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0436/2019

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 03.12.2018 auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018 zum Thema "Hartz IV - Sanktionen des Jobcenters in Köln" (AN 1761/2018)

Mitteilung Ausschuss 12.02.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.03.2019, TOP 12.1.1

Mitteilung Ausschuss

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Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe BUNT AN 17612018 Sanktionen

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Mitteilung Ausschuss

684 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 12.02.2019 
 0436/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 03.12.2018 auf der Sitzung 
des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018 zum Thema "Hartz IV - Sanktionen 
des Jobcenters in Köln" (AN 1761/2018) 
Zur schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 03.12.2018 aus der Sitzung des Ausschusses 
für Soziales und Senioren am 06.12.2018 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Seni-
oren die beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. 
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe BUNT AN 17612018 Sanktionen

11826 Zeichen

Schriftliche Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 03.12.2018 auf der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018 zum Thema: 
„Hartz IV – Sanktionen des Jobcenters in Köln 
(AN 1761/2018) 
 
 
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
 
1. Wie viele Sanktionen wurden seit der letzten Antwort der Stadtverwaltung (Vorlage-
Nr. 2168/2017) bis heute in Köln verhängt, in welcher Höhe, und wieviel Geld wurde 
den Betroffenen vorenthalten? (Bitte schlüsseln Sie nach absoluten Zahlen, 
Prozenten sowie Gründen für Sanktionen auf, und führen sie bitte die Zahlen für 
Menschen unter 25 gesondert auf.)  
 
2. Wie viele Widersprüche und Klagen sind im vergangenen Jahr bis heute gegen 
Entscheidungen des Jobcenters Köln eingereicht worden? (Bitte nach Art der 
Entscheidung, z.B. Sanktionsbescheid, Klage- und Widerspruchsgründen in 
absoluten Zahlen aufschlüsseln.) 
 
3. Wie vielen von den in Frage 4 (Anmerkung Gremien/Grentz: gemeint ist Frage 2!) 
abgefragten Widersprüchen und Klagen wurde stattgegeben (im Sinne der 
Klägerinnen und Kläger entschieden), und wie viele Verfahren wurden eingestellt 
oder durch einen Vergleich befriedet? 
 
4. Wie bewertet die Stadt Köln die Ergebnisse des „Monitor Jugendarmut 2018“? Sind 
in Köln schon Menschen durch Sanktionen wohnungslos geworden? 
 
5. Erinnert das Jobcenter Köln ALG II-Bezieher*innen an Termine per SMS, Whatsapp 
oder E-Mail? 
 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln: 
 
 
Zu 1.: 
 
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 14.729 Sanktionen neu festgestellt. Die Verteilung auf die 
Sanktionsgründe kann aus der Anlage 1 entnommen werden. Das Jobcenter Köln liegt mit 
seiner Sanktionsquote weiterhin im unteren Drittel insgesamt im Vergleich der Jobcenter. 
Das ist Ausdruck der Haltung, dass Sanktionen keinen Selbstzweck darstellen, sondern 
letztes Mittel zum Zweck sind.  
 
Für das Jahr 2018 liegen bislang Daten bis einschließlich August 2018 vor. Bis zu diesem 
Monat wurden 8.004 Sanktionen neu festgestellt. Die genaue Verteilung der 
Sanktionsgründe ist als Anlage 2 beigefügt.

In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Leistungen im Durchschnitt je Sanktion wie folgt 
gemindert: 
 
 2017 2018 
(Januar bis August) 
Gesamtregelleistung 112,20 EUR 120,72 EUR 
darunter:   
Regel- und Mehrbedarf 97,24 EUR 102,81 EUR 
Kosten der Unterkunft 14,96 EUR 17,92 EUR 
 
 
 
Zu 2.: 
 
Im Zeitraum Januar 2017 bis November 2018 wurden insgesamt 17.632 Widersprüche und 
insgesamt 4.195 Klagen eingelegt.  
 
Die drei häufigsten Widerspruchsgründe in diesem Zeitraum waren Widersprüche gegen 
Aufhebungs- und Erstattungsbescheide (4.666 = 30,1 %), Widersprüche wegen des zu 
berücksichtigenden Einkommens (2.765 = 17,4 %) und wegen der Angemessenheit der 
Grundmiete (1.145 = 7,0 %).  
 
Die drei häufigsten Klagegründe in diesem Zeitraum waren die Untätigkeitsklagen (787 = 
26,3 %), Klagen wegen Aufhebungen und Erstattungen (631 = 18,2 %) und Klagen wegen 
des zu berücksichtigenden Einkommens (248 = 7,3 %). 
 
 
 
Zu 3.: 
 
Ausweislich der NRW-weiten Statistik der Regionaldirektion NRW liegt das Jobcenter Köln 
bei den sogenannten „vermeidbaren“ Stattgaben aktuell bei 9,4 %; das Jobcenter Köln liegt 
hier regelmäßig unter den besten 5 Jobcentern in NRW. Der Anteil „vermeidbarer“ 
Stattgaben gibt an, wie viele Stattgaben ausschließlich auf fehlerhafter 
Sachverhaltsermittlung, fehlerhafter Rechtsanwendung oder Dokumentationsproblemen 
beruhen. Durch regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung und systematische 
Prüfungen im Rahmen der Fachaufsicht steht die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im 
Jobcenter Köln ständig im Fokus, auch, um rechtswidrige Entscheidungen durch geeignete 
Gegenmaßnahmen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die Zukunft zu 
beseitigen. Trotzdem sind „vermeidbare“ Stattgaben in der operativen Praxis nie ganz zu 
verhindern.  
 
Hinzu kommt, dass nicht selten im Widerspruchsverfahren durch die Widerspruchsführerin / 
den Widerspruchsführer Unterlagen eingereicht oder Informationen belegt werden, die eine 
andere Entscheidungsgrundlage bieten.

Aktuell werden ca. 30 % der eingereichten Klagen vom Jobcenter Köln verloren. Der 
seitens der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesene Zielwert von maximal 40% verlorener 
Klagen wird damit deutlich unterboten.  
 
Eine weitergehende Aufschlüsselung der Gründe im Sinne von Frage 3 ist nicht möglich. 
 
 
 
Zu 4.: Antwort der Fachstelle Wohnen sowie des Amtes für Kinder, Jugend und 
Familie der Stadt Köln: 
 
Hinsichtlich der Frage, ob in Köln schon Menschen durch Sanktionen wohnungslos 
geworden sind, hat der Fachdienst Senkung Kosten der Unterkunft (SKdU) der Fachstelle 
Wohnen im Jahr 2018 insgesamt 16 U25-Spezialfälle (Auszugswünsche aus dem 
elterlichen Haushalt) und 11 „normale“ U25-Fälle abgeschlossen. In keinem der Fälle kam 
es während der Betreuung durch den Fachdienst zu Sanktionen oder zur 
Wohnungslosigkeit. In keinem der Fälle wurden durch den Fachdienst Sanktionen 
empfohlen. 
 
Ebenso ist bisher hinsichtlich der Fälle, deren Notlagen der Fachstelle Wohnen – 
Prävention – bekannt geworden sind, kein Wohnungsverlust eingetreten, dessen 
ursächliche Notlage ausschließlich auf die Durchführung einer Sanktion des Jobcenter Köln 
zurückzuführen ist.  
 
Auch in der Jugendverwaltung liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass 
Wohnungsverluste bei betreuten Jugendlichen durch Sanktionen des Jobcenter Köln 
entstanden sind.  
 
Der „Monitor Jugendarmut 2018“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholischer 
Jugendsozialarbeit (BAG KJS) stellt zusammenfassend fest, dass 3,4 Millionen junge 
Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in Deutschland armutsgefährdet sind. Zur 
Verhinderung von Kindesarmut bzw. deren Folgeerscheinungen ist die Jugendverwaltung 
insbesondere für folgende Themen mit der Qualitätssicherung und dem bedarfsgerechten 
Ausbau der Angebote beschäftigt: 
 
 Die Teilnahme am sozialen Leben von Kindern und Jugendlichen unabhängig vom 
Einkommen der Eltern zu fördern und zu sichern. 
 Junge minderjährige Menschen im Rahmen der Jugendhilfe – auch über das 18. 
Lebensjahr hinaus – zu unterstützen und zu begleiten. 
 Stärkung der Angebote in der Kinder- und Jugendförderung sowie 
Jugendsozialarbeit. 
 Beteiligung an handlungsfeldübergreifender Hilfen für Kinder und Jugendliche, die 
präventiv im Sozialraum wirken.  
 
 
 
Zu 5.: 
 
Seit der Einführung einer neuen Programmversion in der Personendaten-Verwaltung STEP 
im Jahre 2013 können Kundinnen und Kunden per SMS an Termine bei der Agentur für

Arbeit bzw. der Jobcenter an Termine erinnert werden. Zur Nutzung dieser Funktionalität 
muss der Kunde oder die Kundin sein bzw. ihr Einverständnis erklären. Die Rücknahme der 
Einverständniserklärung ist jederzeit möglich. 
 
Um einem Kunden oder einer Kundin eine SMS-Terminerinnerung zustellen zu können, 
muss eine aktuelle Inlands-Mobilfunknummer zur Kommunikation vorliegen. Sind in STEP 
mehrere Mobilfunknummern hinterlegt, so wird die Terminerinnerung an die an Rangfolge 1 
gesetzte Nummer gesendet. 
 
Die Erinnerungsfunktion sendet einen Tag vor Fälligkeit des Termins im Zeitraum zwischen 
08:00 Uhr und 18:00 Uhr via SMS an die in STEP hinterlegte Telefonnummer die 
wichtigsten Termindaten. 
 
 
 
 
gez. Wagner 
 
 
Anlage 1 zur Antwort auf Frage 1: Sanktionen und Sanktionsgründe im Jahr 2017 
Anlage 2 zur Antwort auf Frage 1: Sanktionen und Sanktionsgründe im Jahr 2018 
(Januar 2018 bis August 2018)

Anlage 1: Sanktionen und Sanktionsgründe im Jahr 2017 
 
2017 – Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt 
nach Gründen 
 
 Sanktionsgrund Summe In Prozent 
Anzahl neu festgestellter Sanktionen  14.729  
Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: 
davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der 
Eingliederungsvereinbarung 1.207 8,2% 
  Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer 
Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 1.156 7,8% 
  Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer 
Maßnahme 268 1,8% 
  Meldeversäumnis beim Jobcenter 11.784 80,0% 
  Meldeversäumnis beim ärztlichen oder 
psychologischen Dienst  10 0,1% 
  Verminderung von Einkommen bzw. 
Vermögen - 0,0% 
  Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens 5 0,0% 
  Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des 
Anspruchs nach dem SGB III  173 1,2% 
  Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer 
Sperrzeit nach dem SGB III  55 0,4%

2017 – Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren 
nach Gründen 
 
 Sanktionsgrund Summe In Prozent 
Anzahl neu festgestellter Sanktionen  3.968  
Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: 
davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der 
Eingliederungsvereinbarung 504 12,7% 
  Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer 
Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 192 4,8% 
  Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer 
Maßnahme 153 3,9% 
  Meldeversäumnis beim Jobcenter 3.085 77,8% 
  Meldeversäumnis beim ärztlichen oder 
psychologischen Dienst  0 0,0% 
  Verminderung von Einkommen bzw. 
Vermögen * 0,0% 
  Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens * 0,0% 
  Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des 
Anspruchs nach dem SGB III  20 0,5% 
  Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer 
Sperrzeit nach dem SGB III  10 0,3% 
 
Hinweis: Bei der Anlage 1 entspricht die Summe der Darunter-Werte nicht in allen Fällen 
der Gesamtsumme. Bei der Erstellung der Statistiken durch die Bundesagentur für Arbeit 
sind alle Ergebnisse, die kleiner als 3 sind, im Rahmen des Datenschutzes auszublenden 
und durch ein Sternchen (*) zu ersetzen.  
 
Daher können geringfügige Differenzen bei Summierung der Darunter-Werte im Vergleich 
zur Gesamtsumme entstehen.

Anlage 2: Sanktionen und Sanktionsgründe im Jahr 2018 (Januar 2018 bis August 
2018) 
 
2018 – Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt 
nach Gründen 
 
 Sanktionsgrund Summe In Prozent 
Anzahl neu festgestellter Sanktionen  8.004  
Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: 
davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der 
Eingliederungsvereinbarung 835 10,4% 
  Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer 
Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 622 7,8% 
  Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer 
Maßnahme 156 1,9% 
  Meldeversäumnis beim Jobcenter 6.255 78,1% 
  Meldeversäumnis beim ärztlichen oder 
psychologischen Dienst  8 0,1% 
  Verminderung von Einkommen bzw. 
Vermögen * 0,0% 
  Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens * 0,0% 
  Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des 
Anspruchs nach dem SGB III  76 0,9% 
  Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer 
Sperrzeit nach dem SGB III  43 0,5%

2018 – Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren 
nach Gründen 
 
 Sanktionsgrund Summe In Prozent 
Anzahl neu festgestellter Sanktionen  2.315  
Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: 
davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der 
Eingliederungsvereinbarung 405 17,5% 
  Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer 
Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 128 5,5% 
  Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer 
Maßnahme 87 3,8% 
  Meldeversäumnis beim Jobcenter 1.672 72,2% 
  Meldeversäumnis beim ärztlichen oder 
psychologischen Dienst  * 0,0% 
  Verminderung von Einkommen bzw. 
Vermögen 0 0,0% 
  Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens 0 0,0% 
  Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des 
Anspruchs nach dem SGB III  13 0,6% 
  Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer 
Sperrzeit nach dem SGB III  * 0,0% 
 
Hinweis: Bei der Anlage 2 entspricht die Summe der Darunter-Werte nicht in allen Fällen 
der Gesamtsumme. Bei der Erstellung der Statistiken durch die Bundesagentur für Arbeit 
sind alle Ergebnisse, die kleiner als 3 sind, im Rahmen des Datenschutzes auszublenden 
und durch ein Sternchen (*) zu ersetzen.  
 
Daher können geringfügige Differenzen bei Summierung der Darunter-Werte im Vergleich 
zur Gesamtsumme entstehen.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0436/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.02.2019
Erstellt
04.02.2019 13:01