2008/0421
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße - (Offenlagebeschluss)
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anlage 1
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 18.09.2008
Der Magistrat
Begründung
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB)
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71
– Dieburger Straße / Gutenbergstraße –
für das Gebiet zwischen Dieburger Straße 22 und 32, Spirwesweg und Gutenbergstraße 9
Ausschnitt aus der Stadtkarte im Maßstab 1:2500 mit Geltungsbereich des Bebauungsplans N 71
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
INHALTSÜBERSICHT Seite
1.0 Rechtsgrundlagen 3
1.1 Planungsrechtliche Ausgangslage 3
2.0 Übergeordnete Planungen / sonstige Planungen 4
2.1 Raumordnung und Landesplanung 4
2.2 Flächennutzungsplan 5
2.3 Sanierungsgebiet Martinsviertel 5
2.4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 5
3.0 Plangeltungsbereich 5
4.0 Planungsanlass und Planungsziele 6
5.0 Bestandssituation 6
6.0 Planungskonzept 6
6.1 Nutzungskonzept 6
6.2 Bebauungskonzept 7
7.0 Planungsrechtliche Festsetzungen 8
8.0 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 9
9.0 Sozialplan 10
10.0 Hinweise 10
11.0 Verkehr 11
11.1 Erschließung 11
11.2 Ruhender Verkehr 11
11.3 Öffentlicher Personennahverkehr 11
12.0 Technische Infrastruktur 12
12.1 Ver- und Entsorgung 12
13.0 Schallimmissionen 12
14.0 Regenwasserversickerung 13
15.0 Grünordnerische Belange 13
16.0 Eingriff und Ausgleich 14
17.0 Altlasten 14
18.0 Unfallrisiko durch Emissionen 14
19.0 Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG - Zusammenfassung 15
20.0 Planungsstatistik 16
21.0 Durchführungsvertrag 16
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
BEGRÜNDUNG
1.0 R ECHTSGRUNDLAGEN
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen folgende Vorschriften zugrunde:
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt ge-
ändert durch Gesetz vom 22. 04.1993 (BGBI. I S. 466)
- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58)
- Hessische Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch
Art. 12 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S. 548)
- Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBI. I
S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.12.2007 (GVBl. I S. 875)
- Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt ge-
ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.11.2007 (GVBl. I S. 757)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 25.03.2002 (BGBI. I S. 1193), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.04.2008 (BGBl. I S. 686)
- Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt
geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 851)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der vom 25.06.2005
(BGBl. I 2005, S. 1757, 2797), zuletzt geändert am 23.10.2007 (BGBl. I S.2470)
Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes orientieren sich weitestgehend
an § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie an der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Nach § 12
(3) BauGB besteht aller dings keine Bindung an die Festsetzungen nach § 9 BauGB, die Bau-
nutzungsverordnung sowie die Planzeichenverordnung. Somit können im vorhaben bezogenen
Bebauungsplan z.B. au ch andere F estsetzungen als sie na ch der BauNVO vorgesehen sind
getroffen werden.
1.1 P LANUNGSRECHTLICHE AUSGANGSLAGE
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Das geplante Projekt „Lebensmittelmarkt“ überschreitet mit einer zulä ssigen Geschossfläche
von ca. 2.320 m² den Schwellenwert von 1.2 00 m² zulässiger Gesch ossfläche gemäß Anla-
ge 1 Nr. 18.8 i.V.m. Nr. 18.6 des U mweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG), weshalb eine „Vor-
prüfung des Einzelfalls“ erforderlich wurde. Gemäß Vorprüfung (vgl. Pkt. 19.0) sind keine er-
heblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten - was auch in der Eingriff s- und Aus-
gleichsbilanz deutlich wird, die einen Biotopwertpunkteüberschuss aufweist. Daher ist eine
förmliche Umweltprüfung nach UVPG nicht erforderlich.
Da auch die sonstigen Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB vorliegen (Maßnahme der Innenentwicklung, Größe der Grundfläche nach
§ 19 (2) BauNVO kleiner als 20.00 0 m², keine Anhaltspun kte für eine Beeinträcht igung vo n
Gebieten von gemeinschaftlich er Bedeutung oder von Europäischen Vogelschut zgebieten),
wird der Bebauungspla n im beschleunigten Ve rfahren gem. § 13a Bau GB (Bebau ungspläne
der Innenentwicklung) aufgestellt.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
Beim beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB besteht keine Verpflichtung zur Durchfüh-
rung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes nach
§ 2a BauGB. Darüber hi naus ist es nicht erforderlich, nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Auskunft
darüber zu geben, welche Arten umweltbezoge ner Informationen verfügbar sind. Au ch ist kei-
ne zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu erstellen und der rechtswirksa-
me Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung korrigiert werden.
2.0 Ü BERGEORDNETE PLANUNGEN / SONSTIGE PLANUNGEN
2.1 R AUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG
In der raumordnerische n Konzeption wird die Wissenscha ftsstadt Darmstadt als Oberzentrum
im Verdichtungsraum eingestuft. Sie liegt im Kreuzungspunkt der Regionalachsen F rankfurt –
Darmstadt – Bensheim – Heppenheim sowie Groß-Gerau – Darmstadt – Dieburg.
Großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11 (3) BauNVO ist grundsätzlich nur in Ober- un d
Mittelzentren zulässig, wobei Darmstadt als Oberzentrum eingestuft ist.
Planungsrechtlich sind g roßflächige Einzelhandelsbetriebe nur in Kern- oder Sondergebieten
zulässig und somit nur innerhalb von Flächen, die im Regionalplan Südhessen (RPS) 2000 als
Siedlungsbereich Bestand und Zuwachs ausgewiesen sind. Das Projektgebiet ist im RPS 2000
als Siedlungsbereich (Bestand) ausgewiesen. Somit ist das geplante Vorhaben den Zielen des
RPS 2000 angepasst.
Eine wesentliche Begründung für die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel sind die Si-
cherung einer leistungsfähigen Nahversorgung und die Stärkung der urbanen Lebensqualität .
Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten eine wichtige Orientierung fü r die Einzelhandelsent-
wicklung.
Inhalt die ses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Wesentlich en die Sich erung eines
bestehenden Lebensmittelmarktes durch Neubau mit Ausweitung un d Modernisierung der
Verkaufsfläche auf ca. 1.300 qm.
Darüber hinaus soll die Situation der Stellplätze, des Vorbereiches und der Andienungsflächen
neu organisiert werden. Durch die geplante Optimierung - z.B. durch Einhausung d er Andie-
nung, starke Reduzierung der oberirdischen Stellplätze und Bau einer Tiefgarage - soll insbe-
sondere die Nachbarschaft besser als bisher vor schädlichen Lärmei nwirkungen geschützt
werden. Insgesamt ist somit von e iner Verbesserung der bisherigen Gesamtsituation auszu -
gehen.
Bei dem Le bensmittelmarkt an der Dieburger Straße handelt es sich u m einen städtebaulich
integrierten Standort, der eine wichtige Funktion für die Nah versorgung der Bewohner des o-
beren Martinsviertels und der angrenzenden Stadtteile übernimmt. Städtebaulich integriert sind
Standorte mit überwiege nden Wohnanteilen ode r in dessen unmittelbarem Anschluss als Be-
standteil eines planerischen Gesamtkonzeptes mit besonderer Berücksi chtigung der Aspekte
Städtebau, Verkehr so wie Einzelhandel und Dienstleistungen. Sie zeichnen sich neben ein er
Anbindung an den ÖPNV auch durch einen anteiligen fußläufigen Einzugsbereich aus. Mit
dem geplanten Vorhaben wird das Warenangebot des bestehenden Marktes erweitert und
somit die verbrauchernahe Versorgung gestärkt. Außerdem wird das differenzierte, bedarfsge-
rechte Warenangebot zur Attraktivitätssteigerung des Stadtteils beitragen.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
Aufgrund der Vorprägung durch den vorhandenen Lebensmittelmarkt sind durch die zusätzli-
chen Verkaufsflächen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgung der umliegende n
Kommunen zu erwarten.
Zusätzlich ist anzumerken, dass im Umkreis vo n ca. 500 Metern um den Markt ca. 9.080 Ein -
wohner zu verzeichnen sind. Im Umkreis von nur ca. 1.000 m sind es bereits ca. 2 4.220 Ein-
wohner (Stand: 31.12.2006). Daraus ergibt sich , dass das Kerneinzugsgebiet des Marktes be-
reits innerhalb eines Umkreises von ca. 1.000 m erreicht ist. Angrenzende Kommunen fallen
somit nicht in den Kerneinzugsbereich des Marktes und sind daher auch nicht von nachteiligen
Auswirkungen betroffen.
2.2 F LÄCHENNUTZUNGSPLAN
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Plange-
biet als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Da die künftige Nutzung hiervon abweicht, muss der Flä-
chennutzungsplan geä ndert werden. Aufgrund der Anwen dbarkeit de s § 13a BauGB (siehe
Pkt. 1.1) kann dies o hne förmliches Verfahren im Wege der Berichtigung er folgen.2.3
S ANIERUNGSGEBIET MARTINSVIERTEL
Das Plangebiet liegt a m südöstlichen Rand des Sanierungsgebietes Martinsviertel , das auf-
grund der f örmlichen Festlegung vom 27.07.1972 im rechtswirksamen Flächennut zungsplan
kenntlich gemacht ist. Es reicht hier bis zur Dieburger Straße. Die Ziele der erhaltenden Stadt-
erneuerung im als Sanierungsgebie t festgesetzten Martinsvi ertel werden in der vorliegenden
Planung berücksichtigt. Die gemäß Baugesetzbuch vorgeschriebene frühzeitige Erörterung der
Sanierung und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungsziele wurde in der
Zeit vom 21.01.2008 bis einschließlich 21.02.2008 durchgeführt.
2.4 G ESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG
Nach dem Gesetz über die Umwelt verträglichkeitsprüfung (UVPG) ist aufgrund der Größe des
Vorhabens gemäß Nr. 18.8 in Verb indung mit Nr. 18.6.2 der Anlage 1 eine allgemeine Vorprü-
fung des Einzelfalls bezüglich der zu erwartenden umweltrelevanten Auswirkunge n durchzu-
führen. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass keine Notwendigkeit für eine Umwelt ver-
träglichkeitsprüfung besteht. Eine Zusammenfa ssung der Ergebnisse der Vorprüfung ist im
Pkt. 19.0 aufgeführt.
3.0 P LANGELTUNGSBEREICH
Das ca. 4.610 qm groß e Plangebiet umfasst die Grundstücke der Gemarkung Darmstadt, Flur
2, Flurstücke Nr. 334/3, 334/4, 334/ 5, 343/3, 34 3/5 und 343 /6. Es lieg t nordöstlich der Darm-
städter Innenstadt, an der südöstlichen Grenze des Martinsviertels, das 1972 den Status ‚Sa-
nierungsgebiet’ erhalten hat.
Der Plangeltungsbereich grenzt im Süden an die Dieburger Straße, im Norden an die Guten-
bergstraße, im Osten an die Flurst ücke 339/1 1, 345/6 un d 345/5, so wie im Westen an da s
Flurstück 337 und an d ie Parzelle d es Spirwesweges, der als Fußweg die Diebur ger Straße
mit der Gutenbergstraße verbindet.
Südlich der Dieburger Straße schließen mit d eutlich erhö ht liegende n Gebäuden das Alice-
Hospital un d die Prinzessin-Margaret-Kinderklin ik an. Die direkte Nach barschaft a n der Die-
burger Stra ße besteht aus 4- bis 5 geschossigen Geschäfts- und Wohngebäuden, während
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
sich an der Gutenbergstraße ausschließlich 4-g eschossige Wohngebäude befinden. Auch im
Blockinnenbereich grenzt östlich ein 5- geschossiges Wohngebäude an.
4.0 P LANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIELE
Anlass der Planung ist die Absicht des Vorhabenträgers, anstelle des derzeitigen Lebensmit-
telmarktes an der Dieburger Straße, der den heutigen Markterfordernissen nicht mehr gerech t
wird und dessen Parkmöglichke iten sehr eingeschränkt sind , einen neuen, in seiner Verkaufs-
fläche ausg eweiteten Lebensmittelmarkt mit ausreichende n Parkmöglichkeiten zu errichten .
Des Weiteren soll an der Gutenbergstraße die bestehende Baulücke dur ch ein Wohnhaus ge-
schlossen werden. An der Dieburger Straße sind zwei Geschäftsgeb äude vorge sehen. Um
diese Ziele zu erreichen, ist eine Neuordnung des Plangebietes erforderlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung der oben genannten Planung schaffen.
5.0 B ESTANDSSITUATION
Das Plangebiet liegt zwischen der Dieburger Straße un d der Gute nbergstraße. Auf dem
Grundstück Dieburger Straße 26 (Fl. St. 334/3, 334/5, 343/5) befindet sich derzeit ein Lebens-
mittelmarkt mit 43 Kundenstellplätzen, der von der Dieburger Straße aus erschlossen wird. Die
Warenandienung erfolgt über die Gutenbergstr aße (Baulücke zwische n Gutenbergstraße 7 A
und Gutenbergstraße 11A). Auf dem Grundstück Dieburger Straße 22 (Fl.St. 334/4, 343/6) be-
finden sich ein Restaurant, ein Ladengeschäft sowie Wohnungen in den Oberg eschossen.
Darüber hinaus befinde n sich auf dem Grundstück ein weiteres Ladengeschäft, ein Garagen-
gebäude mit 26 PKW-Abstellplätzen sowie 5 PKW-Stellplätze.
Die Gutenbergstraße liegt um einiges tiefer als die Diebu rger Straße. Dieser top ografische
Sprung erfolgt an der Südseite de r Grundstücke an der Gutenbergstraße, so da ss sich d er
Großteil des Plangebietes höhenmäßig an der Dieburger Straße orientiert.
Das Plangebiet ist fast vollständig befestigt bzw. versiegelt und bebaut. Nur ca. 6% der Fläch e
sind gärtnerisch angelegt.
6.0 P LANUNGSKONZEPT
6.1 N UTZUNGSKONZEPT
Der Vorhabenträger beabsichtig t, das Wohnhaus Dieburger Straße 22 mit den angrenzenden
Garagen sowie den bestehenden Lebensmittelmarkt abzubrechen.
An der Dieburger S traße sollen in zwei Neubauten Flächen für Arztpraxen, eine Ausbildungs-
stätte für Pflegeberufe ( ca. 160 Ausbildungsplätze), sowie Läden und Gastronomie angebote n
werden. Im hinteren Teil des Grundstücks so ll ein Lebensmittelmarkt mit ca. 1.300 m² Ver-
kaufsfläche, der den heutigen Nutzungsvorstellungen entspricht, errichtet werden.
Zusätzlich sollen in eine r Tiefgarage ca. 200 S tellplätze angeboten werden, die nicht nur de n
Kunden des Lebensmittelmarktes und der angrenzenden Geschäf te, sondern auch den Besu-
chern des Alice-Hospitals bzw . de r Prinzessin -Margaret-Kinderklinik zur V erfügung stehen.
Außerdem sollen interessierte Bewohner aus der Nachbarschaf t die Möglichkeit erhalten, dort
Stellplätze zu ermäßigten Tarifen anzumieten; insgesamt sollen hierfür ca. 25 S tellplätze zur
Verfügung stehen. 9 oberirdische Stellplätze im Vorbereich des Lebensmittelmarktes sollen nur
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
einer bestimmten Nutzergruppe – z.B. Behinderte, Mutter+Ki nd, Rettungsfahrzeuge - zur Ver-
fügung stehen. Durch die Reduzierung der oberirdischen S tellplätze kann ein großzügiger Ein-
gangsbereich für das Marktgebäude entstehen, der auch als Aufenthaltsfläche genutzt werden
kann. Die von der Gut enbergstraße aus gepla nte Andienung des Marktes soll so gest altet
werden, dass die Lärmbelastung für die Anwohner möglichst gering gehalten wird.
Mit den bes chriebenen Maßnahme n soll das Martinsviertel aufgewertet, die Nah versorgung
seiner Bewohner sichergestellt und das Plangebiet attraktiver gestaltet werden.
6.2 B EBAUUNGSKONZEPT
Die Neubebauung entla ng der Dieburger S traße sieht im ö stlichen Teil ein fünfgeschossige s
Gebäude mit S taffelgeschoss und Flachdach vor, das an die Brandwand des Nachb argebäu-
des Dieburger Straße 32 angebaut werden soll, wobei das Erdgeschoss, wie das bestehende
Nachbargebäude, gegenüber den Obergeschossen um 1,50 m zurückspringt.
Das westliche, viergeschossige Gebäude soll ebenfalls ein S taffelgeschoss mit einem Flach-
dach erhalten.
In der Gute nbergstraße soll die bestehende Baulücke dur ch ein vierg eschossiges W ohnge-
bäude mit rückwärtige m kleinen Gartenbereich geschlo ssen werden. Um eine einheitliche
räumliche Begrenzung des Straßenraums zu erhalten, wird die straß enseitige B auflucht der
Bestandsgebäude aufgenommen, wodurch ein, der Nachb arbebauung angeglichener Vorgar-
tenbereich entsteht.
Der in Teilen 2-geschossige Baukörper des Lebensmittelmarktes mit einer Größe von ca. 28,5
m x 54,5 m soll im Bereich des Erdgeschosse s an die Brandwand des Gebäudes Dieburger
Straße 34 angebaut werden. Das Obergeschoss, in dem sich die Verwaltung, die Personal-
räume und die Technik des Marktes befinden, ist gegenüb er der Bran dwand des Gebäudes
Dieburger Straße 34 u m 3,0 m zurückgeset zt, um die Belichtungs- un d Lüftungsfunktion der
Glassteinfenster des N achbargebäudes sicher zu stellen. Der Lebensmittelmarkt reicht in
westlicher Richtung bis an den Spirwesweg.
Die Andienung des neuen Lebensmittelmarktes soll, wie bei dem bestehenden Markt, über die
Gutenbergstraße erfolgen. Das geplante W ohnhaus soll im Erdgeschoss eine Durchfahrt mit
Rolltor erhalten, wobei die südlich an das Gebäude angrenzende Andienungszone sowie der
Lagerbereich aus Lärmschutzgründ en eingeha ust und mit einer Dachbegrünung versehen
werden sollen.
Unter dem Lebensmittelmarkt, dem Vorbereich und den Gebäuden an der Dieburger Straße ist
eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 200 Stellplätzen, die das vorhandene Geländegefälle
aufnimmt, geplant. Die Erschließung der Garage erfolgt üb er die Dieburger S traße, wobei die
Tiefgarageneinfahrt im Blockinneren unter dem Gebäude Dieburger S traße 30 vorgesehen ist.
Vom Spirwesweg aus soll ein direkter Zugang beide Tiefgaragengeschosse fußläufig erschlie-
ßen.
Um der neu en Bedeutung des Ortes als Dienst leistungszentrum für das Martinsviertel in der
heterogenen Bebauung der Dieburger S traße ein angemessenes Erscheinungsbild zu geben,
sollen die beiden Neubauten an de r Dieburger Straße durch ihre Gestaltung und ihre z.T. vom
Bestand abweichende Höhe als Kop fgebäude wahrgenommen werden , und dabei den dazwi-
schen verlaufenden Zugang zum Blockinnenbereich, in dem sich der Lebensmittelmarkt befin-
det, markieren.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
7.0 P LANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Art und Maß der baulichen Nutzung
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Nutzungsart - Sonde rgebiet für Einzelhan-
delseinrichtungen, Geschäfts-, Büro-, Verwaltu ngsgebäude, Arztpraxen, Schank- und Speise-
wirtschaften und Wohnungen (SO) gem. § 11 BauNVO - festgesetzt.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind bis zu einer Verkaufsflächengröße von 1.300 qm zu-
lässig.
Gaststättennutzung ist ausschließlich in den Gebäuden an der Dieburger Straße zulässig.
Zwar ist eine Zulässig keit von Gast stätten im Sanierungsge biet nur sehr eingeschr änkt mög-
lich, da im Martinsviertel die Stellp latzsituation sehr angespannt ist. Durch den Bau der an-
grenzenden Tiefgarage kann aber für den vorli egenden Standort eine ausreichend e Zahl von
Stellplätzen zur Verfügung gestellt und die Lärmimmission durch den Besucherverkehr mini-
miert werden.
Das Maß der bauliche n Nutzung wird bestimmt durch die in der Pla nzeichnung dargestellte
überbaubare Fläche sowie die maximal zulässigen Gebäudehöhen. Von der Festsetzung einer
GRZ wird abgesehen, da das Maß der baulichen Nutzung durch die Festsetzung der überbau-
baren Fläch e und der maximalen Gebäudehöhe hinreich end bestimmt ist. Um vor de m Le -
bensmittelmarkt eine attraktive Vorzone ausbilden zu können, ist die Überschreitung der südli-
chen Baugrenze für die Ausbildung einer Auskragung bzw. Überdachung um max. 5,0 m zu-
lässig.
Bei der durch die Planzeichnung f estgesetzten Zahl der Vollgeschosse bzw. der zulässigen
Gebäudehöhen, insbesondere entlang der Dieburger Straße und der Gutenbergstraße, wird
auf den Bestand Bezug genommen. Die Bezugspunkte für d eren Festsetzung liegen, da zwi-
schen Dieburger Straß e und Gute nbergstraße ein Geländ eversprung von ca. 5 - 6 m vorliegt,
an der jeweils angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche.
Die oberen Geschosse der an die Dieburger Straße angrenzenden Gebäude sind als Staffel-
geschosse auszubilden. Dabei ist an dem 5-geschossigen Gebäude das Staffelge schoss all-
seitig um mind. 1,0 m g egenüber der darunter liegenden Außenwand zurückzusetzen, um die
Bebauung an die westlich angrenzende Bebauung anzugl eichen. Im Erdgeschoss des 5- ge-
schossigen Gebäudes an der Dieburger Straße soll durch einen Rücksprung von max. 1,50 m
die bei den Nachbargebäuden bestehende Arkade weiter geführt werden.
Für erforderliche techn ische Anlag en kann die zulässige Höhe der b eiden Gebäude an der
Dieburger Straße auf einer Fläche bis zu 90 qm (max. 5-geschossiges Gebäude) und bis zu
40 qm (max. 4-geschossiges Gebäude) um 2,5 m überschritten werden.
Bauweise
Es werden keine Bauweisen festgesetzt. Die Gebäude sind innerhalb der Baugrenzen und
Baulinien zu errichten, die zusätzlich bemaßt sind.
Die überbaubare Fläche an der Gutenbergstraße wird zu den Nachbargebäuden je weils durch
Baulinien begrenzt, so d ass hier ein Anbau an die bestehe nde Bebauung erfolgen muss. Da-
mit wird die Schließung der Baulücke ermöglicht.
Entlang der Dieburger Straße sollen sich die beiden Gebäu de jeweils an die bestehende Be-
bauung angliedern. Eine Schließun g der Blockrandbebauung ist hier nicht gewünscht, da de r
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
Durchgang zum Lebensmittelmarkt (einschließlich der Pkw-Einfahrt ) auch durch eine bauliche
Zäsur gekennzeichnet sein soll.
Der im Bloc kinnenbereich angeord nete Lebensmittelm arkt soll aus Platzgründen im Westen
und Osten als Grenzbebauung errichtet werde n. Grenzbebauung ist hier möglich, da westlich
der öffentliche Fußweg (Spirwesweg) angrenzt, und östlich ein 4- bis 5-geschossiges Gebäude
bereits Grenzbebauung aufweist und somit ein Anbau in diesem Fall sinnvoll ist. Im 2. Ge-
schoss wird hier allerdings von der Grenze abgerückt, wa s durch ein e zurückge setzte Bau -
grenze kenntlich gemacht ist.
Für die zur Reduzierung der Lärmemissionen erforderliche Einhausung des Lagerbereichs und
der Andienung, ist aus Platzgründen ebenfalls teilweise eine Grenzbebauung vorgesehen.
Flächen für Stellplätze und Tiefgarage
Die für die f estgesetzten Nutzungen erforderlichen Stellplät ze sind innerhalb der ze ichnerisch
ausgewiesenen Flächen für Tiefgaragen und Stellplätze anzuordnen.
Die zweigeschossige Tiefgarage erstreckt sich von der Di eburger Straße bis zur nördliche n
Gebäudegrenze des Lebensmittelmarktes. Sie soll mit ca. 200 Stellplätzen unter anderem den
Bedarf an Kundenstellp lätzen für den Lebensmittelmarkt im i nnerstädtischen Bereich decken.
Gleichzeitig wird durch die Maßna hme der starken Motorisierung der Bevölkerung und dem
Kundenwunsch nach P arkflächen in unmittelbarer Nähe eines Lebensmittelmarktes - auch im
innerstädtischen Bereich - Rechnung getragen. Die Besucher des Alice-Hospitals bzw. der
Kinderklinik werden von dem geplanten Parkraum-Angebot profitieren. Ebenso sin d hier die
Stellplätze für die anderen Einrichtungen auf dieser Fläche untergebracht. Durch die Auswei-
sung der Tiefgarage ka nn die Zahl der oberirdischen Stellp latzflächen minimiert werden. Zu-
sätzlich zur Tiefgarage sind 9 oberirdische Stellplätze für bestimmte Bevölkerungsgruppen und
Krankenwagen ausgewiesen. Ca. 2 5 Stellplätze sind für d ie Anwohner des Martinsviertels zur
Nutzung vorgesehen. Nähere Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen.
Lärmschutz
Der Bebauungsplan ent hält Festsetzungen zum passiven L ärmschutz. Entlang der Dieburger
Straße und Gutenbergstraße sollen bei Neu-, Um- und Erweiterungsba uten bei Räumen, die
dem nicht n ur vorübergehenden Aufenthalt von Personen d ienen, bauliche Vorkehr ungen zur
Lärmminderung getroffen werden. Zum Schutz der Aufent haltsräume gegen Außenlärm ist
nachzuweisen, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile - gemäß
DIN 4109 - erfüllt werden. Damit s oll den Belastungen durch Verkehrslärm wirkun gsvoll be-
gegnet werden.
Als weitere Maßnahme ist die Einh ausung der Lager- und Andienungsbereiche vorgesehen,
durch die die Lärmimmi ssionen aus dem Andie nungsverkehr reduziert werden (siehe auch
Pkt. 13.0).
8.0 S ATZUNG ÜBER DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN
Dachgestaltung
Im Plangebiet sind gem äß Planzeichnung Flachdächer und Satteldächer zulässig. An der Gu-
tenbergstraße soll die bestehende Gestaltung der Nachbarbebauung durch die Festsetzung
von Satteldächern aufgenommen werden. Weitere Gestaltungsvorschriften zur Satteldachaus-
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
bildung bzw. der Ausbildung von Dachgauben und Dacheinschnitten werden in den Bebau-
ungsplan aufgenommen, um die Neubebauung an der Gutenbergstraße an die grü nderzeitli-
chen Baustrukturen anzupassen.
Für den Le bensmittelmarkt, die Einhausung der Andienung und der La gerflächen und für die
beiden Gebäude an der Dieburger Straße sind Flachdächer, die zu begrünen sind, festgesetzt.
Von der Begrünung kann teilweise abgesehen werden, wenn auf dem Dach Vorkehrungen zur
Nutzung der Solarenergie vorgesehen werden. I n diesem Fall ist eine Reduzierung der Dach-
flächenbegrünung um 40 % möglich.
Balkone
Balkone dürfen nicht mehr als 1/3 der Fassad enbreite einnehmen und eine Tiefe von 1,8 m
nicht überschreiten. Mit dieser Festsetzung soll erreicht werden, dass sich die Neubebauun g
auch bei diesem Bauelement in den Gestaltungsmaßstab des umgebenden Sanierungsgebie-
tes einpasst.
Vorgartenbereiche und Grünflächen
Der Vorgartenbereich a n der Gutenbergstraße sowie die ausgewiesenen nicht v ersiegelten
Freiflächen sind gärtnerisch anzu legen. An der Gutenbergstraße soll au s Gestaltungsgründen
der bestehende Vorgartenstreifen weitergeführt werden, so dass sich a uch bei der Neubebau-
ung der Vorbereich in das Gestaltungsbild der gründerzeitlichen Vorgartenzone einfügt.
Werbeanlagen
Um die Straßenverkehrsteilnehmer auf den im Blockinnenbereich liegenden Lebensmittelmarkt
aufmerksam zu machen , ist am Durchgang zum Markt - dir ekt an der Dieburger Straße - ein
Werbepylon mit einer maximalen Höhe von 7,0 m inklusive einer Werbefläche von max. 4,0 m²
zulässig. Am Marktgebäude selbst sind hinter leuchtete Einzelbuchstaben mit einer Höhe vo n
max. 0,60 m zulässig. Damit werden die Werbeflächen des großflächigen Einzelhandelsbetrie-
bes auf ein stadtgestalterisch verträgliches Niveau reduziert.
9.0 SOZIALPLAN
Die Verpflichtung, eine n Sozialpla n aufzuste llen, ergibt sich aus § 1 80 BauGB und auf der
Grundlage der Genehmigung des Regierungspräsidiums vom 17.07.1972 zur förmlichen Fest-
legung des Sanierungsgebietes. Die Mieterinnen und Miete r des Wohn- und Geschäftshauses
Dieburger Straße 22 sin d inzwischen alle ausgezogen und haben Ersatzwohnungen erhalten.
Die Betreiber der Gastst ätte verlassen Ende September 2008 die Räumlichkeiten. Der Super-
markt wird ebenfalls Ende September 2008 geräumt.
10.0 H INWEISE
Im Bebauungsplan werden Hinweise zur Lage des Plangebietes im Sanierungsgebiet Martins-
viertel, zum Verhalten beim Fund von Bodendenkmälern, zur Einschränkung des Wasser- un d
Energieverbrauchs, zur Wasserwirtschaft sowie zum Verha lten beim Auffinden von sensori-
schen Auffälligkeiten des Untergrunds gegeben.
Zusätzlich werden Hinweise zum Naturschutz, insbesond ere zum Schutz des Schwalben-,
Mauersegler- und Fledermausbestandes in den Bebauungsplan aufgenommen.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
11.0 V ERKEHR
Zur Darstellung der derzeitigen und zukünftigen Verkehrssituation wurde im Juli 2007 vom Bü-
ro für Stadt- und Verkehrsplanung - Stete-Planung - eine Verkehrsuntersuchung erstellt.
11.1 E RSCHLIESSUNG
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die südlich angrenzende Dieburger Straße und
die nördlich des Plangebiets verlaufende Gutenbergstraße. Über die Dieburger Straße ist d as
Plangebiet an die Darmstädter Innenstadt angebunden.
Die fußläufige Verbindung zwische n Dieburger Straße und Gutenbergstraße wird durch den
Spirwesweg, der westlich am Plangebiet entlan g führt, sichergestellt. Kunden aus dem nördli-
chen Martinsviertel können durch diese Fußwegeverbindung den Lebensmittelmarkt gut errei-
chen, da zusätzlich eine direkte Verbindung zum Vorplatzbereich des Marktes erfolgen soll.
Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage erfolgt über die Dieburger Straße, über eine Rampe i m
hinteren Bereich des östlichen Gebäudes.
Die neuen Nutzungen, insbesonder e die damit verbundene Tiefgarage, werden zu einer Erhö-
hung des motorisierten Verkehrsaufkommens führen. Erwartet werden rd. 3.020 Fahrten pro
Werktag, d.h. jeweils ca. 1.510 einfahrende und ausfahrende Pkw (Ziel- und Que llverkehr).
Dabei sind zwei Spitzenbelastunge n zu verzeichnen: von 1 0-13 Uhr, d ominiert durch den Be-
sucherverkehr der Klinik und de s Geschäftshauses mit A rztpraxen, und von 16-19 Uhr, be -
stimmt durch den Kundenverkehr des Superma rktes. Die höchste Belastung in der Gesamtzu-
fahrt der Tiefgarage wird rd. 300 Kfz/h betragen.
Die Leistun gsfähigkeit der geplant en Tiefgara genzufahrt ( ohne Abbie gespuren o der Aufwei-
tungen in d en Knotenpunktzufahrte n) kann na chgewiesen werden. Es ergeben sich für die
Einzel-Verkehrsströme mittlere Wartezeiten von unter 10 s bis ca. 30 s.
11.2 R UHENDER VERKEHR
Die Stellplatzflächen de s Lebensmittelmarktes sind in einer 2-geschossigen Tiefgarage ange-
ordnet. Tiefgaragenstellplätze stehen den Besuchern des Alice-Hospita ls bzw. der Kinderklinik
sowie den Besuchern der neuen Geschäftsg ebäude an der Dieburger Straße zur Verfügung.
Zusätzlich werden oberirdisch 9 Stellplätze für eine eingesch ränkte Nutzergruppe (Behinderte,
Mutter+Kind, Notarzt) angeboten. Außerdem i st vorgesehen, dass in teressierte Nachbarn
Stellplätze zu ermäßigten Tarifen anmieten können; es stehen ca. 25 Ste llplätze für diese Per-
sonengruppe zur Verfü gung. Weite rführende Regelungen werden im Durchführungsvertrag
getroffen.
11.3 Ö FFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR
Die Sicherung der verb rauchernahen Versorgung, auch de s nicht motorisierten T eils der Be-
völkerung, ist ein wichtiges raumordnerisches und städtebauliches Anliegen.
Die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verke hr ist dur ch die Buslinie F, die e ntlang der Die-
burger Straße verläuft, sichergestellt. Die nächstgelegene Haltestelle „Stiftstraße“ befindet sich
ca. 50 m südwestlich des Plangebietes.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörd e der Wissenschaftsst adt Darmstadt soll d ie
Bushaltestelle um ca. 8 0 m nach Nordosten, zwischen die Gebäude Dieburger Straße 28 / 32
und das Klinikgelände verlegt werden. Im Bereich der behindertengerecht ausgeba uten Halte-
stelle soll eine Mittelinsel mit barrie refreien Übergängen entstehen, um dadurch die Überque-
rung der Straße zu erleichtern, und gleichze itig die Anbindung des Klinikgeländes a n die Ärz-
tehäuser des Alice-Hospitals und d ie Ausbildungsstätte für Pflegeberufe zu optimie ren. Damit
ist eine sehr gute Anbindung des Plangebietes an den öffentlichen Personennahverkehr gege-
ben.
Der Vorhabenträger soll an den Kosten beteilig t werden. Nähere Regelungen werden in den
Durchführungsvertrag bzw. später in einen Bau- und Finanzierungsvertrag aufgenommen.
12.0 T ECHNISCHE INFRASTRUKTUR
12.1 V ER- UND ENTSORGUNG
Die Ver- und Entsorgun g ist durch die bestehende Infrastruktur gesichert. Notwendig werden-
de Verbesserungen oder Ergänzungen gehen zu Lasten des Vorhabenträgers.
Weitere wasserwirtschaftliche Belange sind unter Pkt. 14.0 dargestellt.
13.0 S CHALLIMMISSIONEN
In der schalltechnischen Untersuchung des Büro s Fritz Gmb H vom 11.0 9.2008 sind die Aus-
wirkungen des geplante n Vorhabens bezüglich der zu erwartenden Lärmimmissionen darge-
stellt.
Die Untersuchung hat zu folgenden Ergebnissen geführt:
Die Beurteilungspegel, verursacht durch den Anlagenlärm (Parkplätze, Zufahrt zur Tiefgarage,
Andienung des Marktes) liegen gro ßräumig unterhalb der n ach TA Lärm gültigen Immissions-
richtwerte. Die Anlagengeräusche werden hier vollständig vom öffentlichen Straßenverkehrs-
lärm überdeckt. Sie füh ren zu kein er relev anten Zusatzbelastung beim Gesa mtlärm. Nacht s
sind die Immissionsrichtwerte durchgehend eingehalten.
Der anlagenbedingte Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum führt zu einer Steigerung des Ver-
kehrslärmpegels um ca. 1 dB(A). Es ergibt sich dem ge mäß keine wesentliche Erh öhung des
Verkehrslärmpegels und somit kein Bedarf an zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
Die Immissionen durch den Straßenverkehrslärm sorgen im Plangebiet an den beiden Gebäu -
den an der Dieburger Straße zu Üb erschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur
DIN 18005. Mit Beurteilungspegel von bis zu L r = 74 dB(A) werden die gültigen Orientierungs-
werte deutlich überschritten. Es besteht daher Bedarf an geeigneten Vorsorgemaßnahmen.
An der Fassade zur Dieburger Straße ist das westliche Gebäude im EG und das östliche im
EG und 1.OG dem Lärmpegelbereich VI zuzuo rdnen. Die darüber liegenden Geschosse zu r
Dieburger Straße gehören dem Lärmpegelbereich V an. Bei Aufenthalt sräumen müssen die
Außenbauteile entsprechend der n otwendigen resultierend en Schalldämmmaße g emäß DI N
4109 Tabelle 8 dimensioniert werden.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
Als Schutzmaßnahmen werden folgende passive Schallschutzmaßnahmen im Beb auungsplan
festgesetzt:
Im Geltungsbereich sind bei Neu-, Um- und Erweiterungsba uten auf Grund der Lärmimmissio-
nen, hervorgerufen durch den Stra ßenverkehrslärm, gemäß § 9 (1) 24 BauGB für Räume, die
dem nicht nur vorüberg ehenden Aufenthalt von Personen dienen, bauliche Vorkehrungen zu r
Lärmminderung zu treffen. Zum Schutz der Au fenthaltsräume gegen Außenlärm i st nachzu-
weisen, dass die Anford erungen an die Luftscha lldämmung der Außenbauteile gemäß Ziffer 5
und Tabelle 8 und 9 der DIN 4109 („Schallschut z im Hochbau – Anforderungen und Nachwei-
se“, Ausgabe 1989) erfüllt werden.
Zusätzlich ist im Bebauungsplan fest gesetzt, dass die Andienungs- und Lagerbereiche allseitig
zu umschließen (einzuhausen) sind, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu minimieren.
Zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen werden im Rahmen der Umsetzung des Bauvorha-
bens von der Stadt geprüft, um einen reibungslosen Andienungsverkehr im Bereich der öffent-
lichen Verkehrsflächen zu gewährleisten.
14.0 R EGENWASSERVERSICKERUNG
Niederschlagswasser von den Dachflächen:
Da der Untergrund (Fels ab 3-5 m Tiefe) für die Versickerun g des Niederschlagswassers nicht
geeignet ist, ist eine Einleitung in die Kanalisation unumgänglich.
15.0 G RÜNORDNERISCHE BELANGE
Die grünordnerischen M aßnahmen im Plangebiet sind au s den vorgesehenen Nutzungen ab-
geleitet.
Der Anteil d er Grundstücksflä che, d er intensiv begrünt werden kann, i st auf ca. 1 60 qm be -
grenzt. Es handelt sich dabei um Garten- und Vorgartenflächen auf dem Grundstück an der
Gutenbergstraße sowie um Abstandsflächen zum Grundstück Gutenbe rgstraße 7A . Für die
Bepflanzung soll eine Auswahl von heimischen , standortge rechten Arten in entspr echenden
Pflanzqualitäten ausgewählt werden, die keinen hohen Pflegeaufwand erfordern.
Alle Dachflächen, mit Ausnahme d es Neubaus an der Gutenbergstraße, sollen extensiv be-
grünt werden.
Durch die verbindlich verankerten Festsetzungen soll eine Verbesser ung der sta dtökologi-
schen Situation erreicht werden. Es sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
- Begrünung der nicht bebauten und versiegelten Grundstücksflächen,
- extensive Begrünung der Dachflächen.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
16.0 E INGRIFF UND AUSGLEICH
In § 21 des Bundesnaturschutzge setzes (BNatSchG) ist abschließend geregelt, dass bei d er
Aufstellung von Bauleitplänen zu prüfen ist, ob durch diese n Plan Eingriffe in Natur und Land-
schaft zu erwarten sind. Da die übe rbaute Grundstücksfläch e nach Rea lisierung des Vorha-
bens der bisher versiegelten Grundstücksfläche im Wesentlichen entspricht, ist durch das Vor-
haben nicht von einem zusätzlichen Verbrauch bisher unverbauter, versickerung sfähiger Bo-
denoberflächen auszugehen. Es werden keine Eingriffe im Sinne des § 21 BNatSchG verur-
sacht. Die geplante Begrünung von ca. 87% der Dachflächen wird sich vor allem auf die bio-
klimatische Situation vor Ort positiv auswirken.
Wie aus der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzieru ng (siehe Anlage) ersichtlich ist, wir d durch die
Realisierung der Planung ein Biotopwertpunkte-Überschuss von 39.465 erzielt. Somit sind kei-
ne externen Kompensationsmaßnahmen durchzuführen.
17.0 A LTLASTEN
In der Altflächendatei des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ist für das Plan-
gebiet keine Eintragung zu verzeichnen und aus der bekann ten Nutzungsgeschichte (ehemals
Kino) sind auch keine Altlasten zu erwarten. I n der Altflä chendatei d er Wissen schaftsstadt
Darmstadt sind jedoch noch nicht geprüfte altlastenrelev ante Betriebsmeldungen enthalten,
auf die im Bebauungsplanentwurf hingewiesen wird. Diese sind: Dieburger Straße 24 (Chem.
Reinigung, Gebrauchtwagenhandlung mit Kfz-Teilen und Zubehör), Dieburger Straße 30-34
(Tankstelle, Wagenpflege). Eine nähere Untersuchung muss vor Ausfü hrung des Vorhabens
erfolgen.
18.0 U NFALLRISIKO DURCH EMISSIONEN
Es sind Unfallgefahren zu berücksi chtigen, die auf das Gebiet einwirken können. Hierbei sind
die Richtlinien 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Ra tes vom 16. Dezembe r
2003 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-
II-Richtlinie) und ihre Umsetzung d urch § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz zu berücksichti-
gen, wonach bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Nutzungen einander so
zuzuordnen sind, dass schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unf ällen in Be-
triebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließl ich oder überwiegend dem
Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich
vermieden werden.
Die hier zu berücksi chtigenden nä chstgelegenen Störfalla nlagen nach dem Bundesimmissi-
onsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum Bundesimmi ssionsschutzgesetz (12. BlmSchV,
Störfallverordnung) befinden sich a uf dem Betriebsgelände der Fa. Merck, welche s nordwest-
lich des Plangebietes in einer Entfe rnung (Luftlinie) von mindestens ca . 1,5 km an der Frank-
furter Landstraße gelegen ist.
Das „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Fa. Merck mit den Planungen in
dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Artikel 12 der Seveso-II-
Richtlinie“, erstellt im Juni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt säm tliche Anlag en der Fa.
Merck und errechnet einen Achtungsabstand zur Fa. Merck für sensible Nutzungen.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
Planungen, die außerhalb der Achtungsgren ze liegen, sind unter dem Gesichtspunkt de s
§ 50 BImSchG nicht be troffen. Der Achtungsabstand beträ gt ca. 800 m vo m Betriebsbereich
der Fa. Merck.
Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden, dass durch d as Vorhaben weder die
Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit besonderen Unfallrisiken oder einer zusätzli-
chen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist.
19.0 V ORPRÜFUNG DES EINZELFALLS NACH UVPG - ZUSAMMENFASSUNG
Wie die Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG ergeben hat, ergibt sich keine Notwendigkeit
für eine Umweltverträglichkeitsprü fung, was die Durchführung des Beb auungsplanverfahrens
nach § 13a BauGB ermöglicht. Im Folgenden wird eine Zusammenfa ssung der wesentlichen
Punkte dargestellt.
Aufgrund der innerörtlichen, baulich verdichtet en Lage ist das Ausmaß der Auswirkungen in
Bezug auf die Schutzgüt er Boden, Wasser und Landschaft als nicht erheblich anzusehen. Die
Auswirkungen der Baumaßnahme sind hier ge ographisch auf das un mittelbar betroffene Ge-
biet beschränkt. Hinsichtlich der Lär memissionen ist auch d ie unmittelbare Umgebu ng betrof-
fen. Durch den Straßenverkehrslärm an der Dieb urger Straße wird der Beurteilungspegel nach
DIN 18005 Anlage 1 d eutlich überschritten. Entlang der Dieburger Straße sollen gemäß Be-
bauungsplanfestsetzung bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bei Räumen, d ie nicht nur
dem vorübergehenden Aufenthalt dienen, bauliche Vorkehrungen zur Lärmminderu ng getrof-
fen werden. Die Nachbarschaft wird durch die Einhausung der Andienung sowie des Lagerbe-
reiches des Lebensmittelmarktes und die starke Reduzierung der oberirdischen Parkplätze im
Zuge des Tiefgaragenbaus besser als bisher vor schädlichen Lärmeinwirkungen geschützt.
Als interne Minimierungs- und Ausgleichsmaßn ahmen sind Dachbegrünungen sowie die Anla-
ge von Zierbeeten zu nennen. In dem innerstädtischen, th ermischen Belastungsg ebiet wir d
das Kleinklima durch Dachbegrünu ng verbessert. Gemäß Landschaftsp lan sollen B auflächen
im verdichteten Bereich in ihrem Bio topwert gesteigert werden. Dieses Ziel wird bei dem hier
untersuchten Bauvorha ben deutlich erreicht. Die begrünte Dachfläche kann um bi s zu 40 %
zugunsten von Solarenergienutzung reduziert werden.
Schwere und Komplexität der Auswirkungen
Da kein Ver lust wertvoller Flächen besteht und die über das Gebiet h inausgehenden Beein-
trächtigungen nicht sch wer wiegen, sind insge samt die Auswirkungen als überscha ubar und
nicht durch besonders hohe Belastungen gekennzeichnet zu bewerten.
Wahrscheinlichkeit sowie Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen
Die beschriebenen Auswirkungen wurden auf der Ba sis von eigens zu diesem Bauvorhabe n
erstellten B egutachtungen ermittelt, sodass d ie Wahrscheinlichke it als sicher an zusehen ist .
Aufgrund der geplanten Abrissmaßnahmen und der Überplanung vorhandener, kleinflächige r
Grünstrukturen werden die Auswirkungen auf potentiell vorhandene Tiere von Dauer und nich t
reversibel sein. Bei Beachtung de r dargestellt en Vermeid ungs-, Minimierungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen werden die damit verfolgten Ziele ebenfalls von Dauer sein.
Die wesentliche Immision, der Straßenverkehrslärm, kann d urch die Umsetzung von Schall-
schutzmaßnahmen so begrenzt werden, dass sich die Auswirkungen im rechtlich zulässigen
Rahmen bewegen.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
20.0 P LANUNGSSTATISTIK
Plangeltungsbereich 4.610 qm
Überbaute Flächen ohne Dachbegrünung 420 qm
Überbaute Flächen mit Dachbegrünung
Versiegelte Flächen
2.696 qm
1.331 qm
Gärtnerisch angelegte Flächen 163 qm
21.0 D URCHFÜHRUNGSVERTRAG
Die durch das Vorhaben ausgelösten Um- und Neubaumaßnahmen sowie die Kostentragung
werden in einem Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB näher geregelt.
Folgende Punkte werden im Durchführungsvertrag geregelt:
• Verpflichtung zur Realisierung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist
• Konkretisierung des Vorhabens entsprechend der Begründung
• Verpflichtung zur Übernahme der Planungs- und Verfahrenskosten
• Verpflichtung zur Unter suchung de r Altlastenverdachtsflä chen durch ein beauftra gtes
Fachbüro
• Verpflichtung zur Bereit stellung von mindesten s 25 kostenpflichtigen Stellplätzen für
die angrenzende Bevölkerung des Martinsviertels
• Verpflichtung zum Abschluss eines Bau- und Fi nanzierungsvertrags mit dem Straß en-
verkehrs- und Tiefbauamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur anteiligen Übernahme
von Kosten für die Verlegung der Bushaltestelle „Stiftstraße“ vor das Alice- Hospital
Der Dezernent III Der Dezernent VI
Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat Stadtrat
Anlage: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Seite 16
Ausarbeitung
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71
"Dieburger Straße"
EINGRIFFS - / AUSGLEICHSBILANZIERUNG
Fassung vom 16 - 06 - 2008
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Dieburger Straße" Seite 2/4
Darmstadt
Landschaftsarchitekt Michael Palm 0801_EABilanz Stand 16 - 06 - 2008
Vorbemerkung
Im Auftrag des Vorhabenträgers, Konzeptbau - Invest GmbH aus Darmstadt, erstellte das
Landschaftsarchitekturbüro Michael Palm diese Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung zu dem
vor-habenbezogenen Bebauungsplan N 71 "Dieburger Straße" in Darmstadt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke im Innenbereich der
Gemarkung Darmstadt Nr. 334/2 und 343/3 zwischen Gutenbergstraße (Nr. 9) im Norden,
Spirwesweg im Westen und Dieburger Straße (Nr. 22 - 30) im Süden.
Eine Bestandsaufnahme durch das Landschaftsarchitekturbüro Michael Palm erfolgte im
Februar 2008.
Diese Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurde nach der Kompensationsverordnung des
Landes Hessen vom 01 - 09 - 2005 verfasst.
Planungskonzept
Der Vorhabenträger, die Konzeptbau - Invest GmbH aus Darmstadt, möchte auf dem
Grundstück einen Lebensmittelmarkt mit Tiefgarage, zwei Ärztehäuser, eine Kranken-
pflegeschule und ein Wohnhaus realisieren. Die Erschließung erfolgt sowohl über die
Dieburger Straße als auch die Gutenbergstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 4.610 m².
Der Anteil versiegelter, unbegrünter Flächen soll gering gehalten werden. 87 % der Dach-
flächen sind begrünt. Dieser Wert konnte gegenüber dem Planstand von Februar 2008
noch deutlich erhöht werden.
Tabellarische Berechnung des Kompensationsdefizits
Die Berechnung ist auf dem folgenden Formblatt ersichtlich. Planinterne Ausgleichs-
maßnahmen wie Dachbegrünung sind berücksichtigt.
Die Bezugsflächen sind jeweils im Bestandsplan und im Entwurfs / Ausgleichsplan einge-
tragen. Die Eintragungen im Formblatt ergeben sich aus diesen Flächenzahlen.
Es errechnet sich kein Kompensationsdefizit. Vielmehr ergibt sich ein Plus von 39.465
Punkten. Damit ist der Wert des Planstandes vom Februar 2008 um 4.798 Punkte
übertroffen. Der Biotopwert der Planung entspricht 304,5 % des Bestandswertes.
Die Notwendigkeit externer Ausgleichsmaßnahmen entfällt somit.
Wegen der geringen Größe des Bebauungsplans und aufgrund der Tatsache, dass keine er-
heblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, kann nach § 13 a Baugesetzbuch auf eine
förmliche Umweltprüfung verzichtet werden.
Aufgestellt, Weinheim den 16 - 06 - 2008
Tabellarische Berechnung des Kompensationsdefizits
1
2500 Hecken- / Gebüschpflanzung (Innenbereich) 23 188 0 4.324 0
10510 Befestigte Fläche: Asphalt, Treppe, Mauern 3 2.104 18 6.312 0
10520 Befestigte Fläche: Betonpflaster 3 171 1.313 513 3.939
10540 Befestigte Fläche: Rasenpflaster 7 162 0 1.1 34 0
10710 Dachfläche, nicht begrünt 3 1.889 420 5.667 1.260
10720 Dachfläche, extensiv begrünt 19 0 2.696 0 51 .224
11221 Gärtnerische Anlage: Zierbeet 14 96 163 1.34 4 2.282
4.610 4.610 19.294 58.759 -39.465
0 €
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Dieburger Straße" Seite 3/4
Darmstadt
Landschaftsarchitekt Michael Palm 0801_EABilanz Stand 16 - 06 - 2008
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Dieburger Straße" Seite 4/4
Darmstadt
Landschaftsarchitekt Michael Palm 0801_EABilanz Stand 16 - 06 - 2008
Literatur
H
ESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT , LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ :
Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren
Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben.
Wiesbaden 2005.
Anhang: Planunterlagen
Bestand M. 1:250 (2 A3 - Blätter)
Entwurf / Ausgleichsplan M. 1:250 (2 A3 - Blätter)
2008/0421
28599 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.09.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Grünflächen- und Umweltamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0421 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße - (Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 18. 9.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 71 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. 2. Die zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans N 71 – Dieburger Straße / Gutenbergstraße – im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, vorgebrachten Stellungnahmen der/des 2.1. Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, vom 26.02.2008, 2.2. Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt, vom 11.02.2008, 2.3. Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt, Groß-Gerauer Weg 4, 64295 Darmstadt, vom 05.02.2008, 2.4. Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin, vom 01.02.2008, werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 3. Die zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans N 71 – Dieburger Straße / Gutenbergstraße – im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen von 6 Bürgerinnen und Bürgern, werden im Sinne der jeweiligen Prüfung berücksichtigt/nicht berücksichtigt. 4. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 und der zugehörigen Begründung sowie der in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzung über die Gestaltung 2 ... baulicher Anlagen wird zugestimmt. 5. Der Entwurf und die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 – Dieburger Straße / Gutenbergstraße – für das Gebiet zwischen der Dieburger Straße 22 und 32, dem Spirwesweg und der Gutenbergstraße sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Anlagen: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 Datenschutzrelevante Anlage: Anschriftenliste der Bürgerinnen und Bürger Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/0421 vom 18.09.2008: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 71 verfolgt die Zielsetzung, das Planungsgebiet neu zu ordnen und dadurch die städtebauliche Situation zu verbessern. Da der bestehende Lebensmittelmarkt nicht mehr den heutigen Markterfordernissen gerecht wird, soll durch einen Neubau im rückwärtigen Bereich der Dieburger Straße und verbesserte Parkmöglichkeiten in einer Tiefgarage die Attraktivität gesteigert werden. Der Erhalt eines Standortes für die Nahversorgung mit Lebensmitteln dient der Bevölkerung des östlichen Martinsviertels und der angrenzenden Stadtteile. Daneben sind zwei Geschäftsgebäude an der Dieburger Straße sowie ein Wohngebäude in der Gutenbergstraße 9 geplant. Insgesamt sollen die vorgesehenen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Stadtteils beitragen und die städtebauliche Situation entlang der Dieburger Straße aufwerten. Die Stadtverordnetenversammlung hat dazu in Ihrer Sitzung am 29.01.2008 beschlossen, für den vorliegenden Bereich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.02.2008 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde nach Bekanntmachung des Magistratsbeschlusses vom 12.12.2007 im Darmstädter Echo am 21.01.2008 in der Zeit vom 21.01.2008 bis einschl. 21.02.2008 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 25.01.2008 gem. § 4 (1) BauGB von der Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet und die Nachbargemeinden mit gleichem Datum beteiligt. Zu 1.: Das Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 schreibt verbindlich für alle Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht vor. Zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung im Innenbereich kann hiervon abgewichen werden und ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: • Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. • Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet werden. • Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 , welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Aufgrund der Größe des Vorhabens wird der Schwellenwert der Anlage 1, Nr. 18.6 i.V.m. Nr 18.8 des UVPG (hier: 1.200 m² Geschossfläche im Einzelhandel) überschritten. Dies löst im hier vorliegenden Innenbereich eine Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung nach dem UVPG aus. Die allgemeine Vorprüfung ergab, dass keine wesentlichen Umweltbelange von der Planung betroffen sind. Damit, und da die weiteren vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren N 71 erfüllt sind, ist die Durchführung im beschleunigten Verfahren unter Verzicht auf einen Umweltbericht nach § 13a BauGB zulässig. 4 ... Zu 2.: Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen vorgebracht und entsprechend geprüft: Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 2.1 Regierungspräsidium Darmstadt , Dez. III 31.2, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 26.02.2008): Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen: Grundwasser: Es fehlt der Nachweis de r gesicherten Wasserversorgung. Der Wasserbedarf für das Baugebiet muss dargelegt werden anhand der neu zu erwartenden Einwohner. Das Gebiet ist über das öffentliche Leitungsnetz angebunden. Der zusätzliche Wasserbedarf bezieht sich auf wenige Wohneinheiten und einige Arztpraxen. Bodenschutz: Als Nebenbestimmung ist in die Begründung aufzunehmen: • Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das RP Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt (Dez. IV/Da 41.5) zu informieren. • Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind Aussagen zu vorhandenen Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden im Plangeltungsbereich (auch Ausgleichsfläche) aufzunehmen. Auch wenn keine Informationen vorliegen, ist eine entsprechende Aussage in die Begründung aufzunehmen. Der Hinweis wird in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entfällt der Umweltbericht. Hinweise auf vorhandene Altflächen, schädliche Bodenveränderung-en und/oder Grundwasserschäden liegen nicht vor. Immissionsschutz: Gemäß § 50 Bundesimmissions- schutzgesetz (BImSchG) sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Dabei sind alle möglichen, im BImSchG genannten Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu Für das Gebiet, das als SO nach § 11 (2) BauNVO festgesetzt wird, sollen folgende Nutzungen zugelassen werden: Einzelhandelseinrichtungen § 11 (3) BauNVO, Geschäfts-, Büro-, Verwaltungsgebäude, Schank- und Speisewirtschaften, Arztpraxen und Wohnungen. Diese Nutzungen stehen nicht im Widerspruch zu den angrenzenden allgemeinen Wohngebieten (WA), sondern sind zum großen Teil auch in einem WA zulässig. Die für die oben angegebenen Nutzungen erforderlichen Stellplätze (max. 200) werden 5 ... berücksichtigen. Die nach § 50 BImSchG geforderte Zuordnung der Flächen ist durch eine Abstufung zwischen Gebieten unterschiedlicher Nutzung und ausreichenden Abständen zwischen sich gegenseitig beeinträchtigenden Bauflächen oder, wenn das nicht möglich ist, durch Festsetzung von Ersatzmaßnahmen zu erreichen. Diese allgemeinen Planungsgrundsätze für den Immissionsschutz sind in der Bauleitplanung auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung, nach wie vor zu berücksichtigen. in einer zweigeschossigen Tiefgarage mit Zufahrt von der Dieburger Straße her untergebracht. Hierzu liegt eine Verkehrsuntersuchung vor, die davon ausgeht, dass der erhöhte Kfz- Verkehr problemlos abgewickelt werden kann. Die Andienungszone in der Gutenbergstraße soll vollständig eingehaust werden, damit die angrenzende Wohnbebauung nicht durch Lärm belastet wird. Die Belange des Immissionsschutzes nach § 50 BimSchG) sind somit berücksichtigt. Weiter gilt § 1 Abs. 6 Nr. 1: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung) Im vorliegenden Fall ergibt sich aus der Planung ein Konflikt, der in den vorgelegten Unterlagen nur ansatzweise betrachtet und somit nicht gelöst ist. Die geplante Bebauung (Ärztehaus und Lebensmittelmarkt) grenzt teilweise unmittelbar an Wohnbebauung an. Bei dem Ärztehaus wie dem Lebensmittelmarkt handelt es sich um Nutzungen, die durch Art und Umfang schädliche Umwelteinwirkungen in ihrer Umgebung, insbesondere durch Lärm und Luftverunreinigungen verursachen können. Die vorgelegten Unterlagen würdigen diesen Aspekt bislang nicht ausreichend. Es wird vorgeschlagen, den Konflikt, am besten mittels Gutachten, in die Planung einzuarbeiten, untereinander und gegeneinander sachgerecht abzuwägen und ggf. notwendige Maßnahmen festzusetzen. Die Planung wurde im Hinblick auf ihre möglichen Auswirkungen durch folgende Gutachten überprüft: • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung • Verkehrsuntersuchung • UVP- Allg. Vorprüfung • Schalltechnische Untersuchung Alle oben genannten Gutachten gehen davon aus, dass die durch die Planung verursachten Konflikte gelöst werden können. Insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden gewahrt bzw. verbessert wie aus der positiven Bilanz der Eingriffs-/Ausgleichsberechnung hervorgeht. Maßnahmen zum Schutz vor betriebsbedingten Emissionen werden durch die komplette Einhausung der Andienungs- und Lagerzone des Supermarktes getroffen. Die Unter-bringung der erforderlichen Stellplätze erfolgt in einer zweigeschossigen Tiefgarage, so dass hier die Lärmbelastung stark vermindert wird. Zum Schutz vor Verkehrslärm entlang der Dieburger Straße werden im Bebauungsplan passive Schallschutz-maßnahmen gemäß DIN 4109 getroffen. 2.2 Landesamt für Denkmalpflege Hessen , Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 11.02.2008): Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen: „Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt Der Hinweis wurde in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. 6 ... für Denkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.“ 2.3 Amt für Straßen- und Verkehrsw esen Darmstadt, Groß-Gerauer Weg 4, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 05.02.2008): Auf die nachrichtlich enthaltenen Querungshilfen wird hingewiesen. Diese zeigen hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung im Bereich der städtischen Baulast keine Lösung auf. Es ist anzunehmen, dass aus diesem Grund der Geltungsbereich die Dieburger Straße nicht umfasst. Die Verlegung der Bushaltestelle „Alice- Hospital“ wird vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt separat geplant. Die Planung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplan- entwurfes. 2.4 Bundesnetzagentur , Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin (Schreiben vom 01.02.2008): Es wird mitgeteilt, dass im Geltungsbereich des Planungsvorschlags vier Punkt-zu- Punkt-Richtfunkstrecken in Betrieb sind. Evtl. sind auch Punkt-zu-Mehrpunkt- Richtfunkanlagen im Geltungsbereich geplant bzw. in Betrieb. Auskünfte dar über kann allerdings nur der jewe ilige Richtfunkbetreiber erteilen. Zum vorsorglichen Ausschließen von Richtfunkstörungen durch neue Bauten wird vorgeschlagen, sich mit den Betreibern in Verbindung zu setzen, um ihre Einbeziehung in die weiteren Planungen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen über den allgemeinen Richtfunkbelegungszustand für ein bestimmtes Gebiet sehr schnell veraltet sind. Die Anregung wird aufgenommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Der Vorhabenträger wird über diese Anregung informiert. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Verlegung öffentlich Zwecken dienender Telekommunikations-linien (unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationsanlagen) ein unentgeltliches Wegerecht (§ 68 ff TKG) vorsieht. Kenntnisse von Bebauungs-plänen könnten daher für die Betreiber dieser Telekommunikationslinien von Interesse sein, um eigene Planungen durchzuführen. Aus der Sicht von Kommunen könnte diese frühzeitige Beteiligung hinsichtlich der Erstellung der Infrastruktur von Vorteil sein. Es empfiehlt sich, die in Darmstadt bereits tätigen Betreiber öffentlicher Telekommunikationslinien sowie die Betreiber, die die Absicht zur Errichtung solcher Linien bekundet haben, zu beteiligen. Die Anregung wird aufgenommen. Zu 3.: 7 ... Folgende Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Interessengemeinschaften und sonstigen Betroffenen wurden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebracht und entsprechend geprüft: Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 3.1 Bürger 1 (Schreiben vom 18.01.2008): Die Planung sieht vor, den Markt mit der überbaubaren Grundstücksfläche an die Brandwand des Gebäudes Dieburger Straße 34 zu errichten. Durch diese Bebauung würde der dortigen Küche das Tageslicht entzogen. Im Bebauungsplanentwurf wird die überbaubare Grundstücksfläche im 1.OG mit 3,00 m Grenzabstand festgesetzt, so dass ausreichend Abstand zur Belichtung der Küchen bleiben wird. Eventuell erforderliche größere Abstände können sich aus der HBO ergeben, deren Regelungen im Bauantragsverfahren greifen. Der Wegfall des Tageslichts lässt die Energiekosten erheblich steigen und die Wohnung an Wert verlieren, was wiederum eine Mietminderung nach sich ziehen würde. Die Anregung wird berücksichtigt. 3.2 Bürger 2 (Schreiben vom 28.01.2008): Die Anbindung des Lebensmittelmarktes soll an Stelle der Gutenbergstraße über die Dieburger Straße erfolgen. Eine Verdoppelung der Verkaufsfläche erhöht den Zulieferverkehr stark. Bedingt durch das vorhandene Kopfsteinpflaster ist schon jetzt eine Lärmbeeinträchtigung festzustellen. Aus diesem Grund sollte die Gutenbergstraße bei einer entsprechenden Verwirklichung des Projektes zwingend einen neuen Straßenbelag erhalten. Eine Andienung des Lebensmittelmarktes von der Dieburger Straße aus ist aus logistischen Gründen nicht möglich, da die Organisation erheblich erschwert werden würde. Die Verkaufsräume sind zur Dieburger Straße und die Lager- und Kühlflächen zur Gutenbergstraße hin orientiert. Eine Andienung über den Hof in der Dieburger Straße würde außerdem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, z.B. durch Rangieren, erheblich verschlechtern und zusätzlich den Verkaufsraum durch den Warentransport belasten. Die vorgebrachte Anregung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Zuständigkeitshalber wird sie an das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weiter geleitet. Es werden ein Lärmschutzgutachten bezüglich des erhöhten Verkehrsauf- kommens in der Gutenbergstraße sowie detaillierte Vorgaben für Lärmschutz- maßnahmen für die Andienungszone des Lebensmittelmarktes gefordert. Ein Gutachten zur Lärmschutzproblema-tik liegt der Begründung zugrunde und ist im Rahmen der Offenlage einsehbar. Unklar ist, wie sich in der Seitenansicht die bisher geplante Überdeckelung der Andienungszone vom Anwesen Gutenbergstraße 7 A darstellt (Höhe der Mauer, Art des Baumaterials, Belüftung). Eine detaillierte Planung bezüglich der Materialien und Höhen wird erst im Rahmen des Bauantragsverfahrens vom Vorhabenträger eingereicht werden. Geplant ist eine vollständige Einhausung der Andienungszone. Unklar ist, welche Maßnahmen sicherstellen sollen, dass die Gebäude und Anwesen Gutenbergstraße 7 A und 11 A bei der Baumaßnahme nicht in Mitleidenschaft Im Rahmen der Baumaßnahmen müssen die entsprechenden Vorkehrungen zur Sicherung des Gebäudebestandes in Abstimmung und Kenntnis der Nachbarn 8 ... gezogen werden. Es ergeht in diesem Zusammenhang die Frage nach einem entsprechenden Gutachten. getroffen werden. Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 3.3. Bürger 3 (Schreiben vom 30.01.2008): Mit Bauschein vom 30.06.1977 zum Bauantrag vom 27.06.1975 wurde den Eheleuten (Bürger 3) auf dem Grundstück Dieburger Straße 32 das Vorhaben Altenwohnungen mit Arztpraxis genehmigt. Die Genehmigung basierte auf der HBO vom 06.07.1957 (GVBl. S. 101) i.d.F. des Gesetzes vom 04.07.1966. Nach § 56 Abs. 2 HBO in dieser Fassung sind Aufenthaltsräume durch unmittelbar ins Freie führende Fenster ausreichend zu erhellen und genügend zu be- und entlüften (notwendige Fenster). Als Aufenthaltsräume i.S. des o.g. § 56 HBO sind ausdrücklich auch Küchen benannt. Demzufolge wurden in dem rechtskräftigen Bauschein an der Außenwand zur Parzelle (damalige Bezeichnung Nr. 343/2) – gemeint ist zum vorhandenen Edeka-Markt – Glasbausteine in der Grenzwand mit mehr als 2 qm Fläche genehmigt. Diese enthalten einen Stein, der sich per Seilzug öffnen und schließen lässt, um den Anforderungen des o.g. § 56 Abs. 2 HBO, d.h., der Gewährleistung der ausreichenden Be- und Entlüftung in der Küche genüge zu tun. Im Bebauungsplanentwurf wird die überbaubare Grundstücksfläche als abweichend angegeben. Zur Sicherung der Belüftungs- und Belichtungs-glasbausteine wird der Baukörper im 1.OG um 3,00 m zurückgesetzt. Eventuell erforderliche größere Abstände können sich aus der HBO ergeben, deren Regelungen im Bauantragsverfahren greifen. Die Anregung wird berücksichtigt. Als weiterer Punkt gegen den Planungsvorschlag spricht der Grenzverlauf der Bebauung des Grundstücks Dieburger Straße 34 im hinteren Verlauf. Dort wurde in der genannten Baugenehmigung ein Rücksprung zwischen der gemeinsamen Grenze und dem Gebäude von 2 m genehmigt. In dieser Gebäudewand wurden im genannten Abstand von 2 m zur gemeinsamen Grenze Fenster und Türen genehmigt. Hierzu enthält der o.g. Bauschein Nr. 411/77 keine Bedingungen und Einschränkungen. Es wird daher angeregt, in dem an das Grundstück und Gebäude angrenzenden geplanten Bauvorhaben (Lebensmittelmarkt) den Aufbau ab dem 1. OG mit einem Abstand von 3,00 m im Plan festzusetzen, um dem § 27 HBO i.d.F. vom 18.06.2002, was die Ausbildung von Brandwänden anbelangt, genüge zu tun. Die Anregung wird wie oben dargestellt aufgenommen. 3.4 Bürger 4 (Schreiben vom 17.02.2008): Überdeckelung der Andienung: Die Überdeckelung aus Lärmschutz-gründen ist sehr zu begrüßen. Die Begrünung aus 9 ... optischen und Umweltaspekten ebenfalls. Falls es sich bei der derzeitigen Planung um eine reine Überdachung handeln sollte, wird auf Grund der vielen benachbarten Balkone angeregt, über eine komplette Einhausung nachzudenken. Um Lärmaustritt aus Lüftungsöffnungen zu vermeiden, würde dabei im Idealfall eine bedarfsgesteuerte Zwangsförderung der Zu-/Abluft über Dach erfolgen. Die Planung sieht eine komplette Einhausung der Andienungs- und Lagerzone vor. Der Aspekt wird bei der Planung berücksichtigt. Er ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Andienung (Anlieferung): a) Derzeit haben die auch künftig über die Gutenbergstraße anliefernden LKW teilweise Schwierigkeiten, die Kurve nach der Einfahrt in die Gutenbergstraße zu passieren. Sollte sich der Warendurchsatz und, bei derzeitiger geschätzt schon guter Auslastung des Beladungsvolumens der Anlieferer, auch die Zahl der Anlieferer erhöhen, wäre die konsequente Überwachung des ruhenden Verkehrs oder das Verhindern des Parkens im Bereich der Kurve durch bauliche Maßnahmen sicher von Vorteil. Dies kann sicher nicht unmittelbarer Bestandteil der aktuellen Planung sein, würde aber auch die Einfahrt für Müllfahrzeuge, Feuerwehr etc. erleichtern und kann ggf. sicher auch nach einigen Monaten des Betriebs besser beurteilt werden. Die folgenden Anregungen(a-b) werden zuständigkeitshalber an das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weiter gegeben. Sie sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. b) Derzeit besteht gegenüber der jetzigen Einfahrt ein Parkverbot, das durch weiße Markierungen gekennzeichnet ist. Halten sich Kraftfahrer beim Parken nur um wenige Zentimeter nicht an die Markierungen, was ab und an geschieht, bedeutet dies umfangreiche Rangiermanöver beim derzeitig notwendigen Rückwärtsfahren an die Lieferrampe einschließlich Befahren des gegenüberliegenden Gehwegs mit Vorderreifen etc. Damit verbunden sind vermeidbare Lärm- und Abgasbelästigungen der Anwohner. Zusammen mit den unter a) genannten Voraussetzungen und Erfahrungen empfiehlt es sich daher, auch bei geplanter Vorwärtseinfahrt besonderes Augenmerk auf Gestaltung und Einfahrtradien (sowie evtl. notwendige Parkbeschränkungen) im Bereich der bzw. gegenüber der geplanten neuen Einfahrt Gutenbergstraße 9 zu legen. c) Parkhaus Der Bau und die mögliche Nutzung durch Kunden des Einkaufsmarktes, des Krankenhauses etc. ist angesichts der Parkplatzsituation im Umfeld zu begrüßen. Sehr positiv ist zu bewerten, dass auch für Anwohner die Möglichkeit der Die Anregungen werden zur weiteren Berücksichtigung bei der Hochbau-planung 10 ... Stellplatzanmietung geplant ist. Falls möglich und bisher noch nicht angedacht wird aufgrund der Parkraum- situation angeregt, Parkhausnutzern auch einen Zugang über die Gutenbergstraße zu ermöglichen. an den Vorhabenträger weitergegeben. Sie sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Zwei Zugangsmöglichkeiten zur Tief-garage sind vom Spirwesweg aus vorgesehen. 3.5 Bürger 5 (Schreiben vom 15.03.2008): Der vorgesehene Bau ist im Verhältnis zu den 4-stöckigen Nachbarbauten zu voluminös. Das vorgesehene „Kopfgebäude“ fügt sich in die vorherrschende Bebauung nicht ein und wirkt wie ein Fremdkörper. Das Anwesen Dieburger Straße 34 würde durch die vorgesehene Planung „Hinterhofcharakter“ erhalten und den durch die bisher freie Sichtachse hohen Wohnwert außerordentlich schmälern. Der geplante direkte Anbau nimmt den Wohnungen jegliches Tageslicht. Der vorgesehene fünfgeschossige Baukörper soll den Eingang zum Supermarkt städtebaulich akzentuieren. Durch die Schließung der Baulücke entsteht eine veränderte städtebauliche Situation für das Gebäude Dieburger Straße 34. Jedoch sind die Abstände zur Neubebauung an der Dieburger Straße so groß, dass dadurch keine Belichtungsnachteile entstehen. Außerdem ist eine weitgehende Baulückenschließung städtebaulich sinnvoll. Der Anbau des ein- bis zweigeschossigen Supermarkts erfolgt so, dass Belüftung und Belichtung gesichert bleiben. Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen Dieburger Straße 32/34 würde durch die derzeitige Planung zur Verlegung der Bushaltestelle erheblich behindert, da auf der stark befahrenen Straße das Ein-/Aussteigen bereits in der jetzigen Situation zu enormen Rückstaus führt. Somit würde der bisher aufgrund der angenehmen und gewissermaßen auch einzigartigen Parksituation entlang der gesamten Dieburger Straße ebenfalls hohe Wohnwert ebenfalls gravierend und nachhaltig geschmälert. Die Verlegung der Bushaltestelle „Alice- Hospital“ wird vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt separat geplant. Die Planung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplan- entwurfes. Eine Kopie des Schreibens wurde an das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weiter geleitet. Die vollständige Schließung einer der letzten offenen Flächen im Martinsviertel mit Bebauung der gesamten Front zur Dieburger Straße hin würde dem bis heute nicht sehr attraktiven Anfangsbereich der Dieburger Straße einen zusätzlichen Akzent einer eindimensionalen Stahl-Beton-Wüste verleihen. Wünschenswert wäre stattdessen – bei Freihaltung und Begrünung des bisherigen Einfahrtsbereiches des Supermarktes – eine Bebauung maximal in der Höhe der umgebenden Gebäude unter Beibehaltung der bisher vorhandenen Infrastruktur. Die Bushaltestelle sollte sinnvollerweise vor dem geplanten Ärztehaus angesiedelt werden. Die Dieburger Straße ist in dem Abschnitt zwischen Heinheimer Straße und Lichtenbergstraße durch eine weitestgehend geschlossene Struktur gekennzeichnet. Durch die Schließung der Baulücke kann die jetzige, desolat wirkende städtebauliche Situation entscheidend verbessert werden. Ein Verzicht auf die Bebauung der rückwärtigen Fläche würde bedingen, dass die wohnungsnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in diesem Bereich wegfallen würde, da die gewerblich zu nutzenden Flächen bei einem Neubau entlang der Dieburger Straße zu klein für einen Lebensmittelmarktbetreiber sind. Die Anregung wird nicht berücksichtigt. 3.6 Bürger 6 (Schreiben vom 9.06.2008): Es wird gebeten, zu prüfen, ob die Andienung des Lebensmittelmarktes über die Dieburger Straße erfolgen kann. Durch die enge Fahrsituation in der Gutenbergstraße ist eine Beeinträchtigung der Anwohner gegeben. Eine Andienung des Lebensmittelmarktes von der Dieburger Straße aus ist aus logistischen Gründen nicht möglich, da die Organisation erheblich erschwert werden würde. Die Verkaufsräume sind zur Dieburger Straße und die Lager- und Kühlflächen zur Gutenbergstraße hin orientiert. Eine Andienung über den Hof in 11 ... der Dieburger Straße würde außerdem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, z.B. durch Rangieren, erheblich verschlechtern und zusätzlich den Verkauf durch den Warentransport durch den Verkaufsraum belasten. Die Anregung wird zuständigkeitshalber an das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weitergeleitet. 12 ... Zu 4. und 5.: Gemäß § 3 (2) BauGB wurde der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die dazu gehörende Begründung erstellt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung. Der Dezernent III: Der Dezernent VI: Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Stadtrat Anlagen: • Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 • Datenschutzrelevante Anlage: Namen und Anschriften der Bürger 1 bis 6 Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt: • Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 71 Vorab werden übersandt: • 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs N 71 für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 18.09.2008 VI/61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Dieburger Straße 22
- Gutenbergstraße 9
- Wilhelminenstraße 1
- Heinheimer Straße
- Lichtenbergstraße
- Stiftstraße
- Groß-Gerauer Weg 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0421
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.09.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00