A-N/0012/2018
Verkehrssicherheit in Sprakel erhöhen
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A-N-0012-2018-Verkehrssicherheit in Sprakel erhöhen
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A-N-0012-2018 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 29.09.2018 A n t r a g : Verkehrssicherheit in Sprakel erhöhen Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten, in Sprakel an 2 Standorten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit je einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Es handelt sich um folgende Standorte: Einmündung Haselstiege/Sprakeler Str. Scharf abknickende Kurve Nienberger Str. im Bereich des Endes der Sprakeler Straße Begründung: Beide Standorte sind sehr unübersichtlich und aus den jeweiligen Richtungen für alle Verkehrsteilnehmer nicht einsehbar. Daher ist es sinnvoll, mittels der Aufstellung von jeweils einem Verkehrsspiegel die Sicherheit deutlich zu erhöhen. In Münster wurden in letzter Zeit vermehrt Spiegel an ähnlich unübersichtlichen Stellen aufgestellt. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Bölling Rösmann und Fraktion
A-N-0012-2018-Stellungnahme-32
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32 2 7100/ BV-Nord ; u 24.01.2019 Herr Pivl nl: ö 32 92 An die Bezirksvertretung Münster-Nord über . Herrn Stadtrat Heuer über 33.25 Frau Remmers :Verkehrssicherheit in Sprakel erhöhen Antrag Nr. A-N/0012/2018 der CDU-Fraktion in der Besirkavsrtretung. Münster-Nord vom 29. 09.2018 = Mit dem vorgelegten Antrag wird die Verwaltung gebeten, an der Einmündung Haselstie- ge/Sprakeler Straße und der Nienberger Straße im Bereich des Endes der Sprakeler Straße jeweils einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: Die Praxis hat gezeigt, dass bei der Verwendung von Verkehrsspiegeln verschiedene Nach- teile auftreten. In der Fachwelt ist die Wirksamkeit von Verkehrsspiegeln daher umstritten. Verkehrsspiegel sind keine Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrsordnung, son- dern bilden lediglich einen Behelf zur Unterstützung des Verkehrsteilnehmers an unüber- sichtlichen Stellen. Durch Verkehrsspiegel wird ausschließlich ein kleiner Teil der Verkehrssi- tuation dargestellt. Unterschiedliche Witterungsverhältnisse wie Regen, Schneefall, Frost oder Nebel beeinflussen die Wirkung eines Verkehrsspiegels zudem weiter negativ und be- einträchtigen die Sicht erheblich. Auch können tatsächlich gefahrene Geschwindigkeiten herannahender Verkehrsteilnehmer nur unzureichend eingeschätzt werden (Gefahr von Falschinterpretation der Verkehrssituation). So suggerieren Verkehrsspiegel dem Verkehrs- teilnehmer eine Scheinsicherheit. Das Vorhandensein eines Verkehrsspiegels entbindet den Verkehrsteilnehmer auch nicht von seiner Umschaupflicht. Gemäß eines Beschlusses der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (ein Gremium aus Vertre- tern der Fachämter der Verwaltung, der Polizei und den Stadtwerken als Vertreter des öffent- lichen Personennahverkehrs) wird empfohlen, im Stadtgebiet Münster keine neuen Ver- . kehrsspiegel im öffentlichen Verkehrsraum aufzustellen. Die Einmündung Haselstiege/Sprakeler Straße ist ordnungsgemäß mit dem Verkehrszeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren) beschildert und damit der Sprakeler. Straße untergeordnet. Der Bereich liegt innerhalb geschlossener Ortschaften. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Es besteht keine signifikante Verkehrsunfalllage. Die Nienberger Straße im Bereich des Endes der Sprakeler Straße verläuft in rechtwinkliger Streckenführung in den Ort Sprakel hinein. Die beiden Fahrspuren sind mit einer durchgezo- genen Mittellinie (Fahrstreifenbegrenzung) voneinander getrennt und am Fahrbahnrand je- weils mit einer Fahrbahnbegrenzung deutlich markiert. Auch hier besteht keine signifikante Unfalllage. - Mit Blick auf das Stadtgebiet weisen beide Standorte keine Besonderheiten auf und sind in- sofern vergleichbar mit anderen Verkehrssituationen innerhalb des Stadtgebietes. Verkehrsspiegel wurden in den vergangenen Jahren an verschiedenen Lichtsignalanlagen zur Vermeidung des toten Winkels angebracht. Diese sind so ausgerichtet, dass sie nur von LKW-Fahrern und nicht von PKW- oder Radfahrern genutzt werden können. Bei LKW- Fahrern handelt es sich um Berufskraftfahrer, die sehr geübt in der Nutzung von Spiegeln sind. Die oben beschriebenen Nachteile kommen bei den LKW-Fahrern deshalb kaum vor. Hierzu wird auch auf die Vorlage V/350/2015 vom 05.05.2015 verwiesen. Aus den vorgenannten Gründen kann dem Vorschlag nach Aufstellung der Verkehrsspiegel nicht entsprochen werden. Das Ordnungsamt wird den Antrag an das Tiefbauamt weiterleiten mit dem Hinweis, an bei- den Stellen einen Grünrückschnitt vorzunehmen. Mit dieser Maßnahme wird auch im Sinne des Antrags eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation erreicht. ÄNRN Schulze-Wegher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße 4
- Nienberger Straße
- Guerickeweg 25
- Sprakeler Straße
- Haselstiege
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0012/2018
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 01.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37