2299/2021
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Antrag auf Änderung der Satzung für Kinderspielplätze- AZ.229-19
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2-Vorlage 2920-2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 229/19 B Vorlagen-Nummer 2920/2020 Freigabedatum 19.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO NRW - Antrag auf Änderung der Satzung für Kinderspielplätze - Az: 229/19 B Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Er spricht sich dagegen aus, die Kölner Stadtordnung zu ändern, befürwortet es jedoch, die Nutzung von einzelnen, besonders beanspruch- ten Spielplätzen gem. § 30 Abs. 1 Kölner Stadtordnung nachts zu untersagen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 15.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten schlagen vor die Kölner Stadtordnung (KSO) zu ändern, damit der Aufenthalt auf städti- schen Spielplätzen ab 22.00 Uhr untersagt wird. So sollen Lärmbelästigungen und Verunreinigungen vermieden werden. Das Anliegen der Petenten ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings ist es nicht erforderlich die Kölner Stadtordnung zu ändern und den Zugang zu über 700 Kölner Spielplätzen einzuschränken. Denn Paragraf 30 KSO gibt der Stadt Köln die Möglichkeit, für „…öffentliche Spiel- und Bolzplätze Beschränkungen auf bestimmte Nutzungsregeln, Nutzungszeiten und Nutzergruppen festzulegen und die Benutzung durch Gebote oder Verbote zu regeln.“ Die Verwaltung wird von dieser Regelung Gebrauch machen und an so genannten „Hot-Spots“ Ein- schränkungen festlegen.
1-Auszug TOP 2.1 Niederschrift Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 15.03.2021
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Möller Telefon: (0221) Fax : (0221) E-Mail: julia.moeller@stadt-koeln.de Datum: 30.03.2021 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 15.03.2021 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW- Antrag auf Änderung der Satzung für Kinderspielplätze - Az: 229/19 2920/2020 Der Petent schildert den ruhigen Ort, an dem sein Grundstück liegt, bis vor acht Jah- ren dort ein alter Spielplatz grundlegend erneuert wurde und für 270.000 € ausge- baut wurde. Dieser Platz zog daraufhin immer mehr Kinder und Jugendliche aus den umliegenden Orten an, durch diese immer stärkere werdend e Frequentierung wurde und wird es dort immer lauter. Er empfindet diese Lautstärke als Körperverletzung. Die begleitenden Eltern kooperieren nicht bei der Bitte ein wenig leiser zu sein. Ju- gendliche haben mehrfach Fenster eingeschmissen, es fliegen Flasche und Steine in den Garten und ans Haus, Androhungen die Polizei zu holen werden belacht. Schla- fen ist fast nur mit geschlossenen Fenster möglich. Das Vereinshaus in der Nähe hatte Bänke für die Jugendliche vor die Tür gestellt, die wegen des Verhaltens d er Jugendlichen wieder entfernt wurden. Seiner Ansicht nach war früher nicht alles bes- ser, aber das Gekreische von Kindern und Jugendlichen, die Müllberge, Alkoholfla- schen, Scherben, Kippen usw. hinterlassen und Zäune niedertreten, waren früher nicht in dieser Form anzutreffen. Dass die Richtlinien der Stadt Köln den Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unein- geschränkt die Nutzung der Spielplätze erlauben, ist sicherlich außerhalb von Wohn- gebieten zu vertretbar. Gesetze müssen nicht immer 1:1 umgesetzt werde n, es gibt aber auch geltende Erlasse und es gibt Fairness. Das hätte die Stadt Köln beim Bau dieses Spielplatzes nicht gewusst. Sie hat die Spielgeräte den Anwohnern unmittel- bar an den Gartenzaun gesetzt. Änderungen wurden den Anwohnern bei der Vorstel- lung des Lageplans verwehrt. Er sieht es unbedingt notwendig, dass nach 20 Uhr der Platz für Kinder und Jugendliche geschlossen wird, um dem Ruhebedürfnis von An- wohnern und älteren Mitbürgern zu entsprechen. Er zitiert einen Landeserlass, in dem u.a. die zwec kmäßige Lage und soziale Verträglichkeit für Spielplätze geregelt werden. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2311&bes_id= 2498&val=2498&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=0 Frau Heinemann, Amt für Kinder, Jugend und Familie: Der Spielplatz existiert seit 20 Jahren und wurde vor acht Jahren saniert. Der Kölner Rat hat vor einigen Jahren beschlossen, dass die Kölner Spielplätze nicht nur für Kinder in einem Alter bis 12 Jahre zur Verfügung stehen, sondern auch für Jugendliche. Sie hat diese Entschei- dung begrüßt. In der Pandemie strömen immer mehr Kinder, Jugendliche aber auch Erwachsene nach drauße n auf die öffentlichen Plätze, was die Situation noch schwieriger macht. Die Spielplätze sind bewusst wohnortnah und für die Kinder gut erreichbar situiert. Der angesprochene Spielplatz ist da keine Ausnahme. Sie erläutert anhand des Problems mit diesem Sp ielplatz, dass es Dinge gibt, die man nicht mit einer Stadt- satzung oder mit einem Bundes - oder Landesgesetz regeln kann, weil es soziale Probleme sind. Es gibt Jugendliche, die nicht gelernt haben, wie man sich im gesell- schaftlichen Miteinander verhält, da ss man keinen Müll liegen lässt und Erwachse- nen mit Respekt begegnet. Vorort ist die Situation eskaliert, die Beschimpfungen ge- hen in alle Richtungen. Alle diese Probleme kann man nicht in einer Satzung, aber auch nicht mit polizeili- chen oder ordnungsbehör dlichen Kontrollen lösen. Man kann auf Spielplätzen, die besonders stark, auch nachts, besucht sind, ein Schild aufstellen. Das wird das Prob- lem aber nicht lösen. Die Jugendlichen haben keine Räume, an denen sie sich auf- halten können und sie werden überall weggeschickt. Herr Janke, Ordnungsamt stellt sich die Frage, ob man für über 700 Kölner Spielplätze die Stadtordnung ändern und die Nutzung einschränken sollte. Derzeit ist es so, dass der Auf- enthalt rund um die Uhr gestattet ist, die Nutzung des Platzes allerdings nur bis zur Nachtru- he um 22 Uhr. Der Konsum von Alkohol und Zigaretten sind rund um die Uhr untersagt. Er stimmt Frau Heinemann zu mit ihrer Aussage, dass durch bloße Verbote oder Regelungen das Problem nicht gelöst werden kann. Für den angespro chenen Spielplatz gehen sehr viele Beschwerden ein, dort wird vom Ordnungsamt sehr häufig kontrolliert, wenn die Kollegen in der Nähe sind, fah- ren sie dort vorbei. Er sieht das Jugendamt hier federführend in der Sache, ob auf diesem Platz eine Einschränkung vorgenommen werden soll. Herr Schöffmann, GRÜNE, sieht auch, dass eine geänderte Stadtordnung zu keiner Lösung führen würde. Man müsste eine spezielle Lösung vor Ort suchen. Durch die Verdrängung der Jugendlichen aus dem öffentlichen Raum, wie das vom Pe tenten genannte Beispiel der Bänke vor dem Vereinshaus, fehlen für sie Alternativen. Das Jugendamt und die Akteure vor Ort müssten die soziale Konfliktlage angehen und Raum für Jugendliche schaffen. Sie möchten daher die Beschlussvorlage um diesen Aspekt erweitern. Frau Oedingen, SPD, stellt fest, dass Worringen offensichtlich einen sozialen Brennpunkt hat, was ihr nicht bewusst war. Sie lehnt auch die Änderung der Kölner Stadtordnung ab, befürwortet es aber, wenn es Möglichkeiten gibt, die Nutzung dort einzugrenzen. Die BV Chorweiler und der Jugendhilfeausschuss sollten informiert werden, man müsste über Streetworker nachdenken und die ordnungsbehördlichen Kontrollen fortsetzen. Herr Kreische, KLIMA FREUNDE, fragt sich, ob beim Bau vor acht Jahren der Lärmschutz geprüft wurde. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung schlägt er vor „Be- troffene zu Beteiligten“ zu machen und nicht über sondern mit den Jugendlichen zu sprechen. Die Bezirksvertretung Chorweiler sollte beschließen, dass hier in örtlichen Plattformen mit d en Jugendlichen und den Älteren Anwohnern Konfliktlösungsge- spräche stattfinden. Er fragt außerdem, ob schon über die Möglichkeit nachgedacht wurde, einen Spielplatzpaten einzusetzen, der sich mit den Jugendlichen in einer direkten Ansprache austauscht und für Ordnung sorgt. Herr Erkelenz, CDU, hat großes Verständnis für den Petenten, er kennt diese Situa- tion aus dem eigenen Wohnumfeld, er selbst ist Spielplatzpate. Es braucht Alternati- ven in Worringen, wie in vielen anderen Stadtteilen auch. Man müsste zwei gleisig fahren und das Ordnungsamt weiterhin regelmäßig kontrollieren lassen, aber eben auch Alternativen für die Jugendlichen schaffen. Die Fraktion geht daher mit dem Beschlussvorschlag von Herrn Schöffmann mit. Frau Röhrig, DIE LINKE, sieht eine Änderun g der Stadtordnung nicht als zielfüh- rend, es bedarf Alternativen, daher schließt sie sich dem Beschlussvorschlag von Herrn Schöffmann an. Frau Heinemann weist darauf hin, dass von den über 700 Spielplätzen die Hälfte von Spielplatzpaten betreut wird, auch der Platz in Worringen hat einen Paten. Das ist ein Ansatz, aber auch nicht die Lösung für alle Probleme. Sie schildert, dass die Stadt Köln in Worringen dringend ein Gelände suche, um Raum für die älteren Jugendlichen zu schaffen. Bisher kamen alle geprü ften mögli- chen Grundstücke nicht in Frage, weil dort in der Nähe Wohnbebauung geplant ist. Es muss aber möglich sein, dass die Jugendlichen, die in großen Gruppen kommen, da auch Lärm machen können. Für jede Art von Sportplatz benötigt man eine Bau- genehmigung, d.h. man braucht mind. 80 m Abstand zu Wohnbebauung. Das ist in Köln sehr schwer zu finden. Diese Probleme gibt es in allen dicht besiedelten Stadt- teilen Kölns. Bei der Gestaltung von neuen Plätzen werden die Jugendlichen miteinbezogen. Der Petent erl äutert, dass die Stadt Köln beim Bau des Spielplatzes seine Bitte um eine grüne Lärmschutzwand ausgeschlagen hat. Der Stadtteil wurde immer dichter besiedelt und der Lärm wird immer stärker. Es müsste für ältere Menschen die Mög- lichkeit geben, nach 22 Uhr Ruhe zu haben. Um diese Uhrzeit telefonisch das Ord- nungsamt zu erreichen ist sehr schwierig. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, drückt sein Mitgefühl für den Frust aus, der sich dabei ansammelt und versucht einen Konsens für den Beschlusssatz zu f inden. Unter Berücksichtigung des Beitrages von Herrn Schöffmann formuliert er folgenden Beschluss: „Der Ausschuss spricht sich dagegen aus, die Kölner Stadtordnung zu ändern. Er befürwor- tet es jedoch, bei besonders beanspruchten Spielplätzen gem. § 30 Abs . 1 Kölner Stadtord- nung die Nutzung nachts zu untersagen und zugleich zu prüfen, inwieweit die besondere Beanspruchung durch fehlenden öffentlichen Raum für die älteren Jugendlichen begründet ist. Im vorliegenden Fall in Worringen wird die Verwaltung aufge fordert, alternative Aufent- haltsmöglichkeiten aufzuzeigen bzw. nach Möglichkeit zu schaffen, unter Einbeziehung der BV Chorweiler, des Jugendhilfeausschusses und der beteiligten Jugendlichen.“ Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Er spricht sich dagegen aus, die Kölner Stadtordnung zu ändern. Er befürwortet es jedoch, bei besonders beanspruchten Spielplätzen gem. § 30 Abs. 1 Kölner Stadtordnung die Nut- zung nachts zu untersagen und zugleich zu prüfen, inwieweit die besondere Beans pru- chung durch fehlenden öffentlichen Raum für die älteren Jugendlichen begründet ist. Im vorliegenden Fall in Worringen wird die Verwaltung aufgefordert, alternative Auf- enthaltsmöglichkeiten aufzuzeigen bzw. nach Möglichkeit zu schaffen, unter Einbezie- hung der BV Chorweiler, des Jugendhilfeausschusses und der beteiligten Jugendli- chen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
3-Eingabe
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<BR, 50759 Köin Wortingen im Sinne der betroffenen Bürger im Umfeld l BEZ; Ron Eingang 05 S h ee L u sang 03. Sep. 2uig YA | Antrag auf Änderung | De Obeirgeminen 57 der Satzung Kinderspielplätze hier: nachträglich angebauter Ortsmittelpußkt saarsıa N] für Jugendliche und Kinder in Köln Worringen St. Tönnisstr. 84 / Krebelspfad 7 “ NM 2019 34 - Bülkerciansie | Festsetzungen werden von Menschen gemacht, die in der Sache nicht betroffen sind und gedankenlos und leidenschaftlich diese verteidigen. Ein Geist sieht die Dinge immer wieder aus einem anderen Blickwinkel. Bei einem Spielplatz, abgelegen von Grenzbebauung Wohnhäusern ist 0.8. Festsetzung sicherlich machbar. Aber nachträglich bei älteren, schwerbehinderten Bürgern auf deren Grenze einen Spielplatz (jetzt Ortsmittelpunkt neben dem Vereinshaus) anzulegen ist vom Grundsatz her für diese eine Qual. Lärm rund um die Uhr tötet den Menschen! Wir wollen aber den Kindern ihr Recht auf diesen Spielplatz nicht nehmen. Es soll aber auch für den älteren Bürger etwas getan werden. Anlage: Antrag, Beschreibung Foto, Skizze Festsetzungen der Stadt Dormagen „Spielplätze“ Protokoll Störungen von Juni-Aug. 2019 Unterschriftenliste Bürger im Umfeld ‚Köln, den 3.Sept. 2019 f , Köln Worringen in Unterstützung der Nachbarschaft. Antrag auf Änderung der Satzungen der Stadt Köln im Bereich „Spielplätze“ die nachträglich als Hauptattraktion des Ortes unmittelbar an Wohngebäude gelegt worden sind. Die Satzung der Stadt Köln besagt: Spielbetrieb für Kinder und Jugendliche von 7 Uhr bis 22 Uhr. Nachts dürfen Jugendliche dort verweilen. Bei Störungen ist das Ordnungsamt oder die Polizei zu informieren. Dann heisst es wach bleiben, bis jemand die Zeit findet im Haus der Betroffenen eine Lärmmessung durchzuführen. Dies bedeutet: 24 Stunden müssen die auf.der Grenze wohnenden Bewohner sich um Ruhe selbst bemühen. Tags, wenn das Gekreische und Geschreie Überhand nimmt, bei Eltern oder Jugendlichen um ein wenig mehr Ruhe bitten. Gerade in den Sommerferien, oder an Wochenenden, wenn gegen 22 Uhr die vermeintliche Ruhe einkehren soll, verweilen nachts Jugendliche auf dem Spielplatz. Mal ruhig, dann wieder laut, wir werden geweckt, dann kann es wieder ruhiger werden. Also, tags wenig Ruhe, nachts findet man keinen durchgehenden Schlaf. Auf der westl. Grenze wohnen ide 70 Jahre, % schwerbehindert und Krebspatientin. ‚ beide über 80 Jahre, schwerbehindert und pflegebedürftig. Herr jun.. und Frau Besonders diesen Menschen keine ruhige Zeit mehr zuzustehen ist verantwortungslos. Wir möchten, dass hier eine Lösung für Kinder und ältere Menschen gefunden wird. Andere Städte, z.B. Dormagen haben Satzungen allgemein auf Kinder und älter Bürger abgestimmt. Dort ist Spielbetrieb bis 20 Uhr. Jugendliche ab 14 Jahre haben keinen Aufenthalt auf den Spielplätzen. Um unsere Gesundheit noch ein wenig zu erhalten, fordern wir eine Satzungsänderung der Stadt Köln im o.g. Bereich. Spielbetrieb für Kinder und Jugendliche bis 20 Uhr. Dann sollte Ruhe einkehren. Ab 22 Uhr absolute Ruhe. Bei Störungen im Schlaf, ohne Überprüfung in den Wohnungen, ist bei einem Anruf der Spielplatz zu räumen. Bitte schreiben Sie nicht, man müsste die Lautstärke messen, um eventl. Jugendlichen Platzverbot zu geben. Da lachen diese doch nur drüber. Wir sprechen auch hier über Momentlärm. Alle Jugendheime in Worringen-wurden geschlossen, weil um Ruhe zu gewähren zu viel Aufwand nötig war. Vor dem Vereinshaus wurde eine Bank für Jugendliche errichtet. Die Bewohner der St. Tönnisstr. beschwerten sich beim Bürgerverein und die Bank wurde wieder abgebaut. Und Sie meinen, hier können sich ältere Menschen nicht mehr wehren. In der Hoffnung auf respektvolle Bearbeitung für Kinder und nicht gegen ältere Bürger Kölns erwarten wir eine Antwort. Mit figundlichen Grüßen Durchschrift an die Parteien im Kölner Stadtrat. Situation im Umfeld Wir möchten Sie gerne für unserer Situation um Ihre Meinung bitten. Manchmal muss man doch den Verstand auch über Gesetze stellen. Stellen Sie sich hier auch einmal vor, wenn Sie diesbezüglich betroffen wären. Wir wohnten in einer ruhigen Gegend, dann kauft die Stadt Köln die östlichen Grundstücke auf, Gebäude wurden abgerissen und ein großer Spielplatz direkt auf unserer Grenze errichtet. Dieser wurde vor ca. 5 Jahren vorbildlich erneuert, sodass die Frequentierung sich ausgeweitet hat. Nur wer in ähnlicher Situation nachträglich leben muss, kann uns verstehen. In Richtlinien zu solchen Spielplätzen steht, dass man die Standorte möglichst nicht an unmittelbare Wohnbebauung platzieren sollte. Wir akzeptieren dies. Wenn es zu laut ist, gehen wir spazieren, fahren mit dem Rad oder schließen die Fenster. Um 22 Uhr wird der Spielbetrieb für Kinder geschlossen. Bei der Stadt Dormagen ist schon um 20 Uhr Schluss. Jugendliche ab 14 Jahre haben hier keinen Zutritt. Das ist in Köln anders. Jetzt können Jugendliche weiter verweilen und auch die Spielgeräte benutzen, die ganze Nacht, wenn es nicht zu laut ist. Der Verstand sagt nun....mal ist es laut, mal weniger laut. In der Nacht, man möchte im Sommer gerne bei offenem Fenster schlafen, stören die Geräusche absolut beim Einschlafen. Wir sind beide 70 Jahre und meine Tr EEE orbchin.iert Auch weiteres Verweilen auf dem Spielplatz müssen wir ja akzeptieren. Wenn es zu laut ist kann man ja das Ordnungsamt anrufen. Versuchen Sie dies doch einmal am Wochenende. Bis man dort eine Verbindung bekommt muss man schon durch einige Warteschleifen. Wir müssen das auch akzeptieren. Was dann kommt ist eine Zumutung und Frechheit gegen ältere Bürger der Stadt Köln !!! Wenn man das Glück hat hier jemanden zu erreichen wird angeboten...wir schicken 1-2 Mitarbeiter zu ihnen, die im Haus (also Schlafzimmer) die Lautstärke messen. Das heisst jetzt für uns....wir warten auf das Ordnungsamt. Von Nachtruhe keine Rede. Jetzt haben wir Glück, wenn diese vor Ort sind, dass die Lautstärke gerade hoch ist auf dem Spielplatz, dann haben wir so gegen 1-2 Uhr endlich Nachtruhe. Sollte es im Moment ruhiger sein, passiert nichts. Die Mitarbeiter fahren fort, die Lautstärke nimmt irgendwann wieder zu. Wie würden Sie sich fühlen, wenn das Leben Ihnen solche Schikanen der Stadt im Alter zumutet. Bitte nennen Sie uns die Parteien, die im Rat der Stadt Köln diese Gesetzesvorlagen geschaffen haben. Wir lassen in der Nacht keine Mitarbeiter von Ihnen durch unser Haus laufen um im Schlafzimmer des Dachgeschosses Messungen vorzunehmen !!! Le dam 7.9.9 \ Stadt Dormagen F32/32.01 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dormagen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Dormagen & 8 Wohnwagen, Zelte und Verkaufswagen (1) Das Ab- und Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und Verkaufswagen in Anlagen ist verboten. & 9 Kinderspielplätze und Schulhöfe (1) Kinderspielplätzee und Schulhöfe (außerhalb der Schulzeiten) und deren Gerätschaften dienen ausschließlich der Benutzung durch Kinder bis zu 14 Jahren. Außer ihnen dürfen dort nur Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen anwesender Kinder verweilen. (2) Auf allen Kinderspielplätzen und Schulhöfen (außerhalb der Schulzeiten) muss besondere Rücksicht auf Kinder und deren Spiel genommen werden. Die Aktivitäten älterer Kinder dürfen das Spiel von jüngeren Kindern nicht gefährden. Ballspiele jeglicher Art sind nur auf den hierfür ausgezeichneten Flächen gestattet und auf Kinderspielplätzen verboten. (3) Die Benutzung von Kinderspielplätzen und Schulhöfen (außerhalb der Schulzeiten) ist bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 20.00 Uhr, erlaubt. (4) Auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen dürfen Tiere nur auf Wegen und an kurzer Leine mitgeführt werden. (5) Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln ist auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen verboten. & 10 Hausnummern (1) Jedes Haus ist vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin oder den Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zu geteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße deutlich erkennbar sein und lesbar erhalten bleiben. (2) Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand, anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor, bzw. der Eingangstür zu befestigen oder ggf. separat anzubringen. (3) Bei Umnummerierungen darf das bisherige Hausnummernschild erst nach einer Übergangszeit von einem Jahr entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so durchzustreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt. Stand 31.05.2019 Seite 7 von 12 Störungen durch den Spielplatz in letzter Zeit 1.6.19 nachmittags laute Hipp Hopp Musik Spielplatz ...habe mich selbst durchgesetzt......3.6.19 und 4.6.19 gegen 22.00 Uhr Horde Jugendliche mit lauter Hipp Hopp Musik....20.6.19 gegen 23.50 Uhr Horde Jugendliche laut mit anschließendem zumüllen des Spielplatzes, Essensreste u.s.w....21.6.19 Wiederholung vom 20.6.19, die AWB hatte Aufnahmen von der Vermüllung gemacht. 22.6.19 gegen 21.30 Uhr Jugendliche ruhigOK, dann nachts gegen 3 Uhr sehr laut, aus Schlaf gerissen, vom Balkon gerufen „Ruhe erbeten“ Antwort nein. Polizei gerufen. 27.6.19 Jugendlich nachts laut, Scherben auf Spielplatz am nächsten Tag eingesammelt. 28.6. ab ca. 22.20 Uhr ging die Party los, Musik, kiffen, schreien....Polizei irgendwann eingeschritten....1.7. 19 gegen 23.45 Uhr Ordnungsamt wegen lauter Jugendliche angerufen...wollten in unser Schlafzimmer...abgelehnt, später Polizei gerufen, Alkohol, Zigaretten u.s.w. 15.7. laute Jugendliche Zigaretten, Scherben, Flaschen, Müll, gegen 24 Uhr Ruhe. 18.7.19...abends Fussball intensiv bis 22 Uhr. In den Ferien fast jede Nacht Jugendliche, da aber auch teilweise nicht laut. So OK 14.8. von ca. 18 Uhr bis 21.30 Uhr 2 Väter mit nur schreienden Kindern, eins nachher auf dem Arm....die Dame von der St. Tönnisstr. und meine Frau beschwerten sich über die nicht verstummende Schreierei. Die Männer waren pampig, einer machte den Eindruck betrunken zu sein. Sie verließen dann aber den Spielplatz. Um 21.45 Uhr kam jetzt ein älterer Mann mit 7 Kindern und Fussball auf den Spielplatz. Wir sind eingeschritten. Wenn das alles normal ist, dann muss man die Welt nicht verstehen. 18.8. und 19.8. gegen 1 Uhr Jugendliche laut auf Spielplatz. 21.8. gegen 2 Uhr morgens ging der Krach los, schreien, Spielgeräte benutzt und der Müll am Morgen sagt alles aus. Schlaf mal wieder dahin...23.8. Tags...Spielplatz verdreckt mit Pampers, Binden, Müll....Junge Frau mit 2 Kindern, eins schreit nur im Kinderwagen, das andere lässt sie im Wendehammer große Notdurft verrichten, putzt ab und schmeisst die Tücher in die Grünanlage. Ich bekam in der Küche stehend den Vorfall mit und habe mich bei ihr beschwert. Gegen 18.30 Uhr längeres schreien eines Kindes. Meine Frau ging zum Spielplatz....ein Mann (der vom 14.8.) drückte sein Kind (ca. 2 Jahre) in den Sand...das Kind zappelte und schrieh...was machen sie da...der soll sich bei mir entschuldigen....meine Frau, das Kind versteht nicht was sie wollen...doch, versteht es...das ist doch keine Erziehung, sie quälen das Kind...ist meine Sache, sie kriegen gleich eine aufs Maul....meine Frau blieb, bis er das Kind losliess. Kurz drauf war er mit 2 Kindern verschwunden. 24.8. gegen 3 Uhr durch Jugendliche auf Spielplatz geweckt....Fenster geschlossen und bei drückender Luft im OG versucht wieder zu schlafen. Hiermit beantragen wir eine Änderung in der Satzung der Stadt Köln. Für Grundstücke, wo seitens der Stadt nachträglich Kinderspielplätze in einer Größe von über 2000gm. gebaut wurden sollte folgende Satzungsänderungen, zugunsten älterer, teils pflegebedürftiger und schwerbehinderte Bürger neu festgelegt werden. Nutzung des Kinderspielplatzes durch Kinder bis 20 Uhr. Ab 22 Uhr sollte absolute Ruhe herrschen. Bei Ruhestörung sollte das Ordnungsamt, oder die Polizei diese ohne Lärmpegelmessungen beseitigen. nn Es folgen 29 Unterschriften, die aufgrund des Datenschutzes entfernt wurden. Bis aufzwei Unterschriften enthalten alle die Anschrift Krebelspfad bzw. St.-Tönnisstraße.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 AZ 229-2019 B Vorlagen-Nummer 16.06.2021 2299/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.06.2021 Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Antrag auf Änderung der Satzung für Kinderspielplätze- AZ.229-19 Der Beschluss zu Vorlage 2920/2020 zum „Antrag auf Änderung der Satzung für Kinderspielplätze“ wird mit Vorlage und Eingabe dem Jugendhilfeausschuss und der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis gegeben. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2299/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.06.2021
- Erstellt
- 14.06.2021 11:17