AOST/0006/2022
Verkehrszeichen 277.1 auf der Kanalbrücke "Manfred-von-Richthofen-Straße"
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Originalantrag SPD-Fraktion
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AOST/0006/2022 Amt für Bürger- und Ratsservice 24.11.2022 492-3365 Auszug aus der Niederschrift über die 17. Sitzung (Etat) (öffentlicher Sitzungsteil) der Bezirksvertretung Münster-Ost am 03.11.2022 Punkt 8.4 der Tagesordnung Verkehrssituation auf der Kanalbrücke '"Manfred-von- AFO/0025/2021 Richthofen-Straße" Herr Dr. Wagner kritisierte die für die Prüfung und Erstellung einer Zwischenmitteilung lange Be- arbeitungsdauer. Er machte anhand einer Power-Point-Präsentation die aktuelle Verkehrssituation auf der Kanalbrücke an der Manfred-von-Richthofen-Straße deutlich und sprach sich für die Auf- stellung des Verkehrszeichens VZ 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ auf den Rampen der Brücke aus. Nach einem kurzen Meinungsaustausch stellte Herr Dr. Wagner folgenden Antrag: „Es wird beschlossen, dass an den Rampen und auf der Kanalbrücke „Manfred-von-Richthofen- Straße" das neue Verkehrszeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" unverzüglich aufgestellt wird, um künfti- ge Gefährdungssituationen zu vermeiden - vergleichbar mit der schon vorhandenen Situation an der Schillerstraßen-Brücke.“ Der Antrag wurde einstimmig beschlossen. Sodann nahm die Bezirksvertretung Münster-Ost die Zwischenmitteilung zur Kenntnis. gez. Cornelia Schnell Schriftführung Verteiler:
Stellungnahme AOST/0006/2022
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32.12.0010 22.02.2023 Frau Kopp , 3220 DezementI” Eing. 0 1..MRZ. 2023 Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 02. März 2023 Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Heuer über 33,22 Es wird die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Manfred-von-Richthofen-Straße sowie die Anordnung eines Überholverbots einspuriger Fahrzeuge auf der Kanalbrücke angeregt. Das Thema Fahrradstraße wurde bereits durch das Schreiben vom 05.09.2022 beantwortet. ° Bezüglich des Überholverbots konnte seinerzeit noch keine Entscheidung getroffen werden, da das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) gerade erst durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 eingeführt worden war. Hier sollten nach Empfehlung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zunächst Untersuchungen zur Wirksamkeit des Verkehrszeichens vor einer möglichen Anordnung erfolgen. Die Untersuchung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Sie erwies sich als schwierig. Eine grundsätzliche Aussage dazu, ob an den Standorten, an denen das Überholverbot angeordnet worden ist, eine ausreichende Wirksamkeit erzielt worden ist, bleibt eine unsichere Prognoseentscheidung. Daher wurden an der Manfred-von-Richthofen-Straße gezielte Beobachtungen ausgewertet, um objektiv über die Notwendigkeit des Verkehrszeichens. ie an diesem Standort entscheiden zu können. Im Ergebnis freue ich mich, Ihnen mitteileh zu können, dass Ihren Anträgen nun zugestimmt werden kann, da die Anordnungsvoraussetzungen an diesem Standort erfüllt sind. Die Anordnung des Überholverbots ist bereits erfolgt. Die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wird durch den städtischen Bauhof Bach den personellen Men in Kürze durchgeführt. N) [orbert Vechtel Amtsleiter 32.12.0010 22.02.2023 Frau Kopp , 3220 DezementI” Eing. 0 1..MRZ. 2023 Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 02. März 2023 Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Heuer über 33.22 Es wird die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Manfred-von-Richthofen-Straße sowie die Anordnung eines Überholverbots einspuriger Fahrzeuge auf der Kanalbrücke angeregt. Das Thema Fahrradstraße wurde bereits durch das Schreiben vom 05.09.2022 beantwortet. ° Bezüglich des Überholverbots konnte seinerzeit noch keine Entscheidung getroffen werden, da das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) gerade erst durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 eingeführt worden war. Hier sollten nach Empfehlung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zunächst Untersuchungen zur Wirksamkeit des Verkehrszeichens vor einer möglichen Anordnung erfolgen. Die Untersuchung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Sie erwies sich als schwierig. Eine grundsätzliche Aussage dazu, ob an den Standorten, an denen das Überholverbot angeordnet worden ist, eine ausreichende Wirksamkeit erzielt worden ist, bleibt eine unsichere Prognoseentscheidung. Daher wurden an der Manfred-von-Richthofen-Straße gezielte Beobachtungen ausgewertet, um objektiv über die Notwendigkeit des Verkehrszeichens 277.1 an diesem Standort entscheiden zu können. j Im Ergebnis freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihren Anträgen nun zugestimmt werden kann, da die Anordnungsvoraussetzungen an diesem Standort erfüllt sind. Die Anordnung des Überholverbots ist bereits erfolgt. Die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wird durch den städtischen Bauhof Bach den personellen neajchkalen in Kürze durchgeführt. um lorbert Vechtel Amtsleiter
Weiterleitung an I-32
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Bezirksverwaltung Ost 25.11.2022 Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Münster-Ost 1624 33 22 0003 Frau Frankowsky Amt über Dezernent/-in 32 I (federführend) Antrag lfd. Nr. AOST/0006/2022 der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 03.11.2022 - Verkehrszeichen 277.1 auf der Kanalbrücke, Manfred-von-Richthofen-Straße - Die Bezirksvertretung Münster -Ost hat in der Sitzung am 03.11.2022 den beigefügten Antrag beschlossen. Ich bitte um weitere Veranlassung und Stellungnahme. I. A. gez. Frankowsky-Hillen Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AOST/0006/2022
- Typ
- Anregung BV Ost an die Verwaltung
- Datum
- 25.11.2022
- Erstellt
- 24.11.2022 12:04