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0817/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 betreffend "PV auf denkmalgeschützten Gebäuden

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.03.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 24.03.2025, TOP 2.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2204 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer 17.03.2025 
 0817/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.03.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grüngen und der 
Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün vom 
30.01.2025 betreffend "PV auf denkmalgeschützten Gebäuden 
 
Im November 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW zwei Urteile ge-
fällt bezüglich des Themas Photovoltaik und Denkmalschutz. Das OVG teilte mit „dass 
bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig 
das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des 
Denkmalschutzes überwiegt“. 
 
Fragen von Lino Hammer (GRÜNE Fraktionsgeschäftsführer) und Lucas Sick-
möller (Volt-Fraktionsgeschäftsführer): 
 
1. Welche Auswirkungen haben die jüngsten Urteile des OVG NRW auf die ener-
getische Ertüchtigung denkmalgeschützter Gebäude der Stadt Köln? 
 
2. Wann wird das Merkblatt bezüglich energetischer Ertüchtigung des Amtes für 
Denkmalschutz und Denkmalpflege überarbeitet und aktualisiert? Aktuell heißt 
es darin beispielsweise, dass PV-Anlagen aus denkmalpflegerischer Sicht nur 
„bedingt erlaubnisfähig“ seien (S. 7). 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Bereits vor dem Urteil des OVG Münster sind zahlreiche PV-Anlagen auf denk-
malgeschützten Gebäuden erlaubt worden. Diese geübte Praxis, die durch das 
vom Stadtvorstand beschlossene Merkblatt möglich wurde, wird fortgesetzt. Al-
lerdings hält das Ministerium derzeit noch an der ausführlichen Dokumentation 
des Abwägungsprozesses fest, weshalb nach wie vor ein Abstimmungsverfah-
ren durchgeführt werden muss. 
 
2. Eine Aktualisierung des Merkblattes wird vorgenommen. Allerdings warten die 
Denkmalbehörden derzeit noch auf die schriftliche Fassung der Urteile. Noch 
wichtiger ist die angekündigte Überarbeitung des Ministerialerlasses. Erst wenn

2 
 
dieser neue Erlass vorliegt und eindeutige Rahmenbedingungen vorgegeben 
sind, kann das Merkblatt aktualisiert werden. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

20.03.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0817/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.03.2025
Erstellt
17.03.2025 11:32