0245/2021
Prüfung Bereitstellung technischer Ausstattung für Audio- und Videokonferenzen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
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Antrag Audio+Videokonferenzen technische Loesungen
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Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Vorsitzende Frau Oberbürgermeisterin Reker Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Sitzung am 23.06.2020 Anfrage Prüfung Bereitstellung technischer Ausstattung für Audio- und Videokonferenzen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Die negativen Auswirkungen, die sich aus den Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ergeben, betreffen auch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Die strengen Auflagen für die Durchführung von Sitzungen führen unter anderem dazu: - begrenzte Teilnehmerzahl - große räumliche Abstände - verkürzte Dauer der öffentlichen Sitzung - stark eingeschränkte Möglichkeiten zur Diskussion und Abgabe von Wortbeiträgen in der Sitzung - Terminverschiebungen mit veränderten Sitzungsorten Darüber hinaus sind Menschen mit Behinderung generell zu den Risikogruppen gemäß den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts RKI zu zählen. Daher sehen sich Angehörige dieser Gruppe oft gezwungen, Öffentlichkeit zu meiden, um sich und andere vor Infektion mit dem Virus zu schützen. Je nach Behinderung benötigen sie Assistenzleistungen, die bei Einhaltung der Abstandsgebote nur unzureichend Unterstützung bieten. Menschen mit Sinneseinschränkungen sind oft nicht in der Lage, den gebotenen Abstand im öffentlichen Raum einzuhalten. Deshalb können Menschen mit Behinderung die Aufgaben ihres Mandats als Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und / oder als sachkundige Einwohner in einem Ausschuss nur unter für sie besonders schweren Bedingungen erfüllen oder können an Sitzungen nicht teilnehmen. Die Gremienarbeit ist aber ein unverzichtbarer Bestandteil der politischen Teilhabe. Die derzeitigen Vorkehrungen zur Bekämpfung des Corona-Virus schränken dieses Recht auf Teilhabe ein oder machen die Teilhabe unmöglich. Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Situation? 2. Welche Vorkehrungen beabsichtigt die Verwaltung zu ergreifen, um aktive Gremienarbeit auch für Menschen mit Behinderung in den Zeiten der Corona- bedingten Beschränkungen sicherzustellen? 3. Welche technischen Lösungen zur z.B. Teilnahme der Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an Audio- oder Videokonferenzen sind möglich? 4. Welche dieser technischen Lösungen beabsichtigt die Verwaltung kurzfristig zu realisieren? Ist eine generelle Nutzung dieser Systeme auch nach Wegfall der Corona-bedingten Beschränkungen geplant? Bei Ablehnung, was spricht dagegen? Wir halten es für erforderlich, moderne Lösungen einzurichten, um dauerhaft eine aktive und erfolgreiche Gremienarbeit zu gewährleisten. Die besonderen Belange der Menschen mit Behinderung in Gremien bedürfen einer besonderen Fürsorge und Unterstützung. Paul Intveen für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln, 12.06.2020
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 0245/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 25.03.2021 Digitalisierungsausschuss 19.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 Prüfung Bereitstellung technischer Ausstattung für Audio- und Videokonferenzen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Paul Intveen, Mitglied der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, hat für die Ver- treter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik auf der Sitzung am 23.6.2020 um die Beantwortung von vier Fragen gebeten. Die Verwaltung beantwortet diese Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Situation? Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass die Corona-Pandemie die Gremienarbeit auch in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erschwert. 2. Welche Vorkehrungen beabsichtigt die Verwaltung zu ergreifen, um aktiver Gremi- enarbeit auch für Menschen mit Behinderung in den Zeiten der Corona-bedingten Beschränkungen sicherzustellen? Nach eingehender Prüfung besteht für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als beratendes Gremium die rechtliche Möglichkeit, Sitzungen als Videokonferenz (mit öffentli- cher Beteiligung) durchzuführen. Präsenzsitzungen der Gremien werden unter Einhaltung der geltenden Corona Schutzver- ordnung durchgeführt. Dazu werden die Sitzungen soweit wie möglich in größere Räumlich- keiten verlegt, um das Einhalten der Mindestabstände zu gewährleisten. Der Lichthof des Spanischen Baus wurde zusätzlich als Sitzungsraum ausgestattet. Für die Präsenzsitzungen der Gremien werden mit dem Gesundheitsamt abgestimmte und den aktuellen Anforderungen der Corona-Schutzverordnung entsprechende Maßnahmen 2 zum Infektionsschutz getroffen. Hierzu zählen beispielsweise die Einhaltung von Mindestabständen bzw. bauliche Abtren- nungen zwischen den Plätzen, die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Gelegen- heiten zum Händewaschen beziehungsweise zur Handhygiene, die regelmäßige infektions- schutzgerechte Reinigung aller Kontaktflächen und ausreichende Durchlüftung. Während der Sitzung ist das durchgängige Tragen einer medizinischen Maske oder einer Maske des Standards FFP2 vorgeschrieben. Seit dem 6. Februar 2021 hat die Stadt Köln die Corona-Schutzregeln verschärft. Unter an- derem wird stadtweit empfohlen, einen Schnelltest im Vorfeld der Sitzung vorzunehmen, wenn mehr als fünf Personen an der Sitzung teilnehmen werden 3. Welche technischen Lösungen zur z.B. Teilnahme der Mitglieder der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik an Audio- oder Videokonferenzen sind möglich? Die Stadtverwaltung nutzt aktuell für Telefonkonferenzen das Telefonkonferenzsystem „My- Telco“ und für Videokonferenzen das Videokonferenztool „Circuit“. Geplant ist kurzfristig zu- sätzlich die Verwendung des Videokonferenzsystems "BigBlueButton". Beide Programme werden durch die Verwaltung sowohl bei der internen als auch der externen Kommunikation verwendet. Damit können auch Videokonferenzen mit Mitgliedern der Stadtarbeitsgemein- schaft zum Beispiel für die Vorbereitungstreffen der Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft durchgeführt werden. Auch die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik können als Videokonfe- renz durchgeführt werden. Eine Übertragung der Sitzungen per Livestream wäre ebenfalls technisch machbar (siehe auch Beantwortung zu Frage 4.). Um Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik oder der Ausschüsse des Rates in hybrider Form durchzuführen, müsste der jeweilige Sitzungsraum mit entsprechen- der Technik ausgestattet werden: mobile Kamera mit Stativ Bildschirm(e) WLAN-Zugang oder die Anschlussmöglichkeit über ein LAN-Kabel Zudem müsste die personelle Betreuung der Technik sichergestellt werden. 4. Welche dieser technischen Lösungen beabsichtigt die Verwaltung kurzfristig zu realisieren? Ist eine generelle Nutzung dieser Systeme auch nach Wegfall der Corona-bedingten Beschränkungen geplant? Bei Ablehnung, was spricht dagegen? Sitzungen von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen sind in NRW derzeit in digitaler oder hybrider Form nicht zulässig. Hier ist die Stadt Köln an den vom Land festgelegten rechtlichen Rahmen gebunden. Die Oberbürgermeisterin hat angesichts der aktuellen Einschränkungen und der Infektionsla- ge die Landesregierung gebeten, die Sitzungen kommunaler Gremien im Rahmen von Vide- okonferenzen zuzulassen. Herr Ministerpräsident Laschet hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten, 3 weitere digitale Beteiligungsmöglichkeiten zu prüfen. Für andere Gremien besteht ggf. die Möglichkeit, die Sitzung als Videokonferenz auch mit öffentlicher Beteiligung durchzuführen (s. unter 3.). Mit Beschluss vom 4. Februar 2021 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Prü- fung des Aufwandes und der Kosten für eine Liveübertragung der Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen beauftragt. In dem damit verbundenen Konzept soll dargestellt wer- den, ob das Streamen über die gesamte Sitzungsdauer sinnvoll oder ob es ausreichend ist, nur bei zu erwartendem hohen öffentlichen Interesse einzelner Punkte oder Sitzungen zu streamen. Eine Kostenschätzung soll zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt werden. Einzelne technische Systeme wie Video- und/oder Telefonkonferenzen können sicher auch über die Pandemie hinaus gut genutzt werden. Inwieweit weitere technische Systeme später zur Verfügung stehen und genutzt werden können, kann aufgrund der bisherigen Sachlage noch nicht eingeschätzt werden. Anlage: Anfrage, Prüfung Bereitstellung technischer Ausstattung für Audio- und Videokonfe- renzen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0245/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.04.2021
- Erstellt
- 22.01.2021 12:52