Mandari Insight

AN/1525/2023

Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Straßenreinigungsverzeichnis"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 28.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 31.08.2023

Änderungsantrag CDU und Grüne - Straßenreinigungsverzeichnis

· application/pdf

Ansehen

Änderungsantrag CDU und Grüne - Straßenreinigungsverzeichnis

1981 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Bezirksbürgermeisterin    
Sabine Stiller       
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den  22.08.2023 
 
 
Änderungsantrag  zu Top 6.2. der Sitzung der BV Porz am 31.08.2023  
hier:    "Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssat- 
zung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung.“ 
 
 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen   
 
Beschlussentwurf : 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt,  
  
dem Änderungsvorschlag der Verwaltung über die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses 
mit Änderungen zuzustimmen. 
Kombinierte Fuß- und Radwege sind in städtischer (resp. stadtnaher) Verantwortung reinigen zu las- 
sen und entsprechend als „Fahrbahnen“ zu betrachten.  
Die Erfahrung zeigt, dass diese Wege selten bis gar nicht gereinigt werden, wenn sie in privater Ver- 
antwortung gereinigt werden müssen.  
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln, der Rat der Stadt Köln sowie die Ver- 
waltung der Stadt Köln werden gebeten, dies in die Strassenreinigungssatzung aufzunehmen. 
  
Begründung:  
Wenn die Reinigung von Fuß- und Radwegen durch Private unterbleibt ist es bei einem, durch feh- 
lende Reinigung mit verursachtem Unfall, immer eine schwierige sowie langwierige - bis unmögliche -  
Führung der Beweislage für die Verunfallten gegenüber ihren Versicherungen sowie Kontrahenten. 
Dies führt unter Umständen zu existenzgefährdenden Schulden (z.B. eigenfinanzierte Krankenhaus- 
kosten oder dauerhafte Renten, etc. ) 
Bei der Stadt ist durch die Beauftragung der Reinigung an die AWB immer eine rechtssichere Situa- 
tion gegeben. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Dieter Redlin     Stefan Götz  
Fraktionsvorsitzender B80/Grüne      Fraktionsvorsi tzender CDU

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1525/2023
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
28.08.2023
Erstellt
28.08.2023 09:38