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3179/2025

Herrenhaus am Thurner Hof in Köln-Dellbrück

Mitteilung Ausschuss 02.12.2025

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 01.12.2025, TOP 6.4

Anlage 1

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Anlage 2

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1

104 Zeichen

Anlage 1 
 
 
  
       
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
© Stadt Köln, Amt 23, 12.11.2025 
1: 1. 000  
1: 20.000

Anlage 2

17 Zeichen

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Mitteilung Ausschuss

2433 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/1 
Vorlagen-Nummer 01.12.2025 
 3179/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 01.12.2025 
 
Herrenhaus am Thurner Hof in Köln-Dellbrück 
Sachverhalt: 
 
Das Herrenhaus am Thurner Hof wurde im späten 16. Jahrhundert errichtet und befindet sich 
seit 1911 im Eigentum der Stadt Köln. Das Gebäude wurde zuletzt durch das Amt für Weiter-
bildung (VHS) genutzt. Im EG befanden sich Vortragsräume, Unterkünfte im OG, eine Wohn-
nutzung im DG sowie ein Aufenthaltsraum im UG. Der Spitzboden wurde nicht genutzt und ist 
nur über eine Einschubtreppe zu erreichen. Die bebaute Fläche beträgt rd. 155 m² und die 
Bruttogrundfläche rd. 550 m². Das Gebäude ist nur über innen liegende Treppen erschlossen, 
so dass es keinen für sich abgeschlossenen Bereich gibt. Es steht unter Denkmalschutz und 
ist nicht barrierefrei. Eine Aufnahme des Herrenhauses ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
 
Zukünftige Nutzung 
 
Für das Herrenhaus besteht derzeit keine Nutzungsperspektive durch städtische Dienststel-
len. Eine Ausnahme bildet der benachbarte VHS-Biogarten, der weiterhin erhalten bleibt und 
von der VHS betreut wird. 
Das Herrenhaus soll künftig wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Vorge-
sehen ist eine Kombination aus soziokultureller Nutzung, Büroräumen sowie ein bis zwei 
Wohneinheiten. Lokalen Vereinen soll ein einfacher Zugang zu Nutzungsmöglichkeiten ge-
währt werden.  
 
 
Weiteres Vorgehen  
 
Da der Liegenschaftsverwaltung mehrere Vorhabenträger ein grundsätzliches Interesse ge-
meldet haben, bereitet die Liegenschaftsverwaltung ein Interessenbekundungsverfahren vor. 
 
Ziel der Vergabe ist es, die verschiedenen Nutzungsanforderungen und Möglichkeiten mit ei-
ner „kostenneutralen“ Vergabe an einen Investor/ Verein/ Genossenschaft zu verbinden. 
 
Zur Vorbereitung des Verfahrens wurden die für die Vergabe eines Erbbaurechts erforderli-
chen Grundstückserkundungen eingeleitet, einschließlich einer Leitungsträger- und Dienststel-
lenabfrage. Zudem wurde eine Wertermittlung des Bodenwerts sowie der sanierten Aufbauten 
beauftragt. Im I. Quartal 2026 wird die Verwaltung einen konkreten Vorschlag zum Vergabe-
verfahren einbringen.

2 
 
Klimaschutz 
 
Die Einhaltung der Klimaschutzleitlinien ist unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und 
der vorhandenen Baustruktur/ Fachwerkbaus zu prüfen. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

01.12.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3179/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.12.2025
Erstellt
11.11.2025 09:52