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1740/2023

Erneuerung einer Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage 5.1 Restaurierung) im Gebäudekomplex Museum Ludwig – Philharmonie und damit einhergehende Sanierungsmaßnahmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.08.2023

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Anlage 6 Rechtsprechung

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Ansehen

Anlage 4 Kostenannahme

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Ansehen

Anlage 1 Beschlussvorlage 1003/2020 mit Anlagen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5 Kostenplanung

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Anlage 3 Stellungnahme der Gebäudewirtschaft

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Ansehen

Anlage 7 Ergänzende Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 6 Rechtsprechung

884 Zeichen

1. Kostenschätzung
2 – Vorplanung (∅ 30-40 %)
30 % Werner/Pastor: Der Bauprozess (1788*)
35 % (bei Altbausanierung !) – OLG Zweibrücken (BauR 1993 / 375*)
14,86 % jedenfalls hinnehmbar – OLG Hamm (BauR 1991 / 246*)
27,2 % BGH für eine überschlägige Schätzung
18 % BGH (BauR 1994 / 268*)
58 % LG Freiburg (MDR 1955 / 151*)
39 % OLG Hamm (DB 1986 / 1172*)
30 % OLG Stuttgart (BauR 1977 / 426*)
bis 40% Glaser „Der Architekt“ (1960 / 383*)
bis 40% Dostmann (BauR 1973 / 159/161*)
*Randnummer
2. Kostenberechnung
3 – Entwurfsplanung (∅ 20-25 %)
20-25 % Locher/Koeble/Frick (HOAI / Einleitung / 99*)
20-25 % Werner/Pastor: Der Bauprozess (1789*)
*Randnummer
3. Kostenanschlag
7 – Mitwirkung der Vergabe (∅ 10 % „Sollkosten“)
10-15 % Locher/Koeble/Frick (HOAI / Einleitung)
10-15 % Werner/Pastor: Der Bauprozess
4. Kostenfeststellung
8 – Objektüberwachung (100 % / keine Abweichung)
DIN 276

Anlage 4 Kostenannahme

4274 Zeichen

KOSTENANNAHME 
Objekt: Museum Ludwig und Philharmonie GW, 31.01.2023 
Maßnahme: Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlage 5.1, 
Restaurierungsgebäude des Museums 
Gesamtkosten 
Projekt 
Kosten zusätzliche 
Maßnahmen 
Kosten RLT 
gesamt 
Anteil 
Philharmonie 
(*Anteil 1/3) 
Anteil Museum Ludwig 
 (*Anteil 2/3) 
Vollständige 
Finanzierung über 
Museum Ludwig 
Zusammenfassung 
Kosten Museum 
Ludwig 
Qualität der Kostenannahme 
KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion 822.690 € 445.878 € 148.626 € 297.252 € 376.812 € 674.06 4 €
330 Außenwände 49.680 € 0 € 0 € 0 € 49.680 € 49.680 € Annahme ohne Planu ng 
340 Innenwände 358.182 € 105.570 € 35.190 € 70.380 € 252.612 € 322.992 € Annahme ohne Planung 
350 Decken 347.760 € 273.240 € 91.080 € 182.160 € 74.520 € 256.680 € Annahme ohne Planung 
360 Dächer 17.388 € 17.388 € 5.796 € 11.592 € 11.592 € Annahme ohne  Planung 
370 Baukonstruktive Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 €
390 Sonstige Maßnahmen der Baukonstruktion 49.680 € 49 .680 € 16.560 € 33.120 € 33.120 € Annahme ohne Planung 
260 
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.927.660 € 1.480. 000 € 493.333 € 986.667 € 447.660 € 1.434.327 €
410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 40.000 € 40.000 € 13.333 € 26.667 € 26.667 € Kostenschätzung extern 
410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 96.876 € 96.876 € 96.876 € Annahme ohne Planung 
420 Wärmeversorgungsanlagen 90.000 € 90.000 € 30.000 € 60.000 € 60.000 € Kostenschät zung extern 
420 Wärmeversorgungsanlagen 37.800 € 37.800 € 37.800 € Annahme ohne Planung 
430 Lufttechnische Anlagen einschließlich Kälte 1.225 .000 € 1.225.000 € 408.333 € 816.667 € 816.667 € Kostens chätzung extern 
440 Starkstromanlagen 312.984 € 312.984 € 312.984 € Annahme ohne Planung 
480 Gebäudeautomation 125.000 € 125.000 € 41.667 € 83.333 € 83.333 € Kostensch ätzung extern 
2.750.350 € 1.925.878 € 641.959 € 1.283.919 € 824.472 € 2.108.391 €
Kosten anteilig in Prozent 100,00 70,02 23,34 46,68 29,98 76,66 
Lohnanteil der Annahmen aus KG 300 und 400 Variante Nachtarbeit: 
für anteilige Nachtarbeit: 1.118.000 Euro Prüfung mit 
Nachtarbeit (Mittel zw. ArbZG u. Marktrecherche): Planungsbeginn, hier 
Zuschlag von 50 % auf den Lohnanteil 559.000 € 391.429 € 130.476 € 260.952 € 167.571 € 428.524 € Annahme ohne Planung 
Summe Kostengruppen 300 und 400 (einschl. Nachtarbei t) 3.309.350 € 2.317.307 € 772.436 € 1.544.871 € 992.043  € 2.536.914 €
KG 610 Ausstattung (KG 610: Teeküche) 26.000 € 26.000 € 26.000 € Annahme ohne Planung 
Summe Kostengruppen 300, 400 und 600 3.335.350 € 2.317 .307 € 772.436 € 1.544.871 € 1.018.043 € 2.562.914 €
KG 700 Baunebenkosten 1.100.666 € 764.711 € 254.904 € 509.807 € 335.954 € 845. 762 € Annahme ohne Planung 
pauschal 33 % auf KG 300, 400 und 600 
Architekten- und Ingenieurleistungen, 
Bauherrenaufgaben, (SV-) Gutachten, Sonstiges, 
Beratungsleistungen, Allgemeine Baunebenkosten 
Summe Kostengruppen 300 bis 700 (einschl. Nachtarbe it) 4.436.016 € 3.082.018 € 1.027.339 € 2.054.679 € 1.35 3.998 € 3.408.676 €
Sonstiges 
25,0% Risikozuschlag auf KG 300 - 700 1.109.004 € 770. 504 € 256.835 € 513.670 € 338.499 € 852.169 €
16,9% + 16,9% +16,9%+ 3,38% 
Baupreissteigerung  (Index 11/2022: 16,9 %) 2.890.089 € 2.007.952 € 669.317 € 1.338.635 € 882.137 € 2.220.772 € aktueller Baupreisindex 
(Zeitraum bis Vergabe ca. 3,2 Jahre ab Aufstellung Kostenannahme) 
Summe netto 8.435.108 € 5.860.474 € 1.953.491 € 3.906.983 € 2.574.6 34 € 6.481.617 €
MwSt 19 % 1.602.671 € 1.113.490 € 371.163 € 742.327 € 489.180 € 1. 231.507 €
Summe brutto Bauprojekt 10.037.779 € 6.973.964 € 2.324.655 € 4.649.310 € 3.063. 815 € 7.713.124 € ANNAHMEN! 
Gesamtprojekt Anteil Philharmonie Anteil Museum 
davon Planungsmittel gesch. bis Abschluss Lph 3 nett o 335.869 € Annahme ohne Planung 
einschließlich MWst., brutto 399.684 €
zuzüglich Zusatzkosten ML brutto 
Sicherheitsdienst, 3 zus. MA nachts, 18 Monate 225.7 38 € (150.492 € p.a.) Annahme Museum Ludwig 
Kosten des Umzugs 50.000 € Annahme Museum Ludwig 
zuzüglich Risikozuschlag 25 % 68.935 €
zuzüglich Baupreissteigerung, wie vor 179.645 €
Summe Zusatzkosten ML brutto 524.317 € 524.317 €
Summe brutto Bauprojekt und Zusatzkosten ML 10.562.096 € 2.324.655 € 8.237.442 €
Gesamt Anteil Philharmonie Anteil Museum 
Kosten im Zusammenhang mit Erneuerung RLT 5.1 
Anlage 1 zu StN zu 1740/2023

Anlage 1 Beschlussvorlage 1003/2020 mit Anlagen

12480 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/4511 
 
Vorlagen-Nummer 
 1003/2020  
Freigabedatum  03.06.2020 
  
Beschlussvorlage  zur Behandlung in  öffentlicher Sitzung  
Betreff 
Erneuerung einer Raumlufttechnischen Anlage im Museum Ludwig und Philharmonie 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss 
Gremium  Datum  
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur sowie der Finanza usschuss stellen den Bedarf für die Erneue- 
rung der Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage Restaurierung) in dem gemeinsamen Ge- 
bäudekomplex von Philharmonie und Museum Ludwig fest. 
 
2. Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Finanzaus schuss beauftragen die Verwaltung mit der 
Durchführung der Erneuerung der RLT-Anlage auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung nach 
DIN 276 mit einem Kostenvolumen von rd. 655.000 €. Aufgrund der dringend durchzuführenden 
Maßnahme wird unter Einhaltung der Gesamtsumme laut Kostenschätzung auf eine erneute Be- 
schlussvorlage (Baubeschluss) verzichtet. 
 
3. Die auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln entfallenden anteili- 
gen Kosten in Höhe von rd. 218.300 € werden über den Wirtschaftsplan des Veranstaltungszent- 
rums finanziert. 
 
Die Finanzierung der auf das Museum Ludwig entfallenden Kosten in Höhe von rund 436.700 € 
erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig. Die erforderlichen investiven Auszah- 
lungsermächtigungen stehen im Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 8 – Aus- 
zahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 4511-0402-0-0060 – Erneuerung RLT-Anlage für 
das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. 
 
Die auf das Museum Ludwig entfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von jährlich 
43.670 € sind im Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Ab- 
schreibungen, Hj. 2021 veranschlagt. Für die ab dem Hj. 2022 anfallenden Aufwendungen für bi- 
lanzielle Abschreibungen wird das Dezernat Kunst und Kultur die erforderlichen Mittel im Rah- 
men des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets 
vorsehen.  
 
4. Der Finanzausschuss beschließt hierfür die Mitte lfreigabe von investiven Auszahlungsermächti- 
gungen in Höhe von 436.700 € bei Finanzstelle 4511-0402-0-0060 – Erneuerung RLT-Anlage, im 
Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Haushaltsjahr 2020. 
Bauausschuss 08.06.2020 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen, gesamt  436.700 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja       € % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab H aushaltsjahr: 2021  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    43.670 € p.a. 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Hausha ltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         €  
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
X Nein 
 Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) 
 Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
 
Begründung: 
 
 
Verfristung 
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht frühzeitiger abgeschlossen werden. Da zum jetzi- 
gen Zeitpunkt notwendige Vergabeverfahren zur Erneuerung der RLT-Anlage Restaurierung einzulei- 
ten sind, käme eine Behandlung in der Sitzung am 25.08.2020 zu spät. Es wird daher um Behandlung 
in der Sitzung am 09.06.2020 gebeten. 
 
 
Ausgangslage 
Die Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) im gemeinsamen Gebäudekomplex von Museum 
Ludwig und Philharmonie stammen noch aus der Zeit des Neubaus und sind mittlerweile dringend 
erneuerungsbedürftig. Ein störungsfreier und anwendungssicherer Betrieb der vorhandenen Klimaan- 
lagen kann bereits seit Jahren nicht mehr gewährleistet werden. Außerdem steigt durch das Alter der 
Anlagen der Wartungs- und Reparaturaufwand an den Klimaanlagen stetig an. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 12.05.2015 der Verwaltung den Auftrag zum Teilersatz der vier 
dringendsten RLT-Anlagen erteilt (Vorlagen-Nummer 1846/2014). Es handelte sich hierbei um eine 
Teilmaßnahme, der weitere Teilsanierungen folgen mussten, um die vorhandenen Lüftungsanlagen 
im gesamten Gebäude zu ertüchtigen.

3 
 
 
Die Zustandsberichte der letzten Jahre zeigen nachweislich, dass auch die Klimaanlage in der Res- 
taurierung nicht stabil arbeitet, was die Grundvoraussetzung für den Erhalt der sich dort befindenden 
Kunstwerke ist. Kurzfristige Klimaschwankungen führen dazu, dass die hygroskopischen Bestandteile 
eines Kunstwerks, wie der Leinwand- oder Papierträger oder die Keilleisten aus Holz permanent 
Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben, sich dadurch die Materialien in sehr kurzen Zeitab- 
schnitten ausdehnen und wieder zusammenziehen. Diesen dauernden Bewegungen können die 
Farbschichten der Malerei nicht Stand halten und können zur beschleunigten Bildung von Malschicht- 
sprüngen bis hin zu Schichtentrennung und Farbverlusten führen.  
 
Im nationalen und internationalen Leih- und Ausstellungsbetrieb ist das Museum Ludwig vertraglich 
verpflichtet, aus den oben beschriebenen Gründen zum Erhalt der hoch versicherten Kunstwerke am 
Museum Ludwig eine stabile Klimaanlage zur Verfügung zu stellen. Um ein annähernd stabiles Klima 
in den Restaurierungsateliers zu erreichen, werden die Unregelmäßigkeiten der Klimaanlage vor- 
rübergehend durch mobile Luftbe- und -entfeuchter ausgeglichen. Dies kann jedoch nur sporadisch 
und für eine gewisse Dauer eingesetzt werden.  
 
Für die Erneuerung der Anlage muss ein Austausch des gesamten Lüftungsgerätes mit allen Kompo- 
nenten (Ventilatoren, Erhitzer, Kühler, WRG, Befeuchter einschließlich Verrohrung, Schalldämpfer) 
und der zugehörigen Gebäudeautomation erfolgen. In diesem Zusammenhang müssen alle erforder- 
lichen Brandschutzklappen nachgerüstet werden. Der Zugang zu dieser Lüftungszentrale ist extrem 
klein. Alle Anlagenteile und Materialien können nur in zerlegter Form mit einem Kran eingebracht und 
vor Ort aufgebaut werden.  
 
Seit dem 16.03.2020 ist die Anlage in der Restaurierung vollständig ausgefallen, sodass eine Klimati- 
sierung des Bereiches nicht mehr stattfindet. Der Ausfall der Klimaanlage ist durch einen schweren 
irreparablen Lagerschaden an dem Zuluftventilator hervorgerufen worden. Aufgrund der Schließung 
des Museums in Folge der Coronakrise wurden die in der Restaurierung gelagerten Kunstwerke kurz- 
fristig in die Ausstellungsräume des Museums transportiert. Weitere Kunstwerke befinden sich derzeit 
im Hauptdepot, deren Lagerungskapazitäten schon seit Jahren ausgeschöpft sind. 
 
Die Reparatur der Anlage wurde bereits nach deren Ausfall umgehend beauftragt, um vorübergehend 
die notwendigen Klimabedingungen wieder herzustellen. Hierfür muss im Rahmen einer „Notmaß- 
nahme“ die Einheit Ventilator und Motor durch eine dem Stand der Technik entsprechende Kombina- 
tion ersetzt werden. Da als Zugang nur der Weg über das Treppenhaus in die Zentrale (mit einer 
Engstelle von ca. 70 cm) zur Verfügung steht, muss der Ventilator in zerlegter Form eingebracht und 
vor Ort in der Zentrale aufgebaut, montiert und in Betrieb genommen werden. In diesem Zusammen- 
hang muss auch die Ansteuerung für den Motor und die elektrische Verdrahtung teilerneuert werden. 
 
Kosten und Finanzierung 
 
Die Kosten für die Ausführung der Maßnahme betragen nach vorliegender Kostenschätzung gem. 
DIN 276 rd. 655.000 € (s. Anlage 1). 
 
Bei Baumaßnahmen, die – wie hier bei der gemeinsam genutzten RLT-Anlage – gleichermaßen das 
Museum Ludwig und die Philharmonie betreffen, werden die Kosten behelfsmäßig im Verhältnis der 
Kubatur der beiden Gebäude von 2/3 (Museum Ludwig) zu 1/3 (Philharmonie) aufgeteilt. 
 
Der somit auf das Veranstaltungszentrum Köln entfallende Philharmonie-Kostenanteil in Höhe von 
218.300 € wird aus dem Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung finanziert. Da das 
Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, kommt hier nur der Nettobetrag in Höhe von 
rd. 185.111 € zum Tragen. Im Wirtschaftsplan 2020 sind für die plangemäße Teilsanierung der RLT-
Anlage Mittel in Höhe von 67.000 Tsd. € vorgesehen, die jedoch für die fortlaufenden Sanierungsar- 
beiten benötigt werden. Für den (nicht planbaren) Totalausfall der Anlage in der Restaurierung sind 
daher Mittel überplanmäßig bereitzustellen.

4 
 
 
Da die Ausgaben für Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen des Veranstaltungszent- 
rums grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig sind, erfolgt die Deckung durch die nicht in voller Höhe 
benötigten Planungsmittel für die Sanierung der Bastei (Ansatz 2020: 2.000.000 €). Die nach Fertig- 
stellung der Anlage auf das Veranstaltungszentrum entfallenden Abschreibungen werden in den 
Folgejahren berücksichtigt. 
 
Die Finanzierung der auf das Museum Ludwig entfallenden Kosten in Höhe von 436.700 € erfolgt aus 
dem Teilfinanzplan des Museums Ludwig. Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen 
stehen im Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnah- 
men, Finanzstelle 4511-0402-0-0060 – Erneuerung RLT-Anlage für das Haushaltsjahr 2020 zur Ver- 
fügung.  
 
Die entsprechenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von jährlich 43.670 €, bezogen auf einen 
Nutzungszeitraum von 10 Jahren, sind veranschlagt im Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig, 
Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen, Hj. 2021. Für die ab dem Hj. 2022 anfallenden Auf- 
wendungen für bilanzielle Abschreibungen wird das Dezernat Kunst und Kultur die erforderlichen Mit- 
tel im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Bud- 
gets vorsehen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit und Unabweisbarkeit 
Ein störungsfreier und anwendungssicherer Betrieb der RLT-Anlagen ist für ein Museum grundlegend 
und unabdingbar. Für den Erhalt der wertvollen hoch versicherten Kunstwerke am Museum Ludwig 
müssen optimale klimatische Bedingungen zwingend vorliegen. Auch der Leihgabenverkehr ist unter 
diesen Bedingungen nicht mehr möglich. 
 
Ohne Erneuerung der RLT-Anlage können die großzügigen Schenkungen der Eheleute Peter und 
Irene Ludwig und die kostbaren Sammlungen des Museums wie die klassische Moderne, die russi- 
sche Avantgarde, Picasso, Pop Art sowie die zeitgenössischen Positionen, Grafiken und Fotos nicht 
weiter restauratorisch und konservatorisch betreut werden. 
 
 
Prüfung Kostenschätzung 
Die Kostenschätzung nach DIN 276 für die Gesamtmaßnahme wird derzeit von 14 geprüft. Die Stel- 
lungnahme wird unverzüglich nach Vorliegen nachgereicht.  
 
 
 
Anlage 
 
Anlage 1 – Kostenschätzung 
Anlage 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ( wird nachgereicht )

KOSTENSCHÄTZUNG    
Objekt: Objekt: Museum Ludwig und Philharmonie   18.05.2020 
Maßnahme:  Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlage 5.1 Restaurierung   
  Kosten 
Anteil Philharmonie  
(*Anteil 1/3) 
Anteil   Museum Ludwig 
 (*Anteil 2/3) 
KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion 60.000 € 20.000 € 40.000 € 
340 Innenwände 25.000 € 8.333 € 16.667 € 
360 Dächer 15.000 €  5.000 € 10.000 € 
390 Sonstige Maßnahmen 20.000 €  6.667 € 13.333 € 
     KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 335.000 € 111.667 € 223.333 € 
430 Lufttechnische Anlagen 335.000 € 111.667 € 223.333 € 
     KG 700 Baunebenkosten  129.280 € 43.093 € 86.187 € 
KG 720 Allgemeine Baunebenkosten 5.000 € 1.667 € 3.333 € 
 Gebühren Vergabeamt 5.000 €  1.667 € 3.333 € 
     KG 730 Architekten-und Ingenieurleistungen 124.280 €   
731 Gebäudeplanung 9.600 € 3.200 € 6.400 € 
736 Planung der technischen Ausrüstung 86.000 €  28.667 € 57.333 € 
 zzgl. Risikofaktor von 30% auf die KG 700 28.680 €  9.560 € 19.120 € 
     
 Summe KG 300-700 netto + Risikofaktor (netto) 524.280 € 174.760 € 349.520 € 
 19% Mwst. 99.613 € 33.204 € 66.409 € 
 Summe Brutto 623.893 € 207.964 € 415.929 € 
     KG 710 PS, PL (4,6%)(netto=brutto. Nur netto wird berücksichtigt) 23.887 € 7.962 € 15.925 € 
710 zzgl. Risikofaktor von 30%  7.166 €  2.389 € 4.777 € 
710 Summe Projektsteuerung- GW 31.053 €  10.351 € 20.702 € 
     
 SUMME GESAMT BRUTTO 654.946 € 218.315 € 436.631 € 
 SUMME GESAMT BRUTTO gerundet 655.000 €

Beschlussvorlage Rat

12289 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4511 
 
Vorlagen-Nummer 
 1740/2023 
Freigabedatum 
 17.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung einer Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage 5.1 Restaurierung) im 
Gebäudekomplex Museum Ludwig – Philharmonie und damit einhergehende 
Sanierungsmaßnahmen 
Erweiterter Planungsbeschluss und Weiterplanungsbeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat erkennt den gegenüber der Vorlagen-Nummer 1003/2020 erhöhten Bedarf für 
die Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage Nummer 5.1, Restaurie-
rung) im Gebäudekomplex Museum Ludwig und Philharmonie in Höhe von 400.000 € an. 
Davon sind anteilig Kosten von 266.667 € von der Stadt Köln zu übernehmen. Zudem 
stellt der Rat den Bedarf der in der Begründung dargelegten erweiterten Planungsleis-
tungen im Restaurierungstrakt des Museum Ludwig fest. Die Restkosten werden vom 
Veranstaltungszentrum Köln (Philharmonie) übernommen.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der zusätzlichen Planungen bzw. 
der Weiterplanung der RLT-Anlage bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfspla-
nung) auf der Basis der vorliegenden Kostenermittlungen. Die Planungskosten betragen 
400.000 €. Das Ergebnis der Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist dem 
Rat zur Fassung eines Baubeschlusses vorzulegen. 
 
3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
266.667 € im Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 4511-0402-0-0060 – Erneuerung RLT-Anlage für das 
Haushaltsjahr 2023. 
 
Bauausschuss 28.08.2023 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 04.09.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   266.667 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   26.667 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Die notwendige Erneuerung der RLT-Anlage wird dem neuesten Stand der Technik entspre-
chen. Hierdurch werden der Stromverbrauch und damit auch die CO2-Emissionen erheblich 
reduziert. Die Planung soll technisch und energetisch sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen 
entwickeln, damit die Erneuerung der Anlage einen großen Baustein auf dem Weg zum „Grü-
nen Museum“ und zum Ziel eines klimaneutralen Kölns darstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
 
Die RLT-Anlage der Restaurierung stammt aus der Zeit des Neubaus des Museums und der 
Philharmonie und ist mittlerweile dringend erneuerungsbedürftig. Sie ist seit bald 40 Jahren in 
Betrieb und hat damit ihren Lebenszyklus bereits wesentlich überschritten. Das Betriebsrisiko 
steigt trotz laufender Instandhaltungsmaßnahmen kontinuierlich. Die Restaurierungsabteilung 
erfüllt mit der Bestandserhaltung der Kunstwerke eine der zentralen Museumsaufgaben. Hier 
bilden die Restaurierungsateliers den absoluten Mittelpunkt der fachlich anspruchsvollen res-
tauratorischen Arbeiten. Alle konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen durch die 
Restaurator*innen basieren ausschließlich auf der Einhaltung eines konstanten Klimas und 
der Einrichtung fachgerechter Lichtverhältnisse. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass alle

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Objekte erhalten und somit den Besucher*innen erlebbar bleiben. Damit der Restaurierungs-
betrieb des Museums weiterhin aufrechterhalten werden kann, muss die RLT-Anlage dringend 
erneuert werden.  
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Finanzausschuss haben in ihren Sitzungen vom 
09.06.2020 und 15.06.2020 den Bedarf für die Erneuerung der RLT-Anlage 5.1 in der Restau-
rierung in dem gemeinsamen Gebäudekomplex von Philharmonie und Museum Ludwig fest-
gestellt und beschlossen (Vorlagen-Nummer 1003/2020). 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Finanzausschuss haben gleichzeitig die Verwaltung 
mit der Durchführung der Erneuerung der RLT-Anlage auf Basis der in 2020 vorliegenden 
Kostenannahme mit einem Kostenvolumen von rund 655.000 Euro brutto beauftragt. 
 
Ursprünglich war vorgesehen, dass die vorhandene Anlage mit einem neuen Lüftungsgerät 
gleicher Größenordnung, Qualität und Beschaffenheit unter gleichbleibenden baulichen 
Raumbedingungen ausgetauscht wird. Im Zuge der Vorplanung wurde durch das beauftragte 
externe Fachplanungsbüro für Technische Ausrüstung jedoch erkannt, dass die Maßnahme 
nicht wie vorgesehen und veranschlagt durchgeführt werden kann. Um den aktuellen Erforder-
nissen der Technik genüge zu tragen, bedarf es einer Anlage mit wesentlich größeren Abma-
ßen, um dieselben Klimatisierungsergebnisse der Vergangenheit zu erzielen. Die Maßnahme 
umfasst so einen aufwendigen Aufbau vor Ort und kann nicht durch die Verwendung von be-
reits vorkonfektionierter Teile umgesetzt werden, was mit Mehrkosten verbunden ist und die 
Kostenannahme aus dem Jahre 2020 deutlich übersteigt. 
 
Die Herstellung optimaler klimatischer Bedingungen unter Berücksichtigung aktueller Anforde-
rungen ist von wesentlicher Bedeutung für den weiteren Restaurierungsbetrieb des Museums 
und kann auf Dauer nur mit einer umfangreicheren Erneuerung erzielt werden (siehe Vorlage 
4227/2023). 
 
 
2. Notwendige Maßnahmen und Planungsauftrag 
 
Aus synergetischen Gründen sollen im Zuge der Erneuerung der RLT-Anlage zeitgleich noch 
weitere Maßnahmen in der Restaurierungsabteilung, durchgeführt werden, die ohnehin kurz- 
bzw. mittelfristig anstehen. Nach dem wiederholten Aufkommen von Wasserschäden, sollen 
Planungen für die Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser und Abwasser 
erfolgen, um weitere Wasserschäden abzuwehren. Hierfür müssen unter anderem die Akus-
tikdecken geöffnet bzw. erneuert werden. Zudem soll das gesamte Beleuchtungssystem in der 
Restaurierung erneuert werden. Dies umfasst den Austausch von veralteten Leuchtstoffröhren 
durch eine LED-Beleuchtung. Weiterhin sind Planungen für Putz- und Bodensanierungen im 
Restaurierungsgebäude durchzuführen. Auch sollen die defekten sanitären Anlagen erneuert 
werden und die Einrichtung einer - von dem Restaurierungsbetrieb getrennten -Teeküche für 
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Diese Trennung erfüllt den Zweck, dass Speisen 
und Getränke nicht in Kontakt mit den Kunstwerken kommen. Neben dem Austausch der stati-
schen Heizkörper in den Ateliers soll auch eine Erneuerung des defekten Sonnenschutzes 
und der Verschattung erfolgen. Für diese Arbeiten wird die Auslagerung des Restaurierungs-
betriebs erforderlich sein. Nach derzeitigem Stand kann der Restaurierungsbetrieb in einem 
Bereich des Museums verlagert werden, sodass keine Notwendigkeit zur Nutzung von exter-
nen Räumlichkeiten besteht. 
 
Um die erforderlichen Maßnahmen umsetzen zu können, bedarf es der Beauftragung von ex-
ternen Fachplanungsbüros. 
 
Hierzu zählen die folgenden Bereiche: 
 
- Objektplanung für Gebäude 
- Fachplanung für die Technische Ausrüstung (für die Starkstromanlagen) 
- Tragwerksplanung 
- Koordination von Sicherheit und Gesundheit (SiGeKo) 
- Schadstoffuntersuchung

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- Baustellenlogistik 
- Raumakustik 
- Brandschutz 
 
Zudem werden gegebenenfalls noch weitere Berater und Beraterinnen und sachverständige 
Personen für Einzelthemen und einzelne Stellungnahmen herangezogen. 
 
Die Planung ist darauf auszurichten, dass mit Blick auf eine mögliche Generalsanierung dop-
pelte Planungen und Ausführungen weitgehend vermieden werden. Erfahrungsgemäß ist dies 
jedoch nicht vollständig möglich, auch weil mit dem Beginn einer umfassenden Sanierung bis-
lang voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2032 zu rechnen ist. 
 
Bis zur Umsetzung der mit späterem Baubeschluss zu beschließenden Maßnahmen werden 
erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen gemäß DIN 31051 für den laufenden Betrieb des 
gesamten Museums nach den Erfordernissen durch- beziehungsweise weitergeführt. 
 
 
3. Kosten und Finanzierung 
 
a) Kosten und Finanzierung 
 
Bis zur Vorlage der Entwurfsplanung zur Erlangung des Baubeschlusses werden Planungs-
mittel in Höhe von circa 400.000 Euro brutto benötigt (Kostengruppe 700). 
 
Bei Baumaßnahmen, die – wie hier bei der gemeinsam genutzten RLT-Anlage – gleicherma-
ßen das Museum Ludwig und die Philharmonie betreffen, werden die Kosten behelfsmäßig im 
Verhältnis der Kubatur der beiden Gebäude von 2/3 (Museum Ludwig) zu 1/3 (Veranstaltungs-
zentrum/Philharmonie) aufgeteilt. 
 
Der somit auf das Veranstaltungszentrum Köln entfallende Philharmonie-Kostenanteil in Höhe 
von rund 133.333 Euro wird aus dem Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
finanziert. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, kommt hier nur der 
Nettobetrag in Höhe von rund 112.000 Euro zum Tragen. Im Wirtschaftsplan 2023 sind für die 
plangemäße Teilsanierung der RLT-Anlage Mittel in Höhe von 180.000 Euro bereitgestellt. 
 
Die Finanzierung der auf das Museum Ludwig entfallenden Kosten in Höhe von rund 266.667 
Euro erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0402- Museum Ludwig. Die erforderlichen investiven Aus-
zahlungsermächtigungen stehen im Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 8 – 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 4511-0402-0-0060 – Erneuerung RLT-An-
lage für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung. Hierfür entstehen nach Inbetriebnahme der 
RLT-Anlage bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 26.667 Euro p.a. Das Dezernat Kunst 
und Kultur wird die erforderlichen Mittel im Rahmen künftiger Haushaltsaufstellungsprozesse 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
b) Vorschläge zur Kostenreduzierung 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung können im Rahmen der zum Beschluss vorgelegten Maß-
nahme nicht gemacht werden. 
 
Die RLT-Anlage 5.1 muss dringend erneuert werden. Das Risiko des Betriebsausfalls steigt 
stetig. Zudem genügen die Möglichkeiten der vorhandenen und stark erneuerungsbedürftigen 
Anlage nicht vollständig, um den aktuellen technischen Anforderungen des Museums- und 
Restaurierungsbetriebs zum Schutz und Erhalt der wertvollen Kunstschätze gerecht zu wer-
den und die klimatischen Bedingungen zu halten. 
 
 
4. Stellenbesetzungen bei der Gebäudewirtschaft zur Umsetzung der Planungsauf-
gabe 
 
Nach Ratsbeschluss und Mittelbereitstellung ist für die Umsetzung der Planungsaufgabe im

5 
Service der Gebäudewirtschaft eine Ingenieurstelle für die Gesamtprojektleitung erforderlich. 
Mit den bei der Gebäudewirtschaft bereits vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 
können diese Aufgaben aufgrund der vorhandenen Auslastung nicht begonnen werden. 
 
Diese Stelle kann aus dem Bestand des Stellenplans der Gebäudewirtschaft bereitgestellt 
werden.  
 
Nach Beschluss und Mittelbereitstellung sowie Auftragserteilung an die Gebäudewirtschaft 
wird zunächst das notwendige Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet. Erst nach erfolgreicher 
Stellenbesetzung kann mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses begonnen werden. 
 
 
5. Begründung der Unabweisbarkeit 
 
Ein störungsfreier und anwendungssicherer Betrieb der RLT-Anlagen ist für ein Museum 
grundlegend und unabdingbar. Für den Erhalt der wertvollen und hoch versicherten Kunst-
werke im Museum Ludwig müssen optimale klimatische Bedingungen zwingend und verläss-
lich vorliegen. Auch der Leihgabenverkehr ist unter den heute vorhandenen Bedingungen 
nicht mehr möglich. 
 
Ohne Erneuerung der RLT-Anlage können die Kunstwerke nicht weiter restauratorisch und 
konservatorisch betreut werden. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Beschlussvorlage (Vorl.-Nr. 1003/2020) mit Anlagen 
Anlage 2 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 5 Kostenplanung

190 Zeichen

7
Der Weg zur Kostenfeststellung 
LP 1 - 3
LP3-5 LP5-6
LP 8 
Bildquelle: orca-software.com 
b2

16 
Kosten // „Trichter“ 
Aufgabe: Stellen Sie die Kostenentwicklung anhand des Trichters dar.

Anlage 3 Stellungnahme der Gebäudewirtschaft

22910 Zeichen

26 17.08.2023
263

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Stellungnahme der Gebäudewirtschaft zur Stellungnahme des RPA vom
15.08.23 zur Beschlussvorlage 1740/2023, Stand 01.08.2023, RPA-Nr.: 2023/0350

Der Stellungnahme der Gebäudewirtschaft liegen folgende Aussagen des RPA, je-
weils kursiv aufgeführt, zugrunde:

Der Vorlage liegen keine Planungsunterlagen, Zeichriungen oder Herleitung der
Kostenangaben bei.

Dies ist richtig. Vor Planungsauftrag liegen noch keine Planungsunterlagen oder ver-
bindliche Kostenannahmen vor. Die benannten Planungsmittel, 400.000 Euro brutto
für die Leistungsphasen 1 bis 3 beruhen auf einer Annahme, siehe auch weiter un-
ten, die dem RPA in Erläuterungen vorgestellt wurde.

Auf Nachfragen wurden von 26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit Mails vom
26.07.2020 bis 09.08.2023 weitere Unterlagen, unter anderem eine Kostenaufstel-
lung, der Ingenieurbericht der Vorentwurfsplanung aus 2021, eine weitergehende Er-
läuterung zu den Maßnahmenteilen sowie der Ingenieurvertrag vorgelegt.

Dies ist richtig.

Die als Kostenaufstellung bezeichnete Unterlage ist eine grobe Kostenannahme,
nichts anderes ist zu diesem Projektstand möglich. Sie wird dieser Stellungnahme als
Anlage 1 beigefügt. Es wird zudem auf die regelmäßige Kostenentwicklung in Bau-
projekten hingewiesen, siehe Anlage 3.

Der Bedarf für die Sanierung aller Lüftungsanlagen im Gebäudekomplex des Mu-
seum Ludwig und der Philharmonie wurde bereits 2020 mit der Vorlage 1003/2020
anerkannt und die komplette Erneuerung der RLT-Anlage 5.1 Restaurierung be-
schlossen.

Dies ist richtig.

Es wurde dazu eine sehr große Dringlichkeit beschrieben und die Kosten in Höhe
von 655.000 € mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 vorgestellt.

Die Dringlichkeit besteht weiterhin. Fälschlicherweise wurde die Kostenannahme
2020 als Kostenschätzung bezeichnet. Da es jedoch noch keine Planung gab,
konnte auch noch keine Kostenschätzung, üblicherweise nach Leistungsphase 2 vor-
liegend, erstellt worden sein.

Aufgrund dieser Angabe wurde durch die politischen Gremien auch auf die Vorlage
zu einem Baubeschluss verzichtet.

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Dies ist richtig. Der Verzicht auf den Baubeschluss erfolgte jedoch unter dem Vorbe-
halt der Einhaltung der Gesamtsumme. Auch deshalb ist nun ein Weiterplanungsbe-
schluss erforderlich.

Die Erläuterungen von 26 zur aktuellen Vorlage ergeben, dass 2020 keine Planung
und somit auch keine Kostenschätzung vorlag.

Dies ist richtig, siehe oben.

Aus der Begründung geht hervor, dass trotz der 2020 beschriebenen Dringlichkeit
bisher nur erste Planungsschritte erfolgt sind.

Dies ist richtig und hat insbesondere Kapazitätsgründe innerhalb der beteiligten Ver-
waltung bezüglich der Erstellung der Beschlussvorlage.

Die Kostenaufstellung aus 2020 bezog sich auf die Gesamtmaßnahme eines Aus-
tauschs der Hauptteile der Lüftungsanlage 5.1 mit Kosten in Höhe von 655.000 €.
Laut der aktuellen Kostenaufstellung werden sich die Gesamtbaukosten für die Lüf-
tungsanlage 5.1 zuzüglich der zusätzlichen Arbeiten auf rund 10,6 Millionen € erhö-
hen. Die aktuelle Kostenaufstellung enthält Leistungen anderer Gewerke, die mit der
Erneuerung der Anlage 5.1 in keinem Zusammenhang stehen. Darüber hinaus liegt
für diese Leistungen keine Bedarfsplanung vor.

Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Finanzausschuss haben gleichzeitig die
Verwaltung mit der Durchführung der Erneuerung der RLT-Anlage 5.1 auf Basis der
in 2020 vorliegenden Kostenannahme mit einem Kostenvolumen von rund 655.000
Euro brutto beauftragt.

Im Umfang der dringend erforderlichen Maßnahmen waren in 2020 für die Erneue-
rung der Anlage ein Austausch des gesamten Lüftungsgerätes mit allen Komponen-
ten (Ventilatoren, Erhitzer, Kühler, Wärmerückgewinner, Befeuchter einschließlich
Verrohrung, Schalldämpfer) und der zugehörigen Gebäudeautomation vorgesehen.
In diesem Zusammenhang sollten zudem alle erforderlichen Brandschutzklappen
nachgerüstet werden.

Nach Aufnahme der Planungen durch ein externes Fachplanungsbüro für Techni-
sche Ausrüstung stellte sich heraus, dass die Maßnahme nicht wie vorgesehen und
veranschlagt durchgeführt werden kann. Aufgrund technischer, baulicher und be-
trieblicher Notwendigkeiten hat sich der Umfang der Gesamtmaßnahme wesentlich
erhöht.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die vorhandene Anlage mit einem neuen Lüf-
tungsgerät gleicher Größenordnung, Qualität und Beschaffenheit unter gleichbleiben-
den baulichen Raumbedingungen ausgetauscht wird. Im Zuge der Vorplanung der
Technischen Ausrüstung wurde jedoch erkannt, dass nach den aktuellen Erfordernis-
sen der Technik die Anlage einen wesentlich größeren Umfang haben muss, um die-
selben Klimatisierungsergebnisse wie bisher zu erzielen. Das Einbringen dieser An-
lage durch die enge Einbringöffnung im Dach in den vorhandenen Lüftungsraum im
Bestandsgebäude ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich.

Um den Betrieb der Anlage in der Restaurierung weitestgehend aufrechterhalten zu
können, werden seit Jahren umfangreiche, zum Teil tägliche Instandhaltungsmaß-
nahmen gemäß DIN 31051 durch- beziehungsweise weitergeführt.

Die Herstellung optimaler klimatischer Bedingungen unter Berücksichtigung aktueller
Anforderungen ist von wesentlicher Bedeutung für den weiteren Restaurierungsbe-
trieb des Museums und kann auf Dauer nur mit der nun vorgeschlagenen Umset-
zungsvariante erzielt werden.

1. Beschreibung der Maßnahmen
a) Einbau eines Sekundär-Raumkühl- und Raumheizsystem

Für die Herstellung optimaler klimatischer Bedingungen muss neben dem Austausch
des Lüftungsgerätes 5.1 zur Außenluftversorgung und Vorkonditionierung zusätzlich
ein separates Sekundär-Raumkühl- und Raumheizsystem eingebaut werden. Mit die-
sem System können alle Räume unabhängig voneinander raumweise auf die gefor-
derten Klimawerte gebracht werden. Die Zufuhr von Außenluft wird auf das hygie-
nisch notwendige Minimum begrenzt und kann außerhalb der Betriebszeiten weiter
reduziert werden. Durch die Trennung der Funktionen in zwei Systeme kann die Luft-
menge der zentralen RLT-Anlage deutlich abgesenkt werden, was erhebliche ener-
getische Vorteile bringt. So müssen zukünftig nur noch etwa 30 Prozent der bisheri-
gen Luftmenge aufbereitet und gefördert werden. Zudem kann durch den Einsatz ei-
ner hocheffizienten Wärme- und Feuchterückgewinnung der Energieeinsatz noch-
mals deutlich reduziert werden.

Das nun gewählte System hat zur Folge, dass alle abgehängten Decken in der soge-
nannten „Restaurierungsebene 60 Meter über NN“ erneuert werden müssen, um das
Raumkühl- und -heizsystem einbringen zu können. Unabhängig davon ist die Unter-
konstruktion der vorhandenen abgehängten Decken vollkommen veraltet und ma-
rode.

Darüber hinaus wird die komplette Regeltechnik für den Bereich der Restaurierung
erneuert. Das jetzige System ist veraltet, Ersatzteile sind nicht mehr zu beschaffen.
Der Betrieb der Bestandsanlage kann derzeit nur eingeschränkt und mit hohem per-
sonellen Aufwand aufrechterhalten werden. Diese Maßnahme wird im Zuge der Sa-
nierung der Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Abwasser und Strom parallel
durchgeführt.

b) Erneuerung des gesamten Beleuchtungssystems von Leuchtstoffröhren auf
LED-Beleuchtung

Im Zuge dieses flächendeckenden Eingriffs und aufgrund aktueller technischer Erfor-
dernisse soll auch die Beleuchtung im Restaurierungsgebäude in den betroffenen
Bereichen erneuert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Die-
sen Aufwand auch jetzt im Zusammenhang innerhalb der geplanten Gesamtmaß-
nahme zu betreiben, begründet sich durch die eingetretenen Handelsverbote der vor-
handenen Leuchtstoffröhren.

Die vorhandenen Leuchtstoffröhren werden je nach Typ aufgrund gesetzlicher Best-
immungen kurzfristig nicht mehr produziert. Teile der Bestandsröhren dürfen schon
seit dem Jahr 2020 beziehungsweise ab 2023 nicht mehr vom Handel angeboten

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werden. Für einen dritten Typen der vorhandenen Leuchtstoffröhren steht ein eben-
solches Handelsverbot kurzfristig an.

Eine Erneuerung des gesamten Beleuchtungssystems von Leuchtstoffröhren auf
LED-Beleuchtung ist daher zeitnah notwendig und im Zusammenhang mit der Erneu-
erung der Decken als gebündelte Maßnahme naheliegend und sehr sinnvoll, nicht
zuletzt wegen der zukünftigen Einsparung von CO2 -Emissionen. Dies beinhaltet den
Einbau sowohl neuer Leuchten als auch neuer Leuchtmittel in neue Decken und De-
ckenkonstruktionen sowie die Erneuerung der zugehörigen veralteten Technik inklu-
sive aller Kabel, Schaltgeräte und -schränke und Stromverteiler.

c) Erneuerung der Brandschutzklappen

Im Rahmen der Baumaßnahme ist vorgesehen, die asbesthaltigen Brandschutzklap-
pen der RLT-Anlage gegen neue Klappen in angepasster Größe auszutauschen.
Eine Sanierung der asbesthaltigen Klappen ist dringend erforderlich, da die Funktion
der Klappen aufgrund der Gefahr des Eintrags von Schadstoffen in das Kanalsystem
und letztlich in die Räume nicht mehr geprüft werden kann.

Die Brandschutzklappen im gesamten Museum müssen nach und nach ausgetauscht
werden. Die Planung dieses Austauschs ist bereits ein gesondertes Instandhaltungs-
projekt, welches an anderer Stelle budgetiert wird. Daher sind die Kosten für diese
Erneuerung im Restaurierungsgebäude in den hier aufgeführten Kosten nicht enthal-
ten. Die Erneuerung der Brandschutzklappen wird im Rahmen der hier zu beschlie-
ßenden Maßnahmen für das Restaurierungsgebäude zu einem geeigneten Zeitpunkt
erfolgen.

2. Maßnahmen zur Optimierung des Restaurierungsbetriebs

In der Restaurierung am Museum Ludwig arbeiten zurzeit sieben Kolleginnen aus
fünf unterschiedlichen Fachbereichen der Restaurierung: aus der Gemälderestaurie-
rung, der Objekt- und Skulpturenrestaurierung und der Restaurierung von Installatio-
nen, der Papier- und Fotorestaurierung und der Restaurierung von zeitbasierten Me-
dien. Die Mitarbeiterinnen sind in ihrem jeweiligen restauratorischen Fachgebiet wis-
senschaftlich ausgebildet und arbeiten gleichberechtigt und eng unter der Leitung der
Restaurierung zusammen.

Diese Abteilung erfüllt damit eine der zentralen Museumsaufgaben: die Bestandser-
haltung. Dafür bilden die Restaurierungsateliers den absoluten Mittelpunkt der fach-
lich anspruchsvollen restauratorischen Arbeiten am Museum Ludwig. Hier werden Ar-
beiten direkt an den Kunstwerken durchgeführt, die nur unter. fachgerechten Bedin-
gungen durchgeführt werden können, um die Kunstwerke nicht zu schädigen und da-
mit zu zerstören, sondern sie im Auftrag des Museums zu erhalten.

Im Zuge der oben genannten zwingend notwendigen Maßnahmen müssen noch wei-
tere Maßnahmen in der Restaurierungsabteilung, unter anderem aus synergetischen
Gründen, ebenfalls durchgeführt werden, die ohnehin mittelfristig angestanden hät-
ten.

a) Putzsanierung

Im Museum Ludwig haben seit 2015 Putzarbeiten aufgrund eines vorliegenden Gut-
achtens zur Beseitigung der offen sichtbaren Putzschäden von 2015 stattgefunden.
Die Maßnahmen wurden aufgrund erhöhter Risikofaktoren für die Besucher und Be-
sucherinnen, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der öffentlichen Wirkung
entsprechend einer Prioritätenliste sukzessiv durchgeführt.

Die Beseitigung der im Gutachten sowie in den vorliegenden Zustandsüberprüfungen
genannten Schäden muss aufgrund des weiterhin bestehenden erhöhten Gefähr-
dungspotentials auch in den Bereichen der Restaurierungsebene durchgeführt wer-
den.

Um mögliche Schäden an Personen, Kunstwerken und Geräten der neuen RLT-An-
lage aufgrund von Putzablösungen und Staubbildungen vorzubeugen, sollen die be-
treffenden Teilbereiche der Putzflächen in sämtlichen Räumen nach Schadenskartie-
rung im Zuge der Gesamtmaßnahme erneuert werden.

b) Bodensanierung

Die Räumlichkeiten der Restaurierung im Museum Ludwig stehen aufgrund der not-
wendigen Auslagerung des gesamten Restaurierungsbetriebes vollständig leer. Der
Leerzustand bietet sich an, um den Parkettboden, der 1986 im gesamten Gebäude
verlegt wurde, vollständig abzuschleifen und neu zu versiegeln. Mittlerweile lösen
sich an vielen Stellen mehrere Stirnholzparkettteile, die befestigt werden müssen. Zu-
dem müssen dringend Anschlussfugen an der Wand abgedichtet und Rissbildungen
beseitigt werden, die das Eindringen der vorhandenen Schädlinge reduziert. Die
Schädlinge, sogenannte Papierfische, können im Museumsbestand immense Schä-
den anrichten.

c) Erneuerung der sanitären Anlagen sowie Einrichtung einer Teeküche für die Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Zu- und Abwasserleitungen in den Sanitäranlagen im Restaurierungsgebäude
stammen ebenfalls aus der Erbauungszeit und werden im Zuge der lärm- und
schmutzintensiven Arbeiten erneuert.

Die WC-Anlagen sind seit Monaten gesperrt und nicht nutzbar. Um an den maroden
Leitungen arbeiten zu können, müssen beziehungsweise mussten bereits Wände,
Böden und Decken geöffnet und Wandfliesen entfernt werden. Die erneuerungsbe-
dürftige Sanitärausstattung wird unter Einhaltung des neuen Hygienekonzepts zu-
künftig klimaschonend den Ressourcenverbrauch reduzieren. Dazu zählt beispiels-
weise die Ausstattung der Sanitäranlagen mit wassersparenden Armaturen und WC-
Spülungen.

Für eine saubere Trennung des Pausenbereichs von den Arbeitsbereichen ist es
dringend geboten, eine Teeküche für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zu-
und Aufbereitung von Getränken und Speisen einzurichten.

d) Austausch der statischen Heizkörper in den Ateliers

Im Zuge der geplanten Maßnahmen sollen auch die statischen Heizkörper samt
Thermostaten in den Ateliers ausgetauscht werden.

In der Vorplanung der Technischen Ausrüstung wurde bereits erkannt, dass die Ther-
mostate an den statischen Heizkörpern nach über 35 Jahren gewechselt werden
müssen. Gleichzeitig können in der weiteren Planung Wärmemesseinrichtungen vor-
gerichtet werden. Diese Zähler sind zur zukünftigen Überprüfung von reduzierten
Emissionswerten mit Blick auf das „Grüne Museum“ und ein klimaneutrales Köln
sinnvoll. Alternativ zu einer möglichen Reinigung und weiteren Nutzung der vorhan-
denen alten Heizkörper ist mit geringen Mehrkosten ein Austausch der alten Heizkör-
per bezüglich der besseren Energieausbeute und der Nachhaltigkeit der Maßnahme
sinnvoll.

e) Erneuerung des Sonnenschutzes und der Verschattung

Mit der Erneuerung der Elektroleitungen in den geöffneten Wänden wird ein Aus-
tausch der Bestandssteuerung als sinnvoll erachtet. Der Sonnenschutz mit der Ver-
schattungsmöglichkeit der Räume soll in diesem Zuge ebenfalls erneuert werden,
weil dieser die technische Lebensdauer erreicht hat und in Verbindung mit den ge-
planten Maßnahmen eine Erneuerung des Sonnenschutzes auch in diesem Gebäu-
deteil zum jetzigen Zeitpunkt als sinnvoll erachtet wird. In den Ausstellungsbereichen
des Museums wurden zurückliegend bereits UV-Schutzfolien auf die Fenstergläser
angebracht sowie der abgängige Sonnenschutz erneuert.

f) Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Abwasser und
Strom

Die Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Abwasser und Strom sowie zugehö-
rige Technik in den von den Baumaßnahmen betroffenen Bereichen müssen sinnvoll-
erweise in einem Zug mit bereits obenstehenden Begründungen ebenfalls erneuert
werden.

Die Bedarfe für die notwendigen und zusätzlichen Maßnahmen wurden vom Nutzer
benannt und sinnvollerweise in das Projekt aufgenommen. Es steht den Gremien frei,
diese Maßnahmen alternativ nicht oder reduziert zu beschließen.

Im Rahmen der noch aufzunehmenden Planungen sind im Zusammenhang mit der
Aufrechterhaltung des Probenbetriebs der Philharmonie Möglichkeiten beziehungs-
weise Notwendigkeiten von Tag- oder Nachtarbeit in gemeinsamen Abstimmungen
mit allen Beteiligten zu klären. Bis zu dieser Klärung müssen die zusätzlichen Kos-

tenannahmen für die Durchführung in Nachtarbeit in den Gesamtprojektkosten be-

rücksichtigt werden.

Der Bericht zur Vorentwurfsplanung für die Anlage 5.1 aus 2021 kann nachvollzogen
werden, soweit dies ohne Zeichnungen möglich ist.

Dem übergebenen Bericht zur Vorplanung liegen für diesen Planungsstand aus-
kömmliche Zeichnungen bei.

Der aktuelle Beschlussvorschlag gibt den erhöhten Bedarf für die Erneuerung der
Raumlufttechnischen Anlage 5.1 in Höhe von 400.000 € an.

Dies ist falsch. Der erhöhte Bedarf ist wesentlich größer und liegt mit dem Stand der
Kostenermittlung (31.01.2021) bei ca. 10,6 Mio. Euro für das Gesamtprojekt. Die hier
zu beschließenden 400.000 Euro brutto sind angenommene Planungsmittel für die
Leistungsphasen 1 bis 3. Diese wurden pauschaliert über die Gesamtkostenan-
nahme ermittelt, siehe Anlage 1, Kostenannahme.

Laut der Vorentwurfsplanung aus 2021 liegen die Kosten für die Erneuerung der An-
lage 5.1 jedoch bei 1,71 Mio. €, wonach die Mehrkosten 1,055 Mio. € betragen müss-
ten. Dazu kämen noch die zwischenzeitlichen Teuerungen. In der aktuellen Kosten-
aufstellung werden die Bauprojektkosten der RLT gesamt mit knapp 7 Mio. € ange-
geben, wonach die Mehrkosten 6,6 Mio. € ergeben.

Diese Herleitung kann hier nicht nachvollzogen werden.

Der Beschlussvorschlag besagt, die Planungskosten betragen 400.000 €. Es wird
empfohlen, diese Angabe zu präzisieren, da sich dieser Betrag allein auf die Leis-
tungsphasen 1 bis 3 bezieht.

Die in der Ratsvorlage aufgeführten Planungskosten. von 400.000 Euro brutto werden
ausschließlich für die Kostengruppe 700 der Leistungsphasen 1 bis 3 angenommen.
Grundlage sind 24 % der angenommenen Gesamtkosten der Kostengruppe 700, zu-
züglich Risikozuschlag und Baupreissteigerung bis zur Vorlage der Entwurfsplanung,
Stand weiterhin 31.01.2023. Enthalten sind gemäß Kostenannahme neben den Kos-
ten für die Planer ‘auch andere Kosten der Kostengruppe 700, beispielsweise für Pro-
jektleitung und -steuerung sowie ggf. weitere Projektbeteiligte, die zum Beispiel gut-
, achterlich herbeigezogen werden müssen, siehe Anlage1, Kostenannahme. Anders
als über eine Pauschalierung kann für die Kostengruppe 700 heute keine Annahme
getroffen werden, da für die zusätzlichen Projektbeteiligten noch keine Honorarver-
einbarungen vorliegen können. Die Pauschale deckt Schwankungen über alle Kosten
der Kostengruppe 700 ab, bleibt aber trotzdem auch nur eine Annahme. Es gibt Pro-
jekte der Stadt Köln, bei denen die Kostengruppe 700 mit mehr als 40 %, anteilig an
den Kostengruppen 100 bis 600, zu Buche schlägt. Auch hier werden später Konkre-
tisierungen erfolgen müssen.

Die bereits vorliegende Vorplanung für den Bereich der Erneuerung der Lüftungsan-
lage muss nicht wiederholt werden. Jedoch ist es möglich, dass Anpassungen auf-
grund der Vorplanungsergebnisse der anderen Fachplaner und der Objektplanung
erforderlich werden.

Die Kostenaufstellung enthält viele Annahmen zu Kostenanteilen, deren Herleitung
nicht weiter erläutert wurde.

Die Kostenannahmen wurde auf der Basis von Kennwerten aktueller Vergleichspro-
jekte ermittelt, eine in diesem Projektstadium übliche und nicht anders mögliche Her-

angehensweise. Aufgrund des nun bedeutend größeren Aufwands der Gesamtmaß-
nahme müssen neue Kostenannahmen getroffen werden (siehe Anlage 1, Kostenan-
nahme).

Lediglich für die Kostengruppe 400, Technische Ausrüstung, liegt bisher eine Kosten-
schätzung nach DIN 276 vor, hier für den Teil der Kostengruppen 410, 420, 430,
480, der im Rahmen der Erneuerung der RLT-Anlage zu planen waren. Diese Kos-
tenschätzung beruht auf der Vorplanung des bisher beauftragten Planungsbüros für
Technische Ausrüstung.

Gemäß der aktualisierten Kostenannahme werden sich die Bruttogesamtbaukosten
von rund 655.000 Euro auf rund 10,6 Millionen Euro erhöhen. Es wird daher eine Er-
höhung des Gesamtbudgets um rund 9,9 Millionen Euro brutto erforderlich.

Die Kostenannahme, welche mit Anlage 1 beigefügt ist, wurde mit Stand vom
31.01.2023 erstellt. Der aktuelle Baupreisindex vom 13.01.2023 (Stand November
2022) wurde in den Gesamtprojektkosten bis zur angenommenen Vergabe der Bau-
leistungen im Mai 2023 bereits berücksichtigt. Allein aufgrund des Baupreisindexes
steigen die Gesamtbaukosten monatlich um knapp 100.000 Euro ab Fertigstellung
dieser Kostenannahme beziehungsweise sind sie bereits entsprechend gestiegen.

Die Kostenannahme für alle noch nicht geplanten Kostengruppen (siehe Tabelle,
Kostengruppen 300, 400, „Annahme ohne Planung“) wurden im Fachamt auf der Ba--
sis von Kennwerten erstellt. Alle anderen Annahmen wurde im Fachamt anhand von
Vergleichsprojekten getroffen. Der Baupreisindex wurde mit Stand November 2022
ermittelt.

Die Bauherrinnen wünschen einen Planungsbeschluss bis zur Entwurfsplanung, da-
mit abschließend eine Kostenberechnung nach DIN vorgelegt werden kann.

Der Aufwand und die Detaillierung für die einzelnen zusätzlichen Arbeiten sind nicht
ausreichend beschrieben.

Die notwendigen und aus synergetischen Gründen als sinnvoll erachteten zusätzli-
chen Maßnahmen werden obenstehend ausführlich erläutert.

Zudem enthält die Kostenaufstellung sehr hohe Anteile für Risiko und Teuerungen.

Dies ist richtig und angesichts der aktuellen Entwicklung im Bausektor zwingend not-
wendig, um eine Annahme für die später auf die Stadt Köln zukommenden Kosten
treffen zu können.

Unter Beachtung dieser Vorbehalte kann die Annahme zu den Planungskosten der
Leistungsphasen 1 bis 3 zum jetzigen Planungsstand in der Tendenz als plausibel
angesehen werden.

Die Pauschale wurde plausibel erläutert.
Die Notwendigkeit der Sanierung der Lüftungsanlage 5.1 ist gegeben und deren

Maßnahmenfortführung wird unter Beachtung der zuvor genannten Hinweise grund-
sätzlich empfohlen.

Die Notwendigkeit der Erneuerung der RLT-Anlage sowie die synergetisch sinnvolle
Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen wurden obenstehend erläutert.

Kostenentwicklung in Bauprojekten

Abschließend sei an dieser Stelle deutlich auf die Ungenauigkeit der vorliegenden
Grobkostenannahme zum jetzigen Zeitpunkt hingewiesen. Es handelt sich weder um
eine Kostenermittlung gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
noch um ein verbindliches Projektbudget. Verbindliche Projektkosten stehen erst mit
der Kostenfeststellung fest, siehe auch Anlage 2. In dieser Anlage wird auch der so-
genannte Kostentrichter gezeigt.

Es wird ergänzend auf die regelmäßige Kostenentwicklung in Bauprojekten zwischen
den Kostenständen gemäß HOAI verwiesen, zu der es bereits umfangreiche Recht-
sprechungen gibt (Anlage 3). Möglich sind hier Kostenentwicklungen von durch-
schnittlich 30 bis 40 % zwischen den Schritten Kostenprognose/Kostenannahme und
Kostenschätzung nach Vorplanung, von 20 bis zu 25 % zwischen den Schritten Kos-
tenschätzung und Kostenberechnung nach Entwurfsplanung sowie durchschnittlich
10 % zwischen den Planungsständen Kostenberechnung und Kostenanschlag nach
Vergabe.

Hierzu verweise ich auf die beim Rechnungsprüfungsamt und beim Rechnungsprü-
fungsausschuss bereits durchgeführten Fachgespräche zu diesen Themen.

Mit freügdlichen Grüßen

Petra Rinnenburger
26 Techrlische Betriebsleiterin

Anlage 7 Ergänzende Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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14       .09.2023 
143           
  
 
 
Dezernat VII 
 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1740/2023, Stand 01.08.2023  
 
Erweiterter Planungsbeschluss und Weiterplanungsbeschluss für die Erneue-
rung einer Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage 5.1 Restaurierung) im Ge-
bäudekomplex Museum Ludwig – Philharmonie und damit einhergehende Sa-
nierungsmaßnahmen  
 
Eingereichte Kostenannahmen: 336.134 € (netto) bzw. 400.000 € (brutto) 
 
Hier: Bitte des Ausschusses Kunst und Kultur um eine weitere Stellungnahme 
des RPA bezogen auf die Stellungnahme von 26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
vom 21.08.2023 
 
RPA-Nr.: 2023/0359 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
zur Stellungnahme von 26/Gebäudewirtschaft vom 21.08.2023 wird folgendes festge-
stellt: 
 
Die Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.08.2023 (RPA-Nr.: 2023/0350) 
wurden seitens 26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln weitestgehend anerkannt und 
als richtig bestätigt. 
 
Die Notwendigkeit zur Sanierung der Lüftungsanlage 5.1 ist weiterhin gegeben und 
deren Maßnahmenfortführung wurde bereits in unserer Stellungnahme vom 
15.08.2023 unter Beachtung der darin genannten Hinweise grundsätzlich empfohlen. 
 
Die mit Aufnahme der Planung festgestellten und unter Berücksichtigung von Syner-
gieeffekten als sinnvoll erachteten zusätzlichen baulichen Ertüchtigungen wurden 
seitens der Gebäudewirtschaft in Ihrer Stellungnahme vom 21.08.2023 hinreichend 
beschrieben. Es handelt sich um Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen und 
gebrauchsgerechten Zustand des Gebäudes und aufgrund geänderter Vorschriften 
oder Gesetze erforderlich werden. 
Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit wird es als sinnvoll erachtet, die erforderli-
chen Bauleistungen zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen. Durch die Erweiterung 
01

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der Leistungen können Synergieeffekte bei der Durchführung der Arbeiten genutzt, 
der verwaltungsinterne Aufwand durch geringere Koordinationsaufwände oder kom-
binierte Maßnahmen verringert, Kosten minimiert und mögliche Einschränkungen im 
Museumsbetrieb entgegengewirkt und die ordnungsgemäße Nutzung sichergestellt 
werden. 
 
Dennoch empfehlen wir in den weiteren Planungsschritten kritisch zu prüfen, auch im 
Hinblick auf die Vorlage 4227/2022 und um die Einschränkungen im Museum so ge-
ring wie möglich zu halten, welche Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erfor-
derlich und welche Leistungen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden 
können. 
 
Die Kosten für die Erneuerung der Brandschutzklappen im gesamten Museum sind in 
den hier aufgeführten Kosten nicht enthalten. Die Planung des Austausches ist ein 
gesondertes Instandhaltungsprojekt. Inwieweit die Planungen zusammengeführt wer-
den können, sollte frühzeitig in den weiteren Planungsphasen erfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass der Wunsch des Ausschusses für Kunst und Kultur 
zu einer weiteren Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kurzfristig umge-
setzt wurde und somit keine weiteren Abstimmungen mit der Verwaltung erfolgen 
konnten. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Ralf Jülich 
Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 2 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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14     .08.2023 
143 Herr Jünger 
Dezernat VII 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1740/2023, Stand 01.08.2023 
Erweiterter Planungsbeschluss und Weiterplanungsbeschluss für die 
Erneuerung einer Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage 5.1 Restaurierung) 
im Gebäudekomplex Museum Ludwig – Philharmonie und damit einhergehende 
Sanierungsmaßnahmen 
RPA-Nr.: 2023/0350 
Eingereichte Kostenannahmen: 336.134 € (netto) bzw. 400.000 € (brutto) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Eingang vom 14.07.2023 hat Dezernat VII/Kunst und Kultur die im Betreff ge-
nannte Maßnahme vorgelegt. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: 
Der Vorlage liegen keine Planungsunterlagen, Zeichnungen oder Herleitung der Kos-
tenangaben bei. Auf Nachfragen wurden von 26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
mit Mails vom 26.07.2020 bis 09.08.2023 weitere Unterlagen, unter anderem eine 
Kostenaufstellung, der Ingenieurbericht der Vorentwurfsplanung aus 2021, eine wei-
tergehende Erläuterung zu den Maßnahmenteilen sowie der Ingenieurvertrag vorge-
legt. 
Der Bedarf für die Sanierung aller Lüftungsanlagen im Gebäudekomplex des Mu-
seum Ludwig und der Philharmonie wurde bereits 2020 mit der Vorlage 1003/2020 
anerkannt und die komplette Erneuerung der RLT-Anlage 5.1 Restaurierung be-
schlossen. Es wurde dazu eine sehr große Dringlichkeit beschrieben und die Kosten 
in Höhe von 655.000 € mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 vorgestellt. Auf-
grund dieser Angabe wurde durch die politischen Gremien auch auf die Vorlage zu 
einem Baubeschluss verzichtet. Die Erläuterungen von 26 zur aktuellen Vorlage er-
geben, dass 2020 keine Planung und somit auch keine Kostenschätzung vorlag.  
Aus der Begründung geht hervor, dass trotz der 2020 beschriebenen Dringlichkeit 
bisher nur erste Planungsschritte erfolgt sind. 
Die Kostenaufstellung aus 2020 bezog sich auf die Gesamtmaßnahme eines Austau-
sches der Hauptteile der Lüftungsanlage 5.1 mit Kosten in Höhe von 655.000 €. Laut 
der aktuellen Kostenaufstellung werden sich die Gesamtbaukosten für die Lüftungs-
anlage 5.1 zuzüglich der zusätzlichen Arbeiten auf rund 10,6 Millionen € erhöhen. 
Die aktuelle Kostenaufstellung enthält Leistungen anderer Gewerke, die mit der Er-
neuerung der Anlage 5.1 in keinem Zusammenhang stehen. Darüber hinaus liegt für 
diese Leistungen keine Bedarfsplanung vor.  
15
Anlage 2

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Der Bericht zur Vorentwurfsplanung für die Anlage 5.1 aus 2021 kann nachvollzogen 
werden, soweit dies ohne Zeichnungen möglich ist. 
Der aktuelle Beschlussvorschlag gibt den erhöhten Bedarf für die Erneuerung der 
Raumlufttechnischen Anlage 5.1 in Höhe von 400.000 € an. Laut der Vorentwurfspla-
nung aus 2021 liegen die Kosten für die Erneuerung der Anlage 5.1 jedoch bei 1,71 
Mio. €, wonach die Mehrkosten 1,055 Mio. € betragen müssten. Dazu kämen noch 
die zwischenzeitlichen Teuerungen. In der aktuellen Kostenaufstellung werden die 
Bauprojektkosten der RLT gesamt mit knapp 7 Mio. € angegeben, wonach die Mehr-
kosten 6,6 Mio. € ergeben. 
Der Beschlussvorschlag besagt, die Planungskosten betragen 400.000 €. Es wird 
empfohlen, diese Angabe zu präzisieren, da sich dieser Betrag allein auf die Leis-
tungsphasen 1 bis 3 bezieht. 
Die Kostenaufstellung enthält viele Annahmen zu Kostenanteilen deren Herleitung 
nicht weiter erläutert wurde. Der Aufwand und die Detaillierung für die einzelnen zu-
sätzlichen Arbeiten sind nicht ausreichend beschrieben. Zudem enthält die Kosten-
aufstellung sehr hohe Anteile für Risiko und Teuerungen. Unter Beachtung dieser 
Vorbehalte kann die Annahme zu den Planungskosten der Leistungsphasen 1 bis 3 
zum jetzigen Planungsstand in der Tendenz als plausibel angesehen werden.  
Die Notwendigkeit der Sanierung der Lüftungsanlage 5.1 ist gegeben und deren 
Maßnahmenfortführung wird unter Beachtung der zuvor genannten Hinweise grund-
sätzlich empfohlen.  
Mit freundlichen Grüßen 
Ralf Jülich 
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Beratungsverlauf (5)

28.08.2023 Bauausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
29.08.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.09.2023 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1740/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.08.2023
Erstellt
23.05.2023 10:49