Abschnittsweise Rückschnitt von Strauchbeständen
o Umwandlung in heimische und insektenfreundliche Straucharten, Erstellung einer
ewntsprechenden Pflanzliste
o Entwicklung von „Naturgehölzflächen“ (z.B. in StadtNaturparks)
Weitere Maßnahmen
Neben einem verstärkt ökologisch ausgerichteten Grünflächenmanagement werden folgende
Konzepte weiterentwickelt
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229
Erhaltung und Entwicklung der kulturlandschaftsprägenden Streuobstwiesen
Das Kölner Obst-Kataster weist ca. 70 ha Obstwiesenbestände
im Stadtgebiet aus. In enger Zusammenarbeit mit der
„Obstwiesenkommission“ (Vielzahl von Kölner Verbänden und
Vereinen) und der Biologischen Station Leverkusen/Köln wird
ein Gesamtkonzept erarbeitet, das folgende Aspekte beinhaltet.
o Erfassung aller städtischen Obstwiesen, Obstreihen und
Einzelpflanzungen in Grünanlagen im Baumkataster
o Durchführung einer Biotopbaumkartierung
(abgeschlossen)
o Bestimmung der Sorten (Auftrag Frau Pfeffer,
Pomologin)
o Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für 33 Obstwiesen
o Erstellung von Pflegepläne (Biologische Station, Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen, Umwelt- und
Verbraucherschutzamt)
o Monitoring Biologische Station Leverkusen/Köln
Gartenlabore
Um das Thema Gärtnern in der Stadt weiterzuentwickeln, werden zurzeit mit finanzieller
Unterstützung durch die EU (EFRE) zwei „Gartenlabore“ umgesetzt. Ziel ist es vor allem Menschen
aus den angrenzenden Sozialräumen an das Gärtnern und die Produktion von Lebensmitteln
heranzuführen. Gleichzeitig werden auch verschiedene Ansätze und Gartenformate zwischen
Gemeinschafts- und Kleingärten erprobt. Die Umsetzung erfolgt unter Einbezug der
bürgerschaftlichen Umweltakteure und berücksichtigt die Belange der Artenvielfalt und des
Naturerlebens.
Kleingartenwettbewerb „Bunte Gartenvielfalt“
In 2018 wurde erstmals der Kleingartenwettbewerb „Bunte
Vielfalt“ ausgelobt. Ziel ist es, vor allem die ökologische Funktion
von Kleingartenanlagen herauszustellen und zu entwickeln.
Ökologische Funktionen bestehen nicht nur in der
ausgleichenden Wirkung auf das innerstädtische Klima, sondern
insbesondere in dem Potential zur Stärkung der Biodiversität.
Maßnahmen, die die Kreislaufwirtschaft durch Kompostierung,
ökologische Düngung und Pflanzenschutz, den sparsamen
Umgang mit natürlichen Ressourcen, insbesondere Wasser und
Boden, fördern, sollen deshalb kontinuierlich gefördert werden.
Der vom Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V., und dem Amt
für Landschaftspflege und Grünflächen ausgelobte Wettbewerb
soll langfristig durchgeführt werden.
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230
Erarbeitung Konzept „Essbare Stadt Köln“
Die Stadt Köln hat ein Konzept „Essbare Stadt Köln“ erarbeitet. In enger Zusammenarbeit mit Kölner
Ernährungsrat und unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft wurde ein weitergehender
„Aktionsplan“ erarbeitet, der die Aspekte einer „Essbaren Stadt“ umfasst, auch in Hinblick auf die
öffentlichen Grünräume. Durch den Fokus auf die Thematik „essbar für Mensch und Tier“ beinhaltet
das Konzept auch den Gesichtspunkt der Biodiversitätsförderung.
Umstellung der Wechselbeetbepflanzung
Auch kleine Bereiche können insbesondere Insekten als wichtige (Teil-)Lebensräume dienen. Um die
Natur auch in den innerstädtischen Bereich zurückzuholen, wird sich die Auswahl der Pflanzen zur
Bestückung der Wechselbeete zukünftig an den Erfordernissen der Biodiversität orientieren.
Kommunales Ökokonto
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt arbeitet mit dem Amt für Landschafspflege und
Grünflächen an der Konzeption und Umsetzung eines kommunalen Ökokontos für die Stadt Köln.
Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die Eingriffsregelung, den Artenschutz und die
Biodiversität wird das kommunale Ökokonto einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und
Erhöhung der Artenvielfalt beitragen.
Aktive Unterstützung der Schulgartenaktivitäten
Schulgärten sind wichtige Elemente zur Vermittlung von Natur an Bildungseinrichtungen. Sie dienen
dabei nicht nur der anschaulichen Gestaltung von Unterricht, sondern bieten auch Ruhezonen im
Bereich des Schulganztages und tragen somit zu einer höheren Aufenthaltsqualität bei und helfen,
Aggressionen zu reduzieren. Um die Schulgärten zu fördern werden nicht nur Flächen zur
entsprechenden Gestaltung vorgesehen, sondern die Schulen auch aktiv unterstützt.
C. Arten- und Biotopschutz
Großstädte bieten mit ihren zahlreichen unterschiedlichen Lebensräumen ein Refugium für viele
Pflanzen, die in der Landschaft außerhalb der Städte oft schon verschwunden sind. Doch was man nicht
kennt, kann man nicht schützen. Das Projekt des BUND "Köln kartiert" setzt genau dort an.
In den Jahren 2013-15 wurden die Pflanzen im Kölner Stadtgebiet bestimmt und kartiert. Die
zusammenfassende Dokumentation mit Verbreitungskarten der einzelnen Pflanzenarten ist in einem
Atlas zu finden.
Auch in Bezug auf die Tierwelt der Stadt Köln gibt es eine Reihe von Untersuchungen (u.a.
Zauneidechsen-, Wechselkröten-, Kreuzkrötenkartierung, die als Grundlage zur ökologischen Gestaltung
herangezogen werden können.
Zusätzlich ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Insekten in Bearbeitung.
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Maßnahmen:
Köln kartiert – Botanische Vielfalt in Köln
In Zusammenarbeit mit dem BUND werden Standorte seltener und geschützter Pflanzen im
öffentlichen Grün bestimmt und angepasste Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zum Schutz
der Pflanzen erarbeitet und umgesetzt.
Insektenfreundliche Stadt
Durch die Krefelder Studie ist der enorme Verlust der Insekten und damit auch das ganze
ökologische Ausmaß erkennbar geworden. Daher ist es dringend geboten, dem durch
entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Neben den landwirtschaftlichen Flächen spielen
für den Erhalt auch öffentliche Grünflächen und Privatgärten eine große Rolle. Um diese
Thematik in Köln aufzugreifen, erstellt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf der
Grundlage von zwei politischen Beschlüssen ein Konzept zur insektenfreundlichen Stadt und
entwickelt u.a. aufbauend auf einer größer angelegten Erhebung der Insektenbestände ein
Maßnahmenkonzept zur Förderung der Entomofauna auf dem gesamten Stadtgebiet.
Dach- und Fassadenbegrünung
Nicht nur in Bezug auf die Klimawirksamkeit stellen Dach- und Fassadenbegrünung einen
wesentlichen Faktor dar. Bei der richtigen Pflanzenauswahl bieten sie auch der heimischen Fauna
einen wichtigen (Teil-)Lebensraum. Das Projekt Grün hoch drei des Umwelt- und
Verbraucherschutzamtes soll zu einer Verstärkung der Umsetzung solcher Maßnahmen im
privaten Bereich beitragen.
D. Wald und Forstwirtschaft – nachhaltige Nutzung
Der Kölner Wald als naturnahes Ökosystem trägt erheblich zur Sicherung der biologischen Vielfalt bei. Er
ist Produktionsstätte für den nachwachsenden Rohstoff Holz, Lebensraum für Tiere und Pflanzen,
Grundlage unverzichtbarer Schutzfunktionen, klimatischer Ausgleichsraum und Erholungsraum für den
Menschen. Insgesamt ist der Zustand der biologischen Vielfalt in den Wäldern im Vergleich zu anderen
Lebensräumen am günstigsten.
Seit 2001 wird die Bewirtschaftung des Kölner Waldes nach dem deutschen FSC ® -Standard zertifiziert.
Dies fördert grundsätzlich die Biodiversität, da 5% der Waldfläche als Referenzflächen aus der Nutzung
zu nehmen sind (Prozessschutz) und verschiedene Bewirtschaftungsstandards naturschutzfachlicher
ausgerichtet sind. In Köln wurden auf freiwilliger Basis insgesamt 16% der Waldflächen aus der Nutzung
genommen. Diese Flächen liegen zum großen Teil in oder in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten, so
dass sich hier eine hohe Artenvielfalt entwickeln kann.
Der Kölner Wald wird naturnah bewirtschaftet und beherbergt eine Vielfalt an Flora und Fauna. Er
erfüllt eine Vielzahl an Schutzfunktionen und lädt zur Erholungsnutzung ein. Die nachhaltige und
naturnahe Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Alt- und Totholzanteilen erhält und schafft
standort- und funktionsgerechte, standortangepasste und klimaplastische Wälder.
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Teilziel
Die Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes wird erhalten und entwickelt.
Maßnahmen:
Erhöhung der 16% Naturwaldentwicklungsflächen
Auf der Grundlage des Landschaftsplans wurden Geschützte Landschaftsbestandteile in
städtischem Besitz mit dem Entwicklungsziel „Brachfläche/Sukzession) identifiziert. Insgesamt
130 ha in der Prüfung. Das Entwicklungsziel für diese Flächen wird in
„Naturwaldentwicklungsflächen“ umformuliert.
E. Auen und Fließgewässer
Die funktional mit den Gewässern eng verflochtenen Flussauen haben eine große Bedeutung für den
Erhalt der Biodiversität. Flussauen sind bedeutende Biotopverbundkorridore und sie tragen als
natürliche Überflutungsräume wesentlich zum Schutz vor Hochwasserschäden bei.
Die Gewässer und ihre Auen in Köln bieten den heimischen Tier- und Pflanzenarten einen qualitativ und
quantitativ bedeutsamen Lebensraum in ausreichender Größe und Qualität. Die europäische
Wasserrahmenrichtlinie formuliert die Vorgaben für die Entwicklung der Fließgewässer.
Maßnahmen:
Pflege der Deichwiesen
Die Deichwiesen im Stadtgebiet von Köln umfassen eine Fläche von über 90 ha. Die zweimalige
Mahd wird durch Auftragnehmer durchgeführt. Zum Teil zeigen die Wiesen aufgrund der
Standortbedingungen und der Exposition ein hohes Artenspektrum. In
enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz werden die
hochwertigen Bereiche erfasst und ein Mahdregieme, welches die besonderen
Schutzanforderungen der extensiven Magerwiesen berücksichtigt, etabliert. Bestandteil der
Pflege ist auch der Abtransport und ggf. die Nutzung des Mahdgutes.
Anlage von Uferrandstreifen
Der politische Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung im Rahmen
des Umsetzungsfahrplans aus der Wasserrahmenrichtlinie wird durch die Einrichtung eines
Ökokontos bei den Stadtentwässerungsbetrieben (STEB) unterstützt und die
Maßnahmenumsetzung wird durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt begleitet. Die
aufzuwertenden Flächen werden prioritär so ausgewählt, dass sie bachbegleitend angelegt
werden.
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F. Bewusstseinsbildung und Kooperation
Ziel der städtischen Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Natur ist die Bewusstseinsbildung über die
Zusammenhänge zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt im urbanen Raum und einer
nachhaltigen Stadtentwicklung.
Um die Bildungsarbeit und das Informationsangebotes zur biologischen Vielfalt vor Ort zu stärken sind
weiterführende Maßnahmen vorgesehen.
Teilziel
Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement in den Veedeln und stärkt die Stadtgesellschaft als
Partner.
Das Verständnis der Kölner Einwohner/-innen, insbesondere der Schüler/-innen für Natur und Umwelt
ist gefördert.
Maßnahmen:
Vermittlung Stadtgrün Naturnah
o Stadtinformationskampagne 2019
In 2019 wird eine Stadtinformationskampagne zum Thema Stadtgrün-Naturnah
durchgeführt. Diese umfasst – eine Plakataktion Citylightposter Gesamtstadt, Erweiterung
des Internetauftritts, Vor-Ort-Beschilderung, Durchführung von Presseterminen
o Erweiterung Internetauftritt
Der vorhandene Internetauftritt wird ergänzt und erweitert um Themen- und
Maßnahmenschwerpunkte des Projektes Stadtgrün-Naturnah
o Vor Ort Information Beschilderung
Das Logo Stadtgrün naturnah dient der Ausweisung und
Kennzeichnung von naturnahen Flächen unterschiedlichster Art im
gesamten Stadtgebiet. Das Logo ist angelehnt an die Form der
offiziellen Beschilderung von Schutzgebieten. Zusätzlich werden
DIN A 3 Informationstafeln dort aufgestellt, wo aktuell
Maßnahmen umgesetzt werden.
o Pressetermine
In 2019 werden 2-3 Vor-Ort-Pressetermine durchgeführt um Maßnahmen aus dem
Gesamtkonzept Stadtgrün-Naturnah vorzustellen.
Sonstige Umweltbildungsmaßnahmen
Förderung von Patenschaften
Zurzeit werden ca. 1.300 Baum- und Grünflächenpatenschaften betreut. Die
Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Umsetzung der Patenschaften werden weiterentwickelt.
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Beigefügt wird eine Empfehlungsliste von geeigneten insektenfreundlichen Pflanzen zur
Bepflanzung von Baumscheiben. Eine Samentüte mit heimischem Saatgut wird als „Dankeschön“
beigefügt. Bei der Beratung der Paten werden ökologische Aspekte in den Vordergrund gestellt.
Fortführung der öffentlichkeitswirksamer Biodiversitätsprojekte
Die bisher gestarteten Biodiversitätsprojekte wie das Wildbienen-, das Spatzen- sowie das
Schulgartenprojekt werden fortgesetzt und erweitert. Der Schwerpunkt der Projekte setzt hier
insbesondere auf die Neugestaltung von Flächen unter Mitwirkung der Bürger. Auf diese Weise
wird, neben der Schaffung neuer Lebensräume auch, der Wert der heimischen Natur
erlebniswirksam vermittelt. Maßnahmen erfolgen sowohl im öffentlichen und im Bereich der
Bildungseinrichtungen, als auch in privaten Bereichen. Auch Wohnungsbaugesellschaften
werden einbezogen.
Außerschulische Lernorte Die außerschulischen Lernorte - Waldschule Köln, Grüne Schule Flora,
Zooschule, Freiluga und Finkens Garten bilden einen wichtigen ersten Anstoß zur Naturbildung.
Zur stärkeren Abstimmung der Lehrinhalte soll ein Verbundprojekt geschaffen werden.
Umsetzung des Umweltbildungskonzeptes
Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Umweltbildungskonzept wird umgesetzt. Es soll die
Bemühungen zum Umwelt- und Naturschutz des bürgerschaftlichen Engagements bündeln und
unterstützen. Dies erfolgt u.a. durch die Auflage eines Fördertopfes. Da darüber hinaus die
außerschulischen Lernorte in der Regel für jedes Kind in der Regel nur einmalig Umwelt- und
Naturbildung vermitteln, soll der Fokus zusätzlich auf die Dezentralisierung von
Naturerlebnismöglichkeiten gelegt werden. Ein zentrales Element stellen hier aufgrund des
Schulganztages die Schulfreiflächen dar. Momentan werden in diesem Kontext an 30
Bildungseinrichtungen unter Mitwirkung der Schüler*Innen Wildbienenlebensräume angelegt
und mehr als 10 Schulgärten betreut.
Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen
Die Einrichtung eines Zentrums auf Gut Leidenhausen soll einen zentralen Ort der
Umweltbildung mit dem Hauptfokus Biodiversität schaffen. Im Rahmen der Arbeit wird nicht nur
ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm zur Naturbildung aufgelegt, sondern durch die
gezielte Anlage von Schaubiotopen die Natur in möglichst vielen Facetten auch anschaulich
erlebbar gemacht. Als erstes Element wurde ein Wildbienenpfad errichtet, der mit Hilfe eines
zugehörigen Rallyeheftchens auch ohne weitere Anleitung erlebbar ist. Weitere Elemente, wie
Tümpel, Naturhecke, Trockenmauer etc. sollen folgen.
Fortführung der informellen Arbeitsgruppen
Die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Partnern bestehenden informellen
Arbeitsgruppen sollen fortgeführt und ggf. stärker untereinander vernetzt werden.
o Arbeitsgruppe NABU / BUND – Stadtverwaltung
o Arbeitsgruppe Essbare Stadt
o Arbeitsgruppe Obstwiesenkommission
o Arbeitsgruppe Labelverfahren Stadtgrün-Naturnah
o Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen
o Arbeitsgruppe Gartenlabore
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235
Bündelung der Aktivitäten
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Projekte, Informations- und Umweltbildungsangebote, soll
eine Bündelung der Aktivitäten in Form einer Anlaufstelle für interessierte Bürger beim Amt für
Umwelt- und Verbraucherschutz geschaffen werden.
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Sonstige Hinweise
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Sonstige Hinweise
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Sonstige Hinweise
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33. Leitungsauskünfte
Auskunft über das Online-Portal BIL https://portal.bil-leitungsauskunft.de/login
covestro
Currenta
Evonik
Gascade
Infraserv
nwowhv
Open Grid
Thyssengas
Auskunft über Online-Portale der
Leitungsbetreiber
euNetworks https://planauskunft.eunetworks.de/lisa/
RheinEnergie https://as2.rheinenergie.com/
StEB https://onlineplanauskunft.steb-koeln.de/
NetCologne https://planauskunft.netcologne.de/
Unity Media https://planauskunft.unitymedia.de/OPLA-DE/
Vodafone / Kabel Deutschland https://partner.kabeldeutschland.de/webauskunft
Westnetz https://bauauskunft.westnetz.de/BauAuskunftService/
Auskunft per E-Mail
37-Berufsfeuerwehr Leitungsauskunft.Feuerwehr@stadt-koeln.de
Colt planauskunft.duesseldorfkoeln@hemminger.info
DB db.kt.dokumentationsservices-essen@deutschebahn.com
gvg netze@gvg.de
gtt (interoute) leitungsauskunft@gtt.net
KVB Guenter.Krebs@kvb-koeln.de
mti-teleport planauskunft@mti-teleport.de
strassen-nrw franz.pietsch@strassen.nrw.de
Ströer GLimberger@stroeer.de
Telekom Martin.Wolf@telekom.de
verizon planauskunft@de.verizon.com
E-Mailabfrage
Der Abfragebereich ist deutlich zu beschreiben. Eine Bilddatei (.jpeg, .png) mit einer eindeutigen
Darstellung (z.B. Grundkarte mit rotumrandetem Abfragebereich) ist beizufügen.
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Sonstige Hinweise
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238
Mustertext für E-Mailabfrage
„Sehr geehrte Damen und Herren,
für o.a. geplantes Bauvorhaben ist die Kenntnis der Lage sowie die Ausmaße aller vorhandenen und geplanten
Leitungen, Hausanschlüsse, unterirdischer Anlagen und oberirdischer Aufbauten zwingend erforderlich. Ich bitte
um kurzfristige Zusendung der Planunterlagen zu planerischen Zwecken in digitaler Form (dxf/dwg) mit Angabe
der Koordinaten (UTM / ETRS89) und Höhenbezug auf NHN als auch im *.pdf-Format zum maßstabsgerechten
Ausdruck.
Zur besseren Orientierung des infrage kommenden Bereiches habe ich eine *.png-Datei beigefügt.
Fehlanzeige ist erforderlich.
Noch eine zusätzliche Bitte: Überprüfen Sie die Angaben zu Ihrer Adresse und teilen Sie uns eine Änderung oder
Ergänzung umgehend mit. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen…“
Anschriften der Leitungsbetreiber
Stadt Köln Berufsfeuerwehr
Abt.: 373/11 (Netze)
Scheibenstr. 13
50737 Köln
Tel.: 0221/9748-3111
COLT Technology Services GmbH
Bearbeitung durch:
Hemminger
Ingenieurgesellschaft mbH
Region Nord
Am Schwarzgraben 13
04924 Bad Liebenwerda
Phone: +49(35341)15050
Covestro AG
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen
Deutschland
Tel.: +49 214 6009 2000
Currenta GmbH & Co. OHG
Chempark L7
51368 Leverkusen
Tel: 0214-30 55380
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Sonstige Hinweise
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239
Deutsche Bahn
DB Kommunikationstechnik GmbH
Holle Str. 3
45127 Essen
Markus Ische
Tel: 0201 182 2253
euNetworks GmbH
Theodor-Heuss-Allee 112,
60486 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 905 54 0
Evonik Industries AG
Paul-Baumann-Str. 1
45764 Marl
Tel: 02365-49-4900
Gascade Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
Tel: 0561-934-1071
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (gvg)
Max-Planck-Str. 11
50354 Hürth
Tel: 02233-7909-0
gtt (interoute)
Prinzenallee 9
40549 Düsseldorf
Tel: 0211 50736-100
InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG
Bearbeitung durch:
Fleischer & Teusner
Kessenicher Straße 123
53879 Euskirchen
Tel: 02251 58886
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Bereich Planung u. Entwurf (2721)
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln
Günter Krebs
Tel. 0221-547-3422
Grünhandbuch Köln
Sonstige Hinweise
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240
mti-teleport
GLH-Auffanggesellschaft für Telekomunikation mbH
Möwenweg 2a
86938 Schondorf
Tel: 08192-9969363
NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Am Coloneum 9
50829 Köln
Tel: 0221-2222-0
Nord-West Ölleitung GmbH (nwowhv)
Kolkerhofweg 130
45478 Mülheim a.d. Ruhr
Tel: 0208-99955-21
Open Grid Europe GmbH
Kallenbergstr. 5
45141 Essen
Tel: +49 201-3642-0
RheinEnergie
Parkgürtel 24
50823 Köln
Tel: 0221-178-3332
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Ostmerheimer Straße 555
51109 Köln
Telefon: (0221) 221 268 68
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Deutz-Kalker-Straße 18-26
50679 Köln ( Deutz )
Tel: 0221 / 8397 - 283
Ströer Media Deutschland GmbH
Ströer-Allee 1
50999 Köln
Tel: 02236-9645-0
Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung West
Martin Wolf (Gehörlos)
Sb Dokumentation
Saarstr. 12, 47058 Duisburg
+49 391 580 243 975 ( Fax )
+49 391 580 107 324 (Fax) für Planauskunft
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Sonstige Hinweise
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241
Thyssengas GmbH
Liegenschaften und Geoinformation
Emil-Moog-Platz 13
44137 Dortmund
T+49(0)231/91291-2277
Unity Media Group
Michael-Schumacher-Str.1
D-50170 Kerpen
Telefax:+49(0)2273/59470782
Verizon Deutschland GmbH
Rebstöcker Straße 59
60326 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 97268-6934
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Betastraße 6 - 8
85774 Unterföhring
Telefon: 0800 - 27 87 000
Westnetz GmbH
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
Tel.: 0800 93786389
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Sonstige Hinweise
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242
34. Wichtige amtliche Links
Für Planungs- und Bauvorhaben sind diverse Genehmigungen bei städtischen Dienststellen bzw.
politische Beschlüsse einzuholen. Die entsprechenden Antragsformulare und Hinweise bzw.
Zuständigkeiten können über die amtlichen Links aufgerufen werden.
Städtische Links für Planungs- und Bauvorgaben:
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/gestaltungshandbuch
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/kampfmittelraeumung
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/abfallerzeugernummer/
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/anzeige-fuer-das-auf-und-einbringen-von-boden-und-
material-1
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/denkmalschutz/suche-der-denkmalliste
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/befreiungausnahme-vom-landschaftsschutz-1
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ausschuss-fuer-umwelt-
und-gruen
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/mitwirkung/leitlinien-buergerbeteiligung/
http://kp1ua090/intranet/themen/einkauf/index.html
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/bauen-wohnen
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/wasserschutzzonen
Genehmigung von Vorhaben in Schutzzonen von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an
Rhein und Sieg (Bezirksregierung Köln):
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/hochwasserschutz/schutzstreifen/index.html
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Sonstige Hinweise
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243
35. Planinhalte
Allgemeines
In diesem Kapitel werden Standards für die zeichnerische Darstellung in den Leistungsphasen 2
(Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) formuliert.
Grundsätzlich gilt, dass die Darstellung dem Verständnis dient und die in der jeweiligen Leistungsphase
erforderlichen Informationen transportiert. Dabei ist auf Übersichtlichkeit und gute Lesbarkeit zu
achten.
Generelle Planinhalte in allen Leistungsphasen:
Schriftfeld
Legende
Maßstabsleiste
Nordpfeil
Inhalte des Schriftfeldes:
Logo der Stadt Köln
Logo des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen
Projektname, ggf. kurze Beschreibung
Planinhalt
Plannummer
Plangröße
Ersteller bzw. Bearbeiter
Maßstab
Erstellungsdatum
Felder für Unterschriften (67; 671; 671/4; 671/46; ggf. 671/42; 671/44)
Index
Grünhandbuch Köln
Sonstige Hinweise
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
244
Beispiel für Schriftfeld
Planinhalte
Vorplanung (LPH 2)
Darstellung des Planungskonzepts aufgrund der Ergebnisse der Grundlagenermittlung.
Grundlegende Informationen, die in Vorentwurfsplänen dargestellt werden:
Topographie; weitere standörtliche und ökologische Rahmenbedingungen
Umweltbelange (Natur- und Artenschutz, vegetationstechnische Bedingungen)
gestalterische und funktionale Anforderungen
Informationen, die der Kostenschätzung dienen
Grünhandbuch Köln
Sonstige Hinweise
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
245
Entwurfsplanung (LPH 3)
Die Entwurfsplanung baut auf der Vorplanung auf und vertieft die darin enthaltenen Informationen.
Der Entwurf wird im Maßstab 1 : 500 bis 1 : 100 dargestellt und enthält ergänzende Angaben zu
folgenden Punkten:
Bepflanzung
Materialien; Ausstattungen
Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben
Ausführungsplanung (LPH 5)
In der Ausführungsplanung werden Pläne (Maßstab 1 : 200 bis 1 : 50) mit allen für die Ausführung
notwendigen Angaben erstellt. Dazu gehören auch Detail- und Konstruktionszeichnungen.
Ausführungspläne enthalten besonders Angaben zu
Oberflächenmaterial, -befestigungen, -relief
Ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen
Vegetation (Arten, Sorten, Qualitäten)
landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen, artenschutzrechtlichen Maßnahmen
Außerdem werden Ausführungspläne mit Maßketten, Achsen, Höhen- und Gefälleangaben versehen.
Die Darstellung geplanter und zu erhaltender Bepflanzung erfolgt analog zur Planzeichenverordnung
(PlanZV)
Grünhandbuch Köln
Anhang
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
246
Anhang
Baustelleneinweisung
Baumscheibendetails im Maßstab 1 : 25
Offene Baumscheibe mit Rasen
Überpflasterbare, nicht befahrbare Baumscheibe
Offene Baumscheibe mit Rasen und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich
Offene Baumscheibe mit Pflaster und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich
Offene Baumscheibe mit Pflaster in befestigter Fläche
Offene Baumscheibe mit wassergebundener Decke
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtgrün und Forst
Baustelleneinweisung
Baustelle: ...................................................................................................
- Meldung Baubeginn mit Bauzeit an Rechnungsprüfung samt und Vergabeamt
- Bautagebuch und Anwesenheitsliste führen
- Bauzeit beachten bzw. einhalten
- Verkehrszeichenplan bzw. Leitungspläne einholen
- Bestandsdokumentation vor Baubeginn
- Nachunternehmer nur mit schriftlicher Genehmigung
- Nachträge nur nach Abstimmung bzw. rechtzeitiger Anmeldung
- Änderungen bzw. Abweichungen vom LV unverzüglich anzeigen
- Materialien aus LV sind verbindlich
- Stundenlohnarbeiten nur in Ausnahmefällen
- Sonstiges:....................................... .................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
Einweisung erfolgte am: ............................................................................
Auftragnehmer: .........................................................................................
Auftraggeber: .............................................................................................
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
8794 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 26.01.2022 0211/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.01.2022 Beantwortung der Anfrage AN/2323/2021 der SPD-Fraktion betreffend "Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender-Mainstreaming- Pilot" Frage 1: Sind der Verwaltung die geschilderten Probleme bekannt, und welche Maßnahmen werden in diesem Fall ergriffen, um Disparitäten wirksam zu verringern bzw. aufzuheben? Frage 2: Wie erklärt die Verwaltung die große Zahl an weiblichen Unfallbeteiligten bzw. Unfallopfern im Fahr- radverkehr, und wie will sie hier entgegenwirken? Antwort ad 1 und 2: Der Fachverwaltung liegen keine geschlechterdifferenzierten Nutzungsstatistiken zu den angespro- chenen Institutionen oder geschlechterdifferenzierte Unfallstatistiken vor. Inwiefern das in der Anfrage skizzierte ungleiche Nutzungsverhalten zwischen Mädchen und Jungen existiert, kann daher weder bestätigt noch verneint werden. Auch die vom Polizeipräsidium Köln zur Verfügung gestellte Verkehrsunfallentwicklung unterscheidet lediglich Alters- und Nutzergruppen und lässt daher keine entsprechenden Rückschlüsse zu. Frage 3: Welche Angsträume hat die Verwaltung identifiziert, und wie sollen diese bis wann beseitigt werden? Antwort ad 3: Der Kriminalpräventive Rat (KPR) Köln wurde im Mai 2019 als gemeinsame Geschäftsstelle der Stadt und Polizei Köln gegründet, um ein Gremium zu schaffen, das sich aus gesamtstädtischer Perspekti- ve mit der sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit befasst und als Lenkungs- und Entscheidungs- gremium zur strategischen Ausrichtung eingerichteter Fachkreise agiert. Die Identifizierung von prob- lematischen Stadträumen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit (ZKS). Daher hat die Verwaltung z. B. den Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungs- bedarf“ gegründet, in dem u. a. der Themenschwerpunkt „Angsträume“ diskutiert wird. Im Zuge der Aktivitäten des Fachkreises wurden Plätze – hier besondere „Hotspots“ – der Stadt Köln betrachtet und im Hinblick auf die Kriminalität und das Unsicherheitsgefühl bei den Bürger*innen vor Ort analysiert. Darauf basierend beabsichtigt die Verwaltung, mögliche Lösungswege und Maßnah- men zu entwickeln und umzusetzen. Die „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf “ sind derzeit der Neumarkt, der Zülpicher Platz sowie der Ebertplatz. Zu allen Plätzen gibt es bereits Arbeitsgruppen, die sich regelmäßig treffen und über die Lage beraten. Weitere Arbeitsgruppen sind in Planung. Die Arbeitsgruppen verschaffen sich einen Überblick darüber, welche präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Kriminalität und einer Steigerung des Sicherheitsgefühls möglich und jeweils 2 schnell umsetzbar wären. Als Maßnahmenkatalog definiert, finden sich diese in der sog. „Lokalen Agenda“ wieder: Beispielsweise wurde am Neumarkt eine ganzjährige Beleuchtung installiert, die besonders zur Sicherheit in den Abendstunden beitragen soll. Dies steht unter anderem auch in um- liegenden Abschnitten des Zülpicher Platzes an. Weiterhin setzt die Stadt Köln auf einen vermehrten Einsatz von polizeilichen und/oder ordnungsamtlichen Streifen, die als Ansprechpersonen, aber auch zur Kontrolle von (nächtlichen) Ausschreitungen vor Ort eingesetzt werden. Damit schlecht einsehbare Bereiche vermieden werden, plant die Stadt Köln unter anderem den Rückschnitt von Sträuchern. Außerdem wurden bauliche Maßnahmen, wie die Erweiterung des Fuß- weges am Neumarkt, durchgeführt. Die Stadt Köln setzt daran, Hilfsangebote, die sich auf den öffent- lichen Raum beziehen, einzurichten und vermehrt Ansprechpersonen bereitzustellen. Weiterhin plant die Verwaltung eine Befragung zur Erfassung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Kölner Bürger*innen. Diese Befragung der Bürger*innen soll im Rahmen der „Leben in Köln“- Umfrage durchgeführt werden. Aufgrund der Pandemie musste die Umfrage – die auch durch Stadt- teilbegehungen ergänzt werden soll – zunächst zurückgestellt werden. Auch die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle (KKF) des Landeskriminalamtes Nord- rhein-Westfalen (LKA NRW) befasst sich in verschiedenen Kontexten mit dem Thema „Sicherheit im öffentlichen Raum“. Im Rahmen des im März 2021 gestarteten Pilotprojektes "Mikrosegmentanalysen als Impuls für urbane Sicherheit" (MIKUS) wird angestrebt, ein kriminalpräventives Konzept zu entwi- ckeln, das die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen soll. Übergeordnete Ziele des zu erarbeitenden Programms liegen in einer zielgerichteten Ausrichtung von Kriminalprävention, der Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und der Attraktivität von geografischen Mikrosegmenten sowie einer Verbesserung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur*innen der Kriminalprävention, insbesondere aus Polizei und Kommune. Als Pilotkommunen und -behörden sind die Stadt Köln und das Polizeipräsidium Köln, die Stadt Hamm und das Polizeipräsidium Hamm sowie die Stadt Herten und das Polizeipräsidium Recklingha- usen beteiligt. Ein besonderes Augenmerk gilt den öffentlichen Grünflächen: Das Thema Grünflächen(-bereiche) als „Angsträume“ ist schon seit vielen Jahren ein wesentlicher Bestandteil der Grünunterhaltung und der Grünplanung. Vor allem in der Frühjahrs- und Herbstzeit werden von vielen Nutzer*innen nicht über- sehbare Bereiche in Grünanlagen als „Angsträume“ empfunden. Mit der Polizei Köln wurde ein Leit- faden für die Gestaltung von Grünflächen erarbeitet (s. Anlage S. 10 - 18). Darüber hinaus wurden in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bezirksvertretung bestehende Grünanlagen im Sinne der Beseitigung von „Angsträumen“ umgestaltet. (Beispiel Rathenauplatz, In- nerer Grüngürtel - Aachener Weiher). Auch bei der Anlage neuer öffentlicher Sportangebote in Grünanlagen werden die Grundsätze des Leitfadens berücksichtigt. Frage 4: Welche Methoden zur geschlechtergerechten Flächenverteilung und -nutzung, z. B. der Sport- und Verkehrsflächen, verwendet die Verwaltung in ihren Planungen? Antwort ad 4: Die Sportfreianlagen im Kölner Stadtgebiet werden auf Grundlage von Normen, Richtlinien und Re- gelwerken geplant. Die dabei entstehenden Sportangebote sind unabhängig von Alter, Herkunft und Geschlecht nutzbar. Bei der Planung werden auch die Grundlagen der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Hierzu gehören auch sozial-funktionale Kriterien wie z. B. Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit, subjektive Sicherheit (Angsträume) sowie Barrierefreiheit. 3 Bei der Planung von Verkehrsanlagen wird für alle Teilnehmer*innen gleichermaßen die höchste Stu- fe der Verkehrssicherheit berücksichtigt. Bei Radverkehrsplanungen wird der Radverkehr, wo es möglich ist, im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs geführt, dadurch wird die Verkehrssicherheit erhöht. Frage 5: Eignet sich die Problemstellung der Geschlechterverteilung in der Nutzung des öffentlichen Raums für eine Pilotierung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting? Antwort zu ad 5: Im Rahmen der Beantwortung zur Sitzung des Ausschusses am 28. Mai 2021 (1765/2021 zu Antrag AN/0969/2021) wurden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Pilotierungen im Bereich Gender Mainstreaming/Gender Budgetierung ausführlich beschrieben. Um eine Steuerung dieser Strategien bzw. Werkzeuge durch Politik und Verwaltung in bestimmten Bereichen zu implementieren, bedarf es nach der Formulierung konkreter strategischer Ziele einer Zuordnung in messbare Handlungsziele und Wirkungskennzahlen, die unmittelbar auf die Ziele fo- kussiert sind, damit diese messbar und bewertbar sind. Grundlage dieser strategischen Komponente ist zwingend das Vorliegen eines Datenbestandes, auf dem aufgesetzt werden kann. Für Analysen im Sinne des Gender Mainstreaming werden umfassende geschlechtszugeordnete Daten benötigt, die dann auch in den Korridor dessen passen müssen, was als Ziel oder Handlungsfeld formuliert ist. Solche Datenbestände fehlen meist. Die Stellungnahmen der Fachdienststellen zu der Beantwortung der vorgehenden Fragen untermauern dies. Es ist festzuhalten, dass sich die Implementierung des Gender Mainstreaming mit Budgetierung grundsätzlich für Belange des öffentlichen Raums eignet. Vorab sind jedoch umfassende Datenerhebungen zu Nutzungen notwendig sowie ein Diskurs dar- über, welche Daten sinnvollerweise überhaupt erhoben werden sollen und datenschutzkonform erho- ben werden können. Derzeit muss die Verwaltung daher attestieren, dass die Voraussetzungen für Pilotierungen daher nicht vorliegen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0211/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.02.2022
- Erstellt
- 17.01.2022 18:12