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V/0332/2014

Bestellung von Mitgliedern des Rates für den Integrationsrat

Vorlagen 20.05.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.06.2014, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4065 Zeichen

V/0332/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung von Mitgliedern des Rates für den Integrationsrat 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.06.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bestellung von Mitgliedern des Rates für den Integrationsrat erfolgt in Anwendung von 
§ 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). 
 
2. Für den Integrationsrat werden als Vertreter/innen des Rates aus seiner Mitte folgende Mit-
glieder und Stellvertretungen bestellt: 
 
 Mitglied Stellvertretung 
1.   
2. 
 
  
3.   
4.   
5.   
6.   
7.   
8.   
9.   
 
 
 
Begründung: 
 
In Münster ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -
Westfalen (GO NRW) ein Integrationsrat zu bilden.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0332/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0332/2014 
Nach § 9 der Hauptsatzung der Stadt Münster gehören dem Integrationsrat 27 Mitglieder a n, von 
denen 9 stimmberechtigte Mitglieder aus der Mitte des Rates  entsandt werden (vgl. § 27 Abs. 2 
Satz 4 GO NRW) und 18 stimmberechtigte Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gle i-
cher und geheimer Wahl gewählt werden (vgl. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). 
 
Nach der Kommunalwahl 2009 wurde bei der Bildung des Integrationsrates diskutiert, wie und 
auf welcher rechtlichen Basis die Entsendung der Ratsmitglieder erfolgen soll. Im Ergebnis ve r-
ständigten sich die fünf Fraktionen, die Gruppe und das Einz elmitglied auf einen gemeinsamen 
Wahlvorschlag i. S. d. § 50 Abs. 3 GO NRW: Jeweils 2 Vertreter der Fraktionen CDU, SPD und 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL sowie jeweils ein Vertreter der Fraktionen FDP und DIE LINKE s o-
wie Herr Langenfeld (Piraten). Die Ratsgrup pe UWG/ödp verzichtete auf die Benennung eines 
Mitglieds.  
 
Für die Bestellung der Ratsmitglieder schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren gemäß § 50 
Abs. 3 GO NRW anzuwenden (s. dazu auch V/0031/2010). 
 
§ 50 Abs. 3 GO NRW: 
 
„…Kommt ein einheitlicher Wahl vorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvo r-
schläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimme n-
zahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gül-
tigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, 
wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der 
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen en t-
scheidet das Los.“ 
 
Aufgrund der Neufassung von § 27 Abs. 2 Satz 5 GO NRW können auch Stellvertretungen g e-
wählt werden.  
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung 
zu achten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 
2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä-
tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder 
die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie 
bei der Besetzung der Aufsich tsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem 
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e-
setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ 
 
 
Die erste Sitzung des neuen Integrationsrates wird am 03.07.2014 stattfinden. 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

12.06.2014 Rat
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0332/2014
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37