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0211/2022

Beantwortung der Anfrage AN/2323/2021 der SPD-Fraktion betreffend "Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender-Mainstreaming-Pilot"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 14.03.2022

Anfrage der SPD-Fraktion AN 2323-2021

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Grünhandbuch_Köln_2020

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anfrage der SPD-Fraktion AN 2323-2021

4688 Zeichen

An die Vorsitzende des Ausschusses 
für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50 
fax 0221. 221 246 57 
mail fraktion@koelnspd.de 
web www.koelnspd.de 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.11.2021 
 
AN/2323/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium  Datum der Sitzung  
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 
 
Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender-
Mainstreaming-Pilot 
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in di e Tagesordnung des Ausschusses am 08.11.2021 
aufzunehmen: 
 
Bei städtebaulichen Vorhaben, Planungen und Entsche idungen werden die Bedürfnisse und 
Perspektiven von Frauen und Mädchen weniger beachte t als die von Männern und Jungen. Dabei 
müssten die Stadt sowie auch ihr öffentlicher Raum und ihre öffentlichen Einrichtungen für alle da 
sein. Das gilt unabhängig von Alter, Herkunft oder Behinderung, aber eben auch von Geschlecht. 
 
Beispiel 1: Freizeit und Sport 
Im Bereich der öffentlichen Freizeitangebote etwa p rofitieren Jungen gegenüber Mädchen stark von 
diesem verzerrten Blickwinkel. So werden Bolzplätze oder öffentliche Sportanlagen deutlich häufiger 
von Jungen und jungen Männern genutzt. Mädchen hing egen, das ist wissenschaftlich unterfüttert, 
meiden diese Orte tendenziell und mit steigendem Alter, um sich vor Beobachtungen, Kommentaren, 
Anfeindungen und Belästigungen zu schützen. Darum s ind sie erst dann gleichberechtigt an der 
Nutzung von Sportanlagen beteiligt, wenn der notwen dige Schutz der Frauen und Mädchen bereits 
bei der Planung Berücksichtigung findet. 
 
Beispiel 2: Angsträume 
Ähnliches ist im Bereich der öffentlichen „Angsträu me“ zu beobachten: Während sich Männer 
häufiger in ihnen aufhalten, vermeiden Mädchen und Frauen schon ihre bloße Durchquerung, 
nehmen Umwege in Kauf oder weichen auf sicherere Ve rkehrsmittel aus. Das gilt zum Beispiel für 
falsch gestaltete Unterführungen, dunkle Ecken an W egen, Parks und Parkhäusern, an schlecht oder 
sparsam beleuchteten Bereichen, insbesondere an Wegen zwischen Haltestellen und Wohngebieten. 
In Befragungen geben Frauen und Mädchen entsprechen d häufig an, dass sie aufgrund des 
persönlichen Sicherheitsempfindens Umwege einplanen.

- 2 - 
 
 
Beispiel 3: Radverkehrswegeplanung 
Während in den Niederlanden etwa 55 Prozent der Rad fahrenden Frauen sind, zeigt der Fahrrad-
Monitor Deutschland 2019, dass 47 Prozent der Männe r mehrmals pro Woche bis täglich das Rad 
nutzen, jedoch nur 40 Prozent der Frauen. Auch die Nutzung des Autos ist bei Männern höher als bei 
Frauen. Nur im öffentlichen Personennahverkehr überwiegt der Frauenanteil. Laut einer Auswertung 
der GDV-Unfalldatenbank waren trotz eines geringere n Anteils beim Rad insgesamt zwei Drittel der 
bei einem Abbiegeunfall verletzten Radfahrenden Frauen. Ein Grund: Eine Verkehrswegeplanung, die 
den risikobereiten, sportlichen und konkurrenzorien tierten männlichen Radfahrer im fließenden 
Verkehr in den Mittelpunkt stellt. Frauen fahren demgegenüber häufig langsamer und beanspruchen 
weniger Verkehrsraum für sich, so dass sie mit dem schnellen Autoverkehr schlechter mithalten 
können. Viele Frauen geben an, dass sie eigentlich gerne mehr Rad fahren würden, jedoch davon 
abgeschreckt seien, weil die Wegeplanung sie oft in oder nah an den Autoverkehr zwingt. Solange die 
entsprechenden objektiven, wie subjektiven Kennzahl en eine Geschlechterungleichheit darstellen, 
liegt keine Gleichberechtigung im öffentlichen Verkehrsraum vor. 
 
Wir fragen daher die Verwaltung:  
 
1.  Sind der Verwaltung die geschilderten Probleme beka nnt, und welche Maßnahmen werden in 
diesem Fall ergriffen, um Disparitäten wirksam zu verringern bzw. aufzuheben? 
2.  Wie erklärt die Verwaltung die große Zahl an weibli chen Unfallbeteiligten bzw. Unfallopfern im 
Fahrradverkehr, und wie will sie hier entgegenwirken?  
3.  Welche Angsträume hat die Verwaltung identifiziert, und wie sollen diese bis wann beseitigt wer- 
den? 
4.  Welche Methoden zur geschlechtergerechten Flächenve rteilung und -nutzung, z. B. der Sport- 
und Verkehrsflächen, verwendet die Verwaltung in ihren Planungen? 
5.  Eignet sich die Problemstellung der Geschlechterver teilung in der Nutzung des öffentlichen 
Raums für eine Pilotierung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Grünhandbuch_Köln_2020

312225 Zeichen

Grünhandbuch  
Köln  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                   
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
Januar 2020

Grünhandbuch Köln 
 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
2 
 
Inhalt 
Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ ........................  3 
Allgemeine Vorgaben ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 4 
1. Kölner Grün-Standards ...................................................................................................................... 5 
2. Polizeiliche Kriminalprävention ....................................................................................................... 10 
3. Barrierefreiheit ................................................................................................................................ 19 
4. Standardleistungsverzeichnis .......................................................................................................... 30 
5. Baustellenleitfaden ......................................................................................................................... 47 
6. Baustelleneinweisung...................................................................................................................... 49 
7. Ökologische Baubegleitung ............................................................................................................. 50 
8. Übernahme von Grünflächen .......................................................................................................... 52 
Begrünung ................................ ................................ ................................ ................................ .................... 62 
9. Ausgleichsbegrünungen .................................................................................................................. 63 
10. Klimaangepasste Gehölze in Grünanlagen ...................................................................................... 78 
11. Saatgutmischungen ......................................................................................................................... 81 
Bäume ................................ ................................ ................................ ................................ ..........................  87 
12. Gestaltungshandbuch  Baumscheiben ............................................................................................ 88 
13. Standards für die Planung, Pflanzung, Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen ................ 125 
14. Kölner Straßenbaumliste ............................................................................................................... 137 
Schulen ................................ ................................ ................................ ................................ ........................  145 
15. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für Freianlagen an Schulen .................................... 146 
Details ................................ ................................ ................................ ................................ .........................  159 
16. Abfallbehälter ................................................................................................................................ 160 
17. Amphibien- und Wasservogelausstiege ........................................................................................ 163 
18. Autoabweiser ................................................................................................................................ 165 
19. Bankstandorte ............................................................................................................................... 167 
20. Block-Steine ................................................................................................................................... 171 
21. Bouleplätze .................................................................................................................................... 174 
22. Doppelholmsperren ...................................................................................................................... 179 
23. Dreiböcke in Grünanlagen ............................................................................................................. 184 
24. Dreiböcke mit Greifvogelansatz .................................................................................................... 185 
25. Kombinationsanlagen .................................................................................................................... 186 
26. Metallpfosten ................................................................................................................................ 195 
27. Rohrzaunbügel .............................................................................................................................. 201 
28. Schilder .......................................................................................................................................... 203 
29. Schwenkbarrieren ......................................................................................................................... 207 
30. Slackline ......................................................................................................................................... 209 
Pflege................................ ................................ ................................ ................................ ...........................  212 
31. Pflegekonzepte für Gehölzbestände ............................................................................................. 213 
Stadtgrün naturnah ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 220 
32. Maßnahmenkonzept ..................................................................................................................... 221 
Sonstige Hinweise ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 236 
33. Leitungsauskünfte ......................................................................................................................... 237 
34. Wichtige amtliche Links ................................................................................................................. 242 
35. Planinhalte ..................................................................................................................................... 243 
Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ ........................  246

Grünhandbuch Köln 
 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
3 
 
 
 
 
 
 
Einleitung  
 
 
 
 
 
Ziel des Grünhandbuches ist es, allgemeine Standards für die Ausgestaltung der Kölner Grünanlagen zu 
definieren. Internen und Externen soll somit ein Leitfaden für die Planung, Vergabe und Ausführung von 
städtischen Grünmaßnahmen bei der Stadt Köln an die Hand gegeben werden. Zudem ist es als 
Ergänzung zum Gestaltungshandbuch (Link s. Kapitel 34) zu sehen. 
 
Das Grünhandbuch soll kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. 
Die Vorgaben sind als Regelwerk der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) zu 
betrachten und ergänzen die entsprechenden DIN-Normen sowie technischen Regelwerke und 
Richtlinien. Sie zielen darauf ab, dass die Gestaltungselemente einen einheitlichen Charakter bekommen 
und das geplante und gebaute öffentliche Grün auch mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen 
gepflegt und erhalten werden kann. 
 
Abweichungen von den Standards bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Amtes für 
Landschaftspflege und Grünflächen bzw. der Abteilungsleitung. 
 
Bei den verschiedenen Grünanlagentypen handelt es sich um eine Vorgabe für die Grundausstattung, 
die ggfls. individuell ergänzt werden kann mit weiteren baulichen Elementen wie z.B. Winkelsteinen, 
Natursteinmauern, Treppen, Pergolen. 
 
Allgemeine Grundsätze 
Die Entwässerung von Wege- und Platzflächen soll in der Regel ohne geschlossene Rinnen in die 
angrenzenden Vegetationsflächen erfolgen. Das Erfordernis von Versickerungsmulden ist objektbezogen 
zu überprüfen. 
In der Regel erfolgt der Einkauf von Spielgeräten (51, Amt für Kinder, Jugend und Familie) sowie Bäumen 
und Stammbüschen (67, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) bauseits über Rahmenverträge.

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
4 
 
 
 
 
 
 
Allgemeine Vorgaben

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
5 
 
 
1. Kölner Grün-Standards 
 
 
Leitfaden für die Ausgestaltung öffentlicher Grünflächen 
 
Straßenbegleitgrün: - Rasen 
   - Saatgutmischungen 
   - artenreiche Wiesen 
   - Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse 
   - Stauden; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar 
   - Gräser; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar 
   - Absperrungen siehe Gestaltungshandbuch Baumscheiben 
 
Straßenbaum:  - Straßenbäume 20/25 gem. Kölner Straßenbaumliste 
   - Baumscheibe siehe Gestaltungshandbuch Baumscheiben 
   - Baumsubstrat Typ Köln 
   - Belüftungsrohre 
   - Belüftungsgräben 
   - Absperrungen siehe Gestaltungshandbuch Baumscheiben 
 
Parkanlage:  - Solitär-Bäume bis 30/35 mit Baumsubstrat Typ Köln 
(innerstädtisch) - Bäume 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln 
   - Stammbüsche 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln 
   - Heister 
   - Solitärsträucher 
   - Gräser; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar 
   - Saatgutmischungen 
   - artenreiche Wiesen 
   - Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse 
   - wassergebundene Wege mit Einfassungen 
   - - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5 
   - - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein 
   - - Hauptwege 3,50 m breit 
   - - Nebenwege 2,50 m breit 
   - Asphaltwege mit Einfassungen 
   - - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein 
   - - Hauptwege 3,50 m breit 
   - - Nebenwege 2,50 m breit 
   - Pflasterwege mit Einfassungen 
   - - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein 
   - - Hauptwege 3,50 m breit 
   - - Nebenwege 2,50 m breit 
   - Rasen

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
6 
 
   - - Spielwiesen 
   - Wegesperren 
   - - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar 
   - - Schwenkbarriere Typ 67/Köln 
   - - Schranke Typ 67/Köln 
   - - Drängelgitter 
   - - Findlinge gebrochene; Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80 
   - Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung 
   - - mit oder ohne Rückenlehne 
   - - 2 oder 3-sitzig 
   - - Farbe anthrazit oder tannengrün 
   - - Betonplatten 40-20/40/60-5 
   - - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark 
   - - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark 
   - Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte 
   - Einfriedigungen 
   - - Zäune; verzinkter Stabgitter, Höhe und Farbe nach Wahl 
   - - Rohrzäune; 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit 
   - - Rohrzaunbügel; 2 bis 2,5 m breit, 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit 
   - Beschilderung 
   - Spielangebote; Abstimmung mit 51 erforderlich 
 
Grünzug:  - Bäume 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln 
   - Stammbüsche 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln 
   - Heister 
   - Solitärsträucher 
   - Saatgutmischungen 
   - Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse 
   - Asphalt, 3,50 m breit, für überregionale Wege 
   - wassergebundene Wege mit und ohne Einfassungen 
   - - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5 
   - - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein 
   - - Kantensteine 
   - - Hauptwege 3,50 m breit 
   - - Nebenwege 2,50 m breit 
   - Trampelpfade 2,00 m breit ohne Einfassungen 
   - Rasen 
   - - Spielwiesen 
   - - Langgraswiesen 
   - Wegesperren 
   - - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar 
   - - Schwenkbarriere Typ 67/Köln 
   - - Schranke Typ 67Köln 
   - - Drängelgitter 
   - - Findlinge; gebrochene Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80 
   - Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
7 
 
   - - mit oder ohne Rückenlehne 
   - - 2 oder 3-sitzig 
   - - Farbe anthrazit oder tannengrün 
   - - Betonplatten 40-20/40/60-5 
   - - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark 
   - - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark 
   - Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte 
   - Einfriedigungen 
   - - Zäune; verzinkter Stabgitter, Höhe und Farbe nach Wahl 
   - - Rohrzäune; 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit 
   - - Rohrzaunbügel; 2 bis 2,5 m breit, 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit 
   - Beschilderung 
   - Spielangebote; Abstimmung mit 51 erforderlich 
 
Landschaft:  - gebietsheimische Bäume 18/20 
   - gebietsheimische Stammbüsche 18/20 
   - gebietsheimische Heister 
   - gebietsheimische Landschaftsjungware / Forstware 
   - Blühstreifen 
   - wassergebundene Wege ohne Einfassungen 
   - - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5 
   - - Hauptwege 3,00 m breit 
   - - Nebenwege 2,00 m breit 
   - Schotterrasenwege 
   - - Hauptwege 3,00 m breit 
   - - Nebenwege 2,00 m breit 
   - Rasen 
   - - Langgraswiesen 
   - - Spielwiesen 
   - Wegesperren 
   - - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar 
   - - Schwenkbarriere Typ 67/Köln 
   - - Schranke Typ 67/Köln 
   - - Findlinge; gebrochene Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80 
   - Stahlgitterbänke Typ Köln 
   - - ohne Rückenlehne 
   - - 2 oder 3-Sitzig 
   - Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte 
   - Beschilderung 
 
Historische Anlagen: - Bäume 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln 
   - Stammbüsche 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln 
   - Heister 
   - Sträucher 
   - Hecken 
   - Bodendecker

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
8 
 
   - Rosen 
   - Stauden 
   - Gräser 
   - Wechselpflanzungen 
   - Rasen 
   - Wegesperren 
   - - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar 
   - - Schwenkbarriere Typ 67/Köln 
   - - Schranke Typ 67/Köln 
   - - Drängelgitter 
   - wassergebundene Wege mit Einfassungen 
   - - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5 
   - - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein 
   - - Kantenstein 
   - - Stahlbänder 
   - Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung 
   - - mit oder ohne Rückenlehne 
   - - 2 oder 3-sitzig 
   - - Farbe anthrazit oder tannengrün 
   - - Betonplatten 40-20/40/60-5 
   - - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark 
   - - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark 
   - Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte 
   - Einfriedigungen 
   - - Zäune gem. Parkpflegewerk 
   - - Rohrzäune 
   - Beschilderung 
 
Kleingärten:  - Bäume 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln 
   - Stammbüsche 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln 
   - Heister 
   - Solitärsträucher 
   - Hecken 
   - Gräser; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar 
   - Saatgutmischungen 
   - Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse 
   - Parkplätze 
   - - Pflaster 
   - - Schotterrasen 
   - wassergebundene Wege ohne Einfassungen 
   - - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5 
   - - Hauptwege 3,00 m breit 
   - - Nebenwege 1,50 m breit 
   - Rasen 
   - Wegesperren 
   - - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
9 
 
   - - Schwenkbarriere Typ 67/Köln 
   - - Schranke Typ 67/Köln 
   - - Findlinge; gebrochene Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80 
   - Maschendrahtzäune 
   - Stabgitterzäune 
   - Stabgittertore 
   - Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung 
   - - mit Rückenlehne 
   - - 3-sitzig 
   - - Farbe anthrazit 
   - - Betonplatten 40-20/40/60-5 
   - - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark 
   - - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark 
   - Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte 
   - Beschilderung 
   - Spielangebote

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
10 
 
 
2. Polizeiliche Kriminalprävention 
 
 
Bei der Planung von Kölner Grünanlagen sind auch die Aspekte bzw. Belange der Polizeilichen 
Kriminalprävention zu berücksichtigen. 
 
Die Polizei Köln hat dazu folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: 
 
 Öffentliche Räume 
 
 Freiraumplanung 
 
 Einrichtung und Möblierung 
 
 Besondere Herausforderungen

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
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Öffentliche Räume

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
12 
 
Steigerung der Lebensqualität durch Aufwertung 
 
Gemeinschaftlich genutzte Räume des öffentlichen Lebens, die sich zwischen der umgebenden 
Bebauung ergeben, müssen auch unter kriminalpräventivem Blickwinkel integraler Bestandteil der 
städtebaulichen und hochbaulichen Planung sein, da diese das Potenzial haben, das Entstehen von 
Kriminalität, Ordnungsstörungen und Verwahrlosung zu beeinflussen. Es sollte das Ziel jeder Planung 
sein, auch durch die Aufwertung bereits bestehender öffentlicher Freiräume eine hohe 
Aufenthaltsqualität zu schaffen und damit die Akzeptanz und vielfältige Belebtheit des Ortes zu 
erhöhen. Die damit verbundene Steigerung der Lebensqualität sollte sich immer an alle Nutzer richten 
und niemanden ausgrenzen, damit der Ort für alle Gruppen der Gesellschaft attraktiv ist. Wo sich 
Menschen mit ihrem Umfeld identifizieren, entsteht ein Netzwerk informeller Kontrolle und 
die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. 
 
Neben der objektiven Gefährdung ist das subjektive Sicherheitsgefühl entscheidend für das 
Wohlgefühl und die Raumnutzung. Um dieses positiv zu beeinflussen gilt es, das Entstehen von Räumen 
zu vermeiden, deren Nutzung als unangenehm oder beängstigend wahrgenommen wird. Dies ist meist 
dann der Fall, wenn - neben fehlender Sozialkontrolle und Verwahrlosung - mangelnde Übersichtlichkeit 
dazu führt, dass Orte unüberschaubar sind und sich potenziellen Tätern Versteckmöglichkeiten bieten. 
In diesem Zusammenhang haben fehlende Blickbeziehungen, schlechte Orientierungsmöglichkeiten, 
Uneinsehbarkeit einzelner Funktionsbereiche und mangelhafte Beleuchtung negative Auswirkungen auf 
das Sicherheitsgefühl. 
 
Exemplarische Leitfragen: 
 
 Würde ich mich in den öffentlichen Räumen wohlfühlen und sie gerne nutzen? 
 Gilt das für alle Personengruppen? (Diversität) 
 Gibt es Bereiche, in denen ich mich nicht gerne aufhalte, weil ich mich unsicher fühle? 
 Finde ich mich an den Orten gut zurecht? 
 Gibt es besondere Anforderungen zur Nachtzeit?

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
13 
 
Freiraumplanung 
 
 
 
Wünsche der künftigen Nutzer berücksichtigen 
 
Der Gestaltung von Freiräumen kommt unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten besondere 
Bedeutung zu. Die Schaffung von Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten kann direkt zur Belebung 
des öffentlichen Raumes beitragen. Bei der Gestaltung dieser Räume sind die Wünsche der künftigen 
Nutzer möglichst zu berücksichtigen und diese am Konzeptfindungsprozess zu beteiligen. Dies 
gewährleistet die Akzeptanz der Flächen, ohne die schnell ein Zustand der Verwahrlosung eintreten 
könnte. Um Konflikten vorzubeugen, sollte auf eine klare Abgrenzung der öffentlichen Flächen von 
angrenzenden Privatflächen geachtet werden. Dies kann durch überblickbare Einfriedungen und/ oder 
eine Differenzierung der Bodenbeläge erreicht werden. 
 
Plätze 
 
In der Regel ist es sinnvoll, Verkehrswege von Aufenthaltszonen zu trennen. Dies kann durch eine 
Differenzierung der Oberflächen oder durch den Einsatz von Vegetation erreicht werden. Neben einer 
Zonierung in bestimmte Funktionsbereiche kann es sinnvoll sein, neutrale Flächen anzubieten, auf 
denen sich verschiedene Aktivitäten entfalten können. Die Anforderungen sind hier: Übersichtliche

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
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Anordnung öffentlicher Räume, Herstellung von Übersichtlichkeit und Blickbeziehung, Bevorzugung 
kleiner Plätze sowie die Bündelung von Aktivitäten bei der Neuplanung von Wohngebieten. Große Plätze 
wirken oft unüberschaubar und bei niedriger Nutzungsfrequenz trostlos und anonym. Daher sind eine 
gute Frequentierung und Belebtheit mit geeigneten Maßnahmen zu fördern. 
 
Grünanlagen 
 
Um Grünanlagen zu beleben, sollten diese nutzbar gestaltet werden. Die Nähe zum Wohnort ist für 
Personen mit eingeschränkter Mobilität entscheidend, führt aber auch bei der übrigen Bevölkerung zu 
einer höheren Akzeptanz. Grünanlagen dienen verschiedenen Nutzergruppen dazu, ihre Freizeit dort zu 
verbringen. Um Konflikte unter diesen zu vermeiden, kann eine Zonierung für Funktionen und 
Nutzergruppen (z.B. Spielen, Ruhen, Grillen, Bolzen und Natur (Tiere und Pflanzen)) sinnvoll sein. Trotz 
einer Zonierung sollten grundlegende Aspekte, die die Sicherheit begünstigen, wie beispielsweise 
Übersichtlichkeit, Sichtverbindungen und gute Orientierung, nicht außer Acht gelassen werden.  
 
Die Durchwegung sollte strukturiert und die Hauptwege klar geführt sein, um durch Überschaubarkeit 
das Sicherheitsgefühl zu stärken. Falls Grünanlagen zu Zeiten der Dunkelheit zugänglich sind, sollten 
Hauptwege in Abhängigkeit ihrer Verbindungsfunktion für die angrenzenden Gebiete ausreichend 
beleuchtet werden. Um die Übersichtlichkeit nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich, die 
Bepflanzung so zu gestalten, dass sie keine Sichtachsen beeinträchtigt und potenziell gefährdete 
Bereiche nicht verdeckt. Der Bewuchs entlang von Wegeverbindungen sollte nicht bis direkt an den 
Wegrand heranreichen, um besonders in Kurven noch eine gewisse Übersicht zu gewährleisten. 
 
Eine zusätzliche Belebung und soziale Kontrolle kann durch Ansiedelung einer gastronomischen 
Nutzung am Übergang zwischen Park und Siedlungsbereich erzielt werden. 
 
Da verwahrloste Außenanlagen das Sicherheitsempfinden beeinträchtigen, ist, neben einer geregelten 
Abfallentsorgung und der Schaffung geeigneter Möglichkeiten zur Entsorgung von Hundekot, eine 
regelmäßige Pflege der Grünanlage zu organisieren. Die Bereitstellung geeigneter öffentlicher 
Toilettenanlagen sollte geprüft werden. Die Förderung von Patenschaften der Anwohner für 
Teilbereiche der frei zugänglichen Flächen kann hier unterstützend wirken. 
 
Exemplarische Leitfragen: 
 
 Sind die Orte belebt und akzeptiert? 
 Kann ich mich dort gut orientieren? 
 Gibt es besondere Anforderungen zur Nachtzeit? 
 Werden durch die Planung Konflikte zwischen Nutzergruppen vermieden? 
 Wer ist für die Pflege der Orte zuständig?

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Einrichtung und Möblierung 
 
 
 
Balance zwischen Sicherheit und Wohnlichkeit finden 
 
Im Sinne der Belebung der Örtlichkeit sollte es Ziel sein, eine hohe Aufenthaltsqualität zu erreichen. Die 
Beteiligung der Nutzer an der Planung erscheint daher sinnvoll und stärkt die Identifikation und 
Verantwortungsbereitschaft. Für die Ausführung und Gestaltung der Objekte sollten vandalismus- und 
witterungsresistente Materialen verwendet werden, um die Möblierung unempfindlicher gegen 
mutwillige Beschädigung zu machen. 
 
Um gegebenenfalls die Dauer und Art des Aufenthaltes schwieriger Nutzergruppen an einzelnen 
Örtlichkeiten zu begrenzen, kann es sinnvoll sein, geplante Sitzgelegenheiten so auszugestalten, dass 
keine Liegeflächen entstehen. Dies kann z.B. durch Einzelsitze statt Bänke erreicht werden. Generell gilt 
es, die Balance zwischen Sicherheit und Wohnlichkeit im öffentlichen Raum zu finden.

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Exemplarische Leitfragen: 
 
 Wie muss die Möblierung des Ortes gestaltet sein, um dessen Aufenthaltsqualität zu erhöhen? 
 Wie könnten Nutzer diese zweckentfremden? 
 Möchte ich dies verhindern und wenn ja wie? 
 Gibt es Möblierung, die auf Grund ihrer Lage und Beschaffenheit besonders gefährdet für 
Vandalismus ist? Ist es sinnvoll, mit widerstandsfähigerem Material zu arbeiten?

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Besondere Herausforderungen 
 
 
 
Sauberkeit und Ordnung sind Teil der öffentlichen Sicherheit 
 
Beleuchtung 
 
Voraussetzung für die sichere Nutzung von öffentlichen Räumen zu allen Tages- und Nachtzeiten ist eine 
ausreichende Beleuchtung. Unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten sollte daher ein Lichtraum 
geschaffen werden, der die DIN EN 13201 berücksichtigt. 
 
Sauberkeit und Beschädigungen 
 
So wie Verwahrlosung die objektive und subjektive Sicherheit negativ beeinflusst, sind Sauberkeit und 
Ordnung ein Teil der öffentlichen Sicherheit und haben direkte Auswirkungen vor allem auf das 
Sicherheitsgefühl. Pflegeleichte Materialien und eine regelmäßige Reinigung sind deshalb 
sicherheitsrelevante Aspekte. Die Verwendung vandalismusresistenter Materialen (Verarbeitung, 
Befestigung, Oberfläche) erhöht den Schutz gegen Beschädigungen. Auch in Hinblick auf die 
Wandgestaltung sollten Materialien genutzt werden, die eine einfache Beseitigung von Graffiti 
ermöglichen oder zum Besprühen ungeeignet sind. Oft hilft auch ein Begrünen der Wand oder das

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Aufbringen eines „legalen“ Graffito oder einer anderen kreativen Gestaltung. An besonders gefährdeten 
Orten kann die Installation und Ausweisung von Notrufeinrichtungen und Rettungswegen sinnvoll sein. 
 
Generell gilt es, die Balance zwischen Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu finden.

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3. Barrierefreiheit 
 
 
Inhalt: 
Allgemeines 
Zugänge und Wege 
Bankstandorte und Bänke 
Bodenindikatoren / taktile Elemente 
Beschilderung zur Orientierung von blinden und sehbehinderten Menschen 
 
Allgemeines 
 
 Kölner Grün- und Freiflächen müssen barrierefrei gestaltet sein. 
 
 Bei der Neuanlage, bei Aus- und Umbauten, bei Modernisierungen und Nutzungsänderungen von 
Grünanlagen müssen die Kriterien der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. 
 
 „Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten 
Lebensbereiche für alle Menschen.“ (Behindertengleichstellungsgesetz NRW, §4 Barrierefreiheit) 
 
 Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen 
Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist 
die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig 
 
 Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung müssen Bedürfnisse von Menschen mit 
motorischen Einschränkungen und sensorischen Einschränkungen berücksichtigen, daher werden 
Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip übermittelt (2 Sinne der 3 Sinne Sehen, Hören, Tasten 
werden angesprochen). 
 
Zugänge und Wege 
 
Kölner Grünanlagen müssen mindestens einen barrierefreien Zugang haben. 
 
Zugänge 
 
 Zugänge müssen eben und ohne Schwellen und Stufen ausgestaltet werden. 
 
 Zugänge werden taktil und kontrastreich* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) gestaltet, 
wenn im Übergang zum Straßenland auf mögliche Gefahren hingewiesen werden muss, z.B. wenn 
der Weg auf einen Geh-Radweg, Radweg oder eine Mischverkehrsfläche mündet. 
 
 Ausführung: siehe Bodenindikatoren / taktile Elemente

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 Nur dort, wo es notwendig ist, werden an den Zugängen Doppelholmsperren, Metallpfosten, 
Rohrzaunbügel, Schranken und Schwenkbarrieren eingebaut (siehe Details Grünhandbuch, Kap. 
18, 20, 21, 23). 
 
Wege 
 
 Wege werden entsprechend den Kölner Grünanlagen-Typen ausgebaut (Kapitel 1 des 
Grünhandbuchs) und ohne Hindernisse gestaltet. 
 
 Die Oberflächengestaltung der Wege erfolgt eben, erschütterungsarm berollbar und 
rutschhemmend, entsprechend den Kölner Grünanlagen-Typen (Kapitel 1 des Grünhandbuchs). 
Schotterrasen und gebrochenes Natursteinpflaster sind nicht barrierefrei. Verbindungswege in der 
Landschaft erhalten eine wassergebundene Wegedecke. 
 
 Wege müssen sich taktil und visuell von niveaugleichen Funktionsbereichen abgrenzen. Dies wird 
beispielsweise erreicht durch wassergebundene Wegedecke und Rasen. Begründung: Blinde und 
sehbehinderten Menschen können wassergebundene Wege ohne Randeinfassung von 
angrenzenden Rasenflächen taktil und visuell unterscheiden. Der Materialwechsel zwischen dem 
Oberflächenbelag und dem Rasen kann mit dem Langstock leicht und sicher wahrgenommen 
werden. 
 
 Verschiedene niveaugleiche Funktionsbereiche erhalten sichere, taktil und visuell gut 
wahrnehmbare Abgrenzungen; diese unterstützen insbesondere blinde und sehbehinderte 
Menschen bei der Orientierung. 
Anwendung: z.B. bei Spielplatz oder Sportbereich innerhalb der Grünanlage oder zwischen Fuß- 
und Radweg 
Ausführung: siehe Bodenindikatoren / taktile Elemente, Breite 30 cm. 
 
 Wege werden mit seitlich angeordneten Bänken und Aufenthaltsflächen gestaltet, siehe 
Grünhandbuch Detail Nr.16. 
 
 Wegeverbindungen durch Grünanlagen müssen durchgängig und über Zuständigkeitsgrenzen 
hinweg barrierefrei nutzbar sein. 
 
 Wege mit besonderer Funktion werden im Folgenden als Verbindungswege bezeichnet, wenn sie 
z.B. zu Nahversorgungszentren, zum ÖPNV oder zu Orten mit besonderen Aufenthaltsqualitäten 
(z.B. Spiel und Sportbereich) führen. 
 
 Verbindungswege durch Grünzüge und in Kleingartenanlagen erhalten als taktile Leitlinie zur 
Längsorientierung für blinde und sehbehinderten Menschen eine einseitige Einfassung aus 
Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein. 
 
 Verbindungswege in der Landschaft erhalten eine wassergebundene Wegedecke mit einseitiger 
Einfassung.

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 Kreuzungspunkte von Verbindungswegen durch Grünanlagen erhalten taktile 
Orientierungsstreifen. 
Ausführung: Materialwechsel und Pflasterstreifen Breite 30 cm / siehe Bodenindikatoren / taktile 
Elemente. 
 
 Hindernisse und Gefahrenstellen auf Wegen werden insbesondere für blinde und sehbehinderte 
Menschen taktil wahrnehmbar und visuell stark kontrastierend* (*mit einem Leuchtdichtekontrast 
größer 0,4) gestaltet. 
 
 Das Leitsystem wird einheitlich und nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet. 
 
 Wege und Plätze aus nicht ebenen und erschütterungsarm befahrbaren Oberflächen, müssen 
ebene und erschütterungsarm berollbare Bereiche mit Mindestbreite von 1,20 Meter erhalten. 
Ausführung bei Pflasterflächen: Pflasterung aus gesägten oder fein behauenen Natursteinen, 
Fugenbreiten von 8 mm bis 15 mm, Fugen bündig verfüllt oder  
ebener Plattenbelag ohne Fase innerhalb des Natursteinpflasters.

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Bankstandorte und Bänke 
 
 Bankstandorte werden außerhalb der Wegeflächen vorgesehen. Sie sind eben und ohne Schwellen 
zugänglich und bestehen aus Aufenthaltsflächen mit Bänken. Die Anzahl der Bänke und 
barrierefreien Bankstandorte wird der örtlichen Situation angepasst. Bei Bedarf werden auch 
Bänke Typ Köln mit Armlehnen eingebaut, diese erleichtern Senioren das Aufstehen. 
 
 Die Bankstandorte werden mit einem Material unterpflastert, das sich taktil und kontrastreich von 
Wegematerial und Bank unterscheidet; z.B. bei wassergebundenen Wegen werden die 
Bankstandorte mit Betonsteinen unterpflastert. 
 
 Bänke werden mit einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm eingebaut.

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Bodenindikatoren / taktile Elemente innerhalb Kölner Grünflächen 
 
In Kölner Grünanlagen werden für blinde und sehbehinderte Menschen taktile Leitlinien und 
Bodenindikatoren zur besseren Orientierung und zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen verwendet. 
Bodenindikatoren sind generell sparsam zu verwenden. 
Das taktile Leitsystem muss einheitlich sein. 
 
Taktile Leitlinien werden aus Bodenbelägen erstellt, die einen hohen taktilen und visuellen Kontrast 
zueinander* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) aufweisen (DIN 32984 Abs.5.9.5). 
Taktile Leitelemente können mit dem Langstock leicht und sicher wahrgenommen werden. 
 
Innerhalb von wassergebundenen Wegen werden Pflastersteine mit grober Struktur und Kontrast 
verwendet. 
 
 Kennzeichnung unterschiedlicher Funktionsbereiche innerhalb von Grünanlagen, z. B. zwischen 
separaten Geh- und Radwegen oder zwischen Spielplätzen, Sportbereichen etc. und Grünanlagen 
 
 Ausführung: Dreireihiger Kleinpflasterstreifen, Mindestbreite 30 cm in wassergebundener 
Wegedecke 
 
 
 Zur Längsorientierung an Verbindungswegen innerhalb von Grünanlagen, die zum ÖPNV, zu 
Nahversorgungszentren oder zu Orten mit besonderen Aufenthaltsqualitäten (z.B. Spiel- und 
Sportbereich) führen, werden taktile Leitlinien den Kölner Grünstandards entsprechend eingebaut.

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 In Parkanlagen (innerstädtisch), und Historischen Grünanlagen werden wassergebundene Wege, 
mit mindestens einseitiger Einfassung aus Pflaster (mindestens 14/14 cm aus Beton oder 
Naturstein) angelegt. 
 
 Die Einfassung aus Pflaster (mindestens 14/14 cm aus Beton oder Naturstein) entlang von 
Asphaltwegen und Pflasterwegen muss taktil wahrgenommen werden. 
 
 Wassergebundene Verbindungswege in Grünzügen oder in Kleingartenanlagen erhalten eine 
einseitige Wegeeinfassung aus Pflaster (mindestens 14/14 cm aus Beton oder Naturstein). Diese 
wird bündig zur Wegedecke ausgeführt.

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 Kreuzungspunkte von zwei Verbindungswegen aus demselben Material erhalten durchgehende 
taktile Leitlinien aus Kleinpflasterstreifen mit Mindestbreite 30 cm. 
 
          
 
 Kreuzungspunkte von zwei Wegen aus unterschiedlichen Materialien

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Aufmerksamkeitsfelder zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen: 
 
Aufmerksamkeitsfelder bestehen aus Kleinpflasterflächen mit Mindestbreite 60 cm, taktil und 
kontrastreich* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) gestaltet. 
 
 Eingänge von Grünanlagen werden durch Aufmerksamkeitsfelder gesichert, wenn der Weg ohne 
Umlaufschranke oder Doppelholmsperre auf eine Straße mit Mischnutzung führt. 
 
         
 
 Ist die Absperrung von Wegezufahrten und Zugängen notwendig, werden Doppelholmsperren, 
Schranken oder Schwenkbarrieren (siehe Details Grünhandbuch Kap. 18, 23) eingebaut. 
 
 Diese müssen für blinde und sehbehinderte Menschen rechtzeitig als Hindernis im Weg 
wahrnehmbar sein. Sie müssen deutlich visuell erkennbar* (*mit einem Leuchtdichtekontrast 
größer 0,4) sein und mit dem Langstock taktil deutlich erfassbar sein. 
 
 Absperrungen (Doppelholmsperren, Schranken und Schwenkbarrieren) werden mit unteren 
Tastleisten mit einem Bodenabstand von höchstens 15 cm versehen. 
 
 Sperren ohne untere Tastleisten werden durch ein 60 cm breites Aufmerksamkeitsfeld gesichert.

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 Aufmerksamkeitsfelder zeigen abwärtsführenden Niveauwechsel am Kopf von Treppen, 
Einzelstufen und steilen Rampen >6% an. 
 
Bestehende steile Rampen mit Neigung >6% werden mit einem Aufmerksamkeitsfeld aus 
Kleinpflasterflächen mit Mindestbreite 60 cm, taktil und kontrastreich* (*mit einem 
Leuchtdichtekontrast größer 0,4) gesichert. 
 
 
 
Grundriss Rampe

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Kennzeichnung von weiteren Gefahrenstellen für Sehbehinderte 
 
 z.B. durch niedrige Mauern ohne Absturzsicherung 
 
Ausführung: Kontrastreiche Markierung durch drei unterbrochene Linien  
mit Mindestbreiten je 5 cm, Längen 50-60 cm und versetzt angeordnet:

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 z.B. durch eine Sitzmauer auf Pflasterfläche 
           
Ausführung: Kontrastreiche Markierung durch eine durchgehende Linie, Mindestbreite 5 cm

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4. Standardleistungsverzeichnis 
 
 
Standardleistungsverzeichnis 67 Köln 
(Inhaltsangaben) 
 
Angabe zur Baustelle und zur Ausführung 
 
ZTV Köln 67 
 
Titel SLV Köln 67 Neubau 
 
Titel SLV Köln 67 Pflege und Instandhaltungsarbeiten 
 
Titel SLV Köln 67 Baumpflege 
 
Titel SLV Köln 67 Entsorgung 
 
Titel SLV Köln 67 Stundenlohnarbeiten/Sicherungsarbeiten

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5. Baustellenleitfaden 
 
 
Pressemitteilung 
Vor Baustellenbeginn wird in Zusammenarbeit mit 13 eine Pressemitteilung gefertigt. 
 
Bauschild 
Bei Fördermaßnahmen und weiteren Großbaustellen (X-Bausumme oder Y-Bauzeit) wird ein Bauschild 
aufgestellt. 
 
Bautafel 
Bei kleineren Baumaßnahmen erfolgt die Information über die Baustelle anhand der DIN A 3 großen 
Bautafeln. 
 
Umleitungen ausschildern 
Wenn durch die Baumaßnahme Fuß- und Radwege teilweise nicht genutzt werden können, sind 
Umleitungsbeginn und -ende deutlich mit Schildern anzuzeigen bzw. anzugeben. 
 
Bau- und Bürgerinformationen vor Ort 
Bei Großbaustellen und sensiblen Baumaßnahmen ist die Öffentlichkeit anhand von 
Baustellenbegehungen über den Bauablauf zu informieren. 
 
Befreiungen und Genehmigungen 
Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sind folgende Belange gegebenenfalls zu berücksichtigen:  
- Festsetzungen des Landschaftsplanes 
- Landschaftsschutzgesetz NRW 
- Artenschutz 
- Denkmalschutz gem. § 9 
- Kölner Stadtordnung § 22 und § 32 Abs. 1 
- Anzeige von Bodeneinbau und -auftrag sowie von Material über 800 m3 
- RAS LP 4 
- Wasserschutzzonen 
- Arbeiten im öffentlichen Straßenland 
- Baugenehmigungen z.B. bei Zäunen und Wallschüttungen ab 2 m 
 
Bauzaun 
Abhängig vom Geländeniveau und den örtlichen Gegebenheiten ist der Bauzaun in mobiler oder fester 
Ausführung vorzusehen. 
 
Lagerflächen 
Bei Lagerflächen ist der Bauzaun generell mit Sichtschutzfolien bzw. Banner zu versehen.

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
48 
 
Kontrolle des Erscheinungsbildes einer Baustelle 
Im Rahmen der Bauleitung und -überwachung ist das äußere Erscheinungsbild einer Baustelle zu 
kontrollieren und der Auftragnehmer bei Missständen auf deren Beseitigung hinzu weisen. 
Beim Erscheinungsbild zwischen Arbeitstagen und arbeitsfreien Tagen unterscheiden 
Besonders vor Wochenenden, Feiertagen und Betriebsferien ist auf das Erscheinungsbild zu achten, wie 
z.B. die Abfuhr von Aushubmaterialien. 
 
Baustelle in Grünanlagen 
Seitens der Bauleitung ist darauf zu achten, dass die Baustelle innerhalb der Grünalge nicht ausufert 
bzw. sich auf die eigentliche Baustelle beschränkt, evtl. Arbeiten in Abschnitten. 
 
Werbung 
Werbeflächen bis 1 m² sind baugenehmigungsfrei, jedoch mit dem Amt abzustimmen. Alles Weitere 
regelt der Werbenutzungsvertrag.

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
49 
 
 
6. Baustelleneinweisung 
 
 
Baustelle: ................................................................................................... 
 
- Meldung Baubeginn mit Bauzeit an Rechnungsprüfungsamt und Vergabeamt 
- Bautagebuch und Anwesenheitsliste führen 
- Bauzeit beachten bzw. einhalten 
- Verkehrszeichenplan bzw. Leitungspläne einholen 
- Bestandsdokumentation vor Baubeginn 
- Nachunternehmer nur mit schriftlicher Genehmigung 
- Nachträge nur nach Abstimmung bzw. rechtzeitiger Anmeldung 
- Änderungen bzw. Abweichungen vom LV unverzüglich anzeigen 
- Materialien aus LV sind verbindlich 
- Stundenlohnarbeiten nur in Ausnahmefällen 
- Sonstiges:........................................................................................ 
                     ................................................................................................. 
                     ................................................................................................. 
                     ................................................................................................. 
                     ................................................................................................. 
Einweisung erfolgte am: ............................................................................ 
Auftragnehmer: ......................................................................................... 
Auftraggeber: ............................................................................................. 
 
 
Die Baustelleneinweisung steht im  Anhang als ganzseitiges Formular zur Verfügung.

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
50 
 
 
7. Ökologische Baubegleitung 
 
 
Ökologische Baubegleitung bei Sondernutzungen des Straßenlandes und der öffentlichen Grünflächen 
 
Da die Sondernutzungen von Straßenland durch Versorgungsunternehmen meist in unmittelbarer Nähe 
von Straßenbaumstandorten stattfinden, sind in diesen Fällen Auflagen zum Schutz der Bäume 
erforderlich. Die angemessene Berücksichtigung dieser Auflagen und der sonstigen rechtlichen 
Bestimmungen zum Baumschutz kann durch eine ökologische Baubegleitung erfolgen. 
Die ökologische Baubegleitung unterstützt den Sondernutzer bei der Vorbereitung und Durchführung 
des Bauprozesses. Sie dient dazu, vermeidbare Beeinträchtigungen für den Baum auszuschließen und 
unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. In diesem Sinne wird das Baugeschehen 
kontrolliert und dokumentiert. Je nach Bedarf werden zusätzliche Schutzmaßnahmen angeordnet. 
Die ökologische Baubegleitung bedeutet die ständige Präsenz eines entsprechend ausgebildeten 
Sachverständigen im Auftrag und auf Kosten des Sondernutzers bei allen entscheidenden 
Baumaßnahmen und -besprechungen. 
Während der ökologischen Baubegleitung haben regelmäßige Abstimmungen mit dem für das 
Straßengrün zuständigen Fachamt in angemessenen Zeitabständen stattzufinden. 
 
Die ökologische Baubegleitung beinhaltet: 
- die Vorbereitung der Baumaßnahme,  
- die Kontrolle der einzelnen Baumaßnahmen, 
- die Festlegung von zusätzlich erforderlichen Maßnahmen, 
- die Dokumentation der Baumaßnahme und 
- die abschließende Bewertung der Baumaßnahme im Hinblick auf den Schutz der Bäume. 
 
1. Vorbereitung 
Die Vorbereitung der Baumaßnahme umfasst die Abstimmungen der erforderlichen Teilmaßnahmen mit 
dem Sondernutzer und den sonstigen Behörden sowie die Information der Öffentlichkeit. 
Vor Beginn der Baumaßnahme werden die rechtlichen Bedingungen und die Auflagen zum 
Schutz der Bäume geklärt. Erfolgen im Einzelfall besondere Absprachen, sind diese zu protokollieren. 
 
2. Kontrolle 
Die ökologische Baubegleitung kontrolliert die Baumaßnahme in Bezug auf: 
- Die Feststellung des Wurzelverlaufs und der betroffenen Wurzelstärken durch Suchschlitze 
vor Beginn der Baumaßnahme. 
- Die Anwendung des auferlegten Verfahrens bei Aufgrabungen (z.B. grabenloses Verfahren, 
Handschachtung). 
- Den Schutz der Fein- und Grobwurzeln. 
- Die fachgerechte Durchtrennung und anschließende Versorgung größerer 
Feinwurzelbereiche und der Grobwurzeln, sofern diese Eingriffe unvermeidbar sind.

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
51 
 
- Die Abdeckung und Beschattung von freigelegten Wurzeln zum Schutz vor Austrocknung und 
UV-Strahlung. 
- Die Abdeckung von freigelegten Wurzeln zum Schutz vor Frosteinwirkung. 
- Die Anlage eines Wurzelvorhangs, soweit gefordert. 
- Die fachgerechte Durchführung von Kronenschnitten, soweit gefordert. Diese Maßnahme hat 
in enger Abstimmung mit dem für das Straßengrün zuständigen Fachamt zu erfolgen. 
- Die Standsicherheit der von der Baumaßnahme betroffenen Bäume, bevor die Baugrube 
wieder verfüllt wird. 
- Das Freihalten der Stammfüße und Wurzelhälse von Auskofferungsmaterial, Maschinen, 
Baumaterial und von sonstigen Ablagerungen im Kronentraufbereich der Bäume. 
- Die Schutzmaßnahmen an Stammfuß, Stamm und Krone. 
- Die Einhaltung aller sonstigen Auflagen des für das Straßengrün zuständigen Fachamtes. 
 
3. Festlegung von Maßnahmen 
Die ökologische Baubegleitung kann unabhängig von den Auflagen des für das Straßengrün 
zuständigen Fachamtes je nach Bedarf im Einzelfall zusätzliche Schutzmaßnahmen festlegen, 
wie beispielsweise: 
- die besonderen Maßnahmen zum Wurzelschutz, die Art der Behandlung von 
unvorhergesehenen Schäden an Wuzeln, Stamm und Krone, 
- die fachgerechte Durchführung von zusätzlichen Kronenschnitten, insbesondere nach der 
unvorhergesehenen Durchtrennung von großen Wurzelbereichen oder Grobwurzeln, in enger 
Abstimmung mit dem für das Straßengrün zuständigen Fachamt, 
- die Untersuchung der Standsicherheit der betroffenen Bäume, 
- die Fällung eines Baumes, wenn die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, 
- die Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, 
- die Wertermittlung von Bäumen für die Schadenersatzforderung nach der 
Berechnungsmethode von KOCH in der jeweils neuesten Fassung. 
Die erforderlichen Maßnahmen sind durch entsprechend geschultes Fachpersonal einer 
Baumpflegefirma auszuführen. 
 
4. Dokumentation 
Die Dokumentation der Baumaßnahme erfolgt in Form einer Fotodokumentation mit genauer 
Beschreibung. Dieses dient im Falle eines Baumschadens zur Abschätzung der Schwere des Schadens, 
zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen und zur Ermittlung des vom Verursacher zu tragenden 
Schadenausgleichs. 
 
5. Bewertung 
Die ökologische Baubegleitung bewertet den Zustand des Baumbestandes vor, während und 
nach Abschluss der Baumaßnahmen. lm Falle von Schäden am Baumbestand trifft sie Aussagen zum 
Ausmaß der Schäden und zur Standsicherheit der betroffenen Bäume, einschließlich einer Prognose zur 
Reststandzeit.

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
52 
 
 
8. Übernahme von Grünflächen 
 
 
Digitale Übernahme von Anlagen und Inventar zur Übernahme von Aufgaben des 
Grünflächenmanagements, Importvorschrift für Daten in das GrünInfo des Amts für Landschaftspflege 
und Grünflächen der Stadt Köln 
 
1. Import 
Im GrünInfo 67 werden Objektdaten des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen (67) verwaltet. Bei 
Änderungen und Neuanlagen müssen Daten importiert werden. Dazu müssen die Daten bestimmten 
Anforderungen genügen, damit der Import erleichtert oder überhaupt erst möglich ist. Im Folgenden 
werden die Importvorschriften sowohl für die geografischen Daten als auch für Datenbankeinträge 
beschrieben. In der Regel erfolgt die übergabe im ESRI-Shape-Format oder als Feature-Classes in einer 
Geodatabase (.gdb). Bei Aufmaßen und Übergaben von Objekten sind die entsprechenden Daten zu 
erfassen und zu strukturieren. Ohne Übergabe der Daten in digitaler Form ist eine Übernahme nicht 
möglich. 
Soll von dem beschriebenen Verfahren oder den Dateiformaten abgewichen werden, so ist vorher eine 
Rücksprache und die Übergabe von Testdaten erforderlich, bis eine geeignete Übergabestruktur 
vorliegt, die einen einfachen Import der Daten ermöglicht. 
 
2. Importebenen 
 
2.1 Übergabedetails als Text 
 Projektnummer (Text) 
 Projektname (Text) 
 Projektbeschreibung (Text) 
 Übergabedatum (Datum) 
 Name Erfasser (Text) 
 Übergabe an Name (Text) 
 
2.2 Objekt (Grundstücke) 
 Shapename: Objekte (Polygon, Flurstückgrenzen scharf) 
 Feldnamen: 
Projektnummer (Text) 
 Objekttypnummer (Text) 
 Objektname (Text) 
 Straßenname (Text) 
Hausnummer (Text) 
PLZ (Text) 
Ort (Text) 
Objekttyp-ID (Zahl) (Anlage 1)

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
53 
 
2.3 Facilities (Inventar, Genauigkeit ± 0,3 m und objektgrenzenscharf) 
 
2.3.1 Shapename: FacilityPoly (Polygon) 
 Subtype (Text, weitere Differenzierung der Grünflächentypen nach Anlage 2) 
 Feldnamen: 
Projektnummer (Text) 
Objektnummer (Text) 
Object-ID (Zahl) 
Typ-ID (Text, Anlage 2) 
Subtype (Text) 
 
2.3.2 Shapename: FacilityLine (Linie) 
 Feldnamen: 
Projektnummer (Text) 
Objektnummer (Text) 
Object-ID (Zahl) 
Typ-ID (Text, Anlage 2) 
Subtype (Text) 
 
2.3.2 Shapename: FacilityPoint (Point) 
 Feldnamen: 
Projektnummer (Text) 
Objektnummer (Text) 
Anzahl (Zahl) (bei Gruppen) 
Object-ID (Zahl) 
Typ-ID (Text, Anlage 2) 
Subtype (Text) 
2.3.2 Shapename: FacilityBaum (Point) 
 Feldnamen: 
Projektnummer (Text) 
Objektnummer (Text) 
Anzahl (Zahl) (Bäume bei Gruppen) 
Object-ID (Zahl) 
Typ-ID (Text, Anlage 2) (574.10) 
 
3. Form der Übergabe 
Digital per Email oder File-Transfer oder Datenträger 
 
4. Details 
Georeferenzierung: ETRS 1989 UTM Zone 32N, erf. unter Anwendung des Projektionsverfahrens 
Köln_Trans_GK_to_UTM 
 
5. Alternativ 
Die Sachdaten können alternativ in einer Excel-Tabelle oder als dbf-File, durch eine eindeutige ID mit 
den Shape-Dateien verknüpft übergeben werden.

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
54 
 
Anlage 1  Objekttypen 
 
1 NN 
2 Kleingarten 
3 Sportplatz 
4 Kinderspielplatz 
5 Gebäude / Schule / Heim 
6 Straße / Platz 
7 Grünanlage 
8 Friedhof 
9 Landschaftsplan (Biotopfläche) 
10 Gewässer 
11 Sondergärten / -anlagen 
12 Forst 
13 unbekannt 
 
 
Anlage 2 Facility Typen nach DIN 276 mit FLL-Schlüssel 
FLL-Objektartenkatalog Freianlagen (OK Frei) 2016 - digital 
Anlage zu den Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das 
Management von Freianlagen –Freiflächenmanagement-, Ausgabe 2016 
Die Gliederung des OK FREI entspricht DIN 276-1:2008-12 
 
DIN 276.FLL-Schlüssel 
  
Typ ID Kurztext Subtype Memo ME 
DIN 276 000.00 Inventar   für Neuanlagen steht 
der gesamte Katalog 
zur Verfügung 
m² 
DIN 276 000.00 Inventar   für Neuanlagen steht 
der gesamte Katalog 
zur Verfügung 
m 
DIN 276 000.00 Inventar   für Neuanlagen steht 
der gesamte Katalog 
zur Verfügung 
St 
DIN 276 500.00 Außenanlagen     m² 
DIN 276 500.00 Außenanlagen     m 
DIN 276 500.00 Außenanlagen     St 
DIN 276 510.00 Geländeflächen     m² 
DIN 276 520.00 Befestigte Flächen     m² 
DIN 276 520.00 Befestigte Flächen     m 
DIN 276 521.00 Wege     m² 
DIN 276 521.00 Wege     m 
GALK 521.10 Wassergebundene Flächen     m²

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
55 
 
GALK 521.20 Pflasterflächen     m² 
GALK 521.30 Plattenflächen     m² 
GALK 521.40 Asphaltflächen     m² 
GALK 521.50 Betonflächen     m² 
GALK 521.60 Holzflächen     m² 
GALK 521.70 Flächen aus losem / 
schüttbarem Material 
    m² 
GALK 521.71 Kiesflächen   als Wegfläche 
angelegt 
m² 
GALK 521.72 Schotterflächen     m² 
GALK 521.73 Rindenmulchflächen     m² 
GALK 521.80 Einfassungen     m 
GALK 521.81 Betoneinfassungen     m 
GALK 521.82 Natursteineinfassungen     m 
GALK 521.83 Metalleinfassungen     m 
GALK 521.84 Holzeinfassungen     m 
GALK 521.85 Kunststoffeinfassungen     m 
GALK 521.90 Sonstige Verkehrsflächen     m² 
DIN 276 525.00 Sportplatzflächen     m² 
GALK 525.10 Sportrasenflächen     m² 
GALK 525.20 Kunststoffrasenflächen     m² 
GALK 525.30 Tennenflächen     m² 
GALK 525.40 Sport-Kunststoffflächen     m² 
DIN 276 526.00 Spielplatzflächen     m² 
GALK 526.10 Sandflächen      m² 
GALK 526.11 Sandflächen-Spielflächen     m² 
GALK 526.12 Sandflächen-Fallschutzflächen     m² 
GALK 526.20 Kiesflächen   als Fallschutz m² 
GALK 526.30 Holzhäckselflächen     m² 
GALK 526.40 Kunststoffflächen     m² 
DIN 276 527.00 Gleisanlagen     m² 
DIN 276 529.00 Sonstige befestigte Flächen     m² 
DIN 276 530.00 Baukonstruktionen in 
Außenanlagen 
    m² 
DIN 276 530.00 Baukonstruktionen in 
Außenanlagen 
    m 
DIN 276 530.00 Baukonstruktionen in 
Außenanlagen 
    St 
DIN 276 531.00 Einfriedungen     m 
DIN 276 531.00 Einfriedungen     St 
GALK 531.10 Zäune     m 
GALK 531.11 Holzzäune     m 
GALK 531.12 Drahtzäune Weidezäune   m

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
56 
 
GALK 531.13 Metallgitterzäune     m 
GALK 531.20 Tore für Zäune     St 
GALK 531.21 Holztore für Zäune     St 
GALK 531.22 Metalltore für Zäune     St 
GALK 531.30 Schrankenanlagen     St 
DIN 276 532.00 Schutzkonstruktionen     m 
GALK 532.10 Lärmschutzwände     m 
GALK 532.20 Sichtschutzwände     m 
GALK 532.30 Schutzgitter versetzte Gitter   m 
GALK 532.40 Absturzsicherungen     m 
DIN 276 533.00 Mauern, Wände     m 
GALK 533.10 Mauern freistehend     m 
GALK 533.20 Stützmauern     m 
GALK 533.90 sonstige Mauern und Wände     m 
DIN 276 534.00 Rampen, Treppen, Tribünen     m² 
GALK 534.10 Rampen     m² 
GALK 534.20 Treppen     m² 
GALK 534.30 Tribünen     m² 
DIN 276 535.00 Überdachungen     m² 
DIN 276 535.00 Überdachungen     m 
DIN 276 535.00 Überdachungen     St 
GALK 535.10 Pergolen     m 
GALK 535.20 Wetterschutz     m² 
GALK 535.30 Unterstände     St 
DIN 276 536.00 Brücken und Stege   69 m 
GALK 536.10 Brücken   69 m 
GALK 536.20 Stege   69 m 
DIN 276 537.00 Kanal- und Schachtbauanlagen     St 
DIN 276 538.00 Wasserbauliche Anlagen     m² 
DIN 276 538.00 Wasserbauliche Anlagen     St 
GALK 538.10 Brunnen     St 
GALK 538.20 Wasserbecken     m² 
DIN 276 539.00 Sonstige Baukonstruktionen in 
Außenanlagen 
Alpinumfelsen   St 
DIN 276 540.00 Technische Anlagen in 
Außenanlagen 
    m² 
DIN 276 540.00 Technische Anlagen in 
Außenanlagen 
    m 
DIN 276 540.00 Technische Anlagen in 
Außenanlagen 
    St 
DIN 276 541.00 Abwasseranlagen     m² 
DIN 276 541.00 Abwasseranlagen     m 
DIN 276 541.00 Abwasseranlagen     St

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
57 
 
GALK 541.10 Entwässerungsleitungen und -
kanäle 
    m 
GALK 541.20 Schächte     St 
GALK 541.30 Rinnen     m 
GALK 541.40 Abläufe     St 
GALK 541.70 Abwasserpumpwerke     St 
GALK 541.80 Versickerungsanlagen St     St 
GALK 541.80 Versickerungsanlagen m²     m² 
GALK 541.90 Sand- und Schlammfänge     St 
DIN 276 542.00 Wasseranlagen     m² 
DIN 276 542.00 Wasseranlagen     St 
GALK 542.10 Zapfstellen Wasserschöpfbecken, 
Wasserstelen 
Friedhöfe, … St 
GALK 542.20 Regner      St 
GALK 542.40 Tropfbewässerung     m² 
DIN 276 543.00 Gasanlagen     St 
DIN 276 544.00 Wärmeversorgungsanlagen     St 
DIN 276 545.00 Lufttechnische Anlagen     St 
DIN 276 546.00 Starkstromanlagen     St 
GALK 546.10 Leuchten     St 
GALK 546.11 Mastleuchten     St 
GALK 546.12 Pollerleuchten     St 
GALK 546.13 Bodenstrahler     St 
GALK 546.20 Flutlichtanlagen     St 
DIN 276 547.00 Fernmelde- und 
informationstechnische 
Anlagen 
    St 
DIN 276 549.00 Sonstige technische Anlagen in 
Außenanlagen 
    St 
DIN 276 550.00 Einbauten in Außenanlagen Wasserfall   m² 
DIN 276 550.00 Einbauten in Außenanlagen Wasserfall   m 
DIN 276 550.00 Einbauten in Außenanlagen Wasserfall   St 
DIN 276 551.00 Allgemeine Einbauten     m² 
DIN 276 551.00 Allgemeine Einbauten     m 
DIN 276 551.00 Allgemeine Einbauten     St 
GALK 551.10 Möbel Bänke   St 
GALK 551.20 Fahrradständer     St 
GALK 551.30 Schilder, Leitpfosten     St 
GALK 551.31 Infosysteme Info-Tafeln, 
Hundefreilauffläche, 
RegioGrün, 
Anlagenplan, 
Warntafel 
  St 
GALK 551.40 Pflanzbehälter   Kübel s. 574.70 St

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
58 
 
GALK 551.50 Abfallbehälter   AWB-Daten St 
GALK 551.53 Müllschränke     St 
GALK 551.60 Baumschutz     m² 
GALK 551.60 Baumschutz     St 
GALK 551.61 Bügel     St 
GALK 551.62 Roste / Abdeckungen     m² 
GALK 551.70 Fahnenmaste     St 
GALK 551.80 Absperrungen     St 
GALK 551.80 Absperrungen     m 
GALK 551.81 Poller Metall-, Holzpoller, 
Findlinge 
  St 
GALK 551.82 Rabattengeländer Rohrzaun   m 
GALK 551.90 Sonstige allgemeine Einbauten      St 
DIN 276 552.00 Besondere Einbauten     St 
GALK 552.20 Spielgeräte    = Sportgerät kein 
Festwert 
St 
GALK 552.50 Spielsandkisten     St 
GALK 552.60 Sportgeräte     St 
GALK 552.90 Sonstige besondere Einbauten      St 
xxx 559.00 Sonstige Einbauten in 
Außenanlagen 
    St 
DIN 276 560.00 Wasserflächen     m² 
DIN 276 562.00 Wasser-Bepflanzungen     m² 
DIN 276 569.00 Sonstige Wasserflächen Bach, Fluss, 
Krötenteiche / 
Stillgewässer / 
Kiesgruben 
  m² 
DIN 276 570.00 Pflanz- und Saatflächen     m² 
DIN 276 570.00 Pflanz- und Saatflächen     m 
DIN 276 570.00 Pflanz- und Saatflächen     St 
DIN 276 574.00 Pflanzen     m² 
DIN 276 574.00 Pflanzen     m 
DIN 276 574.00 Pflanzen     St 
GALK 574.10 Bäume Straßen- Obst-   St 
GALK 574.11 Straßenbäume     St 
GALK 574.12 Anlagenbäume     St 
GALK 574.20 Baumbestandsflächen Feldgehölze, 
Waldränder / 
Hartholzwald / 
Weichholzwald / 
Gewässerbegleitende 
Gehölze etc. 
Wald s. 577.30, .40 m² 
GALK 574.30 Sträucher     m²

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  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
59 
 
GALK 574.31 Bodendeckende Sträucher, 5-
7/m² 
    m² 
GALK 574.32 Strauchflächen, 2/m²     m² 
GALK 574.33 Solitärsträucher, 1/m²     St 
GALK 574.34 Strauch-Formgehölze, 0,5/m²     St 
GALK 574.35 Rhododendren, 0,5/m²     St 
GALK 574.36 Rhododendren, 0,5/m²     m² 
GALK 574.40 Hecken     m² 
GALK 574.41 Freiwachsende Hecken, 3/m²     m² 
GALK 574.42 Formhecken, 3-5/m     m 
GALK 574.45 Formhecken, 3-5/m     m² 
GALK 574.50 Beete     m² 
GALK 574.51 Rosen, 5-7/m²     m² 
GALK 574.52 Stauden, 10/m²     m² 
GALK 574.53 Wechselflor, 12/m²     m² 
GALK 574.60 Begrünung von Vertikalflächen     St 
GALK 574.61 Kletterpflanzen     St 
GALK 574.62 Fassadenbegrünung 
bodengebunden 
    St 
GALK 574.63 Fassadenbegrünung 
wandgebunden 
    m² 
GALK 574.70 Kübelpflanzen     St 
GALK 574.80 Gräber, 15/m²   kein Festwert??? m² 
GALK 574.90 Sonstige Pflanzen, 5/m²     m² 
DIN 276 575.00 Rasen und Ansaaten     m² 
GALK 575.10 Zierrasen     m² 
GALK 575.20 Strapazierrasen     m² 
GALK 575.30 Gebrauchsrasen     m² 
GALK 575.40 Wiese (Landschaftsrasen, 
Blumenwiese) 
Blühstreifen, 
Intensive / extensive 
Weiden, 
Trockenrasen / 
Glatthaferwiese / 
Feuchtwiese / 
Landschaftsrasen / 
Obstwiese 
zusätzliche Bäume 
werden einzeln 
erfasst 
m² 
GALK 575.50 Begrünbare Beläge     m² 
GALK 575.51 Schotterrasen     m² 
GALK 575.52 Rasengittersteine     m² 
GALK 575.53 Rasenfugenpflaster     m² 
GALK 575.60 Rasenkanten     m 
DIN 276 576.00 Begrünung unterbauter 
Flächen 
    m² 
GALK 576.10 extensive Dachbegrünung     m²

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
60 
 
GALK 576.20 intensive Dachbegrünung     m² 
GALK 576.30 Hängende Gärten     m² 
DIN 276 577.00 Sukzession, Land- u 
Forstwirtschaft 
    m² 
GALK 577.10 Sukzessionsflächen  LP/ Ackerbrache    m² 
GALK 577.11 Waldentwicklung     m² 
GALK 577.12 Pioniergehölze     m² 
GALK 577.13 Hochstaudenfluren     m² 
GALK 577.14 Offenflächen Kiesfläche (1560 Kiesflächen 
naturbelassen) 
m² 
GALK 577.20 Landwirtschaft   i.d.R. verpachtet 23 m² 
GALK 577.30 Erholungswald     m² 
GALK 577.40 Wirtschaftswald     m² 
DIN 276 579.00 Sonstige Vegetationsflächen     m² 
GALK 579.10 Spontanvegetation     m² 
GALK 579.20 Offene Baumscheiben     m² 
GALK 579.30 Offener Boden / unbefestigte 
Flächen 
    m² 
GALK 579.40 Innenraumbegrünung     m² 
GALK 579.41 Innenraumbegrünung 
Pflanzkübel 
    St 
GALK 579.42 Innenraumbegrünung 
flächenhaft 
    m² 
DIN 276 590.00 Sonstige Außenanlagen     m² 
DIN 276 591.00 Mietergärten Kleingärten / Urban 
Gardening / 
Gartenglück 
kein Festwert??? m² 
DIN 276 592.00 Fremdgepflegte Außenanlagen     m² 
DIN 276 600.00 Ausstattung und Kunstwerke     m² 
DIN 276 600.00 Ausstattung und Kunstwerke     St 
DIN 276 610.00 Ausstattung     St 
DIN 276 611.00 Allgemeine Ausstattung     St 
DIN 276 612.00 Besondere Ausstattung     St 
DIN 276 619.00 Sonstige Ausstattung Lesesteinhaufen / 
Greifvogelstangen / 
Nistkästen  
  St 
DIN 276 620.00 Kunstwerke     St 
DIN 276 621.00 Kunstobjekte Denkmale, Skulpturen   St 
DIN 276 629.00 Sonstige Kunstwerke     St 
DIN 276 900.00 Gebäude     m² 
DIN 276 910.00 Grundflächen Gebäude 
versiegelt 
    m² 
DIN 276 911.00 Wohngebäude     m² 
DIN 276 912.00 Verwaltungsgebäude     m²

Grünhandbuch Köln 
  Allgemeine Vorgaben 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
61 
 
DIN 276 913.00 Bildungsgebäude     m² 
GALK 913.10 Schulen     m² 
GALK 913.20 Kindertagesstätten     m² 
GALK 913.30 Bibliotheken     m² 
GALK 913.40 Universitäten     m² 
DIN 276 914.00 Handels-, Gewerbegebäude Anzuchthaus   m² 
DIN 276 915.00 Verkehrsgebäude     m² 
GALK 915.10 Bahnhöfe     m² 
GALK 915.20 Flughafen     m² 
GALK 915.30 Garagen     m² 
GALK 915.40 Tankstellen     m² 
DIN 276 916.00 Gebäude zur kulturellen 
Nutzung 
    m² 
GALK 916.10 Museen Gewächshaus   m² 
GALK 916.20 Theater     m² 
GALK 916.30 Sakralbauwerke     m² 
GALK 916.40 Friedhofsgebäude     m² 
GALK 916.41 Trauerhalle     m² 
DIN 276 917.00 Gebäude zur medizinischen 
Versorgung 
    m² 
GALK 917.10 Krankenhäuser     m² 
DIN 276 919.00 Sonstige versiegelte 
Gebäudegrundflächen 
    m² 
GALK 919.10  Toilettenhäuschen     m² 
67 # Flächen gemäß 
Straßenreinigungssatzung 
  
m²

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
62 
 
 
 
 
 
 
Begrünung

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
63 
 
 
9. Ausgleichsbegrünungen 
 
 
Pflanzstandards - Biotoptypen 
 
1. Anpflanzen von Gehölzen 
 
1.1 Anpflanzen von Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäumen 
 
BF 31 (GH 741) Baumpflanzung, junges Baumholz, gebietsheimisch und standortgerecht 
 
BF 41 (GH 742) Baumpflanzung, junges Baumholz 
 
BF 51 (GH 743) Obstbäume, junges Baumholz 
 
an Verkehrsstraßen 
Pflanzabstand in der Reihe 8-20 Meter, je nach Art 
 
je 100 m² werden gepflanzt: 
 
Anz. Pflanzung nach Kölner Baumpflanz-Standards Qualität 
1 Einzelbaum und Baumreihen  H 20-25 cm m. Drb. 
1 Baumgruppen H 18-20 cm m. Drb. 
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 5. 
Standjahr  
 
ab dem 10. 
Standjahr 
Unterhaltungspflege Bäume 
 
 
 
Jungbaumpflege bei Bedarf  
 
 
jährliche Baumkontrolle nach FLL – 
Richtlinie

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
64 
 
In Baugebieten und Grünanlagen 
Pflanzabstand in der Reihe 8-20 Meter, je nach Art 
 
je 100 m² werden gepflanzt: 
 
Anz. Pflanzung nach Kölner Baumpflanz-Standards Qualität 
1 Einzelbaum und Baumreihen  H 18-20 cm m. Drb. 
1 Baumgruppen H 16-18 cm m. Drb. 
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 5. 
Standjahr  
 
ab dem 15. 
Standjahr 
Unterhaltungspflege Bäume 
 
 
 
Jungbaumpflege bei Bedarf  
 
 
jährliche Baumkontrolle nach FLL – 
Richtlinie 
 
In der freien Landschaft 
 
Anz. Pflanzung  Qualität 
1 Einzelbaum und Baumreihen  H 16-18 cm m. Drb. 
1 Baumgruppen H 16-18 cm m. Drb. 
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 5.  
Standjahr  
 
ab dem 10. 
Standjahr 
Unterhaltungspflege Bäume 
 
 
 
Jungbaumpflege bei Bedarf  
 
 
jährliche Baumkontrolle nach FLL – 
Richtlinie

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
65 
 
1.2  Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Gehölzrändern 
 
BA 11 (GH 631) Feldgehölze, junges Baumholz, gebietsheimisch und standortgerecht 
Mindestgröße: 1.000 m² 
Seitenabstand: mind. 4 m, als Krautsaum zu entwickeln 
Schutz der Fläche, vor dem Krautsaum beginnend, z. B. durch Findlinge oder Zaun 
 
Je 500 m² werden gepflanzt 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
1 Baum 1. Ordnung  H 18-20 cm m. Drb. 
1 Baum 2. Ordnung  H 18-20 cm m. Drb. 
4 Heister  125-150 cm m. B. 
70  Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B. 
500 m² Einsaat  Saatgutmischungen nach Kap. 12  
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 5. 
Standjahr  
 
ab dem 10. 
Standjahr  
 
ab dem 20. 
Standjahr 
(alle 10 
Jahre) 
Unterhaltungspflege Bäume + Heister 
 
 
 
 
 
 
Jungbaumpflege bei Bedarf  
 
 
jährliche Baumkontrolle nach FLL – 
Richtlinie 
 
plenterartige Entnahme  
 
 
ab dem 10. 
Standjahr 
(alle 10 
Jahre) 
Unterhaltungspflege für Strauchbestand 
 
 
 
Schnitt zur Verjüngung des 
Bestandes   
 
Nach Erfordernis: 
Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock 
setzen“ alternierend auf 1/3 der 
Fläche 
 
Entnahme von Fremdaufwuchs  
 
ab dem 4 
Standjahr  
(jährlich)  
Unterhaltungspflege Krautsaum  
 
 
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr  
 
Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
66 
 
BB 1 (GH 411) Strauchhecke, gebietsheimisch und standortgerecht 
Länge: mind. 20 m 
Breite: mind. 9 m, dreireihige Pflanzung, mind. 7 m, zweireihige Pflanzung, mind. 5 m, einreihige 
Pflanzung 
Solitärsträucher (keine Heister) in der Mitte zu pflanzen 
Seitenabstand zu anderen Nutzungen: mind. 2 m  
 
Je 500 m² werden gepflanzt 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
4 Solitärsträucher Sol 3xv 125-150 cm m. B.    
90 
60  
Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 
nur bei einreihiger Pflanzung 
60-100 cm o. B.  
500 m² Einsaat  Saatgutmischungen nach Kap. 12 
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 10. 
Standjahr  
(alle 5 Jahre) 
Unterhaltungspflege Gehölze  
 
 
Schnitt zur Verjüngung des 
Bestandes  
Nach Erfordernis: 
Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock 
setzen“ alternierend auf 1/3 der 
Fläche 
Entnahme von Fremdaufwuchs  
 
BB 1 (GH 51) Strauchgruppen, gebietsheimisch und standortgerecht 
Breite: mind. 5 m 
Seitenabstand zu anderen Nutzungen: mind. 2 m 
 
Je 500 m² werden gepflanzt 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
4 Heister, wenn Mindestbreite 9 Meter 
Solitärsträucher 
125-150 cm m. B.  
Sol 3xv. 125-150 cm m. B. 
50 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o.B. 
500 m² Einsaat  Saatgutmischungen nach Kap. 12 
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 10. 
Standjahr  
(alle 10 
Jahre) 
Unterhaltungspflege Gehölze  
 
 
Schnitt zur Erhaltung des Bestandes  
Entnahme von Fremdaufwuchs

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
67 
 
BD 51 (GH 4431) Baumhecke und Waldmantel, geringes Baumholz, gebietsheimisch  und 
standortgerecht 
 
Baumhecke 
Breite: mind. 10 m, Länge: mind. 40 m 
Seitenabstand zu anderen Nutzungen: Sträucher mind. 2 m, Bäume mind. 4 m 
Reihenabstand: Bäume mind. 5 m 
 
Je 500 m² werden gepflanzt 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
1 Baum 1. Ordnung H 18-20 cm m. Drb. 
2 Baum 2. Ordnung H 18-20 cm m. Drb. 
6 Heister  125-150 cm m. B. 
60 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B. 
500 m² Einsaat  Saatgutmischungen nach Kap. 12 
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 5. 
Standjahr  
 
ab dem 10. 
Standjahr  
 
ab dem 20. 
Standjahr 
(alle 10 
Jahre) 
Unterhaltungspflege Bäume + Heister 
 
 
 
 
 
Jungbaumpflege bei Bedarf  
 
 
jährliche Baumkontrolle nach FLL – 
Richtlinie 
 
plenterartige Entnahme  
 
ab dem 10. 
Standjahr 
(alle 10 
Jahre) 
Erhaltungspflege für Strauchbestand 
(untergeordnet) 
 
 
Schnitt zur Verjüngung des 
Bestandes 
  
Nach Erfordernis: 
Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock 
setzen“ alternierend auf 1/3 der 
Fläche 
 
Entnahme von Fremdaufwuchs  
 
ab dem 4 
Standjahr  
(jährlich)  
Unterhaltungspflege Saumstreifen 
(Sukzessionsentwicklung in den Randbereichen 
verhindern) 
 
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr  
 
Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
68 
 
BD 51 (GH 4431) Baumhecke und Waldmantel, geringes Baumholz, gebietsheimisch und 
standortgerecht 
 
Waldmantel 
Mindestbreite 25 m, Länge: mind. 50 m 
Baum-/Strauchzone: mind. 14 m Breite, Strauchgürtel: mind. 8 m Breite 
Seitenabstand/Saumstreifen: mind. 3 m Breite 
 
Je 500 m² werden gepflanzt 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
5 Baum 2. Ordnung, Solitär 150-200 cm m. Drb. 
100 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B. 
500 m² Einsaat  Saatgutmischungen nach Kap. 12 
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 5. 
Standjahr  
 
ab dem 10. 
Standjahr  
 
ab dem 20. 
Standjahr 
(alle 10 
Jahre) 
Unterhaltungspflege Bäume 
 
 
 
  
 
Jungbaumpflege bei Bedarf  
 
 
jährliche Baumkontrolle nach FLL – 
Richtlinie 
 
plenterartige Entnahme  
 
ab dem 10. 
Standjahr  
(alle 10 
Jahre) 
 
Erhaltungspflege für Strauchbestand  
 
 
Schnitt zur Verjüngung des 
Bestandes   
 
Nach Erfordernis: 
Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock 
setzen“ alternierend auf 1/3 der 
Fläche 
 
Entnahme von Fremdaufwuchs  
 
ab dem 4. 
Standjahr 
(jährlich) 
Unterhaltungspflege Saumstreifen 
 
 
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr  
 
Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
69 
 
BD 71 (BR 133131), Gehölzstreifen an Straßen,  
Breite: mind. 12 m, dreireihige Pflanzung, mind. 10 m, zweireihige Pflanzung 
Abstand zur Straße/Gehweg: mind. 4 m  
Abstand zu Straßenbäumen: mind. 6,50 m 
Seitenabstand zu anderen Nutzungen: mind. 2 m 
 
Je 500 m² werden gepflanzt 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
1 Baum 1. Ordnung H 18-20 cm m. Drb. 
1 Baum 2. Ordnung H 18-20 cm m. Drb. 
5 Solitärsträucher Sol 3xv. 125-150 cm m. B. 
>100 
>60 
Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m², dreireihig 
zweireihig 
60-100 cm o. B. 
500 m² Einsaat  Saatgutmischungen nach Kap. 12 
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 5. 
Standjahr  
ab dem 10. 
Standjahr  
ab dem 20. 
Standjahr 
(alle 10 
Jahre) 
Unterhaltungspflege Bäume 
 
 
 
 
  
 
Jungbaumpflege bei Bedarf   
 
jährliche Baumkontrolle nach FLL – 
Richtlinie 
 
plenterartige Entnahme  
 
 
ab dem 10. 
Standjahr  
(alle 5 Jahre) 
 
 
Erhaltungspflege für Sträucher + 
Solitärsträucher  
 
 
Schnitt zur Verjüngung des Bestandes                        
 
Nach Erfordernis: Auslichten, ggf. Teile 
„Auf den Stock setzen“ alternierend auf 
1/3 der Fläche 
 
Entnahme von Fremdaufwuchs  
 
ab dem 4. 
Standjahr 
(jährlich)  
Unterhaltungspflege Saumstreifen   
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr  
 
Laub und Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
70 
 
BD 71 (BR 13131), Gehölzstreifen an Lärmschutzwällen,  
Abstand Gehölzpflanzung zur Straße/Gehweg: mind. 4 m 
Abstand zu Straßenbäumen: mind. 6,50 m 
Abstand Pflanzloch zur Mulde am Wallfuß: mind. 2 m 
keine Hochstämme in den Wall pflanzen, Mulde als Rasenfläche ausgestalten 
 
Je 500 m² werden gepflanzt 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
5 Heister oder Solitärsträucher 125-150 cm m. B. 
100 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B. 
500 m² Einsaat  Saatgutmischungen nach Kap. 12 
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 5. 
Standjahr  
 
ab dem 10. 
Standjahr  
 
ab dem 20. 
Standjahr 
(alle 10 
Jahre) 
Unterhaltungspflege Heister 
 
 
 
 
 
Jungbaumpflege bei Bedarf  
 
 
jährliche Baumkontrolle nach FLL – 
Richtlinie 
 
plenterartige Entnahme von 
Bäumen 
 
ab dem 10. 
Standjahr  
(alle 5 Jahre) 
 
Erhaltungspflege für Sträucher + 
Solitärsträucher 
 
 
Schnitt zur Verjüngung des 
Bestandes  
 
Nach Erfordernis: Auslichten, ggf. 
Teile „Auf den Stock setzen“ 
alternierend auf 1/3 der Fläche 
 
Entnahme von Fremdaufwuchs 
 
ab dem 4. 
Standjahr  
(jährlich) 
 
Unterhaltungspflege Saumstreifen 
  
 
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr  
 
Laub und Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
71 
 
BD 3 (GH 412), Hecken, intensiv geschnitten, gebietsheimisch  
BD 4 (GH 422), Hecken, intensiv geschnitten  
Breite des Standortes: mind. 3 m 
Abstand Pflanzloch zur Straße/Gehweg: mind. 1,50 m  
 
Anz. Pflanzung Qualität 
3-5/lfm Heckenpflanzen  2 x v., m.B., 60-100 cm oder 100-
125 cm 
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 4. 
Standjahr  
(jährlich) 
Unterhaltungspflege  
Heckenschnitt 1-2 Schnitte pro Jahr 
 
1.3   Anlage standortgerechter Forste  
 
 (nur bei Flächen > 1,5 ha), Aufforstung 
 
AX 11 (GH 3131), Laubholzforst, gebietsheimisch und standortgerecht 
5.000 Stück/ha 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
5000/ha Forstpflanzen 60-200 cm  bis 4-jährig 
5 Jahre Entwicklungspflege

Grünhandbuch Köln 
  Begrünung 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
72 
 
2 Anlage von Wiesen, Weiden und Krautsäumen 
 
2.1 Anlage von Streuobstwiesen 
 
HK 21 (LW 331), Streuobstwiese, extensiver Obstgarten 
Mindestgröße: 1.000 m², Pflanzabstand: 10 x 10 m 
Abstand der Obstbäume zur Straße/Gehweg und anderen Nutzungen: mind. 4 m 
Abstand der Obstbäume zu Straßenbäumen: mind. 10 m 
 
Je 500 m² 5 Bäume oder je 10 m in der Reihe 1 Baum 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
5 Obsthochstämme H 16-18 cm m. Drb.  
1.000 m² Einsaat  Saatgutmischungen nach Kap. 12 
5 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 6. 
Standjahr  
(jährlich)  
ab dem 10. 
Standjahr 
(alle 8 Jahre) 
Unterhaltungspflege Obsthochstämme  
Erziehungsschnitt 
jährliche Baumkontrolle nach FLL – 
Richtlinie 
Verjüngungsschnitt 
 
 
ab dem 7. 
Standjahr 
(jährlich) 
Unterhaltungspflege Wiese  
 
 
Mähen, 2 Schnitte pro Jahr 
 
Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren

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  Begrünung 
                                                         
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73 
 
2.2 Anlage von Wiesen, Weiden und Krautsäumen 
 
EA 1 (LW 41111) Extensive Fettwiese (max. 2 Schnitte pro Jahr,  
EB 11 (LW 42111) Extensive Weide (1,5 Großvieheinheiten pro Hektar/Jahr) 
EA 31 (LW 41112) Extensive Fettwiese (2 Schnitte pro Jahr) 
EB 31 (LW 42112) intensive Weide (mehr als 1,5 Großvieheinheiten pro Hektar/Jahr) 
HH 7 (BR 132) Grasfluren an Straßen und Wegrändern 
          (BR 1332) Grasfluren an Lärmschutzwällen 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
500 m² Einsaat  15 g/m² 
30 % Kräuter, 70 % Gräser  
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 3. 
Standjahr  
jährlich 
Unterhaltungspflege  
EA 1 LW 41111 Extensive Fettwiese 
 
Mähen, max. 2 Schnitte pro Jahr 
 
Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren 
 
ab dem 3. 
Standjahr  
jährlich 
Unterhaltungspflege  
EA 31 LW 41112 Extensive Fettwiese 
 
Mähen, 2  Schnitte pro Jahr 
 
ab dem 3. 
Standjahr  
jährlich 
Unterhaltungspflege  
HH 7 (BR 132) Grasfluren an Straßen und 
Wegrändern 
 
 
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr 
 
Laub und Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren 
 
ab dem 3. 
Standjahr  
jährlich 
Unterhaltungspflege  
(BR 1332) Grasfluren an Lärmschutzwällen 
 
 
Mähen, 1 Schnitt pro Jahr 
 
Laub und Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren

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74 
 
3 Anlage von Brachen, Ackerrainen und Sukzessionsflächen 
 
HA 2 (LW 51) Ackerbrache  
Mindestbreite: 10 m, Mindestlänge: 50 m 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
alle 3 Jahre Unterhaltungspflege Bodenbearbeitung durch leichtes 
Grubbern 
 
HA 2 (LW 51) Ackerrain  
Mindestbreite: 0,50 m bis 3 m, Mindestlänge: 50 m 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
500 m² Einsaat  mind. 2 g/m²  
30 % Kräuter, 70 % Gräser  
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 8. 
Standjahr  
(alle 5 Jahre) 
Unterhaltungspflege  
einmalige Mahd  
Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren  
 
EE (LW 52) Grünlandbrache  
Mindestgröße: 1.000 m² 
 
Anz. Pflanzung Qualität 
500 m² Einsaat  mind. 2 g/m²  
30 % Kräuter, 70 % Gräser  
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 6. 
Standjahr  
(alle 3 Jahre) 
Unterhaltungspflege  
einmalige Mahd  
 
Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren

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75 
 
HP 7 (BR 3117) Sukzessionsfläche 
Mindestbreite des Standortes: 25 m 
Abstand zur Straße/Gehweg: mind. 2 m 
Abstand zu landwirtschaftlichen Nutzungen: mind. 4 m 
Mindestabstand zu Straßenbäumen: 10 m  
 
Anz. Pflanzung Qualität 
500 m² Einsaat  mind. 2 g/m²  
30 % Kräuter, 70 % Gräser  
2 Jahre Entwicklungspflege   
 
ab dem 5. 
Standjahr  
(alle 5 Jahre)  
Unterhaltungspflege Saumstreifen  
Sukzessionsentwicklung in den Randbereichen 
verhindern 
 
 
Mahd der Ränder 
 
Mähgut aufnehmen und 
abtransportieren  
 
ab dem 7. 
Standjahr 
(alle 5 Jahre) 
Unterhaltungspflege Gehölze 
Sukzessionsentwicklung in den Randbereichen 
verhindern 
 
Entnahme von Fremdaufwuchs

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76 
 
4 Entsiegelung und Versickerungsmaßnahmen zur Grundwasser-anreicherung 
 
4.1 Entsiegelung 
 
Entsiegelung Asphalt 
 
Anz. Maßnahme Qualität 
 m² Asphalt einschl. Unterbau, auskoffern und 
abfahren  
ca. 30 cm stark 
 m² Baugrund lockern  ca. 20 cm tief 
m³ Oberboden liefern und einbauen ca. 30 cm stark 
 
Entsiegelung Dolomit 
 
Anz. Maßnahme Qualität 
 m² Dolomit einschl. Unterbau, auskoffern und 
abfahren  
 ca. 30 cm stark 
 m² Baugrund lockern  ca. 20 cm tief 
m³ Oberboden liefern und stark einbauen ca. 30 cm 
 
Entsiegelung Pflaster 
 
Anz. Maßnahme Qualität 
 m² Pflaster einschl. Unterbau, auskoffern und 
abfahren  
 ca. 30 cm stark 
 m² Baugrund lockern  ca. 20 cm tief 
m³ Oberboden liefern und stark einbauen ca. 30 cm

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77 
 
Anlage 
 
Auszüge der entscheidenden Paragraphen des Nachbarrechtsgesetzes (NachbG NRW) 
 
§ 41 Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke 
starkwachsende Bäume (wie Platane, Eiche, Linde, Rotbuche): 4,00 m  
alle übrigen Bäume: 2,00 m 
stark wachsende Ziersträucher: 1,00 m Abstand  
alle übrigen Ziersträucher: 0,50 m  
Obstgehölze auf stark wachsender Unterlage sowie Walnuss und Esskastanie: 2,00 m 
 
§ 42 Grenzabstände für Hecken 
Hecken über 2 m Höhe: 1,00 m 
Hecken bis zu 2 m Höhe: 0,50 m 
Grenzabstand der Hecke berechnet sich im Gegensatz zu Pflanzungen gemäß § 41 NachbG nicht von der 
Stammmitte des Gehölzes (Pflanzgrube) sondern von der Seitenfläche aus (§ 46 NachbG)! 
 
§ 43 Verdopplung der Abstände 
zu landwirtschaftlich und / oder gärtnerisch genutzten Flächen im Außenbereich sind die Abstände 
gemäß § 41 und 42 NachbG zu verdoppeln, höchstens jedoch 6 m 
 
Neben den zuvor genannten Abstandvorgaben gemäß Nachbarrechtsgesetz können weitere 
Abstandsregelungen, die auf andern rechtlichen Vorgaben basieren, zur Anwendung gelangen. 
Beispielhaft zu nennen sind hier Abstände zu Hochspannungsfreileitungen, Abstände zu Bahn- und KVB-
Trassen oder das Überpflanzungsverbot von Leitungstrassen.

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78 
 
 
10. Klimaangepasste Gehölze in 
Grünanlagen 
 
 
Klimaangepasste Gehölze 
Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in beiden Kategorien (Trockentoleranz, Winterhärte 
[Frostempfindlichkeit, Frosthärte, Spätfrostgefährdung]) als sehr geeignet eingestuft werden 
Bäume über 10 m 
Botanischer Name Deutscher Name 
Acer campestre Feld-Ahorn 
Alnus incana Grau-Erle 
Juniperus communis Gewöhnlicher Wacholder 
Pinus sylvestris Wald-Kiefer 
Prunus avium Vogel-Kirsche 
Sorbus aria  Echte Mehlbeere 
Sorbus badensis  Badische Eberesche 
Sorbus x thuringiaca  Thüringer Mehlbeere 
  
Bäume und Sträucher bis 10 m 
Botanischer Name Deutscher Name 
Amelanchier ovalis Gewöhnliche Felsenbirne 
Buxus sempervirens Gewöhnlicher Buchsbaum 
Cornus mas Kornelkirsche 
Cotoneaster integerrimus Gewöhnliche Zwergmispel 
Prunus mahaleb Felsen-Kirsche 
Prunus spinosa  Gew. Schlehe, Schwarzdorn 
Rhamnus cathartica  Echter Kreuzdorn 
Rosa canina  Hunds-Rose 
Rosa corymbifera  Busch-Rose 
Rosa gallica Gallische Rose 
Rosa tomentella Flaum-Rose

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79 
 
Rosa tomentosa Filz-Rose 
Viburnum lantana Wolliger Schneeball 
 
Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in der Kategorie Trockentoleranz als sehr geeignet 
eingestuft werden und in der Kategorie Winterhärte mit geeignet bewertet werden 
Bäume über 10 m 
Botanischer Name Deutscher Name 
Acer opalus Schneeballblättriger Ahorn 
Populus alba  Silber-Pappel 
Quercus pubescens Flaum-Eiche 
Sorbus domestica Speierling 
Sorbus latifolia  Breitblättrige Mehlbeere 
Sorbus torminalis Elsbeere 
  
Bäume und Sträucher bis 10 m 
Botanischer Name Deutscher Name 
Acer monspessulanum Französischer Ahorn 
Prunus fruticosa Steppen-Kirsche

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80 
 
Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in der Kategorie Trockentoleranz als geeignet 
eingestuft werden und in der Kategorie Winterhärte mit sehr geeignet bewertet werden 
Bäume über 10 m 
Botanischer Name Deutscher Name 
Acer platanoides Spitz-Ahorn 
Betula pendula Sand-Birke 
Carpinus betulus Gewöhnliche Hainbuche 
Populus tremula Zitter-Pappel 
Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere 
Tilia cordata Winter-Linde 
  
Bäume und Sträucher bis 10 m 
Botanischer Name Deutscher Name 
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn 
Hippophaë rhamnoides Gewöhnlicher Sanddorn 
Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster 
Pinus mugo Berg-Kiefer 
Rosa agrestis Acker-Rose 
Rosa glauca Rotblättrige Rose 
Salix caprea Sal-Weide 
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn 
  
Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in beiden Kategorien (Trockentoleranz und 
Winterhärte) als geeignet eingestuft werden 
Bäume über 10 m 
Botanischer Name Deutscher Name 
Castanea sativa Essbare Kastanie 
Fraxinus excelsior Gemeine Esche 
Pyrus communis Kultur-Birne 
Pyrus pyraster  Wild-Birne 
Quercus petraea Trauben-Eiche

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81 
 
 
11. Saatgutmischungen 
 
 
Gemäß dem § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dürfen ab dem 1. März 2020 nur noch 
gebietseigene Pflanzen oder Saatgut in der freien Landschaft ausgebracht werden. Zukünftig muss 
dementsprechend zertifiziertes Wildpflanzensaatgut nach dem Standard „VWW-Regiosaaten“ oder 
gleichwertigem aus dem Produktionsraum 1, Ursprungsgebiet 2, „nordwestdeutsches Tiefland“ in Köln 
verwendet werden. Die folgenden Saatgutmischungen bestehen aus jeweils einer Grundmischung und 
einer Liste von optionalen Arten, die derzeit nur in geringen Mengen verfügbar sind. Diese sollten bei 
der Bestellung der Grundmischungen ebenfalls angefragt und bei Verfügbarkeit hinzu genommen 
werden. 
 
Saatgutmischung Straßenbegleitgrün Köln Grundmischung für normale bis fette Böden  
(35 Arten, 60% Kräuter/40% Gräser) 
Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%) 
Gräser Agrostis capillaris Rotes Straußgras 3,00% 
Gräser Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 5,00% 
Gräser Arrhenatherum elatius Glatthafer 2,00% 
Gräser Dactylis glomerata Wiesen-Knaulgras 1,00% 
Gräser Cynosurus cristatus Weide-Kammgras 5,00% 
Gräser Festuca pratensis Wiesen-Schwingel 4,00% 
Gräser Festuca rubra nigrescens Horst-Rot-Schwingel 15,00% 
Gräser Poa pratensis Wiesen-Rispengras 5,00% 
Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00% 
Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 1,50% 
Kräuter Anthriscus sylvestris Wiesen-Kerbel 1,20% 
Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 5,00% 
Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 4,00% 
Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 2,50% 
Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,00% 
Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 3,00% 
Kräuter Galium album Wiesen-Labkraut 1,50% 
Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 1,50% 
Kräuter Geranium pratense Wiesen-Storchschnabel 2,50% 
Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,00% 
Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 0,70% 
Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 3,80% 
Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 3,40% 
Kräuter Lychnis flos-cuculi Kuckucks-Lichtnelke 2,80% 
Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 4,00% 
Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 3,00%

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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
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82 
 
Kräuter Pastinaca sativa Wiesen-Pastinak 2,00% 
Kräuter Plantago lanceolata Spitz-Wegerich 0,50% 
Kräuter Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle 1,00% 
Kräuter Rumex acetosa Großer Sauerampfer 1,00% 
Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 2,00% 
Kräuter Silene latifolia Weiße Lichtnelke 2,00% 
Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 2,00% 
Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,10% 
Kräuter Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 4,00% 
   100,00% 
Optional anfragen wegen kleiner Mengen: 
Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf  
Kräuter Heracleum sphondylium Wiesen-Bärenklau  
Kräuter Lathyrus pratensis Wiesen-Platterbse  
Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn  
Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee  
Kräuter Medicago lupulina Hopfenklee  
Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn  
Kräuter Pimpinella major Große Bibernelle  
Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume  
Kräuter Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß  
Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke  
 
Saatgutmischung Straßenbegleitgrün Köln Grundmischung für magere Böden  
(31 Arten, 60% Kräuter/40% Gräser) 
Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%) 
Gräser Agrostis capillaris Rotes Straußgras 5,00% 
Gräser Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 7,00% 
Gräser Arrhenatherum elatius Glatthafer 3,00% 
Gräser Cynosurus cristatus Weide-Kammgras 7,00% 
Gräser Festuca rubra nigrescens Horst-Rot-Schwingel 12,00% 
Gräser Poa pratensis Wiesen-Rispengras 6,00% 
Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00% 
Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 1,50% 
Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 5,00% 
Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 5,00% 
Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 2,50% 
Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,00% 
Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 3,00% 
Kräuter Galium album Wiesen-Labkraut 1,00% 
Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 2,20% 
Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,20%

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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
83 
 
Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 1,40% 
Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 4,00% 
Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 2,70% 
Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 3,50% 
Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 1,50% 
Kräuter Pastinaca sativa Wiesen-Pastinak 2,00% 
Kräuter Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle 1,00% 
Kräuter Salvia pratensis Wiesen-Salbei 3,70% 
Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,00% 
Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 2,20% 
Kräuter Silene latifolia Weiße Lichtnelke 1,80% 
Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 2,70% 
Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,10% 
Kräuter Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 5,00% 
Kräuter Veronica teucrium Großer Ehrenpreis 1,00% 
   100,00%100,00% 
Optional anfragen für magere Böden: 
Gräser Festuca ovina Schaf-Schwingel  
Kräuter Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume  
Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf  
Kräuter Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost  
Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn  
Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume  
Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke  
 
Saatgutmischung Baumscheiben für 67 
(27 Arten, 85% Kräuter/15% Gräser) 
Grundmischung, Produktionsraum 1.2: 
Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%) 
Gräser Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 5,00% 
Gräser Cynosorus cristatus Weide-Kammgras 5,00% 
Gräser Festuca nigrescens Horst-Rot-Schwingel 5,00% 
Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00% 
Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 2,40% 
Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 7,00% 
Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 6,00% 
Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 5,00% 
Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,00% 
Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 5,00% 
Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 2,40% 
Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,00% 
Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 1,60%

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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
84 
 
Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 7,00% 
Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 4,40% 
Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 4,00% 
Kräuter Matricaria recutita Echte Kamille 1,60% 
Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 2,00% 
Kräuter Salvia pratensis Wiesen-Salbei 6,00% 
Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,00% 
Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 2,00% 
Kräuter Silene dioica Rote Lichtnelke 5,00% 
Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 5,00% 
Kräuter Sinapis arvensis Acker-Senf 3,00% 
Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,20% 
Kräuter Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 7,00% 
Kräuter Verbascum densiflorum Großblütige Königskerze 1,40% 
   100,00% 
Optional zu bestellen bei ausreichender Menge im Produktionsraum 1.2: 
Kräuter Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume  
Kräuter Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume  
Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf  
Kräuter Isatis tinctoria Färberwaid  
Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn  
Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee  
Kräuter Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost  
Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn  
Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume  
Kräuter Reseda luteola Färber Resede  
Kräuter Rumex thyrsiflorus Straußblütiger Ampfer  
Kräuter Saponaria officinalis Echtes Seifenkraut  
Kräuter Verbascum lychnitis Mehlige Königskerze  
Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke  
 
Saatgutmischung Baumscheiben für Paten  
(26 Arten, 100% Kräuter) 
Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%) 
Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00% 
Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 2,40% 
Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 13,00% 
Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 7,00% 
Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 5,00% 
Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,40% 
Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 5,00% 
Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 2,40%

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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
85 
 
Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,40% 
Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 1,40% 
Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 6,00% 
Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 5,00% 
Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 5,00% 
Kräuter Matricaria recutita Echte Kamille 2,00% 
Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 6,00% 
Kräuter Pastinaca sativa Pastinak 3,00% 
Kräuter Prunella vulgais Gewöhnliche Braunelle 1,40% 
Kräuter Salvia pratensis Wiesen-Salbei 5,00% 
Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,00% 
Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 1,60% 
Kräuter Silene dioica Rote Lichtnelke 7,00% 
Kräuter Silene latifolia Weiße Lichtnelke 4,00% 
Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 4,00% 
Kräuter Sinapis arvensis Acker-Senf 4,00% 
Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,20% 
Kräuter Verbascum densiflorum Großblütige Königskerze 1,80%    
100,00% 
Optional zu bestellen bei ausreichender Menge im Produktionsraum 1.2: 
 
Kräuter Alliaria petiolata Knoblauchsrauke 
 
Kräuter Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume 
 
Kräuter Clinopodium vulgare Wirbeldost 
 
Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf 
 
Kräuter Isatis tinctoria Färberwaid 
 
Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn 
 
Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee 
 
Kräuter Medicago lupulina Hopfenklee 
 
Kräuter Oenothera biennis Zweijährige Nachtkerze 
 
Kräuter Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost 
 
Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn 
 
Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume 
 
Kräuter Reseda luteola Färber Resede 
 
Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke 
 
 
Landschaftsrasen mit Kräutern, gebietseigene Herkunft 
(15 Arten, 90% Kräuter/10% Gräser) 
Grundmischung, Produktionsraum 1.2: 
Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%) 
Gräser Agrostis capillaris Rotes Straußgras 10,00% 
Gräser Dactylis glomeata Knaulgras 10,00% 
Gräser Festuca nigrescens Horst-Rot-Schwingel 40,00% 
Gräser Lolium pereene Deutsches Weidelgras 10,00%

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  Begrünung 
                                                         
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Gräser Poa pratensis Wiesen-Rispengras 20,00% 
Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 1,00% 
Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 1,00% 
Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 1,00% 
Kräuter Galium album Wiesen Labkraut 1,00% 
Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 1,00% 
Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 1,00% 
Kräuter Plantago lanceolata Spitz-Wegerich 1,00% 
Kräuter Prunella vulgais Gewöhnliche Braunelle 1,00% 
Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 1,00% 
Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 1,00% 
   100,00% 
Optional zu bestellen bei ausreichender Menge im Produktionsraum 1.2: 
Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn  
Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee

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  Bäume 
                                                         
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Bäume

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  Bäume 
                                                         
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12. Gestaltungshandbuch  
Baumscheiben 
 
 
Präambel 
 
Bäume in der Stadt brauchen einen adäquaten Lebensraum. Ihren Standort und ihr Umfeld, die 
Baumscheibe an Straßen, Wegen und auf öffentlichen Plätzen als ästhetisch ansprechend und funktional 
ausgereift zu präsentieren, soll dieser Leitfaden dienen. Gleichzeitig fördert eine durchdachte 
Gestaltung die Orientierung und Lesbarkeit des Stadtraumes durch Wiedererkennung und durch soziale 
Informationen, sowie die Adressbildung durch Identitätsvermittlung. 
 
Der verantwortungsvolle Umgang und die planerisch vorausschauende Herrichtung der Standorte 
dienen auch dem Erhalt und der Entwicklung des wertvollen Natur- und Kulturerbes Stadtbaum. 
Baumschutz bedeutet nachhaltige Wertschöpfung und ist ein an die Zukunft gerichtetes Vermächtnis.

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  Bäume 
                                                         
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Vorbemerkung 
 
Baumscheiben sind begrenzte Oberflächen, die begehbar oder befahrbar sind, jedoch zur Versorgung 
der Bäume dauerhaft luft- und wasserdurchlässig sein müssen. Sie dürfen nicht durch Nutzung oder 
Witterung verdichtet werden oder verschlämmen. In einem nutzungsdichten Stadtraum wird auf eine 
große, flächenintensive, offene Baumscheibe häufig verzichtet zugunsten eines - teils unter Pflaster 
liegenden - größeren Durchwurzelungsvolumens aus Vegetationssubstrat. 
 
Ausgehend von der Stadtstruktur und in Abhängigkeit von Nutzungsbenachbarung und 
Nutzungsintensität werden verschiedene Oberflächen zum Schutz des darunter liegenden 
Wurzelraumes vorgeschlagen, sowie deren Einfassung und dauerhafter Schutz der Baumstämme. Neben 
dem funktionalen Wurzelraum- und Stammschutz schaffen die Vorschläge klar ablesbare Zonierungen, 
die gebrauchsorientiert und alterungsfähig sind.  
 
Das Gestaltungshandbuch ist eine technische Anweisung zur Herstellung von Pflanzgruben, 
Einfassungen und Oberflächen. Dazu sind die DIN-Normen, Regelwerke und Vorgaben der Stadt Köln bei 
der Planung und Ausführung heranzuziehen. 
 
Die abgebildeten Lagepläne / Details sind ausgewählte Fallbeispiele, die als Hilfestellung mit 
exemplarischer Darstellung von in der nachfolgenden Tabelle genannten wünschenswerten 
Kombinationsmöglichkeiten gedacht sind. 
 
Grundsätzlich sollte in der Planung / Ausführung auf eine auf die Nutzung und Örtlichkeit bezogene, 
durchgängige Gestaltung der Baumscheiben und auf entsprechende Standardisierung geachtet werden. 
 
Um die Übersichtlichkeit zu wahren, wurden bei der Auswahl der Materialvorschläge aus der Vielzahl 
der Möglichkeiten die Varianten gewählt, die einen hohen Gebrauchswert haben und deren äußere 
Erscheinung möglichst langfristig mit geringstmöglichem Pflege- / Erhaltungsaufwand erhalten bleibt. 
 
Bei der Wahl der geeigneten Baumarten wird auf die GALK-Straßenbaumliste (Arbeitskreis Stadtbäume) 
bzw. auf die Kölner Straßenbaumliste verwiesen.

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  Bäume 
                                                         
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Funktionsgrundsätze 
 
- Schaffung von Voraussetzungen für ein gesundes Baumwachstum 
 
- Fördern von Vitalität, Vermeiden von Verletzungen 
 
- Förderung von Standsicherheit,  Entwicklungsfähigkeit, Zuwachs an Wurzel- und 
Kronenvolumen 
 
- Vermeidung nachhaltiger Störungen von technischer Infrastruktur (Leitungen) 
 
- Pflege- und kostengünstige Bauweisen und Ausstattungen 
 
- Nachhaltige, wiederbeschaffbare / austauschbare Elemente 
 
- Mindestgröße einer offenen oder geschlossenen Baumscheibe 
 
- Mindestens 12 m³ durchwurzelbare Pflanzgrube 
 
- Schutz gegen Baumscheibenverdichtung; Lastabtrag bei Nutzung / Tritt  durch Baumroste oder durch 
dauerhaft luft- und wasserdurchlässige Beläge 
 
- Schutz benachbarter Beläge gegen Durchwurzelung 
 
- Schutz des Stammes gegen Anfahren; der Anfahrschutz kann auf die Seite der Befahrung beschränkt 
sein. 
 
Für die Standorte von Bäumen werden an ausgesuchten Stadtstraßentypen in Abhängigkeit von 
Nutzungsintensität und Benachbarung geeignete Oberflächenbeläge sowie Stammschutzvorrichtungen 
aufgelistet und deren Kombinationsmöglichkeiten aufgezeigt.

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  Bäume 
                                                         
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Standorte / Oberflächenbeläge / Stammschutz 
 
Standorte 
 
gegliedert nach Stadtstruktur / Straßentypen in Abhängigkeit von angrenzenden (Verkehrs-) Nutzungen 
 
• Innenstadt 
   Hauptverkehrsstraßen / Boulevards, Geschäftsstraßen, Fußgängerzonen 
 
• Museen 
   Romanische Kirchen / Via Sacra 
  Ringe 
 
• Verdichtete Wohn- u. Mischgebiete / Blockrandbebauung 
   Hauptstraßen 
   Nebenstraßen 
 
• Reine Wohngebiete 
   dichtere Bebauung, enge Straßen 
   aufgelockerte Bebauung 
 
• Gewerbegebiete 
 
 
Oberflächenbeläge 
 
in Abhängigkeit von Nutzungsintensität und Art der angrenzenden Nutzung 
 
• Tennenbeläge 
 
• Schotterdecken / Extensivrasen 
 
• Rasen 
 
• Bepflanzung 
 
• Pflaster 
 
• Baumroste

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Stammschutz 
 
Einbauten zum Schutz gegen Rinden- und Stammschäden in Abhängigkeit von Stadtstrukturtypen / 
Verkehrsnutzung und Oberflächenbelag 
 
• Baumkörbe 
 
• Horizontal- / Rundbügel 
 
• Fahrradbügel 
 
• Poller 
 
• Naturstein- / Betonsteinkuben 
 
• Sitzelemente

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Tabelle: Stadtstruktur / Straßentypen, Oberflächenbeläge / Stammschutz 
 
Fehler! Keine gültige Verknüpfung. 
Straßenprofile - Baumscheibenausbildung  
 
Für ausgesuchte Stadtstraßentypen werden beispielhaft in schematischen Schnitten nur die Standard-
Kombinationen geeigneter Oberflächenbeläge und Stammschutzvorrichtungen dargestellt.

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Gestaltungsbeispiele für Baumscheiben 
 
Nachfolgende Lagepläne geben Hinweise für die Gestaltung. 
Als Optionen dienen sie nur der exemplarischen Veranschaulichung.  
Bemaßung und Begrenzungslinien sind nur beispielhaft zu verstehen.  
Materialien sind entsprechend den Vorgaben des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik zu 
verwenden.

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Allgemeine Hinweise 
 
 Belüftungsrohre: Mindestanzahl zwei, wünschenswert sind vier Stück. 
 
 Abschlusskappe und Rahmen müssen in Wegeflächen befahrbar sein.  
 
 Bei überbauten Baumscheiben / Pflanzgruben ist das Vegetationssubstrat tragfähig zu verdichten 
(zu erreichen sind 45 kN/m²), es gelten die „FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 + 2“.  
 
 Rasen- oder Saatgutmischungen für offene Baumscheiben: nach Möglichkeit lokal gewonnenes 
RSM-Saatgut, in der Artenzusammensetzung auf das Substrat und die Nutzung abgestimmt, mit 
hohem Anteil ein- und mehrjähriger Blütenpflanzen. 
 
 Bei Tennendecken als Deckschicht ist auf gesonderte Tragschicht zu verzichten. Filterstabilität ist 
durch Einbau einer dynamischen Schicht zu erreichen, es sei denn, die Filterregeln werden 
eingehalten. 
 
 Bei Überpflasterungen soll der Fugenanteil des Pflasters ≥ 15% der Oberfläche betragen, die 
Fugenbreite > 15 mm breit sein und mit dem Bettungsmaterial befüllt werden. Überpflasterungen 
sind in ungebundener Bauweise herzustellen und sollen erst zum Ende der zweijährigen 
Entwicklungspflege erfolgen. 
 
 Unterpflanzungen und Einsaaten zum Beginn des zweiten Jahres der Entwicklungspflege. 
 
 Baumscheiben sollten eine durch nachträgliche Belastung nicht verdichtbare, 
durchwurzelungsfähige Grundfläche v0n 16 m² haben. 6m² sollten mindestens offen, luft- und 
wasserdurchlässig sein. Das durchwurzelbare Volumen des Vegetationssubstrates sollt mindestens 
12 m³ betragen. Durch Wurzelgräben, Grabenbelüftung und Tiefenbelüftung können Wurzeln 
gelenkt und das seitliche Bodensubstrat für die spätere Durchwurzelung erschlossen werden. 
 
Außerdem ist bei der Herstellung von Baumstandorten zu berücksichtigen: 
 Mindestabstände zu Gebäuden, Einbauten, Verkehrsanlagen (Sichtdreiecke), Pflanzabstand der 
Bäume untereinander. 
 
 Möglichst keine sonstigen Einbauten in Baumscheiben wie Hinweisschilder, Papierkörbe, 
Fahrradständer, Kronenbeleuchtung / Unterleuchtung, außer Einbauten zu Stammschutz / 
Anfahrschutz. 
 
 Mindestabstand von Mastleuchte zur Baumkrone / zum Stamm. 
 
 Einbauhöhe des Wurzelballens in Abhängigkeit vom Belag. 
 
 Schutz und Pflege der Baumscheibenbeläge  (z.B. Tennendecken). 
 
 Schutz vor Urin / Kot, Streusalz.

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Beispielhafte Darstellungen von Baumscheiben 
 
 Offene Baumscheibe mit Rasen 
 
 Überpflasterbare, nicht befahrbare Baumscheibe 
 
 Offene Baumscheibe mit Rasen und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich 
 
 Offene Baumscheibe mit Pflaster und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich 
 
 Offene Baumscheibe mit Pflaster in befestigter Fläche 
 
 Offene Baumscheibe mit wassergebundener Decke 
 
Im Anhang des Grünhandbuchs sind die Zeichnungen ganzseitig im Format DIN A3,  
Maßstab 1 : 25, zu finden.

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13. Standards für die Planung, 
Pflanzung, Pflege und 
Unterhaltung von 
Straßenbäumen

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Inhaltsverzeichnis 
 
Teil A: Allgemeine Vorgaben 
 
I  Anwendungsbereich 
II  Planung 
III Abstände bei Baumpflanzungen 
IV Pflanzung 
V Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 
VI Pflege und Unterhaltung 
VII Bauliche Maßnahmen Dritter im Straßenraum 
VIII Wertermittlung bei Schadenersatz 
IX Verkehrssicherheit 
X Richtlinien und Rechtsnormen 
 
Teil B: Technische Vorgaben 
 
I Planungsvorgaben 
II Regelquerschnitt 
III Pflanzvorgaben 
IV Baustoffe 
 
 
Teil A: Allgemeine Vorgaben 
 
I – Anwendungsbereich 
 
1. In Straßen, für die die Stadt Köln der Straßenbaulastträger ist, soll die Pflanzung, Pflege und 
Unterhaltung von Straßenbäumen nach diesen Standards erfolgen. 
 
II – Planung 
 
1. Auf Grund der Bedeutung für das Stadtbild, der ökologischen und klimatischen Wirkungen und der 
verkehrsleitenden Funktion sollen unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden 
Standortbedingungen gegeben sind oder geschaffen werden können, in öffentlichen Straßen Bäume 
gepflanzt und unterhalten werden. 
 
2. Mittelstreifen, die mit Bäumen bepflanzt werden, müssen für eine einreihige Pflanzung mindestens 
3 m breit sein. Zum Schutz vor Tausalzen sind Schutzeinrichtungen bzw. Schutzmaßnahmen, wie 
beispielsweise die Anlage des Mittelstreifens als Hochbord, vorzusehen.  
 
3. Bei der Planung der Bepflanzung sind die Standortansprüche und die unter- bzw. oberirdischen 
Raumbedürfnisse der Straßenbäume, zu berücksichtigen. 
 
4. In die Planung von Straßenbaumneupflanzungen sind Dienststellen und Betreiber von Ver- und 
Entsorgungsanlagen, deren Anlagen oder Belange berührt werden, einzubeziehen.

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III – Abstände bei Baumpflanzungen 
 
1. Im Bereich von Straßenkreuzungen und -einmündungen sind Baumpflanzungen nur zulässig, wenn 
die Sicht auf Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gewährleistet ist.  
 
2. Der Abstand einer Baumpflanzung zur Straßenbeleuchtung ist so zu bemessen, dass die Funktion 
der Straßenbeleuchtung nicht beeinträchtigt wird.  
 
3. Ein Abstand vom Fahrbahn- bzw. Geh- und Radwegrand zur Stammaußenkante des 
ausgewachsenen Baumes von mindestens 0,5 m ist einzuhalten.  
4. Zwischen mehrgeschossigen Bauten und der Stammaußenkante des ausgewachsenen Baumes soll 
der Abstand mindestens 3 m betragen. 
 
5. Beim Einbau von Baumschutzbügeln, Dreiböcken oder Ähnlichem muss der Schutzabstand zur 
Fahrbahn mindestens 0,5 m betragen. 
 
6. Bei der Pflanzung ist der Abstand der Bäume untereinander unter Berücksichtigung des 
unterirdischen und oberirdischen Raumbedarfes zu wählen. Folgende Mindestpflanzabstände 
sollten eingehalten werden:  
 
Bäume 1. Ordnung (> 20 m) 15 m 
Bäume 2. Ordnung (bis 20 m) 10 m 
Bäume 3. Ordnung (bis 12 m)   6 m 
 
7. Auf ausreichenden Abstand von Regenabläufen ist zu achten. 
 
IV – Pflanzung 
 
 Die Auswahl der Pflanzen erfolgt unter Berücksichtigung der Standorteignung, des Raumbedarfs, 
der Gestaltungsziele sowie des späteren Pflegeaufwands. Es sind standortgerechte Gehölze zu 
verwenden. Grundlage ist die „Kölner Straßenbaumliste“ (GALK-Straßenbaumliste). 
 
1. Baumscheiben sind nach den Vorgaben des Baumscheibenhandbuches anzulegen. Die Baumgruben 
sind mindestens 1,75 m tief auszukoffern und müssen mindestens ein Volumen von 12 m3 haben. 
Der durchwurzelbare Raum (Baumgrube) ist durch geeignete bau- und vegetationstechnische 
Maßnahmen, die die Belüftung und Durchwurzelung fördern, zu vergrößern. 
 
2. Sofern die Gefahr besteht, dass eine Baumscheibe durch häufiges Betreten oder Überfahren 
beeinträchtigt wird, ist die Baumscheibe durch geeignete, baumverträgliche und verkehrssichere 
Einbauten zu schützen (vgl. Baumscheibenhandbuch).

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V – Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 
 
1. Die Fertigstellungspflege endet mit der Abnahme, wenn Sicherheit über den Anwuchserfolg 
besteht. Abweichend von der DIN 18916 wird hier die ZTV La-StB angewendet. Die 
Fertigstellungspflege dauert mindestens bis zum 30. September nach der Herstellung. 
 
2. Bei Straßenbäumen ist eine anschließende Entwicklungspflege mehrjährig und bedarfsabhängig bis 
zum Erreichen eines funktionsfähigen Zustandes des Baumes durchzuführen. Die 
Entwicklungspflege endet mit der Abnahme der Pflegeleistungen. Die Entwicklungspflege bei 
Bäumen hat mindestens über einen Zeitraum von 2 Jahren zu erfolgen. Zum Ablauf der 
Entwicklungspflege ist der zur Verankerung des Baumes verwendete Dreibock oberhalb der 
Gießwand abzusägen und zu entfernen. 
 
VI – Pflege und Unterhaltung 
 
1. Die Zuständigkeit für neu gepflanzte Straßenbäume geht mit Beendigung der Entwicklungspflege 
auf das für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen über. 
 
2. Die Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume sind von geeignetem und 
entsprechend geschultem Personal nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen. 
 
3. Die Pflege und Unterhaltung von Jungbäumen haben auf Grundlage der ZTV-Baum und FLL-
Richtlinien zu erfolgen. 
 
VII – Bauliche Maßnahmen Dritter im Straßenraum 
 
1. Bei der Durchführung von baulichen Maßnahmen und Nutzungsveränderungen (Sondernutzungen) 
sind Straßenbäume grundsätzlich zu erhalten und mit geeigneten Maßnahmen / Mitteln zu 
schützen. Sofern Maßnahmen den Straßenbaumbestand beeinträchtigen können, ist das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen rechtzeitig in das Erlaubnisverfahren einzubeziehen.  
 
2. Zum Schutz der Straßenbäume sind Auflagen zu formulieren, die zum Bestandteil der Erlaubnis 
werden. Bei der Formulierung der Auflagen sind folgende Bestimmungen in den jeweils geltenden 
Fassungen zu beachten: 
a. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG, 
b. Landschaftsgesetz NRW, 
c. Kölner Baumschutzsatzung. 
 
3. Zum Schutz der Straßenbäume bei Sondernutzungen sind folgende Normen, Verordnungen und 
Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung zu beachten: 
a. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung 
(ZTV-Baumpflege), mit Ausnahme des Kapitels 3.2 „Kronensicherung“, 
b. DIN 18 920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und 
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, 
c. Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) Abschnitt 4: Schutz 
von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4),

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  Bäume 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
129 
 
d. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in 
Verkehrsflächen (ZTV A-StB), 
e. Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, Hrsg.: 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV Verlag Nummer 939) 
f. Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“ des Arbeitskreises Stadtbäume der Bundes-GALK 
(verändert, siehe Anhang 1 der Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes - 
Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung) 
 
4. Sofern erforderlich, sollen zum Schutz von Straßenbäumen im Einzelnen folgende Auflagen erteilt 
werden:   
a. Zum Schutz des Wurzelbereiches von Bäumen ist bei Abgrabungen das Verfahren zu bevorzugen, 
dass im jeweiligen Einzelfall am schonendsten ist. 
b. Vor Beginn der Baumaßnahme ist die ungefähre Lage und Ausdehnung des Wurzelbereiches der 
eventuell betroffenen Bäume festzustellen. 
c. Im direkten Wurzelbereich von Baumstandorten sollen möglichst keine Baumaßnahmen 
durchgeführt werden. Sind Leitungen im Wurzelbereich erforderlich, sind diese in einem Abstand 
von mindestens 2,5 m zum Baum (Stammaußenkante) wurzelschonend zu verlegen. Kann dieser 
Abstand nicht eingehalten werden, ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen rechtzeitig 
zu informieren. Dieses kann vom Bauträger den Einbau von Einrichtungen zum Schutz der Bäume 
auf dessen Kosten fordern.  
d. Kann ein ausreichender Abstand der Baumaßnahme zu den Bäumen gemäß c) nicht eingehalten 
werden, sollte die Leitungstrasse verändert werden. Ist eine andere Trassenführung nicht 
möglich oder aus übergeordneten Gründen nicht realisierbar, ist von dem Bauträger der Einbau 
von Einrichtungen zum Schutz der Bäume zu fordern. Die Kosten für zusätzliche 
Schutzeinrichtungen hat der Bauträger zu tragen. 
e. Vermeidbare Bodenverdichtungen, Aufschüttungen, Abgrabungen, Einträge von schädlichen 
Stoffen und Verletzungen ober- und unterirdischer Teile des Straßengrüns sind zu unterlassen.  
f. Wird durch die Bauarbeiten die Beseitigung von Straßenbäumen erforderlich, so ist eine 
Fällgenehmigung auf der Grundlage der Baumschutzsatzung einzuholen. 
g. Der Bauträger hat spätestens zwei Wochen vor Baubeginn die Fachämter, deren Anlagen 
betroffen sind, zu einem Ortstermin einzuladen. Dabei wird u.a. der Ablauf der Baumaßnahme 
im Hinblick auf die Straßenbäume direkt vor Ort abgestimmt und protokolliert.  
 
 Sind aufgrund der räumlichen Situation  im Bauablauf die unter Absatz 3 genannten Bestimmungen 
oder sonstige anerkannte Regeln der Technik nicht anwendbar, hat sich der (Sonder-) Nutzer des 
Straßenlandes rechtzeitig an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, welches im Einzelfall 
von den anerkannten Regeln der Technik abweichende Ausnahmen erteilt. 
 
5. Bei Baumaßnahmen größeren Umfangs ist die Einhaltung der Auflagen zum Erhalt der 
Straßenbäume durch eine Bau begleitende Aufsicht eines unabhängigen und qualifizierten 
Sachverständigen nachzuweisen (ökologische Baubegleitung). Die Baubegleitung legt die einzelnen 
erforderlichen Maßnahmen fest, kontrolliert die Arbeiten, erfasst während und nach Abschluss der 
Arbeiten den Umfang der Wurzelverluste und weiterer Schäden (Text / Liste und 
Fotodokumentation) und führt eine Bewertung, auch im Hinblick auf zukünftig zu erwartende 
Schäden, durch. Die ökologische Baubegleitung ist in den Auflagen zur Erlaubnis der Sondernutzung 
vorzusehen. Die Kosten für die Baubegleitung sind dem Antrag stellenden Bauherren aufzuerlegen.

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  Bäume 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
130 
 
6. Die Einhaltung der Bestimmungen und Auflagen zum Schutz der Straßenbäume ist zu prüfen. 
Verstöße sind gemäß den Auflagen zum Schutz der Straßenbäume bei Sondernutzungen von 
Straßenland durch Unternehmen zu ahnden. Bei Nichtbeachtung der Auflagen und/oder der 
Anweisungen der Vertreter des für die Straßenbäume zuständigen Fachamtes kann durch diese 
verlangt werden, die Baumaßnahme einzustellen (Baustopp). 
 
 
VIII – Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt Köln 
 
1. Bei allen Baumaßnahmen im Umfeld von Bäumen sind die Vorgaben der Baumschutzsatzung der 
Stadt Köln zu berücksichtigen. 
 
2. Für die Wertermittlung von Straßenbäumen ist im Falle des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs 
das Sachwertverfahren nach der Berechnungsmethode von KOCH in der jeweils neuesten Fassung 
zu Lasten des Bauherrn anzuwenden. Die Berechnung ist nachvollziehbar darzulegen. 
 
3. Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln, in der jeweils gültigen Fassung, ist zu beachten. Verstöße 
gegen die Baumschutzsatzung werden gegenüber allen nachweislich Verantwortlichen geahndet.  
 
 
IX – Verkehrssicherheit 
 
1. Die Baumkontrolle hat gemäß der Dienstanweisung über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von 
Bäumen in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen. 
 
2. Gefährdungen, die von Straßenbäumen ausgehen können, sind grundsätzlich durch 
baumpflegerische Maßnahmen zu beseitigen. Nur wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, ist ein 
Fällgrund gegeben. 
 
3. Straßenbäume sind durch Entwicklungs- und Unterhaltungspflegemaßnahmen an das für den 
Straßenverkehr erforderliche Lichtraumprofil anzupassen. 
 
4. Ragen Teile von Bäumen in das Verkehrsraumprofil der Fahrbahn, so ist je nach Verkehrsbedeutung 
der Straße und unter Berücksichtigung biologischer, statischer und gestalterischer Gesichtspunkte 
zu prüfen, ob Teile des Baumes oder der gesamte Baum entfernt werden müssen. Andernfalls sind 
die Teile des Baumes, die in das Verkehrsraumprofil hineinragen, zu kennzeichnen oder durch 
Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen zu sichern. Die Maßnahmen sind mit der 
Straßenverkehrsbehörde abzustimmen, soweit diese nicht selbst tätig wird. 
 
5. Die Sicht auf Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und andere Verkehrsteilnehmer sowie die 
Wirksamkeit der Straßenbeleuchtung darf durch Straßenbäume nicht maßgeblich eingeschränkt 
werden. Bereits bei der Auswahl der Bäume ist zu beachten, dass auch nach ihrem Heranwachsen 
die Sicht im Straßenverkehr gewährleistet ist. Bei einer Beeinträchtigung der Sicht ist zu prüfen, ob 
diese durch fachgerechten Schnitt beseitigt werden kann oder ob Verkehrszeichen und -
einrichtungen versetzt werden können.

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  Bäume 
                                                         
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131 
 
X – Richtlinien und Rechtsnormen 
Im Rahmen der Planung und der Bepflanzung von Straßenbaumstandorten sind nachfolgende Richtlinien 
und Rechtsnormen in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden: 
 
 DIN 18320 - Landschaftsbauarbeiten 
 DIN 18915 - Bodenarbeiten 
 DIN 18916 - Pflanzen und Pflanzenarbeiten 
 DIN 18917 - Rasen- und Saatarbeiten 
 DIN 18919 - Entwicklungspflege 
 
 FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege 
 FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; 
Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate 
 Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen 
 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV -Baumpflege) 
 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im 
Straßenbau (ZTV La-StB) 
 Merkblatt DWA-M 162 Baum, unterirdische Leitungen, Kanäle, DVGW/ DWA 
 Richtlinie für die Anlage von Straß en, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, 
Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4) 
 
 
Teil B: Technische Vorgaben 
 
I – Planungsvorgaben 
 
Planvereinbarung 
Planvereinbarung ist eine vorbereitende Planungsgrundlage, die verbindliche Rahmenbedingungen über 
die Lage, den Verlauf, sowie den Umfang des Vorhabens festschreibt. Die Mitzeichnung einer 
Planvereinbarung ist das Ergebnis eines grundsätzlichen fachlichen Planungsprozesses sowie die 
Abstimmung aller an Bauvorhaben beteiligten Ämter sowie der Leitungs- und Versorgungsträger. 
 
Planungskriterien 
Bereits im Rahmen der ersten Überlegungen sind bei der Artenwahl Kriterien wie Abstände (Ein- und 
Ausfahrten, Beleuchtungsmasten, Feuerwehrzufahrten und Überwuchs) Wuchseigenschaften (Größe, 
Kronenform, Fruchtbildung und Lichtdurchlässigkeit), sowie Leitungslage, bzw. Leitungsschutz zu 
berücksichtigen. 
 
Leitungsschutz 
Dieser richtet sich nach der Leitungsart und ist daher grundsätzlich mit dem Versorgungsträger im 
Rahmen der Planvereinbarung zu vereinbaren. Als Schutz können Lehrrohre, Trennfolie oder Trennwand 
verwendet werden. Der Einbau erfolgt nach Absprache mit dem Mitarbeiter des 
Versorgungsunternehmens im Rahmen der Herstellung von Pflanzgruben.

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  Bäume 
                                                         
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132 
 
Baumart 
Die aufgeführten Baumgattungen- und Arten der Kölner Straßenbaumliste sind anzuwenden. Als 
Pflanzgröße (Sortierung) ist grundsätzlich ein Alleebaum mit Drahtballen zu verwenden: Al 3xv (4xv) 
mDb StU 20-25. Die Qualität der Pflanzware muss den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der 
FLL entsprechen. 
 
Pflanzdetails 
Müssen im Einzelnen Angaben über die Einfassungen / Beläge, Pflanzgruben, Baumbeete, 
Pflanzsubstrate, Baumarten und Sortierung, sowie Befestigung und Verankerung beinhalten. Zur 
besseren Übersicht ist in nachfolgendem Beispiel, als Schema eine geplante Straßenbaumpflanzung 
dargestellt. 
 
II – Regelquerschnitte 
 
Regelquerschnitte in Kapitel 10 (Gestaltungshandbuch Baumscheiben) 
 
III – Pflanzvorgaben 
 
Pflanzsubstrat 
Das Kölner Pflanzsubstrat muss homogen vermischt sein. 
 
Pflanzgrube verfüllen, Vegetationstragschicht/Substrat, Schichtdicke bis 175 cm, in Homogener 
Mischung und in Lagen von ca. 25 cm einbauen, gemäß FLL-Vorgabe auf ≤ 95 % DPr verdichten und die 
Tragfähigkeit auf 45 MN/m2 im EV2 des Lastplattendruckversuches einstellen. Im offenen Teil der Grube 
ist abweichend eine Proctordichte von 85–87 % zu realisieren. Die einzelnen Lagen sind miteinander zu 
verzahnen. Der zu berücksichtigende Verdichtungsfaktor beträgt 1,2–1,35. 
 
Die Einhaltung der FLL-Vorgaben für Baumpflanzungen Teil 2 und die der Düngemittelverordnung sind 
per Eignungsprüfung nachzuweisen. 
 
Der Nachweis der Tragfähigkeit kann vor Ort abweichend auch im EVd (23-30 MN/m2) erfolgen. 
 
Gemisch aus 35 Vol.-% Oberboden gemäß DIN 18915 Bodengruppe 4, 
15 Vol.-% Lava 0/4, 
10 Vol.-% Lava 1/5, 
10 Vol.-% Lava 2/8, 
10 Vol.-% Lava 8/16, 
20 Vol.-% Lava 16/32, 
Oberboden liefern, 
 
Wurzellockstoff für Baumgrube einbauen, 
Wurzellockstoff der 2. Generation mit Terra-Preta-Humuseigenschaften (Nachweis der Eigenschaften 
hat mit Pyrolyse-Feldionisation, Massen-Spektrometrie, zu erfolgen) für das gezielte, verbesserte 
Wurzelwachstum von Bäumen mit dauerhafter organischer Depotwirkung und zur einleitenden 
Bodengenese des anstehenden Bodens im Sohlbereich der Baumgrube einbringen und mit dem 
Untergrund verzahnen.

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  Bäume 
                                                         
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133 
 
Hinweis: Wurzellockstoff ist ein Ionenaustauscher, Wurzelstimulator und langfristiges Nährstoffdepot 
und kein Langzeitdünger oder ähnliches. 
Einbaubare Menge: ca. 500 kg pro Baum, Einbauhöhe ca. 50 mm. 
1 m³ entspricht eingebaut ca. 1,2 t. 
Rechtzeitig vor dem Einbau ist ein aktuelles Prüfzeugnis mit Angabe der Produktionsstätte, max. 2 Jahre 
alt, zur Freigabe durch den Auftraggeber vorzulegen. 
Der Materialnachweis hat nur durch Originallieferscheine zu erfolgen. 
 
Belüftungen 
Pflanzgrube mit mindestens zwei Tiefenbelüftungen gem. der Skizze vorsehen.  
 
Tiefenbelüftung in offener Pflanzgrube, 
Bohrlochdurchmesser mind. 20 cm, 
Bohrlochtiefe mind. 100 cm, 
Verfüllen des Bohrloches mit Lava 8/16. 
 
Aufsetzrohr PVC DN 100 (geschlossenwandig) mit Einlass-Aufsatz aus Aluminiumguss AlSi7Mg, oben 
quadratisch, 
Abmessung: 100 x 100mm, Höhe: 180mm, geeignet für bis 12cm Pflastersteine, 
mit schwenkbarem Deckel aus Edelstahl 90 x 90 mm, Kranz zur Befestigung in Belag, 
rundes Unterteil: Ø 100 mm mit Noppen zur Kopplung an Rohr, Baulänge 200 cm, für Baugrubentiefe 
175 cm 
Produkt: Greenleaf ArborVent AV100P 
 
Gießrand / Kunststoffbewässerungswand 
Greenmax AquaMax Gießrand, dunkelgrün, Typ: AMGR325G, alterungsbeständig, uv-beständig, aus 
LDPE, Dicke 3 mm. 
Gießrand rund um den Baumstamm ca. 10 cm tief eingraben.  
Gießrandhöhe sichtbar: 20 cm. 
Verbindung mittels Gießrand-Kupplung (Kupplung 30-3). Eventuell an den Baumpfosten befestigen. 
(Umfang des Baumballens = Umfang des Gießrandes) 
 
Befestigung / Verankerung 
Verankerung: 3 Holzrundpfähle (Dreibock). Länge 300 cm; Zopf 8/10 cm; weiß geschält, gespitzt und 
gekegelt. Querverbindung der Holzrundpfähle mit Halbrundhölzern, weiß geschält. 
Befestigung: Kokosflechtband als Schlaufen in Form einer Doppelacht. 
 
Stammschutz 
Aufgrund von Sonneneinstrahlung, Verdunstung, sowie durch Wildverbiss ist ein Stammschutz 
unerlässlich. Bei besonders empfindlichen Baumarten wie Linden, Ahorn, bzw. Kastanien, Schutzmittel 
im Streichverfahren gemäß Herstellerangaben verwenden. Bewährt hat sich der Anstrich mit Arbo-Flex. 
Dieser ist bereits zum Zeitpunkt der Pflanzung anzubringen und ggf. im Rahmen der Entwicklungspflege 
zu erneuern, bzw. zu ergänzen.

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  Bäume 
                                                         
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134 
 
Baubeginn 
Der Baubeginn ist mindestens 14 Tage zuvor anzuzeigen. Erstellte Planungsunterlagen, hierzu gehören 
Lage-, Entwurfs-, Ausführungs- und Pflanzplan im Maßstab 1:250, sowie Leistungsverzeichnis, sind 
bereits vor der Ausschreibung der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vorzulegen. 
 
IV – Baustoffe 
 
Mögliche Lieferfirmen 
 
Wurzellockstoff 
Viahum-Wurzellockstoff 
Produzent: HK straße und grün GmbH 
Fon: 02921 9448460 
info@strasseundgruen.de 
 
PVC-Rohr mit Aufsatz 
Fa. Henrich Baustoffzentrum 
Poll-Vingster Str. 130-132 
51105 Köln 
Tel.: 0221/983810 
 
Lüftungskappe 
Greenleaf Deutschland KG 
Bockshard 20 
51580 Reichshof-Hunsheim 
 
Pflanzsubstrat 
Firma Vulkatec Riebensahm GmbH 
Im Pommerfeld 2 
56630 Kretz/Andernach 
Tel.: 02632/95480 Fax.: 02632/95 4820 
info@vulkatec.de  
 
Gießrand / Kunststoffbewässerungswand AquaMax 
GREENMAX B.V. 
Postbus 43 
NL-5473 ZG  Heeswijk-Dinther 
Tel: +31 (0)413 294447 
Fax: +31 (0)413 294286 
E-Mail: info@greenmax.eu 
www.greenmax.eu/de/giessrand/

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  Bäume 
                                                         
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Stadtgrün und Forst 
 
135 
 
Leitungsschutz / Folie 
Fa. Folienvertrieb Lücke GmbH 
Südlohner Weg 38 
48703 Stadtlohn 
Tel.. 02563/96995-0, Fax.: -/96995-28 
 
Leitungsschutz / Trennwände 
Fa. Dr. Vogelsang GmbH & Co. KG 
Industriestr. 2 
45699 Herten 
Tel.: 02366/80080 
 
Kokosflechtband 
Fa. Hermann Meyer KG 
Halstenbeker Weg 100 
25462 Rellingen 
Tel.: 04101/49090, Fax: /490939 
 
Stammschutz / ArboFlex 
Flügel- GmbH Osterode/Harz 
Tel: 05522/3191-0 Fax: 05522/3191-28 
info@fluegel-gmbh.de 
 
Wildverbissschutz-PVC 
Marley Deutschland GmbH 
Adolf-Oesterheld-Str. 28 
D 31515 Wunstorf 
Tel.: 05031/53-0 Fax.: 05031/53-371 
 
Wildverbissschutz 
Grube KG 
Hützeler Damm 38, 29646 Hützel 
Tel.: 05194/900, Fax.: 05194/900-270 
eberswalde@grube.de 
 
Hinweis: Sollte auf die vorgenannten Produkte nicht zurückgegriffen werden, ist vor dem Einbau die 
Gleichwertigkeit der anderen Produkte nachzuweisen.

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  Bäume 
                                                         
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Stadtgrün und Forst 
 
136

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  Bäume 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
137 
 
 
14. Kölner Straßenbaumliste 
 
 
 Kölner Straßenbaumliste                         
Stand:   2018 
  
   
lfd. 
Nr. 
Botanischer und 
deutscher Name 
Wuchshöhe ( m ) 
Breite ( m ) 
Lichtdurchlässigkeit      
(g)ering   (m)ittel  (s)tark 
Lichtbedarf 
Verwendung: 
(S)tandard-
sortiment 
(T)estpflanzung 
(V)ersuchs-
pflanzung – 
erwünscht 
(…) = Problem-
baum 
# = Klimabaum 
B e m e r k u n g e n 
1 
Acer burgerianum 
syn. Acer trifidum, 
Dreispitz-Ahorn 
8-10 
(15) 4-6 m ○-◑ S # aufrechter Wuchs, locker verzweigte Äste, auf 
geschützten Standorten ausreichend frosthart, 
2 
Acer campestre 
'Huibers Elegant'     
syn. Acer campestre 
'Elegant', Feld-Ahorn 
Elegant 
6-10 3-5 m ○-◑ T # sehr regelmäßiger, aufrechter Wuchs, gilt als 
Mehltaufrei,  
3 
Acer campestre 
'Elsrijk'   
Feld-Ahorn 
6-12 
(15) 4-6 m ○-◑ S # 
gerader durchgehender Stamm, im Wuchs 
schmaler und gleichmäßiger als die Art, später 
Laubfall; mehltaufrei; Trockenheit und 
vorübergehende Nässe vertragend, im 
Weinbauklima sind Hitzeschäden möglich, dort 
nicht immer strahlungsfest, gebietsweise 
Frostschäden in der Krone. 
4 
Acer campestre 
'Nanum'  
Kugel-Feldahorn 
5-7 4-6 g ○-◑ T,V 
Kugelform veredelt auf Acer campestre, 
langsamwachsend, an Straßen wegen 
Lichtraumprofil ausreichend Abstand beachten. 
5 
Acer 
monspessulanum *  
Französischer Ahorn 
5-8 (11) 4-7 (9) m ○-◑ T # 
*) im Straßenbaumtest seit 2005; anspruchsloser 
kleiner Baum mit breit-eiförmiger und rundlicher 
Krone; auf geraden durchgehenden Stamm 
achten; Kalk liebend; Wärme liebend und für 
trockene Standorte geeignet (Weinbauklima), 
gebietsweise Frostschäden; auch für Kübel und 
Container geeignet. 
6 
Acer platanoides 
'Apollo'    
Kegelförmiger Spitz-
Ahorn 
14-18 10-15 g ○-◑ V kegelförmige Krone, wie die Art, schneller 
wachsend, winterhart, Honigtauabsonderung 
7 
Acer platanoides 
'Allershausen' *    
Spitz-Ahorn  
Allershausen 
15-20 -10 g ○-◑ S # 
*) im Straßenbaumtest seit 2005; raschwüchsiger 
großer Baum, gerader durchgehender Stamm; 
bisher keine Hitzeschäden und Rindennekrosen. 
8 
Acer platanoides 
'Cleveland'  
Spitz-Ahorn Cleveland 
10-15 7-9 g ○-◑ S 
mittelgroßer Baum mit ovaler, im Alter breit-
eiförmiger, kompakter und regelmäßiger Krone, 
junge Blätter hellrot marmoriert; stadtklimafest

Grünhandbuch Köln 
  Bäume 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
138 
 
9 
Acer platanoides 
'Columnare'      
Säulenförmiger Spitz-
Ahorn  
 
 
 
Typ 1 
Typ 2 
Typ 3       
10 (16) 
 
 
 
 
 
 
 
2-3 
3-5 
5-7 
g ○-◑ S # 
schmaler säulenförmiger Baum, langsamer 
wachsend als die Art; Austrieb marmoriert, 
Belaubung später dunkelgrün; gebietsweise 
Rindennekrosen.   
 
3 Typen im Handel:  
 
Typ 1: schmalste Form 
Typ 2: breiter als Typ 1 
Typ 3: Krone weitet sich auf 
10 
Acer platanoides 
'Deborah' *             
Spitz-Ahorn Deborah 
15-20 10-15 g ○-◑ S 
*) im Straßenbaumtest seit 1995, mittelstark 
wachsend, Austrieb dunkelrot, später vergrünend, 
gerader durchgehender Stamm; gebietsweise 
Frostschäden in der Krone sowie Rindennekrosen 
11 
Acer platanoides 
'Emerald Queen'   
Spitz-Ahorn Emerald 
Queen    
15 8-10 g ○-◑ S # 
schnell- und schmalwüchsiger, Laub im Austrieb 
rot überlaufen, stadtklimafest und Trockenheit 
vertragend; gebietsweise starke Rindennekrosen 
12 
Acer platanoides 
'Fairview' *            
Spitz-Ahorn 
13-15 10 g ○-◑ T 
*) im Straßenbaumtest seit 2007, diese 
amerikanische Selektion wächst noch schmaler als 
'Deborah', bei etwa gleicher Höhe. Der Austrieb ist 
rötlich, die Herbstfärbung bronzen, 
Honigtauabsonderung, die Windfestigkeit wird 
hervorgehoben. 
13 
Acer platanoides 
'Globosum'           
Kugel-Spitzahorn 
-6 5-8 g ○-◑ S 
im Alter breiter als höher, langsam wachsend, auf 
Lichtraumprofil achten; gebietsweise 
Rindennekrosen; auch für Kübel und Container 
geeignet 
14 
Acer platanoides 
'Norwegian Sunset' 
syn. A. p. 'Pacific 
Sunset' 
10-12 10 g ○ V # 
ovale Krone, langsam wachsend; tolerant 
gegenüber Trockenheit und Luftschadstoffen; 
geringe Bodenansprüche; Herbstfärbung goldgelb 
bis orange-rot 
15 
Acer platanoides 
'Olmsted'  
Spitz-Ahorn Olmstedt 
10-12 
(15) 2-3 g ○-◑ S 
Krone schmal, säulenförmig, langsam wachsend 
gebietsweise Rindennekrosen; ähnlich Acer 
platanoides 'Columnare' 
16 
Acer rubrum 
'Redpointe' 
Rot-Ahorn Redpointe 
10-15 5-8 g ○-◑ V # 
schnellwachsend; schlanke, gleichmäßig 
pyramidale Krone mit durchgehendem Leittrieb; 
bei höherem pH-Wert weniger chlorotisch als 
andere A. rubrum; Herbstfärbung leuchtend rot; 
hitzeverträglich 
17 
Acer rubrum 
'Scanlon'     
Rot-Ahorn Scanlon 
10-12 3-4 g ○ S schmale eiförmige Krone, rote Blüte vor austrieb 
18 
Acer x freemannii 
'Autumn Blaze' *  
großkroniger Ahorn 
15-20 12-15 g ○-◑ V 
*) im Straßenbaumtest seit 2007, die erst straff 
aufrecht wachsenden Äste und Zweige bilden eine 
dichte, später breit ovale Krone, ein Hybride aus A. 
rubrum und A.sachcharinum, schnellwachsend, 
19 
Aesculus carnea 
'Briotii'           
Scharlach-
Rosskastanie 
10-15 8-12 g ○-◑ S 
mittelgroßer Baum, langsamwüchsiger als A.x 
carnea, mit rundlicher bis breitpyramidaler 
geschlossener Krone; kaum Früchte. 
20 
Aesculus 
hippocastanum  
'Baumannii'     
gefülltblühende 
Rosskastanie 
25 (30) 15-20 
(25) g ○ (S) 
großer Baum mit hochgewölbter Krone. Gefüllt, 
reinweiß blühend, keine Früchte. Eingeschränkte 
Eignung durch Streusalzempfindlichkeit, 
Miniermotte, Pseudomonas. 
21 Alnus cordata            
Italienische Erle 
10-15 
(20) 8-10 m ○ S 
kleiner bis mittelgroßer  Baum  mit lockerer, 
eiförmiger Krone, gebietsweise gute Eignung, 
treibt früh aus, lang haftende Belaubung 
(Schneebruchgefahr), hoher Lichtbedarf, in der 
Jugend frostempfindlich

Grünhandbuch Köln 
  Bäume 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
139 
 
22 Alnus spaethii *                             
Erle Spaethii 12-15 8-10 m ○ S # 
*) im Straßenbaumtest seit 1995, sehr 
raschwüchsiger Baum mit breit-pyramidaler Krone, 
Äste locker aufrecht; im Alter mehr waagerecht 
ausgebreitet, gerader durchgehender Stamm, lang 
haftende, dunkelgrüne, leicht glänzende 
Belaubung (Schneebruchgefahr) 
23 
Amelanchier arborea 
'Robin Hill' * 
Felsenbirne 
6-8  3-5 m ○-◑ V 
*) im Straßenbaumtest seit 2005; kleiner Baum, 
Lichtraumprofil beachten, Herbstfärbung, 
Blütenbaum; auch für Kübel und Container 
geeignet 
24 
Carpinus betulus 
'Frans Fontaine'                                  
Säulen-Hainbuche 
10-15 4-5 g ○-◑ S auch im Alter säulenförmig, Krone in der Jugend 
nicht ganz geschlossen, sehr windfest   
25 Catalpa bignonioides  
Trompetenbaum 
8-10 
(15) 6-10 m ○-◑ S # 
schnellwüchsiger, mittelgroßer Baum mit 
rundlicher Krone und weit ausladenden 
Seitenästen, artbedingt kein durchgehender 
Leittrieb, Krone im Alter breit gewölbt, großes 
dekoratives Blatt, später Austrieb, früher Blattfall, 
auffällige weiße Blütenrispen im Juni/Juli, 
Fruchtschmuck; auf Lichtraumprofil achten, 
bruchgefährdet; gebietsweise frostgefährdet 
26 Celtis australis 
Südlicher Zürgelbaum 10-20 10-15 m ○ V # ausladend, schirmförmige Krone; verträgt 
Trockenheit und versiegelte Standorte 
27 Cercis siliquastrum * 
Gemeiner Judasbaum 4-6 4-6 g ○ S # 
kleiner Baum, langsam wachsend, auf 
Lichtraumprofil und geraden Leittrieb achten, 
Blütenbaum;  Wärme liebend und für trockene 
Standorte geeignet (Weinbauklima), gebietsweise 
frostgefährdet  
28 Corylus colurna    
Baumhasel 
15-18 
(23) 
8-12 
(16) g ○-◑ S 
mittelgroßer bis großer Baum mit regelmäßiger, 
breit- kegelförmiger Krone, gerader durchgehender 
Stamm, Fruchtfall beachten, essbare Früchte; 
stadtklimafest 
29 
Crataegus lavallei 
'Carrierei'                           
Apfeldorn 
5-7  5-7 m ○ S 
Triebe mit starken Dornen, lang haftendes ledrig 
glänzendes dunkelgrünes Laub; anfällig gegen 
Feuerbrand; auch für Kübel und Container 
geeignet 
30 
Crataegus x 
mordenensis 'Toba'   
Rot-Dorn Toba                                    
5-7 4-6 m ○-◑ V 
kleiner Baum mit flachrunder ausladender Krone, 
selten durchgehender Stammtrieb, Blüte weißrot; 
bisher keine Rostanfälligkeit bekannt; auch für 
Kübel und Container geeignet 
31 
Crataegus persimilis 
'Splendens'   
pflaumenblättriger 
Weißdorn                                     
5-7 4-5 m ○ V 
kleiner Baum mit Eigenschaften des Weißdorns, 
mittelstark wachsend, im Alter genauso hoch wie 
breit, schnittverträglich, sehr frosthart, die z.Z. nur 
bei einigen Baumschulen zu beziehen  
32 
Fraxinus americana 
'Autumn Applause' 
Amerikanische Esche 
10-15 6-8 m ○ V # 
männliche Form mit breit eiförmiger Krone, stark 
aufragende Verzweigung; Herbstfärbung weinrot; 
wenig anfällig für Eschentriebsterben 
33 
Fraxinus americana 
'Autumn Purple' 
syn. F. a. 'Junginger', 
Amerikanische Esche 
15-18 12-15 s ○ V # 
männliche Form mit breit eiförmiger Krone; 
Herbstfärbung tief purpurrot bis lila; windbeständig; 
wenig anfällig für Eschentriebsterben 
34 
Fraxinus americana 
'Skyline' Weiß-Esche 
 
10-13 8-10 m ○ V # 
männliche Selektion ohne Früchte; durchgehender 
Leittrieb; breit eiförmige Krone; wenig anfällig für 
Eschentriebsterben  
35 
Fraxinus angustifolia 
'Raywood'  
schmalblättrige Esche 
10-
15(20) 10-15 s ○ V # 
schmalkroniger, mittelgroßer Baum, 
hitzeverträglich und Wärme liebend, stadtklimafest, 
gebietsweise frostempfindlich

Grünhandbuch Köln 
  Bäume 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
140 
 
36 
Fraxinus excelsior 
'Altena' *  
gewöhnliche Esche 
15-20 10-12 s ○-◑ (T) 
wie die Art, jedoch schlanker und regelmäßiger 
Wuchs, empfindlich gegen Trockenheit und 
Oberflächenverdichtung; anfällig für 
Eschentriebsterben 
37 
Fraxinus excelsior 
'Diversifolia' *     
Einblatt-Esche 
10-18 6-12 s ○-◑ (S) 
*) im Straßenbaumtest seit 1995; kleiner und 
schmalwüchsiger, lockerer Kronenaufbau, 
aufrechter Wuchs, ein für Eschen untypisches 
Blatt; anfällig für Eschentriebsterben 
38 
Fraxinus excelsior 
'Geessink'     
schmalkronige Esche 
15-20 10-12 s ○-◑ (S) schmal und schwächer wachsend; anfällig für 
Eschentriebsterben 
39 
Fraxinus ornus 
'Rotterdam'              
Blumen-Esche 
Rotterdam 
8-12 6-8 m ○ S 
wie die Art, regelmäßiger und kegelförmiger 
Kronenaufbau; Leittrieb durchgehend, trockenheit- 
und hitzeverträglich, auch für Kübel und Container 
geeignet 
40 
Fraxinus ornus 
'Meczek' *     
Kugelförmige Blumen-
Esche 
5-6 3-4 (6) m ○ V 
*) im Straßenbaumtest seit 2007,klein, leicht ovale 
Kugelform, stadtklimafest, zur Verwendung in 
kleinen Wohnstraßen auf Lichtraumprofil achten  
41 
Fraxinus 
pennsylvanica *                               
Rotesche 
15-20 10-15 m ○-◑ V # 
*) im Straßenbaumtest seit 2005; starkwüchsig, im 
Alter ausladende Krone, gerader durchgehender 
Stamm; stadtklimafest. Wegen überreichen 
Fruchtansatzes für stark befahrene Hauptstraßen 
nur eingeschränkt empfehlenswert. Weniger 
anfällig für Eschentriebsterben 
42 Ginkgo biloba      
Fächerbaum 
15-30 
(35) 
10-15 
(20) s ○-◑ S 
großer Baum mit unterschiedlichen Wuchsformen, 
fächerartige Blätter, zweihäusig, 
krankheitsresistent, hoher Lichtanspruch, Fruchtfall 
beachten, Herbstfärbung; stadtklimafest 
43 
Ginkgo biloba 
'Princeton Sentry' *  
Ginkgobaum Princeton 
Santry 
15-20 4-6 s ○-◑ S # 
*) im Straßenbaumtest seit 2005; schmal-
säulenförmige geschlossene Krone, 
schwachwüchsig, männliche Selektion, 
Herbstfärbung 
44 
Gleditsia triacanthos 
'Inermis'    
Dornenloser 
Lederhülsenbaum 
10-25 8-15 
(20) s ○ S # 
dornenlose Form,  in Einzelfällen könne 
nachträglich Dornen gebildet werden, als junger 
Baum frostempfindlich 
45 
Gleditsia triacanthos 
'Shademaster'        
Dornenloser 
Lederhülsenbaum 
10-15 
(20) 10-15 s ○ S # wie die Art, ein gerader Stamm mit aufsteigenden 
Ästen, Wuchs aufrecht, breitkronig, später Laubfall 
46 
Koelreuteria 
paniculata * 
Blasenbaum 
6-8  6-8 s ○ T # 
*) im Straßenbaumtest seit 2005, kleiner, langsam 
wachsender Baum, Krone sehr breit; auf 
Lichtraumprofil achten, konsequenter 
Erziehungsschnitt notwendig; Blütenbaum; 
stadtklimafest 
47 
Koelreuteria 
paniculata 'Fastigiata' 
Blasenbaum 
8-10 2 g ○ V 
langsamwachsende schmalkronige Sorte, z.Z. nur 
bei einigen Baumschulen zu beziehen, wurzelt mit 
wenig verzweigten, kräftigen, flach ausgebreiteten 
Hauptwurzeln, empfindlich gegen 
Oberflächenverdichtung, 
48 
Liquidambar 
styraciflua 
Amerikanischer 
Amberbaum 
10-20 
(30) 6-12 m ○ S # 
mittelgroßer bis großer Baum, Kronenform stark 
variierend, im Alter offene Krone, gerader 
durchgehender Stamm, Herbstfärbung; möglichst 
auf frischen Böden; gebietsweise als Jungbaum 
frostgefährdet

Grünhandbuch Köln 
  Bäume 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
141 
 
49 
Liquidambar 
styraciflua 'Moraine' *  
Amberbaum 
10-20 6-12 m ○-◑ V # 
wie die Art, jedoch kleiner, gleichmäßigere Krone 
und schnellerer Wuchs, Laub glänzend hellgrün, 
schöne Herbstfärbung 
50 
Liquidambar 
styraciflua 'Paarl' * 
Säulen-Amberbaum 
15-25 3-4 m ○ T,V # 
*) im Straßenbaumtest seit 2005,  mittlere 
Wuchskraft mit schmaler, spitz-kegelförmiger 
Krone;  intensive Herbstfärbung ist vom Standort 
(vollsonig, warme Tage, kühle Nächte) bedingt. 
51 
Liquidambar 
styraciflua 'Slender 
Silhouette' * Säulen-
Amberbaum 
10-15 3 g ○-◑ V # 
durchgehender Leittrieb; säulenförmige Krone, die 
auch im Alter schlank bleibt; ohne besondere 
Herbstfärbung 
52 
Liriodendron 
tulipifera              
Tulpenbaum 
25-35 15-20 g ○ S 
großer Baum mit breit-kegelförmigem Wuchs; 
durchgehender Leittrieb, raschwüchsig, verlangt 
tiefgründige, nährstoffreiche Böden,  Pflanzung mit 
Ballen vorzugsweise im Frühjahr, sonst leicht 
Wurzelfäule 
53 
Liriodendron 
tulipifera 'Fastigiata' *    
Säulen-Tulpenbaum 
15-18 4-6 g ○ S # wie die Art, jedoch schmalkronig, straff aufrecht 
wachsend, schöne Herbstfärbung 
54 Magnolia kobus * 
Baummagnolie  8-10 4-8 m ○-◑ S 
*) im Straßenbaumtest seit 2007, kleinkroniger, 
breit-kegelförmige, im Alter ausladende Krone, 
Blütenbaum, Blüte vor Austrieb  
55 
Malus-Hybr. 'Street 
Parade' 
Zierapfel 
4-6 2-3 m ○-◑ V 
schmal-eiförmige Krone; geringe Mehltau- und 
Schorfanfälligkeit; kleinkroniger Baum für schmale 
Straßen; reinweiße Blüte Ende April 
56 
Malus trilobata  
syn. Eriolobus 
trilobatus, Dreilappiger 
Apfel 
6-8 3-5 m ○-◑ V # 
pyramidal aufrecht wachsender kleiner Baum, 
schorfresistent, wenig Früchte, gute Alternative zu 
Pyrs, Crataegus.   
57 Malus tschonoskii *  
Wollapfel 8-12 2-4 m ○-◑ S 
*) im Straßenbaumtest seit 2005, Krone schmal-
kegelförmig, im Alter breiter werdend, 
schnellwüchsig, durchgehender Leittrieb, 
Herbstfärbung, Blüten und Fruchtschmuck 
unscheinbar, geringe Schorfanfälligkeit, hohe 
Krebsanfälligkeit, verlangt nährstoffreiche Böden; 
starke Stockausschläge 
58 
Metasequoia 
glyptostroboides 
Urweltmammutbaum 
25-35 10 m ○ S 
gerade durchgehender Stamm mit breit 
pyramidaler Krone; breit werdende Wurzelanläufe, 
auf ausreichenden Straßenabstand achten; 
laubabwerfend 
59 Ostrya carpinifolia * 
Hopfenbuche 
10-15 
(20) 8-12 m ○-◑ T # 
*) im Straßenbaumtest seit 2005; mittelhoher 
Baum, Krone kegelförmig, später rundlich, Wärme 
liebend und für trockene Standorte geeignet 
(Weinbauklima), im Erscheinungsbild der 
Hainbuche ähnlich 
60 
Parrotia persica 
‚Vanessa‘            
schmaler 
Eisenholzbaum 
6-10 3-5 m ○-◑ T 
niederländische Selektion, infolge eines 
durchgehend geraden Leittrieb aufrecht schmaler 
Wuchs, für beengte Standorte 
61 Paulownia tomentosa 
Blauglockenbaum 10-15 10-12 g ○ S # 
halboffene Krone; schnell wachsend; herzförmiges 
bis 40 cm großes Blatt; lilablaue Blütenrispen im 
Mai 
62 Platanus acerifolia           
Platane  
20-30 
(40) 15-25 g ○ (S) 
großer schnellwüchsiger Baum mit weit 
ausladender Krone,  Befall von Schadorganismen 
wie z. B. Blattbräune, Masaria, Platanenwelke, 
Platanennetzwanze etc. haben in den letzten 
Jahren zugenommen; stadtklimafest 
63 
Platanus acerifolia 
'Alphens Globe‘ 
Kugelform-Platane  
-6   g ○ V 
besonders für kleine Straßen geeignet. An Straßen 
wegen Lichtraumprofil ausreichend Abstand 
beachten

Grünhandbuch Köln 
  Bäume 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
142 
 
64 
Platanus acerifolia 
'Tremonia' *          
Säulen- Platane  
20-25 11-15 g ○ S 
wächst gegenüber der Platanus x acerifolia um ein 
Drittel schmäler, mit leicht aufwärts gerichteten 
Ästen 
65 
Populus simonii  
syn. P. brevifolia, 
Birkenpappel 
12-15 6-8 m ○ V 
schnellwachsend; schmal kegelförmig, im Alter 
breit und rund; Schneebruchgefahr durch frühen 
Austrieb; verträgt  Wind, Streusalz und nasse 
Böden  
66 
Populus simonii 
'Fastigiata' 
Säulenbirkenpappel 
7-10 4-6 m ○ V 
schnellwachsend; anfangs schmal säulenförmig, 
später breit kegelförmig; Schneebruchgefahr durch 
frühen Austrieb; verträgt  Wind, Streusalz und 
nasse Böden  
67 
Prunus avium  'Plena' 
Gefülltblühende 
Vogelkirsche 
10-15 8-10 g ○ S regelmäßig pyramidale Krone, durchgehender 
Leittrieb, keine Früchte. 
68 
Prunus padus 
'Albertii' 
Traubenkirsche 
6-10 4-6 m ○-◑ V 
anfangs breit kegelförmig, später fast kugelrund; 
weit in die Krone reichender Stamm; auffallend 
üppige, stark duftende Blüte; verträgt 
Versiegelung; Insektennährgehölz 
69 
Prunus padus 
'Schloss Tiefurt' *  
Traubenkirsche 
9-12 6-8 m ○-◑ T 
*) im Straßenbaumtest seit 2005, kleiner als die 
Art, Baum mit gleichmäßig geschlossener Krone, 
gerader durchgehender Stamm 
70 Prunus sargentii       
Scharlachkirsche 8-12 5-8 m ○-◑ S 
kleiner Baum, trichterförmig aufrecht wachsend, im 
Alter breit ausladend, Blütenbaum, spärlich 
fruchtend, Herbstfärbung  
71 
Prunus sargentii 
'Rancho'    
Zierkirsche Rancho 
6-8 3-4 m ○-◑ S wie die Art, jedoch Krone säulenförmig, nicht 
fruchtend, kräftige Blütenfärbung  
72 
Prunus spec.                   
Japanische Kirsche in 
Arten und Sorten 
3-15 1-10 g ○ S 
kleine bis mittelgroße Bäume mit unterschiedlichen 
Kronenformen, Blütenbaum; Gefahr von 
"Gummifluss" bei ungeeigneten Standorten, 
vorzeitige Alterung, je nach Veredelungsform 
Stamm- und Wurzelaustriebe; auch für Kübel und 
Container geeignet 
73 Prunus schmittii                                      
Zierkirsche Schmittii 8-10 3-5 m ○-◑ S schmal-kegelförmig, in der Jugend langsam 
wachsend, gerader durchgehender Stamm 
74 
Pterocaria rohifolia 
'Bokravention' *         
syn. P. r. Kyoto 
Convention 
10-
20(25) 10-20 m ○ V # 
*) im Straßenbaumtest seit 2007, schlanke, 
kompakte Krone, stadtklimafest, keine Ausläufer 
bildend 
75 Quercus cerris 
Zerreiche 20-30 10-20 m ○ V # stadtklimafest; kalkliebend; verträgt trockene und 
nasse Böden; nicht anfällig für Mehltau 
76 Quercus frainetto * 
Ungarische Eiche 
10-20 
(25) 10-15 g ○-◑ T # 
*) im Straßenbaumtest seit 2005; mittelgroßer bis 
großer Baum mit rundlich ausladender Krone; 
stadtklimafest 
77 Quercus palustris  
Sumpf-Eiche 
15-20 
(25) 
8-15 
(20) m ○ S 
großer Baum mit gleichmäßiger, kegelförmiger 
Krone, gerader durchgehender Stamm, 
Herbstfärbung; auch auf mäßig trockenen Böden 
gedeihend, auf Kalkböden Chlorosegefahr  
78 Quercus petraea 
Trauben-Eiche 
20-30 
(40) 
15-20 
(25) s ○ S großer Baum mit regelmäßiger eiförmiger Krone; 
stadtklimafester als die Art. 
79 
Quercus robur  
'Fastigiata Koster'   
Säulen-Eiche Koster 
15-20 3-5 m ○-◑ S auch im Alter schlanker und kompakter Wuchs 
80 
Quercus rubra 
Amerikanische 
Roteiche 
20-25 12-18 
(20) g ○ S 
starkwüchsiger großer Baum mit rundlicher Krone, 
durchgehender Leittrieb, Herbstfärbung, auf 
Kalkböden Chlorosegefahr

Grünhandbuch Köln 
  Bäume 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
143 
 
81 
Robinia pseudoacacia 
'Bessoniana'                               
Kegelakazie 
20-25 10-12 
(15) s ○ S # 
im Alter breite rundliche und dicht verzweigte  
Krone, meist durchgehender Leittrieb, wenige und 
nur kleine Dornen, selten Blüten 
82 
Robinia pseudoacacia 
'Sandraudiga' *    
Scheinakazie 
20-25 12-18 
(22) s ○ S # 
*) im Straßenbaumtest seit 1995,  jedoch 
geradschaftig als die Art (grader durchgehender 
Stamm) mit breit pyramidaler, locker auffallenden 
Krone, rosa Blüten 
83 
Robinia pseudoacacia 
'Semperflorens' 
Robinie, Scheinakazie 
15-20 10-15 s ○ V # 
aufrechte lockere Krone; wenig bedornt; durch 
Nachblüte oft von Juni bis September blühend, 
daher sehr wertvolles Insektennährgehölz 
84 
Robinia pseudoacacia 
'Umbraculifera'                       
Kugelakazie 
4-6 4-6 m ○ S 
kleiner Kugelbaum mit dichter Krone, keine Blüte, 
Lichtraumprofil beachten, auch für Kübel und 
Container geeignet 
85 Sophora japonica 
Schnurbaum 
15-20 
(25) 
12-18 
(20) m ○ S # 
mittelgroßer bis großer Baum mit breiter rundlicher 
Krone, im Alter ausladend, auf geraden 
durchgehenden Stamm achten, Sommerschnitt; 
üppige Blüte im Sommer/ Spätsommer, daher 
wertvolles Insektennährgehölz 
86 
Sophora japonica 
'Princeton Upright' 
Schnurbaum 
12-15 7-9 s ○ V 
schmaler und aufrechter wachsend als die Art; 
verträgt Versiegelung; üppige Blüte im 
Sommer/Spätsommer, daher wertvolles 
Insektennährgehölz 
87 
Sorbus 'Dodong'  
syn. S. commixta 
'Dodong', Ullung-
Eberesche 
10-12 6-8 m ○-◑ V # 
oval bis eiförmig mit bis weit in die Krone 
reichendem Stamm; bis 30 cm langes, breit 
gefiedertes Blatt mit intensiv orangeroter 
Herbstfärbung; kalkverträglich; tolerant gegen 
Hitze und Trockenheit; geringe Bodenansprüche; 
Insekten- und Vogelnährgehölz 
88 
Sorbus latifolia 'Henk 
Vink'  
Breitblättrige Mehlbeere 
8-12 4-6 m ○-◑ V # 
schmale, pyramidale, geschlossene Krone; 
stadtklimafest; geringe Bodenansprüche; verträgt 
Wind, Trockenheit und Versiegelung; Insekten- 
und Vogelnährgehölz 
89 Tilia americana 'Nova'        
Riesenblättrige Linde 25-30 15-20 g ○-◑ S 
großer Baum mit breit-kegelförmiger Krone, im 
Alter rundlich, raschwachsend, gerader 
durchgehender Stamm; Honigtauabsonderung 
90 
Tilia cordata 'Erecta'                               
Dichtkronige        
Winter-Linde 
15-20 10-12 
(14) g ○-◑ S Krone kleiner und regelmäßiger, als junger Baum 
langsam wachsend, kleines Blatt 
91 
Tilia cordata 
'Greenspire'                            
Amerikanische 
Stadtlinde 
18-20 10-12 g ○-◑ S 
Krone schmaler, regelmäßiger und dichter, im Alter 
breiter; Äste aufsteigend; gebietsweise 
Rindennekrosen 
92 
Tilia cordata  
'Rancho' *     
kleinkronige Winter-
Linde 
8-12 
(15) 4-6 (8) g ○-◑ S 
*) im Straßenbaumtest seit 1995, schmal-
eiförmiger, im Alter breiter, rundlicher regelmäßiger 
Kronenaufbau, langsam und kompakt wachsend, 
geringer Befall mit Läusen und daher wenig 
Honigtauabsonderung 
93 
Tilia flavescens  
'Glenleven' *                             
Kegellinde 'Glenleven' 
15-20 
(25) 12-15  g ○-◑ S # 
*) im Straßenbaumtest seit 1995, großer Baum mit 
geschlossener breit-kegelförmiger, im Alter 
ausladend-rundlicher Krone, raschwüchsig, 
gerader durchgehender Stamm 
94 
Tilia tomentosa 
'Brabant'             
Silberlinde Brabant 
20-25 
(30) 
12-18 
(20) g ○ S # 
eine breit-kegelförmig dichte und regelmäßig 
aufgebaute Krone, Selektionen mit geradem 
durchgehendem Stamm aus Tilia tomentosa, 
bessere Leittriebbildung

Grünhandbuch Köln 
  Bäume 
                                                         
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Stadtgrün und Forst 
 
144 
 
95 
Tilia tomentosa 
'Szeleste'          
Ungarische Silberlinde 
20-25 12-15 g ○ S # 
kein Honigtau, gleichmäßige, schmale eiförmige, 
später breit eiförmige Krone, stadtklimafest, 
verträgt im Vergleich zu anderen Linden längere 
Bodentrockenzeiten und Nährstoffarmut 
96 
Tilia europaea 
'Pallida'                
Kaiserlinde 
30-35 
(40) 
12-18 
(20) g ○ S 
gleichmäßige kegelförmige Krone, im Alter breit 
ausladend, verschiedene wurzelechte Selektionen 
im Handel 
97 Ulmus-Hybride 
'Dodoens'  12-15 5-6 g ○-◑ T # 
mittelgroßer Baum mit lockerer, schlank-
aufrechter, im Alter breit-kegelförmiger Krone, 
schnell wachsend, gerader durchgehender Stamm, 
auf eigener Wurzel vermutlich resistent gegen 
Ulmenkrankheit 
98 Ulmus -Hybride     
'New Horizon' * 20-25 8-10 g ○-◑ T # 
*) im Straßenbaumtest seit 2007, mittelgroßer 
Baum mit säulen- bis kegelförmiger dichter Krone, 
schnell wachsend, vermutlich hohe Resistenz 
gegen die Ulmenkrankheit, gerader durchgehender 
Stamm  
99 Ulmus - Hybride 
'Regal' * 15-20 6-8 m ○ T # 
*) im Straßenbaumtest seit 2007, mittelgroßer 
Baum mit schmaler Krone, schnell wachsend, 
gerader durchgehender Stamm, vermutlich 
resistent gegen Ulmenkrankheit 
100 Zelkova serrata *                        
Japanische Zelkove 20-25 15-25 g ○-◑ T,V # 
*) im Straßenbaumtest seit 2005, mittelgroßer bis 
großer Baum, rundkronig mit weit ausladenden 
Ästen, auf durchgehenden Leittrieb achten; 
gebietsweise spätfrostgefährdet; stadtklimafest

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  Schulen 
                                                         
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145 
 
 
 
 
 
 
Schulen

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Stadtgrün und Forst 
 
146 
 
 
15. Bau-, Qualitäts- und 
Ausstattungsstandards für 
Freianlagen an Schulen 
 
 
 
 
Inhaltsangabe 
 
1. Vorbemerkungen 
 
2. Befestigte Flächen 
2.1 Pausenhof 
2.2 PKW-Stellplätze 
2.3 Eingangsbereiche 
2.4 Spritzschutz an Gebäuden 
2.5 Feuerwehrzufahrten / Anlieferung Küche/Mensa 
 
3. Begrünung 
3.1 Baumpflanzungen 
3.2 Gehölzpflanzungen 
3.3 Rasenflächen 
3.4 Hecken 
 
4. Ausstattungselemente 
4.1 Sitzbänke 
4.2 Abfallkörbe 
4.3 Spielgeräte 
4.4 Fahrradständer 
4.5 Freiluftklassen 
4.6 Müllcontainer 
4.7 Fahnenmasten 
4.8 Poller 
 
5. Schulsportanlagen 
 
6. Beleuchtung

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  Schulen 
                                                         
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Stadtgrün und Forst 
 
147 
 
7. Grundstückseinfriedungen und bauliche Stützkonstruktionen 
7.1 Zaunanlagen 
7.2 Toranlagen 
7.3 Mauern 
7.4 Stützelemente 
 
8. Entwässerung 
8.1 Entwässerungsrinnen und Einläufe 
8.2 Versickerung von Niederschlagswasser über Mulden 
8.3 Versickerung von Niederschlagswasser über Rigolen 
 
9. Grundsätze bei kleineren Schulerweiterungsmaßnahmen 
 
10. Kosten

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Stadtgrün und Forst 
 
148 
 
1. Vorbemerkungen 
Diese Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards bestimmen den Mindestausstattungsmaßstab der 
Freianlagen an Schulen und gewährleisten bei einheitlichem Standard eine optimale Aufenthaltsqualität 
für SchülerInnen auf dem Schulgelände. Hauptaugenmerk ist dabei auch auf den Pflegeaufwand für die 
Instandhaltung der Außenanlagen zu legen. 
 
Vor Aufnahme der Planung ist Kontakt zum Hochbauarchitekten aufzunehmen. 
Der Vorentwurf /Entwurf ist der Qualitätssicherung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur 
Kenntnis und Abstimmung vorzulegen. 
 
Grundsätzlich sind die aktuellen Richtlinien, Normen und DIN- Vorschriften einzuhalten. Insbesondere 
sind die Unfallverhütungsvorschriften der UK NRW und die Richtlinien für Barrierefreiheit der Stadt Köln 
zu beachten. 
 
Der Barrierefreiheit ist bei Neubauten im gesamten Außenbereich sicherzustellen. Bei der Integrierung 
von Um- und Erweiterungsbauten in das vorhandene Schulensemble ist die Barrierefreiheit anzustreben. 
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte oder blinde Personen 
gleichberechtigt den Haupteingang des Schulgebäudes und die Zugänge der Sporthallen wie auch die 
Freiflächen eines Schulgrundstücks ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen können. 
 
2. Befestigte Flächen 
2.1 Pausenhof 
Pro Schüler ist eine Mindestfläche von 5 m² zu berücksichtigen. Die Pausenhoffläche ist aus Gründen der 
Beaufsichtigungspflicht möglichst zusammenhängend anzubieten. 2/3 der Fläche ist in Asphalt, 
alternativ in Pflaster anzulegen. Bei gleichzeitiger Nutzung als Pflege-, Feuerwehr- und Ver- und 
Entsorgungszufahrt muss die Tragschicht für Schwerlastverkehr ausgelegt sein. Wassergebundene 
Wegedecken oder wasserdurchlässige Beläge wie z. B. TerraWay sind ggf. im Bereich von Spielzonen 
oder im Bereich von „grünen Klassenzimmern“/ Freiluftklassen anzubieten. Auf den befestigten 
Pausenhofflächen sind Markierungen für Bewegungsspiele und/oder Spielfeldmarkierungen vorzusehen. 
Die Rutschhemmung R11 bei befestigten Flächen muss nachgewiesen werden. 
 
2.2 PKW –Stellplätze 
Die Anzahl der auf dem Grundstück nachzuweisenden PKW- Stellplätze richtet sich nach der Anzahl der 
Lehrer und Schüler. Die Zahl der Stellplätze wird in der Verwaltungsvorschrift der Stadt Köln als Anlage 
zu § 51 der BauO NW geregelt. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Stellplätze wird im Regelfall von 
der Gebäudewirtschaft mitgeteilt. 
 
Sofern die Vorschriften der Wasserschutzzonenverordnung es zulassen, sind die Stellplätze mit 
wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen oder mit Rasenfugenpflaster auszubauen. 
Behindertenparkplätze müssen vollständig befestigt werden und dürfen keine begrünten Fugen 
aufweisen. 
 
2.3 Eingangsbereiche 
Der Hauptzugang ist bei ausreichendem Platzangebot großzügig im Sinne eines Vorplatzes zu befestigen. 
Die Zugänge zum Gebäude sind barrierefrei zu erstellen. Zur besseren Orientierung sehbehinderter

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149 
 
Personen ist ein taktiles Leitsystem vom öffentlichen Bereich (Gehweg/Parkplatz) in den Außenraum zu 
integrieren. Bei Zuwegungen über Rampen ist die Richtlinie der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für 
barrierefreies Bauen zu berücksichtigen. Einrichtungen wie Müllcontainer und/oder Streuboxen für den 
Winterdienst sind nach Möglichkeit nicht im repräsentativen Eingangsbereich anzuordnen. 
 
2.4 Spritzschutz an Gebäuden 
Im Übergangsbereich von Vegetationsflächen zum Gebäude ist ein Spritzschutz in Form eines 
Plattenstreifens in einer Mindesttiefe von 0,30 m vorzusehen. Alternativ kann auch Betonpflaster 
verwendet werden. 
 
2.5 Feuerwehrzufahrten / Anlieferung Küche/Mensa 
Feuerwehrzufahrten in nicht befestigten Bereichen sind in Rasenfugenpflaster oder Schotterrasen mit 
entsprechend schwerlastverkehrstauglichen Tragschicht  auszubauen. 
Bezüglich der Anlieferung der Mahlzeiten für die OGTS sind die Wünsche der Schule zu berücksichtigen. 
Da die Lebensmittel mit Rollwagen zum Eingang transportiert werden, ist eine glatte Befestigung 
zwischen dem Standort des Fahrzeugs und dem Eingang mit Pflaster oder Asphalt sinnvoll. Eine 
Anlieferung sollte nach Möglichkeit den Pausenhofbetrieb nicht behindern. Der Anlieferungsbereich 
sollte für Schüler_Innen nicht zugänglich sein. 
 
3. Begrünung 
Die Pflanzqualitäten müssen grundsätzlich den Gütebestimmungen des BdB (Bund deutscher 
Baumschulen) und den FLL- Richtlinien (Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, entwickelt von der 
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung- Landschaftsbau e.V.) entsprechen und sind bei 
Lieferung zu überprüfen. 
 
3.1 Baumpflanzungen 
Vorhandener Baumbestand ist nach RAS LP4 (Richtlinie für den Schutz und die Erhaltung geschützter 
und schützenswerter Baum- und Strauchbestände im Bereich von Baustellen und 
Baustelleneinrichtungen) und DIN 18920 zu schützen und nach Möglichkeit in die Planung zu 
integrieren. 
 
Bei Neuanpflanzungen sind Baumarten in einer Pflanzstärke von mind. 20/25 cm Stammumfang zu 
verwenden. Bäume unterschiedlicher Ordnung dienen der räumlichen Gliederung der Außenfläche. Mit 
ihren vielseitigen Wuchsformen und Größen können architektonische Besonderheiten des Gebäudes 
betont werden. Auch tragen sie als Schattenspender zur Verbesserung des Mikroklimas bei und steigern 
die Aufenthaltsqualität. Bei Standorten in befestigten Flächen ist das Bodensubstrat Typ Köln zu 
verwenden. Die Baumgruben sind gemäß Grünhandbuch der Stadt Köln herzustellen.  
Für die Baumgruben in befestigten Flächen sind mindestens 12 m³ Baumsubstrat zu verwenden. Die 
Baumgruben sind mit einer Tiefe von 1,75 m herzustellen. 
 
Der Baumstandort ist mit mindestens zwei Belüftungsöffnungen zu versehen. 
Die Vorgaben aus dem Kölner Grünhandbuch sind in Rücksprache mit dem Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen im Rahmen der Leistungsphase 5, Ausführungsplanung bauvorhabenbezogen 
abzustimmen.

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150 
 
Um das Ablaufen der Deckschicht aus wassergebundener Decke auf den Baumscheiben zu verhindern, 
sind die Baumscheiben bis auf eine Mindestgröße von ca. 0,6 x 0,6 m zuzupflastern. Zur Stabilisierung 
der innenliegenden Pflastersteinreihe ist ggf. ein Stahlband einzulegen. Der offene 
Baumscheibenbereich kann rund oder eckig ausgebildet werden. 
 
Jeder Baum ist mit einem Dreibock zu sichern und mit einem Gießrand auszustatten. Nach Abnahme der 
2-jährigen Entwicklungspflege sind der Gießrand einzuebnen und der Dreibock zu entfernen. Diese 
Vorgabe ist im LV zwingend zu berücksichtigen. 
 
Auf die Pflanzung von Platanen und Eichen ist zu verzichten. 
 
Je nach Baumart ist auf einen ausreichenden Abstand zur Fassade wie auch zu Bestandsbäumen zu 
achten. Als Entscheidungshilfe kann die Kölner Straßenbaumliste dienen. 
 
Nächste Seite: Beispielhafte Darstellung einer Baumscheibe in einer Freifläche.  
 
Weitere Baumscheibendetails in Kapitel 10 (Gestaltungshandbuch Baumscheiben).

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152 
 
3.2 Gehölzpflanzung 
Auf Strauchpflanzung ist weitestgehend zu verzichten. In besonderen Fällen und nach Absprache sind 
freiwachsende Solitärsträucher als Sichtschutz zu verwenden. Grundsätzlich sind dornenlose und nicht 
giftige Pflanzen zu verwenden. Als Bodendecker kommen trittfeste, pflegeleichte und robuste Pflanzen 
wie beispielsweise bodendeckender Bambus, Gräser oder Efeu zum Einsatz. Bei der Verwendung von 
Kletterpflanzen ist darauf zu achten, keine wuchernden Arten zu verwenden. 
 
Vegetationsflächen sind in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
situationsabhängig mit einem dauerhaften oder demontierbaren Durchlaufschutz zu versehen. 
  
3.3 Rasenflächen 
Rasenflächen z. B. sind erst ab einer Größe von 200 m² anzulegen. Vegetationsflächen, die als 
Rasenflächen zu Stellplätzen oder als Randstreifen zu Zaunanlagen angelegt werden, müssen eine 
Mindestbreite von 60 cm haben und sollten mit einem Pflaster- oder Plattenstreifen als Mähkante 
abgegrenzt sein. 
 
3.4 Hecken 
Auf Heckenpflanzungen und die Verwendung von Formgehölzen ist grundsätzlich zu verzichten. In 
besonderen Fällen, wie z. B. für die Abschirmung von Müllcontainerstandorten kann eine 
Heckenpflanzung befürwortet werden. Ggf. ist ein Durchlaufschutz vorzusehen. 
Bei besonderen Gebäuden sind langsam wachsende Formgehölze nach Absprache möglich. 
 
4. Ausstattungselemente 
4.1 Sitzbänke 
Als Bänke werden grundsätzlich Gitterkonstruktionen (wie z. B. Typ Köln), als  
2- oder 3-Sitzer, mit oder ohne Lehne verwendet, die aus tragendem Flachstahl 20x30 mm und 
Rundstahl 4 mm Durchmesser hergestellt und in einem Raster von 20x20 mm durch 
Induktionsschweißungen verbunden werden (siehe Hinweise Kapitel 17). 
Die Farbauswahl ist mit der QS und dem Architekten abzustimmen. 
 
4.2 Abfallkörbe 
Bei den Abfallkörben ist eine Gitterkonstruktion (Typ Köln) wie unter 4.1 vorzusehen. Da die 
SchülerInnen der Kölner Schulen aktiv an den Umweltschutz herangeführt werden, sind auf den 
Schulhöfen sog. Müllstationen mit gelben(RAL 1023), blauen (RAL 5010) und anthrazitfarbenen (RAL 
7016) Abfallkörben einzurichten. Eine abweichende Farbauswahl ist abzustimmen. 
 
Alternativ zu den o.g. Abfallkörben kann der  Mülltonnentyp der Firma Stumpf in Abstimmung mit dem 
Amt für Schulentwicklung und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen  zum Einbau kommen. 
 
4.3 Spielgeräte 
Die Auswahl der Spielgeräte erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung, der Schulleitung 
und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. 
Dem Gedanken der Inklusion Rechnung zu tragen, ist die Bespielbarkeit mindestens eines Spielgerätes 
barrierefrei zu ermöglichen.

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153 
 
Spielgeräte sind entsprechend den Anforderungen der DIN EN 1176, Fallschutzbereiche der DIN EN 1177 
einzubauen und herzurichten. Als Fallschutz ist ein flächig verlegter Fallschutz mit gebundenem 
Gummigranulat, Sand oder Hackschnitzel zu verwenden. Fallschutzplatten sind nur bei sehr 
kleinräumigen Flächen zu verwenden. 
 
Die Verwendung von Sand als Fallschutz ist im Einzelfall abzustimmen. 
 
Die Abnahme der Spielgeräte ist durch einen unabhängigen Gutachter durchzuführen. 
 
4.4 Fahrradständer / Kickborde 
Die Anzahl der Fahrradständer richtet sich nach den Schülerzahlen und ist in der Richtzahlenliste der 
Stadt Köln, die auf § 51 der Bau O NW Bezug nimmt, vorgegeben. An Grundschulen ist grundsätzlich für 
je 6 Schüler 1 Stellplatz zu berücksichtigen. An weiterführenden Schulen ist für je 15 Schüler 1 Stellplatz 
zu berechnen. Die Anzahl ist jedoch von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Bedarf und den 
Vorstellungen der Schule in Absprache mit dem Amt für Schulentwicklung festzulegen. Die 
Fahrradständer sollen möglichst im Blickfeld auf dem einsehbaren Schulhof angeboten werden, um 
Vandalismus und Diebstahl vorzubeugen. Fahrradständer dienen dem geordneten Abstellen von 
Fahrrädern.  
 
Der Fahrradständer mit Querholm soll fest montiert im Regelfall als Rundprofil, Durchmesser 4,8 cm, mit 
einer Länge von 1,00 m und eine fertigen Einbauhöhe von 0,90 m eingebaut werden. Alternativ sind die 
Fahrradständer auch als Flachstahl mit vergleichbaren Größen denkbar. Bei Fahrradständern ohne 
Querholm ist eine Einbauhöhe von 0,80 m vorzusehen. 
 
An Grundschulen ist die Einbauhöhe wegen der kleineren Rahmenhöhen der Fahrräder auf 0,70 m zu 
reduzieren. 
 
4.5 Grünes Klassenzimmer / Freiluftklasse (sofern gefordert) 
Das grüne Klassenzimmer / Freiluftklasse dient dem Unterricht im Freien und ist aus Grauwackeblöcken, 
Betonsitzsteinen oder als Bankkonstruktion auf befestigter Fläche, wassergebundener Decke oder Rasen 
anzulegen. Auf Rasenflächen müssen die Sitzblöcke mit einer Pflasterkante als Mähkante umgeben sein. 
 
4.6 Müllcontainer 
Der Standort für die Müllcontainer ist optisch abzuschirmen und im Nahebereich der Küche, sofern 
möglich und gewünscht, vorzusehen. 
 
Die Einfriedung der Müllcontainer können mit Heckenpflanzen eingegrünt werden. Überdachte 
Müllcontainerstandorte sind nur in Ausnahmefällen und nach Absprache zulässig. 
 
Grundsätzlich sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: 
 Müllcontainer im Außenbereich von Schulen sind grundsätzlich mit einem Mindestsicherheitsabstand 
von 5 m zu Fassaden aufzustellen.  
 Abweichungen (beispielsweise beim Bauen im Bestand) müssen im Vorfeld abgestimmt werden.

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154 
 
 Der Müllstandort ist mit einem 2 m hohen Stabgitterzaun einzufrieden und mit einem 1,50 breiten 
Tor zu versehen. Sofern „Fremdbefüllungen“ befürchtet werden, ist der Standort mit 
Dachkonstruktion als Käfig auszubilden. Das Tor ist mit einem Dreikantschloss (8 mm) auszustatten. 
 Der Müllstandort ist in einer Entfernung von bis zu maximal 15 m zu Grundstücksgrenze (bzw. 
gefahrlos für Schüler_Innen anfahrbare Toranlage) zu verorten. Bei weiter entfernten Standorten ist 
eine ungehinderte Befahrung des Schulgeländes mit dem Müllfahrzeug zu gewährleisten, wobei diese 
Variante wegen potentieller Gefährdung der Schüler_Innen weitgehend auszuschließen ist. Sollte 
dies nicht zu vermeiden sein, ist dies im Vorfeld abzustimmen. 
 Zur Optimierung der Mülltrennung werden die Standorte mit den entsprechenden Containern für 
Papier (blau), Verpackungen (gelb), Bio (braun) sowie Restmüll (grau) von der AWB ausgestattet.  
 Die Anzahl der an der jeweiligen Schule einzuplanenden Behälter gibt 402/1 vor. 
 Der Standort der Müllcontainer muss für alle Nutzer, nicht nur für die AWB, sondern auf einem 
weitläufigen Schulgelände auch für das Reinigungs-, das Küchenpersonal, und vor allem für die  
SchülerInnen, die den Papier- und Verpackungsmüll selbst aus den Unterrichtsräumen entsorgen, gut 
erreichbar sein. 
 Gegebenenfalls sind zwei oder drei Standorte auf dem Schulgelände einzurichten. Diese sind in 
Absprache mit 402/1 und der AWB festzulegen. 
 Die Mülltrennung innerhalb der Freiflächen wird durch farbige Mülltonnen ermöglicht (gelb- Plastik, 
blau- Papier, anthrazit- Restmüll), die als „Müllstationen“ hergestellt werden. 
 
Zu den Abmessungen der abschließbaren Müllkäfige dienen die entsprechend der von den AWB 
empfohlenen Beispiele:  
 
Sofern ein Konfiskatkühler im Außenbereich aufgestellt werden soll, ist ein Stromanschluss vorzusehen. 
Die Abstimmung ist mit der TGA Abteilung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorzunehmen.

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155 
 
Beispiel für einen Standort mit gegenüber stehenden Behältern
Breite 2x1,50 Meter= 3 Meter
Tiefe 1,20 Meter Tiefe  
Durchgangsbreite bei gegenüberstehenden Behältern 2,00 Meter Gesamttiefe 4,40 Meter
Tür 1,50 Meter
nach außen zu öffnen
Tiefe 1,20 Meter
Breite 2x1,50 Meter= 3 Meter
Die Durchgangsbreite einer Tür, bei einer Umhausung des Standortes 
muß 1,50 Meter betragen und über eine Feststellvorrichtung verfügen.
Die Schließung ausschließlich über Dreikant (9mm)8 mm
Beispiel für einen Standort mit nebeneinander stehenden Behältern
Breite 4 x1,50 Meter= 6 Meter
Tiefe 1,20 Meter
Gesamt- 
tiefe 3,20 
Meter
Durchgangsbreite bei nebeneinander stehenden Behältern 2,00 Meter
 
Tür 1,50 Meter
Die Durchgangsbreite einer Tür, bei einer Umhausung des Standortes 
muß 1,50 Meter betragen und über eine Feststellvorrichtung verfügen.
Die Schließung ausschließlich über Dreikant (9mm)8 mm
500-1100 ltr Behälter
500-1100ltr Behälter
500-1100 Behälter
500-1100ltr Behälter
500-1100 Behälter 500-1100 Behälter 500-1100ltr Behälter 500-1100ltr Behälter
 
 
4.7 Fahnenmasten 
Im Bereich des Haupteingangs sind Standorte für vier Fahnenmasten in einem regelmäßigen Abstand 
von mindestens 1,50 m vorzusehen. 
 
Die Fahnenmasten sind in Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft Abteilung TGA ggf. mit einem 
Blitzschutz zu versehen.

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156 
 
4.8 Poller 
Es sind runde, anthrazitfarbene Metallpoller vorzusehen( siehe Gestaltungshandbuch der Stadt Köln). 
5. Schulsportanlagen 
Bei Schulsportanlagen ist in Absprache mit dem Amt für Schulentwicklung eine Grundausstattung mit 
Sportangeboten zu berücksichtigen. Dazu gehören an Grundschulen eine 50 m Laufbahn, eine 
Weitsprunganlage und ein Kleinspielfeld. In weiterführenden Schulen ist mindestens eine 75 m 
Laufbahn anzubieten. Der Belag ist nach Vorgabe in Kunststoff oder Tennenbelag auszubilden.  
6. Beleuchtung 
Die Beleuchtung der Schulgebäude, Zugänge zu Turnhallen und Zufahrten, Fahrradabstellplätze und 
Müllstandorten erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Es ist eine Nennbeleuchtungsstärke 
von 5 Lux nach DIN 5035-2 ausreichend. Für die Beleuchtung sind Mastleuchten mit einer 
Lichtpunkthöhe von 3,50- 4,00 m vorzusehen. Die Auswahl des Typs erfolgt in Absprache mit dem 
Architekten und der Gebäudewirtschaft.  
 
Mastleuchtenstandorte sind in Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft, Abteilung TGA ggf. mit einem 
Blitzschutz zu versehen. 
 
Toranlagen, die als Hauptzuwegung zum Eingangsbereich dienen, müssen ausreichend erhellt werden. 
Vorhandene Straßenbeleuchtungen sind zu berücksichtigen. Schulhofflächen wie auch nicht überdachte 
Fahrradabstellplätze sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu beleuchten. 
 
Treppen und Hindernisse müssen erkennbar sein (Beleuchtungsstärke 5 Lux; siehe auch Richtlinien der 
GU NRW). 
 
Fluchtwege aus dem Gebäude sind nach Vorgaben des Brandschutzes zu beleuchten. Fluchtwege im 
Außenbereich sind ausreichend zu beleuchten (1 Lux). 
Die Beleuchtung der Gebäudeeingänge ist bei der Planung des Gebäudes vom Hochbauarchitekten zu 
berücksichtigen. 
 
7. Grundstückseinfriedungen und bauliche Stützkonstruktionen 
7.1 Zaunanlagen 
Zur Einfriedung von Schulgrundstücken sind Stabeisengitterzäune in einer Höhe von 2,00 m vorzusehen. 
Hierbei ist der obere Abschluss so glatt auszubilden, dass die Verletzungsgefahr beim Überklettern 
gemindert wird. 
 
Sofern der Abstand zur nächsten Erdungsanlage weniger als 3 m beträgt, sind metallene Zäune und 
metallene Zaunpfosten mit der nächsten Erdungsanlage zu verbinden. 
 
7.2 Toranlagen 
Toranlagen sind in ihrer Höhe den Zaunanlagen anzupassen. Als Pflege- / Feuerwehr oder 
Parkplatzzufahrt sind sie in einer minimalen lichten Weite von 3,5 m als 2-flügelige Toranlage 
auszubilden. 1-flügelige Tore sind in einer lichten Weite von mindestens 1,50 m vorzusehen.  
 
Blitzschutz siehe 7.1

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157 
 
Die Details der Schließanlage sind grundsätzlich mit dem Bauherrn abzustimmen. 
 
7.3 Mauern 
Auf Mauern als Einfriedung ist aus Kostengründen zu verzichten. Als Gestaltungselemente sind sie in 
Absprache mit der Gebäudewirtschaft in Ausnahmefällen zu errichten. 
 
7.4 Stützelemente/Treppen 
Zum Abfangen von Böschungen wie auch zur Überwindung großer Höhenunterschiede auf kurzen 
Distanzen wird die Verwendung von Natursteinblöcken oder L- Steinen vorgeschlagen. L-Steine sollten 
wegen ihrer gering ästhetischen Ausstrahlung mit herüberhängenden Pflanzen kombiniert werden und 
nur dort zur Verwendung kommen, wo ein direkter und dauernder Sichtkontakt nicht gegeben ist. Die 
Ausbildung von Ortbetonwänden kommt nur in Ausnahmefällen zum Einsatz. 
 
Die Verwendung von Gabionen ist nur in nicht für SchülerInnen zugängliche Bereiche möglich, da die 
Verletzungsgefahr beim Bespielen und Belaufen zu risikoreich ist. 
Treppenanlagen sind aus Betonblockstufen herzustellen. Die Vorderkante ist farblich kontrastreich 
abzusetzen. Vor Treppenanlagen (oben) sind taktile Aufmerksamkeitsfelder von ca. 0,60 m Tiefe 
auszubilden 
 
8. Entwässerung 
Grundsätzlich ist die Wasserschutzzone, in welchem das Grundstück liegt, festzustellen. Nach diesem 
Ergebnis richtet sich das Verfahren zur Einleitung von Oberflächenwasser in den Untergrund. 
Grundsätzlich soll die Versickerung von anfallendem Oberflächenwasser auf dem Grundstück 
vorgenommen werden. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist mittels eines geo-hydrologischen 
Gutachtens, welches von der Gebäudewirtschaft in Auftrag gegeben wird (Berechnung des kf-Wertes) 
nachzuweisen. Sollte eine örtliche Versickerung nicht möglich sein, ist der Anschluss an das öffentliche 
Kanalnetz vorzunehmen. 
 
8.1 Entwässerungsrinnen und Einläufe 
Die Entwässerung und die Anordnung der Einläufe mit Anschluss an die Entwässerungskanäle sind 
individuell projektabhängig. Die Entwässerung ist nach Möglichkeit über offene Muldenrinnen 
sicherzustellen. Auf geschlossene Rinnen (Schlitzrinnen oder Kastenrinnen mit Rostabdeckung) ist 
wegen der wartungsintensiven Betreuung zu verzichten. 
 
Vor bodentiefen Fenstern und Türen sind Kastenrinnen oder Roste / Sauberlaufzonen einzuplanen. Die 
Vorgaben über die Lage der Entwässerungskanäle sind vom Bauherrn in Form von Lageplänen zu liefern. 
Die Funktionalität ist seitens des Bauherrn sicherzustellen, ggf. über Kanalbefahrungen festzustellen. 
 
8.2 Versickerung über Mulden 
Offene Mulden, die der Versickerung von Oberflächenwasser dienen und wechselnde Wasserstände 
aufweisen, sind mit einem Stabgitterzaun, mindestens 1,20 m hoch, einzuzäunen und nach Möglichkeit 
einzugrünen. Alternativ sind die Mulden mit entsprechenden Gehölzen zu bepflanzen. Es ist ein Antrag 
für eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Köln zu stellen.

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158 
 
8.3 Versickerung über Rohrrigolen 
Rohrrigolen sind mit befestigten Oberflächen überbaubar. Die Dimensionierung einer Rigole ergibt sich 
aus den Angaben im geo-hydrologischen Gutachten. Für die Versickerung über eine Rohrrigole ist ein 
Antrag für eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz zu stellen. 
 
9. Grundsätze bei kleineren Schulerweiterungsmaßnahmen 
Bei kleineren Schulerweiterungsmaßnahmen sollen die vorhandenen Außenanlagen im Regelfall 
erhalten bleiben. Vorzusehen ist das Anarbeiten der Außenanlagen an neue Gebäudeteile, sofern keine 
weiteren Maßnahmen ausdrücklich gefordert werden. 
 
10. Kosten 
Als Kostenobergrenze sind bei Neubaumaßnahmen 8% der Gesamtbaukosten einzuhalten.

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159 
 
 
 
 
 
 
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160 
 
 
16. Abfallbehälter 
 
 
Anwendung:   Grünanlagen und Grünplätze 
 
Technische Details:  Abfallbehälter mit Bodenplatte, 
   an Ein- und Ausgängen mit Hundekottütenspender 
 
Farbe:    RAL 6009 / tannengrün 
 
Abstände:   Einzelstandorte, mindestens 2 m Abstand zu Bänken 
 
   Fotos                                                  (mit Hundekottütenspender)     
       
 
Ausschreibungstext:  
 
Abfallbehälter, RAL 6009 / tannengrün; 
Abfallbehälter mit Betonplatte, verzinkt, mit Deckel; 
Außendurchmesser: ca. 48 cm; 
Gesamthöhe mit Deckel: ca. 76 cm; 
Gewicht: ca. 50 kg; 
Fassungsvermögen: 70 Liter; 
verzinkt nach DIN EN ISO 1461;  
Schichtdicke 50-150 μm;

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  Details 
                                                         
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161 
 
pulverbeschichtet, RAL 6009 (tannengrün), mit einer 8-stufigen nasschemischen und zinkphosphatierten 
Vorbehandlung, mit thermischer Aushärtung lösemittelfreier, 
trockener, rieselfähiger, umweltfreundlicher Pulver; 
Schichtstärke mindestens 60 μm; 
Pulverbeschichtung und Feuerverzinkung gemäß GSB-Gütezeichen; 
Abfallbehälter bestehend aus einer Gitterkonstruktion und einem tiefgezogenen Deckel. 
Der Außenkorpus des Behälters ist kreisrund aus einer Gitterkonstruktion gebogen. Die 
Gitterkonstruktion besteht aus tragendem Flachstahl, 20 x 3 mm, mit arrondierten Kanten und einem 
Rundstahl, 4 mm Durchmesser, die im Raster von 20 x 19,1 mm durch Induktionsschweißen verschweißt 
sind. Der Rundstahl wird in den Flachstahl eingepasst und verschweißt, sodass sich eine homogene 
Oberfläche ergibt. Die Stoßkanten sind sauber verschweißt und verputzt. 
Der Innenkorpus ist von innen mit einem gewalzten, passgenauen 2,0 mm Stahlblech verschweißt und 
so blickdicht. Der so geformte Korpus ist mit einem runden Boden aus 3 mm Stahlblech verschlossen 
und mit 3 Befestigungsbohrungen im 60°-Raster und entsprechenden Entwässerungsbohrungen 
versehen.  
Die Fixierung der Müllbeutel erfolgt mittels innenliegendem Tütenhalteblech aus 3 mm starkem 
Stahlblech, um das die umgekrempelte Tüte fixiert wird. 
Der Behälter hat einen nach oben um ca. 8 cm gewölbten Deckel. Mittig ist eine ca. 20 cm runde, nach 
unten gezogene Einwurföffnung. Die Materialdicke des Deckels beträgt 3,0 mm. 
Der Behälter ist mit einem Schloss, das mit einem Dreikantschlüssel 8 mm zu öffnen ist, versehen. Das 
Schloss wird mit drei Inbusschrauben am Behälter befestigt. Der Dreikantschlüssel ist mit den Behältern 
zu liefern. 
Befestigung mit einer Betonplatte. 
Der Abfallbehälter besteht aus 3 Einzelteilen: Abfallbehälter, 
Bodenplatte und Befestigungsnagel. 
Der Befestigungsnagel besteht aus einem 100 cm langen Armierstahl, d = 14 mm, auf dessen Ende eine 
40 x 40 mm Metallplatte, s = 8 mm, aus Werkstoff 1.4301 / Edelstahl geschweißt ist. 
Die Sichtbetonplatte hat eine Abmessung von 60/60/11 cm, die Kanten am oberen Rand sind mit einer 
20 x 20 mm Fase versehen. Mittig befindet sich ein 25 mm großes Loch mit einer Kunststoffhülle, 
die einen Innendurchmesser von 15 mm aufweist und durch den der Befestigungsnagel getrieben 
werden kann. 
Es sind 3 Befestigungsbuchsen M 12 zum Verschrauben des Abfallbehälters vorhanden, die den 
Abfallbehälter mittig auf der Betonplatte fixieren. Der Behälter wird mittels 3 Schrauben durch das 
Bodenblech auf der quadratischen Betonplatte mit 12 mm Abstandshaltern verschraubt. 
Die Beton-Bodenplatte ist mit 6 Befestigungslöchern für eine variable Befestigung zu versehen. 
Sämtliche Einzelteile, die für die Verankerung und Verschraubung des Abfallbehälters benötigt werden, 
sind aus dem Werkstoff Edelstahl 1.4301/1.4571. 
Die Beton-Bodenplatte ist am Einbauort, hier Unterkante Fase bündig mit Oberkante Gelände, auf ca. 5 
cm Pflastersplitt einzubauen. 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,

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162 
 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit 
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.  
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).  
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen.

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17. Amphibien- und 
Wasservogelausstiege 
 
 
Anwendung:  Gewässer mit senkrechter / steiler Einfassung 
 
   Fotos

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164 
 
Anmerkungen zur Bestellung “Eigenanfertigung“: 
Rampen immer möglichst ufernah,  direkt an Gewässereinfassung  
Anfertigung  je nach örtlicher Erfordernis, z. B. langer Steg / kurzer Steg  
Verankerung: z. B. Verschraubung mit Ufereinfassung / Erdanker / Klemmvorrichtung 
 
Ausschreibungstext: 
Die angefertigten Amphibien- und Wasservogelausstiege sind hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger 
Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), 
Abholadresse Schreinerei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks 
Abholterminvereinbarung: Herr Baumann, Tel.: 0221/221-38691 
Verankerung: nach Wahl / nach örtlicher Erfordernis durch Verschraubung oder Erdanker.

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165 
 
 
18. Autoabweiser 
 
 
Anwendung:  Absperrung von Grünflächen 
 
Abstände:  lichte Weite 150 cm 
 
Farbe:   DB 703 (eisengrau / Glimmer) 
 
   Foto 
    
 
Ausschreibungstext: 
Autoabweiser einbauen. Eigenkonstruktion 67 (Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) 
Doppel-T-Träger HEB 160 mit aufgesetzter Kopf-Abschlussplatte; 
Montage-, bzw. Richthilfe: Bohrung, Durchmesser 25 mm, ca. 80 cm ab Vorderkante Autoabweiser; 
Gewicht je Träger: ca. 90 kg; 
Baulänge: 200 cm, hier Vorderkante 75 cm über OK Gelände, 115 cm unter OK-Gelände; 
ohne Betonfundament, lotrecht in ebenfalls zu erstellendem passendem Bohrloch einbauen; 
Hohlraumverfüllung mit Lava, Körnung 0/16 mm; 
Abweiser feuerverzinkt, und farbbeschichtet in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer). 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,

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Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit 
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.  
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).  
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen.  
 
Die Abweiser sind auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache 
Entfernung ca. 5 km, Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, 
Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-38439

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167 
 
 
19. Bankstandorte 
 
 
Anwendung: Grünanlagen und Grünplätze 
tände  
Technische  Details:  Gitterbänke Typ Köln mit und ohne Rückenlehne auf befestigter Oberfläche in   
  Pflasterbauweise, 
  Seniorenbänke mit seitlicher Armlehne und Sitzhöhe 46 – 48 cm bei Bedarf 
 
Farbe:   RAL 6009 
 
Bänke werden barrierefrei aufgestellt. Die Anordnung erfolgt außerhalb der Lauffläche; neben oder 
zwischen den Bänken gibt es Bewegungsflächen (1,50 x 1,50 m) für Rollstühle und Kinderwagen. 
 
  Zeichnung/Foto

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168 
 
   Foto

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169 
 
Ausschreibungstext: 
 
Hockerbank, aus Stahlrohr / Drahtgitter, mit Stahlrohrfüßen; 
Größe: 3-Sitzer, ca. 185 cm lang; 
Sitztiefe: ca. 45 cm; 
Sitzhöhe: ca. 46 - 48 cm; 
verzinkt nach DIN EN ISO 1461; 
Schichtdicke 50-150 μm; 
Pulverbeschichtet, RAL 6009 (tannengrün); 
Pulverbeschichtung und Feuerverzinkung gemäß GSB-Gütezeichen. 
 
Bestehend aus: 
Auflage als Gitterkonstruktion aus tragendem Flachstahl, 20 x 3 mm, mit arrondierten Kanten und einem 
Rundstahl 4 mm Durchmesser, im Raster von 20 x 20 mm durch Induktionsschweißen verschweißt; 
Rundstahl in den Flachstahl eingepasst, sodass eine homogene Oberfläche entsteht. 
Die Sitzfläche der Bank sollte aus einem Stück geformt sein. Die Sitzfläche fällt von der Vorderkante nach 
hinten um 7-9 Grad ab. Die Kontur der geformten Sitzauflage wird seitlich durch zwei 5  mm starke, 
gelaserte Stahlwangen fixiert. Die Wangen werden innen mit den Flachstählen des Lichtgitters komplett 
verschweißt und sauber verputzt. Die Wangen sind mit ausgelaserten Laschen und Bohrungen zur 
Befestigung an den Füßen zu versehen. Die gelaserten Kanten sind zu brechen. 
Der Bankfuß besteht aus einem gebogenen Flachstahl 40 x 15 mm, EN 10058; St 52-3 (S-355) und ist 
dem Formverlauf der Sitzauflage angepasst. Füße zum Einbetonieren, Länge ca. 30cm. 
Die Verschraubung von Sitz und Fuß erfolgt durch 6 Distanzdrehteile aus Aluminium, 25 mm im 
Durchmesser und 21 mm lang; diebstahlsicher. 
Am Fußende wird eine Querverstrebung aus Flachstahl 25 x 8 mm, EN 10058; St 52-3 (S-355) mit je zwei 
Bohrungen mit 13,5 mm Durchmesser zur ortsfesten Montage eingesetzt. 
Zwischen Laserwange der Sitzfläche und Bankfüßen ist ein Abstand von 5 mm einzuhalten. 
Sämtliche Einzelteile, die für die Verankerung und Verschraubung der Bank benötigt werden, sind aus 
dem Werkstoff 1.4301/1.4571.  
Die Verschraubung der Sitzauflagen mit den Bankfüßen erfolgt mittels Linsenkopfschrauben, ISO 7380, 
mit Innensechskant, M8 x 50, und selbstsichernden Sechskantmuttern, M8 DIN 985, und 
Unterlegscheiben. Die Verankerung erfolgt mit einem gebogenen Spezialanker, dessen Hülse aus 
Präzisionsstahlrohr in Sondergüte 1.4571 besteht und mit Betonstahl, BSt 500 S, schwarz, verpresst ist. 
Die Gesamtlänge des Ankers ist 137 mm, der Durchmesser der Hülse ist außen 15 mm, 
innen 12 x 1,75 mm, die Hülsentiefe ist 22 mm. Die Verschraubung erfolgt mit M12 x 35 und 
Unterlegscheiben. Alle Verschraubungen sind gegen unbefugtes Lösen mit Gewindesicherungspaste zu 
versehen. 
 
Einschl. Fundamente und Erdarbeiten; 
Fundamente L/B/T 40/40/60cm aus Beton C25/30 DIN 206-1; 
Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,

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Stadtgrün und Forst 
 
170 
 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit 
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.  
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).  
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen.

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171 
 
 
20. Block-Steine 
 
 
Betonblöcke 
 
Anwendung:  Sitzgelegenheiten und Absperrmaßnahmen 
 
Abstände:  Einzelstandort oder Reihe 
 
Farbe:   granitgrau 
 
   Foto 
    
 
Ausschreibungstext: 
 
Betonblöcke, ähnlich dem Betonpflaster “Planolith“, Oberfläche granit-grau gestrahlt; 
Grundblock: 3 Seiten granit-grau gestrahlt, 2 gegenüberliegende Seiten und Grundfläche unbehandelt; 
Anfangs- / End-Blöcke: 4 Seiten granit-grau gestrahlt, eine Seite und Grundfläche unbehandelt; 
Eckblock: 3 Seiten granit-grau gestrahlt, 2 Seiten und Grundfläche unbehandelt; 
Einzelstein: 5 Seiten granit-grau gestrahlt, Grundfläche unbehandelt; 
Kanten mit Dreikantleiste gefast; 
Abmessungen L/B/H: 50/50/60cm, *(je nach BM. angeben);

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172 
 
in 25 cm starker Trasszementbetonbettung C 20/25, profilgerecht, gem. Entwurfsplan / Detail, fix und 
fertig versetzen. Unter der Betonbettung ist eine Natursteinschotterbettung 0/32 mm (wahlweise auch 
0/45 oder 0/56 mm), in 30 cm Stärke, verdichtet gemessen, einzubauen, nach ZTVT Stb97 zu verdichten. 
Anforderungsprofil für das Verformungsmodul Ev2 = 120 MN. 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit 
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.  
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).  
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen.  
 
Zur Vandalismus-Vorbeugung wird im Rahmen der Betonblockanfertigung / -bestellung die Aufbringung 
eines permanenten Graffitischutzsystems in transparenter Form empfohlen. 
 
 
Meskalithblöcke 
 
Anwendung:  Sitzgelegenheiten, Trimm-Dich Element für Bein-Lockerungsübungen und 
Absperrmaßnahmen 
 
Abstände:  Einzelstandort oder Reihe 
 
Farbe:   braun  bzw. ockerfarben 
    
   Foto

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173 
 
Dolomit-Kalksteinblöcke, wahlweise in den Abmessungen L/B/H: ca. 50/50/50 oder 75/50/50 cm, 
maschinengespalten, quaderförmig,  profilgerecht fix und fertig als Einzelsitzblöcke/Sperrsteine liefern 
und versetzen. Unter dem Block  ist eine Natursteinschotterbettung 0/32 mm, in ca. 15 cm Stärke 
einzubauen, incl. den erforderlichen Erdarbeiten. 
 
Möglicher Blockbezug: NSM Natursteinwerk Mesenich GmbH & Co. KG, Am Sportplatz 1,  54308 
Langsur-Mesenich, Tel. 06501/6053-13, www.nsm-steinwerk.de

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174 
 
 
21. Bouleplätze 
 
 
Turnierfläche international: mindestens 15 m x 4 m  
Bodenbelag: Flächenbefestigung in wassergebundener Bauweise, DIN 18035-5 / Teil 5: Tennenflächen 
 
   Foto 
    
 
Bouleplatzeinfassung: 
 
Tipps:  
Höchsten Punkt am Streifenfundament ermitteln und auf den Montageanfangspunkt übertragen. 
Hierbei eine Unterfütterung der Schwelle mit Druleg-Montageplatten aus Kunststoff, Stärke 2 mm, 
hinzurechnen.  
Bevor eine Schwelle fertig verankert/verklebt wird, jeweils beidseitig die Nachbarschwelle schon 
verankerungsfertig anlegen. 
Erforderliche Schwellenablängungen immer zwischen zwei Schwellen einbauen, nie als Endstück, da die 
Schwellen nicht als Vollmaterial durch und durch hergestellt sind.  
 
Ausschreibungstext: 
 
Zuerst festlegen, ob die Schwelleneinfassung in Liegend- oder Stehendausführung erfolgen soll. 
 
Position, nach m: 
Streifenfundamente aus Beton C 20/25, gemäß DIN 1045-2, DIN EN 206-1, B/H 26x40 cm herstellen, 
Oberseite glatt abgezogen, Kantenbrechung mit Dreikantleiste, Seiten geschalt, einschließlich aller

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175 
 
notwendigen Schalmaterialien, incl. Erstellung und Abbau der Schalung sowie der erforderlichen 
Nebenarbeiten. 
Es empfiehlt sich die OK Betonfundament ca. 5 cm unter Belagsoberkante anzulegen. 
 
Position, nach m: 
Schwellen/Balken aus Recycling-Kunststoff, Abmessung: L/B/H 200x24x16 cm, Gewicht je ca. 71 kg, 
(150x24x16 cm, Gewicht je ca. 54 kg), mit abgerundeten Kanten, Farbe: grau, liefern und nach Plan und 
Angaben der BÜ als Einfassung für den Bouleplatz in (nachstehend Einbaufestlegungsauswahl 
liegend/stehend treffen) 
Liegend-Ausführung: 24 cm Bahnbreite und mit Höhe 16 cm, 
Stehend-Ausführung: 16 cm Bahnbreite und mit Höhe 24 cm 
über OK Fundament einbauen.  
 
Auf je eine Stirnseite pro Schwelle sind zur Vermeidung von Fingerquetschstellen und zum Ausgleich von 
Längenausdehnungen zu liefernde Moosgummiplatten EPDM 15°Sh. +/-5, LxB: 24 x 16 cm, Stärke 1,5 cm 
zu nageln. 
 
Eventuelle Höhenunterschiede sind mit zu liefernden Druleg- Montageplatten aus Kunststoff, Stärke. 2 
mm, oder gleichwertig, auszugleichen. 
 
Einschließlich aller notwendigen Nebenarbeiten. 
 
Bezugsmöglichkeit Schwellen/Balken: 
 
RecPro 
Talbachstr. 13 
D - 35781 Weilburg 
Tel: 06471/3801777 
E-Mail: info@recpro.de 
www.recpro.de 
 
Hersteller/Liefernachweis: 
 
Angebotener Hersteller ...................................... 
(vom Bieter einzutragen) 
 
Bezugsmöglichkeit Moosgummiplatten: 
 
Franz Stubert GmbH 
Richard-Byrd-Str. 16 
D - 50829 Köln (Ossendorf) 
Tel.: 0221/59785 - 0 
E-Mail: info@stubert.de 
www.stubert.de 
Hersteller / Liefernachweis:

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176 
 
Angebotener Hersteller ...................................... 
(vom Bieter einzutragen) 
 
Befestigungspunkte für Kunststoffschwellen herstellen:  
 
Gewindestange DIN 975, Edelstahl V2A,  
Maße: M16 x mindestens 500 mm, 
Hülsenmuttern: M16 x 50 mm, Antrieb/Gewinde: Torx 50 aus Edelstahl V2A  
 
Zum Befestigen/Verkleben der Gewindestangen im Betonfundament Hochleistungsmörtel FIS V 360 S 
für den Außenbereich, gemäß Montageanleitung des Herstellers, verarbeiten. 
 
Einschließlich Einmessen und Anzeichnen der Punkte, Bohrung in das Fundament und die Schwellen, 
säubern (staubfrei) der Bohrlöcher (empfohlen: mit Flaschenbürste und Druckluft) sowie allen 
notwendigen Nebenarbeiten.  
 
Es handelt sich um 2 Stück Befestigungspunkte pro laufenden Meter, bzw. 4 Stück Befestigungspunkte 
pro Kunststoffschwelle (2,0 m) bzw. 3 Stück Befestigungspunkte pro Kunststoffschwelle (1,5 m); 
Bohrung gemäß Plan. 
Schwellenbohrung: Bohrung, Durchmesser 18 mm (empfohlen: Spiralbohrer), für Durchführung 
Gewindestange in Schwelle herstellen. 
Bohrung von Schwellenoberseite auf  Durchmesser 25 mm und auf 55 mm Tiefe aufweiten (empfohlen: 
Forstnerbohrer) für Hülsenmutteraufnahme. 
Hinweis: Hülsenmutter auf Gewindestange zum Einkleben nur 2-3 Gewindegänge drehen; erst nach 
Kleberabbindung fest anziehen. 
 
Bezugsmöglichkeit Gewindestangen und Hochleistungsmörtel: 
 
Zweygart Fachhandelsgruppe GmbH & Co. KG 
Erich-Kiefer-Str. 10-14 
D - 71116 Gärtringen 
Tel.: 07034/122555 
E-Mail: info@zweygart.de 
www.zweygart.de 
 
Hersteller / Liefernachweis: 
 
Angebotener Hersteller ...................................... 
(vom Bieter einzutragen) 
Bezugsmöglichkeit Hülsenmuttern: 
Tri-Poli oHG 
Wiesenstr. 34 
D - 47800 Krefeld 
Tel.: 02151/51893 - 67 
E-Mail: info@tri-poli.de 
www.tri-poli.de

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177 
 
Hersteller / Liefernachweis: 
 
Angebotener Hersteller ...................................... 
(vom Bieter einzutragen) 
 
Position, nach Stück: 
Ablängungen: 
Passstücke und Schmiegeschnitte für Kunststoffschwellen der Vorposition nach örtlichem Aufmaß als 
Zulage herstellen mit sauberem Schnitt. 
Die Schwellen können mit der scharfen Kette einer Kettensäge vor Ort angepasst werden. Der Hersteller 
empfiehlt für ein sauberes Schnittbild hartmetallbestückte Sägen mit leicht geschränkten Zähnen.

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179 
 
 
22. Doppelholmsperren 
 
 
Doppelholmsperre, ortsfest 
 
Anwendung:  Absperrung von Wegezufahrten und Zugängen 
 
Abstände: Der Durchgang von Doppelholmsperren muss eine lichte Durchgangsbreite von   
  mindestens 175 cm aufweisen. 
  Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sie rechtzeitig wahr nehmen, daher müssen 
  sie deutlich visuell erkennbar und ein taktil deutlich erfassbarer Wechsel des   
  Oberflächenbelages vor der Sperre muss gewährleistet sein, z.B. durch einen 60 cm  
  breiten Kleinpflasterstreifen. 
 
Farbe:   DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) 
 
   Foto/Zeichnung:

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180 
 
 
 
Ausschreibungstext: 
 
Doppelholmwegesperre ortsfest; 
1-teilig mit Ober- und Knieholm; 
feuerverzinkte Korrosionsschutz- und Farbbeschichtung in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer); 
aus Vierkantrohr, 70 x 70 mm, und Rechteckrohr, 60 x 40 mm, Wanddicke 3 mm; 
Reflexionsstreifen Reflexionsklasse RA2 in maximal 30 cm Abstand, mindestens aber 6 Stück (3x weiß, 3x 
rot) je Ober- und Unterholm; 
Pfosten gemäß Herstellerangaben in zwei Betonfundamenten(L/B/T 35/35/80 cm) aus Beton C 20/25, 
DIN 206-1 einschließlich Bodenhülsen; 
lichte Weite zwischen den beiden Wegesperren 1,75 m, Überlappung 0,50 m; 
Länge der beiden Elemente 2,00 m (2,15 m, kann je nach Hersteller variieren); 
(Gilt für Wege / Eingänge mit der Breite 3,50 m; ansonsten müssen die Längen der Wegesperren 
angepasst werden, bei einer stets geforderten Überlappung von 0,50 m);    
Verriegelung mit seitlichem Feuerwehr-Dreikantverschluss nach DIN 3223; 
Breite der gesamten Wegesperre 3,50 m (3,80 m), Höhe über Boden 0,90 m. 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit 
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.  
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).

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181 
 
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen. 
 
Der Einbau der vorderen Sperre erfolgt in der Zaunflucht, der Einbau der hinteren Sperre erfolgt 1,50 m 
hinter der Zaunflucht (lichte Weite); der Zaun ist beidseitig an die Wegesperre anzuschließen, jedoch 
nicht zu verbinden. Der Anschluss an der zurückliegenden Wegeschranke erfolgt rechtwinklig. 
Möglicher Lieferant: 
 
Fa. Langer 
38685 Langelsheim, Tel.: 05326 5020, Fax: 05326 502298 
Mail: info@langer-georg.de, Internet: www.langer-georg.de 
 
Fa. Kampmann 
41464 Neuss, Tel.: 02131 94100, Fax 02131 94 10 20 
Mail: info@guka.de, Internet: www.guka.de  
 
 
Doppelholmsperre, schwenkbar 
 
Abstände: Der Durchgang von Doppelholmsperren muss eine lichte Durchgangsbreite von   
  mindestens 175 cm aufweisen. 
  Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sie rechtzeitig wahr- 
  nehmen, daher müssen sie deutlich visuell erkennbar und ein taktil 
  deutlich erfassbarer Wechsel des Oberflächenbelages vor der Sperre 
  muss gewährleistet sein, z.B. durch einen 60 cm breiten Kleinpflaster- 
  streifen. 
 
Farbe:   DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) 
 
Anwendung:  Absperrung von Wegezufahrten und Zugängen

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182 
 
   Foto/Zeichnung:

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183 
 
Ausschreibungstext: 
 
Doppelholmwegesperre schwenkbar; 
1-teilig mit Ober- und Knieholm; 
feuerverzinkte Korrosionsschutz- und Farbbeschichtung in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer); 
aus Vierkantrohr, 70 x 70 mm, und Rechteckrohr, 60 x 40 mm, Wanddicke 3 mm; 
Reflexionsstreifen Reflexionsklasse RA2 in maximal 30 cm Abstand, mindestens aber 6 Stück (3x weiß, 3x 
rot) je Ober- und Unterholm; 
ein Pfosten ortsfest, ein Pfosten herausnehmbar; 
Pfosten gemäß Herstellerangaben in zwei Betonfundamenten (L/B/T 35/35/80 cm) aus Beton C 20/25, 
DIN 206-1 einschließlich Bodenhülsen; 
lichte Weite zwischen den beiden Wegesperren 1,75 m, Überlappung 0,50 m; 
Länge der beiden Elemente 2,00 m (2,15 m, kann je nach Hersteller variieren); 
(Gilt für Wege / Eingänge mit der Breite 3,50 m; ansonsten müssen die Längen der Wegesperren 
angepasst werden, bei einer stets geforderten Überlappung von 0,50 m);    
Verriegelung mit seitlichem Feuerwehr-Dreikantverschluss nach DIN 3223; 
Breite der gesamten Wegesperre 3,50 m (3,80 m), Höhe über Boden 0,90 m. 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit 
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.  
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).  
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen. 
 
Der Einbau der vorderen Sperre erfolgt in der Zaunflucht, der Einbau der hinteren Sperre erfolgt 1,50 m 
hinter der Zaunflucht (lichte Weite); der Zaun ist beidseitig an die Wegesperre anzuschließen, jedoch 
nicht zu verbinden. Der Anschluss an der zurückliegenden Wegeschranke erfolgt rechtwinklig. 
 
Möglicher Lieferant: 
Fa. Langer 
38685 Langelsheim, Tel.: 05326 5020, Fax: 05326 502298 
Mail: info@langer-georg.de, Internet: www.langer-georg.de 
 
Fa. Kampmann 
41464 Neuss, Tel.: 02131 94100, Fax 02131 94 10 20 
Mail: info@guka.de, Internet: www.guka.de

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184 
 
 
23. Dreiböcke in Grünanlagen 
 
 
Niedrige Dreiböcke bei Baumpflanzungen in Grünanlagen 
 
Verankerung: 3 Holzrundpfähle (Dreibock), Länge 150 cm; Zopf 10/12 cm; weiß geschält, gespitzt und 
gekegelt. Querverbindung der Holzrundpfähle mit Halbrundhölzern, weiß geschält. 
Bockhöhe/Anbindung ca. 70 cm über Bodenniveau. 
Befestigung: Kokosflechtband als Schlaufen in Form einer Doppelacht.

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185 
 
 
24. Dreiböcke mit Greifvogelansatz 
 
 
Dreiböcke mit integriertem Greifvogelansatz 
 
Dreiböcke aus 2 Stück senkrecht gestellten 3,00 m langen Pfählen, Zopf 8/10 cm, der dritte Pfahl ist als 
7,00 m langer, imprägnierter Rundholzpfahl (Durchmesser 14 cm) auszuführen, hiervon 1,00 m im 
Boden verankert. Innenabstand der Pfähle ca. 70 cm. Am oberen Ende werden die Pfähle mit 
waagerecht angeschraubten Halbrundriegeln, Durchmesser 7-9 cm (Gesamtlänge bei Hochstämmen ca. 
2,70 m) versehen. 
Als Querstange ist ein Holzbesenstiel auf dem Pfahlkopf (7,00 m Pfahl), ca. 80 cm lang, Zopf 25-30 mm, 
mittels Metalllochband und Verschraubung anzubringen, sowie zusätzlich quer zu verstreben.  
 
   Foto

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186 
 
 
25. Kombinationsanlagen 
 
 
Kombinationsanlage, quadratisch 
 
Anwendung: Anprallschutz für Baumstandorte 
 
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) 
 
   Foto  
    
 
Ausschreibungstext: 
 
Kombinationsanlage Baumschutz / Fahrradständer, Eigenkonstruktion 67 (Stadt Köln, Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen); 
Außenmaße: wählbar, bitte Abmessung in cm angeben;  
fix u. fertig setzen; 
Anlage aus profiliertem Flachstahl, 50 x 8 mm, bzw. 60 x 10 mm, feuerverzinkt; 
Farbe (elektrostatisch kunststoffbeschichtet): DB 703 (eisengrau / mit Glimmer). 
Je Anlage sind 4 Stück Fundamente 30/30/70 cm in Beton C 20/25, DIN 206-1 zu erstellen; 
Fundamentoberkante ca. 5 cm unter OK-Belag.

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187 
 
Substrataushub, hier bei neu, bzw. in den letzten 10 Jahren, erstellten Beeten:  
Pflanzsubstrat, feste Massen, bestehend aus 35 Vol.-% Oberboden gem. DIN 18915, Bodengruppe 4, 
sowie 15 Vol.-% Lava 0/4, 10 Vol.-% Lava 1/5, 10 Vol.-%  Lava 2/8,  
10 Vol.-% Lava 8/16 und 20 Vol.-% Lava 16/32, Verformungsmodul (gem. ZTVT-StB 95)  
Ev2 = mindestens  45 MN.  
Der Substrataushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden 
vom AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren.  
 
oder  
Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung A1; 
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der 
Bodengruppen GE, GW, GI, SE, SW, SI, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, 
GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % 
Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte 
locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. 
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 ( Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall, 
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Entsorgungsnachweis ist nicht 
erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.  
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren. 
 
Kombinationsanlage Baumschutz / Beetschutz / Fahrradanlehnständer, 
Modell Typ Köln II, quadratisch / rechteckig 
 
Gebrauchsmusterschutz Stadt Köln Nr. 20 2017 003 173 
 
Die bisherigen Anlagen zum Baum-/Beetschutz verhindern nicht, dass der eigentlich geschützte 
Innenbereich zweckentfremdet wird. So werden hier, trotz umlaufender Außensicherung vielfach 
Fahrräder direkt an den Stamm gelehnt. Auch werden diese vegetationsvorbehaltenen Flächen bei 
Umzügen und im Rahmen der Sperrmüllabfuhr oftmals als Zwischenlagerplatz missbraucht.  
 
Diese Entwicklung trägt dem Rechnung und soll den Missbrauch unterbinden. 
 
Vorteile: 
Die Anlage deckt insgesamt mehrere Bedarfe ab, die im Gesamtsystem den eigentlich angestrebten 
Baumschutz ergeben. 
Fahrräder und sonstige Gegenstände werden nicht mehr am Stamm angelehnt, dadurch Vorbeugung 
von Stammbeschädigungen. (Dies führt oftmals zu Schäden, die bis hin zum Absterben des Baumes 
führen können.) 
Zudem ergibt sich in der Mehrfachnutzung der Fahrradanlehnständer. Das Fahrrad kann mittels 
Kette/Ringschlosssystem an dieser Anlage gegen Mitnahmediebstahl gesichert werden. Ohne 
Hinweisgebung wird dies erkannt und entsprechend in Nutzung genommen.

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188 
 
Technisches Gebiet: Metallbau 
 
Die Herstellung greift auf die Verwendung von nachstehend aufgeführtem Rohmaterial (Halbzeuge) zu. 
 
Flachstahl: 50 x 8 mm (wahlweise 60 x 10 mm), nach Din EN 10025 
 
Vierkantstahl: 15 x 15 mm, nach DIN EN 10025 
 
Die Verbindung der Standfüße und Ringe wird mittels verzinkten Senkkopfschrauben, M 8 x 35 mm (40 
mm) ausgebildet. Hierzu Bohrung von 10,5 mm, inkl. 90° Kegelsenkung zur Schraubenaufnahme. 
Diverse Schweißarbeiten im MAG-Verfahren für Querstreben / Ringaufnahme und für die Befestigung 
der Fußplatte. 
 
Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung. 
 
Farbwahl: Elektrostatische Farbbeschichtung, alle Farben möglich; vorzugsweise DB 703 (eisengrau / mit 
Glimmer). 
 
Montage: 
Die Gesamtanlage besteht im Wesentlichen aus vier Stützen, die mit zwei Ringen zum Gesamtkonstrukt 
verbunden sind. 
 
Stützen-Fußplatte (optional) als Montagehilfe sowie Aufstellung/Installation mit oder ohne 
Betonfundamentierung. Bei kreisförmiger Fußplattenausführung wird die Fundamentlocherstellung 
mittels eines Erdbohrers im passenden Durchmesser ermöglicht. 
 
Auch der mögliche Verzicht auf die vorbeschriebene Fußplatte ändert nichts am Erscheinungsbild, da 
sich dieser Bereich unter dem Oberflächenniveau befindet. 
 
Bezugszeichenliste: 
 
1 Pfosten 
2 Ring 
3 Fußplatte 
4 Vierkantstahl (= unterseitige Ringverstärkung) 
5 Ringaufnahme sowie Horizontalstrebe 
6 Horizontalstrebe 
7 Bohrung, Kegelsenkung zur Schraubenaufnahme, Senkkopfschraube

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189 
 
Es folgen drei Blatt Zeichnungen: 
 
Blatt 1: 
Fig. 1 Gesamtanlage 
 
Blatt 2: 
Fig. 2 Pfosten, Seitenansicht 
Fig. 3 Pfosten, Vorderansicht 
Fig. 4 Pfosten, teilgedrehte Ansicht 
Fig. 5 Pfosten, Draufsicht 
 
Blatt 3: 
Fig. 6 Ring, Draufsicht 
Fig. 7 Ring, Unteransicht 
Fig. 8 Ring, Seitenansicht mit Darstellung verdeckter Kanten 
 
 
Blatt 1

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190 
 
Blatt 2 
 
 
 
Blatt 3

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191 
 
Kombinationsanlage, ringförmig 
 
Anwendung: Anprallschutz für Baumstandorte 
 
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) 
 
   Foto  
    
 
 
Ausschreibungstext: 
 
Kombinationsanlage Baumschutz / Fahrradständer, Eigenkonstruktion 67 (Stadt Köln, Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen); 
Außenmaße: wählbar, bitte Abmessung in cm angeben;  
fix u. fertig setzen; 
Anlage aus profiliertem Flachstahl, 50 x 8 mm, bzw. 60 x 10 mm, feuerverzinkt; 
Farbe (elektrostatisch kunststoffbeschichtet): DB 703 (eisengrau / mit Glimmer); 
Ringöffnung zur Straßenseite hin; 
Ringanordnung nach außen / nach innen *(ist objektbedingt festzulegen). 
Je Anlage sind 4 Stück Fundamente 30/30/70 cm in Beton C 20/25, DIN 206-1 zu erstellen; 
Fundamentoberkante ca. 5 cm unter OK-Belag.

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192 
 
Substrataushub, hier bei neu, bzw. in den letzten 10 Jahren, erstellten Beeten:  
Pflanzsubstrat, feste Massen, bestehend aus 35 Vol.-% Oberboden gem. DIN 18915, Bodengruppe 4, 
sowie 15 Vol.-% Lava 0/4, 10 Vol.-% Lava 1/5, 10 Vol.-%  Lava 2/8,  
10 Vol.-% Lava 8/16 und 20 Vol.-% Lava 16/32, Verformungsmodul (gem. ZTVT-StB 95)  
Ev2 = mindestens  45 MN.  
Der Substrataushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden 
vom AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren.  
 
oder  
Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung A1; 
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der 
Bodengruppen GE, GW, GI, SE, SW, SI, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, 
GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % 
Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte 
locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. 
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 ( Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall, 
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Entsorgungsnachweis ist nicht 
erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau.  
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren. 
 
Kombinationsanlage Baumschutz / Beetschutz / Fahrradanlehnständer, 
Modell Typ Köln (ringförmig) 
 
Gebrauchsmusterschutz Stadt Köln Nr. 20 2015 008 040 
 
Bezugszeichenliste: 
 
1 Pfosten 
2 Ring 
3 Fußplatte 
4 Vierkantstahl (= unterseitige Ringverstärkung) 
5 Ringaufnahme sowie Horizontalstrebe 
6 Horizontalstrebe 
7 Bohrung, Kegelsenkung zur Schraubenaufnahme, Senkkopfschraube

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
193 
 
Es folgen drei Blatt Zeichnungen: 
 
Blatt 1: 
Fig. 1 Gesamtanlage 
 
Blatt 2: 
Fig. 2 Pfosten, Seitenansicht 
Fig. 3 Pfosten, Vorderansicht 
Fig. 4 Pfosten, teilgedrehte Ansicht 
Fig. 5 Pfosten, Draufsicht 
 
Blatt 3: 
Fig. 6 Ring, Draufsicht 
Fig. 7 Ring, Unteransicht 
Fig. 8 Ring, Seitenansicht mit Darstellung verdeckter Kanten 
 
 
 
 
 
Blatt 1

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
194 
 
Blatt 2 
 
 
 
 
 
 
 
Blatt 3

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
195 
 
 
26. Metallpfosten 
 
 
Metallpfosten, lösbar 
 
Anwendung:  Absperrung von Wege- und Grünflächen 
 
Abstände:  lichte Weite 150 cm 
 
Farbe:   DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) 
 
   Foto 
    
 
Ausschreibungstext: 
 
Metallpfosten, lösbar; 
Metallpfosten Stahl Typ 67 Köln; 
feuerverzinkte Korrosionsschutzbeschichtung; Durchmesser 108 mm, Wanddicke 3 mm, Länge 1.300 
mm; pulverbeschichtet, DB 703 (eisengrau / mit Glimmer),10 cm unterhalb des Kopfes  reflektierende 
rot/weiß/rote Streifen, Reflexionsklasse RA2, (Streifeneinzelbreite: 60 mm / gesamt 3 Streifen = 180 
mm), aufgeklebt und mittels Heißluftföhn abrissfest fixiert;

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
196 
 
Betonfundament:  L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1; 
herausnehmbar mit Bodenaufnahmehülse, Dreikantaufnahme quer zum Weg, der Anlagenseite 
zugewandt; 
OK Metallpfosten über Geländeniveau: 90 cm 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; 
mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. 
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). 
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen. 
 
Möglicher Bezug:  
Gustav Kampmann GmbH, www.guka.de

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
197 
 
Metallpfosten, ortsfest 
 
Anwendung:  Absperrung von Wege- und Grünflächen 
 
Abstände:  lichte Weite 150 cm 
 
Farbe:   DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) 
 
   Foto/Zeichnung

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
198 
 
Ausschreibungstext: 
 
Metallpfosten feststehend 
Metallpfosten Stahl Typ 67 Köln, 
feuerverzinkte Korrosionsschutzbeschichtung, 
Durchmesser 108 mm, 
Wanddicke 3 mm, 
Länge 1.300 mm, 
pulverbeschichtet, 
DB (eisengrau / mit Glimmer), 
im Kopfbereich, 10 cm unterhalb dem Kopf, hier mit reflektierenden rot/weiß/roter Streifenreflektion, 
Reflexionsklasse RA2, (Streifeneinzelbreite: 60 mm = gesamt / 3 Streifen: 180 mm),  aufgeklebt und 
mittels Heißluftföhn abrissfest fixiert 
Fundamentverankerung:  Im Bereich der Pfostenunterkante, ca. 8 cm ab Ende sind zwei 
gegenüberliegende Bohrungen Durchmesser: 13 mm, um einen mitzuliefernden Metallquervollstab, 
Stärke: 12 mm, zur Fundamentverankerung einzulassen. 
Betonfundament:  L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1 
OK Metallpfosten über Geländeniveau: 90 cm 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; 
mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. 
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). 
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen. 
 
Möglicher Bezug:  
Gustav Kampmann GmbH, www.guka.de

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
199 
 
Feuerwehrpfosten 
 
Anwendung:  Absperrung von Wege- und Grünflächen 
 
Abstände:  lichte Weite 150 cm 
 
Farbe:   DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) 
 
   Foto 
      
 
Feuerwehr-Metallpfosten, Typ 67 Köln, lösbar, liefern und einbauen;  
feuerverzinkte Korrosionsschutzbeschichtung, Durchmesser 108 mm, 
Wanddicke 3 mm, Länge 1.300 mm, pulverbeschichtet, DB 703 (eisengrau / mit Glimmer), 
der Kopfbereich in Edelstahlausführung ohne Farbbeschichtung, 
10 cm unterhalb des Kopfes hier mit reflektierenden rot/weiß/roter Streifenreflektion,  
Reflexionsklasse RA2, (Streifeneinzelbreite: 60 mm = gesamt 3 Streifen: 180 mm), abrissfest aufgeklebt

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
200 
 
Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1, herausnehmbar mit 
Bodenaufnahmehülse. 
Metallpfostenkopf mit zwei an den Außenkanten abgerundeten Flachmetallflügeln, Mindeststärke  
4 mm, diese jeweils mit einer Bohrung, 8 mm, versehen, wovon einer feststehend und einer schwenkbar 
und mittels anheben den Metallpfosten entriegelt. 
Beide sind mittels eines Verschlussrings, Durchmesser: 35 mm, Materialstärke: 7 mm, verzinkt, 
Oberfläche nicht gehärtet, halbgeöffnet/teilbar, verbunden.  
OK- Metallpfosten über Geländeniveau: 90 cm 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; 
mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. 
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). 
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen. 
 
Bezug: KGAB mbH, Geestemünder Str. 18, 50735 Köln, kontakt@kgabmbh.de

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
201 
 
 
27. Rohrzaunbügel 
 
 
Anwendung: Absperrung (streckenniveaugleich) von Straßenbegleitgrün und Grünflächen 
 
Abstände: lichte Weite zwischen 60 und 150 cm 
 
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) 
 
   Foto  
    
 
Ausschreibungstext: 
 
Rohrzaunbügel, bauseitige Gestellung; 
gem. DIN 2440 aus Stahlrohr 48,3 x 3,25 mm dick, mit 2 Bögen r=100 mm, 90 Grad;  
äußere Breiten: von 1.000 bis 2.500 mm *(Abmessung ist festzulegen); 
Rohrstützenhöhe: 1000 mm; 
feuerverzinkt, elektrostatisch farbbeschichtet in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer); 
nahtlos gebogen, Rechteckform, UK-Rohrzaunbügel 50 cm über Erdniveau als Schutz einbauen; 
die Rohrstützen in Betonfundamente C 20/25, DIN 206-1, L/B/T: 30/30/60 cm, setzen; 
die Oberkanten der Fundamente sind nach allen Seiten hin gleichmäßig abzukegeln, incl. der 
notwendigen Erdarbeiten. 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen),

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
202 
 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit 
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.  
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).  
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen. 
 
Bei bauseitiger Gestellung:  
Der Bügel ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, 
einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben); 
Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks 
Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-38439

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
203 
 
 
28. Schilder 
 
 
Infoschilderständer 
 
Anwendung: Aus- und Beschilderung von Standorten oder Maßnahmen, wahlweise 
 ortsfest (z.B. Hundefreilaufflächen) oder mobil (z.B. Baustellen) 
 
Farbe:   RAL 6005 
 
   Foto (Typ mobil)

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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
204 
 
Ausschreibungstext: 
 
Typ ortsfest: 
Infoschilderständer, ortsfest, bauseitige Gestellung, setzen; 
Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1; 
OK-Pfosten über Geländeniveau: ca. 100 cm (höchste Horizontalkante); 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit 
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.  
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).  
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen. 
 
Der Infoschilderständer ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, 
abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, 
Tel.: 0221/221-38439 
 
Typ mobil: 
Infoschilderständer, mobil, bauseitige Gestellung, setzen; 
Infoschilderständer mit Eindrehfuß, an Einbaustelle, hier Horizontallaschen bis ca. 20 mm unter OK-
Gelände eindrehen; 
Sicherung mit zwei Flachkopfeisennägeln, 500 x 16 mm, bündig abschließend, durch die vorgesehenen 
Bohrungen der Horizontallaschen einschlagen und mit anstehendem Material flach überdecken. 
 
Der Infoschilderständer ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, 
abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, 
Tel.: 0221/221-38439

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  Details 
                                                         
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Stadtgrün und Forst 
 
205 
 
Hinweistafelständer 
 
Anwendung: Ausschilderung von Strecken bzw. Standorten 
 
Farbe:   Anlagenbedingt: 
 DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) 
  RAL 6009 (tannengrün) 
 
   Foto 
    
 
Ausschreibungstext 
 
Hinweistafelständer, niedrig, aus Quadrat-Metalllochblech auf senkrechtem Winkelrahmen, bauseitige 
Gestellung, setzen. 
Betonfundament:  L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1; 
OK-Pfosten über Geländeniveau: ca. 75 cm (höchste Horizontalkante); 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit 
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.  
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,

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  Details 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
206 
 
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).  
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen. 
 
Der Infoschilderständer ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, 
abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, 
Tel.: 0221/221-38439 
 
Sponsorenstele 
 
Anwendung:  Sponsorhinweis auf Kölner Grün Stiftung als Alleinerkennungsmerkmal 
 
Farbe:   RAL 6009 / tannengrün 
 
   Foto  
    
 
Kombination: Doppel-T- Träger mit Messing-Sponsorplatte und einreihiger  
Um- / Auspflasterung in Basalt-Natursteingroßpflaster 
 
Einbau / Aufstellung: über KGAB mbH, Geestemünder Straße 18, 50735 Köln, Ansprechpartner: Herr 
Bittner, Tel.: 0221/94201161,  E-Mail: hw-assistenz@kgabmbh.de

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Stadtgrün und Forst 
 
207 
 
 
29. Schwenkbarrieren 
 
 
Anwendung: Absperrung von Wegezufahrten 
 
Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) 
 
Ausstattung zur Verriegelung: Schlosskasten mit Dreikantverschluss; 
Aufnahmelaschen an den beiden Pfosten (Schließ- und Parkpfosten) und am Barriere-Arm zwecks 
Anbringung eines Vorhängeschlosses.  
Empfehlung: Typ Diskusschloss, gleichschließend, getrennt nach den jeweiligen Pflegebezirken. 
 
   Foto

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Stadtgrün und Forst 
 
208 
 
 
Ausschreibungstext: 
 
Metall-Barriere, Typ 67/Köln; 
Standardbarriere, bauseitige Gestellung, setzen; 
4,00 m lichte Weite,*(Sonderweiten vorab in der Schlosserei bestellen und im LV. angeben); 
schwenkbar, feuerverzinkt und mit Farbbeschichtung in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer); 
mit Reflexionsstreifen Reflexionsklasse RA2 versehen, hier aufgeklebt und mittels Heißluftföhn 
abrissfest fixiert, 
Standpfosten in Betonfundament L/B/T: 80/80/120 cm und Verriegelungspfosten in Betonfundament 
L/B/T: 50/50/60 cm, Betongüte: C20/25, DIN 206-1. 
 
Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al;  
Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), 
mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, 
und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, 
Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, 
Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit 
Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt.  
Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall,  
Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV).  
Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. 
Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom 
AN übernommen.  
 
Die Barriere ist auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache 
Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-
38439

Grünhandbuch Köln 
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209 
 
 
30. Slackline 
 
 
Allgemeines 
Die Trendsportart Slackline findet zunehmend mehr Anhänger. Dem wird durch die Errichtung von 
Slacklineparks Rechnung getragen.  
Aufgrund der wirkenden Kräfte durch das Nutzen der Slacklines an Bäumen werden diese nachhaltig 
geschädigt; auch ein saisonaler Stammschutz bietet keinen ausreichenden Schutz. Aus diesem Grund 
sollen ausschliesslich die dafür vorgesehenen Pfosten („Kölner Slacklinepfosten“) verwendet werden. 
 
Slacklineanlage 
Eine Anlage sollte in der Regel aus mindestens drei Einzelpfosten bestehen. Bei der Aufstellung sollte 
eine Kurzstrecke (ab ca. 8 m bis zu 15 m) und eine Langstrecke (bis zu 45 m) Berücksichtigung finden. 
Somit wird unterschiedlichen Fähigkeiten/Erschwernissen Rechnung getragen. Zudem ergeben sich drei 
Teilstrecken und es können gleichzeitig drei Personen die Anlage nutzen. 
Für die eigenen Grünanlagen werden die Pfosten (s.u.) bei 67 selbst (in Kombination 
Schlosserei/Schreinerei) hergestellt. 
Auf einem Hinweisschild (Infoschilderständer s. Kap. 28) sind allgemeine Informationen sowie 
Informationen zu der betreffenden Anlage zu geben.  
 
Entwurf Schild

Grünhandbuch Köln 
  Details 
                                                         
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Stadtgrün und Forst 
 
210 
 
„Kölner Slacklinepfosten“ 
Entwicklung: 
Deutsche Sporthochschule Köln – Institut für Outdoor Sport und Umweltforschung 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln 
Die Bestrebung war es, einen möglichst nutzungsfreundlichen, sicheren, ästhetischen, langlebigen, aber 
auch wartungsarmen Anschlagpunkt für den Slacklinesport zu entwickeln. Die letztgenannten zwei 
Faktoren werden durch ein Betonfundament in Kombination mit einem 3,80 m langen Metallpfosten 
von einem Durchmesser von 17,8 cm und einer Stärke von 5 mm erreicht. Für die 
Anwenderfreundlichkeit sorgt eine Belattung aus Holz, welche über einen höheren Reibungswiderstand 
als das blanke Metall verfügt. Sie verbreitert den Metallpfosten auf einen Durchmesser von ca. 27 cm 
und erleichtert das Anlegen des Slacklinematerials am Pfosten. Hinsichtlich des Sicherheitsaspekts 
besitzt der Pfosten weder abstehende Strukturen noch Fangstellen und weist eine Höhe von 2,40 m auf 
um einen Sturz auf die Oberkante zu vermeiden. 
 
   Foto

Grünhandbuch Köln 
  Details 
                                                         
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  Pflege 
                                                         
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212 
 
 
 
 
 
 
Pflege

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  Pflege 
                                                         
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213 
 
 
31. Pflegekonzepte für 
Gehölzbestände 
 
 
Pflege von strauchartigen Gehölzbeständen 
  
Gegenstand/Beschreibung Pflegekategorie 
Die Gehölzflächen bestehen in der Regel aus Sträuchern. Die Zusammensetzung beinhaltet heimische 
Sträucher und Ziersträuchern. In Abhängigkeit der Platzverhältnisse sind dort Klein-, Normal-  und 
Großsträucher vorhanden. Teilweise hat sich Fremdaufwuchs in den Beständen angesiedelt (in der Regel 
Bergahorn, Holunder, Brombeere).  
Die Funktionen dieser Flächen dient der Raumbildung und zur Abschirmung oder Trennung von 
angrenzenden Nutzungen. Häufig finden sich die Strauchflächen neben intensiv genutzten Flächen (z.B. 
Wege- und Platzflächen oder Spielbereichen), so dass ein regelmäßiger Schnitt (Heckenschnitt) zur 
Gewährleistung der angrenzenden Nutzung erforderlich ist. 
  
Flächengrößen der Einzelobjekte 
Die Flächengröße der strauchartigen Gehölzbestände variiert  in der Regel zwischen ca. wenigen m² bis 
hin zu mehreren 100 m² Größe. 
 
Ziele der Pflegemaßnahmen 
Die Ziele der Pflegemaßnahmen gliedern sich in verschiedene Gesichtspunkte: Verkehrssicherheit, 
Vitalität, Ökologie, Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes. 
 
Verkehrssicherheit des Gehölzbestandes 
Die angrenzenden Funktionen sollen durch die Strauchflächen nicht beeinträchtigt werden (z.B. 
Überwuchs).  
 
Vitalität des Gehölzbestandes 
Die Strauchbestände werden im Rahmen der Pflegemaßnahme detailliert betrachtet, um die geeigneten 
Pflegemaßnahmen auszuwählen. Es wird in Abhängigkeit der Pflanzenart, des Wuchses und des 
Standortes entschieden, welche Pflegemaßnahme durchgeführt wird. Hierbei kann ein Erhaltungs- oder 
ein Verjüngungsschnitt aber auch kein Schnitt am jeweiligen Strauch erforderlich werden. 
Ziel der Maßnahme ist ein langfristiges Zusammenbrechen der Strauchbestände zu verhindern. Die 
Blühfähigkeit und Triebbildung soll angeregt werden.  
Verdrängender Fremdaufwuchs wird aus den Flächen entfernt.  
 
Ökologie des Gehölzbestandes 
Die Pflegemaßnahme wird auf ein notwendiges Maß beschränkt. Die Funktion als Lebens- und 
Rückzugsraums für heimische Tiere soll auch nach der Pflegemaßnahme gewährleistet sein.

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  Pflege 
                                                         
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214 
 
Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes 
Funktion und Gestaltung wie z.B. Raumbildung und Schutzfunktionen sollte auch nach der 
Pflegemaßnahme gewährleistet sein. Die angrenzenden Nutzungen sind nach der Pflegemaßnahme 
nicht mehr beeinträchtigt, regelmäßige Schnitte entlang von Wegen oder Spielflächen usw. sind nur 
noch in Ausnahmefällen erforderlich. 
Die gestalterischen Gesichtspunkte der Pflanzung werden im Rahmen der Maßnahme nach Möglichkeit 
erhalten bzw. wiederhergestellt.  
 
Beschreibung der Pflegemaßnahmen 
Die Maßnahmen werden entsprechend des § 39, Abs. 5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW in dem 
Zeitraum von 1.Oktober bis 28 bzw. 29.Februar durchgeführt. 
Bei der Bearbeitung der Strauchbestände wird schrittweise vorgegangen. Das schrittweise Vorgehen soll 
verhindern, dass die gesamte Fläche gleich behandelt wird. Sträucher werden nur bei Erfordernis 
geschnitten.   
Im Folgenden werden die Kriterien für die Erfordernisse von Pflegemaßnahmen beschrieben. 
Abschnittsweise Bearbeitung: 
1. Die Strauchschnittmaßnahmen werden über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. Im ersten 
Jahr wird die Hälfte der Strauchflächen zurückgeschnitten. Es wird darauf geachtet, dass in der 
Grünanlage Rückzugsmöglichkeiten für Tiere verbleiben. Im zweiten Jahr werden die übrigen 
Strauchflächen geschnitten. 
 
2. Sträucher ohne erforderliche  Pflegemaßnahmen 
Sträucher, die eine natürliche Wuchsform aufweisen und auf die die nachfolgenden Kriterien nicht 
zutreffen, werden nicht geschnitten.   
 
3. Entnahme des Fremdaufwuchses 
Fremdaufwuchs wie z.B. Berghorn-Sämlinge, Holunder, Brombeeren, die sich in den Strauchflächen 
befinden, werden aus den Flächen entfernt. Hierbei wird darauf geachtet, dass der übrige 
Strauchbestand nicht beschädigt bzw. entfernt wird. 
 
4. Entnahme von Einzelsträuchern 
Sträucher, die unmittelbar an Wegrändern, Platzflächen oder auch Spielbereichen stehen und deshalb 
mehrmalig im Jahr zurückgeschnitten werden müssen, werden entfernt. Die dahinterliegende 
Strauchreihe kann sich in natürlicher Wuchsform bis an die Wegekante entwickeln. Die mehrmaligen 
Rückschnitte im Jahr entfallen in der Folge. 
 
5. Erhaltungsschnitt einzelner Sträucher 
Sträucher, bei denen die natürliche  Wuchsform erhalten ist,  die aber viele vergreiste Zweige aufweisen, 
müssen geschnitten werden. Hierbei werden die vergreisten Zweige in Bodennähe entfernt, ggf. werden 
Zweige gekürzt, um die Proportion des Strauches zu erhalten. Nach dem Schnitt ist die natürliche 
Wuchsform des Strauches weiterhin zu erhalten. 
 
6. Verjüngungsschnitt einzelner Sträucher 
Sollte die Vergreisung einzelner Sträucher weit fortgeschritten sein, muss ein Verjüngungsschnitt 
durchgeführt werden. In diesem Fall ist ein natürlicher Habitus nicht mehr erkennbar, überhängende

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  Pflege 
                                                         
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215 
 
Zweige liegen lang auf dem Boden, vergreiste Zweige dominieren den Strauch, der Strauch bricht 
auseinander. 
Im Rahmen des Verjüngungsschnittes erfolgt ein radikaler Rückschnitt auf ca. 30-50 cm Höhe über dem 
Boden. Anschließend wird die Anzahl der Triebe des Strauches reduziert. Im Folgejahr treibt der Strauch 
stark aus. Aus diesem Grund muss der Strauch im Folgejahr ausgelichtet werden, um die natürliche 
Wuchsform wiederherzustellen. 
 
Sträucher ohne erforderliche  
Pflegemaßnahmen 
 
 
 
 
 
Entnahme des Fremdaufwuchses  
 
 
 
Entnahme von Einzelsträuchern  
 
 
Erhaltungsschnitt einzelner 
Sträucher 
 
 
 
 
Verjüngungsschnitt einzelner 
Sträucher  
 
 
 
 
Entsorgung 
Das anfallende Schnittgut wird gehäckselt. Zur Reduzierung des Fremdaufwuchses wird das Häckselgut 
als Mulchdecke im Bestand verteilt. Sollte das Häckselgut nicht vor Ort verbleiben können, wird es 
abgefahren.  
 
Ergänzende Maßnahmen 
 
Nachpflanzung von Sträuchern 
Lücken in den Strauchflächen werden mit Arten nachgepflanzt, die bereits in den Flächen vorhanden 
und standortgerecht sind.

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  Pflege 
                                                         
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216 
 
Pflegekonzept für baumartige Gehölzbestände 
 
Beschreibung Pflegekategorie 
Die Gehölzflächen dieser Pflegekategorie sind geprägt durch kleinräumige waldartige Bestände. Die 
Zusammensetzung dieser Bestände sind Arten, die im Rahmen der Neuanlage gepflanzt wurden (in der 
Regel heimische Baumarten) und den Arten die sich durch Naturverjüngung an den jeweiligen 
Standorten angesiedelte haben (in der Regel Bergahorn). Durch die engen Pflanzabstände, die 
beschriebene Naturverjüngen und die wenigen Entnahmen von Gehölzen im Rahmen von 
Pflegemaßnahmen, haben die Bäume lange dünne Stämme und kleine Kronen entwickelt. Eine vertikale 
Strukturierung ist nur im geringen Maße ausgeprägt. In der Regel ist nur die Kronenschicht vorhanden, 
in der Strauch- und Krautschicht findet sich kaum Vegetation. 
Die Funktion dieser Flächen dient der Raumbildung und Strukturierung der Grünanlagen und der 
Abschirmung oder Trennung von angrenzenden Nutzungen.  
Eine forstliche Nutzung der waldähnlichen Bestände ist auf Grund der Lage in den Grünanlagen  
(Ausstattung, befestigte Flächen usw.) eher nicht beabsichtigt.  
  
Flächengrößen der Einzelobjekte 
Die Flächengröße der baumartigen Gehölzbestände variiert von ca. 500 Quadratmetern bis zu mehreren 
Hektar Größe. 
 
Ziel der Pflegemaßnahme 
Die Ziele der Pflegemaßnahme gliedern sich in verschiedene Gesichtspunkte: Verkehrssicherheit, 
Vitalität, Ökologie, Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes 
 
Verkehrssicherheit des Gehölzbestandes 
Die Bäume in den Randbereichen (Schlagweite zu Wegen und Wiesen usw.) müssen entsprechend der 
Dienstanweisung zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen in Köln verkehrssicher sein.  
 
Vitalität des Gehölzbestandes 
Im Rahmen der Pflegemaßnahmen sollen die Bestände stabilisiert werden. Bäume werden in Hinsicht 
auf Stabilität, Standfestigkeit und Baumerkrankungen entnommen.  
Bei der Entnahmen wird darauf geachtet, dass der Bestand geschlossen bleibt, um die Windanfälligkeit 
nicht zu steigern.  
Die entstanden Lücken müssen von dem verbleibenden Baumbestand geschlossen werden. Das 
Verhältnis zwischen Krone und Baumhöhe soll sich ausgewogen entwickeln. Die Kronendurchmesser 
sollen zu nehmen. 
Bei der Auswahl der zu entnehmenden Baumarten wird darauf geachtet, dass vorwiegend die stark 
versamenden Arten wie z.B. Bergahorn entnommen werden und bestandsstabilisierenden heimische 
Arten im Bestand verbleiben.

Grünhandbuch Köln 
  Pflege 
                                                         
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217 
 
Ökologie des Gehölzbestandes 
Lichtungen, die im Rahmen der Maßnahme entstehen, sollen zur Entwicklung einer Strauch- und 
Krautschicht dienen. Eine Strauch- und Krautschicht trägt wesentlich zur Vielfalt des Lebensraumes bei. 
Die eventuelle Naturverjüngung in diesem Bereich soll vor diesem Hintergrund entwickelt und gefördert 
werden. Nachpflanzungen von standortgerechten heimischen Sträuchern soll diese Entwicklung 
unterstützen.  
Stehendes Totholz bleibt in Abhängigkeit der Verkehrssicherheit erhalten, um eine weitere positive 
Entwicklung des Lebensraumes zu fördern. 
 
Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes 
Funktion und Gestaltung wie z.B. Raumbildung und Schutzfunktionen sollen auch nach der Maßnahme 
sichergestellt sein.  
Bei der Auswahl der zu entnehmenden Bäume wird darauf geachtet, dass Bäume mit wichtigen 
gestalterischen Aspekten nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hier ist in der Regel ein besondere Laub 
oder Blühaspekt entscheiden, ggf. werden solche Bäume freigestellt, um den Gestaltungsaspekte 
hervorzuheben. 
Die Ränder (ca. 5-10 m) der Gehölzflächen werden intensiv bearbeitet, sie werde frei von Stamm- und 
Kronenholz gehalten. Diese Bereiche sollen den repräsentativen Charakter der Grünanlage entsprechen. 
 
Beschreibung der Pflegemaßnahmen 
Die Maßnahmen werden entsprechend des § 39, Abs. 5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW in dem 
Zeitraum von 1.Oktober bis 28 bzw. 29.Februar durchgeführt. 
 
Randbereiche des Gehölzbestandes 
Die Randbereiche der Gehölzflächen werden entsprechend der „Dienstanweisung  zur Überprüfung der 
Verkehrssicherheit von Bäumen“ überprüft und im Anschluss werden die festgestellten Maßnahmen zur 
Erhaltung der Verkehrssicherheit, entsprechend der ZTV Baumpflege durchgeführt.  
Bei der Baumpflegemaßnahme wird anfallendes Stammholz aus den Randbereichen entfernt und in den 
Bestand gezogen oder abtransportiert.  
Kronenholz wird in den Innenbereich der Gehölzflächen gezogen, gehäckselt oder Abtranzportiert  
 
Randbereiche werden frei 
gehalten

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  Pflege 
                                                         
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218 
 
Innenbereiche des Gehölzbestandes 
Die Innenbereiche der Gehölzflächen werden je nach Dichte bis zu 20% des Bestandes nach  folgenden 
Kriterien  reduziert:  
- statisch problematisches Baumwachstum (z.B. Druckzwiesel) wird entnommen 
- Bäume mit Krankheitssymptomen (Stammfäule, Pilzerkrankungen) werden entnommen 
- gebrochene Stämme werden entnommen 
- dicht stehendes Stangenholz wird reduziert 
- Konkurrenzbäume mit starker Naturverjüng wie z.B. Bergahorn werden reduziert 
 
In Abhängigkeit der Verkehrssicherheit werden Teile der o.g. Bäume, über das gezielte Ringeln des 
Stammes als stehendes Totholz im Bestand belassen, um die Vielfältigkeit des Bestandes zu fördern. 
 
Auslichten von dichtem 
Stangenholz  
 
 
 
 
 
Bäume mit Druckzwiesel 
 
 
 
Gebrochene Stämme 
 
 
 
Bäume mit Krankheitssymptomen 
(z.B. Stammfäule) 
 
 
 
 
Bergahorn Reduzierung 
Konkurrenz bei der 
Naturverjüngung 
 
 
 
Entsorgung 
Das anfallende Stamm- und Kronenholz verbleibt im Bestand. Es wird so zerlegt, dass es bodenbündig 
aufliegt, damit die Verrottungsprozesse schnell beginnen.  
 
Schnittgut bleibt im Bestand 
 
 
Schnittgut wird zerlegt

Grünhandbuch Köln 
  Pflege 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
219 
 
Ergänzende Maßnahmen 
 
Nachpflanzung von bestandsstabilisierenden Baumarten 
Lücken im Bestand werden mit Baumarten wie z.B. Stieleichen, Hain- und Rotbuche aufgeforstet. Diese 
Gehölze sollen sich in den Beständen etablieren und diese so stabilisieren. 
 
Nachpflanzung einer Strauchschicht  
Lichtungen werden mit heimischen Sträuchern bepflanzt, um eine Strauchschicht in den Beständen zu 
etablieren.  
 
Herstellen von Benjeshecken 
Entstandenes Kronenholz wird im Innern des Bestandes partiell zur Benjeshecken (Totholzhecken) 
aufgeschichtet, um Tieren Schutz zu bieten und um die Entwicklung der Strauchschicht durch 
Naturverjüng zu fördern.

Grünhandbuch Köln 
  Stadtgrün naturnah 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
220 
 
 
 
 
 
 
Stadtgrün naturnah

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  Stadtgrün naturnah 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
221 
 
 
32. Maßnahmenkonzept 
 
 
Stand 05.04.2019 
 
 
 
Grüne Infrastruktur Köln 
Stadtgrün naturnah  
 
Maßnahmenkonzept 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 
verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. 
Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Herausforderung und hat 
eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Die Bewerbung für das Label „Stadt Grün naturnah“ 
ist die konsequente Fortführung dieser Zielvorgabe. 
 
Das im Folgenden dargestellte Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün naturnah“ baut auf 
den vorhandenen Instrumenten und den strategischen Zielen auf, die eine nachhaltige und vielfältige 
Entwicklung der Stadt Köln unterstützen. Als wichtigste Vorgaben gelten dabei die Ziele der 
internationalen Biodiversitätsstrategie, die durch die Bundes- und Landesstrategie an die regionalen 
Gegebenheiten angepasst wurden. Zur Anpassung an die lokalen Gegebenheiten bereitet das Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt für Köln momentan den Prozess zur Erstellung einer lokalen, 
gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie aktiv vor. Hier bildet die vom Rat der Stadt Köln 
unterzeichnete Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ die Grundlage, die auch dem im 
Folgenden dargestellten Konzept zugrunde gelegt wird. 
 
I. Vorgaben 
 
Das im Folgenden dargestellten Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün naturnah“ baut 
auch auf den vorhandenen Instrumenten der städtischen Grünplanung auf. Sie binden sich ein in den 
Nachhaltigkeitshaushalt und die strategischen Ziele des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. 
Die bisherigen Zielformulierungen werden angepasst und erweitert. 
 
Nachhaltigkeitshaushalt 
Die Stadt Köln nimmt seit 2018 an dem Modellprojekt „Nachhaltigkeitshaushalt“ teil. Grundidee 
hierbei ist es, die UN-Nachhaltigkeitsziele mit dem kommunalen Haushalt zu verknüpfen. Die 
Integration von Nachhaltigkeitszielsetzungen in den kommunalen Haushalt ermöglicht einen 
bewussten und zielgerichteten Mitteleinsatz und daraus resultierend eine langfristige und 
wirkungsorientierte Nachhaltigkeitssteuerung. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen

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  Stadtgrün naturnah 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
222 
 
und das Sportamt nehmen als Pilotämter an dem Modellvorhaben teil. Die im 
Nachhaltigkeitshaushalt aufgeführten Teilziele fließen in das Maßnahmenkonzept ein. 
 
UN Unterziel 11.3: Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und 
die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung 
und -steuerung in allen Ländern verstärken. 
UN Unterziel 11.7: Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und 
zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für 
Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. 
 
UN Unterziel 13.1: Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber 
klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken. 
 
UN Unterziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige 
Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, 
Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen 
 
DE: Ziel ist es, auf Dauer einen nachhaltigen Ausgleich zwischen den steigenden 
unterschiedlichen Ansprüchen an den Wald und seiner Leistungsfähigkeit zu erreichen. 
Bei der Umsetzung der Waldstrategie wird verstärkt auf die Schutzziele der Nationalen 
Biodiversitätsstrategie gesetzt. 
DE: Bis 2020 soll der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung fünf 
Prozent der Waldfläche betragen (gehört zum übergeordneten DE-Ziel) 
 
NRW: Der Rückgang der biologischen Vielfalt soll aufgehalten und die biologische Vielfalt 
wieder gesteigert werden. 
NRW: Bis 2030 Erhöhung der Artenvielfalt in allen Landschaftsräumen (Erreichung des 
lokal bzw. regional besten Zustands im Zeitraum 1997-2015) 
NRW: Erhöhung der Stabilität und Anpassungsfähigkeit der Wälder: bis 2030 den Anteil 
der reinen Nadelwaldbestände auf < 20 % absenken. NRW: Steigerung des Anteils der 
zertifizierten Waldfläche an der gesamten Waldfläche bis 2030  
 
 
Strategische Ziele 
 
Die städtischen Grünflächen und Erholungseinrichtungen sind attraktiv. Die Versorgung mit Grünflächen, 
Erholungseinrichtungen und Waldflächen ist in ausreichendem Umfang gewährleistet. Die Entwicklung 
und Sicherung naturnaher und zur Naturentdeckung geeigneter Flächen erfolgt soweit wie möglich an der 
Erhöhung der Biodiversität ausgerichtet. 
Kölns Einwohnerinnen und Einwohner engagieren sich aktiv bei der Entwicklung und Unterhaltung der 
Grünflächen und Erholungseinrichtungen im Sinne der Erhöhung der Artenvielfalt in ihrem eigenen Umfeld 
 
 
 
Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen, die den einzelnen Teilbereichen der Deklaration 
„Biologische Vielfalt in Kommunen“ zugeordnet werden und die das Ziel verfolgen die Biodiversität im

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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
223 
 
Rahmen der Grünplanung und Grünpflege zu erhöhen, verfolgen das Ziel „vom Projekt zur Regel“ zu 
gelangen. Das bedeutet, dass die zum Teil aufgeführten Projekte so weiterentwickelt werden, dass sie 
das Ziel einer nachhaltigen Grünentwicklung unterstützen.  
Das Maßnahmenkonzept bildet einen Baustein der vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt verfolgten 
Zielsetzung einer gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie. 
 
II. Maßnahmenkonzept 
 
A. Strategische Gesamtstädtische Freiraumplanung 
 
Im Vordergrund steht hier das einzigartige gesamtstädtische Grünsystem, das heute eine Vielfalt an 
Funktionen für die wachsende Großstadt Köln erfüllt.  
 
Der gesamtstädtische Landschaftsplan ist das zentrale Instrument des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege zur Planung, Koordinierung und Realisierung konkreter Maßnahmen. Ziele der 
Landschaftsplanung sind insbesondere die Sicherung des Biotopverbundes, die Ausweisung von 
Schutzgebieten sowie die Festsetzung und Umsetzung von Schutz-, Pflege- und 
Entwicklungsmaßnahmen. Bei allen diesen Planungen werden die biotischen und abiotischen Belange 
umfangreich und prioritär berücksichtigt. 
 
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden für alle Bebauungspläne Grünordnungspläne 
erarbeitet. Das bisherige Instrument des „Landschaftspflegerischen Begleitplans“ wird methodisch und 
inhaltlich ausgeweitet und zu einem umfassenden „Grünordnungsplan“, in dem alle Grundlagen, 
Konflikte und hieraus umzusetzender Maßnahmen aufgearbeitet werden, entwickelt. Im Rahmen der 
Ausgleichsgestaltung finden folgende Aspekte Berücksichtigung: 
 Umfangreiche Festsetzungen von Dach und Fassadenbegrünungen 
 Verwendung heimischer, standortgerechter Pflanzen bei Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen 
im Außenbereich 
 Dauerhafte ökologische Pflege der Ausgleichsflächen 
 Berücksichtigung des Aspektes des Naturerlebens auch im direkten Wohnumfeld z.B. über die 
Realisierung von Naturerlebnisräumen  
 
Das Strategiekonzept „Grüne Infrastruktur“ ist eine Teilperspektive für die Entwicklung des Grünsystems 
auch in der Region Köln/Bonn.  
 
Zurzeit werden auf städtischer und regionaler Ebene informelle Planungskonzepte erarbeitet als 
Grundlage für die Überarbeitung der Regionalplanung. Das Strategiekonzept „Grüne Infrastruktur Köln“ 
ist sowohl Grundlage für die Kölner „Perspektiven 2030“, als auch für das regionale 
„Agglomerationskonzept“.

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  Stadtgrün naturnah 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
224 
 
 
Teilziel 
 
Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter.  
Köln sichert und entwickelt seine wertvollen Grünbereiche unter Berücksichtigung der 
Biodiversitätsaspekte. 
 
 
Maßnahmen: 
 
 Sicherung und Weiterentwicklung des Grünsystems 
und der regionalen Grünzüge. 
Das gesamtstädtische Grünsystem bildet die 
Grundlage für die strategische Freiraumplanung. 
Durch die Vernetzung der Freiflächen untereinander 
und zu einem die Stadt durchdringenden System 
werden die unterschiedlichen Funktionen des Grüns 
(Ökologie, Klima, Erholung, Bodenschutz, 
Biodiversität, Artenschutz etc.) optimiert. Sowohl die 
Grüngürtel als auch die Grünzüge haben ein hohes 
Potential als innerstädtischer Lebensräume für Tiere 
und Pflanzen. Dieses gilt es durch entsprechende 
Maßnahmen besser zu nutzen.  
 
Mit dem Freiraumkonzept „RegioGrün“ liegt eine Zielformulierung für die Ausweisung eines 
regionalen Freiraumkonzeptes für die gesamte Region Köln/Bonn vor. 
 
 Biotopvernetzung in Grünzügen  
Das Biotopkataster der LANUV weist 
unterschiedliche geschützte Biotope im Stadtgebiet 
von Köln aus, die es zu sichern und zu erhalten gilt. 
Gleichzeitig wird ein Konzept für ein 
Biotopverbundsystem formuliert, dass in seiner 
räumlichen Ausprägung identisch ist mit dem 
gesamtstädtischen Freiraumnetz. Dies belegt die 
hohe ökologische Bedeutung des Grünsystem und 
zeigt das hohe, dort vorhandene Potential. Durch 
entsprechende Maßnahmen gilt es, die vorhandenen 
Freibereiche im Sinne der Verbesserung der 
Artenvielfalt zu entwickeln.

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225 
 
 Ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft 
Nahezu die Hälfte des 405 km2 umfassenden Stadtgebietes ist Freifläche. Der Anteil der 
landwirtschaftlich genutzten Fläche umfasst etwa 6.669 ha (lt. statistischem Jahrbuch 2017). Die 
Stadt Köln ist Grundeigentümer für ca. 2.717 ha % der Landwirtschaftsfläche. Aufgrund der hohen 
Bodenwerte werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen überwiegend konventionell 
bewirtschaftet.  
Zurzeit ist ein politischer Antrag in der Diskussion mit der Zielrichtung verstärkt ökologische Aspekte 
in die Pachtverträge einfließen zu lassen. In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Politik, der 
Landwirtschaftskammer, dem Ernährungsrat und der Verwaltung sollen Lösungsansätze erarbeitet 
werden. 
 
 Verbesserung des Schutzgebietsregimes der Schutzgebiete 
Durch Anpassung der Pflege und Entwicklungspläne an die ökologischen Erfordernisse der Zukunft 
wird die Wertigkeit der Schutzgebiete erhöht. Hier soll neben der Berücksichtigung ausschließlich 
heimischer Arten bei der Gestaltung insbesondere der Erhalt naturnaher Bereiche, die Pufferwirkung 
angrenzender Flächen und ein ökologisches Pflegeregime im Vordergrund stehen. Die Finanzierung 
der Maßnahmen soll durch Schwerpunktsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich 
erfolgen. 
 
B. Grün-und Freiflächen  
 
Die Stadt ist nicht nur Wohn- und Arbeitsstätte der Menschen, sondern gleichzeitig auch wichtiger 
Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. 
Die Kölner Parks und Friedhöfe sind – neben ihrer Bedeutung für das Stadtklima und die 
Erholungsnutzung – wichtige Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Alte, höhlenreiche 
Bäume sind für viele Vogelarten unersetzlich, Brachen, ökologisch geschnittene Hecken, naturnahe 
Gehölzbestände und artenreiche Wiesen bieten weiteren wichtigen Lebensraum für die heimische Tier- 
und Pflanzenwelt 
Auch Kleingärten und Hausgärten mit hoher Strukturvielfalt können artenreiche Biotope sein. Solche 
Bereiche sind in Verbindung mit angrenzenden Biotopen Elemente des lokalen Biotopverbundes und 
dienen nicht nur der Verbesserung der Artenvielfalt, sondern ermöglichen auch Naturerleben im 
unmittelbaren Nahbereich der Bewohner. 
 
 
Teilziele 
 
Köln entwickelt seine Parks, Plätze und Straßen als öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität und 
hoher Artenvielfalt. 
Die Kinderspielplätze sind verkehrssicher und funktionsfähig Orte der Naturerfahrung. 
Dauerkleingärten sind im bisherigen Umfang erhalten und werden zunehmend ökologisch ausgerichtet. 
Der Bestand an Straßenbäumen ist verkehrssicher und wird erhalten.

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226 
 
Maßnahmen: 
 
 Konzept zur Erfassung bestehender 
Potenzialräume zur Schaffung von naturnahen 
Grünflächen und Naturerlebnisräumen 
Das gesamtstädtische Grünsystem mit seinem 
hohen Potenzial für den Biotopverbund, bildet 
die Grundlage für eine großräumige Darstellung 
von Potenzialräumen zur Schaffung von 
naturnahen Grünflächen und 
Naturerlebnisräumen. Auf dieser Grundlage 
werden „Hochpotenzialflächen“ identifiziert, die 
aufgrund ihrer standörtlichen Voraussetzung 
ökologisch aufwertbar sind und einen hohen 
Artenreichtum versprechen.  
 
o Grünzüge (Kompensationsflächenpools) 
Die stadtauswärts gerichteten Grünzüge sind als Kompensationsflächenpools ausgewiesen. 
Die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegten 
Kompensationsflächen sind grundsätzlich ökologisch hochwertig. Mit einem Anteil von 70% 
bilden Offenlandbiotope ein hohes Potential für Artenvielfalt. Grundsätzlich werden 
Wiesenflächen beweidet. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer 
zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahdgutes, werden diese Flächen artenreicher 
entwickelt. 
o Äußerer Grüngürtel 
Der äußerer Wald- und Wiesengürtel ist durch eine Vielfalt an Strukturen mit hoher 
ökologischer Wertigkeit geprägt. Große Teile der offenen Wiesenflächen werden mit Schafen 
beweidet und von Landwirten zur Heunutzung genutzt. Auch hier besteht ein 
Aufwertungspotential. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer ökologisch 
ausgerichteten zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahdgutes, werden diese Flächen 
dauerhaft artenreicher entwickelt werden.  
o Radiale Grünzüge 
Die radialen Grünzüge sind wichtige Bestandteile der Grünvernetzung. Sie bieten aufgrund 
ihrer Ausdehnung und dem geringeren Nutzungsdruck ein hohes Potential zur Schaffung von 
naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Ziel ist die Ausweisung von 
„StadtNaturparks“, die Anlage artenreicher Wiesen und die Extensivierung der 
Gehölzflächen. Um die Biodiversität zu stärken wird  dabei eine möglichst große 
Biotopvielfalt geschaffen. 
o Innerer Grüngürtel 
Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks ist das Potenzial einer ökologischen Aufwertung im 
Inneren Grüngürtel begrenzt. Dennoch werden Flächen identifiziert die entsprechend des 
Pilotprojektes „Stadtwiesen statt Rasen“ angelegt oder entsprechend des naturnahen 
Strauchpflegekonzeptes entwickelt werden. 
o Siedlungsbereiche

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227 
 
Als wohnungsnaher Naturerlebnisraum werden die quartiersbezogenen Grün- und 
Freiflächen naturnah entwickelt. Dies gilt auch für die Freiflächen im Bereich öffentlicher 
Einrichtungen. 
 
 Entwicklung von „StadtNaturparks“ 
Ein StadtNaturpark wird extensiv und unter 
ökologischen Gesichtspunkten als 
Naturerlebnisraum gepflegt. Er erbringt 
vielfältige Ökosystemleistungen und bietet 
dabei vielen Pflanzen und Tieren einen qualitativ 
hochwertigen Lebensraum, fördert damit also 
Artenvielfalt und strukturelle biologische 
Komplexität. Ziel ist es in jedem Stadtbezirk 
mindestens eine größere zusammenhängende 
Grünfläche als „StadtNaturpark“ zu entwickeln. 
Beispiele „Sieben-Hügel-Park“ und „Bürgerpark-
Nord“. Die Flächen sind für die Bevölkerung gut 
erreichbar. Eine Beschilderung erläutert die 
Wertigkeit. 
 
Zielsetzung: 
o Entwicklung eines Nutzungskonzeptes mit Darstellung einer Kernzone für Parkbenutzung und 
extensiv gepflegten Bereichen 
o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischüriger Mahd 
o Ausweisung von Sukzessions-Gehölzflächen /-ränder 
o Aufwertung durch Obstbaumpflanzungen / Anlage von Obstwiesen  
o Informationen vor Ort zur Wissensbildung und Akzeptanzverbesserung 
 
 Ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement 
Neben der klassischen Grünpflege wird schrittweise und unter Berücksichtigung der Nutzungen ein 
ökologisch ausgerichtetes Management für Grünanlagen, Friedhöfe und den Bereich des 
Straßenbegleitgrüns entwickelt. Dieses umfasst zunächst zwei Kernbereiche:  
 
1. Anlage artenreicher Wiesen und angepasste 
Mahd der Flächen, Ziel: 10 % der 
Gesamtwiesenfläche (Grünanlagen, Friedhöfe, 
Straßenbegleitgrün). Im Bereich der Kleingärten 
wird der Anteil auf 30% der öffentlich 
zugänglichen Flächen festgesetzt. 
2. Naturnahe Entwicklung und Pflege von Gehölz 
und Strauchbeständen. Ziel: 20 % der Gehölz- 
und Strauchflächen (vornehmlich Grünanlagen)

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228 
 
Artenreiche Wiesen 
o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischüriger, zeitlich an den ökologischen 
Erfordernissen orientierter Mahd mit Abtransport des Mahdgutes 
o Neuanlage, Initialeinsaat, Mahdgutübertragung (Äußerer Grüngürtel, Grünzüge, 
Beweidungsflächen) vgl. EFRE Projekt Grüne Infrastruktur (Erstellung eines 
Handlungsleitfaden) Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen 
o Verwendung von heimischem und gebietsspezifischem Saatgut   
o Vergabe an Dritte (Landwirte, GalaBau etc.), Prüfung mittelfristige Umstellung Fuhrpark 
o Umstellung der Sommerblumenflächen (Einsaat im Straßenbegleitgrün) auf 
standortgerechtes, heimisches Saatgut (ca. 1200 m2, Feldblumenmischung, Blühende 
Landschaft, sowie mehrjährige), Pflanzung von Krokussen und Traubenhyazinthe. 
o Einsaat von Straßenbaumscheiben mit heimischem Saatgut (ab 3. Standjahr) 
 
Wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung artenreichen Wiesen ist ein fundiertes Monitoring 
(Mahdzeitpunkt, Steuerung). Die biologische Station Leverkusen/Köln wird das Monitoring der 
artenreichen Wiesen als Auftrag übernehmen. 
 
In Absprache mit dem Grünflächenamt der Stadt Bonn soll eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines 
Konzeptes „Entsorgung von Laub und Wiesenschnittgut“ gegründet werden, das ggf. auf weitere 
Kommunen aus der Region ausgeweitet werden kann. 
 
 
Gehölz- (waldartige Bestände) und Strauchbestände 
o Natürliche Entwicklung von Gehölzrändern 
o Abschnittsweise Rückschnitt von Strauchbeständen 
o Umwandlung in heimische und insektenfreundliche Straucharten, Erstellung einer 
ewntsprechenden Pflanzliste 
o Entwicklung von „Naturgehölzflächen“ (z.B. in StadtNaturparks) 
 
 Weitere Maßnahmen 
Neben einem verstärkt ökologisch ausgerichteten Grünflächenmanagement werden folgende 
Konzepte weiterentwickelt

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229 
 
Erhaltung und Entwicklung der kulturlandschaftsprägenden Streuobstwiesen 
Das Kölner Obst-Kataster weist ca. 70 ha Obstwiesenbestände 
im Stadtgebiet aus. In enger Zusammenarbeit mit der 
„Obstwiesenkommission“ (Vielzahl von Kölner Verbänden und 
Vereinen) und der Biologischen Station Leverkusen/Köln wird 
ein Gesamtkonzept erarbeitet, das folgende Aspekte beinhaltet. 
o Erfassung aller städtischen Obstwiesen, Obstreihen und 
Einzelpflanzungen in Grünanlagen im Baumkataster 
o Durchführung einer Biotopbaumkartierung 
(abgeschlossen) 
o Bestimmung der Sorten (Auftrag Frau Pfeffer, 
Pomologin) 
o Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für 33 Obstwiesen 
o Erstellung von Pflegepläne (Biologische Station, Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen, Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt) 
o Monitoring Biologische Station Leverkusen/Köln 
 
Gartenlabore 
Um das Thema Gärtnern in der Stadt weiterzuentwickeln, werden zurzeit mit finanzieller 
Unterstützung durch die EU (EFRE) zwei „Gartenlabore“ umgesetzt. Ziel ist es vor allem Menschen 
aus den angrenzenden Sozialräumen an das Gärtnern und die Produktion von Lebensmitteln 
heranzuführen. Gleichzeitig werden auch verschiedene Ansätze und Gartenformate zwischen 
Gemeinschafts- und Kleingärten erprobt. Die Umsetzung erfolgt unter Einbezug der 
bürgerschaftlichen Umweltakteure und berücksichtigt die Belange der Artenvielfalt und des 
Naturerlebens. 
 
Kleingartenwettbewerb „Bunte Gartenvielfalt“                                                                                                                
In 2018 wurde erstmals der Kleingartenwettbewerb „Bunte 
Vielfalt“ ausgelobt. Ziel ist es, vor allem die ökologische Funktion 
von Kleingartenanlagen herauszustellen und zu entwickeln. 
Ökologische Funktionen bestehen nicht nur in der 
ausgleichenden Wirkung auf das innerstädtische Klima, sondern 
insbesondere in dem Potential zur Stärkung der Biodiversität. 
Maßnahmen, die die Kreislaufwirtschaft durch Kompostierung, 
ökologische Düngung und Pflanzenschutz, den sparsamen 
Umgang mit natürlichen Ressourcen, insbesondere Wasser und 
Boden, fördern, sollen deshalb kontinuierlich gefördert werden. 
Der vom Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V., und dem Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen ausgelobte Wettbewerb 
soll langfristig durchgeführt werden.

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230 
 
Erarbeitung Konzept „Essbare Stadt Köln“  
Die Stadt Köln hat ein Konzept „Essbare Stadt Köln“ erarbeitet. In enger Zusammenarbeit mit Kölner 
Ernährungsrat und unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft wurde ein weitergehender 
„Aktionsplan“ erarbeitet, der die Aspekte einer „Essbaren Stadt“ umfasst, auch in Hinblick auf die 
öffentlichen Grünräume. Durch den Fokus auf die Thematik „essbar für Mensch und Tier“ beinhaltet 
das Konzept auch den Gesichtspunkt der Biodiversitätsförderung.  
 
Umstellung der Wechselbeetbepflanzung 
Auch kleine Bereiche können insbesondere Insekten als wichtige (Teil-)Lebensräume dienen. Um die 
Natur auch in den innerstädtischen Bereich zurückzuholen, wird sich die Auswahl der Pflanzen zur 
Bestückung der Wechselbeete zukünftig an den Erfordernissen der Biodiversität orientieren. 
 
Kommunales Ökokonto 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt arbeitet mit dem Amt für Landschafspflege und 
Grünflächen an der Konzeption und Umsetzung eines kommunalen Ökokontos für die Stadt Köln. 
Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die Eingriffsregelung, den Artenschutz und die 
Biodiversität wird das kommunale Ökokonto einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und 
Erhöhung der Artenvielfalt beitragen. 
 
Aktive Unterstützung der Schulgartenaktivitäten 
Schulgärten sind wichtige Elemente zur Vermittlung von Natur an Bildungseinrichtungen. Sie dienen 
dabei nicht nur der anschaulichen Gestaltung von Unterricht, sondern bieten auch Ruhezonen im 
Bereich des Schulganztages und tragen somit zu einer höheren Aufenthaltsqualität bei und helfen, 
Aggressionen zu reduzieren. Um die Schulgärten zu fördern werden nicht nur Flächen zur 
entsprechenden Gestaltung vorgesehen, sondern die Schulen auch aktiv unterstützt. 
 
C. Arten- und Biotopschutz 
 
Großstädte bieten mit ihren zahlreichen unterschiedlichen Lebensräumen ein Refugium für viele 
Pflanzen, die in der Landschaft außerhalb der Städte oft schon verschwunden sind. Doch was man nicht 
kennt, kann man nicht schützen. Das Projekt des BUND "Köln kartiert" setzt genau dort an.  
In den Jahren 2013-15 wurden die Pflanzen im Kölner Stadtgebiet bestimmt und kartiert. Die 
zusammenfassende Dokumentation mit Verbreitungskarten der einzelnen Pflanzenarten ist in einem 
Atlas zu finden.  
 
Auch in Bezug auf die Tierwelt der Stadt Köln gibt es eine Reihe von Untersuchungen (u.a. 
Zauneidechsen-, Wechselkröten-, Kreuzkrötenkartierung, die als Grundlage zur ökologischen Gestaltung 
herangezogen werden können. 
 
 Zusätzlich ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Insekten in Bearbeitung.

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231 
 
Maßnahmen: 
 
 Köln kartiert – Botanische Vielfalt in Köln 
In Zusammenarbeit mit dem BUND werden Standorte seltener und geschützter Pflanzen im 
öffentlichen Grün bestimmt und angepasste Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zum Schutz 
der Pflanzen erarbeitet und umgesetzt. 
 
 Insektenfreundliche Stadt 
Durch die Krefelder Studie ist der enorme Verlust der Insekten und damit auch das ganze 
ökologische Ausmaß erkennbar geworden. Daher ist es dringend geboten, dem durch 
entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Neben den landwirtschaftlichen Flächen spielen 
für den Erhalt auch öffentliche Grünflächen und Privatgärten eine große Rolle. Um diese 
Thematik in Köln aufzugreifen, erstellt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf der 
Grundlage von zwei politischen Beschlüssen ein Konzept zur insektenfreundlichen Stadt und 
entwickelt u.a. aufbauend auf einer größer angelegten Erhebung der Insektenbestände ein 
Maßnahmenkonzept zur Förderung der Entomofauna auf dem gesamten Stadtgebiet. 
 
 Dach- und Fassadenbegrünung 
Nicht nur in Bezug auf die Klimawirksamkeit stellen Dach- und Fassadenbegrünung einen 
wesentlichen Faktor dar. Bei der richtigen Pflanzenauswahl bieten sie auch der heimischen Fauna 
einen wichtigen (Teil-)Lebensraum. Das Projekt Grün hoch drei des Umwelt- und 
Verbraucherschutzamtes soll zu einer Verstärkung der Umsetzung solcher Maßnahmen im 
privaten Bereich beitragen. 
 
D. Wald und Forstwirtschaft – nachhaltige Nutzung 
 
Der Kölner Wald als naturnahes Ökosystem trägt erheblich zur Sicherung der biologischen Vielfalt bei. Er 
ist Produktionsstätte für den nachwachsenden Rohstoff Holz, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, 
Grundlage unverzichtbarer Schutzfunktionen, klimatischer Ausgleichsraum und Erholungsraum für den 
Menschen. Insgesamt ist der Zustand der biologischen Vielfalt in den Wäldern im Vergleich zu anderen 
Lebensräumen am günstigsten. 
 
Seit 2001 wird die Bewirtschaftung des Kölner Waldes nach dem deutschen FSC ® -Standard zertifiziert. 
Dies fördert grundsätzlich die Biodiversität, da 5% der Waldfläche als Referenzflächen aus der Nutzung 
zu nehmen sind (Prozessschutz) und verschiedene Bewirtschaftungsstandards naturschutzfachlicher 
ausgerichtet sind. In Köln wurden auf freiwilliger Basis insgesamt 16% der Waldflächen aus der Nutzung 
genommen. Diese Flächen liegen zum großen Teil in oder in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten, so 
dass sich hier eine hohe Artenvielfalt entwickeln kann. 
 
Der Kölner Wald wird naturnah bewirtschaftet und beherbergt eine Vielfalt an Flora und Fauna. Er 
erfüllt eine Vielzahl an Schutzfunktionen und lädt zur Erholungsnutzung ein. Die nachhaltige und 
naturnahe Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Alt- und Totholzanteilen erhält und schafft 
standort- und funktionsgerechte, standortangepasste und klimaplastische Wälder.

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232 
 
 
Teilziel 
 
Die Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes wird erhalten und entwickelt. 
 
 
Maßnahmen: 
 
 Erhöhung der 16% Naturwaldentwicklungsflächen 
Auf der Grundlage des Landschaftsplans wurden Geschützte Landschaftsbestandteile in 
städtischem Besitz mit dem Entwicklungsziel „Brachfläche/Sukzession) identifiziert. Insgesamt 
130 ha in der Prüfung. Das Entwicklungsziel für diese Flächen wird in 
„Naturwaldentwicklungsflächen“ umformuliert. 
 
E. Auen und Fließgewässer 
 
Die funktional mit den Gewässern eng verflochtenen Flussauen haben eine große Bedeutung für den 
Erhalt der Biodiversität. Flussauen sind bedeutende Biotopverbundkorridore und sie tragen als 
natürliche Überflutungsräume wesentlich zum Schutz vor Hochwasserschäden bei. 
Die Gewässer und ihre Auen in Köln bieten den heimischen Tier- und Pflanzenarten einen qualitativ und 
quantitativ bedeutsamen Lebensraum in ausreichender Größe und Qualität. Die europäische 
Wasserrahmenrichtlinie formuliert die Vorgaben für die Entwicklung der Fließgewässer. 
 
Maßnahmen: 
 
 Pflege der Deichwiesen  
Die Deichwiesen im Stadtgebiet von Köln umfassen eine Fläche von über 90 ha. Die zweimalige 
Mahd wird durch Auftragnehmer durchgeführt. Zum Teil zeigen die Wiesen aufgrund der 
Standortbedingungen und der Exposition ein hohes Artenspektrum. In 
enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz werden die 
hochwertigen Bereiche erfasst und ein Mahdregieme, welches die besonderen 
Schutzanforderungen der extensiven Magerwiesen berücksichtigt, etabliert. Bestandteil der 
Pflege ist auch der Abtransport und ggf. die Nutzung des Mahdgutes. 
 
 Anlage von Uferrandstreifen  
Der politische Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung im Rahmen 
des Umsetzungsfahrplans aus der Wasserrahmenrichtlinie wird durch die Einrichtung eines 
Ökokontos bei den Stadtentwässerungsbetrieben (STEB) unterstützt und die 
Maßnahmenumsetzung wird durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt begleitet. Die 
aufzuwertenden Flächen werden prioritär so ausgewählt, dass sie bachbegleitend angelegt 
werden.

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233 
 
F. Bewusstseinsbildung und Kooperation 
 
Ziel der städtischen Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Natur ist die Bewusstseinsbildung über die 
Zusammenhänge zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt im urbanen Raum und einer 
nachhaltigen Stadtentwicklung.  
Um die Bildungsarbeit und das Informationsangebotes zur biologischen Vielfalt vor Ort zu stärken sind 
weiterführende Maßnahmen vorgesehen. 
 
 
Teilziel 
 
Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement in den Veedeln und stärkt die Stadtgesellschaft als 
Partner. 
Das Verständnis der Kölner Einwohner/-innen, insbesondere der Schüler/-innen für Natur und Umwelt 
ist gefördert. 
 
 
Maßnahmen: 
 
 Vermittlung Stadtgrün Naturnah 
o Stadtinformationskampagne 2019 
In 2019 wird eine Stadtinformationskampagne zum Thema Stadtgrün-Naturnah 
durchgeführt. Diese umfasst – eine Plakataktion Citylightposter Gesamtstadt, Erweiterung 
des Internetauftritts, Vor-Ort-Beschilderung, Durchführung von Presseterminen 
o Erweiterung Internetauftritt 
Der vorhandene Internetauftritt wird ergänzt und erweitert um Themen- und 
Maßnahmenschwerpunkte des Projektes Stadtgrün-Naturnah 
o Vor Ort Information Beschilderung  
Das Logo Stadtgrün naturnah dient der Ausweisung und 
Kennzeichnung von naturnahen Flächen unterschiedlichster Art im 
gesamten Stadtgebiet. Das Logo ist angelehnt an die Form der 
offiziellen Beschilderung von Schutzgebieten. Zusätzlich werden 
DIN A 3 Informationstafeln dort aufgestellt, wo aktuell 
Maßnahmen umgesetzt werden. 
o Pressetermine 
In 2019 werden 2-3 Vor-Ort-Pressetermine durchgeführt um Maßnahmen aus dem 
Gesamtkonzept Stadtgrün-Naturnah vorzustellen. 
 
Sonstige Umweltbildungsmaßnahmen 
 
 Förderung von Patenschaften 
Zurzeit werden ca. 1.300 Baum- und Grünflächenpatenschaften betreut. Die 
Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Umsetzung der Patenschaften werden weiterentwickelt.

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234 
 
Beigefügt wird eine Empfehlungsliste von geeigneten insektenfreundlichen Pflanzen zur 
Bepflanzung von Baumscheiben. Eine Samentüte mit heimischem Saatgut wird als „Dankeschön“ 
beigefügt. Bei der Beratung der Paten werden ökologische Aspekte in den Vordergrund gestellt. 
 
 Fortführung der öffentlichkeitswirksamer Biodiversitätsprojekte 
Die bisher gestarteten Biodiversitätsprojekte wie das Wildbienen-, das Spatzen- sowie das 
Schulgartenprojekt werden fortgesetzt und erweitert. Der Schwerpunkt der Projekte setzt hier 
insbesondere auf die Neugestaltung von Flächen unter Mitwirkung der Bürger. Auf diese Weise 
wird, neben der Schaffung neuer Lebensräume auch, der Wert der heimischen Natur 
erlebniswirksam vermittelt. Maßnahmen erfolgen sowohl im öffentlichen und im Bereich der 
Bildungseinrichtungen, als auch in privaten Bereichen. Auch Wohnungsbaugesellschaften 
werden einbezogen. 
 
 Außerschulische Lernorte Die außerschulischen Lernorte - Waldschule Köln, Grüne Schule Flora, 
Zooschule, Freiluga und Finkens Garten bilden einen wichtigen ersten Anstoß zur Naturbildung. 
Zur stärkeren Abstimmung der Lehrinhalte soll ein Verbundprojekt geschaffen werden. 
 
 Umsetzung des Umweltbildungskonzeptes 
Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Umweltbildungskonzept wird umgesetzt. Es soll die 
Bemühungen zum Umwelt- und Naturschutz des bürgerschaftlichen Engagements bündeln und 
unterstützen. Dies erfolgt u.a.  durch die Auflage eines Fördertopfes. Da darüber hinaus die 
außerschulischen Lernorte in der Regel für jedes Kind in der Regel nur einmalig Umwelt- und 
Naturbildung vermitteln, soll der Fokus zusätzlich auf die Dezentralisierung von 
Naturerlebnismöglichkeiten gelegt werden. Ein zentrales Element stellen hier aufgrund des 
Schulganztages die Schulfreiflächen dar. Momentan werden in diesem Kontext an 30 
Bildungseinrichtungen unter Mitwirkung der Schüler*Innen Wildbienenlebensräume angelegt 
und mehr als 10 Schulgärten betreut. 
 
 Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen 
Die Einrichtung eines Zentrums auf Gut Leidenhausen soll einen zentralen Ort der 
Umweltbildung mit dem Hauptfokus Biodiversität schaffen. Im Rahmen der Arbeit wird nicht nur 
ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm zur Naturbildung aufgelegt, sondern durch die 
gezielte Anlage von Schaubiotopen die Natur in möglichst vielen Facetten auch anschaulich 
erlebbar gemacht. Als erstes Element wurde ein Wildbienenpfad errichtet, der mit Hilfe eines 
zugehörigen Rallyeheftchens auch ohne weitere Anleitung erlebbar ist. Weitere Elemente, wie 
Tümpel, Naturhecke, Trockenmauer etc. sollen folgen. 
 
 Fortführung der informellen Arbeitsgruppen  
Die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Partnern bestehenden informellen 
Arbeitsgruppen sollen fortgeführt und ggf. stärker untereinander vernetzt werden. 
o Arbeitsgruppe NABU / BUND – Stadtverwaltung 
o Arbeitsgruppe Essbare Stadt 
o Arbeitsgruppe Obstwiesenkommission 
o Arbeitsgruppe Labelverfahren Stadtgrün-Naturnah 
o Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen 
o Arbeitsgruppe Gartenlabore

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235 
 
 Bündelung der Aktivitäten 
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Projekte, Informations- und Umweltbildungsangebote, soll 
eine Bündelung der Aktivitäten in Form einer Anlaufstelle für interessierte Bürger beim Amt für 
Umwelt- und Verbraucherschutz geschaffen werden.

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  Sonstige Hinweise 
                                                         
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236 
 
 
 
 
 
 
Sonstige Hinweise

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  Sonstige Hinweise 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
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237 
 
 
33. Leitungsauskünfte 
 
 
Auskunft über das Online-Portal BIL https://portal.bil-leitungsauskunft.de/login 
covestro 
Currenta 
Evonik 
Gascade 
Infraserv 
nwowhv 
Open Grid  
Thyssengas 
 
 
 
Auskunft über Online-Portale der 
Leitungsbetreiber 
 
euNetworks https://planauskunft.eunetworks.de/lisa/ 
RheinEnergie https://as2.rheinenergie.com/ 
StEB https://onlineplanauskunft.steb-koeln.de/ 
NetCologne https://planauskunft.netcologne.de/  
Unity Media https://planauskunft.unitymedia.de/OPLA-DE/ 
Vodafone  / Kabel Deutschland https://partner.kabeldeutschland.de/webauskunft  
Westnetz https://bauauskunft.westnetz.de/BauAuskunftService/  
 
Auskunft per E-Mail  
37-Berufsfeuerwehr Leitungsauskunft.Feuerwehr@stadt-koeln.de 
Colt planauskunft.duesseldorfkoeln@hemminger.info 
DB db.kt.dokumentationsservices-essen@deutschebahn.com 
gvg netze@gvg.de 
gtt (interoute) leitungsauskunft@gtt.net 
KVB Guenter.Krebs@kvb-koeln.de 
mti-teleport planauskunft@mti-teleport.de 
strassen-nrw franz.pietsch@strassen.nrw.de 
Ströer GLimberger@stroeer.de 
Telekom Martin.Wolf@telekom.de 
verizon planauskunft@de.verizon.com 
 
 
E-Mailabfrage 
 
Der Abfragebereich ist deutlich zu beschreiben. Eine Bilddatei (.jpeg, .png) mit einer eindeutigen 
Darstellung (z.B. Grundkarte mit rotumrandetem Abfragebereich) ist beizufügen.

Grünhandbuch Köln 
  Sonstige Hinweise 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
238 
 
Mustertext für E-Mailabfrage 
 
„Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
für o.a. geplantes Bauvorhaben ist die Kenntnis der Lage sowie die Ausmaße aller vorhandenen und geplanten 
Leitungen, Hausanschlüsse, unterirdischer Anlagen und oberirdischer Aufbauten zwingend erforderlich. Ich bitte 
um kurzfristige Zusendung der Planunterlagen zu planerischen Zwecken in digitaler Form (dxf/dwg) mit Angabe 
der Koordinaten (UTM / ETRS89) und Höhenbezug auf NHN als auch im *.pdf-Format zum maßstabsgerechten 
Ausdruck. 
 
Zur besseren Orientierung des infrage kommenden Bereiches habe ich eine *.png-Datei beigefügt. 
 
Fehlanzeige ist erforderlich. 
 
Noch eine zusätzliche Bitte: Überprüfen Sie die Angaben zu Ihrer Adresse und teilen Sie uns eine Änderung oder 
Ergänzung umgehend mit. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. 
 
Mit freundlichen Grüßen…“ 
 
 
Anschriften der Leitungsbetreiber 
 
Stadt Köln Berufsfeuerwehr  
Abt.: 373/11 (Netze)  
Scheibenstr. 13  
50737 Köln  
Tel.: 0221/9748-3111  
 
COLT Technology Services GmbH 
Bearbeitung durch: 
Hemminger 
Ingenieurgesellschaft mbH 
Region Nord 
Am Schwarzgraben 13 
04924 Bad Liebenwerda 
Phone: +49(35341)15050 
 
Covestro AG 
Kaiser-Wilhelm-Allee 60 
51373 Leverkusen 
Deutschland 
Tel.: +49 214 6009 2000 
 
Currenta GmbH & Co. OHG 
Chempark L7  
51368 Leverkusen 
Tel: 0214-30 55380

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  Sonstige Hinweise 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
239 
 
Deutsche Bahn 
DB Kommunikationstechnik GmbH 
Holle Str. 3 
45127 Essen 
Markus Ische 
Tel: 0201 182 2253 
 
euNetworks GmbH 
Theodor-Heuss-Allee 112, 
60486 Frankfurt am Main 
Tel: +49 69 905 54 0 
 
Evonik Industries AG 
Paul-Baumann-Str. 1 
45764 Marl 
Tel: 02365-49-4900 
 
Gascade Gastransport GmbH 
Kölnische Straße 108-112 
34119 Kassel  
Tel: 0561-934-1071  
 
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (gvg) 
Max-Planck-Str. 11 
50354 Hürth  
Tel: 02233-7909-0  
 
gtt (interoute) 
Prinzenallee 9 
40549 Düsseldorf 
Tel: 0211 50736-100 
 
InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG 
Bearbeitung durch: 
Fleischer & Teusner 
Kessenicher Straße 123 
53879 Euskirchen 
Tel: 02251 58886 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Bereich Planung u. Entwurf (2721) 
Scheidtweilerstr. 38 
50933 Köln 
Günter Krebs 
Tel. 0221-547-3422

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  Sonstige Hinweise 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
240 
 
mti-teleport 
GLH-Auffanggesellschaft für Telekomunikation mbH 
Möwenweg 2a  
86938 Schondorf 
Tel: 08192-9969363 
 
NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH 
Am Coloneum 9 
50829 Köln 
Tel: 0221-2222-0 
 
Nord-West Ölleitung GmbH (nwowhv) 
Kolkerhofweg 130 
45478 Mülheim a.d. Ruhr 
Tel: 0208-99955-21 
 
Open Grid Europe GmbH 
Kallenbergstr. 5 
45141 Essen 
Tel: +49 201-3642-0 
 
RheinEnergie 
Parkgürtel 24 
50823 Köln 
Tel: 0221-178-3332 
 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Ostmerheimer Straße 555 
51109 Köln 
Telefon: (0221) 221 268 68 
 
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Deutz-Kalker-Straße 18-26 
50679 Köln ( Deutz ) 
Tel:  0221   /  8397 - 283 
 
Ströer Media Deutschland GmbH 
Ströer-Allee 1 
50999 Köln 
Tel: 02236-9645-0 
 
Deutsche Telekom Technik GmbH 
Technik Niederlassung West 
Martin Wolf (Gehörlos) 
Sb Dokumentation 
Saarstr. 12, 47058 Duisburg 
+49 391 580 243 975 ( Fax ) 
+49 391 580 107 324 (Fax) für Planauskunft

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  Sonstige Hinweise 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
241 
 
Thyssengas GmbH 
Liegenschaften und Geoinformation 
Emil-Moog-Platz 13 
44137 Dortmund 
T+49(0)231/91291-2277 
 
Unity Media Group 
Michael-Schumacher-Str.1 
D-50170 Kerpen 
Telefax:+49(0)2273/59470782 
 
Verizon Deutschland GmbH 
Rebstöcker Straße 59  
60326 Frankfurt am Main 
Tel.: 069 / 97268-6934 
 
Vodafone Kabel Deutschland GmbH 
Betastraße 6 - 8 
85774 Unterföhring 
Telefon: 0800 - 27 87 000 
 
Westnetz GmbH 
Florianstraße 15-21 
44139 Dortmund 
Tel.: 0800 93786389

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  Sonstige Hinweise 
                                                         
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Stadtgrün und Forst 
 
242 
 
 
34. Wichtige amtliche Links  
 
 
Für Planungs- und Bauvorhaben sind diverse Genehmigungen bei städtischen Dienststellen bzw. 
politische Beschlüsse einzuholen. Die entsprechenden Antragsformulare und Hinweise bzw. 
Zuständigkeiten können über die amtlichen Links aufgerufen werden. 
 
Städtische Links für Planungs- und Bauvorgaben: 
 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/gestaltungshandbuch 
 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/kampfmittelraeumung 
 
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/abfallerzeugernummer/ 
 
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/anzeige-fuer-das-auf-und-einbringen-von-boden-und-
material-1 
 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/denkmalschutz/suche-der-denkmalliste 
 
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/befreiungausnahme-vom-landschaftsschutz-1 
 
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ausschuss-fuer-umwelt-
und-gruen 
 
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/mitwirkung/leitlinien-buergerbeteiligung/ 
 
http://kp1ua090/intranet/themen/einkauf/index.html 
 
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/bauen-wohnen 
 
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/wasserschutzzonen 
 
Genehmigung von Vorhaben in Schutzzonen von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an 
Rhein und Sieg (Bezirksregierung Köln): 
 
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/hochwasserschutz/schutzstreifen/index.html

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  Sonstige Hinweise 
                                                         
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Stadtgrün und Forst 
 
243 
 
 
35. Planinhalte 
 
 
Allgemeines 
 
In diesem Kapitel werden Standards für die zeichnerische Darstellung in den Leistungsphasen 2 
(Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) formuliert.  
Grundsätzlich gilt, dass die Darstellung dem Verständnis dient und die in der jeweiligen Leistungsphase 
erforderlichen Informationen transportiert. Dabei ist auf Übersichtlichkeit und gute Lesbarkeit zu 
achten. 
 
Generelle Planinhalte in allen Leistungsphasen: 
 
 Schriftfeld 
 Legende 
 Maßstabsleiste 
 Nordpfeil 
 
Inhalte des Schriftfeldes: 
 
 Logo der Stadt Köln 
 Logo des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen 
 Projektname, ggf. kurze Beschreibung 
 Planinhalt 
 Plannummer 
 Plangröße 
 Ersteller bzw. Bearbeiter 
 Maßstab 
 Erstellungsdatum 
 Felder für Unterschriften (67; 671; 671/4; 671/46; ggf. 671/42; 671/44) 
 Index

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  Sonstige Hinweise 
                                                         
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Stadtgrün und Forst 
 
244 
 
Beispiel für Schriftfeld 
 
 
 
 
Planinhalte 
 
Vorplanung (LPH 2) 
 
Darstellung des Planungskonzepts aufgrund der Ergebnisse der Grundlagenermittlung. 
 
Grundlegende Informationen, die in Vorentwurfsplänen dargestellt werden: 
 
 Topographie; weitere standörtliche und ökologische Rahmenbedingungen 
 Umweltbelange (Natur- und Artenschutz, vegetationstechnische Bedingungen) 
 gestalterische und funktionale Anforderungen 
 Informationen, die der Kostenschätzung dienen

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  Sonstige Hinweise 
                                                         
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Stadtgrün und Forst 
 
245 
 
Entwurfsplanung (LPH 3) 
 
Die Entwurfsplanung baut auf der Vorplanung auf und vertieft die darin enthaltenen Informationen. 
 
Der Entwurf wird  im  Maßstab 1 : 500 bis 1 : 100 dargestellt und enthält ergänzende Angaben zu 
folgenden Punkten: 
 
 Bepflanzung 
 Materialien; Ausstattungen 
 Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben 
 
Ausführungsplanung (LPH 5) 
 
In der Ausführungsplanung werden Pläne (Maßstab 1 : 200 bis 1 : 50) mit allen für die Ausführung 
notwendigen Angaben erstellt. Dazu gehören auch Detail- und Konstruktionszeichnungen. 
 
Ausführungspläne enthalten besonders Angaben zu 
 
 Oberflächenmaterial, -befestigungen, -relief 
 Ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen 
 Vegetation (Arten, Sorten, Qualitäten) 
 landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen, artenschutzrechtlichen Maßnahmen 
 
Außerdem werden Ausführungspläne mit Maßketten, Achsen, Höhen- und Gefälleangaben versehen. 
 
Die  Darstellung geplanter und zu erhaltender Bepflanzung erfolgt analog zur Planzeichenverordnung 
(PlanZV)

Grünhandbuch Köln 
  Anhang 
                                                         
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst 
 
246 
 
 
 
 
 
 
Anhang 
 
 
 
 
 
Baustelleneinweisung 
 
Baumscheibendetails im Maßstab 1 : 25 
 
 Offene Baumscheibe mit Rasen 
 
 Überpflasterbare, nicht befahrbare Baumscheibe 
 
 Offene Baumscheibe mit Rasen und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich 
 
 Offene Baumscheibe mit Pflaster und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich 
 
 Offene Baumscheibe mit Pflaster in befestigter Fläche 
 
 Offene Baumscheibe mit wassergebundener Decke

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtgrün und Forst  
 
Baustelleneinweisung  
 
 
 
Baustelle: ................................................................................................... 
 
 
- Meldung Baubeginn mit Bauzeit an Rechnungsprüfung samt und Vergabeamt 
 
- Bautagebuch und Anwesenheitsliste führen 
 
- Bauzeit beachten bzw. einhalten 
 
- Verkehrszeichenplan bzw. Leitungspläne einholen 
 
- Bestandsdokumentation vor Baubeginn 
 
- Nachunternehmer nur mit schriftlicher Genehmigung  
 
- Nachträge nur nach Abstimmung bzw. rechtzeitiger Anmeldung 
 
- Änderungen bzw. Abweichungen vom LV unverzüglich anzeigen 
 
- Materialien aus LV sind verbindlich 
 
- Stundenlohnarbeiten nur in Ausnahmefällen 
 
- Sonstiges:....................................... ................................................. 
 
                     ................................................................................................. 
 
                     ................................................................................................. 
 
                     ................................................................................................. 
 
                     ................................................................................................. 
 
Einweisung erfolgte am: ............................................................................ 
 
Auftragnehmer: ......................................................................................... 
 
Auftraggeber: .............................................................................................

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8794 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer  26.01.2022 
 0211/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.01.2022 
 
Beantwortung der Anfrage AN/2323/2021 der SPD-Fraktion betreffend 
"Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender-Mainstreaming-
Pilot" 
Frage 1: 
Sind der Verwaltung die geschilderten Probleme bekannt, und welche Maßnahmen werden in diesem 
Fall ergriffen, um Disparitäten wirksam zu verringern bzw. aufzuheben? 
 
Frage 2: 
Wie erklärt die Verwaltung die große Zahl an weiblichen Unfallbeteiligten bzw. Unfallopfern im Fahr-
radverkehr, und wie will sie hier entgegenwirken?  
 
Antwort ad 1 und 2: 
Der Fachverwaltung liegen keine geschlechterdifferenzierten Nutzungsstatistiken zu den angespro-
chenen Institutionen oder geschlechterdifferenzierte Unfallstatistiken vor. Inwiefern das in der Anfrage 
skizzierte ungleiche Nutzungsverhalten zwischen Mädchen und Jungen existiert, kann daher weder 
bestätigt noch verneint werden.  
Auch die vom Polizeipräsidium Köln zur Verfügung gestellte Verkehrsunfallentwicklung unterscheidet 
lediglich Alters- und Nutzergruppen und lässt daher keine entsprechenden Rückschlüsse zu. 
 
 
Frage 3: 
Welche Angsträume hat die Verwaltung identifiziert, und wie sollen diese bis wann beseitigt werden? 
 
Antwort ad 3: 
Der Kriminalpräventive Rat (KPR) Köln wurde im Mai 2019 als gemeinsame Geschäftsstelle der Stadt 
und Polizei Köln gegründet, um ein Gremium zu schaffen, das sich aus gesamtstädtischer Perspekti-
ve mit der sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit befasst und als Lenkungs- und Entscheidungs-
gremium zur strategischen Ausrichtung eingerichteter Fachkreise agiert. Die Identifizierung von prob-
lematischen Stadträumen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Zentrums für Kriminalprävention und 
Sicherheit (ZKS). Daher hat die Verwaltung z. B. den Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungs-
bedarf“ gegründet, in dem u. a. der Themenschwerpunkt „Angsträume“ diskutiert wird. 
 
Im Zuge der Aktivitäten des Fachkreises wurden Plätze – hier besondere „Hotspots“ – der Stadt Köln 
betrachtet und im Hinblick auf die Kriminalität und das Unsicherheitsgefühl bei den Bürger*innen vor 
Ort analysiert. Darauf basierend beabsichtigt die Verwaltung, mögliche Lösungswege und Maßnah-
men zu entwickeln und umzusetzen. Die „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf “ sind derzeit der 
Neumarkt, der Zülpicher Platz sowie der Ebertplatz. Zu allen Plätzen gibt es bereits Arbeitsgruppen, 
die sich regelmäßig treffen und über die Lage beraten. Weitere Arbeitsgruppen sind in Planung. 
 
Die Arbeitsgruppen verschaffen sich einen Überblick darüber, welche präventiven Maßnahmen zur 
Verhinderung von Kriminalität und einer Steigerung des Sicherheitsgefühls möglich und jeweils

2 
 
schnell umsetzbar wären. Als Maßnahmenkatalog definiert, finden sich diese in der sog. „Lokalen 
Agenda“ wieder: Beispielsweise wurde am Neumarkt eine ganzjährige Beleuchtung installiert, die 
besonders zur Sicherheit in den Abendstunden beitragen soll. Dies steht unter anderem auch in um-
liegenden Abschnitten des Zülpicher Platzes an. Weiterhin setzt die Stadt Köln auf einen vermehrten 
Einsatz von polizeilichen und/oder ordnungsamtlichen Streifen, die als Ansprechpersonen, aber auch 
zur Kontrolle von (nächtlichen) Ausschreitungen vor Ort eingesetzt werden. 
 
Damit schlecht einsehbare Bereiche vermieden werden, plant die Stadt Köln unter anderem den 
Rückschnitt von Sträuchern. Außerdem wurden bauliche Maßnahmen, wie die Erweiterung des Fuß-
weges am Neumarkt, durchgeführt. Die Stadt Köln setzt daran, Hilfsangebote, die sich auf den öffent-
lichen Raum beziehen, einzurichten und vermehrt Ansprechpersonen bereitzustellen.  
 
Weiterhin plant die Verwaltung eine Befragung zur Erfassung des subjektiven Sicherheitsempfindens 
der Kölner Bürger*innen. Diese Befragung der Bürger*innen soll im Rahmen der „Leben in Köln“-
Umfrage durchgeführt werden. Aufgrund der Pandemie musste die Umfrage – die auch durch Stadt-
teilbegehungen ergänzt werden soll – zunächst zurückgestellt werden. 
 
Auch die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle (KKF) des Landeskriminalamtes Nord-
rhein-Westfalen (LKA NRW) befasst sich in verschiedenen Kontexten mit dem Thema „Sicherheit im 
öffentlichen Raum“. Im Rahmen des im März 2021 gestarteten Pilotprojektes "Mikrosegmentanalysen 
als Impuls für urbane Sicherheit" (MIKUS) wird angestrebt, ein kriminalpräventives Konzept zu entwi-
ckeln, das die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen soll. 
Übergeordnete Ziele des zu erarbeitenden Programms liegen in einer zielgerichteten Ausrichtung von 
Kriminalprävention, der Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und der Attraktivität von 
geografischen Mikrosegmenten sowie einer Verbesserung der Zusammenarbeit unterschiedlicher 
Akteur*innen der Kriminalprävention, insbesondere aus Polizei und Kommune. 
 
Als Pilotkommunen und -behörden sind die Stadt Köln und das Polizeipräsidium Köln, die Stadt 
Hamm und das Polizeipräsidium Hamm sowie die Stadt Herten und das Polizeipräsidium Recklingha-
usen beteiligt. 
 
Ein besonderes Augenmerk gilt den öffentlichen Grünflächen: Das Thema Grünflächen(-bereiche) als 
„Angsträume“ ist schon seit vielen Jahren ein wesentlicher Bestandteil der Grünunterhaltung und der 
Grünplanung. Vor allem in der Frühjahrs- und Herbstzeit werden von vielen Nutzer*innen nicht über-
sehbare Bereiche in Grünanlagen als „Angsträume“ empfunden. Mit der Polizei Köln wurde ein Leit-
faden für die Gestaltung von Grünflächen erarbeitet (s. Anlage S. 10 - 18). 
 
Darüber hinaus wurden in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bezirksvertretung bestehende 
Grünanlagen im Sinne der Beseitigung von „Angsträumen“ umgestaltet. (Beispiel Rathenauplatz, In-
nerer Grüngürtel - Aachener Weiher). 
 
Auch bei der Anlage neuer öffentlicher Sportangebote in Grünanlagen werden die Grundsätze des 
Leitfadens berücksichtigt. 
 
 
 
Frage 4: 
Welche Methoden zur geschlechtergerechten Flächenverteilung und -nutzung, z. B. der Sport- und 
Verkehrsflächen, verwendet die Verwaltung in ihren Planungen? 
 
Antwort ad 4: 
Die Sportfreianlagen im Kölner Stadtgebiet werden auf Grundlage von Normen, Richtlinien und Re-
gelwerken geplant. Die dabei entstehenden Sportangebote sind unabhängig von Alter, Herkunft und 
Geschlecht nutzbar. 
 
Bei der Planung werden auch die Grundlagen der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Hierzu gehören auch 
sozial-funktionale Kriterien wie z. B. Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit, subjektive 
Sicherheit (Angsträume) sowie Barrierefreiheit.

3 
 
 
Bei der Planung von Verkehrsanlagen wird für alle Teilnehmer*innen gleichermaßen die höchste Stu-
fe der Verkehrssicherheit berücksichtigt. Bei Radverkehrsplanungen wird der Radverkehr, wo es 
möglich ist, im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs geführt, dadurch wird die Verkehrssicherheit erhöht. 
 
 
Frage 5: 
Eignet sich die Problemstellung der Geschlechterverteilung in der Nutzung des öffentlichen Raums 
für eine Pilotierung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting? 
 
Antwort zu ad 5: 
Im Rahmen der Beantwortung zur Sitzung des Ausschusses am 28. Mai 2021 (1765/2021 zu Antrag 
AN/0969/2021) wurden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Pilotierungen im Bereich 
Gender Mainstreaming/Gender Budgetierung ausführlich beschrieben. 
Um eine Steuerung dieser Strategien bzw. Werkzeuge durch Politik und Verwaltung in bestimmten 
Bereichen zu implementieren, bedarf es nach der Formulierung konkreter strategischer Ziele einer 
Zuordnung in messbare Handlungsziele und Wirkungskennzahlen, die unmittelbar auf die Ziele fo-
kussiert sind, damit diese messbar und bewertbar sind.  
Grundlage dieser strategischen Komponente ist zwingend das Vorliegen eines Datenbestandes, auf 
dem aufgesetzt werden kann. Für Analysen im Sinne des Gender Mainstreaming werden umfassende 
geschlechtszugeordnete Daten benötigt, die dann auch in den Korridor dessen passen müssen, was 
als Ziel oder Handlungsfeld formuliert ist. Solche Datenbestände fehlen meist. Die Stellungnahmen 
der Fachdienststellen zu der Beantwortung der vorgehenden Fragen untermauern dies.  
 
Es ist festzuhalten, dass sich die Implementierung des Gender Mainstreaming mit Budgetierung 
grundsätzlich für Belange des öffentlichen Raums eignet.  
Vorab sind jedoch umfassende Datenerhebungen zu Nutzungen notwendig sowie ein Diskurs dar-
über, welche Daten sinnvollerweise überhaupt erhoben werden sollen und datenschutzkonform erho-
ben werden können. 
 
Derzeit muss die Verwaltung daher attestieren, dass die Voraussetzungen für Pilotierungen daher 
nicht vorliegen. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0211/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.02.2022
Erstellt
17.01.2022 18:12