Beantwortung der Anfrage AN/2323/2021 der SPD-Fraktion betreffend "Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender-Mainstreaming-Pilot"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0211/2022 vom 04.02.2022
Stand: Am 14.03.2022 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Grünhandbuch_Köln_2020
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Grünhandbuch Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst Januar 2020 Grünhandbuch Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 2 Inhalt Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ ........................ 3 Allgemeine Vorgaben ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 4 1. Kölner Grün-Standards ...................................................................................................................... 5 2. Polizeiliche Kriminalprävention ....................................................................................................... 10 3. Barrierefreiheit ................................................................................................................................ 19 4. Standardleistungsverzeichnis .......................................................................................................... 30 5. Baustellenleitfaden ......................................................................................................................... 47 6. Baustelleneinweisung...................................................................................................................... 49 7. Ökologische Baubegleitung ............................................................................................................. 50 8. Übernahme von Grünflächen .......................................................................................................... 52 Begrünung ................................ ................................ ................................ ................................ .................... 62 9. Ausgleichsbegrünungen .................................................................................................................. 63 10. Klimaangepasste Gehölze in Grünanlagen ...................................................................................... 78 11. Saatgutmischungen ......................................................................................................................... 81 Bäume ................................ ................................ ................................ ................................ .......................... 87 12. Gestaltungshandbuch Baumscheiben ............................................................................................ 88 13. Standards für die Planung, Pflanzung, Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen ................ 125 14. Kölner Straßenbaumliste ............................................................................................................... 137 Schulen ................................ ................................ ................................ ................................ ........................ 145 15. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für Freianlagen an Schulen .................................... 146 Details ................................ ................................ ................................ ................................ ......................... 159 16. Abfallbehälter ................................................................................................................................ 160 17. Amphibien- und Wasservogelausstiege ........................................................................................ 163 18. Autoabweiser ................................................................................................................................ 165 19. Bankstandorte ............................................................................................................................... 167 20. Block-Steine ................................................................................................................................... 171 21. Bouleplätze .................................................................................................................................... 174 22. Doppelholmsperren ...................................................................................................................... 179 23. Dreiböcke in Grünanlagen ............................................................................................................. 184 24. Dreiböcke mit Greifvogelansatz .................................................................................................... 185 25. Kombinationsanlagen .................................................................................................................... 186 26. Metallpfosten ................................................................................................................................ 195 27. Rohrzaunbügel .............................................................................................................................. 201 28. Schilder .......................................................................................................................................... 203 29. Schwenkbarrieren ......................................................................................................................... 207 30. Slackline ......................................................................................................................................... 209 Pflege................................ ................................ ................................ ................................ ........................... 212 31. Pflegekonzepte für Gehölzbestände ............................................................................................. 213 Stadtgrün naturnah ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 220 32. Maßnahmenkonzept ..................................................................................................................... 221 Sonstige Hinweise ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 236 33. Leitungsauskünfte ......................................................................................................................... 237 34. Wichtige amtliche Links ................................................................................................................. 242 35. Planinhalte ..................................................................................................................................... 243 Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ ........................ 246 Grünhandbuch Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 3 Einleitung Ziel des Grünhandbuches ist es, allgemeine Standards für die Ausgestaltung der Kölner Grünanlagen zu definieren. Internen und Externen soll somit ein Leitfaden für die Planung, Vergabe und Ausführung von städtischen Grünmaßnahmen bei der Stadt Köln an die Hand gegeben werden. Zudem ist es als Ergänzung zum Gestaltungshandbuch (Link s. Kapitel 34) zu sehen. Das Grünhandbuch soll kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Die Vorgaben sind als Regelwerk der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) zu betrachten und ergänzen die entsprechenden DIN-Normen sowie technischen Regelwerke und Richtlinien. Sie zielen darauf ab, dass die Gestaltungselemente einen einheitlichen Charakter bekommen und das geplante und gebaute öffentliche Grün auch mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen gepflegt und erhalten werden kann. Abweichungen von den Standards bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen bzw. der Abteilungsleitung. Bei den verschiedenen Grünanlagentypen handelt es sich um eine Vorgabe für die Grundausstattung, die ggfls. individuell ergänzt werden kann mit weiteren baulichen Elementen wie z.B. Winkelsteinen, Natursteinmauern, Treppen, Pergolen. Allgemeine Grundsätze Die Entwässerung von Wege- und Platzflächen soll in der Regel ohne geschlossene Rinnen in die angrenzenden Vegetationsflächen erfolgen. Das Erfordernis von Versickerungsmulden ist objektbezogen zu überprüfen. In der Regel erfolgt der Einkauf von Spielgeräten (51, Amt für Kinder, Jugend und Familie) sowie Bäumen und Stammbüschen (67, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) bauseits über Rahmenverträge. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 4 Allgemeine Vorgaben Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 5 1. Kölner Grün-Standards Leitfaden für die Ausgestaltung öffentlicher Grünflächen Straßenbegleitgrün: - Rasen - Saatgutmischungen - artenreiche Wiesen - Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse - Stauden; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar - Gräser; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar - Absperrungen siehe Gestaltungshandbuch Baumscheiben Straßenbaum: - Straßenbäume 20/25 gem. Kölner Straßenbaumliste - Baumscheibe siehe Gestaltungshandbuch Baumscheiben - Baumsubstrat Typ Köln - Belüftungsrohre - Belüftungsgräben - Absperrungen siehe Gestaltungshandbuch Baumscheiben Parkanlage: - Solitär-Bäume bis 30/35 mit Baumsubstrat Typ Köln (innerstädtisch) - Bäume 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln - Stammbüsche 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln - Heister - Solitärsträucher - Gräser; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar - Saatgutmischungen - artenreiche Wiesen - Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse - wassergebundene Wege mit Einfassungen - - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5 - - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein - - Hauptwege 3,50 m breit - - Nebenwege 2,50 m breit - Asphaltwege mit Einfassungen - - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein - - Hauptwege 3,50 m breit - - Nebenwege 2,50 m breit - Pflasterwege mit Einfassungen - - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein - - Hauptwege 3,50 m breit - - Nebenwege 2,50 m breit - Rasen Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 6 - - Spielwiesen - Wegesperren - - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar - - Schwenkbarriere Typ 67/Köln - - Schranke Typ 67/Köln - - Drängelgitter - - Findlinge gebrochene; Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80 - Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung - - mit oder ohne Rückenlehne - - 2 oder 3-sitzig - - Farbe anthrazit oder tannengrün - - Betonplatten 40-20/40/60-5 - - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark - - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark - Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte - Einfriedigungen - - Zäune; verzinkter Stabgitter, Höhe und Farbe nach Wahl - - Rohrzäune; 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit - - Rohrzaunbügel; 2 bis 2,5 m breit, 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit - Beschilderung - Spielangebote; Abstimmung mit 51 erforderlich Grünzug: - Bäume 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln - Stammbüsche 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln - Heister - Solitärsträucher - Saatgutmischungen - Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse - Asphalt, 3,50 m breit, für überregionale Wege - wassergebundene Wege mit und ohne Einfassungen - - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5 - - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein - - Kantensteine - - Hauptwege 3,50 m breit - - Nebenwege 2,50 m breit - Trampelpfade 2,00 m breit ohne Einfassungen - Rasen - - Spielwiesen - - Langgraswiesen - Wegesperren - - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar - - Schwenkbarriere Typ 67/Köln - - Schranke Typ 67Köln - - Drängelgitter - - Findlinge; gebrochene Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80 - Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 7 - - mit oder ohne Rückenlehne - - 2 oder 3-sitzig - - Farbe anthrazit oder tannengrün - - Betonplatten 40-20/40/60-5 - - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark - - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark - Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte - Einfriedigungen - - Zäune; verzinkter Stabgitter, Höhe und Farbe nach Wahl - - Rohrzäune; 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit - - Rohrzaunbügel; 2 bis 2,5 m breit, 0,40 m hoch, verzinkt oder anthrazit - Beschilderung - Spielangebote; Abstimmung mit 51 erforderlich Landschaft: - gebietsheimische Bäume 18/20 - gebietsheimische Stammbüsche 18/20 - gebietsheimische Heister - gebietsheimische Landschaftsjungware / Forstware - Blühstreifen - wassergebundene Wege ohne Einfassungen - - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5 - - Hauptwege 3,00 m breit - - Nebenwege 2,00 m breit - Schotterrasenwege - - Hauptwege 3,00 m breit - - Nebenwege 2,00 m breit - Rasen - - Langgraswiesen - - Spielwiesen - Wegesperren - - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar - - Schwenkbarriere Typ 67/Köln - - Schranke Typ 67/Köln - - Findlinge; gebrochene Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80 - Stahlgitterbänke Typ Köln - - ohne Rückenlehne - - 2 oder 3-Sitzig - Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte - Beschilderung Historische Anlagen: - Bäume 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln - Stammbüsche 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln - Heister - Sträucher - Hecken - Bodendecker Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 8 - Rosen - Stauden - Gräser - Wechselpflanzungen - Rasen - Wegesperren - - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar - - Schwenkbarriere Typ 67/Köln - - Schranke Typ 67/Köln - - Drängelgitter - wassergebundene Wege mit Einfassungen - - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5 - - Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein - - Kantenstein - - Stahlbänder - Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung - - mit oder ohne Rückenlehne - - 2 oder 3-sitzig - - Farbe anthrazit oder tannengrün - - Betonplatten 40-20/40/60-5 - - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark - - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark - Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte - Einfriedigungen - - Zäune gem. Parkpflegewerk - - Rohrzäune - Beschilderung Kleingärten: - Bäume 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln - Stammbüsche 18/20 oder 20/25 mit Baumsubstrat Typ Köln - Heister - Solitärsträucher - Hecken - Gräser; nur in Ausnahmefällen, maschinenpflegbar - Saatgutmischungen - Blumenzwiebeln; vorwiegend Narzissen/Krokusse - Parkplätze - - Pflaster - - Schotterrasen - wassergebundene Wege ohne Einfassungen - - Hagener Dolomit-Brechsand 0/5 - - Hauptwege 3,00 m breit - - Nebenwege 1,50 m breit - Rasen - Wegesperren - - Poller Typ 67/Köln feststehend oder lösbar Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 9 - - Schwenkbarriere Typ 67/Köln - - Schranke Typ 67/Köln - - Findlinge; gebrochene Grauwacke 40/40/40 bis 80/80/80 - Maschendrahtzäune - Stabgitterzäune - Stabgittertore - Stahlgitterbänke Typ Köln mit Unterpflasterung - - mit Rückenlehne - - 3-sitzig - - Farbe anthrazit - - Betonplatten 40-20/40/60-5 - - Betonpflaster, mindestens 8 cm stark - - Natursteinpflaster, mindestens 8 cm stark - Abfallbehälter Typ Köln mit Bodenplatte - Beschilderung - Spielangebote Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 10 2. Polizeiliche Kriminalprävention Bei der Planung von Kölner Grünanlagen sind auch die Aspekte bzw. Belange der Polizeilichen Kriminalprävention zu berücksichtigen. Die Polizei Köln hat dazu folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Öffentliche Räume Freiraumplanung Einrichtung und Möblierung Besondere Herausforderungen Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 11 Öffentliche Räume Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 12 Steigerung der Lebensqualität durch Aufwertung Gemeinschaftlich genutzte Räume des öffentlichen Lebens, die sich zwischen der umgebenden Bebauung ergeben, müssen auch unter kriminalpräventivem Blickwinkel integraler Bestandteil der städtebaulichen und hochbaulichen Planung sein, da diese das Potenzial haben, das Entstehen von Kriminalität, Ordnungsstörungen und Verwahrlosung zu beeinflussen. Es sollte das Ziel jeder Planung sein, auch durch die Aufwertung bereits bestehender öffentlicher Freiräume eine hohe Aufenthaltsqualität zu schaffen und damit die Akzeptanz und vielfältige Belebtheit des Ortes zu erhöhen. Die damit verbundene Steigerung der Lebensqualität sollte sich immer an alle Nutzer richten und niemanden ausgrenzen, damit der Ort für alle Gruppen der Gesellschaft attraktiv ist. Wo sich Menschen mit ihrem Umfeld identifizieren, entsteht ein Netzwerk informeller Kontrolle und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Neben der objektiven Gefährdung ist das subjektive Sicherheitsgefühl entscheidend für das Wohlgefühl und die Raumnutzung. Um dieses positiv zu beeinflussen gilt es, das Entstehen von Räumen zu vermeiden, deren Nutzung als unangenehm oder beängstigend wahrgenommen wird. Dies ist meist dann der Fall, wenn - neben fehlender Sozialkontrolle und Verwahrlosung - mangelnde Übersichtlichkeit dazu führt, dass Orte unüberschaubar sind und sich potenziellen Tätern Versteckmöglichkeiten bieten. In diesem Zusammenhang haben fehlende Blickbeziehungen, schlechte Orientierungsmöglichkeiten, Uneinsehbarkeit einzelner Funktionsbereiche und mangelhafte Beleuchtung negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl. Exemplarische Leitfragen: Würde ich mich in den öffentlichen Räumen wohlfühlen und sie gerne nutzen? Gilt das für alle Personengruppen? (Diversität) Gibt es Bereiche, in denen ich mich nicht gerne aufhalte, weil ich mich unsicher fühle? Finde ich mich an den Orten gut zurecht? Gibt es besondere Anforderungen zur Nachtzeit? Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 13 Freiraumplanung Wünsche der künftigen Nutzer berücksichtigen Der Gestaltung von Freiräumen kommt unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten besondere Bedeutung zu. Die Schaffung von Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten kann direkt zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen. Bei der Gestaltung dieser Räume sind die Wünsche der künftigen Nutzer möglichst zu berücksichtigen und diese am Konzeptfindungsprozess zu beteiligen. Dies gewährleistet die Akzeptanz der Flächen, ohne die schnell ein Zustand der Verwahrlosung eintreten könnte. Um Konflikten vorzubeugen, sollte auf eine klare Abgrenzung der öffentlichen Flächen von angrenzenden Privatflächen geachtet werden. Dies kann durch überblickbare Einfriedungen und/ oder eine Differenzierung der Bodenbeläge erreicht werden. Plätze In der Regel ist es sinnvoll, Verkehrswege von Aufenthaltszonen zu trennen. Dies kann durch eine Differenzierung der Oberflächen oder durch den Einsatz von Vegetation erreicht werden. Neben einer Zonierung in bestimmte Funktionsbereiche kann es sinnvoll sein, neutrale Flächen anzubieten, auf denen sich verschiedene Aktivitäten entfalten können. Die Anforderungen sind hier: Übersichtliche Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 14 Anordnung öffentlicher Räume, Herstellung von Übersichtlichkeit und Blickbeziehung, Bevorzugung kleiner Plätze sowie die Bündelung von Aktivitäten bei der Neuplanung von Wohngebieten. Große Plätze wirken oft unüberschaubar und bei niedriger Nutzungsfrequenz trostlos und anonym. Daher sind eine gute Frequentierung und Belebtheit mit geeigneten Maßnahmen zu fördern. Grünanlagen Um Grünanlagen zu beleben, sollten diese nutzbar gestaltet werden. Die Nähe zum Wohnort ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität entscheidend, führt aber auch bei der übrigen Bevölkerung zu einer höheren Akzeptanz. Grünanlagen dienen verschiedenen Nutzergruppen dazu, ihre Freizeit dort zu verbringen. Um Konflikte unter diesen zu vermeiden, kann eine Zonierung für Funktionen und Nutzergruppen (z.B. Spielen, Ruhen, Grillen, Bolzen und Natur (Tiere und Pflanzen)) sinnvoll sein. Trotz einer Zonierung sollten grundlegende Aspekte, die die Sicherheit begünstigen, wie beispielsweise Übersichtlichkeit, Sichtverbindungen und gute Orientierung, nicht außer Acht gelassen werden. Die Durchwegung sollte strukturiert und die Hauptwege klar geführt sein, um durch Überschaubarkeit das Sicherheitsgefühl zu stärken. Falls Grünanlagen zu Zeiten der Dunkelheit zugänglich sind, sollten Hauptwege in Abhängigkeit ihrer Verbindungsfunktion für die angrenzenden Gebiete ausreichend beleuchtet werden. Um die Übersichtlichkeit nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich, die Bepflanzung so zu gestalten, dass sie keine Sichtachsen beeinträchtigt und potenziell gefährdete Bereiche nicht verdeckt. Der Bewuchs entlang von Wegeverbindungen sollte nicht bis direkt an den Wegrand heranreichen, um besonders in Kurven noch eine gewisse Übersicht zu gewährleisten. Eine zusätzliche Belebung und soziale Kontrolle kann durch Ansiedelung einer gastronomischen Nutzung am Übergang zwischen Park und Siedlungsbereich erzielt werden. Da verwahrloste Außenanlagen das Sicherheitsempfinden beeinträchtigen, ist, neben einer geregelten Abfallentsorgung und der Schaffung geeigneter Möglichkeiten zur Entsorgung von Hundekot, eine regelmäßige Pflege der Grünanlage zu organisieren. Die Bereitstellung geeigneter öffentlicher Toilettenanlagen sollte geprüft werden. Die Förderung von Patenschaften der Anwohner für Teilbereiche der frei zugänglichen Flächen kann hier unterstützend wirken. Exemplarische Leitfragen: Sind die Orte belebt und akzeptiert? Kann ich mich dort gut orientieren? Gibt es besondere Anforderungen zur Nachtzeit? Werden durch die Planung Konflikte zwischen Nutzergruppen vermieden? Wer ist für die Pflege der Orte zuständig? Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 15 Einrichtung und Möblierung Balance zwischen Sicherheit und Wohnlichkeit finden Im Sinne der Belebung der Örtlichkeit sollte es Ziel sein, eine hohe Aufenthaltsqualität zu erreichen. Die Beteiligung der Nutzer an der Planung erscheint daher sinnvoll und stärkt die Identifikation und Verantwortungsbereitschaft. Für die Ausführung und Gestaltung der Objekte sollten vandalismus- und witterungsresistente Materialen verwendet werden, um die Möblierung unempfindlicher gegen mutwillige Beschädigung zu machen. Um gegebenenfalls die Dauer und Art des Aufenthaltes schwieriger Nutzergruppen an einzelnen Örtlichkeiten zu begrenzen, kann es sinnvoll sein, geplante Sitzgelegenheiten so auszugestalten, dass keine Liegeflächen entstehen. Dies kann z.B. durch Einzelsitze statt Bänke erreicht werden. Generell gilt es, die Balance zwischen Sicherheit und Wohnlichkeit im öffentlichen Raum zu finden. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 16 Exemplarische Leitfragen: Wie muss die Möblierung des Ortes gestaltet sein, um dessen Aufenthaltsqualität zu erhöhen? Wie könnten Nutzer diese zweckentfremden? Möchte ich dies verhindern und wenn ja wie? Gibt es Möblierung, die auf Grund ihrer Lage und Beschaffenheit besonders gefährdet für Vandalismus ist? Ist es sinnvoll, mit widerstandsfähigerem Material zu arbeiten? Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 17 Besondere Herausforderungen Sauberkeit und Ordnung sind Teil der öffentlichen Sicherheit Beleuchtung Voraussetzung für die sichere Nutzung von öffentlichen Räumen zu allen Tages- und Nachtzeiten ist eine ausreichende Beleuchtung. Unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten sollte daher ein Lichtraum geschaffen werden, der die DIN EN 13201 berücksichtigt. Sauberkeit und Beschädigungen So wie Verwahrlosung die objektive und subjektive Sicherheit negativ beeinflusst, sind Sauberkeit und Ordnung ein Teil der öffentlichen Sicherheit und haben direkte Auswirkungen vor allem auf das Sicherheitsgefühl. Pflegeleichte Materialien und eine regelmäßige Reinigung sind deshalb sicherheitsrelevante Aspekte. Die Verwendung vandalismusresistenter Materialen (Verarbeitung, Befestigung, Oberfläche) erhöht den Schutz gegen Beschädigungen. Auch in Hinblick auf die Wandgestaltung sollten Materialien genutzt werden, die eine einfache Beseitigung von Graffiti ermöglichen oder zum Besprühen ungeeignet sind. Oft hilft auch ein Begrünen der Wand oder das Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 18 Aufbringen eines „legalen“ Graffito oder einer anderen kreativen Gestaltung. An besonders gefährdeten Orten kann die Installation und Ausweisung von Notrufeinrichtungen und Rettungswegen sinnvoll sein. Generell gilt es, die Balance zwischen Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu finden. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 19 3. Barrierefreiheit Inhalt: Allgemeines Zugänge und Wege Bankstandorte und Bänke Bodenindikatoren / taktile Elemente Beschilderung zur Orientierung von blinden und sehbehinderten Menschen Allgemeines Kölner Grün- und Freiflächen müssen barrierefrei gestaltet sein. Bei der Neuanlage, bei Aus- und Umbauten, bei Modernisierungen und Nutzungsänderungen von Grünanlagen müssen die Kriterien der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. „Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen.“ (Behindertengleichstellungsgesetz NRW, §4 Barrierefreiheit) Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung müssen Bedürfnisse von Menschen mit motorischen Einschränkungen und sensorischen Einschränkungen berücksichtigen, daher werden Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip übermittelt (2 Sinne der 3 Sinne Sehen, Hören, Tasten werden angesprochen). Zugänge und Wege Kölner Grünanlagen müssen mindestens einen barrierefreien Zugang haben. Zugänge Zugänge müssen eben und ohne Schwellen und Stufen ausgestaltet werden. Zugänge werden taktil und kontrastreich* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) gestaltet, wenn im Übergang zum Straßenland auf mögliche Gefahren hingewiesen werden muss, z.B. wenn der Weg auf einen Geh-Radweg, Radweg oder eine Mischverkehrsfläche mündet. Ausführung: siehe Bodenindikatoren / taktile Elemente Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 20 Nur dort, wo es notwendig ist, werden an den Zugängen Doppelholmsperren, Metallpfosten, Rohrzaunbügel, Schranken und Schwenkbarrieren eingebaut (siehe Details Grünhandbuch, Kap. 18, 20, 21, 23). Wege Wege werden entsprechend den Kölner Grünanlagen-Typen ausgebaut (Kapitel 1 des Grünhandbuchs) und ohne Hindernisse gestaltet. Die Oberflächengestaltung der Wege erfolgt eben, erschütterungsarm berollbar und rutschhemmend, entsprechend den Kölner Grünanlagen-Typen (Kapitel 1 des Grünhandbuchs). Schotterrasen und gebrochenes Natursteinpflaster sind nicht barrierefrei. Verbindungswege in der Landschaft erhalten eine wassergebundene Wegedecke. Wege müssen sich taktil und visuell von niveaugleichen Funktionsbereichen abgrenzen. Dies wird beispielsweise erreicht durch wassergebundene Wegedecke und Rasen. Begründung: Blinde und sehbehinderten Menschen können wassergebundene Wege ohne Randeinfassung von angrenzenden Rasenflächen taktil und visuell unterscheiden. Der Materialwechsel zwischen dem Oberflächenbelag und dem Rasen kann mit dem Langstock leicht und sicher wahrgenommen werden. Verschiedene niveaugleiche Funktionsbereiche erhalten sichere, taktil und visuell gut wahrnehmbare Abgrenzungen; diese unterstützen insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen bei der Orientierung. Anwendung: z.B. bei Spielplatz oder Sportbereich innerhalb der Grünanlage oder zwischen Fuß- und Radweg Ausführung: siehe Bodenindikatoren / taktile Elemente, Breite 30 cm. Wege werden mit seitlich angeordneten Bänken und Aufenthaltsflächen gestaltet, siehe Grünhandbuch Detail Nr.16. Wegeverbindungen durch Grünanlagen müssen durchgängig und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg barrierefrei nutzbar sein. Wege mit besonderer Funktion werden im Folgenden als Verbindungswege bezeichnet, wenn sie z.B. zu Nahversorgungszentren, zum ÖPNV oder zu Orten mit besonderen Aufenthaltsqualitäten (z.B. Spiel und Sportbereich) führen. Verbindungswege durch Grünzüge und in Kleingartenanlagen erhalten als taktile Leitlinie zur Längsorientierung für blinde und sehbehinderten Menschen eine einseitige Einfassung aus Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein. Verbindungswege in der Landschaft erhalten eine wassergebundene Wegedecke mit einseitiger Einfassung. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 21 Kreuzungspunkte von Verbindungswegen durch Grünanlagen erhalten taktile Orientierungsstreifen. Ausführung: Materialwechsel und Pflasterstreifen Breite 30 cm / siehe Bodenindikatoren / taktile Elemente. Hindernisse und Gefahrenstellen auf Wegen werden insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen taktil wahrnehmbar und visuell stark kontrastierend* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) gestaltet. Das Leitsystem wird einheitlich und nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet. Wege und Plätze aus nicht ebenen und erschütterungsarm befahrbaren Oberflächen, müssen ebene und erschütterungsarm berollbare Bereiche mit Mindestbreite von 1,20 Meter erhalten. Ausführung bei Pflasterflächen: Pflasterung aus gesägten oder fein behauenen Natursteinen, Fugenbreiten von 8 mm bis 15 mm, Fugen bündig verfüllt oder ebener Plattenbelag ohne Fase innerhalb des Natursteinpflasters. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 22 Bankstandorte und Bänke Bankstandorte werden außerhalb der Wegeflächen vorgesehen. Sie sind eben und ohne Schwellen zugänglich und bestehen aus Aufenthaltsflächen mit Bänken. Die Anzahl der Bänke und barrierefreien Bankstandorte wird der örtlichen Situation angepasst. Bei Bedarf werden auch Bänke Typ Köln mit Armlehnen eingebaut, diese erleichtern Senioren das Aufstehen. Die Bankstandorte werden mit einem Material unterpflastert, das sich taktil und kontrastreich von Wegematerial und Bank unterscheidet; z.B. bei wassergebundenen Wegen werden die Bankstandorte mit Betonsteinen unterpflastert. Bänke werden mit einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm eingebaut. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 23 Bodenindikatoren / taktile Elemente innerhalb Kölner Grünflächen In Kölner Grünanlagen werden für blinde und sehbehinderte Menschen taktile Leitlinien und Bodenindikatoren zur besseren Orientierung und zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen verwendet. Bodenindikatoren sind generell sparsam zu verwenden. Das taktile Leitsystem muss einheitlich sein. Taktile Leitlinien werden aus Bodenbelägen erstellt, die einen hohen taktilen und visuellen Kontrast zueinander* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) aufweisen (DIN 32984 Abs.5.9.5). Taktile Leitelemente können mit dem Langstock leicht und sicher wahrgenommen werden. Innerhalb von wassergebundenen Wegen werden Pflastersteine mit grober Struktur und Kontrast verwendet. Kennzeichnung unterschiedlicher Funktionsbereiche innerhalb von Grünanlagen, z. B. zwischen separaten Geh- und Radwegen oder zwischen Spielplätzen, Sportbereichen etc. und Grünanlagen Ausführung: Dreireihiger Kleinpflasterstreifen, Mindestbreite 30 cm in wassergebundener Wegedecke Zur Längsorientierung an Verbindungswegen innerhalb von Grünanlagen, die zum ÖPNV, zu Nahversorgungszentren oder zu Orten mit besonderen Aufenthaltsqualitäten (z.B. Spiel- und Sportbereich) führen, werden taktile Leitlinien den Kölner Grünstandards entsprechend eingebaut. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 24 In Parkanlagen (innerstädtisch), und Historischen Grünanlagen werden wassergebundene Wege, mit mindestens einseitiger Einfassung aus Pflaster (mindestens 14/14 cm aus Beton oder Naturstein) angelegt. Die Einfassung aus Pflaster (mindestens 14/14 cm aus Beton oder Naturstein) entlang von Asphaltwegen und Pflasterwegen muss taktil wahrgenommen werden. Wassergebundene Verbindungswege in Grünzügen oder in Kleingartenanlagen erhalten eine einseitige Wegeeinfassung aus Pflaster (mindestens 14/14 cm aus Beton oder Naturstein). Diese wird bündig zur Wegedecke ausgeführt. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 25 Kreuzungspunkte von zwei Verbindungswegen aus demselben Material erhalten durchgehende taktile Leitlinien aus Kleinpflasterstreifen mit Mindestbreite 30 cm. Kreuzungspunkte von zwei Wegen aus unterschiedlichen Materialien Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 26 Aufmerksamkeitsfelder zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen: Aufmerksamkeitsfelder bestehen aus Kleinpflasterflächen mit Mindestbreite 60 cm, taktil und kontrastreich* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) gestaltet. Eingänge von Grünanlagen werden durch Aufmerksamkeitsfelder gesichert, wenn der Weg ohne Umlaufschranke oder Doppelholmsperre auf eine Straße mit Mischnutzung führt. Ist die Absperrung von Wegezufahrten und Zugängen notwendig, werden Doppelholmsperren, Schranken oder Schwenkbarrieren (siehe Details Grünhandbuch Kap. 18, 23) eingebaut. Diese müssen für blinde und sehbehinderte Menschen rechtzeitig als Hindernis im Weg wahrnehmbar sein. Sie müssen deutlich visuell erkennbar* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) sein und mit dem Langstock taktil deutlich erfassbar sein. Absperrungen (Doppelholmsperren, Schranken und Schwenkbarrieren) werden mit unteren Tastleisten mit einem Bodenabstand von höchstens 15 cm versehen. Sperren ohne untere Tastleisten werden durch ein 60 cm breites Aufmerksamkeitsfeld gesichert. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 27 Aufmerksamkeitsfelder zeigen abwärtsführenden Niveauwechsel am Kopf von Treppen, Einzelstufen und steilen Rampen >6% an. Bestehende steile Rampen mit Neigung >6% werden mit einem Aufmerksamkeitsfeld aus Kleinpflasterflächen mit Mindestbreite 60 cm, taktil und kontrastreich* (*mit einem Leuchtdichtekontrast größer 0,4) gesichert. Grundriss Rampe Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 28 Kennzeichnung von weiteren Gefahrenstellen für Sehbehinderte z.B. durch niedrige Mauern ohne Absturzsicherung Ausführung: Kontrastreiche Markierung durch drei unterbrochene Linien mit Mindestbreiten je 5 cm, Längen 50-60 cm und versetzt angeordnet: Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 29 z.B. durch eine Sitzmauer auf Pflasterfläche Ausführung: Kontrastreiche Markierung durch eine durchgehende Linie, Mindestbreite 5 cm Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 30 4. Standardleistungsverzeichnis Standardleistungsverzeichnis 67 Köln (Inhaltsangaben) Angabe zur Baustelle und zur Ausführung ZTV Köln 67 Titel SLV Köln 67 Neubau Titel SLV Köln 67 Pflege und Instandhaltungsarbeiten Titel SLV Köln 67 Baumpflege Titel SLV Köln 67 Entsorgung Titel SLV Köln 67 Stundenlohnarbeiten/Sicherungsarbeiten Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 31 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 32 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 33 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 34 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 35 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 36 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 37 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 38 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 39 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 40 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 41 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 42 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 43 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 44 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 45 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 46 Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 47 5. Baustellenleitfaden Pressemitteilung Vor Baustellenbeginn wird in Zusammenarbeit mit 13 eine Pressemitteilung gefertigt. Bauschild Bei Fördermaßnahmen und weiteren Großbaustellen (X-Bausumme oder Y-Bauzeit) wird ein Bauschild aufgestellt. Bautafel Bei kleineren Baumaßnahmen erfolgt die Information über die Baustelle anhand der DIN A 3 großen Bautafeln. Umleitungen ausschildern Wenn durch die Baumaßnahme Fuß- und Radwege teilweise nicht genutzt werden können, sind Umleitungsbeginn und -ende deutlich mit Schildern anzuzeigen bzw. anzugeben. Bau- und Bürgerinformationen vor Ort Bei Großbaustellen und sensiblen Baumaßnahmen ist die Öffentlichkeit anhand von Baustellenbegehungen über den Bauablauf zu informieren. Befreiungen und Genehmigungen Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sind folgende Belange gegebenenfalls zu berücksichtigen: - Festsetzungen des Landschaftsplanes - Landschaftsschutzgesetz NRW - Artenschutz - Denkmalschutz gem. § 9 - Kölner Stadtordnung § 22 und § 32 Abs. 1 - Anzeige von Bodeneinbau und -auftrag sowie von Material über 800 m3 - RAS LP 4 - Wasserschutzzonen - Arbeiten im öffentlichen Straßenland - Baugenehmigungen z.B. bei Zäunen und Wallschüttungen ab 2 m Bauzaun Abhängig vom Geländeniveau und den örtlichen Gegebenheiten ist der Bauzaun in mobiler oder fester Ausführung vorzusehen. Lagerflächen Bei Lagerflächen ist der Bauzaun generell mit Sichtschutzfolien bzw. Banner zu versehen. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 48 Kontrolle des Erscheinungsbildes einer Baustelle Im Rahmen der Bauleitung und -überwachung ist das äußere Erscheinungsbild einer Baustelle zu kontrollieren und der Auftragnehmer bei Missständen auf deren Beseitigung hinzu weisen. Beim Erscheinungsbild zwischen Arbeitstagen und arbeitsfreien Tagen unterscheiden Besonders vor Wochenenden, Feiertagen und Betriebsferien ist auf das Erscheinungsbild zu achten, wie z.B. die Abfuhr von Aushubmaterialien. Baustelle in Grünanlagen Seitens der Bauleitung ist darauf zu achten, dass die Baustelle innerhalb der Grünalge nicht ausufert bzw. sich auf die eigentliche Baustelle beschränkt, evtl. Arbeiten in Abschnitten. Werbung Werbeflächen bis 1 m² sind baugenehmigungsfrei, jedoch mit dem Amt abzustimmen. Alles Weitere regelt der Werbenutzungsvertrag. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 49 6. Baustelleneinweisung Baustelle: ................................................................................................... - Meldung Baubeginn mit Bauzeit an Rechnungsprüfungsamt und Vergabeamt - Bautagebuch und Anwesenheitsliste führen - Bauzeit beachten bzw. einhalten - Verkehrszeichenplan bzw. Leitungspläne einholen - Bestandsdokumentation vor Baubeginn - Nachunternehmer nur mit schriftlicher Genehmigung - Nachträge nur nach Abstimmung bzw. rechtzeitiger Anmeldung - Änderungen bzw. Abweichungen vom LV unverzüglich anzeigen - Materialien aus LV sind verbindlich - Stundenlohnarbeiten nur in Ausnahmefällen - Sonstiges:........................................................................................ ................................................................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. Einweisung erfolgte am: ............................................................................ Auftragnehmer: ......................................................................................... Auftraggeber: ............................................................................................. Die Baustelleneinweisung steht im Anhang als ganzseitiges Formular zur Verfügung. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 50 7. Ökologische Baubegleitung Ökologische Baubegleitung bei Sondernutzungen des Straßenlandes und der öffentlichen Grünflächen Da die Sondernutzungen von Straßenland durch Versorgungsunternehmen meist in unmittelbarer Nähe von Straßenbaumstandorten stattfinden, sind in diesen Fällen Auflagen zum Schutz der Bäume erforderlich. Die angemessene Berücksichtigung dieser Auflagen und der sonstigen rechtlichen Bestimmungen zum Baumschutz kann durch eine ökologische Baubegleitung erfolgen. Die ökologische Baubegleitung unterstützt den Sondernutzer bei der Vorbereitung und Durchführung des Bauprozesses. Sie dient dazu, vermeidbare Beeinträchtigungen für den Baum auszuschließen und unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. In diesem Sinne wird das Baugeschehen kontrolliert und dokumentiert. Je nach Bedarf werden zusätzliche Schutzmaßnahmen angeordnet. Die ökologische Baubegleitung bedeutet die ständige Präsenz eines entsprechend ausgebildeten Sachverständigen im Auftrag und auf Kosten des Sondernutzers bei allen entscheidenden Baumaßnahmen und -besprechungen. Während der ökologischen Baubegleitung haben regelmäßige Abstimmungen mit dem für das Straßengrün zuständigen Fachamt in angemessenen Zeitabständen stattzufinden. Die ökologische Baubegleitung beinhaltet: - die Vorbereitung der Baumaßnahme, - die Kontrolle der einzelnen Baumaßnahmen, - die Festlegung von zusätzlich erforderlichen Maßnahmen, - die Dokumentation der Baumaßnahme und - die abschließende Bewertung der Baumaßnahme im Hinblick auf den Schutz der Bäume. 1. Vorbereitung Die Vorbereitung der Baumaßnahme umfasst die Abstimmungen der erforderlichen Teilmaßnahmen mit dem Sondernutzer und den sonstigen Behörden sowie die Information der Öffentlichkeit. Vor Beginn der Baumaßnahme werden die rechtlichen Bedingungen und die Auflagen zum Schutz der Bäume geklärt. Erfolgen im Einzelfall besondere Absprachen, sind diese zu protokollieren. 2. Kontrolle Die ökologische Baubegleitung kontrolliert die Baumaßnahme in Bezug auf: - Die Feststellung des Wurzelverlaufs und der betroffenen Wurzelstärken durch Suchschlitze vor Beginn der Baumaßnahme. - Die Anwendung des auferlegten Verfahrens bei Aufgrabungen (z.B. grabenloses Verfahren, Handschachtung). - Den Schutz der Fein- und Grobwurzeln. - Die fachgerechte Durchtrennung und anschließende Versorgung größerer Feinwurzelbereiche und der Grobwurzeln, sofern diese Eingriffe unvermeidbar sind. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 51 - Die Abdeckung und Beschattung von freigelegten Wurzeln zum Schutz vor Austrocknung und UV-Strahlung. - Die Abdeckung von freigelegten Wurzeln zum Schutz vor Frosteinwirkung. - Die Anlage eines Wurzelvorhangs, soweit gefordert. - Die fachgerechte Durchführung von Kronenschnitten, soweit gefordert. Diese Maßnahme hat in enger Abstimmung mit dem für das Straßengrün zuständigen Fachamt zu erfolgen. - Die Standsicherheit der von der Baumaßnahme betroffenen Bäume, bevor die Baugrube wieder verfüllt wird. - Das Freihalten der Stammfüße und Wurzelhälse von Auskofferungsmaterial, Maschinen, Baumaterial und von sonstigen Ablagerungen im Kronentraufbereich der Bäume. - Die Schutzmaßnahmen an Stammfuß, Stamm und Krone. - Die Einhaltung aller sonstigen Auflagen des für das Straßengrün zuständigen Fachamtes. 3. Festlegung von Maßnahmen Die ökologische Baubegleitung kann unabhängig von den Auflagen des für das Straßengrün zuständigen Fachamtes je nach Bedarf im Einzelfall zusätzliche Schutzmaßnahmen festlegen, wie beispielsweise: - die besonderen Maßnahmen zum Wurzelschutz, die Art der Behandlung von unvorhergesehenen Schäden an Wuzeln, Stamm und Krone, - die fachgerechte Durchführung von zusätzlichen Kronenschnitten, insbesondere nach der unvorhergesehenen Durchtrennung von großen Wurzelbereichen oder Grobwurzeln, in enger Abstimmung mit dem für das Straßengrün zuständigen Fachamt, - die Untersuchung der Standsicherheit der betroffenen Bäume, - die Fällung eines Baumes, wenn die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, - die Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, - die Wertermittlung von Bäumen für die Schadenersatzforderung nach der Berechnungsmethode von KOCH in der jeweils neuesten Fassung. Die erforderlichen Maßnahmen sind durch entsprechend geschultes Fachpersonal einer Baumpflegefirma auszuführen. 4. Dokumentation Die Dokumentation der Baumaßnahme erfolgt in Form einer Fotodokumentation mit genauer Beschreibung. Dieses dient im Falle eines Baumschadens zur Abschätzung der Schwere des Schadens, zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen und zur Ermittlung des vom Verursacher zu tragenden Schadenausgleichs. 5. Bewertung Die ökologische Baubegleitung bewertet den Zustand des Baumbestandes vor, während und nach Abschluss der Baumaßnahmen. lm Falle von Schäden am Baumbestand trifft sie Aussagen zum Ausmaß der Schäden und zur Standsicherheit der betroffenen Bäume, einschließlich einer Prognose zur Reststandzeit. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 52 8. Übernahme von Grünflächen Digitale Übernahme von Anlagen und Inventar zur Übernahme von Aufgaben des Grünflächenmanagements, Importvorschrift für Daten in das GrünInfo des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln 1. Import Im GrünInfo 67 werden Objektdaten des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen (67) verwaltet. Bei Änderungen und Neuanlagen müssen Daten importiert werden. Dazu müssen die Daten bestimmten Anforderungen genügen, damit der Import erleichtert oder überhaupt erst möglich ist. Im Folgenden werden die Importvorschriften sowohl für die geografischen Daten als auch für Datenbankeinträge beschrieben. In der Regel erfolgt die übergabe im ESRI-Shape-Format oder als Feature-Classes in einer Geodatabase (.gdb). Bei Aufmaßen und Übergaben von Objekten sind die entsprechenden Daten zu erfassen und zu strukturieren. Ohne Übergabe der Daten in digitaler Form ist eine Übernahme nicht möglich. Soll von dem beschriebenen Verfahren oder den Dateiformaten abgewichen werden, so ist vorher eine Rücksprache und die Übergabe von Testdaten erforderlich, bis eine geeignete Übergabestruktur vorliegt, die einen einfachen Import der Daten ermöglicht. 2. Importebenen 2.1 Übergabedetails als Text Projektnummer (Text) Projektname (Text) Projektbeschreibung (Text) Übergabedatum (Datum) Name Erfasser (Text) Übergabe an Name (Text) 2.2 Objekt (Grundstücke) Shapename: Objekte (Polygon, Flurstückgrenzen scharf) Feldnamen: Projektnummer (Text) Objekttypnummer (Text) Objektname (Text) Straßenname (Text) Hausnummer (Text) PLZ (Text) Ort (Text) Objekttyp-ID (Zahl) (Anlage 1) Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 53 2.3 Facilities (Inventar, Genauigkeit ± 0,3 m und objektgrenzenscharf) 2.3.1 Shapename: FacilityPoly (Polygon) Subtype (Text, weitere Differenzierung der Grünflächentypen nach Anlage 2) Feldnamen: Projektnummer (Text) Objektnummer (Text) Object-ID (Zahl) Typ-ID (Text, Anlage 2) Subtype (Text) 2.3.2 Shapename: FacilityLine (Linie) Feldnamen: Projektnummer (Text) Objektnummer (Text) Object-ID (Zahl) Typ-ID (Text, Anlage 2) Subtype (Text) 2.3.2 Shapename: FacilityPoint (Point) Feldnamen: Projektnummer (Text) Objektnummer (Text) Anzahl (Zahl) (bei Gruppen) Object-ID (Zahl) Typ-ID (Text, Anlage 2) Subtype (Text) 2.3.2 Shapename: FacilityBaum (Point) Feldnamen: Projektnummer (Text) Objektnummer (Text) Anzahl (Zahl) (Bäume bei Gruppen) Object-ID (Zahl) Typ-ID (Text, Anlage 2) (574.10) 3. Form der Übergabe Digital per Email oder File-Transfer oder Datenträger 4. Details Georeferenzierung: ETRS 1989 UTM Zone 32N, erf. unter Anwendung des Projektionsverfahrens Köln_Trans_GK_to_UTM 5. Alternativ Die Sachdaten können alternativ in einer Excel-Tabelle oder als dbf-File, durch eine eindeutige ID mit den Shape-Dateien verknüpft übergeben werden. Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 54 Anlage 1 Objekttypen 1 NN 2 Kleingarten 3 Sportplatz 4 Kinderspielplatz 5 Gebäude / Schule / Heim 6 Straße / Platz 7 Grünanlage 8 Friedhof 9 Landschaftsplan (Biotopfläche) 10 Gewässer 11 Sondergärten / -anlagen 12 Forst 13 unbekannt Anlage 2 Facility Typen nach DIN 276 mit FLL-Schlüssel FLL-Objektartenkatalog Freianlagen (OK Frei) 2016 - digital Anlage zu den Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen –Freiflächenmanagement-, Ausgabe 2016 Die Gliederung des OK FREI entspricht DIN 276-1:2008-12 DIN 276.FLL-Schlüssel Typ ID Kurztext Subtype Memo ME DIN 276 000.00 Inventar für Neuanlagen steht der gesamte Katalog zur Verfügung m² DIN 276 000.00 Inventar für Neuanlagen steht der gesamte Katalog zur Verfügung m DIN 276 000.00 Inventar für Neuanlagen steht der gesamte Katalog zur Verfügung St DIN 276 500.00 Außenanlagen m² DIN 276 500.00 Außenanlagen m DIN 276 500.00 Außenanlagen St DIN 276 510.00 Geländeflächen m² DIN 276 520.00 Befestigte Flächen m² DIN 276 520.00 Befestigte Flächen m DIN 276 521.00 Wege m² DIN 276 521.00 Wege m GALK 521.10 Wassergebundene Flächen m² Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 55 GALK 521.20 Pflasterflächen m² GALK 521.30 Plattenflächen m² GALK 521.40 Asphaltflächen m² GALK 521.50 Betonflächen m² GALK 521.60 Holzflächen m² GALK 521.70 Flächen aus losem / schüttbarem Material m² GALK 521.71 Kiesflächen als Wegfläche angelegt m² GALK 521.72 Schotterflächen m² GALK 521.73 Rindenmulchflächen m² GALK 521.80 Einfassungen m GALK 521.81 Betoneinfassungen m GALK 521.82 Natursteineinfassungen m GALK 521.83 Metalleinfassungen m GALK 521.84 Holzeinfassungen m GALK 521.85 Kunststoffeinfassungen m GALK 521.90 Sonstige Verkehrsflächen m² DIN 276 525.00 Sportplatzflächen m² GALK 525.10 Sportrasenflächen m² GALK 525.20 Kunststoffrasenflächen m² GALK 525.30 Tennenflächen m² GALK 525.40 Sport-Kunststoffflächen m² DIN 276 526.00 Spielplatzflächen m² GALK 526.10 Sandflächen m² GALK 526.11 Sandflächen-Spielflächen m² GALK 526.12 Sandflächen-Fallschutzflächen m² GALK 526.20 Kiesflächen als Fallschutz m² GALK 526.30 Holzhäckselflächen m² GALK 526.40 Kunststoffflächen m² DIN 276 527.00 Gleisanlagen m² DIN 276 529.00 Sonstige befestigte Flächen m² DIN 276 530.00 Baukonstruktionen in Außenanlagen m² DIN 276 530.00 Baukonstruktionen in Außenanlagen m DIN 276 530.00 Baukonstruktionen in Außenanlagen St DIN 276 531.00 Einfriedungen m DIN 276 531.00 Einfriedungen St GALK 531.10 Zäune m GALK 531.11 Holzzäune m GALK 531.12 Drahtzäune Weidezäune m Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 56 GALK 531.13 Metallgitterzäune m GALK 531.20 Tore für Zäune St GALK 531.21 Holztore für Zäune St GALK 531.22 Metalltore für Zäune St GALK 531.30 Schrankenanlagen St DIN 276 532.00 Schutzkonstruktionen m GALK 532.10 Lärmschutzwände m GALK 532.20 Sichtschutzwände m GALK 532.30 Schutzgitter versetzte Gitter m GALK 532.40 Absturzsicherungen m DIN 276 533.00 Mauern, Wände m GALK 533.10 Mauern freistehend m GALK 533.20 Stützmauern m GALK 533.90 sonstige Mauern und Wände m DIN 276 534.00 Rampen, Treppen, Tribünen m² GALK 534.10 Rampen m² GALK 534.20 Treppen m² GALK 534.30 Tribünen m² DIN 276 535.00 Überdachungen m² DIN 276 535.00 Überdachungen m DIN 276 535.00 Überdachungen St GALK 535.10 Pergolen m GALK 535.20 Wetterschutz m² GALK 535.30 Unterstände St DIN 276 536.00 Brücken und Stege 69 m GALK 536.10 Brücken 69 m GALK 536.20 Stege 69 m DIN 276 537.00 Kanal- und Schachtbauanlagen St DIN 276 538.00 Wasserbauliche Anlagen m² DIN 276 538.00 Wasserbauliche Anlagen St GALK 538.10 Brunnen St GALK 538.20 Wasserbecken m² DIN 276 539.00 Sonstige Baukonstruktionen in Außenanlagen Alpinumfelsen St DIN 276 540.00 Technische Anlagen in Außenanlagen m² DIN 276 540.00 Technische Anlagen in Außenanlagen m DIN 276 540.00 Technische Anlagen in Außenanlagen St DIN 276 541.00 Abwasseranlagen m² DIN 276 541.00 Abwasseranlagen m DIN 276 541.00 Abwasseranlagen St Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 57 GALK 541.10 Entwässerungsleitungen und - kanäle m GALK 541.20 Schächte St GALK 541.30 Rinnen m GALK 541.40 Abläufe St GALK 541.70 Abwasserpumpwerke St GALK 541.80 Versickerungsanlagen St St GALK 541.80 Versickerungsanlagen m² m² GALK 541.90 Sand- und Schlammfänge St DIN 276 542.00 Wasseranlagen m² DIN 276 542.00 Wasseranlagen St GALK 542.10 Zapfstellen Wasserschöpfbecken, Wasserstelen Friedhöfe, … St GALK 542.20 Regner St GALK 542.40 Tropfbewässerung m² DIN 276 543.00 Gasanlagen St DIN 276 544.00 Wärmeversorgungsanlagen St DIN 276 545.00 Lufttechnische Anlagen St DIN 276 546.00 Starkstromanlagen St GALK 546.10 Leuchten St GALK 546.11 Mastleuchten St GALK 546.12 Pollerleuchten St GALK 546.13 Bodenstrahler St GALK 546.20 Flutlichtanlagen St DIN 276 547.00 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen St DIN 276 549.00 Sonstige technische Anlagen in Außenanlagen St DIN 276 550.00 Einbauten in Außenanlagen Wasserfall m² DIN 276 550.00 Einbauten in Außenanlagen Wasserfall m DIN 276 550.00 Einbauten in Außenanlagen Wasserfall St DIN 276 551.00 Allgemeine Einbauten m² DIN 276 551.00 Allgemeine Einbauten m DIN 276 551.00 Allgemeine Einbauten St GALK 551.10 Möbel Bänke St GALK 551.20 Fahrradständer St GALK 551.30 Schilder, Leitpfosten St GALK 551.31 Infosysteme Info-Tafeln, Hundefreilauffläche, RegioGrün, Anlagenplan, Warntafel St GALK 551.40 Pflanzbehälter Kübel s. 574.70 St Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 58 GALK 551.50 Abfallbehälter AWB-Daten St GALK 551.53 Müllschränke St GALK 551.60 Baumschutz m² GALK 551.60 Baumschutz St GALK 551.61 Bügel St GALK 551.62 Roste / Abdeckungen m² GALK 551.70 Fahnenmaste St GALK 551.80 Absperrungen St GALK 551.80 Absperrungen m GALK 551.81 Poller Metall-, Holzpoller, Findlinge St GALK 551.82 Rabattengeländer Rohrzaun m GALK 551.90 Sonstige allgemeine Einbauten St DIN 276 552.00 Besondere Einbauten St GALK 552.20 Spielgeräte = Sportgerät kein Festwert St GALK 552.50 Spielsandkisten St GALK 552.60 Sportgeräte St GALK 552.90 Sonstige besondere Einbauten St xxx 559.00 Sonstige Einbauten in Außenanlagen St DIN 276 560.00 Wasserflächen m² DIN 276 562.00 Wasser-Bepflanzungen m² DIN 276 569.00 Sonstige Wasserflächen Bach, Fluss, Krötenteiche / Stillgewässer / Kiesgruben m² DIN 276 570.00 Pflanz- und Saatflächen m² DIN 276 570.00 Pflanz- und Saatflächen m DIN 276 570.00 Pflanz- und Saatflächen St DIN 276 574.00 Pflanzen m² DIN 276 574.00 Pflanzen m DIN 276 574.00 Pflanzen St GALK 574.10 Bäume Straßen- Obst- St GALK 574.11 Straßenbäume St GALK 574.12 Anlagenbäume St GALK 574.20 Baumbestandsflächen Feldgehölze, Waldränder / Hartholzwald / Weichholzwald / Gewässerbegleitende Gehölze etc. Wald s. 577.30, .40 m² GALK 574.30 Sträucher m² Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 59 GALK 574.31 Bodendeckende Sträucher, 5- 7/m² m² GALK 574.32 Strauchflächen, 2/m² m² GALK 574.33 Solitärsträucher, 1/m² St GALK 574.34 Strauch-Formgehölze, 0,5/m² St GALK 574.35 Rhododendren, 0,5/m² St GALK 574.36 Rhododendren, 0,5/m² m² GALK 574.40 Hecken m² GALK 574.41 Freiwachsende Hecken, 3/m² m² GALK 574.42 Formhecken, 3-5/m m GALK 574.45 Formhecken, 3-5/m m² GALK 574.50 Beete m² GALK 574.51 Rosen, 5-7/m² m² GALK 574.52 Stauden, 10/m² m² GALK 574.53 Wechselflor, 12/m² m² GALK 574.60 Begrünung von Vertikalflächen St GALK 574.61 Kletterpflanzen St GALK 574.62 Fassadenbegrünung bodengebunden St GALK 574.63 Fassadenbegrünung wandgebunden m² GALK 574.70 Kübelpflanzen St GALK 574.80 Gräber, 15/m² kein Festwert??? m² GALK 574.90 Sonstige Pflanzen, 5/m² m² DIN 276 575.00 Rasen und Ansaaten m² GALK 575.10 Zierrasen m² GALK 575.20 Strapazierrasen m² GALK 575.30 Gebrauchsrasen m² GALK 575.40 Wiese (Landschaftsrasen, Blumenwiese) Blühstreifen, Intensive / extensive Weiden, Trockenrasen / Glatthaferwiese / Feuchtwiese / Landschaftsrasen / Obstwiese zusätzliche Bäume werden einzeln erfasst m² GALK 575.50 Begrünbare Beläge m² GALK 575.51 Schotterrasen m² GALK 575.52 Rasengittersteine m² GALK 575.53 Rasenfugenpflaster m² GALK 575.60 Rasenkanten m DIN 276 576.00 Begrünung unterbauter Flächen m² GALK 576.10 extensive Dachbegrünung m² Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 60 GALK 576.20 intensive Dachbegrünung m² GALK 576.30 Hängende Gärten m² DIN 276 577.00 Sukzession, Land- u Forstwirtschaft m² GALK 577.10 Sukzessionsflächen LP/ Ackerbrache m² GALK 577.11 Waldentwicklung m² GALK 577.12 Pioniergehölze m² GALK 577.13 Hochstaudenfluren m² GALK 577.14 Offenflächen Kiesfläche (1560 Kiesflächen naturbelassen) m² GALK 577.20 Landwirtschaft i.d.R. verpachtet 23 m² GALK 577.30 Erholungswald m² GALK 577.40 Wirtschaftswald m² DIN 276 579.00 Sonstige Vegetationsflächen m² GALK 579.10 Spontanvegetation m² GALK 579.20 Offene Baumscheiben m² GALK 579.30 Offener Boden / unbefestigte Flächen m² GALK 579.40 Innenraumbegrünung m² GALK 579.41 Innenraumbegrünung Pflanzkübel St GALK 579.42 Innenraumbegrünung flächenhaft m² DIN 276 590.00 Sonstige Außenanlagen m² DIN 276 591.00 Mietergärten Kleingärten / Urban Gardening / Gartenglück kein Festwert??? m² DIN 276 592.00 Fremdgepflegte Außenanlagen m² DIN 276 600.00 Ausstattung und Kunstwerke m² DIN 276 600.00 Ausstattung und Kunstwerke St DIN 276 610.00 Ausstattung St DIN 276 611.00 Allgemeine Ausstattung St DIN 276 612.00 Besondere Ausstattung St DIN 276 619.00 Sonstige Ausstattung Lesesteinhaufen / Greifvogelstangen / Nistkästen St DIN 276 620.00 Kunstwerke St DIN 276 621.00 Kunstobjekte Denkmale, Skulpturen St DIN 276 629.00 Sonstige Kunstwerke St DIN 276 900.00 Gebäude m² DIN 276 910.00 Grundflächen Gebäude versiegelt m² DIN 276 911.00 Wohngebäude m² DIN 276 912.00 Verwaltungsgebäude m² Grünhandbuch Köln Allgemeine Vorgaben Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 61 DIN 276 913.00 Bildungsgebäude m² GALK 913.10 Schulen m² GALK 913.20 Kindertagesstätten m² GALK 913.30 Bibliotheken m² GALK 913.40 Universitäten m² DIN 276 914.00 Handels-, Gewerbegebäude Anzuchthaus m² DIN 276 915.00 Verkehrsgebäude m² GALK 915.10 Bahnhöfe m² GALK 915.20 Flughafen m² GALK 915.30 Garagen m² GALK 915.40 Tankstellen m² DIN 276 916.00 Gebäude zur kulturellen Nutzung m² GALK 916.10 Museen Gewächshaus m² GALK 916.20 Theater m² GALK 916.30 Sakralbauwerke m² GALK 916.40 Friedhofsgebäude m² GALK 916.41 Trauerhalle m² DIN 276 917.00 Gebäude zur medizinischen Versorgung m² GALK 917.10 Krankenhäuser m² DIN 276 919.00 Sonstige versiegelte Gebäudegrundflächen m² GALK 919.10 Toilettenhäuschen m² 67 # Flächen gemäß Straßenreinigungssatzung m² Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 62 Begrünung Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 63 9. Ausgleichsbegrünungen Pflanzstandards - Biotoptypen 1. Anpflanzen von Gehölzen 1.1 Anpflanzen von Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäumen BF 31 (GH 741) Baumpflanzung, junges Baumholz, gebietsheimisch und standortgerecht BF 41 (GH 742) Baumpflanzung, junges Baumholz BF 51 (GH 743) Obstbäume, junges Baumholz an Verkehrsstraßen Pflanzabstand in der Reihe 8-20 Meter, je nach Art je 100 m² werden gepflanzt: Anz. Pflanzung nach Kölner Baumpflanz-Standards Qualität 1 Einzelbaum und Baumreihen H 20-25 cm m. Drb. 1 Baumgruppen H 18-20 cm m. Drb. 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Standjahr ab dem 10. Standjahr Unterhaltungspflege Bäume Jungbaumpflege bei Bedarf jährliche Baumkontrolle nach FLL – Richtlinie Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 64 In Baugebieten und Grünanlagen Pflanzabstand in der Reihe 8-20 Meter, je nach Art je 100 m² werden gepflanzt: Anz. Pflanzung nach Kölner Baumpflanz-Standards Qualität 1 Einzelbaum und Baumreihen H 18-20 cm m. Drb. 1 Baumgruppen H 16-18 cm m. Drb. 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Standjahr ab dem 15. Standjahr Unterhaltungspflege Bäume Jungbaumpflege bei Bedarf jährliche Baumkontrolle nach FLL – Richtlinie In der freien Landschaft Anz. Pflanzung Qualität 1 Einzelbaum und Baumreihen H 16-18 cm m. Drb. 1 Baumgruppen H 16-18 cm m. Drb. 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Standjahr ab dem 10. Standjahr Unterhaltungspflege Bäume Jungbaumpflege bei Bedarf jährliche Baumkontrolle nach FLL – Richtlinie Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 65 1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Gehölzrändern BA 11 (GH 631) Feldgehölze, junges Baumholz, gebietsheimisch und standortgerecht Mindestgröße: 1.000 m² Seitenabstand: mind. 4 m, als Krautsaum zu entwickeln Schutz der Fläche, vor dem Krautsaum beginnend, z. B. durch Findlinge oder Zaun Je 500 m² werden gepflanzt Anz. Pflanzung Qualität 1 Baum 1. Ordnung H 18-20 cm m. Drb. 1 Baum 2. Ordnung H 18-20 cm m. Drb. 4 Heister 125-150 cm m. B. 70 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B. 500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Standjahr ab dem 10. Standjahr ab dem 20. Standjahr (alle 10 Jahre) Unterhaltungspflege Bäume + Heister Jungbaumpflege bei Bedarf jährliche Baumkontrolle nach FLL – Richtlinie plenterartige Entnahme ab dem 10. Standjahr (alle 10 Jahre) Unterhaltungspflege für Strauchbestand Schnitt zur Verjüngung des Bestandes Nach Erfordernis: Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock setzen“ alternierend auf 1/3 der Fläche Entnahme von Fremdaufwuchs ab dem 4 Standjahr (jährlich) Unterhaltungspflege Krautsaum Mähen, 1 Schnitt pro Jahr Mähgut aufnehmen und abtransportieren Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 66 BB 1 (GH 411) Strauchhecke, gebietsheimisch und standortgerecht Länge: mind. 20 m Breite: mind. 9 m, dreireihige Pflanzung, mind. 7 m, zweireihige Pflanzung, mind. 5 m, einreihige Pflanzung Solitärsträucher (keine Heister) in der Mitte zu pflanzen Seitenabstand zu anderen Nutzungen: mind. 2 m Je 500 m² werden gepflanzt Anz. Pflanzung Qualität 4 Solitärsträucher Sol 3xv 125-150 cm m. B. 90 60 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² nur bei einreihiger Pflanzung 60-100 cm o. B. 500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 10. Standjahr (alle 5 Jahre) Unterhaltungspflege Gehölze Schnitt zur Verjüngung des Bestandes Nach Erfordernis: Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock setzen“ alternierend auf 1/3 der Fläche Entnahme von Fremdaufwuchs BB 1 (GH 51) Strauchgruppen, gebietsheimisch und standortgerecht Breite: mind. 5 m Seitenabstand zu anderen Nutzungen: mind. 2 m Je 500 m² werden gepflanzt Anz. Pflanzung Qualität 4 Heister, wenn Mindestbreite 9 Meter Solitärsträucher 125-150 cm m. B. Sol 3xv. 125-150 cm m. B. 50 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o.B. 500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 10. Standjahr (alle 10 Jahre) Unterhaltungspflege Gehölze Schnitt zur Erhaltung des Bestandes Entnahme von Fremdaufwuchs Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 67 BD 51 (GH 4431) Baumhecke und Waldmantel, geringes Baumholz, gebietsheimisch und standortgerecht Baumhecke Breite: mind. 10 m, Länge: mind. 40 m Seitenabstand zu anderen Nutzungen: Sträucher mind. 2 m, Bäume mind. 4 m Reihenabstand: Bäume mind. 5 m Je 500 m² werden gepflanzt Anz. Pflanzung Qualität 1 Baum 1. Ordnung H 18-20 cm m. Drb. 2 Baum 2. Ordnung H 18-20 cm m. Drb. 6 Heister 125-150 cm m. B. 60 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B. 500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Standjahr ab dem 10. Standjahr ab dem 20. Standjahr (alle 10 Jahre) Unterhaltungspflege Bäume + Heister Jungbaumpflege bei Bedarf jährliche Baumkontrolle nach FLL – Richtlinie plenterartige Entnahme ab dem 10. Standjahr (alle 10 Jahre) Erhaltungspflege für Strauchbestand (untergeordnet) Schnitt zur Verjüngung des Bestandes Nach Erfordernis: Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock setzen“ alternierend auf 1/3 der Fläche Entnahme von Fremdaufwuchs ab dem 4 Standjahr (jährlich) Unterhaltungspflege Saumstreifen (Sukzessionsentwicklung in den Randbereichen verhindern) Mähen, 1 Schnitt pro Jahr Mähgut aufnehmen und abtransportieren Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 68 BD 51 (GH 4431) Baumhecke und Waldmantel, geringes Baumholz, gebietsheimisch und standortgerecht Waldmantel Mindestbreite 25 m, Länge: mind. 50 m Baum-/Strauchzone: mind. 14 m Breite, Strauchgürtel: mind. 8 m Breite Seitenabstand/Saumstreifen: mind. 3 m Breite Je 500 m² werden gepflanzt Anz. Pflanzung Qualität 5 Baum 2. Ordnung, Solitär 150-200 cm m. Drb. 100 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B. 500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Standjahr ab dem 10. Standjahr ab dem 20. Standjahr (alle 10 Jahre) Unterhaltungspflege Bäume Jungbaumpflege bei Bedarf jährliche Baumkontrolle nach FLL – Richtlinie plenterartige Entnahme ab dem 10. Standjahr (alle 10 Jahre) Erhaltungspflege für Strauchbestand Schnitt zur Verjüngung des Bestandes Nach Erfordernis: Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock setzen“ alternierend auf 1/3 der Fläche Entnahme von Fremdaufwuchs ab dem 4. Standjahr (jährlich) Unterhaltungspflege Saumstreifen Mähen, 1 Schnitt pro Jahr Mähgut aufnehmen und abtransportieren Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 69 BD 71 (BR 133131), Gehölzstreifen an Straßen, Breite: mind. 12 m, dreireihige Pflanzung, mind. 10 m, zweireihige Pflanzung Abstand zur Straße/Gehweg: mind. 4 m Abstand zu Straßenbäumen: mind. 6,50 m Seitenabstand zu anderen Nutzungen: mind. 2 m Je 500 m² werden gepflanzt Anz. Pflanzung Qualität 1 Baum 1. Ordnung H 18-20 cm m. Drb. 1 Baum 2. Ordnung H 18-20 cm m. Drb. 5 Solitärsträucher Sol 3xv. 125-150 cm m. B. >100 >60 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m², dreireihig zweireihig 60-100 cm o. B. 500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Standjahr ab dem 10. Standjahr ab dem 20. Standjahr (alle 10 Jahre) Unterhaltungspflege Bäume Jungbaumpflege bei Bedarf jährliche Baumkontrolle nach FLL – Richtlinie plenterartige Entnahme ab dem 10. Standjahr (alle 5 Jahre) Erhaltungspflege für Sträucher + Solitärsträucher Schnitt zur Verjüngung des Bestandes Nach Erfordernis: Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock setzen“ alternierend auf 1/3 der Fläche Entnahme von Fremdaufwuchs ab dem 4. Standjahr (jährlich) Unterhaltungspflege Saumstreifen Mähen, 1 Schnitt pro Jahr Laub und Mähgut aufnehmen und abtransportieren Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 70 BD 71 (BR 13131), Gehölzstreifen an Lärmschutzwällen, Abstand Gehölzpflanzung zur Straße/Gehweg: mind. 4 m Abstand zu Straßenbäumen: mind. 6,50 m Abstand Pflanzloch zur Mulde am Wallfuß: mind. 2 m keine Hochstämme in den Wall pflanzen, Mulde als Rasenfläche ausgestalten Je 500 m² werden gepflanzt Anz. Pflanzung Qualität 5 Heister oder Solitärsträucher 125-150 cm m. B. 100 Sträucher, 1 Pfl. pro 3 m² 60-100 cm o. B. 500 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Standjahr ab dem 10. Standjahr ab dem 20. Standjahr (alle 10 Jahre) Unterhaltungspflege Heister Jungbaumpflege bei Bedarf jährliche Baumkontrolle nach FLL – Richtlinie plenterartige Entnahme von Bäumen ab dem 10. Standjahr (alle 5 Jahre) Erhaltungspflege für Sträucher + Solitärsträucher Schnitt zur Verjüngung des Bestandes Nach Erfordernis: Auslichten, ggf. Teile „Auf den Stock setzen“ alternierend auf 1/3 der Fläche Entnahme von Fremdaufwuchs ab dem 4. Standjahr (jährlich) Unterhaltungspflege Saumstreifen Mähen, 1 Schnitt pro Jahr Laub und Mähgut aufnehmen und abtransportieren Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 71 BD 3 (GH 412), Hecken, intensiv geschnitten, gebietsheimisch BD 4 (GH 422), Hecken, intensiv geschnitten Breite des Standortes: mind. 3 m Abstand Pflanzloch zur Straße/Gehweg: mind. 1,50 m Anz. Pflanzung Qualität 3-5/lfm Heckenpflanzen 2 x v., m.B., 60-100 cm oder 100- 125 cm 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 4. Standjahr (jährlich) Unterhaltungspflege Heckenschnitt 1-2 Schnitte pro Jahr 1.3 Anlage standortgerechter Forste (nur bei Flächen > 1,5 ha), Aufforstung AX 11 (GH 3131), Laubholzforst, gebietsheimisch und standortgerecht 5.000 Stück/ha Anz. Pflanzung Qualität 5000/ha Forstpflanzen 60-200 cm bis 4-jährig 5 Jahre Entwicklungspflege Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 72 2 Anlage von Wiesen, Weiden und Krautsäumen 2.1 Anlage von Streuobstwiesen HK 21 (LW 331), Streuobstwiese, extensiver Obstgarten Mindestgröße: 1.000 m², Pflanzabstand: 10 x 10 m Abstand der Obstbäume zur Straße/Gehweg und anderen Nutzungen: mind. 4 m Abstand der Obstbäume zu Straßenbäumen: mind. 10 m Je 500 m² 5 Bäume oder je 10 m in der Reihe 1 Baum Anz. Pflanzung Qualität 5 Obsthochstämme H 16-18 cm m. Drb. 1.000 m² Einsaat Saatgutmischungen nach Kap. 12 5 Jahre Entwicklungspflege ab dem 6. Standjahr (jährlich) ab dem 10. Standjahr (alle 8 Jahre) Unterhaltungspflege Obsthochstämme Erziehungsschnitt jährliche Baumkontrolle nach FLL – Richtlinie Verjüngungsschnitt ab dem 7. Standjahr (jährlich) Unterhaltungspflege Wiese Mähen, 2 Schnitte pro Jahr Mähgut aufnehmen und abtransportieren Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 73 2.2 Anlage von Wiesen, Weiden und Krautsäumen EA 1 (LW 41111) Extensive Fettwiese (max. 2 Schnitte pro Jahr, EB 11 (LW 42111) Extensive Weide (1,5 Großvieheinheiten pro Hektar/Jahr) EA 31 (LW 41112) Extensive Fettwiese (2 Schnitte pro Jahr) EB 31 (LW 42112) intensive Weide (mehr als 1,5 Großvieheinheiten pro Hektar/Jahr) HH 7 (BR 132) Grasfluren an Straßen und Wegrändern (BR 1332) Grasfluren an Lärmschutzwällen Anz. Pflanzung Qualität 500 m² Einsaat 15 g/m² 30 % Kräuter, 70 % Gräser 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 3. Standjahr jährlich Unterhaltungspflege EA 1 LW 41111 Extensive Fettwiese Mähen, max. 2 Schnitte pro Jahr Mähgut aufnehmen und abtransportieren ab dem 3. Standjahr jährlich Unterhaltungspflege EA 31 LW 41112 Extensive Fettwiese Mähen, 2 Schnitte pro Jahr ab dem 3. Standjahr jährlich Unterhaltungspflege HH 7 (BR 132) Grasfluren an Straßen und Wegrändern Mähen, 1 Schnitt pro Jahr Laub und Mähgut aufnehmen und abtransportieren ab dem 3. Standjahr jährlich Unterhaltungspflege (BR 1332) Grasfluren an Lärmschutzwällen Mähen, 1 Schnitt pro Jahr Laub und Mähgut aufnehmen und abtransportieren Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 74 3 Anlage von Brachen, Ackerrainen und Sukzessionsflächen HA 2 (LW 51) Ackerbrache Mindestbreite: 10 m, Mindestlänge: 50 m Anz. Pflanzung Qualität alle 3 Jahre Unterhaltungspflege Bodenbearbeitung durch leichtes Grubbern HA 2 (LW 51) Ackerrain Mindestbreite: 0,50 m bis 3 m, Mindestlänge: 50 m Anz. Pflanzung Qualität 500 m² Einsaat mind. 2 g/m² 30 % Kräuter, 70 % Gräser 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 8. Standjahr (alle 5 Jahre) Unterhaltungspflege einmalige Mahd Mähgut aufnehmen und abtransportieren EE (LW 52) Grünlandbrache Mindestgröße: 1.000 m² Anz. Pflanzung Qualität 500 m² Einsaat mind. 2 g/m² 30 % Kräuter, 70 % Gräser 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 6. Standjahr (alle 3 Jahre) Unterhaltungspflege einmalige Mahd Mähgut aufnehmen und abtransportieren Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 75 HP 7 (BR 3117) Sukzessionsfläche Mindestbreite des Standortes: 25 m Abstand zur Straße/Gehweg: mind. 2 m Abstand zu landwirtschaftlichen Nutzungen: mind. 4 m Mindestabstand zu Straßenbäumen: 10 m Anz. Pflanzung Qualität 500 m² Einsaat mind. 2 g/m² 30 % Kräuter, 70 % Gräser 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Standjahr (alle 5 Jahre) Unterhaltungspflege Saumstreifen Sukzessionsentwicklung in den Randbereichen verhindern Mahd der Ränder Mähgut aufnehmen und abtransportieren ab dem 7. Standjahr (alle 5 Jahre) Unterhaltungspflege Gehölze Sukzessionsentwicklung in den Randbereichen verhindern Entnahme von Fremdaufwuchs Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 76 4 Entsiegelung und Versickerungsmaßnahmen zur Grundwasser-anreicherung 4.1 Entsiegelung Entsiegelung Asphalt Anz. Maßnahme Qualität m² Asphalt einschl. Unterbau, auskoffern und abfahren ca. 30 cm stark m² Baugrund lockern ca. 20 cm tief m³ Oberboden liefern und einbauen ca. 30 cm stark Entsiegelung Dolomit Anz. Maßnahme Qualität m² Dolomit einschl. Unterbau, auskoffern und abfahren ca. 30 cm stark m² Baugrund lockern ca. 20 cm tief m³ Oberboden liefern und stark einbauen ca. 30 cm Entsiegelung Pflaster Anz. Maßnahme Qualität m² Pflaster einschl. Unterbau, auskoffern und abfahren ca. 30 cm stark m² Baugrund lockern ca. 20 cm tief m³ Oberboden liefern und stark einbauen ca. 30 cm Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 77 Anlage Auszüge der entscheidenden Paragraphen des Nachbarrechtsgesetzes (NachbG NRW) § 41 Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke starkwachsende Bäume (wie Platane, Eiche, Linde, Rotbuche): 4,00 m alle übrigen Bäume: 2,00 m stark wachsende Ziersträucher: 1,00 m Abstand alle übrigen Ziersträucher: 0,50 m Obstgehölze auf stark wachsender Unterlage sowie Walnuss und Esskastanie: 2,00 m § 42 Grenzabstände für Hecken Hecken über 2 m Höhe: 1,00 m Hecken bis zu 2 m Höhe: 0,50 m Grenzabstand der Hecke berechnet sich im Gegensatz zu Pflanzungen gemäß § 41 NachbG nicht von der Stammmitte des Gehölzes (Pflanzgrube) sondern von der Seitenfläche aus (§ 46 NachbG)! § 43 Verdopplung der Abstände zu landwirtschaftlich und / oder gärtnerisch genutzten Flächen im Außenbereich sind die Abstände gemäß § 41 und 42 NachbG zu verdoppeln, höchstens jedoch 6 m Neben den zuvor genannten Abstandvorgaben gemäß Nachbarrechtsgesetz können weitere Abstandsregelungen, die auf andern rechtlichen Vorgaben basieren, zur Anwendung gelangen. Beispielhaft zu nennen sind hier Abstände zu Hochspannungsfreileitungen, Abstände zu Bahn- und KVB- Trassen oder das Überpflanzungsverbot von Leitungstrassen. Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 78 10. Klimaangepasste Gehölze in Grünanlagen Klimaangepasste Gehölze Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in beiden Kategorien (Trockentoleranz, Winterhärte [Frostempfindlichkeit, Frosthärte, Spätfrostgefährdung]) als sehr geeignet eingestuft werden Bäume über 10 m Botanischer Name Deutscher Name Acer campestre Feld-Ahorn Alnus incana Grau-Erle Juniperus communis Gewöhnlicher Wacholder Pinus sylvestris Wald-Kiefer Prunus avium Vogel-Kirsche Sorbus aria Echte Mehlbeere Sorbus badensis Badische Eberesche Sorbus x thuringiaca Thüringer Mehlbeere Bäume und Sträucher bis 10 m Botanischer Name Deutscher Name Amelanchier ovalis Gewöhnliche Felsenbirne Buxus sempervirens Gewöhnlicher Buchsbaum Cornus mas Kornelkirsche Cotoneaster integerrimus Gewöhnliche Zwergmispel Prunus mahaleb Felsen-Kirsche Prunus spinosa Gew. Schlehe, Schwarzdorn Rhamnus cathartica Echter Kreuzdorn Rosa canina Hunds-Rose Rosa corymbifera Busch-Rose Rosa gallica Gallische Rose Rosa tomentella Flaum-Rose Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 79 Rosa tomentosa Filz-Rose Viburnum lantana Wolliger Schneeball Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in der Kategorie Trockentoleranz als sehr geeignet eingestuft werden und in der Kategorie Winterhärte mit geeignet bewertet werden Bäume über 10 m Botanischer Name Deutscher Name Acer opalus Schneeballblättriger Ahorn Populus alba Silber-Pappel Quercus pubescens Flaum-Eiche Sorbus domestica Speierling Sorbus latifolia Breitblättrige Mehlbeere Sorbus torminalis Elsbeere Bäume und Sträucher bis 10 m Botanischer Name Deutscher Name Acer monspessulanum Französischer Ahorn Prunus fruticosa Steppen-Kirsche Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 80 Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in der Kategorie Trockentoleranz als geeignet eingestuft werden und in der Kategorie Winterhärte mit sehr geeignet bewertet werden Bäume über 10 m Botanischer Name Deutscher Name Acer platanoides Spitz-Ahorn Betula pendula Sand-Birke Carpinus betulus Gewöhnliche Hainbuche Populus tremula Zitter-Pappel Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere Tilia cordata Winter-Linde Bäume und Sträucher bis 10 m Botanischer Name Deutscher Name Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Hippophaë rhamnoides Gewöhnlicher Sanddorn Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Pinus mugo Berg-Kiefer Rosa agrestis Acker-Rose Rosa glauca Rotblättrige Rose Salix caprea Sal-Weide Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Bäume und Sträucher, die nach der Bewertung in beiden Kategorien (Trockentoleranz und Winterhärte) als geeignet eingestuft werden Bäume über 10 m Botanischer Name Deutscher Name Castanea sativa Essbare Kastanie Fraxinus excelsior Gemeine Esche Pyrus communis Kultur-Birne Pyrus pyraster Wild-Birne Quercus petraea Trauben-Eiche Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 81 11. Saatgutmischungen Gemäß dem § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dürfen ab dem 1. März 2020 nur noch gebietseigene Pflanzen oder Saatgut in der freien Landschaft ausgebracht werden. Zukünftig muss dementsprechend zertifiziertes Wildpflanzensaatgut nach dem Standard „VWW-Regiosaaten“ oder gleichwertigem aus dem Produktionsraum 1, Ursprungsgebiet 2, „nordwestdeutsches Tiefland“ in Köln verwendet werden. Die folgenden Saatgutmischungen bestehen aus jeweils einer Grundmischung und einer Liste von optionalen Arten, die derzeit nur in geringen Mengen verfügbar sind. Diese sollten bei der Bestellung der Grundmischungen ebenfalls angefragt und bei Verfügbarkeit hinzu genommen werden. Saatgutmischung Straßenbegleitgrün Köln Grundmischung für normale bis fette Böden (35 Arten, 60% Kräuter/40% Gräser) Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%) Gräser Agrostis capillaris Rotes Straußgras 3,00% Gräser Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 5,00% Gräser Arrhenatherum elatius Glatthafer 2,00% Gräser Dactylis glomerata Wiesen-Knaulgras 1,00% Gräser Cynosurus cristatus Weide-Kammgras 5,00% Gräser Festuca pratensis Wiesen-Schwingel 4,00% Gräser Festuca rubra nigrescens Horst-Rot-Schwingel 15,00% Gräser Poa pratensis Wiesen-Rispengras 5,00% Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00% Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 1,50% Kräuter Anthriscus sylvestris Wiesen-Kerbel 1,20% Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 5,00% Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 4,00% Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 2,50% Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,00% Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 3,00% Kräuter Galium album Wiesen-Labkraut 1,50% Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 1,50% Kräuter Geranium pratense Wiesen-Storchschnabel 2,50% Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,00% Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 0,70% Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 3,80% Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 3,40% Kräuter Lychnis flos-cuculi Kuckucks-Lichtnelke 2,80% Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 4,00% Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 3,00% Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 82 Kräuter Pastinaca sativa Wiesen-Pastinak 2,00% Kräuter Plantago lanceolata Spitz-Wegerich 0,50% Kräuter Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle 1,00% Kräuter Rumex acetosa Großer Sauerampfer 1,00% Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 2,00% Kräuter Silene latifolia Weiße Lichtnelke 2,00% Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 2,00% Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,10% Kräuter Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 4,00% 100,00% Optional anfragen wegen kleiner Mengen: Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf Kräuter Heracleum sphondylium Wiesen-Bärenklau Kräuter Lathyrus pratensis Wiesen-Platterbse Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee Kräuter Medicago lupulina Hopfenklee Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn Kräuter Pimpinella major Große Bibernelle Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume Kräuter Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke Saatgutmischung Straßenbegleitgrün Köln Grundmischung für magere Böden (31 Arten, 60% Kräuter/40% Gräser) Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%) Gräser Agrostis capillaris Rotes Straußgras 5,00% Gräser Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 7,00% Gräser Arrhenatherum elatius Glatthafer 3,00% Gräser Cynosurus cristatus Weide-Kammgras 7,00% Gräser Festuca rubra nigrescens Horst-Rot-Schwingel 12,00% Gräser Poa pratensis Wiesen-Rispengras 6,00% Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00% Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 1,50% Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 5,00% Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 5,00% Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 2,50% Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,00% Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 3,00% Kräuter Galium album Wiesen-Labkraut 1,00% Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 2,20% Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,20% Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 83 Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 1,40% Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 4,00% Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 2,70% Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 3,50% Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 1,50% Kräuter Pastinaca sativa Wiesen-Pastinak 2,00% Kräuter Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle 1,00% Kräuter Salvia pratensis Wiesen-Salbei 3,70% Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,00% Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 2,20% Kräuter Silene latifolia Weiße Lichtnelke 1,80% Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 2,70% Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,10% Kräuter Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 5,00% Kräuter Veronica teucrium Großer Ehrenpreis 1,00% 100,00%100,00% Optional anfragen für magere Böden: Gräser Festuca ovina Schaf-Schwingel Kräuter Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf Kräuter Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke Saatgutmischung Baumscheiben für 67 (27 Arten, 85% Kräuter/15% Gräser) Grundmischung, Produktionsraum 1.2: Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%) Gräser Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 5,00% Gräser Cynosorus cristatus Weide-Kammgras 5,00% Gräser Festuca nigrescens Horst-Rot-Schwingel 5,00% Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00% Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 2,40% Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 7,00% Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 6,00% Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 5,00% Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,00% Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 5,00% Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 2,40% Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,00% Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 1,60% Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 84 Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 7,00% Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 4,40% Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 4,00% Kräuter Matricaria recutita Echte Kamille 1,60% Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 2,00% Kräuter Salvia pratensis Wiesen-Salbei 6,00% Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,00% Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 2,00% Kräuter Silene dioica Rote Lichtnelke 5,00% Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 5,00% Kräuter Sinapis arvensis Acker-Senf 3,00% Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,20% Kräuter Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 7,00% Kräuter Verbascum densiflorum Großblütige Königskerze 1,40% 100,00% Optional zu bestellen bei ausreichender Menge im Produktionsraum 1.2: Kräuter Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume Kräuter Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf Kräuter Isatis tinctoria Färberwaid Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee Kräuter Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume Kräuter Reseda luteola Färber Resede Kräuter Rumex thyrsiflorus Straußblütiger Ampfer Kräuter Saponaria officinalis Echtes Seifenkraut Kräuter Verbascum lychnitis Mehlige Königskerze Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke Saatgutmischung Baumscheiben für Paten (26 Arten, 100% Kräuter) Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%) Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 2,00% Kräuter Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 2,40% Kräuter Centaurea cyanus Kornblume 13,00% Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 7,00% Kräuter Cichorium intybus Wegwarte 5,00% Kräuter Crepis biennis Wiesen-Pippau 2,40% Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 5,00% Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 2,40% Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 85 Kräuter Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut 1,40% Kräuter Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 1,40% Kräuter Knautia arvensis Acker-Witwenblume 6,00% Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 5,00% Kräuter Malva moschata Moschus-Malve 5,00% Kräuter Matricaria recutita Echte Kamille 2,00% Kräuter Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 6,00% Kräuter Pastinaca sativa Pastinak 3,00% Kräuter Prunella vulgais Gewöhnliche Braunelle 1,40% Kräuter Salvia pratensis Wiesen-Salbei 5,00% Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,00% Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 1,60% Kräuter Silene dioica Rote Lichtnelke 7,00% Kräuter Silene latifolia Weiße Lichtnelke 4,00% Kräuter Silene vulgaris Aufgeblasenes Leimkraut 4,00% Kräuter Sinapis arvensis Acker-Senf 4,00% Kräuter Tanacetum vulgare Rainfarn 0,20% Kräuter Verbascum densiflorum Großblütige Königskerze 1,80% 100,00% Optional zu bestellen bei ausreichender Menge im Produktionsraum 1.2: Kräuter Alliaria petiolata Knoblauchsrauke Kräuter Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume Kräuter Clinopodium vulgare Wirbeldost Kräuter Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf Kräuter Isatis tinctoria Färberwaid Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee Kräuter Medicago lupulina Hopfenklee Kräuter Oenothera biennis Zweijährige Nachtkerze Kräuter Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost Kräuter Papaver dubium Saat-Mohn Kräuter Primula veris Echte Schlüsselblume Kräuter Reseda luteola Färber Resede Kräuter Vicia cracca Vogel-Wicke Landschaftsrasen mit Kräutern, gebietseigene Herkunft (15 Arten, 90% Kräuter/10% Gräser) Grundmischung, Produktionsraum 1.2: Gruppe Wiss. Name Deutscher Name Menge (%) Gräser Agrostis capillaris Rotes Straußgras 10,00% Gräser Dactylis glomeata Knaulgras 10,00% Gräser Festuca nigrescens Horst-Rot-Schwingel 40,00% Gräser Lolium pereene Deutsches Weidelgras 10,00% Grünhandbuch Köln Begrünung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 86 Gräser Poa pratensis Wiesen-Rispengras 20,00% Kräuter Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe 1,00% Kräuter Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 1,00% Kräuter Daucus carota Wilde Möhre 1,00% Kräuter Galium album Wiesen Labkraut 1,00% Kräuter Galium verum Echtes Labkraut 1,00% Kräuter Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite 1,00% Kräuter Plantago lanceolata Spitz-Wegerich 1,00% Kräuter Prunella vulgais Gewöhnliche Braunelle 1,00% Kräuter Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 1,00% Kräuter Scorzoneroides autumnalis Herbstlöwenzahn 1,00% 100,00% Optional zu bestellen bei ausreichender Menge im Produktionsraum 1.2: Kräuter Leontodon hispidus Behaarter Löwenzahn Kräuter Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 87 Bäume Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 88 12. Gestaltungshandbuch Baumscheiben Präambel Bäume in der Stadt brauchen einen adäquaten Lebensraum. Ihren Standort und ihr Umfeld, die Baumscheibe an Straßen, Wegen und auf öffentlichen Plätzen als ästhetisch ansprechend und funktional ausgereift zu präsentieren, soll dieser Leitfaden dienen. Gleichzeitig fördert eine durchdachte Gestaltung die Orientierung und Lesbarkeit des Stadtraumes durch Wiedererkennung und durch soziale Informationen, sowie die Adressbildung durch Identitätsvermittlung. Der verantwortungsvolle Umgang und die planerisch vorausschauende Herrichtung der Standorte dienen auch dem Erhalt und der Entwicklung des wertvollen Natur- und Kulturerbes Stadtbaum. Baumschutz bedeutet nachhaltige Wertschöpfung und ist ein an die Zukunft gerichtetes Vermächtnis. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 89 Vorbemerkung Baumscheiben sind begrenzte Oberflächen, die begehbar oder befahrbar sind, jedoch zur Versorgung der Bäume dauerhaft luft- und wasserdurchlässig sein müssen. Sie dürfen nicht durch Nutzung oder Witterung verdichtet werden oder verschlämmen. In einem nutzungsdichten Stadtraum wird auf eine große, flächenintensive, offene Baumscheibe häufig verzichtet zugunsten eines - teils unter Pflaster liegenden - größeren Durchwurzelungsvolumens aus Vegetationssubstrat. Ausgehend von der Stadtstruktur und in Abhängigkeit von Nutzungsbenachbarung und Nutzungsintensität werden verschiedene Oberflächen zum Schutz des darunter liegenden Wurzelraumes vorgeschlagen, sowie deren Einfassung und dauerhafter Schutz der Baumstämme. Neben dem funktionalen Wurzelraum- und Stammschutz schaffen die Vorschläge klar ablesbare Zonierungen, die gebrauchsorientiert und alterungsfähig sind. Das Gestaltungshandbuch ist eine technische Anweisung zur Herstellung von Pflanzgruben, Einfassungen und Oberflächen. Dazu sind die DIN-Normen, Regelwerke und Vorgaben der Stadt Köln bei der Planung und Ausführung heranzuziehen. Die abgebildeten Lagepläne / Details sind ausgewählte Fallbeispiele, die als Hilfestellung mit exemplarischer Darstellung von in der nachfolgenden Tabelle genannten wünschenswerten Kombinationsmöglichkeiten gedacht sind. Grundsätzlich sollte in der Planung / Ausführung auf eine auf die Nutzung und Örtlichkeit bezogene, durchgängige Gestaltung der Baumscheiben und auf entsprechende Standardisierung geachtet werden. Um die Übersichtlichkeit zu wahren, wurden bei der Auswahl der Materialvorschläge aus der Vielzahl der Möglichkeiten die Varianten gewählt, die einen hohen Gebrauchswert haben und deren äußere Erscheinung möglichst langfristig mit geringstmöglichem Pflege- / Erhaltungsaufwand erhalten bleibt. Bei der Wahl der geeigneten Baumarten wird auf die GALK-Straßenbaumliste (Arbeitskreis Stadtbäume) bzw. auf die Kölner Straßenbaumliste verwiesen. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 90 Funktionsgrundsätze - Schaffung von Voraussetzungen für ein gesundes Baumwachstum - Fördern von Vitalität, Vermeiden von Verletzungen - Förderung von Standsicherheit, Entwicklungsfähigkeit, Zuwachs an Wurzel- und Kronenvolumen - Vermeidung nachhaltiger Störungen von technischer Infrastruktur (Leitungen) - Pflege- und kostengünstige Bauweisen und Ausstattungen - Nachhaltige, wiederbeschaffbare / austauschbare Elemente - Mindestgröße einer offenen oder geschlossenen Baumscheibe - Mindestens 12 m³ durchwurzelbare Pflanzgrube - Schutz gegen Baumscheibenverdichtung; Lastabtrag bei Nutzung / Tritt durch Baumroste oder durch dauerhaft luft- und wasserdurchlässige Beläge - Schutz benachbarter Beläge gegen Durchwurzelung - Schutz des Stammes gegen Anfahren; der Anfahrschutz kann auf die Seite der Befahrung beschränkt sein. Für die Standorte von Bäumen werden an ausgesuchten Stadtstraßentypen in Abhängigkeit von Nutzungsintensität und Benachbarung geeignete Oberflächenbeläge sowie Stammschutzvorrichtungen aufgelistet und deren Kombinationsmöglichkeiten aufgezeigt. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 91 Standorte / Oberflächenbeläge / Stammschutz Standorte gegliedert nach Stadtstruktur / Straßentypen in Abhängigkeit von angrenzenden (Verkehrs-) Nutzungen • Innenstadt Hauptverkehrsstraßen / Boulevards, Geschäftsstraßen, Fußgängerzonen • Museen Romanische Kirchen / Via Sacra Ringe • Verdichtete Wohn- u. Mischgebiete / Blockrandbebauung Hauptstraßen Nebenstraßen • Reine Wohngebiete dichtere Bebauung, enge Straßen aufgelockerte Bebauung • Gewerbegebiete Oberflächenbeläge in Abhängigkeit von Nutzungsintensität und Art der angrenzenden Nutzung • Tennenbeläge • Schotterdecken / Extensivrasen • Rasen • Bepflanzung • Pflaster • Baumroste Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 92 Stammschutz Einbauten zum Schutz gegen Rinden- und Stammschäden in Abhängigkeit von Stadtstrukturtypen / Verkehrsnutzung und Oberflächenbelag • Baumkörbe • Horizontal- / Rundbügel • Fahrradbügel • Poller • Naturstein- / Betonsteinkuben • Sitzelemente Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 93 Tabelle: Stadtstruktur / Straßentypen, Oberflächenbeläge / Stammschutz Fehler! Keine gültige Verknüpfung. Straßenprofile - Baumscheibenausbildung Für ausgesuchte Stadtstraßentypen werden beispielhaft in schematischen Schnitten nur die Standard- Kombinationen geeigneter Oberflächenbeläge und Stammschutzvorrichtungen dargestellt. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 94 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 95 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 96 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 97 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 98 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 99 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 100 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 101 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 102 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 103 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 104 Gestaltungsbeispiele für Baumscheiben Nachfolgende Lagepläne geben Hinweise für die Gestaltung. Als Optionen dienen sie nur der exemplarischen Veranschaulichung. Bemaßung und Begrenzungslinien sind nur beispielhaft zu verstehen. Materialien sind entsprechend den Vorgaben des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik zu verwenden. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 105 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 106 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 107 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 108 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 109 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 110 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 111 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 112 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 113 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 114 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 115 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 116 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 117 Allgemeine Hinweise Belüftungsrohre: Mindestanzahl zwei, wünschenswert sind vier Stück. Abschlusskappe und Rahmen müssen in Wegeflächen befahrbar sein. Bei überbauten Baumscheiben / Pflanzgruben ist das Vegetationssubstrat tragfähig zu verdichten (zu erreichen sind 45 kN/m²), es gelten die „FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 + 2“. Rasen- oder Saatgutmischungen für offene Baumscheiben: nach Möglichkeit lokal gewonnenes RSM-Saatgut, in der Artenzusammensetzung auf das Substrat und die Nutzung abgestimmt, mit hohem Anteil ein- und mehrjähriger Blütenpflanzen. Bei Tennendecken als Deckschicht ist auf gesonderte Tragschicht zu verzichten. Filterstabilität ist durch Einbau einer dynamischen Schicht zu erreichen, es sei denn, die Filterregeln werden eingehalten. Bei Überpflasterungen soll der Fugenanteil des Pflasters ≥ 15% der Oberfläche betragen, die Fugenbreite > 15 mm breit sein und mit dem Bettungsmaterial befüllt werden. Überpflasterungen sind in ungebundener Bauweise herzustellen und sollen erst zum Ende der zweijährigen Entwicklungspflege erfolgen. Unterpflanzungen und Einsaaten zum Beginn des zweiten Jahres der Entwicklungspflege. Baumscheiben sollten eine durch nachträgliche Belastung nicht verdichtbare, durchwurzelungsfähige Grundfläche v0n 16 m² haben. 6m² sollten mindestens offen, luft- und wasserdurchlässig sein. Das durchwurzelbare Volumen des Vegetationssubstrates sollt mindestens 12 m³ betragen. Durch Wurzelgräben, Grabenbelüftung und Tiefenbelüftung können Wurzeln gelenkt und das seitliche Bodensubstrat für die spätere Durchwurzelung erschlossen werden. Außerdem ist bei der Herstellung von Baumstandorten zu berücksichtigen: Mindestabstände zu Gebäuden, Einbauten, Verkehrsanlagen (Sichtdreiecke), Pflanzabstand der Bäume untereinander. Möglichst keine sonstigen Einbauten in Baumscheiben wie Hinweisschilder, Papierkörbe, Fahrradständer, Kronenbeleuchtung / Unterleuchtung, außer Einbauten zu Stammschutz / Anfahrschutz. Mindestabstand von Mastleuchte zur Baumkrone / zum Stamm. Einbauhöhe des Wurzelballens in Abhängigkeit vom Belag. Schutz und Pflege der Baumscheibenbeläge (z.B. Tennendecken). Schutz vor Urin / Kot, Streusalz. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 118 Beispielhafte Darstellungen von Baumscheiben Offene Baumscheibe mit Rasen Überpflasterbare, nicht befahrbare Baumscheibe Offene Baumscheibe mit Rasen und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich Offene Baumscheibe mit Pflaster und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich Offene Baumscheibe mit Pflaster in befestigter Fläche Offene Baumscheibe mit wassergebundener Decke Im Anhang des Grünhandbuchs sind die Zeichnungen ganzseitig im Format DIN A3, Maßstab 1 : 25, zu finden. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 119 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 120 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 121 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 122 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 123 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 124 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 125 13. Standards für die Planung, Pflanzung, Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 126 Inhaltsverzeichnis Teil A: Allgemeine Vorgaben I Anwendungsbereich II Planung III Abstände bei Baumpflanzungen IV Pflanzung V Fertigstellungs- und Entwicklungspflege VI Pflege und Unterhaltung VII Bauliche Maßnahmen Dritter im Straßenraum VIII Wertermittlung bei Schadenersatz IX Verkehrssicherheit X Richtlinien und Rechtsnormen Teil B: Technische Vorgaben I Planungsvorgaben II Regelquerschnitt III Pflanzvorgaben IV Baustoffe Teil A: Allgemeine Vorgaben I – Anwendungsbereich 1. In Straßen, für die die Stadt Köln der Straßenbaulastträger ist, soll die Pflanzung, Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen nach diesen Standards erfolgen. II – Planung 1. Auf Grund der Bedeutung für das Stadtbild, der ökologischen und klimatischen Wirkungen und der verkehrsleitenden Funktion sollen unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Standortbedingungen gegeben sind oder geschaffen werden können, in öffentlichen Straßen Bäume gepflanzt und unterhalten werden. 2. Mittelstreifen, die mit Bäumen bepflanzt werden, müssen für eine einreihige Pflanzung mindestens 3 m breit sein. Zum Schutz vor Tausalzen sind Schutzeinrichtungen bzw. Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Anlage des Mittelstreifens als Hochbord, vorzusehen. 3. Bei der Planung der Bepflanzung sind die Standortansprüche und die unter- bzw. oberirdischen Raumbedürfnisse der Straßenbäume, zu berücksichtigen. 4. In die Planung von Straßenbaumneupflanzungen sind Dienststellen und Betreiber von Ver- und Entsorgungsanlagen, deren Anlagen oder Belange berührt werden, einzubeziehen. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 127 III – Abstände bei Baumpflanzungen 1. Im Bereich von Straßenkreuzungen und -einmündungen sind Baumpflanzungen nur zulässig, wenn die Sicht auf Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gewährleistet ist. 2. Der Abstand einer Baumpflanzung zur Straßenbeleuchtung ist so zu bemessen, dass die Funktion der Straßenbeleuchtung nicht beeinträchtigt wird. 3. Ein Abstand vom Fahrbahn- bzw. Geh- und Radwegrand zur Stammaußenkante des ausgewachsenen Baumes von mindestens 0,5 m ist einzuhalten. 4. Zwischen mehrgeschossigen Bauten und der Stammaußenkante des ausgewachsenen Baumes soll der Abstand mindestens 3 m betragen. 5. Beim Einbau von Baumschutzbügeln, Dreiböcken oder Ähnlichem muss der Schutzabstand zur Fahrbahn mindestens 0,5 m betragen. 6. Bei der Pflanzung ist der Abstand der Bäume untereinander unter Berücksichtigung des unterirdischen und oberirdischen Raumbedarfes zu wählen. Folgende Mindestpflanzabstände sollten eingehalten werden: Bäume 1. Ordnung (> 20 m) 15 m Bäume 2. Ordnung (bis 20 m) 10 m Bäume 3. Ordnung (bis 12 m) 6 m 7. Auf ausreichenden Abstand von Regenabläufen ist zu achten. IV – Pflanzung Die Auswahl der Pflanzen erfolgt unter Berücksichtigung der Standorteignung, des Raumbedarfs, der Gestaltungsziele sowie des späteren Pflegeaufwands. Es sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Grundlage ist die „Kölner Straßenbaumliste“ (GALK-Straßenbaumliste). 1. Baumscheiben sind nach den Vorgaben des Baumscheibenhandbuches anzulegen. Die Baumgruben sind mindestens 1,75 m tief auszukoffern und müssen mindestens ein Volumen von 12 m3 haben. Der durchwurzelbare Raum (Baumgrube) ist durch geeignete bau- und vegetationstechnische Maßnahmen, die die Belüftung und Durchwurzelung fördern, zu vergrößern. 2. Sofern die Gefahr besteht, dass eine Baumscheibe durch häufiges Betreten oder Überfahren beeinträchtigt wird, ist die Baumscheibe durch geeignete, baumverträgliche und verkehrssichere Einbauten zu schützen (vgl. Baumscheibenhandbuch). Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 128 V – Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 1. Die Fertigstellungspflege endet mit der Abnahme, wenn Sicherheit über den Anwuchserfolg besteht. Abweichend von der DIN 18916 wird hier die ZTV La-StB angewendet. Die Fertigstellungspflege dauert mindestens bis zum 30. September nach der Herstellung. 2. Bei Straßenbäumen ist eine anschließende Entwicklungspflege mehrjährig und bedarfsabhängig bis zum Erreichen eines funktionsfähigen Zustandes des Baumes durchzuführen. Die Entwicklungspflege endet mit der Abnahme der Pflegeleistungen. Die Entwicklungspflege bei Bäumen hat mindestens über einen Zeitraum von 2 Jahren zu erfolgen. Zum Ablauf der Entwicklungspflege ist der zur Verankerung des Baumes verwendete Dreibock oberhalb der Gießwand abzusägen und zu entfernen. VI – Pflege und Unterhaltung 1. Die Zuständigkeit für neu gepflanzte Straßenbäume geht mit Beendigung der Entwicklungspflege auf das für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen über. 2. Die Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume sind von geeignetem und entsprechend geschultem Personal nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen. 3. Die Pflege und Unterhaltung von Jungbäumen haben auf Grundlage der ZTV-Baum und FLL- Richtlinien zu erfolgen. VII – Bauliche Maßnahmen Dritter im Straßenraum 1. Bei der Durchführung von baulichen Maßnahmen und Nutzungsveränderungen (Sondernutzungen) sind Straßenbäume grundsätzlich zu erhalten und mit geeigneten Maßnahmen / Mitteln zu schützen. Sofern Maßnahmen den Straßenbaumbestand beeinträchtigen können, ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen rechtzeitig in das Erlaubnisverfahren einzubeziehen. 2. Zum Schutz der Straßenbäume sind Auflagen zu formulieren, die zum Bestandteil der Erlaubnis werden. Bei der Formulierung der Auflagen sind folgende Bestimmungen in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten: a. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG, b. Landschaftsgesetz NRW, c. Kölner Baumschutzsatzung. 3. Zum Schutz der Straßenbäume bei Sondernutzungen sind folgende Normen, Verordnungen und Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung zu beachten: a. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung (ZTV-Baumpflege), mit Ausnahme des Kapitels 3.2 „Kronensicherung“, b. DIN 18 920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, c. Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4), Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 129 d. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB), e. Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV Verlag Nummer 939) f. Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“ des Arbeitskreises Stadtbäume der Bundes-GALK (verändert, siehe Anhang 1 der Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes - Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung) 4. Sofern erforderlich, sollen zum Schutz von Straßenbäumen im Einzelnen folgende Auflagen erteilt werden: a. Zum Schutz des Wurzelbereiches von Bäumen ist bei Abgrabungen das Verfahren zu bevorzugen, dass im jeweiligen Einzelfall am schonendsten ist. b. Vor Beginn der Baumaßnahme ist die ungefähre Lage und Ausdehnung des Wurzelbereiches der eventuell betroffenen Bäume festzustellen. c. Im direkten Wurzelbereich von Baumstandorten sollen möglichst keine Baumaßnahmen durchgeführt werden. Sind Leitungen im Wurzelbereich erforderlich, sind diese in einem Abstand von mindestens 2,5 m zum Baum (Stammaußenkante) wurzelschonend zu verlegen. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen rechtzeitig zu informieren. Dieses kann vom Bauträger den Einbau von Einrichtungen zum Schutz der Bäume auf dessen Kosten fordern. d. Kann ein ausreichender Abstand der Baumaßnahme zu den Bäumen gemäß c) nicht eingehalten werden, sollte die Leitungstrasse verändert werden. Ist eine andere Trassenführung nicht möglich oder aus übergeordneten Gründen nicht realisierbar, ist von dem Bauträger der Einbau von Einrichtungen zum Schutz der Bäume zu fordern. Die Kosten für zusätzliche Schutzeinrichtungen hat der Bauträger zu tragen. e. Vermeidbare Bodenverdichtungen, Aufschüttungen, Abgrabungen, Einträge von schädlichen Stoffen und Verletzungen ober- und unterirdischer Teile des Straßengrüns sind zu unterlassen. f. Wird durch die Bauarbeiten die Beseitigung von Straßenbäumen erforderlich, so ist eine Fällgenehmigung auf der Grundlage der Baumschutzsatzung einzuholen. g. Der Bauträger hat spätestens zwei Wochen vor Baubeginn die Fachämter, deren Anlagen betroffen sind, zu einem Ortstermin einzuladen. Dabei wird u.a. der Ablauf der Baumaßnahme im Hinblick auf die Straßenbäume direkt vor Ort abgestimmt und protokolliert. Sind aufgrund der räumlichen Situation im Bauablauf die unter Absatz 3 genannten Bestimmungen oder sonstige anerkannte Regeln der Technik nicht anwendbar, hat sich der (Sonder-) Nutzer des Straßenlandes rechtzeitig an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, welches im Einzelfall von den anerkannten Regeln der Technik abweichende Ausnahmen erteilt. 5. Bei Baumaßnahmen größeren Umfangs ist die Einhaltung der Auflagen zum Erhalt der Straßenbäume durch eine Bau begleitende Aufsicht eines unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen (ökologische Baubegleitung). Die Baubegleitung legt die einzelnen erforderlichen Maßnahmen fest, kontrolliert die Arbeiten, erfasst während und nach Abschluss der Arbeiten den Umfang der Wurzelverluste und weiterer Schäden (Text / Liste und Fotodokumentation) und führt eine Bewertung, auch im Hinblick auf zukünftig zu erwartende Schäden, durch. Die ökologische Baubegleitung ist in den Auflagen zur Erlaubnis der Sondernutzung vorzusehen. Die Kosten für die Baubegleitung sind dem Antrag stellenden Bauherren aufzuerlegen. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 130 6. Die Einhaltung der Bestimmungen und Auflagen zum Schutz der Straßenbäume ist zu prüfen. Verstöße sind gemäß den Auflagen zum Schutz der Straßenbäume bei Sondernutzungen von Straßenland durch Unternehmen zu ahnden. Bei Nichtbeachtung der Auflagen und/oder der Anweisungen der Vertreter des für die Straßenbäume zuständigen Fachamtes kann durch diese verlangt werden, die Baumaßnahme einzustellen (Baustopp). VIII – Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt Köln 1. Bei allen Baumaßnahmen im Umfeld von Bäumen sind die Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Köln zu berücksichtigen. 2. Für die Wertermittlung von Straßenbäumen ist im Falle des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs das Sachwertverfahren nach der Berechnungsmethode von KOCH in der jeweils neuesten Fassung zu Lasten des Bauherrn anzuwenden. Die Berechnung ist nachvollziehbar darzulegen. 3. Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln, in der jeweils gültigen Fassung, ist zu beachten. Verstöße gegen die Baumschutzsatzung werden gegenüber allen nachweislich Verantwortlichen geahndet. IX – Verkehrssicherheit 1. Die Baumkontrolle hat gemäß der Dienstanweisung über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen. 2. Gefährdungen, die von Straßenbäumen ausgehen können, sind grundsätzlich durch baumpflegerische Maßnahmen zu beseitigen. Nur wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, ist ein Fällgrund gegeben. 3. Straßenbäume sind durch Entwicklungs- und Unterhaltungspflegemaßnahmen an das für den Straßenverkehr erforderliche Lichtraumprofil anzupassen. 4. Ragen Teile von Bäumen in das Verkehrsraumprofil der Fahrbahn, so ist je nach Verkehrsbedeutung der Straße und unter Berücksichtigung biologischer, statischer und gestalterischer Gesichtspunkte zu prüfen, ob Teile des Baumes oder der gesamte Baum entfernt werden müssen. Andernfalls sind die Teile des Baumes, die in das Verkehrsraumprofil hineinragen, zu kennzeichnen oder durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen zu sichern. Die Maßnahmen sind mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen, soweit diese nicht selbst tätig wird. 5. Die Sicht auf Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und andere Verkehrsteilnehmer sowie die Wirksamkeit der Straßenbeleuchtung darf durch Straßenbäume nicht maßgeblich eingeschränkt werden. Bereits bei der Auswahl der Bäume ist zu beachten, dass auch nach ihrem Heranwachsen die Sicht im Straßenverkehr gewährleistet ist. Bei einer Beeinträchtigung der Sicht ist zu prüfen, ob diese durch fachgerechten Schnitt beseitigt werden kann oder ob Verkehrszeichen und - einrichtungen versetzt werden können. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 131 X – Richtlinien und Rechtsnormen Im Rahmen der Planung und der Bepflanzung von Straßenbaumstandorten sind nachfolgende Richtlinien und Rechtsnormen in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden: DIN 18320 - Landschaftsbauarbeiten DIN 18915 - Bodenarbeiten DIN 18916 - Pflanzen und Pflanzenarbeiten DIN 18917 - Rasen- und Saatarbeiten DIN 18919 - Entwicklungspflege FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV -Baumpflege) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB) Merkblatt DWA-M 162 Baum, unterirdische Leitungen, Kanäle, DVGW/ DWA Richtlinie für die Anlage von Straß en, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4) Teil B: Technische Vorgaben I – Planungsvorgaben Planvereinbarung Planvereinbarung ist eine vorbereitende Planungsgrundlage, die verbindliche Rahmenbedingungen über die Lage, den Verlauf, sowie den Umfang des Vorhabens festschreibt. Die Mitzeichnung einer Planvereinbarung ist das Ergebnis eines grundsätzlichen fachlichen Planungsprozesses sowie die Abstimmung aller an Bauvorhaben beteiligten Ämter sowie der Leitungs- und Versorgungsträger. Planungskriterien Bereits im Rahmen der ersten Überlegungen sind bei der Artenwahl Kriterien wie Abstände (Ein- und Ausfahrten, Beleuchtungsmasten, Feuerwehrzufahrten und Überwuchs) Wuchseigenschaften (Größe, Kronenform, Fruchtbildung und Lichtdurchlässigkeit), sowie Leitungslage, bzw. Leitungsschutz zu berücksichtigen. Leitungsschutz Dieser richtet sich nach der Leitungsart und ist daher grundsätzlich mit dem Versorgungsträger im Rahmen der Planvereinbarung zu vereinbaren. Als Schutz können Lehrrohre, Trennfolie oder Trennwand verwendet werden. Der Einbau erfolgt nach Absprache mit dem Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens im Rahmen der Herstellung von Pflanzgruben. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 132 Baumart Die aufgeführten Baumgattungen- und Arten der Kölner Straßenbaumliste sind anzuwenden. Als Pflanzgröße (Sortierung) ist grundsätzlich ein Alleebaum mit Drahtballen zu verwenden: Al 3xv (4xv) mDb StU 20-25. Die Qualität der Pflanzware muss den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Pflanzdetails Müssen im Einzelnen Angaben über die Einfassungen / Beläge, Pflanzgruben, Baumbeete, Pflanzsubstrate, Baumarten und Sortierung, sowie Befestigung und Verankerung beinhalten. Zur besseren Übersicht ist in nachfolgendem Beispiel, als Schema eine geplante Straßenbaumpflanzung dargestellt. II – Regelquerschnitte Regelquerschnitte in Kapitel 10 (Gestaltungshandbuch Baumscheiben) III – Pflanzvorgaben Pflanzsubstrat Das Kölner Pflanzsubstrat muss homogen vermischt sein. Pflanzgrube verfüllen, Vegetationstragschicht/Substrat, Schichtdicke bis 175 cm, in Homogener Mischung und in Lagen von ca. 25 cm einbauen, gemäß FLL-Vorgabe auf ≤ 95 % DPr verdichten und die Tragfähigkeit auf 45 MN/m2 im EV2 des Lastplattendruckversuches einstellen. Im offenen Teil der Grube ist abweichend eine Proctordichte von 85–87 % zu realisieren. Die einzelnen Lagen sind miteinander zu verzahnen. Der zu berücksichtigende Verdichtungsfaktor beträgt 1,2–1,35. Die Einhaltung der FLL-Vorgaben für Baumpflanzungen Teil 2 und die der Düngemittelverordnung sind per Eignungsprüfung nachzuweisen. Der Nachweis der Tragfähigkeit kann vor Ort abweichend auch im EVd (23-30 MN/m2) erfolgen. Gemisch aus 35 Vol.-% Oberboden gemäß DIN 18915 Bodengruppe 4, 15 Vol.-% Lava 0/4, 10 Vol.-% Lava 1/5, 10 Vol.-% Lava 2/8, 10 Vol.-% Lava 8/16, 20 Vol.-% Lava 16/32, Oberboden liefern, Wurzellockstoff für Baumgrube einbauen, Wurzellockstoff der 2. Generation mit Terra-Preta-Humuseigenschaften (Nachweis der Eigenschaften hat mit Pyrolyse-Feldionisation, Massen-Spektrometrie, zu erfolgen) für das gezielte, verbesserte Wurzelwachstum von Bäumen mit dauerhafter organischer Depotwirkung und zur einleitenden Bodengenese des anstehenden Bodens im Sohlbereich der Baumgrube einbringen und mit dem Untergrund verzahnen. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 133 Hinweis: Wurzellockstoff ist ein Ionenaustauscher, Wurzelstimulator und langfristiges Nährstoffdepot und kein Langzeitdünger oder ähnliches. Einbaubare Menge: ca. 500 kg pro Baum, Einbauhöhe ca. 50 mm. 1 m³ entspricht eingebaut ca. 1,2 t. Rechtzeitig vor dem Einbau ist ein aktuelles Prüfzeugnis mit Angabe der Produktionsstätte, max. 2 Jahre alt, zur Freigabe durch den Auftraggeber vorzulegen. Der Materialnachweis hat nur durch Originallieferscheine zu erfolgen. Belüftungen Pflanzgrube mit mindestens zwei Tiefenbelüftungen gem. der Skizze vorsehen. Tiefenbelüftung in offener Pflanzgrube, Bohrlochdurchmesser mind. 20 cm, Bohrlochtiefe mind. 100 cm, Verfüllen des Bohrloches mit Lava 8/16. Aufsetzrohr PVC DN 100 (geschlossenwandig) mit Einlass-Aufsatz aus Aluminiumguss AlSi7Mg, oben quadratisch, Abmessung: 100 x 100mm, Höhe: 180mm, geeignet für bis 12cm Pflastersteine, mit schwenkbarem Deckel aus Edelstahl 90 x 90 mm, Kranz zur Befestigung in Belag, rundes Unterteil: Ø 100 mm mit Noppen zur Kopplung an Rohr, Baulänge 200 cm, für Baugrubentiefe 175 cm Produkt: Greenleaf ArborVent AV100P Gießrand / Kunststoffbewässerungswand Greenmax AquaMax Gießrand, dunkelgrün, Typ: AMGR325G, alterungsbeständig, uv-beständig, aus LDPE, Dicke 3 mm. Gießrand rund um den Baumstamm ca. 10 cm tief eingraben. Gießrandhöhe sichtbar: 20 cm. Verbindung mittels Gießrand-Kupplung (Kupplung 30-3). Eventuell an den Baumpfosten befestigen. (Umfang des Baumballens = Umfang des Gießrandes) Befestigung / Verankerung Verankerung: 3 Holzrundpfähle (Dreibock). Länge 300 cm; Zopf 8/10 cm; weiß geschält, gespitzt und gekegelt. Querverbindung der Holzrundpfähle mit Halbrundhölzern, weiß geschält. Befestigung: Kokosflechtband als Schlaufen in Form einer Doppelacht. Stammschutz Aufgrund von Sonneneinstrahlung, Verdunstung, sowie durch Wildverbiss ist ein Stammschutz unerlässlich. Bei besonders empfindlichen Baumarten wie Linden, Ahorn, bzw. Kastanien, Schutzmittel im Streichverfahren gemäß Herstellerangaben verwenden. Bewährt hat sich der Anstrich mit Arbo-Flex. Dieser ist bereits zum Zeitpunkt der Pflanzung anzubringen und ggf. im Rahmen der Entwicklungspflege zu erneuern, bzw. zu ergänzen. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 134 Baubeginn Der Baubeginn ist mindestens 14 Tage zuvor anzuzeigen. Erstellte Planungsunterlagen, hierzu gehören Lage-, Entwurfs-, Ausführungs- und Pflanzplan im Maßstab 1:250, sowie Leistungsverzeichnis, sind bereits vor der Ausschreibung der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vorzulegen. IV – Baustoffe Mögliche Lieferfirmen Wurzellockstoff Viahum-Wurzellockstoff Produzent: HK straße und grün GmbH Fon: 02921 9448460 info@strasseundgruen.de PVC-Rohr mit Aufsatz Fa. Henrich Baustoffzentrum Poll-Vingster Str. 130-132 51105 Köln Tel.: 0221/983810 Lüftungskappe Greenleaf Deutschland KG Bockshard 20 51580 Reichshof-Hunsheim Pflanzsubstrat Firma Vulkatec Riebensahm GmbH Im Pommerfeld 2 56630 Kretz/Andernach Tel.: 02632/95480 Fax.: 02632/95 4820 info@vulkatec.de Gießrand / Kunststoffbewässerungswand AquaMax GREENMAX B.V. Postbus 43 NL-5473 ZG Heeswijk-Dinther Tel: +31 (0)413 294447 Fax: +31 (0)413 294286 E-Mail: info@greenmax.eu www.greenmax.eu/de/giessrand/ Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 135 Leitungsschutz / Folie Fa. Folienvertrieb Lücke GmbH Südlohner Weg 38 48703 Stadtlohn Tel.. 02563/96995-0, Fax.: -/96995-28 Leitungsschutz / Trennwände Fa. Dr. Vogelsang GmbH & Co. KG Industriestr. 2 45699 Herten Tel.: 02366/80080 Kokosflechtband Fa. Hermann Meyer KG Halstenbeker Weg 100 25462 Rellingen Tel.: 04101/49090, Fax: /490939 Stammschutz / ArboFlex Flügel- GmbH Osterode/Harz Tel: 05522/3191-0 Fax: 05522/3191-28 info@fluegel-gmbh.de Wildverbissschutz-PVC Marley Deutschland GmbH Adolf-Oesterheld-Str. 28 D 31515 Wunstorf Tel.: 05031/53-0 Fax.: 05031/53-371 Wildverbissschutz Grube KG Hützeler Damm 38, 29646 Hützel Tel.: 05194/900, Fax.: 05194/900-270 eberswalde@grube.de Hinweis: Sollte auf die vorgenannten Produkte nicht zurückgegriffen werden, ist vor dem Einbau die Gleichwertigkeit der anderen Produkte nachzuweisen. Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 136 Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 137 14. Kölner Straßenbaumliste Kölner Straßenbaumliste Stand: 2018 lfd. Nr. Botanischer und deutscher Name Wuchshöhe ( m ) Breite ( m ) Lichtdurchlässigkeit (g)ering (m)ittel (s)tark Lichtbedarf Verwendung: (S)tandard- sortiment (T)estpflanzung (V)ersuchs- pflanzung – erwünscht (…) = Problem- baum # = Klimabaum B e m e r k u n g e n 1 Acer burgerianum syn. Acer trifidum, Dreispitz-Ahorn 8-10 (15) 4-6 m ○-◑ S # aufrechter Wuchs, locker verzweigte Äste, auf geschützten Standorten ausreichend frosthart, 2 Acer campestre 'Huibers Elegant' syn. Acer campestre 'Elegant', Feld-Ahorn Elegant 6-10 3-5 m ○-◑ T # sehr regelmäßiger, aufrechter Wuchs, gilt als Mehltaufrei, 3 Acer campestre 'Elsrijk' Feld-Ahorn 6-12 (15) 4-6 m ○-◑ S # gerader durchgehender Stamm, im Wuchs schmaler und gleichmäßiger als die Art, später Laubfall; mehltaufrei; Trockenheit und vorübergehende Nässe vertragend, im Weinbauklima sind Hitzeschäden möglich, dort nicht immer strahlungsfest, gebietsweise Frostschäden in der Krone. 4 Acer campestre 'Nanum' Kugel-Feldahorn 5-7 4-6 g ○-◑ T,V Kugelform veredelt auf Acer campestre, langsamwachsend, an Straßen wegen Lichtraumprofil ausreichend Abstand beachten. 5 Acer monspessulanum * Französischer Ahorn 5-8 (11) 4-7 (9) m ○-◑ T # *) im Straßenbaumtest seit 2005; anspruchsloser kleiner Baum mit breit-eiförmiger und rundlicher Krone; auf geraden durchgehenden Stamm achten; Kalk liebend; Wärme liebend und für trockene Standorte geeignet (Weinbauklima), gebietsweise Frostschäden; auch für Kübel und Container geeignet. 6 Acer platanoides 'Apollo' Kegelförmiger Spitz- Ahorn 14-18 10-15 g ○-◑ V kegelförmige Krone, wie die Art, schneller wachsend, winterhart, Honigtauabsonderung 7 Acer platanoides 'Allershausen' * Spitz-Ahorn Allershausen 15-20 -10 g ○-◑ S # *) im Straßenbaumtest seit 2005; raschwüchsiger großer Baum, gerader durchgehender Stamm; bisher keine Hitzeschäden und Rindennekrosen. 8 Acer platanoides 'Cleveland' Spitz-Ahorn Cleveland 10-15 7-9 g ○-◑ S mittelgroßer Baum mit ovaler, im Alter breit- eiförmiger, kompakter und regelmäßiger Krone, junge Blätter hellrot marmoriert; stadtklimafest Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 138 9 Acer platanoides 'Columnare' Säulenförmiger Spitz- Ahorn Typ 1 Typ 2 Typ 3 10 (16) 2-3 3-5 5-7 g ○-◑ S # schmaler säulenförmiger Baum, langsamer wachsend als die Art; Austrieb marmoriert, Belaubung später dunkelgrün; gebietsweise Rindennekrosen. 3 Typen im Handel: Typ 1: schmalste Form Typ 2: breiter als Typ 1 Typ 3: Krone weitet sich auf 10 Acer platanoides 'Deborah' * Spitz-Ahorn Deborah 15-20 10-15 g ○-◑ S *) im Straßenbaumtest seit 1995, mittelstark wachsend, Austrieb dunkelrot, später vergrünend, gerader durchgehender Stamm; gebietsweise Frostschäden in der Krone sowie Rindennekrosen 11 Acer platanoides 'Emerald Queen' Spitz-Ahorn Emerald Queen 15 8-10 g ○-◑ S # schnell- und schmalwüchsiger, Laub im Austrieb rot überlaufen, stadtklimafest und Trockenheit vertragend; gebietsweise starke Rindennekrosen 12 Acer platanoides 'Fairview' * Spitz-Ahorn 13-15 10 g ○-◑ T *) im Straßenbaumtest seit 2007, diese amerikanische Selektion wächst noch schmaler als 'Deborah', bei etwa gleicher Höhe. Der Austrieb ist rötlich, die Herbstfärbung bronzen, Honigtauabsonderung, die Windfestigkeit wird hervorgehoben. 13 Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Spitzahorn -6 5-8 g ○-◑ S im Alter breiter als höher, langsam wachsend, auf Lichtraumprofil achten; gebietsweise Rindennekrosen; auch für Kübel und Container geeignet 14 Acer platanoides 'Norwegian Sunset' syn. A. p. 'Pacific Sunset' 10-12 10 g ○ V # ovale Krone, langsam wachsend; tolerant gegenüber Trockenheit und Luftschadstoffen; geringe Bodenansprüche; Herbstfärbung goldgelb bis orange-rot 15 Acer platanoides 'Olmsted' Spitz-Ahorn Olmstedt 10-12 (15) 2-3 g ○-◑ S Krone schmal, säulenförmig, langsam wachsend gebietsweise Rindennekrosen; ähnlich Acer platanoides 'Columnare' 16 Acer rubrum 'Redpointe' Rot-Ahorn Redpointe 10-15 5-8 g ○-◑ V # schnellwachsend; schlanke, gleichmäßig pyramidale Krone mit durchgehendem Leittrieb; bei höherem pH-Wert weniger chlorotisch als andere A. rubrum; Herbstfärbung leuchtend rot; hitzeverträglich 17 Acer rubrum 'Scanlon' Rot-Ahorn Scanlon 10-12 3-4 g ○ S schmale eiförmige Krone, rote Blüte vor austrieb 18 Acer x freemannii 'Autumn Blaze' * großkroniger Ahorn 15-20 12-15 g ○-◑ V *) im Straßenbaumtest seit 2007, die erst straff aufrecht wachsenden Äste und Zweige bilden eine dichte, später breit ovale Krone, ein Hybride aus A. rubrum und A.sachcharinum, schnellwachsend, 19 Aesculus carnea 'Briotii' Scharlach- Rosskastanie 10-15 8-12 g ○-◑ S mittelgroßer Baum, langsamwüchsiger als A.x carnea, mit rundlicher bis breitpyramidaler geschlossener Krone; kaum Früchte. 20 Aesculus hippocastanum 'Baumannii' gefülltblühende Rosskastanie 25 (30) 15-20 (25) g ○ (S) großer Baum mit hochgewölbter Krone. Gefüllt, reinweiß blühend, keine Früchte. Eingeschränkte Eignung durch Streusalzempfindlichkeit, Miniermotte, Pseudomonas. 21 Alnus cordata Italienische Erle 10-15 (20) 8-10 m ○ S kleiner bis mittelgroßer Baum mit lockerer, eiförmiger Krone, gebietsweise gute Eignung, treibt früh aus, lang haftende Belaubung (Schneebruchgefahr), hoher Lichtbedarf, in der Jugend frostempfindlich Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 139 22 Alnus spaethii * Erle Spaethii 12-15 8-10 m ○ S # *) im Straßenbaumtest seit 1995, sehr raschwüchsiger Baum mit breit-pyramidaler Krone, Äste locker aufrecht; im Alter mehr waagerecht ausgebreitet, gerader durchgehender Stamm, lang haftende, dunkelgrüne, leicht glänzende Belaubung (Schneebruchgefahr) 23 Amelanchier arborea 'Robin Hill' * Felsenbirne 6-8 3-5 m ○-◑ V *) im Straßenbaumtest seit 2005; kleiner Baum, Lichtraumprofil beachten, Herbstfärbung, Blütenbaum; auch für Kübel und Container geeignet 24 Carpinus betulus 'Frans Fontaine' Säulen-Hainbuche 10-15 4-5 g ○-◑ S auch im Alter säulenförmig, Krone in der Jugend nicht ganz geschlossen, sehr windfest 25 Catalpa bignonioides Trompetenbaum 8-10 (15) 6-10 m ○-◑ S # schnellwüchsiger, mittelgroßer Baum mit rundlicher Krone und weit ausladenden Seitenästen, artbedingt kein durchgehender Leittrieb, Krone im Alter breit gewölbt, großes dekoratives Blatt, später Austrieb, früher Blattfall, auffällige weiße Blütenrispen im Juni/Juli, Fruchtschmuck; auf Lichtraumprofil achten, bruchgefährdet; gebietsweise frostgefährdet 26 Celtis australis Südlicher Zürgelbaum 10-20 10-15 m ○ V # ausladend, schirmförmige Krone; verträgt Trockenheit und versiegelte Standorte 27 Cercis siliquastrum * Gemeiner Judasbaum 4-6 4-6 g ○ S # kleiner Baum, langsam wachsend, auf Lichtraumprofil und geraden Leittrieb achten, Blütenbaum; Wärme liebend und für trockene Standorte geeignet (Weinbauklima), gebietsweise frostgefährdet 28 Corylus colurna Baumhasel 15-18 (23) 8-12 (16) g ○-◑ S mittelgroßer bis großer Baum mit regelmäßiger, breit- kegelförmiger Krone, gerader durchgehender Stamm, Fruchtfall beachten, essbare Früchte; stadtklimafest 29 Crataegus lavallei 'Carrierei' Apfeldorn 5-7 5-7 m ○ S Triebe mit starken Dornen, lang haftendes ledrig glänzendes dunkelgrünes Laub; anfällig gegen Feuerbrand; auch für Kübel und Container geeignet 30 Crataegus x mordenensis 'Toba' Rot-Dorn Toba 5-7 4-6 m ○-◑ V kleiner Baum mit flachrunder ausladender Krone, selten durchgehender Stammtrieb, Blüte weißrot; bisher keine Rostanfälligkeit bekannt; auch für Kübel und Container geeignet 31 Crataegus persimilis 'Splendens' pflaumenblättriger Weißdorn 5-7 4-5 m ○ V kleiner Baum mit Eigenschaften des Weißdorns, mittelstark wachsend, im Alter genauso hoch wie breit, schnittverträglich, sehr frosthart, die z.Z. nur bei einigen Baumschulen zu beziehen 32 Fraxinus americana 'Autumn Applause' Amerikanische Esche 10-15 6-8 m ○ V # männliche Form mit breit eiförmiger Krone, stark aufragende Verzweigung; Herbstfärbung weinrot; wenig anfällig für Eschentriebsterben 33 Fraxinus americana 'Autumn Purple' syn. F. a. 'Junginger', Amerikanische Esche 15-18 12-15 s ○ V # männliche Form mit breit eiförmiger Krone; Herbstfärbung tief purpurrot bis lila; windbeständig; wenig anfällig für Eschentriebsterben 34 Fraxinus americana 'Skyline' Weiß-Esche 10-13 8-10 m ○ V # männliche Selektion ohne Früchte; durchgehender Leittrieb; breit eiförmige Krone; wenig anfällig für Eschentriebsterben 35 Fraxinus angustifolia 'Raywood' schmalblättrige Esche 10- 15(20) 10-15 s ○ V # schmalkroniger, mittelgroßer Baum, hitzeverträglich und Wärme liebend, stadtklimafest, gebietsweise frostempfindlich Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 140 36 Fraxinus excelsior 'Altena' * gewöhnliche Esche 15-20 10-12 s ○-◑ (T) wie die Art, jedoch schlanker und regelmäßiger Wuchs, empfindlich gegen Trockenheit und Oberflächenverdichtung; anfällig für Eschentriebsterben 37 Fraxinus excelsior 'Diversifolia' * Einblatt-Esche 10-18 6-12 s ○-◑ (S) *) im Straßenbaumtest seit 1995; kleiner und schmalwüchsiger, lockerer Kronenaufbau, aufrechter Wuchs, ein für Eschen untypisches Blatt; anfällig für Eschentriebsterben 38 Fraxinus excelsior 'Geessink' schmalkronige Esche 15-20 10-12 s ○-◑ (S) schmal und schwächer wachsend; anfällig für Eschentriebsterben 39 Fraxinus ornus 'Rotterdam' Blumen-Esche Rotterdam 8-12 6-8 m ○ S wie die Art, regelmäßiger und kegelförmiger Kronenaufbau; Leittrieb durchgehend, trockenheit- und hitzeverträglich, auch für Kübel und Container geeignet 40 Fraxinus ornus 'Meczek' * Kugelförmige Blumen- Esche 5-6 3-4 (6) m ○ V *) im Straßenbaumtest seit 2007,klein, leicht ovale Kugelform, stadtklimafest, zur Verwendung in kleinen Wohnstraßen auf Lichtraumprofil achten 41 Fraxinus pennsylvanica * Rotesche 15-20 10-15 m ○-◑ V # *) im Straßenbaumtest seit 2005; starkwüchsig, im Alter ausladende Krone, gerader durchgehender Stamm; stadtklimafest. Wegen überreichen Fruchtansatzes für stark befahrene Hauptstraßen nur eingeschränkt empfehlenswert. Weniger anfällig für Eschentriebsterben 42 Ginkgo biloba Fächerbaum 15-30 (35) 10-15 (20) s ○-◑ S großer Baum mit unterschiedlichen Wuchsformen, fächerartige Blätter, zweihäusig, krankheitsresistent, hoher Lichtanspruch, Fruchtfall beachten, Herbstfärbung; stadtklimafest 43 Ginkgo biloba 'Princeton Sentry' * Ginkgobaum Princeton Santry 15-20 4-6 s ○-◑ S # *) im Straßenbaumtest seit 2005; schmal- säulenförmige geschlossene Krone, schwachwüchsig, männliche Selektion, Herbstfärbung 44 Gleditsia triacanthos 'Inermis' Dornenloser Lederhülsenbaum 10-25 8-15 (20) s ○ S # dornenlose Form, in Einzelfällen könne nachträglich Dornen gebildet werden, als junger Baum frostempfindlich 45 Gleditsia triacanthos 'Shademaster' Dornenloser Lederhülsenbaum 10-15 (20) 10-15 s ○ S # wie die Art, ein gerader Stamm mit aufsteigenden Ästen, Wuchs aufrecht, breitkronig, später Laubfall 46 Koelreuteria paniculata * Blasenbaum 6-8 6-8 s ○ T # *) im Straßenbaumtest seit 2005, kleiner, langsam wachsender Baum, Krone sehr breit; auf Lichtraumprofil achten, konsequenter Erziehungsschnitt notwendig; Blütenbaum; stadtklimafest 47 Koelreuteria paniculata 'Fastigiata' Blasenbaum 8-10 2 g ○ V langsamwachsende schmalkronige Sorte, z.Z. nur bei einigen Baumschulen zu beziehen, wurzelt mit wenig verzweigten, kräftigen, flach ausgebreiteten Hauptwurzeln, empfindlich gegen Oberflächenverdichtung, 48 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 10-20 (30) 6-12 m ○ S # mittelgroßer bis großer Baum, Kronenform stark variierend, im Alter offene Krone, gerader durchgehender Stamm, Herbstfärbung; möglichst auf frischen Böden; gebietsweise als Jungbaum frostgefährdet Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 141 49 Liquidambar styraciflua 'Moraine' * Amberbaum 10-20 6-12 m ○-◑ V # wie die Art, jedoch kleiner, gleichmäßigere Krone und schnellerer Wuchs, Laub glänzend hellgrün, schöne Herbstfärbung 50 Liquidambar styraciflua 'Paarl' * Säulen-Amberbaum 15-25 3-4 m ○ T,V # *) im Straßenbaumtest seit 2005, mittlere Wuchskraft mit schmaler, spitz-kegelförmiger Krone; intensive Herbstfärbung ist vom Standort (vollsonig, warme Tage, kühle Nächte) bedingt. 51 Liquidambar styraciflua 'Slender Silhouette' * Säulen- Amberbaum 10-15 3 g ○-◑ V # durchgehender Leittrieb; säulenförmige Krone, die auch im Alter schlank bleibt; ohne besondere Herbstfärbung 52 Liriodendron tulipifera Tulpenbaum 25-35 15-20 g ○ S großer Baum mit breit-kegelförmigem Wuchs; durchgehender Leittrieb, raschwüchsig, verlangt tiefgründige, nährstoffreiche Böden, Pflanzung mit Ballen vorzugsweise im Frühjahr, sonst leicht Wurzelfäule 53 Liriodendron tulipifera 'Fastigiata' * Säulen-Tulpenbaum 15-18 4-6 g ○ S # wie die Art, jedoch schmalkronig, straff aufrecht wachsend, schöne Herbstfärbung 54 Magnolia kobus * Baummagnolie 8-10 4-8 m ○-◑ S *) im Straßenbaumtest seit 2007, kleinkroniger, breit-kegelförmige, im Alter ausladende Krone, Blütenbaum, Blüte vor Austrieb 55 Malus-Hybr. 'Street Parade' Zierapfel 4-6 2-3 m ○-◑ V schmal-eiförmige Krone; geringe Mehltau- und Schorfanfälligkeit; kleinkroniger Baum für schmale Straßen; reinweiße Blüte Ende April 56 Malus trilobata syn. Eriolobus trilobatus, Dreilappiger Apfel 6-8 3-5 m ○-◑ V # pyramidal aufrecht wachsender kleiner Baum, schorfresistent, wenig Früchte, gute Alternative zu Pyrs, Crataegus. 57 Malus tschonoskii * Wollapfel 8-12 2-4 m ○-◑ S *) im Straßenbaumtest seit 2005, Krone schmal- kegelförmig, im Alter breiter werdend, schnellwüchsig, durchgehender Leittrieb, Herbstfärbung, Blüten und Fruchtschmuck unscheinbar, geringe Schorfanfälligkeit, hohe Krebsanfälligkeit, verlangt nährstoffreiche Böden; starke Stockausschläge 58 Metasequoia glyptostroboides Urweltmammutbaum 25-35 10 m ○ S gerade durchgehender Stamm mit breit pyramidaler Krone; breit werdende Wurzelanläufe, auf ausreichenden Straßenabstand achten; laubabwerfend 59 Ostrya carpinifolia * Hopfenbuche 10-15 (20) 8-12 m ○-◑ T # *) im Straßenbaumtest seit 2005; mittelhoher Baum, Krone kegelförmig, später rundlich, Wärme liebend und für trockene Standorte geeignet (Weinbauklima), im Erscheinungsbild der Hainbuche ähnlich 60 Parrotia persica ‚Vanessa‘ schmaler Eisenholzbaum 6-10 3-5 m ○-◑ T niederländische Selektion, infolge eines durchgehend geraden Leittrieb aufrecht schmaler Wuchs, für beengte Standorte 61 Paulownia tomentosa Blauglockenbaum 10-15 10-12 g ○ S # halboffene Krone; schnell wachsend; herzförmiges bis 40 cm großes Blatt; lilablaue Blütenrispen im Mai 62 Platanus acerifolia Platane 20-30 (40) 15-25 g ○ (S) großer schnellwüchsiger Baum mit weit ausladender Krone, Befall von Schadorganismen wie z. B. Blattbräune, Masaria, Platanenwelke, Platanennetzwanze etc. haben in den letzten Jahren zugenommen; stadtklimafest 63 Platanus acerifolia 'Alphens Globe‘ Kugelform-Platane -6 g ○ V besonders für kleine Straßen geeignet. An Straßen wegen Lichtraumprofil ausreichend Abstand beachten Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 142 64 Platanus acerifolia 'Tremonia' * Säulen- Platane 20-25 11-15 g ○ S wächst gegenüber der Platanus x acerifolia um ein Drittel schmäler, mit leicht aufwärts gerichteten Ästen 65 Populus simonii syn. P. brevifolia, Birkenpappel 12-15 6-8 m ○ V schnellwachsend; schmal kegelförmig, im Alter breit und rund; Schneebruchgefahr durch frühen Austrieb; verträgt Wind, Streusalz und nasse Böden 66 Populus simonii 'Fastigiata' Säulenbirkenpappel 7-10 4-6 m ○ V schnellwachsend; anfangs schmal säulenförmig, später breit kegelförmig; Schneebruchgefahr durch frühen Austrieb; verträgt Wind, Streusalz und nasse Böden 67 Prunus avium 'Plena' Gefülltblühende Vogelkirsche 10-15 8-10 g ○ S regelmäßig pyramidale Krone, durchgehender Leittrieb, keine Früchte. 68 Prunus padus 'Albertii' Traubenkirsche 6-10 4-6 m ○-◑ V anfangs breit kegelförmig, später fast kugelrund; weit in die Krone reichender Stamm; auffallend üppige, stark duftende Blüte; verträgt Versiegelung; Insektennährgehölz 69 Prunus padus 'Schloss Tiefurt' * Traubenkirsche 9-12 6-8 m ○-◑ T *) im Straßenbaumtest seit 2005, kleiner als die Art, Baum mit gleichmäßig geschlossener Krone, gerader durchgehender Stamm 70 Prunus sargentii Scharlachkirsche 8-12 5-8 m ○-◑ S kleiner Baum, trichterförmig aufrecht wachsend, im Alter breit ausladend, Blütenbaum, spärlich fruchtend, Herbstfärbung 71 Prunus sargentii 'Rancho' Zierkirsche Rancho 6-8 3-4 m ○-◑ S wie die Art, jedoch Krone säulenförmig, nicht fruchtend, kräftige Blütenfärbung 72 Prunus spec. Japanische Kirsche in Arten und Sorten 3-15 1-10 g ○ S kleine bis mittelgroße Bäume mit unterschiedlichen Kronenformen, Blütenbaum; Gefahr von "Gummifluss" bei ungeeigneten Standorten, vorzeitige Alterung, je nach Veredelungsform Stamm- und Wurzelaustriebe; auch für Kübel und Container geeignet 73 Prunus schmittii Zierkirsche Schmittii 8-10 3-5 m ○-◑ S schmal-kegelförmig, in der Jugend langsam wachsend, gerader durchgehender Stamm 74 Pterocaria rohifolia 'Bokravention' * syn. P. r. Kyoto Convention 10- 20(25) 10-20 m ○ V # *) im Straßenbaumtest seit 2007, schlanke, kompakte Krone, stadtklimafest, keine Ausläufer bildend 75 Quercus cerris Zerreiche 20-30 10-20 m ○ V # stadtklimafest; kalkliebend; verträgt trockene und nasse Böden; nicht anfällig für Mehltau 76 Quercus frainetto * Ungarische Eiche 10-20 (25) 10-15 g ○-◑ T # *) im Straßenbaumtest seit 2005; mittelgroßer bis großer Baum mit rundlich ausladender Krone; stadtklimafest 77 Quercus palustris Sumpf-Eiche 15-20 (25) 8-15 (20) m ○ S großer Baum mit gleichmäßiger, kegelförmiger Krone, gerader durchgehender Stamm, Herbstfärbung; auch auf mäßig trockenen Böden gedeihend, auf Kalkböden Chlorosegefahr 78 Quercus petraea Trauben-Eiche 20-30 (40) 15-20 (25) s ○ S großer Baum mit regelmäßiger eiförmiger Krone; stadtklimafester als die Art. 79 Quercus robur 'Fastigiata Koster' Säulen-Eiche Koster 15-20 3-5 m ○-◑ S auch im Alter schlanker und kompakter Wuchs 80 Quercus rubra Amerikanische Roteiche 20-25 12-18 (20) g ○ S starkwüchsiger großer Baum mit rundlicher Krone, durchgehender Leittrieb, Herbstfärbung, auf Kalkböden Chlorosegefahr Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 143 81 Robinia pseudoacacia 'Bessoniana' Kegelakazie 20-25 10-12 (15) s ○ S # im Alter breite rundliche und dicht verzweigte Krone, meist durchgehender Leittrieb, wenige und nur kleine Dornen, selten Blüten 82 Robinia pseudoacacia 'Sandraudiga' * Scheinakazie 20-25 12-18 (22) s ○ S # *) im Straßenbaumtest seit 1995, jedoch geradschaftig als die Art (grader durchgehender Stamm) mit breit pyramidaler, locker auffallenden Krone, rosa Blüten 83 Robinia pseudoacacia 'Semperflorens' Robinie, Scheinakazie 15-20 10-15 s ○ V # aufrechte lockere Krone; wenig bedornt; durch Nachblüte oft von Juni bis September blühend, daher sehr wertvolles Insektennährgehölz 84 Robinia pseudoacacia 'Umbraculifera' Kugelakazie 4-6 4-6 m ○ S kleiner Kugelbaum mit dichter Krone, keine Blüte, Lichtraumprofil beachten, auch für Kübel und Container geeignet 85 Sophora japonica Schnurbaum 15-20 (25) 12-18 (20) m ○ S # mittelgroßer bis großer Baum mit breiter rundlicher Krone, im Alter ausladend, auf geraden durchgehenden Stamm achten, Sommerschnitt; üppige Blüte im Sommer/ Spätsommer, daher wertvolles Insektennährgehölz 86 Sophora japonica 'Princeton Upright' Schnurbaum 12-15 7-9 s ○ V schmaler und aufrechter wachsend als die Art; verträgt Versiegelung; üppige Blüte im Sommer/Spätsommer, daher wertvolles Insektennährgehölz 87 Sorbus 'Dodong' syn. S. commixta 'Dodong', Ullung- Eberesche 10-12 6-8 m ○-◑ V # oval bis eiförmig mit bis weit in die Krone reichendem Stamm; bis 30 cm langes, breit gefiedertes Blatt mit intensiv orangeroter Herbstfärbung; kalkverträglich; tolerant gegen Hitze und Trockenheit; geringe Bodenansprüche; Insekten- und Vogelnährgehölz 88 Sorbus latifolia 'Henk Vink' Breitblättrige Mehlbeere 8-12 4-6 m ○-◑ V # schmale, pyramidale, geschlossene Krone; stadtklimafest; geringe Bodenansprüche; verträgt Wind, Trockenheit und Versiegelung; Insekten- und Vogelnährgehölz 89 Tilia americana 'Nova' Riesenblättrige Linde 25-30 15-20 g ○-◑ S großer Baum mit breit-kegelförmiger Krone, im Alter rundlich, raschwachsend, gerader durchgehender Stamm; Honigtauabsonderung 90 Tilia cordata 'Erecta' Dichtkronige Winter-Linde 15-20 10-12 (14) g ○-◑ S Krone kleiner und regelmäßiger, als junger Baum langsam wachsend, kleines Blatt 91 Tilia cordata 'Greenspire' Amerikanische Stadtlinde 18-20 10-12 g ○-◑ S Krone schmaler, regelmäßiger und dichter, im Alter breiter; Äste aufsteigend; gebietsweise Rindennekrosen 92 Tilia cordata 'Rancho' * kleinkronige Winter- Linde 8-12 (15) 4-6 (8) g ○-◑ S *) im Straßenbaumtest seit 1995, schmal- eiförmiger, im Alter breiter, rundlicher regelmäßiger Kronenaufbau, langsam und kompakt wachsend, geringer Befall mit Läusen und daher wenig Honigtauabsonderung 93 Tilia flavescens 'Glenleven' * Kegellinde 'Glenleven' 15-20 (25) 12-15 g ○-◑ S # *) im Straßenbaumtest seit 1995, großer Baum mit geschlossener breit-kegelförmiger, im Alter ausladend-rundlicher Krone, raschwüchsig, gerader durchgehender Stamm 94 Tilia tomentosa 'Brabant' Silberlinde Brabant 20-25 (30) 12-18 (20) g ○ S # eine breit-kegelförmig dichte und regelmäßig aufgebaute Krone, Selektionen mit geradem durchgehendem Stamm aus Tilia tomentosa, bessere Leittriebbildung Grünhandbuch Köln Bäume Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 144 95 Tilia tomentosa 'Szeleste' Ungarische Silberlinde 20-25 12-15 g ○ S # kein Honigtau, gleichmäßige, schmale eiförmige, später breit eiförmige Krone, stadtklimafest, verträgt im Vergleich zu anderen Linden längere Bodentrockenzeiten und Nährstoffarmut 96 Tilia europaea 'Pallida' Kaiserlinde 30-35 (40) 12-18 (20) g ○ S gleichmäßige kegelförmige Krone, im Alter breit ausladend, verschiedene wurzelechte Selektionen im Handel 97 Ulmus-Hybride 'Dodoens' 12-15 5-6 g ○-◑ T # mittelgroßer Baum mit lockerer, schlank- aufrechter, im Alter breit-kegelförmiger Krone, schnell wachsend, gerader durchgehender Stamm, auf eigener Wurzel vermutlich resistent gegen Ulmenkrankheit 98 Ulmus -Hybride 'New Horizon' * 20-25 8-10 g ○-◑ T # *) im Straßenbaumtest seit 2007, mittelgroßer Baum mit säulen- bis kegelförmiger dichter Krone, schnell wachsend, vermutlich hohe Resistenz gegen die Ulmenkrankheit, gerader durchgehender Stamm 99 Ulmus - Hybride 'Regal' * 15-20 6-8 m ○ T # *) im Straßenbaumtest seit 2007, mittelgroßer Baum mit schmaler Krone, schnell wachsend, gerader durchgehender Stamm, vermutlich resistent gegen Ulmenkrankheit 100 Zelkova serrata * Japanische Zelkove 20-25 15-25 g ○-◑ T,V # *) im Straßenbaumtest seit 2005, mittelgroßer bis großer Baum, rundkronig mit weit ausladenden Ästen, auf durchgehenden Leittrieb achten; gebietsweise spätfrostgefährdet; stadtklimafest Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 145 Schulen Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 146 15. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für Freianlagen an Schulen Inhaltsangabe 1. Vorbemerkungen 2. Befestigte Flächen 2.1 Pausenhof 2.2 PKW-Stellplätze 2.3 Eingangsbereiche 2.4 Spritzschutz an Gebäuden 2.5 Feuerwehrzufahrten / Anlieferung Küche/Mensa 3. Begrünung 3.1 Baumpflanzungen 3.2 Gehölzpflanzungen 3.3 Rasenflächen 3.4 Hecken 4. Ausstattungselemente 4.1 Sitzbänke 4.2 Abfallkörbe 4.3 Spielgeräte 4.4 Fahrradständer 4.5 Freiluftklassen 4.6 Müllcontainer 4.7 Fahnenmasten 4.8 Poller 5. Schulsportanlagen 6. Beleuchtung Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 147 7. Grundstückseinfriedungen und bauliche Stützkonstruktionen 7.1 Zaunanlagen 7.2 Toranlagen 7.3 Mauern 7.4 Stützelemente 8. Entwässerung 8.1 Entwässerungsrinnen und Einläufe 8.2 Versickerung von Niederschlagswasser über Mulden 8.3 Versickerung von Niederschlagswasser über Rigolen 9. Grundsätze bei kleineren Schulerweiterungsmaßnahmen 10. Kosten Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 148 1. Vorbemerkungen Diese Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards bestimmen den Mindestausstattungsmaßstab der Freianlagen an Schulen und gewährleisten bei einheitlichem Standard eine optimale Aufenthaltsqualität für SchülerInnen auf dem Schulgelände. Hauptaugenmerk ist dabei auch auf den Pflegeaufwand für die Instandhaltung der Außenanlagen zu legen. Vor Aufnahme der Planung ist Kontakt zum Hochbauarchitekten aufzunehmen. Der Vorentwurf /Entwurf ist der Qualitätssicherung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur Kenntnis und Abstimmung vorzulegen. Grundsätzlich sind die aktuellen Richtlinien, Normen und DIN- Vorschriften einzuhalten. Insbesondere sind die Unfallverhütungsvorschriften der UK NRW und die Richtlinien für Barrierefreiheit der Stadt Köln zu beachten. Der Barrierefreiheit ist bei Neubauten im gesamten Außenbereich sicherzustellen. Bei der Integrierung von Um- und Erweiterungsbauten in das vorhandene Schulensemble ist die Barrierefreiheit anzustreben. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte oder blinde Personen gleichberechtigt den Haupteingang des Schulgebäudes und die Zugänge der Sporthallen wie auch die Freiflächen eines Schulgrundstücks ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen können. 2. Befestigte Flächen 2.1 Pausenhof Pro Schüler ist eine Mindestfläche von 5 m² zu berücksichtigen. Die Pausenhoffläche ist aus Gründen der Beaufsichtigungspflicht möglichst zusammenhängend anzubieten. 2/3 der Fläche ist in Asphalt, alternativ in Pflaster anzulegen. Bei gleichzeitiger Nutzung als Pflege-, Feuerwehr- und Ver- und Entsorgungszufahrt muss die Tragschicht für Schwerlastverkehr ausgelegt sein. Wassergebundene Wegedecken oder wasserdurchlässige Beläge wie z. B. TerraWay sind ggf. im Bereich von Spielzonen oder im Bereich von „grünen Klassenzimmern“/ Freiluftklassen anzubieten. Auf den befestigten Pausenhofflächen sind Markierungen für Bewegungsspiele und/oder Spielfeldmarkierungen vorzusehen. Die Rutschhemmung R11 bei befestigten Flächen muss nachgewiesen werden. 2.2 PKW –Stellplätze Die Anzahl der auf dem Grundstück nachzuweisenden PKW- Stellplätze richtet sich nach der Anzahl der Lehrer und Schüler. Die Zahl der Stellplätze wird in der Verwaltungsvorschrift der Stadt Köln als Anlage zu § 51 der BauO NW geregelt. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Stellplätze wird im Regelfall von der Gebäudewirtschaft mitgeteilt. Sofern die Vorschriften der Wasserschutzzonenverordnung es zulassen, sind die Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen oder mit Rasenfugenpflaster auszubauen. Behindertenparkplätze müssen vollständig befestigt werden und dürfen keine begrünten Fugen aufweisen. 2.3 Eingangsbereiche Der Hauptzugang ist bei ausreichendem Platzangebot großzügig im Sinne eines Vorplatzes zu befestigen. Die Zugänge zum Gebäude sind barrierefrei zu erstellen. Zur besseren Orientierung sehbehinderter Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 149 Personen ist ein taktiles Leitsystem vom öffentlichen Bereich (Gehweg/Parkplatz) in den Außenraum zu integrieren. Bei Zuwegungen über Rampen ist die Richtlinie der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für barrierefreies Bauen zu berücksichtigen. Einrichtungen wie Müllcontainer und/oder Streuboxen für den Winterdienst sind nach Möglichkeit nicht im repräsentativen Eingangsbereich anzuordnen. 2.4 Spritzschutz an Gebäuden Im Übergangsbereich von Vegetationsflächen zum Gebäude ist ein Spritzschutz in Form eines Plattenstreifens in einer Mindesttiefe von 0,30 m vorzusehen. Alternativ kann auch Betonpflaster verwendet werden. 2.5 Feuerwehrzufahrten / Anlieferung Küche/Mensa Feuerwehrzufahrten in nicht befestigten Bereichen sind in Rasenfugenpflaster oder Schotterrasen mit entsprechend schwerlastverkehrstauglichen Tragschicht auszubauen. Bezüglich der Anlieferung der Mahlzeiten für die OGTS sind die Wünsche der Schule zu berücksichtigen. Da die Lebensmittel mit Rollwagen zum Eingang transportiert werden, ist eine glatte Befestigung zwischen dem Standort des Fahrzeugs und dem Eingang mit Pflaster oder Asphalt sinnvoll. Eine Anlieferung sollte nach Möglichkeit den Pausenhofbetrieb nicht behindern. Der Anlieferungsbereich sollte für Schüler_Innen nicht zugänglich sein. 3. Begrünung Die Pflanzqualitäten müssen grundsätzlich den Gütebestimmungen des BdB (Bund deutscher Baumschulen) und den FLL- Richtlinien (Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, entwickelt von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung- Landschaftsbau e.V.) entsprechen und sind bei Lieferung zu überprüfen. 3.1 Baumpflanzungen Vorhandener Baumbestand ist nach RAS LP4 (Richtlinie für den Schutz und die Erhaltung geschützter und schützenswerter Baum- und Strauchbestände im Bereich von Baustellen und Baustelleneinrichtungen) und DIN 18920 zu schützen und nach Möglichkeit in die Planung zu integrieren. Bei Neuanpflanzungen sind Baumarten in einer Pflanzstärke von mind. 20/25 cm Stammumfang zu verwenden. Bäume unterschiedlicher Ordnung dienen der räumlichen Gliederung der Außenfläche. Mit ihren vielseitigen Wuchsformen und Größen können architektonische Besonderheiten des Gebäudes betont werden. Auch tragen sie als Schattenspender zur Verbesserung des Mikroklimas bei und steigern die Aufenthaltsqualität. Bei Standorten in befestigten Flächen ist das Bodensubstrat Typ Köln zu verwenden. Die Baumgruben sind gemäß Grünhandbuch der Stadt Köln herzustellen. Für die Baumgruben in befestigten Flächen sind mindestens 12 m³ Baumsubstrat zu verwenden. Die Baumgruben sind mit einer Tiefe von 1,75 m herzustellen. Der Baumstandort ist mit mindestens zwei Belüftungsöffnungen zu versehen. Die Vorgaben aus dem Kölner Grünhandbuch sind in Rücksprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen im Rahmen der Leistungsphase 5, Ausführungsplanung bauvorhabenbezogen abzustimmen. Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 150 Um das Ablaufen der Deckschicht aus wassergebundener Decke auf den Baumscheiben zu verhindern, sind die Baumscheiben bis auf eine Mindestgröße von ca. 0,6 x 0,6 m zuzupflastern. Zur Stabilisierung der innenliegenden Pflastersteinreihe ist ggf. ein Stahlband einzulegen. Der offene Baumscheibenbereich kann rund oder eckig ausgebildet werden. Jeder Baum ist mit einem Dreibock zu sichern und mit einem Gießrand auszustatten. Nach Abnahme der 2-jährigen Entwicklungspflege sind der Gießrand einzuebnen und der Dreibock zu entfernen. Diese Vorgabe ist im LV zwingend zu berücksichtigen. Auf die Pflanzung von Platanen und Eichen ist zu verzichten. Je nach Baumart ist auf einen ausreichenden Abstand zur Fassade wie auch zu Bestandsbäumen zu achten. Als Entscheidungshilfe kann die Kölner Straßenbaumliste dienen. Nächste Seite: Beispielhafte Darstellung einer Baumscheibe in einer Freifläche. Weitere Baumscheibendetails in Kapitel 10 (Gestaltungshandbuch Baumscheiben). Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 151 Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 152 3.2 Gehölzpflanzung Auf Strauchpflanzung ist weitestgehend zu verzichten. In besonderen Fällen und nach Absprache sind freiwachsende Solitärsträucher als Sichtschutz zu verwenden. Grundsätzlich sind dornenlose und nicht giftige Pflanzen zu verwenden. Als Bodendecker kommen trittfeste, pflegeleichte und robuste Pflanzen wie beispielsweise bodendeckender Bambus, Gräser oder Efeu zum Einsatz. Bei der Verwendung von Kletterpflanzen ist darauf zu achten, keine wuchernden Arten zu verwenden. Vegetationsflächen sind in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen situationsabhängig mit einem dauerhaften oder demontierbaren Durchlaufschutz zu versehen. 3.3 Rasenflächen Rasenflächen z. B. sind erst ab einer Größe von 200 m² anzulegen. Vegetationsflächen, die als Rasenflächen zu Stellplätzen oder als Randstreifen zu Zaunanlagen angelegt werden, müssen eine Mindestbreite von 60 cm haben und sollten mit einem Pflaster- oder Plattenstreifen als Mähkante abgegrenzt sein. 3.4 Hecken Auf Heckenpflanzungen und die Verwendung von Formgehölzen ist grundsätzlich zu verzichten. In besonderen Fällen, wie z. B. für die Abschirmung von Müllcontainerstandorten kann eine Heckenpflanzung befürwortet werden. Ggf. ist ein Durchlaufschutz vorzusehen. Bei besonderen Gebäuden sind langsam wachsende Formgehölze nach Absprache möglich. 4. Ausstattungselemente 4.1 Sitzbänke Als Bänke werden grundsätzlich Gitterkonstruktionen (wie z. B. Typ Köln), als 2- oder 3-Sitzer, mit oder ohne Lehne verwendet, die aus tragendem Flachstahl 20x30 mm und Rundstahl 4 mm Durchmesser hergestellt und in einem Raster von 20x20 mm durch Induktionsschweißungen verbunden werden (siehe Hinweise Kapitel 17). Die Farbauswahl ist mit der QS und dem Architekten abzustimmen. 4.2 Abfallkörbe Bei den Abfallkörben ist eine Gitterkonstruktion (Typ Köln) wie unter 4.1 vorzusehen. Da die SchülerInnen der Kölner Schulen aktiv an den Umweltschutz herangeführt werden, sind auf den Schulhöfen sog. Müllstationen mit gelben(RAL 1023), blauen (RAL 5010) und anthrazitfarbenen (RAL 7016) Abfallkörben einzurichten. Eine abweichende Farbauswahl ist abzustimmen. Alternativ zu den o.g. Abfallkörben kann der Mülltonnentyp der Firma Stumpf in Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zum Einbau kommen. 4.3 Spielgeräte Die Auswahl der Spielgeräte erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung, der Schulleitung und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Dem Gedanken der Inklusion Rechnung zu tragen, ist die Bespielbarkeit mindestens eines Spielgerätes barrierefrei zu ermöglichen. Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 153 Spielgeräte sind entsprechend den Anforderungen der DIN EN 1176, Fallschutzbereiche der DIN EN 1177 einzubauen und herzurichten. Als Fallschutz ist ein flächig verlegter Fallschutz mit gebundenem Gummigranulat, Sand oder Hackschnitzel zu verwenden. Fallschutzplatten sind nur bei sehr kleinräumigen Flächen zu verwenden. Die Verwendung von Sand als Fallschutz ist im Einzelfall abzustimmen. Die Abnahme der Spielgeräte ist durch einen unabhängigen Gutachter durchzuführen. 4.4 Fahrradständer / Kickborde Die Anzahl der Fahrradständer richtet sich nach den Schülerzahlen und ist in der Richtzahlenliste der Stadt Köln, die auf § 51 der Bau O NW Bezug nimmt, vorgegeben. An Grundschulen ist grundsätzlich für je 6 Schüler 1 Stellplatz zu berücksichtigen. An weiterführenden Schulen ist für je 15 Schüler 1 Stellplatz zu berechnen. Die Anzahl ist jedoch von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Bedarf und den Vorstellungen der Schule in Absprache mit dem Amt für Schulentwicklung festzulegen. Die Fahrradständer sollen möglichst im Blickfeld auf dem einsehbaren Schulhof angeboten werden, um Vandalismus und Diebstahl vorzubeugen. Fahrradständer dienen dem geordneten Abstellen von Fahrrädern. Der Fahrradständer mit Querholm soll fest montiert im Regelfall als Rundprofil, Durchmesser 4,8 cm, mit einer Länge von 1,00 m und eine fertigen Einbauhöhe von 0,90 m eingebaut werden. Alternativ sind die Fahrradständer auch als Flachstahl mit vergleichbaren Größen denkbar. Bei Fahrradständern ohne Querholm ist eine Einbauhöhe von 0,80 m vorzusehen. An Grundschulen ist die Einbauhöhe wegen der kleineren Rahmenhöhen der Fahrräder auf 0,70 m zu reduzieren. 4.5 Grünes Klassenzimmer / Freiluftklasse (sofern gefordert) Das grüne Klassenzimmer / Freiluftklasse dient dem Unterricht im Freien und ist aus Grauwackeblöcken, Betonsitzsteinen oder als Bankkonstruktion auf befestigter Fläche, wassergebundener Decke oder Rasen anzulegen. Auf Rasenflächen müssen die Sitzblöcke mit einer Pflasterkante als Mähkante umgeben sein. 4.6 Müllcontainer Der Standort für die Müllcontainer ist optisch abzuschirmen und im Nahebereich der Küche, sofern möglich und gewünscht, vorzusehen. Die Einfriedung der Müllcontainer können mit Heckenpflanzen eingegrünt werden. Überdachte Müllcontainerstandorte sind nur in Ausnahmefällen und nach Absprache zulässig. Grundsätzlich sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Müllcontainer im Außenbereich von Schulen sind grundsätzlich mit einem Mindestsicherheitsabstand von 5 m zu Fassaden aufzustellen. Abweichungen (beispielsweise beim Bauen im Bestand) müssen im Vorfeld abgestimmt werden. Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 154 Der Müllstandort ist mit einem 2 m hohen Stabgitterzaun einzufrieden und mit einem 1,50 breiten Tor zu versehen. Sofern „Fremdbefüllungen“ befürchtet werden, ist der Standort mit Dachkonstruktion als Käfig auszubilden. Das Tor ist mit einem Dreikantschloss (8 mm) auszustatten. Der Müllstandort ist in einer Entfernung von bis zu maximal 15 m zu Grundstücksgrenze (bzw. gefahrlos für Schüler_Innen anfahrbare Toranlage) zu verorten. Bei weiter entfernten Standorten ist eine ungehinderte Befahrung des Schulgeländes mit dem Müllfahrzeug zu gewährleisten, wobei diese Variante wegen potentieller Gefährdung der Schüler_Innen weitgehend auszuschließen ist. Sollte dies nicht zu vermeiden sein, ist dies im Vorfeld abzustimmen. Zur Optimierung der Mülltrennung werden die Standorte mit den entsprechenden Containern für Papier (blau), Verpackungen (gelb), Bio (braun) sowie Restmüll (grau) von der AWB ausgestattet. Die Anzahl der an der jeweiligen Schule einzuplanenden Behälter gibt 402/1 vor. Der Standort der Müllcontainer muss für alle Nutzer, nicht nur für die AWB, sondern auf einem weitläufigen Schulgelände auch für das Reinigungs-, das Küchenpersonal, und vor allem für die SchülerInnen, die den Papier- und Verpackungsmüll selbst aus den Unterrichtsräumen entsorgen, gut erreichbar sein. Gegebenenfalls sind zwei oder drei Standorte auf dem Schulgelände einzurichten. Diese sind in Absprache mit 402/1 und der AWB festzulegen. Die Mülltrennung innerhalb der Freiflächen wird durch farbige Mülltonnen ermöglicht (gelb- Plastik, blau- Papier, anthrazit- Restmüll), die als „Müllstationen“ hergestellt werden. Zu den Abmessungen der abschließbaren Müllkäfige dienen die entsprechend der von den AWB empfohlenen Beispiele: Sofern ein Konfiskatkühler im Außenbereich aufgestellt werden soll, ist ein Stromanschluss vorzusehen. Die Abstimmung ist mit der TGA Abteilung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorzunehmen. Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 155 Beispiel für einen Standort mit gegenüber stehenden Behältern Breite 2x1,50 Meter= 3 Meter Tiefe 1,20 Meter Tiefe Durchgangsbreite bei gegenüberstehenden Behältern 2,00 Meter Gesamttiefe 4,40 Meter Tür 1,50 Meter nach außen zu öffnen Tiefe 1,20 Meter Breite 2x1,50 Meter= 3 Meter Die Durchgangsbreite einer Tür, bei einer Umhausung des Standortes muß 1,50 Meter betragen und über eine Feststellvorrichtung verfügen. Die Schließung ausschließlich über Dreikant (9mm)8 mm Beispiel für einen Standort mit nebeneinander stehenden Behältern Breite 4 x1,50 Meter= 6 Meter Tiefe 1,20 Meter Gesamt- tiefe 3,20 Meter Durchgangsbreite bei nebeneinander stehenden Behältern 2,00 Meter Tür 1,50 Meter Die Durchgangsbreite einer Tür, bei einer Umhausung des Standortes muß 1,50 Meter betragen und über eine Feststellvorrichtung verfügen. Die Schließung ausschließlich über Dreikant (9mm)8 mm 500-1100 ltr Behälter 500-1100ltr Behälter 500-1100 Behälter 500-1100ltr Behälter 500-1100 Behälter 500-1100 Behälter 500-1100ltr Behälter 500-1100ltr Behälter 4.7 Fahnenmasten Im Bereich des Haupteingangs sind Standorte für vier Fahnenmasten in einem regelmäßigen Abstand von mindestens 1,50 m vorzusehen. Die Fahnenmasten sind in Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft Abteilung TGA ggf. mit einem Blitzschutz zu versehen. Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 156 4.8 Poller Es sind runde, anthrazitfarbene Metallpoller vorzusehen( siehe Gestaltungshandbuch der Stadt Köln). 5. Schulsportanlagen Bei Schulsportanlagen ist in Absprache mit dem Amt für Schulentwicklung eine Grundausstattung mit Sportangeboten zu berücksichtigen. Dazu gehören an Grundschulen eine 50 m Laufbahn, eine Weitsprunganlage und ein Kleinspielfeld. In weiterführenden Schulen ist mindestens eine 75 m Laufbahn anzubieten. Der Belag ist nach Vorgabe in Kunststoff oder Tennenbelag auszubilden. 6. Beleuchtung Die Beleuchtung der Schulgebäude, Zugänge zu Turnhallen und Zufahrten, Fahrradabstellplätze und Müllstandorten erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Es ist eine Nennbeleuchtungsstärke von 5 Lux nach DIN 5035-2 ausreichend. Für die Beleuchtung sind Mastleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 3,50- 4,00 m vorzusehen. Die Auswahl des Typs erfolgt in Absprache mit dem Architekten und der Gebäudewirtschaft. Mastleuchtenstandorte sind in Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft, Abteilung TGA ggf. mit einem Blitzschutz zu versehen. Toranlagen, die als Hauptzuwegung zum Eingangsbereich dienen, müssen ausreichend erhellt werden. Vorhandene Straßenbeleuchtungen sind zu berücksichtigen. Schulhofflächen wie auch nicht überdachte Fahrradabstellplätze sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu beleuchten. Treppen und Hindernisse müssen erkennbar sein (Beleuchtungsstärke 5 Lux; siehe auch Richtlinien der GU NRW). Fluchtwege aus dem Gebäude sind nach Vorgaben des Brandschutzes zu beleuchten. Fluchtwege im Außenbereich sind ausreichend zu beleuchten (1 Lux). Die Beleuchtung der Gebäudeeingänge ist bei der Planung des Gebäudes vom Hochbauarchitekten zu berücksichtigen. 7. Grundstückseinfriedungen und bauliche Stützkonstruktionen 7.1 Zaunanlagen Zur Einfriedung von Schulgrundstücken sind Stabeisengitterzäune in einer Höhe von 2,00 m vorzusehen. Hierbei ist der obere Abschluss so glatt auszubilden, dass die Verletzungsgefahr beim Überklettern gemindert wird. Sofern der Abstand zur nächsten Erdungsanlage weniger als 3 m beträgt, sind metallene Zäune und metallene Zaunpfosten mit der nächsten Erdungsanlage zu verbinden. 7.2 Toranlagen Toranlagen sind in ihrer Höhe den Zaunanlagen anzupassen. Als Pflege- / Feuerwehr oder Parkplatzzufahrt sind sie in einer minimalen lichten Weite von 3,5 m als 2-flügelige Toranlage auszubilden. 1-flügelige Tore sind in einer lichten Weite von mindestens 1,50 m vorzusehen. Blitzschutz siehe 7.1 Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 157 Die Details der Schließanlage sind grundsätzlich mit dem Bauherrn abzustimmen. 7.3 Mauern Auf Mauern als Einfriedung ist aus Kostengründen zu verzichten. Als Gestaltungselemente sind sie in Absprache mit der Gebäudewirtschaft in Ausnahmefällen zu errichten. 7.4 Stützelemente/Treppen Zum Abfangen von Böschungen wie auch zur Überwindung großer Höhenunterschiede auf kurzen Distanzen wird die Verwendung von Natursteinblöcken oder L- Steinen vorgeschlagen. L-Steine sollten wegen ihrer gering ästhetischen Ausstrahlung mit herüberhängenden Pflanzen kombiniert werden und nur dort zur Verwendung kommen, wo ein direkter und dauernder Sichtkontakt nicht gegeben ist. Die Ausbildung von Ortbetonwänden kommt nur in Ausnahmefällen zum Einsatz. Die Verwendung von Gabionen ist nur in nicht für SchülerInnen zugängliche Bereiche möglich, da die Verletzungsgefahr beim Bespielen und Belaufen zu risikoreich ist. Treppenanlagen sind aus Betonblockstufen herzustellen. Die Vorderkante ist farblich kontrastreich abzusetzen. Vor Treppenanlagen (oben) sind taktile Aufmerksamkeitsfelder von ca. 0,60 m Tiefe auszubilden 8. Entwässerung Grundsätzlich ist die Wasserschutzzone, in welchem das Grundstück liegt, festzustellen. Nach diesem Ergebnis richtet sich das Verfahren zur Einleitung von Oberflächenwasser in den Untergrund. Grundsätzlich soll die Versickerung von anfallendem Oberflächenwasser auf dem Grundstück vorgenommen werden. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist mittels eines geo-hydrologischen Gutachtens, welches von der Gebäudewirtschaft in Auftrag gegeben wird (Berechnung des kf-Wertes) nachzuweisen. Sollte eine örtliche Versickerung nicht möglich sein, ist der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz vorzunehmen. 8.1 Entwässerungsrinnen und Einläufe Die Entwässerung und die Anordnung der Einläufe mit Anschluss an die Entwässerungskanäle sind individuell projektabhängig. Die Entwässerung ist nach Möglichkeit über offene Muldenrinnen sicherzustellen. Auf geschlossene Rinnen (Schlitzrinnen oder Kastenrinnen mit Rostabdeckung) ist wegen der wartungsintensiven Betreuung zu verzichten. Vor bodentiefen Fenstern und Türen sind Kastenrinnen oder Roste / Sauberlaufzonen einzuplanen. Die Vorgaben über die Lage der Entwässerungskanäle sind vom Bauherrn in Form von Lageplänen zu liefern. Die Funktionalität ist seitens des Bauherrn sicherzustellen, ggf. über Kanalbefahrungen festzustellen. 8.2 Versickerung über Mulden Offene Mulden, die der Versickerung von Oberflächenwasser dienen und wechselnde Wasserstände aufweisen, sind mit einem Stabgitterzaun, mindestens 1,20 m hoch, einzuzäunen und nach Möglichkeit einzugrünen. Alternativ sind die Mulden mit entsprechenden Gehölzen zu bepflanzen. Es ist ein Antrag für eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Köln zu stellen. Grünhandbuch Köln Schulen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 158 8.3 Versickerung über Rohrrigolen Rohrrigolen sind mit befestigten Oberflächen überbaubar. Die Dimensionierung einer Rigole ergibt sich aus den Angaben im geo-hydrologischen Gutachten. Für die Versickerung über eine Rohrrigole ist ein Antrag für eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz zu stellen. 9. Grundsätze bei kleineren Schulerweiterungsmaßnahmen Bei kleineren Schulerweiterungsmaßnahmen sollen die vorhandenen Außenanlagen im Regelfall erhalten bleiben. Vorzusehen ist das Anarbeiten der Außenanlagen an neue Gebäudeteile, sofern keine weiteren Maßnahmen ausdrücklich gefordert werden. 10. Kosten Als Kostenobergrenze sind bei Neubaumaßnahmen 8% der Gesamtbaukosten einzuhalten. Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 159 Details Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 160 16. Abfallbehälter Anwendung: Grünanlagen und Grünplätze Technische Details: Abfallbehälter mit Bodenplatte, an Ein- und Ausgängen mit Hundekottütenspender Farbe: RAL 6009 / tannengrün Abstände: Einzelstandorte, mindestens 2 m Abstand zu Bänken Fotos (mit Hundekottütenspender) Ausschreibungstext: Abfallbehälter, RAL 6009 / tannengrün; Abfallbehälter mit Betonplatte, verzinkt, mit Deckel; Außendurchmesser: ca. 48 cm; Gesamthöhe mit Deckel: ca. 76 cm; Gewicht: ca. 50 kg; Fassungsvermögen: 70 Liter; verzinkt nach DIN EN ISO 1461; Schichtdicke 50-150 μm; Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 161 pulverbeschichtet, RAL 6009 (tannengrün), mit einer 8-stufigen nasschemischen und zinkphosphatierten Vorbehandlung, mit thermischer Aushärtung lösemittelfreier, trockener, rieselfähiger, umweltfreundlicher Pulver; Schichtstärke mindestens 60 μm; Pulverbeschichtung und Feuerverzinkung gemäß GSB-Gütezeichen; Abfallbehälter bestehend aus einer Gitterkonstruktion und einem tiefgezogenen Deckel. Der Außenkorpus des Behälters ist kreisrund aus einer Gitterkonstruktion gebogen. Die Gitterkonstruktion besteht aus tragendem Flachstahl, 20 x 3 mm, mit arrondierten Kanten und einem Rundstahl, 4 mm Durchmesser, die im Raster von 20 x 19,1 mm durch Induktionsschweißen verschweißt sind. Der Rundstahl wird in den Flachstahl eingepasst und verschweißt, sodass sich eine homogene Oberfläche ergibt. Die Stoßkanten sind sauber verschweißt und verputzt. Der Innenkorpus ist von innen mit einem gewalzten, passgenauen 2,0 mm Stahlblech verschweißt und so blickdicht. Der so geformte Korpus ist mit einem runden Boden aus 3 mm Stahlblech verschlossen und mit 3 Befestigungsbohrungen im 60°-Raster und entsprechenden Entwässerungsbohrungen versehen. Die Fixierung der Müllbeutel erfolgt mittels innenliegendem Tütenhalteblech aus 3 mm starkem Stahlblech, um das die umgekrempelte Tüte fixiert wird. Der Behälter hat einen nach oben um ca. 8 cm gewölbten Deckel. Mittig ist eine ca. 20 cm runde, nach unten gezogene Einwurföffnung. Die Materialdicke des Deckels beträgt 3,0 mm. Der Behälter ist mit einem Schloss, das mit einem Dreikantschlüssel 8 mm zu öffnen ist, versehen. Das Schloss wird mit drei Inbusschrauben am Behälter befestigt. Der Dreikantschlüssel ist mit den Behältern zu liefern. Befestigung mit einer Betonplatte. Der Abfallbehälter besteht aus 3 Einzelteilen: Abfallbehälter, Bodenplatte und Befestigungsnagel. Der Befestigungsnagel besteht aus einem 100 cm langen Armierstahl, d = 14 mm, auf dessen Ende eine 40 x 40 mm Metallplatte, s = 8 mm, aus Werkstoff 1.4301 / Edelstahl geschweißt ist. Die Sichtbetonplatte hat eine Abmessung von 60/60/11 cm, die Kanten am oberen Rand sind mit einer 20 x 20 mm Fase versehen. Mittig befindet sich ein 25 mm großes Loch mit einer Kunststoffhülle, die einen Innendurchmesser von 15 mm aufweist und durch den der Befestigungsnagel getrieben werden kann. Es sind 3 Befestigungsbuchsen M 12 zum Verschrauben des Abfallbehälters vorhanden, die den Abfallbehälter mittig auf der Betonplatte fixieren. Der Behälter wird mittels 3 Schrauben durch das Bodenblech auf der quadratischen Betonplatte mit 12 mm Abstandshaltern verschraubt. Die Beton-Bodenplatte ist mit 6 Befestigungslöchern für eine variable Befestigung zu versehen. Sämtliche Einzelteile, die für die Verankerung und Verschraubung des Abfallbehälters benötigt werden, sind aus dem Werkstoff Edelstahl 1.4301/1.4571. Die Beton-Bodenplatte ist am Einbauort, hier Unterkante Fase bündig mit Oberkante Gelände, auf ca. 5 cm Pflastersplitt einzubauen. Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 162 Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 163 17. Amphibien- und Wasservogelausstiege Anwendung: Gewässer mit senkrechter / steiler Einfassung Fotos Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 164 Anmerkungen zur Bestellung “Eigenanfertigung“: Rampen immer möglichst ufernah, direkt an Gewässereinfassung Anfertigung je nach örtlicher Erfordernis, z. B. langer Steg / kurzer Steg Verankerung: z. B. Verschraubung mit Ufereinfassung / Erdanker / Klemmvorrichtung Ausschreibungstext: Die angefertigten Amphibien- und Wasservogelausstiege sind hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schreinerei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Baumann, Tel.: 0221/221-38691 Verankerung: nach Wahl / nach örtlicher Erfordernis durch Verschraubung oder Erdanker. Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 165 18. Autoabweiser Anwendung: Absperrung von Grünflächen Abstände: lichte Weite 150 cm Farbe: DB 703 (eisengrau / Glimmer) Foto Ausschreibungstext: Autoabweiser einbauen. Eigenkonstruktion 67 (Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) Doppel-T-Träger HEB 160 mit aufgesetzter Kopf-Abschlussplatte; Montage-, bzw. Richthilfe: Bohrung, Durchmesser 25 mm, ca. 80 cm ab Vorderkante Autoabweiser; Gewicht je Träger: ca. 90 kg; Baulänge: 200 cm, hier Vorderkante 75 cm über OK Gelände, 115 cm unter OK-Gelände; ohne Betonfundament, lotrecht in ebenfalls zu erstellendem passendem Bohrloch einbauen; Hohlraumverfüllung mit Lava, Körnung 0/16 mm; Abweiser feuerverzinkt, und farbbeschichtet in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer). Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 166 Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Die Abweiser sind auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache Entfernung ca. 5 km, Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-38439 Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 167 19. Bankstandorte Anwendung: Grünanlagen und Grünplätze tände Technische Details: Gitterbänke Typ Köln mit und ohne Rückenlehne auf befestigter Oberfläche in Pflasterbauweise, Seniorenbänke mit seitlicher Armlehne und Sitzhöhe 46 – 48 cm bei Bedarf Farbe: RAL 6009 Bänke werden barrierefrei aufgestellt. Die Anordnung erfolgt außerhalb der Lauffläche; neben oder zwischen den Bänken gibt es Bewegungsflächen (1,50 x 1,50 m) für Rollstühle und Kinderwagen. Zeichnung/Foto Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 168 Foto Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 169 Ausschreibungstext: Hockerbank, aus Stahlrohr / Drahtgitter, mit Stahlrohrfüßen; Größe: 3-Sitzer, ca. 185 cm lang; Sitztiefe: ca. 45 cm; Sitzhöhe: ca. 46 - 48 cm; verzinkt nach DIN EN ISO 1461; Schichtdicke 50-150 μm; Pulverbeschichtet, RAL 6009 (tannengrün); Pulverbeschichtung und Feuerverzinkung gemäß GSB-Gütezeichen. Bestehend aus: Auflage als Gitterkonstruktion aus tragendem Flachstahl, 20 x 3 mm, mit arrondierten Kanten und einem Rundstahl 4 mm Durchmesser, im Raster von 20 x 20 mm durch Induktionsschweißen verschweißt; Rundstahl in den Flachstahl eingepasst, sodass eine homogene Oberfläche entsteht. Die Sitzfläche der Bank sollte aus einem Stück geformt sein. Die Sitzfläche fällt von der Vorderkante nach hinten um 7-9 Grad ab. Die Kontur der geformten Sitzauflage wird seitlich durch zwei 5 mm starke, gelaserte Stahlwangen fixiert. Die Wangen werden innen mit den Flachstählen des Lichtgitters komplett verschweißt und sauber verputzt. Die Wangen sind mit ausgelaserten Laschen und Bohrungen zur Befestigung an den Füßen zu versehen. Die gelaserten Kanten sind zu brechen. Der Bankfuß besteht aus einem gebogenen Flachstahl 40 x 15 mm, EN 10058; St 52-3 (S-355) und ist dem Formverlauf der Sitzauflage angepasst. Füße zum Einbetonieren, Länge ca. 30cm. Die Verschraubung von Sitz und Fuß erfolgt durch 6 Distanzdrehteile aus Aluminium, 25 mm im Durchmesser und 21 mm lang; diebstahlsicher. Am Fußende wird eine Querverstrebung aus Flachstahl 25 x 8 mm, EN 10058; St 52-3 (S-355) mit je zwei Bohrungen mit 13,5 mm Durchmesser zur ortsfesten Montage eingesetzt. Zwischen Laserwange der Sitzfläche und Bankfüßen ist ein Abstand von 5 mm einzuhalten. Sämtliche Einzelteile, die für die Verankerung und Verschraubung der Bank benötigt werden, sind aus dem Werkstoff 1.4301/1.4571. Die Verschraubung der Sitzauflagen mit den Bankfüßen erfolgt mittels Linsenkopfschrauben, ISO 7380, mit Innensechskant, M8 x 50, und selbstsichernden Sechskantmuttern, M8 DIN 985, und Unterlegscheiben. Die Verankerung erfolgt mit einem gebogenen Spezialanker, dessen Hülse aus Präzisionsstahlrohr in Sondergüte 1.4571 besteht und mit Betonstahl, BSt 500 S, schwarz, verpresst ist. Die Gesamtlänge des Ankers ist 137 mm, der Durchmesser der Hülse ist außen 15 mm, innen 12 x 1,75 mm, die Hülsentiefe ist 22 mm. Die Verschraubung erfolgt mit M12 x 35 und Unterlegscheiben. Alle Verschraubungen sind gegen unbefugtes Lösen mit Gewindesicherungspaste zu versehen. Einschl. Fundamente und Erdarbeiten; Fundamente L/B/T 40/40/60cm aus Beton C25/30 DIN 206-1; Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 170 Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 171 20. Block-Steine Betonblöcke Anwendung: Sitzgelegenheiten und Absperrmaßnahmen Abstände: Einzelstandort oder Reihe Farbe: granitgrau Foto Ausschreibungstext: Betonblöcke, ähnlich dem Betonpflaster “Planolith“, Oberfläche granit-grau gestrahlt; Grundblock: 3 Seiten granit-grau gestrahlt, 2 gegenüberliegende Seiten und Grundfläche unbehandelt; Anfangs- / End-Blöcke: 4 Seiten granit-grau gestrahlt, eine Seite und Grundfläche unbehandelt; Eckblock: 3 Seiten granit-grau gestrahlt, 2 Seiten und Grundfläche unbehandelt; Einzelstein: 5 Seiten granit-grau gestrahlt, Grundfläche unbehandelt; Kanten mit Dreikantleiste gefast; Abmessungen L/B/H: 50/50/60cm, *(je nach BM. angeben); Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 172 in 25 cm starker Trasszementbetonbettung C 20/25, profilgerecht, gem. Entwurfsplan / Detail, fix und fertig versetzen. Unter der Betonbettung ist eine Natursteinschotterbettung 0/32 mm (wahlweise auch 0/45 oder 0/56 mm), in 30 cm Stärke, verdichtet gemessen, einzubauen, nach ZTVT Stb97 zu verdichten. Anforderungsprofil für das Verformungsmodul Ev2 = 120 MN. Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Zur Vandalismus-Vorbeugung wird im Rahmen der Betonblockanfertigung / -bestellung die Aufbringung eines permanenten Graffitischutzsystems in transparenter Form empfohlen. Meskalithblöcke Anwendung: Sitzgelegenheiten, Trimm-Dich Element für Bein-Lockerungsübungen und Absperrmaßnahmen Abstände: Einzelstandort oder Reihe Farbe: braun bzw. ockerfarben Foto Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 173 Dolomit-Kalksteinblöcke, wahlweise in den Abmessungen L/B/H: ca. 50/50/50 oder 75/50/50 cm, maschinengespalten, quaderförmig, profilgerecht fix und fertig als Einzelsitzblöcke/Sperrsteine liefern und versetzen. Unter dem Block ist eine Natursteinschotterbettung 0/32 mm, in ca. 15 cm Stärke einzubauen, incl. den erforderlichen Erdarbeiten. Möglicher Blockbezug: NSM Natursteinwerk Mesenich GmbH & Co. KG, Am Sportplatz 1, 54308 Langsur-Mesenich, Tel. 06501/6053-13, www.nsm-steinwerk.de Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 174 21. Bouleplätze Turnierfläche international: mindestens 15 m x 4 m Bodenbelag: Flächenbefestigung in wassergebundener Bauweise, DIN 18035-5 / Teil 5: Tennenflächen Foto Bouleplatzeinfassung: Tipps: Höchsten Punkt am Streifenfundament ermitteln und auf den Montageanfangspunkt übertragen. Hierbei eine Unterfütterung der Schwelle mit Druleg-Montageplatten aus Kunststoff, Stärke 2 mm, hinzurechnen. Bevor eine Schwelle fertig verankert/verklebt wird, jeweils beidseitig die Nachbarschwelle schon verankerungsfertig anlegen. Erforderliche Schwellenablängungen immer zwischen zwei Schwellen einbauen, nie als Endstück, da die Schwellen nicht als Vollmaterial durch und durch hergestellt sind. Ausschreibungstext: Zuerst festlegen, ob die Schwelleneinfassung in Liegend- oder Stehendausführung erfolgen soll. Position, nach m: Streifenfundamente aus Beton C 20/25, gemäß DIN 1045-2, DIN EN 206-1, B/H 26x40 cm herstellen, Oberseite glatt abgezogen, Kantenbrechung mit Dreikantleiste, Seiten geschalt, einschließlich aller Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 175 notwendigen Schalmaterialien, incl. Erstellung und Abbau der Schalung sowie der erforderlichen Nebenarbeiten. Es empfiehlt sich die OK Betonfundament ca. 5 cm unter Belagsoberkante anzulegen. Position, nach m: Schwellen/Balken aus Recycling-Kunststoff, Abmessung: L/B/H 200x24x16 cm, Gewicht je ca. 71 kg, (150x24x16 cm, Gewicht je ca. 54 kg), mit abgerundeten Kanten, Farbe: grau, liefern und nach Plan und Angaben der BÜ als Einfassung für den Bouleplatz in (nachstehend Einbaufestlegungsauswahl liegend/stehend treffen) Liegend-Ausführung: 24 cm Bahnbreite und mit Höhe 16 cm, Stehend-Ausführung: 16 cm Bahnbreite und mit Höhe 24 cm über OK Fundament einbauen. Auf je eine Stirnseite pro Schwelle sind zur Vermeidung von Fingerquetschstellen und zum Ausgleich von Längenausdehnungen zu liefernde Moosgummiplatten EPDM 15°Sh. +/-5, LxB: 24 x 16 cm, Stärke 1,5 cm zu nageln. Eventuelle Höhenunterschiede sind mit zu liefernden Druleg- Montageplatten aus Kunststoff, Stärke. 2 mm, oder gleichwertig, auszugleichen. Einschließlich aller notwendigen Nebenarbeiten. Bezugsmöglichkeit Schwellen/Balken: RecPro Talbachstr. 13 D - 35781 Weilburg Tel: 06471/3801777 E-Mail: info@recpro.de www.recpro.de Hersteller/Liefernachweis: Angebotener Hersteller ...................................... (vom Bieter einzutragen) Bezugsmöglichkeit Moosgummiplatten: Franz Stubert GmbH Richard-Byrd-Str. 16 D - 50829 Köln (Ossendorf) Tel.: 0221/59785 - 0 E-Mail: info@stubert.de www.stubert.de Hersteller / Liefernachweis: Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 176 Angebotener Hersteller ...................................... (vom Bieter einzutragen) Befestigungspunkte für Kunststoffschwellen herstellen: Gewindestange DIN 975, Edelstahl V2A, Maße: M16 x mindestens 500 mm, Hülsenmuttern: M16 x 50 mm, Antrieb/Gewinde: Torx 50 aus Edelstahl V2A Zum Befestigen/Verkleben der Gewindestangen im Betonfundament Hochleistungsmörtel FIS V 360 S für den Außenbereich, gemäß Montageanleitung des Herstellers, verarbeiten. Einschließlich Einmessen und Anzeichnen der Punkte, Bohrung in das Fundament und die Schwellen, säubern (staubfrei) der Bohrlöcher (empfohlen: mit Flaschenbürste und Druckluft) sowie allen notwendigen Nebenarbeiten. Es handelt sich um 2 Stück Befestigungspunkte pro laufenden Meter, bzw. 4 Stück Befestigungspunkte pro Kunststoffschwelle (2,0 m) bzw. 3 Stück Befestigungspunkte pro Kunststoffschwelle (1,5 m); Bohrung gemäß Plan. Schwellenbohrung: Bohrung, Durchmesser 18 mm (empfohlen: Spiralbohrer), für Durchführung Gewindestange in Schwelle herstellen. Bohrung von Schwellenoberseite auf Durchmesser 25 mm und auf 55 mm Tiefe aufweiten (empfohlen: Forstnerbohrer) für Hülsenmutteraufnahme. Hinweis: Hülsenmutter auf Gewindestange zum Einkleben nur 2-3 Gewindegänge drehen; erst nach Kleberabbindung fest anziehen. Bezugsmöglichkeit Gewindestangen und Hochleistungsmörtel: Zweygart Fachhandelsgruppe GmbH & Co. KG Erich-Kiefer-Str. 10-14 D - 71116 Gärtringen Tel.: 07034/122555 E-Mail: info@zweygart.de www.zweygart.de Hersteller / Liefernachweis: Angebotener Hersteller ...................................... (vom Bieter einzutragen) Bezugsmöglichkeit Hülsenmuttern: Tri-Poli oHG Wiesenstr. 34 D - 47800 Krefeld Tel.: 02151/51893 - 67 E-Mail: info@tri-poli.de www.tri-poli.de Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 177 Hersteller / Liefernachweis: Angebotener Hersteller ...................................... (vom Bieter einzutragen) Position, nach Stück: Ablängungen: Passstücke und Schmiegeschnitte für Kunststoffschwellen der Vorposition nach örtlichem Aufmaß als Zulage herstellen mit sauberem Schnitt. Die Schwellen können mit der scharfen Kette einer Kettensäge vor Ort angepasst werden. Der Hersteller empfiehlt für ein sauberes Schnittbild hartmetallbestückte Sägen mit leicht geschränkten Zähnen. Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 178 Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 179 22. Doppelholmsperren Doppelholmsperre, ortsfest Anwendung: Absperrung von Wegezufahrten und Zugängen Abstände: Der Durchgang von Doppelholmsperren muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 175 cm aufweisen. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sie rechtzeitig wahr nehmen, daher müssen sie deutlich visuell erkennbar und ein taktil deutlich erfassbarer Wechsel des Oberflächenbelages vor der Sperre muss gewährleistet sein, z.B. durch einen 60 cm breiten Kleinpflasterstreifen. Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) Foto/Zeichnung: Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 180 Ausschreibungstext: Doppelholmwegesperre ortsfest; 1-teilig mit Ober- und Knieholm; feuerverzinkte Korrosionsschutz- und Farbbeschichtung in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer); aus Vierkantrohr, 70 x 70 mm, und Rechteckrohr, 60 x 40 mm, Wanddicke 3 mm; Reflexionsstreifen Reflexionsklasse RA2 in maximal 30 cm Abstand, mindestens aber 6 Stück (3x weiß, 3x rot) je Ober- und Unterholm; Pfosten gemäß Herstellerangaben in zwei Betonfundamenten(L/B/T 35/35/80 cm) aus Beton C 20/25, DIN 206-1 einschließlich Bodenhülsen; lichte Weite zwischen den beiden Wegesperren 1,75 m, Überlappung 0,50 m; Länge der beiden Elemente 2,00 m (2,15 m, kann je nach Hersteller variieren); (Gilt für Wege / Eingänge mit der Breite 3,50 m; ansonsten müssen die Längen der Wegesperren angepasst werden, bei einer stets geforderten Überlappung von 0,50 m); Verriegelung mit seitlichem Feuerwehr-Dreikantverschluss nach DIN 3223; Breite der gesamten Wegesperre 3,50 m (3,80 m), Höhe über Boden 0,90 m. Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 181 Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Der Einbau der vorderen Sperre erfolgt in der Zaunflucht, der Einbau der hinteren Sperre erfolgt 1,50 m hinter der Zaunflucht (lichte Weite); der Zaun ist beidseitig an die Wegesperre anzuschließen, jedoch nicht zu verbinden. Der Anschluss an der zurückliegenden Wegeschranke erfolgt rechtwinklig. Möglicher Lieferant: Fa. Langer 38685 Langelsheim, Tel.: 05326 5020, Fax: 05326 502298 Mail: info@langer-georg.de, Internet: www.langer-georg.de Fa. Kampmann 41464 Neuss, Tel.: 02131 94100, Fax 02131 94 10 20 Mail: info@guka.de, Internet: www.guka.de Doppelholmsperre, schwenkbar Abstände: Der Durchgang von Doppelholmsperren muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 175 cm aufweisen. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sie rechtzeitig wahr- nehmen, daher müssen sie deutlich visuell erkennbar und ein taktil deutlich erfassbarer Wechsel des Oberflächenbelages vor der Sperre muss gewährleistet sein, z.B. durch einen 60 cm breiten Kleinpflaster- streifen. Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) Anwendung: Absperrung von Wegezufahrten und Zugängen Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 182 Foto/Zeichnung: Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 183 Ausschreibungstext: Doppelholmwegesperre schwenkbar; 1-teilig mit Ober- und Knieholm; feuerverzinkte Korrosionsschutz- und Farbbeschichtung in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer); aus Vierkantrohr, 70 x 70 mm, und Rechteckrohr, 60 x 40 mm, Wanddicke 3 mm; Reflexionsstreifen Reflexionsklasse RA2 in maximal 30 cm Abstand, mindestens aber 6 Stück (3x weiß, 3x rot) je Ober- und Unterholm; ein Pfosten ortsfest, ein Pfosten herausnehmbar; Pfosten gemäß Herstellerangaben in zwei Betonfundamenten (L/B/T 35/35/80 cm) aus Beton C 20/25, DIN 206-1 einschließlich Bodenhülsen; lichte Weite zwischen den beiden Wegesperren 1,75 m, Überlappung 0,50 m; Länge der beiden Elemente 2,00 m (2,15 m, kann je nach Hersteller variieren); (Gilt für Wege / Eingänge mit der Breite 3,50 m; ansonsten müssen die Längen der Wegesperren angepasst werden, bei einer stets geforderten Überlappung von 0,50 m); Verriegelung mit seitlichem Feuerwehr-Dreikantverschluss nach DIN 3223; Breite der gesamten Wegesperre 3,50 m (3,80 m), Höhe über Boden 0,90 m. Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Der Einbau der vorderen Sperre erfolgt in der Zaunflucht, der Einbau der hinteren Sperre erfolgt 1,50 m hinter der Zaunflucht (lichte Weite); der Zaun ist beidseitig an die Wegesperre anzuschließen, jedoch nicht zu verbinden. Der Anschluss an der zurückliegenden Wegeschranke erfolgt rechtwinklig. Möglicher Lieferant: Fa. Langer 38685 Langelsheim, Tel.: 05326 5020, Fax: 05326 502298 Mail: info@langer-georg.de, Internet: www.langer-georg.de Fa. Kampmann 41464 Neuss, Tel.: 02131 94100, Fax 02131 94 10 20 Mail: info@guka.de, Internet: www.guka.de Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 184 23. Dreiböcke in Grünanlagen Niedrige Dreiböcke bei Baumpflanzungen in Grünanlagen Verankerung: 3 Holzrundpfähle (Dreibock), Länge 150 cm; Zopf 10/12 cm; weiß geschält, gespitzt und gekegelt. Querverbindung der Holzrundpfähle mit Halbrundhölzern, weiß geschält. Bockhöhe/Anbindung ca. 70 cm über Bodenniveau. Befestigung: Kokosflechtband als Schlaufen in Form einer Doppelacht. Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 185 24. Dreiböcke mit Greifvogelansatz Dreiböcke mit integriertem Greifvogelansatz Dreiböcke aus 2 Stück senkrecht gestellten 3,00 m langen Pfählen, Zopf 8/10 cm, der dritte Pfahl ist als 7,00 m langer, imprägnierter Rundholzpfahl (Durchmesser 14 cm) auszuführen, hiervon 1,00 m im Boden verankert. Innenabstand der Pfähle ca. 70 cm. Am oberen Ende werden die Pfähle mit waagerecht angeschraubten Halbrundriegeln, Durchmesser 7-9 cm (Gesamtlänge bei Hochstämmen ca. 2,70 m) versehen. Als Querstange ist ein Holzbesenstiel auf dem Pfahlkopf (7,00 m Pfahl), ca. 80 cm lang, Zopf 25-30 mm, mittels Metalllochband und Verschraubung anzubringen, sowie zusätzlich quer zu verstreben. Foto Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 186 25. Kombinationsanlagen Kombinationsanlage, quadratisch Anwendung: Anprallschutz für Baumstandorte Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) Foto Ausschreibungstext: Kombinationsanlage Baumschutz / Fahrradständer, Eigenkonstruktion 67 (Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen); Außenmaße: wählbar, bitte Abmessung in cm angeben; fix u. fertig setzen; Anlage aus profiliertem Flachstahl, 50 x 8 mm, bzw. 60 x 10 mm, feuerverzinkt; Farbe (elektrostatisch kunststoffbeschichtet): DB 703 (eisengrau / mit Glimmer). Je Anlage sind 4 Stück Fundamente 30/30/70 cm in Beton C 20/25, DIN 206-1 zu erstellen; Fundamentoberkante ca. 5 cm unter OK-Belag. Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 187 Substrataushub, hier bei neu, bzw. in den letzten 10 Jahren, erstellten Beeten: Pflanzsubstrat, feste Massen, bestehend aus 35 Vol.-% Oberboden gem. DIN 18915, Bodengruppe 4, sowie 15 Vol.-% Lava 0/4, 10 Vol.-% Lava 1/5, 10 Vol.-% Lava 2/8, 10 Vol.-% Lava 8/16 und 20 Vol.-% Lava 16/32, Verformungsmodul (gem. ZTVT-StB 95) Ev2 = mindestens 45 MN. Der Substrataushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren. oder Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung A1; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, GI, SE, SW, SI, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 ( Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren. Kombinationsanlage Baumschutz / Beetschutz / Fahrradanlehnständer, Modell Typ Köln II, quadratisch / rechteckig Gebrauchsmusterschutz Stadt Köln Nr. 20 2017 003 173 Die bisherigen Anlagen zum Baum-/Beetschutz verhindern nicht, dass der eigentlich geschützte Innenbereich zweckentfremdet wird. So werden hier, trotz umlaufender Außensicherung vielfach Fahrräder direkt an den Stamm gelehnt. Auch werden diese vegetationsvorbehaltenen Flächen bei Umzügen und im Rahmen der Sperrmüllabfuhr oftmals als Zwischenlagerplatz missbraucht. Diese Entwicklung trägt dem Rechnung und soll den Missbrauch unterbinden. Vorteile: Die Anlage deckt insgesamt mehrere Bedarfe ab, die im Gesamtsystem den eigentlich angestrebten Baumschutz ergeben. Fahrräder und sonstige Gegenstände werden nicht mehr am Stamm angelehnt, dadurch Vorbeugung von Stammbeschädigungen. (Dies führt oftmals zu Schäden, die bis hin zum Absterben des Baumes führen können.) Zudem ergibt sich in der Mehrfachnutzung der Fahrradanlehnständer. Das Fahrrad kann mittels Kette/Ringschlosssystem an dieser Anlage gegen Mitnahmediebstahl gesichert werden. Ohne Hinweisgebung wird dies erkannt und entsprechend in Nutzung genommen. Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 188 Technisches Gebiet: Metallbau Die Herstellung greift auf die Verwendung von nachstehend aufgeführtem Rohmaterial (Halbzeuge) zu. Flachstahl: 50 x 8 mm (wahlweise 60 x 10 mm), nach Din EN 10025 Vierkantstahl: 15 x 15 mm, nach DIN EN 10025 Die Verbindung der Standfüße und Ringe wird mittels verzinkten Senkkopfschrauben, M 8 x 35 mm (40 mm) ausgebildet. Hierzu Bohrung von 10,5 mm, inkl. 90° Kegelsenkung zur Schraubenaufnahme. Diverse Schweißarbeiten im MAG-Verfahren für Querstreben / Ringaufnahme und für die Befestigung der Fußplatte. Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung. Farbwahl: Elektrostatische Farbbeschichtung, alle Farben möglich; vorzugsweise DB 703 (eisengrau / mit Glimmer). Montage: Die Gesamtanlage besteht im Wesentlichen aus vier Stützen, die mit zwei Ringen zum Gesamtkonstrukt verbunden sind. Stützen-Fußplatte (optional) als Montagehilfe sowie Aufstellung/Installation mit oder ohne Betonfundamentierung. Bei kreisförmiger Fußplattenausführung wird die Fundamentlocherstellung mittels eines Erdbohrers im passenden Durchmesser ermöglicht. Auch der mögliche Verzicht auf die vorbeschriebene Fußplatte ändert nichts am Erscheinungsbild, da sich dieser Bereich unter dem Oberflächenniveau befindet. Bezugszeichenliste: 1 Pfosten 2 Ring 3 Fußplatte 4 Vierkantstahl (= unterseitige Ringverstärkung) 5 Ringaufnahme sowie Horizontalstrebe 6 Horizontalstrebe 7 Bohrung, Kegelsenkung zur Schraubenaufnahme, Senkkopfschraube Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 189 Es folgen drei Blatt Zeichnungen: Blatt 1: Fig. 1 Gesamtanlage Blatt 2: Fig. 2 Pfosten, Seitenansicht Fig. 3 Pfosten, Vorderansicht Fig. 4 Pfosten, teilgedrehte Ansicht Fig. 5 Pfosten, Draufsicht Blatt 3: Fig. 6 Ring, Draufsicht Fig. 7 Ring, Unteransicht Fig. 8 Ring, Seitenansicht mit Darstellung verdeckter Kanten Blatt 1 Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 190 Blatt 2 Blatt 3 Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 191 Kombinationsanlage, ringförmig Anwendung: Anprallschutz für Baumstandorte Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) Foto Ausschreibungstext: Kombinationsanlage Baumschutz / Fahrradständer, Eigenkonstruktion 67 (Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen); Außenmaße: wählbar, bitte Abmessung in cm angeben; fix u. fertig setzen; Anlage aus profiliertem Flachstahl, 50 x 8 mm, bzw. 60 x 10 mm, feuerverzinkt; Farbe (elektrostatisch kunststoffbeschichtet): DB 703 (eisengrau / mit Glimmer); Ringöffnung zur Straßenseite hin; Ringanordnung nach außen / nach innen *(ist objektbedingt festzulegen). Je Anlage sind 4 Stück Fundamente 30/30/70 cm in Beton C 20/25, DIN 206-1 zu erstellen; Fundamentoberkante ca. 5 cm unter OK-Belag. Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 192 Substrataushub, hier bei neu, bzw. in den letzten 10 Jahren, erstellten Beeten: Pflanzsubstrat, feste Massen, bestehend aus 35 Vol.-% Oberboden gem. DIN 18915, Bodengruppe 4, sowie 15 Vol.-% Lava 0/4, 10 Vol.-% Lava 1/5, 10 Vol.-% Lava 2/8, 10 Vol.-% Lava 8/16 und 20 Vol.-% Lava 16/32, Verformungsmodul (gem. ZTVT-StB 95) Ev2 = mindestens 45 MN. Der Substrataushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren. oder Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung A1; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, GI, SE, SW, SI, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 ( Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Boden zur Verwertungsanlage transportieren. Kombinationsanlage Baumschutz / Beetschutz / Fahrradanlehnständer, Modell Typ Köln (ringförmig) Gebrauchsmusterschutz Stadt Köln Nr. 20 2015 008 040 Bezugszeichenliste: 1 Pfosten 2 Ring 3 Fußplatte 4 Vierkantstahl (= unterseitige Ringverstärkung) 5 Ringaufnahme sowie Horizontalstrebe 6 Horizontalstrebe 7 Bohrung, Kegelsenkung zur Schraubenaufnahme, Senkkopfschraube Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 193 Es folgen drei Blatt Zeichnungen: Blatt 1: Fig. 1 Gesamtanlage Blatt 2: Fig. 2 Pfosten, Seitenansicht Fig. 3 Pfosten, Vorderansicht Fig. 4 Pfosten, teilgedrehte Ansicht Fig. 5 Pfosten, Draufsicht Blatt 3: Fig. 6 Ring, Draufsicht Fig. 7 Ring, Unteransicht Fig. 8 Ring, Seitenansicht mit Darstellung verdeckter Kanten Blatt 1 Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 194 Blatt 2 Blatt 3 Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 195 26. Metallpfosten Metallpfosten, lösbar Anwendung: Absperrung von Wege- und Grünflächen Abstände: lichte Weite 150 cm Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) Foto Ausschreibungstext: Metallpfosten, lösbar; Metallpfosten Stahl Typ 67 Köln; feuerverzinkte Korrosionsschutzbeschichtung; Durchmesser 108 mm, Wanddicke 3 mm, Länge 1.300 mm; pulverbeschichtet, DB 703 (eisengrau / mit Glimmer),10 cm unterhalb des Kopfes reflektierende rot/weiß/rote Streifen, Reflexionsklasse RA2, (Streifeneinzelbreite: 60 mm / gesamt 3 Streifen = 180 mm), aufgeklebt und mittels Heißluftföhn abrissfest fixiert; Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 196 Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1; herausnehmbar mit Bodenaufnahmehülse, Dreikantaufnahme quer zum Weg, der Anlagenseite zugewandt; OK Metallpfosten über Geländeniveau: 90 cm Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Möglicher Bezug: Gustav Kampmann GmbH, www.guka.de Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 197 Metallpfosten, ortsfest Anwendung: Absperrung von Wege- und Grünflächen Abstände: lichte Weite 150 cm Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) Foto/Zeichnung Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 198 Ausschreibungstext: Metallpfosten feststehend Metallpfosten Stahl Typ 67 Köln, feuerverzinkte Korrosionsschutzbeschichtung, Durchmesser 108 mm, Wanddicke 3 mm, Länge 1.300 mm, pulverbeschichtet, DB (eisengrau / mit Glimmer), im Kopfbereich, 10 cm unterhalb dem Kopf, hier mit reflektierenden rot/weiß/roter Streifenreflektion, Reflexionsklasse RA2, (Streifeneinzelbreite: 60 mm = gesamt / 3 Streifen: 180 mm), aufgeklebt und mittels Heißluftföhn abrissfest fixiert Fundamentverankerung: Im Bereich der Pfostenunterkante, ca. 8 cm ab Ende sind zwei gegenüberliegende Bohrungen Durchmesser: 13 mm, um einen mitzuliefernden Metallquervollstab, Stärke: 12 mm, zur Fundamentverankerung einzulassen. Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1 OK Metallpfosten über Geländeniveau: 90 cm Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Möglicher Bezug: Gustav Kampmann GmbH, www.guka.de Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 199 Feuerwehrpfosten Anwendung: Absperrung von Wege- und Grünflächen Abstände: lichte Weite 150 cm Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) Foto Feuerwehr-Metallpfosten, Typ 67 Köln, lösbar, liefern und einbauen; feuerverzinkte Korrosionsschutzbeschichtung, Durchmesser 108 mm, Wanddicke 3 mm, Länge 1.300 mm, pulverbeschichtet, DB 703 (eisengrau / mit Glimmer), der Kopfbereich in Edelstahlausführung ohne Farbbeschichtung, 10 cm unterhalb des Kopfes hier mit reflektierenden rot/weiß/roter Streifenreflektion, Reflexionsklasse RA2, (Streifeneinzelbreite: 60 mm = gesamt 3 Streifen: 180 mm), abrissfest aufgeklebt Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 200 Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1, herausnehmbar mit Bodenaufnahmehülse. Metallpfostenkopf mit zwei an den Außenkanten abgerundeten Flachmetallflügeln, Mindeststärke 4 mm, diese jeweils mit einer Bohrung, 8 mm, versehen, wovon einer feststehend und einer schwenkbar und mittels anheben den Metallpfosten entriegelt. Beide sind mittels eines Verschlussrings, Durchmesser: 35 mm, Materialstärke: 7 mm, verzinkt, Oberfläche nicht gehärtet, halbgeöffnet/teilbar, verbunden. OK- Metallpfosten über Geländeniveau: 90 cm Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Bezug: KGAB mbH, Geestemünder Str. 18, 50735 Köln, kontakt@kgabmbh.de Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 201 27. Rohrzaunbügel Anwendung: Absperrung (streckenniveaugleich) von Straßenbegleitgrün und Grünflächen Abstände: lichte Weite zwischen 60 und 150 cm Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) Foto Ausschreibungstext: Rohrzaunbügel, bauseitige Gestellung; gem. DIN 2440 aus Stahlrohr 48,3 x 3,25 mm dick, mit 2 Bögen r=100 mm, 90 Grad; äußere Breiten: von 1.000 bis 2.500 mm *(Abmessung ist festzulegen); Rohrstützenhöhe: 1000 mm; feuerverzinkt, elektrostatisch farbbeschichtet in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer); nahtlos gebogen, Rechteckform, UK-Rohrzaunbügel 50 cm über Erdniveau als Schutz einbauen; die Rohrstützen in Betonfundamente C 20/25, DIN 206-1, L/B/T: 30/30/60 cm, setzen; die Oberkanten der Fundamente sind nach allen Seiten hin gleichmäßig abzukegeln, incl. der notwendigen Erdarbeiten. Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 202 mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Bei bauseitiger Gestellung: Der Bügel ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben); Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-38439 Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 203 28. Schilder Infoschilderständer Anwendung: Aus- und Beschilderung von Standorten oder Maßnahmen, wahlweise ortsfest (z.B. Hundefreilaufflächen) oder mobil (z.B. Baustellen) Farbe: RAL 6005 Foto (Typ mobil) Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 204 Ausschreibungstext: Typ ortsfest: Infoschilderständer, ortsfest, bauseitige Gestellung, setzen; Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1; OK-Pfosten über Geländeniveau: ca. 100 cm (höchste Horizontalkante); Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Der Infoschilderständer ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-38439 Typ mobil: Infoschilderständer, mobil, bauseitige Gestellung, setzen; Infoschilderständer mit Eindrehfuß, an Einbaustelle, hier Horizontallaschen bis ca. 20 mm unter OK- Gelände eindrehen; Sicherung mit zwei Flachkopfeisennägeln, 500 x 16 mm, bündig abschließend, durch die vorgesehenen Bohrungen der Horizontallaschen einschlagen und mit anstehendem Material flach überdecken. Der Infoschilderständer ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-38439 Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 205 Hinweistafelständer Anwendung: Ausschilderung von Strecken bzw. Standorten Farbe: Anlagenbedingt: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) RAL 6009 (tannengrün) Foto Ausschreibungstext Hinweistafelständer, niedrig, aus Quadrat-Metalllochblech auf senkrechtem Winkelrahmen, bauseitige Gestellung, setzen. Betonfundament: L/B/T 35/35/60cm aus Beton C20/25, DIN 206-1; OK-Pfosten über Geländeniveau: ca. 75 cm (höchste Horizontalkante); Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall, Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 206 Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Der Infoschilderständer ist hierzu auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221-38439 Sponsorenstele Anwendung: Sponsorhinweis auf Kölner Grün Stiftung als Alleinerkennungsmerkmal Farbe: RAL 6009 / tannengrün Foto Kombination: Doppel-T- Träger mit Messing-Sponsorplatte und einreihiger Um- / Auspflasterung in Basalt-Natursteingroßpflaster Einbau / Aufstellung: über KGAB mbH, Geestemünder Straße 18, 50735 Köln, Ansprechpartner: Herr Bittner, Tel.: 0221/94201161, E-Mail: hw-assistenz@kgabmbh.de Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 207 29. Schwenkbarrieren Anwendung: Absperrung von Wegezufahrten Farbe: DB 703 (eisengrau / mit Glimmer) Ausstattung zur Verriegelung: Schlosskasten mit Dreikantverschluss; Aufnahmelaschen an den beiden Pfosten (Schließ- und Parkpfosten) und am Barriere-Arm zwecks Anbringung eines Vorhängeschlosses. Empfehlung: Typ Diskusschloss, gleichschließend, getrennt nach den jeweiligen Pflegebezirken. Foto Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 208 Ausschreibungstext: Metall-Barriere, Typ 67/Köln; Standardbarriere, bauseitige Gestellung, setzen; 4,00 m lichte Weite,*(Sonderweiten vorab in der Schlosserei bestellen und im LV. angeben); schwenkbar, feuerverzinkt und mit Farbbeschichtung in DB 703 (eisengrau / mit Glimmer); mit Reflexionsstreifen Reflexionsklasse RA2 versehen, hier aufgeklebt und mittels Heißluftföhn abrissfest fixiert, Standpfosten in Betonfundament L/B/T: 80/80/120 cm und Verriegelungspfosten in Betonfundament L/B/T: 50/50/60 cm, Betongüte: C20/25, DIN 206-1. Einschl. Aushub, Bodenaushub, Homogenbereich Auffüllung Al; Bodengruppe A nach DIN 18196 (Auffüllung aus Fremdstoffen), mit grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, Gl, SE, SW, Sl, und gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GU*, GT, GT*, SU, SU*, ST, ST* nach DIN 18196, Anteil Steine (Co) bis 15 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil Blöcke (Bo) bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Anteil große Blöcke (LBo) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, fest, halbfest, Lagerungsdichte locker, mitteldicht bis dicht; mit Schuttfragmenten natürlichen und unnatürlichen Ursprungs durchsetzt. Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine) nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWG 200202 (Abfallverzeichnisverordnung AVV). Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich, gemäß Zuordnung Z 1.2 uneingeschränkter Einbau. Der Bodenaushub ist der stofflichen Verwertung zuzuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen. Die Barriere ist auf dem städt. Bauhof Stolberger Str. 11, 50933 Köln-Braunsfeld, abzuholen, einfache Entfernung ca. …….. km *(je nach BM. angeben), Abholadresse Schlosserei, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Ansprechpartner zwecks Abholterminvereinbarung: Herr Kampa, Tel.: 0221/221- 38439 Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 209 30. Slackline Allgemeines Die Trendsportart Slackline findet zunehmend mehr Anhänger. Dem wird durch die Errichtung von Slacklineparks Rechnung getragen. Aufgrund der wirkenden Kräfte durch das Nutzen der Slacklines an Bäumen werden diese nachhaltig geschädigt; auch ein saisonaler Stammschutz bietet keinen ausreichenden Schutz. Aus diesem Grund sollen ausschliesslich die dafür vorgesehenen Pfosten („Kölner Slacklinepfosten“) verwendet werden. Slacklineanlage Eine Anlage sollte in der Regel aus mindestens drei Einzelpfosten bestehen. Bei der Aufstellung sollte eine Kurzstrecke (ab ca. 8 m bis zu 15 m) und eine Langstrecke (bis zu 45 m) Berücksichtigung finden. Somit wird unterschiedlichen Fähigkeiten/Erschwernissen Rechnung getragen. Zudem ergeben sich drei Teilstrecken und es können gleichzeitig drei Personen die Anlage nutzen. Für die eigenen Grünanlagen werden die Pfosten (s.u.) bei 67 selbst (in Kombination Schlosserei/Schreinerei) hergestellt. Auf einem Hinweisschild (Infoschilderständer s. Kap. 28) sind allgemeine Informationen sowie Informationen zu der betreffenden Anlage zu geben. Entwurf Schild Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 210 „Kölner Slacklinepfosten“ Entwicklung: Deutsche Sporthochschule Köln – Institut für Outdoor Sport und Umweltforschung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln Die Bestrebung war es, einen möglichst nutzungsfreundlichen, sicheren, ästhetischen, langlebigen, aber auch wartungsarmen Anschlagpunkt für den Slacklinesport zu entwickeln. Die letztgenannten zwei Faktoren werden durch ein Betonfundament in Kombination mit einem 3,80 m langen Metallpfosten von einem Durchmesser von 17,8 cm und einer Stärke von 5 mm erreicht. Für die Anwenderfreundlichkeit sorgt eine Belattung aus Holz, welche über einen höheren Reibungswiderstand als das blanke Metall verfügt. Sie verbreitert den Metallpfosten auf einen Durchmesser von ca. 27 cm und erleichtert das Anlegen des Slacklinematerials am Pfosten. Hinsichtlich des Sicherheitsaspekts besitzt der Pfosten weder abstehende Strukturen noch Fangstellen und weist eine Höhe von 2,40 m auf um einen Sturz auf die Oberkante zu vermeiden. Foto Grünhandbuch Köln Details Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 211 Grünhandbuch Köln Pflege Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 212 Pflege Grünhandbuch Köln Pflege Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 213 31. Pflegekonzepte für Gehölzbestände Pflege von strauchartigen Gehölzbeständen Gegenstand/Beschreibung Pflegekategorie Die Gehölzflächen bestehen in der Regel aus Sträuchern. Die Zusammensetzung beinhaltet heimische Sträucher und Ziersträuchern. In Abhängigkeit der Platzverhältnisse sind dort Klein-, Normal- und Großsträucher vorhanden. Teilweise hat sich Fremdaufwuchs in den Beständen angesiedelt (in der Regel Bergahorn, Holunder, Brombeere). Die Funktionen dieser Flächen dient der Raumbildung und zur Abschirmung oder Trennung von angrenzenden Nutzungen. Häufig finden sich die Strauchflächen neben intensiv genutzten Flächen (z.B. Wege- und Platzflächen oder Spielbereichen), so dass ein regelmäßiger Schnitt (Heckenschnitt) zur Gewährleistung der angrenzenden Nutzung erforderlich ist. Flächengrößen der Einzelobjekte Die Flächengröße der strauchartigen Gehölzbestände variiert in der Regel zwischen ca. wenigen m² bis hin zu mehreren 100 m² Größe. Ziele der Pflegemaßnahmen Die Ziele der Pflegemaßnahmen gliedern sich in verschiedene Gesichtspunkte: Verkehrssicherheit, Vitalität, Ökologie, Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes. Verkehrssicherheit des Gehölzbestandes Die angrenzenden Funktionen sollen durch die Strauchflächen nicht beeinträchtigt werden (z.B. Überwuchs). Vitalität des Gehölzbestandes Die Strauchbestände werden im Rahmen der Pflegemaßnahme detailliert betrachtet, um die geeigneten Pflegemaßnahmen auszuwählen. Es wird in Abhängigkeit der Pflanzenart, des Wuchses und des Standortes entschieden, welche Pflegemaßnahme durchgeführt wird. Hierbei kann ein Erhaltungs- oder ein Verjüngungsschnitt aber auch kein Schnitt am jeweiligen Strauch erforderlich werden. Ziel der Maßnahme ist ein langfristiges Zusammenbrechen der Strauchbestände zu verhindern. Die Blühfähigkeit und Triebbildung soll angeregt werden. Verdrängender Fremdaufwuchs wird aus den Flächen entfernt. Ökologie des Gehölzbestandes Die Pflegemaßnahme wird auf ein notwendiges Maß beschränkt. Die Funktion als Lebens- und Rückzugsraums für heimische Tiere soll auch nach der Pflegemaßnahme gewährleistet sein. Grünhandbuch Köln Pflege Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 214 Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes Funktion und Gestaltung wie z.B. Raumbildung und Schutzfunktionen sollte auch nach der Pflegemaßnahme gewährleistet sein. Die angrenzenden Nutzungen sind nach der Pflegemaßnahme nicht mehr beeinträchtigt, regelmäßige Schnitte entlang von Wegen oder Spielflächen usw. sind nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Die gestalterischen Gesichtspunkte der Pflanzung werden im Rahmen der Maßnahme nach Möglichkeit erhalten bzw. wiederhergestellt. Beschreibung der Pflegemaßnahmen Die Maßnahmen werden entsprechend des § 39, Abs. 5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW in dem Zeitraum von 1.Oktober bis 28 bzw. 29.Februar durchgeführt. Bei der Bearbeitung der Strauchbestände wird schrittweise vorgegangen. Das schrittweise Vorgehen soll verhindern, dass die gesamte Fläche gleich behandelt wird. Sträucher werden nur bei Erfordernis geschnitten. Im Folgenden werden die Kriterien für die Erfordernisse von Pflegemaßnahmen beschrieben. Abschnittsweise Bearbeitung: 1. Die Strauchschnittmaßnahmen werden über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. Im ersten Jahr wird die Hälfte der Strauchflächen zurückgeschnitten. Es wird darauf geachtet, dass in der Grünanlage Rückzugsmöglichkeiten für Tiere verbleiben. Im zweiten Jahr werden die übrigen Strauchflächen geschnitten. 2. Sträucher ohne erforderliche Pflegemaßnahmen Sträucher, die eine natürliche Wuchsform aufweisen und auf die die nachfolgenden Kriterien nicht zutreffen, werden nicht geschnitten. 3. Entnahme des Fremdaufwuchses Fremdaufwuchs wie z.B. Berghorn-Sämlinge, Holunder, Brombeeren, die sich in den Strauchflächen befinden, werden aus den Flächen entfernt. Hierbei wird darauf geachtet, dass der übrige Strauchbestand nicht beschädigt bzw. entfernt wird. 4. Entnahme von Einzelsträuchern Sträucher, die unmittelbar an Wegrändern, Platzflächen oder auch Spielbereichen stehen und deshalb mehrmalig im Jahr zurückgeschnitten werden müssen, werden entfernt. Die dahinterliegende Strauchreihe kann sich in natürlicher Wuchsform bis an die Wegekante entwickeln. Die mehrmaligen Rückschnitte im Jahr entfallen in der Folge. 5. Erhaltungsschnitt einzelner Sträucher Sträucher, bei denen die natürliche Wuchsform erhalten ist, die aber viele vergreiste Zweige aufweisen, müssen geschnitten werden. Hierbei werden die vergreisten Zweige in Bodennähe entfernt, ggf. werden Zweige gekürzt, um die Proportion des Strauches zu erhalten. Nach dem Schnitt ist die natürliche Wuchsform des Strauches weiterhin zu erhalten. 6. Verjüngungsschnitt einzelner Sträucher Sollte die Vergreisung einzelner Sträucher weit fortgeschritten sein, muss ein Verjüngungsschnitt durchgeführt werden. In diesem Fall ist ein natürlicher Habitus nicht mehr erkennbar, überhängende Grünhandbuch Köln Pflege Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 215 Zweige liegen lang auf dem Boden, vergreiste Zweige dominieren den Strauch, der Strauch bricht auseinander. Im Rahmen des Verjüngungsschnittes erfolgt ein radikaler Rückschnitt auf ca. 30-50 cm Höhe über dem Boden. Anschließend wird die Anzahl der Triebe des Strauches reduziert. Im Folgejahr treibt der Strauch stark aus. Aus diesem Grund muss der Strauch im Folgejahr ausgelichtet werden, um die natürliche Wuchsform wiederherzustellen. Sträucher ohne erforderliche Pflegemaßnahmen Entnahme des Fremdaufwuchses Entnahme von Einzelsträuchern Erhaltungsschnitt einzelner Sträucher Verjüngungsschnitt einzelner Sträucher Entsorgung Das anfallende Schnittgut wird gehäckselt. Zur Reduzierung des Fremdaufwuchses wird das Häckselgut als Mulchdecke im Bestand verteilt. Sollte das Häckselgut nicht vor Ort verbleiben können, wird es abgefahren. Ergänzende Maßnahmen Nachpflanzung von Sträuchern Lücken in den Strauchflächen werden mit Arten nachgepflanzt, die bereits in den Flächen vorhanden und standortgerecht sind. Grünhandbuch Köln Pflege Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 216 Pflegekonzept für baumartige Gehölzbestände Beschreibung Pflegekategorie Die Gehölzflächen dieser Pflegekategorie sind geprägt durch kleinräumige waldartige Bestände. Die Zusammensetzung dieser Bestände sind Arten, die im Rahmen der Neuanlage gepflanzt wurden (in der Regel heimische Baumarten) und den Arten die sich durch Naturverjüngung an den jeweiligen Standorten angesiedelte haben (in der Regel Bergahorn). Durch die engen Pflanzabstände, die beschriebene Naturverjüngen und die wenigen Entnahmen von Gehölzen im Rahmen von Pflegemaßnahmen, haben die Bäume lange dünne Stämme und kleine Kronen entwickelt. Eine vertikale Strukturierung ist nur im geringen Maße ausgeprägt. In der Regel ist nur die Kronenschicht vorhanden, in der Strauch- und Krautschicht findet sich kaum Vegetation. Die Funktion dieser Flächen dient der Raumbildung und Strukturierung der Grünanlagen und der Abschirmung oder Trennung von angrenzenden Nutzungen. Eine forstliche Nutzung der waldähnlichen Bestände ist auf Grund der Lage in den Grünanlagen (Ausstattung, befestigte Flächen usw.) eher nicht beabsichtigt. Flächengrößen der Einzelobjekte Die Flächengröße der baumartigen Gehölzbestände variiert von ca. 500 Quadratmetern bis zu mehreren Hektar Größe. Ziel der Pflegemaßnahme Die Ziele der Pflegemaßnahme gliedern sich in verschiedene Gesichtspunkte: Verkehrssicherheit, Vitalität, Ökologie, Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes Verkehrssicherheit des Gehölzbestandes Die Bäume in den Randbereichen (Schlagweite zu Wegen und Wiesen usw.) müssen entsprechend der Dienstanweisung zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen in Köln verkehrssicher sein. Vitalität des Gehölzbestandes Im Rahmen der Pflegemaßnahmen sollen die Bestände stabilisiert werden. Bäume werden in Hinsicht auf Stabilität, Standfestigkeit und Baumerkrankungen entnommen. Bei der Entnahmen wird darauf geachtet, dass der Bestand geschlossen bleibt, um die Windanfälligkeit nicht zu steigern. Die entstanden Lücken müssen von dem verbleibenden Baumbestand geschlossen werden. Das Verhältnis zwischen Krone und Baumhöhe soll sich ausgewogen entwickeln. Die Kronendurchmesser sollen zu nehmen. Bei der Auswahl der zu entnehmenden Baumarten wird darauf geachtet, dass vorwiegend die stark versamenden Arten wie z.B. Bergahorn entnommen werden und bestandsstabilisierenden heimische Arten im Bestand verbleiben. Grünhandbuch Köln Pflege Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 217 Ökologie des Gehölzbestandes Lichtungen, die im Rahmen der Maßnahme entstehen, sollen zur Entwicklung einer Strauch- und Krautschicht dienen. Eine Strauch- und Krautschicht trägt wesentlich zur Vielfalt des Lebensraumes bei. Die eventuelle Naturverjüngung in diesem Bereich soll vor diesem Hintergrund entwickelt und gefördert werden. Nachpflanzungen von standortgerechten heimischen Sträuchern soll diese Entwicklung unterstützen. Stehendes Totholz bleibt in Abhängigkeit der Verkehrssicherheit erhalten, um eine weitere positive Entwicklung des Lebensraumes zu fördern. Funktion und Gestaltung des Gehölzbestandes Funktion und Gestaltung wie z.B. Raumbildung und Schutzfunktionen sollen auch nach der Maßnahme sichergestellt sein. Bei der Auswahl der zu entnehmenden Bäume wird darauf geachtet, dass Bäume mit wichtigen gestalterischen Aspekten nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hier ist in der Regel ein besondere Laub oder Blühaspekt entscheiden, ggf. werden solche Bäume freigestellt, um den Gestaltungsaspekte hervorzuheben. Die Ränder (ca. 5-10 m) der Gehölzflächen werden intensiv bearbeitet, sie werde frei von Stamm- und Kronenholz gehalten. Diese Bereiche sollen den repräsentativen Charakter der Grünanlage entsprechen. Beschreibung der Pflegemaßnahmen Die Maßnahmen werden entsprechend des § 39, Abs. 5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW in dem Zeitraum von 1.Oktober bis 28 bzw. 29.Februar durchgeführt. Randbereiche des Gehölzbestandes Die Randbereiche der Gehölzflächen werden entsprechend der „Dienstanweisung zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ überprüft und im Anschluss werden die festgestellten Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, entsprechend der ZTV Baumpflege durchgeführt. Bei der Baumpflegemaßnahme wird anfallendes Stammholz aus den Randbereichen entfernt und in den Bestand gezogen oder abtransportiert. Kronenholz wird in den Innenbereich der Gehölzflächen gezogen, gehäckselt oder Abtranzportiert Randbereiche werden frei gehalten Grünhandbuch Köln Pflege Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 218 Innenbereiche des Gehölzbestandes Die Innenbereiche der Gehölzflächen werden je nach Dichte bis zu 20% des Bestandes nach folgenden Kriterien reduziert: - statisch problematisches Baumwachstum (z.B. Druckzwiesel) wird entnommen - Bäume mit Krankheitssymptomen (Stammfäule, Pilzerkrankungen) werden entnommen - gebrochene Stämme werden entnommen - dicht stehendes Stangenholz wird reduziert - Konkurrenzbäume mit starker Naturverjüng wie z.B. Bergahorn werden reduziert In Abhängigkeit der Verkehrssicherheit werden Teile der o.g. Bäume, über das gezielte Ringeln des Stammes als stehendes Totholz im Bestand belassen, um die Vielfältigkeit des Bestandes zu fördern. Auslichten von dichtem Stangenholz Bäume mit Druckzwiesel Gebrochene Stämme Bäume mit Krankheitssymptomen (z.B. Stammfäule) Bergahorn Reduzierung Konkurrenz bei der Naturverjüngung Entsorgung Das anfallende Stamm- und Kronenholz verbleibt im Bestand. Es wird so zerlegt, dass es bodenbündig aufliegt, damit die Verrottungsprozesse schnell beginnen. Schnittgut bleibt im Bestand Schnittgut wird zerlegt Grünhandbuch Köln Pflege Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 219 Ergänzende Maßnahmen Nachpflanzung von bestandsstabilisierenden Baumarten Lücken im Bestand werden mit Baumarten wie z.B. Stieleichen, Hain- und Rotbuche aufgeforstet. Diese Gehölze sollen sich in den Beständen etablieren und diese so stabilisieren. Nachpflanzung einer Strauchschicht Lichtungen werden mit heimischen Sträuchern bepflanzt, um eine Strauchschicht in den Beständen zu etablieren. Herstellen von Benjeshecken Entstandenes Kronenholz wird im Innern des Bestandes partiell zur Benjeshecken (Totholzhecken) aufgeschichtet, um Tieren Schutz zu bieten und um die Entwicklung der Strauchschicht durch Naturverjüng zu fördern. Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 220 Stadtgrün naturnah Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 221 32. Maßnahmenkonzept Stand 05.04.2019 Grüne Infrastruktur Köln Stadtgrün naturnah Maßnahmenkonzept Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Herausforderung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Die Bewerbung für das Label „Stadt Grün naturnah“ ist die konsequente Fortführung dieser Zielvorgabe. Das im Folgenden dargestellte Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün naturnah“ baut auf den vorhandenen Instrumenten und den strategischen Zielen auf, die eine nachhaltige und vielfältige Entwicklung der Stadt Köln unterstützen. Als wichtigste Vorgaben gelten dabei die Ziele der internationalen Biodiversitätsstrategie, die durch die Bundes- und Landesstrategie an die regionalen Gegebenheiten angepasst wurden. Zur Anpassung an die lokalen Gegebenheiten bereitet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt für Köln momentan den Prozess zur Erstellung einer lokalen, gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie aktiv vor. Hier bildet die vom Rat der Stadt Köln unterzeichnete Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ die Grundlage, die auch dem im Folgenden dargestellten Konzept zugrunde gelegt wird. I. Vorgaben Das im Folgenden dargestellten Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün naturnah“ baut auch auf den vorhandenen Instrumenten der städtischen Grünplanung auf. Sie binden sich ein in den Nachhaltigkeitshaushalt und die strategischen Ziele des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. Die bisherigen Zielformulierungen werden angepasst und erweitert. Nachhaltigkeitshaushalt Die Stadt Köln nimmt seit 2018 an dem Modellprojekt „Nachhaltigkeitshaushalt“ teil. Grundidee hierbei ist es, die UN-Nachhaltigkeitsziele mit dem kommunalen Haushalt zu verknüpfen. Die Integration von Nachhaltigkeitszielsetzungen in den kommunalen Haushalt ermöglicht einen bewussten und zielgerichteten Mitteleinsatz und daraus resultierend eine langfristige und wirkungsorientierte Nachhaltigkeitssteuerung. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 222 und das Sportamt nehmen als Pilotämter an dem Modellvorhaben teil. Die im Nachhaltigkeitshaushalt aufgeführten Teilziele fließen in das Maßnahmenkonzept ein. UN Unterziel 11.3: Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken. UN Unterziel 11.7: Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. UN Unterziel 13.1: Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken. UN Unterziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen DE: Ziel ist es, auf Dauer einen nachhaltigen Ausgleich zwischen den steigenden unterschiedlichen Ansprüchen an den Wald und seiner Leistungsfähigkeit zu erreichen. Bei der Umsetzung der Waldstrategie wird verstärkt auf die Schutzziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie gesetzt. DE: Bis 2020 soll der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung fünf Prozent der Waldfläche betragen (gehört zum übergeordneten DE-Ziel) NRW: Der Rückgang der biologischen Vielfalt soll aufgehalten und die biologische Vielfalt wieder gesteigert werden. NRW: Bis 2030 Erhöhung der Artenvielfalt in allen Landschaftsräumen (Erreichung des lokal bzw. regional besten Zustands im Zeitraum 1997-2015) NRW: Erhöhung der Stabilität und Anpassungsfähigkeit der Wälder: bis 2030 den Anteil der reinen Nadelwaldbestände auf < 20 % absenken. NRW: Steigerung des Anteils der zertifizierten Waldfläche an der gesamten Waldfläche bis 2030 Strategische Ziele Die städtischen Grünflächen und Erholungseinrichtungen sind attraktiv. Die Versorgung mit Grünflächen, Erholungseinrichtungen und Waldflächen ist in ausreichendem Umfang gewährleistet. Die Entwicklung und Sicherung naturnaher und zur Naturentdeckung geeigneter Flächen erfolgt soweit wie möglich an der Erhöhung der Biodiversität ausgerichtet. Kölns Einwohnerinnen und Einwohner engagieren sich aktiv bei der Entwicklung und Unterhaltung der Grünflächen und Erholungseinrichtungen im Sinne der Erhöhung der Artenvielfalt in ihrem eigenen Umfeld Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen, die den einzelnen Teilbereichen der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zugeordnet werden und die das Ziel verfolgen die Biodiversität im Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 223 Rahmen der Grünplanung und Grünpflege zu erhöhen, verfolgen das Ziel „vom Projekt zur Regel“ zu gelangen. Das bedeutet, dass die zum Teil aufgeführten Projekte so weiterentwickelt werden, dass sie das Ziel einer nachhaltigen Grünentwicklung unterstützen. Das Maßnahmenkonzept bildet einen Baustein der vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt verfolgten Zielsetzung einer gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie. II. Maßnahmenkonzept A. Strategische Gesamtstädtische Freiraumplanung Im Vordergrund steht hier das einzigartige gesamtstädtische Grünsystem, das heute eine Vielfalt an Funktionen für die wachsende Großstadt Köln erfüllt. Der gesamtstädtische Landschaftsplan ist das zentrale Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Planung, Koordinierung und Realisierung konkreter Maßnahmen. Ziele der Landschaftsplanung sind insbesondere die Sicherung des Biotopverbundes, die Ausweisung von Schutzgebieten sowie die Festsetzung und Umsetzung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Bei allen diesen Planungen werden die biotischen und abiotischen Belange umfangreich und prioritär berücksichtigt. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden für alle Bebauungspläne Grünordnungspläne erarbeitet. Das bisherige Instrument des „Landschaftspflegerischen Begleitplans“ wird methodisch und inhaltlich ausgeweitet und zu einem umfassenden „Grünordnungsplan“, in dem alle Grundlagen, Konflikte und hieraus umzusetzender Maßnahmen aufgearbeitet werden, entwickelt. Im Rahmen der Ausgleichsgestaltung finden folgende Aspekte Berücksichtigung: Umfangreiche Festsetzungen von Dach und Fassadenbegrünungen Verwendung heimischer, standortgerechter Pflanzen bei Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Außenbereich Dauerhafte ökologische Pflege der Ausgleichsflächen Berücksichtigung des Aspektes des Naturerlebens auch im direkten Wohnumfeld z.B. über die Realisierung von Naturerlebnisräumen Das Strategiekonzept „Grüne Infrastruktur“ ist eine Teilperspektive für die Entwicklung des Grünsystems auch in der Region Köln/Bonn. Zurzeit werden auf städtischer und regionaler Ebene informelle Planungskonzepte erarbeitet als Grundlage für die Überarbeitung der Regionalplanung. Das Strategiekonzept „Grüne Infrastruktur Köln“ ist sowohl Grundlage für die Kölner „Perspektiven 2030“, als auch für das regionale „Agglomerationskonzept“. Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 224 Teilziel Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter. Köln sichert und entwickelt seine wertvollen Grünbereiche unter Berücksichtigung der Biodiversitätsaspekte. Maßnahmen: Sicherung und Weiterentwicklung des Grünsystems und der regionalen Grünzüge. Das gesamtstädtische Grünsystem bildet die Grundlage für die strategische Freiraumplanung. Durch die Vernetzung der Freiflächen untereinander und zu einem die Stadt durchdringenden System werden die unterschiedlichen Funktionen des Grüns (Ökologie, Klima, Erholung, Bodenschutz, Biodiversität, Artenschutz etc.) optimiert. Sowohl die Grüngürtel als auch die Grünzüge haben ein hohes Potential als innerstädtischer Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Dieses gilt es durch entsprechende Maßnahmen besser zu nutzen. Mit dem Freiraumkonzept „RegioGrün“ liegt eine Zielformulierung für die Ausweisung eines regionalen Freiraumkonzeptes für die gesamte Region Köln/Bonn vor. Biotopvernetzung in Grünzügen Das Biotopkataster der LANUV weist unterschiedliche geschützte Biotope im Stadtgebiet von Köln aus, die es zu sichern und zu erhalten gilt. Gleichzeitig wird ein Konzept für ein Biotopverbundsystem formuliert, dass in seiner räumlichen Ausprägung identisch ist mit dem gesamtstädtischen Freiraumnetz. Dies belegt die hohe ökologische Bedeutung des Grünsystem und zeigt das hohe, dort vorhandene Potential. Durch entsprechende Maßnahmen gilt es, die vorhandenen Freibereiche im Sinne der Verbesserung der Artenvielfalt zu entwickeln. Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 225 Ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft Nahezu die Hälfte des 405 km2 umfassenden Stadtgebietes ist Freifläche. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche umfasst etwa 6.669 ha (lt. statistischem Jahrbuch 2017). Die Stadt Köln ist Grundeigentümer für ca. 2.717 ha % der Landwirtschaftsfläche. Aufgrund der hohen Bodenwerte werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen überwiegend konventionell bewirtschaftet. Zurzeit ist ein politischer Antrag in der Diskussion mit der Zielrichtung verstärkt ökologische Aspekte in die Pachtverträge einfließen zu lassen. In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Politik, der Landwirtschaftskammer, dem Ernährungsrat und der Verwaltung sollen Lösungsansätze erarbeitet werden. Verbesserung des Schutzgebietsregimes der Schutzgebiete Durch Anpassung der Pflege und Entwicklungspläne an die ökologischen Erfordernisse der Zukunft wird die Wertigkeit der Schutzgebiete erhöht. Hier soll neben der Berücksichtigung ausschließlich heimischer Arten bei der Gestaltung insbesondere der Erhalt naturnaher Bereiche, die Pufferwirkung angrenzender Flächen und ein ökologisches Pflegeregime im Vordergrund stehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch Schwerpunktsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich erfolgen. B. Grün-und Freiflächen Die Stadt ist nicht nur Wohn- und Arbeitsstätte der Menschen, sondern gleichzeitig auch wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Kölner Parks und Friedhöfe sind – neben ihrer Bedeutung für das Stadtklima und die Erholungsnutzung – wichtige Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Alte, höhlenreiche Bäume sind für viele Vogelarten unersetzlich, Brachen, ökologisch geschnittene Hecken, naturnahe Gehölzbestände und artenreiche Wiesen bieten weiteren wichtigen Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt Auch Kleingärten und Hausgärten mit hoher Strukturvielfalt können artenreiche Biotope sein. Solche Bereiche sind in Verbindung mit angrenzenden Biotopen Elemente des lokalen Biotopverbundes und dienen nicht nur der Verbesserung der Artenvielfalt, sondern ermöglichen auch Naturerleben im unmittelbaren Nahbereich der Bewohner. Teilziele Köln entwickelt seine Parks, Plätze und Straßen als öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität und hoher Artenvielfalt. Die Kinderspielplätze sind verkehrssicher und funktionsfähig Orte der Naturerfahrung. Dauerkleingärten sind im bisherigen Umfang erhalten und werden zunehmend ökologisch ausgerichtet. Der Bestand an Straßenbäumen ist verkehrssicher und wird erhalten. Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 226 Maßnahmen: Konzept zur Erfassung bestehender Potenzialräume zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen Das gesamtstädtische Grünsystem mit seinem hohen Potenzial für den Biotopverbund, bildet die Grundlage für eine großräumige Darstellung von Potenzialräumen zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Auf dieser Grundlage werden „Hochpotenzialflächen“ identifiziert, die aufgrund ihrer standörtlichen Voraussetzung ökologisch aufwertbar sind und einen hohen Artenreichtum versprechen. o Grünzüge (Kompensationsflächenpools) Die stadtauswärts gerichteten Grünzüge sind als Kompensationsflächenpools ausgewiesen. Die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegten Kompensationsflächen sind grundsätzlich ökologisch hochwertig. Mit einem Anteil von 70% bilden Offenlandbiotope ein hohes Potential für Artenvielfalt. Grundsätzlich werden Wiesenflächen beweidet. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahdgutes, werden diese Flächen artenreicher entwickelt. o Äußerer Grüngürtel Der äußerer Wald- und Wiesengürtel ist durch eine Vielfalt an Strukturen mit hoher ökologischer Wertigkeit geprägt. Große Teile der offenen Wiesenflächen werden mit Schafen beweidet und von Landwirten zur Heunutzung genutzt. Auch hier besteht ein Aufwertungspotential. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer ökologisch ausgerichteten zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahdgutes, werden diese Flächen dauerhaft artenreicher entwickelt werden. o Radiale Grünzüge Die radialen Grünzüge sind wichtige Bestandteile der Grünvernetzung. Sie bieten aufgrund ihrer Ausdehnung und dem geringeren Nutzungsdruck ein hohes Potential zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Ziel ist die Ausweisung von „StadtNaturparks“, die Anlage artenreicher Wiesen und die Extensivierung der Gehölzflächen. Um die Biodiversität zu stärken wird dabei eine möglichst große Biotopvielfalt geschaffen. o Innerer Grüngürtel Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks ist das Potenzial einer ökologischen Aufwertung im Inneren Grüngürtel begrenzt. Dennoch werden Flächen identifiziert die entsprechend des Pilotprojektes „Stadtwiesen statt Rasen“ angelegt oder entsprechend des naturnahen Strauchpflegekonzeptes entwickelt werden. o Siedlungsbereiche Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 227 Als wohnungsnaher Naturerlebnisraum werden die quartiersbezogenen Grün- und Freiflächen naturnah entwickelt. Dies gilt auch für die Freiflächen im Bereich öffentlicher Einrichtungen. Entwicklung von „StadtNaturparks“ Ein StadtNaturpark wird extensiv und unter ökologischen Gesichtspunkten als Naturerlebnisraum gepflegt. Er erbringt vielfältige Ökosystemleistungen und bietet dabei vielen Pflanzen und Tieren einen qualitativ hochwertigen Lebensraum, fördert damit also Artenvielfalt und strukturelle biologische Komplexität. Ziel ist es in jedem Stadtbezirk mindestens eine größere zusammenhängende Grünfläche als „StadtNaturpark“ zu entwickeln. Beispiele „Sieben-Hügel-Park“ und „Bürgerpark- Nord“. Die Flächen sind für die Bevölkerung gut erreichbar. Eine Beschilderung erläutert die Wertigkeit. Zielsetzung: o Entwicklung eines Nutzungskonzeptes mit Darstellung einer Kernzone für Parkbenutzung und extensiv gepflegten Bereichen o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischüriger Mahd o Ausweisung von Sukzessions-Gehölzflächen /-ränder o Aufwertung durch Obstbaumpflanzungen / Anlage von Obstwiesen o Informationen vor Ort zur Wissensbildung und Akzeptanzverbesserung Ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement Neben der klassischen Grünpflege wird schrittweise und unter Berücksichtigung der Nutzungen ein ökologisch ausgerichtetes Management für Grünanlagen, Friedhöfe und den Bereich des Straßenbegleitgrüns entwickelt. Dieses umfasst zunächst zwei Kernbereiche: 1. Anlage artenreicher Wiesen und angepasste Mahd der Flächen, Ziel: 10 % der Gesamtwiesenfläche (Grünanlagen, Friedhöfe, Straßenbegleitgrün). Im Bereich der Kleingärten wird der Anteil auf 30% der öffentlich zugänglichen Flächen festgesetzt. 2. Naturnahe Entwicklung und Pflege von Gehölz und Strauchbeständen. Ziel: 20 % der Gehölz- und Strauchflächen (vornehmlich Grünanlagen) Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 228 Artenreiche Wiesen o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischüriger, zeitlich an den ökologischen Erfordernissen orientierter Mahd mit Abtransport des Mahdgutes o Neuanlage, Initialeinsaat, Mahdgutübertragung (Äußerer Grüngürtel, Grünzüge, Beweidungsflächen) vgl. EFRE Projekt Grüne Infrastruktur (Erstellung eines Handlungsleitfaden) Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen o Verwendung von heimischem und gebietsspezifischem Saatgut o Vergabe an Dritte (Landwirte, GalaBau etc.), Prüfung mittelfristige Umstellung Fuhrpark o Umstellung der Sommerblumenflächen (Einsaat im Straßenbegleitgrün) auf standortgerechtes, heimisches Saatgut (ca. 1200 m2, Feldblumenmischung, Blühende Landschaft, sowie mehrjährige), Pflanzung von Krokussen und Traubenhyazinthe. o Einsaat von Straßenbaumscheiben mit heimischem Saatgut (ab 3. Standjahr) Wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung artenreichen Wiesen ist ein fundiertes Monitoring (Mahdzeitpunkt, Steuerung). Die biologische Station Leverkusen/Köln wird das Monitoring der artenreichen Wiesen als Auftrag übernehmen. In Absprache mit dem Grünflächenamt der Stadt Bonn soll eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzeptes „Entsorgung von Laub und Wiesenschnittgut“ gegründet werden, das ggf. auf weitere Kommunen aus der Region ausgeweitet werden kann. Gehölz- (waldartige Bestände) und Strauchbestände o Natürliche Entwicklung von Gehölzrändern o Abschnittsweise Rückschnitt von Strauchbeständen o Umwandlung in heimische und insektenfreundliche Straucharten, Erstellung einer ewntsprechenden Pflanzliste o Entwicklung von „Naturgehölzflächen“ (z.B. in StadtNaturparks) Weitere Maßnahmen Neben einem verstärkt ökologisch ausgerichteten Grünflächenmanagement werden folgende Konzepte weiterentwickelt Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 229 Erhaltung und Entwicklung der kulturlandschaftsprägenden Streuobstwiesen Das Kölner Obst-Kataster weist ca. 70 ha Obstwiesenbestände im Stadtgebiet aus. In enger Zusammenarbeit mit der „Obstwiesenkommission“ (Vielzahl von Kölner Verbänden und Vereinen) und der Biologischen Station Leverkusen/Köln wird ein Gesamtkonzept erarbeitet, das folgende Aspekte beinhaltet. o Erfassung aller städtischen Obstwiesen, Obstreihen und Einzelpflanzungen in Grünanlagen im Baumkataster o Durchführung einer Biotopbaumkartierung (abgeschlossen) o Bestimmung der Sorten (Auftrag Frau Pfeffer, Pomologin) o Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für 33 Obstwiesen o Erstellung von Pflegepläne (Biologische Station, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Umwelt- und Verbraucherschutzamt) o Monitoring Biologische Station Leverkusen/Köln Gartenlabore Um das Thema Gärtnern in der Stadt weiterzuentwickeln, werden zurzeit mit finanzieller Unterstützung durch die EU (EFRE) zwei „Gartenlabore“ umgesetzt. Ziel ist es vor allem Menschen aus den angrenzenden Sozialräumen an das Gärtnern und die Produktion von Lebensmitteln heranzuführen. Gleichzeitig werden auch verschiedene Ansätze und Gartenformate zwischen Gemeinschafts- und Kleingärten erprobt. Die Umsetzung erfolgt unter Einbezug der bürgerschaftlichen Umweltakteure und berücksichtigt die Belange der Artenvielfalt und des Naturerlebens. Kleingartenwettbewerb „Bunte Gartenvielfalt“ In 2018 wurde erstmals der Kleingartenwettbewerb „Bunte Vielfalt“ ausgelobt. Ziel ist es, vor allem die ökologische Funktion von Kleingartenanlagen herauszustellen und zu entwickeln. Ökologische Funktionen bestehen nicht nur in der ausgleichenden Wirkung auf das innerstädtische Klima, sondern insbesondere in dem Potential zur Stärkung der Biodiversität. Maßnahmen, die die Kreislaufwirtschaft durch Kompostierung, ökologische Düngung und Pflanzenschutz, den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, insbesondere Wasser und Boden, fördern, sollen deshalb kontinuierlich gefördert werden. Der vom Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V., und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ausgelobte Wettbewerb soll langfristig durchgeführt werden. Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 230 Erarbeitung Konzept „Essbare Stadt Köln“ Die Stadt Köln hat ein Konzept „Essbare Stadt Köln“ erarbeitet. In enger Zusammenarbeit mit Kölner Ernährungsrat und unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft wurde ein weitergehender „Aktionsplan“ erarbeitet, der die Aspekte einer „Essbaren Stadt“ umfasst, auch in Hinblick auf die öffentlichen Grünräume. Durch den Fokus auf die Thematik „essbar für Mensch und Tier“ beinhaltet das Konzept auch den Gesichtspunkt der Biodiversitätsförderung. Umstellung der Wechselbeetbepflanzung Auch kleine Bereiche können insbesondere Insekten als wichtige (Teil-)Lebensräume dienen. Um die Natur auch in den innerstädtischen Bereich zurückzuholen, wird sich die Auswahl der Pflanzen zur Bestückung der Wechselbeete zukünftig an den Erfordernissen der Biodiversität orientieren. Kommunales Ökokonto Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt arbeitet mit dem Amt für Landschafspflege und Grünflächen an der Konzeption und Umsetzung eines kommunalen Ökokontos für die Stadt Köln. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die Eingriffsregelung, den Artenschutz und die Biodiversität wird das kommunale Ökokonto einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Erhöhung der Artenvielfalt beitragen. Aktive Unterstützung der Schulgartenaktivitäten Schulgärten sind wichtige Elemente zur Vermittlung von Natur an Bildungseinrichtungen. Sie dienen dabei nicht nur der anschaulichen Gestaltung von Unterricht, sondern bieten auch Ruhezonen im Bereich des Schulganztages und tragen somit zu einer höheren Aufenthaltsqualität bei und helfen, Aggressionen zu reduzieren. Um die Schulgärten zu fördern werden nicht nur Flächen zur entsprechenden Gestaltung vorgesehen, sondern die Schulen auch aktiv unterstützt. C. Arten- und Biotopschutz Großstädte bieten mit ihren zahlreichen unterschiedlichen Lebensräumen ein Refugium für viele Pflanzen, die in der Landschaft außerhalb der Städte oft schon verschwunden sind. Doch was man nicht kennt, kann man nicht schützen. Das Projekt des BUND "Köln kartiert" setzt genau dort an. In den Jahren 2013-15 wurden die Pflanzen im Kölner Stadtgebiet bestimmt und kartiert. Die zusammenfassende Dokumentation mit Verbreitungskarten der einzelnen Pflanzenarten ist in einem Atlas zu finden. Auch in Bezug auf die Tierwelt der Stadt Köln gibt es eine Reihe von Untersuchungen (u.a. Zauneidechsen-, Wechselkröten-, Kreuzkrötenkartierung, die als Grundlage zur ökologischen Gestaltung herangezogen werden können. Zusätzlich ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Insekten in Bearbeitung. Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 231 Maßnahmen: Köln kartiert – Botanische Vielfalt in Köln In Zusammenarbeit mit dem BUND werden Standorte seltener und geschützter Pflanzen im öffentlichen Grün bestimmt und angepasste Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Pflanzen erarbeitet und umgesetzt. Insektenfreundliche Stadt Durch die Krefelder Studie ist der enorme Verlust der Insekten und damit auch das ganze ökologische Ausmaß erkennbar geworden. Daher ist es dringend geboten, dem durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Neben den landwirtschaftlichen Flächen spielen für den Erhalt auch öffentliche Grünflächen und Privatgärten eine große Rolle. Um diese Thematik in Köln aufzugreifen, erstellt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf der Grundlage von zwei politischen Beschlüssen ein Konzept zur insektenfreundlichen Stadt und entwickelt u.a. aufbauend auf einer größer angelegten Erhebung der Insektenbestände ein Maßnahmenkonzept zur Förderung der Entomofauna auf dem gesamten Stadtgebiet. Dach- und Fassadenbegrünung Nicht nur in Bezug auf die Klimawirksamkeit stellen Dach- und Fassadenbegrünung einen wesentlichen Faktor dar. Bei der richtigen Pflanzenauswahl bieten sie auch der heimischen Fauna einen wichtigen (Teil-)Lebensraum. Das Projekt Grün hoch drei des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes soll zu einer Verstärkung der Umsetzung solcher Maßnahmen im privaten Bereich beitragen. D. Wald und Forstwirtschaft – nachhaltige Nutzung Der Kölner Wald als naturnahes Ökosystem trägt erheblich zur Sicherung der biologischen Vielfalt bei. Er ist Produktionsstätte für den nachwachsenden Rohstoff Holz, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Grundlage unverzichtbarer Schutzfunktionen, klimatischer Ausgleichsraum und Erholungsraum für den Menschen. Insgesamt ist der Zustand der biologischen Vielfalt in den Wäldern im Vergleich zu anderen Lebensräumen am günstigsten. Seit 2001 wird die Bewirtschaftung des Kölner Waldes nach dem deutschen FSC ® -Standard zertifiziert. Dies fördert grundsätzlich die Biodiversität, da 5% der Waldfläche als Referenzflächen aus der Nutzung zu nehmen sind (Prozessschutz) und verschiedene Bewirtschaftungsstandards naturschutzfachlicher ausgerichtet sind. In Köln wurden auf freiwilliger Basis insgesamt 16% der Waldflächen aus der Nutzung genommen. Diese Flächen liegen zum großen Teil in oder in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten, so dass sich hier eine hohe Artenvielfalt entwickeln kann. Der Kölner Wald wird naturnah bewirtschaftet und beherbergt eine Vielfalt an Flora und Fauna. Er erfüllt eine Vielzahl an Schutzfunktionen und lädt zur Erholungsnutzung ein. Die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Alt- und Totholzanteilen erhält und schafft standort- und funktionsgerechte, standortangepasste und klimaplastische Wälder. Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 232 Teilziel Die Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes wird erhalten und entwickelt. Maßnahmen: Erhöhung der 16% Naturwaldentwicklungsflächen Auf der Grundlage des Landschaftsplans wurden Geschützte Landschaftsbestandteile in städtischem Besitz mit dem Entwicklungsziel „Brachfläche/Sukzession) identifiziert. Insgesamt 130 ha in der Prüfung. Das Entwicklungsziel für diese Flächen wird in „Naturwaldentwicklungsflächen“ umformuliert. E. Auen und Fließgewässer Die funktional mit den Gewässern eng verflochtenen Flussauen haben eine große Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität. Flussauen sind bedeutende Biotopverbundkorridore und sie tragen als natürliche Überflutungsräume wesentlich zum Schutz vor Hochwasserschäden bei. Die Gewässer und ihre Auen in Köln bieten den heimischen Tier- und Pflanzenarten einen qualitativ und quantitativ bedeutsamen Lebensraum in ausreichender Größe und Qualität. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie formuliert die Vorgaben für die Entwicklung der Fließgewässer. Maßnahmen: Pflege der Deichwiesen Die Deichwiesen im Stadtgebiet von Köln umfassen eine Fläche von über 90 ha. Die zweimalige Mahd wird durch Auftragnehmer durchgeführt. Zum Teil zeigen die Wiesen aufgrund der Standortbedingungen und der Exposition ein hohes Artenspektrum. In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz werden die hochwertigen Bereiche erfasst und ein Mahdregieme, welches die besonderen Schutzanforderungen der extensiven Magerwiesen berücksichtigt, etabliert. Bestandteil der Pflege ist auch der Abtransport und ggf. die Nutzung des Mahdgutes. Anlage von Uferrandstreifen Der politische Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung im Rahmen des Umsetzungsfahrplans aus der Wasserrahmenrichtlinie wird durch die Einrichtung eines Ökokontos bei den Stadtentwässerungsbetrieben (STEB) unterstützt und die Maßnahmenumsetzung wird durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt begleitet. Die aufzuwertenden Flächen werden prioritär so ausgewählt, dass sie bachbegleitend angelegt werden. Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 233 F. Bewusstseinsbildung und Kooperation Ziel der städtischen Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Natur ist die Bewusstseinsbildung über die Zusammenhänge zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt im urbanen Raum und einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Um die Bildungsarbeit und das Informationsangebotes zur biologischen Vielfalt vor Ort zu stärken sind weiterführende Maßnahmen vorgesehen. Teilziel Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement in den Veedeln und stärkt die Stadtgesellschaft als Partner. Das Verständnis der Kölner Einwohner/-innen, insbesondere der Schüler/-innen für Natur und Umwelt ist gefördert. Maßnahmen: Vermittlung Stadtgrün Naturnah o Stadtinformationskampagne 2019 In 2019 wird eine Stadtinformationskampagne zum Thema Stadtgrün-Naturnah durchgeführt. Diese umfasst – eine Plakataktion Citylightposter Gesamtstadt, Erweiterung des Internetauftritts, Vor-Ort-Beschilderung, Durchführung von Presseterminen o Erweiterung Internetauftritt Der vorhandene Internetauftritt wird ergänzt und erweitert um Themen- und Maßnahmenschwerpunkte des Projektes Stadtgrün-Naturnah o Vor Ort Information Beschilderung Das Logo Stadtgrün naturnah dient der Ausweisung und Kennzeichnung von naturnahen Flächen unterschiedlichster Art im gesamten Stadtgebiet. Das Logo ist angelehnt an die Form der offiziellen Beschilderung von Schutzgebieten. Zusätzlich werden DIN A 3 Informationstafeln dort aufgestellt, wo aktuell Maßnahmen umgesetzt werden. o Pressetermine In 2019 werden 2-3 Vor-Ort-Pressetermine durchgeführt um Maßnahmen aus dem Gesamtkonzept Stadtgrün-Naturnah vorzustellen. Sonstige Umweltbildungsmaßnahmen Förderung von Patenschaften Zurzeit werden ca. 1.300 Baum- und Grünflächenpatenschaften betreut. Die Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Umsetzung der Patenschaften werden weiterentwickelt. Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 234 Beigefügt wird eine Empfehlungsliste von geeigneten insektenfreundlichen Pflanzen zur Bepflanzung von Baumscheiben. Eine Samentüte mit heimischem Saatgut wird als „Dankeschön“ beigefügt. Bei der Beratung der Paten werden ökologische Aspekte in den Vordergrund gestellt. Fortführung der öffentlichkeitswirksamer Biodiversitätsprojekte Die bisher gestarteten Biodiversitätsprojekte wie das Wildbienen-, das Spatzen- sowie das Schulgartenprojekt werden fortgesetzt und erweitert. Der Schwerpunkt der Projekte setzt hier insbesondere auf die Neugestaltung von Flächen unter Mitwirkung der Bürger. Auf diese Weise wird, neben der Schaffung neuer Lebensräume auch, der Wert der heimischen Natur erlebniswirksam vermittelt. Maßnahmen erfolgen sowohl im öffentlichen und im Bereich der Bildungseinrichtungen, als auch in privaten Bereichen. Auch Wohnungsbaugesellschaften werden einbezogen. Außerschulische Lernorte Die außerschulischen Lernorte - Waldschule Köln, Grüne Schule Flora, Zooschule, Freiluga und Finkens Garten bilden einen wichtigen ersten Anstoß zur Naturbildung. Zur stärkeren Abstimmung der Lehrinhalte soll ein Verbundprojekt geschaffen werden. Umsetzung des Umweltbildungskonzeptes Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Umweltbildungskonzept wird umgesetzt. Es soll die Bemühungen zum Umwelt- und Naturschutz des bürgerschaftlichen Engagements bündeln und unterstützen. Dies erfolgt u.a. durch die Auflage eines Fördertopfes. Da darüber hinaus die außerschulischen Lernorte in der Regel für jedes Kind in der Regel nur einmalig Umwelt- und Naturbildung vermitteln, soll der Fokus zusätzlich auf die Dezentralisierung von Naturerlebnismöglichkeiten gelegt werden. Ein zentrales Element stellen hier aufgrund des Schulganztages die Schulfreiflächen dar. Momentan werden in diesem Kontext an 30 Bildungseinrichtungen unter Mitwirkung der Schüler*Innen Wildbienenlebensräume angelegt und mehr als 10 Schulgärten betreut. Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen Die Einrichtung eines Zentrums auf Gut Leidenhausen soll einen zentralen Ort der Umweltbildung mit dem Hauptfokus Biodiversität schaffen. Im Rahmen der Arbeit wird nicht nur ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm zur Naturbildung aufgelegt, sondern durch die gezielte Anlage von Schaubiotopen die Natur in möglichst vielen Facetten auch anschaulich erlebbar gemacht. Als erstes Element wurde ein Wildbienenpfad errichtet, der mit Hilfe eines zugehörigen Rallyeheftchens auch ohne weitere Anleitung erlebbar ist. Weitere Elemente, wie Tümpel, Naturhecke, Trockenmauer etc. sollen folgen. Fortführung der informellen Arbeitsgruppen Die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Partnern bestehenden informellen Arbeitsgruppen sollen fortgeführt und ggf. stärker untereinander vernetzt werden. o Arbeitsgruppe NABU / BUND – Stadtverwaltung o Arbeitsgruppe Essbare Stadt o Arbeitsgruppe Obstwiesenkommission o Arbeitsgruppe Labelverfahren Stadtgrün-Naturnah o Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen o Arbeitsgruppe Gartenlabore Grünhandbuch Köln Stadtgrün naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 235 Bündelung der Aktivitäten Vor dem Hintergrund der zahlreichen Projekte, Informations- und Umweltbildungsangebote, soll eine Bündelung der Aktivitäten in Form einer Anlaufstelle für interessierte Bürger beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz geschaffen werden. Grünhandbuch Köln Sonstige Hinweise Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 236 Sonstige Hinweise Grünhandbuch Köln Sonstige Hinweise Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 237 33. Leitungsauskünfte Auskunft über das Online-Portal BIL https://portal.bil-leitungsauskunft.de/login covestro Currenta Evonik Gascade Infraserv nwowhv Open Grid Thyssengas Auskunft über Online-Portale der Leitungsbetreiber euNetworks https://planauskunft.eunetworks.de/lisa/ RheinEnergie https://as2.rheinenergie.com/ StEB https://onlineplanauskunft.steb-koeln.de/ NetCologne https://planauskunft.netcologne.de/ Unity Media https://planauskunft.unitymedia.de/OPLA-DE/ Vodafone / Kabel Deutschland https://partner.kabeldeutschland.de/webauskunft Westnetz https://bauauskunft.westnetz.de/BauAuskunftService/ Auskunft per E-Mail 37-Berufsfeuerwehr Leitungsauskunft.Feuerwehr@stadt-koeln.de Colt planauskunft.duesseldorfkoeln@hemminger.info DB db.kt.dokumentationsservices-essen@deutschebahn.com gvg netze@gvg.de gtt (interoute) leitungsauskunft@gtt.net KVB Guenter.Krebs@kvb-koeln.de mti-teleport planauskunft@mti-teleport.de strassen-nrw franz.pietsch@strassen.nrw.de Ströer GLimberger@stroeer.de Telekom Martin.Wolf@telekom.de verizon planauskunft@de.verizon.com E-Mailabfrage Der Abfragebereich ist deutlich zu beschreiben. Eine Bilddatei (.jpeg, .png) mit einer eindeutigen Darstellung (z.B. Grundkarte mit rotumrandetem Abfragebereich) ist beizufügen. Grünhandbuch Köln Sonstige Hinweise Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 238 Mustertext für E-Mailabfrage „Sehr geehrte Damen und Herren, für o.a. geplantes Bauvorhaben ist die Kenntnis der Lage sowie die Ausmaße aller vorhandenen und geplanten Leitungen, Hausanschlüsse, unterirdischer Anlagen und oberirdischer Aufbauten zwingend erforderlich. Ich bitte um kurzfristige Zusendung der Planunterlagen zu planerischen Zwecken in digitaler Form (dxf/dwg) mit Angabe der Koordinaten (UTM / ETRS89) und Höhenbezug auf NHN als auch im *.pdf-Format zum maßstabsgerechten Ausdruck. Zur besseren Orientierung des infrage kommenden Bereiches habe ich eine *.png-Datei beigefügt. Fehlanzeige ist erforderlich. Noch eine zusätzliche Bitte: Überprüfen Sie die Angaben zu Ihrer Adresse und teilen Sie uns eine Änderung oder Ergänzung umgehend mit. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen…“ Anschriften der Leitungsbetreiber Stadt Köln Berufsfeuerwehr Abt.: 373/11 (Netze) Scheibenstr. 13 50737 Köln Tel.: 0221/9748-3111 COLT Technology Services GmbH Bearbeitung durch: Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH Region Nord Am Schwarzgraben 13 04924 Bad Liebenwerda Phone: +49(35341)15050 Covestro AG Kaiser-Wilhelm-Allee 60 51373 Leverkusen Deutschland Tel.: +49 214 6009 2000 Currenta GmbH & Co. OHG Chempark L7 51368 Leverkusen Tel: 0214-30 55380 Grünhandbuch Köln Sonstige Hinweise Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 239 Deutsche Bahn DB Kommunikationstechnik GmbH Holle Str. 3 45127 Essen Markus Ische Tel: 0201 182 2253 euNetworks GmbH Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main Tel: +49 69 905 54 0 Evonik Industries AG Paul-Baumann-Str. 1 45764 Marl Tel: 02365-49-4900 Gascade Gastransport GmbH Kölnische Straße 108-112 34119 Kassel Tel: 0561-934-1071 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (gvg) Max-Planck-Str. 11 50354 Hürth Tel: 02233-7909-0 gtt (interoute) Prinzenallee 9 40549 Düsseldorf Tel: 0211 50736-100 InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG Bearbeitung durch: Fleischer & Teusner Kessenicher Straße 123 53879 Euskirchen Tel: 02251 58886 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Bereich Planung u. Entwurf (2721) Scheidtweilerstr. 38 50933 Köln Günter Krebs Tel. 0221-547-3422 Grünhandbuch Köln Sonstige Hinweise Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 240 mti-teleport GLH-Auffanggesellschaft für Telekomunikation mbH Möwenweg 2a 86938 Schondorf Tel: 08192-9969363 NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH Am Coloneum 9 50829 Köln Tel: 0221-2222-0 Nord-West Ölleitung GmbH (nwowhv) Kolkerhofweg 130 45478 Mülheim a.d. Ruhr Tel: 0208-99955-21 Open Grid Europe GmbH Kallenbergstr. 5 45141 Essen Tel: +49 201-3642-0 RheinEnergie Parkgürtel 24 50823 Köln Tel: 0221-178-3332 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ostmerheimer Straße 555 51109 Köln Telefon: (0221) 221 268 68 Landesbetrieb Straßenbau NRW Deutz-Kalker-Straße 18-26 50679 Köln ( Deutz ) Tel: 0221 / 8397 - 283 Ströer Media Deutschland GmbH Ströer-Allee 1 50999 Köln Tel: 02236-9645-0 Deutsche Telekom Technik GmbH Technik Niederlassung West Martin Wolf (Gehörlos) Sb Dokumentation Saarstr. 12, 47058 Duisburg +49 391 580 243 975 ( Fax ) +49 391 580 107 324 (Fax) für Planauskunft Grünhandbuch Köln Sonstige Hinweise Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 241 Thyssengas GmbH Liegenschaften und Geoinformation Emil-Moog-Platz 13 44137 Dortmund T+49(0)231/91291-2277 Unity Media Group Michael-Schumacher-Str.1 D-50170 Kerpen Telefax:+49(0)2273/59470782 Verizon Deutschland GmbH Rebstöcker Straße 59 60326 Frankfurt am Main Tel.: 069 / 97268-6934 Vodafone Kabel Deutschland GmbH Betastraße 6 - 8 85774 Unterföhring Telefon: 0800 - 27 87 000 Westnetz GmbH Florianstraße 15-21 44139 Dortmund Tel.: 0800 93786389 Grünhandbuch Köln Sonstige Hinweise Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 242 34. Wichtige amtliche Links Für Planungs- und Bauvorhaben sind diverse Genehmigungen bei städtischen Dienststellen bzw. politische Beschlüsse einzuholen. Die entsprechenden Antragsformulare und Hinweise bzw. Zuständigkeiten können über die amtlichen Links aufgerufen werden. Städtische Links für Planungs- und Bauvorgaben: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/gestaltungshandbuch http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/kampfmittelraeumung https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/abfallerzeugernummer/ http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/anzeige-fuer-das-auf-und-einbringen-von-boden-und- material-1 http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/denkmalschutz/suche-der-denkmalliste http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/befreiungausnahme-vom-landschaftsschutz-1 http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ausschuss-fuer-umwelt- und-gruen http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/mitwirkung/leitlinien-buergerbeteiligung/ http://kp1ua090/intranet/themen/einkauf/index.html https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/bauen-wohnen http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/wasserschutzzonen Genehmigung von Vorhaben in Schutzzonen von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an Rhein und Sieg (Bezirksregierung Köln): https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/hochwasserschutz/schutzstreifen/index.html Grünhandbuch Köln Sonstige Hinweise Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 243 35. Planinhalte Allgemeines In diesem Kapitel werden Standards für die zeichnerische Darstellung in den Leistungsphasen 2 (Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) formuliert. Grundsätzlich gilt, dass die Darstellung dem Verständnis dient und die in der jeweiligen Leistungsphase erforderlichen Informationen transportiert. Dabei ist auf Übersichtlichkeit und gute Lesbarkeit zu achten. Generelle Planinhalte in allen Leistungsphasen: Schriftfeld Legende Maßstabsleiste Nordpfeil Inhalte des Schriftfeldes: Logo der Stadt Köln Logo des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen Projektname, ggf. kurze Beschreibung Planinhalt Plannummer Plangröße Ersteller bzw. Bearbeiter Maßstab Erstellungsdatum Felder für Unterschriften (67; 671; 671/4; 671/46; ggf. 671/42; 671/44) Index Grünhandbuch Köln Sonstige Hinweise Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 244 Beispiel für Schriftfeld Planinhalte Vorplanung (LPH 2) Darstellung des Planungskonzepts aufgrund der Ergebnisse der Grundlagenermittlung. Grundlegende Informationen, die in Vorentwurfsplänen dargestellt werden: Topographie; weitere standörtliche und ökologische Rahmenbedingungen Umweltbelange (Natur- und Artenschutz, vegetationstechnische Bedingungen) gestalterische und funktionale Anforderungen Informationen, die der Kostenschätzung dienen Grünhandbuch Köln Sonstige Hinweise Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 245 Entwurfsplanung (LPH 3) Die Entwurfsplanung baut auf der Vorplanung auf und vertieft die darin enthaltenen Informationen. Der Entwurf wird im Maßstab 1 : 500 bis 1 : 100 dargestellt und enthält ergänzende Angaben zu folgenden Punkten: Bepflanzung Materialien; Ausstattungen Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben Ausführungsplanung (LPH 5) In der Ausführungsplanung werden Pläne (Maßstab 1 : 200 bis 1 : 50) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben erstellt. Dazu gehören auch Detail- und Konstruktionszeichnungen. Ausführungspläne enthalten besonders Angaben zu Oberflächenmaterial, -befestigungen, -relief Ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen Vegetation (Arten, Sorten, Qualitäten) landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen, artenschutzrechtlichen Maßnahmen Außerdem werden Ausführungspläne mit Maßketten, Achsen, Höhen- und Gefälleangaben versehen. Die Darstellung geplanter und zu erhaltender Bepflanzung erfolgt analog zur Planzeichenverordnung (PlanZV) Grünhandbuch Köln Anhang Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst 246 Anhang Baustelleneinweisung Baumscheibendetails im Maßstab 1 : 25 Offene Baumscheibe mit Rasen Überpflasterbare, nicht befahrbare Baumscheibe Offene Baumscheibe mit Rasen und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich Offene Baumscheibe mit Pflaster und erweitertem, befahrbarem Baumgrubenbereich Offene Baumscheibe mit Pflaster in befestigter Fläche Offene Baumscheibe mit wassergebundener Decke Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtgrün und Forst Baustelleneinweisung Baustelle: ................................................................................................... - Meldung Baubeginn mit Bauzeit an Rechnungsprüfung samt und Vergabeamt - Bautagebuch und Anwesenheitsliste führen - Bauzeit beachten bzw. einhalten - Verkehrszeichenplan bzw. Leitungspläne einholen - Bestandsdokumentation vor Baubeginn - Nachunternehmer nur mit schriftlicher Genehmigung - Nachträge nur nach Abstimmung bzw. rechtzeitiger Anmeldung - Änderungen bzw. Abweichungen vom LV unverzüglich anzeigen - Materialien aus LV sind verbindlich - Stundenlohnarbeiten nur in Ausnahmefällen - Sonstiges:....................................... ................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. Einweisung erfolgte am: ............................................................................ Auftragnehmer: ......................................................................................... Auftraggeber: ............................................................................................. -
Anfrage der SPD-Fraktion AN 2323-2021
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An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Teresa De Bellis-Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD -Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.11.2021 AN/2323/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender- Mainstreaming-Pilot Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in di e Tagesordnung des Ausschusses am 08.11.2021 aufzunehmen: Bei städtebaulichen Vorhaben, Planungen und Entsche idungen werden die Bedürfnisse und Perspektiven von Frauen und Mädchen weniger beachte t als die von Männern und Jungen. Dabei müssten die Stadt sowie auch ihr öffentlicher Raum und ihre öffentlichen Einrichtungen für alle da sein. Das gilt unabhängig von Alter, Herkunft oder Behinderung, aber eben auch von Geschlecht. Beispiel 1: Freizeit und Sport Im Bereich der öffentlichen Freizeitangebote etwa p rofitieren Jungen gegenüber Mädchen stark von diesem verzerrten Blickwinkel. So werden Bolzplätze oder öffentliche Sportanlagen deutlich häufiger von Jungen und jungen Männern genutzt. Mädchen hing egen, das ist wissenschaftlich unterfüttert, meiden diese Orte tendenziell und mit steigendem Alter, um sich vor Beobachtungen, Kommentaren, Anfeindungen und Belästigungen zu schützen. Darum s ind sie erst dann gleichberechtigt an der Nutzung von Sportanlagen beteiligt, wenn der notwen dige Schutz der Frauen und Mädchen bereits bei der Planung Berücksichtigung findet. Beispiel 2: Angsträume Ähnliches ist im Bereich der öffentlichen „Angsträu me“ zu beobachten: Während sich Männer häufiger in ihnen aufhalten, vermeiden Mädchen und Frauen schon ihre bloße Durchquerung, nehmen Umwege in Kauf oder weichen auf sicherere Ve rkehrsmittel aus. Das gilt zum Beispiel für falsch gestaltete Unterführungen, dunkle Ecken an W egen, Parks und Parkhäusern, an schlecht oder sparsam beleuchteten Bereichen, insbesondere an Wegen zwischen Haltestellen und Wohngebieten. In Befragungen geben Frauen und Mädchen entsprechen d häufig an, dass sie aufgrund des persönlichen Sicherheitsempfindens Umwege einplanen. - 2 - Beispiel 3: Radverkehrswegeplanung Während in den Niederlanden etwa 55 Prozent der Rad fahrenden Frauen sind, zeigt der Fahrrad- Monitor Deutschland 2019, dass 47 Prozent der Männe r mehrmals pro Woche bis täglich das Rad nutzen, jedoch nur 40 Prozent der Frauen. Auch die Nutzung des Autos ist bei Männern höher als bei Frauen. Nur im öffentlichen Personennahverkehr überwiegt der Frauenanteil. Laut einer Auswertung der GDV-Unfalldatenbank waren trotz eines geringere n Anteils beim Rad insgesamt zwei Drittel der bei einem Abbiegeunfall verletzten Radfahrenden Frauen. Ein Grund: Eine Verkehrswegeplanung, die den risikobereiten, sportlichen und konkurrenzorien tierten männlichen Radfahrer im fließenden Verkehr in den Mittelpunkt stellt. Frauen fahren demgegenüber häufig langsamer und beanspruchen weniger Verkehrsraum für sich, so dass sie mit dem schnellen Autoverkehr schlechter mithalten können. Viele Frauen geben an, dass sie eigentlich gerne mehr Rad fahren würden, jedoch davon abgeschreckt seien, weil die Wegeplanung sie oft in oder nah an den Autoverkehr zwingt. Solange die entsprechenden objektiven, wie subjektiven Kennzahl en eine Geschlechterungleichheit darstellen, liegt keine Gleichberechtigung im öffentlichen Verkehrsraum vor. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Sind der Verwaltung die geschilderten Probleme beka nnt, und welche Maßnahmen werden in diesem Fall ergriffen, um Disparitäten wirksam zu verringern bzw. aufzuheben? 2. Wie erklärt die Verwaltung die große Zahl an weibli chen Unfallbeteiligten bzw. Unfallopfern im Fahrradverkehr, und wie will sie hier entgegenwirken? 3. Welche Angsträume hat die Verwaltung identifiziert, und wie sollen diese bis wann beseitigt wer- den? 4. Welche Methoden zur geschlechtergerechten Flächenve rteilung und -nutzung, z. B. der Sport- und Verkehrsflächen, verwendet die Verwaltung in ihren Planungen? 5. Eignet sich die Problemstellung der Geschlechterver teilung in der Nutzung des öffentlichen Raums für eine Pilotierung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer -
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 26.01.2022 0211/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.01.2022 Beantwortung der Anfrage AN/2323/2021 der SPD-Fraktion betreffend "Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender-Mainstreaming- Pilot" Frage 1: Sind der Verwaltung die geschilderten Probleme bekannt, und welche Maßnahmen werden in diesem Fall ergriffen, um Disparitäten wirksam zu verringern bzw. aufzuheben? Frage 2: Wie erklärt die Verwaltung die große Zahl an weiblichen Unfallbeteiligten bzw. Unfallopfern im Fahr- radverkehr, und wie will sie hier entgegenwirken? Antwort ad 1 und 2: Der Fachverwaltung liegen keine geschlechterdifferenzierten Nutzungsstatistiken zu den angespro- chenen Institutionen oder geschlechterdifferenzierte Unfallstatistiken vor. Inwiefern das in der Anfrage skizzierte ungleiche Nutzungsverhalten zwischen Mädchen und Jungen existiert, kann daher weder bestätigt noch verneint werden. Auch die vom Polizeipräsidium Köln zur Verfügung gestellte Verkehrsunfallentwicklung unterscheidet lediglich Alters- und Nutzergruppen und lässt daher keine entsprechenden Rückschlüsse zu. Frage 3: Welche Angsträume hat die Verwaltung identifiziert, und wie sollen diese bis wann beseitigt werden? Antwort ad 3: Der Kriminalpräventive Rat (KPR) Köln wurde im Mai 2019 als gemeinsame Geschäftsstelle der Stadt und Polizei Köln gegründet, um ein Gremium zu schaffen, das sich aus gesamtstädtischer Perspekti- ve mit der sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit befasst und als Lenkungs- und Entscheidungs- gremium zur strategischen Ausrichtung eingerichteter Fachkreise agiert. Die Identifizierung von prob- lematischen Stadträumen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit (ZKS). Daher hat die Verwaltung z. B. den Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungs- bedarf“ gegründet, in dem u. a. der Themenschwerpunkt „Angsträume“ diskutiert wird. Im Zuge der Aktivitäten des Fachkreises wurden Plätze – hier besondere „Hotspots“ – der Stadt Köln betrachtet und im Hinblick auf die Kriminalität und das Unsicherheitsgefühl bei den Bürger*innen vor Ort analysiert. Darauf basierend beabsichtigt die Verwaltung, mögliche Lösungswege und Maßnah- men zu entwickeln und umzusetzen. Die „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf “ sind derzeit der Neumarkt, der Zülpicher Platz sowie der Ebertplatz. Zu allen Plätzen gibt es bereits Arbeitsgruppen, die sich regelmäßig treffen und über die Lage beraten. Weitere Arbeitsgruppen sind in Planung. Die Arbeitsgruppen verschaffen sich einen Überblick darüber, welche präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Kriminalität und einer Steigerung des Sicherheitsgefühls möglich und jeweils 2 schnell umsetzbar wären. Als Maßnahmenkatalog definiert, finden sich diese in der sog. „Lokalen Agenda“ wieder: Beispielsweise wurde am Neumarkt eine ganzjährige Beleuchtung installiert, die besonders zur Sicherheit in den Abendstunden beitragen soll. Dies steht unter anderem auch in um- liegenden Abschnitten des Zülpicher Platzes an. Weiterhin setzt die Stadt Köln auf einen vermehrten Einsatz von polizeilichen und/oder ordnungsamtlichen Streifen, die als Ansprechpersonen, aber auch zur Kontrolle von (nächtlichen) Ausschreitungen vor Ort eingesetzt werden. Damit schlecht einsehbare Bereiche vermieden werden, plant die Stadt Köln unter anderem den Rückschnitt von Sträuchern. Außerdem wurden bauliche Maßnahmen, wie die Erweiterung des Fuß- weges am Neumarkt, durchgeführt. Die Stadt Köln setzt daran, Hilfsangebote, die sich auf den öffent- lichen Raum beziehen, einzurichten und vermehrt Ansprechpersonen bereitzustellen. Weiterhin plant die Verwaltung eine Befragung zur Erfassung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Kölner Bürger*innen. Diese Befragung der Bürger*innen soll im Rahmen der „Leben in Köln“- Umfrage durchgeführt werden. Aufgrund der Pandemie musste die Umfrage – die auch durch Stadt- teilbegehungen ergänzt werden soll – zunächst zurückgestellt werden. Auch die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle (KKF) des Landeskriminalamtes Nord- rhein-Westfalen (LKA NRW) befasst sich in verschiedenen Kontexten mit dem Thema „Sicherheit im öffentlichen Raum“. Im Rahmen des im März 2021 gestarteten Pilotprojektes "Mikrosegmentanalysen als Impuls für urbane Sicherheit" (MIKUS) wird angestrebt, ein kriminalpräventives Konzept zu entwi- ckeln, das die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen soll. Übergeordnete Ziele des zu erarbeitenden Programms liegen in einer zielgerichteten Ausrichtung von Kriminalprävention, der Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und der Attraktivität von geografischen Mikrosegmenten sowie einer Verbesserung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur*innen der Kriminalprävention, insbesondere aus Polizei und Kommune. Als Pilotkommunen und -behörden sind die Stadt Köln und das Polizeipräsidium Köln, die Stadt Hamm und das Polizeipräsidium Hamm sowie die Stadt Herten und das Polizeipräsidium Recklingha- usen beteiligt. Ein besonderes Augenmerk gilt den öffentlichen Grünflächen: Das Thema Grünflächen(-bereiche) als „Angsträume“ ist schon seit vielen Jahren ein wesentlicher Bestandteil der Grünunterhaltung und der Grünplanung. Vor allem in der Frühjahrs- und Herbstzeit werden von vielen Nutzer*innen nicht über- sehbare Bereiche in Grünanlagen als „Angsträume“ empfunden. Mit der Polizei Köln wurde ein Leit- faden für die Gestaltung von Grünflächen erarbeitet (s. Anlage S. 10 - 18). Darüber hinaus wurden in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bezirksvertretung bestehende Grünanlagen im Sinne der Beseitigung von „Angsträumen“ umgestaltet. (Beispiel Rathenauplatz, In- nerer Grüngürtel - Aachener Weiher). Auch bei der Anlage neuer öffentlicher Sportangebote in Grünanlagen werden die Grundsätze des Leitfadens berücksichtigt. Frage 4: Welche Methoden zur geschlechtergerechten Flächenverteilung und -nutzung, z. B. der Sport- und Verkehrsflächen, verwendet die Verwaltung in ihren Planungen? Antwort ad 4: Die Sportfreianlagen im Kölner Stadtgebiet werden auf Grundlage von Normen, Richtlinien und Re- gelwerken geplant. Die dabei entstehenden Sportangebote sind unabhängig von Alter, Herkunft und Geschlecht nutzbar. Bei der Planung werden auch die Grundlagen der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Hierzu gehören auch sozial-funktionale Kriterien wie z. B. Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit, subjektive Sicherheit (Angsträume) sowie Barrierefreiheit. 3 Bei der Planung von Verkehrsanlagen wird für alle Teilnehmer*innen gleichermaßen die höchste Stu- fe der Verkehrssicherheit berücksichtigt. Bei Radverkehrsplanungen wird der Radverkehr, wo es möglich ist, im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs geführt, dadurch wird die Verkehrssicherheit erhöht. Frage 5: Eignet sich die Problemstellung der Geschlechterverteilung in der Nutzung des öffentlichen Raums für eine Pilotierung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting? Antwort zu ad 5: Im Rahmen der Beantwortung zur Sitzung des Ausschusses am 28. Mai 2021 (1765/2021 zu Antrag AN/0969/2021) wurden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Pilotierungen im Bereich Gender Mainstreaming/Gender Budgetierung ausführlich beschrieben. Um eine Steuerung dieser Strategien bzw. Werkzeuge durch Politik und Verwaltung in bestimmten Bereichen zu implementieren, bedarf es nach der Formulierung konkreter strategischer Ziele einer Zuordnung in messbare Handlungsziele und Wirkungskennzahlen, die unmittelbar auf die Ziele fo- kussiert sind, damit diese messbar und bewertbar sind. Grundlage dieser strategischen Komponente ist zwingend das Vorliegen eines Datenbestandes, auf dem aufgesetzt werden kann. Für Analysen im Sinne des Gender Mainstreaming werden umfassende geschlechtszugeordnete Daten benötigt, die dann auch in den Korridor dessen passen müssen, was als Ziel oder Handlungsfeld formuliert ist. Solche Datenbestände fehlen meist. Die Stellungnahmen der Fachdienststellen zu der Beantwortung der vorgehenden Fragen untermauern dies. Es ist festzuhalten, dass sich die Implementierung des Gender Mainstreaming mit Budgetierung grundsätzlich für Belange des öffentlichen Raums eignet. Vorab sind jedoch umfassende Datenerhebungen zu Nutzungen notwendig sowie ein Diskurs dar- über, welche Daten sinnvollerweise überhaupt erhoben werden sollen und datenschutzkonform erho- ben werden können. Derzeit muss die Verwaltung daher attestieren, dass die Voraussetzungen für Pilotierungen daher nicht vorliegen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf
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14.03.2022 zuletzt
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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