V/0213/2009
Ausbau der Straßen Rothenburg, der südl. Königsstraße, Ludgeristraße inkl. Marienplatz
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Anlage3
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61.42.0011 21.01.2009 Oliver Drubel 61 58 1 / 2 V-erschließung_TG-Arkaden.doc PHASE 1: Verkehrsführung NEUBAU ROTHENBURG UND NÖRDLICHE KÖNIGSSTRASSE Zufahrt Ausfahrt
Anlage2 Blatt2
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Anlage4
236 Zeichen
61.42.0011 21.01.2009 Oliver Drubel 61 58 2 / 2 V-erschlieung_TG-Arkaden-NEU.doc PHASE 2: Verkehrsführung NEUBAU SÜDLICHE KÖNIGSSTRASSE, einschließlich Ludgeristraße / Marienplatz Zufahrt Ausfahrt < 3,5t Ausfahrt > 3,5t
Anlage2 Blatt1
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ZN / AM 72/7 7 SV 7 N nlage 2 Blatt 1 zur Vorlage V/0213/2009 Z. A la 2 Zi WB 7 / N
Anlage1
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Beschlussvorlage
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V/0213/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Ausbau der Straßen Rothenburg, der südl. Königsstraße, Ludgeristraße inkl. Marienplatz - Planungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung zum Ausbau der Rothenburg gem. Anlage 1 wird zugestimmt. 2. Der Ausbau der Rothenburg erfolgt auf Grundlage des Entwurfes vom September 2008, gem. Anlage 1. 3. Der Planung zur Königsstraße, Ludgeristraße inkl. Marienplatz gem. Anlage 2 wird zugestimmt. 4. Der Ausbau der Königsstraße und der Ludgeristraße inkl. dem Marienplatz erfolgt auf Grundla- ge des Entwurfes vom Januar 2009, gem. Anlage 2. 5. Die phasenweise Verkehrsführung im Zuge der o.g. Neubaumaßnahmen gem. Anlage 3 und 4 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von ca. 520.000€ für die Rothenburg, für die Königsstraße zwischen Rothenburg und Hötteweg 200.000€, für die Königsstraße zwischen Hötteweg und Ludgeristraße 780.000€ und für die Ludgeristraße zwischen Verspoel und Promenade 680.000€ entstehen. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von 2.180.000€. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Vorlagen-Nr.: V/0213/2009 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 07.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0213/2009 Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen- und Anlagen 20.000 Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnahme 4044 Rothenburg, Aegidiistraße bis Königsstraße 2008 - 2012 500.000 Insgesamt: 520.000 Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen- und Anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnahme 4065 Königsstraße, Rothenburg- Hötteweg, Arkaden 2010 2011 125.000 75.000 Insgesamt: 200.000 Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen- und Anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnahme 4062 Königsstraße, Hötteweg bis Ludgeriplatz 2009 2010 2011 2012 40.000 10.000 300.000 430.000 Insgesamt: 780.000 Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen- und Anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnahme 4150 Ludgeristraße, Verspoel- Promenade 2012 ff. Spätere Jahre 30.000 650.000 Insgesamt: 680.000 Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen- und Anlagen 2010 90.000 Teilfinanzplan (Zeile) 01 Einzahlungen aus Zuwendun- gen für Investitionsmaßnahmen Investitionsmaßnahme 4044 Rothenburg, Aegidiistraße bis Königsstraße Insgesamt: 90.000 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi- nanzplanung 2008 – 2012 stehen. - 3 - V/0213/2009 Begründung: Zur Aufnahme des seinerzeitigen Baustellenverkehrs für den Neubau der Münsterarkaden wurde in der Rothenburg, zwischen Aegidii- und Königsstraße, das Pflaster durch Asphaltbeton ersetzt. Nach Abschluss der Hochbauarbeiten in diesem Bereich, soll nun die Rothenburg in ihrer innen- stadttypischen Gestalt mit Natursteingroßpflaster wieder hergestellt werden. Die Umsetzung erfolgt im Zuge der im Jahr 2010 - 2011 geplanten Wiederherstellung der Königs- straße ab dem Hötteweg und der Ludgeristraße nebst der Fahrbahnflächen des Marienplatzes (ebenfalls mit Natursteingroßpflaster) und der Umsetzung des Gestaltungskonzeptes des sog. Pi- cassoplatzes (vgl. Vorlage V/0225/2008). Der jeweilige Ausbau wird wie folgt sukzessive erfolgen (Planstand Herbst 2008): 1. 2009 – Picassoplatz außerhalb der Fahrbahn 2. 2010 – Rothenburg und nördliche Königsstraße, einschließlich Fahrbahnbereich auf Höhe des Picassoplatzes 3. 2011 – südliche Königsstraße, jenseits des Picassoplatzes, inkl. Ludgeristraße zwischen Ludgeriplatz und Verspoel Der Ausbau der Rothenburg Grundsätzlich ist beabsichtigt, das bestehende Bild der Straßenraumsituation zu erhalten. Gleich- wohl werden im Detail zahlreiche Verbesserungen angestrebt, die eine konfliktfreiere Abwicklung der Verkehrsströme in diesem für die Innenstadt wichtigen Zugangs- und Zufahrtsbereich ermögli- chen. Hierzu zählen a) die Verbreiterung der Gehwege, ausgehend von minimal beidseitigen 2,50m auf bis zu 3,50 / 4,20m, in Abhängigkeit der jeweils vorhandenen Straßenraumbreite; b) bei gleichzeitig ausreichender Dimensionierung der Fahrbahnbreite für den Begegnungsfall (Gelenk-) Bus / Fahrrad; c) die Neuordnung und Optimierung der Abstellsituation für Fahrräder außerhalb der hochfre- quentierten Fußgängerbereiche in den Nebenanlagen; d) die baulich eindeutige Ausgestaltung und damit Sicherstellung der vorhandenen Lieferzone am Eingangsbereich der Rothenburg; e) die homogene Ausgestaltung des Fahrbahnbereiches mit Natursteingroßpflaster gemäß den geltenden Gestaltungsprinzipien der Innenstadt. Die Ausführung erfolgt analog zur bereits umgesetzten Neuanlage der Rothenburg Höhe Münsterarkaden, zwischen Königsstraße und Klemensstraße / Prinzipalmarkt. Ergänzend werden vorab notwendige Versorgungsleitungen im Straßenraum verlegt und die Lage der Leuchten im Detail optimiert. Insgesamt trägt die behutsame Optimierung der einzelnen Details der Straßenraumgestaltung da- zu bei, den bestehenden und neuen Anforderungen der unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. Hierzu zählen die Beibehaltung der Durchfahrt des Radverkehrs entgegen der Fahrtrich- tung des Kfz-Verkehrs, als auch die Aufrechterhaltung der eingeschränkten Anlieferung des (neu- en) Landesmuseums aufgrund der zu erhaltenden Einbahnstraßensituation der Rothenburg. Im Zuge der Baustelle Landesmuseum ist der Ausbau der Rothenburg insoweit nicht betroffen, als die Baustellenabwicklung ausschließlich über die Aegidiistraße erfolgt. Lediglich die ersten 30m der Rothenburg werden insoweit betroffen sein, als dass dort die baustellenbedingte Verlegung des Fußgängerüberweges positioniert werden muss. Nach Abschluss der Baumaßnahme Lan- desmuseum wird der alte Zustand wiederhergestellt. - 4 - V/0213/2009 Im Rahmen des o.g. Straßenausbaus wird auf Grundlage des bereits existierenden Baubeschlus- ses der östl. Seitenraum der Aegidiistraße bis zur Einmündung der Lütke Gasse nunmehr eben- falls baulich angepasst. Die heute im Fahrbahnbereich existierenden Markierungen werden durch das Vorziehen der Eckeinmündungen baulich eingefasst, um auf Dauer sowohl eine gestalterische als auch funktionale Verbesserung zu erreichen. Hiervon profitieren die Fußgängerströme entlang der Aegidiistraße ebenso, wie die außerhalb der Fahrbewegungen abgestellten Kraftfahrzeuge am Rand der Fahrbahn. Der vorhandene Parkstreifen, der auch der dortigen Hotelzufahrt dient, bleibt funktional unverändert erhalten. Die Maßnahme ist hinsichtlich der Bauausführung zum Neubau Landesmuseum abgestimmt. Der Ausbau der Königsstraße Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Erneuerung der Straße jenseits des Höttewe- ges, nachdem der nördliche Bereich zwischen Rothenburg und Picassoplatz bereits ausgebaut wurde. Nach den gleichen gestalterischen Prinzipien der Rothenburg soll die Straßenraumsituation der Königsstraße wiederhergestellt werden. Die Linienführung wird dahingehend verbessert, dass auf der östlichen Straßenseite, also auf der Seite der zur Fußgängerzone zugewandten Häuserzeile, dem dort vorhandenen höheren Fußgängeraufkommen größere Gehwegflächen bereitgestellt wer- den können, als es auf der Westseite erforderlich ist (zwischen Hötteweg und Königsstr. Nr. 20). Dennoch weist der Gehweg auf der Westseite eine Breite zwischen 2,60 und 4,00m auf. Die bestehende Funktionalität des Straßenraumes im Rahmen des Einrichtungsverkehrs bleibt unverändert erhalten: Die 6,50m breit geplante Fahrbahn erlaubt abseits der Bushaltestelle das Liefern und Parken am rechten Fahrbahnrand, während der fließende Verkehr die verbleibende Breite von mindestens 4,50m nutzen kann. Auf Höhe der Bushaltestelle gegenüber der Ludgerikirche kann durch Vorziehen des Bordsteins ein Bushaltekap angelegt werden. Hierdurch kann wirksam die bislang problembehaftete Anfahr- barkeit der Haltestelle beseitigt und eine behindertengerechte Haltestellensituation geschaffen werden ohne das Parken am Fahrbahnrand auf größere Länge einschränken zu müssen. Der stadteinwärtige Radverkehr wird wie bisher auf der gegenüberliegenden Seite auf einem sepa- raten, 1,50m breiten Radweg im erforderlichen 0,50m breiten Abstand zur Fahrbahn in Richtung Rothenburg geführt. Der Ausbau von Marienplatz und Ludgeristraße Im Bereich der großen Dreiecksinsel bleiben die Verkehrsflächen funktional ebenfalls unverändert bestehen. Allerdings wird hier die Möglichkei t genutzt, dem tatsächlichen Querungsverhalten der Fußgänger und dem Fahrradparken stärker rund um das Skulpturobjekt Rechnung zu tragen: Die Fußgängerquerungen werden dort berücksichtigt, wo sich jeweils auch die allgemeinen Lauf- richtungen der jeweiligen Fußgängerströme abbilden würden, sofern auf die bislang existierende Kanalisierung durch Fußgängerüberwege und Fahrradständer verzichtet würde. Auf eine Bünde- lung der Fußgängerströme durch Zebrastreifen wird daher künftig genauso verzichtet, wie die seit Jahrzehnten existierende aber mittlerweile hinfällige Markierung von Radfahrstreifen entgegen der Einbahnstraßenregelung auf der (oberen) Ludgeristraße. Die Anordnung von Fahrradständern wird dementsprechend neu organisiert und lagetechnisch angepasst. Ansonsten bleibt auch in der Ludgeristraße die Straßenraumsituation mit dem gewohn- ten Liefern und Parken am rechten Fahrbahnrand zwischen Verspoel und Promenade unverändert erhalten. Der Einbau barrierefreier Querungshilfen Im gesamten o.g. Ausbaubereich werden im wiederkehrenden Abstand drei Meter breite barriere- freie Querungshilfen in das neu zu verlegende Großpflaster integriert. Vergleichbare Querungshil- - 5 - V/0213/2009 fen existieren bereits u.a. im Bereich des Prinzipalmarktes. Die hierzu erforderliche Absenkungen der Bordsteine mit einem behindertengerechten Anschlag von 3 cm befinden sich im direkten fußläufigen Querungsbereich sich kreuzender Wegebeziehun- gen, bzw. in dessen unmittelbarem Bereich. Um die beabsichtigte gestalterische Qualität der mit Hochborden gekennzeichneten Innenstadtstraße zu wahren, konnten die Querungshilfen an den Stellen angelegt werden, wo bereits entsprechende Absenkungen aufgrund von Grundstückszu- fahrten oder sich kreuzenden Wegebeziehungen zu berücksichtigen sind. Die genaue Position ist den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Die baustellenbedingte Verkehrsführung Die Pflasterung als gespannter Bogen zwischen den Bordsteinen erfordert jeweils eine abschnitts- weise Vollsperrung der Straßen. Gleichzeitig müssen jedoch die Andienung der Bebauung sowie die Erreichbarkeit der Garagen sicher gestellt werden. Hierzu hat die Verwaltung ein Verkehrslen- kungskonzept entwickelt, welches im Folgenden erläutert wird. Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass bei einer solch umfassenden Straßenerneuerung mit Be- hinderungen zu rechnen ist und diese letztlich nicht zu vermeiden sind. Dennoch ist die Verwaltung bemüht, durch das Verkehrslenkungskonzept un d ein optimales Baustellenmanagement den Um- fang der Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Phase 1 – Anlage 3 Zur Aufrechterhaltung der Anlieferung und der Anfahrbarkeit der Tiefgarage Münsterarka- den, sowie der südlichen Geschäftslagen der Königsstraße, bedarf es während des Neu- baus der Rothenburg und der nördlichen Königsstraße der vorübergehenden Einrichtung des Gegenverkehrs auf der südlichen Königsstraße. Während dieser Zeit wird der Radver- kehr mit dem Kraftfahrzeugverkehr gemeins am auf der Fahrbahn geführt, um im Bereich des Radweges die notwendigen Liefermöglichkeiten aufrechterhalten zu können, die durch die Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs auf der Fahrbahn zwangsläufig entfallen müs- sen. Notwendige Wendemöglichkeiten werden über die zahlreichen Grundstückszufahrten ge- währleistet. Phase 2 – Anlage 4 Während der Sperrung der südlichen Königsstraße erfolgt die Anfahrt zur Königsstraße und den Münsterarkaden über die Rothenburg und die nördliche Königsstraße. Die einzige Wendemöglichkeit vor der Zufahrt zur Tiefgarage besteht lediglich im Bereich des Picasso- platzes, im weiteren Baufortschritt im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage am Adolf-Kolping- Platz bzw. der weiter südlich gelegenen Parkplatzzufahrt. Um zu vermeiden, dass der gesamte abfließende Verkehr die östliche Rothenburg und wei- ter den Prinzipalmarkt und den Domplatz befährt, sollen Fahrzeuge unter 3,5 to im Gegen- verkehr über die westliche Rothenburg zur Einmündung Aegidiistraße/ Johannisstraße ge- führt werden. Größere Fahrzeuge müssen über die östliche Rothenburg und weiter den Prinzipalmarkt und den Domplatz abfließen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass der Querschnitt der Rothenburg mit 5,30 m nicht den Begegnungsverkehr Bus/Lieferverkehr ermöglicht. Lediglich westlich Haus Nr. 21 wird die Fahrbahn auf 6,25 m aufgeweitet, so dass hier ein Begegnungsverkehr möglich sein könn- te. Dabei ist jedoch noch nicht berücksichtigt, dass im Bereich des Landesmuseums der Gehwegbereich baustellenbedingt in Anspruch genommen wird und für die Fußgänger möglicherweise eine Gehmöglichkeit im Fahrbahnbereich eingerichtet werden muss. Ein Begegnungsverkehr Bus/Fahrzeuge unter 3,5 to ist möglich wenn sich alle Verkehrsteil- nehmer umsichtig verhalten. Allerdings ist der Einmündungsbereich Rothenburg/ Königsstraße stark frequentiert durch Fußgängerquerungen, Radfahrer in alle Richtungen und Kfz-Verkehr in beide Richtungen. Letzterer hat zudem eingeschränkte Sichtverhältnisse. Falls es deshalb zu Unverträglich- keiten kommen sollte, ist vorgesehen, den Verkehr zwischen Rothenburg in Höhe Haus Nr. - 6 - V/0213/2009 21 und Königsstraße in Höhe Lütke Gasse (ca.135 m) durch eine Engstellensignalisierung durch eine Signalanlage zu regeln. Da diese Maßnahme mit Wartezeiten für den zu- wie abfließenden Verkehr verbunden ist, soll zunächst versucht werden, ohne diese auszu- kommen. Straßenbaubeiträge gem. § 8 Kommunalabgabensetz NRW Der geplante Ausbau der Straßen Rothenburg und Königsstraße zieht beitragsauslösende Ver- besserungsmaßnahmen im Sinne des Straßenbaubeitrags rechts (§ 8 KAG NRW) nach sich. Der zukünftige Ausbau der Verkehrsflächen nach heute üblichem Standard sieht u. a. den Einbau von bisher nicht vorhandenen Tragschichten vor. Die bereits durchgeführten Arbeiten an Fahrbahnen und Gehwegen in den vergangenen Jahren (im Zusammenhang mit dem Ausbau der Münster- Arkaden) werden bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes kostenmäßig berücksichtigt. Auch die vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung durch die Sparkasse Münsterland-Ost wird bei der Aufwandsermittlung beachtet. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. zurzeit geltenden Fassung werden die Rothenburg und die Königsstraße gemäß § 3 Abs. 3 Buch- stabe d) als Hauptgeschäftsstraßen eingestuft. Beitragsrechtlich ist die „Anlage“ Rothenburg von Aegidiistraße bis Ludgeristraße / Klemensstraße und die Königsstraße von Rothenburg bis Pro- menade (unter Einbeziehung eines Teiles der Ludgeristraße) zu bilden. Die Anteile der Beitragspflichtigen an den beitragsfähigen Kosten liegen (im Rahmen der anre- chenbaren Breiten) zwischen 70 und 80 %. Zur Höhe der voraussichtlichen Straßenbaubeiträge und zu grundstücksbezogenen Beiträgen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. I.V. gez. Schultheiß (Stadtdirektor) Anlagen: Anlage 1: Straßenausbauplan Rothenburg vom September 2008 Anlage 2: Straßenausbauplan Königsstraße, einschließlich Marienplatz und Ludgeristraße, vom Januar 2009 (Blatt 1 und 2) Anlage 3: Verkehrsführung PHASE 1 (Neubau westliche Rothenburg und nördliche Königsstraße Anlage 4: Verkehrsführung PHASE 2 (Neubau südliche Königsstraße einschließlich Ludgeristraße / Marienplatz)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Königsstraße 2008
- Ludgeristraße 780
- Aegidiistraße
- Johannisstraße
- Klemensstraße
- Hötteweg 200
- Picassoplatz
- Ludgeriplatz 2009
- Prinzipalmarkt
- Rothenburg
- Verspoel
- Promenade 680
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0213/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.04.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37