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V/0555/2015

Evaluation der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) der VHS MünsterAntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0016/2015

Vorlagen 25.08.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.01.2016, TOP 9

a-r-0016-2015

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Beschlussvorlage

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BBE_ID6-Volkshochschule Münster_2013-11-15_Fall-00

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BBE-Trägertreffen_MAIS_Monitoring_2015-05-06_final_Mu

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Eckpunktepapier BBE_ 20.07.15

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Ansehen

a-r-0016-2015

3883 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2015  
 
 
„Evaluation der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) 
der VHS Münster “  
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
 
Die Stadt Münster evaluiert die Beratung zur beruflichen Entwicklung  
bei der VHS. 
 
Bei der Evaluation sollen u.a. folgende Fragen beantwortet werden. 
 
- Wird das BBE Angebot bei der VHS Münster im Sinne des 
Förderprogramms des Landes umgesetzt?  
- Werden die vorgesehenen Zielgruppen bei der Beratu ng zur 
beruflichen Entwicklung erreicht? 
- Wie kann eine Beratungskontinuität hergestellt wer den? 
- Nach welchen Kriterien wird die Beratungsqualität bemessen?  
- Mit welcher Erfahrung und zielgruppenspezifischen Beratungskompetenz wird 
beraten? 
- Wie ist der langfristige Beratungserfolg? 
- Welche Schnittstellen gibt es zwischen dem Beratun gsangebot der VHS, den 
Beratungsangeboten des Jobcenters und weiteren Akteuren im Bereich der 
beruflichen Qualifizierung? 
 
Begründung: 
 
Seit Dezember 2012 ist die VHS Münster eine von landesweit ca. 100 anerkannten 
Beratungsstellen für das Beratungsangebot „Beratung zur beruflichen Entwicklung“. 
 
Dieses vom Land NRW geförderte Programm soll Menschen durch eine individuelle 
Potenzial- und berufliche Laufbahnberatung darin unterstützen, sich beruflich neu zu 
orientieren, weiterzuentwickeln oder zu verändern. Insbesondere sollen damit 
Ratsuchende erreicht werden, die gering qualifiziert beschäftigt sind, als Migrant/-innen 
nicht in ihrem erlernten Beruf erwerbstätig sein können oder nach einer Familienzeit in den 
Beruf zurückkehren wollen.   
 
Die Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) kann bis zu 9 Stunden umfassen, für die 
Ratsuchenden ist sie kostenlos. Das Programm BBE ermöglicht allen Erwachsenen, die in 
NRW leben, eine individuelle, potenzial- und prozessorientierte Beratung und verbessert 
damit die Chancen auf eine qualifizierte und existenzsichernde Teilhabe am Arbeitsmarkt. 
 
Von diesem Angebot sollen auch in Münster möglichst viele Menschen profitieren.  
 
Auf unsere Anfrage vom 23.9.2014 zur Umsetzung der BBE in Münster hat die VHS 
mitgeteilt, dass bislang 79 Beratungen durchgeführt wurden, von den Ratsuchenden waren 
57 Frauen (darunter 12 mit Migrationsvorgeschichte) und 22 Männer (4 mit 
Migrationsvorgeschichte). Bei 70 Ratsuchenden wurde ein Beratungstermin durchgeführt, 
in 8 Fällen zwei Termine und in einem Fall drei Termine. 
 
Die Regionalagentur Münsterland hat beim Runden Tisch der Bildungsberatungsstellen am 
11.11.2014 eine erste Auswertung der BBE im Münsterland vorgelegt: Durchschnittlich 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag  mit der Bitte, ihn nach Vorberatung im ASSGAf an den 
ASW zu verweisen 
09.03.2015

2 
 
haben diese 42 Beratungsfälle (0 – 160) bearbeitet, die durchschnittliche Beratungsdauer 
liegt bei 4 Beratungsterminen (1,5 – 7). Diese Werte bestätigen Beraterinnen und Berater 
aus anderen Regionen.  
 
Die Zahlen der Beratung zur beruflichen Entwicklung bei der VHS Münster weichen 
deutlich von den Ergebnissen anderer Beratungsstellen ab. 
 
Mit der Evaluation der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) der VHS soll der 
gegenwärtige Stand der Beratung zur beruflichen Bildung bei der VHS aufbereitet  werden. 
 
Ferner sollen die Evaluationsergebnisse Grundlage sein für eine konzeptionelle 
Weiterentwicklung des Angebots der Beratung zur beruflichen Entwicklung durch die Stadt 
Münster. 
 
 
gez. Helga Bennink 
gez. Susanne Dähne 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Annette Kemper 
gez. Raimund Köhn 
gez. Jutta Möllers 
gez. Anne Naegels 
gez. Dr. Didem Ozan 
gez. Carsten Peters 
gez. Otto Reiners 
gez. Tim Rohleder 
gez. Sylvia Rietenberg 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

Beschlussvorlage

11466 Zeichen

V/0555/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Evaluation der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) der VHS Münster - Antrag der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0016/2015 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.10.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1) Der Bericht zur Beratung der beruflichen Entwicklung und die Zwischenergebnisse der 
wissenschaftlichen Begleitung und des Monitorings werden zur Kenntnis genommen. 
2) Es wird zur Kenntnis genommen, dass die VHS auf der Grundlage des aktualisierten 
Eckpunktepapiers die „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ ab Februar 2016 inten-
siviert und in anderen Einrichtungen(z.B. Flüchtlingseinrichtungen, Familienzentren 
etc.) anbietet. Die VHS schließt hierzu Kooperationsvereinbarungen mit anderen Ein-
richtungen ab. 
3) Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0016/2015 ist 
damit  erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
Begründung: 
 
Mit dem Antrag `Evaluation der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) der VHS Münster´ 
(Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2015) bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL um eine 
Evaluation der bislang durchgeführten Beratung. 
 
Der Antrag wurde vom Rat in seiner Sitzung am 25.03.2015 an den Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung verwiesen.  
 
Mit dem nachfolgenden Bericht gibt die Verwaltung die gewünschte Auswertung der bisherigen 
Beratung zur beruflichen Entwicklung und gibt darüber hinaus Hinweise zur künftigen Weiterent-
wicklung dieses Beratungsangebotes der VHS. 
 
Die Volkshochschule der Stadt Münster ist eine von landesweit 100 Beratungsstellen, die die Bera-
tung zur beruflichen Entwicklung anbietet. In Münster wird diese Beratung darüber hinaus vom 
HBZ angeboten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0555/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Viehoff-Heithorn 
Ruf: 
492 43 05 
E-Mail: 
Viehoff-Heithorn@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0555/2015 
 
Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) in der VHS 
Die Beratung zur beruflichen Entwicklung wird von der VHS auf der Grundlage des Eckpunktepa-
piers, das vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 
formuliert wurde, durchgeführt.  
 
Auf dieser Grundlage erreicht die VHS Menschen, die in Nordrhein-Westfalen leben und/ oder ar-
beiten und zur Zielgruppe gehören. Dazu zählen insbesondere Personen, die sich in beruflichen 
Veränderungsprozessen befinden, Berufsrückkehrende (Frauen und Männer, die ihren Berufsweg 
wegen der Betreuung von Kindern oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein 
Jahr unterbrochen haben) und Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. Ziel der Be-
ratung ist es, die Ratsuchenden bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und Strukturen 
zu stärken durch Angebotserweiterung und Qualitätsentwicklung.  
 
Die Beratungskontinuität wird von der VHS auf der Grundlage der Förderbedingungen sicherge-
stellt und orientiert sich dabei an den Bedarfen der Ratsuchenden.  
Die Beratung dauert maximal neun Stunden und sollte innerhalb von sechs Monaten abgeschlos-
sen werden. Für die Ratsuchenden ist die Beratung kostenlos.  
 
Die Beratungsqualität wird anhand der Inhalte, die Bestandteil der Beratung sind, bemessen und 
in einem Beratungsprotokoll dokumentiert (s. Anlage). Dies sind insbesondere:  
 
 Klärung des Anliegens 
 Erörterung der berufsbiografischen Situation der ratsuchenden Person 
 Auftragsklärung mit der Vereinbarung von Beratungszielen 
 Feststellung und Reflexion der Kompetenzen und Ressourcen der Ratsuchenden 
(bei Bedarf) 
 Erstberatung zum gesetzlichen Anerkennungsverfahren zu im Ausland erworbenen 
 Berufsqualifikationen (bei Bedarf) 
 Herausarbeitung relevanter Ziele, Werte und Motive der Ratsuchenden 
 Erörterung von Entwicklungsmöglichkeiten und Vermittlung von relevanten Basis-
Informationen oder Informationsquellen 
 Erarbeitung von Schritten zur Zielerreichung 
 Reflexion des Beratungsprozesses 
 
Die VHS ist vom Land anerkannte Beratungsstelle. Der eingesetzte Berater erfüllt die an die Bera-
tungskompetenz gestellten Anforderungen, die für die Durchführung der Beratung zur beruflichen 
Entwicklungen gelten: 
1. Berufsausbildung und /oder Studienabschluss in einem themenfeldbezogenen 
Fachgebiet 
2. Beratungsausbildung oder eine berufsbegleitende Qualifizierung zum Erwerb von Bera-
tungskompetenz 
3. Zweijährige Beratungserfahrung in der Bildungs-, Berufs,- oder Beschäftigungsberatung 
(zusätzlich zur Förderinstrumentenberatung) 
4.   Kenntnisse zur Durchführung eines Kompetenzbilanzierungsverfahrens.  
 
Die VHS wendet den TalentKompass NRW als Kompetenzbilan zierungsverfahren an. Der Talent-
Kompass NRW bietet den Ratsuchenden Orientierung. Hinter dem TalentKompass NRW verbirgt 
sich ein tiefgreifender persönlicher und beruflicher Klärungs- und Entwicklungs-Prozess.  
Mit dem TalentKompass NRW können Menschen ihre eigenen Fähigkeiten und Interessen erken-
nen und besser beruflich einsetzen. Er hilft  bei der Klärung in beruflichen Umbruchphasen, wenn  
 die derzeitige Arbeitssituation nicht mehr passt 
 jemand beruflich weiterkommen möchte

- 3 - 
V/0555/2015 
 jemand eine neue Aufgabe sucht 
 jemand den beruflichen Wiedereinstieg sucht 
 
Im Mittelpunkt stehen dabei die Ratsuchenden mit ihren Fähigkeiten, Interessen und Wünschen. 
Der TalentKompass NRW unterstützt Menschen bei der Entwicklung neuer Ideen für die berufliche 
Tätigkeit, ein eigenes Ziel möglichst genau benennen zu können und erste Schritte in Richtung 
diese Ziels zu gehen. Am Ende des Prozesses stehen klare Handlungsempfehlungen, mit denen 
berufliche Veränderungen ganz konkret in die Tat umgesetzt werden können.  
 
Zur Qualitätssicherung ist die Teilnahme an einer dreitägigen Einführungsveranstaltung für alle 
Beraterinnen und Berater verpflichtend. Die Teilnahme an einem eintägigen jährlichen Werkstatt-
Treffen zum Erfahrungsaustausch mit Fortbildungscharakter ist erwünscht.  Außerdem ist die Teil-
nahme an einer zweitägigen Fortbildung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqua-
lifikationen verpflichtend, um die Erstberatung zu diesem Thema gewährleisten zu können. 
 
Ziel der Beratung ist die Unterstützung der Ratsuchenden bei ihrer beruflichen Entwicklung. Der 
Erfolg der Beratung besteht darin, dass der Beratende Wege beschreitet, die ihn seinen Vorstel-
lungen näher bringen. Der Beratende ist nur Wegbegleiter und hat nicht die Aufgabe in Arbeit zu 
vermitteln.  
 
Im Rahmen der Beratung zur beruflichen Entwicklung kooperiert die VHS mit den unterschiedlichs-
ten Institutionen zusammen. Neben dem Gründungsnetzwerk, der Wirtschaftsförderung, der Frei-
willigenagentur und den Kammern ist hier insbesondere das Jobcenter zu nennen, das seine 
Kund(inn)en auf das Beratungsangebot hinweist. Darüber hinaus besteht Kontakt zu konkreten 
Firmen. In einigen Fällen empfiehlt der Berater Ratsuchenden, in ihrer Wunschbranche zu hospi-
tieren oder ein kurzes Praktikum zu absolvieren.  
 
Auswertung der BBE-Beratung bei der VHS 
 
Insgesamt wurden 135 Beratungen von der VHS (Stichtag 17.09.2015) durchgeführt, davon waren 
99 Ratsuchende weiblich (74 %, landesweit 75 %), davon 19 % mit Migrationsvorgeschichte (30 % 
landesweit) und 36 Ratsuchende männlich (26 %), davon 15 % mit Migrationsvorgeschichte (Auf-
listung nach Jahren siehe Tabelle).  
Je nach Beratungsanlass war der zeitliche Umfang unterschiedlich. 24 x mal waren mehrere Tref-
fen erforderlich, um die Arbeit mit dem TalentKompass NRW zur Kompetenzfeststellung adäquat 
zu begleiten. In den Gesprächen setzten sich die Ratsuchenden mit ihren Fähigkeiten, Interessen 
und Wünschen auseinander. Sie entwickelten mit Unterstützung des Beratenden eine für sie pas-
sende Lösung. Sie erhielten wichtige Informationen über den Arbeitsmarkt, mögliche Weiterbildun-
gen sowie finanzielle Unterstützung und konnten ihre nächsten Schritte und deren Umsetzung pla-
nen. Mehrfach kam es im Abstand von 2-3 Monaten zu Folgegesprächen, in denen weitere Schrit-
te erarbeitet wurden. Für 2015 sind noch Folgegespräche zu erwarten. 
 
 
 Teilneh-
mende 
weiblich männlich Weiblich 
Migration 
Männlich 
Migration 
1 
Stunde 
2 
Stunden 
3 
Stunden 
Stunden 
insge-
samt 
2013 48 31 
 
17 5 3 41 6 1 56 
2014 46 35 
 
11 6 2 42 4 0 50 
2015 
(17.9.) 
41 33 
 
8 7 1 28 11 2 56 
Ge-
samt 
135 99 36 18 6 111 21 3 162

- 4 - 
V/0555/2015 
 
Bei dem überwiegenden Teil der durchgeführten Beratungen zeigt sich, dass zunächst ein Termin 
ausreicht. Es handelt sich meistens um Menschen mit sehr klaren Vorstellungen. Ursächlich hierfür 
ist das insgesamt höhere Bildungsniveau in Münster und die hohe Weiterbildungsbereitschaft in 
Münster und im Münsterland, wie eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung belegt. Diese Stu-
die belegt auch, dass die Weiterbildungschancen ungleich verteilt sind und an Geringqualifizierten 
vorbei gehen. Diese Entwicklung trifft auch auf die Beratung zur beruflichen Entwicklung zu. Dies 
ist auch der Grund, warum das Land die Rahmenbedingungen aktualisiert hat. Die VHS wird das 
Beratungsangebot dementsprechend anpassen und hofft durch die zukünftige Ausrichtung, dass 
diese Gruppe stärker an dem Beratungsangebot partizipiert.  
 
Dieses vom Land geförderte Programm wird im Auftrag des Landes von der G.I.B NRW wissen-
schaftlich begleitet und evaluiert. Ein erster Zwischenbericht (s. Anlage) liegt seit Mai 2015 vor 
(hier wurden die Ergebnisse bis Oktober 2014 berücksichtigt). Das in der Anlage beigefügte Bera-
tungsprotokoll ist die Grundlage für die Evaluation. Die Qualitätssicherung und das Monitoring des 
Programms erfolgt über das Land NRW. 
 
Zukünftige Ausrichtung des Beratungsangebotes bei der VHS 
 
Das Förderangebot wird mit einem Eckpunktepapier geregelt, das die Grundlage für die BBE-
Beratungsstelle darstellt (s. Anlage). In diesem Dokument werden neben den Zielen und den Ad-
ressaten auch die Rahmenbedingungen für die Beratung benannt. Die Rahmenbedingungen wur-
den jetzt aktualisiert, um das Beratungsangebot qualitativ zu verbessern und die Arbeit der Bera-
tungsstellen noch mehr auf die Gruppe der Geringqualifizierten und auf Menschen mit Migrations-
vorgeschichte auszurichten.  
Auf dieser Grundlage ist es zukünftig auch möglich, die Beratung zur beruflichen Entwicklung bei 
ausgewählten Partnereinrichtungen anzubieten, um die Beratung flexibler zu gestalten.  
Die VHS wird ab Februar 2016 das Beratungsangebot ausweiten. Einerseits soll damit der stei-
genden Nachfrage nach diesem Beratungsangebot Rechnung getragen werden und andererseits 
sollen damit die Zielgruppen besser erreicht werden (z.B. Geringqualifiziert, Berufsrückkehrerin-
nen, Menschen mit Migrationsvorgeschichte etc.) die bisher unterrepräsentiert sind.  
Es ist beabsichtigt mit der Regionalagentur entsprechende Kooperationsvereinbarungen abzu-
stimmen und mit ausgewählten Partnereinrichtungen zu schließen. Start für die Beratung in Ko-
operationseinrichtungen ist der 01.02.2016. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal  
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2015 
2. Beratungsprotokoll 
3. Ausgewählte Zwischenergebnisse aus dem Monitoring und der wissenschaftlichen Beglei-
tung der Beratung zur beruflichen Entwicklung 
4. Aktualisiertes Eckpunktepapier „Beratung zur beruflichen Entwicklung“

BBE_ID6-Volkshochschule Münster_2013-11-15_Fall-00

15898 Zeichen

1 
 
 
Protokoll der Beratung zur beruflichen Entwicklung 
 
 
Daten der Beratungsstelle   
 
Geschäftszeichen BBE*  
Name Beratungsstelle  
Straße  
Hausnummer  
Postleitzahl  
Ort  
Telefon  
E-Mail  
*das Geschäftszeichen steht im Zuwendungsbescheid für BBE     
 
Berater/-in   
 
Nachname 
 
Vorname  
    
 
Name und Adresse der/des Ratsuchenden 
 
Nachname  
Vorname  
Straße  
Hausnummer  
Postleitzahl  
Wohnort  
 
   
 Die Angaben zur Person stimmen mit den Ausweisdaten überein 
 
Telefon  
E-Mail  
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stempel der Beratungsstelle

2 
 
Abrechnungsprotokoll Beratung zur beruflichen Entwicklung 
 
Beratung von Herrn / Frau ………………………………………………………………………… 
 
 
Datum der 
Beratung 
 
TT.MM.JJJJ 
Dauer der Beratung 
 
(Zeitformat ##:##) 
Dauer jeder 
Beratung in 
Stunden/Minuten
Unterschrift 
von 
(Uhrzeit) 
bis 
(Uhrzeit) 
(Zeit automatisch berechnet) Berater/in Ratsuchende/r 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
Gesamtdauer der Beratung 
in Stunden/Minuten 
   
Gesamtdauer der Beratung 
aufgerundet auf volle Stunden* 
   
 
* Nach Abschluss der Beratung wird die addierte Gesamtberatungszeit auf volle Stunden aufgerundet. Beispiel: 
Wenn die Gesamtdauer der Beratung 4 Stunden und 40 Minuten beträgt, wird auf 5 Stunden aufgerundet. 
Beratungsstunden über die Grenze von 9 Stunden hinaus werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. 
 
 
 
 
Erklärung zum Datenschutz 
 
Durch die datenschutzrechtlichen Hinweise bin ich auf meine Rechte zu meinen personenbezogenen 
Daten hingewiesen worden. Meine zur Datenerhebung und Datenverarbeitung gegebene Einwilligung 
kann ich jederzeit widerrufen. 
 
Datum 
.. 
Tag Monat Jahr 
 
 
_____________________________      
Unterschrift Ratsuchende/r

3 
 
 
 
Bitte ausdrucken für die Ratsuchenden 
 
 
 
 
Datenschutzrechtliche Hinweise   
(übernommen vom Protokoll Bildungsscheck) 
 
Ihre Beratung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Für das Land 
Nordrhein-Westfalen ist die Gewährung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds nach Maßgabe 
der Strukturfonds-Verordnung (EGB) 1083/2006 vom 11.07.2006 mit bestimmten Berichtspflichten an 
die Europäische Kommission verbunden. 
 
Aus diesem Grund kann die Beratung nur erfolgen, wenn Sie sich mit der Erhebung und 
Verarbeitung der für das Beratungsprotokoll  erforderlichen Daten einverstanden 
erklären. 
 
Ihre Angaben zu Namen und Adresse sind nur den zuständigen Mitarbeiter/innen der jeweiligen 
Bewilligungsbehörde einsehbar. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Landesarbeitspolitik 
kann es sein, dass Ihre Namens- und Adressdaten allein zum Zwecke einer ergänzenden Befragung an 
durch das Land oder den Bund beauftragte Gutachter weitegegeben werden. Die Teilnahme an einer 
solchen Befragung ist selbstverständlich freiwillig. 
 
Spätestens 5 Jahre nach der Inanspruchnahme Ihrer "Beratung zur beruflichen Entwicklung" werden 
Ihre Angaben zu Namen und Adresse gelöscht. 
 
Zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind berechtigt: 
 
 Zuständige Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde 
 Vom Landes- oder Bundesarbeitsministerium beauftragte unabhängige 
wissenschaftliche Gutachter 
 
Ihnen steht gemäß § 4 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) 
das Recht zu, Ihr Einverständnis zum beschriebenen Verfahren mit Wirkung für die Zukunft zu 
widerrufen. In diesem Fall würden keine weiteren Daten über Sie erhoben und verarbeitet werden. 
 
Bitte unterschreiben Sie die auf dem Beratungsprotokoll vorbereitete Einwilligungserklärung zur 
Bestätigung Ihres Einverständnisses mit dem oben beschriebenen Verfahren.

BEREICH B, Teil I - Merkmalsdaten der/des Ratsuchenden 
 
1. Erstmalige Inanspruchnahme der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)? 
 
Ja 
     Nein 
    Keine Angabe  
 
2. Wie ist die/der Ratsuchende auf das Beratungsangebot aufmerksam geworden? 
 
Flyer 
Postkarte 
Plakat 
Internet 
Zeitung 
Fernsehen 
Radio 
Veranstaltung (z. B. Weiterbildungsmarkt) 
Weiterbildungsanbieter 
Beratung zur Weiterbildungsförderung (z. B. Bildungsscheck, Bildungsprämie) 
Arbeitsagentur / JobCenter 
Arbeitskolleginnen/-kollegen, Freunde, Bekannte, Familie 
Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft (z. B. Betriebsrat, Gewerkschaft) 
Arbeitgeber/-in, Vorgesetzte im Unternehmen 
Sonstiges, und zwar:  
 
3. Geburtsdatum 
 
 
4. Geschlecht 
 
Weiblich 
Männlich 
Keine Angabe 
 
5. Staatsangehörigkeit 
 
Deutsche/Deutscher 
 weiter mit Frage 6 
 
Bürger/in eines EU-Mitgliedstaates 
Bürger/in eines europäischen Staates außer der EU 
Bürger/in eines nicht-europäischen Staates oder staatenlos? 
Keine Angabe 
  weiter mit Frage 7 
 
Bei doppelter Staatsangehörigkeit: 
   wenn deutsche und weitere Staatsangehörigkeit, bitte "Deutsche/r" ankreuzen 
   wenn Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates und weitere, nicht deutsche 
      Staatsangehörigkeit, bitte " Bürger/in eines EU-Mitgliedstaates " ankreuzen 
 
6. Ratsuchende/r oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert? 
 
Ja 
Nein 
Keine Angabe

7. Liegt eine anerkannte Schwerbehinderung vor oder ist die/der  
Ratsuchende schwer behinderten Menschen gleichgestellt? 
 
Ja 
Nein 
Keine Angabe 
 
8. Höchster allgemeiner Schulabschluss 
 
Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen 
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, Realschulabschluss) 
Fachhochschulreife (Fachabitur) 
Abitur (Hochschulreife) 
Sonstiger Abschluss  
Keine Angabe    ( Bitte angeben, soweit bekannt) 
 
9. Höchster Berufsabschluss 
 
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 
Betriebliche /außerbetriebliche Berufsausbildung (Lehre) 
Berufsfachschule (schulische Berufsausbildung) 
Fachschule (z. B. Meister, Techniker) / Schule des Gesundheitswesens 
Fachhochschule / auch Bachelor 
Universität / auch Master 
Sonstiger Abschluss  
Keine Angabe    ( Bitte angeben, soweit bekannt)  
 
 Der Abschluss wurde im Ausland erworben (siehe auch Punkt 13.) 
 
Bei Schul-/Berufsabschluss im Ausland: 
Versuchen Sie bitte, einen im Ausland erworbenen Abschluss den unter Punkt 8. und 9. genannten 
Abschlüssen zuzuordnen. Sofern dies nicht möglich ist, kreuzen Sie bitte "Sonstiger Abschluss" an und 
benennen den ausländischen Abschluss namentlich

10. Arbeitsmarktstatus 
 
Der Arbeitsmarktstatus der Ratsuchenden ist eindeutig zu erfassen. Es kann nur eine Hauptkategorie 
sowie eine der zugehörigen Unterkategorien angegeben werden! Ergänzend zum Status 
‚Arbeitslosigkeit‘ ist – falls zutreffend – das Merkmal ‚langzeitarbeitslos‘ anzugeben. Bitte beachten Sie 
die Erläuterungen zu den Antwortkategorien auf der nächsten Seite. 
 
Arbeitslos 
Bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitslos registriert (1) 
Bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter nicht als arbeitslos registriert, ohne Ausübung 
einer Erwerbstätigkeit, jedoch mit aktiver Arbeitssuche und dem Arbeitsmarkt zur 
Verfügung stehend 
    Die Ratsuchende / der Ratsuchende ist langzeitarbeitslos (2) 
 
Nicht erwerbstätig (nicht bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitslos registriert) 
Besuch einer allgemeinbildenden Schule (3) 
In dualer oder schulischer Berufsausbildung oder Studium (4) 
Teilnahme an einer Trainings- oder Qualifizierungsmaßnahme (einschließlich 
Berufsvorbereitung) (5) 
Vollzeit-Elternzeit als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer (6) 
Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, ohne bestehendes 
Beschäftigungsverhältnis und nicht aktiv arbeitsuchend 
Keine Teilnahme an einer Ausbildungs- oder Trainingsmaßnahme, keine familiären 
Betreuungspflichten und nicht aktiv nach Arbeit suchend 
Längerfristige Krankheit 
Sonstiges (7), und zwar:  
 
Erwerbstätig (8) (nicht bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitslos registriert) 
Selbstständig 
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt in Vollzeit (32 Stunden pro Woche und mehr) 
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt in Teilzeit (weniger als 32 Stunden pro Woche) 
Ausschließlich geringfügig beschäftigt (bis 450,00 Euro monatlich; „Minijob“) 
Sonstiges, und zwar:  
 
11. Die zu beratende Person bezieht Leistungen nach SGB III oder SGB II 
 
Nein 
Ja, und zwar: 
SGB III (Arbeitslosengeld I) 
SGB II (Arbeitslosengeld II, einschließlich sog. erwerbstätige „aufstockende 
Leistungsbezieher“) 
Sowohl SGB III als auch SGB II (sog. „Aufstocker“) 
Keine Angabe

Erläuterungen zur Erfassung des Arbeitsmarktstatus: 
 
(zu 1) Als registrierte Arbeitslose gelten gemä ß SGB II/III Personen, die vorübergehend nicht in 
einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich 
umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden 
wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur 
für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und arbeitsbereit 
sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die 
Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer 
Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
(zu 2) Die Feststellung des Merkmals ‚langzeitarb eitslos‘ erfolgt für registrierte sowie für nicht 
registrierte Arbeitslose in Abhängigkeit von Lebensalter und Arbeitslosigkeitsdauer. Hier 
gelten Personen als langzeitarbeitslos, die im Alter bis unter 25 Jahre länger als 6 Monate 
arbeitslos sind sowie Personen, die im Alter von 25 und mehr Jahren länger als 12 Monate 
arbeitslos sind. 
(zu 3) Personen, die eine allgemeinbildende Schule in Vollzeitform besuchen und nebenher eine 
Erwerbstätigkeit ausüben, sind ebenso als nicht erwerbstätig zu erfassen. 
(zu 4) Personen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren und nebenher eine 
Erwerbstätigkeit ausüben, sind ebenso als nicht erwerbstätig zu erfassen. 
(zu 5) Einschließlich Teilnahme an Bildungsg ängen an Berufskollegs, die nicht zu einem 
Berufsabschluss führen. 
(zu 6) Gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 15 ff. Bei Ausübung einer geringfügigen 
Tätigkeit oder Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit sind die Teilnehmenden dagegen 
als erwerbstätig zu erfassen. 
(zu 7) Zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst, frei williges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches 
Jahr. 
(zu 8) Einschließlich mithelfende Familienangehörig e, Personen mit subventionierter Beschäftigung 
sowie in Teilzeit erwerbstätigen Elterngeldbeziehenden und Personen in Elternzeit mit 
Teilzeitbeschäftigung. Personen, die neben ihrer Berufstätigkeit zum Beispiel eine 
Abendschule besuchen, sind ebenfalls als erwerbstätig zu erfassen. Werden regelmäßig 
mehrere Erwerbstätigkeiten ausgeübt, ist beim Umfang der Beschäftigung (Stunden pro 
Woche) die hauptsächliche Erwerbstätigkeit anzugeben.

12. Berufsfeld in dem die beratene Person tätig ist oder zuletzt tätig war 
 
Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau 
Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 
Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 
Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 
Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 
Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 
Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 
Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 
Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und  
Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 
Militär und Streitkräfte 
Keine Angabe 
 
 
13. Berufliche Stellung (aktuell oder letzte Tätigkeit) 
 
Auszubildende/r 
Einfache/r Angestellte/r, Arbeiter/in 
Mittlere/r Angestellte/r, Facharbeiter/in 
Gehobene/r Angestellte/r, Meister/in 
Leitende/r Angestellte/r, Führungskraft, Geschäftsführer/in 
Selbständige/r (einschließlich Existenzgründer/in) 
Praktikant/in 
Sonstiges (z. B. mithelfende/r Familienangehörige/r), und zwar:  
 
 
Keine Angabe

BEREICH B, Teil II – Dokumentation des Beratungsprozesses  
 
14. Zentraler Anlass für die Beratung aus Sicht der Ratsuchenden 
(Mehrere Angaben möglich! Bitte beschränken Sie sich möglichst auf die zwei 
wichtigsten Anlässe!) 
 
Berufsausbildung oder Studium 
Berufliche Neuorientierung / Wechsel des Berufs 
Beruflicher Wiedereinstieg 
(1) 
Berufliche Verbesserung (2) 
Berufliche Weiterbildung 
Nachholen eines Schul- oder Berufsabschlusses 
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen 
Arbeitslosigkeit / Arbeitssuche 
Eher komplexer oder auch diffuser beruflicher Veränderungswunsch 
Sonstiges, und zwar:  
 
(zu 1) Z. B. Berufsrückkehr nach eine r Familienphase, Pflege von Angehörigen. 
(zu 2) Z. B. beruflicher Aufstieg, Ausstieg  aus geringfügiger Tätigkeit, gewünschte 
Arbeitszeitveränderung, Reduzierung gesundheitlicher Belastungen, Verbesserung der 
Work-Life-Balance.
 
 
15. Es wurde ein Verfahren der Kompetenzfeststellung eingesetzt 
Ja 
Nein 
Keine Angabe

16. Es wurde eine Erstberatung zur Anerkennung von  
im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen durchgeführt 
Ja 
Nein 
Keine Angabe 
 
17. Angaben bei einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss 
(Nur auszufüllen im Rahmen einer Erstberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen!) 
 
a) Vorläufige Zuordnung zu deutschen Referenzberufen 
 
     HWK Berufe 
     IHK Berufe 
     Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Berufe 
     Gesundheits- und Pflegebereich 
     Ärzte 
     Lehramt/Bildung und Erziehung 
     Sonstige Landesberufe 
     Sonstiges 
     Keine Zuordnung möglich 
 
b) Vorläufige Zuordnung reglementierte / nicht reglementierte Referenzberufe 
 
     nicht reglementierte Berufe 
     reglementierte Berufe ohne Hochschulabschluss 
     reglementierte Berufe mit Hochschulabschluss 
     Keine Zuordnung möglich 
 
c) Ein Anerkennungsverfahren ist 
 
     eingeleitet 
     abgeschlossen 
     Keine Angabe

18. Ergebnis der Beratung 
 
Es wurden folgende Schritte/Ziele erarbeitet: 
(Mehrere Angaben möglich! Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu  
den Antwortkategorien auf der nächsten Seite.) 
Beginn/Abschluss einer beruflichen (Erst-) Ausbildung, einer Umschulung  
oder eines Studiums (1)  
Nachholen eines Berufsabschlusses (2) 
Nachholen eines Schulabschlusses 
Beginn/Abschluss einer beruflichen Weiterbildung 
(3)  
Beginn/Fortführung einer Existenzgründung 
Nutzung finanzieller Förderangebote (4)  
Aktivitäten zur Arbeitsplatz- oder Praktikumssuche (5) 
Initiierung arbeitsplatzbezogener Veränderungen (6) 
Inanspruchnahme einer Intensivberatung zur Anerkennung (Beratungsangebote des  
IQ Netzwerks NRW) von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen 
Antragstellung zur Anerkennung* oder Bewertung** im Ausland erworbener 
Berufsqualifikationen bei den zuständigen Stellen (7) 
Inanspruchnahme weiterer berufsbezogener Beratungsangebote (8) 
Inanspruchnahme von Beratungsangeboten für Erwerbslose 
Inanspruchnahme von nicht berufsbezogenen Beratungsangeboten 
(9) 
Klärung gesundheitlicher Beeinträchtigungen 
Sonstiges, und zwar:  
Der Beratungsprozess wurde ohne Ergebnis abgebrochen 
Sonstiges, und zwar:  
Keine Angabe

Erläuterungen zur Erfassung des Beratungsergebnisses: 
 
(1) Einschließlich berufsbegleite ndes sowie duales Studium. 
(2) Beginn eines Verfahrens zur Externenprüfung bei zuständiger Kammer. 
(3) Einschließlich Aufstiegsfortbild ung, wie Meister oder Techniker. 
(4) Z. B. Bildungsscheck NRW, Bildung sprämie, Meister BAföG, Stipendien. 
(5) Z. B. Stellenrecherche, Bewerbungen, Kontaktaufnahmen. 
(6) Z. B. Veränderung der Arbeitszeit, Üb ernahme von Verantwortung, Veränderung der 
Zuständigkeiten, Verringerung von Belastungen. 
(7) * Anerkennungsstellen wie z. B. Bezirksreg ierungen, IHK oder HWK; ** Zentralstelle für 
ausländisches Bildungswesen – ZAB. 
(8) Z. B. Studienberatung, Reha-Beratung, Bera tung eines Berufsverbandes, Mobbingberatung. 
(9) Z. B. Familienberatung, Kinderbetreuung, Schuldnerberatung.

BBE-Trägertreffen_MAIS_Monitoring_2015-05-06_final_Mu

8134 Zeichen

Josef Muth 
 
Ausgewählte Zwischenergebnisse aus Monitoring und wissenschaftlicher Begleitung 
Erfahrungsaustausch im MAIS am 6. Mai 2015

Folie 2 
Gliederung 
• Datenquellen 
• Zusammenfassung und zentrale Trends 
• BBE aus Sicht der Beraterinnen und Berater 
• Inanspruchnahme des Angebots 
• Merkmale der Ratsuchenden 
• Motive für die Inanspruchnahme 
• Ergebnisse der Beratung 
• Bewertung der Beratung 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 3 
Datenquellen 
• Beratungsprotokolle  
(≈ 700 PDF-Formulare; übermittelt vom MAIS bis Juni 2014) 
• Zahlungen der Bezirksregierungen an die Beratungsstellen in 2013 und 2014 
• G.I.B.-Befragung der Beraterinnen und Berater (Februar/März 2014) 
n = 126; Rücklauf: 83 % (n = 105) 
• G.I.B.-Befragung der Ratsuchenden (August bis Oktober 2014) 
n = 746; Rücklauf: 36 % (n = 266) 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 4 
Zusammenfassung – zentrale Trends (1) 
• Positive Aufnahme in der Beratungslandschaft: 
• Hohe strategische Bedeutung für die Beratungsträger 
• Identifikation der Beraterinnen und Berater mit dem Förderansatz 
• Gleichwohl erkennbare Grenzen des weiteren Ausbaus in den bestehenden Einrichtungen 
• Hohe Inanspruchnahme in den ersten beiden Jahren: 
• Übertreffen der Erwartung von verschiedenen Akteuren 
• Regionale Umsetzung partiell losgelöst von bisheriger Bildungsscheck-Praxis 
• Starke Auslastung einiger Beratungsstellen 
• Vertretbare Wartezeiten für Termine? 
• Umsetzung des Beratungskonzepts: 
• Dominanz kurzer Beratungen  
• Spezifisches Beratungsverständnis der Beratungsstellen? 
 
 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 5 
Zusammenfassung – zentrale Trends (2) 
• Merkmale der Ratsuchenden: 
• Einige bekannte Effekte nachfrageorientierter Förderangebote 
• aber: starke Inanspruchnahme auch von „nicht“ erwerbstätigen Personen 
• aber: starke Inanspruchnahme von Migrantinnen und Migranten 
• Anlässe für die BBE-Beratung: 
• Vielfältig, aber berufliche Neuorientierung bzw. Wechsel des Berufs herausragend 
• Thema „Anerkennung“ für 5 % der Ratsuchenden von Bedeutung 
• aber: unterschiedliche Sichtweisen, unterschiedliche Ergebnisse 
• Ergebnisse der BBE-Beratung: 
• Vielfältig, aber Arbeitsplatzsuche, berufliche Weiterbildung sowie die Nutzung von 
Förderangeboten herausragend 
• Insgesamt qualitativ hochwertige Umsetzung der Beratung: 
• Gleichzeitig sichtbare Entwicklungsmöglichkeiten 
• Bewertung bisheriger Befunde steht zum Teil noch aus 
• Ausgestaltung des Qualitätsmanagements entscheidend 
 
 
 
 
 
 
 
 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 6 
Das Förderinstrument aus Sicht der Beraterinnen und Berater –  
Der Blick auf den Beratungsträger 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 7 
Das Förderinstrument aus Sicht der Beraterinnen und Berater –  
Der Blick auf den Beratungsträger (Zustimmungsfrage) 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 8 
Bewertung des Förderkonzeption durch die Beraterinnen und Berater 
(Zustimmungsfrage) 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 9 
Bewertung des Förderkonzeption durch die Beraterinnen und Berater -  
Thema „Anerkennungs-Erstberatung“ (Zustimmungsfrage) 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 10 
Interesse der Beraterinnen und Berater zur Durchführung von  
„Intensivberatungen“ zur Anerkennung 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 11 
Tatsächliche und gewünschte Arbeitszeit insgesamt sowie  
eingesetzte Arbeitszeit für BBE 
 
 
• Tatsächliche gesamte Wochenarbeitszeit: Ø 35 Stunden 
• Davon aufgewendet für BBE: Ø 6 Stunden 
(n = 82) 
 
• Gewünschte gesamte Wochenarbeitszeit: Ø 35 Stunden 
• Davon aufgewendet für BBE: Ø 13 Stunden 
(n = 36; ausschließlich Beraterinnen und Berater, die mit dem Status Quo nicht zufrieden waren) 
 
 
 
Quelle: G.I.B.-Beraterbefragung 2014 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 12 
Umsetzung 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 13 
Auslastung der Beratungskapazitäten im Zeitraum Februar/März 2014 – 
Angaben der befragten Beraterinnen und Berater 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH  
•Angaben der Ratsuchenden (Median): 2 Wochen Wartezeit (Quelle: G.I.B.-Ratsuchendenbefragung 2014; n = 251)

Folie 14 
Auszahlungen der Beratungspauschalen in 2013 und 2014 an die Beratungsstellen 
• Ausgezahlte Beratungspauschalen insgesamt ~ 935.000 Euro 
• Anzahl der errechneten Beratungsstunden ~ 21.700* 
• Anzahl der Beratungsfälle ≈ 6.000** 
 
Quelle: BISAM, Mittelanforderungen; * 43,00 Euro pro Stunde; ** 3,6 Stunden pro Beratungsfall 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 15 
Anteil der Regionen an den errechneten BBE-Beratungsstunden in 2013/2014 sowie 
Anteil an den ausgegebenen Bildungsschecks in 2014 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 16 
Anteil der Beratungen nach Stundenaufwand pro Ratsuchendem  
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 17 
Durchschnittlicher Beratungsstundeneinsatz pro Ratsuchendem nach Beratungsstellen 
(ausschließlich Beratungsstellen mit 20 und mehr Fällen berücksichtigt) 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 18 
Soziodemographische Merkmale der Ratsuchenden 
(Auswertung der Beratungsprotokolle) 
• Anteil Frauen: 75 % 
• Durchschnittsalter: 41 Jahre 
• Migrationshintergrund: 30 % (ausländische Staatsangehörigkeit: 14 %) 
• Allgemeine Bildung (nur unterste und höchste Kategorie):  
• Ohne allgemeinbildenden Abschluss: 1 % 
• Fachhochschulreife oder Abitur: 54 % 
• Berufsausbildung: 
• Ohne abgeschlossene Berufsausbildung: 10 % 
• Mit Berufsausbildung (betrieblich, außerbetrieblich, Fachschule, Berufsfachschule): 59 % 
• Universitäts- oder Fachhochschulabschluss: 28 % 
• Situation auf dem Arbeitsmarkt:  
• Nicht erwerbstätig: 40 % 
• Vollzeit- oder Teilzeiterwerbstätig: 50 % 
• Geringfügig beschäftigt (einschl. Mini-Job): 10 % 
 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 19 
Anlässe für die Inanspruchnahme der BBE-Beratung 
(Berücksichtigung der maximal zwei wichtigsten Anlässe) 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 20 
Unterschiedliche empirische Sichtweisen auf die Bedeutung  
des Themas „Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“ 
• Angaben der Ratsuchenden in der G.I.B.-Befragung 2014: 5 % 
 
(Frage: Aus welchem Anlass haben Sie die BBE-Beratung aufgesucht?) 
• Anteil der bearbeiteten Frage 13* zur Anerkennung  
in den Beratungsprotokollen (alte Version): 19 % 
 
(Die Bearbeitung der Fragen sollte nur dann vorgenommen werden,  
wenn eine Erstberatung im Rahmen der BBE-Beratung stattgefunden hat.) 
• Angaben der Beraterinnen und Berater in den aggregierten 
G.I.B.-Stichtagsabfragen: ≈ 8 %** 
 
(Frage: In wie vielen Beratungsfällen war eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation und die Möglichkeit 
eines Anerkennungsverfahrens Gegenstand der BBE-Beratung?) 
* (a) Vorläufige Zuordnung zu deutschen Referenzberufen, (b) vorläufige Zuordnung zu reglementierten oder nicht reglementiert en 
Referenzberufen; (c) Anerkennungsverfahren eingeleitet oder abgeschlossen 
** Ergebnis zum Stichtag 31. Oktober 2013 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 21 
Schritte und Ziele, die in der BBE-Beratung erarbeitet wurden 
(Berücksichtigung der maximal drei wichtigsten Schritte bzw. Ziele) 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 22 
Schritte und Ziele aus Sicht der Ratsuchenden 
(Zustimmungsfrage) 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 23 
Zufriedenheit der Ratsuchenden mit den verschiedenen Aspekten der Beratung 
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Folie 24 G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH  
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Eckpunktepapier BBE_ 20.07.15

5525 Zeichen

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds

Integration und Soziales

EUROPÄISCHE UNION Ministerium für Arbeit, R
(|
des Landes Nordrhein-Westfalen %

Europäischer Sozialfonds
Anlage 2

Eckpunktepapier: Beratung zur beruflichen Entwicklung

Das Förderangebot „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ ist ein Beitrag zur Fachkräftestrategie
des Landes Nordrhein-Westfalen.

Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten

Das Förderangebot trägt bei

= zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit

zur Integration in den Arbeitsmarkt

zur Inklusion

zur Vielfalt als Chance (Diversity)

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
zur Fachkräfteentwicklung und -sicherung

Ziele des Förderangebots
Für die Ratsuchenden
Ratsuchende bei ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen.

Für die Bildungsberatungsstellen
Strukturen stärken durch Angebotserweiterung, Qualitätsentwicklung und Professionalisierung der
Bildungsberaterinnen und -berater.

Anlässe und Ziele der Beratung

Berufliche Neuorientierung

Beruflicher Wiedereinstieg

Berufliche Verbesserung

Berufliche Weiterbildung

Nachholen eines Schul- oder Berufsabschlusses

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Ermittlung von formal und informell erworbenen Kompetenzen

Adressatinnen und Adressaten der Beratung

Das Förderangebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die in Nordrhein-Westfalen leben
und/oder arbeiten. Dazu zählen insbesondere Personen in beruflichen Veränderungsprozessen,
Frauen und Männer, die in den Beruf zurückkehren möchten sowie Personen mit im Ausland er-
worbenen Berufsqualifikationen.

Ausrichtung und Grundlagen der Beratung

= Die Teilnahme an der Beratung erfolgt nur auf eigenen Wunsch der Ratsuchenden.

= Die Anliegen, Interessen, Kompetenzen und Potenziale der Ratsuchenden stehen im Mittel-
punkt der Beratung.

Die Grundhaltung der Beraterinnen und Berater ist gekennzeichnet durch Achtung, Respekt
und Wertschätzung gegenüber den Ratsuchenden.

= Die Beratung wahrt die Rechte der Ratsuchenden und fördert die gesellschaftliche Teilhabe.

Stand: 20.07.2015.

Rahmenbedingungen der Beratung
Dauer
Ein Beratungsprozess umfasst maximal neun Zeitstunden.

Räumliche und technische Voraussetzungen

Ein Beratungsraum steht grundsätzlich innerhalb der Einrichtung des Trägers der Beratungsstelle
zur Verfügung. Hier kann ohne die Anwesenheit von Dritten und ohne äußere Störfaktoren beraten
werden. Ein Telefon, ein Computer mit Internetanschluss und ein Drucker sind vorhanden. Die
Beratung in Räumen eines Kooperationspartners setzt eine zwischen den Beteiligten abgeschlos-
sene Kooperationsvereinbarung voraus. Diese ist mit der Regionalagentur abzustimmen.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Eingangsbereich der Einrichtung sind gut sichtbare Hinweise auf das Beratungsangebot ange-
bracht. Auf das Angebot wird in den Veröffentlichungen der Einrichtung hingewiesen, insbesonde-
re im Internet. Die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit von ESF-Zuwendungsempfängern finden Be-
achtung.

Schweigepflicht und Datenschutz

Die Beraterinnen und Berater sind verpflichtet, alle Inhalte der Beratung vertraulich zu behandeln.
Die Einhaltung des Datenschutzes ist durch die Einrichtung und durch die Beraterinnen und Bera-
ter zu gewährleisten. Informationen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung weiter gegeben wer-
den.

Förderung
Die Beratungsstunde wird mit 49,- € einschließlich Vor- und Nachbereitung bezuschusst. Die Bera-
tung ist für die Ratsuchenden kostenlos.

Dokumentation und Abrechnung
Die Termine und die Dauer der durchgeführten Beratung werden in einem Beratungsprotokoll do-

kumentiert, das von den Ratsuchenden und den Beratenden zu unterzeichnen ist. Es dient der
Bewilligungsbehörde als Verwendungsnachweis für die Abrechnung.

Anforderungen an die Beraterinnen und Berater
Die folgende Auflistung informiert über die Anforderungen an die Beraterinnen und Berater, die als
Voraussetzungen zur Durchführung der Beratung zur beruflichen Entwicklung gelten.

1. Einschlägiger Studienabschluss und/oder eine pädagogische bzw. soziale Berufsausbildung.

2. Beratungsausbildung oder eine umfassende berufsbegleitende Qualifizierung zum Erwerb von
Beratungskompetenz.

3. Mindestens zweijährige Beratungserfahrung in der Bildungs-, Berufs,- oder Beschäftigungsbe-
ratung. Dazu zählt nicht die Beratung zu Förderinstrumenten wie z. B. zum Bildungsscheck.

4. Qualifizierung zur Durchführung eines Kompetenzfeststellungsverfahrens.

Obligatorische und vertiefende Fortbildungen und Erfahrungsaustausch

Die Teilnahme an einer dreitägigen Einführungsveranstaltung ist für alle Beraterinnen und Bera-
ter verpflichtend.

Außerdem ist die Teilnahme an einer zweitägigen Fortbildung zur Anerkennung von im Ausland
erworbenen Berufsqualifikationen verpflichtend, um eine Erstinformation und Verweisberatung
zu diesem Thema gewährleisten zu können.

Die Teilnahme an einem eintägigen jährlichen Erfahrungsaustausch und an regelmäßigen Re-
flexionstreffen ist erwünscht.

Die Weiterentwicklung der Beratungskompetenz durch die Teilnahme an vertiefenden Fortbil-
dungen wird erwartet.

Qualitätskonzept

Das von der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop entwickelte Qua-
litätskonzept ist für das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen ein Referenzrahmen für die Steuerung und Qualitätssicherung des Programms.

Stand: 20.07.2015 2

Beratungsverlauf (1)

26.01.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0555/2015
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37