Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3765/2022 vom 24.11.2022
Stand: Am 08.12.2022 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 3b - Erläuterungen zum Vermögensplan 2023
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2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2023 zu finanzierenden Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung auf unab- weisbare Investitionen in den einzelnen Betriebsteilen. Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 2.938 Tsd. Euro berücksichtigt im Wesentlichen mehrjährig andauernde oder fortgeschriebene Maßnahmen, die bereits in der Vorjahresplanung berücksichtigt waren. Im Wesentlichen betrifft dies die Erneuerung der Elektronischen Schließanlage mit 1.900 Tsd. Euro, deren Einbau in 2023 fertiggestellt wer- den soll, die Sanierung der Klimaanlage/Gebäudeleittechnik (Kosten gesamt: 2.260 Tsd. Euro, Ansatz 2023: 250 Tsd. Euro) sowie die Umsetzung eines neues Beleuchtungskonzep- tes für den Konzertsaal (Kosten gesamt: 5.830 Tsd. Euro, Ansatz 2023: 590 Tsd. Euro). Im Betriebsteil Gürzenich sind in 2023 die Erneuerung der Klimatechnik, die Trennung der Frischwasseranlage sowie der Einbau einer neuen Punktzuganlage notwendig. Hierfür wur- den insgesamt 1.310 Tsd. Euro veranschlagt. Im Tanzbrunnen wird die Planung für die Sa- nierung der denkmalgeschützten Schirmaufbauten und der Ertüchtigung der Open-Air-Bühne fortgeführt. Die Investitionssumme soll sich nunmehr auf insgesamt 8.000 Tsd. Euro belau- fen, in 2023 sind Mittel in Höhe von 4.000 Tsd. Euro vorgesehen. Der Baubeschluss für die beiden zusammenhängenden Maßnahmen soll kurzfristig eingeholt werden. Mit Beschluss vom 07.09.2020 hat der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln die Betriebsleitung mit der Planung und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Gene- ralinstandsetzung der denkmalgeschützten Bastei beauftragt. Ferner hat er die Betriebslei- tung beauftragt, verschiedene mit dem Denkmalschutz abgestimmte Varianten zur Realisie- rung eines an diesem Standort angemessenen öffentlich zugänglichen Gastronomieangebo- tes zu ermitteln und darzustellen. Dabei sollen besondere Schwerpunkte auf die Realisierung von Außengastronomie-Flächen, die baulichen Erfordernisse für einen wirtschaftlichen Gast- ronomiebetrieb, funktionale Raumkonzepte sowie auf die haustechnischen Modernisierungs- bedarfe gelegt werden. Die Ergebnisse des Planungsauftrags sollen dem Ausschuss im Rahmen eines Workshops mit dem Ziel dargestellt werden, einen Baubeschluss vorzuberei- ten. Hierfür hat der Ausschuss die Betriebsleitung ermächtigt, Planungsleistungen bis zu einer Höhe von 600 Tsd. Euro in Anspruch zu nehmen. Dem Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bastei wurde eine grobe Kostenprog- nose von rd. 9.900 Tsd. Euro zugrunde gelegt. Da sich die Arbeiten zur Erkundung des Bau- zustands aufgrund der maroden Tragwerkskonstruktion deutlich zeitaufwändiger gestalten als erwartet, können derzeit die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht abschließend beurteilt und die damit verbundenen Kosten berechnet werden. Der Wirtschaftsplan 2023 basiert daher auf der im Wesentlichen um die kostenintensiven Maßnahmen zur Bauwerks- erkundung und den daraus resultierenden ersten Erkenntnissen, der Schadstoffsanierung und den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Bauwerks fortge- schriebenen groben Prognose der Baukosten von nunmehr rd. 11.200 Tsd. Euro. Davon sind für die vg. zwingend notwendigen Maßnahmen und erste Planungsüberlegungen bisher Mit- tel in Höhe von rd. 1.100 Tsd. Euro abgeflossen. Die Einholung des Baubeschlusses verzö- gert sich infolge der ermittelten massiven Schäden am Tragwerk und ist nunmehr in 2023 geplant. Der Vermögensplan sieht zur Weiterführung der Maßnahme für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 2.000 Tsd. Euro und für die Jahre 2024 bis 2026 insgesamt weitere 8.100 Tsd. Euro vor und berücksichtigt damit den derzeitigen Erkenntnisstand. -
Anlage 5 - Erläuterungen zur Mifrifi 2023ff
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Anlage 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2022-2026 Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse wei- testgehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2023. Die städtischen Betriebskosten- zuschüsse für die KölnMusik GmbH für die Jahre 2024 und 2025 hat der Rat der Stadt Köln mit seinen Beschlüssen vom 23.03.2021 (Vorlagen-Nr. 0531/2021) und 03.02.2022 (Vorla- gen-Nr. 4464/2021) auf 5.929.400 Euro festgelegt. Der Ansatz für das Jahr 2026 wurde zu- nächst entsprechend der Veranschlagung im Haushaltsplan in dieser Höhe fortgeschrieben. Ein Ratsbeschluss zur Festlegung des städt. Zuschusses 2026 steht noch aus. Die KölnMu- sik GmbH geht in ihrer mittelfristigen Wirtschaftsplanung ab 2024 wieder von einem Corona- unabhängigen Geschäftsbetrieb aus. Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- len. Die Mittelfristplanung sieht im Wesentlichen bereits laufende, mehrjährige Sanierungs- maßnahmen, wie z.B. die Sanierung der Klimaanlage und die Erneuerung der Beleuchtung der Konzertsaaldecke in der Philharmonie vor. Ferner werden die Ertüchtigung der Open-Air- Bühne und der Schirme im Tanzbrunnen in 2024 fortgesetzt. Darüber hinaus ist in 2025 die Erneuerung des Sternwellenzeltes im Tanzbrunnen (250 Tsd. €) geplant. -
Anlage 1 - Vorbemerkungen Wirtschaftsplan 2023
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Anlage 1 Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2023 Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln betreibt im Wege von Vermietungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende städtische Einrichtungen: Betriebsteil des Veranstaltun gs zen trums : Philharmonie Gürzenich Rheinterrassen/Tanzbrunnen Flora Betriebsg esellschaft KölnMusik GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Die Beteiligungen der Stadt Köln an der KölnMusik GmbH und der Koelnmesse GmbH sind in das Vermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln eingelegt und begründen aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Am Stammkapital der KölnMusik GmbH ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum der Stadt Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Mittel für den städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ) werden wegen der fehlenden Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszentrum an das Unternehmen weitergeleitet. Der städtische BKZ wird im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums dabei unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aus- gewiesen, während der Verlust der KölnMusik GmbH zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen führt. Der Ansatz zum Betriebskostenzuschuss enthält darüber hinaus einen anteiligen Ausgleich der Abschreibung des Philharmonie-Vordaches in Höhe von 10 Tsd. Euro. Die KölnMusik GmbH als Betreiberin der Kölner Philharmonie wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Die Geschäftsführung der KölnMusik GmbH geht in ihren Planungen für das Jahr 2023 weiterhin von einem unter Corona-Einfluss zurückhaltenden Be- sucherverhalten aus. Sie prognostiziert ein nach Abzug des städt. Zuschusses verbleibendes Defizit von rd. 478 Tsd. Euro, das die Gesellschaft allerdings durch vorhandene Rücklagen decken kann. Auf Seiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung führt die Rücklagenentnahme aber zu einer ent- sprechenden Abwertung der Finanzanlage. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung an der Koelnmesse GmbH in Höhe von seinerzeit 79,02 % als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. In 2008 hat die Stadt Köln/Veranstaltungs- zentrum zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine Bareinlage von 22,7 Mio. Euro getätigt, die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entsprechende Fremdmittelaufnahme finan- zieren musste. In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt- verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit 2,45 Mio. Euro um mehr als 2,0 Mio. Euro über den bisherigen Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizitä- ren Einrichtung führt. Ferner wurden zum 01.01.2020 die städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH, die bis dahin in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten wurden, an die Koelnmesse GmbH veräußert. In dem Zuge wurde die KölnKongress GmbH auf die Koelnmesse Ausstellun- gen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse GmbH verschmolzen. Die verschmolze- ne Gesellschaft firmiert nunmehr unter dem Namen Koelncongress GmbH und hat alle Aufgaben der KölnKongress GmbH übernommen. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen Pachtverträge über die Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen und Flora sind gleichfalls auf die neue Gesellschaft übergegangen. Das Veranstaltungszentrum wird seitdem von den Verlusten der de- fizitären Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie aufgrund des bis dahin be- stehenden Organschaftsvertrages verpflichtet war, dauerhaft entlastet. Auch die Messe- und Kongresswirtschaft wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit besonderer Härte getroffen. Die Corona-bedingten Verluste der Koelnmesse GmbH führten zu ei- nem so hohen Eigenkapitalverzehr, dass die Gesellschaft zur Weiterführung des Investitionspro- gramms Koelnmesse 3.0, hier insbesondere der Neubaumaßnahme der sog. Confex-Halle, von Sei- ten der beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW in 2021 eine Eigenkapitalstärkung in Höhe von 120 Mio. Euro erhalten hat. Die Stadt Köln/Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat ent- sprechend der Kapitalanteile einen Anteil von 96 Mio. Euro übernommen. Das Veranstaltungszent- rum hat die Kapitalzuführung über eine Darlehensaufnahme finanziert, erhält hierfür jedoch, da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht über die erforderliche Finanzkraft zur Bedienung des Darle- hens verfügt, eine Schuldendiensthilfe aus dem städtischen Haushalt. Die Koelnmesse geht auch für das Jahr 2023 noch von einem Corona-geprägten Verlust aus, weitere Kapitalzuführungen sei- tens der Gesellschafter sind jedoch nicht vorgesehen. Trotz der Schuldendiensthilfe, der Anhebung der Erbbauzinsen und dem Wegfall der Ver- lustübernahme der KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungszentrum auch weiterhin auf Zu- schüsse aus dem städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird eine – wenn auch nicht auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtung erzielt. Entsprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung können nach Ab- lauf von fünf Jahren nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. -
Anlage 6 - mittelfristige Erfolgsplanung 2022-2026
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Anlage 6 Wirtschaftsplan 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Mittelfristiger Erfolgsplan 2022-2026 2022 2023 2024 2025 2026 Euro Euro Euro Euro Euro Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.133.855 3.152.277 3.441.997 3.456.767 3.462.954 Sonstige betriebliche Erträge Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 1.097.056 1.062.703 1.028.152 993.402 958.448 720.701 635.900 885.000 842.000 800.000 0 0 150.000 292.000 281.000 Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 289.537 0 0 0 0 Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.817.300 5.929.400 5.929.400 5.929.400 5.929.400 Sonstige Erträge 8.640 8.640 8.640 8.640 8.640 Summe 10.933.234 10.636.643 11.001.192 11.065.442 10.977.488 Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0 Abschreibungen 3.410.000 2.450.000 2.830.000 3.100.000 3.250.000 Sonstige betriebliche Aufwendungen Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000 Bewachung Heinrich-Böll-Platz 285.000 318.000 330.000 345.000 360.000 Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.040.000 1.600.000 900.000 600.000 300.000 Instandhaltung technische Anlagen 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000 Anteil Energiekosten Philharmonie 650.000 700.000 700.000 700.000 700.000 Versicherungen 91.300 98.400 110.000 110.000 120.000 Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 18.800 18.800 19.500 20.500 21.000 Leistungsentgelte Personalgestellung 54.500 58.000 59.000 60.500 61.500 Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Sonstige 200.000 150.000 150.000 150.000 150.000 Summe 2.862.600 3.466.200 2.791.500 2.509.000 2.235.500 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0 Festgeldzinsen 0 0 0 0 0 Summe 0 0 0 0 0 Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.256.700 6.407.600 5.931.400 5.987.900 6.066.700 Ergebnisübernahme KölnKongress GmbH 0 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Darlehenszinsen 3.020.000 3.020.000 3.960.000 4.530.000 4.970.000 Sonstige Zinsen 50.000 120.000 100.000 100.000 100.000 Summe 3.070.000 3.140.000 4.060.000 4.630.000 5.070.000 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.532.212 -1.674.881 -1.169.711 -1.704.692 -2.181.758 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0 Sonstige Steuern 3.235 3.235 3.235 3.235 0 Jahresergebnis -1.535.447 -1.678.115 -1.172.946 -1.707.927 -2.181.758 Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Tanzbrunnen -
Anlage 3a - Vermögensplan 2023
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Wirtschaftsplan 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Anlage 3 Vermögensplan Mittelbedarf A Betriebsteil Gürzenich Erneuerung Klimatechnik 1.000.000 Trennung Trinkwasser 180.000 Punktzuganlage 130.000 Summe 1.310.000 B Betriebsteil Philharmonie Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 250.000 Erneuerung Elektronische Schließanlage 1.900.000 Beleuchtung Konzertsaaldecke 590.000 Anschluss Wärmepumpenanlage 32.200 Austausch Universelle Gefahrenmeldeanlage 54.120 Optimierung Abwassersystem 43.200 Erneuerung Aufzugssteuerung Anlieferung 19.330 Erneuerung Lamellendecke Inspizientenschleuse 10.900 Anschaffung Fernsteuerung Bühnenpodien 38.650 Summe 2.938.400 C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen Sanierung Open Air-Bühne & Schirme 4.000.000 Summe 4.000.000 D Betriebsteil Flora Erneuerung GLT-Rechner 10.000 Erneuerung Notlichtbatterien 15.000 Erneuerung Hub-Senk-Schacht Frischwasser 13.000 Summe 38.000 E Betriebsteil Bastei Generalsanierung Bastei (Planungskosten Lph 1-3) 2.000.000 Summe 2.000.000 F Allgemeine Finanzwirtschaft Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 10.600.000 Jahresverlust 1.678.115 Summe 12.278.115 Gesamtmittelbedarf 22.564.515 Mittelherkunft Liquide Mittel zum 01.01.2023 -4.600.000 A Eigenmittel Abschreibungen 2.450.000 Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.268.595 b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.387.423 Summe 7.106.018 B Neukreditaufnahmen Allgemein 15.000.000 Summe 15.000.000 Gesamtmittelherkunft 17.506.018 Liquide Mittel zum 31.12.2023 -5.058.498 Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. - 2- -
Anlage 2a - Erfolgsplan 2023
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Anlage 2 Wirtschaftsplan 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Erfolgsplan Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ergebnis 2021 Ergebnis 2020 Erg ebnis 2019 Euro Euro Euro Euro Euro Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.152.277 3.133.855 3.096.155 2.989.453 2.965.703 Sonstige betriebliche Erträge Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000 .000 2.300.000 2.300.000 3.000.000 1.062.703 1.097.056 708.933 285.281 298.540 635.900 720.701 743.876 766.698 789.177 Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 0 28 9.537 386.058 386.058 386.058 Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.817.300 5.697.400 5.649.600 5.283.900 Sonstige Erträge 8.640 8.640 23.540 31.099 1.629.336 Summe 10.636.643 10.933.234 9.859.806 9.418.736 11.387.010 Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0 Abschreibungen 2.450.000 3.410.000 3.686.449 3.671.093 3.665.433 Sonstige betriebliche Aufwendungen Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000 Bewachung Heinrich-Böll-Platz 318.000 285.000 201.903 146.689 238.708 Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.600.000 1.040.000 593.411 817.428 728.404 Instandhaltung Bauten, technische Anlagen 350.000 350.000 302.120 799.070 356.826 Anteil Energiekosten Philharmonie 700.000 650.000 512.981 532.543 601.860 Versicherungen 98.400 91.300 90.411 91.311 71.400 Baubetreuungsentgelte 0 0 177.547 172.001 123.373 Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 18.800 18. 800 17.900 17.900 17.900 Leistungsentgelte Personalgestellung 58.000 54.5 00 31.182 24.120 20.851 Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 84.454 108.228 84.367 Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 14.784 700 741 Sonstige 150.000 200.000 125.783 187.379 128.000 Summe 3.466.200 2.862.600 2.224.476 2.969.370 2.444.430 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Bankzinsen, etc. 0 0 957 0 0 Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0 Summe 0 0 957 0 0 Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.407.600 6.256.7 00 6.633.987 5.428.117 5.531.563 Ergebnisübernahme KÖLNKONGRESS GmbH 0 0 0 0 -2.030.972 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Darlehenszinsen 3.020.000 3.020.000 2.860.127 2.701.636 2.890.125 Sonstige Zinsen 120.000 50.000 59.319 127.697 39.293 Summe 3.140.000 3.070.000 2.919.446 2.829.333 2.929.418 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.674.881 -1.532.212 -2.507.440 -2.489.723 -2.249.103 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 -2 150.000 0 Sonstige Steuern 3.235 3.235 3.235 3.235 3.235 Jahresergebnis -1.678.115 -1.535.447 -2.510.673 -2.642.958 -2.252.338 - 2 - Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung -
Anlage 4 - Stellenübersicht 2023
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Anlage 4 Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen. Ein Mitglied der Betriebsleitung wird vom Rat zum Ersten Betriebsleiter/zur ersten Be- triebsleiterin bestellt. Ist ein Beigeordneter/eine Beigeordnete Mitglied der Betriebslei- tung, so ist er/sie Erster Betriebsleiter/Erste Betriebsleiterin. Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beige- ordnete der Stadt Köln Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten Betriebsleiterin bestellt worden. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Be- schluss des Rates vom 15.11.2012 Herr Frank Höller bestellt. Die organisatorische Anbindung ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Durch die Einbrin- gung der Betriebsteile Kölner Philharmonie zum 01.01.1997 und Rheinterrassen/Tanz- brunnen zum 01.01.1999 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Be- triebssatzung ergaben sich hier keine Änderungen. Die Abwicklung der laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird durch Personal des Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit er- forderlich - auch Leistungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entspre- chende Betriebskostenerstattungen in Anspruch genommen. Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln kei- ne Stellen auszuweisen. -
Anlage 7 - mittelfristige Vermögensplanung 2023-2026
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Anlage 7 Wirtschaftsplan 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Mittelfristiger Vermögensplan 2023-2026 Mittelbedarf 2023 2024 2025 2026 A Betriebsteil Gürzenich Gesamtinvestitionen 1.310.000 0 0 0 B Betriebsteil Philharmonie Gesamtinvestitionen 2.938.400 3.290.000 3.290.000 670.000 C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen Gesamtinvestitionen 4.000.000 4.000.000 250.000 0 D Betriebsteil Flora Gesamtinvestitionen 38.000 0 0 0 E Betriebsteil Bastei Generalsanierung Bastei 2.000.000 2.100.000 3.000.000 3.000.000 F Allgemeine Finanzwirtschaft Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 10.600.000 11.300.000 11.600.000 11.820.000 Jahresverlust 1.678.115 1.172.946 1.707.927 2.181.758 Summe 12.278.115 12.472.946 13.307.927 14.001.758 Gesamtmittelbedarf 22.564.515 21.862.946 19.847.927 17. 671.758 Mittelherkunft Liquide Mittel zum 01.01. -4.600.000 -5.058.498 -4.166.658 -5.829.408 A Eigenmittel Abschreibungen 2.450.000 2.830.000 3.100.000 3.250.000 Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.268.595 3.281.786 3.295.176 3.308.770 b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 1.387.423 1.510.000 1.517.000 1.523.000 c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Tanzbrunnen 0 133.000 273.000 283.200 Summe 7.106.018 7.754.786 8.185.176 8.364.970 B Neukreditaufnahmen Allgemein 15.000.000 15.000.000 10.000.000 10.000.000 Summe 15.000.000 15.000.000 10.000.000 10.000.000 Gesamtmittelbereitstellung 17.506.018 17.696.288 14.01 8.518 12.535.562 Liquide Mittel zum 31.12. -5.058.498 -4.166.658 -5.829.408 -5.136.196 Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig. -
Anlage 2b - Erläuterungen zum Erfolgsplan 2023
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2 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2023 Allgemeines Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- schlusses auszuweisen. Umsatzerlöse Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins nach In- dexanpassungen von nunmehr rd. 2,56 Mio. Euro und über das Parkhausgelände mit ei- nem Erbbauzins von 295 Tsd. Euro. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechtsver- trag aus dem Jahre 1998 für das Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 69 Tsd. Euro. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern steht eine anteilige Auflösung des Sonder- postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wird und somit den Ab- schreibungsaufwand per Saldo vermindert. In 2022 wurde der Sonderposten mit letztma- liger Rate in Höhe von rd. 290 Tsd. Euro vollständig aufgelöst, so dass dieser Ertragspos- ten ab 2023 entfällt. Zugleich sind in 2022 auch letztmalig Abschreibungen für das Ge- bäude Gürzenich angefallen. Zuschuss der Stadt Köln Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2023 ist im Erfolgsplan ein Liquiditätszuschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro veranschlagt. Daneben sind weitere städtische Mittel in Höhe von insgesamt rd. 1,7 Mio. Euro als Zinsanteil der Schuldendiensthilfe für Darlehen, die das Veranstaltungszentrum im Rahmen von Kapital- zuführungen an die Koelnmesse GmbH (in 2008: 22,7 Mio. Euro und in 2021: 96,0 Mio. Euro) und für die Generalsanierung der Flora (40 Mio. Euro) aufgenommen hat. Der kor- respondierende Tilgungsanteil für die Darlehen (rd. 4,7 Mio. Euro) wurde im Vermögens- plan berücksichtigt. Abschreibungen Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie sowie die auf das Sachanlagevermö- gen im Rheinpark entfallenden Abschreibungen. Mit Abschluss der Generalsanierung der 3 Flora sind seit 2015 zusätzliche Abschreibungswerte von rd. 1,4 Mio. Euro p.a. anzuset- zen. Wie oben dargestellt entfällt ab 2023 die Gebäude-Abschreibung des Gürzenichs. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- standhaltungsaufwendungen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Philharmonie inkl. Baubetreuungsentgelte, den Energiekosten Philharmonie (700 Tsd. Euro) sowie die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes (318 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind bei den In- standhaltungen u.a. die Instandsetzung der Treppen in der Philharmonie (432 Tsd. Euro), die Sanierung von Kanal- und Wasserleitungen (100 Tsd. Euro) sowie die Reparatur der Saal- und Stahlbrandschutztüren (77 Tsd. Euro). Ferner wurden für eine Sanierung der Abwasserkänale im Zuge der Erneuerung der Schirme im Tanzbrunnen vorsorglich 500 Tsd. Euro berücksichtigt. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Der Betrag betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2023 der KölnMusik. Der bei der Vor- lagenerstellung nur in der Entwurfsfassung vorliegende und noch nicht genehmigte Wirt- schaftsplan der KölnMusik GmbH für das Geschäftsjahr 2023 geht von einem weiterhin unter Corona-Einfluss stehenden Jahresfehlbetrag von 6.408 Tsd. Euro aus. Dies führt zu einer Abschreibung des Beteiligungswertes in gleicher Höhe. Der unter den sonstigen be- trieblichen Erträgen ausgewiesene Betriebskostenzuschuss für die KölnMusik GmbH für das Jahr 2023, der mit Ratsbeschluss vom 06.02.2020 auf 5.929 Tsd. Euro festgelegt wurde (Vorlage Nr. 4342/2019), wird damit um 478 Tsd. Euro überschritten. Die Gremien der KölnMusik GmbH werden den Wirtschaftsplan 2023 am 01.12.2022 be- handeln. Aufwendungen aus der Verlustübernahme Nach Veräußerung der städt. Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH entfallen die Aufwendungen aus Verlustübernahme. Jahresergebnis Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses. Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rech- nung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde aus- zugleichen. Vor dem Hintergrund der erkennbaren Rahmendaten ist eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Situation des Veranstaltungszentrums nicht zu erwarten. -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3765/2022 Freigabedatum 24.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungs- zentrum der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2023 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 35,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans erforderlich ist, wird auf 15,0 Mio. Euro festgesetzt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 05.12.2022 Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 4.656.018 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.628.003 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirt- schaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustel- len, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung einer be- sonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme von Kassenkrediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen Kredite. Dieser Beschlussvorlage s ind folgende Anlagen beigefügt: 1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2023 2. Erfolgsplan 2023 mit Erläuterungen 3. Vermögensplan 2023 mit Erläuterungen 4. Stellenübersicht 2023 5. Erläuterung mittelfristige Planung 6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2022 -2026 7. Mittelfristiger Vermögensplan 2023 -2026
Beratungsverlauf
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05.12.2022
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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