0817/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 betreffend "PV auf denkmalgeschützten Gebäuden
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 17.03.2025 0817/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.03.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grüngen und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 betreffend "PV auf denkmalgeschützten Gebäuden Im November 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW zwei Urteile ge- fällt bezüglich des Themas Photovoltaik und Denkmalschutz. Das OVG teilte mit „dass bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes überwiegt“. Fragen von Lino Hammer (GRÜNE Fraktionsgeschäftsführer) und Lucas Sick- möller (Volt-Fraktionsgeschäftsführer): 1. Welche Auswirkungen haben die jüngsten Urteile des OVG NRW auf die ener- getische Ertüchtigung denkmalgeschützter Gebäude der Stadt Köln? 2. Wann wird das Merkblatt bezüglich energetischer Ertüchtigung des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege überarbeitet und aktualisiert? Aktuell heißt es darin beispielsweise, dass PV-Anlagen aus denkmalpflegerischer Sicht nur „bedingt erlaubnisfähig“ seien (S. 7). Antwort der Verwaltung: 1. Bereits vor dem Urteil des OVG Münster sind zahlreiche PV-Anlagen auf denk- malgeschützten Gebäuden erlaubt worden. Diese geübte Praxis, die durch das vom Stadtvorstand beschlossene Merkblatt möglich wurde, wird fortgesetzt. Al- lerdings hält das Ministerium derzeit noch an der ausführlichen Dokumentation des Abwägungsprozesses fest, weshalb nach wie vor ein Abstimmungsverfah- ren durchgeführt werden muss. 2. Eine Aktualisierung des Merkblattes wird vorgenommen. Allerdings warten die Denkmalbehörden derzeit noch auf die schriftliche Fassung der Urteile. Noch wichtiger ist die angekündigte Überarbeitung des Ministerialerlasses. Erst wenn 2 dieser neue Erlass vorliegt und eindeutige Rahmenbedingungen vorgegeben sind, kann das Merkblatt aktualisiert werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0817/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 17.03.2025 11:32