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AN/0584/2025

Prüfantrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens am Haselnußhof

Antrag nach § 3 BV6 (SPD) 07.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 22.05.2025, TOP 8.3.4

Antrag nach § 3 (SPD BV6)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV6)

2167 Zeichen

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) 
 
 
 
SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) 
 
 
 
 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0584/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
 
Prüfantrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens am Haselnußhof 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die Einrichtung eines Zebrastreifens 
zur direkten fußläufigen Verbindung vom Haselnußhof durch den Durchgang neben dem 
Rossmann-Drogeriemarkt möglich ist.  
Ziel ist es, insbesondere älteren und mobilitätseingeschränkten Personen einen sicheren und 
barrierefreien Zugang zur Bushaltestelle Haselnußhof zu ermöglichen. 
 
Begründung: 
Der derzeitige Umweg über die Zypressenstraße sowie der dort befindliche Fußgängerüberweg 
stellen insbesondere für ältere Anwohnerinnen und Anwohner sowie Personen mit 
Mobilitätseinschränkungen eine erhebliche Erschwernis dar. Die Einrichtung eines direkten 
Fußgängerüberwegs würde zu einer verbesserten Wegeführung beitragen und die 
Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. 
Sollte die Verwaltung zu dem Ergebnis kommen, dass eine Umsetzung an dieser Stelle nicht 
möglich ist, wird sie gebeten, dies der Bezirksvertretung schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig 
konkrete alternative Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, die Sicherheit und 
Erreichbarkeit der Bushaltestelle für Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern. 
 
SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 
 
7. Mai 2025 
 
 0221/221 96303   0221/221 96304    spd-bv6@stadt-koeln.de

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 
 2 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die SPD-Fraktion 
 
Inan Gökpinar                                          Ayfer Sevim 
Fraktionsvorsitzender                              Bezirksvertreterin

Sachstandsbericht BV

2090 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0584/2025
Stand: 10.09.2025 
Sachstandsbericht  
Prüfantrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens am Haselnußhof 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die Einrichtung eines Zebrastreifens 
zur direkten fußläufigen Verbindung vom Haselnußhof durch den Durchgang neben dem 
Rossmann-Drogeriemarkt möglich ist. 
Ziel ist es, insbesondere älteren und mobilitätseingeschränkten Personen einen sicheren und 
barrierefreien Zugang zur Bushaltestelle Haselnußhof zu ermöglichen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler wurde jedoch als Prüfauftrag verstan-
den.  
 
Daraufhin hat die Verwaltung die rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit eines 
Fußgängerüberwegs über den Haselnußweg auf Höhe der dortigen Bushaltestelle mit 
nachfolgendem Ergebnis geprüft: 
 
Der in Rede stehende Fußgängerüberweg müsste dem Beschluss entsprechend die 
Straße Haselnußweg dort queren, wo zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung bestehen 
(Geradeaus- und Rechtsabbiegespur). Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenver-
kehrs-Ordnung (VwV-StVO) schreiben vor, dass Fußgängerüberwege grundsätzlich 
nicht über zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung hinweg angeordnet werden dürfen, so-
dass ein Fußgängerüberweg als direkte Verbindung von Bushaltestelle und Haselnuß-
hof nicht umsetzbar ist.  
 
Die Verwaltungsvorschriften Straßenverkehrs-Ordnung (VwV -StVO) führen zudem zu 
§ 26 ("Fußgängerüberwege") aus, dass an Kreuzungen und Einmündungen mit abkni-
ckender Vorfahrt ein Fußgängerüberweg auf der bevorrechtigten Straße nicht ange-
legt werden.

2 
 
Im Bereich der abknickenden Vorfahrtsstraße auf Höhe der Einmündung Mercator-
straße ist ein Fußgängerüberweg daher auch nach diesen Vorschriften nicht möglich. 
 
Genau dort befindet sich im Bestand jedoch eine bauliche Querungshilfe in Form einer 
Mittelinsel, die eine gesicherte Querung ermöglicht.

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Zypressenstraße
  • Pariser Platz 1
  • Haselnußweg
  • Haselnußhof

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Details

Aktenzeichen
AN/0584/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (SPD)
Datum
07.05.2025
Erstellt
06.05.2025 17:18