V/0555/2015
Evaluation der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) der VHS MünsterAntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0016/2015
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a-r-0016-2015
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2015 „Evaluation der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) der VHS Münster “ Der Rat der Stadt Münster beschließt: Die Stadt Münster evaluiert die Beratung zur beruflichen Entwicklung bei der VHS. Bei der Evaluation sollen u.a. folgende Fragen beantwortet werden. - Wird das BBE Angebot bei der VHS Münster im Sinne des Förderprogramms des Landes umgesetzt? - Werden die vorgesehenen Zielgruppen bei der Beratu ng zur beruflichen Entwicklung erreicht? - Wie kann eine Beratungskontinuität hergestellt wer den? - Nach welchen Kriterien wird die Beratungsqualität bemessen? - Mit welcher Erfahrung und zielgruppenspezifischen Beratungskompetenz wird beraten? - Wie ist der langfristige Beratungserfolg? - Welche Schnittstellen gibt es zwischen dem Beratun gsangebot der VHS, den Beratungsangeboten des Jobcenters und weiteren Akteuren im Bereich der beruflichen Qualifizierung? Begründung: Seit Dezember 2012 ist die VHS Münster eine von landesweit ca. 100 anerkannten Beratungsstellen für das Beratungsangebot „Beratung zur beruflichen Entwicklung“. Dieses vom Land NRW geförderte Programm soll Menschen durch eine individuelle Potenzial- und berufliche Laufbahnberatung darin unterstützen, sich beruflich neu zu orientieren, weiterzuentwickeln oder zu verändern. Insbesondere sollen damit Ratsuchende erreicht werden, die gering qualifiziert beschäftigt sind, als Migrant/-innen nicht in ihrem erlernten Beruf erwerbstätig sein können oder nach einer Familienzeit in den Beruf zurückkehren wollen. Die Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) kann bis zu 9 Stunden umfassen, für die Ratsuchenden ist sie kostenlos. Das Programm BBE ermöglicht allen Erwachsenen, die in NRW leben, eine individuelle, potenzial- und prozessorientierte Beratung und verbessert damit die Chancen auf eine qualifizierte und existenzsichernde Teilhabe am Arbeitsmarkt. Von diesem Angebot sollen auch in Münster möglichst viele Menschen profitieren. Auf unsere Anfrage vom 23.9.2014 zur Umsetzung der BBE in Münster hat die VHS mitgeteilt, dass bislang 79 Beratungen durchgeführt wurden, von den Ratsuchenden waren 57 Frauen (darunter 12 mit Migrationsvorgeschichte) und 22 Männer (4 mit Migrationsvorgeschichte). Bei 70 Ratsuchenden wurde ein Beratungstermin durchgeführt, in 8 Fällen zwei Termine und in einem Fall drei Termine. Die Regionalagentur Münsterland hat beim Runden Tisch der Bildungsberatungsstellen am 11.11.2014 eine erste Auswertung der BBE im Münsterland vorgelegt: Durchschnittlich Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48147 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag mit der Bitte, ihn nach Vorberatung im ASSGAf an den ASW zu verweisen 09.03.2015 2 haben diese 42 Beratungsfälle (0 – 160) bearbeitet, die durchschnittliche Beratungsdauer liegt bei 4 Beratungsterminen (1,5 – 7). Diese Werte bestätigen Beraterinnen und Berater aus anderen Regionen. Die Zahlen der Beratung zur beruflichen Entwicklung bei der VHS Münster weichen deutlich von den Ergebnissen anderer Beratungsstellen ab. Mit der Evaluation der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) der VHS soll der gegenwärtige Stand der Beratung zur beruflichen Bildung bei der VHS aufbereitet werden. Ferner sollen die Evaluationsergebnisse Grundlage sein für eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Angebots der Beratung zur beruflichen Entwicklung durch die Stadt Münster. gez. Helga Bennink gez. Susanne Dähne gez. Gerhard Joksch gez. Christoph Kattentidt gez. Annette Kemper gez. Raimund Köhn gez. Jutta Möllers gez. Anne Naegels gez. Dr. Didem Ozan gez. Carsten Peters gez. Otto Reiners gez. Tim Rohleder gez. Sylvia Rietenberg gez. Dr. Rita Stein-Redent
Beschlussvorlage
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V/0555/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Evaluation der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) der VHS Münster - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0016/2015 Beratungsfolge 20.10.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1) Der Bericht zur Beratung der beruflichen Entwicklung und die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und des Monitorings werden zur Kenntnis genommen. 2) Es wird zur Kenntnis genommen, dass die VHS auf der Grundlage des aktualisierten Eckpunktepapiers die „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ ab Februar 2016 inten- siviert und in anderen Einrichtungen(z.B. Flüchtlingseinrichtungen, Familienzentren etc.) anbietet. Die VHS schließt hierzu Kooperationsvereinbarungen mit anderen Ein- richtungen ab. 3) Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0016/2015 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Mit dem Antrag `Evaluation der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) der VHS Münster´ (Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2015) bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL um eine Evaluation der bislang durchgeführten Beratung. Der Antrag wurde vom Rat in seiner Sitzung am 25.03.2015 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen. Mit dem nachfolgenden Bericht gibt die Verwaltung die gewünschte Auswertung der bisherigen Beratung zur beruflichen Entwicklung und gibt darüber hinaus Hinweise zur künftigen Weiterent- wicklung dieses Beratungsangebotes der VHS. Die Volkshochschule der Stadt Münster ist eine von landesweit 100 Beratungsstellen, die die Bera- tung zur beruflichen Entwicklung anbietet. In Münster wird diese Beratung darüber hinaus vom HBZ angeboten. Vorlagen-Nr.: V/0555/2015 Auskunft erteilt: Herr Viehoff-Heithorn Ruf: 492 43 05 E-Mail: Viehoff-Heithorn@stadt-muenster.de Datum: 01.10.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0555/2015 Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) in der VHS Die Beratung zur beruflichen Entwicklung wird von der VHS auf der Grundlage des Eckpunktepa- piers, das vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen formuliert wurde, durchgeführt. Auf dieser Grundlage erreicht die VHS Menschen, die in Nordrhein-Westfalen leben und/ oder ar- beiten und zur Zielgruppe gehören. Dazu zählen insbesondere Personen, die sich in beruflichen Veränderungsprozessen befinden, Berufsrückkehrende (Frauen und Männer, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung von Kindern oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben) und Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. Ziel der Be- ratung ist es, die Ratsuchenden bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und Strukturen zu stärken durch Angebotserweiterung und Qualitätsentwicklung. Die Beratungskontinuität wird von der VHS auf der Grundlage der Förderbedingungen sicherge- stellt und orientiert sich dabei an den Bedarfen der Ratsuchenden. Die Beratung dauert maximal neun Stunden und sollte innerhalb von sechs Monaten abgeschlos- sen werden. Für die Ratsuchenden ist die Beratung kostenlos. Die Beratungsqualität wird anhand der Inhalte, die Bestandteil der Beratung sind, bemessen und in einem Beratungsprotokoll dokumentiert (s. Anlage). Dies sind insbesondere: Klärung des Anliegens Erörterung der berufsbiografischen Situation der ratsuchenden Person Auftragsklärung mit der Vereinbarung von Beratungszielen Feststellung und Reflexion der Kompetenzen und Ressourcen der Ratsuchenden (bei Bedarf) Erstberatung zum gesetzlichen Anerkennungsverfahren zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (bei Bedarf) Herausarbeitung relevanter Ziele, Werte und Motive der Ratsuchenden Erörterung von Entwicklungsmöglichkeiten und Vermittlung von relevanten Basis- Informationen oder Informationsquellen Erarbeitung von Schritten zur Zielerreichung Reflexion des Beratungsprozesses Die VHS ist vom Land anerkannte Beratungsstelle. Der eingesetzte Berater erfüllt die an die Bera- tungskompetenz gestellten Anforderungen, die für die Durchführung der Beratung zur beruflichen Entwicklungen gelten: 1. Berufsausbildung und /oder Studienabschluss in einem themenfeldbezogenen Fachgebiet 2. Beratungsausbildung oder eine berufsbegleitende Qualifizierung zum Erwerb von Bera- tungskompetenz 3. Zweijährige Beratungserfahrung in der Bildungs-, Berufs,- oder Beschäftigungsberatung (zusätzlich zur Förderinstrumentenberatung) 4. Kenntnisse zur Durchführung eines Kompetenzbilanzierungsverfahrens. Die VHS wendet den TalentKompass NRW als Kompetenzbilan zierungsverfahren an. Der Talent- Kompass NRW bietet den Ratsuchenden Orientierung. Hinter dem TalentKompass NRW verbirgt sich ein tiefgreifender persönlicher und beruflicher Klärungs- und Entwicklungs-Prozess. Mit dem TalentKompass NRW können Menschen ihre eigenen Fähigkeiten und Interessen erken- nen und besser beruflich einsetzen. Er hilft bei der Klärung in beruflichen Umbruchphasen, wenn die derzeitige Arbeitssituation nicht mehr passt jemand beruflich weiterkommen möchte - 3 - V/0555/2015 jemand eine neue Aufgabe sucht jemand den beruflichen Wiedereinstieg sucht Im Mittelpunkt stehen dabei die Ratsuchenden mit ihren Fähigkeiten, Interessen und Wünschen. Der TalentKompass NRW unterstützt Menschen bei der Entwicklung neuer Ideen für die berufliche Tätigkeit, ein eigenes Ziel möglichst genau benennen zu können und erste Schritte in Richtung diese Ziels zu gehen. Am Ende des Prozesses stehen klare Handlungsempfehlungen, mit denen berufliche Veränderungen ganz konkret in die Tat umgesetzt werden können. Zur Qualitätssicherung ist die Teilnahme an einer dreitägigen Einführungsveranstaltung für alle Beraterinnen und Berater verpflichtend. Die Teilnahme an einem eintägigen jährlichen Werkstatt- Treffen zum Erfahrungsaustausch mit Fortbildungscharakter ist erwünscht. Außerdem ist die Teil- nahme an einer zweitägigen Fortbildung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqua- lifikationen verpflichtend, um die Erstberatung zu diesem Thema gewährleisten zu können. Ziel der Beratung ist die Unterstützung der Ratsuchenden bei ihrer beruflichen Entwicklung. Der Erfolg der Beratung besteht darin, dass der Beratende Wege beschreitet, die ihn seinen Vorstel- lungen näher bringen. Der Beratende ist nur Wegbegleiter und hat nicht die Aufgabe in Arbeit zu vermitteln. Im Rahmen der Beratung zur beruflichen Entwicklung kooperiert die VHS mit den unterschiedlichs- ten Institutionen zusammen. Neben dem Gründungsnetzwerk, der Wirtschaftsförderung, der Frei- willigenagentur und den Kammern ist hier insbesondere das Jobcenter zu nennen, das seine Kund(inn)en auf das Beratungsangebot hinweist. Darüber hinaus besteht Kontakt zu konkreten Firmen. In einigen Fällen empfiehlt der Berater Ratsuchenden, in ihrer Wunschbranche zu hospi- tieren oder ein kurzes Praktikum zu absolvieren. Auswertung der BBE-Beratung bei der VHS Insgesamt wurden 135 Beratungen von der VHS (Stichtag 17.09.2015) durchgeführt, davon waren 99 Ratsuchende weiblich (74 %, landesweit 75 %), davon 19 % mit Migrationsvorgeschichte (30 % landesweit) und 36 Ratsuchende männlich (26 %), davon 15 % mit Migrationsvorgeschichte (Auf- listung nach Jahren siehe Tabelle). Je nach Beratungsanlass war der zeitliche Umfang unterschiedlich. 24 x mal waren mehrere Tref- fen erforderlich, um die Arbeit mit dem TalentKompass NRW zur Kompetenzfeststellung adäquat zu begleiten. In den Gesprächen setzten sich die Ratsuchenden mit ihren Fähigkeiten, Interessen und Wünschen auseinander. Sie entwickelten mit Unterstützung des Beratenden eine für sie pas- sende Lösung. Sie erhielten wichtige Informationen über den Arbeitsmarkt, mögliche Weiterbildun- gen sowie finanzielle Unterstützung und konnten ihre nächsten Schritte und deren Umsetzung pla- nen. Mehrfach kam es im Abstand von 2-3 Monaten zu Folgegesprächen, in denen weitere Schrit- te erarbeitet wurden. Für 2015 sind noch Folgegespräche zu erwarten. Teilneh- mende weiblich männlich Weiblich Migration Männlich Migration 1 Stunde 2 Stunden 3 Stunden Stunden insge- samt 2013 48 31 17 5 3 41 6 1 56 2014 46 35 11 6 2 42 4 0 50 2015 (17.9.) 41 33 8 7 1 28 11 2 56 Ge- samt 135 99 36 18 6 111 21 3 162 - 4 - V/0555/2015 Bei dem überwiegenden Teil der durchgeführten Beratungen zeigt sich, dass zunächst ein Termin ausreicht. Es handelt sich meistens um Menschen mit sehr klaren Vorstellungen. Ursächlich hierfür ist das insgesamt höhere Bildungsniveau in Münster und die hohe Weiterbildungsbereitschaft in Münster und im Münsterland, wie eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung belegt. Diese Stu- die belegt auch, dass die Weiterbildungschancen ungleich verteilt sind und an Geringqualifizierten vorbei gehen. Diese Entwicklung trifft auch auf die Beratung zur beruflichen Entwicklung zu. Dies ist auch der Grund, warum das Land die Rahmenbedingungen aktualisiert hat. Die VHS wird das Beratungsangebot dementsprechend anpassen und hofft durch die zukünftige Ausrichtung, dass diese Gruppe stärker an dem Beratungsangebot partizipiert. Dieses vom Land geförderte Programm wird im Auftrag des Landes von der G.I.B NRW wissen- schaftlich begleitet und evaluiert. Ein erster Zwischenbericht (s. Anlage) liegt seit Mai 2015 vor (hier wurden die Ergebnisse bis Oktober 2014 berücksichtigt). Das in der Anlage beigefügte Bera- tungsprotokoll ist die Grundlage für die Evaluation. Die Qualitätssicherung und das Monitoring des Programms erfolgt über das Land NRW. Zukünftige Ausrichtung des Beratungsangebotes bei der VHS Das Förderangebot wird mit einem Eckpunktepapier geregelt, das die Grundlage für die BBE- Beratungsstelle darstellt (s. Anlage). In diesem Dokument werden neben den Zielen und den Ad- ressaten auch die Rahmenbedingungen für die Beratung benannt. Die Rahmenbedingungen wur- den jetzt aktualisiert, um das Beratungsangebot qualitativ zu verbessern und die Arbeit der Bera- tungsstellen noch mehr auf die Gruppe der Geringqualifizierten und auf Menschen mit Migrations- vorgeschichte auszurichten. Auf dieser Grundlage ist es zukünftig auch möglich, die Beratung zur beruflichen Entwicklung bei ausgewählten Partnereinrichtungen anzubieten, um die Beratung flexibler zu gestalten. Die VHS wird ab Februar 2016 das Beratungsangebot ausweiten. Einerseits soll damit der stei- genden Nachfrage nach diesem Beratungsangebot Rechnung getragen werden und andererseits sollen damit die Zielgruppen besser erreicht werden (z.B. Geringqualifiziert, Berufsrückkehrerin- nen, Menschen mit Migrationsvorgeschichte etc.) die bisher unterrepräsentiert sind. Es ist beabsichtigt mit der Regionalagentur entsprechende Kooperationsvereinbarungen abzu- stimmen und mit ausgewählten Partnereinrichtungen zu schließen. Start für die Beratung in Ko- operationseinrichtungen ist der 01.02.2016. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: 1. Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2015 2. Beratungsprotokoll 3. Ausgewählte Zwischenergebnisse aus dem Monitoring und der wissenschaftlichen Beglei- tung der Beratung zur beruflichen Entwicklung 4. Aktualisiertes Eckpunktepapier „Beratung zur beruflichen Entwicklung“
BBE_ID6-Volkshochschule Münster_2013-11-15_Fall-00
15898 Zeichen
1
Protokoll der Beratung zur beruflichen Entwicklung
Daten der Beratungsstelle
Geschäftszeichen BBE*
Name Beratungsstelle
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefon
E-Mail
*das Geschäftszeichen steht im Zuwendungsbescheid für BBE
Berater/-in
Nachname
Vorname
Name und Adresse der/des Ratsuchenden
Nachname
Vorname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Die Angaben zur Person stimmen mit den Ausweisdaten überein
Telefon
E-Mail
Stempel der Beratungsstelle
2
Abrechnungsprotokoll Beratung zur beruflichen Entwicklung
Beratung von Herrn / Frau …………………………………………………………………………
Datum der
Beratung
TT.MM.JJJJ
Dauer der Beratung
(Zeitformat ##:##)
Dauer jeder
Beratung in
Stunden/Minuten
Unterschrift
von
(Uhrzeit)
bis
(Uhrzeit)
(Zeit automatisch berechnet) Berater/in Ratsuchende/r
Gesamtdauer der Beratung
in Stunden/Minuten
Gesamtdauer der Beratung
aufgerundet auf volle Stunden*
* Nach Abschluss der Beratung wird die addierte Gesamtberatungszeit auf volle Stunden aufgerundet. Beispiel:
Wenn die Gesamtdauer der Beratung 4 Stunden und 40 Minuten beträgt, wird auf 5 Stunden aufgerundet.
Beratungsstunden über die Grenze von 9 Stunden hinaus werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
Erklärung zum Datenschutz
Durch die datenschutzrechtlichen Hinweise bin ich auf meine Rechte zu meinen personenbezogenen
Daten hingewiesen worden. Meine zur Datenerhebung und Datenverarbeitung gegebene Einwilligung
kann ich jederzeit widerrufen.
Datum
..
Tag Monat Jahr
_____________________________
Unterschrift Ratsuchende/r
3
Bitte ausdrucken für die Ratsuchenden
Datenschutzrechtliche Hinweise
(übernommen vom Protokoll Bildungsscheck)
Ihre Beratung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Für das Land
Nordrhein-Westfalen ist die Gewährung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds nach Maßgabe
der Strukturfonds-Verordnung (EGB) 1083/2006 vom 11.07.2006 mit bestimmten Berichtspflichten an
die Europäische Kommission verbunden.
Aus diesem Grund kann die Beratung nur erfolgen, wenn Sie sich mit der Erhebung und
Verarbeitung der für das Beratungsprotokoll erforderlichen Daten einverstanden
erklären.
Ihre Angaben zu Namen und Adresse sind nur den zuständigen Mitarbeiter/innen der jeweiligen
Bewilligungsbehörde einsehbar. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Landesarbeitspolitik
kann es sein, dass Ihre Namens- und Adressdaten allein zum Zwecke einer ergänzenden Befragung an
durch das Land oder den Bund beauftragte Gutachter weitegegeben werden. Die Teilnahme an einer
solchen Befragung ist selbstverständlich freiwillig.
Spätestens 5 Jahre nach der Inanspruchnahme Ihrer "Beratung zur beruflichen Entwicklung" werden
Ihre Angaben zu Namen und Adresse gelöscht.
Zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind berechtigt:
Zuständige Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde
Vom Landes- oder Bundesarbeitsministerium beauftragte unabhängige
wissenschaftliche Gutachter
Ihnen steht gemäß § 4 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
das Recht zu, Ihr Einverständnis zum beschriebenen Verfahren mit Wirkung für die Zukunft zu
widerrufen. In diesem Fall würden keine weiteren Daten über Sie erhoben und verarbeitet werden.
Bitte unterschreiben Sie die auf dem Beratungsprotokoll vorbereitete Einwilligungserklärung zur
Bestätigung Ihres Einverständnisses mit dem oben beschriebenen Verfahren.
BEREICH B, Teil I - Merkmalsdaten der/des Ratsuchenden
1. Erstmalige Inanspruchnahme der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)?
Ja
Nein
Keine Angabe
2. Wie ist die/der Ratsuchende auf das Beratungsangebot aufmerksam geworden?
Flyer
Postkarte
Plakat
Internet
Zeitung
Fernsehen
Radio
Veranstaltung (z. B. Weiterbildungsmarkt)
Weiterbildungsanbieter
Beratung zur Weiterbildungsförderung (z. B. Bildungsscheck, Bildungsprämie)
Arbeitsagentur / JobCenter
Arbeitskolleginnen/-kollegen, Freunde, Bekannte, Familie
Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft (z. B. Betriebsrat, Gewerkschaft)
Arbeitgeber/-in, Vorgesetzte im Unternehmen
Sonstiges, und zwar:
3. Geburtsdatum
4. Geschlecht
Weiblich
Männlich
Keine Angabe
5. Staatsangehörigkeit
Deutsche/Deutscher
weiter mit Frage 6
Bürger/in eines EU-Mitgliedstaates
Bürger/in eines europäischen Staates außer der EU
Bürger/in eines nicht-europäischen Staates oder staatenlos?
Keine Angabe
weiter mit Frage 7
Bei doppelter Staatsangehörigkeit:
wenn deutsche und weitere Staatsangehörigkeit, bitte "Deutsche/r" ankreuzen
wenn Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates und weitere, nicht deutsche
Staatsangehörigkeit, bitte " Bürger/in eines EU-Mitgliedstaates " ankreuzen
6. Ratsuchende/r oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert?
Ja
Nein
Keine Angabe
7. Liegt eine anerkannte Schwerbehinderung vor oder ist die/der
Ratsuchende schwer behinderten Menschen gleichgestellt?
Ja
Nein
Keine Angabe
8. Höchster allgemeiner Schulabschluss
Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, Realschulabschluss)
Fachhochschulreife (Fachabitur)
Abitur (Hochschulreife)
Sonstiger Abschluss
Keine Angabe ( Bitte angeben, soweit bekannt)
9. Höchster Berufsabschluss
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Betriebliche /außerbetriebliche Berufsausbildung (Lehre)
Berufsfachschule (schulische Berufsausbildung)
Fachschule (z. B. Meister, Techniker) / Schule des Gesundheitswesens
Fachhochschule / auch Bachelor
Universität / auch Master
Sonstiger Abschluss
Keine Angabe ( Bitte angeben, soweit bekannt)
Der Abschluss wurde im Ausland erworben (siehe auch Punkt 13.)
Bei Schul-/Berufsabschluss im Ausland:
Versuchen Sie bitte, einen im Ausland erworbenen Abschluss den unter Punkt 8. und 9. genannten
Abschlüssen zuzuordnen. Sofern dies nicht möglich ist, kreuzen Sie bitte "Sonstiger Abschluss" an und
benennen den ausländischen Abschluss namentlich
10. Arbeitsmarktstatus
Der Arbeitsmarktstatus der Ratsuchenden ist eindeutig zu erfassen. Es kann nur eine Hauptkategorie
sowie eine der zugehörigen Unterkategorien angegeben werden! Ergänzend zum Status
‚Arbeitslosigkeit‘ ist – falls zutreffend – das Merkmal ‚langzeitarbeitslos‘ anzugeben. Bitte beachten Sie
die Erläuterungen zu den Antwortkategorien auf der nächsten Seite.
Arbeitslos
Bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitslos registriert (1)
Bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter nicht als arbeitslos registriert, ohne Ausübung
einer Erwerbstätigkeit, jedoch mit aktiver Arbeitssuche und dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehend
Die Ratsuchende / der Ratsuchende ist langzeitarbeitslos (2)
Nicht erwerbstätig (nicht bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitslos registriert)
Besuch einer allgemeinbildenden Schule (3)
In dualer oder schulischer Berufsausbildung oder Studium (4)
Teilnahme an einer Trainings- oder Qualifizierungsmaßnahme (einschließlich
Berufsvorbereitung) (5)
Vollzeit-Elternzeit als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer (6)
Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, ohne bestehendes
Beschäftigungsverhältnis und nicht aktiv arbeitsuchend
Keine Teilnahme an einer Ausbildungs- oder Trainingsmaßnahme, keine familiären
Betreuungspflichten und nicht aktiv nach Arbeit suchend
Längerfristige Krankheit
Sonstiges (7), und zwar:
Erwerbstätig (8) (nicht bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitslos registriert)
Selbstständig
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt in Vollzeit (32 Stunden pro Woche und mehr)
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt in Teilzeit (weniger als 32 Stunden pro Woche)
Ausschließlich geringfügig beschäftigt (bis 450,00 Euro monatlich; „Minijob“)
Sonstiges, und zwar:
11. Die zu beratende Person bezieht Leistungen nach SGB III oder SGB II
Nein
Ja, und zwar:
SGB III (Arbeitslosengeld I)
SGB II (Arbeitslosengeld II, einschließlich sog. erwerbstätige „aufstockende
Leistungsbezieher“)
Sowohl SGB III als auch SGB II (sog. „Aufstocker“)
Keine Angabe
Erläuterungen zur Erfassung des Arbeitsmarktstatus:
(zu 1) Als registrierte Arbeitslose gelten gemä ß SGB II/III Personen, die vorübergehend nicht in
einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich
umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden
wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur
für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und arbeitsbereit
sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die
Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer
Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
(zu 2) Die Feststellung des Merkmals ‚langzeitarb eitslos‘ erfolgt für registrierte sowie für nicht
registrierte Arbeitslose in Abhängigkeit von Lebensalter und Arbeitslosigkeitsdauer. Hier
gelten Personen als langzeitarbeitslos, die im Alter bis unter 25 Jahre länger als 6 Monate
arbeitslos sind sowie Personen, die im Alter von 25 und mehr Jahren länger als 12 Monate
arbeitslos sind.
(zu 3) Personen, die eine allgemeinbildende Schule in Vollzeitform besuchen und nebenher eine
Erwerbstätigkeit ausüben, sind ebenso als nicht erwerbstätig zu erfassen.
(zu 4) Personen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren und nebenher eine
Erwerbstätigkeit ausüben, sind ebenso als nicht erwerbstätig zu erfassen.
(zu 5) Einschließlich Teilnahme an Bildungsg ängen an Berufskollegs, die nicht zu einem
Berufsabschluss führen.
(zu 6) Gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 15 ff. Bei Ausübung einer geringfügigen
Tätigkeit oder Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit sind die Teilnehmenden dagegen
als erwerbstätig zu erfassen.
(zu 7) Zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst, frei williges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches
Jahr.
(zu 8) Einschließlich mithelfende Familienangehörig e, Personen mit subventionierter Beschäftigung
sowie in Teilzeit erwerbstätigen Elterngeldbeziehenden und Personen in Elternzeit mit
Teilzeitbeschäftigung. Personen, die neben ihrer Berufstätigkeit zum Beispiel eine
Abendschule besuchen, sind ebenfalls als erwerbstätig zu erfassen. Werden regelmäßig
mehrere Erwerbstätigkeiten ausgeübt, ist beim Umfang der Beschäftigung (Stunden pro
Woche) die hauptsächliche Erwerbstätigkeit anzugeben.
12. Berufsfeld in dem die beratene Person tätig ist oder zuletzt tätig war
Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau
Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung
Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik
Naturwissenschaft, Geografie und Informatik
Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit
Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus
Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung
Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung
Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und
Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung
Militär und Streitkräfte
Keine Angabe
13. Berufliche Stellung (aktuell oder letzte Tätigkeit)
Auszubildende/r
Einfache/r Angestellte/r, Arbeiter/in
Mittlere/r Angestellte/r, Facharbeiter/in
Gehobene/r Angestellte/r, Meister/in
Leitende/r Angestellte/r, Führungskraft, Geschäftsführer/in
Selbständige/r (einschließlich Existenzgründer/in)
Praktikant/in
Sonstiges (z. B. mithelfende/r Familienangehörige/r), und zwar:
Keine Angabe
BEREICH B, Teil II – Dokumentation des Beratungsprozesses
14. Zentraler Anlass für die Beratung aus Sicht der Ratsuchenden
(Mehrere Angaben möglich! Bitte beschränken Sie sich möglichst auf die zwei
wichtigsten Anlässe!)
Berufsausbildung oder Studium
Berufliche Neuorientierung / Wechsel des Berufs
Beruflicher Wiedereinstieg
(1)
Berufliche Verbesserung (2)
Berufliche Weiterbildung
Nachholen eines Schul- oder Berufsabschlusses
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Arbeitslosigkeit / Arbeitssuche
Eher komplexer oder auch diffuser beruflicher Veränderungswunsch
Sonstiges, und zwar:
(zu 1) Z. B. Berufsrückkehr nach eine r Familienphase, Pflege von Angehörigen.
(zu 2) Z. B. beruflicher Aufstieg, Ausstieg aus geringfügiger Tätigkeit, gewünschte
Arbeitszeitveränderung, Reduzierung gesundheitlicher Belastungen, Verbesserung der
Work-Life-Balance.
15. Es wurde ein Verfahren der Kompetenzfeststellung eingesetzt
Ja
Nein
Keine Angabe
16. Es wurde eine Erstberatung zur Anerkennung von
im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen durchgeführt
Ja
Nein
Keine Angabe
17. Angaben bei einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss
(Nur auszufüllen im Rahmen einer Erstberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen!)
a) Vorläufige Zuordnung zu deutschen Referenzberufen
HWK Berufe
IHK Berufe
Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Berufe
Gesundheits- und Pflegebereich
Ärzte
Lehramt/Bildung und Erziehung
Sonstige Landesberufe
Sonstiges
Keine Zuordnung möglich
b) Vorläufige Zuordnung reglementierte / nicht reglementierte Referenzberufe
nicht reglementierte Berufe
reglementierte Berufe ohne Hochschulabschluss
reglementierte Berufe mit Hochschulabschluss
Keine Zuordnung möglich
c) Ein Anerkennungsverfahren ist
eingeleitet
abgeschlossen
Keine Angabe
18. Ergebnis der Beratung
Es wurden folgende Schritte/Ziele erarbeitet:
(Mehrere Angaben möglich! Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu
den Antwortkategorien auf der nächsten Seite.)
Beginn/Abschluss einer beruflichen (Erst-) Ausbildung, einer Umschulung
oder eines Studiums (1)
Nachholen eines Berufsabschlusses (2)
Nachholen eines Schulabschlusses
Beginn/Abschluss einer beruflichen Weiterbildung
(3)
Beginn/Fortführung einer Existenzgründung
Nutzung finanzieller Förderangebote (4)
Aktivitäten zur Arbeitsplatz- oder Praktikumssuche (5)
Initiierung arbeitsplatzbezogener Veränderungen (6)
Inanspruchnahme einer Intensivberatung zur Anerkennung (Beratungsangebote des
IQ Netzwerks NRW) von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Antragstellung zur Anerkennung* oder Bewertung** im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen bei den zuständigen Stellen (7)
Inanspruchnahme weiterer berufsbezogener Beratungsangebote (8)
Inanspruchnahme von Beratungsangeboten für Erwerbslose
Inanspruchnahme von nicht berufsbezogenen Beratungsangeboten
(9)
Klärung gesundheitlicher Beeinträchtigungen
Sonstiges, und zwar:
Der Beratungsprozess wurde ohne Ergebnis abgebrochen
Sonstiges, und zwar:
Keine Angabe
Erläuterungen zur Erfassung des Beratungsergebnisses:
(1) Einschließlich berufsbegleite ndes sowie duales Studium.
(2) Beginn eines Verfahrens zur Externenprüfung bei zuständiger Kammer.
(3) Einschließlich Aufstiegsfortbild ung, wie Meister oder Techniker.
(4) Z. B. Bildungsscheck NRW, Bildung sprämie, Meister BAföG, Stipendien.
(5) Z. B. Stellenrecherche, Bewerbungen, Kontaktaufnahmen.
(6) Z. B. Veränderung der Arbeitszeit, Üb ernahme von Verantwortung, Veränderung der
Zuständigkeiten, Verringerung von Belastungen.
(7) * Anerkennungsstellen wie z. B. Bezirksreg ierungen, IHK oder HWK; ** Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen – ZAB.
(8) Z. B. Studienberatung, Reha-Beratung, Bera tung eines Berufsverbandes, Mobbingberatung.
(9) Z. B. Familienberatung, Kinderbetreuung, Schuldnerberatung.
BBE-Trägertreffen_MAIS_Monitoring_2015-05-06_final_Mu
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Josef Muth Ausgewählte Zwischenergebnisse aus Monitoring und wissenschaftlicher Begleitung Erfahrungsaustausch im MAIS am 6. Mai 2015 Folie 2 Gliederung • Datenquellen • Zusammenfassung und zentrale Trends • BBE aus Sicht der Beraterinnen und Berater • Inanspruchnahme des Angebots • Merkmale der Ratsuchenden • Motive für die Inanspruchnahme • Ergebnisse der Beratung • Bewertung der Beratung G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 3 Datenquellen • Beratungsprotokolle (≈ 700 PDF-Formulare; übermittelt vom MAIS bis Juni 2014) • Zahlungen der Bezirksregierungen an die Beratungsstellen in 2013 und 2014 • G.I.B.-Befragung der Beraterinnen und Berater (Februar/März 2014) n = 126; Rücklauf: 83 % (n = 105) • G.I.B.-Befragung der Ratsuchenden (August bis Oktober 2014) n = 746; Rücklauf: 36 % (n = 266) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 4 Zusammenfassung – zentrale Trends (1) • Positive Aufnahme in der Beratungslandschaft: • Hohe strategische Bedeutung für die Beratungsträger • Identifikation der Beraterinnen und Berater mit dem Förderansatz • Gleichwohl erkennbare Grenzen des weiteren Ausbaus in den bestehenden Einrichtungen • Hohe Inanspruchnahme in den ersten beiden Jahren: • Übertreffen der Erwartung von verschiedenen Akteuren • Regionale Umsetzung partiell losgelöst von bisheriger Bildungsscheck-Praxis • Starke Auslastung einiger Beratungsstellen • Vertretbare Wartezeiten für Termine? • Umsetzung des Beratungskonzepts: • Dominanz kurzer Beratungen • Spezifisches Beratungsverständnis der Beratungsstellen? G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 5 Zusammenfassung – zentrale Trends (2) • Merkmale der Ratsuchenden: • Einige bekannte Effekte nachfrageorientierter Förderangebote • aber: starke Inanspruchnahme auch von „nicht“ erwerbstätigen Personen • aber: starke Inanspruchnahme von Migrantinnen und Migranten • Anlässe für die BBE-Beratung: • Vielfältig, aber berufliche Neuorientierung bzw. Wechsel des Berufs herausragend • Thema „Anerkennung“ für 5 % der Ratsuchenden von Bedeutung • aber: unterschiedliche Sichtweisen, unterschiedliche Ergebnisse • Ergebnisse der BBE-Beratung: • Vielfältig, aber Arbeitsplatzsuche, berufliche Weiterbildung sowie die Nutzung von Förderangeboten herausragend • Insgesamt qualitativ hochwertige Umsetzung der Beratung: • Gleichzeitig sichtbare Entwicklungsmöglichkeiten • Bewertung bisheriger Befunde steht zum Teil noch aus • Ausgestaltung des Qualitätsmanagements entscheidend G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 6 Das Förderinstrument aus Sicht der Beraterinnen und Berater – Der Blick auf den Beratungsträger G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 7 Das Förderinstrument aus Sicht der Beraterinnen und Berater – Der Blick auf den Beratungsträger (Zustimmungsfrage) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 8 Bewertung des Förderkonzeption durch die Beraterinnen und Berater (Zustimmungsfrage) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 9 Bewertung des Förderkonzeption durch die Beraterinnen und Berater - Thema „Anerkennungs-Erstberatung“ (Zustimmungsfrage) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 10 Interesse der Beraterinnen und Berater zur Durchführung von „Intensivberatungen“ zur Anerkennung G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 11 Tatsächliche und gewünschte Arbeitszeit insgesamt sowie eingesetzte Arbeitszeit für BBE • Tatsächliche gesamte Wochenarbeitszeit: Ø 35 Stunden • Davon aufgewendet für BBE: Ø 6 Stunden (n = 82) • Gewünschte gesamte Wochenarbeitszeit: Ø 35 Stunden • Davon aufgewendet für BBE: Ø 13 Stunden (n = 36; ausschließlich Beraterinnen und Berater, die mit dem Status Quo nicht zufrieden waren) Quelle: G.I.B.-Beraterbefragung 2014 G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 12 Umsetzung G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 13 Auslastung der Beratungskapazitäten im Zeitraum Februar/März 2014 – Angaben der befragten Beraterinnen und Berater G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH •Angaben der Ratsuchenden (Median): 2 Wochen Wartezeit (Quelle: G.I.B.-Ratsuchendenbefragung 2014; n = 251) Folie 14 Auszahlungen der Beratungspauschalen in 2013 und 2014 an die Beratungsstellen • Ausgezahlte Beratungspauschalen insgesamt ~ 935.000 Euro • Anzahl der errechneten Beratungsstunden ~ 21.700* • Anzahl der Beratungsfälle ≈ 6.000** Quelle: BISAM, Mittelanforderungen; * 43,00 Euro pro Stunde; ** 3,6 Stunden pro Beratungsfall G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 15 Anteil der Regionen an den errechneten BBE-Beratungsstunden in 2013/2014 sowie Anteil an den ausgegebenen Bildungsschecks in 2014 G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 16 Anteil der Beratungen nach Stundenaufwand pro Ratsuchendem G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 17 Durchschnittlicher Beratungsstundeneinsatz pro Ratsuchendem nach Beratungsstellen (ausschließlich Beratungsstellen mit 20 und mehr Fällen berücksichtigt) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 18 Soziodemographische Merkmale der Ratsuchenden (Auswertung der Beratungsprotokolle) • Anteil Frauen: 75 % • Durchschnittsalter: 41 Jahre • Migrationshintergrund: 30 % (ausländische Staatsangehörigkeit: 14 %) • Allgemeine Bildung (nur unterste und höchste Kategorie): • Ohne allgemeinbildenden Abschluss: 1 % • Fachhochschulreife oder Abitur: 54 % • Berufsausbildung: • Ohne abgeschlossene Berufsausbildung: 10 % • Mit Berufsausbildung (betrieblich, außerbetrieblich, Fachschule, Berufsfachschule): 59 % • Universitäts- oder Fachhochschulabschluss: 28 % • Situation auf dem Arbeitsmarkt: • Nicht erwerbstätig: 40 % • Vollzeit- oder Teilzeiterwerbstätig: 50 % • Geringfügig beschäftigt (einschl. Mini-Job): 10 % G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 19 Anlässe für die Inanspruchnahme der BBE-Beratung (Berücksichtigung der maximal zwei wichtigsten Anlässe) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 20 Unterschiedliche empirische Sichtweisen auf die Bedeutung des Themas „Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“ • Angaben der Ratsuchenden in der G.I.B.-Befragung 2014: 5 % (Frage: Aus welchem Anlass haben Sie die BBE-Beratung aufgesucht?) • Anteil der bearbeiteten Frage 13* zur Anerkennung in den Beratungsprotokollen (alte Version): 19 % (Die Bearbeitung der Fragen sollte nur dann vorgenommen werden, wenn eine Erstberatung im Rahmen der BBE-Beratung stattgefunden hat.) • Angaben der Beraterinnen und Berater in den aggregierten G.I.B.-Stichtagsabfragen: ≈ 8 %** (Frage: In wie vielen Beratungsfällen war eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation und die Möglichkeit eines Anerkennungsverfahrens Gegenstand der BBE-Beratung?) * (a) Vorläufige Zuordnung zu deutschen Referenzberufen, (b) vorläufige Zuordnung zu reglementierten oder nicht reglementiert en Referenzberufen; (c) Anerkennungsverfahren eingeleitet oder abgeschlossen ** Ergebnis zum Stichtag 31. Oktober 2013 G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 21 Schritte und Ziele, die in der BBE-Beratung erarbeitet wurden (Berücksichtigung der maximal drei wichtigsten Schritte bzw. Ziele) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 22 Schritte und Ziele aus Sicht der Ratsuchenden (Zustimmungsfrage) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 23 Zufriedenheit der Ratsuchenden mit den verschiedenen Aspekten der Beratung G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Folie 24 G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Eckpunktepapier BBE_ 20.07.15
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Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds Integration und Soziales EUROPÄISCHE UNION Ministerium für Arbeit, R (| des Landes Nordrhein-Westfalen % Europäischer Sozialfonds Anlage 2 Eckpunktepapier: Beratung zur beruflichen Entwicklung Das Förderangebot „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ ist ein Beitrag zur Fachkräftestrategie des Landes Nordrhein-Westfalen. Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten Das Förderangebot trägt bei = zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit zur Integration in den Arbeitsmarkt zur Inklusion zur Vielfalt als Chance (Diversity) Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zur Fachkräfteentwicklung und -sicherung Ziele des Förderangebots Für die Ratsuchenden Ratsuchende bei ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen. Für die Bildungsberatungsstellen Strukturen stärken durch Angebotserweiterung, Qualitätsentwicklung und Professionalisierung der Bildungsberaterinnen und -berater. Anlässe und Ziele der Beratung Berufliche Neuorientierung Beruflicher Wiedereinstieg Berufliche Verbesserung Berufliche Weiterbildung Nachholen eines Schul- oder Berufsabschlusses Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen Ermittlung von formal und informell erworbenen Kompetenzen Adressatinnen und Adressaten der Beratung Das Förderangebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die in Nordrhein-Westfalen leben und/oder arbeiten. Dazu zählen insbesondere Personen in beruflichen Veränderungsprozessen, Frauen und Männer, die in den Beruf zurückkehren möchten sowie Personen mit im Ausland er- worbenen Berufsqualifikationen. Ausrichtung und Grundlagen der Beratung = Die Teilnahme an der Beratung erfolgt nur auf eigenen Wunsch der Ratsuchenden. = Die Anliegen, Interessen, Kompetenzen und Potenziale der Ratsuchenden stehen im Mittel- punkt der Beratung. Die Grundhaltung der Beraterinnen und Berater ist gekennzeichnet durch Achtung, Respekt und Wertschätzung gegenüber den Ratsuchenden. = Die Beratung wahrt die Rechte der Ratsuchenden und fördert die gesellschaftliche Teilhabe. Stand: 20.07.2015. Rahmenbedingungen der Beratung Dauer Ein Beratungsprozess umfasst maximal neun Zeitstunden. Räumliche und technische Voraussetzungen Ein Beratungsraum steht grundsätzlich innerhalb der Einrichtung des Trägers der Beratungsstelle zur Verfügung. Hier kann ohne die Anwesenheit von Dritten und ohne äußere Störfaktoren beraten werden. Ein Telefon, ein Computer mit Internetanschluss und ein Drucker sind vorhanden. Die Beratung in Räumen eines Kooperationspartners setzt eine zwischen den Beteiligten abgeschlos- sene Kooperationsvereinbarung voraus. Diese ist mit der Regionalagentur abzustimmen. Öffentlichkeitsarbeit Im Eingangsbereich der Einrichtung sind gut sichtbare Hinweise auf das Beratungsangebot ange- bracht. Auf das Angebot wird in den Veröffentlichungen der Einrichtung hingewiesen, insbesonde- re im Internet. Die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit von ESF-Zuwendungsempfängern finden Be- achtung. Schweigepflicht und Datenschutz Die Beraterinnen und Berater sind verpflichtet, alle Inhalte der Beratung vertraulich zu behandeln. Die Einhaltung des Datenschutzes ist durch die Einrichtung und durch die Beraterinnen und Bera- ter zu gewährleisten. Informationen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung weiter gegeben wer- den. Förderung Die Beratungsstunde wird mit 49,- € einschließlich Vor- und Nachbereitung bezuschusst. Die Bera- tung ist für die Ratsuchenden kostenlos. Dokumentation und Abrechnung Die Termine und die Dauer der durchgeführten Beratung werden in einem Beratungsprotokoll do- kumentiert, das von den Ratsuchenden und den Beratenden zu unterzeichnen ist. Es dient der Bewilligungsbehörde als Verwendungsnachweis für die Abrechnung. Anforderungen an die Beraterinnen und Berater Die folgende Auflistung informiert über die Anforderungen an die Beraterinnen und Berater, die als Voraussetzungen zur Durchführung der Beratung zur beruflichen Entwicklung gelten. 1. Einschlägiger Studienabschluss und/oder eine pädagogische bzw. soziale Berufsausbildung. 2. Beratungsausbildung oder eine umfassende berufsbegleitende Qualifizierung zum Erwerb von Beratungskompetenz. 3. Mindestens zweijährige Beratungserfahrung in der Bildungs-, Berufs,- oder Beschäftigungsbe- ratung. Dazu zählt nicht die Beratung zu Förderinstrumenten wie z. B. zum Bildungsscheck. 4. Qualifizierung zur Durchführung eines Kompetenzfeststellungsverfahrens. Obligatorische und vertiefende Fortbildungen und Erfahrungsaustausch Die Teilnahme an einer dreitägigen Einführungsveranstaltung ist für alle Beraterinnen und Bera- ter verpflichtend. Außerdem ist die Teilnahme an einer zweitägigen Fortbildung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen verpflichtend, um eine Erstinformation und Verweisberatung zu diesem Thema gewährleisten zu können. Die Teilnahme an einem eintägigen jährlichen Erfahrungsaustausch und an regelmäßigen Re- flexionstreffen ist erwünscht. Die Weiterentwicklung der Beratungskompetenz durch die Teilnahme an vertiefenden Fortbil- dungen wird erwartet. Qualitätskonzept Das von der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop entwickelte Qua- litätskonzept ist für das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen ein Referenzrahmen für die Steuerung und Qualitätssicherung des Programms. Stand: 20.07.2015 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- V/0555/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37