Mandari Insight

AN/0837/2024

Namibiastraße - kein Parken gegenüber Einzelgaragen

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 04.06.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.06.2024, TOP 8.1.5

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

2202 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0837/2024
Stand: 30.10.2024 
Sachstandsbericht  
Namibiastraße - kein Parken gegenüber Einzelgaragen 
- gemeinsamer Antrag von Grünen und Gut/Klima Freunde - 
Beschluss: 
 
Um die Zufahrt zu den Einzelgaragen auf der Südseite der Namibiastraße zu ermöglichen o-
der zu erleichtern (vgl. die Beantwortung einer Anfrage "Namibiastraße - kein Parken gegen-
über Einzelgaragen" 1045/2024), wird auf der Nordseite dieser Einbahnstraße von der Haus-
nummer 27 bis zur Niehler Straße ein absolutes Halteverbot angeordnet. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Anordnung eines VZ 283 Straßenverkehrsordnung ist dem Geschäft der laufen-
den Verwaltung zu zuordnen. Das Haltverbot darf nur in dem Umfang angeordnet wer-
den in dem die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche 
Personennahverkehr es erfordert. Darüber hinaus fordert § 45 Abs. 9 Straßenver-
kehrsordnung ein zwingendes Erfordernis zu Anordnung von Verkehrszeichen, wel-
ches durch die bestehende gesetzliche Regelung nicht gegeben ist. 
 
Das Parken auf schmalen Fahrbahnen ist auch gegenüber einer Grundstückseinfahrt 
oder -ausfahrt nach § 12 Absatz 3 Nummer 3 grundsätzlich verboten.  
 
Ausgenommen sind hier wie vor Grundstücksein- und -ausfahrten die Eigentümer und 
sonstigen Berechtigten. Der Begriff der schmalen Straße ist gesetzlich nicht definiert, 
sondern muss im Einzelfall entschieden werden.  
Nach herrschender Rechtsprechung ist ein mäßiges Rangieren beim Ein- und Auspar-
ken durchaus zumutbar. Dabei kommt es nicht nur auf die Restbreite an, die unter Be-
rücksichtigung des parkenden Fahrzeugs gegenüber der Ein- und Ausfahrt verbleibt, 
sondern auf den insgesamt für die Ein- und Ausfahrt zur Verfügung stehenden Ver-
kehrsraum. Darüber hinaus ahndet der Verkehrsdienst nur auf Antrag des Berechtig-
ten, da dem Fahrzeug nicht anzusehen ist, ob es berechtigt abgestellt ist. 
 
Berechtigte können sich gerne an die Leitstelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes 
unter der 0221 221 32000 wenden und um Abhilfe bitten.

2 
 
 
In der Einsatzrecherche wurde bisher kein derartiges Begehren erfasst.

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

1472 Zeichen

Die Grünen 
Gut/Klima Freunde  
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 03.06.2024 
AN/0837/2024 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Namibiastraße - kein Parken gegenüber Einzelgaragen 
- gemeinsamer Antrag von Grünen und Gut/Klima Freunde - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Um die Zufahrt zu den Einzelgaragen auf der Südseite der Namibiastraße zu ermöglichen 
oder zu erleichtern (vgl. die Beantwortung einer Anfrage "Namibiastraße - kein Parken ge-
genüber Einzelgaragen" 1045/2024), wird auf der Nordseite dieser Einbahnstraße von der 
Hausnummer 27 bis zur Niehler Straße ein Absolutes Halteverbot angeordnet 
 
Begründung: 
 
Nutzer*innen von Einzelgaragen im östlichen Teil der Namibiastraße (Südseite) klagen, dass 
die Zufahrten zu den Garagen durch parkende Kfz. auf der Nordseite schwer zu erreichen 
sind. Außerdem ist dadurch eine Feuerwehrzufahrt nicht mehr gangbar. 
 
In der besagten Antwort der Verwaltung heißt es: "Durch eine Beschilderung mit dem VZ 283 
(Absolutes Haltverbot) durch das Amt für Verkehrsmanagement könnte die Situation gegen-
über den Garagen entschärft werden." 
 
 
 
gez. Robert Spieß  gez. Diana Siebert   gez. Bela Schlieper

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Namibiastraße
  • Niehler Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0837/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
04.06.2024
Erstellt
03.06.2024 10:43