Mandari Insight

3111/2020

Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 19.02.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 20.04.2021, TOP 3.2

Anlage_5_RiehlerStraße_Übersichtslageplan

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Ansehen

Anlage 6.3_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen

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Ansehen

Anlage 9 - Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 6.2_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen

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Ansehen

Anlage 6.5_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen

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Ansehen

Anlage_3 Riehler Straße_GeschützteRadfahrstreifen_Prüfung

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Ansehen

Anlage 8 - Auszug BV Innenstadt 18.03.2021

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Ansehen

Anlage 7 Auszug Verkehrsausschuss 02.03.2021

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Ansehen

Anlage 6.4_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen

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Ansehen

Anlage_2 Riehler Straße_Prüfaufträge an die Verwaltung aus Bürgereingaben

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 6.1_Plan_2_10-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen

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Ansehen

Anlage_4_RiehlerStraße_Querschnittsvarianten

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Ansehen

Anlage_5_RiehlerStraße_Übersichtslageplan

1142 Zeichen

Riehler Straße
Theodor-Heuss-Ring
Hansaring
- Anschluss 2021
Ebertplatz
Kreuzung Riehler Straße / 
Elsa-Brandström-Straße
- Programm freilaufende 
Rechtsabbieger
Kreuzung Turiner Straße / 
Theodor-Heuss-Ring
(Zwischenlösung 2020)
Turiner Straße
Amsterdamer Straße       Zoobrücke
Mülheimer 
Brücke
Richtung 
Lentbrücke
(Nippes)
Clever Straße
Schillingstraße
Sedanstraße
Richtung 
Tunisstraße
Eigelstein
Lupusstraße
Dokumentpfad: G:\66-BLW\661-4\661-4\RADWESEN\Straßenakte\1-Innenstadt\Riehler Straße\Projekt 661-5\GIS\Planung\rtraße_Übersichtslageplan_Stufen.mxd
0 160 320 480 64080
Meter
Radfahrstreifen Riehler Straße / Turiner Straße
Herstellung Radverkehrsanlagen 2021
Übersichtskarte
Stand: November 2020
 Anlage 5
Radhauptnetz aus dem RVKI
Umsetzungsstufen
Projekte in Planung
- Kreuzung Riehler Straße / Elsa-Brandström: Vorplanung im Programm freilaufende Rechtsabbieger
- Kreuzung Turiner Straße / Theodor-Heuss-Ring: Vorplanung
- Hansaring / Ebertplatz: Verkehrstechnische Untersuchung
MIV-Vorrang-Straßen (Radfahren auf Radverkehrsinfrastruktur)
Rad-(Fuß-)Vorrangstraße (Radfahren im Mischverkehr)
umsgesetzt
Umsetzung 2021 geplant

Anlage 6.3_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen

3223 Zeichen

nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit Parkschein werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
10.00 
18.00 
25.00 
3.00 
18.00 
8.00 
Schachtdeckel 
auspflasterbar 
4
4.1 
4.2 
F4.1 
R31 
F4 
2 2.1 
F2 
F2.1 
2.2 
F1.3 F1.2 
F3 
F3.1 
R41 
3
3.1 
3.2 
5.1 5
1.2 1.1 1
AHBLF4.1/aF 
AHBLF4/aF 
AHBLF2/aF 
AHBLF2.1/aF 
AHBLF1.3/aF 
AHBLF1.2/aF 
AHBLF3/aF 
AHBLF3.1/aF 
6m 
8m 
8m 
M1 
M2 
M3 
M4 
M5 
M6 
M7 
M8 M9 
M10 
X
X
Weißenburgstraße 
Belfortstraße 
Reichensp
ergerplatz 
Wörthstraße 
5.05 
1.05 
Merlostraße 
Busbucht 
Linien 140, AST 184 
Linien 140, AST 184 
Signalmasten 
werden neu gesetzt 
5.00 
50 
2.50 3.04 3.06 
1.00 
1.00 
4.00 
1.50 
5.00 
3.05 3.05 2.50 
50 
50 
2.50 
3.11 3.02 3.00 
5.00 
3.00 3.00 
2.50 
50 
3.04 3.00 2.50 50 
50 
2.46 50 
1.00 
3.24 
1.74 
Steuergerät 
vorh. Fahrbahnbegrenzungsmarkierung erneuern 
Markierungsnägel an Haltlinie vor 
Beginn der Hauptmaßnahme entfernen (Bauhof) 
Markierungsnägel an Haltlinie vor 
Beginn der Hauptmaßnahme entfernen (Bauhof) 
Info: Durchfahrt NEU 
(seit 2019) 
vorh. Furtmarkierung 
erneu
ern 
vorh. Furtmarkierung 
erneu
ern 
P
Unterstand 
(Lage aus Luftbild) 
DIN 1451 DIN 1451 
BUS 
BUS 
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (1,5/1,5) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
S (0,5/0,2) 
S (0,5/0,2) 
S (0,5/0,2) 
S (0,5/0,2) S (0,5/0,2) 
S (0,5/0,2) 
S (1/1) 
S (1/1) 
S (1/1) 
S (1/1) 
S (1/1) 
S (1/1) 
S (1/1) 
S (1/1) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B B
B
B
B
B
S
B
S
S
S
S
S
S
S
B BB B
S
S
S
S
S
S
B B
B
B B
B B
S
SS
S (1/1) 
BB
B
S (1/1) 
S
S S
S
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 205, Größe 1 
VZ 267 
VZ 1022-10 
PSA: 490 
M3 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung Riehler Straße 
994 mm 532 mm
664/1 
1/Innenstadt Markierungs- und Beschilderungsplan F. Fohlmeister 
C. Jankowski 
Anlage 6.3 
Radfahrstreifen Riehler Straße 
vorgezogene Maßnahme überwiegend auf vorhandener Fahrbahndecke 
09.12.2020 Plan 3 von 5 
(661/4) (661/42)
Hr. Fohlmeister 
Taktile Leitelemente Sämann 05.12.2019 
Hr. Möllers Hr. Dörkes Hr. Harzendorf 
642/1 LSA Rosa 18.01.2021 
Ladezone neu 
Fahrradparken neu 
Parken Bestand 
Parken Bestand - entfällt 
Neuaufteilung Nebenanlagen 
taktile Elemente,Noppenstein gem. akt. Standard 
taktile Elemente, Rillenstein gem. akt. Standard 
Kleinpflasterstreifen (als taktiles Leitelement) 
Materialien kleine bauliche Maßnahmen 
vorhandene Zufahrt 
Legende 
4.00 
4.00 
maßgeblich 
nachrichtlich 
Bemaßung

Anlage 9 - Stellungnahme der Verwaltung

10487 Zeichen

1 
 
Anlage 9 
 
Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße 
Vorlage Nr. 3111/2020          
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV Innenstadt vom 11.03.2021 
gemäß AN/0518/2021 
 
Beschluss: 
„Generell soll im Verlauf der Strecke des Radfahrstreifens eine möglichst weitgehende 
bauliche Trennung zwischen Auto- und Radspur hergestellt werden. Im Detail sollen die 
folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:  
1. In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine durchgängige 
bauliche Trennung zu installieren.  
2. Bei Kreuzungen und Einmündungen ist darauf zu achten, dass die Trennung möglichst 
weit an den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich gezogen wird, um eine niedrige 
Abbiegegeschwindigkeit beim motorisierten Verkehr zu erreichen. Insbesondere der 
Kreuzungsverkehr zur und von der Tankstelle sowie an den Sperrflächen auf dem 
Ebertplatz ist auf diese Art zu entschleunigen. 
3. Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich 
angelegten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden die baulichen 
Stellplätze in Radparken umgewandelt oder entsiegelt, um die bauliche Trennung über 
möglichst lange Strecken führen zu können.  
4. Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden.  
5. Dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung sind die Planung der baulichen 
Trennung vor Umsetzung mitzuteilen.  
6. Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll eine 
vorgezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen.  
7. Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Riehler Straße / 
Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen. 
8. Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach der 
Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau freilaufender 
Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine 
separate Planung mit den ggf. notwendigen, weitergehenden Umbauten im 
Kreuzungsbereich zu erstellen.  
 
Wir beauftragen die Verwaltung zu prüfen, ob im Bereich der Planung Tempo 30 angeordnet 
werden kann. Hierbei sind sowohl die Aspekte Lärmschutz für Anwohnende als auch die 
Verkehrssicherheit zu berücksichtigen.“

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlusspunkten 1 und 2: 
Der Einsatz (baulicher) Trennelemente wird in Deutschland erst seit ca. 3 Jahren verstärkt 
als Instrument eingesetzt. Systematische, vergleichende Untersuchungen der 
Sicherheitswirkung von baulichen Trennelementen liegen nach derzeitigem Kenntnisstand 
nicht vor (v. a. nicht im Vergleich mit breiten Radfahrstreifen). 
In Abhängigkeit von Zweck, Flächenangebot und straßenräumlicher Situation können 
unterschiedliche Elemente zweckmäßig sein. Für die Berücksichtigung im Rahmen der 
Planung ist vorrangig entscheidend, ob für den Einbau/die Montage/den Aufbau der 
Trennelemente zusätzliche Fläche im Straßenquerschnitt erforderlich ist:  
a) Harte Trennelemente mit Anprallwiderstand (Poller, Betonkästen, Klebeborde, 
Frankfurter Hüte, Zebras etc.) erfordern einen zusätzlichen Sicherheitsraum im 
Straßenquerschnitt. Die Stadt Berlin sowie der ADFC-Bundesverband (in seiner 
Broschüre zum Thema) geben einheitlich 0,85 m für den Sicherheitsraum an, wobei 
die fahrbahnseitige Markierung des Radfahrstreifens hierin enthalten ist (d. h. netto 
werden zusätzlich mindestens 0,6 m je Richtungsfahrbahn benötigt). 
b) Flexible Elemente mit sehr geringem Anprallwiderstand können (ggf. in Kombination 
mit Schwellen/Beispiel Cäcilienstraße) direkt auf die Markierung geklebt oder 
verschraubt werden. Flexible Trennelemente werden bislang typischerweise bei 
temporären Führungen (i. d. R. Baustellen) eingesetzt. Die Optik ist am 
verkehrstechnischen Zweck ausgerichtet (reflektierend, typische Farben sind orange, 
rot, gelb). Zurzeit stehen keine Produkte mit BASt-Zulassung für den dauerhaften 
Betrieb zur Verfügung. 
Der Unterschied zwischen den beiden Elementen wird an folgendem Beispiel verdeutlicht: 
Planung mit harten Trennelementen Planung mit flexiblen Trennelementen

3 
 
Planung mit harten Trennelementen Planung mit flexiblen Trennelementen 
3 Hauptvorteile gegenüber 
Markierungslösung: 
 Funktion des Radfahrstreifens gegenüber 
falscher Benutzung durch den Kfz-
Verkehr wird gesichert (Parken, 
Laden/Liefern; Befahren). 
 Steigerung der subjektiven 
Verkehrssicherheit 
 Vrsl. im M ittel etwas geringere 
Abbiegegeschwindigkeit bei 
Einmündungen und Zufahrten; der im 
Antrag der BV 1 formulierte Ansatz ist 
plausibel, da durch die baulichen 
Trennelemente ein maximaler 
Abbiegeradius vorgegeben wird. 
Allerdings muss die Befahrbarkeit durch 
Lkw gewährleistet bleiben, sodass 
zwangsläufig für Pkw größere 
Bewegungsräume erhalten bleiben. 
3 Hauptnachteile gegenüber einfacher 
M arkierungslösung: 
 Es entsteht ein unruhiges Gesamtbild, 
weil (a) auch bei vollständigem Entfall der 
öffentlichen Parkstände und maximaler 
Heranführung der Trennung an 
Einmündungen lediglich ca. 50 % der 
Strecke mit einer „protection“ ausgestattet 
werden kann (ca. 50 % sind 
Einmündungen, Bushaltestellen mit 
Schutzstreifen in der An-/Abfahrt, private 
Zufahrten, Ladezonen) und (b) der 
Sicherheitsraum zwischen 
fahrbahnseitigem und park-/ladezonen-
seitigem Sicherheitsraum wechselt. 
 Der Radverkehr wird im Bereich der 
Randzone der Fahrbahn geführt (Rinne, 
punktuell schadhaft im Bereich der 
Baumwurzeln), die komfortabel 
befahrbare Nettobreite des geschützten 
Radfahrstreifens reduziert sich somit um 
ca. 0,5 m und liegt somit bei ca. 1,75 m. 
 Die Sicherheitsrisiken mit Blick auf die 
geforderte bauliche Trennung im 
Anfahrtsbereich der Einmündungen und 
stark frequentierten Zufahrten sind unklar 
(weitere Absetzung von der Fahrbahn, 
Einfluss auf gegenseitige Wahrnehmung 
unklar; je nach ausgewähltem baulichen 
Element Einschränkungen der Sicht 
insbesondere für einbiegende Kfz). 
3 Hauptvorteile gegenüber 
M arkierungslösung: 
 Funktion des Radfahrstreifens 
gegenüber falscher Benutzung durch 
den Kfz-Verkehr wird überwiegend 
gesichert (Parken, Laden/Liefern; 
Befahren). 
 Steigerung der subjektiven 
Verkehrssicherheit 
 Vrsl. im M ittel etwas geringere 
Abbiegegeschwindigkeit bei 
Einmündungen und Zufahrten; der im 
Antrag der BV 1 formulierte Ansatz ist 
plausibel, da durch die baulichen 
Trennelemente ein maximaler 
Abbiegeradius vorgegeben wird, 
allerdings muss die Befahrbarkeit 
durch Lkw gewährleistet bleiben, 
sodass zwangsläufig für Pkw größere 
Bewegungsräume erhalten. 
3 Hauptnachteile gegenüber einfacher 
M arkierungslösung 
 Es entsteht ein etwas unruhigeres 
Gesamtbild, weil (a) auch bei 
vollständigem Entfall der öffentlichen 
Parkstände und maximaler 
Heranführung der Trennung an 
Einmündungen lediglich ca. 50 % der 
Strecke mit einer protection 
ausgestattet werden kann (ca. 50 % 
sind Einmündungen, Bushaltestellen 
mit Schutzstreifen in der An-/Abfahrt, 
private Zufahrten, Ladezonen). 
 Es ist aufgrund der Erfahrungen mit 
vorhandenen Lösungen dieser Art von 
einem hohen Unterhaltungsaufwand 
auszugehen. 
 Die städtebauliche Qualität der 
Lösungen ist bereits bei Installation 
gering und verschlechtert sich mit 
Verwitterung der Trennelemente. 
 
Die Rahmenbedingungen für den 
dauerhaften Einsatz sind noch zu klären 
(keine BASt-Zulassung).

4 
 
Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass Funktion und straßenräumliches Erscheinungsbild 
der Riehler Straße den Einsatz von baulichen Trennelementen dem Grunde nach 
rechtfertigen. Gleichzeitig bestehen jedoch Bedenken, ob der gewünschte Zweck der 
baulichen Trennelemente an der Riehler Straße u. a. aufgrund der dichten Folge von 
Zufahrten und Einmündungen sowie des insgesamt unruhigen Gesamtbildes erreicht werden 
kann. Im Fall der Variante mit harten Trennelemente kommt hinzu, dass der fahrbahnseitig 
markierte Sicherheitsraum in Gänze zulasten der verfügbaren Verkehrsfläche für den 
Radverkehr geht; Dies vor allem, da die Randzone der Fahrbahn mit Rinne und punktuellen 
schadhaften Stellen durch Baumwurzeln nicht – wie in der Markierungslösung -  innerhalb 
des Sicherheitsraums liegt sondern Teil des Radfahrstreifens ist.  
 
Es wird daher weiterhin die Markierungslösung ohne bauliche Trennelemente 
empfohlen. Sollte dennoch weiterhin eine Lösung mit baulicher Trennung gewünscht 
werden, wird eine Lösung mit flexiblen Trennelementen auf der Markierung empfohlen. Die 
Verwaltung prüft, ob hierfür die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder die 
Durchführung im Rahmen einer Erprobungsmaßnahme nach § 45 StVO erforderlich ist. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlusspunkten 3 bis 8: 
Seitens der Verwaltung bestehen keine grundlegenden Bedenken. Vorbehaltlich einer 
abschließenden Prüfung auf Grundlage der zu überarbeitenden Pläne können diese 
Beschlusspunkte ohne Einschränkungen umgesetzt werden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Tempo 30: 
a) Prüfung der Anordnung Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Grundlage 
von § 45 der Straßenverkehrsordnung 
 
Die Riehler Straße befindet sich im Vorbehaltsnetz. Dieses beinhaltet Straßen, die aufgrund 
ihrer Merkmale, wie z. B. Verkehrsbedeutung und Funktion, Charakter und Ausbau, nicht 
innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. 
 
Nach der Straßenverkehrsordnung besteht jedoch die Möglichkeit, auch auf 
Hauptverkehrsstraßen eine streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vorzunehmen, 
wenn die Verkehrssicherheit vor schützenswerten Einrichtungen, wie z. B. Schulen, 
Kindergärten und Altenheime, verbessert werden muss. Die Einrichtung von 
streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen soll sich allerdings nach aktueller 
Rechtsauffassung in erster Linie auf die tatsächlich benutzten Eingänge beschränken. Der 
abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist dabei zudem in der Regel auf den unmittelbaren 
Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen.  
 
Die Voraussetzungen treffen auf die Riehler Straße nicht zu. Der Änderungsbeschluss 
(Prüfauftrag) kann daher aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. 
 
b) Die Prüfung der Anordnung von Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes 
 
Aufgrund der unter a) genannten straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben kann nach 
derzeitigem Stand die Einführung von Tempo 30 lediglich auf der Grundlage 
lärmschutzrechtlicher Vorgaben geprüft werden. Ein entsprechendes Gutachten würde bei 
Beschlussfassung durch die Verwaltung in Auftrag gegeben.

Anlage 6.2_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen

4262 Zeichen

nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parksche
in 
werktags
 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-1h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-1h 
nur mit Parkschein werktags 9-1h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-1h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-1h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
Ladezone 
werktags 8-19h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 19-1h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 19-1h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-1h 
Ladezone 
werktags 8-19h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 19-21h 
50 
50 
50 
2.50 
50 
50 
50 
2.50 
50 
50 
50 
9.09 
1.00 
1.62 
1.00 
6.00 
2.50 6.04 
2.50 
5.95 
2.50 
5.95 6.16 
2.50 
6.18 
2.50 
2.50 
2.50 
2.50 
X
Schillingstraße 
Lupusstraße 
Balthasarstraße 
Riehler Straße 
Hülchrather Straße 
Weißenburgstraße 
Riehler Straße 
Belfortstraße 
Sedanstraße 
Radweg 
Pfosten mit Straßennamen 
Pfosten demontieren 
Straßennamen an Lampe montieren 
hier: Zwischenlösung; 
Zielkonzept: Verschmälerung 
Einmündung und Ertüchtigung 
der Verbindung Sedanstraße 
/ Schillingstraße 
(RVKI-Fahrradstraßen) 
kleine bauliche Anpassung: 
Plattenumlage orthogonal 
verlegte Gehwegplatten 
1 Poller entfernen 
vorh. Fahrbahnbegrenzungsmarkierung erneuern 
P
P
Parkp
lätze 
Parken 
Parken 
a=+/-0 
Zufahrt 
Tankstelle 
Ausfahrt 
Tankstelle 
Haltlinie bleibt 
in vorhandener Lage 
Haltlinie bleibt 
in vorhandener Lage 
50 
2.50 
2.50 
50 
50 
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
B B
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (1,5/1,5) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
S (1/1) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B B
BB
S (0,5/0,2) 
B B
B B
B B
BB
B B
BB
B B
BB
B B
B BS
SS
S (1/1) 
BB
B B
B B
B B
B B
BB
B B
B B
B B
S (1/1) 
SS
S
S
VZ 286-10 
VZ 1053-34 
VZ 1042 
VZ 1053 
VZ 237 
Ladezone 
3 Stellplätze entfallen 
2 Stellplätze entfallen 
Ladezone 
2 Stellplätze entfallen 
Ladezone 
werktags 8-19h 
VZ 286-20 
VZ 1053-34 
VZ 1042 
VZ 1053 
VZ 1053 
VZ 314-10 
VZ 239 
VZ 1022-10 
VZ 239 
VZ 1022-10 
VZ 237 
VZ 286-10 
VZ 1053-34 
VZ 1042 
VZ 1053 
VZ 314-10 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 314-20 
VZ 205, Größe 1 
VZ 267 
PSA: 961 
PSA: 497 
PSA: 859 
1.2 
1.1 
1
2.2 2.1 2
F2.1/A 
F1.1/A 
F1/A 
F2/A 
Steuergerät 
M1 
M2 
M3 
VD 
VD 
AHF1.1/2.1 
AHBLF1.1/2.1/aF 
AHF1 
AHBLF1/aF 
AHF2 
AHBLF2/aF 
VD21.1 
VD11.1 
ca. 20m 
vor Haltelinie 
ca. 40m 
vor Haltelinie 
VD21 
VD21.2 
VD11.2 
VD11 
ca. 20m 
vor Haltelinie 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung Riehler Straße 
1566 mm 511 mm
661/2 
2 Stellplätze entfallen 
5 Stellplätze werden in der Zeit 8-19 Uhr in Ladezonen umgewandelt 
mit Eintragung: Änderung des VZ 314-20 in 314-10 /  Ladezone Balthasarstraße 
1/Innenstadt Markierungs- und Beschilderungsplan 
Anlage 6.2 
Radfahrstreifen Riehler Straße 
vorgezogene Maßnahme überwiegend auf vorhandener Fahrbahndecke 
09.12.2020 Plan 2 von 5 
F. Fohlmeister 
C. Jankowski 
(661/4) (661/42)
Hr. Fohlmeister 
Mauracher 05.10.2020 
Hr. Möllers Hr. Dörkes Hr. Harzendorf 
642/1 LSA Rosa 18.01.2021 
Ladezone neu 
Fahrradparken neu 
Parken Bestand 
Parken Bestand - entfällt 
Neuaufteilung Nebenanlagen 
taktile Elemente,Noppenstein gem. akt. Standard 
taktile Elemente, Rillenstein gem. akt. Standard 
Kleinpflasterstreifen (als taktiles Leitelement) 
Materialien kleine bauliche Maßnahmen 
vorhandene Zufahrt 
Legende 
4.00 
4.00 
maßgeblich 
nachrichtlich 
Bemaßung

Anlage 6.5_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen

2428 Zeichen

Ladezone 
30t 
30t 
nur mit Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit Parkschein 
werktags 9-18h 
30t 
30t 
30t 
30t 
nur mit 
Parkschein 
9-21h 
nur
 mit 
Parkschein 
9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-16h 
XXL 
1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
2.75 
3.00 
3.00 
2.75 
1.00 
2.95 
3.09 
3.10 
50 
2.50 
2.00 
50 
2.50 
25.00 
18.00 
10.00 
Neusser Wall 
Oppenheimstraße 
Elsa-Brändström-Straße 
Riehler Straße 
Riehler Straße 
 Radweg 
 Radweg  Radweg 
Amsterdamer Straße 
Ladezo
ne 
Linien 140, AST 184 
Linien 140, AST 184 
3.01 3.01 2.50 
50 50 
2.50 3.17 2.99 
Zwischenzustand: 
Überplanung im Zuge des Programms 
"Rückbau freie Rechtsabbieger" 
mit Verknüpfung der Radverkehrsanlagen 
Beginn Absenkung 
Platte / Pflaster 
DIN 1451 
BUS 
Programm 
"Rückbau freie Rechtsabbieger" 
Programm 
"Rückbau freie Rechtsabbieger" 
S (1/1) 
S (1/1) 
S (1/1) 
S (1/1) 
B (0,5/0,2) 
S (1/1) 
B (0,5/0,2) 
BB
BB
S
S
S
S
S
S
SSBS
S (3/3) 
S (3/3) 
B
1
1.1 
1.2 
F3.3 
F1.1 
F1 
F3.2 
B1 
B4 (2 Blinker) 
B3 
7
7.1 
8.1 8
F5.3 F7.1 
F7 F5.2 
F3 
3
3.1 
3.2 
F3.1 
F1.3 
F1.2 
5
F5 
5.1 5.2 6.1 6
F5.1 F7.3 F7.2 
ca. 4 Stellplätze entfallen 
Entfall PSA 
VZ 237 
VZ 237 
PSA: 560 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung Riehler Straße 
1147 mm 535 mm
1/Innenstadt Markierungs- und Beschilderungsplan F. Fohlmeister 
C. Jankowski Anlage 6.5 
Radfahrstreifen Riehler Straße 
vorgezogene Maßnahme überwiegend auf vorhandener Fahrbahndecke 
09.12.2020 Plan 5 von 5 
(661/4) (661/42)
Hr. Fohlmeister 
4 Stellplätze entfallen 661/2 Mauracher 05.10.2020 
Hr. Möllers Hr. Dörkes Hr. Harzendorf 
642/1 LSA Rosa 18.01.2021 
Ladezone neu 
Fahrradparken neu 
Parken Bestand 
Parken Bestand - entfällt 
Neuaufteilung Nebenanlagen 
taktile Elemente,Noppenstein gem. akt. Standard 
taktile Elemente, Rillenstein gem. akt. Standard 
Kleinpflasterstreifen (als taktiles Leitelement) 
Materialien kleine bauliche Maßnahmen 
vorhandene Zufahrt 
Legende 
4.00 
4.00 
maßgeblich 
nachrichtlich 
Bemaßung

Anlage_3 Riehler Straße_GeschützteRadfahrstreifen_Prüfung

1332 Zeichen

9
6
17
9
19
6
11
17
4
6
15
4
3
13
3
3
AGN2
Nord
KUNEigel
Dokumentpfad: G:\66-BLW\661-4\661-4\RADWESEN\Straßenakte\1-Innenstadt\Riehler Straße\Projekt 661-5\GIS\Planung\20-09-30_RiehlerTurinerStraße.mxd
0 160 320 480 64080
Meter
Machbarkeit Geschützte Radfahrstreifen
Anzahl Kurzzeitparkplätze
Quelle: Bewohnerparken Stadt Köln für die 
Gebiete AGN2, KUN, Nord und Eigel 
(geringe Abweichungen möglich)
13
Geschützter Radfahrstreifen unmittelbar möglich
ohne Änderung / Einschränkungen weiterer Verkehrsfunktionen
keine Überfahrbarkeit des Radfahrstreifens 
zum Erreichen von Zufahrten, Stellplätzen etc. 
erforderlich
Geschützter Radfahrstreifen mit Eingriffen 
in den Parkraum möglich
Einschränkungen des Parkens erforderlich
Geschützter Radfahrstreifen nicht oder nur mit 
erheblichen baulichen Eingriffen (Bushalt) möglich
Ladezone (vorhanden / geplant)
Abbiegespur
private Zufahrt/ private Stellplätze / Zufahrt Tankstelle
Bushaltestelle
Kurzzeitparkplätze mit Bewohnerfreigabe
Radfahrstreifen Riehler Straße / Turiner Straße
Machbarkeit geschützter Radfahrstreifen
Übersichtskarte
Stand: September 2020
 Anlage 3
Geschützter Radfahrstreifen aus Verkehrs-
sicherheitsgründen nicht zu empfehlen
bauliche Elemente im Annäherungsbereich von 
Einmündungen und stark frequentierter Zufahrten 
sind zu vermeiden (v.a. Aral-Tankstelle)

Anlage 8 - Auszug BV Innenstadt 18.03.2021

6607 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 22.03.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Inne nstadt 
vom 11.03.2021  
öffentlich 
3.8 Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße 
3111/2020 
Ergänzter Beschluss (auf die Einzelabstimmung zur Ergänzung unter TOP 3.8.1 
wird hingewiesen): 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung: 
  
1. Auf der Riehler Straße in südlicher Fahrtrichtung im Abschnitt zwischen der 
Bushaltestelle Worringer Straße (südlich Elsa-Brandström-Straße) und Grees-
bergstraße und in nördlicher Fahrtrichtung im Abschnitt zwischen Theodor-
Heuss-Ring und der Spuraufweitung vor der Kreuzung Elsa-Brandström-
Straße den jeweils rechten Fahrstreifen in einen Radfahrstreifen umzuwan-
deln und auf der vorhandenen Fahrbahndecke zu markieren. Die Anzahl der 
durchgehenden Fahrstreifen reduziert sich von drei auf zwei Fahrstreifen je 
Fahrtrichtung. Im Abschnitt zwischen Bushaltestelle Worringer Straße und 
Riehler Platz entfallen auf der Riehler Straße hierdurch 7 Kurzzeitparkplätze 
am Fahrbahnrand. 
2. Auf der Riehler Straße auf Höhe des Ebertplatzes in beiden Fahrtrichtungen 
zwischen diesem neu einzurichtenden Radfahrstreifen und dem rechten Kfz-
Fahrstreifen einen zusätzlichen Sicherheitsraum zwischen dem Radfahrstrei-
fen und den Kfz-Fahrstreifen einzurichten. 
3. Zur Herstellung und Verbesserung der Erreichbarkeit von Aufstellflächen in 
der  
Blumenthalstraße und der Clever Straße, zur Verbesserung der Befahrbarkeit 
im Rahmen der Öffnung der Einbahnstraßen am Riehler Platz, zur Verbesse-
rung der Einfahrmöglichkeit in die Lupusstraße sowie zum Freihalten von 
Gehwegbereichen auf Höhe des Riehler Platzes insgesamt 12 Kurzzeitpark-
plätze zu entfernen. 
4. Auf der Riehler Straße insgesamt 7 Kurzzeitparkplätze in Ladezonen (werk-
tags 8 – 19 Uhr) umzuwandeln. 
Generell soll im Verlauf der Strecke des Radfahrstreifens eine möglichst weit-
gehende bauliche Trennung zwischen Auto- und Radspur hergestellt werden.

2 
 
Im Detail sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:  
– In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine 
durchgängige bauliche Trennung zu installieren. 
– Bei Kreuzungen und Einmündungen ist darauf zu achten, dass die Tren-
nung möglichst weit an den Kreuzungs - bzw. Einmündungsbereich ge-
zogen wird, um eine niedrige Abbiegegeschwindigkeit beim motorisier-
ten Verkehr zu erreichen. Insbesondere der Kreuzungsverkehr zur und 
von der Tankstelle sowie an den Sperrflächen auf dem Ebertplatz ist auf 
diese Art zu entschleunigen.  
– Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht 
baulich angelegten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. 
werden die baulichen Stellplätze in Radparken umgewandelt oder ent-
siegelt, um die bauliche Trennung über möglichst lange Strecken führen 
zu können. 
– Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden. 
– Dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung sind die Planung der 
baulichen Trennung vor Umsetzung mitzuteilen. 
– Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz 
soll eine vorgezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen. 
– Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Rieh-
ler Straße / Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen. 
– Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. 
nach der Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum 
Abbau freilaufender Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwal-
tung wird gebeten, hierfür eine separate Planung mit den ggf. notwendi-
gen, weitergehenden Umbauten im Kreuzungsbereich zu erstellen. 
Wir beauftragen die Verwaltung zu prüfen, ob im Bereich der Planung Tempo 
30 angeordnet werden kann. Hierbei sind sowohl die Aspekte Lärmschutz für 
Anwohnende als auch die Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

3 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 22.03.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt  
vom 11.03.2021  
öffentlich 
3.8.1 Änderungsantrag zu 3.8 - Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahr-
streifen Riehler Straße, gem. Änderungsantrag Grüne, SPD, Die Linke, 
Klimafreunde, Die Partei 
AN/0518/2021 
 
Generell soll im Verlauf der Strecke des Radfahrstreifens eine möglichst weitgehen-
de bauliche Trennung zwischen Auto- und Radspur hergestellt werden.  
Im Detail sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: 
– In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine durch-
gängige bauliche Trennung zu installieren. 
– Bei Kreuzungen und Einmündungen ist darauf zu achten, dass die Trennung 
möglichst weit an den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich gezogen wird, 
um eine niedrige Abbiegegeschwindigkeit beim motorisierten Verkehr zu errei-
chen. Insbesondere der Kreuzungsverkehr zur und von der Tankstelle sowie 
an den Sperrflächen auf dem Ebertplatz ist auf diese Art zu entschleunigen.  
– Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich 
angelegten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden die 
baulichen Stellplätze in Radparken umgewandelt oder entsiegelt, um die bau-
liche Trennung über möglichst lange Strecken führen zu können. 
– Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden. 
– Dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung sind die Planung der bau-
lichen Trennung vor Umsetzung mitzuteilen. 
– Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll ei-
ne vorgezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen. 
– Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Riehler 
Straße / Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen.

4 
 
– Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach 
der Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau frei-
laufender Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwaltung wird gebe-
ten, hierfür eine separate Planung mit den ggf. notwendigen, weitergehenden 
Umbauten im Kreuzungsbereich zu erstellen. 
Wir beauftragen die Verwaltung zu prüfen, ob im Bereich der Planung Tempo 30 an-
geordnet werden kann. Hierbei sind sowohl die Aspekte Lärmschutz für Anwohnende 
als auch die Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP zugestimmt.

Anlage 7 Auszug Verkehrsausschuss 02.03.2021

4615 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 04.03.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.03.2021  
öffentlich 
3.2 Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße 
3111/2020 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2021 
AN/0440/2021 
 
RM Wahlen führt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass auch hier für 
eine bessere Sicherheit der Radfahrenden eine deutliche bauliche Trennung ge-
wünscht werde. Zunächst sollte jedoch die Diskussion und das Votum der BV Innen-
stadt abgewartet werden. 
 
SE Wienke weist für die Fraktion Die Linke. auf ihre vorab schriftlich eingereichten 
Anmerkungen hin: 
Die Umlaufzeiten der Signalanlagen soll auf 90 Sekunden begrenzt w erden, um die 
Wartezeiten für querende Fußgänger*Innen und Querverkehr zu reduzieren. Hier 
konterkariert die Verw altung mit ihrer Einschätzung und der Weigerung die Umlauf-
zeiten anzupassen eindeutige Beschlüsse aus den zurückliegenden Jahren.   
  
Es gibt mehrere Beschlüsse Rat/ BV/ Luftreinhaltepläne, die genau das fordern. Die 
Verw altung begünstigt einseitig den Auto- und LKW-Verkehre und benachteiligt Teil-
nehmende des Umw eltverbundes. Ratsbeschluss vom 20. Mai 2010: „Die Behinde-
rungen im öffentlichen Straßenraum für Fußgängerinnen und Fußgänger sow ie Rad-
fahrerinnen und Radfahrer w erden bei der Erneuerung von Lichtsignalanlage suk-
zessive abgebaut. Dazu gehören insbesondere kürzere Umlaufzeiten an Ampeln und 
der grundsätzliche Abschied von der Anforderungsampel, es sei denn, Fußgängerin-
nen und Fußgänger sow ie Radfahrerinnen und Radfahrer bekommen unmittelbar 
Grün. Die Querung von mehrspurigen Straßen soll in einer durchgängigen Grünpha-
se möglich sein.“

2 
 
Der Beschluss fand Eingang in den Luftreinhalteplan und in das Klimaschutzkonzept 
der Stadt, w o ausdrücklich noch einmal auf den positiven Effekt hingew iesen w urde, 
den die “Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Gleichberechtigung von Radfahrern 
und Fußgängern an Lichtsignalanlagen (Fahrradampeln, Grüne Welle für Radfahrer) 
“ hätte.  
 
Zudem regt sie nachdrücklich an, auf dem Abschnitt entlang der Riehler Straße 
Tempo 30 anzuordnen und einen entsprechenden Verkehrsversuch zu starten. 
 
Die Verw altung nimmt zu den Umlaufzeiten w ie folgt Stellung: 
 
Die Umlaufzeit ergibt sich aus den aneinander Folgen von Phasen und Phasenüber-
gänge. An komplexen (großräumigen) Kreuzungen sind die sich hieraus ergebenden 
Zeiten sow ie die Varianz, die notw endig ist um Stadtbahnen bevorzugt abzuw ickeln, 
zur Bestimmung der Umlaufzeiten maßgeblich. Eine Synchronisation benachbarter 
Ampeln ist nur bei gleichen Umlaufzeiten möglich, ansonsten erfolgen verkehrsge-
fährdende „Überstauungen“ und Blockade von Kreuzungssituationen. In Spitzenzei-
ten ist daher oftmals eine höhere Umlaufzeit erforderlich. Gerade kurze Umlaufzeiten 
stehen dem Anspruch auf durchgängige Querung für zu Fuß gehende an großen 
Kreuzungen entgegen.   
 
SB Dr. Beese spricht in diesem Zusammenhang den barrierefreien Umbau der 
Stadtbahnstation Reichenspergerplatz an und bittet um Mitteilung, an welcher Stelle 
die Aufzüge an die Oberfläche gelangen.  
 
Seitens der SPD-Fraktion teilt RM Jäger Zustimmung zur Verwaltungsvorlage mit. 
Die Maßnahme sei ein weiterer guter Schritt für den Radverkehr. Wenn die BV In-
nenstadt keine gravierenden Änderungen habe, könne zudem auf Wiedervorlage im 
hiesigen Ausschuss verzichtet werden.  
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0440/2021): 
 
Der vorliegende Antrag wird wie folgt geändert:  
 
In Punkt 1, Zeile 4 wird das Wort „Radfahrstreifen“ durch „Radschutzstreifen“ ersetzt. 
Der Satz „Die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen reduziert sich von drei auf 
zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung.“ wird gestrichen. 
Punkt 2 wird gestrichen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 
 
2. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum im ersten Durchgang zur 
Anhörung in die BV Innenstadt. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion bei Ent-
haltung der FDP-Fraktion

3 
 
 
Hinweis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung 
wider; vielmehr wurde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im 
Vorfeld eingereicht (in kursiv-Schrift), um die Sitzungsdauer aus Infektions-
schutzgründen so kurz wie möglich zu halten.

Anlage 6.4_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen

4828 Zeichen

nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-16h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-16h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit Parkschein 
werktags 9-16h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parks
chein 
werkt
ags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-21h 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
Ladezone 
werktags 8-19h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 19-21h 
6m 
Riehler Straße 
Clever Straße 
Riehler Platz 
Alvenslebenstraße 
Worringer Straße 
Am Zuckerberg 
Riehler Platz 
Blumenthalstraße Blumenthalstraße 
P
P
Spurführungstafel 
anpassen 
Parkplatz 
Schilder versetzen 
2 Stellplätze entfallen 
Furtmarkierung 
wg. Sonderfall: 
Führung aus Einbahnstraße 
50 
2.50 3.00 3.00 
2.46 
3.00 3.00 2.50 
50 
Steuergerät 
3.92 
3.02 
2.02 
3.00 
5.00 
50 
2.50 3.00 3.00 
50 
2.50 
3.03 3.03 3.03 
5.00 
1.00 
3.05 3.05 2.50 
50 
2.97 3.00 2.50 
50 
2.00 4.53 
3.01 3.01 2.50 
50 50 
2.50 3.17 2.99 
2.96 3.10 2.50 
50 
1.00 
5.00 
1.00 
Kleinpflasterstreifen 
b=30 cm 
vorhandene Haltlinie schwärzen 
(Demarkieren nicht möglich u.a. wegen Spurbildung) 
vorh. FGÜ-Markierung erneuern 
vorh. FGÜ-Markierung erneuern 
Markierungsnägel an Haltlinie vor 
Beginn der Hauptmaßnahme entfernen (Bauhof) 
vorh. Furtmarkierung 
erneuern 
vorh. Furtmarkierung 
erneuern 
Gehwegverbindung 
P
P
P
P
P P P P
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
S (0,5/0,2) 
S (0,5/0,2) S (0,5/0,2) 
S (0,5/0,2) 
B B
B B
B B
B
S (1/1) 
B B
B B
BBB
BB
B B
BB
BB
B
BB
BB
B B
S S (1,5/1,5) 
S
S
S (1/1) 
3.1 
3
F3 
F3.1 
F1 
11.1 
1.2 
F1.1 
F2.3 
F2.2 
F4 
F4.1 
2 2.1 
6.1 6
R31 
R4 
BR4 
R41 
AHBLF3/aF 
AHBLF3.1/aF 
AHBLF1/aF 
AHBLF2.3/aF 
AHBLF1.1/aF 
AHBLF2.2/aF 
AHBLF4/aF 
AHBLF4.1/aF 
M1 
M2 
M3 
M4 
M5 
M6 
M7 
M8 M9 
PAut 
M
M
PAut 
M
PAut 
A
M
Ladezone 
2 Stellplätze entfallen 
2 Stellplätze entfallen 
Fahrradparken 
1 Stellplatz entfällt 
Fahrradparken 
1 Stellplatz entfällt 
ca. 3 Stellplätze entfallen 
Schilder tauschen 
1 Stellplatz entfällt 
Schilder tauschen 
2 Stellplätze entfallen 
2 Stellplätze auf Gehweg entfallen 
Verkehrszeichen 314 
inkl.ZZ an neuen Pfosten 
VZ 286-10 
VZ 1053-34 
VZ 1042 
VZ 1053 
VZ 237 
VZ 1000-32 
VZ 1000-32 
Verkehrszeichen 314 
inkl.ZZ an neuen Pfosten 
VZ 205, Größe 1 
VZ 1000-32 
VZ 301 
Verkehrszeichen 314 
inkl.ZZ ummontieren 
VZ 1000-32 VZ 1022-10 
VZ 1022-10 
Verkehrszeichen 
versetzen 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 1022-10 
VZ 205, Größe 1 
VZ 1000-32 
VZ 205, Größe 1 
VZ 267 
PSA: 487 
PSA: 488 
PSA: 924 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung Riehler Straße 
983 mm 534 mm
F. Fohlmeister 
C. Jankowski 
1/Innenstadt Markierungs- und Beschilderungsplan 
Anlage 6.4 
Radfahrstreifen Riehler Straße 
vorgezogene Maßnahme überwiegend auf vorhandener Fahrbahndecke 
09.12.2020 Plan 4 von 5 
(661/4) (661/42)
Hr. Fohlmeister 
661/2 
12 Stellplätze entfallen 
2 Stellplätze werden in der Zeit 8-19 Uhr in Ladezonen umgewandelt Mauracher 05.10.2020 
664/1 Taktile Leitelemente Sämann 20.01.2020 
2 Stellplätze Höhe Riehler Platz Nordseite entfallen zusätzlich 
1 Stellplatz Höhe Riehler Platz Südseite verbleibt FF 20.11.2020 
Hr. Möllers Hr. Dörkes Hr. Harzendorf 
642/1 LSA Rosa 18.01.2021 
Ladezone neu 
Fahrradparken neu 
Parken Bestand 
Parken Bestand - entfällt 
Neuaufteilung Nebenanlagen 
taktile Elemente,Noppenstein gem. akt. Standard 
taktile Elemente, Rillenstein gem. akt. Standard 
Kleinpflasterstreifen (als taktiles Leitelement) 
Materialien kleine bauliche Maßnahmen 
vorhandene Zufahrt 
Legende 
4.00 
4.00 
maßgeblich 
nachrichtlich 
Bemaßung

Anlage_2 Riehler Straße_Prüfaufträge an die Verwaltung aus Bürgereingaben

7557 Zeichen

1 
Anlage 2 
Radverkehrskonzept Innenstadt 
hier: Radfahrstreifen Riehler Straße 
Prüfaufträge an die Verwaltung aus Bürgereingaben gem. § 24 GO mit 
Prüfauftragsbeschluss durch die Bezirksvertretung Innenstadt 
Folgende Prüfaufträge wurden auf der Grundlage von Bürgereingaben von der 
Bezirksvertretung Innenstadt an die Verwaltung erteilt: 
Az.: 02-1600-140/16 (BV1 3483/2016) 
a. Prüfauftrag: Einrichtung einer „Protected Bike Lane“ im Rahmen der Planungen
zur Umgestaltung der Riehler Straße und der Turiner Straße zu prüfen.
Az.: 02-1600-60/15 (BV1 3926/2016) 
Prüfauftrag: Sanierung der Riehler Straße zwischen Amsterdamer Straße und 
Ebertplatz mit folgenden Einzelaufträgen zur grundlegenden Gestaltung und 
verkehrstechnischen Abwicklung der Verkehre auf der Riehler Straße: 
b. Querschnittsaufteilung mit zwei durchgehenden Fahrstreifen mit einer Breite 
von jeweils 3,25 m plus Radstreifen mit einer Breite von 1,60 m und jeweils    
0,5 m Sicherheitsabstand soll zum fließenden Verkehr und zu parkenden 
Fahrzeugen markiert werden.
c. Der Radstreifen in Richtung der Innenstadt soll bis zur Greesbergstraße geführt 
werden.
d. Die Bushaltestelle Reichensperger Platz soll als Buskap ausgebildet werden
(barriefreier Ausbau).
e. Der freifließende Rechtsabbiegestreifen aus der Weißenburgstraße soll zu 
Gunsten von Stellplätzen entfallen.
f. Die Umlaufzeiten der Signalanlagen soll auf 90 Sekunden begrenzt werden, um 
die Wartezeiten für querende Fußgänger*Innen und Querverkehr zu reduzieren. 
sowie folgenden Einzelaufträgen der BV 1 zu bautechnischen Details und zur 
technischen Ausstattung der Riehler Straße: 
g. Deckschicht soll mit lärmoptimiertem Asphalt (LOA) hergestellt werden.
h. Der Einfahrquerschnitte und Radien in die Merlostraße und die Wörthstraße
sollen zur Reduzierung der Geschwindigkeit einbiegender Fahrzeuge verringert
werden.
i. Die Kreuzung mit der Hülchrather Straße und Balthasarstraße soll zu einer T-
Einmündung zusammengefasst werden und das Parken in dem Bereich baulich
geordnet werden.
j. Die Baumscheiben sollen vergrößert werden und der schadhafte Gehweg saniert
werden.
k. Die Beleuchtung soll auf LED umgestellt werden.

2 
zu Prüfaufträgen a. und b.: 
Das Prinzip „protected bike lane“ (PBL) lässt sich im deutschen Sprachgebrauch mit 
„geschützte Radfahrstreifen“ (GRS) übersetzen. Es handelt sich straßenverkehrsrechtlich um 
einen Radfahrstreifen der zur Kfz-Fahrbahn mit einem Sicherheitsraum mit 
Absperrelementen abgegrenzt ist. Der Einsatz von PBL ist nur dann sinnvoll, wenn hinter 
dem abgesperrten Radfahrstreifen keine Flächen in dichter Folge verortet sind, die mit 
Kraftfahrzeugen von der Hauptfahrbahn aus erreichbar sein müssen. Hierzu zählen 
insbesondere Abbiegefahrstreifen private Grundstückszufahrten, Ladezonen, öffentliche 
Parkstände (soweit diese beibehalten werden sollen) sowie Bushaltestellen am 
Fahrbahnrand. Für den gesamten Streckenzug aus Riehler Straße und Turiner Straße wird 
in Anlage 3 die Machbarkeit von geschützten Radfahrstreifen auf Grundlage der 
verkehrlichen Flächennutzung in den Nebenanlagen und Randbereichen dargestellt. 
Zudem sollte bei der Querschnittsaufteilung sichergestellt sein, dass der Einsatz eines 
Sicherheitsraums nicht zu einem schmaleren Radfahrstreifen führt. Nach positiven 
Erfahrungen sollte in der Kölner Innenstadt das Regelmaß von 2,5 Meter Richtschnur für die 
Breite zukünftiger Radfahrstreifen beibehalten werden. 
Daraus abgeleitet ergeben sich für die ca. 9,0 Meter (≥ 8,97 Meter) breite Fahrbahn der 
Riehler Straße die in Anlage 4 dargestellten Querschnittsvarianten mit Radfahrstreifen 
(Variante 1) bzw. mit Radfahrstreifen mit Sicherheitsraum und Absperrelementen (Variante 
2). Aufgrund der erforderlichen seitlichen Abstandsflächen darf das Mindestmaß von 0,75 
Metern für den Sicherheitsraum nicht unterschritten werden, die Kfz-Fahrstreifen 
entsprechen mit 3,0 Metern dem nach RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) 
vorgesehenen Maß für Kfz-Fahrstreifen die neben Radfahrstreifen angelegt sind. Schmalere 
Fahrbahnen sind aufgrund der Zuordnung der Riehler Straße zum Netz des Lkw-
Führungskonzepts nicht anwendbar. 
Fazit: Unter Berücksichtigung der Struktur der Fahrbahnrandbereiche und der 
erzielbaren Breite des Radfahrstreifens ist die Führungsform „protected bike lane“ 
überwiegend nicht die geeignete Führungsform für den Radverkehr. Es wird daher 
empfohlen, den Einsatz eines Sicherheitsraumes auf den zentralen Bereich auf Höhe 
des Ebertplatzes zu beschränken (siehe hierzu auch Beschlusspunkt 2).  
zu Prüfauftrag c: 
Der Prüfauftrag wird mit der Planung aufgegriffen und umgesetzt. Da über die 
Greesbergstraße der Anschluss an die Hauptradachse Eigelstein hergestellt wird, ist dieser 
Anschlusspunkt im Netzzusammenhang als Zwischenschritt sinnvoll. Im 
Radverkehrskonzept Innenstadt ist darüber hinaus vorgesehen, dass der Radfahrstreifen 
über die Turiner Straße und in der weiteren Folge über die gesamte Nord-Süd-Fahrt mit 
Anschluss an die bereits eingerichteten Radfahrstreifen an der Ulrichgasse fortgeführt wird. 
Dieser Anschluss ist insbesondere für schnellere Radfahrende vor dem Hintergrund 
bedeutend, dass der Eigelstein künftig zu einem autofreien Bereich mit der Führung von 
Fuß- und Radverkehr im Mischbetrieb umgestaltet wird. 
zu Prüfauftrag d: 
Die Ausbildung der Bushaltestellen als Buskaps im Zuge der kurzfristigen Maßnahme ist 
nicht zielführend, da diese auf die Fläche des Radfahrstreifens gebaut werden müssten. Die 
barrierefreie Gestaltung der Bushaltestellen entlang der Riehler Straße (Linie 140) kann 
unabhängig von der hier vorgelegten Maßnahme nach der Priorisierung aus dem 
Nahverkehrsplan erfolgen. Die vorgesehene Markierung im Bereich der Bushaltestellen 
ermöglicht die unmittelbare, barrierefreie Ausbildung als Fahrbahnrandhaltestellen.

3 
zu Prüfauftrag e: 
Der Wegfall der direkten Rechtsabbiegemöglichkeit aus der Weißenburgstraße zugunsten 
von Parkplätzen (Prüfauftrag e) wird im Rahmen der Planung insofern berücksichtigt, dass 
die Durchfahrt für Kfz gesperrt wird. Nach dem Muster von kurzfristigen Maßnahmen für 
freilaufende Rechtsabbieger werden dabei Poller eingesetzt, um die Durchfahrt zu 
unterbinden. Auf den freiwerdenden Flächen werden allerdings Fahrradstellplätze 
eingerichtet.   
Für Radfahrende aus dem Bezirk Nippes über Lentstraße und Merlotstraße wird die direkte 
Zufahrtsmöglichkeit zum Radfahrstreifen auf der Riehler Straße hingegen durch die 
Markierung eines Schutzstreifens offen gelassen. 
zu Prüfauftrag f: 
Die Umstellung der Umlaufzeit der Lichtsignalanlagen auf 90 Sekunden wird nicht 
empfohlen. Auf der Riehler Straße werden derzeit bereits tageszeitabhängig 
Signalprogramme je nach Verkehrsaufkommen mit unterschiedlichen Umlaufzeiten 
geschaltet. In den verkehrsstarken Zeiten ein langer Umlauf, in verkehrsarmen Zeiten kurze 
Umläufe. Durch die künftige Reduzierung der Verkehrsflächen durch Umwandlung von 
Fahrspuren in Radfahrstreifen wird bereits die Leistungsfähigkeit der Ampeln reduziert. Die 
Reduzierung der Umlaufzeit würde eine weitere Reduzierung der Leistungsfähigkeit 
bedeuten. Stauerscheinungen und eine Verschlechterung der Luftqualität wäre die Folge. 
Eine Anpassung der Umlaufzeiten für diesen Straßenzug ist daher nicht zu empfehlen. 
zu den Prüfaufträgen g bis k: 
Die zu prüfenden Maßnahmen erfordern umfangreiche Eingriffe in die bauliche Gestaltung 
des Straßenraums. Die Prüfung im Rahmen der hier vorgelegten, kurzfristig 
umzusetzenden Maßnahme ist nicht zielführend.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

2166 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
× Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
× Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
Im Rahmen der Erstellung des 
Radverkehrskonzepts Innenstadt (RVKI) 
wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Die 
Maßnahme „Radfahrstreifen Riehler 
Straße“ wurde dabei als Bestandteil der 
Nord-Süd-Fahrt als eine der BIG5-
Maßnahmen festgelegt. 
× Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Die Maßnahme „Radfahrstreifen Riehler 
Straße“ durch Umwandlung einer Kfz-
Fahrspur in einen Radfahrstreifen ist mit 
geringem baulichem Aufwand und somit 
noch im Jahr 2021 realisierbar. 
Alternative Führungsformen für den 
Radverkehr erfordern eine mehrjährige 
Planungs- und Realisierungszeitraum 
(bauliche Radwege) oder sind nicht 
praktikabel („protected bike lane“ – siehe 
Vorlage). 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen  Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Ausschuss

14774 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3111/2020 
Freigabedatum1 
 19.02.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung: 
  
1. auf der Riehler Straße in südlicher Fahrtrichtung im Abschnitt zwischen der Bushaltestelle 
Worringer Straße (südlich Elsa-Brandström-Straße) und Greesbergstraße und in nördlicher 
Fahrtrichtung im Abschnitt zwischen Theodor-Heuss-Ring und der Spuraufweitung vor der 
Kreuzung Elsa-Brandström-Straße den jeweils rechten Fahrstreifen in einen Radfahrstreifen 
umzuwandeln und auf der vorhandenen Fahrbahndecke zu markieren. Die Anzahl der durch-
gehenden Fahrstreifen reduziert sich von drei auf zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Im Ab-
schnitt zwischen Bushaltestelle Worringer Straße und Riehler Platz entfallen auf der Riehler 
Straße hierdurch 7 Kurzzeitparkplätze am Fahrbahnrand. 
 
2. auf der Riehler Straße auf Höhe des Ebertplatzes in beiden Fahrtrichtungen zwischen diesem 
neu einzurichtenden Radfahrstreifen und dem rechten Kfz-Fahrstreifen einen zusätzlichen Si-
cherheitsraum zwischen dem Radfahrstreifen und den Kfz-Fahrstreifen einzurichten. 
 
3. zur Herstellung und Verbesserung der Erreichbarkeit von Aufstellflächen in der  
Blumenthalstraße und der Clever Straße, zur Verbesserung der Befahrbarkeit im Rahmen der 
Öffnung der Einbahnstraßen am Riehler Platz, zur Verbesserung der Einfahrmöglichkeit in die 
Lupusstraße sowie zum Freihalten von Gehwegbereichen auf Höhe des Riehler Platzes ins-
gesamt 12 Kurzzeitparkplätze zu entfernen. 
 
4. auf der Riehler Straße insgesamt 7 Kurzzeitparkplätze in Ladezonen (werktags 8 – 19 Uhr) 
umzuwandeln. 
 
Verkehrsausschuss 02.03.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
Verkehrsausschuss 20.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  350.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) wurden im Juni 2016 vom Verkehrsausschuss als 
Beschlusspunkt 6 die sogenannten „Eimerplanmaßnahmen“ beschlossen. Unter anderem auf der 
Riehler Straße sollen durch Ummarkierungen und kleine Umbauten die Verkehrsflächen neu aufge-
teilt werden. Aufgrund anderer Prioritäten (u. a. Kölner Ringe, Magnusstraße, Christophstraße) ver-
zögerte sich die Maßnahme.  
 
Für das Jahr 2021 ist geplant, die Lichtsignalanlage am Reichenspergerplatz zu erneuern. Im An-
schluss an die LSA-Erneuerung soll nun zeitnah im III./IV. Quartal 2021 die geplante Maßnahme Rie-
hler Straße umgesetzt werden. Die Erneuerung der Lichtsignalanlage ist über das Erneuerungspro-
gramm bereits beschlossen (s. Vorlagen-Nr.: 4456/2007) und deshalb nicht Bestandteil dieser Vorla-
ge. Die Kosten der LSA-Erneuerung von 130.000 Euro (brutto) sind somit nicht in den haushaltsmä-
ßigen Auswirkungen der hier vorgelegten Maßnahme enthalten. 
 
Die Planung zur Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts wird hiermit in südlicher Fahrtrichtung für 
den Abschnitt zwischen der Bushaltestelle Worringer Straße (südlich Elsa-Brandström-Straße) und 
Greesbergstraße und in nördlicher Fahrtrichtung für den Abschnitt zwischen Theodor-Heuss-Ring und 
Elsa-Brandström-Straße vorgelegt (siehe Übersichtslageplan in Anlage 5 und Markierungs- und 
Beschilderungspläne in Anlage 6).

3 
 
Schadhafte Teilabschnitte der Fahrbahndecke im Bereich des geplanten Radfahrstreifens werden im 
Rahmen von vorgezogenen Maßnahmen ausgebessert. Eine vollständige Sanierung der Fahrbahn-
decke ist aufgrund der vorhandenen Wurzelschäden im Bereich des fahrbahnbegleitenden Baumbe-
standes nicht möglich. Hierfür ist eine Generalsanierung erforderlich, die erst später durchgeführt 
werden kann. 
 
Mit dieser Vorlage wird zudem auf Prüfaufträge an die Verwaltung aus Bürgereingaben gem. § 24 GO 
mit Beschluss durch die Bezirksvertretung Innenstadt eingegangen. Die Stellungnahmen zu den ein-
zelnen Prüfaufträgen (u.a. Prüfauftrag „protected bike lane“) sind Anlage 2 zu entnehmen. 
 
 
zu den Beschlusspunkten 1 und 2:  
 
Grundsätzliches: Erfordernis einer Radverkehrsanlage und rückläufige Verkehrsmengen im 
Kraftfahrzeugverkehr 
 
Die radverkehrsfreundliche Gestaltung der Nord-Süd-Fahrt mit der Riehler Straße ist eine der fünf 
Hauptmaßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt („Big-5 Maßnahmen“). Um auf der Rieh-
ler Straße eine Radverkehrsanlage zu schaffen, muss der vorhandene Verkehrsraum neu aufgeteilt 
werden; dabei wird in beiden Fahrtrichtungen jeweils die rechte Kfz-Spur in eine Radspur umgewan-
delt. Die Flächenneuaufteilung erfolgt analog zu den in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen 
auf der südlichen Nord-Süd-Fahrt (Ulrichgasse, Tel-Aviv-Straße) oder den Kölner Ringen und sieht 
somit einen Radfahrstreifen mit Regelbreite 2,50 m vor. Diese Breite ermöglicht Radfahrenden kom-
fortable Bewegungsräume und macht ein Überholen langsamerer Radfahrender innerhalb des Rad-
fahrstreifens möglich. Zu parkenden Fahrzeugen wird ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen von 
0,5 m Breite angelegt. 
 
Die tägliche Kfz-Verkehrsbelastung auf der Riehler Straße ist in den letzten 20 Jahren stark rückläu-
fig. Der Rückgang lässt sich exemplarisch anhand der Querschnittsbelastung für den Abschnitt süd-
lich Elsa-Brandström-Straße nachvollziehen: Im Jahr 2001 wurden hier noch 45.500 Kfz / Tag und im 
Jahr 2013 noch 33.200 Kfz / Tag gezählt, zuletzt lag die Querschnittsbelastung bei der Zählung im 
Januar 2019 dort noch bei 27.300 Kfz. Auch im Abschnitt mit der vergleichsweise höchsten Quer-
schnittsbelastung zwischen Sedanstraße und Ebertplatz wurden bei der Zählung 2019 lediglich knapp 
28.000 Kfz / Tag gezählt. Der gesamte Verkehrsraum für den motorisierten Individualverkehr ist somit 
überdimensioniert, sodass eine Neuaufteilung analog zur bereits umgesetzten Maßnahme Ulrichgas-
se (Umsetzung 2017 und 2018) empfohlen wird. 
 
Das heutige und zukünftige Kfz-Verkehrsaufkommen kann zwischen den beiden Knotenpunkten mit 
den Hauptverkehrsstraßen Amsterdamer Straße/Elsa-Brandström-Straße (im Norden) und Theodor-
Heuss-Ring/Ebertplatz (im Süden) auf zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung für den Kraftfahrzeugver-
kehr in mindestens ausreichender Qualität abgewickelt werden.  
 
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bleibt aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorgaben weiterhin 
bei 50 km/h. 
 
Der Anschluss an den nördlichen Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Elsa-Brandström-Straße erfolgt 
mit einer Zwischenlösung. Der Knotenpunkt wird über das Programm „freilaufende Rechtsabbieger“ 
als einer der fünf Knotenpunkte der Priorität 1 neu überplant. 
 
 
Planungsgrundsätze: Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Überlegungen ergeben 
sich folgende Grundsätze für die vorgelegte Planung:  
 
Für den Radverkehr: 
 
• Neuschaffung eines durchgängigen Radfahrstreifens mit einer Breite von 2,50 m und einem Si-
cherheitstrennstreifen von 0,5 m zu Ladezonen/Flächen für das Kurzzeitparken,

4 
• Aufstellflächen in den Nebenrichtungen, 
• vorgezogene Haltelinien für den Radverkehr auf der Hauptrichtung, 
• direktes und indirektes Linksabbiegen für den Radverkehr auf der Hauptrichtung, 
• Roteinfärbung an Einmündungen, 
• Öffnung der Einbahnstraßen Riehler Platz (östlich und westlich der Riehler Straße) und  
Blumenthalstraße für den gegenläufigen Radverkehr und 
• bedarfsgerechte Ausweitung des Angebots an Fahrradstellplätzen am Riehler Platz und am Rei-
chensperger Platz. 
 
 
Für den Kfz-Verkehr: 
 
• Reduzierung der Fahrspuranzahl um eine durchgängige Fahrspur auf zwei durchgängige Fahr-
spuren in beiden Fahrtrichtungen, 
• Wegfall von 7 Kurzzeitparkplätzen durch Einrichtung des Radfahrstreifens und 
• bedarfsgerechte Einrichtung von neuen Ladezonen (werktags 8 – 19 Uhr) u.a. für KEP-
Dienstleister zur Vermeidung von Ladevorgängen in zweiter Reihe. 
 
 
Für den Fußverkehr/barrierefreie Gestaltung: 
 
• Signifikante Reduzierung der Mitbenutzung von Gehwegen durch unsichere Radfahrende  
(nach Erfahrungen aus der Begleitforschung zur Maßnahme Radfahrstreifen Ulrichgasse) und 
• Ausstattung des Kreuzungsbereichs Riehler Platz mit taktilen Leitelementen. 
 
Ergebnis Prüfauftrag „protected bike lane“ (geschützte Radfahrstreifen): 
 
Für die ausführliche Stellungnahme zum Prüfauftrag „protected bike lane“ wird auf die Anlage 2 ver-
wiesen.  
 
Als Fazit ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der Faktoren „Struktur der Fahrbahnrandberei-
che“ und „Breite des Radfahrstreifens“ die Führungsform „protected bike lane“ überwiegend nicht die 
geeignete Führungsform für den Radverkehr auf der Riehler Straße ist. Es wird daher empfohlen, den 
Einsatz eines Sicherheitsraumes auf den zentralen Bereich auf Höhe des Ebertplatzes zu beschrän-
ken (siehe hierzu auch Beschlusspunkt 2).  
 
Programm „Rückbau freilaufender Rechtsabbieger“: 
 
Bereits oben genannt wurde der Knotenpunkt Riehler Straße/Amsterdamer Straße/Elsa-Brandström-
Straße, welcher als einer der fünf Knotenpunkte der Priorität 1 über das Programm „freilaufende 
Rechtsabbieger“ überplant wird.  
 
Im Zuge der hier vorgelegten Maßnahme wird der freilaufende Rechtsabbieger Theodor-Heuss-
Ring/Riehler Straße mit einem Schutzblinker ausgestattet.  
 
Der freilaufende Rechtsabbieger Clever Straße/Riehler Straße wird durch Abpollern aus dem 
Betrieb genommen. Folgende Vorteile für den Verkehrsablauf ergeben sich: 
 
• Die Zufahrt wird insgesamt übersichtlicher, u. a. auch mit Blick auf die Anbindung der Nebenfahr-
bahn Riehler Platz. 
• Die einstreifige Zufahrt ermöglicht für den Radverkehr die Markierung eines Vorbeifahrstreifens, 
um sich an der aufgeweiteten Aufstellfläche aufzustellen. 
• Für die Radfahrenden in der Hauptrichtung Riehler Straße entfällt der Konflikt mit dem Rechtsein-
bieger aus der Clever Straße. 
• Es wird zusätzlich eine (heute nicht vorhandene) Verbindung für zu Fuß Gehende zum östlichen 
Gehweg der Clever Straße hergestellt.

5 
Entfall bewirtschafteter Stellplätze/Reduzierung der Parkgebühreneinnahmen: 
 
Durch den Entfall der bewirtschafteten Stellplätze für die neu eingerichteten Radfahrstreifen im Ab-
schnitt zwischen Bushaltestelle Worringer Straße und Riehler Platz ist mit einer Reduzierung der 
Parkgebühreneinnahmen in Höhe von 480 € pro Jahr zu rechnen.  
 
 
zu Beschlusspunkt 3: 
 
Im September 2019 wurde an der Riehler Straße eine Parkraumuntersuchung durchgeführt. Im 
Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass die Kurzzeitparkplätze an der Riehler Straße in 
allen Zeitbereichen der Erhebung (10.00-11.00 Uhr; 16.00-17.00 Uhr und 22.00-23.00 Uhr) eine Aus-
lastung zwischen 90 % und 100 % aufweisen. 
 
Ungeachtet dieser Parkraumnachfrage in den Bewohnerparkvierteln AGN 2 und KUN ist der Wegfall 
der Kurzzeitparkplätze zur Herstellung und Verbesserung der Erreichbarkeit von Aufstellflächen in der 
Blumenthalstraße und der Clever Straße sowie zur Verbesserung der Befahrbarkeit im Rahmen der 
Öffnung der Einbahnstraßen am Riehler Platz erforderlich. Im Sinne einer Optimierung des Netzzu-
sammenhangs wird zudem die Verbesserung der Einfahrmöglichkeit in die Lupusstraße durch Weg-
fall von zwei Stellplätzen empfohlen. 
 
Durch die beschriebenen Maßnahmen entfallen insgesamt 11 Kurzzeitparkplätze. Durch den Entfall 
dieser bewirtschafteten Stellplätze ist mit einer Reduzierung der Parkgebühreneinnahmen in Höhe 
von 1.080 € pro Jahr zu rechnen. 
 
 
zu Beschlusspunkt 4: 
 
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 (AN/1191/2018) sind entlang 
von Radspuren und Radwegen in regelmäßigen Abständen Ladezonen einzurichten, die ein Ent- und 
Beladen ermöglichen, ohne die Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur zu belegen und damit andere Ver-
kehrsteilnehmende zu gefährden. Dazu sollen in regelmäßigen Abständen Stellplätze in Ladezonen 
umgewandelt werden. Besonders die neu angelegten Radspuren gilt es auf diese Weise zu schützen. 
Dieser Beschluss wird durch die Einrichtung von drei Ladezonen auf der Riehler Straße in Fahrtrich-
tung stadteinwärts umgesetzt. In Fahrtrichtung stadtauswärts stehen unter Berücksichtigung der städ-
tebaulichen Strukturen (überwiegend Großstrukturen) nach den Beobachtungen ausreichend Flächen 
für Ladevorgänge zur Verfügung (Zufahrten, Stellflächen, Vorfahrten in den Nebenanlagen). 
 
Durch die beschriebenen Maßnahmen werden 7 Kurzzeitparkplätze tagsüber in Ladezonen (werktags 
8:00 – 19:00 Uhr) umgewandelt. Durch den Entfall dieser bewirtschafteten Stellplätze ist mit einer 
Reduzierung der Parkgebühreneinnahmen in Höhe von 950 € pro Jahr zu rechnen. 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme stehen im Teilergebnis 1201, Straßen, Wege, Plätze, in 
der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hpl 2020/2021 im Haushalts-
jahr 2021 zur Verfügung. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. 
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die 
hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.

6 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Stellungnahmen zu Prüfaufträgen an die Verwaltung aus Bürgereingaben gem. § 24  
       GO mit Beschluss durch die Bezirksvertretung Innenstadt 
Anlage 3 – Machbarkeit von Geschützten Radfahrstreifen („protected bike lane“) 
Anlage 4 – Regelquerschnitt: Querschnittsvarianten mit Radfahrstreifen (Variante 1)  
                  und geschütztem Radfahrstreifen (Variante 2) 
Anlage 5 – Übersichtslageplan - Radfahrstreifen Riehler Straße / Turiner Straße 
Anlage 6 – Markierungs- und Beschilderungspläne (1:250)

Anlage 6.1_Plan_2_10-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen

3630 Zeichen

Ladezone 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-1h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
XXL 
Bitte einordnen 
5.10 
5.53 
5.00 
1.75 
2.00 
1.00 
3.00 
3.03 
1.00 
3.00 
3.00 
1.00 
6.00 
50 
2.50 
2.50 
50 
4.75 
2.98 
2.98 
50 
2.50 
50 
2.50 
2.50 
50 
3.24 3.25 
2.50 
2.50 
50 
2.50 
5.00 
6.00 
6.29 
5.93 
3.00 
2.66 
3.17 
3.00 
3.10 
2.92 
5.97 
6.62 
6.86 
P
KVB 
Dienstfahrzeug 
frei 
Greesbergstraße 
Thürmchenswall 
Turiner Straße 
Ebertplatz 
Domstraße 
Theodor-Heuss-Ring 
Theodor-Heuss-Ring 
Ebertplatz 
Riehler Str. 
Thürmchenswall 
Ebertplatz 
Sondersignal BUS 
mit eigener Phase 
(Balkensignal, 
kein Permissivsignal 
möglich wegen indirektem 
Linksabbiegen Rf!) 
Linien 140, AST 184 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 1012-31 
Haltlinie BUS 
Sperrfläche abfräsen 
und erneuern 
662: erhebliche Bedenken gegen den Einbau von Pollern im Fahrbahnbereich 
Vorschlag: Markierung nur Sperrflächen, bei Bedarf können Sichtzeichen nachgerüstet werden 
VZ 237 
auf neuen Pfosten 
in der Lage 
des vorh. Pollers 
662: erhebliche Bedenken gegen den Einbau von Pollern im Fahrbahnbereich 
Vorschlag: Markierung nur Sperrflächen, bei Bedarf können Sichtzeichen nachgerüstet werden 
Programm "Rückbau freilaufende Rechtsabbieger": 
Hier Nachrüsten von Schutzblinker (Baukastensystem) 
VZ 237 
P
P
P
P
P
B
B
B
B
B
B
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B
B
S
S
B
S
S
B
B
B
B
B
B
B S
S
S
S
BB
B
B
B
B
BS
S
S
B
B
B
B
B
B
B
B
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (3/3) 
B (3/3) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
S
SS (1/1) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
B (0,5/0,2) 
4.1 
4
1.3 
1.2 
F3.3 
AHBLF1.1 
F1.1 
AHBLF3.5 
F3.5 
1.1 
F1 
AHBLF1 
1
3.2 F3.1 
F3 
3.1 
3
F1.2 
F1.3 
F3.2 
F2.1 
2.3 
2.1 
2
F2 
F3.4 AHBLF3.4 
AHBLF9.1 
9.1 
F9.1 F9 
9
AHBLF9 
2.2 
1 BUS 
BD3 
X
X
X
X
X
209-30 an Peitschen 
209-30 oder 
Sonderform 
gekröpft links 
an Mast links 
kleine bauliche Anpassung: 
Plattenumlage orthogonal 
verlegte Gehwegplatten 
mit weißem Läufer 
X
PSA: 498 
3.1 
3
3.2 
2 2.1 2.2 
1
1.1 
1.2 
1.3 
F1.2 
FR2.1 
F2 
F1 
FR1.1 
F3.2 
F3.3 
F3.1 
F3 
BFR2.1 
Ø300 Wechsel 
R3.4 
hier: Zwischenzustand Zufahrt Turiner Straße 
für Zielkonzept Knotenpunkt Ringe/Nord-Süd-Fahrt 
Diskussion von Planvarianten erforderlich 
hier: Zwischenzustand Zufahrt Ebertplatz/Ringe 
Zielkonzept für diesen Kreuzungsbereich Ringe/Nord-Süd-Fahrt 
macht Diskussion von Planvarianten erforderlich 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung Turiner Straße 
1411 mm 394 mm
Innenstadt 
02.12.2020 
Jankowski/29.09.2020 
Fohlmeister/29.09.2020 Markierungs- und Beschilderungsplan 
Anlage 6.1 
Radverkehrskonzept Innenstadt 
Radfahrstreifen Riehler Straße - Abschnitt Ebertplatz - ZWISCHENLÖSUNG 
1 von 5 
Hr. Fohlmeister Hr. Möllers Hr. Dörkes Hr. Harzendorf 
642/1 LSA Rosa 18.01.2021 
Parken Bestand - wird beibehalten 
Plattenumlage Gehwegplatten 
Neuaufteilung Nebenanlagen 
Legende 4.00 
4.00 
maßgeblich 
nachrichtlich 
Bemaßung

Anlage_4_RiehlerStraße_Querschnittsvarianten

1347 Zeichen

Bestand 
Querschnitt 1 Richtung Riehler Platz 
Gehweg Parken Fahrspur Fahrspur Fahrspur Grünstreifen Fahrspur Fahrspur Fahrspur 
Variante 1 
Beibehalten der Parkfläche in den Baumscheiben 
Querschnitt 1 Richtung Riehler Platz 
Gehweg Gehweg Radfahrstreifen 
(inkl. Markierung) 
Fahrspur Grünstreifen Fahrspur Fahrspur Parken Fahrspur 
Gehweg 
Variante 2 
Fahrradparken und Anlieferungszonen in den Baumscheiben 
Querschnitt 1 Richtung Riehler Platz 
Gehweg Gehweg Fahrspur Grünstreifen Fahrspur Fahrspur Grünstreifen/ Fahrradparken Sicherheitsraum 
(inkl. Markierung 
zur Fahrbahn) 
Fahrspur 
Höhe Haus-Nr. 71/73 O
Höhe Haus-Nr. 71/73 O
Höhe Haus-Nr. 71/73 O
W
W
W
Radfahrstreifen 
(inkl. Markierung) 
Sicherheits- 
trennstreifen 
Sicherheits- 
trennstreifen 
Radfahrstreifen 
(inkl. Markierung) 
Radfahrstreifen 
(inkl. Markierung) 
Abstand Poller 
zur Fahrspur 
(lichter Raum) 
Abstand Poller 
zur Fahrspur 
(lichter Raum) 
Sicherheitsraum 
(inkl. Markierung 
zur Fahrbahn) 
ANLAGE 4
Maßnahme:   M      1: 
Geplant: 
Datum: 
Amtsleiter/-in (66) Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer: 
x
Gezeichnet: 
100 
Planung.dpn 524 mm 405 mm 
Radfahrstreifen Riehler Straße 
Querschnitt - Bestand und Variantendarstellung 
23.10.2020 
M. Krebs 
F. Fohlmeister 
Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Möllers Herr Fohlmeister

Beratungsverlauf (3)

02.03.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (45)

  • Riehler Straße 73
  • Blumenthalstraße
  • Clever Straße
  • Lupusstraße
  • Turiner Straße 1411
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Details

Aktenzeichen
3111/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.02.2021
Erstellt
26.10.2020 10:01