AN/1196/2021
Änderungsantrag zum Beschluss des Integrationsrates 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020
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Änderungsantrag_GOL_Lebenslagenbericht_2020
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Grün offene Liste (GOL) Datum 25.05.2021 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Änderungsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 01.06.2021 Weitere Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen zum 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, in der letzten Sitzung des Integrationsrates wurde in Bezug auf den Lebenslagenbericht folgendes beschlossen: 1. Der Integrationsrat hält den 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 in dieser Form für unzureichend, da ein gewichtiger Teil der Lebenswirklichkeit der Kölner Migrant*innen nicht angemessen abgebildet wird und darin Vorurteile befördert werden, ohne auf die Ursachen von sozialen Problemlagen ausreichend einzugehen. Die größtenteils verkürzten Aussagen im Bericht befördern die defizitorientierte Sichtweise der Gesellschaft auf Menschen mit internationaler Geschichte. Die Erkenntnis über die Ursachen der Lebensrealität dieser Menschen ist aber die Grundvoraussetzung, um die beabsichtigte strategische Sozialplanung für die Stadt diskriminierungsfrei im Sinne einer Chancengerechtigkeit für Alle zu gestalten. 2. Der Integrationsrat hält es für unzureichend, dass (auf Basis der im Lebenslagenbericht dargestellten Erkenntnisse über Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Lebenslagenbereichen) die Verstetigung und der Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung für Kölner*innen mit internationaler Geschichte gelingen kann und bittet die Verwaltung deshalb um Nachbesserungen im Bericht in o.g. Sinne. Daher stellen wir folgenden Änderungsantrag: I. Der Rat beauftragt die Verwaltung (auf Basis der Erkenntnisse des Lebenslagenberichts über Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Lebenslagenbereichen) mit der Verstetigung und dem Ausbau einer integrierten, strategische Sozialplanung unter Berücksichtigung der unter II und III genannten inhaltlichen Anforderungen II. Der Rat beauftragt die Verwaltung bei der erneuten Berichterstattung: a) bei der Festlegung der Querschnittskriterien (in Analogie zur damaligen Einbeziehung der Ratsfraktionen und der Wohlfahrtsverbände) künftig zusätzlich den Integrationsrat und die Interkulturellen Zentren mit einzubeziehen, b) künftig die Gruppe der „Menschen mit Migrationshintergrund“ differenzierter darzustellen, c) in Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen der Studie die Aussagen zur Gruppe der ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ in einen erweiterten Kontext zu stellen und Hinweise auf strukturelle Hürden für diese Personengruppe zu geben, um stigmatisierenden und diskriminierenden Interpretationen entgegenzuwirken. III. Außerdem wird die Verwaltung gebeten, der Empfehlung des Lebenslagenberichtes zu folgen und für eine Verbesserung der Datenlage für LSBTI zu sorgen. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Erweiterung und der Aktualisierung der Studie "LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ als Datengeber für zukünftige Untersuchungen. Begründung: Zu II a) Die Chance der Einbeziehung eines von Kölner Migrant*innen gewählten Gremiums Integrationsrat sowie die Expertise der über 40 im Stadtgebiet tätigen Interkulturellen Zentren sollte künftig genutzt werden. Zu II b) Unter der Bezeichnung ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ ist eine äußerst heterogene Gruppe zusammengefasst. Diese Gruppe differenziert sich im Vergleich zu den anderen in der Studie behandelten Gruppen zusätzlich aufgrund ihres Aufenthaltsstatus (von der Asylbewerber*in bis zur eingebürgerten oder hier geborenen Deutschen) welcher dann rechtlich ausschlaggebend für die unterschiedlichen Möglichkeiten des Zugangs zum Wohnungsmarkt, zum Arbeitsmarkt (Arbeitsberechtigung, Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen) und auch bzgl. der politischen Partizipation bei den Wahlen (EU- Bürger*innen, Nicht-EU- Ausländer*innen, Deutsche), ihrer Aufenthaltsdauer in Deutschland und damit ihres Angekommenseins (von gerade eingereisten Menschen, die hier vorübergehend politischen Schutz suchen über zugewanderte Menschen mit Bleiberechtsperspektive bis hin zu hier geborenen und aufgewachsenen Menschen der 2. oder 3. Generation), ihrer ggfls. anderen kulturellen Prägung und Sozialisation in den Herkunftsländern, ihres ‚ausländisch klingenden‘ Namens und ihres als ‚ausländisch wahrgenommenen‘ Aussehens. Für alle im Lebenslagenbericht behandelten Lebenslagenbereiche Geschlecht, Alter, Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund gilt deren Zugehörigkeit zu verschiedenen Milieugruppen (Sinus Milieus) mit ähnlichen Einstellungen und gemeinsamen Wertevorstellungen. Diese Realität wird allerdings beim Personenkreis der Menschen mit Migrationshintergrund von der deutsch-deutschen Gesellschaft oftmals nicht erkannt (Phänomen der unbewussten Voreingenommenheit - Unconscious Bias - bzgl. fremd erscheinenden Gruppen). Umso wichtiger muss das Bemühen sein, diese Gruppe differenziert darzustellen um Ursachen zu erkennen. Zu II c) Die Verhinderung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Rassismus in unserer Gesellschaft muss auch gerade bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Studien mit bedacht und berücksichtigt werden. Im Lebenslagenbericht wird bezogen auf die Gruppe der Frauen, auf die gesellschaftlich hinlänglich bekannten strukturellen Hindernisse einer gleichberechtigten Teilhabe dieser Gruppe hingewiesen. Umso mehr müssen dann in solchen Berichten auch für die Gruppe der ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ Hinweise auf die in der Öffentlichkeit wenig bekannten strukturellen Hindernisse ihrer Teilhabe gegeben werden. Bei der heterogenen Gruppe der ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ gibt es nicht nur individuelle Problemlagen (mit der berechtigten Forderung nach mehr Sprachkenntnissen, mehr Bildung, mehr Integration), sondern im ganz besonderen auch strukturbedingte Hindernisse (z.B. Ausgrenzung aufgrund ausländischer Namen bei der Arbeits- und Wohnungssuche, das nicht Zutrauen erfolgreicher Bildungsabschlüsse seitens der Lehrer*innen, kein Wahlrecht etc.), sowie lebensgeschichtlich bedingte Einschränkungen (z.B. vergleichsweise frühe Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit aufgrund schwerer körperlicher Arbeitstätigkeiten der Generation der Gastarbeiter*innen, Traumatisierung durch Fluchterfahrung etc.). Es bedarf daher nicht nur individueller Hilfen sondern insbesondere auch struktureller Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen bei Entscheidungsträgern (Lehrpersonal, Wohnungsgeber etc.) und Beseitigung von Teilhabehindernissen (kultursensible Senior*innenberatung, Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse, Wahlrecht etc.). Der Hinweis auf die verschiedenen strukturellen Hindernisse von ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ und Ursachen für schlechtere Teilhabe ist für einen Lebenslagenbericht mit dem Anspruch der Schaffung von Chancengerechtigkeit von elementarer Relevanz und verhindert damit pauschalierende Diskriminierung von ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘. Eine Individualisierung der Probleme befördert die Ethnisierung der Probleme und damit den Rassismus in unserer Stadt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1196/2021
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 31.05.2021 11:13