Mandari Insight

3934/2024

Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion, AN/0338/2024, aus der Sitzung am 16.03.2023 " Sperrflächen im Bereich der Straßenbiegung Martin-Luther-Str./Duisburger Str./Düsseldorfer Str.", TOP Ö 8.10

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.12.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2025, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1615 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3934/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion, AN/0338/2024, aus der Sitzung am 
16.03.2023 " Sperrflächen im Bereich der Straßenbiegung Martin-Luther-Str./Duisburger 
Str./Düsseldorfer Str.", TOP Ö 8.10 
Frage: 
 
„Wann wird ein Ortstermin mit der Verwaltung stattfinden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Auf den Sachstand zum Antrag AN/0402/2023 wird verwiesen. 
 
Aus Session-Vorlage AN/0402/2023: 
 
„Status   in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Anordnung von Fahrbahnmarkierungen und Haltverboten ist vorliegend ein Geschäft der 
laufenden Verwaltung. Die Verwaltung hat daher in eigener Verantwortung eine Prüfung vor 
Ort durchgeführt und keine Behinderungen durch parkende Fahrzeuge, die regelnde Maßnah-
men durch die Straßenverkehrsbehörde erfordern, festgestellt. Zwar wurde am rechten Fahr-
bahnrand des langgezogenen Kurvenbereichs geparkt, jedoch waren hinreichend Ausweich-
flächen für den Begegnungsverkehr vorhanden.  
Nach § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinric htungen nur dort 
anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Das 
Aufstellen von Verkehrszeichen hat damit Ausnahmecharakter. Auch vor dem Hintergrund 
der schwachen Verkehrsbelastung und der geringen Fahrgeschwindigkeiten ist im Bereich der 
Martin-Luther-Straße/Duisburger Straße von einer Veränderung der Verkehrssituation abzuse-
hen.“

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Martin-Luther-Straße
  • Duisburger Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3934/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.12.2024
Erstellt
10.12.2024 11:57