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A-N/0012/2018

Verkehrssicherheit in Sprakel erhöhen

Antrag an die BV Nord 01.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 09.10.2018, TOP 6.3

A-N-0012-2018-Verkehrssicherheit in Sprakel erhöhen

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Ansehen

A-N-0012-2018-Stellungnahme-32

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Ansehen

A-N-0012-2018-Verkehrssicherheit in Sprakel erhöhen

1696 Zeichen

A-N-0012-2018 
 
 
Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
Münster, 29.09.2018 
A n t r a g : 
 
 
 
Verkehrssicherheit in Sprakel erhöhen 
 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird gebeten, in Sprakel an 2 Standorten zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit je einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Es handelt sich um folgende 
Standorte: 
 
 Einmündung Haselstiege/Sprakeler Str. 
 Scharf abknickende Kurve Nienberger Str. im Bereich des Endes der Sprakeler Straße 
 
   
 Begründung: 
 
Beide Standorte sind sehr unübersichtlich und aus den jeweiligen Richtungen für alle 
Verkehrsteilnehmer nicht einsehbar. Daher ist es sinnvoll, mittels der Aufstellung von jeweils 
einem Verkehrsspiegel die Sicherheit deutlich zu erhöhen. 
In Münster wurden in letzter Zeit vermehrt Spiegel an ähnlich unübersichtlichen Stellen 
aufgestellt. 
 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
 
 
 Bloch   Bölling  Rösmann  und Fraktion

A-N-0012-2018-Stellungnahme-32

3671 Zeichen

32 2 7100/ BV-Nord ; u 24.01.2019
Herr Pivl nl: ö 32 92

An die
Bezirksvertretung
Münster-Nord

über .

Herrn Stadtrat Heuer

über
33.25
Frau Remmers

:Verkehrssicherheit in Sprakel erhöhen
Antrag Nr. A-N/0012/2018 der CDU-Fraktion in der Besirkavsrtretung. Münster-Nord
vom 29. 09.2018 =

Mit dem vorgelegten Antrag wird die Verwaltung gebeten, an der Einmündung Haselstie-
ge/Sprakeler Straße und der Nienberger Straße im Bereich des Endes der Sprakeler Straße
jeweils einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Die Praxis hat gezeigt, dass bei der Verwendung von Verkehrsspiegeln verschiedene Nach-
teile auftreten. In der Fachwelt ist die Wirksamkeit von Verkehrsspiegeln daher umstritten.

Verkehrsspiegel sind keine Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrsordnung, son-
dern bilden lediglich einen Behelf zur Unterstützung des Verkehrsteilnehmers an unüber-
sichtlichen Stellen. Durch Verkehrsspiegel wird ausschließlich ein kleiner Teil der Verkehrssi-
tuation dargestellt. Unterschiedliche Witterungsverhältnisse wie Regen, Schneefall, Frost
oder Nebel beeinflussen die Wirkung eines Verkehrsspiegels zudem weiter negativ und be-
einträchtigen die Sicht erheblich. Auch können tatsächlich gefahrene Geschwindigkeiten
herannahender Verkehrsteilnehmer nur unzureichend eingeschätzt werden (Gefahr von
Falschinterpretation der Verkehrssituation). So suggerieren Verkehrsspiegel dem Verkehrs-
teilnehmer eine Scheinsicherheit. Das Vorhandensein eines Verkehrsspiegels entbindet den
Verkehrsteilnehmer auch nicht von seiner Umschaupflicht.

Gemäß eines Beschlusses der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (ein Gremium aus Vertre-

tern der Fachämter der Verwaltung, der Polizei und den Stadtwerken als Vertreter des öffent-

lichen Personennahverkehrs) wird empfohlen, im Stadtgebiet Münster keine neuen Ver-
. kehrsspiegel im öffentlichen Verkehrsraum aufzustellen.

Die Einmündung Haselstiege/Sprakeler Straße ist ordnungsgemäß mit dem Verkehrszeichen
205 StVO (Vorfahrt gewähren) beschildert und damit der Sprakeler. Straße untergeordnet.
Der Bereich liegt innerhalb geschlossener Ortschaften. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit
beträgt 50 km/h. Es besteht keine signifikante Verkehrsunfalllage.

Die Nienberger Straße im Bereich des Endes der Sprakeler Straße verläuft in rechtwinkliger
Streckenführung in den Ort Sprakel hinein. Die beiden Fahrspuren sind mit einer durchgezo-
genen Mittellinie (Fahrstreifenbegrenzung) voneinander getrennt und am Fahrbahnrand je-
weils mit einer Fahrbahnbegrenzung deutlich markiert. Auch hier besteht keine signifikante
Unfalllage. -

Mit Blick auf das Stadtgebiet weisen beide Standorte keine Besonderheiten auf und sind in-
sofern vergleichbar mit anderen Verkehrssituationen innerhalb des Stadtgebietes.

Verkehrsspiegel wurden in den vergangenen Jahren an verschiedenen Lichtsignalanlagen
zur Vermeidung des toten Winkels angebracht. Diese sind so ausgerichtet, dass sie nur von
LKW-Fahrern und nicht von PKW- oder Radfahrern genutzt werden können. Bei LKW-
Fahrern handelt es sich um Berufskraftfahrer, die sehr geübt in der Nutzung von Spiegeln
sind. Die oben beschriebenen Nachteile kommen bei den LKW-Fahrern deshalb kaum vor.
Hierzu wird auch auf die Vorlage V/350/2015 vom 05.05.2015 verwiesen.

Aus den vorgenannten Gründen kann dem Vorschlag nach Aufstellung der Verkehrsspiegel
nicht entsprochen werden.

Das Ordnungsamt wird den Antrag an das Tiefbauamt weiterleiten mit dem Hinweis, an bei-

den Stellen einen Grünrückschnitt vorzunehmen. Mit dieser Maßnahme wird auch im Sinne
des Antrags eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation erreicht.

ÄNRN

Schulze-Wegher

Beratungsverlauf (1)

09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mauritzstraße 4
  • Nienberger Straße
  • Guerickeweg 25
  • Sprakeler Straße
  • Haselstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-N/0012/2018
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
01.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37