2008/0192
Haushaltsplan 2008 - Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17.03.2008 'Staatsaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2008'
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Regierungspräsidium Darmstadt
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Magistrat der I:Inse,-Z-eieheA;.··---.-_J.J.6....3i3 f 02 -11 -
Wissenschaftsstadt Darmstadt Ihr Zeichen: ohne
Luisenplatz 5 . Ihre Berichte vom: 29. Februar und 5. und 6. März 2008
64283 Darm . d .. Ihr Ansprechpartner: Herr NehrbaB
I sta t ~ ZImmernummer: 2.45
iEing.. _8 April 200S- (J Telefon: 06151/12·5309
b . ~ Fax: 06151/12-4610• ',' E-Mail: j.nehrbass@rpda.hessen.deKämmerei ..,....,. Datum: I/f-. März 2008
.staatsaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeinde
ordnung (HGO); Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Wissen
schaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2008
I.
Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Wirtschaftspläne
der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2008
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat gemäß § 92 Absatz 3 Satz 2 HGO in § 10 ihrer
Hauptsatzung bestimmt, dass ab dem 1. Januar 2008 die Haushaltswirtschaft nach den
Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird.
Am 3. März 2008 wurden mir mit Ihrem Bericht vom 29. Februar 2008 die erste doppische
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2008 und einem Teil der
nach § 1 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) in der
Fassung vom 2. April 2006 (GVBI. I S. 235) erforderlichen Anlagen, einschließlich der Wirt
schaftspläne der städtischen Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2008, vorgelegt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 enthält gemäß §§ 114i Absatz 4 in Verbin
dung mit 114j Absatz 2 HGO genehmigungspflichtige Teile und bedarf somit der Genehmi
gung der Aufsichtsbehörde. Gleiches gilt für die genehmigungspflichtigen Teile der vorge
legten Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe. Nach § 1 Absatz 1 des Ei
genbetriebsgesetzes (EigBGes) sind wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde ohne eige
ne Rechtspersönlichkeit als Eigenbetriebe nach dem EigBGes zu führen. Gemäß § 1 Absatz 2
EigBGes wird für Tatbestände, die nicht im Eigenbetriebsrecht geregelt sind, auf die Vor
schriften der HGO verwiesen. In Anwendung von § 15 EigBGes tritt an die Stelle eines Haus
haltsplanes ein Wirtschaftsplan. Somit stellt der Beschluss zudem Wirtschaftsplan eines Ei
genbetriebes eine Haushaltssatzung im Sinne des Gemeindewirtschaftsrechtes dar.
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11.
Formale Mängel der vorliegenden Unterlagen zum
städtischen Haushalt 2008 sowie zu den Wirtschaftsplänen
Vorbehaltlich des Ergebnisses der zurzeit noch nicht abgeschlossenen aufsichtsbehördlichen
Haushaltsanalyse zur Feststellung der aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit und der damit
verbundenen Genehmigungsfähigkeit von Krediten und Verpflichtungsermächtigungen nach
§§ 114i Absatz 4 und 114j Absatz 2 HGO, ist die Erteilung der Gesamtgenehmigung auf
grund folgender Mängel in den vorliegenden Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mög
lich. Die dreimonatige Frist des § 143 Absatz 1 Satz 2 HGO ist damit unterbrochen.
1. Die dem Haushaltsplan 2008 gemäß § 1 Absatz 4 Nr. 4 bis 8 sowie Nr. 10 der GemHVO
Doppik beizufügenden Anlagen fehlen und sind umgehend nachzureichen.
2. Der nach § 1 Absatz 4 Nr. 9 GemHVO-Doppik beizufügende Wirtschaftsplan des Sonder
vermögens "Klinikum Darmstadt" fehlte auch in diesem Jahr wieder bei Vorlage der
Haushaltsunterlagen, wurde aber mit Posteingang vom 11. März 2008 inzwischen nach
gereicht. Ein nachvollziehbares mittelfristiges Investitionsprogramm ist anzuraten.
3. Für die mittelfristige Investitionsplanung der städtischen Haushaltswirtschaft ist gemäß
§ 9 Absatz 2 GemHVO-Doppik in Verbindung mit § 114h Absatz 1 HGO ein Investitions
programm für fünf Jahre aufzustellen. Dabei sind der Gesamtauszahlungsbedarf jeder
Maßnahme sowie die bisher bereitgestellten Mittel anzugeben. Die zur Investitionspla
nung der Stadt Darmstadt vorliegenden Auszüge aus dem Investitionsprogramm sind
zum Teil lückenhaft und beispielsweise im Hinblick auf den Gesamtumfang von Maßnah
men sowie bei Abgrenzung zwischen neuen Investitionen bzw. Fortführungsmaßnahmen
nicht nachvollziehbar. Ich bitte daher um Vorlage des kompletten städtischen Investiti
onsprogramms bis zum Jahre 2011.
4. Bei der Darstellung der mittelfristigen Finanzplanung der städtischen Haushaltswirtschaft
ist zu bemängeln, dass der voraussichtliche Finanzmittelbestand zu Beginn des Haushalts
jahres nicht mit dem Endwert der vorangehenden Planungsperiode fortgeschrieben wird.
Die entsprechende Aufstellung ist zu überarbeiten und erneut vorzulegen.
5. Die Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Bäder der Wissenschafts
stadt Darmstadt" und "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" enthalten keine
nach § 115 Absatz 3 i. V. m. §§ 92 Absatz 3, 114i Absatz 4 und 114j Absatz 2 HGO ge
nehmigungspflichtigen Teile. Nach § 16 Absatz 2 EigBGes sind im Erfolgsplan die veran
schlagten Erträge, Aufwendungen und Zuweisungen zu den Rücklagen ausreichend zu
begründen, insbesondere soweit sie von den Zahlen des Vorjahres und des diesem vo
rangehenden Jahres erheblich abweichen. Trotz erheblicher Abweichungen bei beiden
Wirtschaftsplänen sind entsprechende Erläuterungen leider unterblieben. Dies bitte ich
nachzuholen. Des Weiteren wurden den Wirtschaftsplänen kein Finanzplan und kein mit
telfristiges Investitionsprogramm beigefügt. Auf die Verpflichtung zur Darstellung der
Auswirkungen auf die städtische Haushaltswirtschaft nach § 19 Nr. 2 EigBGes weise ich in
diesem Zusammenhang besonders hin.
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6. Im Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Bürgerhäuser und Märkte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" sind Verpflichtungsermächtigungen in einer Gesamthöhe
von 2,7 Mio. € vorgesehen. Aufgrund der auch zu diesem Wirtschaftsplan fehlenden Fi
nanzplanung und des mittelfristiges Investitionsprogramms ist zurzeit nicht feststellbar,
ob die fraglichen Verpflichtungsermächtigungen nach § 115 Absatz 3 i. V. m. §§ 92 Ab
satz 3, 114i Absatz 4 HGO genehmigungspflichtig sind. Auch hier sind ein Finanzplan und
ein mittelfristiges Investitionsprogramm vorzulegen. Die Darstellung der Auswirkungen
auf die städtische Haushaltswirtschaft nach § 19 Nr. 2 EigBGes ist zu beachten.
7. Der Eigenbetrieb "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" enthält keine nach
§ 115 Absatz 3 i. V. m. §§ 92 Absatz 3, 114i Absatz 4 und 114j Absatz 2 HGO genehmi
gungspflichtigen Teile. Das auch zu diesem Wirtschaftsplan fehlende mittelfristige Investi
tionsprogramm ist nachzureichen.
8. Im Zusammenhang mit den vorgelegten Anlagen zum neugegründeten Eigenbetrieb
)mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" (IDA) ist leider eine Vielzahl
von Mängeln aufzuzeigen. Die Beachtung des Grundsatzes der Haushaltsklarheit bei Auf
stellung des Wirtschaftsplanes halte ich zur Information der Stadtverordnetenversamm
lung unter Berücksichtigung des beachtlichen Bewirtschaftungsvolumens für dringend er
forderlich.
a) Im Beschluss über den Wirtschaftsplan wird unter Ziffer 2 der Vermögensplan mit
einem Fehlbedarf in Höhe von 7, 7 Mio. € unausgeglichen ausgewiesen. Dieser Be
darf entspricht dem Gesamtbetrag der Kredite (Ziffer 3). Die beschlossene Krediter
mächtigung ist jedoch dem Vermögensplan als Einnahme in der Mittelherkunft zu zu
ordnen. Der Vermögensplan ist somit in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen dar
zustellen. Der Beschluss zum Wirtschaftsplan ist entsprechend neu zu fassen.
b) Bei der Analyse des Vermögensplans ist festzustellen, dass der Eigenbetrieb IDA im
Rahmen der Mittelherkunft ein Investitionsfondsdarlehen aus der Abteilung B des
Hessischen Investitionsfonds in Höhe von 1,1 Mio. € veranschlagt hat. Dieses Darlehen
ist jedoch unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan nicht im Gesamtbe
trag der Kredite enthalten. Auch hierzu ist entsprechend modifiziert über eine Ge
samtkreditermächtigung von 8,8 Mio. € zu beschließen.
c) Dem Vermögensplan sind zwei Investitionsschemata zu Einzelinvestitionen beigefügt.
Das erste Investitionsschema trägt den Datumsfilter 1. Januar bis 31. Dezember 2008
und weist in der Summe der Investitionen einen Betrag in Höhe von 17,0 Mio. € aus.
Im zweiten Investitionsschema ist ern Datumsfilter vom 1. Januar bis zum 31. Dezem
ber 2009 angegeben. Gleichwohl weist die Aufstellung das Wirtschaftsjahr 2008
aus. Als Gesamtbetrag der Investitionen ergibt sich demnach ein Betrag in Höhe von
18,8 Mio. €. Keiner der genannten Gesamtbeträge deckt sich jedoch mit dem Investi
tionsbetrag aus dem Vermögensplan in Höhe von 19,8 Mio. €. Daher bitte ich um ent
sprechende Korrektur.
d) Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes IDA wurden für das Jahr 2008 zwei Gewinn
und Verlustrechnungen beigefügt. Diese weisen unterschiedliche Jahresergebnisse
aus. Zum einen wird ein Jahresverlust in Höhe von 1,9 Mio. €, zum anderen ein Verlust
in Höhe von 2,0 Mio. € ausgewiesen. Da diese Diskrepanz auch vor dem Hintergrund
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des Grundsatzes der Haushaltsklarheit nicht nachvollziehbar ist, bitte ich um Vorlage
eindeutiger Unterlagen.
e) In Ihrem Vorlagebericht vom 29. Februar 2008 wird dargelegt, dass die Eröffnungs
bilanz des Eigenbetriebes IDA noch nicht erstellt ist und nachgereicht werden soll.
Als Anlage zum Wirtschaftsplan ist jedoch eine Bilanz als Anlage beigefügt. Diese
enthält in den Einzelpositionen auf der Passivseite keinerlei Beträge, weist jedoch in
der Summe 19J Mio. € aus. Hierzu bitte ich um erläuternden Bericht.
f) Der von Ihnen vorgelegte Finanzplan ist lediglich in Teilsegmenten, ein mittelfristiges
Investitionsprogramm ist als Anlage zum Wirtschaftsplan überhaupt nicht vorhanden.
Die Verpflichtung zur Darstellung der Auswirkungen auf die städtische Haushaltswirt
schaft nach § 19 Nr. 2 EigBGes ist bei der Überarbeitung der Unterlagen zu beachten.
111.
Mängel in den Stellenplänen zum städtischen Haushalt und zu den Eigenbetrieben
Im Rahmen der Neufassung der Haushaltsvorschriften bei Einführung der doppelten Buch
führung wurden in der Gemeindehaushaltsverordnung die rechtlichen Vorgaben zur Aufstel
lung des Stellenplans geändert. Hierzu ist nun § 5 GemHVO-Doppik maßgeblich.
Bei der Aufstellung des Stellenplans ist das Muster 13 zu § 5 Absatz 1 und 2 der GemHVO
Doppik zu beachten.
Der Stellenplan, der gemäß § 114b Absatz 3 Satz 2 HGO Teil des Haushaltsplans ist, hat nach
§ 5 Absatz 1 GemHVO-Doppik alle im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und
nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeitnehmer auszuweisen. Zusätzlich ist nach der
neuen Regelung in § 5 Absatz 3 Nr. 2 GemHVO-Doppik dem Stellenplan eine Übersicht über
die vorgesehene Zahl der Beamten im Vorbereitungsdienst, der Auszubildenden und der
Praktikanten beizufügen. Diese Aufstellung ist für das Haushaltsjahr 2008 noch nachzurei
chen.
Der Gesetz- und Verordnungsgeber will durch diese Neufassung der Vorschriften über die
Festsetzung des Stellenplans erreichen, dass die Vertretungskörperschaft über den Gesamt
umfang der Beschäftigungsmöglichkeiten einer Kommune informiert ist und über den Be
schluss zur Haushaltssatzung und zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe eine entspre
chende Ermächtigung erteilt. Zur Bewertung des notwendigen Beschäftigungsbedarfes ist
das Beschlussgremium nach § 5 Absatz 2 GemHVO-Doppik in geeigneter Form über den
tatsächlichen Beschäftigungsstand zum 30. Juni des Vorjahres zu informieren.
Im Stellenplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde für das Haushaltsjahr 2008 die Zahl
der am 30. Juni des Jahres 2007 besetzten Stellen weder im Teil A, noch im Teil B in der letz
ten Zeile angegeben. Dies ist jedoch gemäß dem Muster 13 zu § 5 Absatz 1 und 2 der
GemHVO-Doppik vorgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung soll durch die genaue
Angabe der Stellenanteile der zu diesem Zeitpunkt Beschäftigten in die Lage versetzt wer
den, eine fundierte Ermächtigung zur Bewirtschaftung der Stellen im Stellenplan zu erteilen.
Gleichzeitig bietet ein vollständiger Überblick über die tatsächliche Stellenbewirtschaftung
nachhaltige Chancen für Personalkonsolidierungsmaßnahmen.
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Im Teil C des vorgelegten Stellenplans fehlt entgegen dem Muster 13 zu § 5 Absatz 1 und 2
der GemHVO-Doppik die letzte Spalte, in der Vermerke bzw. Erläuterungen aufgelistet wer
den sollen, um auch dem Informationsbedürfnis der Stadtverordnetenversammlung Rech
nung zu tragen.
Des Weiteren enthält der Stellenplan 2008 in der Zusammenstellung (Teil C) nachrichtlich
eine Auflistung der Stellen der Eigenbetriebe. Hierbei werden jedoch nur die Beamtenstellen
aufgelistet. Die Stellen der Arbeitnehmer sind nicht aufgeführt. Dadurch stellt der Stellenplan
der Stadt Darmstadt lediglich ca. 1.880 Stellen dar. Tatsächlich wäre bei Berücksichtigung
der Eigenbetriebe eine erheblich höhere Anzahl von Stellen (ca. 4.400) auszuweisen.
Es waren bei der Sichtung der für das Jahr 2008 zu der Stellenplanbewirtschaftung vorgeleg
ten Unterlagen häufig Diskrepanzen zwischen den Stellenplanermächtigungen und der tat
sächlichen Stellenbewirtschaftung festzustellen. Die Abweichungen sind beispielsweise für
den Einsatz von höher eingestuftem Personal auf niedriger bewerteten Stellen und für den
Einsatz von Vollzeitkräften aufTeilzeitsteilen aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang weise
ich auf § 73 Absatz 1 Satz 2 HGO hin, wonach der Stellenplan bei der Anstellung und der
Beförderung von Gemeindebediensteten zu beachten ist.
Die Problematik der nachvollziehbaren Darstellung von tatsächlichen Vollzeit- und Teilzeit
steIlen bzw. präziser Gesamtstellenermächtigung wurde zuletzt in einer Besprechung am
22. Januar 2008 mit Herrn Bürgermeister Glenz und Herrn Hauptamtsleiter Dotzert in mei
nem Hause erörtert. Es zeigt sich unter Berücksichtigung der Tragweite desSteIlenplans als
unzweckmäßig, dass im Haushaltsjahr 2008 wieder eine Darstellung der Vollzeit- und Teil
zeitstellen vorgenommen wurde, wodurch nicht die Anzahl der Stellen oder von Steilenantei
len, sondern die Anzahl der Personen ausgewiesen wurde. Diese Darstellung führt zu einem
fehlerhaften Informationsgehalt, der seitens des Gesetz- und Verordnungsgeber für SteIlen
pläne nicht beabsichtigt ist. Stattdessen sollen Stellen und Stellenanteile aufgezeigt werden.
Gerade im Hinblick auf die hohen Personalkosten halte ich eine verantwortungsvolle Steilen
bewirtschaftung in allen Betriebsbereichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Einklang
mit rechtlich einwandfreien und nachvollziehbaren Stellenplänen für dringend erforderlich.
Dabei haben sich m. E. die zuständigen politischen Gremien ihrer jeweiligen Verantwortung
für den Personalbereich neu bewusst zu werden.
Daher schlage ich zur Zielereichung folgende Vorgehensweise vor:
• Vollständige Erfassung aller Beamten und nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeit
nehmer in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen für alle städtischen Verwaltungs
und Betriebszweige, sowie Ermittlung aller Besoldungs-, Tarif oder Entgeltgruppen und
des Beschäftigungsgrades bei Teilzeittätigkeit.
• Zuordnung aller unbefristet Beschäftigten gemäß den tatsächlichen Gegebenheiten auf
die jeweiligen Verwaltungs- bzw. Betriebseinheiten, dazu Abbildung des sich hieraus er
gebenden präzisen Stellenumfangs, aufgegliedert nach Besoldungs-, Tarif- oder Entgelt
gruppen, in einem vorläufigen Stellenplan der Stadtverwaltung und vorläufige Steilen
pläne für die Eigenbetriebe.I
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• Es ergeben sich somit Stellenplanentwürfe für unbefristet tätiges Persona" welche die
Dienstverhältnisse der Beamten und die arbeitsvertraglichen Verhältnisse der Arbeit
nehmer genau abbilden und den Vorgaben des § 5 Absatz 1 GemHVO-Doppik entspre
chen.
• Die Stellenpläne bilden nach Ermächtigung durch die Gremien eine nachhaltige Basis für
die Bewirtschaftung des Personals und bieten Ansatzpunkte für die Kostenkonsolidie
rung. Die Bewirtschaftung von unbefristet beschäftigtem Personal außerhalb der Steilen
pläne ist nicht möglich; § 73 Absatz 1 Satz 2 HGO ist zwingend zu beachten. Änderungen
der Stellenpläne im laufenden Haushaltsjahr sind gemäß § 114e Absatz 2 Nr. 5 HGO nur
durch Erlass von Nachträgen möglich. Im Übrigen habe ich Sie bereits in meiner Verfü
gung vom 26. Februar 2008, Az.: w. 0.; darauf hingewiesen, dass die überplanmäßige
Bewirtschaftung von Personal unzulässig ist.
• Ein Ausgleich von befristet vakanten Stellenanteilen, beispielsweise in Beurlaubungsfällen
nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) kann immer nur befristet erfol
gen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse können nur in unbefristete überführt werden,
wenn der Stellenplan tatsächlich dazu ermächtigt. In diesem Zusammenhang verweise ich
auf meine Verfügung vom 18. Januar 2008, Az.: w. 0., zu der Bewirtschaftung von SteIlen
vakanzen, die sich aus dem HGIG ergeben.
• Die befristete Beschäftigung von Personal über Vertretungsregelungen im Rahmen der
Stellenermächtigungen hinaus, halte ich nur in begründeten Ausnahmefällen für ange
bracht.
• Wie schon ausgeführt sind Beamte im Vorbereitungsdienst, Auszubildende und Prakti
kanten gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 2 GemHVO-Doppik in einer speziellen Übersicht zu füh
ren.
• Besonders gelagerte Stellenverhältnisse, wie z. B. Freistellungsphasen der Altersteilzeit,
können m. E. zentral bewirtschaftet werden. Gleichwohl sind diese eindeutig Teil des je
weiligen Stellenplans.
Im Hinblick auf das laufende Haushaltsgenehmigungsverfahren 2008 halte ich es für ange
messen und vertretbar, das rechtlich einwandfreie und nachvollziehbare Stellenpläne, zu
mindest als Verwaltungsentwürfe zeitnah erstellt und zur Sicherstellung der gesetzlichen und
tatsächlichen Erfordernisse mit meiner Behörde abgestimmt werden.
Es sollte m. E. angestrebt werden, dass die umstrukturierten Stellenpläne des städtischen
Haushalts und der Eigenbetriebe dann als Basis für die entsprechenden Beschlüsse im Jahre
2009 dienen. Eine Einarbeitung ggf. schon in Nachtragshaushaltssatzungen oder Nachtrags
wirtschaftsplänen für 2008 wäre zu begrüßen.
IV.
Erfüllung der Auflagen der Haushaltsgenehmigung zum Haushaltsjahr 2007
Mit der Haushaltsverfügung vom 5. Juni 2007, Az.: w. 0., habe ich die genehmigungspflichti
gen Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 sowie der Wirtschaftspläne der
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Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2007 genehmigt und
unter Ziffer IV. haushaltswirtschaftliche Auflagen verfügt ..
Haush aItsko nsol id ieru ngsko nzept:
3. Es ist bis 30. September 2007 ein von der Stadtverordneten versammlung beschlossenes
Haushaltskonsolidierungskonzept (§92 Absatz 4 HGO) vorzulegen welches die verfügte
Defizitreduzierung mit berücksichtigt. Danach ist das Haushaltssicherungskonzept im
Rahmen eines fortwährenden Prozesses im Rahmen des Beschlussverfahrens über den
Haushalt jährlich fortzuschreIben und an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Der je welfs
überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres
vorzulegen; gleichzeitig ist über die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und ihre
finanziellen Auswirkungen zu berichten.
Mit Bericht vom 11. Oktober 2007 haben Sie das Haushaltskonsolidierungskonzept für das
Haushaltsjahr 2007 vorgelegt. Es liegt mir jedoch bis heute kein fortgeschriebenes, an die
aktuelle Entwicklung angepasstes, Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr
2008 vor. Dies halte ich insbesondere wegen der Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die
Grundsätze der doppelten Buchführung für dringend erforderlich. Ein von der Stadtverord
netenversammlung zu beschließendes Haushaltskonsolidierungskonzept im Sinne von
§ 92 Absatz 4 HGO hat noch mehr als bisher konkrete Haushaltssicherungsmaßnahmen auf
zuzeigen. Pauschale Einsparvorgaben an die einzelnen Fachbereiche entziehen dem eigent
lich zuständigen Gremium die Verantwortung für Einzeimaßnahmen. Der konkrete politische
Wille der Stadtverordnetenversammlung, beispielsweise bewusst auf freiwillige Ausgaben zu
verzichten, notwendige Einschnitte am Leistungsangebot vorzunehmen und den Ausstat
tungsstandard auch im Bereich der Pflichtaufgaben zu hinterfragen, ist m. E. nicht delegier
bar.
Beförderungen und Höhergruppierungen:
6. Spätestens mit der Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 erwarte ich
einen ausführlichen Bericht über die in den letzten beiden Jahren vorgenommenen Be
förderungen und Höhergruppierungen.
Mit Bericht vom 29. Februar 2008 wurde mir ein Handlungsleitfaden zur Personalkostenkon
solidierung vorgelegt, dem jedoch kein Bericht über die in den letzten beiden Jahren vorge
nommenen Beförderungen und Höhergruppierungen beigefügt ist. Dieser ist daher nachzu
reichen.
Die im Leitfaden zur Personalkostenkonsolidierung postulierte Absicht der städtischen Gre
mien, Personalkosten einzusparen, wird von mir begrüßt. Es wurden verbindlich festgesetzte
Einsparvorgaben in Höhe von 2,2 Mio. € für das Haushaltsjahr 2008, verteilt auf die verschie
denen Dezernate, festgesetzt. Verbindliche einzelne Personalkostenkonsolidierungsmaß
nahmen wurden nicht festgelegt, obwohl die ,,Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung" m. E.
bereits tragfähige Vorschläge unterbreitet hat. Meine oben bereits getroffene Einschätzung
zu fehlenden Einzeimaßnahmen bei der Haushaltskonsolidierung und rein pauschalen Ein
sparvorgaben gilt hier analog.
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Nachrichtlich weise ich ist darauf hin, dass der Leitfaden zur Personalkostenkonsolidierung
Unstimmigkeiten gegenüber dem Stellenplan aufweist. Beispielsweise werden auf der Seite
33ff des Leitfadens 558 tatsächlich besetzte Beamtenstellen zum 30. Juni 2007, im SteIlen
plan dagegen 595 tatsächlich besetzte Stellen zum gleichen Zeitpunkt ausgewiesen. Bei den
Arbeitnehmern werden It. Leitfaden 1.373, It. Stellenplan 1.728 tatsächlich besetzte Stellen
zum 30. Juni 2007 aufgezeigt.
Gebühren und Beiträge:
10. Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet
wird, in vertretbaren Umfang anzupassen. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mir
mit Vorlage einer neuen Hausha/ts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten.
Ein entsprechender Bericht wurde bislang nicht vorgelegt.
V.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig
neter Weise mitzuteilen.
Im Auftrag
Niebuhr-Huthmacherf '1/
2008/0192
16416 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 24.04.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Amt: Kämmerei an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0192 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Haushaltsplan 2008 - Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17.03.2008 "Staatsaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Ge- meindeordnung (HGO); Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haus- haltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2008" Vorlage vom: 23. 4.2008 Beschlussvorschlag: Die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17.03.2008 „Staatsaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Genehmigung der genehmi- gungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2008“ sowie die Stellungnahme zur weiteren Vorgehensweise werden zur Kenntnis genommen. Anlagen: Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17.03.2008 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 … Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.04.2008 Der Haushaltsplan 2008 der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurden mit Bericht vom 29.02.2008 dem Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorgelegt. Mit Verfügung vom 17.03.2008 hat das Regierungspräsidium zu den vorgelegten Unterlagen Stellung genommen und in einigen Punkten beanstandet. Hierzu ist Folgendes zu sagen: Zu II. „Formale Mängel der vorliegenden Unterlagen zum städtischen Haushalt 2008 sowie zu den Wirtschaftsplänen“ Ziffer 1 Bei den dem Regierungspräsidium unter dem 29.02.2008 zugeleiteten Unterlagen hat es sich um Arbeitsexemplare gehandelt, da sich bei der Aufbereitung der Unterlagen für den Druck des endgültigen Haushaltsplanes bzw. der Wirtschaftspläne aufgrund des neu zum Einsatz gekommenen doppischen Verfahrens vorher nicht erkennbare Probleme in der Dar- stellung ergeben haben. Aus diesem Grund waren einige der dem Haushaltsplan beizufü- genden Anlagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügbar. Dem Regierungspräsidium wur- den zwischenzeitlich die Haushaltsunterlagen in der gedruckten Form zur Verfügung gestellt. In den Druckexemplaren sind die geforderten Anlagen vollständig enthalten. Ziffer 2 Die fehlenden Unterlagen wurden am 11.03.2008 nachgereicht. Grund für die verspätete Vorlage war, dass die Stadtverordnetenversammlung den Wirtschaftsplan des Klinikums erst am 26.02.2008 beschlossen hat. Ziffer 3 Bei Investitionsmaßnahmen werden im Mittelfristigen Investitionsprogramm grundsätzlich immer der Gesamtauszahlungsbedarf und die Höhe der bisher bereitgestellten Mittel ausge- wiesen. Bei den vom Regierungspräsidium beanstandeten Positionen handelt es sich um „Sammelpositionen“, die keine konkrete einzelne Investitionsmaßnahme zum Hintergrund haben (z. B. „Anschaffung von Fahrzeugen“). Da diese Positionen nicht innerhalb einer defi- nierten Frist abgeschlossen sind, sondern fortlaufend („auf ewig“) bedient werden müssen, ist die Angabe „bisher bereitgestellt“ ebenso wenig sinnvoll und aussagekräftig wie die An- gabe eines Gesamtausgabebedarfs. Ziffer 4 Diese Position ist neu im doppischen Rechnungssystem. Es war nicht bekannt, dass hier eine Fortschreibung erfolgen soll. Die Aufstellung wurde überarbeitet und mit dem gedruck- 3 … ten Haushaltsplan neu vorgelegt. Die korrigierte Aufstellung ist in den an die Gremien verteil- ten Haushaltsplänen enthalten. Ziffer 5 Die Umstellung der städtischen Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Doppik wurde im Bereich der Haushaltsabteilung der Kämmerei ohne zusätzliches Personal reali- siert. Dies war nur durch den äußerst engagierten Einsatz der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Ableistung zahlreicher Überstunden möglich. Gleichwohl konnten nicht alle Unterlagen in der bisher gewohnten Qualität vorgelegt werden. Hierzu gehören u. a. die Er- läuterungen zum Haushaltsplan bzw. zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, die für das Jahr 2008 nicht erstellt werden konnten. Für die Zukunft sollen diese Unterlagen wieder aufbereitet werden. Die fehlenden Unterlagen der Wirtschaftspläne (MIP, Finanzplanung) sind einerseits eben- falls auf diese dünne Personaldecke in der Kämmerei zurückzuführen, andererseits liegen für die Eigenbetriebe derzeit keine längerfristigen Investitionsabsichten vor, die in einem MIP hätten dargestellt werden können. Für die Zukunft werden auch diese Unterlagen bereitge- stellt und der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Ziffer 6 Bei der Investitionsmaßnahme im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Bürgerhäuser und Märkte“, für die im Wirtschaftsplan 2008 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,7 Mio. Euro eingestellt ist, handelt es sich um die Sanierung des Bürgermeister-Pohl-Hauses in Wixhausen. Die Maßnahme wird vollständig aus vorhandenen Rücklagenmitteln des Ei- genbetriebs finanziert. Die Verpflichtungsermächtigung unterliegt somit nicht der Genehmi- gungspflicht durch die Aufsichtsbehörde. Ziffer 7 Der Eigenbetrieb wird aufgefordert, ein Mittelfristiges Investitionsprogramm aufzustellen und den Gremien vorzulegen. Ziffer 8 Vorbemerkung Die vollständige Ausgliederung der städtischen Immobilienbewirtschaftung in den zum 01.01.2008 neu gegründeten Eigenbetrieb IDA wurde ohne jedes zusätzliche Personal be- wältigt. Gleichzeitig musste eine komplette Neuaufnahme und Bewertung des städtischen Immobilienbesitzes durchgeführt werden. Der Wirtschaftsplan für den neuen Eigenbetrieb IDA besteht einerseits aus den zusammen- geführten Ansätzen des früheren Liegenschaftsamtes und des Hochbau- und Maschinenam- tes, zahlreichen unterschiedlichen Haushaltspositionen aus verschiedensten Ämtern und Aufgabenbereichen sowie aller im bisherigen Vermögenshaushalt in teilweise unterschiedlicher Bewirtschaftung stehender Ansätze für Hochbauinvestitionen. Die Zusammenführung dieser unterschiedlichen Datenquellen zu einem Wirtschaftsplan und die Erstellung desselben in einem, nur teilweise mit dem städtischen Finanzverfahren über- einstimmenden System, wurde im Wesentlichen allein von der neuen 1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebs geleistet. 4 … Die von der Aufsichtsbehörde beanstandeten Punkte wurden am 20.03.2008 zwischen Ver- tretern der Aufsichtsbehörde, des Eigenbetriebs IDA und der Kämmerei diskutiert und die Ursachen und Hintergründe erläutert. Als Ergebnis wurde festgelegt, dass der Wirtschafts- plan IDA in den beanstandeten Punkten, soweit diese nicht vorab geklärt werden konnten, korrigiert und dann nochmals von den Gremien beschlossen wird. Der überarbeitete Wirt- schaftsplan wird am 30.04.2008 in der Betriebskommission des Eigenbetriebs zur Abstim- mung gestellt. Zu III. „Mängel in den Stellenplänen zum städtischen Haushalt und zu den Eigenbetrieben“ 1. Bei der Aufstellung des Stellenplans wurde das Muster 13 zu § 5 Absatz 1 und 2 der GemHVO-Doppik beachtet. 2. Die Übersichten über die vorgesehene Zahl der Beamten im Vorbereitungsdienst, der Auszubildenden und der Praktikanten befand sich in der Stellenplanvorlage 2008 vom 5. Oktober 2007. Die Stellenplanvorlage 2008 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanz- ausschusses am 27. November 2007 beraten und behandelt. Die Stadtverordne- tenversammlung hat diese am 18. Dezember 2007 beschlossen. Die Vorlage wird der Aufsichtsbehörde nachgereicht. 3. Die Zahl der am 30. Juni des Jahres 2007 besetzten Stellen liegt der Aufsichtsbehörde vor, da das Muster 13 zu § 5 Absatz 1 und 2 GemHVO-Doppik Anwendung fand. 4. Es ist richtig, dass im Teil C entgegen dem Muster 13 zu § 5 Absatz 1 und 2 der GemH- VO-Doppik die letzte Spalte für Erläuterungen fehlt. Da es im Teil C aber keiner Erläute- rungen bedarf, wurde auch das Informationsbedürfnis der Stadtverordnetenversammlung nicht beeinträchtigt. Im Übrigen wird die Spalte im Stellenplan 2009 ergänzt. 5. Gemäß § 5 (Stellenplan) GemHVO-Doppik Absatz 1 hat der Stellenplan im Haushaltsjahr die erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend eingestellten Ar- beitnehmer auszuweisen. Stellen von Beamten in Einrichtungen von Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, sind gesondert aufzuführen. Dies wurde be- achtet. Die Stellen der Arbeitnehmer der Eigenbetriebe sind in den entsprechenden Stel- lenübersichten aufgeführt. Für die Ausweisung dieser Stellen im Stellenplan der Stadt- verwaltung ist in § 5 keine Verpflichtung erkennbar. 6. Im Arbeitnehmerbereich ist es durchaus möglich, dass aufgrund eines zwischenzeitlich festgestellten Tarifanspruchs Abweichungen zwischen Stellenausweisung und tatsächli- cher Besetzung bestehen. Die entsprechenden Korrekturen werden jeweils im folgenden Stellenplan vorgenommen; siehe ebenfalls Stellenplanvorlage 2008. 7. § 5 GemHVO-Doppik lässt die vorgenommene Ausweisung in Vollzeit- und Teilzeitstellen zu. Da die Stellenplanvorlage die aktuelle Besetzung der Teilzeitstellen beinhaltet, ist kein fehlerhafter Informationsgehalt gegeben. 8. Die von der Aufsichtsbehörde vorgeschlagene Vorgehensweise zur Zielerreichung wurde bereits verwaltungsintern abgestimmt. Im Haushalt 2009 ist es vorgesehen, für alle über- planmäßigen Kräfte kw-Stellen einzurichten. Die Zuordnung erfolgt zu Lasten der jeweili- gen Einsatzstelle. Da die vorgenannten überplanmäßigen Kräfte beim Voranschlag des Personalkostenetats berücksichtigt werden, führt diese Maßnahme auch nicht zu einer Erhöhung der Personalkosten insgesamt. Analog der kreisfreien Stadt Offenbach ist da- mit jedoch eine nicht unerhebliche Ausweitung des Stellenplans verbunden. 5 … 9. Hinsichtlich des Berichtes über die in den letzten beiden Jahren vorgenommenen Beför- derungen und Ernennungen ist zum einen darauf zu verweisen, dass anlässlich einer persönlichen Unterredung mit dem Leiter des Hauptamtes, dem Leiter der Organisati- onsabteilung und dem Leiter der Personalabteilung am 16. August 2007 dem zuständi- gen Sachbearbeiter der Aufsichtsbehörde persönlich eine Liste der Beförderungen der Beamtinnen und Beamten der Jahre 2001 bis 2007 ausgehändigt wurde. Die ergänzte Liste für den Zeitraum vom 16. August bis 31. Dezember 2007 wird der Aufsichtsbehörde noch vorgelegt. Da diese Zahlenwerte der Aufsichtsbehörde augenscheinlich nicht aus- reichen und auch die Höhergruppierungen der beiden letzten Jahre verlangt werden, wird das Hauptamt aktuell die erforderlichen Daten ermitteln und den Bericht nachreichen. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass es sich bei den Höhergruppierun- gen im Tarifbereich um Rechtsansprüche handelt. Zu IV. „Erfüllung der Auflagen der Haushaltsgenehmigung zum Haushaltsjahr 2007“ Haushaltssicherungskonzept Die Verfügung zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung 2007 wurde unter dem 05.06.2007 ausgefertigt. Die Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes so- wie seine Beratung und Beschlussfassung in den städtischen Gremien erfolgte im Sommer und Herbst 2007. Die endgültige Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung fand am 01.11.2007 statt. Bei der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde nicht nur die aktuelle Situation im Haushaltsjahr 2007 analysiert, sondern auch perspektivisch eine Vorausschau für die Jahre 2008 bis 2011 vorgenommen, um so die zur Wiedererlangung des Haushaltsausglei- ches notwendigen Einsparziele definieren zu können. Die Erstellung des Haushaltssiche- rungskonzeptes erfolgte somit parallel sowohl zur Aufstellung und Beratung des 1. Nach- tragshaushaltes 2007 als auch des doppischen Haushaltes 2008. Nach einer Verabschie- dung des Haushaltssicherungskonzeptes am 01.11.2007 war es sowohl technisch als auch inhaltlich nicht möglich, innerhalb von 7 Wochen (Verabschiedung des Haushaltsplanes 2008 am 18.12.2007) eine Fortschreibung vorzunehmen und den Gremien vorzulegen, ins- besondere auch vor dem Hintergrund, dass innerhalb einer solch kurzen Zeitspanne keine weiteren (neueren) Erkenntnisse zur Haushaltskonsolidierung vorlagen. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erfolgt mit der Aufstellung des Haus- haltsplanes 2009 und wird sodann mit dem Haushaltsplan 2009 der Aufsichtsbehörde vorge- legt. Eine unterjährige Fortschreibung muss allein schon an den fehlenden personellen Res- sourcen scheitern, die für diese zusätzliche Aufgabe bereitzustellen wären, was aber auf- grund der Auflagen der Aufsichtsbehörde zur Reduzierung der Personalkosten nicht möglich ist. Bericht über die in den letzten beiden Jahren vorgenommenen Beförderungen Siehe die Ausführungen unter Punkt III. Leitfaden zur Personalkostenkonsolidierung Die Auswertungen im Abschnitt 4.6 des Leitfadens (S. 32 ff.) basieren auf dem Datenmateri- al des Personalabrechnungsverfahrens LOGA zum Stichtag 30.06.2007. Hierbei werden die 6 … Beschäftigten des Kernhaushaltes (ohne Anwärter/innen, Auszubildende, Praktikan- ten/innen, Aushilfen, etc.) dargestellt. Lediglich ergänzend ist darauf aufmerksam zu machen, dass im Stellenplan 595 Beam- te/innen und 1.373 Tarifbeschäftigte aufgeführt sind. Im Leitfaden zur Personalkostenkonso- lidierung sind es 558 Beamte/innen und 1.728 Tarifbeschäftigte. Dargestellt werden demnach: • Alle Beschäftigte (d. h. Beamte/innen und Tarifbeschäftigte) des Kernhaushaltes, die zum Stichtag 30.06.2007 von der Stadt Darmstadt Bezüge bzw. Entgelte erhalten haben. • Die überplanmäßig Beschäftigten des oben genannten Bereichs sind somit eben- falls in der Darstellung enthalten. • Es werden Personen, nicht Stellen dargestellt. • Die Darstellungen erfolgen nach Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen sowie Geschlecht. Nicht dargestellt werden demnach: • Die Beschäftigten (d. h. Beamte/innen und Tarifbeschäftigte) der Eigenbetriebe. • Die Anwärter/innen, Auszubildende, Praktikanten/innen, Aushilfen, etc. Da der Stellenplan auf Planstellen abstellt, ergeben sich zwangsläufig Abweichungen zu der Darstellung im Leitfaden zur Personalkostenkonsolidierung: • Es gibt Beschäftigte, die Bezüge bzw. Entgelte erhalten, aber keine Stelle inne haben (überplanmäßig Beschäftigte). • Mehrere Beschäftigte, die Bezüge bzw. Entgelte erhalten, teilen sich eine Planstelle (z. B. 3 Beschäftigte werden auf 1 Planstelle geführt). • Es gibt stellenplanmäßige Beamtenstellen, die mit einem oder mehreren Tarifbe- schäftigten besetzt sind. • Es gibt Beschäftigte, die höher eingestuft sind (zwischenzeitlich anerkannter Tarifan- spruch), als die Stelle ausgewiesen ist, auf denen sie geführt werden. 7 … Sowohl beim Haushaltssicherungskonzept als auch beim Leitfaden zur Personalkostenkon- solidierung handelt es sich in der vorliegenden Form um politische Grundeinschätzungen, um Wege aufzuzeigen, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt in absehbarer Zeit wie- der zurückzugewinnen. Es muss den politischen Beratungen der hierfür zuständigen Gre- mien der Stadt vorbehalten bleiben, auf der Basis der beschlossenen Eckwerte Konsequen- zen für die künftige finanzielle Ausrichtung der Stadt und das städt. Leistungsspektrum zu ziehen. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Eingang der Verfügung der Auf- sichtsbehörde Anfang Juni 2007, den gleichzeitig abzuwickelnden Arbeiten zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes 2007 und des (neuen doppischen) Haushaltes 2008 konnten keine weiteren konkreten Maßnahmen in die Konzepte aufgenommen werden. Gebühren und Beiträge Es ist richtig, der angeforderte Bericht liegt noch nicht vor. Der Bericht wird an die Aufsichts- behörde nachgereicht. Darmstadt, den 23.04.2008 Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Luisenplatz 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0192
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.04.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00