1811/2024
Beantwortung der Anfrage AN/0857/2024 der SPD-Fraktion zum Abriss und Neubau der Montessori-Grundschule Höhenberg - Standort Schulstraße
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3225 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 17.03.2025 1811/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 Beantwortung der Anfrage AN/0857/2024 der SPD-Fraktion zum Abriss und Neubau der Montessori-Grundschule Höhenberg - Standort Schulstraße Text der Anfrage: 1. Wurde oder wird der Schulgemeinschaft die Möglichkeit eingeräumt, die Baupläne einzu- sehen, und welche konkreten Möglichkeiten könnten der Elternschaft eingeräumt werden, um Vorschläge und Bedenken zu äußern? 2. Wurden konkrete Schritte unternommen, um den Denkmalschutz des bestehenden Ge- bäudes zu prüfen, und warum wurde entschieden, es abzureißen und nicht zu sanieren? 3. Wie wird bei dem Neubauvorhaben sichergestellt, dass die spezifischen räumlichen An- forderungen sowie die besonderen pädagogischen Bedürfnisse des Stadtteils, insbeson- dere das Montessori-Konzept, weiterhin erfüllt werden, wenn die Entscheidung über die pädagogische Ausrichtung erst nach der Neugründung getroffen werden kann? 4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass das derzeitige pädagogi- sche Personal und die bestehenden Kooperationen, insbesondere mit der „Monti-Ecke“, bei der Neugründung erhalten bleiben und durch den Umzug an den Standort Ferdinand- str. nicht beeinträchtigt werden? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Die Schulleitung wird über die laufende Planung informiert und hat die Möglichkeit, Bedenken und Wünsche der Nutzenden einzubringen. Eine direkte Beteiligung der Elternschaft an den Planungen ist nicht vorgesehen. Zu 2.) Das bestehende Gebäude der Montessori-Grundschule steht nicht unter Denkmalschutz. Die Einstufung welche Gebäude Denkmäler sind wird nicht durch die Gebäudewirtschaft vorge- nommen. Das Gebäude verfügt über sehr kleine und in der Anzahl nicht ausreichende Klassenräume für das erforderliche Bausoll. Im Gebäude können die neuen pädagogischen Konzepte einer Clusterschule nicht umgesetzt werden. Zudem ist die Grundstückssituation beengt, der Zusammenhang mit der direkt danebenliegen- den Gesamtschule erzeugt weitere Zwänge. Der Bestand ist nur mit einem hohen Investitions- aufwand energetisch zu sanieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nur ein reiner Neubau aus planungsrechtlicher sowie wirtschaftlicher Sicht eine adäquate Lösung für die 2 neue Grundschule an diesem Standort darstellt. Zu 3.) Es wird nach der aktuellen Schulbaurichtlinie und nach dem neuen pädagogischen Raumkon- zept und nicht nach der pädagogischen Ausrichtung der Schule gebaut. Damit wird baulich auch eine pädagogische Ausrichtung nach dem Montessorikonzept ermöglicht. Zu 4.) Aktuell bestehen noch keine konkreten Planungen zur Personalausstattung der neu zu grün- denden Schule. Eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schule mit Lehrkräften wird jedoch sei- tens des Amts für Schulentwicklung sichergestellt und den bisherigen Lehrkräften ein Über- gang ermöglicht, wenn dieser Wunsch besteht. Die Verwaltung wird die Schule bestmöglich bei der Auswahl eines geeigneten Trägers oder einer Trägerin für die Offene Ganztagsschule unterstützen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1811/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 04.06.2024 13:14