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AOST/0006/2022

Verkehrszeichen 277.1 auf der Kanalbrücke "Manfred-von-Richthofen-Straße"

Anregung BV Ost an die Verwaltung 25.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 26.01.2023, TOP 5.2

Originalantrag SPD-Fraktion

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Stellungnahme AOST/0006/2022

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Weiterleitung an I-32

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Originalantrag SPD-Fraktion

1444 Zeichen

AOST/0006/2022

Amt für Bürger- und Ratsservice 24.11.2022
492-3365

Auszug aus der Niederschrift über die 17. Sitzung (Etat) (öffentlicher Sitzungsteil)
der Bezirksvertretung Münster-Ost am 03.11.2022

Punkt 8.4 der Tagesordnung Verkehrssituation auf der Kanalbrücke '"Manfred-von-
AFO/0025/2021 Richthofen-Straße"

Herr Dr. Wagner kritisierte die für die Prüfung und Erstellung einer Zwischenmitteilung lange Be-
arbeitungsdauer. Er machte anhand einer Power-Point-Präsentation die aktuelle Verkehrssituation
auf der Kanalbrücke an der Manfred-von-Richthofen-Straße deutlich und sprach sich für die Auf-
stellung des Verkehrszeichens VZ 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für
mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ auf den Rampen der Brücke aus.

Nach einem kurzen Meinungsaustausch stellte Herr Dr. Wagner folgenden Antrag:

„Es wird beschlossen, dass an den Rampen und auf der Kanalbrücke „Manfred-von-Richthofen-
Straße" das neue Verkehrszeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für
mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" unverzüglich aufgestellt wird, um künfti-
ge Gefährdungssituationen zu vermeiden - vergleichbar mit der schon vorhandenen Situation an
der Schillerstraßen-Brücke.“

Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Sodann nahm die Bezirksvertretung Münster-Ost die Zwischenmitteilung zur Kenntnis.

gez.
Cornelia Schnell
Schriftführung

Verteiler:

Stellungnahme AOST/0006/2022

3670 Zeichen

32.12.0010 22.02.2023
Frau Kopp , 3220

DezementI”
Eing. 0 1..MRZ. 2023

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

02. März 2023

Bezirksvertretung
Münster-Ost

über Herrn Stadtrat Heuer

über 33,22

Es wird die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Manfred-von-Richthofen-Straße sowie die
Anordnung eines Überholverbots einspuriger Fahrzeuge auf der Kanalbrücke angeregt. Das
Thema Fahrradstraße wurde bereits durch das Schreiben vom 05.09.2022 beantwortet. °

Bezüglich des Überholverbots konnte seinerzeit noch keine Entscheidung getroffen werden,
da das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für
mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) gerade erst durch die Novelle der
Straßenverkehrsordnung 2020 eingeführt worden war. Hier sollten nach Empfehlung der
Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zunächst Untersuchungen zur Wirksamkeit des
Verkehrszeichens vor einer möglichen Anordnung erfolgen. Die Untersuchung hat
zwischenzeitlich stattgefunden. Sie erwies sich als schwierig. Eine grundsätzliche Aussage
dazu, ob an den Standorten, an denen das Überholverbot angeordnet worden ist, eine
ausreichende Wirksamkeit erzielt worden ist, bleibt eine unsichere Prognoseentscheidung.

Daher wurden an der Manfred-von-Richthofen-Straße gezielte Beobachtungen ausgewertet,
um objektiv über die Notwendigkeit des Verkehrszeichens. ie an diesem Standort
entscheiden zu können.

Im Ergebnis freue ich mich, Ihnen mitteileh zu können, dass Ihren Anträgen nun zugestimmt
werden kann, da die Anordnungsvoraussetzungen an diesem Standort erfüllt sind. Die
Anordnung des Überholverbots ist bereits erfolgt. Die Aufstellung der entsprechenden
Verkehrszeichen wird durch den städtischen Bauhof Bach den personellen Men in
Kürze durchgeführt.

N)

[orbert Vechtel
Amtsleiter

32.12.0010 22.02.2023
Frau Kopp , 3220

DezementI”
Eing. 0 1..MRZ. 2023

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

02. März 2023

Bezirksvertretung
Münster-Ost

über Herrn Stadtrat Heuer

über 33.22

Es wird die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Manfred-von-Richthofen-Straße sowie die
Anordnung eines Überholverbots einspuriger Fahrzeuge auf der Kanalbrücke angeregt. Das
Thema Fahrradstraße wurde bereits durch das Schreiben vom 05.09.2022 beantwortet. °

Bezüglich des Überholverbots konnte seinerzeit noch keine Entscheidung getroffen werden,
da das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für
mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) gerade erst durch die Novelle der
Straßenverkehrsordnung 2020 eingeführt worden war. Hier sollten nach Empfehlung der
Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zunächst Untersuchungen zur Wirksamkeit des
Verkehrszeichens vor einer möglichen Anordnung erfolgen. Die Untersuchung hat
zwischenzeitlich stattgefunden. Sie erwies sich als schwierig. Eine grundsätzliche Aussage
dazu, ob an den Standorten, an denen das Überholverbot angeordnet worden ist, eine
ausreichende Wirksamkeit erzielt worden ist, bleibt eine unsichere Prognoseentscheidung.

Daher wurden an der Manfred-von-Richthofen-Straße gezielte Beobachtungen ausgewertet,
um objektiv über die Notwendigkeit des Verkehrszeichens 277.1 an diesem Standort
entscheiden zu können. j

Im Ergebnis freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihren Anträgen nun zugestimmt
werden kann, da die Anordnungsvoraussetzungen an diesem Standort erfüllt sind. Die
Anordnung des Überholverbots ist bereits erfolgt. Die Aufstellung der entsprechenden
Verkehrszeichen wird durch den städtischen Bauhof Bach den personellen neajchkalen in
Kürze durchgeführt.

um

lorbert Vechtel
Amtsleiter

Weiterleitung an I-32

591 Zeichen

Bezirksverwaltung Ost 25.11.2022 
Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Münster-Ost  1624 
33 22 0003 
Frau Frankowsky 
 
 
 
 
 
Amt über Dezernent/-in 
 
 
32 I (federführend) 
 
 
 
 
 
 
Antrag lfd. Nr. AOST/0006/2022 der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 
03.11.2022 
- Verkehrszeichen 277.1 auf der Kanalbrücke, Manfred-von-Richthofen-Straße - 
 
 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster -Ost hat in der Sitzung am 03.11.2022 den beigefügten Antrag 
beschlossen. 
 
Ich bitte um weitere Veranlassung und Stellungnahme. 
 
 
 
I. A. 
 
 
gez. 
Frankowsky-Hillen 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Aktenzeichen
AOST/0006/2022
Typ
Anregung BV Ost an die Verwaltung
Datum
25.11.2022
Erstellt
24.11.2022 12:04