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V/0794/2010

Kanalsanierung Hammer Straße zw. Metzer Straße und Grevingstraße

Vorlagen 13.12.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 22.02.2011, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4881 Zeichen

V/0794/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Hammer Straße zw. Metzer Straße und Grevingstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
22.02.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Kanalsanierung und Umbaumaßnahmen im Bereich der Hammer Straße  zwischen Metzer-
straße und Grevingstraße werden auf Grundlage der vom Tiefbauamt aufgestellten Ausführungs-
planung (H – 159) ausgeführt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 4103 Hammer Straße 
 –zw. Metzer Straße und 
Grevingsstraße 
2011 330.000  
      
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Investition in der Produktgruppe 1101 Auszah-
lungen in Höhe von 400.000 € anfallen. 
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 70.000 € werden aus dem Amtsbudget (1101) zur Verfügung 
gestellt.  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0794/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.12.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0794/2010 
 
Begründung: 
 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Der aus den Jahren 1932 stammende Regenwasserkanal in der Hammer Straße  
(DN 300) ist auf einer Länge von 268 m zwischen der Metzer Straße und Grevingstraße 
hydraulisch und baulich sanierungsbedürftig. 
Der parallel in den westlichen Nebenanlagen verlaufende Schmutzwasserkanal aus dem 
Jahr 1958 (DN 200) ist auf einer Länge von 31 m ebenfalls baulich sanierungsbedürftig. 
 
Die Kanäle weisen gemäß Kamerauntersuchung Löcher und Scherbenbildung im Sohlbe-
reich, Längsrisse, starke Korrosion, Querschnittsminderungen und Unterbögen auf. Diese 
Schäden entsprechen den Zustandsklassen 1 – 2. 
Das Regenwassernetz im Sanierungsbereich wurde auf seine hydraulische Leistungsfähig-
keit überprüft. Die Berechnung ergab, dass der vorhandene Regenwasserkanal mit einem 
Durchmesser von DN = 300 nicht ausreichend dimensioniert ist und bei den geplanten 
Rohren ein Durchmesser von DN 400 bzw. DN 500 erforderlich ist. 
 
Der neue Regenwasserkanal wird mit Betonrohren in offener Bauweise verlegt. 
Der neue Schmutzwasserkanal wird, bedingt durch seine örtliche Lage und Schadensbild 
im unterirdischen  Vortriebsverfahren (Berstlining) saniert. Hierfür sind Kurzrohre aus 
Kunststoff mit einem Außendurchmesser von DA 250  vorgesehen. 
 
Die untersuchten Grundstücksanschlussleitungen (Schmutz- und Regenwasser) weisen 
das gleiche Schadensbild wie die Hauptkanäle sowie Wurzeleinwuchs auf und müssen 
zum großen Teil ebenfalls saniert werden. 
 
Der Sanierungsbereich liegt im Wasserschutzgebiet Hiltrup / Geist (Zone III). Aus diesem 
Grunde kommt der baulichen Sanierung der Kanäle und Anschlussleitungen erhöhte Be-
deutung zu. 
 
Die Erneuerung der Hausanschlüsse wird, abhängig vom Schadensbild und der örtlichen 
Lage der Leitungen, in offener Bauweise, im unterirdischen Vortrieb oder als Inlinerverfah-
ren ausgeführt. 
 
Die vorhandenen, abgängigen Kanäle werden ausgebaut bzw. mit fließfähigem Spezial-
mörtel verfüllt. 
 
Im Rahmen der Wiederherstellung der Oberfläche nach den Kanalbauarbeiten wird die 
Bushaltestelle Königsweg (Fahrtrichtung Stadtauswärts) barrierefrei ausgebaut. 
 
Im Anschluss an die Kanalsanierung wird die Fahrbahn der Hammer Straße in beiden 
Fahrtrichtungen erneuert. Hierbei werden zwischen der Friedrich-Ebert-Straße und der 
Grevingstraße ca. 7.200 m²  Deckschicht und Binderschicht im Fahrbahnbereich ersetzt 
(siehe Vorlage V/0609/2010). 
 
Bedingt durch den nicht mehr verkehrssicheren Zustand der Fahrbahn mussten in den ge-
planten Bauabschnitt bereits im III. Quartal 2010 punktuelle Unterhaltungsarbeiten durch-
geführt werden um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

- 3 - 
V/0794/2010 
2. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB im I. / II. Quartal 2011. 
 
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2011 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf 4 Monate ge-
schätzt. 
 
Die Maßnahme wird besonders im Bezug auf die Verkehrsführung während der Bauausfüh-
rung mit anderen großen Baumaßnahmen koordiniert. 
 
 
3. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
Die Erneuerung der Fahrbahn ist nicht beitragsauslösend. 
 
 
4. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
Die wasserrechtlichen Genehmigungen liegen vor. 
Eine Genehmigung gem. der Wasserschutzgebietsverordnung Münster – Geist ist nicht er-
forderlich. 
 
 
5. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.02.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Grevingstraße
  • Hammer Straße
  • Metzer Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Königsweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0794/2010
Typ
Vorlagen
Datum
13.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37