AN/0283/2024
Querungshilfen auf der Friedrich-Schmidt-Straße
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Sachstandsbericht BV
2112 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02-3/0
Vorlagen-Nummer
AN/0283/2024
Stand: 12.04.2024
Sachstandsbericht
Querungshilfen auf der Friedrich-Schmidt-Straße
Antrag der CDU-Fraktion
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung stellt Folgendes fest:
Nach Überprüfung der Örtlichkeit durch den Fachbereich Markierung des Amtes für Verkehrs-
management konnte kein akuter Handlungsbedarf für die Fahrbahnmarkierung festgestellt
werden.
Da die ursprüngliche Markierung im Rahmen der Einrichtung der Tempo 30 Zone entfernt
wurde, entfällt ein Auffrischen von Markierung.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht betont die Straßenverkehrsbehörde Folgendes:
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeiten Querungsinseln in Kombination mit oder ohne Fuß-
gängerüberweg („Zebrastreifen“) als Mittelinsel auszubilden. An Querungsinseln ohne Fuß-
gängerüberweg wird den zu Fuß Gehenden kein Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr
eingeräumt. Sie erleichtern dennoch das Queren insbesondere von Straßen mit breiteren
Fahrbahnquerschnitten, da die Konfliktbereiche auf ein Minimum reduziert werden und tragen
somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die Wahl der entsprechenden Querungsan-
lage ist immer eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Ge-
gebenheiten. Die Ausgestaltung der Querungsanlage hängt u.a. von der Verkehrsstärke, den
zugelassenen Verkehrsarten und den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf der zu über-
querenden Fahrbahn ab. Auf der Friedrich-Schmidt-Straße kommen beide Ausbauarten zum
Einsatz. Allein die Querungsanlagen vor Hausnummer 62a und Hausnummer 54 sind zusätz-
lich als Fußgängerüberwege kenntlich gemacht. In diesen Bereichen sind die verkehrsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges gegeben.
Zur besseren Verdeutlichung der Verkehrssituation wird im Rahmen des Geschäftes der lau-
fenden Verwaltung die weiße Farbe an den Borden der Inselköpfe erneuert. Dieses erfolgt
nach Qualifizierung auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und gemäß entsprechender Priori-
sierung.
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Antrag der CDU-Fraktion
1797 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal Bezirksrathaus Aachener Straße 220 • 50931 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, den 21. Februar 2024 Aus Verkehrssicherheitsgründen anzubringende (bzw. zu erneuernde) Markierungen vor den 5 Querungshilfen auf der Friedrich-Schmidt-Straße in Köln Braunsfeld. Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirks-vertretung am 11. März 2023: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Friedrich-Schmidt-Straße in Köln Braunsfeld die nicht mehr sichtbaren Markierungen, die auf die Querungshilfen hinweisen, anzubringen. Es empfiehlt sich auch, die Inseln selbst an deren Grenzsteinen mit weißer Farbe sichtbar zu machen. Begründung: Selbst bei Einhaltung von Tempo 30 und einem Richtungsschild auf der Insel, das aber meist verschmutzt ist, wird häufig in der Dunkelheit die Größendimension der Inseln zu spät oder nicht erkannt. Darüberfahrende Autos oder Fahrräder kommen günstigstenfalls mit dem Schrecken und falschem Lenkmanöver davon. Oftmals führt es aber zu Beschädigungen am Auto oder dem Schild und zu Verletzungen bei Radfahrern. Nachdem mehrfach Handlungsbedarf angemeldet wurde -leider ohne Erfolg- sollte jetzt der Verkehrssicherheit wegen zügig umgesetzt werden. gez. Svenja Führer gez. Marliese Berthmann Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0283/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 26.02.2024
- Erstellt
- 26.02.2024 08:01