AN/0584/2025
Prüfantrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens am Haselnußhof
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (SPD BV6)
2167 Zeichen
SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0584/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 Prüfantrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens am Haselnußhof Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Beschluss: Die Bezirksvertretung bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die Einrichtung eines Zebrastreifens zur direkten fußläufigen Verbindung vom Haselnußhof durch den Durchgang neben dem Rossmann-Drogeriemarkt möglich ist. Ziel ist es, insbesondere älteren und mobilitätseingeschränkten Personen einen sicheren und barrierefreien Zugang zur Bushaltestelle Haselnußhof zu ermöglichen. Begründung: Der derzeitige Umweg über die Zypressenstraße sowie der dort befindliche Fußgängerüberweg stellen insbesondere für ältere Anwohnerinnen und Anwohner sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen eine erhebliche Erschwernis dar. Die Einrichtung eines direkten Fußgängerüberwegs würde zu einer verbesserten Wegeführung beitragen und die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Sollte die Verwaltung zu dem Ergebnis kommen, dass eine Umsetzung an dieser Stelle nicht möglich ist, wird sie gebeten, dies der Bezirksvertretung schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig konkrete alternative Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, die Sicherheit und Erreichbarkeit der Bushaltestelle für Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern. SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 7. Mai 2025 0221/221 96303 0221/221 96304 spd-bv6@stadt-koeln.de SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 2 Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Fraktion Inan Gökpinar Ayfer Sevim Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Sachstandsbericht BV
2090 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0584/2025
Stand: 10.09.2025
Sachstandsbericht
Prüfantrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens am Haselnußhof
Beschluss:
Die Bezirksvertretung bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die Einrichtung eines Zebrastreifens
zur direkten fußläufigen Verbindung vom Haselnußhof durch den Durchgang neben dem
Rossmann-Drogeriemarkt möglich ist.
Ziel ist es, insbesondere älteren und mobilitätseingeschränkten Personen einen sicheren und
barrierefreien Zugang zur Bushaltestelle Haselnußhof zu ermöglichen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler wurde jedoch als Prüfauftrag verstan-
den.
Daraufhin hat die Verwaltung die rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit eines
Fußgängerüberwegs über den Haselnußweg auf Höhe der dortigen Bushaltestelle mit
nachfolgendem Ergebnis geprüft:
Der in Rede stehende Fußgängerüberweg müsste dem Beschluss entsprechend die
Straße Haselnußweg dort queren, wo zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung bestehen
(Geradeaus- und Rechtsabbiegespur). Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenver-
kehrs-Ordnung (VwV-StVO) schreiben vor, dass Fußgängerüberwege grundsätzlich
nicht über zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung hinweg angeordnet werden dürfen, so-
dass ein Fußgängerüberweg als direkte Verbindung von Bushaltestelle und Haselnuß-
hof nicht umsetzbar ist.
Die Verwaltungsvorschriften Straßenverkehrs-Ordnung (VwV -StVO) führen zudem zu
§ 26 ("Fußgängerüberwege") aus, dass an Kreuzungen und Einmündungen mit abkni-
ckender Vorfahrt ein Fußgängerüberweg auf der bevorrechtigten Straße nicht ange-
legt werden.
2
Im Bereich der abknickenden Vorfahrtsstraße auf Höhe der Einmündung Mercator-
straße ist ein Fußgängerüberweg daher auch nach diesen Vorschriften nicht möglich.
Genau dort befindet sich im Bestand jedoch eine bauliche Querungshilfe in Form einer
Mittelinsel, die eine gesicherte Querung ermöglicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Zypressenstraße
- Pariser Platz 1
- Haselnußweg
- Haselnußhof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0584/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV6 (SPD)
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 17:18