3111/2020
Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße
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Anlage_5_RiehlerStraße_Übersichtslageplan
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Riehler Straße Theodor-Heuss-Ring Hansaring - Anschluss 2021 Ebertplatz Kreuzung Riehler Straße / Elsa-Brandström-Straße - Programm freilaufende Rechtsabbieger Kreuzung Turiner Straße / Theodor-Heuss-Ring (Zwischenlösung 2020) Turiner Straße Amsterdamer Straße Zoobrücke Mülheimer Brücke Richtung Lentbrücke (Nippes) Clever Straße Schillingstraße Sedanstraße Richtung Tunisstraße Eigelstein Lupusstraße Dokumentpfad: G:\66-BLW\661-4\661-4\RADWESEN\Straßenakte\1-Innenstadt\Riehler Straße\Projekt 661-5\GIS\Planung\rtraße_Übersichtslageplan_Stufen.mxd 0 160 320 480 64080 Meter Radfahrstreifen Riehler Straße / Turiner Straße Herstellung Radverkehrsanlagen 2021 Übersichtskarte Stand: November 2020 Anlage 5 Radhauptnetz aus dem RVKI Umsetzungsstufen Projekte in Planung - Kreuzung Riehler Straße / Elsa-Brandström: Vorplanung im Programm freilaufende Rechtsabbieger - Kreuzung Turiner Straße / Theodor-Heuss-Ring: Vorplanung - Hansaring / Ebertplatz: Verkehrstechnische Untersuchung MIV-Vorrang-Straßen (Radfahren auf Radverkehrsinfrastruktur) Rad-(Fuß-)Vorrangstraße (Radfahren im Mischverkehr) umsgesetzt Umsetzung 2021 geplant
Anlage 6.3_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen
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nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h 1.60 2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL 10.00 18.00 25.00 3.00 18.00 8.00 Schachtdeckel auspflasterbar 4 4.1 4.2 F4.1 R31 F4 2 2.1 F2 F2.1 2.2 F1.3 F1.2 F3 F3.1 R41 3 3.1 3.2 5.1 5 1.2 1.1 1 AHBLF4.1/aF AHBLF4/aF AHBLF2/aF AHBLF2.1/aF AHBLF1.3/aF AHBLF1.2/aF AHBLF3/aF AHBLF3.1/aF 6m 8m 8m M1 M2 M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 X X Weißenburgstraße Belfortstraße Reichensp ergerplatz Wörthstraße 5.05 1.05 Merlostraße Busbucht Linien 140, AST 184 Linien 140, AST 184 Signalmasten werden neu gesetzt 5.00 50 2.50 3.04 3.06 1.00 1.00 4.00 1.50 5.00 3.05 3.05 2.50 50 50 2.50 3.11 3.02 3.00 5.00 3.00 3.00 2.50 50 3.04 3.00 2.50 50 50 2.46 50 1.00 3.24 1.74 Steuergerät vorh. Fahrbahnbegrenzungsmarkierung erneuern Markierungsnägel an Haltlinie vor Beginn der Hauptmaßnahme entfernen (Bauhof) Markierungsnägel an Haltlinie vor Beginn der Hauptmaßnahme entfernen (Bauhof) Info: Durchfahrt NEU (seit 2019) vorh. Furtmarkierung erneu ern vorh. Furtmarkierung erneu ern P Unterstand (Lage aus Luftbild) DIN 1451 DIN 1451 BUS BUS P P P P P P P P P P P P P B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (1,5/1,5) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) S (0,5/0,2) S (0,5/0,2) S (0,5/0,2) S (0,5/0,2) S (0,5/0,2) S (0,5/0,2) S (1/1) S (1/1) S (1/1) S (1/1) S (1/1) S (1/1) S (1/1) S (1/1) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B B B B B B S B S S S S S S S B BB B S S S S S S B B B B B B B S SS S (1/1) BB B S (1/1) S S S S VZ 237 VZ 237 VZ 237 VZ 205, Größe 1 VZ 267 VZ 1022-10 PSA: 490 M3 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung Riehler Straße 994 mm 532 mm 664/1 1/Innenstadt Markierungs- und Beschilderungsplan F. Fohlmeister C. Jankowski Anlage 6.3 Radfahrstreifen Riehler Straße vorgezogene Maßnahme überwiegend auf vorhandener Fahrbahndecke 09.12.2020 Plan 3 von 5 (661/4) (661/42) Hr. Fohlmeister Taktile Leitelemente Sämann 05.12.2019 Hr. Möllers Hr. Dörkes Hr. Harzendorf 642/1 LSA Rosa 18.01.2021 Ladezone neu Fahrradparken neu Parken Bestand Parken Bestand - entfällt Neuaufteilung Nebenanlagen taktile Elemente,Noppenstein gem. akt. Standard taktile Elemente, Rillenstein gem. akt. Standard Kleinpflasterstreifen (als taktiles Leitelement) Materialien kleine bauliche Maßnahmen vorhandene Zufahrt Legende 4.00 4.00 maßgeblich nachrichtlich Bemaßung
Anlage 9 - Stellungnahme der Verwaltung
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1 Anlage 9 Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße Vorlage Nr. 3111/2020 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV Innenstadt vom 11.03.2021 gemäß AN/0518/2021 Beschluss: „Generell soll im Verlauf der Strecke des Radfahrstreifens eine möglichst weitgehende bauliche Trennung zwischen Auto- und Radspur hergestellt werden. Im Detail sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: 1. In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine durchgängige bauliche Trennung zu installieren. 2. Bei Kreuzungen und Einmündungen ist darauf zu achten, dass die Trennung möglichst weit an den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich gezogen wird, um eine niedrige Abbiegegeschwindigkeit beim motorisierten Verkehr zu erreichen. Insbesondere der Kreuzungsverkehr zur und von der Tankstelle sowie an den Sperrflächen auf dem Ebertplatz ist auf diese Art zu entschleunigen. 3. Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich angelegten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden die baulichen Stellplätze in Radparken umgewandelt oder entsiegelt, um die bauliche Trennung über möglichst lange Strecken führen zu können. 4. Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden. 5. Dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung sind die Planung der baulichen Trennung vor Umsetzung mitzuteilen. 6. Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll eine vorgezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen. 7. Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Riehler Straße / Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen. 8. Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach der Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau freilaufender Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine separate Planung mit den ggf. notwendigen, weitergehenden Umbauten im Kreuzungsbereich zu erstellen. Wir beauftragen die Verwaltung zu prüfen, ob im Bereich der Planung Tempo 30 angeordnet werden kann. Hierbei sind sowohl die Aspekte Lärmschutz für Anwohnende als auch die Verkehrssicherheit zu berücksichtigen.“ 2 Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlusspunkten 1 und 2: Der Einsatz (baulicher) Trennelemente wird in Deutschland erst seit ca. 3 Jahren verstärkt als Instrument eingesetzt. Systematische, vergleichende Untersuchungen der Sicherheitswirkung von baulichen Trennelementen liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor (v. a. nicht im Vergleich mit breiten Radfahrstreifen). In Abhängigkeit von Zweck, Flächenangebot und straßenräumlicher Situation können unterschiedliche Elemente zweckmäßig sein. Für die Berücksichtigung im Rahmen der Planung ist vorrangig entscheidend, ob für den Einbau/die Montage/den Aufbau der Trennelemente zusätzliche Fläche im Straßenquerschnitt erforderlich ist: a) Harte Trennelemente mit Anprallwiderstand (Poller, Betonkästen, Klebeborde, Frankfurter Hüte, Zebras etc.) erfordern einen zusätzlichen Sicherheitsraum im Straßenquerschnitt. Die Stadt Berlin sowie der ADFC-Bundesverband (in seiner Broschüre zum Thema) geben einheitlich 0,85 m für den Sicherheitsraum an, wobei die fahrbahnseitige Markierung des Radfahrstreifens hierin enthalten ist (d. h. netto werden zusätzlich mindestens 0,6 m je Richtungsfahrbahn benötigt). b) Flexible Elemente mit sehr geringem Anprallwiderstand können (ggf. in Kombination mit Schwellen/Beispiel Cäcilienstraße) direkt auf die Markierung geklebt oder verschraubt werden. Flexible Trennelemente werden bislang typischerweise bei temporären Führungen (i. d. R. Baustellen) eingesetzt. Die Optik ist am verkehrstechnischen Zweck ausgerichtet (reflektierend, typische Farben sind orange, rot, gelb). Zurzeit stehen keine Produkte mit BASt-Zulassung für den dauerhaften Betrieb zur Verfügung. Der Unterschied zwischen den beiden Elementen wird an folgendem Beispiel verdeutlicht: Planung mit harten Trennelementen Planung mit flexiblen Trennelementen 3 Planung mit harten Trennelementen Planung mit flexiblen Trennelementen 3 Hauptvorteile gegenüber Markierungslösung: Funktion des Radfahrstreifens gegenüber falscher Benutzung durch den Kfz- Verkehr wird gesichert (Parken, Laden/Liefern; Befahren). Steigerung der subjektiven Verkehrssicherheit Vrsl. im M ittel etwas geringere Abbiegegeschwindigkeit bei Einmündungen und Zufahrten; der im Antrag der BV 1 formulierte Ansatz ist plausibel, da durch die baulichen Trennelemente ein maximaler Abbiegeradius vorgegeben wird. Allerdings muss die Befahrbarkeit durch Lkw gewährleistet bleiben, sodass zwangsläufig für Pkw größere Bewegungsräume erhalten bleiben. 3 Hauptnachteile gegenüber einfacher M arkierungslösung: Es entsteht ein unruhiges Gesamtbild, weil (a) auch bei vollständigem Entfall der öffentlichen Parkstände und maximaler Heranführung der Trennung an Einmündungen lediglich ca. 50 % der Strecke mit einer „protection“ ausgestattet werden kann (ca. 50 % sind Einmündungen, Bushaltestellen mit Schutzstreifen in der An-/Abfahrt, private Zufahrten, Ladezonen) und (b) der Sicherheitsraum zwischen fahrbahnseitigem und park-/ladezonen- seitigem Sicherheitsraum wechselt. Der Radverkehr wird im Bereich der Randzone der Fahrbahn geführt (Rinne, punktuell schadhaft im Bereich der Baumwurzeln), die komfortabel befahrbare Nettobreite des geschützten Radfahrstreifens reduziert sich somit um ca. 0,5 m und liegt somit bei ca. 1,75 m. Die Sicherheitsrisiken mit Blick auf die geforderte bauliche Trennung im Anfahrtsbereich der Einmündungen und stark frequentierten Zufahrten sind unklar (weitere Absetzung von der Fahrbahn, Einfluss auf gegenseitige Wahrnehmung unklar; je nach ausgewähltem baulichen Element Einschränkungen der Sicht insbesondere für einbiegende Kfz). 3 Hauptvorteile gegenüber M arkierungslösung: Funktion des Radfahrstreifens gegenüber falscher Benutzung durch den Kfz-Verkehr wird überwiegend gesichert (Parken, Laden/Liefern; Befahren). Steigerung der subjektiven Verkehrssicherheit Vrsl. im M ittel etwas geringere Abbiegegeschwindigkeit bei Einmündungen und Zufahrten; der im Antrag der BV 1 formulierte Ansatz ist plausibel, da durch die baulichen Trennelemente ein maximaler Abbiegeradius vorgegeben wird, allerdings muss die Befahrbarkeit durch Lkw gewährleistet bleiben, sodass zwangsläufig für Pkw größere Bewegungsräume erhalten. 3 Hauptnachteile gegenüber einfacher M arkierungslösung Es entsteht ein etwas unruhigeres Gesamtbild, weil (a) auch bei vollständigem Entfall der öffentlichen Parkstände und maximaler Heranführung der Trennung an Einmündungen lediglich ca. 50 % der Strecke mit einer protection ausgestattet werden kann (ca. 50 % sind Einmündungen, Bushaltestellen mit Schutzstreifen in der An-/Abfahrt, private Zufahrten, Ladezonen). Es ist aufgrund der Erfahrungen mit vorhandenen Lösungen dieser Art von einem hohen Unterhaltungsaufwand auszugehen. Die städtebauliche Qualität der Lösungen ist bereits bei Installation gering und verschlechtert sich mit Verwitterung der Trennelemente. Die Rahmenbedingungen für den dauerhaften Einsatz sind noch zu klären (keine BASt-Zulassung). 4 Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass Funktion und straßenräumliches Erscheinungsbild der Riehler Straße den Einsatz von baulichen Trennelementen dem Grunde nach rechtfertigen. Gleichzeitig bestehen jedoch Bedenken, ob der gewünschte Zweck der baulichen Trennelemente an der Riehler Straße u. a. aufgrund der dichten Folge von Zufahrten und Einmündungen sowie des insgesamt unruhigen Gesamtbildes erreicht werden kann. Im Fall der Variante mit harten Trennelemente kommt hinzu, dass der fahrbahnseitig markierte Sicherheitsraum in Gänze zulasten der verfügbaren Verkehrsfläche für den Radverkehr geht; Dies vor allem, da die Randzone der Fahrbahn mit Rinne und punktuellen schadhaften Stellen durch Baumwurzeln nicht – wie in der Markierungslösung - innerhalb des Sicherheitsraums liegt sondern Teil des Radfahrstreifens ist. Es wird daher weiterhin die Markierungslösung ohne bauliche Trennelemente empfohlen. Sollte dennoch weiterhin eine Lösung mit baulicher Trennung gewünscht werden, wird eine Lösung mit flexiblen Trennelementen auf der Markierung empfohlen. Die Verwaltung prüft, ob hierfür die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder die Durchführung im Rahmen einer Erprobungsmaßnahme nach § 45 StVO erforderlich ist. Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlusspunkten 3 bis 8: Seitens der Verwaltung bestehen keine grundlegenden Bedenken. Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung auf Grundlage der zu überarbeitenden Pläne können diese Beschlusspunkte ohne Einschränkungen umgesetzt werden. Stellungnahme der Verwaltung zu Tempo 30: a) Prüfung der Anordnung Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Grundlage von § 45 der Straßenverkehrsordnung Die Riehler Straße befindet sich im Vorbehaltsnetz. Dieses beinhaltet Straßen, die aufgrund ihrer Merkmale, wie z. B. Verkehrsbedeutung und Funktion, Charakter und Ausbau, nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Nach der Straßenverkehrsordnung besteht jedoch die Möglichkeit, auch auf Hauptverkehrsstraßen eine streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vorzunehmen, wenn die Verkehrssicherheit vor schützenswerten Einrichtungen, wie z. B. Schulen, Kindergärten und Altenheime, verbessert werden muss. Die Einrichtung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen soll sich allerdings nach aktueller Rechtsauffassung in erster Linie auf die tatsächlich benutzten Eingänge beschränken. Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist dabei zudem in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen. Die Voraussetzungen treffen auf die Riehler Straße nicht zu. Der Änderungsbeschluss (Prüfauftrag) kann daher aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. b) Die Prüfung der Anordnung von Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes Aufgrund der unter a) genannten straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben kann nach derzeitigem Stand die Einführung von Tempo 30 lediglich auf der Grundlage lärmschutzrechtlicher Vorgaben geprüft werden. Ein entsprechendes Gutachten würde bei Beschlussfassung durch die Verwaltung in Auftrag gegeben.
Anlage 6.2_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen
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nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parksche in werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-1h nur mit Parkschein werktags 9-1h nur mit Parkschein werktags 9-1h nur mit Parkschein werktags 9-1h nur mit Parkschein werktags 9-1h nur mit Parkschein werktags 9-18h XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL 1.60 2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL Ladezone werktags 8-19h nur mit Parkschein werktags 19-1h nur mit Parkschein werktags 19-1h nur mit Parkschein werktags 9-1h Ladezone werktags 8-19h nur mit Parkschein werktags 19-21h 50 50 50 2.50 50 50 50 2.50 50 50 50 9.09 1.00 1.62 1.00 6.00 2.50 6.04 2.50 5.95 2.50 5.95 6.16 2.50 6.18 2.50 2.50 2.50 2.50 X Schillingstraße Lupusstraße Balthasarstraße Riehler Straße Hülchrather Straße Weißenburgstraße Riehler Straße Belfortstraße Sedanstraße Radweg Pfosten mit Straßennamen Pfosten demontieren Straßennamen an Lampe montieren hier: Zwischenlösung; Zielkonzept: Verschmälerung Einmündung und Ertüchtigung der Verbindung Sedanstraße / Schillingstraße (RVKI-Fahrradstraßen) kleine bauliche Anpassung: Plattenumlage orthogonal verlegte Gehwegplatten 1 Poller entfernen vorh. Fahrbahnbegrenzungsmarkierung erneuern P P Parkp lätze Parken Parken a=+/-0 Zufahrt Tankstelle Ausfahrt Tankstelle Haltlinie bleibt in vorhandener Lage Haltlinie bleibt in vorhandener Lage 50 2.50 2.50 50 50 P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P B B B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (1,5/1,5) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) S (1/1) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B B BB S (0,5/0,2) B B B B B B BB B B BB B B BB B B B BS SS S (1/1) BB B B B B B B B B BB B B B B B B S (1/1) SS S S VZ 286-10 VZ 1053-34 VZ 1042 VZ 1053 VZ 237 Ladezone 3 Stellplätze entfallen 2 Stellplätze entfallen Ladezone 2 Stellplätze entfallen Ladezone werktags 8-19h VZ 286-20 VZ 1053-34 VZ 1042 VZ 1053 VZ 1053 VZ 314-10 VZ 239 VZ 1022-10 VZ 239 VZ 1022-10 VZ 237 VZ 286-10 VZ 1053-34 VZ 1042 VZ 1053 VZ 314-10 VZ 237 VZ 237 VZ 237 VZ 314-20 VZ 205, Größe 1 VZ 267 PSA: 961 PSA: 497 PSA: 859 1.2 1.1 1 2.2 2.1 2 F2.1/A F1.1/A F1/A F2/A Steuergerät M1 M2 M3 VD VD AHF1.1/2.1 AHBLF1.1/2.1/aF AHF1 AHBLF1/aF AHF2 AHBLF2/aF VD21.1 VD11.1 ca. 20m vor Haltelinie ca. 40m vor Haltelinie VD21 VD21.2 VD11.2 VD11 ca. 20m vor Haltelinie Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung Riehler Straße 1566 mm 511 mm 661/2 2 Stellplätze entfallen 5 Stellplätze werden in der Zeit 8-19 Uhr in Ladezonen umgewandelt mit Eintragung: Änderung des VZ 314-20 in 314-10 / Ladezone Balthasarstraße 1/Innenstadt Markierungs- und Beschilderungsplan Anlage 6.2 Radfahrstreifen Riehler Straße vorgezogene Maßnahme überwiegend auf vorhandener Fahrbahndecke 09.12.2020 Plan 2 von 5 F. Fohlmeister C. Jankowski (661/4) (661/42) Hr. Fohlmeister Mauracher 05.10.2020 Hr. Möllers Hr. Dörkes Hr. Harzendorf 642/1 LSA Rosa 18.01.2021 Ladezone neu Fahrradparken neu Parken Bestand Parken Bestand - entfällt Neuaufteilung Nebenanlagen taktile Elemente,Noppenstein gem. akt. Standard taktile Elemente, Rillenstein gem. akt. Standard Kleinpflasterstreifen (als taktiles Leitelement) Materialien kleine bauliche Maßnahmen vorhandene Zufahrt Legende 4.00 4.00 maßgeblich nachrichtlich Bemaßung
Anlage 6.5_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen
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Ladezone 30t 30t nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h 30t 30t 30t 30t nur mit Parkschein 9-21h nur mit Parkschein 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-16h XXL 1.60 2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen XXL XXL XXL XXL 2.75 3.00 3.00 2.75 1.00 2.95 3.09 3.10 50 2.50 2.00 50 2.50 25.00 18.00 10.00 Neusser Wall Oppenheimstraße Elsa-Brändström-Straße Riehler Straße Riehler Straße Radweg Radweg Radweg Amsterdamer Straße Ladezo ne Linien 140, AST 184 Linien 140, AST 184 3.01 3.01 2.50 50 50 2.50 3.17 2.99 Zwischenzustand: Überplanung im Zuge des Programms "Rückbau freie Rechtsabbieger" mit Verknüpfung der Radverkehrsanlagen Beginn Absenkung Platte / Pflaster DIN 1451 BUS Programm "Rückbau freie Rechtsabbieger" Programm "Rückbau freie Rechtsabbieger" S (1/1) S (1/1) S (1/1) S (1/1) B (0,5/0,2) S (1/1) B (0,5/0,2) BB BB S S S S S S SSBS S (3/3) S (3/3) B 1 1.1 1.2 F3.3 F1.1 F1 F3.2 B1 B4 (2 Blinker) B3 7 7.1 8.1 8 F5.3 F7.1 F7 F5.2 F3 3 3.1 3.2 F3.1 F1.3 F1.2 5 F5 5.1 5.2 6.1 6 F5.1 F7.3 F7.2 ca. 4 Stellplätze entfallen Entfall PSA VZ 237 VZ 237 PSA: 560 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung Riehler Straße 1147 mm 535 mm 1/Innenstadt Markierungs- und Beschilderungsplan F. Fohlmeister C. Jankowski Anlage 6.5 Radfahrstreifen Riehler Straße vorgezogene Maßnahme überwiegend auf vorhandener Fahrbahndecke 09.12.2020 Plan 5 von 5 (661/4) (661/42) Hr. Fohlmeister 4 Stellplätze entfallen 661/2 Mauracher 05.10.2020 Hr. Möllers Hr. Dörkes Hr. Harzendorf 642/1 LSA Rosa 18.01.2021 Ladezone neu Fahrradparken neu Parken Bestand Parken Bestand - entfällt Neuaufteilung Nebenanlagen taktile Elemente,Noppenstein gem. akt. Standard taktile Elemente, Rillenstein gem. akt. Standard Kleinpflasterstreifen (als taktiles Leitelement) Materialien kleine bauliche Maßnahmen vorhandene Zufahrt Legende 4.00 4.00 maßgeblich nachrichtlich Bemaßung
Anlage_3 Riehler Straße_GeschützteRadfahrstreifen_Prüfung
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9 6 17 9 19 6 11 17 4 6 15 4 3 13 3 3 AGN2 Nord KUNEigel Dokumentpfad: G:\66-BLW\661-4\661-4\RADWESEN\Straßenakte\1-Innenstadt\Riehler Straße\Projekt 661-5\GIS\Planung\20-09-30_RiehlerTurinerStraße.mxd 0 160 320 480 64080 Meter Machbarkeit Geschützte Radfahrstreifen Anzahl Kurzzeitparkplätze Quelle: Bewohnerparken Stadt Köln für die Gebiete AGN2, KUN, Nord und Eigel (geringe Abweichungen möglich) 13 Geschützter Radfahrstreifen unmittelbar möglich ohne Änderung / Einschränkungen weiterer Verkehrsfunktionen keine Überfahrbarkeit des Radfahrstreifens zum Erreichen von Zufahrten, Stellplätzen etc. erforderlich Geschützter Radfahrstreifen mit Eingriffen in den Parkraum möglich Einschränkungen des Parkens erforderlich Geschützter Radfahrstreifen nicht oder nur mit erheblichen baulichen Eingriffen (Bushalt) möglich Ladezone (vorhanden / geplant) Abbiegespur private Zufahrt/ private Stellplätze / Zufahrt Tankstelle Bushaltestelle Kurzzeitparkplätze mit Bewohnerfreigabe Radfahrstreifen Riehler Straße / Turiner Straße Machbarkeit geschützter Radfahrstreifen Übersichtskarte Stand: September 2020 Anlage 3 Geschützter Radfahrstreifen aus Verkehrs- sicherheitsgründen nicht zu empfehlen bauliche Elemente im Annäherungsbereich von Einmündungen und stark frequentierter Zufahrten sind zu vermeiden (v.a. Aral-Tankstelle)
Anlage 8 - Auszug BV Innenstadt 18.03.2021
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Anlage 8 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 22.03.2021 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Inne nstadt vom 11.03.2021 öffentlich 3.8 Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße 3111/2020 Ergänzter Beschluss (auf die Einzelabstimmung zur Ergänzung unter TOP 3.8.1 wird hingewiesen): Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung: 1. Auf der Riehler Straße in südlicher Fahrtrichtung im Abschnitt zwischen der Bushaltestelle Worringer Straße (südlich Elsa-Brandström-Straße) und Grees- bergstraße und in nördlicher Fahrtrichtung im Abschnitt zwischen Theodor- Heuss-Ring und der Spuraufweitung vor der Kreuzung Elsa-Brandström- Straße den jeweils rechten Fahrstreifen in einen Radfahrstreifen umzuwan- deln und auf der vorhandenen Fahrbahndecke zu markieren. Die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen reduziert sich von drei auf zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Im Abschnitt zwischen Bushaltestelle Worringer Straße und Riehler Platz entfallen auf der Riehler Straße hierdurch 7 Kurzzeitparkplätze am Fahrbahnrand. 2. Auf der Riehler Straße auf Höhe des Ebertplatzes in beiden Fahrtrichtungen zwischen diesem neu einzurichtenden Radfahrstreifen und dem rechten Kfz- Fahrstreifen einen zusätzlichen Sicherheitsraum zwischen dem Radfahrstrei- fen und den Kfz-Fahrstreifen einzurichten. 3. Zur Herstellung und Verbesserung der Erreichbarkeit von Aufstellflächen in der Blumenthalstraße und der Clever Straße, zur Verbesserung der Befahrbarkeit im Rahmen der Öffnung der Einbahnstraßen am Riehler Platz, zur Verbesse- rung der Einfahrmöglichkeit in die Lupusstraße sowie zum Freihalten von Gehwegbereichen auf Höhe des Riehler Platzes insgesamt 12 Kurzzeitpark- plätze zu entfernen. 4. Auf der Riehler Straße insgesamt 7 Kurzzeitparkplätze in Ladezonen (werk- tags 8 – 19 Uhr) umzuwandeln. Generell soll im Verlauf der Strecke des Radfahrstreifens eine möglichst weit- gehende bauliche Trennung zwischen Auto- und Radspur hergestellt werden. 2 Im Detail sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: – In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine durchgängige bauliche Trennung zu installieren. – Bei Kreuzungen und Einmündungen ist darauf zu achten, dass die Tren- nung möglichst weit an den Kreuzungs - bzw. Einmündungsbereich ge- zogen wird, um eine niedrige Abbiegegeschwindigkeit beim motorisier- ten Verkehr zu erreichen. Insbesondere der Kreuzungsverkehr zur und von der Tankstelle sowie an den Sperrflächen auf dem Ebertplatz ist auf diese Art zu entschleunigen. – Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich angelegten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden die baulichen Stellplätze in Radparken umgewandelt oder ent- siegelt, um die bauliche Trennung über möglichst lange Strecken führen zu können. – Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden. – Dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung sind die Planung der baulichen Trennung vor Umsetzung mitzuteilen. – Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll eine vorgezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen. – Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Rieh- ler Straße / Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen. – Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach der Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau freilaufender Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwal- tung wird gebeten, hierfür eine separate Planung mit den ggf. notwendi- gen, weitergehenden Umbauten im Kreuzungsbereich zu erstellen. Wir beauftragen die Verwaltung zu prüfen, ob im Bereich der Planung Tempo 30 angeordnet werden kann. Hierbei sind sowohl die Aspekte Lärmschutz für Anwohnende als auch die Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 22.03.2021 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 11.03.2021 öffentlich 3.8.1 Änderungsantrag zu 3.8 - Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahr- streifen Riehler Straße, gem. Änderungsantrag Grüne, SPD, Die Linke, Klimafreunde, Die Partei AN/0518/2021 Generell soll im Verlauf der Strecke des Radfahrstreifens eine möglichst weitgehen- de bauliche Trennung zwischen Auto- und Radspur hergestellt werden. Im Detail sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: – In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine durch- gängige bauliche Trennung zu installieren. – Bei Kreuzungen und Einmündungen ist darauf zu achten, dass die Trennung möglichst weit an den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich gezogen wird, um eine niedrige Abbiegegeschwindigkeit beim motorisierten Verkehr zu errei- chen. Insbesondere der Kreuzungsverkehr zur und von der Tankstelle sowie an den Sperrflächen auf dem Ebertplatz ist auf diese Art zu entschleunigen. – Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich angelegten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden die baulichen Stellplätze in Radparken umgewandelt oder entsiegelt, um die bau- liche Trennung über möglichst lange Strecken führen zu können. – Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden. – Dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung sind die Planung der bau- lichen Trennung vor Umsetzung mitzuteilen. – Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll ei- ne vorgezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen. – Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Riehler Straße / Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen. 4 – Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach der Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau frei- laufender Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwaltung wird gebe- ten, hierfür eine separate Planung mit den ggf. notwendigen, weitergehenden Umbauten im Kreuzungsbereich zu erstellen. Wir beauftragen die Verwaltung zu prüfen, ob im Bereich der Planung Tempo 30 an- geordnet werden kann. Hierbei sind sowohl die Aspekte Lärmschutz für Anwohnende als auch die Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP zugestimmt.
Anlage 7 Auszug Verkehrsausschuss 02.03.2021
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 04.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.03.2021 öffentlich 3.2 Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße 3111/2020 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2021 AN/0440/2021 RM Wahlen führt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass auch hier für eine bessere Sicherheit der Radfahrenden eine deutliche bauliche Trennung ge- wünscht werde. Zunächst sollte jedoch die Diskussion und das Votum der BV Innen- stadt abgewartet werden. SE Wienke weist für die Fraktion Die Linke. auf ihre vorab schriftlich eingereichten Anmerkungen hin: Die Umlaufzeiten der Signalanlagen soll auf 90 Sekunden begrenzt w erden, um die Wartezeiten für querende Fußgänger*Innen und Querverkehr zu reduzieren. Hier konterkariert die Verw altung mit ihrer Einschätzung und der Weigerung die Umlauf- zeiten anzupassen eindeutige Beschlüsse aus den zurückliegenden Jahren. Es gibt mehrere Beschlüsse Rat/ BV/ Luftreinhaltepläne, die genau das fordern. Die Verw altung begünstigt einseitig den Auto- und LKW-Verkehre und benachteiligt Teil- nehmende des Umw eltverbundes. Ratsbeschluss vom 20. Mai 2010: „Die Behinde- rungen im öffentlichen Straßenraum für Fußgängerinnen und Fußgänger sow ie Rad- fahrerinnen und Radfahrer w erden bei der Erneuerung von Lichtsignalanlage suk- zessive abgebaut. Dazu gehören insbesondere kürzere Umlaufzeiten an Ampeln und der grundsätzliche Abschied von der Anforderungsampel, es sei denn, Fußgängerin- nen und Fußgänger sow ie Radfahrerinnen und Radfahrer bekommen unmittelbar Grün. Die Querung von mehrspurigen Straßen soll in einer durchgängigen Grünpha- se möglich sein.“ 2 Der Beschluss fand Eingang in den Luftreinhalteplan und in das Klimaschutzkonzept der Stadt, w o ausdrücklich noch einmal auf den positiven Effekt hingew iesen w urde, den die “Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Gleichberechtigung von Radfahrern und Fußgängern an Lichtsignalanlagen (Fahrradampeln, Grüne Welle für Radfahrer) “ hätte. Zudem regt sie nachdrücklich an, auf dem Abschnitt entlang der Riehler Straße Tempo 30 anzuordnen und einen entsprechenden Verkehrsversuch zu starten. Die Verw altung nimmt zu den Umlaufzeiten w ie folgt Stellung: Die Umlaufzeit ergibt sich aus den aneinander Folgen von Phasen und Phasenüber- gänge. An komplexen (großräumigen) Kreuzungen sind die sich hieraus ergebenden Zeiten sow ie die Varianz, die notw endig ist um Stadtbahnen bevorzugt abzuw ickeln, zur Bestimmung der Umlaufzeiten maßgeblich. Eine Synchronisation benachbarter Ampeln ist nur bei gleichen Umlaufzeiten möglich, ansonsten erfolgen verkehrsge- fährdende „Überstauungen“ und Blockade von Kreuzungssituationen. In Spitzenzei- ten ist daher oftmals eine höhere Umlaufzeit erforderlich. Gerade kurze Umlaufzeiten stehen dem Anspruch auf durchgängige Querung für zu Fuß gehende an großen Kreuzungen entgegen. SB Dr. Beese spricht in diesem Zusammenhang den barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation Reichenspergerplatz an und bittet um Mitteilung, an welcher Stelle die Aufzüge an die Oberfläche gelangen. Seitens der SPD-Fraktion teilt RM Jäger Zustimmung zur Verwaltungsvorlage mit. Die Maßnahme sei ein weiterer guter Schritt für den Radverkehr. Wenn die BV In- nenstadt keine gravierenden Änderungen habe, könne zudem auf Wiedervorlage im hiesigen Ausschuss verzichtet werden. 1. Beschluss (Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0440/2021): Der vorliegende Antrag wird wie folgt geändert: In Punkt 1, Zeile 4 wird das Wort „Radfahrstreifen“ durch „Radschutzstreifen“ ersetzt. Der Satz „Die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen reduziert sich von drei auf zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung.“ wird gestrichen. Punkt 2 wird gestrichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 2. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum im ersten Durchgang zur Anhörung in die BV Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion bei Ent- haltung der FDP-Fraktion 3 Hinweis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung wider; vielmehr wurde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im Vorfeld eingereicht (in kursiv-Schrift), um die Sitzungsdauer aus Infektions- schutzgründen so kurz wie möglich zu halten.
Anlage 6.4_Plan_2_09-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen
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nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-16h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-16h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-16h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parks chein werkt ags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h nur mit Parkschein werktags 9-21h XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL 1.60 2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen XXL XXL XXL XXL XXL Ladezone werktags 8-19h nur mit Parkschein werktags 19-21h 6m Riehler Straße Clever Straße Riehler Platz Alvenslebenstraße Worringer Straße Am Zuckerberg Riehler Platz Blumenthalstraße Blumenthalstraße P P Spurführungstafel anpassen Parkplatz Schilder versetzen 2 Stellplätze entfallen Furtmarkierung wg. Sonderfall: Führung aus Einbahnstraße 50 2.50 3.00 3.00 2.46 3.00 3.00 2.50 50 Steuergerät 3.92 3.02 2.02 3.00 5.00 50 2.50 3.00 3.00 50 2.50 3.03 3.03 3.03 5.00 1.00 3.05 3.05 2.50 50 2.97 3.00 2.50 50 2.00 4.53 3.01 3.01 2.50 50 50 2.50 3.17 2.99 2.96 3.10 2.50 50 1.00 5.00 1.00 Kleinpflasterstreifen b=30 cm vorhandene Haltlinie schwärzen (Demarkieren nicht möglich u.a. wegen Spurbildung) vorh. FGÜ-Markierung erneuern vorh. FGÜ-Markierung erneuern Markierungsnägel an Haltlinie vor Beginn der Hauptmaßnahme entfernen (Bauhof) vorh. Furtmarkierung erneuern vorh. Furtmarkierung erneuern Gehwegverbindung P P P P P P P P B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) S (0,5/0,2) S (0,5/0,2) S (0,5/0,2) S (0,5/0,2) B B B B B B B S (1/1) B B B B BBB BB B B BB BB B BB BB B B S S (1,5/1,5) S S S (1/1) 3.1 3 F3 F3.1 F1 11.1 1.2 F1.1 F2.3 F2.2 F4 F4.1 2 2.1 6.1 6 R31 R4 BR4 R41 AHBLF3/aF AHBLF3.1/aF AHBLF1/aF AHBLF2.3/aF AHBLF1.1/aF AHBLF2.2/aF AHBLF4/aF AHBLF4.1/aF M1 M2 M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 PAut M M PAut M PAut A M Ladezone 2 Stellplätze entfallen 2 Stellplätze entfallen Fahrradparken 1 Stellplatz entfällt Fahrradparken 1 Stellplatz entfällt ca. 3 Stellplätze entfallen Schilder tauschen 1 Stellplatz entfällt Schilder tauschen 2 Stellplätze entfallen 2 Stellplätze auf Gehweg entfallen Verkehrszeichen 314 inkl.ZZ an neuen Pfosten VZ 286-10 VZ 1053-34 VZ 1042 VZ 1053 VZ 237 VZ 1000-32 VZ 1000-32 Verkehrszeichen 314 inkl.ZZ an neuen Pfosten VZ 205, Größe 1 VZ 1000-32 VZ 301 Verkehrszeichen 314 inkl.ZZ ummontieren VZ 1000-32 VZ 1022-10 VZ 1022-10 Verkehrszeichen versetzen VZ 237 VZ 237 VZ 237 VZ 1022-10 VZ 205, Größe 1 VZ 1000-32 VZ 205, Größe 1 VZ 267 PSA: 487 PSA: 488 PSA: 924 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung Riehler Straße 983 mm 534 mm F. Fohlmeister C. Jankowski 1/Innenstadt Markierungs- und Beschilderungsplan Anlage 6.4 Radfahrstreifen Riehler Straße vorgezogene Maßnahme überwiegend auf vorhandener Fahrbahndecke 09.12.2020 Plan 4 von 5 (661/4) (661/42) Hr. Fohlmeister 661/2 12 Stellplätze entfallen 2 Stellplätze werden in der Zeit 8-19 Uhr in Ladezonen umgewandelt Mauracher 05.10.2020 664/1 Taktile Leitelemente Sämann 20.01.2020 2 Stellplätze Höhe Riehler Platz Nordseite entfallen zusätzlich 1 Stellplatz Höhe Riehler Platz Südseite verbleibt FF 20.11.2020 Hr. Möllers Hr. Dörkes Hr. Harzendorf 642/1 LSA Rosa 18.01.2021 Ladezone neu Fahrradparken neu Parken Bestand Parken Bestand - entfällt Neuaufteilung Nebenanlagen taktile Elemente,Noppenstein gem. akt. Standard taktile Elemente, Rillenstein gem. akt. Standard Kleinpflasterstreifen (als taktiles Leitelement) Materialien kleine bauliche Maßnahmen vorhandene Zufahrt Legende 4.00 4.00 maßgeblich nachrichtlich Bemaßung
Anlage_2 Riehler Straße_Prüfaufträge an die Verwaltung aus Bürgereingaben
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1 Anlage 2 Radverkehrskonzept Innenstadt hier: Radfahrstreifen Riehler Straße Prüfaufträge an die Verwaltung aus Bürgereingaben gem. § 24 GO mit Prüfauftragsbeschluss durch die Bezirksvertretung Innenstadt Folgende Prüfaufträge wurden auf der Grundlage von Bürgereingaben von der Bezirksvertretung Innenstadt an die Verwaltung erteilt: Az.: 02-1600-140/16 (BV1 3483/2016) a. Prüfauftrag: Einrichtung einer „Protected Bike Lane“ im Rahmen der Planungen zur Umgestaltung der Riehler Straße und der Turiner Straße zu prüfen. Az.: 02-1600-60/15 (BV1 3926/2016) Prüfauftrag: Sanierung der Riehler Straße zwischen Amsterdamer Straße und Ebertplatz mit folgenden Einzelaufträgen zur grundlegenden Gestaltung und verkehrstechnischen Abwicklung der Verkehre auf der Riehler Straße: b. Querschnittsaufteilung mit zwei durchgehenden Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils 3,25 m plus Radstreifen mit einer Breite von 1,60 m und jeweils 0,5 m Sicherheitsabstand soll zum fließenden Verkehr und zu parkenden Fahrzeugen markiert werden. c. Der Radstreifen in Richtung der Innenstadt soll bis zur Greesbergstraße geführt werden. d. Die Bushaltestelle Reichensperger Platz soll als Buskap ausgebildet werden (barriefreier Ausbau). e. Der freifließende Rechtsabbiegestreifen aus der Weißenburgstraße soll zu Gunsten von Stellplätzen entfallen. f. Die Umlaufzeiten der Signalanlagen soll auf 90 Sekunden begrenzt werden, um die Wartezeiten für querende Fußgänger*Innen und Querverkehr zu reduzieren. sowie folgenden Einzelaufträgen der BV 1 zu bautechnischen Details und zur technischen Ausstattung der Riehler Straße: g. Deckschicht soll mit lärmoptimiertem Asphalt (LOA) hergestellt werden. h. Der Einfahrquerschnitte und Radien in die Merlostraße und die Wörthstraße sollen zur Reduzierung der Geschwindigkeit einbiegender Fahrzeuge verringert werden. i. Die Kreuzung mit der Hülchrather Straße und Balthasarstraße soll zu einer T- Einmündung zusammengefasst werden und das Parken in dem Bereich baulich geordnet werden. j. Die Baumscheiben sollen vergrößert werden und der schadhafte Gehweg saniert werden. k. Die Beleuchtung soll auf LED umgestellt werden. 2 zu Prüfaufträgen a. und b.: Das Prinzip „protected bike lane“ (PBL) lässt sich im deutschen Sprachgebrauch mit „geschützte Radfahrstreifen“ (GRS) übersetzen. Es handelt sich straßenverkehrsrechtlich um einen Radfahrstreifen der zur Kfz-Fahrbahn mit einem Sicherheitsraum mit Absperrelementen abgegrenzt ist. Der Einsatz von PBL ist nur dann sinnvoll, wenn hinter dem abgesperrten Radfahrstreifen keine Flächen in dichter Folge verortet sind, die mit Kraftfahrzeugen von der Hauptfahrbahn aus erreichbar sein müssen. Hierzu zählen insbesondere Abbiegefahrstreifen private Grundstückszufahrten, Ladezonen, öffentliche Parkstände (soweit diese beibehalten werden sollen) sowie Bushaltestellen am Fahrbahnrand. Für den gesamten Streckenzug aus Riehler Straße und Turiner Straße wird in Anlage 3 die Machbarkeit von geschützten Radfahrstreifen auf Grundlage der verkehrlichen Flächennutzung in den Nebenanlagen und Randbereichen dargestellt. Zudem sollte bei der Querschnittsaufteilung sichergestellt sein, dass der Einsatz eines Sicherheitsraums nicht zu einem schmaleren Radfahrstreifen führt. Nach positiven Erfahrungen sollte in der Kölner Innenstadt das Regelmaß von 2,5 Meter Richtschnur für die Breite zukünftiger Radfahrstreifen beibehalten werden. Daraus abgeleitet ergeben sich für die ca. 9,0 Meter (≥ 8,97 Meter) breite Fahrbahn der Riehler Straße die in Anlage 4 dargestellten Querschnittsvarianten mit Radfahrstreifen (Variante 1) bzw. mit Radfahrstreifen mit Sicherheitsraum und Absperrelementen (Variante 2). Aufgrund der erforderlichen seitlichen Abstandsflächen darf das Mindestmaß von 0,75 Metern für den Sicherheitsraum nicht unterschritten werden, die Kfz-Fahrstreifen entsprechen mit 3,0 Metern dem nach RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) vorgesehenen Maß für Kfz-Fahrstreifen die neben Radfahrstreifen angelegt sind. Schmalere Fahrbahnen sind aufgrund der Zuordnung der Riehler Straße zum Netz des Lkw- Führungskonzepts nicht anwendbar. Fazit: Unter Berücksichtigung der Struktur der Fahrbahnrandbereiche und der erzielbaren Breite des Radfahrstreifens ist die Führungsform „protected bike lane“ überwiegend nicht die geeignete Führungsform für den Radverkehr. Es wird daher empfohlen, den Einsatz eines Sicherheitsraumes auf den zentralen Bereich auf Höhe des Ebertplatzes zu beschränken (siehe hierzu auch Beschlusspunkt 2). zu Prüfauftrag c: Der Prüfauftrag wird mit der Planung aufgegriffen und umgesetzt. Da über die Greesbergstraße der Anschluss an die Hauptradachse Eigelstein hergestellt wird, ist dieser Anschlusspunkt im Netzzusammenhang als Zwischenschritt sinnvoll. Im Radverkehrskonzept Innenstadt ist darüber hinaus vorgesehen, dass der Radfahrstreifen über die Turiner Straße und in der weiteren Folge über die gesamte Nord-Süd-Fahrt mit Anschluss an die bereits eingerichteten Radfahrstreifen an der Ulrichgasse fortgeführt wird. Dieser Anschluss ist insbesondere für schnellere Radfahrende vor dem Hintergrund bedeutend, dass der Eigelstein künftig zu einem autofreien Bereich mit der Führung von Fuß- und Radverkehr im Mischbetrieb umgestaltet wird. zu Prüfauftrag d: Die Ausbildung der Bushaltestellen als Buskaps im Zuge der kurzfristigen Maßnahme ist nicht zielführend, da diese auf die Fläche des Radfahrstreifens gebaut werden müssten. Die barrierefreie Gestaltung der Bushaltestellen entlang der Riehler Straße (Linie 140) kann unabhängig von der hier vorgelegten Maßnahme nach der Priorisierung aus dem Nahverkehrsplan erfolgen. Die vorgesehene Markierung im Bereich der Bushaltestellen ermöglicht die unmittelbare, barrierefreie Ausbildung als Fahrbahnrandhaltestellen. 3 zu Prüfauftrag e: Der Wegfall der direkten Rechtsabbiegemöglichkeit aus der Weißenburgstraße zugunsten von Parkplätzen (Prüfauftrag e) wird im Rahmen der Planung insofern berücksichtigt, dass die Durchfahrt für Kfz gesperrt wird. Nach dem Muster von kurzfristigen Maßnahmen für freilaufende Rechtsabbieger werden dabei Poller eingesetzt, um die Durchfahrt zu unterbinden. Auf den freiwerdenden Flächen werden allerdings Fahrradstellplätze eingerichtet. Für Radfahrende aus dem Bezirk Nippes über Lentstraße und Merlotstraße wird die direkte Zufahrtsmöglichkeit zum Radfahrstreifen auf der Riehler Straße hingegen durch die Markierung eines Schutzstreifens offen gelassen. zu Prüfauftrag f: Die Umstellung der Umlaufzeit der Lichtsignalanlagen auf 90 Sekunden wird nicht empfohlen. Auf der Riehler Straße werden derzeit bereits tageszeitabhängig Signalprogramme je nach Verkehrsaufkommen mit unterschiedlichen Umlaufzeiten geschaltet. In den verkehrsstarken Zeiten ein langer Umlauf, in verkehrsarmen Zeiten kurze Umläufe. Durch die künftige Reduzierung der Verkehrsflächen durch Umwandlung von Fahrspuren in Radfahrstreifen wird bereits die Leistungsfähigkeit der Ampeln reduziert. Die Reduzierung der Umlaufzeit würde eine weitere Reduzierung der Leistungsfähigkeit bedeuten. Stauerscheinungen und eine Verschlechterung der Luftqualität wäre die Folge. Eine Anpassung der Umlaufzeiten für diesen Straßenzug ist daher nicht zu empfehlen. zu den Prüfaufträgen g bis k: Die zu prüfenden Maßnahmen erfordern umfangreiche Eingriffe in die bauliche Gestaltung des Straßenraums. Die Prüfung im Rahmen der hier vorgelegten, kurzfristig umzusetzenden Maßnahme ist nicht zielführend.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 × Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung × Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Im Rahmen der Erstellung des Radverkehrskonzepts Innenstadt (RVKI) wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Die Maßnahme „Radfahrstreifen Riehler Straße“ wurde dabei als Bestandteil der Nord-Süd-Fahrt als eine der BIG5- Maßnahmen festgelegt. × Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die Maßnahme „Radfahrstreifen Riehler Straße“ durch Umwandlung einer Kfz- Fahrspur in einen Radfahrstreifen ist mit geringem baulichem Aufwand und somit noch im Jahr 2021 realisierbar. Alternative Führungsformen für den Radverkehr erfordern eine mehrjährige Planungs- und Realisierungszeitraum (bauliche Radwege) oder sind nicht praktikabel („protected bike lane“ – siehe Vorlage). ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/661/4
661/4
Vorlagen-Nummer
3111/2020
Freigabedatum1
19.02.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung:
1. auf der Riehler Straße in südlicher Fahrtrichtung im Abschnitt zwischen der Bushaltestelle
Worringer Straße (südlich Elsa-Brandström-Straße) und Greesbergstraße und in nördlicher
Fahrtrichtung im Abschnitt zwischen Theodor-Heuss-Ring und der Spuraufweitung vor der
Kreuzung Elsa-Brandström-Straße den jeweils rechten Fahrstreifen in einen Radfahrstreifen
umzuwandeln und auf der vorhandenen Fahrbahndecke zu markieren. Die Anzahl der durch-
gehenden Fahrstreifen reduziert sich von drei auf zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Im Ab-
schnitt zwischen Bushaltestelle Worringer Straße und Riehler Platz entfallen auf der Riehler
Straße hierdurch 7 Kurzzeitparkplätze am Fahrbahnrand.
2. auf der Riehler Straße auf Höhe des Ebertplatzes in beiden Fahrtrichtungen zwischen diesem
neu einzurichtenden Radfahrstreifen und dem rechten Kfz-Fahrstreifen einen zusätzlichen Si-
cherheitsraum zwischen dem Radfahrstreifen und den Kfz-Fahrstreifen einzurichten.
3. zur Herstellung und Verbesserung der Erreichbarkeit von Aufstellflächen in der
Blumenthalstraße und der Clever Straße, zur Verbesserung der Befahrbarkeit im Rahmen der
Öffnung der Einbahnstraßen am Riehler Platz, zur Verbesserung der Einfahrmöglichkeit in die
Lupusstraße sowie zum Freihalten von Gehwegbereichen auf Höhe des Riehler Platzes ins-
gesamt 12 Kurzzeitparkplätze zu entfernen.
4. auf der Riehler Straße insgesamt 7 Kurzzeitparkplätze in Ladezonen (werktags 8 – 19 Uhr)
umzuwandeln.
Verkehrsausschuss 02.03.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021
Verkehrsausschuss 20.04.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 350.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) wurden im Juni 2016 vom Verkehrsausschuss als
Beschlusspunkt 6 die sogenannten „Eimerplanmaßnahmen“ beschlossen. Unter anderem auf der
Riehler Straße sollen durch Ummarkierungen und kleine Umbauten die Verkehrsflächen neu aufge-
teilt werden. Aufgrund anderer Prioritäten (u. a. Kölner Ringe, Magnusstraße, Christophstraße) ver-
zögerte sich die Maßnahme.
Für das Jahr 2021 ist geplant, die Lichtsignalanlage am Reichenspergerplatz zu erneuern. Im An-
schluss an die LSA-Erneuerung soll nun zeitnah im III./IV. Quartal 2021 die geplante Maßnahme Rie-
hler Straße umgesetzt werden. Die Erneuerung der Lichtsignalanlage ist über das Erneuerungspro-
gramm bereits beschlossen (s. Vorlagen-Nr.: 4456/2007) und deshalb nicht Bestandteil dieser Vorla-
ge. Die Kosten der LSA-Erneuerung von 130.000 Euro (brutto) sind somit nicht in den haushaltsmä-
ßigen Auswirkungen der hier vorgelegten Maßnahme enthalten.
Die Planung zur Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts wird hiermit in südlicher Fahrtrichtung für
den Abschnitt zwischen der Bushaltestelle Worringer Straße (südlich Elsa-Brandström-Straße) und
Greesbergstraße und in nördlicher Fahrtrichtung für den Abschnitt zwischen Theodor-Heuss-Ring und
Elsa-Brandström-Straße vorgelegt (siehe Übersichtslageplan in Anlage 5 und Markierungs- und
Beschilderungspläne in Anlage 6).
3
Schadhafte Teilabschnitte der Fahrbahndecke im Bereich des geplanten Radfahrstreifens werden im
Rahmen von vorgezogenen Maßnahmen ausgebessert. Eine vollständige Sanierung der Fahrbahn-
decke ist aufgrund der vorhandenen Wurzelschäden im Bereich des fahrbahnbegleitenden Baumbe-
standes nicht möglich. Hierfür ist eine Generalsanierung erforderlich, die erst später durchgeführt
werden kann.
Mit dieser Vorlage wird zudem auf Prüfaufträge an die Verwaltung aus Bürgereingaben gem. § 24 GO
mit Beschluss durch die Bezirksvertretung Innenstadt eingegangen. Die Stellungnahmen zu den ein-
zelnen Prüfaufträgen (u.a. Prüfauftrag „protected bike lane“) sind Anlage 2 zu entnehmen.
zu den Beschlusspunkten 1 und 2:
Grundsätzliches: Erfordernis einer Radverkehrsanlage und rückläufige Verkehrsmengen im
Kraftfahrzeugverkehr
Die radverkehrsfreundliche Gestaltung der Nord-Süd-Fahrt mit der Riehler Straße ist eine der fünf
Hauptmaßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt („Big-5 Maßnahmen“). Um auf der Rieh-
ler Straße eine Radverkehrsanlage zu schaffen, muss der vorhandene Verkehrsraum neu aufgeteilt
werden; dabei wird in beiden Fahrtrichtungen jeweils die rechte Kfz-Spur in eine Radspur umgewan-
delt. Die Flächenneuaufteilung erfolgt analog zu den in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen
auf der südlichen Nord-Süd-Fahrt (Ulrichgasse, Tel-Aviv-Straße) oder den Kölner Ringen und sieht
somit einen Radfahrstreifen mit Regelbreite 2,50 m vor. Diese Breite ermöglicht Radfahrenden kom-
fortable Bewegungsräume und macht ein Überholen langsamerer Radfahrender innerhalb des Rad-
fahrstreifens möglich. Zu parkenden Fahrzeugen wird ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen von
0,5 m Breite angelegt.
Die tägliche Kfz-Verkehrsbelastung auf der Riehler Straße ist in den letzten 20 Jahren stark rückläu-
fig. Der Rückgang lässt sich exemplarisch anhand der Querschnittsbelastung für den Abschnitt süd-
lich Elsa-Brandström-Straße nachvollziehen: Im Jahr 2001 wurden hier noch 45.500 Kfz / Tag und im
Jahr 2013 noch 33.200 Kfz / Tag gezählt, zuletzt lag die Querschnittsbelastung bei der Zählung im
Januar 2019 dort noch bei 27.300 Kfz. Auch im Abschnitt mit der vergleichsweise höchsten Quer-
schnittsbelastung zwischen Sedanstraße und Ebertplatz wurden bei der Zählung 2019 lediglich knapp
28.000 Kfz / Tag gezählt. Der gesamte Verkehrsraum für den motorisierten Individualverkehr ist somit
überdimensioniert, sodass eine Neuaufteilung analog zur bereits umgesetzten Maßnahme Ulrichgas-
se (Umsetzung 2017 und 2018) empfohlen wird.
Das heutige und zukünftige Kfz-Verkehrsaufkommen kann zwischen den beiden Knotenpunkten mit
den Hauptverkehrsstraßen Amsterdamer Straße/Elsa-Brandström-Straße (im Norden) und Theodor-
Heuss-Ring/Ebertplatz (im Süden) auf zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung für den Kraftfahrzeugver-
kehr in mindestens ausreichender Qualität abgewickelt werden.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bleibt aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorgaben weiterhin
bei 50 km/h.
Der Anschluss an den nördlichen Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Elsa-Brandström-Straße erfolgt
mit einer Zwischenlösung. Der Knotenpunkt wird über das Programm „freilaufende Rechtsabbieger“
als einer der fünf Knotenpunkte der Priorität 1 neu überplant.
Planungsgrundsätze: Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Überlegungen ergeben
sich folgende Grundsätze für die vorgelegte Planung:
Für den Radverkehr:
• Neuschaffung eines durchgängigen Radfahrstreifens mit einer Breite von 2,50 m und einem Si-
cherheitstrennstreifen von 0,5 m zu Ladezonen/Flächen für das Kurzzeitparken,
4
• Aufstellflächen in den Nebenrichtungen,
• vorgezogene Haltelinien für den Radverkehr auf der Hauptrichtung,
• direktes und indirektes Linksabbiegen für den Radverkehr auf der Hauptrichtung,
• Roteinfärbung an Einmündungen,
• Öffnung der Einbahnstraßen Riehler Platz (östlich und westlich der Riehler Straße) und
Blumenthalstraße für den gegenläufigen Radverkehr und
• bedarfsgerechte Ausweitung des Angebots an Fahrradstellplätzen am Riehler Platz und am Rei-
chensperger Platz.
Für den Kfz-Verkehr:
• Reduzierung der Fahrspuranzahl um eine durchgängige Fahrspur auf zwei durchgängige Fahr-
spuren in beiden Fahrtrichtungen,
• Wegfall von 7 Kurzzeitparkplätzen durch Einrichtung des Radfahrstreifens und
• bedarfsgerechte Einrichtung von neuen Ladezonen (werktags 8 – 19 Uhr) u.a. für KEP-
Dienstleister zur Vermeidung von Ladevorgängen in zweiter Reihe.
Für den Fußverkehr/barrierefreie Gestaltung:
• Signifikante Reduzierung der Mitbenutzung von Gehwegen durch unsichere Radfahrende
(nach Erfahrungen aus der Begleitforschung zur Maßnahme Radfahrstreifen Ulrichgasse) und
• Ausstattung des Kreuzungsbereichs Riehler Platz mit taktilen Leitelementen.
Ergebnis Prüfauftrag „protected bike lane“ (geschützte Radfahrstreifen):
Für die ausführliche Stellungnahme zum Prüfauftrag „protected bike lane“ wird auf die Anlage 2 ver-
wiesen.
Als Fazit ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der Faktoren „Struktur der Fahrbahnrandberei-
che“ und „Breite des Radfahrstreifens“ die Führungsform „protected bike lane“ überwiegend nicht die
geeignete Führungsform für den Radverkehr auf der Riehler Straße ist. Es wird daher empfohlen, den
Einsatz eines Sicherheitsraumes auf den zentralen Bereich auf Höhe des Ebertplatzes zu beschrän-
ken (siehe hierzu auch Beschlusspunkt 2).
Programm „Rückbau freilaufender Rechtsabbieger“:
Bereits oben genannt wurde der Knotenpunkt Riehler Straße/Amsterdamer Straße/Elsa-Brandström-
Straße, welcher als einer der fünf Knotenpunkte der Priorität 1 über das Programm „freilaufende
Rechtsabbieger“ überplant wird.
Im Zuge der hier vorgelegten Maßnahme wird der freilaufende Rechtsabbieger Theodor-Heuss-
Ring/Riehler Straße mit einem Schutzblinker ausgestattet.
Der freilaufende Rechtsabbieger Clever Straße/Riehler Straße wird durch Abpollern aus dem
Betrieb genommen. Folgende Vorteile für den Verkehrsablauf ergeben sich:
• Die Zufahrt wird insgesamt übersichtlicher, u. a. auch mit Blick auf die Anbindung der Nebenfahr-
bahn Riehler Platz.
• Die einstreifige Zufahrt ermöglicht für den Radverkehr die Markierung eines Vorbeifahrstreifens,
um sich an der aufgeweiteten Aufstellfläche aufzustellen.
• Für die Radfahrenden in der Hauptrichtung Riehler Straße entfällt der Konflikt mit dem Rechtsein-
bieger aus der Clever Straße.
• Es wird zusätzlich eine (heute nicht vorhandene) Verbindung für zu Fuß Gehende zum östlichen
Gehweg der Clever Straße hergestellt.
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Entfall bewirtschafteter Stellplätze/Reduzierung der Parkgebühreneinnahmen:
Durch den Entfall der bewirtschafteten Stellplätze für die neu eingerichteten Radfahrstreifen im Ab-
schnitt zwischen Bushaltestelle Worringer Straße und Riehler Platz ist mit einer Reduzierung der
Parkgebühreneinnahmen in Höhe von 480 € pro Jahr zu rechnen.
zu Beschlusspunkt 3:
Im September 2019 wurde an der Riehler Straße eine Parkraumuntersuchung durchgeführt. Im
Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass die Kurzzeitparkplätze an der Riehler Straße in
allen Zeitbereichen der Erhebung (10.00-11.00 Uhr; 16.00-17.00 Uhr und 22.00-23.00 Uhr) eine Aus-
lastung zwischen 90 % und 100 % aufweisen.
Ungeachtet dieser Parkraumnachfrage in den Bewohnerparkvierteln AGN 2 und KUN ist der Wegfall
der Kurzzeitparkplätze zur Herstellung und Verbesserung der Erreichbarkeit von Aufstellflächen in der
Blumenthalstraße und der Clever Straße sowie zur Verbesserung der Befahrbarkeit im Rahmen der
Öffnung der Einbahnstraßen am Riehler Platz erforderlich. Im Sinne einer Optimierung des Netzzu-
sammenhangs wird zudem die Verbesserung der Einfahrmöglichkeit in die Lupusstraße durch Weg-
fall von zwei Stellplätzen empfohlen.
Durch die beschriebenen Maßnahmen entfallen insgesamt 11 Kurzzeitparkplätze. Durch den Entfall
dieser bewirtschafteten Stellplätze ist mit einer Reduzierung der Parkgebühreneinnahmen in Höhe
von 1.080 € pro Jahr zu rechnen.
zu Beschlusspunkt 4:
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 (AN/1191/2018) sind entlang
von Radspuren und Radwegen in regelmäßigen Abständen Ladezonen einzurichten, die ein Ent- und
Beladen ermöglichen, ohne die Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur zu belegen und damit andere Ver-
kehrsteilnehmende zu gefährden. Dazu sollen in regelmäßigen Abständen Stellplätze in Ladezonen
umgewandelt werden. Besonders die neu angelegten Radspuren gilt es auf diese Weise zu schützen.
Dieser Beschluss wird durch die Einrichtung von drei Ladezonen auf der Riehler Straße in Fahrtrich-
tung stadteinwärts umgesetzt. In Fahrtrichtung stadtauswärts stehen unter Berücksichtigung der städ-
tebaulichen Strukturen (überwiegend Großstrukturen) nach den Beobachtungen ausreichend Flächen
für Ladevorgänge zur Verfügung (Zufahrten, Stellflächen, Vorfahrten in den Nebenanlagen).
Durch die beschriebenen Maßnahmen werden 7 Kurzzeitparkplätze tagsüber in Ladezonen (werktags
8:00 – 19:00 Uhr) umgewandelt. Durch den Entfall dieser bewirtschafteten Stellplätze ist mit einer
Reduzierung der Parkgebühreneinnahmen in Höhe von 950 € pro Jahr zu rechnen.
Finanzierung:
Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme stehen im Teilergebnis 1201, Straßen, Wege, Plätze, in
der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hpl 2020/2021 im Haushalts-
jahr 2021 zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw.
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die
hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.
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Anlagen:
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 – Stellungnahmen zu Prüfaufträgen an die Verwaltung aus Bürgereingaben gem. § 24
GO mit Beschluss durch die Bezirksvertretung Innenstadt
Anlage 3 – Machbarkeit von Geschützten Radfahrstreifen („protected bike lane“)
Anlage 4 – Regelquerschnitt: Querschnittsvarianten mit Radfahrstreifen (Variante 1)
und geschütztem Radfahrstreifen (Variante 2)
Anlage 5 – Übersichtslageplan - Radfahrstreifen Riehler Straße / Turiner Straße
Anlage 6 – Markierungs- und Beschilderungspläne (1:250)
Anlage 6.1_Plan_2_10-12-20_RiehlerStraße_Radfahrstreifen
3630 Zeichen
Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-1h nur mit Parkschein werktags 9-23h XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL nur mit Parkschein werktags 9-23h XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL XXL Bitte einordnen 5.10 5.53 5.00 1.75 2.00 1.00 3.00 3.03 1.00 3.00 3.00 1.00 6.00 50 2.50 2.50 50 4.75 2.98 2.98 50 2.50 50 2.50 2.50 50 3.24 3.25 2.50 2.50 50 2.50 5.00 6.00 6.29 5.93 3.00 2.66 3.17 3.00 3.10 2.92 5.97 6.62 6.86 P KVB Dienstfahrzeug frei Greesbergstraße Thürmchenswall Turiner Straße Ebertplatz Domstraße Theodor-Heuss-Ring Theodor-Heuss-Ring Ebertplatz Riehler Str. Thürmchenswall Ebertplatz Sondersignal BUS mit eigener Phase (Balkensignal, kein Permissivsignal möglich wegen indirektem Linksabbiegen Rf!) Linien 140, AST 184 VZ 237 VZ 237 VZ 237 VZ 1012-31 Haltlinie BUS Sperrfläche abfräsen und erneuern 662: erhebliche Bedenken gegen den Einbau von Pollern im Fahrbahnbereich Vorschlag: Markierung nur Sperrflächen, bei Bedarf können Sichtzeichen nachgerüstet werden VZ 237 auf neuen Pfosten in der Lage des vorh. Pollers 662: erhebliche Bedenken gegen den Einbau von Pollern im Fahrbahnbereich Vorschlag: Markierung nur Sperrflächen, bei Bedarf können Sichtzeichen nachgerüstet werden Programm "Rückbau freilaufende Rechtsabbieger": Hier Nachrüsten von Schutzblinker (Baukastensystem) VZ 237 P P P P P B B B B B B B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B B S S B S S B B B B B B B S S S S BB B B B B BS S S B B B B B B B B B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (3/3) B (3/3) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) S SS (1/1) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) B (0,5/0,2) 4.1 4 1.3 1.2 F3.3 AHBLF1.1 F1.1 AHBLF3.5 F3.5 1.1 F1 AHBLF1 1 3.2 F3.1 F3 3.1 3 F1.2 F1.3 F3.2 F2.1 2.3 2.1 2 F2 F3.4 AHBLF3.4 AHBLF9.1 9.1 F9.1 F9 9 AHBLF9 2.2 1 BUS BD3 X X X X X 209-30 an Peitschen 209-30 oder Sonderform gekröpft links an Mast links kleine bauliche Anpassung: Plattenumlage orthogonal verlegte Gehwegplatten mit weißem Läufer X PSA: 498 3.1 3 3.2 2 2.1 2.2 1 1.1 1.2 1.3 F1.2 FR2.1 F2 F1 FR1.1 F3.2 F3.3 F3.1 F3 BFR2.1 Ø300 Wechsel R3.4 hier: Zwischenzustand Zufahrt Turiner Straße für Zielkonzept Knotenpunkt Ringe/Nord-Süd-Fahrt Diskussion von Planvarianten erforderlich hier: Zwischenzustand Zufahrt Ebertplatz/Ringe Zielkonzept für diesen Kreuzungsbereich Ringe/Nord-Süd-Fahrt macht Diskussion von Planvarianten erforderlich Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung Turiner Straße 1411 mm 394 mm Innenstadt 02.12.2020 Jankowski/29.09.2020 Fohlmeister/29.09.2020 Markierungs- und Beschilderungsplan Anlage 6.1 Radverkehrskonzept Innenstadt Radfahrstreifen Riehler Straße - Abschnitt Ebertplatz - ZWISCHENLÖSUNG 1 von 5 Hr. Fohlmeister Hr. Möllers Hr. Dörkes Hr. Harzendorf 642/1 LSA Rosa 18.01.2021 Parken Bestand - wird beibehalten Plattenumlage Gehwegplatten Neuaufteilung Nebenanlagen Legende 4.00 4.00 maßgeblich nachrichtlich Bemaßung
Anlage_4_RiehlerStraße_Querschnittsvarianten
1347 Zeichen
Bestand Querschnitt 1 Richtung Riehler Platz Gehweg Parken Fahrspur Fahrspur Fahrspur Grünstreifen Fahrspur Fahrspur Fahrspur Variante 1 Beibehalten der Parkfläche in den Baumscheiben Querschnitt 1 Richtung Riehler Platz Gehweg Gehweg Radfahrstreifen (inkl. Markierung) Fahrspur Grünstreifen Fahrspur Fahrspur Parken Fahrspur Gehweg Variante 2 Fahrradparken und Anlieferungszonen in den Baumscheiben Querschnitt 1 Richtung Riehler Platz Gehweg Gehweg Fahrspur Grünstreifen Fahrspur Fahrspur Grünstreifen/ Fahrradparken Sicherheitsraum (inkl. Markierung zur Fahrbahn) Fahrspur Höhe Haus-Nr. 71/73 O Höhe Haus-Nr. 71/73 O Höhe Haus-Nr. 71/73 O W W W Radfahrstreifen (inkl. Markierung) Sicherheits- trennstreifen Sicherheits- trennstreifen Radfahrstreifen (inkl. Markierung) Radfahrstreifen (inkl. Markierung) Abstand Poller zur Fahrspur (lichter Raum) Abstand Poller zur Fahrspur (lichter Raum) Sicherheitsraum (inkl. Markierung zur Fahrbahn) ANLAGE 4 Maßnahme: M 1: Geplant: Datum: Amtsleiter/-in (66) Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer: x Gezeichnet: 100 Planung.dpn 524 mm 405 mm Radfahrstreifen Riehler Straße Querschnitt - Bestand und Variantendarstellung 23.10.2020 M. Krebs F. Fohlmeister Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Möllers Herr Fohlmeister
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (45)
- Riehler Straße 73
- Blumenthalstraße
- Clever Straße
- Lupusstraße
- Turiner Straße 1411
- Amsterdamer Straße
- Schillingstraße
- Balthasarstraße 1
- Hülchrather Straße
- Weißenburgstraße
- Belfortstraße
- Sedanstraße
- Cäcilienstraße
- Alvenslebenstraße
- Worringer Straße
- Oppenheimstraße
- Elsa-Brändström-Straße
- Merlostraße
- Greesbergstraße
- Wörthstraße 5
- Ulrichgasse
- Magnusstraße
- Christophstraße
- Tel-Aviv-Straße
- Domstraße
- Riehler Platz
- Ebertplatz
- Hansaring
- Theodor-Heuss-Ring
- Reichenspergerplatz
- Am Zuckerberg
- Mülheimer Brücke
- Nord-Süd-Fahrt
- Thürmchenswall
- Tunisstraße
- Neusser Wall
- Lentstraße
- Straße 15
- Eigelstein
- Straße 11
- Straße 14
- Straße 3
- Straße 7
- Straße 9
- Zoobrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 3111/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.02.2021
- Erstellt
- 26.10.2020 10:01