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V/0718/2006

Verbesserung der Radverkehrssituation in der Gartenstraße, Anregung von Herrn Esser gemäß 24 GO NW (

Vorlage 07.09.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 02.11.2006, TOP 7.5

Anlage 2: Blatt2

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Anlage 1: Anregung 61/2003

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: Blatt1

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Anlage 2: Blatt 3

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Anlage 1: Anregung 61/2003

20 Zeichen

Anregung Nr. 61-2003

Beschlussvorlage

8167 Zeichen

V/0718/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verbesserung der Radverkehrssituation in der Gartenstraße, Anregung von … gemäß 24 GO NW 
(lfd. Nr. 61/2003) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Planung von Dezember 2005 zum Ausbau der östlichen Nebenanlagen in der Garte n-
straße im Bereich zwische n Hoher Heckenweg und Anton -Bruchausen-Straße wird zug e-
stimmt (Anlage 2). 
2. Der Antrag Nr. 61/2003 (Anlage 1) ist damit erledigt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 500.000,00 € , aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan nicht veranschlagt. 
Mit der Zustimmung der Bezirksvertretung zur Planung (verkehrstechnischer Entwurf) erfolgt zwar 
ein Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Nebenanlagen, aber noch kein Beschluss über die  Fi-
nanzierung bzw. des Realisierungszeitpunkt der Maßnahme. Hierüber entscheidet der Rat im 
Rahmen der Haushaltsplanberatung 2007 ff. bzw. der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 
nach Aufbereitung durch das Tiefbauamt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0718/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.09.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0718/2006 
Begründung: 
 
… hat sich an den Rat gewandt mit der Anregung (lfd. Nr. 61/2003), die Radverkehrss ituation in 
der Gartenstraße nach der Einmündung Hoher Heckenweg in Richtung Zentrum Nord zu verbe s-
sern. 
Grundlage für die Ausbauplanung der Straßen im Zentrum Nord sind di e Ausweisungen des B e-
bauungsplanes Nr. 114. Nach den Ausweisungen des Bebauungsplanes ist vorgesehen, dass die 
verlängerte Gartenstraße als vierstreifige Straße mit beidseitigen Radwegen angelegt wird. Hie r-
von wurde bisher lediglich die westliche Straßenhälfte realisiert. 
Auf der östlichen Seite fehlen für die Fußgänger und Radfahrer die Nebenanlagen oder sind provi-
sorisch hergestellt. 
 
Die Verwaltung hat diese Anregung mit den zuständigen Dienststellen geprüft und eine Planung 
erstellt. 
 
Bestand 
 
In der he utigen Situation wird der Radfahrer ab dem signalisierten Knotenpunkt Gartenstr a-
ße/Hoher Heckenweg im Zweirichtungsverkehr auf der Westseite der Gartenstraße bis zur LVA 
geführt. Ab hier muss dann der in nördlicher Richtung fahrende Radfahrer die Fahrbahn mitbenut-
zen. In südlicher Richtung besteht ab der Albrecht -Thaer-Straße ein durchgehender Radweg en t-
lang der Anton-Bruchausen-Straße/Gartenstraße. 
 
In der Örtlichkeit wurde jedoch vermehrt festgestellt, dass die Radfahrer in nördlicher Richtung 
nicht die F ahrbahn benutzen, sondern vielmehr den Einrichtungsradweg in Gegenrichtung befa h-
ren. 
 
Da der Radweg in diesem Bereich lediglich eine Breite von 1,60 m aufweist und sich daneben kein 
Gehweg befindet, ist aus ordnungsrechtlicher Sicht eine Freigabe im Zweiri chtungsverkehr nicht 
möglich. Der Fußgänger wird in diesem Bereich über den Aaseitenweg geführt oder er nutzt tei l-
weise widerrechtlich ebenfalls den zuvor genannten Radweg. 
 
Planung 
 
Die Entlastungsstraße Nord ist seit der kommunalen Neugliederung (1975) wesentlicher Bestand-
teil des Gesamtverkehrsplanes (GVP) und des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster. 
In Verbindung mit der Planung des Verwaltungszentrums Nord mit ca. 6.600 Arbeitsplätzen hat die 
Stadt Münster bis 1995 an den Planungen für eine I II. Nordtangente mit den entsprechenden A n-
bindungen festgehalten. 
Die ursprüngliche Planung sah bis 1995 eine 4 -spurige Kfz-Straße mit planfreien Knotenpunkten 
im Bereich zwischen Steinfurter Straße und B 481 vor. Das Verwaltungszentrum Nord sollte über 
eine 4 -spurige Gartenstraße angebunden werden. Auf Grund der damals prognostizierten Ve r-
kehrsbelastungen war eine entsprechend leistungsfähige Erschließung notwendig. 
 
Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP 2010/2015) hat der Rat beschlossen, 
eine 2 -spurige innerörtliche Entlastungsstraße (Arbeitstitel: Entlastungsstraße Nord) im Fläche n-
nutzungsplan darzustellen. 
 
Die Verwaltung hat dazu ein externes Ingenieurbüro (IVV Aachen) beauftragt, die gesamtstädt i-
sche Verkehrsbedeutung der innerörtliche n Entlastungsstraße Nord zu untersuchen. Dazu wurde 
für das Zieljahr 2015 das gesamtstädtische Verkehrsnetz gemäß Entwurf des FNP 2010/15 mit 
Hilfe des Verkehrsmodells Münster zugrunde gelegt. 
 
Die Verkehrsuntersuchung kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Gartenstraße im An-
bindungsbereich der Entlastungsstraße Nord von maximal 5.400 Kfz/24h belastet wird. Diese Ve r-

- 3 - 
V/0718/2006 
kehrsbelastungen können über eine zweispurige Straße problemlos abgewickelt werden, sodass 
sich ein 4-spuriger Ausbau der Gartenstraße erübrigt. 
 
Die von dem Ingenieurbüro ermittelten Prognosewerte für die Gartenstraße und die Entlastung s-
straße Nord fallen deutlich niedriger aus, weil sich gegenüber den früheren Prognoseberechnu n-
gen die Rahmenbedingungen entscheidend verändert haben. 
  
Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, nunmehr die Nebenanlagen auf 
der Ostseite der Gartenstraße nach der Einmündung Hoher Heckenweg in Richtung Zentrum Nord 
so weit möglich zu ergänzen. 
 
Die Planung sieht vor: 
 
Im südlichen Bereich der Gartenstraße ist zwischen der Straße Hoher Heckenweg und der Hau s-
nummer 155 ein Schutzstreifen von 1,50 m Breite für den Radfahrer vorgesehen. In diesem B e-
reich konnte bislang der erforderliche Grunderwerb für die Anlage eines Hochbordra dweges nicht 
getätigt werden. Deswegen wird als Zwischenlösung ein Schutzstreifen vorgeschlagen, um eine 
Durchgängigkeit auch auf der Ostseite für den Radfahrer zu schaffen. Für den Fußgänger besteht 
in diesem Bereich ein Gehweg. 
Ab der Hausnummer 155 wird dann der Radfahrer  auf einen Hochbordradweg geführt. In diesem 
Bereich bis zur LVA- Einfahrt ist ein Radweg von 1,60 – 2,00 m Breite und ein Gehweg von 2,00 – 
2,50 m Breite vorgesehen. 
Im weiteren Verlauf der Straße (ab der Zufahrt der LVA bis zur Einmündung der Stichstraße  Gar-
tenstraße) gliedern sich die Nebenanlagen in einen 3,00 m breiten Grünstreifen, einen 1,60 m brei-
ten Radweg und einen 2,50 m breiten Gehweg. Der Grünstreifen soll mit Bäumen bepflanzt we r-
den (parallel zu der Baumbepflanzung auf der Westseite). 
Die östlichen Nebenanlagen sollten bis zur Anton - Bruchausen – Straße ergänzt und an den vo r-
handenen Bestand angepasst werden. 
In diesem Bereich sieht die Planung einen 2,50 m breiten Grünstreifen, einen 1,50 m breiten Ra d-
weg mit einem 0,70 m breiten Sicherheitss treifen und eine 1,50 m breiten Gehweg vor. Um den 
Straßenraum optisch aufzuwerten, ist eine Baumbepflanzung in dem geplanten Parkstreifen vo r-
gesehen. Am Ende der Anton-Bruchausen-Straße wird der Radfahrer von dem Hochbordradweg in 
die Straße auf einen 1,50 m breit markierten Schutzstreifen geführt. 
 
Die vorhandenen Bushaltestellen (Deutsche Rentenversicherung, Anton – Bruchausen – Straße) 
in Richtung Zentrum Nord werden mit einer Wartehalle und einen Aufmerksamkeitsstreifen au sge-
stattet, um die Bushaltestellensituation zu verbessern. 
  
 
Kosten  
 
Baukosten 
Die Kosten für die Herstellung des Geh- und Radweges betragen ca. 390.000 €. 
 
Beleuchtung 
Die geschätzten Kosten für die Straßenbeleuchtung betragen ca. 52.200 €. 
Die geschätzten Kosten für die Umrüstung der LSA betragen ca. 3.500 €. 
 
Gesamtkosten 
 
Die geschätzten Kosten einschl. Planungskosten betragen demnach insgesamt ca. 500.000 €. 
 
Zuwendung 
 
Die Maßnahme ist nach dem jetzigen GVFG zuwendungsfähig (ausgenommen Grünstreifen).

- 4 - 
V/0718/2006 
Der B-Plan Nr. 114 mit 4 -spurigen Ausbau ist nach dem BauGB abgelöst. Straßenbeiträge nach 
KAG § 8 können nicht erhoben werden. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Anregung Nr. 61/2003, Herr Esser 
Anlage 2: Planung, Blatt 1 – 3

Anlage 2: Blatt1

178 Zeichen

[Anschluss[Blatf Nr. 2

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Flur 119
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Gartenstraße

Amt für „@ Stadtentwicklune
= Stadtplanung
Verkehrsplani

Planung

geändert im Juli 2006

Anlage 2: Blatt 3

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Beratungsverlauf (2)

31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Gartenstraße
  • Anton-Bruchausen-Straße
  • Steinfurter Straße
  • Hoher Heckenweg
  • Heckenweg
  • Albrecht-Thaer-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0718/2006
Typ
Vorlage
Datum
07.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37