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0521/2023

Sparkasse KölnBonn, hier: Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik

Mitteilung Ausschuss 01.03.2023

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, Sitzung am 17.03.2023, TOP 5.2.4

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Sparkasse KölnBonn_ Filialschließungen

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Mitteilung Ausschuss

2685 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 01.03.2023 
 0521/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 17.03.2023 
 
Sparkasse KölnBonn, hier: Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 
Die Verwaltung gibt in Anlage 1 ein Schreiben des Beigeordneten Herrn Dr. Rau an den Vor-
standsvorsitzenden der Sparkasse Köln Bonn zur Kenntnis. 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik hatte in ihrer Sitzung am 28.10.2022 einstimmig 
den folgenden mündlichen Initiativantrag des Seniorenvertreters Herrn Meurers beschlossen: 
„Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik bittet den Rat der Stadt Köln darauf hinzuwir-
ken, dass Filialen der Sparkasse KölnBonn nicht weiter geschlossen werden.“ Dem Initiativan-
trag vorausgegangen war eine Diskussion über die zentrale Bedeutung dieser Filialen für die 
Kölner Senior*innen.  
 
Die Sparkasse KölnBonn ist die zweitgrößte kommunale Sparkasse in Deutschland. Sie un-
terhält 110 Geschäftsstellen und ist Marktführerin in den klassischen Sparkassensegmenten 
in den Städten Köln und Bonn. Sie hat eine wichtige Funktion für viele Kölner Bürger*innen 
durch die Wohnortnähe ihrer Filialen: nicht nur für Senior*innen, sondern beispielsweise auch 
für mobilitätseingeschränkte Personen. 
 
Sie ist eine öffentlich-rechtliche Sparkasse mit Sitz in Köln. Rechtsform ist die einer Anstalt 
des öffentlichen Rechts. Träger ist der Zweckverband Sparkasse KölnBonn, der durch die 
Städte Köln und Bonn durch einen öffentlich-rechtlichen Fusionsvertrag mit Wirkung vom 
01.01.2005 zustande kam. Gesellschafter sind die Städte Köln mit 70% und Bonn mit 30%. 
Die Rechte des Trägers der Sparkasse sind abschließend in § 8 des Sparkassengesetzes 
Nordrhein-Westfalen festgelegt. Weisungsrechte gegenüber Organen der Sparkasse (Verwal-
tungsrat und Vorstand) oder gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrates, beispielsweise in 
Form eines Ratsbeschlusses, zählen nicht dazu. 
 
Eine Mitteilung an den Rat der Stadt Köln ist nur in Ausnahmefällen möglich, die hier nicht 
gegeben sind. Aus diesem Grund gibt die Verwaltung das als Anlage 1 beigefügte Schreiben 
des Beigeordneten Dr. Rau an den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse KölnBonn dem 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft Senio-
renpolitik zur Kenntnis. 
 
Das v.g. Schreiben möchte dafür sensibilisieren, trotz des digitalen Fortschritts und damit ein-
hergehenden Einsparpotenzialen darauf zu achten, dass den Kölner Senior*innen weiterhin 
wohnortnahe niedrigschwellige Zugänge erhalten bleiben. 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1 Sparkasse KölnBonn_ Filialschließungen

2343 Zeichen

= Stadt Köln

Dezernat V

Soziales, Gesundheit und Wohnen
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
www.stadt.koeln

‘Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln, V, 50605 Köln

Auskunft
Sparkasse KölnBonn V— 0221 221-29047
Anstalt des öffentlichen Rechts sozialdezernatV@stadt-koeln.de
Hahnenstr. 57 Sprechzeiten
50667 Köln Nur nach besonderer Vereinbarung

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Re
08.02.2025

Filialschließungen bei der Sparkasse KölnBonn

Sehr geehrter

die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, deren Vorsitzender ich bin, hat in ihrer
letzten Sitzung einstimmig den folgenden mündlichen Initiativantrag eines Senioren-
vertreters beschlossen: „Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik bittet den Rat
der Stadt Köln darauf hinzuwirken, dass Filialen der Sparkasse KölnBonn nicht weiter
geschlossen werden“,

Der Stadtarbeitsgemeinschaft gehören Vertreter*innen der Seniorenvertretung Köln,
der acht Kölner Ratsfraktionen, der Kölner Wohlfahrtsverbände und der Sozial-Be-
triebe-Köln gGmbH sowie — ohne Stimmrecht - der Stadtverwaltung an.

Den Wunsch der Seniorenvertretung nach wohnortnahen niedrigschwelligen Angebo-
ten für Senior*innen, insbesondere für Senior*innen, die aus gesundheitlichen Grün-
den in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und/oder für Senior*innen, die aus unter-
schiedlichen Gründen bei der fortschreitenden Entwicklung hin zur Digitalisierung der
bestehenden Angebote keinen Zugang zu diesen haben, kann ich sehr gut nachvoll-
ziehen. 3

: Die Sparkasse KölnBonn hat ein großes Filialnetz in Köln. Ich möchte Sie auf diesem
Weg gerne dafür sensibilisieren, trotz des digitalen Fortschritts und damit einherge-
henden Einsparpotenzialen darauf zu achten, dass den Kölner Senior*innen weiterhin
wohnortnahe niedrigschwellige Zugänge erhalten bleiben.

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

12

Ich beabsichtige, den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren des Rates
der Stadt Köln sowie die Stadt AG Seniorenpolitik über dieses an Sie gerichtete
Schreiben in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

VArE?

Dr. Rau
Beigeordneter

Beratungsverlauf (2)

02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.03.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 5.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0521/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.03.2023
Erstellt
08.02.2023 14:49