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V/0355/2025

125. FNP-Änderung / VBP Nr. 638: Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage - Kenntnisnahme der Entwürfe zur Veröffentlichung

Vorlagen 20.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 26.06.2025, TOP 6.13

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage_2_Protokoll_Buergeranhoerung

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Anlage A

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Anlage_6_Prinzipskizze_Systemquerschnitt

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Anlage_4_Vorentwurf_VBP

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Anlage_3_Vorentwurf_Uebersichtslageplan_Technische_Anlagenplanung

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Anlage_1_Standortanalyse_Waermespeicher

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Anlage_5_Vorentwurf_FNP_Aenderung

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Berichtsvorlage

12516 Zeichen

V/0355/2025 
V/0355/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
1. 125. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im 
Stadtteil Mecklenbeck im Bereich Südlich Galgenheide / Westlich B 51 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 638: Mecklenbeck - Südlich Galgenheide /  
Westlich B 51 
[Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage] 
Kenntnisnahme der Entwürfe zur Veröffentlichung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwürfe der 125. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 
der Stadt Münster und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 638 im Bereich Mecklen-
beck – Südlich Galgenheide / Westlich B 51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im In-
ternet zu veröffentlichen. 
 
Der Rat der St adt Münster hat am 11.09.2024 die Beschlüsse zur 125. FNP-Änderung und zur Auf-
stellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 638 gefasst, um die planungsrechtlichen Vor-
aussetzungen für die Errichtung einer Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage inkl. Wärme-
speicher im Südosten von Mecklenbeck zu schaffen ( siehe V/0226/2024). Das Vorhaben der Stadt-
werke Münster Gm bH leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des städtischen Ziels der Kli-
maneutralität bis zum Jahr 2030. 
 
 
Planungsziel 
 
Das Plangebiet soll als Fläche für die Versorgung durch Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung, 
Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien auf der 
Grundlage des Vorhabenplanes „Solarthermie - und Photovoltaik-Freiflächenanlage Mecklenbeck“ 
festgesetzt werden. Der überwiegende Teil der Fläche wird dabei von Solarmodulen (Solarthermie + 
Photovoltaik) überstellt werden. Ein wesentliches Ziel des Vorhabens besteht zudem in der Speiche-
rung der produzierten Wärme. Da die Solarthermie-Anlage zu Spitzenlastzeiten mehr Wärme produ-
Stadtplanungsamt 
 
28.05.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Köster 
Telefon: 492-6155 
Koester@stadt-muenster.de 
 
Herr Husmann 
Telefon: 492-6194 
Husmann@stadt-
muenster.de

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V/0355/2025 
zieren wird, als zu den jeweiligen Zeiten benötigt wird, soll die Wärme tagsüber gespeichert werden, 
um die Haushalte in Münster auch nachts mit Wärme zu versorgen. 
 
Gemäß dem aktuellen Planungsstand kommen für die Verortung des Wärmespeichers verschiedene 
Standortoptionen in Frage (siehe Anlage 1). Diese werden im weiteren Planungsprozess tiefergehend 
geprüft, sodass der Bebauungsplanentwurf auf Basis eines favorisierten Standorts des Wärmespei-
chers veröffentlicht wird.  Der zylinderförmige Baukörper wird gemäß einer vorläufigen Berechnung 
einen Durchmesser von maximal 30 m und eine Höhe von maximal 33 m aufweisen. Darüber hinaus 
umfasst die Freiflächenanlage ein Technikgebäude (maximal 45 m x 25 m x 10 m) in direkter Nähe 
zum Wärmespeicher sowie ein Regenrückhaltebecken im Nordosten des Plangebiets, welches nicht 
Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans ist. 
 
Um die Landschaftsverträglichkeit zu gewährleisten und den Eingriff in die Natur zu minimieren, sind 
bei der Planung der Anlage verschiedene Kriterien zu beachten. Hierzu zählen u.a. der Erhalt beste-
hender Gehölze und Biotopstrukturen, die Eingrünung der Anlage mit standortheimischen Gehölzen 
sowie die Bepflanzung der Fläche unterhalb der Module mit regionalem Saatgut. Die Sicherstellung 
der genannten Maßgaben sowie die Übernahme der Kosten durch die Vorhabentr ägerin werden 
durch die Unterzeichnung des Durchführungsvertrags gewährleistet. 
 
Im wirksamen FNP der Stadt Münster wird der Standort derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dar-
gestellt. Beabsichtigt ist die Änderung des Flächennutzungsplans hin zu einer  Fläche für Ver- und 
Entsorgung mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien – Solar“. Darüber hinaus geht der Gel-
tungsbereich der 125. Änderung des FNP im nordöstlichen Teil des Plangebiets über den Geltungs-
bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 638 hinaus. Grund dafür ist ein im FNP bisher 
als landwirtschaftliche Fläche dargestellter Bereich, der faktisch eine Waldeigenschaft besitzt und im 
FNP künftig als „Waldfläche“ dargestellt werden soll. 
 
 
Beteiligung  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 30.10. 
bis zum 06.12.2024 statt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten die Planunterlagen online oder in her-
kömmlicher Papierform im Kundenzentrum einsehen. Am 06.11.2024 fand zudem eine Bürgeranhö-
rung in der Peter-Wust-Schule in Mecklenbeck statt. Das Protokoll ist als Anlage zu dieser Vorlage 
beigefügt (siehe Anlage 2). Die Anregungen aus der o.g. Veranstaltung und der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB lassen sich im Wesentl ichen den folgenden drei Kate-
gorien zuordnen: 
 
 
Wärmespeicher 
 
Neben der Frage nach der Dimensionierung des Wärmespeichers wurde insbesondere angeregt, die 
Positionierung des Baukörpers hinsichtlich der Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnquartiere 
(insbesondere Wohngebiet „Am Umspannwerk“) zu überprüfen. Bei der Standortanalyse (siehe Anla-
ge 1) wurde unter Berücksichtigung der technischen Aspekte (bspw. Nähe zum Fernwärmenetz und 
Verschattung der Module) versucht, die Auswirkungen auf die angrenzenden Qu artiere zu minimie-
ren. Gemäß dem aktuellen Planungsstand wird der Wärmespeicher zum nächstgelegenen Wohnge-
biet „Am Umspannwerk“ einen Mindestabstand von 200 m aufweisen. Durch die o.g. Eingrünung der 
Anlage (teilweise bereits vorhanden) und eine im weiteren Verfahren zu qualifizierende Gestaltung 
des Wärmespeichers sollen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild reduziert werden. 
 
Als Alternative zu dem Speicherbehälter wurde auch eine unterirdische Lösung vorgeschlagen. Der 
Bau eines Erdbeckenspeich ers würde jedoch ein größeres Gesamtspeichervolumen erfordern. Zu-
dem wären der Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung höher als bei einem klassischen 
Speicherbehälter und die Fläche für die Solarmodule wäre geringer. In der Gesamtbetrachtung kön-
nen die o.g. Aspekte zu einer Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens führen. Die Dimensionierung des

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V/0355/2025 
Wärmespeichers wird im Rahmen der laufenden Anlagenplanung kritisch überprüft. Neben einer Re-
duzierung des Gesamtvolumens wird dabei auch ein „ Flachdrücken“ des Speichers geprüft. Zylindri-
sche Wärmespeicher weisen jedoch ein ideales Verhältnis von Höhe zu Durchmesser auf, wodurch 
Wärmeverluste minimiert werden können. Ein beliebiges „Flachdrücken“ ist daher nicht möglich, da 
einerseits die Wärmeverluste steigen und a ndererseits das effektiv nutzbare Volumen innerhalb des 
Speichers reduziert wird. 
 
 
Natur- und Landschaft 
 
Ein wesentlicher Teil der Anregungen und Fragen betraf den Bereich Natur und Landschaft. Hier 
wurde der Entfall von Grün- bzw. Freiflächen kritisch angemerkt, da der Vorhabenbereich als Erho-
lungsfläche für die umliegende Bevölkerung diene. Allgemein ist bei jedem Vorhaben eine Abwägung 
zwischen den Belangen der Freiraum - und Siedlungsentwicklung sowie der erneuerbaren Energien 
erforderlich. Da Solarthermie-Freiflächenanlagen zur Minderung von Wärmeverlusten auf die Nähe 
zum bestehenden Fernwärmenetz angewiesen sind, können diese nicht beliebig im äußeren Stadtbe-
reich angeordnet werden. 
 
Grundsätzlich sind Freiflächensolaranlagen nach §  35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB privilegiert und im Au-
ßenbereich zulässig, wenn sie innerhalb eines 200  m-Korridors entlang von Bundesautobahnen und 
zweigleisigen Bahnstrecken liegen. Dies trifft für den nördlichen Teil des geplanten Vorhabens zu. Für 
die südlichen Teilbereiche, die sich außerhalb eines solch privilegierten Korridors befinden, ist Bau-
leitplanung mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans erforderlich. Um die einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage aufeinander ab-
gestimmt planen und realisieren zu können, soll die Bauleitplanung das Gesamtareal umfassen. 
Durch diese  integrative Gesamtplanung wird neben der besseren Abstimmung auch eine höhere 
Transparenz im Verfahren gewährleistet (u.a. sind die formellen Beteiligungsschritte nach BauGB 
durchzuführen). 
 
Mit dem „ Integrierten Flächenkonzept Münster (IFM)“ hat der Rat der Stadt Münster am 11.09.2024  
ein gesamtstädtisches, informelles Planungsinstrument beschlossen (siehe V/0192/2024). Neben der 
Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen steuert das IFM-Konzept auch die Entwicklung von Flä-
chen für erneuerbare Energieanlagen. Dazu identifiziert es u.a . Suchbereiche, die über die o. g. ge-
setzlich privilegierten Korridore hinausgehen und sich grundsätzlich für die Entwicklung von Photovol-
taik-Freiflächenanlagen eignen. Dazu gehören Bereiche in nicht -privilegierten 200 m-Korridoren ent-
lang von eingleisigen Bahnstrecken und vierspurigen Bundesstraße n sowie in erweiterten 500  m-
Korridoren entlang der o.g. privilegierten Korridore,  wenn das jeweilige Projekt in einem räumlich -
funktionalen Zusammenhang mit einer privilegierten Photovoltaik-Freiflächenanlage steht. 
 
Der südliche Teilbereich des hier geplanten Vorhabens liegt in einem solchen Suchbereich und ent-
spricht damit grundsätzlich den Entwicklungszielen des übergeordneten IFM-Konzepts. 
 
Das Plangebiet stellt sich heute überwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche und teilweise als 
Grünfläche dar. Durch die o.g. grün -/ umweltplanerischen Maßgaben zur Planung der Freiflächenan-
lage soll der durch das Vorhaben ausgelöste Kompensationsbedarf so gering wie möglich gehalten 
werden. Der Umfang der erforderlichen Ausgleichsflächen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ab-
sehbar und wird im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt. Der Ausgleich soll nach Möglichkeit im 
Plangebiet selbst erfolgen. 
 
 
Versorgungsinfrastruktur 
 
Neben dem konkreten Vorhaben war insbesondere auch die grundlegende Versorgungsinfrastruktur 
des Stadtteils/ -gebiets von Interesse. Grundsätzlich dient d ie Solarthermie-Freiflächenanlage der 
Dekarbonisierung des gesamtstädtischen Fernwärmenetzes. Dies bedeutet, dass die erzeugte Wär-
me der Freiflächenanlage über das Fernwärmenetz in weitere Stadtgebiete verteilt wird. Ein Ausbau

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V/0355/2025 
des bestehenden Fernwärmenetzes in Mecklenbeck ist kurzfristig nicht vorgesehen. 
 
Die Versorgung neuer Baugebiete soll zukünftig nach Möglichkeit vorrangig über das Fernwärmenetz 
erfolgen. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, werden Alternativen wie der Aufbau 
von Nahwärmenetzen geprüft. Weitere Solarthermie-Freiflächenanlagen sind seitens der Stadtwerke 
Münster derzeit nicht geplant. Aufgrund der seit Anfang des Jahres 2023 geltenden Privilegierung 
gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB für Vorhaben zur Nutzung solarer Strahlungsenergie ist davon aus-
zugehen, dass zukünftig vermehrt Freiflächensolaranlagen im Stadtgebiet entstehen werden. 
 
 
Weiteres Verfahren  
 
Gegenwärtig erfolgt die technische Anlagenplanung parallel zu den laufenden Bauleitplanverfahren. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 
BauGB ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Die technische Anlagenplanung soll im September 
2025 abgeschlossen sein. Anschließend werden die finalen Bebauungsplanunterlagen für die Veröf-
fentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Die Veröffentlichung ist für 
das IV. Quartal 2025 vorgesehen. Die erforderli che Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im 
Parallelverfahren. Um aufgrund des Entfalls der politischen Gremien in der zweiten Jahreshälfte keine 
Verzögerung im Projekt zu erleiden, informiert die Verwaltung jetzt bereits frühzeitig über die Absicht 
der Veröffentlichung de r Planentwürfe. Bezüglich der zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegenden 
Vorentwürfe der Planunterlagen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1 – Standortanalyse Wärmespeicher 
Anlage 2 – Protokoll Bürgeranhörung 
Anlage 3 – Vorentwurf Übersichtslageplan technische Anlagenplanung 
Anlage 4 – Vorentwurf Planzeichnung Bebauungsplan 
Anlage 5 – Vorentwurf Planzeichnung Flächennutzungsplan 
Anlage 6 – Prinzipskizze Systemquerschnitt

Anlage_2_Protokoll_Buergeranhoerung

21347 Zeichen

Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 7 
N i e d e r s c h r i f t   
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
 zur 125. Änderung des Flächennutzungsplans 
 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 638:  Mecklenbeck – südlich 
Galgenheide / westlich B 51 
 
Stadtbezirk: Münster - West  
Anlass: frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB 
Zeit: 06.11.2024, 18:30 – 20:00 Uhr 
Ort: Aula Peter-Wust-Schule, Dingbänger Weg 80, Mecklenbeck 
Teilnehmer: ca. 35 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksbürgermeister Herr Brinktrine 
Vertretung der Verwaltung: Herren Hensing, Bartmann und Köster (Stadtplanungsamt) 
Weitere Teilnehmer: Herr Schülting (Stadtwerke Münster), Herr Fiebig (DHP) 
 
Anlass 
Die Stadtwerke Münster planen auf einer rund 20 Hektar großen – überwiegend landwirtschaftlich 
genutzten - Freifläche im Südosten von Mecklenbeck den Bau einer kombinierten Solarthermie- 
und Photovoltaik-Freiflächenanlage inklusive Wärmespeicher zur Gewinnung von erneuerbarer 
Wärme und Strom. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, 
ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Parallel dazu soll für eine Teilfläche 
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. 
Eröffnung 
Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter der Vorhabenträgerin und 
des Stadtplanungsamtes . Bei der heutigen Veranstaltung handelt es sich um die frühzeitige 
Beteiligung im Bauleitplanverfahren gem. § 3 (1) BauGB der Stadt Münster.  Ziele der 
Veranstaltung sind die Information über das Vorhaben, die Erörterung der Ziele, ein gemeinsamer 
Austausch und Anregungen der Anwesenden. 
Herr Brinktrine verweist auf das städtische Ziel der Klimaneutralität und betont die Bedeutung der 
regenerativen Energieerzeugung sowie den Beitrag, den das Solarthermie - und Photovoltaik-
Projekt in diesem Zusammenhang leisten kann. 
Herr Hensing vom Stadtplanungsamt informiert über den geplanten Ablauf der Veranstaltung und 
stellt die Aufgabenbereiche der anwesenden Vertreter der Vorhabenträgerin und der Verwaltung 
vor. Er macht auf die Möglichkeit aufmerksam, schriftliche Stellungnahmen (u.a. per Online -
Formular, per Mail oder per Brief) zu dem Vorhaben beim Stadtplanungsamt einzureichen, die im 
weiteren Verfahren in die Abwägung einfli eßen. Die in der Veranstaltung vorgebrachten 
Anlage 2  
zur Vorlage Nr. V/0355/2025

125. Änderung FNP 
Bebauungsplan Nr. 638 
Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 7 
Anregungen werden protokolliert. Die Niederschrift wird den politischen Vertretern zur Information 
und Abwägung zur Verfügung gestellt. 
Vorstellung der Planungen 
Herr Hensing erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation: 
 den Anlass des Projektes und der Planung, 
 die räumlichen Gegebenheiten der Projektfläche, 
 die Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)  inkl. der 
dazugehörigen zwei Beteiligungsphasen und 
 die Bestandteile des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 638.  
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt das Plangebiet bisher als 
Fläche für die Landwirtschaft dar. Zukünftig soll der FNP für diesen Bereich voraussichtlich eine 
Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung Erneuerbare Energien darstellen. Der 
parallel aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan wird voraussichtlich ebenfalls eine 
Fläche für Ver - und Entsorgung festsetzen. Zusätzlic h wird ein sogenan nter Vorhaben - und 
Erschließungsplan Bestandt eil des Bebauungsplans  sein. Dieser wird die konkrete 
Anlagenplanung und ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen darstellen. 
Herr Schülting stellt die Ziele der Stadtwerke Münster zur Erzeugung erneuerbarer Wärme und 
Strom vor. Hierzu zählt unter anderem die Dekarbonisierung der Fernwärme. Die Solarthermie - 
und Photovoltaik -Freiflächenanlage soll hierzu einen Beitrag leisten. Neben der Solarthermie 
sehen die Stadtwerke zudem die Nutzung von Erdwä rme (Geothermie), Groß -Wärmepumpen 
und Power-to-Heat-Anlagen als erneuerbare Wärmequellen der Zukunft vor. 
Herr Schülting erläutert anhand des abgebildeten Fernwärmenetzes wichtige Aspekte bzgl. 
erneuerbarer Wärmequellen. Hierzu zählen u.a. die Nähe zu dem bestehenden Fernwärmenetz 
sowie die Flächenverfügbarkeit. Die Fläche des Vorhabens eignet sich für die Errichtung einer 
Solarthermie-Freiflächenanlage aufgrund ihrer geringen Entfernung zum nächstmöglichen 
Einspeisepunkt in das Fernwärmenetz der Stadt Mün ster an der Echelmeyerstraße in 
Mecklenbeck besonders gut. 
Herr Schülting erläutert, dass Freiflächenanlagen durch eine entsprechende Anlagenplanung zur 
Biodiversität beitragen können. Zu den geplanten Maßnahmen zählen u.a. die Bepflanzung der 
Fläche unterhalb der Module mit regionalem Saatgut, der Erhalt bestehender Heckenstrukturen 
und die Eingrünung der Anlage. Eine Versiegelung der Fläche findet nur in geringem Maße statt, 
so dass die Versickerung des Regenwassers auf der Fläche stattfinden kann. 
Herr Schülting stellt das Vorhaben vor. Der Schwerpunkt der Anlagenkonzeption liegt auf der 
Solarthermie (Umwandlung von Sonnenenergie in thermische Energie), obgleich der produzierte 
Strom der Photovoltaikanlage hauptsächlich für die Anlage zur Wärmeerzeugung benötigt wird. 
Die von der Solarthermie -Freiflächenanlage erzeugte Wärme wird in das Fernwärmenetz 
eingespeist. Die prognostizierten Erträge der Anlage betragen ca. 30 GWh/a Wärme (entspricht 
ca. 5 % des gesamten Bedarfs des Fernwärmenetzes Münsters) und 2 GWh/a Strom. Da die 
Wärmeerzeugung der Solarthermie-Anlage insbesondere im Sommer bis zu 50 MW beträgt und 
das Wärmenetz in Mecklenbeck eine Kapazität von „lediglich“ 7 bis 8 MW übertragen kann, ist

125. Änderung FNP 
Bebauungsplan Nr. 638 
Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 7 
die Errichtung  eines Wärmespeichers erforderlich, der die überschüssige Wärme tagsüber 
speichern und nachts die Haushalte mit Wärme versorgen kann.  
Abschließend stellen Herr Schülting und Herr Hensing die weitere Zeitplanung des Projektes vor. 
Im nächsten Schritt erfolgt die Anlagenplanung. Die Hinweise und Anregungen aus der aktuellen 
Beteiligungsphase fließen hierbei mit ein. Im weiteren Bebauungsplanverfahren erfolgt eine 
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, bei der weitere Anregungen eingebracht werden können. 
Der Bau der Anlage ist in etwa für den Zeitraum 2026 bis 2027 vorgesehen. 
Herr Brinktrine bedankt sich bei den Referenten und eröffnet den anschließenden Austausch. 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger (nach Themen gebündelt) 
Freiflächen 
• Ein Bürger merkt an, dass sich das Plangebiet in einem Landschaftsschutzgebiet befände. 
• Das Plangebiet ist in dem Landschaftsplan 3 – Roxeler Riedel mit dem Entwicklungsziel 
„Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen 
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landsch aft“ dargestellt. Es 
handelt sich hierbei allerdings nicht um ein Landschaftsschutzgebiet 
• Es wird angemerkt,  dass durch das Vorhaben innenstadtnahe Grünflächen entzogen 
würden. Es wird angeregt , derartige Vorhaben  weiter außerhalb im Stadtgebiet zu 
realisieren. 
• Herr Schülting erläutert, dass Freiflächensolaranlagen, bei entsprechender Planung 
(bspw. Bepflanzung mit regionalem Saatgut, Erhalt und Pflanzung von Baum - und 
Heckenstrukturen) einen Beitrag zur Biodiversität und zur ökologischen Wertigkeit der 
Flächen beitragen können. 
• Herr Schülting gibt zu bedenken, dass eine Solarthermie -Freiflächenanlage auf eine 
möglichst geringe Entfernung zum Fernwärmenetz angewiesen ist, um Wärmeverluste 
zu minimieren. 
• Ein Bürger gibt zu bedenken, dass die Wiesenflächen in diesem Bereich von den 
umliegenden Anwohnern  zum Spazierengehen und als Treffpun kt genutzt werden und 
erkundigt sich, ob die Flächen zukünftig zugänglich sein werden. 
• Herr Schülting erläutert, dass die Anlage eingezäunt und nicht für die Öffentlichkeit 
zugänglich sein wird. 
• Ein Bürger erkundigt sich, ob die Nutzung der Flächen als Spazierweg und Aufenthaltsfläche 
an anderer Stelle ausgeglichen wird. 
• Herr Hensing erläutert, dass die Eingriffs - / Ausgleichsbilanz ierung im Rahmen der 
Umweltprüfung zum Bebauungsplan insbesondere die ökologische Wertigkeit der 
Fläche berücksichtigt und weniger die Nutzung der Fläche.  Ein ersatzweiser Ausgleich 
zur Naherholung ist nicht Teil der Planung. 
• Ein Bürger erkundigt sich, wer Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen im Plangebiet 
ist. Ein weiterer Bürger fragt, ob die Stadtwerke die Flächen erwerben werden. 
• Herr Schülting erläutert, dass sich der überwiegende Teil des Plangebietes im Eigentum 
der Stadt Münster befindet. Die übrigen Flächen gehören verschiedenen privaten 
Eigentümern, mit denen Vereinbarungen über den Verkauf der Flächen bei Umsetzung 
des Projekts  geschlossen worden sind. Zwischen der Stadt Münster und den 
Stadtwerken soll ein Letter of Intent abgeschlossen werden, der die Verkaufsabsicht der 
Stadt festhält.

125. Änderung FNP 
Bebauungsplan Nr. 638 
Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 7 
Ausgleichsflächen 
• Ein Bürger fragt, ob aufgrund der Planung Ausgleichsflächen erforderlich sind und wo diese 
verortet werden. 
• Herr Fiebig (DHP) erläutert, dass im Rahmen der Bebauungsplanung eine Eingriffs - / 
Ausgleichsbilanzierung erstellt werden wird . Ob bzw. in welchem Umfang 
Ausgleichsflächen erforderlich sind, kann zum aktuellen Zeit punkt noch nicht gesagt 
werden und wird im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt. Ein Großteil des Eingriffes 
soll aber möglichst auf der Planfläche selbst ausgeglichen werden. 
Nutzungskonkurrenz 
• Ein Bürger merkt an, dass die Fläche bei einer Belegung mit Solarmodulen nicht mehr für 
eine Wohnbebauung zur Verfügung stehen würde. 
• Herr Bartmann erläutert, dass die Fläche  weder im gültigen Regionalplan noch im 
aktuellen Entwurf zur Änderung des Regionalplans als  ASB (A llgemeiner 
Siedlungsbereich) bzw. Potenzialbereich für einen ASB dargestellt ist. Die Stadt Münster 
ist an die Darstellungen des Regionalplans gebunden. Herr Bartmann erläutert darüber 
hinaus, dass bei der F rage, ob sich eine Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung 
eignet, eine Vielzahl von Aspekten zu prüfen ist. Dies betrifft neben der rein räumlichen 
Nähe zur Kernstadt  und den arten - und naturschutzrechtlichen Belangen  hier 
insbesondere die herausfordernde Erschließungs- und Entwässerungssituation sowie 
immissionsschutzrechtliche Belange (Schienen - und Straßenverkehrslärm), die beide 
eine Entwicklung des Standortes als Wohngebiet erheblich erschweren. 
Bauleitplanung 
• Ein Bürger fragt, ob die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) bereits erfolgt sei. 
• Herr Hensing erläutert, dass die Änderung des FNP im Parallelverfahren, zeitgleich mit 
der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt. Die Bauleitpläne 
werden auf diese Weise aufeinander abgestimmt. 
• Eine Bürgerin und ein Bürger erkundigen sich, ob die heute vorgebrachten Anregungen 
aufgenommen werden. 
• Herr Hensing erläutert, dass die Anregungen und Hinweise aus der Veranstaltung 
protokolliert werden und in die finale  Abwägung durch die Politik einfließen. Es wird 
dennoch darum gebeten, die Anregungen schriftlich bei der Stadt einzureichen, um 
sicherzustellen, dass sämtliche Anregungen aufgenommen und korrekt wiedergegeben 
werden. 
Anlagenplanung 
• Ein Bürger fragt, mit welchen Dimensionen bei dem Wärmespeicher zu rechnen sei. 
• Herr Schülting erläutert, dass der Wärmespeicher eine annähernd kreisförmige 
Grundfläche mit einem maximalen Radius von 30 m bei einer maximalen Höhe von 33 
m haben wird. Hierbei handelt es sich um eine überschlägig kalkulierte Schätzung. Die 
Stadtwerke sind bestrebt, die Dimensionierung des Wärmespeichers im Rahmen der 
anstehenden Anlagenplanung zu reduzieren. 
• Ein Bürger erkundigt sich, warum der erforderliche Wärmespeicher nicht unterirdisch 
angeordnet wird. Eine Bürgerin fragt zudem, ob der Speicher „plattgedrückt“ werden kann. 
• Herr Schülting erläutert, dass die Dimensionierung des Wärmespeichers im Rahmen der 
anstehenden Anlagenplanung überprüft werden wird. Neben einer Reduzierung des 
Gesamtvolumens wird dabei auch ein „Plattdrücken“ des Speichers geprüft. Herr 
Schülting erläutert, dass es bei zylindrischen Wärmespeichern ein ideales Verhältnis von 
Höhe zu Durchmesser gibt, bei dem die Wärmeverluste minimiert werden können. Ein 
beliebiges „Plattdrücken“ ist daher nicht möglich, da sich zum einen die Wärmeverluste 
vergrößern würden und zum anderen das effektiv nutzbare Volumen innerhalb des

125. Änderung FNP 
Bebauungsplan Nr. 638 
Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 7 
Speichers reduzieren würde . Theoretisch ist technisch auch die Errichtung eines 
Erdbeckenspeichers möglich. Bei der Errichtung eines Erdbeckenspeichers wäre 
allerdings ein höheres Gesamtspeichervolumen erforderlich. Zudem wären der 
Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung höher als bei einem klassischen 
Speicherbehälter und die Fläche für die Solarmodule würde sich reduzieren. In der 
Gesamtbetrachtung können die o.g. Aspekte zur einer Unwirtschaftlichkeit des 
Vorhabens führen. 
• Ein Bürger erkundigt sich, ob der Schattenwurf des Wärmespeichers untersucht wurde. 
• Herr Schülting erläutert, dass bislang eine rudimentä re Untersuchung des 
Schattenwurfes erfolgt ist und eine konkrete Betrachtung im weiteren Verlauf der 
Anlagenplanung erfolgen wird. 
• Ein Bürger bittet um Berücksichtigung des  nördlich angrenzende n Wohngebiets „Am 
Umspannwerk“, insbesondere im Hinblick auf den Standort des Wärmespeichers. 
• Herr Schülting erläutert, dass der Standort des Wärmespeichers noch nicht feststeht. 
Bei der weiteren Planung werden die Belange des angrenzenden Wohngebietes 
berücksichtigt. 
• Ein Bürger erkundigt sich, wann der Standort des Speichers feststehen wird. 
• Herr Schülting erläutert, dass die detaillierte Anlagenplanung 2025 starten wird.  Im 
Vorhabenplan muss der Standort fest fixiert sein. 
• Ein Bürger erkundigt sich, ob es sich bei den Modulen um eine Kombination aus Solarthermie 
und Photovoltaik handelt. 
• Herr Schülting erläutert, dass eine Fläche für Solarthermie und eine Fläche für 
Photovoltaik vorgesehen ist. Dies sind etablierte Technologien im Freiflächenbereich. Es 
werden keine hybriden PVT -Module geplant. Der Fokus soll auf der Wärmeerzeugung 
(Solarthermie) liegen. 
• Ein Bürger gibt zu bedenken, dass die Solarmodule bei einer Südausrichtung aufgrund der 
südlich angrenzenden Waldstrukturen verschattet würden. 
• Herr Schülting erläutert, dass die Solarthermie-Module auch im Schatten liegend Wärme 
erzeugen können. Im Rahmen der anstehenden Anlagenplanung würden auch die 
erforderlichen Waldabstände geprüft werden. 
• Eine Bürgerin erkundigt sich, ob die Anlage aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingezäunt 
werden muss. 
• Herr Schülting erläutert, dass die Einzäunung der Anlage aus versicherungstechnischen 
Gründen erfolgt. Die Einzäunung soll aber so geschehen, das kleine Tiere (z.B. Hasen) 
darunter hindurch kommen und die Fläche weiterhin nutzen können. 
Technologie 
• Ein Bürger fragt, ob trotz der A nlage weitere private Solaranlagen gebaut werden können, 
oder ob durch die Anlage die Kapazität der Netze ausgeschöpft wird.  
• Herr Schülting erläutert, dass der Strom aus den privaten Anlagen in die örtlichen 
Stromnetze der Wohngebiete eingespeist wird. Eine Einspeisung richtet sich daher nach 
deren Kapazität . Die von den Stadtwerken geplante Solarthermie-Anlage speist 
dagegen direkt in das Fernwärmenetz ein. 
• Ein Bürger erkundigt sich, wie die Wärmeversorgung zukünftiger Baugebiete vorgesehen ist. 
• Herr Schülting er läutert, dass die Wärmeversorgung von Neubaugebieten - wenn 
möglich - über das Fernwärmenet z erfolgen soll. Falls dies aus  technischen Gründen 
nicht möglich ist, werden a lternative Optionen, wie der Aufbau von Nahwärmenetzen,  
geprüft. 
• Ein Bürger erfragt, wie hoch der Wärmebedarf der Haushalte in Mecklenbeck sei.  
• Herr Schülting erläutert, dass der Wärmebedarf in Mecklenbeck zu gering ist, um die 
Wärme aus der Solarthermie ausschließlich in Mecklenbeck im Wärmenetz zu

125. Änderung FNP 
Bebauungsplan Nr. 638 
Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 6 von 7 
verbrauchen. Daher wird die Wärme über das Fernwärmenetz in weitere Stadtgebiete 
verteilt. 
• Ein Bürger fragt, ob eine Kombination aus Solarthermie und Geothermie geprüft worden ist.  
• Herr Schülting erläutert, dass die Stadtwerke aufgrund des geringen Flächenverbrauchs 
auf tie fe Geothermie setzen.  Oberflächennahe Geothermie eignet sich für die 
Versorgung von Neubaugebieten auf Grund de s geringeren Wärmebedarfs in diesen 
Gebieten. Die Standorte für die tiefe Geothermie für die Fernwärme stehen noch nicht 
fest. Eine Kombination mit der Solarthermieanlage ist nicht vorgesehen. 
• Ein Bürger erkundigt sich, ob im Stadtgebiet weitere Solarparks vorgesehen sind. 
• Herr Schülting erläutert, dass die geplante Solarthermie-Anlage in Mecklenbeck bei den 
Stadtwerken Priorität besitzt. Weitere S tandorte würden erst in der Zukunft geprüft 
werden. Die Stadtwerke planen parallel weitere (Agri-) Photovoltaik-Freiflächenanlagen 
zur Stromerzeugung. 
• Herr Bartmann erläutert, dass aufgrund der seit Anfang des Jahres 2023 g eltenden 
Privilegierung gem. § 35  Abs. 1 Nr. 8b) BauGB für Vorhaben zur Nutzung solarer 
Strahlungsenergie vermehrt Freiflächen-Solaranlagen im Stadtgebiet entstehen werden. 
Aufgrund der o.g. Privilegierung für Flächen entlang von Autobahnen und 
Schienenwegen ist für solche Vorhaben keine Bauleitplanung erforderlich. 
• Eine Bürgerin regt an, statt Freiflächen besser Dachflächen für Solarmodule zu nutzen. Ein 
weiterer Bürger verweis t auf die nördlich  angrenzenden Gewerbebetriebe, die kaum 
Dachflächen-Photovoltaik nutzen würden. 
• Herr Schülting erläutert, dass die Belegung von Dachflächen mit Solarmodulen für die 
zukünftige Energieversorgung nicht ausreichend sei. Private Solarthermie-Anlagen auf 
Dachflächen seien im Verhältnis zudem teurer, als eine gebündelte Freiflächenanlage. 
Die Stadt Münste r hat zudem - außerhalb von Neubaugebieten - keine rechtliche 
Handhabe, private Eigentümer zum Bau von Solaranlagen zur verpflichten. 
• Ein Bürger erkundigt sich, ob die Einwohner von Mecklenbeck zukünftig direkt durch die 
Solarthermie-Freiflächenanlage versorgt werden. 
• Herr Schülting erläutert, dass derzeit keine konkreten Planungen zum Ausbau des 
Fernwärmenetzes in Mecklenbeck anstehen. Die Anlage dient vornehmlich der 
Dekarbonisierung des bestehenden Fernwärmenetzes. Das Wärmenetz in Mecklenbeck 
ist allerdings Teil des gesamtstädtischen Wärmenetzes und wird daher von der 
Solarthermie mitversorgt.  
• Eine Bürgerin lobt das Projekt insbesondere hinsichtlich einer höheren Unabhängigkeit von 
Erdgaslieferungen. Sie merkt zudem an, dass der Verkehrslärm für eine 
Wohnflächenentwicklung an diesem Standort viel zu laut sei. 
Betrieb 
• Ein Bürger erkundigt sich, von wo die Erschließung der Anlage während der Bauphase 
vorgesehen ist. 
• Herr Schülting erläutert, dass hierzu noch keine finale Entscheidung erfolgt ist. Denkbar 
ist die Ers chließung über den östlichen Wer neweg oder über den von Westen 
herangeführten Fuß- und Radweg. Beide Optionen werden im weiteren Projektverlauf 
tiefergehend geprüft. Die Bauphase w ird voraussichtlich ein ¾ -Jahr betragen . Eine 
Befahrbarkeit des nördlich der Anlage verlaufenden Fuß - und Radweg s soll 
aufrechterhalten werden. Wenn sich die Anlage in Zukunft in Betrieb befin det, wird sie 
zur regelmäßigen Wartung lediglich per Bully angefahren. 
• Ein Bürger erkundigt sich, ob zukünftig weitere Partner neben den Stadtwerken / -netzen für 
den Betrieb der Anlage vorgesehen sind. 
• Herr Schülting erläutert, dass die Stadtwerke auf zukünftig den Betrieb der Anlage 
übernehmen werden.

125. Änderung FNP 
Bebauungsplan Nr. 638 
Mecklenbeck – südl. Galgenheide / westl. B 51 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 7 von 7 
Kosten 
• Ein Bürger erkundigt sich, wie hoch die Kosten der Anlage sind und wer der Kostenträger 
ist. 
• Herr Schülting erläutert, dass es sich um einen zweistelligen Millionenbetrag handelt und 
die Stadtwerke Münster die Kosten tragen werden. 
• Ein Bürger fragt, wie viel eine Kilowattstunde Wärme kosten wird. Es wird befürchtet, dass 
die Anlage zu höheren Kosten für die Verbraucher führen wird. 
• Herr Schülting erläutert, dass eine genaue Angabe zur Kostenentwicklung derzeit nicht 
möglich ist. Generell wird die Anlage jedoch nicht isoliert betrachtet, sondern das 
ganzheitliche Wärmenetz. Die Stadtwerke sind bestrebt, die Kosten für die Verbraucher 
zukünftig gering zu halten. 
 
Ende der Veranstaltung 
Herr Brinktrine bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung 
sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und be endet die 
Veranstaltung gegen 20:00 Uhr. 
 
 
gez. 
Herr Brinktrine  
Bezirksbürgermeister 
gez. 
Herr Köster 
Protokollführer

Anlage A

1700 Zeichen

Anlage A zur V/0355/2025 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage soll die perspektivische Veröffentlichung der Entwürfe der 125. Änderung des 
Flächennutzungsplans der Stadt Münster (FNP) und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
(VBP) Nr. 638 vorbereitet werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
In Mecklenbeck soll im Bereich Südlich Galgenheide / Westlich B 51 eine Solarthermie- und Pho-
tovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung und Speicherung von Strom bzw. Wärme entstehen. 
 
Für diese Maßnahmen müssen der FNP geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan 
aufgestellt werden. Mit der Veröffentlichung der Bauleitplan-Entwürfe wird das notwendige Verfah-
ren fortgesetzt, sodass aufgrund der eingehenden Stellungnahmen die Abwägung erfolgen kann. 
Nachfolgend soll mit dem abschließenden Beschluss zur FNP-Änderung und dem Satzungsbe-
schluss zum VBP die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Projekt geschaffen werden, das einen 
wichtigen Beitrag zum städtischen Ziel der Klimaneutralität leisten soll. 
 
Finanzierung  
Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin Stadtwerke Münster GmbH einen Durchfüh-
rungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens 
durch die Vorhabenträgerin regelt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Umsetzung der Planung dient dem städtischen Ziel der Klimaneutralität im Bereich der Wär-
meversorgung.

Anlage_6_Prinzipskizze_Systemquerschnitt

37 Zeichen

Anlage 6 
zur Vorlage Nr. V/0355/2025

Anlage_4_Vorentwurf_VBP

7488 Zeichen

Zeichenerklärung
Festsetzungen
II
12Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Öffentliche Gebäude
Wirtschaftsgebäude
Bestandshöhen (in m üNHN)
Bestandsangaben
65,63 m
Kanaldeckel
Einmessung zu erhaltender Baum (Kronendurchmesser)
Das Höhenbezugssystem ist DHHN2016 (Höhenstatus 170)
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
(vorhabenbezogenen) Bebauungsplans
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl
Gebäudehöhe, als Höchstmaß4,00 mGH
Modulhöhe, als Mindest- und Höchstmaß0,604,00 m- MH
Bauweise
Abweichende Bauweise (siehe textliche Festsetzungen) a
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
Bauvorschriften
Neigungswinkel Module, als Mindest- und HöchstmaßMN: 20°25°-
Ver- und Entsorgung
Fläche für die Versorgung durch Anlagen und
Einrichtungen zur Erzeugung, Verteilung, Nutzung
oder Speicherung von Strom und Wärme aus
erneuerbaren Energien auf der Grundlage des
Vorhabenplanes „Solarthermie- und Photovoltaik-
Freiflächenanlage Mecklenbeck“
Leitungen, oberirdisch
Leitungen, unterirdisch
Wasser, Wasserwirtschaft
Wasserflächen
Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft,
den Hochwasserschutz und die Regelung des
Wasserabflusses
RegenwasserrückhaltebeckenRRB
Gewässerbegleitende RetentionsflächeV
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von
Gewässern
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern
Mit Gehrechten G, Fahrrechten F und Leitungsrechten
L zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A,
der Erschließungsträger E
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung oder
Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines
Baugebietes
Sonstige Festsetzungen
GFLAE
Bezugshöhe (in m üNHN)
65,23 m
Solarthermie für Fernwärmeversorgung,
Wärmespeicherung
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
Vorhaben- und Erschließungsplans
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
0,7
Grundfläche GR 600 m²
P
P
A
G
G
W
F
W
W
W
S
F
S
S
S
F
F
F
S
S
S
F
II
II
II
II
I
I
II
II
IV
VI
II
II
III
II
II
II
II
II
I
I
I
II
I
I
I
II
220 KV
220 KV
110 KV
220 KV
Rampe
Rampe
Hollenkamp
Wanne-Eickel - Hamburg
Wanne-Eickel - Hamburg
Wanne-Eickel - Hamburg
Empel-Rees - Münster (Westf)
Mecklenbeck - Sudmühle
Flur 221
Zuschlag
Kettelfeld
Kettelfeld
Esch
Getterbach
Getterbach
137 b
137 c
34
22
37
33 a
33
36
35
73
34
161
149 a
149
159143
513
145
163
147
137
153
151
139
141
137 a
164
39
568
4 a
22
4
22 a
22 b
570
570 a
16
14
22 c
6 a
6
8
572 a
4 b
20
20 a
20 b
572
18 b
580
18 a
18
2624
8
12
18
35
571
8 a
8 b
565
29
10 a
10 c
569
30
32
567 a
539
539 a
35
10
33
20
36 a
36
39
38
31
32 a
27 27
36 b
37
575
14
585
10 b
32 b
16
535
561
567
27 a 27 a
569 a
10
12 a
I
I
I
I
I
I
I I
I
I
II
I II
I
II
II
II
IV
II
I
I
I
I
I
I
I
I V
I
II
II
II
II
II
I
II
II
II
II
I I
II
II
II
I
I
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II
I
I
I
I
I
I I
II
II
II
II
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
II
I
II
I
I
II
II
I
I
I
II
I
II
III
I I
III
I
I
I
I
II
II
II
I
II
II
II
II
I
I
II II
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
II
I
Galgenheide
Galgenheide
Daimlerweg
Kesselfeld
Galgenheide
Am Umspannwerk
Am Umspannwerk
Werneweg
BAB-Zubringer   B 51
BAB-Zubringer   B 51
BAB-Zubringer   B 51
366
4
389
479
307
83
85
86
378
369
365
360
388
87
32
33
339
220
143
84
74
221
178
140
142
237
287
288
299
187
77
306
296
303
77
78
137
335
336
333
138
341
1192
368
942
89
88
92
90
91
707
708
709
710
743
479
610
611
700
701
702
704
705
706
96
90
241
242
74
1137
825
826
472
474
42
44
121
114 115
113
282
62
250
238
43
190
72
73
79
80
75
76
83
88
89
91
111
112
77
69
247
263
70
71
248
262
87
298
299 830
742
478
501
521
604
605 606
653
659
609
608607
660
698
699 703
520
711
829
362
363
655
661
614
615
617
616
104
128
97
98
100
94
95
259
64
41
99
1276
65
534
1136
1274
1275
1135
1277
1139
827
828
123
125
34
37
982
47
93
291
50
51
63
52
37
62
22
1261
1202
215
283
8
9
53
73
11
38
42
70
49
81
82
67
36
260
149
183
10
89
52
116
191
284
289
290
292
184
51
154
36
237
213
92
192
212
307
245
270
167
316
301
317
305
509
243
192
169
298
206
364
134
135
83
203
144
197
235
285
286
315
318
76
146
139
81
82
85
288
301
302
138
137
121
76
136
84
240
227
242
228229230231232
248
198
258
284
189
195
217
218
238
239
272
214
247
249
340
105
944
244
219
23
1126
84
281
R
Solarthermie für Fernwärmeversorgung, Wärmespeicherung
RRB
Solarthermie für Fernwärmeversorgung, Wärmespeicherung
Wärmespeicher
33,00 mGH
GR707 m²
GR600 m²
10,00 mGH
Technikgebäude
MH mind. 0,60 m - max. 4,00 m
4,00GH
0,7a
MN: 20° – 25
MN: 20° – 25
0,7a
4,00GH
MH mind. 0,60 m - max. 4,00 m
MH mind. 0,60 m - max. 4,00 m
0,7
4,00GH
a
MN: 20° – 25
MH mind. 0,60 m - max. 4,00 m
a 0,7
4,00GH
MN: 20° – 25
MH mind. 0,60 m - max. 4,00 m
MN: 20° – 25
0,7a
4,00GH
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
Bebauungsplan Nr.
Stand:
638
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Stadtteil - Mecklenbeck
Südlich Galgenheide /
Westlich B 51
Münster
216, 221
1 : 2000
- Vorentwurf -
30.04.2025
Die Plangrundlage wurde am __________ aus dem Amtlichen
Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die
Richtigkeit wird bescheinigt.
Münster, __________
Dipl.-Ing. Marienfeld
Amtsleiter
Für die städtebauliche Planung.
Münster, __________ __________
 
Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen
Stadtbaurat Amtsleiter
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 Abs. 1
BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans
gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __
vom __________ bekannt gemacht.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom
__________ bis zum __________ öffentlich ausgelegen.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und
41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________
als Satzung beschlossen worden.
Münster, __________
Oberbürgermeister Schriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom
__________ in Kraft getreten.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Rechtsgrundlagen:
·Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I S. 394)
·Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (BGBl. 2023 I S. 176)
·Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421),  zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV.NRW. S. 1172)
·Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2024 (GV.NRW. S. 444)
Planverfasser:
DreesHuesmann
Drees & Huesmann
Stadtplaner PartGmbB
Vennhofallee 97
D-33689 Bielefeld
fon +49 5205 7298-0
fax +49 5205 7298-22
info@dhp-sennestadt.de
www.dhp-sennestadt.de
Planer
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0355/2025 
Bebauungsplan Nr. 638

Anlage_3_Vorentwurf_Uebersichtslageplan_Technische_Anlagenplanung

258 Zeichen

Ramboll 3
SW Münster
Anlage 3
Regenrückhaltebecken
Planungsgebiet
Energiezentrale:
- ca. 45 x 25 x 10 m 
(B/T/H)
Speicher: 
- ca. 33 m Höhe und 30 m 
Durchmesser 
Retentionsflächen
Geplante Eingrünung
Geltungsbereich VEP
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0355/2025

Anlage_1_Standortanalyse_Waermespeicher

1699 Zeichen

Ramboll
1
2
3
4
Qualitative Bewertung der Standorte:
2
SW Münster
Anlage 1
Standort 4Standort 3Standort 2Standort 1
• Geringe 
Verschattungseffekte für 
ST/PV aufgrund der 
Angrenzung an 
Freiflächen im 
Nord/Osten und Osten
• Lage des Baukörpers in 
der Nähe zum 
bestehenden 
Siedlungskörper
• Geringe 
Verschattungseffekte 
aufgrund der 
Angrenzung an 
Baumreihen im Norden, 
Osten und Süden
• Liegt in bereits durch 
Bäume verschatteten 
Bereich
• Zentrale Lage 
• Geringe 
Verschattungseffekte 
aufgrund der 
Angrenzung an 
Baumreihen im Norden 
und Osten
• Zentrale Lage
• Optisch hinter den im 
Norden liegenden 
Baumreihen versteckt
• Gute Möglichkeit, den 
Speicher mit PV* 
einzudecken
+
• Dezentrale Lage
• Lange 
Anbindungsleitungen für 
ST notwendig 
• Wahrscheinlich nur obere 
Hälfte des Speichers für 
PV geeignet
• Kreuzung mit 
Interessentenwegen, 
was die Bauzeit 
beeinflussen könnte
• Dezentrale Lage
• Lange 
Anbindungsleitungen für 
ST** notwendig 
• Wahrscheinlich nur obere 
Hälfte des Speichers für 
PV geeignet
• Zugänglichkeit für 
größere Baumaschinen 
fraglich
• Weiterhin in der 
Sichtachse der 
Anwohnenden
• Verschattungseffekte 
hauptsächlich in den 
Mittags- und 
Abendstunden
• Wahrscheinlich nur obere 
Hälfte des Speichers für 
PV geeignet
• Verschattungseffekte in 
den Morgenstunden
-
*PV=Photovoltaik, **ST=Solarthermie
1 Favorisierter Standort
Betrachteter Bereich für 
Speicher und 
Energiezentrale
Nicht betrachteter Bereich 
für Speicher, aufgrund 
langer FW-Anbindung oder 
höher zu erwartenden 
Verschattungsverlusten
Speicher: 
- ca. 33 m Höhe und 30 m 
Durchmesser
Energiezentrale:
- ca. 45 x 25 x 10 m 
(B/T/H)
Anlage 1  
zur Vorlage Nr. V/0355/2025

Anlage_5_Vorentwurf_FNP_Aenderung

769 Zeichen

Rf
F
K
K
GE
GE
WGE
GE
W
MGE
W
W
W
W W
GE
GE
GE
SO
SBZ
M
RRB
RRB
RRB
Rf
F
K
K
GE
GE
WGE
GE
W
MGE
W
W
W
W W
GE
GE
GE
SO
SBZ
M
RRB
RRB
RRBEE
Solar
RRB
Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
Änderungsbereich
N
Plan zur 125. Änderung
des Flächennutzungsplans
Mecklenbeck-
Südlich Galgenheide /
Westlich B 51
Stand: 07.05.2024M. 1:15.000
Flächen für die Landwirtschaft
Flächen für Ver- und Entsorgung
Hochspannungsleitung
ab 110kV
Richtfunk
Kennzeichnung,
nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke
EE
Solar
Erneuerbare Energien:
Solarenergieanlage
RegenrückhaltebeckenRRB
Flächen für vorwiegend lineare
und punktuelle Maßnahmen
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Flächen für Wald
Anlage 5 
zur Vorlage Nr. V/0355/2025

Beratungsverlauf (2)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Echelmeyerstraße
  • Am Umspannwerk
  • Galgenheide
  • Daimlerweg
  • Kesselfeld
  • Werneweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0355/2025
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2025
Erstellt
14.05.2025 14:35