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0372/2023

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31. Oktober 2022, betr. Sachstand B-Plan Heliosgelände

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.01.2023, TOP 6.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4089 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Wirt 
Vorlagen-Nummer 
 0372/2023 
Freigabedatum 26.01.2023  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31. 
Oktober 2022, betr. Sachstand B-Plan Heliosgelände 
Fragestellungen: 
 
1. Welchen Sachstand haben die im Vorgabenbeschluss aufgeführten Untersu-
chungen insbesondere die Umwelt- und Verkehrsgutachten?  
 
2. Ist der Ankauf des Grundstückes für den sogenannten Kulturbaustein bereits 
erfolgt? 
 
3. Nach welchem Nutzungskonzept und von welchem Betreiber soll der Kulturbau-
stein erstellt werden? 
 
4. Mit welchem Kostenrahmen ist für die Erstellung und Betrieb des Kulturbaustei-
nes zu rechnen? 
 
5. Wann ist mit dem Baubeginn auf dem Heliosgelände außerhalb des Schulgrund-
stückes zu rechnen? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Zu 1.)  
Derzeit finden die Vorbereitungen zur Erarbeitung der Unterlagen für die Durchführung der 
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Im Hinblick auf die gutachterlichen Anforderungen 
im Bebauungsplanverfahren wird im ersten Quartal 2023 die Beauftragung von geeigneten 
Büros für die Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung sowie eines Verkehrsgutach-
tens erforderlich sein. 
 
Welchen zeitlichen Horizont die Erstellung der Leistungsprofile für die benannten Gutachten, 
die Beauftragung von geeigneten Büros und die durchzuführenden gutachtlichen Untersu-
chungen – im Gesamtzusammenhang des Bebauungsplanverfahrens – in Anspruch nehmen 
werden, kann jedoch nicht explizit mitgeteilt werden. Aufgrund der Priorisierung von Bauleit-
planverfahren im Stadtplanungsamt und der damit zusammenhängenden Personalisierung 
können die vorgenannten Aufgaben erst ab Februar 2023 in Angriff genommen werden.

2 
 
Zu 2.)  
Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.09.2020 (2279/2020) beauftragt, die für den Kul-
turbaustein Helios vorgesehene Fläche zu erwerben, konkret die Flurstücke 2045/39, 513 und 
540 Flur 72 Gemarkung 054963 Ehrenfeld. Der bauliche Bestand mit der bisherigen kulturel-
len Nutzung erstreckt sich auch auf eine nicht zu erwerbende angrenzende private Fläche.  
 
Die weit fortgeschrittenen Ankaufsverhandlungen wurden zuletzt durch Unsicherheiten hin-
sichtlich der Zulässigkeit der bisherigen kulturellen Nutzungen im Gebäudebestand gestört. 
Ursprünglich war die Genehmigung der derzeitigen kulturellen Nutzung nur bis zum Neubau 
der benachbarten Schule erteilt. 
  
Um sicherzustellen, dass die aktuelle Nutzung solange fortgesetzt werden kann, bis der noch 
in der Planung befindliche Neubau für einen Kulturbaustein entsteht, wurde eine unbefristete 
Genehmigung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt. Nach aktueller Auskunft und 
vorbehaltlich der noch fehlenden Stellungnahmen zweier Fachdienststellen kann mit einer 
Genehmigung gerechnet werden. 
 
Zu 3.)  
Um ein tragfähiges und sinnvolles Nutzungskonzept zu erstellen, muss ein Schallgutachten 
vorgelegt werden. In diesem muss die Frage geklärt sein, ob und unter welchen Vorausset-
zungen ein Club im Kulturbaustein umsetzbar ist. Die weiteren möglichen Nutzungen können 
dann konzeptionell geplant werden.  
 
Nach dieser Konzeption kann dann über ein Betreibermodell gesprochen werden.  
 
Zu 4.) 
Genaue Zahlen können erst dann seriös berechnet werden, wenn klar ist, welche Nutzungen 
in welchem Umfang im Kulturbaustein umgesetzt werden.  
 
Zu 5.) 
Eine weitere Bebauung auf dem Heliosgelände ist aus städtebaulichen Gründen nur mit der 
Schaffung des Planungsrechts durch die Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplans „Heliosgelände“ möglich. Diese bauplanungsrechtlichen Vorgaben gelten auch für 
die Realisierung des Kulturbausteins.   
 
Darüber hinaus besteht ein privatrechtlicher Pachtvertrag für die Fläche des Burger Kings 
entlang des Ehrenfeldgürtels bis zum Jahr 2032. Vor Ablauf des Pachtvertrags ist auf diesem 
Grundstück keine Neubebauung durch die Eigentümerin zu erwarten.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0372/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.01.2023
Erstellt
24.01.2023 15:33