Mandari Insight

0866/2022

Beantwortung einer Anfrage zu Sozialen Erhaltungssatzungen: Transparenz bei der Priorisierung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.04.2022, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8019 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
151/1 
 
Vorlagen-Nummer 14.03.2022 
 0866/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion DIE LINKE 
vom 14.02.2022, Soziale Erhaltungssatzungen: Transparenz bei der Priorisierung von 
Gebieten, AN/0292/2022 
Die Fraktion DIE LINKE fragt die Verwaltung: 
1. Mit welcher Methodik ist die Auswahl der beiden Gebiete erfolgt? 
2. Was sind die Ergebnisse der stadtweiten Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebie-
ten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen? 
Insbesondere interessiert uns, welche Wohngebiete bei der stadtweiten Voruntersuchung auf den 
nächstfolgenden Plätzen für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen stehen. 
3. Wie sind die von verschiedenen Bezirksvertretungen beschlossenen Prüfaufträge für den Erlass 
Sozialer Erhaltungssatzungen bearbeitet worden? 
Konkret bitten wir darum, darzulegen, wie die folgenden Wohnquartiere hinsichtlich der Aufstel-
lung einer Sozialen Erhaltungssatzung bewertet werden: 
 Agnesviertel, Deutz, Eigelstein, Georgsviertel, Gereonsviertel (ohne Gerling-Quartier), Grie-
chenmarktviertel, Pantaleonsviertel (alle Beschluss der BV 1, Juni 2021) 
 Neuehrenfeld-Lukasstraße, Neuehrenfeld-Herkules Hochhaus, Neuehrenfeld-Liebigstraße, 
Neuehrenfeld-Schlachthof-Süd (alle Beschluss der BV 4, Mai 2021) 
 Sülz (Beschluss der BV 3, November 2018) 
 die Teile der Stadtviertel 40103 (Ehrenfeld) und 40104 (Vogelsanger Straße), die nicht Teil 
des ehemaligen Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost waren (Beschluss der BV 4, Juli 2018) 
Weitere von Bezirksvertretungen benannte Wohnquartiere sind ggfls. zu ergänzen. 
 
Antwort der Verwaltung zu 1. 
 
2015 wurde der Verfahrensvorschlag zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen in Köln und das Er-
gebnis der Voruntersuchung von der Verwaltung vorgestellt und unter anderem auch im Kölner Woh-
nungsbauforum diskutiert (2803/2015). Maßgeblich für die Ermittlung des Handlungsbedarfs und ggf. 
für die Empfehlung, die Erfordernis des Einsatz des Instruments im Rahmen einer vertieften sozial-
räumlichen Untersuchung mit vorhergehendem Aufstellungsbeschluss zu überprüfen, sind statistische 
Indikatoren, die Aussagen über das Aufwertungspotenzial, das Verdrängungspotenzial sowie den 
Verdrängungsdruck im jeweiligen Quartier geben sowie eine zusätzliche planerische Bewertung der 
Gebiete wobei insbesondere Bezug genommen wird auf: 
- Lage, 
- soziale Infrastruktur (Schule, Kita etc.),

2 
 
- Gastronomie, Nahversorgung, Geschäftsbesatz, 
- vorherrschende Baualtersklassen, allgemeiner Sanierungszustand, Baustruktur,  
- Grün- und Freiflächen, Verkehrssituation, Anbindung ÖPNV,  
- aktuelle Planungen und Vorhaben im Gebiet und in der direkt angrenzenden Nachbarschaft 
sowie ggf. weitere Besonderheiten. 
Die von der Verwaltung auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien seinerzeit identifizierten Gebie-
te waren das Severinsviertel und Teilbereiche des Stadtteils Mülheim. Mit Beschluss vom 17.11.2016 
(AN/1902/2016) hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, für die Gebiete Severinsviertel 
und Mülheim einen Satzungsbeschluss gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erarbeiten.  
Auch die Gebiete Neustadt-Südwest und Ehrenfeld-Ost wurden auf der Grundlage dieser Kriterien im 
Rahmen einer stadtweiten Untersuchung 2018 identifiziert (s. a. 2.). Die dabei jeweils zugrunde ge-
legten statistischen Indikatoren und planerischen Kriterien sind in den jeweiligen Vorlagen in Form 
von Steckbriefen dargestellt und erläutert. 
 
Antwort der Verwaltung zu 2. 
 
In 2018 wurden im Rahmen einer stadtweiten Voruntersuchung sämtliche von den Bezirksvertretun-
gen genannten Gebiete auf der Grundlage statistischer Indikatoren des Aufwertungspotentials, Ver-
drängungspotential und Verdrängungsdrucks sowie ergänzender planerischer Bewertung (s. auch 1.) 
betrachtet. 
Für das Gebiet Mülheim Süd-West hat sich der 2015 formulierte Verdacht (s. o.) in der Voruntersu-
chung 2018 bestätigt und es wurden Anhaltspunkte für einen Aufstellungsbeschluss und eine an-
schließende vertiefte sozialräumliche Untersuchung festgestellt. Für das Gebiet Mülheim Süd-West 
wurde nach vertiefter sozialräumlicher Untersuchung durch einen Gutachter am 03.02.2022 der Rats-
beschluss über die Soziale Erhaltungssatzung gefasst.  
Ebenfalls im Rahmen der stadtweiten Voruntersuchung 2018 haben sich für den Bereich des ehema-
ligen Sanierungsgebiets Ehrenfeld Ost und das Rathenauviertel bzw. ergänzt um Bereiche nördlich 
und südlich des Rathenauplatzes die Beschlüsse aus den Bezirksvertretungen bestätigt und es wur-
den Anhaltspunkte für einen Aufstellungsbeschluss und eine anschließende vertiefte sozialräumliche 
Untersuchung festgestellt. 
Für das Gebiet Neustadt Süd-West wurde am 02.12.2021 ein Aufstellungsbeschluss gefasst 
(2975/2021) und für Ehrenfeld Ost befindet sich der Aufstellungsbeschluss derzeit in der politischen 
Beratung (4463/2021). 
Darüber hinaus wurden nach der Voruntersuchung 2018 auch folgende Gebiete für eine weitere Be-
obachtung identifiziert (Sortierung nach Stadtbezirken): Agnesviertel (westlicher Teil), Belgisches 
Viertel, Südstadt, Sülz und Klettenberg. Für diese Gebiete wurde jedoch kein sofortiger Handlungs-
bedarf gesehen und zunächst die o. g. Gebiete in die weitere Bearbeitung und Umsetzung gegeben. 
Keines der beobachteten Gebiete ist gleichermaßen kontinuierlich von Aufwertungs- und Verdrän-
gungsprozessen betroffen. Anhand der statistischen Indikatoren des Aufwertungspotentials, Verdrän-
gungspotentials und Verdrängungsdrucks hat sich im Zeitverlauf bei der Betrachtung der statistischen 
Quartiere daher leider kein konsistentes Bild ergeben, aus denen sich Handlungsbedarfe ableiten 
bzw. priorisieren lassen. Für die stadtweite Beobachtung der statistischen Indikatoren sind bis heute 
noch mehrere Varianten geprüft worden. Es hat sich dabei bestätigt, dass die reine Betrachtung der 
statistischen Indikatoren nicht hinreichend aussagekräftig genug ist, sondern die ergänzende planeri-
sche Bewertung zwingend erforderlich ist (s. auch 1.).  
Als stadtweites entdeckendes Verfahren für mögliche Gebiete einer Sozialen Erhaltungssatzung bzw. 
zunächst eines Aufstellungsbeschlusses ist eine Voruntersuchung allein anhand statistischer Indika-
toren somit nur eingeschränkt anwendbar und kann allenfalls Hinweise auf mögliche Handlungsbe-
darfe geben. Ergänzt werden muss dies immer durch eine städtebaulich-funktionale Bewertung.  
Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Umstellung des Systems hin zu einem Beobachtungssystem 
statistischer Aufwertungs- und Verdrängungsindikatoren mit einer Möglichkeit einer öffentlich zugäng-
lichen Darstellung dieser.

3 
 
Antwort der Verwaltung zu 3. 
 
Sämtliche von den Bezirksvertretungen genannten Gebiete werden im Rahmen der stadtweiten Be-
obachtung auf der Grundlage statistischer Indikatoren sowie ergänzende planerische Bewertung be-
züglich Aufwertungspotential, Verdrängungspotenzial und Verdrängungsdruck betrachtet. Wie unter 2 
aufgeführt, ergibt die alleinige Betrachtung der verfügbaren statistischen Indikatoren im Zeitverlauf 
jedoch kein aussagefähiges Bild. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es 
auch im deutschlandweiten Diskurs keinen Konsens zum richtigen Interventionszeitpunkt für den Ein-
satz des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung bzw. eine einheitliche Bewertungsmatrix o.ä. 
gibt, aus der sich dann eine eindeutige und belastbare Priorisierung ergibt.  
Grundsätzlich orientiert sich die Verwaltung hinsichtlich der Prüfung und Aufstellung von Satzungsge-
bieten daher im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen an der politischen Beschlusslage 
der Bezirksvertretungen und der unterstützenden Prüfung anhand statistischer Indikatoren und einer 
planerischen Bewertung, wie oben dargestellt. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Vogelsanger Straße
  • Lukasstraße
  • Liebigstraße
  • Eigelstein

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0866/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.03.2022
Erstellt
10.03.2022 11:24