Mandari Insight

3953/2021

Sicherung und Beendigung des Bühneninterims (Oper / Schauspiel / Tanz) bis 2024 - Interim V

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022, TOP 10.16

Anlage 1 Einzelpositionen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Einzelpositionen

17309 Zeichen

Anlage 1 / Seite 1
Anm.
(1)
(1)
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(1)
(1)
Investitionen 
2019/20
(Plan-)Investi-
tionen 2020/21
(Plan-)Investi-
tionen 2021/22
(Plan-)Investi-
tionen 2022/23
(Plan-)Invest-
tionen 2023/24
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
-4.019.978 (2) -660.780 -29.412 -25.000 -25.000 -25.000 -4.785.170
-1.274.900 0 0 0 0 0 -1.274.900
-4.161.687 (2) -238.180 -25.937 -25.000 -25.000 -25.000 -4.500.804
-1.815.258 0 0 0 0 0 -1.815.258
-702.894 (2) -62.713 -8.263 -10.000 -10.000 -10.000 -803.870
-11.974.717 -961.673 -63.612 -60.000 -60.000 -60.000 -13.180.002
geplante Nutzung bis 12/2022
geplant bis 6/2022
für die Berechnung zugrunde gelegt ab 9/2022
für die Berechnung zugrunde gelegt ab 9/2022
geplant bis 7/2023 Staatenhaus, bis 12/2022 Lagerhallen, bis 
12/2022 Depot
Zeitbezug (aktuell)
im Staatenhaus
bis 8/2024 
bis 10/2021 
bis 12/2024
bis 12/2024
bis 8/2024
-
im Staatenhaus geplant bis Anfang 7/2024
geplant bis Anfang 7/2024
geplant bis Ende 6/2024
für die Berechnung zugrunde gelegt 7-8/2024
für die Berechnung zugrunde gelegt 9-12/2024
geplant bis 8/2024 Staatenhaus, bis 12/2024 Lagerhallen 
und Depot
Zeitbezug (bisher Ratsbeschluss vom 22.11.2018)
im Staatenhaus
geplante Nutzung bis 12/2022 (bei Anmietung bis 7/2023)
Umbau- / Einbaumaßnahmen in den Interimspielstätten
Oper (Staatenhaus)
Oper (Kinderoper, Palladium, Oper am Dom)
Schauspiel (Depot)
Schauspiel (Expo)
übergreifende Bereiche
Auswirkungen auf den BKZ
Vorausge- 
hende Interim- 
Budgets ab 
1/2010
Gesamt- 
investitionen 
Interim
Anm.
Mittelabfluss für Herstellungs- / Anschaffungskosten für Erwerbe sowie Ein-/Umbauten im Interim
Rückbau Mietereinbauten Interimspielstätten, Lager etc.
Verlängerung des Interimbetriebs bis 12/2024
Depot
(Rück-)Umzug in saniertes Ensemble Offenbachplatz
Spiel-  und Probenbeginn im sanierten Ensemble Offenbachplatz
geplant bis 8/2022
Kalkulation der Auswirkungen der Beendigung des Interimbetriebs auf den Betriebskostenzuschuss (Stand 3.11.2021)
Aktualisierte Zeitplanung
Mietdauer Interimspielstätten Oper
Kinderoper
Staatenhaus
Bespielung der Interimspielstätten
Kinderoper
Staatenhaus
Werkstatthallen sowie zusätzliche Lagerhallen
Zusätzliche Büros Verwaltung
Umbauphasen Interimspielstätten
Palladium
Mietdauer Interimspielstätten Schauspiel
Depot
Mietdauer übergreifende Bereiche
geplante Mietverlängerung bis 12/2021 bzw. 12/2022
geplante Nutzung bis 12/2022
geplante Nutzung bis 12/2022
Depot / Staatenhaus bis 8/2019
im Staatenhaus geplant bis 6/2022

Anlage 1 / Seite 2
Nachlauf- 
kosten
2021/22 2022/23 2023/24 9-12/2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1.) Laufende Mehrkosten
a.) Mieten und Ausgleichszahlungen inkl. Mietnebenkosten
1.1. Rückstellungen für potentielle Ausgleichszahlungen Staatenhaus (Oper) inkl. 
laufende Nebenkosten -13.676.074 (3) bis 8/2024 -619.983 +113.236 -367.688 -365.531
1.2. Mieten Palladium/Kinderoper (Oper) inkl. laufende Nebenkosten -7.297.229 (3) bis 10/2021 +236.124 +171.029 +65.095
1.3. Miete Oper am Dom (Oper) inkl. laufende Nebenkosten -11.091.000 +0
1.4. Mieten und sonstige Kosten "künstlerisch unterwegs" (Oper) -2.201.299 +0
1.5. Mieten Notenbibliothek, Büros, Lager, Probebühnen (Oper) inkl. laufende 
Nebenkosten -3.419.681 (4) tw. bis 12/2024 -978.400 +22.702 -417.172 -570.007 -13.923
1.6. Mieten Depot mit Lager, Probebühnen (Schauspiel) inkl. lfd. Nebenkosten -19.321.763 (5) bis 12/2024 -4.491.867 -173.113 -1.494.531 -2.167.168 -657.055
1.7. Miete Expo (Schauspiel) inkl. laufende Nebenkosten -10.157.308 +0
1.8. Mieten übergreifende Bereiche inkl. laufende Nebenkosten -12.071.250 (6) tw. bis 12/2024 -3.458.740 -272.156 -1.184.443 -1.657.077 -345.064
1.9. Mieten Bestuhlung, Tribüne, Kälteanlage (Oper) -850.608 (7) bis 7/2024 -198.238 -7.277 -81.209 -109.752
1.10. Mieten Container, Transportmittel etc. (Schauspiel / Oper) -2.941.169 (8) bis 7/2024 -950.228 -57.872 -374.148 -506.129 -12.079
1.11. Mieten u. Bewirtschaftung Parkplätze -329.709 (9) tw. bis 12/2024 -426.047 -58.306 -162.490 -198.300 -6.951
1.12. erhöhte Nebenkosten Oper -1.006.153 (10) bis 12/2024 -69.875 -26.000 -37.375 -6.500
1.13. erhöhte Nebenkosten Schauspiel -2.387.326 (10) bis 12/2024 +585.346 +470.908 +144.438 -22.500 -7.500
1.14. erhöhte Nebenkosten übergreifende Bereiche -417.494 +0
-87.168.063 -10.371.908 +209.151 -3.898.148 -5.633.839 -1.049.072
b.) sonstige Mehrkosten
1.1. Adaption Bühnenbilder Oper / Schauspiel -196.460 +0
1.2. Werbung -85.249 +0
1.3. Bewachung Interimspielstätten -2.176.526 (11) bis 8/2024 -628.840 -86.620 -241.116 -301.104
1.4. Telekommunikation -961.056 (12) bis 12/2024 -166.818 -7.731 -54.127 -78.426 -26.534
1.5. Transportkosten u. Kosten Fuhrpark -742.413 (13) bis 8/2024 -594.099 -140.873 -213.297 -239.929 +0
1.6. Umzüge innerhalb der Interimspielstätten bzw. übergreifenden Bereiche -755.478 (14) bis 8/2022 -115.000 -115.000 +0
1.7. Umzug in saniertes Ensemble Offenbachplatz -269.321 (15) bis 8/2024 -247.086 +252.914 -500.000 +0
1.8. Rückbaukosten Mietereinbauten in Interimspielstätten -585.333 (16) tw. bis 12/2024 -11.523 +403.265 -173.136 -241.652
1.9. Nicht aktivierungsfähige Herstellungskosten Oper -1.522.554 (17) bis 7/2024 -73.879 +42.754 -40.259 -76.374 +0
1.10. Zusätzlicher Bauunterhalt Oper -2.023.698 (18) bis 7/2024 -436.063 -181.707 -254.356 +0
1.11. Nicht aktivierungsfähige Herstellungskosten Schauspiel -1.222.218 (17) bis 12/2024 -13.268 +26.945 -7.123 -24.725 -8.365
1.12. Zusätzlicher Bauunterhalt Schauspiel -875.452 (18) bis 5/2024 -188.355 +15.205 -92.296 -111.264
1.13. Nicht aktivierungsfähige Herstellungskosten übergreifende Bereiche -525.994 (17) bis 12/2024 -38.360 -1.018 -12.524 -18.544 -6.274
1.14. Zusätzlicher Bauunterhalt übergreifende Bereiche, Reinigungskosten -287.089 (18) bis 7/2024 -379.485 +22.741 -164.656 -237.570
1.15. sonstige Kosten  / zusätzliche Personalkosten -2.669.794 (19) bis 8/2024 -388.965 +93.874 -182.074 -300.765 +0
-14.898.635 -3.281.741 -149.723 -533.000 -2.316.193 -282.825
Kalkulation der Auswirkungen der Beendigung des Interimbetriebs auf den Betriebskostenzuschuss (Stand 3.11.2021)
Auswirkungen auf den BKZ
Vorausge- 
hende Interim- 
Budgets ab 
1/2010
Verlängerung des Interimbetriebs bis 12/2024
Anm. aktualisierter 
Zeitbezug
Auswirkungen 
der 
Verlängerung auf 
den BKZ gesamt
Anpassungen des Interimbudgets vom 22.11.2018 
(3262/2018)

Anlage 1 / Seite 3
Nachlauf- 
kosten
2021/22 2022/23 2023/24 9-12/2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2.) Laufende Erträge und Einsparungen
a.) Erträge aus Vermietungen
1.1. Untervermietung Oper +863.744 +0
1.2. Untervermietung Schauspiel +610.697 +0
1.3. Untervermietung übergreifende Bereiche +20.944 +0
+1.495.385 (20) 0 +0 +0 +0 0
b.) Einsparung von Bewirtschaftungs- und Personalkosten
1.1. kalk. Einsparungen bauliche Unterhaltung / Betriebskosten +27.660.700 (21) bis 8/2024 +4.967.667 +1.987.067 +2.980.600 +0
1.2. kalk. Einsparungen von Personalkosten +500.000 (21) +0
+28.160.700 +4.967.667 +0 +1.987.067 +2.980.600 0
c.) sonstige Erträge
1.1. Mitfinanzierung Interimspielstätte Depot aus Spielbetrieb Schauspiel +600.000 +0
1.2. sonstige Erträge +133.501 +0
+733.501 0 +0 +0 +0 0
3.) Einnahmeverluste
1.1. kalk. Einnahmeverluste Oper -25.016.539 (22) bis 7/2024 -5.432.333 -2.192.333 -3.240.000 +0
1.2. kalk. Einnahmeverluste Schauspiel -4.366.667 (22) bis 8/2024 -833.333 -333.333 -500.000 +0
1.3. kalk. Einnahmeverluste Service -839.000 +0
-30.222.206 -6.265.666 +0 -2.525.666 -3.740.000 0
4.) Finanzierungskosten
1.1. Darlehenszinsen  Mietereinbauten / Anlageinvestitionen Interim -440.615 (23) bis 8/2024 -64.657 -28.644 -24.185 -11.828 0
-440.615 -64.657 -28.644 -24185 -11828 +0
5.) Abschreibungen
1.1. Abschreibungen Mietereinbauten / Anlageinvestitionen Oper -5.747.804 (24) bis 7/2024 -805.334 -4.618 -240.807 -559.909 +0
1.2. Abschreibungen Mietereinbauten / Anlageinvestitionen Schauspiel -4.992.598 (24) bis 8/2024 -755.418 -10.154 -309.299 -435.965 +0
1.3. Abschreibungen Mietereinbauten / Anlageinv. übergreifender Bereich -683.505 (24) bis 8/2024 -79.341 -42.339 -19.166 -17.836 +0
-11.423.907 -1.640.093 -57.111 -569.272 -1.013.710 0
6.) Reserve (-) / Budgetkürzung (+) +254.435 (25) -620.000 0 0 -487.000 -133.000
7.) Erhöhung Betriebskostenzuschuss -113.509.405 (26) -17.276.398 -26.327 -5.563.204 -10.221.970 -1.464.897
Kalkulation der Auswirkungen der Beendigung des Interimbetriebs auf den Betriebskostenzuschuss (Stand 3.11.2021)
Auswirkungen auf den BKZ
Vorausge- 
hende Interim- 
Budgets ab 
1/2010
Verlängerung des Interimbetriebs bis 12/2024
Anm. aktualisierter 
Zeitbezug
Auswirkungen 
der 
Verlängerung auf 
den BKZ gesamt
Anpassungen des Interimbudgets vom 22.11.2018 
(3262/2018)

Anlage 1 / Seite 4
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(18)
Zusätzliche, geschätzte Rückbaukosten der angemieteten Räumlichkeiten des Interim-Betriebs. Auch hier kommt es infolge der Verzögerungen der Sanierung bzw. Verlängerung des Interimbetriebs ebenfalls zu einer
zeitlichen Verschiebung.
Sofern nicht auf einzelne konkret ableitbare Wertansätze hingewiesen wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Mehrkosten / Kosteneinsparungen um sachgerechte Schätzungen der mit den betreffenden
Sachverhalten befassten Fachabteilungen der Bühnen bzw. der Betriebsleitung der Bühnen.
Allen Berechnungen wurden auftragsgemäß nominale Größen zugrunde gelegt. Künftig mögliche Preissteigerungen wurden in Form einer jährlichen Preissteigerungsrate von i.d.R. 1,5% im Rahmen der kalkulierten
Kosten berücksichtigt. Bei allen Kostenansätzen, denen umsatzsteuerpflichtige Leistungen zugrunde liegen, wurden Bruttobeträge unterstellt.
Zeitplanung gemäß Auskünften der Betriebsleitung der Bühnen im September/Oktober 2021: Danach würde die Oper (zusammen mit der Kinderoper) im Staatenhaus verbleiben und dieses erst zum 31.8.2024 an den
bisherigen Investor zurückgeben. Grundlage hierfür sind die bisherigen Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und Mehr-BB Entertgaintment GmbH sowie laufender weiterer zeitlicher Abstimmungen. Das Schauspiel
bliebe im Depot, die entsprechenden Mietverträge und zugehörigen Nebenleistungen können - sofern es nicht zu einer weitergehenden Anmietung des Depots als Außenspielstätte kommt - zum Teil erst zum 31.12.2024
gekündigt bzw. beendet werden (Nachlaufkosten 9-12/2024). Die Berechnungen unterstellen, dass im Herbst 2024 der Spielbetrieb wieder am Offenbachplatz aufgenommen wird.
Im Wesentlichen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten im Zusammenhang mit den von den Bühnen geplanten weiteren Umbau- sowie Einbaumaßnahmen in die Interimspielstätten Staatenhaus und Depot. Es wird
davon ausgegangen, dass es sich insoweit um aktivierungspflichtige Mietereinbauten handelt.
Für das Staatenhaus wurde von den zurückgestellten potentiellen Ausgleichszahlungen an den bisherigen Investor in Höhe von EUR 800.000 p. a. ausgegangen. Zusätzlich wurden die erwarteten Nebenkosten
eingerechnet. Infolge der Beendigung der Mietverträge über Nebenräume des Palladiums zum 31.10.2021 wurden die zuvor kalkulierten Mieten und Nebenkosten eingespart.
Mieten einschließlich laufende Nebenkosten für die verlängerte Anmietung der Büros, Lager, und Proberäume der Oper sowie die Neuanmietung der Notenbibliothek.
Anpassung der Mieten einschließlich laufender Nebenkosten für die Anmietung der Interimspielstätte Depot einschließlich Lager, Aufenthalts- und Arbeitsräume.
Mieten einschließlich laufende Nebenkosten für die verlängerte Anmietung der Büroflächen für die Verwaltung, der Werkstätten in der Schanzenstraße und verschiedener Lager. Dabei wurden auch die
Mietaufwendungen für die Büroflächen in der Brabanter Straße ab 10/2021 (Ersatzanmietung für die zuvor unentgeltlich genutzten Büros am Laurenzplatz) erstmals berücksichtigt.
Mieten für die Bestuhlung, die mobile Tribüne sowie die Kälteanlage im Staatenhaus.
Mieten für die im Interim benötigten Sanitär- und Raumcontainer sowie Stapler, Transportmittel, Arbeitsbühnen u.ä..
Kosten der Parkplatzbewirtschaftung im Depot und im Staatenhaus.
Nachträgliche Anpassung zusätzlicher oder einzusparender Nebenkosten aus der Nutzung von angemieteten Räumlichkeiten als Spielstätten.
Erwartete zusätzliche Bewachungskosten im Staatenhaus (mit Parkhaus) der Oper.
Erwartete zusätzliche laufende Kosten der Telekommunikation (Provider, Wartung) infolge der Verlängerung des Interim-Betriebs.
Erwartete zusätzliche Fuhrparkkosten für den Fahrdienst zwischen den Interimspielstätten, Probebühnen, Lagern und Werkstätten sowie Kosten des Shuttlebusses.
Erwartete Umzugskosten aus dem Umzug der Verwaltung und der Notenbibliothek. 
Zusätzliche, geschätzte Rückumzugskosten in die sanierten Gebäude am Offenbachplatz, die sich infolge der Verzögerungen der Sanierung bzw. Verlängerung des Interim-Betriebs zeitlich verschoben haben und auf
Basis der bisherigen Erfahrungen mit Umfang, zeitlicher Inanspruchnahe und Kosten der Umzugsaktivitäten im Rahmen des Interims neu kalkuliert wurden.
In den kostenmäßig nachgewiesenen Phasen der Nutzung der Interimspielstätten fielen Kosten für Reparaturen, Materialverbräuche, Wartungsmaßnahmen sowie sonstige Dienstleistungen an, die nicht zu
aktivierungspflichtigen Herstellungskosten führten. Diese Kosten wurden auch für die weitere Nutzungsphase einkalkuliert bzw. aktualisiert.
Für das Depot, das Staatenhaus und übergreifende Bereiche wurden laufende Instandsetzungskosten sowie Bauunterhaltskosten berücksichtigt, sofern die Bühnen im Zeitraum der Nutzung diese Kosten anstelle des
Eigentümers zu tragen haben.
Kalkulation der Auswirkungen der Beendigung des Interimbetriebs auf den Betriebskostenzuschuss (Stand 3.11.2021)
Anmerkungen
Ermittelt werden die im Zusammenhang mit der Verlängerung des Interim-Spielbetriebs der Bühnen Köln bis 8/2024 (bzw. 12/2024 für nachlaufende Anmietungen) zusätzlich erforderlichen städtischen Zuschussmittel
bzw. Anpassungen von bereits bewilligten Zuschussmitteln. Zwecks Einordnung der neu beantragten Zuschussmittel in die Gesamtfinanzierung des Interimspielbetriebs seit 2010 wurden die Mehrkosten /
Kosteneinsparungen der vorherigen Budgets (TEUR 40.313 vom 1.3.2015, TEUR 1.764 vom 12.5.2015, TEUR 18.100 vom 17.9.2015, TEUR 25.160 vom 28.6.2016 sowie TEUR 28.189 vom 22.11.2018 ) ebenfalls in
Summe in der Tabelle ausgewiesen. Sofern für die Zeiträume, für die bereits Zuschussmittel gewährt wurden, zusätzliche Kostenbelastungen absehbar sind, wurden diese ebenso berücksichtigt wie erkennbare
Kostenentlastungen.

Anlage 1 / Seite 5
(19)
(20)
(21)
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(24)
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(26)
Für unvorhershbare Risiken bzw. aktuell noch nicht absehbare Kostensteigerungen wurde das beantragte Budget für 2023/24 um 5% und den Nachlaufzeitraum 9-12/2024 um 10% erhöht.
Im Zusammenhang mit den bislang getätigten Investitionen in den Interimspielstätten ergeben sich zunächst weitere Abschreibungen auf diese Investitionen, die entsprechend an den verlängerten Interim-Betrieb 
angepasst werden. Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Abschreibungen auf die von den Bühnen geplanten weiteren Mietereinbauten und Anschaffungen.
Aktualisiertes Berechnungsergebnis (Stand 3.11.2021) zur Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses im Zusammenhang mit dem erneut verlängerten Interim-Betrieb bis 8/2024 (bzw. 12/2024 für die 
nachlaufenden Anmietungen). Die Verlängerung des Interim-Betriebs würde zusätzliche Betriebskostenzuschussbeträge von insgesamt rd. EUR 17.276.000 (einschließlich Nachlaufkosten im Zusammenhang 
mit den erst zum 31.12.2024 möglichen Kündigungen von diversen Mietverträgen) erforderlich machen. Insgesamt hätte die Stadt Köln damit rd. EUR 130.800.000 für den 14-jährigen Interim-Betrieb aufgewendet.
Es handelt sich im Wesentlichen um Entlastungen bzw. späteren Mehrbelastungen infolge von Personalkosten für zusätzliche Haustechniker sowie Mitarbeiter für Buchhaltung und Controlling.
Mit Erträgen aus der Untervermietung von angemieteten Räumlichkeiten wird im Rahmen der Verlängerung des Interim-Betriebs nicht gerechnet.
Für die Zeit der Verlängerung des Interim-Betriebs werden Bewirtschaftungskosten des Offenbachplatzes (Sicherheitswachen, Bauunterhalt, Energie, Bewachung, Gebäudereinigung, Müll- und Wassergebühren, Kosten 
Brandschutz sowie Grundbesitzabgaben) eingespart. Entsprechende Kostenbestandteile der angemieteten Interimspielstätten sind in den Nebenkosten enthalten oder wurden gesondert kalkuliert. Die zunächst 
kalkulierten Einsparungen bei der Gebäudereinigung sind auch im Rahmen der Verlängerung des Interims nicht vollständig umsetzbar und wurden demzufolge abgepasst.
Infolge der im Vergleich zum Offenbachplatz deutlich kleineren Spielstätten bzw. des reduzierten Platzangebotes im Rahmen des Interimspielbetriebs im Staatenhaus und im Depot sowie der gegenüber der 
ursprünglichen Planung reduzierten Ticketverkaufspreise müssen in beiden Sparten für die Spielzeiten bis zum Ende des (verlängerten) Interims deutliche Einnahmeverluste eingeplant werden. Diese schließen bei der 
Oper auch Einnahmeverluste im Zusammenhang mit Gastspielen der Cäcilia Wolkenburg ein.
Da im Zusammenhang mit der Verlängerung des Interim-Betriebs weitere Investitionen geplant sind, fallen zusätzlichen Finanzierungskosten an.
Kalkulation der Auswirkungen der Beendigung des Interimbetriebs auf den Betriebskostenzuschuss (Stand 3.11.2021)
Anmerkungen

Beschlussvorlage Rat

17608 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46/462 
 
Vorlagen-Nummer 
 3953/2021 
Freigabedatum 
07.01.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sicherung und Beendigung des Bühneninterims (Oper / Schauspiel / Tanz) bis 2024 - Interim V 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
1. Der Rat stimmt der Verlängerung des Spielbetriebs der Bühnen im Interim in den Spiel-
zeiten 2021/22, 2022/23 und 2023/24 sowie bis Dezember 2024 (sog. Nachlaufkosten) 
zu. 
 
Oper und Kinderoper  werden weiterhin das Staatenhaus in Köln-Deutz bespielen. Das 
Schauspiel wird den Spielbetrieb im Depot in Köln-Mülheim fortsetzen. Die Tanzgast-
spiele werden im Staatenhaus und im Depot stattfinden. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Übergabe des Bühnenensembles am Offenbach-
platz an die Sparten für das I. Quartal 2024 vorgesehen ist. Eine Wiedereröffnung der 
Bühnen wird damit zur Spielzeit 2024/25 erfolgen.  
Der Rat hat am 16.09.2021 (2664/2021) ein Sanierungsbudget inkl. Risiken in Höhe von 
642,7 Mio. € beschlossen.  
 
3. Der Interimsspielbetrieb der Bühnen Köln ist derzeit bis zum 31.12.2022 zzgl. Nachlauf-
kosten bis Juli 2023 durch Ratsbeschlüsse abgesichert. Die bisherigen Beschlüsse zum 
Interim beinhalten ein Budget von insgesamt rund 113,5 Mio. €. 
Durch die Verlängerung des Interims bis 12/2024 wird eine Erhöhung dieses Budgets um 
17,3 Mio. € beschlossen. 
 
Die erforderlichen Mittel für das Interim bis Dezember 2 024 sind bereits in ausreichender 
Höhe in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen und des Haushaltes der 
Stadt Köln vorgesehen. Durch den gegenständlichen Beschluss kommt es nicht zu Ver-
änderungen des Haushaltes der Stadt Köln   
 
Das Gesamtbudget für das Bühneninterim von 2010 bis 2024 wird damit 130,8 Mio. € be-
tragen. 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 18.01.2022 
Finanzausschuss 31.01.2022 
Rat 03.02.2022

2 
4. Das etablierte Interimscontrolling wird mit der Maßgabe einer weiterhin sparsamen Be-
wirtschaftung des Interims fortgesetzt und der Betriebsausschuss Bühnen regelmäßig 
auf Basis von Controllingberichten informiert. 
 
5. Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im 
Rahmen des dem Beschlussvorschlag als Anlage 1 beigelegten Kostenplanes die ent-
sprechenden Verträge abzuschließen. Soweit erforderlich, werde n die entsprechenden 
Bedarfsfeststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausge-
sprochen. 
 
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, vor der Beendigung der Nutzung von Staatenhaus und 
ggf. Depot als Interimsspielstätten die politischen Gremien per Mitteilung zu informieren. 
 
7. Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht 
zu Beginn der Spielzeit 2024/25 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen 
beauftragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Fin anzausschuss und dem Rat recht-
zeitig ein Anschluss - und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröff-
nungstermin vorzulegen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  im Rahmen BKZ € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Aktueller Stand der Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz  
 
Zur Generalsanierung am Offenbachplatz wird regelmäßig durch Monatsberichte infor miert. 
Die aktuellen Prognosen hinsichtlich Terminen und Kosten sind folgende: 
 
 Schlüsselübergabe an Oper, Schauspiel und Tanz: 1. Quartal 2024 
 Kostenprognose inkl. aller bisherigen Ausgaben: 618 Mio. €  
 Kostenprognose inkl. aller bisherigen Ausgaben bei Eintritt aller bekannten Risiken: 
644 Mio. €. 
 
Der Rat hat am 16.09.2021 (2664/2021) ein Sanierungsbudget inkl. Risiken in Höhe von 
642,7 Mio. € beschlossen.

4 
 
Beendigung des Spielbetriebs im Interim / Wiedereröffnung Offenbachplatz 
 
Eine Schlüsselübergabe der sanierten Bühnen im 1. Quartal 2024 macht eine Wiedereröff-
nung zum Beginn der Spielzeit 2024/25 möglich und wird aktuell entsprechend geplant.  
Allerdings müssen im Anschluss an die Sch lüsselübergabe der Einzug aller Mitarbeitenden 
und aller Gewerke der Bühnen sowie die Probenphasen für die dann am Offenbachplatz 
stattfindenden Produktionen erfolgen. Ein konkreter Wiedereröffnungstermin für den Spielbe-
trieb am Offenbachplatz wird im Rahmen der Inbetriebnahmeplanungen derzeit erarbeitet.  
 
Der Interimsspielbetrieb der Bühnen würde damit mit Ablauf der Spielzeit 2023/24 beendet. 
 
 
Kalkulation der Auswirkungen der Beendigung des Interim -Betriebs auf den Betriebs-
kostenzuschuss  
 
Im Wesentlichen handelt es sich bei den in der Anlage 1 „Kalkulation der Ausw irkungen der 
Beendigung des Interim -Betriebs auf den Betriebskostenzuschuss“  dargestellten Positionen 
um die Fortschreibung bekannter Sachverhalte. Die Kalkulationen sind innerhalb der Spiel-
zeiten 2022/23 und 2023/24 von der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen 
sowie den geplanten Haushaltsansätzen für die Bühnen gedeckt. Die Sicherung des Büh-
neninterims mit Blick auf dessen Beendigung ist notwendige Folge der sich aus der Sanie-
rung am Offenbachplatz ergebenden Terminplanung. 
 
Details der Einzelpositionen ergeben sich aus der Anlage 1. Auf folgende wesentliche Punk-
te wird insbesondere hingewiesen: 
 
 
Einnahmeverluste im Opern- und Schauspielbetrieb 
 
Für die Oper bedeutet das Interi m im Staatenhaus nach wie vor im Vergleich zum Offen-
bachplatz geringere Erträge bei gleichbleibendem finanziellem Aufwand. Gleiches gilt auf-
grund der geringeren Kapazität der Spielstätten im Depot im Vergleich zum Offenbachplatz 
auch für das Schauspiel.  
 
Die vorgenannten Faktoren führen dazu, dass die im Wirtschaftsplan der Bühnen für den 
Spielbetrieb kalkulierten Einnahmeziele nicht erreicht werden können. Sämtliche Berech-
nungen zum Interim sehen seit der Spielzeit 2010/11 den Ausgleich dieses Effektes üb er die 
Interimsbeschlüsse vor und werden entsprechend fortgeschrieben. 
 
 
Sachstand zur Vergabe eines Erbbaurechtes für das Staatenhaus am Rheinpark in 
Köln-Deutz zum Umbau und zur Nutzung des Gebäudes als Musicaltheater  
 
Das Dezernat für Umwelt, Klima und Liegenschaften der Stadt Köln hat gemeinsam mit den 
Bühnen die Nachnutzung des Staatenhauses mit der MEHR -BB ENTERTAINMENT GmbH 
erörtert. Der Umzug des Musical -Standortes ins Staatenhaus auf der Grundlage eines Erb-
baurechtsvertrages ist weiterhin erklärtes Ziel aller Beteiligten.  
 
Die Auswirkungen der Beendigung des Bühneninterims im Staatenhaus im Jahr 2024, die 
Vergabe eines Erbbaurechts an MEHR -BB ENTERTAINMENT sowie damit einhergehende 
Sachverhalte wird die Verwaltung im Rahmen einer gesonderten Vorlag e zu gegebener Zeit 
dem Rat zur Entscheidung vorlegen.

5 
 
Anmietungen 
 
Notenbibliothek Gürzenich-Orchester und Oper 
Bedauerlicherweise wurde den Bühnen seitens des Eigentümers eine Fläche von rund 300 
qm, welche als Lager und Werkstatt der gemeinsam mit dem Gürzenich-Orchester betriebe-
nen Notenbibliothek fungierte, zum 31.10.2021 gekündigt.  
Es ist gelungen, folgende Standorte als Ersatz herzurichten und bereits zu beziehen: 
 
 „Unter Taschenmacher“ - über dem Verwaltungsstandort des Gürzenich -Orchesters 
und nahe zur Philharmonie gelegen - nun Lagerort für insbesondere das Konzertno-
tenmaterial, 
 „Aachener Str. 222“ - in guter Nähe zum Orchesterprobenzentrum in der Stolberger 
Str. gelegen - nun Lagerort für insbesondere das Opernmaterial. Der Standort wird 
perspektivisch aufgrund seiner sehr guten Lage und den vorteilhaften Konditionen 
langfristig als Archivfläche für Noten gehalten werden. 
 
Miet- und Betriebskosten sowie der grds. Betrieb der Notenbibliothek werden weiterhin ein-
vernehmlich von Gürzenich-Orchester und Bühnen geteilt. 
 
Bühnenservice 
Die Anmietungen zur langfristigen Sicherung des Bühnenservice (Werkstätten, Lager, Ver-
waltung etc.) im Interim erfolgen teilweise bereits seit Jahren und haben sich inzwischen 
etabliert. Die Mieten und Nebenkosten für die se Standorte sind in den anhängenden Be-
rechnungen berücksichtigt worden. 
 
Eine wesentliche Änderung ergibt sich aus dem notwenigen Auszug der Bühnenverwaltung 
(Finanz- und Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Controlling, Ausstattung, Produkti-
onsleitung, Poststelle, Kasse mit Call -Center etc. - rund 60 Mitarbeitende) aus dem Objekt 
Laurenzplatz. Das Laurenz-Quartier wird entwickelt und die städtische Liegenschaft sukzes-
sive leergezogen. Bisher konnten die Bühnen die städtische Immobilie am Laurenzplatz un-
entgeltlich nutzen.  
Darüber hinaus muss die Bürofläche in der Gürzenichstraße 6 (rund 20 Mitarbeitende in der 
Geschäftsführung, Personal- und EDV -Abteilung) zu Gunsten der Erweiterung eines ande-
ren städtischen Amtes ebenfalls verlassen werden.  
Hinzu kommt die Zusammenlegung verschiedener bisher ausgelagerter Arbeitsplätze. 
 
Vor dem Hintergrund insbesondere der Entwicklung der Standorte Laurenzplatz und der 
Gürzenichstraße war ein Umzug in die Brabanter Straße 2 unausweichlich. Der Bezug der 
Brabanter Stra ße 2 erfolgte innerstädtisch auf Basis des sogenannten Flächenverrech-
nungspreises und ist in den Berechnungen in Anlage 1 enthalten. Vermieter der Bühnen ist 
die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
 
Die Zusammenlegung von knapp 100 Arbeitsplätzen von fünf St andorten und acht Abteilun-
gen unter einem Dach betrachten die Bühnen als große Chance für die verbleibenden Inte-
rimsjahre. 
 
 
 
Einsparungen im Interimsspielbetrieb / Kostenentwicklungen  
 
Die Bühnen bemühen sich stetig um Einsparungen im Bereich des Interims . Aufgrund der 
Tatsache, dass sich das Interimsbudget größtenteils aus einem fixen Mindererlösausgleich

6 
und vertraglich vereinbarten Mieten für die Interimsspielstätten und den Bühnenservice zu-
sammensetzt, ist das Einsparpotential allerdings überschaubar. Folgende Maßnahmen und 
Entwicklungen werden sich allerdings möglicherweise dennoch auswirken: 
 
 Abmietung eines Lagers in Mülheim in 2022. Die Position wurde bereits aus der Ge-
samtkalkulation gestrichen. Neuer Lagerort für die Lagergüter: ehemalige Werkstät ten 
in Ehrenfeld. 
 Hinzuweisen ist auch auf die Entwicklung der Umzugskosten. Diese sind im Interim 
für den gesamten Umzug aller Bühnenabteilungen zurück an den Offenbachplatz nun 
in einer Position mit 500 T€ zusammengefasst. Diese qualifizierte Schätzung b erück-
sichtigt, dass die zuvor kalkulierten Ansätze in den bisherigen Interimsbudgets im 
Wesentlichen aus dem Jahr 2010 noch keinen Mindestlohn berücksichtigten. Darüber 
hinaus konnten die Bühnen zwischenzeitlich zahlreiche Erfahrungen mit Umzügen 
sammeln und mussten die bisherigen Kostenannahmen aktualisieren.  
 Aufgrund der zu erwartenden Schwankungen nicht zuletzt im Bereich der Mietneben-
kosten wurde eine Risikoposition in Höhe von 5% bezogen auf die Mehrkosten 
2023/24 bzw. 10% bezogen auf die Mehrkosten f ür den Zeitraum September bis De-
zember 2024 eingeplant. 
 
 
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln 
 
Durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses gemäß Beschlussvorschlag kommt es 
nicht zu negativen Veränderungen des Haushalts in den Jahren 2022 bis 2024 ff., denn die 
Mittelfristplanung des städtischen Haushalts sieht die Interimszuschussanteile im Betriebs-
kostenzuschuss an die Bühnen bereits vor.  Im Betriebskostenzuschuss für die Bühnen sind 
die Beträge für den Spielbetrieb, das Interim und die Sanierung zusammengefasst.  
 
 
Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss  
 
Der Sachstand zu allen bisherigen Interimsbeschlüssen wird regelmäßig mittels Interimcon-
trollingberichten an den Betriebsausschuss Bühnen berichtet.  
 
Beschlussübersicht: 
 
 Interim 0  0772/2011  für die Zeit 2010 bis 2015  
 Interim I  1025/2015  bis zum 31.03.2016  
 Interim II  2756/2015 bis zum 31.08.2017  
 Interim III  2092/2016  bis zum 31.08.2019  
 Interim IV  3262/2018.  Der Interimsbeschluss für die Zeit bis 31.12.2022 
             zzgl. Nachlauf teilweise bis 31.07.2023 wurde am 
22.11.2018 durch den Rat beschlossen. 
 Interim V  3953/2021  gegenständliche Vorlage: 
Sämtliche Berechnungen für den nun bis zum Ende der Spielzeit 2023/24 (zzgl. Nach-
laufkosten bis Dezember 2024) verlängerten Int erimsbetrieb in der Anlage 1 setzten 
kontinuierlich auf den bisherigen Berechnungen auf. Ermittelt wurden die im Zusam-
menhang mit der Verlängerung des Interims zusätzlich erforderlichen städtischen Zu-
schüsse bzw. Anpassungen von bereits bewilligten Zuschüs sen. Erhöhungen des Be-
triebskostenzuschusses werden als Negativbeträge ausgewiesen, Entlastungen als 
Positivbeträge.

7 
Der an die bisherigen Beschlüsse zum Interim anknüpfende Anteil des Interims am 
entsprechend in der Planung bereits erhöhten Betriebskos tenzuschuss der Bühnen 
der Stadt Köln beträgt 
 
 für die Spielzeit 2021/22 um 26.327 €, 
 für die Spielzeit 2022/23 um 5.563.204 € und 
 für die Spielzeit 2023/24 um 10.221.970 €. 
 Die Nachlaufkosten bis Dezember 2024 betragen 1.464.897 €.  
 
Mit der vorgelegten V erlängerung des Interims bis zum 12/2024 erhöht sich das Inte-
rimsbudget um 17.276.398 €. 
 
In der Betrachtung der betroffenen Spielzeiten ab 2021/22 über die Zeiträume von In-
terim III bis V ergibt dies folgendes Bild: 
 
Zuschussbedarf 
ab 09/2021 2021/22 2022/23 2023/24 9-12/2024 Gesamt 
aus Interim III 2.166.569 643.246     2.809.815 
aus Interim IV 8.313.605 4.250.572     12.564.177 
aus Interim V 26.327 5.563.204 10.221.974 1.464.893 17.276.398 
  10.506.501 10.457.022 10.221.974 1.464.893 32.650.390 
 
Demgegenüber wurden im Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2021/22 und die Mittel-
fristplanung bereits folgende Budgets für die Fortführung des Interims angesetzt:  
 
  2021/22 2022/23 2023/24 9-12/2024 Gesamt 
Wirtschaftsplan 10.480,20 10.480,20 10.480,20 3.159,30 34.599,90 
Zuschussbedarf 
inkl. Interim V 10.506,50 10.457,00 10.222,00 1.464,90 32.650,40 
Differenz gegen-
über Mifrifi WPL 
2021/22 26,30 -23,20 -258,20 -1.694,40 -1.949,50 
  
 
Die erforderlichen Mittel für das Interim bis Dezember 2024 sind daher bereits  in aus-
reichender Höhe in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen und des 
Haushaltes der Stadt Köln vorgesehen. Durch den gegenständlichen Beschluss 
kommt es nicht zu Veränderungen des Haushaltes der Stadt Köln.  
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage stellt die Einzelpositionen detailliert dar.  
 
 
Beendigung des Interims 
 
Die Betriebsleitung der Bühnen geht davon aus, dass das Interim mit der Spielzeit 2023/24 
beendet wird. Aufgrund der Erfahrungen mit der Abmietung des Musical Domes im Jahr 
2014 vor dem Hintergrund der geplanten Wiedereröffnung der Bühnen am Offenbachplatz 
im Jahr 2015 wird die Verwaltung vor der Beendigung der Nutzung von Staatenhaus und 
ggf. Depot (je nachdem, ob hier eine weitere langfristige Anmietung erfolgt) die politischen 
Gremien informieren. 
 
Da der Wiederbezug und eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Ensemble am Offen-

8 
bachplatz aktuell allerdings noch geplant werden, besteht die Möglichkeit, dass ein weiterer 
Beschluss zum Interim erforderlich wird. Sollte die Inbetri ebnahme und Wiedereröffnung des 
Ensembles am Offenbachplatz nicht zu Beginn der Spielzeit 2024/25 erfolgen können, wür-
de die Betriebsleitung der Bühnen dem Rat rechtzeitig ein Anschluss - und Überbrückungs-
konzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröffnungstermin vorlegen. 
 
 
SPIELBETRIEB DER BÜHNEN AM OFFENBACHPLATZ AB 2024/25  
 
Aufgrund der Verzögerung der Sanierung der Bühnen Köln am Offenbachplatz hat der Be-
triebsausschuss Bühnen im April 2019 die actori GmbH mit der Fortschreibung der im Jahr 
2014 durchgefü hrten Wirtschaftlichkeits - und Organisationsuntersuchung beauftragt. Ziel 
des „Updates“ war, aufzuzeigen, wie die Bühnen nach Abschluss des deutlich verlängerten 
Interims strukturiert zu einem leistungsfähigen und effizienten Kulturbetrieb mit dem Büh-
nenzentrum am Offenbachplatz entwickelt werden können. Ausgangspunkt der Untersu-
chung ist das optimierte Betriebsszenario aus der Untersuchung von 2014, welches eine 
Spielplanung umfasst, die ein hohes künstlerisches Niveau mit einem vielfältigen Angebot 
verbindet. 
 
Das Gutachten „actori 2020 und actori 2020 Tanz“  wurde dem Bet riebsausschuss Bühnen 
am 30.06.2021 in einer Sondersitzung von den Autor*innen Dr. Nora Pähler vor der Holte 
und Frank Schellenberg von der actori GmbH präsentiert und liegt gedruckt vor. 
 
Auf der Basis dieser fundierten Untersuchung ist zu entscheiden, i n welcher Form die Büh-
nen „strukturiert zu einem leistungsfähigen und effizienten Kulturbetrieb an das Bühnenzent-
rum am Offenbachplatz“  zurückkehren sollen. Darüber hinaus hat actori insbesondere Fra-
gen zu notwendigen Umbauten (beispielsweise des Depots) n icht untersucht. Hierzu sind 
weitere Gutachten und Berechnungen zu erstellen.  
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

25.01.2022 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3953/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.01.2022
Erstellt
10.11.2021 09:52