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V/0213/2009

Ausbau der Straßen Rothenburg, der südl. Königsstraße, Ludgeristraße inkl. Marienplatz

Vorlagen 06.04.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 18.06.2009, TOP 8.1

Anlage3

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Ansehen

Anlage2 Blatt2

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Ansehen

Anlage4

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Ansehen

Anlage2 Blatt1

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Ansehen

Anlage1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage3

179 Zeichen

61.42.0011 21.01.2009 
Oliver Drubel  61 58
 1 / 2 V-erschließung_TG-Arkaden.doc 
 
 
PHASE 1:  Verkehrsführung NEUBAU ROTHENBURG UND 
 NÖRDLICHE KÖNIGSSTRASSE 
Zufahrt 
Ausfahrt

Anlage2 Blatt2

120 Zeichen

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Anlage4

236 Zeichen

61.42.0011 21.01.2009 
Oliver Drubel  61 58
 2 / 2 V-erschlieung_TG-Arkaden-NEU.doc 
 
 
PHASE 2:  Verkehrsführung NEUBAU  SÜDLICHE KÖNIGSSTRASSE,  
 einschließlich Ludgeristraße / Marienplatz 
Zufahrt 
Ausfahrt < 3,5t 
Ausfahrt > 3,5t

Anlage2 Blatt1

89 Zeichen

ZN / AM 72/7 7 SV 7 N
nlage 2 Blatt 1 zur Vorlage V/0213/2009

Z.

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Anlage1

596 Zeichen

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Beschlussvorlage

17061 Zeichen

V/0213/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Straßen Rothenburg, der südl. Königsstraße, Ludgeristraße inkl. Marienplatz 
- Planungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung zum Ausbau der Rothenburg gem. Anlage 1 wird zugestimmt. 
2. Der Ausbau der Rothenburg erfolgt auf Grundlage des Entwurfes vom September 2008, gem. 
Anlage 1. 
3. Der Planung zur Königsstraße, Ludgeristraße inkl. Marienplatz gem. Anlage 2 wird zugestimmt. 
4. Der Ausbau der Königsstraße und der Ludgeristraße inkl. dem Marienplatz erfolgt auf Grundla-
ge des Entwurfes vom Januar 2009, gem. Anlage 2. 
5. Die phasenweise Verkehrsführung im Zuge der o.g. Neubaumaßnahmen gem. Anlage 3 und 4 
wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von ca. 
520.000€ für die Rothenburg, für die Königsstraße zwischen Rothenburg und Hötteweg 200.000€, 
für die Königsstraße zwischen Hötteweg und Ludgeristraße 780.000€ und für die Ludgeristraße 
zwischen Verspoel und Promenade 680.000€ entstehen.  
Dies entspricht einem Gesamtvolumen von 2.180.000€. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0213/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0213/2009 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen- und Anlagen 
20.000  
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme 4044 Rothenburg, Aegidiistraße bis 
Königsstraße 
2008 - 
2012 
500.000  
 
Insgesamt: 520.000  
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen- und Anlagen 
 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme 4065 Königsstraße, Rothenburg-
Hötteweg, Arkaden 
2010 
2011 
125.000 
75.000 
 
 
 
 
Insgesamt: 200.000  
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen- und Anlagen 
 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme 4062 Königsstraße, Hötteweg bis 
Ludgeriplatz  
2009 
2010 
2011 
2012 
40.000 
10.000 
300.000 
430.000 
 
 
Insgesamt: 780.000  
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen- und Anlagen 
 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme 4150 Ludgeristraße, Verspoel-
Promenade 
2012 ff. 
Spätere 
Jahre 
30.000 
 
650.000  
 
Insgesamt: 680.000  
 
Einzahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen- und Anlagen 
2010 90.000  
Teilfinanzplan (Zeile) 01 Einzahlungen aus Zuwendun-
gen für Investitionsmaßnahmen
Investitionsmaßnahme 4044 Rothenburg, Aegidiistraße bis 
Königsstraße 
   
 
Insgesamt: 90.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi-
nanzplanung 2008 – 2012 stehen.

- 3 - 
V/0213/2009 
 
 
 
Begründung: 
 
Zur Aufnahme des seinerzeitigen Baustellenverkehrs für den Neubau der Münsterarkaden wurde 
in der Rothenburg, zwischen Aegidii- und Königsstraße, das Pflaster durch Asphaltbeton ersetzt. 
Nach Abschluss der Hochbauarbeiten in diesem Bereich, soll nun die Rothenburg in ihrer innen-
stadttypischen Gestalt mit Natursteingroßpflaster wieder hergestellt werden.  
Die Umsetzung erfolgt im Zuge der im Jahr 2010 - 2011 geplanten Wiederherstellung der Königs-
straße ab dem Hötteweg und der Ludgeristraße nebst der Fahrbahnflächen des Marienplatzes 
(ebenfalls mit Natursteingroßpflaster) und der Umsetzung des Gestaltungskonzeptes des sog. Pi-
cassoplatzes (vgl. Vorlage V/0225/2008). 
Der jeweilige Ausbau wird wie folgt sukzessive erfolgen (Planstand Herbst 2008): 
 
1. 2009 – Picassoplatz außerhalb der Fahrbahn 
2. 2010 – Rothenburg und nördliche Königsstraße, einschließlich Fahrbahnbereich auf Höhe 
des Picassoplatzes 
3. 2011 – südliche Königsstraße, jenseits des Picassoplatzes,  
inkl. Ludgeristraße zwischen Ludgeriplatz und Verspoel 
 
 
Der Ausbau der Rothenburg
 
Grundsätzlich ist beabsichtigt, das bestehende Bild der Straßenraumsituation zu erhalten. Gleich-
wohl werden im Detail zahlreiche Verbesserungen angestrebt, die eine konfliktfreiere Abwicklung 
der Verkehrsströme in diesem für die Innenstadt wichtigen Zugangs- und Zufahrtsbereich ermögli-
chen. Hierzu zählen 
 
a) die Verbreiterung der Gehwege, ausgehend von minimal beidseitigen 2,50m auf bis zu 3,50 
/ 4,20m, in Abhängigkeit der jeweils vorhandenen Straßenraumbreite; 
b) bei gleichzeitig ausreichender Dimensionierung der Fahrbahnbreite für den Begegnungsfall 
(Gelenk-) Bus / Fahrrad; 
c) die Neuordnung und Optimierung der Abstellsituation für Fahrräder außerhalb der hochfre-
quentierten Fußgängerbereiche in den Nebenanlagen; 
d) die baulich eindeutige Ausgestaltung und damit Sicherstellung der vorhandenen Lieferzone 
am Eingangsbereich der Rothenburg; 
e) die homogene Ausgestaltung des Fahrbahnbereiches mit Natursteingroßpflaster gemäß 
den geltenden Gestaltungsprinzipien der Innenstadt.   
Die Ausführung erfolgt analog zur bereits umgesetzten Neuanlage der Rothenburg Höhe 
Münsterarkaden, zwischen Königsstraße und Klemensstraße / Prinzipalmarkt. 
 
Ergänzend werden vorab notwendige Versorgungsleitungen im Straßenraum verlegt und die Lage 
der Leuchten im Detail optimiert. 
 
Insgesamt trägt die behutsame Optimierung der einzelnen Details der Straßenraumgestaltung da-
zu bei, den bestehenden und neuen Anforderungen der unterschiedlichen Interessen gerecht zu 
werden. Hierzu zählen die Beibehaltung der Durchfahrt des Radverkehrs entgegen der Fahrtrich-
tung des Kfz-Verkehrs, als auch die Aufrechterhaltung der eingeschränkten Anlieferung des (neu-
en) Landesmuseums aufgrund der zu erhaltenden Einbahnstraßensituation der Rothenburg. 
 
Im Zuge der Baustelle Landesmuseum ist der Ausbau der Rothenburg insoweit nicht betroffen, als 
die Baustellenabwicklung ausschließlich über die Aegidiistraße erfolgt. Lediglich die ersten 30m 
der Rothenburg werden insoweit betroffen sein, als dass dort die baustellenbedingte Verlegung 
des Fußgängerüberweges positioniert werden muss. Nach Abschluss der Baumaßnahme Lan-
desmuseum wird der alte Zustand wiederhergestellt.

- 4 - 
V/0213/2009 
Im Rahmen des o.g. Straßenausbaus wird auf Grundlage des bereits existierenden Baubeschlus-
ses der östl. Seitenraum der Aegidiistraße bis zur Einmündung der Lütke Gasse nunmehr eben-
falls baulich angepasst. Die heute im Fahrbahnbereich existierenden Markierungen werden durch 
das Vorziehen der Eckeinmündungen baulich eingefasst, um auf Dauer sowohl eine gestalterische 
als auch funktionale Verbesserung zu erreichen.  Hiervon profitieren die Fußgängerströme entlang 
der Aegidiistraße ebenso, wie die außerhalb der Fahrbewegungen abgestellten Kraftfahrzeuge am 
Rand der Fahrbahn. Der vorhandene Parkstreifen, der auch der dortigen Hotelzufahrt dient, bleibt 
funktional unverändert erhalten. 
Die Maßnahme ist hinsichtlich der Bauausführung zum Neubau Landesmuseum abgestimmt. 
 
 
Der Ausbau der Königsstraße
 
 
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Erneuerung der Straße jenseits des Höttewe-
ges, nachdem der nördliche Bereich zwischen Rothenburg und Picassoplatz bereits ausgebaut 
wurde.  
 
Nach den gleichen gestalterischen Prinzipien der Rothenburg soll die Straßenraumsituation der 
Königsstraße wiederhergestellt werden. Die Linienführung wird dahingehend verbessert, dass auf 
der östlichen Straßenseite, also auf der Seite der zur Fußgängerzone zugewandten Häuserzeile, 
dem dort vorhandenen höheren Fußgängeraufkommen größere Gehwegflächen bereitgestellt wer-
den können, als es auf der Westseite erforderlich ist (zwischen Hötteweg und Königsstr. Nr. 20). 
Dennoch weist der Gehweg auf der Westseite eine Breite zwischen 2,60 und 4,00m auf. 
 
Die bestehende Funktionalität des Straßenraumes im Rahmen des Einrichtungsverkehrs bleibt 
unverändert erhalten: Die 6,50m breit geplante Fahrbahn erlaubt abseits der Bushaltestelle das 
Liefern und Parken am rechten Fahrbahnrand, während der fließende Verkehr die verbleibende 
Breite von mindestens 4,50m nutzen kann. 
Auf Höhe der Bushaltestelle gegenüber der Ludgerikirche kann durch Vorziehen des Bordsteins 
ein Bushaltekap angelegt werden. Hierdurch kann wirksam die bislang problembehaftete Anfahr-
barkeit der Haltestelle beseitigt und eine behindertengerechte Haltestellensituation geschaffen 
werden ohne das Parken am Fahrbahnrand auf größere Länge einschränken zu müssen. 
Der stadteinwärtige Radverkehr wird wie bisher auf der gegenüberliegenden Seite auf einem sepa-
raten, 1,50m breiten Radweg im erforderlichen 0,50m breiten Abstand zur Fahrbahn in Richtung 
Rothenburg geführt. 
 
 
Der Ausbau von Marienplatz und Ludgeristraße
 
Im Bereich der großen Dreiecksinsel bleiben die Verkehrsflächen funktional ebenfalls unverändert 
bestehen. Allerdings wird hier die Möglichkei t genutzt, dem tatsächlichen Querungsverhalten der 
Fußgänger und dem Fahrradparken stärker rund um das Skulpturobjekt Rechnung zu tragen: 
Die Fußgängerquerungen werden dort berücksichtigt, wo sich jeweils auch die allgemeinen Lauf-
richtungen der jeweiligen Fußgängerströme abbilden würden, sofern auf die bislang existierende 
Kanalisierung durch Fußgängerüberwege und Fahrradständer verzichtet würde. Auf eine Bünde-
lung der Fußgängerströme durch Zebrastreifen wird daher künftig genauso verzichtet, wie die seit 
Jahrzehnten existierende aber mittlerweile hinfällige Markierung von Radfahrstreifen entgegen der 
Einbahnstraßenregelung auf der (oberen) Ludgeristraße. 
Die Anordnung von Fahrradständern wird dementsprechend neu organisiert und lagetechnisch 
angepasst. Ansonsten bleibt auch in der Ludgeristraße die Straßenraumsituation mit dem gewohn-
ten Liefern und Parken am rechten Fahrbahnrand zwischen Verspoel und Promenade unverändert 
erhalten. 
 
 
Der Einbau barrierefreier Querungshilfen
 
Im gesamten o.g. Ausbaubereich werden im wiederkehrenden Abstand drei Meter breite barriere-
freie Querungshilfen in das neu zu verlegende Großpflaster integriert. Vergleichbare Querungshil-

- 5 - 
V/0213/2009 
fen existieren bereits u.a. im Bereich des Prinzipalmarktes. 
Die hierzu erforderliche Absenkungen der Bordsteine mit einem behindertengerechten Anschlag 
von 3 cm befinden sich im direkten fußläufigen Querungsbereich sich kreuzender Wegebeziehun-
gen, bzw. in dessen unmittelbarem Bereich. Um die beabsichtigte gestalterische Qualität der mit 
Hochborden gekennzeichneten Innenstadtstraße zu  wahren, konnten die Querungshilfen an den 
Stellen angelegt werden, wo bereits entsprechende Absenkungen aufgrund von Grundstückszu-
fahrten oder sich kreuzenden Wegebeziehungen zu berücksichtigen sind. Die genaue Position ist 
den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. 
 
 
Die baustellenbedingte Verkehrsführung
 
Die Pflasterung als gespannter Bogen zwischen den Bordsteinen erfordert jeweils eine abschnitts-
weise Vollsperrung der Straßen. Gleichzeitig müssen jedoch die Andienung der Bebauung sowie 
die Erreichbarkeit der Garagen sicher gestellt werden. Hierzu hat die Verwaltung ein Verkehrslen-
kungskonzept entwickelt, welches im Folgenden erläutert wird. 
 
Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass bei einer solch umfassenden Straßenerneuerung mit Be-
hinderungen zu rechnen ist und diese letztlich nicht zu vermeiden sind. Dennoch ist die Verwaltung 
bemüht, durch das Verkehrslenkungskonzept un d ein optimales Baustellenmanagement den Um-
fang der Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. 
 
Phase 1   
– Anlage 3 
Zur Aufrechterhaltung der Anlieferung und der Anfahrbarkeit der Tiefgarage Münsterarka-
den, sowie der südlichen Geschäftslagen der Königsstraße, bedarf es während des Neu-
baus der Rothenburg und der nördlichen Königsstraße der vorübergehenden Einrichtung 
des Gegenverkehrs auf der südlichen Königsstraße. Während dieser Zeit wird der Radver-
kehr mit dem Kraftfahrzeugverkehr gemeins am auf der Fahrbahn geführt, um im Bereich 
des Radweges die notwendigen Liefermöglichkeiten aufrechterhalten zu können, die durch 
die Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs auf der Fahrbahn zwangsläufig entfallen müs-
sen.  
Notwendige Wendemöglichkeiten werden über die zahlreichen Grundstückszufahrten ge-
währleistet. 
 
Phase 2   
– Anlage 4 
Während der Sperrung der südlichen Königsstraße erfolgt die Anfahrt zur Königsstraße und 
den Münsterarkaden über die Rothenburg und die nördliche Königsstraße. Die einzige 
Wendemöglichkeit vor der Zufahrt zur Tiefgarage besteht lediglich im Bereich des Picasso-
platzes, im weiteren Baufortschritt im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage am Adolf-Kolping-
Platz bzw.  der weiter südlich gelegenen Parkplatzzufahrt. 
Um zu vermeiden, dass der gesamte abfließende Verkehr die östliche Rothenburg und wei-
ter den Prinzipalmarkt und den Domplatz befährt, sollen Fahrzeuge unter 3,5 to im Gegen-
verkehr über die westliche Rothenburg zur Einmündung Aegidiistraße/ Johannisstraße ge-
führt werden. Größere Fahrzeuge müssen über die östliche Rothenburg und weiter den 
Prinzipalmarkt und den Domplatz abfließen. 
Grund hierfür ist die Tatsache, dass der Querschnitt der Rothenburg mit 5,30 m nicht den 
Begegnungsverkehr Bus/Lieferverkehr ermöglicht. Lediglich westlich Haus Nr. 21 wird die 
Fahrbahn auf 6,25 m aufgeweitet, so dass hier ein Begegnungsverkehr möglich sein könn-
te. Dabei ist jedoch noch nicht berücksichtigt, dass im Bereich des Landesmuseums der 
Gehwegbereich baustellenbedingt in Anspruch genommen wird und für die Fußgänger 
möglicherweise eine Gehmöglichkeit im Fahrbahnbereich eingerichtet werden muss. Ein 
Begegnungsverkehr Bus/Fahrzeuge unter 3,5 to ist möglich wenn sich alle Verkehrsteil-
nehmer umsichtig verhalten. 
Allerdings ist der Einmündungsbereich Rothenburg/ Königsstraße stark frequentiert durch 
Fußgängerquerungen, Radfahrer in alle Richtungen und Kfz-Verkehr in beide Richtungen. 
Letzterer hat zudem eingeschränkte Sichtverhältnisse. Falls es deshalb zu Unverträglich-
keiten kommen sollte, ist vorgesehen, den Verkehr zwischen Rothenburg in Höhe Haus Nr.

- 6 - 
V/0213/2009 
21 und Königsstraße in Höhe Lütke Gasse (ca.135 m) durch eine Engstellensignalisierung 
durch eine Signalanlage zu regeln. Da diese Maßnahme mit Wartezeiten für den zu- wie 
abfließenden Verkehr verbunden ist, soll zunächst versucht werden, ohne diese auszu-
kommen. 
 
 
Straßenbaubeiträge gem. § 8 Kommunalabgabensetz NRW
 
Der geplante Ausbau der Straßen Rothenburg und Königsstraße zieht beitragsauslösende Ver-
besserungsmaßnahmen im Sinne des Straßenbaubeitrags rechts (§ 8 KAG NRW) nach sich. Der 
zukünftige Ausbau der Verkehrsflächen nach heute üblichem Standard sieht u. a. den Einbau von 
bisher nicht vorhandenen Tragschichten vor. Die bereits durchgeführten Arbeiten an Fahrbahnen 
und Gehwegen in den vergangenen Jahren (im Zusammenhang mit dem Ausbau der Münster-
Arkaden) werden bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes kostenmäßig berücksichtigt.  
Auch die vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung durch die Sparkasse Münsterland-Ost wird bei 
der Aufwandsermittlung beachtet.  
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
zurzeit geltenden Fassung werden die Rothenburg und die Königsstraße gemäß § 3 Abs. 3 Buch-
stabe d) als Hauptgeschäftsstraßen eingestuft. Beitragsrechtlich ist die „Anlage“ Rothenburg von 
Aegidiistraße bis Ludgeristraße / Klemensstraße und die Königsstraße von Rothenburg bis Pro-
menade (unter Einbeziehung eines Teiles der Ludgeristraße) zu bilden.  
 
Die Anteile der Beitragspflichtigen an den beitragsfähigen Kosten liegen (im Rahmen der anre-
chenbaren Breiten) zwischen 70 und 80 %. Zur Höhe der voraussichtlichen Straßenbaubeiträge 
und zu grundstücksbezogenen Beiträgen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen 
werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
(Stadtdirektor) 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  Straßenausbauplan Rothenburg vom September 2008 
Anlage 2:  Straßenausbauplan Königsstraße, einschließlich Marienplatz und Ludgeristraße, 
vom Januar 2009 (Blatt 1 und 2) 
Anlage 3: Verkehrsführung PHASE 1  
(Neubau westliche Rothenburg und nördliche Königsstraße 
Anlage 4: Verkehrsführung PHASE 2  
(Neubau südliche Königsstraße einschließlich Ludgeristraße / Marienplatz)

Beratungsverlauf (2)

16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Königsstraße 2008
  • Ludgeristraße 780
  • Aegidiistraße
  • Johannisstraße
  • Klemensstraße
  • Hötteweg 200
  • Picassoplatz
  • Ludgeriplatz 2009
  • Prinzipalmarkt
  • Rothenburg
  • Verspoel
  • Promenade 680

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0213/2009
Typ
Vorlagen
Datum
06.04.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37