V/0794/2010
Kanalsanierung Hammer Straße zw. Metzer Straße und Grevingstraße
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Beschlussvorlage
4881 Zeichen
V/0794/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Kanalsanierung Hammer Straße zw. Metzer Straße und Grevingstraße
Beratungsfolge
18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
22.02.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Kanalsanierung und Umbaumaßnahmen im Bereich der Hammer Straße zwischen Metzer-
straße und Grevingstraße werden auf Grundlage der vom Tiefbauamt aufgestellten Ausführungs-
planung (H – 159) ausgeführt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnahme 4103 Hammer Straße
–zw. Metzer Straße und
Grevingsstraße
2011 330.000
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Investition in der Produktgruppe 1101 Auszah-
lungen in Höhe von 400.000 € anfallen.
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 70.000 € werden aus dem Amtsbudget (1101) zur Verfügung
gestellt.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Vorlagen-Nr.:
V/0794/2010
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
29.12.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0794/2010
Begründung:
1. Beschreibung der Baumaßnahme:
Der aus den Jahren 1932 stammende Regenwasserkanal in der Hammer Straße
(DN 300) ist auf einer Länge von 268 m zwischen der Metzer Straße und Grevingstraße
hydraulisch und baulich sanierungsbedürftig.
Der parallel in den westlichen Nebenanlagen verlaufende Schmutzwasserkanal aus dem
Jahr 1958 (DN 200) ist auf einer Länge von 31 m ebenfalls baulich sanierungsbedürftig.
Die Kanäle weisen gemäß Kamerauntersuchung Löcher und Scherbenbildung im Sohlbe-
reich, Längsrisse, starke Korrosion, Querschnittsminderungen und Unterbögen auf. Diese
Schäden entsprechen den Zustandsklassen 1 – 2.
Das Regenwassernetz im Sanierungsbereich wurde auf seine hydraulische Leistungsfähig-
keit überprüft. Die Berechnung ergab, dass der vorhandene Regenwasserkanal mit einem
Durchmesser von DN = 300 nicht ausreichend dimensioniert ist und bei den geplanten
Rohren ein Durchmesser von DN 400 bzw. DN 500 erforderlich ist.
Der neue Regenwasserkanal wird mit Betonrohren in offener Bauweise verlegt.
Der neue Schmutzwasserkanal wird, bedingt durch seine örtliche Lage und Schadensbild
im unterirdischen Vortriebsverfahren (Berstlining) saniert. Hierfür sind Kurzrohre aus
Kunststoff mit einem Außendurchmesser von DA 250 vorgesehen.
Die untersuchten Grundstücksanschlussleitungen (Schmutz- und Regenwasser) weisen
das gleiche Schadensbild wie die Hauptkanäle sowie Wurzeleinwuchs auf und müssen
zum großen Teil ebenfalls saniert werden.
Der Sanierungsbereich liegt im Wasserschutzgebiet Hiltrup / Geist (Zone III). Aus diesem
Grunde kommt der baulichen Sanierung der Kanäle und Anschlussleitungen erhöhte Be-
deutung zu.
Die Erneuerung der Hausanschlüsse wird, abhängig vom Schadensbild und der örtlichen
Lage der Leitungen, in offener Bauweise, im unterirdischen Vortrieb oder als Inlinerverfah-
ren ausgeführt.
Die vorhandenen, abgängigen Kanäle werden ausgebaut bzw. mit fließfähigem Spezial-
mörtel verfüllt.
Im Rahmen der Wiederherstellung der Oberfläche nach den Kanalbauarbeiten wird die
Bushaltestelle Königsweg (Fahrtrichtung Stadtauswärts) barrierefrei ausgebaut.
Im Anschluss an die Kanalsanierung wird die Fahrbahn der Hammer Straße in beiden
Fahrtrichtungen erneuert. Hierbei werden zwischen der Friedrich-Ebert-Straße und der
Grevingstraße ca. 7.200 m² Deckschicht und Binderschicht im Fahrbahnbereich ersetzt
(siehe Vorlage V/0609/2010).
Bedingt durch den nicht mehr verkehrssicheren Zustand der Fahrbahn mussten in den ge-
planten Bauabschnitt bereits im III. Quartal 2010 punktuelle Unterhaltungsarbeiten durch-
geführt werden um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
- 3 -
V/0794/2010
2. Ausschreibung und Bau:
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB im I. / II. Quartal 2011.
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2011 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf 4 Monate ge-
schätzt.
Die Maßnahme wird besonders im Bezug auf die Verkehrsführung während der Bauausfüh-
rung mit anderen großen Baumaßnahmen koordiniert.
3. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Die Erneuerung der Fahrbahn ist nicht beitragsauslösend.
4. Genehmigungen / Vereinbarungen:
Die wasserrechtlichen Genehmigungen liegen vor.
Eine Genehmigung gem. der Wasserschutzgebietsverordnung Münster – Geist ist nicht er-
forderlich.
5. Liegenschaftliche Regelungen:
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Grevingstraße
- Hammer Straße
- Metzer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Königsweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0794/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.12.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37