AN/2297/2021
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke/DIE PARTEI, Frau Schroeder (Klima Freunde), betr.: Freiheit, Sicherheit und Barrierefreiheit auf den Gehwegen
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Fraktion Die Linke/DIE PARTEI Elke Schroeder (Klima Freunde) Tobias Scholz (GUT) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2297/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima Freunde), betr.: Freiheit, Sicherheit und Barrierefreiheit auf den Gehwegen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD -Fraktion, die Fraktion DIE LIN- KE/Die Partei s owie die Einzelmandatsträger*innen Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) und Tobias Scholz (GUT Köln) bitten Sie, den Antrag Ö 8.1.1 durch folgenden Antrag zu ersetzen und ihn auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirks- vertretung Ehrenfeld am 7. März. 2022 zu setzen. Beschluss Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Stadtbezirk Ehrenfeld vorhandenen Gehwege weitgehend von parkenden Autos freizuhalten. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Parken auf Gehwegen unter einer Gehwegbreite von 2,5 Meter (Mindes tmaß nach den aktuell gültigen "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ RASt 06) wird nicht länger toleriert. Mit einer Kampagne für mehr Rück- sichtnahme soll dafür geworben werden, dass auch Fahr - und Lastenräder sowie E -Scooter nicht die Bewegungsfre iheit von Fußgängerinnen und Fußgängern auf dem Gehweg einschränken. 2. Es werden überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, auf der Fahrbahn Parkplätze markiert. Auf dem Gehweg ist das Parken nur gestattet, wenn entsprechende Markierungen und Schilder (Ve rkehrszeichen 315) dies an- zeigen. - 2 - 3. In möglichst vielen Straßen wird mindestens ein Halteplatz für Lieferfahr- zeuge ausgewiesen. 4. Hindernisse auf dem Gehweg sollten vermieden werden. Dazu gehören ne- ben abgestellten Fahrzeugen auch Mülltonnen, Fahrradständer od er sons- tige Sondernutzungen. Ausnahmen werden nur toleriert, wenn sich das Hindernis bei Bedarf schnell von den Nutzern beseitigen lässt, z. B. Stühle und bewegliche Bänke. 5. Straßeneinmündungen sind von Hindernissen und Fahrzeugen aller Art freizuhalten und Querungsmöglichkeiten durch Bodenmarkierungen op- tisch hervorzuheben. Es sollen jenseits der unmittelbaren Fußgängerque- rung im Kurvenradius auf der Straße wo immer möglich Fahrradnadeln aufgestellt werden, damit die Sichtbeziehungen nicht durch größere par- kende Fahrzeuge eingeschränkt werden. Begründung Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt. Wörtlich heißt es in § 2 „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen“. Dieser Grundsatz wird aber fast überall im Stadtbezirk igno riert. Insbesondere in engen Wohnstraßen werden – mit Tolerierung des Ordnungsamts – die Gehwege zum Par- ken mit genutzt. An vielen Stellen stellt sich die Situation so dar, dass die vorhande- ne „Restbreite“ des Fußwegs für behinderte Menschen mit Rollator o der Rollstuhl, Kinderwagen oder das Tragen einer größeren Einkaufstasche nicht ausreicht, ge- schweige denn für ein Nebeneinander gehen. Die Problematik ist schon länger Thema auch in der Bezirksvertretung Ehrenfeld, doch wurden in der Vergangenheit getroff enen Beschlüsse entsprechende Gehweg- breiten freizuhalten (zuletzt aus Februar 2020) und die Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik von der Verwaltung bislang nicht umge- setzt. Mittlerweile hat sich die Situation weiter versch ärft, insofern ist dringender Hand- lungsbedarf. Denn durch die in den letzten Jahren stark zugenommene Breite der Autos entstehen sowohl Probleme für die Fußgänger*innen als auch für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen und der Müllabfuhr. Um die Fahrgasse du rch die überbrei- ten Autos nicht völlig zu versperren, parken deshalb viele Menschen ihr Fahrzeug noch weiter oder sogar vollständig auf dem Gehweg. In letzter Zeit haben sich die Probleme durch die zunehmende Anzahl an im öffentlichen Straßenland abgestell ten Wohnmobilen und Transportfahrzeugen noch verstärkt, denn zusätzlich werden die Sichtbeziehungen erheblich einschränkt, was zu gefährlichen Situationen führt. Auch die Unsitte vieler Warenkurierdienste, ihr Fahrzeug einfach quer über den Gehweg zu stel len, ist nicht hinzunehmen. Aufgrund der Zunahme beim Onlinehan- del ist es deshalb notwendig, für diese Fahrzeuge einen Raum im Straßenbereich zu reservieren, wo sie ungehindert und ohne andere zu behindern halten können. Der oben beschriebenen Situationen wird man auch mit ständigen Kontrollen durch das Ordnungsamt nicht mehr Herr. Deshalb sind klare und einfach zu befolgende Regelungen notwendig: Gehwege sind tabu, es darf nur in markierten Bereichen sein Fahrzeug abgestellt werden. Viele bereits vorhande ne Tiefgaragenstellplätze im Stadtbezirk stehen leer, beispielsweise im Barthonia -Forum oder in den Wohnanla- - 3 - gen der GAG. Hier gäbe es für viele bislang auf dem Gehweg geparkten Autos Aus- weichmöglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen Esther Kings Petra Bossinger Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Ulrike Detjen Elke Schroeder Fraktionsvorsitzende Einzelvertreterin DIE LINKE/ Die Partei KLIMA FREUNDE Tobias Scholz Einzelvertreter GUT Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Venloer Straße 419
- Barthonia-Forum
- Freiheit
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/2297/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
- Datum
- 04.03.2022
- Erstellt
- 28.10.2021 08:11