0436/2019
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 03.12.2018 auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018 zum Thema "Hartz IV - Sanktionen des Jobcenters in Köln" (AN 1761/2018)
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 12.02.2019 0436/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 03.12.2018 auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018 zum Thema "Hartz IV - Sanktionen des Jobcenters in Köln" (AN 1761/2018) Zur schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 03.12.2018 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Seni- oren die beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe BUNT AN 17612018 Sanktionen
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Schriftliche Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 03.12.2018 auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018 zum Thema: „Hartz IV – Sanktionen des Jobcenters in Köln (AN 1761/2018) Wortlaut der Anfrage: 1. Wie viele Sanktionen wurden seit der letzten Antwort der Stadtverwaltung (Vorlage- Nr. 2168/2017) bis heute in Köln verhängt, in welcher Höhe, und wieviel Geld wurde den Betroffenen vorenthalten? (Bitte schlüsseln Sie nach absoluten Zahlen, Prozenten sowie Gründen für Sanktionen auf, und führen sie bitte die Zahlen für Menschen unter 25 gesondert auf.) 2. Wie viele Widersprüche und Klagen sind im vergangenen Jahr bis heute gegen Entscheidungen des Jobcenters Köln eingereicht worden? (Bitte nach Art der Entscheidung, z.B. Sanktionsbescheid, Klage- und Widerspruchsgründen in absoluten Zahlen aufschlüsseln.) 3. Wie vielen von den in Frage 4 (Anmerkung Gremien/Grentz: gemeint ist Frage 2!) abgefragten Widersprüchen und Klagen wurde stattgegeben (im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden), und wie viele Verfahren wurden eingestellt oder durch einen Vergleich befriedet? 4. Wie bewertet die Stadt Köln die Ergebnisse des „Monitor Jugendarmut 2018“? Sind in Köln schon Menschen durch Sanktionen wohnungslos geworden? 5. Erinnert das Jobcenter Köln ALG II-Bezieher*innen an Termine per SMS, Whatsapp oder E-Mail? Antwort des Jobcenter Köln: Zu 1.: Im Jahr 2017 wurden insgesamt 14.729 Sanktionen neu festgestellt. Die Verteilung auf die Sanktionsgründe kann aus der Anlage 1 entnommen werden. Das Jobcenter Köln liegt mit seiner Sanktionsquote weiterhin im unteren Drittel insgesamt im Vergleich der Jobcenter. Das ist Ausdruck der Haltung, dass Sanktionen keinen Selbstzweck darstellen, sondern letztes Mittel zum Zweck sind. Für das Jahr 2018 liegen bislang Daten bis einschließlich August 2018 vor. Bis zu diesem Monat wurden 8.004 Sanktionen neu festgestellt. Die genaue Verteilung der Sanktionsgründe ist als Anlage 2 beigefügt. In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Leistungen im Durchschnitt je Sanktion wie folgt gemindert: 2017 2018 (Januar bis August) Gesamtregelleistung 112,20 EUR 120,72 EUR darunter: Regel- und Mehrbedarf 97,24 EUR 102,81 EUR Kosten der Unterkunft 14,96 EUR 17,92 EUR Zu 2.: Im Zeitraum Januar 2017 bis November 2018 wurden insgesamt 17.632 Widersprüche und insgesamt 4.195 Klagen eingelegt. Die drei häufigsten Widerspruchsgründe in diesem Zeitraum waren Widersprüche gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide (4.666 = 30,1 %), Widersprüche wegen des zu berücksichtigenden Einkommens (2.765 = 17,4 %) und wegen der Angemessenheit der Grundmiete (1.145 = 7,0 %). Die drei häufigsten Klagegründe in diesem Zeitraum waren die Untätigkeitsklagen (787 = 26,3 %), Klagen wegen Aufhebungen und Erstattungen (631 = 18,2 %) und Klagen wegen des zu berücksichtigenden Einkommens (248 = 7,3 %). Zu 3.: Ausweislich der NRW-weiten Statistik der Regionaldirektion NRW liegt das Jobcenter Köln bei den sogenannten „vermeidbaren“ Stattgaben aktuell bei 9,4 %; das Jobcenter Köln liegt hier regelmäßig unter den besten 5 Jobcentern in NRW. Der Anteil „vermeidbarer“ Stattgaben gibt an, wie viele Stattgaben ausschließlich auf fehlerhafter Sachverhaltsermittlung, fehlerhafter Rechtsanwendung oder Dokumentationsproblemen beruhen. Durch regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung und systematische Prüfungen im Rahmen der Fachaufsicht steht die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Jobcenter Köln ständig im Fokus, auch, um rechtswidrige Entscheidungen durch geeignete Gegenmaßnahmen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die Zukunft zu beseitigen. Trotzdem sind „vermeidbare“ Stattgaben in der operativen Praxis nie ganz zu verhindern. Hinzu kommt, dass nicht selten im Widerspruchsverfahren durch die Widerspruchsführerin / den Widerspruchsführer Unterlagen eingereicht oder Informationen belegt werden, die eine andere Entscheidungsgrundlage bieten. Aktuell werden ca. 30 % der eingereichten Klagen vom Jobcenter Köln verloren. Der seitens der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesene Zielwert von maximal 40% verlorener Klagen wird damit deutlich unterboten. Eine weitergehende Aufschlüsselung der Gründe im Sinne von Frage 3 ist nicht möglich. Zu 4.: Antwort der Fachstelle Wohnen sowie des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln: Hinsichtlich der Frage, ob in Köln schon Menschen durch Sanktionen wohnungslos geworden sind, hat der Fachdienst Senkung Kosten der Unterkunft (SKdU) der Fachstelle Wohnen im Jahr 2018 insgesamt 16 U25-Spezialfälle (Auszugswünsche aus dem elterlichen Haushalt) und 11 „normale“ U25-Fälle abgeschlossen. In keinem der Fälle kam es während der Betreuung durch den Fachdienst zu Sanktionen oder zur Wohnungslosigkeit. In keinem der Fälle wurden durch den Fachdienst Sanktionen empfohlen. Ebenso ist bisher hinsichtlich der Fälle, deren Notlagen der Fachstelle Wohnen – Prävention – bekannt geworden sind, kein Wohnungsverlust eingetreten, dessen ursächliche Notlage ausschließlich auf die Durchführung einer Sanktion des Jobcenter Köln zurückzuführen ist. Auch in der Jugendverwaltung liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass Wohnungsverluste bei betreuten Jugendlichen durch Sanktionen des Jobcenter Köln entstanden sind. Der „Monitor Jugendarmut 2018“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholischer Jugendsozialarbeit (BAG KJS) stellt zusammenfassend fest, dass 3,4 Millionen junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in Deutschland armutsgefährdet sind. Zur Verhinderung von Kindesarmut bzw. deren Folgeerscheinungen ist die Jugendverwaltung insbesondere für folgende Themen mit der Qualitätssicherung und dem bedarfsgerechten Ausbau der Angebote beschäftigt: Die Teilnahme am sozialen Leben von Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Einkommen der Eltern zu fördern und zu sichern. Junge minderjährige Menschen im Rahmen der Jugendhilfe – auch über das 18. Lebensjahr hinaus – zu unterstützen und zu begleiten. Stärkung der Angebote in der Kinder- und Jugendförderung sowie Jugendsozialarbeit. Beteiligung an handlungsfeldübergreifender Hilfen für Kinder und Jugendliche, die präventiv im Sozialraum wirken. Zu 5.: Seit der Einführung einer neuen Programmversion in der Personendaten-Verwaltung STEP im Jahre 2013 können Kundinnen und Kunden per SMS an Termine bei der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter an Termine erinnert werden. Zur Nutzung dieser Funktionalität muss der Kunde oder die Kundin sein bzw. ihr Einverständnis erklären. Die Rücknahme der Einverständniserklärung ist jederzeit möglich. Um einem Kunden oder einer Kundin eine SMS-Terminerinnerung zustellen zu können, muss eine aktuelle Inlands-Mobilfunknummer zur Kommunikation vorliegen. Sind in STEP mehrere Mobilfunknummern hinterlegt, so wird die Terminerinnerung an die an Rangfolge 1 gesetzte Nummer gesendet. Die Erinnerungsfunktion sendet einen Tag vor Fälligkeit des Termins im Zeitraum zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr via SMS an die in STEP hinterlegte Telefonnummer die wichtigsten Termindaten. gez. Wagner Anlage 1 zur Antwort auf Frage 1: Sanktionen und Sanktionsgründe im Jahr 2017 Anlage 2 zur Antwort auf Frage 1: Sanktionen und Sanktionsgründe im Jahr 2018 (Januar 2018 bis August 2018) Anlage 1: Sanktionen und Sanktionsgründe im Jahr 2017 2017 – Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt nach Gründen Sanktionsgrund Summe In Prozent Anzahl neu festgestellter Sanktionen 14.729 Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung 1.207 8,2% Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 1.156 7,8% Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme 268 1,8% Meldeversäumnis beim Jobcenter 11.784 80,0% Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst 10 0,1% Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen - 0,0% Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens 5 0,0% Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III 173 1,2% Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III 55 0,4% 2017 – Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren nach Gründen Sanktionsgrund Summe In Prozent Anzahl neu festgestellter Sanktionen 3.968 Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung 504 12,7% Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 192 4,8% Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme 153 3,9% Meldeversäumnis beim Jobcenter 3.085 77,8% Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst 0 0,0% Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen * 0,0% Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens * 0,0% Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III 20 0,5% Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III 10 0,3% Hinweis: Bei der Anlage 1 entspricht die Summe der Darunter-Werte nicht in allen Fällen der Gesamtsumme. Bei der Erstellung der Statistiken durch die Bundesagentur für Arbeit sind alle Ergebnisse, die kleiner als 3 sind, im Rahmen des Datenschutzes auszublenden und durch ein Sternchen (*) zu ersetzen. Daher können geringfügige Differenzen bei Summierung der Darunter-Werte im Vergleich zur Gesamtsumme entstehen. Anlage 2: Sanktionen und Sanktionsgründe im Jahr 2018 (Januar 2018 bis August 2018) 2018 – Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt nach Gründen Sanktionsgrund Summe In Prozent Anzahl neu festgestellter Sanktionen 8.004 Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung 835 10,4% Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 622 7,8% Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme 156 1,9% Meldeversäumnis beim Jobcenter 6.255 78,1% Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst 8 0,1% Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen * 0,0% Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens * 0,0% Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III 76 0,9% Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III 43 0,5% 2018 – Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren nach Gründen Sanktionsgrund Summe In Prozent Anzahl neu festgestellter Sanktionen 2.315 Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung 405 17,5% Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 128 5,5% Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme 87 3,8% Meldeversäumnis beim Jobcenter 1.672 72,2% Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst * 0,0% Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen 0 0,0% Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens 0 0,0% Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III 13 0,6% Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III * 0,0% Hinweis: Bei der Anlage 2 entspricht die Summe der Darunter-Werte nicht in allen Fällen der Gesamtsumme. Bei der Erstellung der Statistiken durch die Bundesagentur für Arbeit sind alle Ergebnisse, die kleiner als 3 sind, im Rahmen des Datenschutzes auszublenden und durch ein Sternchen (*) zu ersetzen. Daher können geringfügige Differenzen bei Summierung der Darunter-Werte im Vergleich zur Gesamtsumme entstehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0436/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.02.2019
- Erstellt
- 04.02.2019 13:01