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V/0106/2026

Von-Esmarch-Straße/Busso-Peus-Straße/Roxeler Straße

Vorlagen 05.02.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.05.2026, TOP 22

Anlage 1 Stellungnahme der Polizei

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme des Ordnungsamts

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Ansehen

Anlage 1 Stellungnahme der Polizei

2469 Zeichen

Polizeipräsidium 
 Münster 
  
 
 
 
Polizeipräsidium Münster, Postfach, 48100 Münster 
 
  06  . Februar 2026 
Seite 1 von 1 
 
Aktenzeichen:  
22.61.05.04  
bei Antwort bitte angeben 
 
 
Neumann, PHK 
Telefon 0251-275-1533 
Telefax 0251-275- 
frank.neumann 
@polizei.nrw.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dienstgebäude: 
Hammer Str. 234 
48153 Münster 
 
Telefon 0251-275-0 
Telefax 0251-275-2196 
poststelle.muenster 
@polizei.nrw.de 
www.polizei.nrw.de/ muenster 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Buslinien: 1, 5 u. 9 
Haltestelle: Königsweg 
 
Zahlungen an 
Landeshauptkasse Düsseldorf 
Kto-Nr.: 4004719 
BLZ: 300 500 00 Helaba  
IBAN: 
DE27 300500000004004719 
BIC: WELADEDD 
 
Stadt Münster 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
 
Stellungnahme der Polizei Münster 
Unfallhäufungsstelle Kreisverkehr von-Esmarch-Straße in Münster 
Bestätigung des Beschlusses der Unfallkommission  
 
 
Der Kreisverkehrsplatz von-Esmarch-Straße / Busso-P eus-Straße / 
Roxeler Straße war in der Vergangenheit gem. des Er lasses zu den 
Aufgaben der Unfallkommission als Unfallhäufungsste lle zu 
klassifizieren.   
  
Nach mehreren Beratungen in der Unfallkommission wurde in der Sitzung 
vom 18.05.2022 einvernehmlich durch die ständigen M itglieder 
beschlossen, den Kreisverkehrsplatz zu einer signal isierten Kreuzung 
umzubauen, da durch die zuvor beschlossenen Sofortm aßnahmen 
(Rüttelstreifen, Sperrflächen und Haifischzähne) die Häufungsstelle nicht 
beseitigt werden konnte.  
  
Aus polizeilicher Sicht, mit Blickrichtung auf die Verkehrssicherheit und 
Unfallprävention, hält die Polizei Münster als Mitg lied der 
Unfallkommission weiterhin an dem einvernehmlich ge troffenen 
Beschluss der Kommission fest, den Kreisverkehrspla tz zu einer 
signalisierten Kreuzung umzubauen, um hierdurch die  vorhandene 
Unfalllage zu senken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 
  
Diese Bewertung erfolgt insbesondere auch unter Bet rachtung des am 
13.01.2026 vorgestellten Gutachtens zu den verschie denen Varianten 
zum Umbau des Kreisverkehrsplatzes und den daraus r esultierenden 
Bewertungen des Sachverständigen zum prognostiziert en 
Unfallgeschehen ohne Signalisierung. 
  
Zudem weise ich darauf hin, dass sich erst am verga ngenen Mittwoch, 
04.02.2026, erneut ein Verkehrsunfall an dem KVP ereignet hat, bei dem 
ein Radfahrer leichtverletzt wurde. Diese Unfalldat en werden dem 
Vorsitzenden der Unfallkommission kurzfristig zur Verfügung gestellt. 
 
 
Im Auftrag 
 
 
Neumann, PHK

Beschlussvorlage

11667 Zeichen

V/0106/2026 
V/0106/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Unfallhäufungsstelle Kreisverkehr Von-Esmarch-Straße/Busso-Peus-Straße/Roxeler Straße 
- Grundsatzbeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   04.03.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung 
 
1. Der am 21.05.2025 durch den Rat der Stadt Münster beschlossene Planungsstopp zur Umgestal-
tung des Kreisverkehrsplatzes in einen signalgeregelten Knotenpunkt wird aufgehoben. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Planungsprozess für die Umsetzung der emp-
fohlenen Vorzugsvariante „Kreuzung mit Lichtsignalanlage“ wieder aufzunehmen.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangssituation 
 
Der Rat der Stadt Münster hatte in der Sitzung am 21.05.2025 unter dem Tagesordnungspunkt 6.4 
gleichzeitig mit dem Planungsstopp beschlossen, die Erarbeitung eines Gutachtens an das Büro Bril-
on Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft zu übertragen. Per Berichtsvorlage (V/0048/2026) hat die 
Verwaltung den politischen Gremien den Schlussbericht zur „Verkehrsuntersuchung zum Kreisver-
kehr Von-Esmarch-Straße in Münster“ übergeben.  
 
Der Gutachter hat zunächst drei verschiedene Knotenpunktarten entwickelt: 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
19.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Petersen 
Telefon: 492-6636 
Petersen@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0106/2026 
− Optimierter Kreisel mit benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen – Variante 1 
 
 
− Optimierter Kreisel mit Radverkehr im Mischverkehr - Variante 2 
 
 
− Signalgeregelte Kreuzung - Variante 3

- 3 - 
V/0106/2026 
 
 
Quellen aller Bilder :  
Verkehrsuntersuchung zum Kreisverkehr Von -Esmarch -Straße in Münster, BBW GmbH Bochum, Seite 39ff , Pkt. 5.1.1 bis 
5.1.3  
 
Die Verkehrsnachfrage für den Prognosehorizont 2035 sowie die jeweilige Knotengeometrie dienen 
als Eingangsdaten zur Bewertung der Leistungsfähigkeit nach dem standardisierten Verfahren des 
Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) und zur Simulation der einzelnen 
Varianten in einem mikroskopischen Verkehrsmodell. Die Beurteilung erfolgt mittels so genannter 
Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (QSV), die dem Schulnotensystem (A=sehr gut bis 
E=ungenügend) entsprechen.  
 
Der Gutachter hat die Inhalte des Gutachtens in der Sitzung des AVM am 28.01.2026 erläutert. Dabei 
hat er eine gegenüber dem der Berichtsvorlage beigefügten Schlussbericht abweichenden Bewertung 
seiner Vorzugsvariante (s. u.) vorgestellt. Der Schlussbericht in seiner finalen Fassung, also mit den 
in der Sitzung vorgestellten Aktualisierungen, ist unter der Anlage „aktualisierter Schlussbericht“ der 
Vorlagennummer V/0048/2026 abrufbar. 
 
2 Bewertungskriterien 
 
Abgeleitet aus den obersten Zielen des Straßenverkehrsrechts werden für die Beurteilung der ausge-
arbeiteten Varianten die Kriterien Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit zu Grunde gelegt. Grund-
lage hierfür ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Die-
ses Regelwerk dient den Straßenverkehrs - und Straßenbaubehörden dazu, das Gesetz bundesein-
heitlich umzusetzen. In diesem Kontext sind die Ausführungen zu den §§ 1 und 39-43 relevant: 
 
− „Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsun-
fälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maß-
nahmen.“ (VwV-StVO zu §1) 
− „Die Leichtigkeit des Verkehrs ist für alle Verkehrsarten mit den zur Verfügung stehenden Mit-
teln zu erhalten. Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Leichtigkeit des 
Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des nichtmotorisierten Ver-
kehrs ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.“ (VwV-StVO zu §§39-43 Rn. 5)

- 4 - 
V/0106/2026 
Weitere Bewertungskriterien sind die Akzeptanz der jeweils geltenden Verkehrsregeln sowie die An-
passungsfähigkeit der Betriebsform, auf Schwankungen der Verkehrsnachfrage reagieren zu können.  
 
2.1 Optimierter Kreisel mit benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen 
 
Mit dieser Variante wird der Kreisel in eine Lösung überführt, die dem aktuellen Stand der Technik 
entspricht. Durch die abgesetzten Furten kann ein Teil der sicherheitsrelevanten Defizite der Be-
standssituation behoben werden. Die Verkehrsqualität für den Radverkehr ist sehr gut (A), da dieser 
gegenüber dem Kfz-Verkehr weiterhin bevorrechtigt bleibt. Für den Kfz -Verkehr und damit auch für 
den ÖPNV fällt die Qualität aufgrund der erhöhten prognostizierten Nachfrage mangelhaft (E) aus. 
Dieser Effekt verstärkt sich durch das außerordentlich hohe Radverkehrsaufkommen über die Roxeler 
Straße, was die Ausfahrt für den Kfz -Verkehr in südliche Richtung erschwert und zu Rückstauer-
scheinungen in der Kreisfahrbahn führen kann. Die hohe Radverkehrsbelastung wirkt sich laut Gut-
achter gepaart mit der mangelhaften Verkehrsqualität insofern negativ auf die Verkehrssicherheit aus, 
als dass dies zu einer riskanteren Fahrweise und der Nutzung von zu geringen Lücken, den Kreisel 
zu verlassen, verleitet. Wegen der bevorrechtigten Führung wird die Akzeptanz des Radverkehrs für 
diese Lösung als sehr hoch eingeschätzt. 
 
2.2 Optimierter Kreisel mit Radverkehr im Mischverkehr 
 
Diese Variante zeichnet sich dadurch aus, dass der Radverkehr sich vor der Einfahrt in die Kreisfahr-
bahn mit dem Kfz-Verkehr verflechten muss und den Kreisel gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der 
Fahrbahn passiert. Die Radverkehrsqualität fällt in der morgendlichen Spitzenstunde befriedigend (C) 
und sehr gut (A) in der nachmittäglichen Spitzenstunde aus. Für den Kfz-Verkehr ist die Verkehrsqua-
lität ungenügend (F) in der morgendlichen und in der nachmittäglichen Spitzenstunde mangelhaft (E). 
Dieser Effekt wirkt sich auch auf den ÖPNV aus. Obwohl Rad- und Kfz-Verkehr im Kreisel im Misch-
verkehr geführt werden, ist die Verkehrsqualität für den Radverkehr im Vergleich zum Kfz -Verkehr 
besser, da sich die Verflechtung erst kurz vor der Einfahrt in den Kreisel vollzieht und der Radverkehr 
somit nicht so stark von Rückstauerscheinungen in den Zufahrten betroffen ist wie der Kfz -Verkehr. 
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass insbesondere dem 
subjektiven Sicherheitsempfinden bei den hohen Verkehrsstärken mit dieser Variante nicht ausrei-
chend Rechnung getragen werden kann. In der Folge wird die Akzeptanz dieser Verkehrsregelung als 
gering eingestuft und ein Ausweichen des Radverkehrs auf die Nebenanlagen befürchtet. Daraus 
können sich dort neue Sicherheitsdefizite mit dem Fußverkehr und an den Querungsstellen mit dem 
Kfz-Verkehr ergeben.  
 
Die Flexibilität, auf Schwankungen in der Verkehrsnachfrage reagieren zu können, ist bei den beiden 
Kreisel-Varianten sehr gering. 
 
2.3 Signalgeregelte Kreuzung 
 
In der Variante 3 wird der Knoten in eine signalgeregelte Kreuzung überführt. Die Verkehrsqualität für 
den Kfz -Verkehr ist in den morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunden befriedigend (C), 
bzw. ausreichend (D). Das prognostizierte Radverkehrsaufkommen erreicht auf der Geradeausbezie-
hung im Zuge der Von-Esmarch-Straße und auf den Rechtsabbiegern gute bis sehr gute Qualität (A-
B). Lediglich der linksabbiegende Radverkehr wird in den maßgeblichen Spitzenstunden nur in aus-
reichender Qualität (D) abgewickelt. Die Lichtsignalanlage kann im Sinne einer ÖPNV -
Beschleunigung den Busverkehr entsprechend bevorrechtigen. Durch die gewählte Signalisierung 
erhalten Fußgänger- und Radverkehrsströme vollständig getrennte Freigaben gegenüber links- bzw. 
rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen, um so Abbiegekonflikte sowie Unfälle zu vermeiden. Sicher-
heitsdefizite beschränken sich damit auf Rotlichtverstöße. Die Akzeptanz dieser Regelung stuft der 
Gutachter als hoch ein. Zudem kann mit Eingriffen in die Signalsteuerung flexibel auf sich verändern-
de Verkehrsnachfragen reagiert werden. 
 
3 Bewertungsverfahren

- 5 - 
V/0106/2026 
Das Kriterium Verkehrssicherheit ist in dem Gutachten mit einem Anteil von 0,5 in die Bewertung ein-
geflossen und wird damit am stärksten gewichtet. Für den Rad - und den Kfz-Verkehr wird die Leis-
tungsfähigkeit differenziert betrachtet und mit einem Anteil von jeweils 0,15 gleich stark gewichtet. Die 
gewählte Gewichtung legt den Focus auf die Schutzbedürftigkeit des nichtmotorisierten Verkehrs, 
insbesondere des Radverkehrs, und räumt unter Wahrung des weiter oben beschriebenen Prinzips 
„Sicherheit vor Leichtigkeit“ der Unfallprävention größeres Gewicht ein als der Leistungsfähigkeit. 
Akzeptanz und Flexibilität fließen mit einem Anteil von jeweils 0,1 in die Bewertung mit ein. 
 
 
Quelle: Verkehrsuntersuchung zum Kreisverkehr Von -Esmarch -Straße in Münster, BBW GmbH Bochum, Seite 60, Pkt. 
5.3.7  
 
4 Kosten und Förderung, Flächen 
 
Für Variante 3 liegt eine qualifizierte Planung vor, auf deren Grundlage eine Kostenberechnung vor-
genommen werden konnte. Die Kosten für den Straßenbau liegen hier bei 1,7 Mio. € und für die 
Lichtsignalanlage bei 200.000 €. Für Variante 1 liegt keine ausgearbeitete Planung vor, so dass ledig-
lich eine grobe Kostenschätzung erfolgen kann.  
 
Daher wurde ein Ansatz gewählt, der sich an den baulich herzustellenden Verkehrsflächen orientiert. 
Für die Variante 3 liegen diese bei 7.350 qm und für Variante 1 nach überschlägiger Ermittlung bei 
6.400 qm. Bei beiden Varianten ist ein vollständiger Ausbau des Knotens erforderlich, da im Rahmen 
der Gesamtmaßnahme Straßenerneuerungs- und Leitungsbaumaßnahmen notwendig werden.  
 
Für die Variante 3 ist von einer Förderquote von ca. 60% auszugehen. Für die Variante 1 gibt es ak-
tuell noch keine verbindliche Aussage des Fördermittelgebers über die Förderfähigkeit. Es ist aber 
von einer Förderquote in oben genannter Höhe auszugehen.  
 
Aus den oben dargestellten Annahmen ergeben sich für die Varianten 1 und 3 folgende überschläg-
lich ermittelten Kosten: Für die Variante 1 entstehen Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. €, für die Vari-
ante 3 entstehen Kosten in Höhe von ca. 1,9 Mio. €. 
 
 
5 Zusammenfassung und weiteres Vorgehen 
 
Die Verwaltung schließt sich der Auswahl der Bewertungskriterien sowie der Methodik der ganzheitli-
chen Bewertung an und folgt der Empfehlung des Gutachters, die Variante 3 weiterzuverfolgen: Die 
signalgeregelte Kreuzung gewährt ein sehr hohes Maß an Verkehrssicherheit, bietet eine ausrei-
chende Verkehrsqualität für alle Verkehrsarten und genießt eine hohe Akzeptanz über alle Verkehrs-
arten. Außerdem wird dem Paradigmenwechsel der jüngsten Novellierung der Straßenverkehrsord-
nung aus den Jahren 2024/2025, mit dem die Verkehrssicherheit und „Vision Zero“ explizit als obers-
tes Ziel definiert wird, Rechnung getragen. 
 
Zur Vervollständigung sind der Vorlage in der Anlage Stellungnahmen der Polizei und des Ordnungs-
amtes beigefügt

- 6 - 
V/0106/2026 
 
Voraussetzung zur Umsetzung der empfohlenen Vorzugsvariante ist, dass der durch den Rat der 
Stadt Münster verhängte Planungsstopp aufgehoben wird und die Verwaltung damit die Planungsak-
tivitäten wieder aufnehmen kann. Die noch anstehenden Planungsphasen werden durch die Verwal-
tung finalisiert. Zur Vervollständigung der noch ausstehenden Beschlüsse, wird auf dieser Grundlage 
ein kombinierter Planungs- und Baubeschluss den politischen Gremien möglichst zeitnah vorgelegt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Stellungnahme der Polizei 
Stellungnahme des Ordnungsamtes

Anlage 2 Stellungnahme des Ordnungsamts

2801 Zeichen

Stadt Münster . 48127 Münster (0203)
lSüt3rls$or
S'qagrnd lILil
Eino, I 3, Ft0. 2026
DTR OBTRBUR6ERMEISTTR
Ordnungsamt
Klemensstraße 10
48143 Münster
lhr/e Ansprechpartner/-in
Herr Schulik
Zimmer:6.034
Telefon: 0251 I 492-32 81.
Ordnungsamt@
stadt-muenster.de
Stadt Münster
Telefon: 02511492-0
Fax:0251 1492-7700
stadtvenrvaltung@
stadt-muenster.de
www.stadt-muenster.de
Service für Menschen
mit Behinderung:
www. stadt-muenster. de/
barrierefrei
Amt für Mobilität und
über
l, Herrn Stadtrat Heuer
und
lll, Herrn Stadtbaurat Denstorff
Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 11.02.2026
32.12.Q001
U nfal I häufu ngsstel le Kreisverkehrsplatz Von-Esmarch-Straße, Busso-
Peus-Straße, Roxeler Straße
Stel lu ng nahme der Geschäftsfü hru ng der U nfal I kommission
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst wird mitgeteilt, dass der genannte Kreisverkehr seit Jahren
unfallauffällig ist. Hierzu wird auch auf die lnhalte der Berichtsvorlagen
V1040612024 und V1004812026 veruviesen. Besonders auffällig ist, dass die
hier verletzten Verkehrstei lnehmenden nahözu vol lständ ig dem Radverkeh r
zuzuordneh sind. Die letzte Unfallmeldung der Polizei ging zu einem
Verkehrsunfall vom 04.02.2026 ein, bei dem wiederum ein Radfahrer durch
einen Kraftfahrer angefahren und dabei verletzt worden ist.
Von der Unfallkommission wurde nach Beschluss und Umsetzung
umfangreicher Sofortmaßnahmen einvernehmlich am 18.05.2022
beschlossen, den Kreisverkehrsplatz zu einer signalisierten Kreuzung
umzubauen.
Aufgrund des Beschlusses des Rates vom 21.05.2025 zur Vorlage
V1040612024 musste die hierzu bestehende Planung angehalten und ein
Gutachter beauftragt werden, seih bereits bestehendes Gutachten zu
aktualisieren. Der Schlussbericht des Gutachters wurde in der Zwischenzeit
den Mitgliedern der Unfallkommission zur Verfügung gestellt und am
28.01.2026 in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität als
dem zuständigen Gremium öffentlich vorgestellt und erläutert. lnsbesondere
die darin vorgenommene Sicherheitseinschätzung wird von den Mitgliedern
der Unfallkommission positiv bewertet und inhaltlich geteilt. Es wird deshalb
auch nach Auswertung der Ergebnisse des Schlussberichtes des Gutachters
zu den verschiedenen Varianten des Umbaus des Kreisverkehrs aus
Gründen der Verkehrssicherheit der Beschluss aufrechterhalten, dgn
Kreisverkehrsplatz in einen signal isierten Knotenpunkt umzubauen.
Da auch weiterhin eine signifikante Unfalllage mit Radverkehrsbeteiligung
besteht, sollte den politischen Gremien unverzüglich eine Entscheidungs-
\2-
Eng.
DEzernent I
12, EB. 20?0

vorlage Zur Beschlussfassung vorgelegt werden, mit dem Ziel, den
bestehenden Kreisverkehrsplatz im Sinne der gutachterlichen Empfehlung in
einen signalisierten Knotenpunkt umzubauen.
Mit freundlicheh Grüßen
Vechtel .. I
tsleiter
2

Beratungsverlauf (4)

16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2026 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.05.2026 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Roxeler Straße
  • Hammer Straße 234
  • Königsweg
  • Busso-Peus-Straße
  • Klemensstraße 10

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Details

Aktenzeichen
V/0106/2026
Typ
Vorlagen
Datum
05.02.2026
Erstellt
03.02.2026 13:08