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Stellungnahme des Ordnungsdienstes zum Beschluss der Sitzung der BV Kalk vom 27.08.2020 zu TOP 7.16 "Vermehrte Sicherheitskontrollen in der Grünanlage „An der Fock„ in Köln-Rath/Heumar

Mitteilung BV 3177/2020 vom 05.11.2020

Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 3177/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.11.2020 Stellungnahme des Ordnungsdienstes zum Beschluss der Sitzung der BV Kalk vom 27.08.2020 zu TOP 7.16 "Vermehrte Sicherheitskontrollen in der Grünanlage „An der Fock„ in Köln- Rath/Heumar" Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Sicherheitskontrollen durch Ordnungsamt und/oder Polizei in der Grünanlage „An der Fock“ in Köln -Rath/Heumar zu erhöhen und auf diesem Wege ein Signal zur Sicherung der Anlage und des Wohnumfeldes zu setzen. Stellungnahme Ordnungsdienst Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind die Außendienstmitarbeite n- den des städtischen Ordnungsdienstes nahezu ganzjährig im Rahmen der bestehenden Au f- tragslage im Kölner Stadtgebiet im Einsatz. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils einer bezirklichen Zuständigkeit unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen im Rahmen der gesamten Schwerpunktthemen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“, was zu einer effektiven Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken führt. Die Grünanlage „An der Fock“ in Köln -Rath/Heumar ist der Dienstgruppe Kalk als Beschwer de- stelle bekannt. Vor allem in den Sommermonaten erreichen den Ordnungsdienst über das Se r- vicetelefon des Ordnungs - und Verkehrsdienstes insbesondere Meldungen über lärmende J u- gendliche mit Alkohol auf dem Sportplatz oder dem angrenzenden Spielplatz. Entsprechend finden vor Ort regelmäßige Kontrollen durch die Ordnungsdienstkräfte statt, um etwaige Lärmquellen zu beseitigen oder Verschmutzungen in Form von Alkoholflaschen und Z i- garettenkippen durch feiernde Jugendliche vorzubeugen. Insbesondere in den verg angenen Mo- naten wurde die Örtlichkeit verstärkt von der Dienstgruppe Kalk an verschiedenen Tagen, zu ve r- schiedenen Uhrzeiten bestreift. Werden im Zuge dieser Bestreifungen Ordnungswidrigkeiten festgestellt, werden diese konsequent vom Ordnungsdienst geahnd et. Insgesamt wurden bei diesen Kontrollen nur wenige Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung (KSO) festgestellt. Nur vereinzelt konnten Verstöße wie beispielsweise Jugendliche mit Alkohol, Ruhestörungen sowie unangeleinte Hunde festgestellt werden. Auch zukünftig werden gezielte Kontrollen und präventive Bestreifungen im Rahmen der pers o- nellen Kapazitäten durchgeführt. Aufgrund der hohen Auftragslage, der Personalkapazität des Ordnungsdienstes sowie der niedrigen Feststellungsquote bei prophylaktischen K ontrollen ist eine weitere Erhöhung der Kontrolldichte vor Ort nicht möglich. 2 Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist seit Beginn der Corona -Pandemie im März 2020 intensiv in die Bekämpfung des Virus und die Durchsetzung der Maßnahmen der Coronaschutz - Verordnung eingebunden. Der Infektionsschutz hat derzeit oberste Priorität bei der Aufgabene r- ledigung. Für akute Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung ist der Ordnungsdienst tagsüber und bis in die späten Abend- Nachtstunden über das Servicetelefon des Ordnu ngs- und Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221 / 221 – 32000 erreichbar. Die Mitarbeitenden des Servicetelefons nehmen aktuelle Störmeldungen auf und leiten sie als Sofortauftrag an die diensthabenden A u- ßendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes weit er. Das Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar: Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr Sonntag 09:30 Uhr bis 00:00 Uhr Feiertag 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Beratungsverlauf

  1. 03.12.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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