V/0355/2025
125. FNP-Änderung / VBP Nr. 638: Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage - Kenntnisnahme der Entwürfe zur Veröffentlichung
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Berichtsvorlage
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V/0355/2025 V/0355/2025 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft 1. 125. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Mecklenbeck im Bereich Südlich Galgenheide / Westlich B 51 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 638: Mecklenbeck - Südlich Galgenheide / Westlich B 51 [Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage] Kenntnisnahme der Entwürfe zur Veröffentlichung Beratungsfolge 05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwürfe der 125. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 638 im Bereich Mecklen- beck – Südlich Galgenheide / Westlich B 51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im In- ternet zu veröffentlichen. Der Rat der St adt Münster hat am 11.09.2024 die Beschlüsse zur 125. FNP-Änderung und zur Auf- stellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 638 gefasst, um die planungsrechtlichen Vor- aussetzungen für die Errichtung einer Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage inkl. Wärme- speicher im Südosten von Mecklenbeck zu schaffen ( siehe V/0226/2024). Das Vorhaben der Stadt- werke Münster Gm bH leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des städtischen Ziels der Kli- maneutralität bis zum Jahr 2030. Planungsziel Das Plangebiet soll als Fläche für die Versorgung durch Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien auf der Grundlage des Vorhabenplanes „Solarthermie - und Photovoltaik-Freiflächenanlage Mecklenbeck“ festgesetzt werden. Der überwiegende Teil der Fläche wird dabei von Solarmodulen (Solarthermie + Photovoltaik) überstellt werden. Ein wesentliches Ziel des Vorhabens besteht zudem in der Speiche- rung der produzierten Wärme. Da die Solarthermie-Anlage zu Spitzenlastzeiten mehr Wärme produ- Stadtplanungsamt 28.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Köster Telefon: 492-6155 Koester@stadt-muenster.de Herr Husmann Telefon: 492-6194 Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0355/2025 zieren wird, als zu den jeweiligen Zeiten benötigt wird, soll die Wärme tagsüber gespeichert werden, um die Haushalte in Münster auch nachts mit Wärme zu versorgen. Gemäß dem aktuellen Planungsstand kommen für die Verortung des Wärmespeichers verschiedene Standortoptionen in Frage (siehe Anlage 1). Diese werden im weiteren Planungsprozess tiefergehend geprüft, sodass der Bebauungsplanentwurf auf Basis eines favorisierten Standorts des Wärmespei- chers veröffentlicht wird. Der zylinderförmige Baukörper wird gemäß einer vorläufigen Berechnung einen Durchmesser von maximal 30 m und eine Höhe von maximal 33 m aufweisen. Darüber hinaus umfasst die Freiflächenanlage ein Technikgebäude (maximal 45 m x 25 m x 10 m) in direkter Nähe zum Wärmespeicher sowie ein Regenrückhaltebecken im Nordosten des Plangebiets, welches nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans ist. Um die Landschaftsverträglichkeit zu gewährleisten und den Eingriff in die Natur zu minimieren, sind bei der Planung der Anlage verschiedene Kriterien zu beachten. Hierzu zählen u.a. der Erhalt beste- hender Gehölze und Biotopstrukturen, die Eingrünung der Anlage mit standortheimischen Gehölzen sowie die Bepflanzung der Fläche unterhalb der Module mit regionalem Saatgut. Die Sicherstellung der genannten Maßgaben sowie die Übernahme der Kosten durch die Vorhabentr ägerin werden durch die Unterzeichnung des Durchführungsvertrags gewährleistet. Im wirksamen FNP der Stadt Münster wird der Standort derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dar- gestellt. Beabsichtigt ist die Änderung des Flächennutzungsplans hin zu einer Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien – Solar“. Darüber hinaus geht der Gel- tungsbereich der 125. Änderung des FNP im nordöstlichen Teil des Plangebiets über den Geltungs- bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 638 hinaus. Grund dafür ist ein im FNP bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellter Bereich, der faktisch eine Waldeigenschaft besitzt und im FNP künftig als „Waldfläche“ dargestellt werden soll. Beteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 30.10. bis zum 06.12.2024 statt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten die Planunterlagen online oder in her- kömmlicher Papierform im Kundenzentrum einsehen. Am 06.11.2024 fand zudem eine Bürgeranhö- rung in der Peter-Wust-Schule in Mecklenbeck statt. Das Protokoll ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 2). Die Anregungen aus der o.g. Veranstaltung und der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB lassen sich im Wesentl ichen den folgenden drei Kate- gorien zuordnen: Wärmespeicher Neben der Frage nach der Dimensionierung des Wärmespeichers wurde insbesondere angeregt, die Positionierung des Baukörpers hinsichtlich der Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnquartiere (insbesondere Wohngebiet „Am Umspannwerk“) zu überprüfen. Bei der Standortanalyse (siehe Anla- ge 1) wurde unter Berücksichtigung der technischen Aspekte (bspw. Nähe zum Fernwärmenetz und Verschattung der Module) versucht, die Auswirkungen auf die angrenzenden Qu artiere zu minimie- ren. Gemäß dem aktuellen Planungsstand wird der Wärmespeicher zum nächstgelegenen Wohnge- biet „Am Umspannwerk“ einen Mindestabstand von 200 m aufweisen. Durch die o.g. Eingrünung der Anlage (teilweise bereits vorhanden) und eine im weiteren Verfahren zu qualifizierende Gestaltung des Wärmespeichers sollen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild reduziert werden. Als Alternative zu dem Speicherbehälter wurde auch eine unterirdische Lösung vorgeschlagen. Der Bau eines Erdbeckenspeich ers würde jedoch ein größeres Gesamtspeichervolumen erfordern. Zu- dem wären der Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung höher als bei einem klassischen Speicherbehälter und die Fläche für die Solarmodule wäre geringer. In der Gesamtbetrachtung kön- nen die o.g. Aspekte zu einer Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens führen. Die Dimensionierung des - 3 - V/0355/2025 Wärmespeichers wird im Rahmen der laufenden Anlagenplanung kritisch überprüft. Neben einer Re- duzierung des Gesamtvolumens wird dabei auch ein „ Flachdrücken“ des Speichers geprüft. Zylindri- sche Wärmespeicher weisen jedoch ein ideales Verhältnis von Höhe zu Durchmesser auf, wodurch Wärmeverluste minimiert werden können. Ein beliebiges „Flachdrücken“ ist daher nicht möglich, da einerseits die Wärmeverluste steigen und a ndererseits das effektiv nutzbare Volumen innerhalb des Speichers reduziert wird. Natur- und Landschaft Ein wesentlicher Teil der Anregungen und Fragen betraf den Bereich Natur und Landschaft. Hier wurde der Entfall von Grün- bzw. Freiflächen kritisch angemerkt, da der Vorhabenbereich als Erho- lungsfläche für die umliegende Bevölkerung diene. Allgemein ist bei jedem Vorhaben eine Abwägung zwischen den Belangen der Freiraum - und Siedlungsentwicklung sowie der erneuerbaren Energien erforderlich. Da Solarthermie-Freiflächenanlagen zur Minderung von Wärmeverlusten auf die Nähe zum bestehenden Fernwärmenetz angewiesen sind, können diese nicht beliebig im äußeren Stadtbe- reich angeordnet werden. Grundsätzlich sind Freiflächensolaranlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB privilegiert und im Au- ßenbereich zulässig, wenn sie innerhalb eines 200 m-Korridors entlang von Bundesautobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken liegen. Dies trifft für den nördlichen Teil des geplanten Vorhabens zu. Für die südlichen Teilbereiche, die sich außerhalb eines solch privilegierten Korridors befinden, ist Bau- leitplanung mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans erforderlich. Um die einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage aufeinander ab- gestimmt planen und realisieren zu können, soll die Bauleitplanung das Gesamtareal umfassen. Durch diese integrative Gesamtplanung wird neben der besseren Abstimmung auch eine höhere Transparenz im Verfahren gewährleistet (u.a. sind die formellen Beteiligungsschritte nach BauGB durchzuführen). Mit dem „ Integrierten Flächenkonzept Münster (IFM)“ hat der Rat der Stadt Münster am 11.09.2024 ein gesamtstädtisches, informelles Planungsinstrument beschlossen (siehe V/0192/2024). Neben der Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen steuert das IFM-Konzept auch die Entwicklung von Flä- chen für erneuerbare Energieanlagen. Dazu identifiziert es u.a . Suchbereiche, die über die o. g. ge- setzlich privilegierten Korridore hinausgehen und sich grundsätzlich für die Entwicklung von Photovol- taik-Freiflächenanlagen eignen. Dazu gehören Bereiche in nicht -privilegierten 200 m-Korridoren ent- lang von eingleisigen Bahnstrecken und vierspurigen Bundesstraße n sowie in erweiterten 500 m- Korridoren entlang der o.g. privilegierten Korridore, wenn das jeweilige Projekt in einem räumlich - funktionalen Zusammenhang mit einer privilegierten Photovoltaik-Freiflächenanlage steht. Der südliche Teilbereich des hier geplanten Vorhabens liegt in einem solchen Suchbereich und ent- spricht damit grundsätzlich den Entwicklungszielen des übergeordneten IFM-Konzepts. Das Plangebiet stellt sich heute überwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche und teilweise als Grünfläche dar. Durch die o.g. grün -/ umweltplanerischen Maßgaben zur Planung der Freiflächenan- lage soll der durch das Vorhaben ausgelöste Kompensationsbedarf so gering wie möglich gehalten werden. Der Umfang der erforderlichen Ausgleichsflächen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ab- sehbar und wird im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt. Der Ausgleich soll nach Möglichkeit im Plangebiet selbst erfolgen. Versorgungsinfrastruktur Neben dem konkreten Vorhaben war insbesondere auch die grundlegende Versorgungsinfrastruktur des Stadtteils/ -gebiets von Interesse. Grundsätzlich dient d ie Solarthermie-Freiflächenanlage der Dekarbonisierung des gesamtstädtischen Fernwärmenetzes. Dies bedeutet, dass die erzeugte Wär- me der Freiflächenanlage über das Fernwärmenetz in weitere Stadtgebiete verteilt wird. Ein Ausbau - 4 - V/0355/2025 des bestehenden Fernwärmenetzes in Mecklenbeck ist kurzfristig nicht vorgesehen. Die Versorgung neuer Baugebiete soll zukünftig nach Möglichkeit vorrangig über das Fernwärmenetz erfolgen. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, werden Alternativen wie der Aufbau von Nahwärmenetzen geprüft. Weitere Solarthermie-Freiflächenanlagen sind seitens der Stadtwerke Münster derzeit nicht geplant. Aufgrund der seit Anfang des Jahres 2023 geltenden Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB für Vorhaben zur Nutzung solarer Strahlungsenergie ist davon aus- zugehen, dass zukünftig vermehrt Freiflächensolaranlagen im Stadtgebiet entstehen werden. Weiteres Verfahren Gegenwärtig erfolgt die technische Anlagenplanung parallel zu den laufenden Bauleitplanverfahren. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Die technische Anlagenplanung soll im September 2025 abgeschlossen sein. Anschließend werden die finalen Bebauungsplanunterlagen für die Veröf- fentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Die Veröffentlichung ist für das IV. Quartal 2025 vorgesehen. Die erforderli che Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Um aufgrund des Entfalls der politischen Gremien in der zweiten Jahreshälfte keine Verzögerung im Projekt zu erleiden, informiert die Verwaltung jetzt bereits frühzeitig über die Absicht der Veröffentlichung de r Planentwürfe. Bezüglich der zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegenden Vorentwürfe der Planunterlagen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Standortanalyse Wärmespeicher Anlage 2 – Protokoll Bürgeranhörung Anlage 3 – Vorentwurf Übersichtslageplan technische Anlagenplanung Anlage 4 – Vorentwurf Planzeichnung Bebauungsplan Anlage 5 – Vorentwurf Planzeichnung Flächennutzungsplan Anlage 6 – Prinzipskizze Systemquerschnitt
Anlage_2_Protokoll_Buergeranhoerung
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Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 7 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 125. Änderung des Flächennutzungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 638: Mecklenbeck – südlich Galgenheide / westlich B 51 Stadtbezirk: Münster - West Anlass: frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB Zeit: 06.11.2024, 18:30 – 20:00 Uhr Ort: Aula Peter-Wust-Schule, Dingbänger Weg 80, Mecklenbeck Teilnehmer: ca. 35 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksbürgermeister Herr Brinktrine Vertretung der Verwaltung: Herren Hensing, Bartmann und Köster (Stadtplanungsamt) Weitere Teilnehmer: Herr Schülting (Stadtwerke Münster), Herr Fiebig (DHP) Anlass Die Stadtwerke Münster planen auf einer rund 20 Hektar großen – überwiegend landwirtschaftlich genutzten - Freifläche im Südosten von Mecklenbeck den Bau einer kombinierten Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage inklusive Wärmespeicher zur Gewinnung von erneuerbarer Wärme und Strom. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Parallel dazu soll für eine Teilfläche ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Eröffnung Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter der Vorhabenträgerin und des Stadtplanungsamtes . Bei der heutigen Veranstaltung handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung im Bauleitplanverfahren gem. § 3 (1) BauGB der Stadt Münster. Ziele der Veranstaltung sind die Information über das Vorhaben, die Erörterung der Ziele, ein gemeinsamer Austausch und Anregungen der Anwesenden. Herr Brinktrine verweist auf das städtische Ziel der Klimaneutralität und betont die Bedeutung der regenerativen Energieerzeugung sowie den Beitrag, den das Solarthermie - und Photovoltaik- Projekt in diesem Zusammenhang leisten kann. Herr Hensing vom Stadtplanungsamt informiert über den geplanten Ablauf der Veranstaltung und stellt die Aufgabenbereiche der anwesenden Vertreter der Vorhabenträgerin und der Verwaltung vor. Er macht auf die Möglichkeit aufmerksam, schriftliche Stellungnahmen (u.a. per Online - Formular, per Mail oder per Brief) zu dem Vorhaben beim Stadtplanungsamt einzureichen, die im weiteren Verfahren in die Abwägung einfli eßen. Die in der Veranstaltung vorgebrachten Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0355/2025 125. Änderung FNP Bebauungsplan Nr. 638 Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 7 Anregungen werden protokolliert. Die Niederschrift wird den politischen Vertretern zur Information und Abwägung zur Verfügung gestellt. Vorstellung der Planungen Herr Hensing erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation: den Anlass des Projektes und der Planung, die räumlichen Gegebenheiten der Projektfläche, die Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) inkl. der dazugehörigen zwei Beteiligungsphasen und die Bestandteile des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 638. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt das Plangebiet bisher als Fläche für die Landwirtschaft dar. Zukünftig soll der FNP für diesen Bereich voraussichtlich eine Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung Erneuerbare Energien darstellen. Der parallel aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan wird voraussichtlich ebenfalls eine Fläche für Ver - und Entsorgung festsetzen. Zusätzlic h wird ein sogenan nter Vorhaben - und Erschließungsplan Bestandt eil des Bebauungsplans sein. Dieser wird die konkrete Anlagenplanung und ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen darstellen. Herr Schülting stellt die Ziele der Stadtwerke Münster zur Erzeugung erneuerbarer Wärme und Strom vor. Hierzu zählt unter anderem die Dekarbonisierung der Fernwärme. Die Solarthermie - und Photovoltaik -Freiflächenanlage soll hierzu einen Beitrag leisten. Neben der Solarthermie sehen die Stadtwerke zudem die Nutzung von Erdwä rme (Geothermie), Groß -Wärmepumpen und Power-to-Heat-Anlagen als erneuerbare Wärmequellen der Zukunft vor. Herr Schülting erläutert anhand des abgebildeten Fernwärmenetzes wichtige Aspekte bzgl. erneuerbarer Wärmequellen. Hierzu zählen u.a. die Nähe zu dem bestehenden Fernwärmenetz sowie die Flächenverfügbarkeit. Die Fläche des Vorhabens eignet sich für die Errichtung einer Solarthermie-Freiflächenanlage aufgrund ihrer geringen Entfernung zum nächstmöglichen Einspeisepunkt in das Fernwärmenetz der Stadt Mün ster an der Echelmeyerstraße in Mecklenbeck besonders gut. Herr Schülting erläutert, dass Freiflächenanlagen durch eine entsprechende Anlagenplanung zur Biodiversität beitragen können. Zu den geplanten Maßnahmen zählen u.a. die Bepflanzung der Fläche unterhalb der Module mit regionalem Saatgut, der Erhalt bestehender Heckenstrukturen und die Eingrünung der Anlage. Eine Versiegelung der Fläche findet nur in geringem Maße statt, so dass die Versickerung des Regenwassers auf der Fläche stattfinden kann. Herr Schülting stellt das Vorhaben vor. Der Schwerpunkt der Anlagenkonzeption liegt auf der Solarthermie (Umwandlung von Sonnenenergie in thermische Energie), obgleich der produzierte Strom der Photovoltaikanlage hauptsächlich für die Anlage zur Wärmeerzeugung benötigt wird. Die von der Solarthermie -Freiflächenanlage erzeugte Wärme wird in das Fernwärmenetz eingespeist. Die prognostizierten Erträge der Anlage betragen ca. 30 GWh/a Wärme (entspricht ca. 5 % des gesamten Bedarfs des Fernwärmenetzes Münsters) und 2 GWh/a Strom. Da die Wärmeerzeugung der Solarthermie-Anlage insbesondere im Sommer bis zu 50 MW beträgt und das Wärmenetz in Mecklenbeck eine Kapazität von „lediglich“ 7 bis 8 MW übertragen kann, ist 125. Änderung FNP Bebauungsplan Nr. 638 Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 7 die Errichtung eines Wärmespeichers erforderlich, der die überschüssige Wärme tagsüber speichern und nachts die Haushalte mit Wärme versorgen kann. Abschließend stellen Herr Schülting und Herr Hensing die weitere Zeitplanung des Projektes vor. Im nächsten Schritt erfolgt die Anlagenplanung. Die Hinweise und Anregungen aus der aktuellen Beteiligungsphase fließen hierbei mit ein. Im weiteren Bebauungsplanverfahren erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, bei der weitere Anregungen eingebracht werden können. Der Bau der Anlage ist in etwa für den Zeitraum 2026 bis 2027 vorgesehen. Herr Brinktrine bedankt sich bei den Referenten und eröffnet den anschließenden Austausch. Fragen der Bürgerinnen und Bürger (nach Themen gebündelt) Freiflächen • Ein Bürger merkt an, dass sich das Plangebiet in einem Landschaftsschutzgebiet befände. • Das Plangebiet ist in dem Landschaftsplan 3 – Roxeler Riedel mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landsch aft“ dargestellt. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um ein Landschaftsschutzgebiet • Es wird angemerkt, dass durch das Vorhaben innenstadtnahe Grünflächen entzogen würden. Es wird angeregt , derartige Vorhaben weiter außerhalb im Stadtgebiet zu realisieren. • Herr Schülting erläutert, dass Freiflächensolaranlagen, bei entsprechender Planung (bspw. Bepflanzung mit regionalem Saatgut, Erhalt und Pflanzung von Baum - und Heckenstrukturen) einen Beitrag zur Biodiversität und zur ökologischen Wertigkeit der Flächen beitragen können. • Herr Schülting gibt zu bedenken, dass eine Solarthermie -Freiflächenanlage auf eine möglichst geringe Entfernung zum Fernwärmenetz angewiesen ist, um Wärmeverluste zu minimieren. • Ein Bürger gibt zu bedenken, dass die Wiesenflächen in diesem Bereich von den umliegenden Anwohnern zum Spazierengehen und als Treffpun kt genutzt werden und erkundigt sich, ob die Flächen zukünftig zugänglich sein werden. • Herr Schülting erläutert, dass die Anlage eingezäunt und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird. • Ein Bürger erkundigt sich, ob die Nutzung der Flächen als Spazierweg und Aufenthaltsfläche an anderer Stelle ausgeglichen wird. • Herr Hensing erläutert, dass die Eingriffs - / Ausgleichsbilanz ierung im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan insbesondere die ökologische Wertigkeit der Fläche berücksichtigt und weniger die Nutzung der Fläche. Ein ersatzweiser Ausgleich zur Naherholung ist nicht Teil der Planung. • Ein Bürger erkundigt sich, wer Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen im Plangebiet ist. Ein weiterer Bürger fragt, ob die Stadtwerke die Flächen erwerben werden. • Herr Schülting erläutert, dass sich der überwiegende Teil des Plangebietes im Eigentum der Stadt Münster befindet. Die übrigen Flächen gehören verschiedenen privaten Eigentümern, mit denen Vereinbarungen über den Verkauf der Flächen bei Umsetzung des Projekts geschlossen worden sind. Zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken soll ein Letter of Intent abgeschlossen werden, der die Verkaufsabsicht der Stadt festhält. 125. Änderung FNP Bebauungsplan Nr. 638 Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 7 Ausgleichsflächen • Ein Bürger fragt, ob aufgrund der Planung Ausgleichsflächen erforderlich sind und wo diese verortet werden. • Herr Fiebig (DHP) erläutert, dass im Rahmen der Bebauungsplanung eine Eingriffs - / Ausgleichsbilanzierung erstellt werden wird . Ob bzw. in welchem Umfang Ausgleichsflächen erforderlich sind, kann zum aktuellen Zeit punkt noch nicht gesagt werden und wird im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt. Ein Großteil des Eingriffes soll aber möglichst auf der Planfläche selbst ausgeglichen werden. Nutzungskonkurrenz • Ein Bürger merkt an, dass die Fläche bei einer Belegung mit Solarmodulen nicht mehr für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehen würde. • Herr Bartmann erläutert, dass die Fläche weder im gültigen Regionalplan noch im aktuellen Entwurf zur Änderung des Regionalplans als ASB (A llgemeiner Siedlungsbereich) bzw. Potenzialbereich für einen ASB dargestellt ist. Die Stadt Münster ist an die Darstellungen des Regionalplans gebunden. Herr Bartmann erläutert darüber hinaus, dass bei der F rage, ob sich eine Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung eignet, eine Vielzahl von Aspekten zu prüfen ist. Dies betrifft neben der rein räumlichen Nähe zur Kernstadt und den arten - und naturschutzrechtlichen Belangen hier insbesondere die herausfordernde Erschließungs- und Entwässerungssituation sowie immissionsschutzrechtliche Belange (Schienen - und Straßenverkehrslärm), die beide eine Entwicklung des Standortes als Wohngebiet erheblich erschweren. Bauleitplanung • Ein Bürger fragt, ob die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) bereits erfolgt sei. • Herr Hensing erläutert, dass die Änderung des FNP im Parallelverfahren, zeitgleich mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt. Die Bauleitpläne werden auf diese Weise aufeinander abgestimmt. • Eine Bürgerin und ein Bürger erkundigen sich, ob die heute vorgebrachten Anregungen aufgenommen werden. • Herr Hensing erläutert, dass die Anregungen und Hinweise aus der Veranstaltung protokolliert werden und in die finale Abwägung durch die Politik einfließen. Es wird dennoch darum gebeten, die Anregungen schriftlich bei der Stadt einzureichen, um sicherzustellen, dass sämtliche Anregungen aufgenommen und korrekt wiedergegeben werden. Anlagenplanung • Ein Bürger fragt, mit welchen Dimensionen bei dem Wärmespeicher zu rechnen sei. • Herr Schülting erläutert, dass der Wärmespeicher eine annähernd kreisförmige Grundfläche mit einem maximalen Radius von 30 m bei einer maximalen Höhe von 33 m haben wird. Hierbei handelt es sich um eine überschlägig kalkulierte Schätzung. Die Stadtwerke sind bestrebt, die Dimensionierung des Wärmespeichers im Rahmen der anstehenden Anlagenplanung zu reduzieren. • Ein Bürger erkundigt sich, warum der erforderliche Wärmespeicher nicht unterirdisch angeordnet wird. Eine Bürgerin fragt zudem, ob der Speicher „plattgedrückt“ werden kann. • Herr Schülting erläutert, dass die Dimensionierung des Wärmespeichers im Rahmen der anstehenden Anlagenplanung überprüft werden wird. Neben einer Reduzierung des Gesamtvolumens wird dabei auch ein „Plattdrücken“ des Speichers geprüft. Herr Schülting erläutert, dass es bei zylindrischen Wärmespeichern ein ideales Verhältnis von Höhe zu Durchmesser gibt, bei dem die Wärmeverluste minimiert werden können. Ein beliebiges „Plattdrücken“ ist daher nicht möglich, da sich zum einen die Wärmeverluste vergrößern würden und zum anderen das effektiv nutzbare Volumen innerhalb des 125. Änderung FNP Bebauungsplan Nr. 638 Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 7 Speichers reduzieren würde . Theoretisch ist technisch auch die Errichtung eines Erdbeckenspeichers möglich. Bei der Errichtung eines Erdbeckenspeichers wäre allerdings ein höheres Gesamtspeichervolumen erforderlich. Zudem wären der Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung höher als bei einem klassischen Speicherbehälter und die Fläche für die Solarmodule würde sich reduzieren. In der Gesamtbetrachtung können die o.g. Aspekte zur einer Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens führen. • Ein Bürger erkundigt sich, ob der Schattenwurf des Wärmespeichers untersucht wurde. • Herr Schülting erläutert, dass bislang eine rudimentä re Untersuchung des Schattenwurfes erfolgt ist und eine konkrete Betrachtung im weiteren Verlauf der Anlagenplanung erfolgen wird. • Ein Bürger bittet um Berücksichtigung des nördlich angrenzende n Wohngebiets „Am Umspannwerk“, insbesondere im Hinblick auf den Standort des Wärmespeichers. • Herr Schülting erläutert, dass der Standort des Wärmespeichers noch nicht feststeht. Bei der weiteren Planung werden die Belange des angrenzenden Wohngebietes berücksichtigt. • Ein Bürger erkundigt sich, wann der Standort des Speichers feststehen wird. • Herr Schülting erläutert, dass die detaillierte Anlagenplanung 2025 starten wird. Im Vorhabenplan muss der Standort fest fixiert sein. • Ein Bürger erkundigt sich, ob es sich bei den Modulen um eine Kombination aus Solarthermie und Photovoltaik handelt. • Herr Schülting erläutert, dass eine Fläche für Solarthermie und eine Fläche für Photovoltaik vorgesehen ist. Dies sind etablierte Technologien im Freiflächenbereich. Es werden keine hybriden PVT -Module geplant. Der Fokus soll auf der Wärmeerzeugung (Solarthermie) liegen. • Ein Bürger gibt zu bedenken, dass die Solarmodule bei einer Südausrichtung aufgrund der südlich angrenzenden Waldstrukturen verschattet würden. • Herr Schülting erläutert, dass die Solarthermie-Module auch im Schatten liegend Wärme erzeugen können. Im Rahmen der anstehenden Anlagenplanung würden auch die erforderlichen Waldabstände geprüft werden. • Eine Bürgerin erkundigt sich, ob die Anlage aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingezäunt werden muss. • Herr Schülting erläutert, dass die Einzäunung der Anlage aus versicherungstechnischen Gründen erfolgt. Die Einzäunung soll aber so geschehen, das kleine Tiere (z.B. Hasen) darunter hindurch kommen und die Fläche weiterhin nutzen können. Technologie • Ein Bürger fragt, ob trotz der A nlage weitere private Solaranlagen gebaut werden können, oder ob durch die Anlage die Kapazität der Netze ausgeschöpft wird. • Herr Schülting erläutert, dass der Strom aus den privaten Anlagen in die örtlichen Stromnetze der Wohngebiete eingespeist wird. Eine Einspeisung richtet sich daher nach deren Kapazität . Die von den Stadtwerken geplante Solarthermie-Anlage speist dagegen direkt in das Fernwärmenetz ein. • Ein Bürger erkundigt sich, wie die Wärmeversorgung zukünftiger Baugebiete vorgesehen ist. • Herr Schülting er läutert, dass die Wärmeversorgung von Neubaugebieten - wenn möglich - über das Fernwärmenet z erfolgen soll. Falls dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, werden a lternative Optionen, wie der Aufbau von Nahwärmenetzen, geprüft. • Ein Bürger erfragt, wie hoch der Wärmebedarf der Haushalte in Mecklenbeck sei. • Herr Schülting erläutert, dass der Wärmebedarf in Mecklenbeck zu gering ist, um die Wärme aus der Solarthermie ausschließlich in Mecklenbeck im Wärmenetz zu 125. Änderung FNP Bebauungsplan Nr. 638 Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 6 von 7 verbrauchen. Daher wird die Wärme über das Fernwärmenetz in weitere Stadtgebiete verteilt. • Ein Bürger fragt, ob eine Kombination aus Solarthermie und Geothermie geprüft worden ist. • Herr Schülting erläutert, dass die Stadtwerke aufgrund des geringen Flächenverbrauchs auf tie fe Geothermie setzen. Oberflächennahe Geothermie eignet sich für die Versorgung von Neubaugebieten auf Grund de s geringeren Wärmebedarfs in diesen Gebieten. Die Standorte für die tiefe Geothermie für die Fernwärme stehen noch nicht fest. Eine Kombination mit der Solarthermieanlage ist nicht vorgesehen. • Ein Bürger erkundigt sich, ob im Stadtgebiet weitere Solarparks vorgesehen sind. • Herr Schülting erläutert, dass die geplante Solarthermie-Anlage in Mecklenbeck bei den Stadtwerken Priorität besitzt. Weitere S tandorte würden erst in der Zukunft geprüft werden. Die Stadtwerke planen parallel weitere (Agri-) Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung. • Herr Bartmann erläutert, dass aufgrund der seit Anfang des Jahres 2023 g eltenden Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8b) BauGB für Vorhaben zur Nutzung solarer Strahlungsenergie vermehrt Freiflächen-Solaranlagen im Stadtgebiet entstehen werden. Aufgrund der o.g. Privilegierung für Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen ist für solche Vorhaben keine Bauleitplanung erforderlich. • Eine Bürgerin regt an, statt Freiflächen besser Dachflächen für Solarmodule zu nutzen. Ein weiterer Bürger verweis t auf die nördlich angrenzenden Gewerbebetriebe, die kaum Dachflächen-Photovoltaik nutzen würden. • Herr Schülting erläutert, dass die Belegung von Dachflächen mit Solarmodulen für die zukünftige Energieversorgung nicht ausreichend sei. Private Solarthermie-Anlagen auf Dachflächen seien im Verhältnis zudem teurer, als eine gebündelte Freiflächenanlage. Die Stadt Münste r hat zudem - außerhalb von Neubaugebieten - keine rechtliche Handhabe, private Eigentümer zum Bau von Solaranlagen zur verpflichten. • Ein Bürger erkundigt sich, ob die Einwohner von Mecklenbeck zukünftig direkt durch die Solarthermie-Freiflächenanlage versorgt werden. • Herr Schülting erläutert, dass derzeit keine konkreten Planungen zum Ausbau des Fernwärmenetzes in Mecklenbeck anstehen. Die Anlage dient vornehmlich der Dekarbonisierung des bestehenden Fernwärmenetzes. Das Wärmenetz in Mecklenbeck ist allerdings Teil des gesamtstädtischen Wärmenetzes und wird daher von der Solarthermie mitversorgt. • Eine Bürgerin lobt das Projekt insbesondere hinsichtlich einer höheren Unabhängigkeit von Erdgaslieferungen. Sie merkt zudem an, dass der Verkehrslärm für eine Wohnflächenentwicklung an diesem Standort viel zu laut sei. Betrieb • Ein Bürger erkundigt sich, von wo die Erschließung der Anlage während der Bauphase vorgesehen ist. • Herr Schülting erläutert, dass hierzu noch keine finale Entscheidung erfolgt ist. Denkbar ist die Ers chließung über den östlichen Wer neweg oder über den von Westen herangeführten Fuß- und Radweg. Beide Optionen werden im weiteren Projektverlauf tiefergehend geprüft. Die Bauphase w ird voraussichtlich ein ¾ -Jahr betragen . Eine Befahrbarkeit des nördlich der Anlage verlaufenden Fuß - und Radweg s soll aufrechterhalten werden. Wenn sich die Anlage in Zukunft in Betrieb befin det, wird sie zur regelmäßigen Wartung lediglich per Bully angefahren. • Ein Bürger erkundigt sich, ob zukünftig weitere Partner neben den Stadtwerken / -netzen für den Betrieb der Anlage vorgesehen sind. • Herr Schülting erläutert, dass die Stadtwerke auf zukünftig den Betrieb der Anlage übernehmen werden. 125. Änderung FNP Bebauungsplan Nr. 638 Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 7 von 7 Kosten • Ein Bürger erkundigt sich, wie hoch die Kosten der Anlage sind und wer der Kostenträger ist. • Herr Schülting erläutert, dass es sich um einen zweistelligen Millionenbetrag handelt und die Stadtwerke Münster die Kosten tragen werden. • Ein Bürger fragt, wie viel eine Kilowattstunde Wärme kosten wird. Es wird befürchtet, dass die Anlage zu höheren Kosten für die Verbraucher führen wird. • Herr Schülting erläutert, dass eine genaue Angabe zur Kostenentwicklung derzeit nicht möglich ist. Generell wird die Anlage jedoch nicht isoliert betrachtet, sondern das ganzheitliche Wärmenetz. Die Stadtwerke sind bestrebt, die Kosten für die Verbraucher zukünftig gering zu halten. Ende der Veranstaltung Herr Brinktrine bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und be endet die Veranstaltung gegen 20:00 Uhr. gez. Herr Brinktrine Bezirksbürgermeister gez. Herr Köster Protokollführer
Anlage A
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Anlage A zur V/0355/2025 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage soll die perspektivische Veröffentlichung der Entwürfe der 125. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster (FNP) und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 638 vorbereitet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung In Mecklenbeck soll im Bereich Südlich Galgenheide / Westlich B 51 eine Solarthermie- und Pho- tovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung und Speicherung von Strom bzw. Wärme entstehen. Für diese Maßnahmen müssen der FNP geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit der Veröffentlichung der Bauleitplan-Entwürfe wird das notwendige Verfah- ren fortgesetzt, sodass aufgrund der eingehenden Stellungnahmen die Abwägung erfolgen kann. Nachfolgend soll mit dem abschließenden Beschluss zur FNP-Änderung und dem Satzungsbe- schluss zum VBP die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Projekt geschaffen werden, das einen wichtigen Beitrag zum städtischen Ziel der Klimaneutralität leisten soll. Finanzierung Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin Stadtwerke Münster GmbH einen Durchfüh- rungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Umsetzung der Planung dient dem städtischen Ziel der Klimaneutralität im Bereich der Wär- meversorgung.
Anlage_6_Prinzipskizze_Systemquerschnitt
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Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0355/2025
Anlage_4_Vorentwurf_VBP
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Zeichenerklärung Festsetzungen II 12Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Gemarkungsgrenze Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Öffentliche Gebäude Wirtschaftsgebäude Bestandshöhen (in m üNHN) Bestandsangaben 65,63 m Kanaldeckel Einmessung zu erhaltender Baum (Kronendurchmesser) Das Höhenbezugssystem ist DHHN2016 (Höhenstatus 170) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Gebäudehöhe, als Höchstmaß4,00 mGH Modulhöhe, als Mindest- und Höchstmaß0,604,00 m- MH Bauweise Abweichende Bauweise (siehe textliche Festsetzungen) a Überbaubare Grundstücksflächen Baugrenze Bauvorschriften Neigungswinkel Module, als Mindest- und HöchstmaßMN: 20°25°- Ver- und Entsorgung Fläche für die Versorgung durch Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien auf der Grundlage des Vorhabenplanes „Solarthermie- und Photovoltaik- Freiflächenanlage Mecklenbeck“ Leitungen, oberirdisch Leitungen, unterirdisch Wasser, Wasserwirtschaft Wasserflächen Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses RegenwasserrückhaltebeckenRRB Gewässerbegleitende RetentionsflächeV Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Mit Gehrechten G, Fahrrechten F und Leitungsrechten L zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, der Erschließungsträger E Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes Sonstige Festsetzungen GFLAE Bezugshöhe (in m üNHN) 65,23 m Solarthermie für Fernwärmeversorgung, Wärmespeicherung Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 0,7 Grundfläche GR 600 m² P P A G G W F W W W S F S S S F F F S S S F II II II II I I II II IV VI II II III II II II II II I I I II I I I II 220 KV 220 KV 110 KV 220 KV Rampe Rampe Hollenkamp Wanne-Eickel - Hamburg Wanne-Eickel - Hamburg Wanne-Eickel - Hamburg Empel-Rees - Münster (Westf) Mecklenbeck - Sudmühle Flur 221 Zuschlag Kettelfeld Kettelfeld Esch Getterbach Getterbach 137 b 137 c 34 22 37 33 a 33 36 35 73 34 161 149 a 149 159143 513 145 163 147 137 153 151 139 141 137 a 164 39 568 4 a 22 4 22 a 22 b 570 570 a 16 14 22 c 6 a 6 8 572 a 4 b 20 20 a 20 b 572 18 b 580 18 a 18 2624 8 12 18 35 571 8 a 8 b 565 29 10 a 10 c 569 30 32 567 a 539 539 a 35 10 33 20 36 a 36 39 38 31 32 a 27 27 36 b 37 575 14 585 10 b 32 b 16 535 561 567 27 a 27 a 569 a 10 12 a I I I I I I I I I I II I II I II II II IV II I I I I I I I I V I II II II II II I II II II II I I II II II I I II II I I I I I I I II II II II I I I I I I I I I I I I I I II I II I I II II I I I II I II III I I III I I I I II II II I II II II II I I II II I I I I I I I I I I I II I Galgenheide Galgenheide Daimlerweg Kesselfeld Galgenheide Am Umspannwerk Am Umspannwerk Werneweg BAB-Zubringer B 51 BAB-Zubringer B 51 BAB-Zubringer B 51 366 4 389 479 307 83 85 86 378 369 365 360 388 87 32 33 339 220 143 84 74 221 178 140 142 237 287 288 299 187 77 306 296 303 77 78 137 335 336 333 138 341 1192 368 942 89 88 92 90 91 707 708 709 710 743 479 610 611 700 701 702 704 705 706 96 90 241 242 74 1137 825 826 472 474 42 44 121 114 115 113 282 62 250 238 43 190 72 73 79 80 75 76 83 88 89 91 111 112 77 69 247 263 70 71 248 262 87 298 299 830 742 478 501 521 604 605 606 653 659 609 608607 660 698 699 703 520 711 829 362 363 655 661 614 615 617 616 104 128 97 98 100 94 95 259 64 41 99 1276 65 534 1136 1274 1275 1135 1277 1139 827 828 123 125 34 37 982 47 93 291 50 51 63 52 37 62 22 1261 1202 215 283 8 9 53 73 11 38 42 70 49 81 82 67 36 260 149 183 10 89 52 116 191 284 289 290 292 184 51 154 36 237 213 92 192 212 307 245 270 167 316 301 317 305 509 243 192 169 298 206 364 134 135 83 203 144 197 235 285 286 315 318 76 146 139 81 82 85 288 301 302 138 137 121 76 136 84 240 227 242 228229230231232 248 198 258 284 189 195 217 218 238 239 272 214 247 249 340 105 944 244 219 23 1126 84 281 R Solarthermie für Fernwärmeversorgung, Wärmespeicherung RRB Solarthermie für Fernwärmeversorgung, Wärmespeicherung Wärmespeicher 33,00 mGH GR707 m² GR600 m² 10,00 mGH Technikgebäude MH mind. 0,60 m - max. 4,00 m 4,00GH 0,7a MN: 20° – 25 MN: 20° – 25 0,7a 4,00GH MH mind. 0,60 m - max. 4,00 m MH mind. 0,60 m - max. 4,00 m 0,7 4,00GH a MN: 20° – 25 MH mind. 0,60 m - max. 4,00 m a 0,7 4,00GH MN: 20° – 25 MH mind. 0,60 m - max. 4,00 m MN: 20° – 25 0,7a 4,00GH Gemarkung: Flur: Maßstab: Bebauungsplan Nr. Stand: 638 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadtteil - Mecklenbeck Südlich Galgenheide / Westlich B 51 Münster 216, 221 1 : 2000 - Vorentwurf - 30.04.2025 Die Plangrundlage wurde am __________ aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die Richtigkeit wird bescheinigt. Münster, __________ Dipl.-Ing. Marienfeld Amtsleiter Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ __________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen Stadtbaurat Amtsleiter Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________ bekannt gemacht. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom __________ bis zum __________ öffentlich ausgelegen. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ Oberbürgermeister Schriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Rechtsgrundlagen: ·Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I S. 394) ·Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (BGBl. 2023 I S. 176) ·Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV.NRW. S. 1172) ·Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2024 (GV.NRW. S. 444) Planverfasser: DreesHuesmann Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB Vennhofallee 97 D-33689 Bielefeld fon +49 5205 7298-0 fax +49 5205 7298-22 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de Planer Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0355/2025 Bebauungsplan Nr. 638
Anlage_3_Vorentwurf_Uebersichtslageplan_Technische_Anlagenplanung
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Ramboll 3 SW Münster Anlage 3 Regenrückhaltebecken Planungsgebiet Energiezentrale: - ca. 45 x 25 x 10 m (B/T/H) Speicher: - ca. 33 m Höhe und 30 m Durchmesser Retentionsflächen Geplante Eingrünung Geltungsbereich VEP Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0355/2025
Anlage_1_Standortanalyse_Waermespeicher
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Ramboll 1 2 3 4 Qualitative Bewertung der Standorte: 2 SW Münster Anlage 1 Standort 4Standort 3Standort 2Standort 1 • Geringe Verschattungseffekte für ST/PV aufgrund der Angrenzung an Freiflächen im Nord/Osten und Osten • Lage des Baukörpers in der Nähe zum bestehenden Siedlungskörper • Geringe Verschattungseffekte aufgrund der Angrenzung an Baumreihen im Norden, Osten und Süden • Liegt in bereits durch Bäume verschatteten Bereich • Zentrale Lage • Geringe Verschattungseffekte aufgrund der Angrenzung an Baumreihen im Norden und Osten • Zentrale Lage • Optisch hinter den im Norden liegenden Baumreihen versteckt • Gute Möglichkeit, den Speicher mit PV* einzudecken + • Dezentrale Lage • Lange Anbindungsleitungen für ST notwendig • Wahrscheinlich nur obere Hälfte des Speichers für PV geeignet • Kreuzung mit Interessentenwegen, was die Bauzeit beeinflussen könnte • Dezentrale Lage • Lange Anbindungsleitungen für ST** notwendig • Wahrscheinlich nur obere Hälfte des Speichers für PV geeignet • Zugänglichkeit für größere Baumaschinen fraglich • Weiterhin in der Sichtachse der Anwohnenden • Verschattungseffekte hauptsächlich in den Mittags- und Abendstunden • Wahrscheinlich nur obere Hälfte des Speichers für PV geeignet • Verschattungseffekte in den Morgenstunden - *PV=Photovoltaik, **ST=Solarthermie 1 Favorisierter Standort Betrachteter Bereich für Speicher und Energiezentrale Nicht betrachteter Bereich für Speicher, aufgrund langer FW-Anbindung oder höher zu erwartenden Verschattungsverlusten Speicher: - ca. 33 m Höhe und 30 m Durchmesser Energiezentrale: - ca. 45 x 25 x 10 m (B/T/H) Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0355/2025
Anlage_5_Vorentwurf_FNP_Aenderung
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Rf F K K GE GE WGE GE W MGE W W W W W GE GE GE SO SBZ M RRB RRB RRB Rf F K K GE GE WGE GE W MGE W W W W W GE GE GE SO SBZ M RRB RRB RRBEE Solar RRB Bisherige Darstellung Neue Darstellung Änderungsbereich N Plan zur 125. Änderung des Flächennutzungsplans Mecklenbeck- Südlich Galgenheide / Westlich B 51 Stand: 07.05.2024M. 1:15.000 Flächen für die Landwirtschaft Flächen für Ver- und Entsorgung Hochspannungsleitung ab 110kV Richtfunk Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke EE Solar Erneuerbare Energien: Solarenergieanlage RegenrückhaltebeckenRRB Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Flächen für Wald Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0355/2025
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Echelmeyerstraße
- Am Umspannwerk
- Galgenheide
- Daimlerweg
- Kesselfeld
- Werneweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0355/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2025
- Erstellt
- 14.05.2025 14:35