V/0964/2006
Straßenbenennung Fraunhoferstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3272 Zeichen
V/0964/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Vermessungs- und Katasteramt Betrifft Straßenbenennung Fraunhoferstraße Beratungsfolge 18.01.2007 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Straße innerhalb des Bebauungsplans Nr. 498 : Roxel / Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld erhält den Straßennamen Fraunhoferstraße . Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Südlich vom Nottulner Landweg gibt es bereits die Otto-Hahn-Straße und die Lise-Meitner-Straße. In deren Nachbarschaft passt der Straßenname Fraunhoferstraße. Zur Person: Joseph von Fraunhofer (1787-1826) Physiker und Glastechniker Fraunhofer stammte aus München, erlernte die Spiegelschleiferei und arbeitete als Op- tiker in Werkstätten, in denen geodätische und astronomische Instrumente hergestellt wurden. Er konstruierte eine Maschine zum Polieren großer Kugelflächen und entwi- ckelte Verfahren zur Herstellung und Prüfung optischer Gläser. Ihm gelang die erste Herstellung von Flintglas. Seine optischen Geräte waren weltweit verbreitet. Obwohl Fraunhofer Autodidakt war, wurde er außerordentliches Mitglied der Bayerischen Aka- demie der Wissenschaften und Professor der Universität München. 1949 wurde zur Er- innerung an sein Wirken die Fraunhofergesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. gegründet. Die Gesellschaft ist Träger wissenschaftlicher Einrichtungen und betreibt Forschungen auf dem Gebiet der Natur- und Ingenieurwissenschaften. Vorlagen-Nr.: V/0964/2006 Auskunft erteilt: Herr Zimmermann Ruf: 492 62 42 E-Mail: ZimmermannBernhard@stadt-muenster.de Datum: 15.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0964/2006 In der Vergangenheit wurden auch in Gewerbegebieten Straßen nach Flurnamen benannt. Durch Flurnamen entsteht ein Bezug zur Ortsgeschichte, der in Wohngebieten gewollt ist, in Gewerbege- bieten aber vermieden werden soll. Die Wirtschaftsförderung hat darauf hingewiesen, dass Stra- ßennamen in Gewerbegebieten auch ein Image vermitteln. Es heißt, die Adressen der Betriebe seien auch Informationsträger über die Qualität des Wirtschaftsstandortes. Deshalb sollen Stra- ßennamen in Gewerbegebieten einen Bezug zur Wirtschaft oder zu Handel und Gewerbe haben. Straßen in Gewerbegebieten können auch nach Menschen benannt werden, die sich um For- schungen, Entdeckungen oder Unternehmensgründungen verdient gemacht haben. Wenn in diesem Fall die Bedenken der Wirtschafts förderung zurückgestellt werden sollen, kann die Straße auch nach dem Flurnamen Edelkampsfeld benannt werden. Der Flurname wurde schon bei der ersten Katastervermessung der Gemarkung Roxel im Sommer 1828 schriftlich fest- gehalten. Vermutlich gehörte dieses Feld dem Bauern Edelkamp, dessen Hof am alten Landweg lag und in derselben Karte nachgewiesen ist. An dieser Stichstraße liegen auch die Adressen Nottulner Landweg 86 und der Technologiehof Nottulner Landweg 90. Die Adressen können ohne Änderung bestehen bleiben oder auf Wunsch der Anlieger dem neuen Straßennamen der Stichstraße zugeordnet werden. I. A.: gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: verkleinerter Bebauungsplan Nr. 498
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Otto-Hahn-Straße
- Lise-Meitner-Straße
- Nottulner Landweg 90
- Fraunhoferstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0964/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37