A-S/0011/2009
Fuß- und Radweg an der Münsterstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Orginalantrag
1196 Zeichen
Er) Willi Schriek Silberbrink 29 4 DE 48167 Münster 1 ana Ba EFT 02506-302782 in der BV Südost 27.6.2009 FDP in der BV Südost, Geringhoffstraße 48, 48163 Münster An die Bezirksverwaltung Süddost Am Steintor STADT MÜNSTER 48167 Münster-Wolbeck 23. JUNI 2009 Antrag für die BV-Sitzung am 1.9.2009 Die Bezirksvertretung Südost möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an der Münsterstraße ab der Straße Lerschmehr in Richtung Wolbeck der Seitenstreifen als Fuß- und Radweg ausgewiesen werden kann. Begründung: Eine Markierung als Fuß- und Radweg existiert bereits von der Straße "Wolbecker Windmühle" bis zum 'Lerschmehr'. Sie kann einfach fortgesetzt werden. Im weiteren Verlauf der Münsterstraße bis zur Eschstraße parken immer wieder Autos auf dem Seitenstreifen und zwingen die Radfahrer, jeweils wieder auf die Straße zurückzukehren. Durch die gewerbliche Nutzung der Flächen beiderseits der Münsterstraße mit ausreichendem Parkraum auf den Grundstücken ist eine Benutzung des Seitenstreifens als Parkfläche nicht erforderlich. FDP ın DER BV SÜDOST - DIE LIBERALEN Die FDP in der Bezirksvertretung im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: bv-suedost@fdp- ms.de
Stellungnahme zum Antrag (nicht barrierefrei)
7554 Zeichen
61.42.0020 25.10.2010 Herr Witt 6157 Amt für Bürgerangelegenheiten Bezirksverwaltung Münster-Südost Bezirksvertretung Münster-Südost über Herrn Stadtdirektor ER i 29. OKT. 2010 \ ; Amt für Bürgerang...sjanheken Bezikeverwattung Südost Ausweisung der Mehrzwecksteifen an der Münsterstraße zwischen Lerschmehr und Eschstraße als Radweg bzw. als gemeinsamer Geh- und Radweg Antrag A-S/0011/2009 des FDP-Vertreters in der Bezirksvertretung Münster- Südost vom 01.09.2009 Bereits im Jahre 2003 hatte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Südost den Antrag gestellt, die Mehrzweckstreifen in der Münsterstraße zwischen Lerschmehr und Eschstraße als Radwege zu markieren. Die Verwaltung hatte sei- nerzeit den Antrag mit der Berichtsvorlage Nr. 76/2004 abgelehnt. Am 27.06.2009 stellte der FDP-Vertreter in der Bezirksvertretung Münster-Südost erneut den Antrag, die Mehrzweckstreifen als Radweg bzw. als gemeinsamer Geh- und Radweg auszuweisen. Die Verwaltung hat diesen Antrag mit der gleichen Argu- mentation wie den CDU-Antrag im Jahre 2004 abgelehnt. Es wurde empfohlen, statt einer Ausweisung der Mehrzweckstreifen als Radwege die im Jahre 2003 be- schlossene Umbauplanung weiter zu verfolgen. Bei der Beratung des Sachverhaltes in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster- Südost am 03.09.2009 wurde vom Antragsteller die Auffassung vertreten, dass der bauliche Zustand der Betonplatten des Mehrzweckstreifens eine Ausweisung als Radweg zulässt. Ferner müssten im öffentlichen Straßenraum keine Stellplätze vor- gehalten werden, da die angrenzenden Gewerbebetriebe über ausreichenden Park- raum verfügen. Die mit Verkehrsfragen befassten städtischen Ämter haben in Abstimmung mit den Stadtwerken — Verkehrsbetriebe und der Polizei die Sachlage erneut geprüft und be- urteilen diese wie folgt: 1. Vorhandene Situation Straßenklassifizierung Die Münsterstraße ist als Kreisstraße K 36 klassifiziert und gehört somit zum Vor- behaltsnetz der Stadt Münster. Wesentliche Veränderungen im Straßenraum be- dürfen der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver- kehr und Wirtschaft. Straßenquerschnitt Die Münsterstraße weist in Höhe der Tankstelle folgenden Querschnitt auf: 2,00 m Gehweg 1,95 m Mehrzweckstreifen 7,60 m Fahrbahn 1,95 m Mehrzweckstreifen 1,30 m Gehweg Zwischen den Gehwegen und dem Mehrzweckstreifen befindet sich ein Hochbord. Die Mehrzweckstreifen werden vorwiegend zum Parken genutzt. Verkehrsbelastung Bei einer Verkehrserhebung am 14.05.2009 wurde auf der Münsterstraße eine Ver- kehrsbelastung in der Morgenspitzenstunde (7 — 8 Uhr) von 654 Kfz/h (Radverkehrs- anteil 8,9%) ermittelt. In der Nachmittagsspitzenstunde (16 - 17 Uhr) betrug die Be- lastung 909 Kfz/h (Radverkehrsanteil 6,8%). Unfalllage Eine Unfallhäufung auf der Münsterstraße liegt nicht vor. OPNV Im Abschnitt der Münsterstraße zwischen Eschstraße und Lerschmehr befinden sich die Haltestellen „Lerschmehr‘ und „Grenkuhlenweg“. Die Haltestellen werden von der Stadtbuslinie 22 im 20-Minuten-Takt sowie der Taxibuslinie T 9 bedient. Die Busse halten auf den Mehrzweckstreifen. Baulicher Zustand Die Fahrbahn der Münsterstraße besteht aus Asphaltbeton. Die angrenzenden beid- seitigen Mehrzweckstreifen bestehen aus Betonplatten. An den Querfugen der Betonplatten bestehen Kanten. Zwischen dem Mehrzweckstreifen und dem Gehweg befindet sich eine Hochbord-Rinnenanlage. Zwischen den Betonplatten und der Rinne befindet sich eine teilweise bis zu 5,0 cm breite Fuge und eine bis zu 5,0 cm hohe teilweise abgeschrägte Kante. Planungsrecht Die Münsterstraße liegt zwischen Lerschmehr und Grenkuhlenweg im Geltungs- bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 „Wolbeck — Angelmodde, Münsterstraße / Grenkuhlenweg" aus dem Jahre 1989. Der Bebauungsplan weist im Bereich der heutigen Mehrzweckstreifen die Anpflanzung von Bäumen aus. 2. Bestehende Planungen Im Jahre 2002 wurde für die Münsterstraße im Abschnitt zwischen Eschstraße und Lerschmehr eine Umgestaltungsplanung aufgestellt. Diese wurde unter Zugrunde- legung eines ganzheitlichen Planungsansatzes entwickelt. D. h. neben der Funktion der Straße für den überörtlichen Verkehr (K 36) und als ÖPNV-Achse sowie als Straße des Feuerwehrvorbehaltsnetzes wurden bei der Umgestaltungsplanung die Belange des Radfahrer- und Fußgängerverkehrs sowie des ruhenden Verkehrs be- rücksichtigt. Ein besonderes Augenmerk lag auf der städtebaulichen Aufwertung des Straßenraumes, zumal bereits der Bebauungsplan Nr. 280 aus dem Jahr 1989 für die Münsterstraße eine alleeartige Baumbepflanzung festsetzt. Die Umgestaltungsplanung sieht folgende Querschnittsaufteilung vor: 2,50 m gemeinsamer Geh- und Radweg 1,30 m Grünstreifen mit Bäumen 6,50 m Fahrbahn 2,00 m Parkstreifen mit Bäumen (wechselseitig) 2,50 m gemeinsamer Geh- und Radweg. Die Umgestaltungsplanung sieht auf der Ostseite 27 Stellplätze und auf der West- seite 15 Stellplätze vor. Am 14.01.2003 stimmte die Bezirksvertretung Münster-Südost und am 23.01.2003 der Planungsausschuss der Planung zu. Die Maßnahme wurde 2003 bei der Bezirks- regierung zur Zuwendung angemeldet. Bei geschätzten Umbaukosten in Höhe von ca. 1,0 Mio. Euro ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von ca. 650.000 Euro. Mit Zuwendungszahlungen von ca. 390.000 Euro ist zu rechnen. 3. Beurteilung des Antrages Die Verwaltung vertritt nach wie vor die Auffassung, dass an einer Innerortsstraße mit beidseitig angrenzender gewerblicher Nutzung nicht gänzlich auf Parkmöglich- keiten im öffentlichen Straßenraum verzichtet werden sollte. Jedoch wäre selbst bei einem Verzicht sämtlicher Parkmöglichkeiten eine Ausweisung des Mehrzweck- streifens als benutzunspflichtiger Radweg nicht möglich, da der vorhandene bauliche Zustand dies nicht zulässt. Der Vergleich zu den bereits als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesenen Mehrzweckstreifen nördlich Lerschmehr liegt darin, dass südlich der Straße Lerschmehr entlang der Mehrzweckstreifen Hochbord-Rinnenanlagen angelegt sind. Dies ist in dem nördlichen Teilstück der Münsterstraße nicht der Fall. Entlang der Hochbordanlage sind breite Fugen und tiefe Absätze vorhanden, die ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Radfahrer bergen. Diese Fugen und Absätze müssten vor einer Ausweisung als benutzungspflichtiger Radweg zunächst mit hohem baulichen Aufwand beseitigt werden. Wie bereits in der Vorlage-Nr. 76/2004 dargelegt, wären zur Schaffung eines verkehrssicheren Zustandes Kosten in Höhe von ca. 300.000 Euro zu veranschlagen. Mit einer Ausweisung des Mehrzweckstreifens als benutzungspflichtiger Radweg wäre die beschlossene Umgestaltungsplanung aus dem Jahre 2003 als Neuanlage nicht mehr zuwendungsfähig, da der umgewandelte Mehrzweckstreifen bereits als bestehende Radverkehrsanlage zu betrachten wäre. Die gewünschte städtebauliche Aufwertung des Straßenquerschnittes durch beid- seitige Baumpflanzungen würde damit auf Dauer entfallen. Ferner ist zu bedenken, dass die Busse wie heute am Hochbord, also im Bereich der Radverkehrsanlage, halten müssen. Die Bereiche vor und hinter den Haltestellen müssten dann als Schutzstreifen ausgewiesen werden. Dies hätte zur Folge, dass Radfahrer bei wartenden Bussen wie heute in den fließenden Verkehr ausweichen müssten. 4. Fazit Die Verwaltung empfiehlt aus den dargelegten Gründen keine Ummarkierung der vorhandenen Mehrzweckstreifen in Radfahrstreifen vorzunehmen, sondern die von der Bezirksvertretung und dem Planungsausschuss beschlossene Umgestaltungs- planung aus dem Jahr 2003 weiter zu verfolgen. -Neaz Schowe
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Münsterstraße 61
- Eschstraße
- Geringhoffstraße 48
- Grenkuhlenweg
- Am Steintor
- Wolbecker Windmühle
- Silberbrink 29
- Lerschmehr
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-S/0011/2009
- Typ
- Antrag an die BV Südost
- Datum
- 29.06.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37