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1869/2021

Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe, Teil 1

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 01.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.06.2021, TOP 7.1

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Anlage zur DE 1869-2021 - BV 1101-2021

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

10170 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 1869/2021 
Freigabedatum 
 01.06.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe, Teil 1 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Mit Beschlussvorlage 1101/2021 hatte die Verwaltung die ersten vier entscheidungsreifen Anträge 
der Sonderförderung dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Sitzung am 27.04.2021 zur Entscheidung 
vorgelegt. Die Beschlussfassung wurde aufgrund von Beratungsbedarf in die nächste Sitzung im Juni 
2021 verschoben.  
Die Beratungen sind nunmehr abgeschlossen, so dass über die Corona-Sonderförderung nunmehr im 
Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung entschieden werden kann. Ein Abwarten bis zur nächsten 
regulären Sitzung am 15.06.2021 würde eine unbillige Härte für die betroffenen Kulturbetriebe dar-
stellen. 
Die Vorlage 1869/2021 entspricht inhaltsgleich der ursprünglichen, vom Ausschuss Kunst und Kultur 
verschobenen Vorlage 1101/2021. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 
- Transferaufwendungen im Rahmen der „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kul-
turvereine und Kulturbetriebe“ eine Bezuschussung der nachfolgenden Kulturveranstalter*innen der 
freien Szene in Form einer institutionellen Förderung für das Jahr 2021 mit folgenden Zuschusssum-
men: 
 
 Zoo, Die Schänke 21.641 €  
 Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH 50.000 €  
 Niehler Freiheit e.V. 24.372 € 
 Büro Sabine Voggenreiter/PASSAGEN 50.000 € 
 
 
Bis zur schlussendlichen Bewilligung sind ggf. aufgrund der Aktualisierung von Antragsunterlagen 
noch geringfügige Abweichungen in der Zuschusshöhe möglich. 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
01.06.2021    Gez. Reker  Gez. Scho-Antwerpes

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 04.02.2021 u.a. folgende Corona-Maßnahme beschlossen (Be-
schlussvorlage Session Nr. 3270/2020): 
[Hervorhebung redaktionell] 
„Der Rat beschließt die Umsetzung der folgenden Maßnahmen „Corona-Sondermaßnahmen 
Kultur 2021“ des Kulturamtes mit einer Gesamtlaufzeit vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2021 
gemäß der im Maßnahmenkatalog (Anlage 1) erläuterten Kriterien: 
 
a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe 
im Umfang von bis zu 770.000 Euro, 
 
Die eingegangen Anträge zur Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und 
Kulturbetriebe wurden und werden nach den vom Rat beschlossenen Kriterien (siehe Anlage) geprüft 
und bewertet. Der dort für die Maßnahme a. geltende, wirtschaftliche Betrachtungszeitraum wurde mit 
Beschluss des Rates vom 23.03.2021 bis zum 30.06.2021 verlängert (BV 0978/2021). Der „wirt-
schaftliche Betrachtungszeitraum“ definiert den Zeitraum, für den coronabedingte Mehrausgaben und 
Mindereinnahmen angegeben bzw. berücksichtigt werden können; er bildet die Basis für den wirt-
schaftlichen Vergleich des Wirtschaftsjahres 2021 mit dem Vergleichsjahr 2019. 
Bis zum 07.04.2021 lagen dem Kulturamt 9 Anträge auf „Corona-Sonderförderung zur Struktursiche-
rung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe“ (Maßnahme a.) vor. Davon sind vier kurzfristig einge-
gangen bzw. unvollständig und werden daher aktuell noch geprüft. Für fünf früher eingegangene An-
träge ist die Prüfung abgeschlossen. 
Einer dieser Anträge ist der des Vereins 17_3_17 e.V.; er erfüllt jedoch nicht die notwendigen drei von 
vier formalen Kriterien. 
 
Die anhand der definierten Kriterien positiv entscheidungsreifen Anträge sind dem Ausschuss Kunst 
und Kultur als „institutionelle Förderung“ zur Entscheidung vorzulegen (§ 13 Absatz 1 Nr. 12 Zustän-
digkeitsordnung der Stadt Köln). Daher schlägt die Verwaltung für die folgenden Kulturbetriebe eine 
Bezuschussung im Rahmen der „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine 
und Kulturbetriebe“ für das Jahr 2021 vor:  
Zoo, Die Schänke, Antragsteller: Bastian Radermacher 
Kurzbeschreibung: Der Veranstalter „Zoo Die Schänke“ wird voraussichtlich im Betriebszeitraum 
01.01.2021 bis 30.06.2021 keine/kaum Einnahmen erzielen können. Die existenzbedrohliche wirt-
schaftliche Lage der Institution infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen 
begründet. 
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 21.641 €  
Begründung: „Zoo Die Schänke“ ist eine wichtige Spielstätte für eine große Bandbreite von Musi-
ker*innen. Neben der großen Vielfalt an Konzerten zeigt „Zoo Die Schänke“ auch wechselnde Aus-
stellungen junger Künstler*innen. Somit ist der Veranstaltungsort in den letzten Jahren zu einem be-
deutsamen Kulturort in Köln avanciert. Der Ort ist damit uneingeschränkt unterstützenswert. 
Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung 
werden erfüllt.

3 
 
 
Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH, Antragsteller: Alexander Utecht 
Kurzbeschreibung: Die Volksbühne am Rudolfplatz macht das vollständige Wegbrechen von Veran-
staltungserlösen auf der Einkommensseite mit monatlichen Verlusten für jeden spielfreien Monat gel-
tend. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage der Institution ist nachvollziehbar aus den Antrags-
unterlagen eine direkte Folgewirkung der Corona-Krise. 
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 € 
Begründung: Die Bedeutung der Volksbühne am Rudolfplatz als Spiel- und Veranstaltungsort mit ih-
rem vielseitigen Programm ist für die Kölner Kulturszene von enormer Bedeutung. Die Volksbühne 
leistet nicht nur mit ihrem eigenen Programm einen großen Beitrag für die Vielfalt des städtischen 
Kulturangebots, sondern bietet auch vielen anderen Künstler*innen eine Heimat für ihre Kunst. Das 
Haus ist aufgrund seiner Bedeutung für die Freie Kunst- und Kulturszene uneingeschränkt unterstüt-
zenswert. 
Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung 
werden erfüllt. 
 
Niehler Freiheit e.V., Antragstellerin Philippa Otto 
Kurzbeschreibung: Die aktuellen Regularien der Corona-Schutzverordnung NRW erlauben seit ge-
raumer Zeit keine Durchführung von kulturellen Veranstaltungen. Damit fehlen dem Verein Niehler 
Freiheit e.V die lebenswichtigen Einnahmen. Um die Existenz des Vereins und des Vereinsgeländes 
zu sichern, stellt der Verein daher den Corona-Antrag. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage 
der Institution ist nachvollziehbar aus den Antragsunterlagen eine Folgewirkung der Corona-Krise. 
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 24.372 € 
Begründung: Die Niehler Freiheit bietet für die Kölner Kulturszene ein wichtiges Veranstaltungs- 
angebot und ist gleichsam als Spielort für zahlreiche Kulturschaffende unterschiedlicher Sparten von 
großer Relevanz. 
Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung 
werden erfüllt. 
 
Büro Sabine Voggenreiter/PASSAGEN, Antragstellerin: Sabine Voggenreiter 
Kurzbeschreibung: Das seit 32 Jahren jährlich stattfindende urbane Festival PASSAGEN mit ca. 160 
einzelnen Ausstellungen im gesamten Kölner Stadtgebiet (7-Tage) entfällt 2021 coronabedingt. Das 
Projekt Passagen ist somit in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage geraten und es 
droht ein nahezu vollständiger Verlust der Einnahmen aus dem Projekt. Die existenzbedrohliche wirt-
schaftliche Lage der Institution ist eine Folgewirkung der Corona-Krise. 
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 € 
Begründung: Die PASSAGEN parallel zur Möbelmesse haben zentrale Relevanz für den Design-
standort Köln. Sie strahlen mit ihrem jährlichen Veranstaltungsbereich ebenso in viele unterschiedli-
che Nachbarbranchen in die freie Kulturszene aus. 
Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung 
werden erfüllt. 
 
Die Kulturbetriebe, deren eingereichte Wirtschaftspläne 2021 bei Antragstellung noch auf einem Be-
trachtungszeitraum bis 30.04.2021 beruhten, haben die Gelegenheit eines Aufstockungsantrages 
erhalten, soweit die Obergrenze der Sonderförderung von 50.000€ noch nicht erreicht wurde. 
 
Die Verwaltung wird für die durch den Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Sonderförderun-
gen entsprechende Bewilligungsbescheide zeitnah ausfertigen und diese bei Eintritt der Rechtskraft 
auszahlen. Ggf. können die bewilligten Zuschusshöhen aufgrund der Aktualisierung von Antragsun-
terlagen noch geringfügig von den beschlossenen Förderhöhen abweichen. 
Der Gesamtumfang der Maßnahme a. „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kultur-
vereine und Kulturbetriebe“ umfasst 770.000 €; davon sind durch diesen Beschluss bereits Mittel in 
Höhe von 146.013 Euro gebunden. Insgesamt liegt das Antragsvolumen der 9 eingegangenen Anträ-
ge (Stand 7.4.2021) bei insgesamt 373.808 Euro.

4 
 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung wurde durch den Rat schon mit Vorlage 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen 
Kultur 2021 des Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021“ grundsätzlich beschlossen. Die nun ausge-
wiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Anteil dessen.  
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die 
Mittel stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Jahr 
2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushalts-
planung 2020/2021.  
 
Bewirtschaftungsverfügung 
Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage. Die Zuschüsse dienen dem wirtschaftlichen Erhalt 
der beantragenden Kulturschaffenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kultursze-
ne. 
 
 
 
Anlage 
Beschlussvorlage 1101/2021

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 7.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1869/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
01.06.2021
Erstellt
18.05.2021 11:07