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AN/1196/2021

Änderungsantrag zum Beschluss des Integrationsrates 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 31.05.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 01.06.2021

Änderungsantrag_GOL_Lebenslagenbericht_2020

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Änderungsantrag_GOL_Lebenslagenbericht_2020

7326 Zeichen

Grün offene Liste (GOL)       
Datum 25.05.2021  
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Änderungsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 01.06.2021  
 
 
Weitere Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen zum  
1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
in der letzten Sitzung des Integrationsrates wurde in Bezug auf den Lebenslagenbericht 
folgendes beschlossen:  
  
1. Der Integrationsrat hält den 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 in dieser Form für 
unzureichend, da ein gewichtiger Teil der Lebenswirklichkeit der Kölner 
Migrant*innen nicht angemessen abgebildet wird und darin Vorurteile befördert 
werden, ohne auf die Ursachen von sozialen Problemlagen ausreichend einzugehen. 
Die größtenteils verkürzten Aussagen im Bericht befördern die defizitorientierte 
Sichtweise der Gesellschaft auf Menschen mit internationaler Geschichte. Die 
Erkenntnis über die Ursachen der Lebensrealität dieser Menschen ist aber die 
Grundvoraussetzung, um die beabsichtigte strategische Sozialplanung für die Stadt 
diskriminierungsfrei im Sinne einer Chancengerechtigkeit für Alle zu gestalten.  
 
2. Der Integrationsrat hält es für unzureichend, dass (auf Basis der im 
Lebenslagenbericht dargestellten Erkenntnisse über Zusammenhänge und 
Wechselwirkungen zwischen Lebenslagenbereichen) die Verstetigung und der 
Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung für Kölner*innen mit 
internationaler Geschichte gelingen kann und bittet die Verwaltung deshalb um 
Nachbesserungen im Bericht in o.g. Sinne. 
 
Daher stellen wir folgenden Änderungsantrag:  
 
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung (auf Basis der Erkenntnisse des 
Lebenslagenberichts über Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen 
Lebenslagenbereichen) mit der Verstetigung und dem Ausbau einer integrierten, 
strategische Sozialplanung unter Berücksichtigung der unter II und III genannten 
inhaltlichen Anforderungen

II. Der Rat beauftragt die Verwaltung bei der erneuten Berichterstattung: 
  
a) bei der Festlegung der Querschnittskriterien (in Analogie zur damaligen 
Einbeziehung der Ratsfraktionen und der Wohlfahrtsverbände) künftig 
zusätzlich den Integrationsrat und die Interkulturellen Zentren mit 
einzubeziehen, 
 
b) künftig die Gruppe der „Menschen mit Migrationshintergrund“ differenzierter 
darzustellen, 
 
c) in Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen der Studie die Aussagen zur 
Gruppe der ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ in einen erweiterten Kontext 
zu stellen und Hinweise auf strukturelle Hürden für diese Personengruppe zu 
geben, um stigmatisierenden und diskriminierenden Interpretationen 
entgegenzuwirken. 
 
III. Außerdem wird die Verwaltung gebeten, der Empfehlung des 
Lebenslagenberichtes zu folgen und für eine Verbesserung der Datenlage für 
LSBTI zu sorgen. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Erweiterung und der 
Aktualisierung der Studie "LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ als Datengeber 
für zukünftige Untersuchungen. 
 
 
Begründung: 
Zu II a) 
Die Chance der Einbeziehung eines von Kölner Migrant*innen gewählten Gremiums 
Integrationsrat sowie die Expertise der über 40 im Stadtgebiet tätigen Interkulturellen 
Zentren sollte künftig genutzt werden.  
 
Zu II b)  
Unter der Bezeichnung ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ ist eine äußerst 
heterogene Gruppe zusammengefasst.  
Diese Gruppe differenziert sich im Vergleich zu den anderen in der Studie behandelten 
Gruppen zusätzlich aufgrund 
 
 ihres Aufenthaltsstatus (von der Asylbewerber*in bis zur eingebürgerten oder hier 
geborenen Deutschen) welcher dann rechtlich ausschlaggebend für die 
unterschiedlichen Möglichkeiten des Zugangs zum Wohnungsmarkt, zum 
Arbeitsmarkt (Arbeitsberechtigung, Anerkennung von im Ausland erworbenen 
Abschlüssen) und auch bzgl. der politischen Partizipation bei den Wahlen (EU-
Bürger*innen, Nicht-EU- Ausländer*innen, Deutsche), 
 ihrer Aufenthaltsdauer in Deutschland und damit ihres Angekommenseins (von 
gerade eingereisten Menschen, die hier vorübergehend politischen Schutz 
suchen über zugewanderte Menschen mit Bleiberechtsperspektive bis hin zu hier 
geborenen und aufgewachsenen Menschen der 2. oder 3. Generation),

 ihrer ggfls. anderen kulturellen Prägung und Sozialisation in den 
Herkunftsländern, 
 ihres ‚ausländisch klingenden‘ Namens und ihres als ‚ausländisch 
wahrgenommenen‘ Aussehens. 
 
Für alle im Lebenslagenbericht behandelten Lebenslagenbereiche Geschlecht, Alter, 
Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund gilt deren Zugehörigkeit zu verschiedenen 
Milieugruppen (Sinus Milieus) mit ähnlichen Einstellungen und gemeinsamen 
Wertevorstellungen. Diese Realität wird allerdings beim Personenkreis der Menschen mit 
Migrationshintergrund von der deutsch-deutschen Gesellschaft oftmals nicht erkannt 
(Phänomen der unbewussten Voreingenommenheit - Unconscious Bias - bzgl. fremd 
erscheinenden Gruppen). Umso wichtiger muss das Bemühen sein, diese Gruppe 
differenziert darzustellen um Ursachen zu erkennen.  
Zu II c)  
Die Verhinderung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Rassismus in 
unserer Gesellschaft muss auch gerade bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher 
Studien mit bedacht und berücksichtigt werden. 
Im Lebenslagenbericht wird bezogen auf die Gruppe der Frauen, auf die gesellschaftlich 
hinlänglich bekannten strukturellen Hindernisse einer gleichberechtigten Teilhabe dieser 
Gruppe hingewiesen.  
Umso mehr müssen dann in solchen Berichten auch für die Gruppe der ‚Menschen mit 
Migrationshintergrund‘ Hinweise auf die in der Öffentlichkeit wenig bekannten 
strukturellen Hindernisse ihrer Teilhabe gegeben werden.  
Bei der heterogenen Gruppe der ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ gibt es nicht nur 
individuelle Problemlagen (mit der berechtigten Forderung nach mehr 
Sprachkenntnissen, mehr Bildung, mehr Integration), sondern im ganz besonderen auch 
strukturbedingte Hindernisse (z.B. Ausgrenzung aufgrund ausländischer Namen bei der 
Arbeits- und Wohnungssuche, das nicht Zutrauen erfolgreicher Bildungsabschlüsse 
seitens der Lehrer*innen, kein Wahlrecht etc.), sowie lebensgeschichtlich bedingte 
Einschränkungen (z.B. vergleichsweise frühe Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit 
aufgrund schwerer körperlicher Arbeitstätigkeiten der Generation der Gastarbeiter*innen, 
Traumatisierung durch Fluchterfahrung etc.).  
Es bedarf daher nicht nur individueller Hilfen sondern insbesondere auch struktureller 
Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen bei Entscheidungsträgern (Lehrpersonal, 
Wohnungsgeber etc.) und Beseitigung von Teilhabehindernissen (kultursensible 
Senior*innenberatung, Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse, Wahlrecht 
etc.). 
Der Hinweis auf die verschiedenen strukturellen Hindernisse von ‚Menschen mit 
Migrationshintergrund‘ und Ursachen für schlechtere Teilhabe ist für einen 
Lebenslagenbericht mit dem Anspruch der Schaffung von Chancengerechtigkeit von 
elementarer Relevanz und verhindert damit pauschalierende Diskriminierung von 
‚Menschen mit Migrationshintergrund‘.  
Eine Individualisierung der Probleme befördert die Ethnisierung der Probleme und damit 
den Rassismus in unserer Stadt.

Beratungsverlauf (1)

01.06.2021 Integrationsrat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1196/2021
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
31.05.2021
Erstellt
31.05.2021 11:13