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0245/2021

Prüfung Bereitstellung technischer Ausstattung für Audio- und Videokonferenzen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.04.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 23.04.2021, TOP 3.6

Antrag Audio+Videokonferenzen technische Loesungen

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Antrag Audio+Videokonferenzen technische Loesungen

3155 Zeichen

Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik  
 
Vorsitzende 
Frau Oberbürgermeisterin Reker  
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Sitzung am 23.06.2020 
 
Anfrage 
Prüfung Bereitstellung technischer Ausstattung für Audio- und Videokonferenzen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
 
Die negativen Auswirkungen, die sich aus den Maßnahmen zur Bekämpfung des 
Corona-Virus ergeben, betreffen auch die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik. Die strengen Auflagen für  die Durchführung von Sitzungen 
führen unter anderem dazu: 
- begrenzte Teilnehmerzahl 
- große räumliche Abstände 
- verkürzte Dauer der öffentlichen Sitzung 
- stark eingeschränkte Möglichkeiten zur Diskussion und Abgabe von Wortbeiträgen 
in der Sitzung 
- Terminverschiebungen mit veränderten Sitzungsorten 
 
Darüber hinaus sind Menschen mit Behinderung generell zu den Risikogruppen 
gemäß den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts RKI zu zählen. Daher sehen 
sich Angehörige dieser Gruppe oft gezwungen, Öffentlichkeit zu meiden, um sich und 
andere vor Infektion mit dem Virus zu schützen. 
Je nach Behinderung benötigen sie Assistenzleistungen, die bei Einhaltung der 
Abstandsgebote nur unzureichend Unterstützung bieten. Menschen mit 
Sinneseinschränkungen sind oft nicht in der Lage, den gebotenen Abstand im 
öffentlichen Raum einzuhalten. 
Deshalb können Menschen mit Behinderung die Aufgaben ihres Mandats als 
Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und / oder als 
sachkundige Einwohner in einem Ausschuss nur unter für sie besonders schweren 
Bedingungen erfüllen oder können an Sitzungen nicht teilnehmen.

Die Gremienarbeit ist aber ein unverzichtbarer Bestandteil der politischen Teilhabe. 
Die derzeitigen Vorkehrungen zur Bekämpfung des Corona-Virus schränken dieses 
Recht auf Teilhabe ein oder machen die Teilhabe unmöglich. 
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung: 
 
1. Wie bewertet die Verwaltung die Situation? 
2. Welche Vorkehrungen beabsichtigt die Verwaltung zu ergreifen, um aktive 
Gremienarbeit auch für Menschen mit Behinderung in den Zeiten der Corona-
bedingten Beschränkungen sicherzustellen? 
3. Welche technischen Lösungen zur z.B. Teilnahme der Mitglieder der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an Audio- oder Videokonferenzen 
sind möglich? 
4. Welche dieser technischen Lösungen beabsichtigt die Verwaltung kurzfristig zu 
realisieren? Ist eine generelle Nutzung dieser Systeme auch nach Wegfall der 
Corona-bedingten Beschränkungen geplant? Bei Ablehnung, was spricht 
dagegen? 
 
Wir halten es für erforderlich, moderne Lösungen einzurichten, um dauerhaft eine 
aktive und erfolgreiche Gremienarbeit zu gewährleisten. Die besonderen Belange der 
Menschen mit Behinderung in Gremien bedürfen einer besonderen Fürsorge und 
Unterstützung. 
 
Paul Intveen  
für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
 
Köln, 12.06.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6071 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0245/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 25.03.2021 
Digitalisierungsausschuss 19.04.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 
 
Prüfung Bereitstellung technischer Ausstattung für Audio- und Videokonferenzen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
Herr Paul Intveen, Mitglied der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, hat für die Ver-
treter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behindertenpolitik auf der Sitzung am 23.6.2020 um die Beantwortung von vier 
Fragen gebeten. 
Die Verwaltung beantwortet diese Fragen wie folgt: 
 
1. Wie bewertet die Verwaltung die Situation? 
Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass die Corona-Pandemie die Gremienarbeit auch in 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erschwert.   
 
2. Welche Vorkehrungen beabsichtigt die Verwaltung zu ergreifen, um aktiver Gremi-
enarbeit auch für Menschen mit Behinderung in den Zeiten der Corona-bedingten 
Beschränkungen sicherzustellen? 
Nach eingehender Prüfung besteht für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als 
beratendes Gremium die rechtliche Möglichkeit, Sitzungen als Videokonferenz (mit öffentli-
cher Beteiligung) durchzuführen.  
Präsenzsitzungen der Gremien werden unter Einhaltung der geltenden Corona Schutzver-
ordnung durchgeführt. Dazu werden die Sitzungen soweit wie möglich  in größere Räumlich-
keiten verlegt, um das Einhalten der Mindestabstände zu gewährleisten. Der Lichthof des 
Spanischen Baus wurde zusätzlich als Sitzungsraum ausgestattet.  
Für die Präsenzsitzungen der Gremien werden mit dem Gesundheitsamt abgestimmte und 
den aktuellen Anforderungen der Corona-Schutzverordnung entsprechende Maßnahmen

2 
 
zum Infektionsschutz getroffen. 
Hierzu zählen beispielsweise die Einhaltung von Mindestabständen bzw. bauliche Abtren-
nungen zwischen den Plätzen, die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Gelegen-
heiten zum Händewaschen beziehungsweise zur Handhygiene, die regelmäßige infektions-
schutzgerechte Reinigung aller Kontaktflächen und ausreichende Durchlüftung. 
Während der Sitzung ist das durchgängige Tragen einer medizinischen Maske oder einer 
Maske des Standards FFP2 vorgeschrieben.  
Seit dem 6. Februar 2021 hat die Stadt Köln die Corona-Schutzregeln verschärft. Unter an-
derem wird stadtweit empfohlen, einen Schnelltest im Vorfeld der Sitzung vorzunehmen, 
wenn mehr als fünf Personen an der Sitzung teilnehmen werden 
 
3. Welche technischen Lösungen zur z.B. Teilnahme der Mitglieder der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behindertenpolitik an Audio- oder Videokonferenzen sind möglich? 
Die Stadtverwaltung nutzt aktuell für Telefonkonferenzen das Telefonkonferenzsystem „My-
Telco“ und für Videokonferenzen das Videokonferenztool „Circuit“. Geplant ist kurzfristig zu-
sätzlich die Verwendung des Videokonferenzsystems "BigBlueButton". Beide Programme 
werden durch die Verwaltung sowohl bei der internen als auch der externen Kommunikation 
verwendet. Damit können auch Videokonferenzen mit Mitgliedern der Stadtarbeitsgemein-
schaft zum Beispiel für die Vorbereitungstreffen der Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft 
durchgeführt werden.  
Auch die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik können als Videokonfe-
renz durchgeführt werden. Eine Übertragung der Sitzungen per Livestream wäre ebenfalls 
technisch machbar (siehe auch Beantwortung zu Frage 4.). 
Um Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik oder der Ausschüsse des 
Rates in hybrider Form durchzuführen, müsste der jeweilige Sitzungsraum mit entsprechen-
der Technik ausgestattet werden: 
 mobile Kamera mit Stativ 
 Bildschirm(e) 
 WLAN-Zugang oder die Anschlussmöglichkeit über ein LAN-Kabel 
Zudem müsste die personelle Betreuung der Technik sichergestellt werden. 
 
4. Welche dieser technischen Lösungen beabsichtigt die Verwaltung kurzfristig zu 
realisieren? Ist eine generelle Nutzung dieser Systeme auch nach Wegfall der 
Corona-bedingten Beschränkungen geplant? Bei Ablehnung, was spricht dagegen? 
Sitzungen von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen sind in NRW derzeit in digitaler 
oder hybrider Form nicht zulässig. Hier ist die Stadt Köln an den vom Land festgelegten 
rechtlichen Rahmen gebunden.  
Die Oberbürgermeisterin hat angesichts der aktuellen Einschränkungen und der Infektionsla-
ge die Landesregierung gebeten, die Sitzungen kommunaler Gremien im Rahmen von Vide-
okonferenzen zuzulassen. Herr Ministerpräsident Laschet hat das zuständige Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten,

3 
 
weitere digitale Beteiligungsmöglichkeiten zu prüfen.  
Für andere Gremien besteht ggf. die Möglichkeit, die Sitzung als Videokonferenz auch mit 
öffentlicher Beteiligung durchzuführen (s. unter 3.).   
 
Mit Beschluss vom 4. Februar 2021 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Prü-
fung des Aufwandes und der Kosten für eine Liveübertragung der Sitzungen der Ausschüsse 
und Bezirksvertretungen beauftragt. In dem damit verbundenen Konzept soll dargestellt wer-
den, ob das Streamen über die gesamte Sitzungsdauer sinnvoll oder ob es ausreichend ist, 
nur bei zu erwartendem hohen öffentlichen Interesse einzelner Punkte oder Sitzungen zu 
streamen. Eine Kostenschätzung soll zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt werden.  
Einzelne technische Systeme wie Video- und/oder Telefonkonferenzen können sicher auch 
über die Pandemie hinaus gut genutzt werden. Inwieweit weitere technische Systeme später 
zur Verfügung stehen und genutzt werden können, kann aufgrund der bisherigen Sachlage 
noch nicht eingeschätzt werden.  
 
 
Anlage: Anfrage, Prüfung Bereitstellung technischer Ausstattung für Audio- und Videokonfe-
renzen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Beratungsverlauf (4)

25.03.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 8.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0245/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.04.2021
Erstellt
22.01.2021 12:52