0361/2020
Köln nimmt Geflüchtete aus den Auffanglagern in Griechenland auf
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/03 16 Vorlagen-Nummer 0361/2020 Freigabedatum 03.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Köln nimmt Geflüchtete aus den Auffanglagern in Griechenland auf Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln fasst zur zusätzlichen Aufnahme von Geflüchteten aus den griechischen Auf- fanglagern folgende Beschlüsse: I. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt seinen Beschluss vom 14.02.2019 zur Aufnahme von Ge- flüchteten aus der Seenotrettung im Mittelmeer (AN/0179/2019). II. Die Stadt Köln bietet 100 zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbedürftigsten Personen in prekären humanitären Situationen in den griechischen Auffanglagern an. Die Bundesregierung wird aufgefordert, von Artikel 17 Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu machen und die von der Stadt Köln und anderen bundesdeutschen Städten und Kreisen an- gebotenen Aufnahmeplätze in Anspruch zu nehmen. Ein entsprechendes Angebot soll der griechischen Regierung unterbreitet werden. Das Land Nordrhein-Westfalen wird gebeten, seine Bereitschaft zu erklären, diese Personen ohne Anrechnung auf die EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden)-Quote aufzunehmen. Die Stadt Köln erklärt sich bereit, diese Geflüchteten nach Abschluss des Asylverfahrens in Höhe des erklärten Kontingents ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote aufzunehmen. Die Kapazitäten zur Unterbringung sind vorhanden. III. Die Stadt Köln bietet darüber hinaus zusätzlich 16 Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjäh- rige Geflüchtete an und sichert die Unterbringung in Einrichtungen auf ihrem Gebiet zu. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Verfahren zur Übernahme dieser unbegleiteten min- derjährigen Geflüchteten nach Deutschland zu installieren. Die 16 jungen Geflüchteten kön- nen Köln nach dem Clearing-Verfahren zugewiesen werden. Die Stadt Köln bittet das Land – auch in seiner Funktion als Kostenträger – um Unterstützung dieses Vorhabens. IV. Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin auf Landes- und Bundesebene mit den Städten des Bündnisses „Städte Sichere Häfen“ eng auszutauschen und hinsichtlich kommunaler Un- terstützungsaktivitäten humanitärer Hilfsangebote abzustimmen. Finanzierung Die Deckung erfolgt durch einen erwarteten Mehrertrag im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirt- Finanzausschuss 03.02.2020 Rat 06.02.2020 2 schaft in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen bei der Schlüsselzuweisung nach Festsetzung des GFG 2020. Zur Finanzierung werden überplanmäßige Aufwandsermächtigungen in 2020 und 2021 zunächst im Teilplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. Die bedarfsgerechte produktorientierte Zuordnung zum jeweils zutreffenden Teilplan erfolgt unmittelbar im Rahmen der Bewirtschaftung. Die Deckung i.H.v. 1,1 Mio. € in 2020 erfolgt durch einen erwarteten Mehrertrag im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen bei der Schlüsselzuweisung nach Festsetzung des GFG 2020. Die Deckung i.H.v. 2,2 Mio € für 2021 wird vorerst aufgrund der positiven Entwicklung des GFG eben- falls aus einem sich abzeichnenden Mehrertrag im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen bei der Schlüsselzuweisung erfolgen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.100.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 2.200.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Initiative zur Aufnahme aus Seenot Geretteter war erfolgreich Vor dem Hintergrund der katastrophalen Situation im Mittelmeer bei der Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten hatte der Rat der Stadt Köln am 14.02.2019 einen Beschluss zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten im Mittelmeer gefasst. Mit diesem Beschluss wurde sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung gebeten, Möglichkeiten und Voraussetzungen zu schaffen, damit die Unterstützungs- und Aufnahmeangebote der Stadt Köln und vieler anderer Kommunen ge- nutzt werden können. Ähnliche oder gleichlautende Beschlüsse wurden auch in vielen anderen Kommunen der Bundesre- publik Deutschland gefasst. Neben der Verwaltung haben sich auch die in dem Bündnis „Städte Sichere Häfen“ zusammeng e- schlossenen Kommunen – darunter auch Köln – immer wieder um eine Lösung auf Bundes - und Landesebene bemüht. Das Abkommen von Malta, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland in 2019 verpflichtet hat, 25 % der aus Seenot geretteten Geflüchteten, die in Malta und Italien angelan- det werden, in der Bundesrepublik aufzunehmen, hat eine solche Möglichkeit geschaffen. Dass sich die Bundesrepublik an einer dringend gebotenen humanitären Lösung beteiligt hat, ist nach Auffassung der Verwaltung sicher auch auf die Initiative der Stadt Köln und der anderer Städte sowie 4 die Forderungen und Aktivitäten des Bündnisses „Städte Sichere Häfen“ mit zurückzuführen. Aktuelle Situation im Mittelmeerraum Während sich durch den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Kommunen die Situation in diesem Bereich des Mittelmeerraums dadurch entspannt hat, dass Geflüchtete jetzt anlanden und aufgenommen werden können, hat sich die humanitäre Situation in einem anderen Teil des Mitte l- meerraums deutlich verschärft. Die Situation in den gr iechischen Auffanglagern ist katastrophal. Un- begleitete minderjährige Geflüchtete und besonders schutzbedürftige Menschen erhalten dort nicht die Betreuung und Unterstützung, die sie dringend benötigen. Gemeinsame Initiative der Bündnisstädte „Städte Sichere Häfen“ Bei einem Treffen der NRW -Städte des Bündnisses „Städte Sichere Häfen“ am 15.01.2020 in Biele- feld, bei dem auch die Stadt Köln vertreten war, wurde die Situation der Geflüchteten im Mittelmeer- raum diskutiert. Die mit den Beschlüssen zur Seenotrettung dokumentierte Haltung ihrer Räte aufgrei- fend, haben die Vertreter der 16 an diesem Treffen teilnehmenden Kommunen entschieden, in ihren jeweiligen Kommunen Beschlusslagen herbeizuführen, durch Unterstützungsangebote der jeweiligen Kommunen die Situ ation für die Menschen in den griechischen Auffanglagern zu verbessern. Ziel dieser Initiative ist es, Bund und Land gesammelt Aufnahmekontingente anzubieten. Diese Initiative soll – wie bereits die zur Aufnahme aus Seenot Geretteter – bundesweit ausgedehnt werden. Die Initiative der NRW-Städte wird daher am 25.03.2020 auch bei dem Treffen des Bündnisses „Städ- te Sichere Häfen“ auf Bundesebene eingebracht. Bereits heute haben auch einige Städte aus anderen Bundesländern erklärt, sich an dieser Initiative ebenfalls zu beteiligen. Dabei bleibt den Städten freigestellt, in welcher Höhe sie ihre Kontingente und welche Verteilung auf unbegleitete minderjährige und andere Geflüchtete sie festlegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Gegensatz zu den aus Seenot Geretteten die zur Verfügung gestellten Kon- tingente nicht sukzessive, sondern in einem kurzen Zeitraum vollständig genutzt werden. Das setzt z.B. der Stadt Köln – gerade bei der Festlegung des Kontingentes für unbegleitete minderjährige Ge- flüchtete – eine enge Grenze. Während die zusätzlichen Kosten durch die Aufnahme von 100 zusätzlichen Geflüchteten kalkulierbar sind, besteht bei den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten für die jeweils aufnehmende Stadt aus Sicht der Verwaltung zurzeit ein Kostenrisiko. Nach den derzeit geltenden Regelungen werden die Kosten für die Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen zu 100 % von Bund und Land gedeckt. Sollte diese Kostenerstattung mit Hinweis auf die freiwillige Aufnahmebereitschaft reduziert oder gar ganz entfallen, kämen auf die einzelnen Kommunen hohe Kosten zu, die je nach Alter der unbegleiteten Minderjährigen für viele Jahre den kommunalen Haushalt zusätzlich belasten würden. Daher ist bei den weiteren Gesprächen und Verhandl ungen mit Land und Bund darauf zu drängen, dass die bisherigen Erstattungsregelungen beibehalten werden. Humanitäre Maßnahmen der Bu n- desrepublik sind durch Bund, Land und Kommunen gemeinsam zu tragen. Die Kommunen leisten bei diesen humanitären Maßnahmen ihren Anteil bereits durch die Leistung für die Integrationsarbeit, die vor Ort getragen wird. Begründung der Dringlichkeit: Die Situation in den griechischen Auffanglagern verschlechtert sich von Woche zu Woche. Die Erfah- rungen mit der Initiative der aus Seenot geretteten Geflüchteten hat gezeigt, dass der Weg von dem Angebot der Kommunen zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen der Bundesrepublik Deutsc h- land bis zu einer Lösung weit und mühsam ist. Es ist daher dringend geboten, dass zumindest die nordrhein-westfälischen Städte ihre Angebotskontingente frühzeitig an Land und Bund übermitteln, um auf diesem konkreten Angebot basierend entsprechende Gespräche zu führen und möglichst zeitnah Lösungen zu erreichen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0361/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.02.2020
- Erstellt
- 30.01.2020 16:54