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V/0960/2005

Am Baumberger Hof

Vorlage 10.11.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 01.12.2005, TOP 5.3

Anlage Plan Baumberger Hof

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Anlage Plan Baumberger Hof

836 Zeichen

Legende:

m vorh. Ablauf m gepl. Ablauf

IM

= vorh. Auslegerleuchte 8 gepl ‚Aufsatzleuchte, Schneider 101

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> vorh. Zufahrt 4,5m Lph 2x24W EVG
II ! >» “ vorh. Eingang gepl.Bst. 20/10/8 grau
m SEN GP _vorh. Gehwegplatten ® gepl. Gehwegplatten 24/24/8
un AB vorh. Asphaltbeton © gepl. Verbundsteinpflaster
I vorh. Absenkung _——— gepl. Absenkung
A S o " SS vorh. Leuchte

Gehwegplatten im Bereich vor Hs.-Nr.15 10.05.2005] Sech./AD%
Leuchten u. Parkstände verschoben 12.04.2005jSech./ PR
Art der Änderung £

STADT #& MÜNSTER Unterlage m.

Tiefbauamt Straßenbau |sion m. 7 (3)

-| Am Baumberger Hof . Be DEE

| _Oatum__ | zeichen |

'Restausbau der u | gezeichnet | März 1995 | Wächter |
Nebenanlagen . N Dlosön [22/0 AI” |
" Lageplan
Manstıab 7:500
Genehmigt
Münster, den_25.08 95
gez. Krause

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Berichtsvorlage

4004 Zeichen

V/0960/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Am Baumberger Hof 
Ausbau der Nebenanlagen und Teilerneuerung 
- Bericht - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2005 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Nebenanlagen in der Straße Am Baumberger Hof sollen auf der Grundlage des Lageplanes 
Reg. – Nr. 8135 Blatt 1 (3) vom 25.08.1995 ausgebaut werden. Aufgrund fehlender finanzieller 
Mittel konnte der Neubau bisher nicht realisiert werden. 
Die Planung für den Neubau hat in der Zeit vom 09.10.1995 – 09.11.1995 offen gelegen. Auf-
grund der langen Zeitpause werden die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten vor 
Baubeginn persönlich angeschrieben und über die Maßnahme und die zu erwartenden grund-
stücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahmen informiert. 
 
Die bisher nicht ausgebauten Park- und Gehwegflächen in der Straße Am Baumberger Hof sollen 
ausgebaut werden. Im Bereich der Häuser Nr. 19 – 25 wird der Gehweg mit einer Breite von 1,60 
– 2,50 m mit Gehwegplatten befestigt. Es entsteht ein Parkstreifen für 7 Längsparker, der mit 
Verbundsteinpflaster befestigt wird. 
Die Zufahrten zu den privaten Grundstücken werden durch Vorschuhungen gesichert.  
Im Bereich der Einmündungen Altenberger Straße Haus Nr. 26/28/30 / Am Baumberger Hof wird 
ebenfalls der unbefestigte Streifen mit Gehwegplatten 24/24 oder Betonsteinpflaster 20/10 befes-
tigt. Außerdem ist geplant, die bisher nur provisorisch vorhandene Straßenbeleuchtung erstmalig 
endgültig auszubauen. Gleichzeitig mit der Straßenbaumaßnahme wird auch die Beleuchtung 
verdichtet. 
 
Im Rahmen dieser Baumaßnahmen werden auch die erforderliche Kanalsanierung und die not-
wendigen Arbeiten der Stadtwerke Münster an ihren Versorgungsleitungen durchgeführt.  
Im Zuge einer Beteiligungsmaßnahme mit den Stadtwerken wird außerdem der vorhandene östli-
che Gehweg im Bereich zwischen dem Haus Nr. 2 und der Brüggstiege verbessert ausgebaut. 
 
Alle Baumaßnahmen sind im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0960/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Wächter 
Ruf: 
492 66 49 
E-Mail: 
WaechteC@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.11.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0960/2005 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. 
d. jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Straße Am Baumberger 
Hof als Anliegerstraßen eingestuft.  
 
Voraussichtliche beitragsfähige Kosten nach dem KAG: 
 a) für die Gehwege Erstausbau     = 29.300,00 €  Anliegeranteile = 23.440,00 € 
 b) für die Gehwegverbesserung     = 25.000,00 €  Anliegeranteile = 20.000,00 € 
 c) für die Parkstreifen                     = 11.000,00 €  Anliegeranteile =   8.800,00 € 
 c) für die Straßenbeleuchtung        = 24.000,00 €
  Anliegeranteile = 19.200,00 €  
                 89.300,00 €         71.440,00 € 
 
Durch die Anlegung der bisher nicht befestigten Gehweg- und Parkstreifenflächen und dem Aus-
bau der Straßenbeleuchtung sowie der Gehwegverbesserung werden den Anliegern wirtschaftli-
che Vorteile im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts geboten. Nach § 8 KAG NRW in Verbindung 
mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster beteiligen sich die Grundstückseigentümer 
bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung der Straße Am Baumberger Hof als Anliegerstraße 
mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. 
 
Eine Beitragserhebung nach dem BauGB für den erstmaligen Ausbau der Gehwege und Park-
streifen kommt nicht in Betracht. Im Jahr 1962 hat die damalige Amtsverwaltung Roxel entschie-
den, dass die Straße Am Baumberger Hof als hergestellt gilt. Erschließungsbeiträge nach BauGB 
können nicht mehr erhoben werden. 
 
Die Vorlage zum Baubeschluss wird nach Auswertung der Anliegerbeteiligung vorgelegt. 
 
Mit den Straßenbauarbeiten soll im Frühjahr 2006 begonnen werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

01.12.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Am Baumberger Hof
  • Altenberger Straße
  • Brüggstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0960/2005
Typ
Vorlage
Datum
10.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37