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A-S/0002/2021

Lücke bei der Beleuchtung neben der Kanalpromenade schließen

Antrag an die BV Südost 14.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 27.04.2021, TOP 7.2

V-0913-2021

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Ansehen

Originalantrag der SPD-Fraktion

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V-0913-2021

5973 Zeichen

V/0913/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung in der Straße Vahlbusch im Zuge des Ausbaues 
Kanalpromenade und Erneuerung der Fahrbahndecke 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Installation der adaptiven Straßenbeleuchtung im Bereich Vahlbusch gemäß der Anlage 
2 wird zugestimmt. 
2. Der Erneuerung der Fahrbahndecke gemäß der Anlage 2 wird zugestimmt.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 146.000 € ent-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Kosten in 
Höhe von rd. 120.000 €. Aus der Zahlung an die Stadtwerke Münster GmbH resultieren jährliche 
Aufwendungen (aus der Auflösung eines Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens) in Höhe von rd. 
4.000 €. 
 
Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 26.000 €.Als Folgekosten für den Wegebau fallen 
zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 1.700 € und Unterhaltungskosten von rd. 260 € an. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
03.02.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Groot-Körmelink 
Telefon: 492-6915 
Groot-Koermelink@stadt-
muenster.de

- 2 - 
 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
0008 Verkehrsanlagen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2023 120.000 Beleuchtung 
Investitionsmaß-
nahme 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2023 26.000 Wegebau 
Summe aller Auszahlungen  146.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme veranschlagt.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster –Südost (BV -Südost) hat mit dem Beschluss des SPD Antrags A -
S/0002/2021 die Verwaltung aufgefordert, im Zuge der Bauarbeiten der Kanalpromenade die adaptive 
Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen der Siedlung Schmitz -Kühlken (Vahlbusch) und der 
Kanalpromenade zu ergänzen.  
Dieser Antrag wird damit begründet, dass die Kanalpromenade intensiv von Berufstätigen, Schüler*in-
nen und Freizeitradler*innen benutzt wird.  Der Punkt 2 des Beschlusses des SPD Antrags A -
S/0002/2021 auf dem Verbindungsweg zwischen dem Kesseler Weg und der Promenade (nördlich des 
Coca-Cola-Werks) eine adaptive Beleuchtung zu installieren, wurde schon mit der Vorlage 
V/0609/2020 beschlossen. 
 
Damit die Benutzer*innen die Strecke auch über Zufahrtswege gefahrlos erreichen können, ist es wich-
tig, auch die Verbindungswege zu beleuchten. Aus dem Bereich Angelmodde und Gremmendorf errei-
chen viele Benutzer*innen die Kanalpromenade durch die Siedlung Schmitz-Kühlken und den Verbin-
dungsweg in Verlängerung des Vahlbuschs.  
 
Der Ausbau von komfortabel nutzbarer Radverkehrsinfrastruktur ist dringend erforderlich. Denn die Be-
deutung des Radverkehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reich-
weiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmöglichkeiten 
zurückzuführen. Die klimarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und ge-
samtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Radver-
kehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des 
Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur ent-
sprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verl agerungseffekte vom pri-
vaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind.

- 3 - 
 
 
Bestand: 
 
Die Straße Vahlbusch ist nicht beleuchtet und die Oberfläche der Straße ist mit einer hohen Anzahl an 
Schadstellen behaftet. Direkt an die Straße Vahlbusch grenzt der Abschnitt 4 der Kanalpromenade an, 
der bis zum Jahr 2023 ausgebaut und beleuchtet wird (vgl. Vorlage V 0609/2020).  
 
 
 
 
Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
 
Die Straße Vahlbusch vgl. Anlage 2 erhält nördlich eine adaptive Straßenbeleuchtung (Grundeinstel-
lung der Beleuchtungsstärke bei 10%). Um die Fledermäuse zu schützen ist eine Lichtfarbe von 2700K 
gewählt worden. Des Weiteren werden die Abschaltzeiten (siehe Anlange 3) der adaptiven Straßenbe-
leuchtung aus dem Gesamtprojekt Kanalpromenade übernommen. Diese Beleuchtung wird nur akti-
viert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende und zu Fuß Gehende zu erfassen. 
Die Masten stehen in einem Abstan d von ca. 31 m. Zugleich wird der Kabelgraben für die Verlegung 
von Leerrohren genutzt, um für die spätere Aufnahme von Glasfaserleitungen vorbereitet zu sein.  
Um die Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen, werden die Kabel für die Beleuchtungsanlage und 
Leerrohre in der Fahrbahn verlegt.  
Nach den Verlegearbeiten der Kabel und Leerrohre wird der Weg ganzflächig mit einem bituminösen 
Oberbau aus ca. 4 cm Asphaltdecke wiederhergestellt. 
 
 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der Maßnahme nach Abschluss der Bauarbeiten im Ab-
schnitt 4 der Kanalpromenade für Sommer 2023 vorgesehen. Aufgrund der Umleitung für die Rad-
fahrende und zu Fuß Gehende ist eine gleichzeitige Baumaßnahme im Abschnitt 4 und Vahlbusch 
nicht möglich.  
 
 
Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
 
Die Anwohner*innen und Eigentümer*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen des Am-
tes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.  
 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Antrag SPD Fraktion   
Anlage 2 Lageplan Vahlbusch 
Anlage 3 Schaltzeiten Kanalpromenade

Originalantrag der SPD-Fraktion

1469 Zeichen

A-S/0002/2021 
 
 
SPD Fraktion 
in der Bezirksvertretung Münster Südost 
 
Fraktionsvorsitzende: 
Sabine Metzler 
Otto-Hersing-Weg 34 a 
48167 Münster 
 
 
Tel.: 0251 / 39636021 
E-Mail: metzler-sabine@gmx.net 
  
 
Münster, den 12. 04. 2021 
 
Antrag: 
Die Bezirksvertretung Münster Südost beschließt, die Stadtverwaltung der Stadt Münster 
aufzufordern, vorhandene Lücken bei der Beleuchtung neben der Kanalpromenade entlang des 
Dortmund-Ems-Kanals geschlossen werden können. 
Lücken bestehen: 
1. auf dem Verbindungsweg zwischen der Siedlung Schmitz-Kühlken (Vahlbusch) und der 
Promenade 
2. auf dem Verbindungsweg zwischen dem Kesseler Weg und der Promenade (nördlich des 
Coca-Cola-Werks. 
 
Begründung: 
Die Kanalpromenade wird von Radfahrenden intensiv benutzt, von Berufstätigen und 
Schüler*innen ebenso wie von Freizeitradler*innen. 
Damit die Benutzer*innen die Strecke auch über Zufahrtswege gefahrlos erreichen 
können, ist es wichtig, auch die Verbindungswege zu beleuchten. 
Zu Punkt 1: Aus dem Bereich Angelmodde und Gremmendorf erreichen vielen Radelnde 
die Promenade durch die Siedlung Schmitz-Kühlken und den Verbindungsweg in 
Verlängerung des Vahlbuschs. Auf diesem Weg fehlt eine Beleuchtung. 
Zu Punkt 2: Radfahrende, die in  das Gewerbegebiet Kesselerweg unterwegs sind,  bzw. 
von dort aus abfahren, nutzen einen Verbindungsweg nördlich des Coca-Cola-Geländes. 
Auch dort fehlt es an Licht. 
 
 
        Sabine Metzler, Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Otto-Hersing-Weg 34a
  • Kanalpromenade
  • Schmitz-Kühlken
  • Vahlbusch
  • Promenade 2

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Details

Aktenzeichen
A-S/0002/2021
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
14.04.2021
Erstellt
14.04.2021 09:45