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AN/1875/2021

Gemeinwohlbilanzierung Pilotierung

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 06.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 3.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

6597 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Karina Syndicus (Die FRAKTION im Rat der Stadt Köln) 
John Akude 
Nicolin Gabrysch 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.09.2021 
 
AN/1875/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.09.2021 
 
Gemeinwohlbilanzierung Pilotierung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 16. Sep-
tember 2021 aufzunehmen. 
 
Die Stadt Köln soll 2021 für das Berichtsjahr 2022 ein Pilotprojekt zur Gemeinwohlbilanzie-
rung auflegen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zwei städtische Unternehmen für ein Pilotprojekt zu 
identifizieren, (davon eines aus dem SWK Konzern), welche sich für das Geschäfts-
jahr 2022 durch zertifizierte Beratungen/Auditor*innen oder als Gruppenauditierung 
im Sinne der Gemeinwohlökonomie bilanzieren lassen und so zu einer Bewertung 
gelangen, die über eine rein ökonomische HGB-Bilanzierung hinausgeht und soziale 
und ökologische Kriterien in den Mittelpunkt des Wirtschaftens stellt. Die Dezernate 
VIII – Klima, Umwelt und Liegenschaften, II – Finanzen, Beteiligungsverwaltung und 
V – Soziales, Gesundheit und Wohnen treffen hier eine geeignete Auswahl. Ebenso 
stellen sie eine wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojekts sicher, die auch die 
teilnehmenden Unternehmen koordinieren soll. Diese sollte durch Fachinstitute an 
Hochschulen oder Universitäten erfolgen, die nachweislich Erfahrung mit nachhalti-
gem bzw. gemeinwohlorientiertem Berichtswesen haben. 
Um 2022 mit dem Piloten starten zu können, muss die Erarbeitung der Bilanzie-
rungskriterien spätestens mit Abschluss des vierten Quartals 2021 abgeschlossen 
sein.

- 2 - 
 
2. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH (KBW) soll in enger Abstimmung mit 
den oben genannten Dezernaten VIII und V und dem Dezernat IX - Stadtentwicklung, 
Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales, acht weitere Unternehmen außerhalb der 
städtischen Beteiligungen und möglichst aus unterschiedlichen Branchen der Kölner 
Privatwirtschaft identifizieren, welche sich an dem Pilotprojekt beteiligen und sich 
ebenfalls für das Geschäftsjahr 2022 im Sinne der Gemeinwohlökonomie bilanzieren 
lassen.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, über die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH 
(KBW) geeignete Formate (zum Beispiel eine Veranstaltungsreihe) zu entwickeln und 
durchzuführen, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, um sowohl die Gemein-
wohl-Bilanzierung selbst als auch die beiden städtischen Unternehmen und die Pilot-
gruppe bekannt zu machen.  
 
4. Für jene Veranstaltungsreihe zum Thema Gemeinwohlökonomie, die von der KBW 
durchgeführt wird, sollen sowohl Unternehmen des bestehenden Netzwerks als auch 
interessierte Start-ups sowie städtische Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen 
eingeladen werden, um sich mit den Konzepten und Instrumenten der Gemeinwohlbi-
lanzierung auseinanderzusetzen. 
 
Hier hat sich die KBW bereit erklärt, die Veranstaltungen aus dem Budget für 2021 zu 
organisieren.  
 
Für städtische Unternehmen (Eigenbetriebe sowie Beteiligungen), sowie die sich am 
Pilotprojekt beteiligten Unternehmen, die gewillt sind, den Prozess der Gemeinwohl-
bilanzierung bis Ende 2022 durchzuführen, werden für die wissenschaftliche Beglei-
tung, Beratungsleistungen und Unterstützung der Unternehmen über das Umweltde-
zernat  
 
  80.000 EUR zur Verfügung gestellt. 
 
5. Fördergelder von EU-, Bundes- oder Landesebene sind soweit möglich zu beantra-
gen.  
 
6. Über den Fortschritt des Projekts werden der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün, 
und der Sozial-, der Wirtschafts-, sowie der Finanzausschuss regelmäßig informiert. 
 
7. Zusätzlich soll durch die wissenschaftliche Begleitung eine Bilanz des Pilotprojektes 
gezogen werden, die auf Evaluationen vor, während und nach dem Projekt beruht. 
Ziel des Projektes ist sowohl eine zukünftige Verbesserung der Gemeinwohlbilanz 
der beteiligten Unternehmen als auch die Ausweitung der Gemeinwohlbilanzierung 
auf weitere Unternehmen bzw. Projekte. Entsprechende Vorschläge sind durch die 
wissenschaftliche Begleitung zu erbringen.  
 
8. Der Deckungsvorschlag: Die Deckung der Mittel erfolgt aus dem Budget des Dezer-
nates für Klima, Umwelt und Liegenschaften, im Rahmen der dort noch durchzufüh-
renden Budgetfeinplanung. Die Verwaltung prüft im Rahmen der Projektierung die 
Aufteilung der Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushaltsjahren 2021 und 2022.

- 3 - 
 
Begründung: 
 
Die Wirtschaft dient den Menschen – nicht umgekehrt. Unsere Wirtschaft in Köln soll allen 
Bürger*innen unserer Stadt zugute zu kommen und einen möglichst positiven Gesamtein-
fluss auf globale Zusammenhänge aufweisen. Bewertungen der wirtschaftlichen Leistungen 
unserer Unternehmen müssen daher am Wohle aller Menschen ausgerichtet werden und 
ethischen Kriterien genügen. Zu diesen zählt nicht nur eine klimagerechte Welt für die zu-
künftigen Generationen, sondern auch die Wahrung der Menschenrechte weltweit genauso 
wie Solidarität und Gerechtigkeit vor Ort. Weitere Kriterien sind Transparenz und Partizipati-
on. Angesichts der globalen Klimakrise und des weltweiten Artensterbens sind ökologische 
Nachhaltigkeit und ein achtsamer Umgang mit unserer Umwelt und unseren Ressourcen – 
die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen – so essenziell wie nie zuvor. Durch die Ge-
meinwohl-Bilanzierung werden klassische ökonomische Bewertungen und Finanzinstrumen-
te ergänzt. Die Gemeinwohl-Bilanzierung leistet somit auch einen Beitrag, um sogenannte 
„Externe Effekte“, also Kosten und Nutzen für die Gesellschaft, die in klassischen Messin-
strumenten der Ökonomie wie bspw. Bilanzen keinen Niederschlag finden, besser sichtbar 
zu machen. Hierdurch werden Erfolge bspw. beim Umweltschutz sichtbar. Andererseits wird 
aufgedeckt, wo es im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit und den ethischen Kriterien 
noch Nachholbedarfe gibt. 
 
Städte wie zum Beispiel Stuttgart haben bereits solche Pilotprojekte erfolgreich begleitet, hier 
wünschen wir uns eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Akteur*innen und Kommunen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller gez. Karina Syndicus 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsvorsitzende Die FRAKTION 
 
 
gez.  John Akude  gez. Nicolin Gabrysch

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1875/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
06.09.2021
Erstellt
03.09.2021 12:18