Mandari Insight

A-S/0011/2009

Fuß- und Radweg an der Münsterstraße

Antrag an die BV Südost 29.06.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 06.12.2011, TOP 5.1

Orginalantrag

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zum Antrag (nicht barrierefrei)

· application/pdf

Ansehen

Orginalantrag

1196 Zeichen

Er) Willi Schriek
Silberbrink 29
4 DE 48167 Münster

1 ana Ba EFT 02506-302782
in der BV Südost

27.6.2009

FDP in der BV Südost, Geringhoffstraße 48, 48163 Münster

An die
Bezirksverwaltung Süddost
Am Steintor

STADT MÜNSTER
48167 Münster-Wolbeck

23. JUNI 2009

Antrag für die BV-Sitzung am 1.9.2009
Die Bezirksvertretung Südost möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an der Münsterstraße ab der Straße Lerschmehr
in Richtung Wolbeck der Seitenstreifen als Fuß- und Radweg ausgewiesen werden kann.

Begründung:

Eine Markierung als Fuß- und Radweg existiert bereits von der Straße "Wolbecker Windmühle"
bis zum 'Lerschmehr'. Sie kann einfach fortgesetzt werden. Im weiteren Verlauf der
Münsterstraße bis zur Eschstraße parken immer wieder Autos auf dem Seitenstreifen und
zwingen die Radfahrer, jeweils wieder auf die Straße zurückzukehren.
Durch die gewerbliche Nutzung der Flächen beiderseits der Münsterstraße mit ausreichendem
Parkraum auf den Grundstücken ist eine Benutzung des Seitenstreifens als Parkfläche nicht
erforderlich.

FDP ın DER BV SÜDOST - DIE LIBERALEN

Die FDP in der Bezirksvertretung im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: bv-suedost@fdp-
ms.de

Stellungnahme zum Antrag (nicht barrierefrei)

7554 Zeichen

61.42.0020 25.10.2010
Herr Witt 6157

Amt für Bürgerangelegenheiten
Bezirksverwaltung Münster-Südost

Bezirksvertretung Münster-Südost

über Herrn Stadtdirektor ER i 29. OKT. 2010
\ ; Amt für Bürgerang...sjanheken
Bezikeverwattung Südost

Ausweisung der Mehrzwecksteifen an der Münsterstraße zwischen Lerschmehr
und Eschstraße als Radweg bzw. als gemeinsamer Geh- und Radweg

Antrag A-S/0011/2009 des FDP-Vertreters in der Bezirksvertretung Münster-
Südost vom 01.09.2009

Bereits im Jahre 2003 hatte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-
Südost den Antrag gestellt, die Mehrzweckstreifen in der Münsterstraße zwischen
Lerschmehr und Eschstraße als Radwege zu markieren. Die Verwaltung hatte sei-
nerzeit den Antrag mit der Berichtsvorlage Nr. 76/2004 abgelehnt.

Am 27.06.2009 stellte der FDP-Vertreter in der Bezirksvertretung Münster-Südost
erneut den Antrag, die Mehrzweckstreifen als Radweg bzw. als gemeinsamer Geh-
und Radweg auszuweisen. Die Verwaltung hat diesen Antrag mit der gleichen Argu-
mentation wie den CDU-Antrag im Jahre 2004 abgelehnt. Es wurde empfohlen, statt
einer Ausweisung der Mehrzweckstreifen als Radwege die im Jahre 2003 be-
schlossene Umbauplanung weiter zu verfolgen.

Bei der Beratung des Sachverhaltes in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-
Südost am 03.09.2009 wurde vom Antragsteller die Auffassung vertreten, dass der
bauliche Zustand der Betonplatten des Mehrzweckstreifens eine Ausweisung als
Radweg zulässt. Ferner müssten im öffentlichen Straßenraum keine Stellplätze vor-
gehalten werden, da die angrenzenden Gewerbebetriebe über ausreichenden Park-
raum verfügen.

Die mit Verkehrsfragen befassten städtischen Ämter haben in Abstimmung mit den
Stadtwerken — Verkehrsbetriebe und der Polizei die Sachlage erneut geprüft und be-
urteilen diese wie folgt:

1. Vorhandene Situation
Straßenklassifizierung

Die Münsterstraße ist als Kreisstraße K 36 klassifiziert und gehört somit zum Vor-
behaltsnetz der Stadt Münster. Wesentliche Veränderungen im Straßenraum be-

dürfen der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver-
kehr und Wirtschaft.

Straßenquerschnitt

Die Münsterstraße weist in Höhe der Tankstelle folgenden Querschnitt auf:
2,00 m Gehweg

1,95 m Mehrzweckstreifen

7,60 m Fahrbahn

1,95 m Mehrzweckstreifen

1,30 m Gehweg

Zwischen den Gehwegen und dem Mehrzweckstreifen befindet sich ein Hochbord.
Die Mehrzweckstreifen werden vorwiegend zum Parken genutzt.

Verkehrsbelastung

Bei einer Verkehrserhebung am 14.05.2009 wurde auf der Münsterstraße eine Ver-
kehrsbelastung in der Morgenspitzenstunde (7 — 8 Uhr) von 654 Kfz/h (Radverkehrs-
anteil 8,9%) ermittelt. In der Nachmittagsspitzenstunde (16 - 17 Uhr) betrug die Be-
lastung 909 Kfz/h (Radverkehrsanteil 6,8%).

Unfalllage
Eine Unfallhäufung auf der Münsterstraße liegt nicht vor.

OPNV

Im Abschnitt der Münsterstraße zwischen Eschstraße und Lerschmehr befinden sich
die Haltestellen „Lerschmehr‘ und „Grenkuhlenweg“. Die Haltestellen werden von der
Stadtbuslinie 22 im 20-Minuten-Takt sowie der Taxibuslinie T 9 bedient. Die Busse
halten auf den Mehrzweckstreifen.

Baulicher Zustand

Die Fahrbahn der Münsterstraße besteht aus Asphaltbeton. Die angrenzenden beid-
seitigen Mehrzweckstreifen bestehen aus Betonplatten. An den Querfugen der
Betonplatten bestehen Kanten. Zwischen dem Mehrzweckstreifen und dem Gehweg
befindet sich eine Hochbord-Rinnenanlage. Zwischen den Betonplatten und der
Rinne befindet sich eine teilweise bis zu 5,0 cm breite Fuge und eine bis zu 5,0 cm
hohe teilweise abgeschrägte Kante.

Planungsrecht

Die Münsterstraße liegt zwischen Lerschmehr und Grenkuhlenweg im Geltungs-
bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 „Wolbeck — Angelmodde, Münsterstraße /
Grenkuhlenweg" aus dem Jahre 1989. Der Bebauungsplan weist im Bereich der
heutigen Mehrzweckstreifen die Anpflanzung von Bäumen aus.

2. Bestehende Planungen

Im Jahre 2002 wurde für die Münsterstraße im Abschnitt zwischen Eschstraße und
Lerschmehr eine Umgestaltungsplanung aufgestellt. Diese wurde unter Zugrunde-
legung eines ganzheitlichen Planungsansatzes entwickelt. D. h. neben der Funktion
der Straße für den überörtlichen Verkehr (K 36) und als ÖPNV-Achse sowie als
Straße des Feuerwehrvorbehaltsnetzes wurden bei der Umgestaltungsplanung die

Belange des Radfahrer- und Fußgängerverkehrs sowie des ruhenden Verkehrs be-
rücksichtigt. Ein besonderes Augenmerk lag auf der städtebaulichen Aufwertung des
Straßenraumes, zumal bereits der Bebauungsplan Nr. 280 aus dem Jahr 1989 für
die Münsterstraße eine alleeartige Baumbepflanzung festsetzt.

Die Umgestaltungsplanung sieht folgende Querschnittsaufteilung vor:

2,50 m gemeinsamer Geh- und Radweg

1,30 m Grünstreifen mit Bäumen

6,50 m Fahrbahn

2,00 m Parkstreifen mit Bäumen (wechselseitig)
2,50 m gemeinsamer Geh- und Radweg.

Die Umgestaltungsplanung sieht auf der Ostseite 27 Stellplätze und auf der West-
seite 15 Stellplätze vor.

Am 14.01.2003 stimmte die Bezirksvertretung Münster-Südost und am 23.01.2003
der Planungsausschuss der Planung zu. Die Maßnahme wurde 2003 bei der Bezirks-
regierung zur Zuwendung angemeldet. Bei geschätzten Umbaukosten in Höhe von
ca. 1,0 Mio. Euro ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von ca. 650.000
Euro. Mit Zuwendungszahlungen von ca. 390.000 Euro ist zu rechnen.

3. Beurteilung des Antrages

Die Verwaltung vertritt nach wie vor die Auffassung, dass an einer Innerortsstraße
mit beidseitig angrenzender gewerblicher Nutzung nicht gänzlich auf Parkmöglich-
keiten im öffentlichen Straßenraum verzichtet werden sollte. Jedoch wäre selbst bei
einem Verzicht sämtlicher Parkmöglichkeiten eine Ausweisung des Mehrzweck-
streifens als benutzunspflichtiger Radweg nicht möglich, da der vorhandene bauliche
Zustand dies nicht zulässt.

Der Vergleich zu den bereits als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesenen
Mehrzweckstreifen nördlich Lerschmehr liegt darin, dass südlich der Straße
Lerschmehr entlang der Mehrzweckstreifen Hochbord-Rinnenanlagen angelegt sind.
Dies ist in dem nördlichen Teilstück der Münsterstraße nicht der Fall. Entlang der
Hochbordanlage sind breite Fugen und tiefe Absätze vorhanden, die ein erhebliches
Gefahrenpotenzial für Radfahrer bergen. Diese Fugen und Absätze müssten vor
einer Ausweisung als benutzungspflichtiger Radweg zunächst mit hohem baulichen
Aufwand beseitigt werden. Wie bereits in der Vorlage-Nr. 76/2004 dargelegt, wären
zur Schaffung eines verkehrssicheren Zustandes Kosten in Höhe von ca. 300.000
Euro zu veranschlagen.

Mit einer Ausweisung des Mehrzweckstreifens als benutzungspflichtiger Radweg
wäre die beschlossene Umgestaltungsplanung aus dem Jahre 2003 als Neuanlage
nicht mehr zuwendungsfähig, da der umgewandelte Mehrzweckstreifen bereits als
bestehende Radverkehrsanlage zu betrachten wäre.

Die gewünschte städtebauliche Aufwertung des Straßenquerschnittes durch beid-
seitige Baumpflanzungen würde damit auf Dauer entfallen.

Ferner ist zu bedenken, dass die Busse wie heute am Hochbord, also im Bereich der
Radverkehrsanlage, halten müssen. Die Bereiche vor und hinter den Haltestellen
müssten dann als Schutzstreifen ausgewiesen werden. Dies hätte zur Folge, dass
Radfahrer bei wartenden Bussen wie heute in den fließenden Verkehr ausweichen
müssten.

4. Fazit

Die Verwaltung empfiehlt aus den dargelegten Gründen keine Ummarkierung der
vorhandenen Mehrzweckstreifen in Radfahrstreifen vorzunehmen, sondern die von
der Bezirksvertretung und dem Planungsausschuss beschlossene Umgestaltungs-
planung aus dem Jahr 2003 weiter zu verfolgen.

-Neaz

Schowe

Beratungsverlauf (3)

01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
22.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Münsterstraße 61
  • Eschstraße
  • Geringhoffstraße 48
  • Grenkuhlenweg
  • Am Steintor
  • Wolbecker Windmühle
  • Silberbrink 29
  • Lerschmehr

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-S/0011/2009
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
29.06.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37